Neubau (Ersatzbau) für die Carl-Zeiss-Oberschule, Barnetstraße Kapitel 3734, Titel Auswertung der Angebote -

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1 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Berlin, den Abteilung Schule, Bildung und Kultur Telefon SchulBildKultDez Fax verwalt-berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen 2701 Neubau (Ersatzbau) für die Carl-Zeiss-Oberschule, Barnetstraße Kapitel 3734, Titel Auswertung der Angebote - rote Nummern: 0867, 0867 neu, 0867 A Vorgang: Sitzungen am , und Ansätze: 2003: : 5 Mio 2005: 10 Mio 2006: 8,111 Mio Gesamtkosten: gebilligtes Bedarfsprogramm: 23,111 Mio gem. vorliegendem Angebot: 16,528 Mio Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am die Vorlage des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dieser Vorlage sollten im weiteren Verfahren folgende Festlegungen eingehalten werden: Projektleitung und steuerung des Vorhabens übernimmt die Baudienststelle des Bezirks. Bei der Überarbeitung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen entsprechend dem aktualisierten Bedarfsprogramm und den gültigen Standardvorgaben im Schulbau sind die mit T festgesetzten Kosten und die geltenden Richtwerte für den Neubau (Ersatzbau) zwingend einzuhalten. Sofern die Auswertung der Angebote die Wirtschaftlichkeit der Sonderfinanzierung ergibt, wird das Ausschreibungsergebnis dem Hauptausschuss zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Zugleich werden dem Hauptausschuss die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sowie der Bedarf einer Verpflichtungsermächtigung dargelegt. Die Auftragsvergabe erfolgt nach Zustimmung des Hauptausschusses.

2 Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg beabsichtigte, den Neubau (Ersatzbau) für die Carl-Zeiss- Oberschule im Wege der Sonderfinanzierung durchzuführen. Der Bezirk sah gute Chancen, die Maßnahme durch die Sonderfinanzierung zeitlich zu beschleunigen und auch durch Kosteneinsparungen wirtschaftlich günstiger realisieren zu können. Die Ausschreibung wurde nach der üblichen Systematik durchgeführt: Los 1: Schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks zum Pauschalfestpreis Los 2: Finanzierungsangebot (z.b. Forfaitierung, Mietkauf) Los 3: Gesamtangebote für Bau und Finanzierung aus einer Hand (Investorenmaßnahme). Die Gesamtausschreibung (Bau und Finanzierung) erfolgte auf Grundlage der VOB als Nichtoffenes Verfahren (EU-weit) und unter Federführung des Bezirksamtes. Der finanztechnische Teil der Leistungsbeschreibung wurde durch die Senatsverwaltung für Finanzen Bereich I A - erarbeitet. Ein Nichtoffenes Verfahren ist vergleichbar mit einer Beschränkten Ausschreibung nach Öffentlichem Teilnahmewettbewerb auf nationaler Ebene. Die Angebote wurden auf der Grundlage der vorgegebenen Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm in Verbindung mit geeigneten planerischen Vorgaben unterbreitet. Nach Auswertung der eingegangenen Angebote und Prüfung der Wirtschaftlichkeit wird die Vergabe mit Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses erfolgen. Nur wenn ein Angebot im Rahmen der Sonderfinanzierung wirtschaftlicher als der Eigenbau mittels Haushaltsfinanzierung wäre, würde ein Zuschlag auf ein Sonderfinanzierungsangebot erteilt werden. Diese Vergabebedingung ist den Bietern ausdrücklich schriftlich mitgeteilt worden. Im Rahmen des Nichtoffenen Verfahrens wurden 5 Bieter je Los zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert; die Angebotseröffnung fand statt am In Los 1 wurden 3 Angebote unterbreitet. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es liegt bei den 3 Angeboten kein Ausschlussgrund vor. Die Höhe des wirtschaftlichsten Angebotes in Los 1 einschließlich der zu berücksichtigenden Kosten der Bauvorbereitung etc. beträgt rd Mio (Baupreis). In Los 2 wurden 4 Angebote unterbreitet. Nebenangebote sind zugelassen. In Los 2 erfolgte die Prüfung der Angebote aufgrund der zum Stichtag angebotenen Referenzzinssätze. In die Prüfung wurden alle Bieter einbezogen, es erfolgte kein Ausschluss. Der Bieter mit dem günstigsten Hauptangebot hat ein Nebenangebot unter Einbeziehung von Fördermitteln der KfW und der EIB abgegeben. Die konkrete Einbeziehung dieser Fördermittel könnte erst nach Vorliegen der unterschriebenen Verträge beantragt werden. Darauf wird auch in den Nebenangeboten durch den Bieter hingewiesen. Das günstigste Angebot in Los 2 wurde mit dem günstigsten Baupreis in Los 1 entsprechend den Vergabebedingungen kombiniert. Diese Kombination wurde mit einer Finanzierung auf der Grundlage von kommunalen Darlehen (Haushaltsfinanzierung) in Verbindung mit Los 1 verglichen. Diese Haushaltsfinanzierung sieht die Aufnahme von Kommunalkredit und Fördermitteln für Kommunen vor. Dabei wurden die Konditionen zugrundegelegt, die das Land Berlin erhalten hätte, wenn es auch zum vorgegebenen Stichtag ( ) Kredite aufgenommen hätte. In Los 3 wurden 5 Angebote unterbreitet. Nebenangebote für den bautechnischen Teil sind wie in Los 1 nicht zugelassen. Für den finanztechnischen Teil sind Nebenangebote wie in Los 2 zulässig. Hier wurden 4 Angebote von der Wertung ausgeschlossen, da nicht alle in den Vergabeunterlagen gestellten Bedingungen erfüllt sind. Die Höhe des Baupreises des verbliebenen Angebotes beträgt rd. 18,609 Mio. In Los 3 erfolgte die Prüfung des verbliebenen Angebotes auf der Grundlage des Baupreises in Verbindung mit den vom Bieter angegebenen Zinssätzen.

3 Die errechneten Mietzahlungen für eine Laufzeit von 20 Jahren, die sich aus den Kosten der Zwischenfinanzierung, den Baukosten und sonstigen Kosten ergeben, wurden mit der Barwertmethode auf den Zeitpunkt 0 abgezinst. Um die Vergleichbarkeit zum Angebot für Los 1 in Verbindung mit einer Haushaltsfinanzierung zu erzielen, wurde auch eine Laufzeit von 20 Jahren angenommen. Darstellung der Finanzierung für das günstigste Angebot in Los 1 in Verbindung mit dem günstigsten Angebot in Los 2: Das günstigste Finanzierungsangebot zu Los 2 ist ein Mietmodell. Den Berechnungen liegt ein zu finanzierender Baupreis von 16,528 Mio. zugrunde. Im Rahmen des Angebotes wurde eine optimierte Finanzierung zur Verbesserung der Finanzierungskonditionen angeboten. Dieses Angebot sieht die Einbindung von Fördermitteln aus dem Infrastrukturprogramm Sonderfonds Wachstumsimpulse der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zum anderen durch die Einbindung von zinsgünstigen Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) vor. Die Einbeziehung von Fördermitteln setzen voraus, dass diese Mittel zum Antragszeitpunkt noch zur Verfügung stehen. Eine verbindliche Aussage ist zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe von den Förderinstituten nicht zu erhalten. Darstellung für das günstigste Angebot in Los 3: Der günstigste Baupreis in Los 3 in Höhe von 18,609 Mio. liegt deutlich über dem günstigsten Bauangebot im Los 1. Die Finanzierungskonditionen des Bieters in Los 3 heben diese Differenz nicht auf, so dass in Los 3 keine Vergabe erfolgen kann, da der Vergleich über die Barwerte für Los 3 kein wirtschaftliches Angebot ergeben hat. Darstellung der Haushaltsfinanzierung für das günstigste Angebot in Los 1: In der Rechnung wird davon ausgegangen, dass das günstigste Angebot in Los 1 mit Baukosten von insgesamt gerundet 16,528 Mio. über den Haushalt gemäß Baufortschritt (d. h. Ende 2004 bis Ende 2006) realisiert wird. Haushaltsmittel für diese Maßnahme sind für den Zeitraum 2004 bis 2006 in der Investitionsplanung des Landes Berlin wie folgt veranschlagt: Kapitel 3734, Titel Darstellung in T - Gesamtkosten Ansatz 2004 Ansatz 2005 Ansatz Die Einbeziehung von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau aus dem Infrastrukturprogramm Wachstumsfonds sind bei dieser Maßnahme auch möglich, wenn der Bau zu 50% des Gesamtfinanzierungsrahmens in Höhe von 16,528 Mio. mittels eines Kommunalkredites finanziert wird. Bei dieser Kombination handelt es sich um eine Haushaltsfinanzierung. Die Fördermittel beinhalten im Vergleich zum Kommunalkreditzinssatz deutlich günstigere Konditionen. Zum Referenzstichtag betrug der Zinssatz für die KfW-Fördermittel für das 1. und 2. Jahr der Laufzeit 1,71 %, für das 3. Jahr 2,73 % und ab dem 4. Jahr bis zum 10. Jahr der Laufzeit 4,27 %. Die Zinskonditionen für Kommunalkredite mit einer Laufzeit von 10 Jahren lagen zum Referenzstichtag bei 4,46 %. Durch die Möglichkeit der Einbeziehung von Fördermitteln der KfW in Verbindung mit den Zinskonditionen für Kommunalkredite stellt sich nun heraus, dass die Kombination des günstigsten

4 Bauangebotes in Los 1 mit der Finanzierung über den Haushalt des Landes Berlin wirtschaftlicher ist als eine Sonderfinanzierung durch die Bieter in Los 2. Diese Feststellung trifft auch für ein Investorenangebot gem. Los 3 zu. Die Gesamtzahlungen für die entsprechenden Darlehen (Haushaltsfinanzierung) untergliedert nach Tilgungs- und Zinsleistungen sind in der Anlage 1 dargestellt. Wirtschaftlichkeitsvergleich: Ein Vergleich der jeweiligen absoluten Bau- und Finanzierungskosten ist nicht aussagefähig, da sich die Zins- und Tilgungsleistungen über 20 Jahre verteilen. Ein Kostenansatz in 20 Jahren fällt aus heutiger Sicht weit weniger ins Gewicht als ein Kostenansatz im nächsten Jahr. Gemäß den Ausführungsvorschriften zu 7 LHO (Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit) sind daher die Barwerte der Gesamtausgaben einer Alternative zu berechnen und zu vergleichen. Die Barwerte zeigen, wie hoch der Wert aller künftigen Zahlungen zum Bezugszeitpunkt ist. Die Vergleichbarkeit der Zahlungen ist somit möglich. Die hier angewendeten Grundlagen und die Methode der Wirtschaftlichkeitsvergleichs entsprechen den Auswertungen für andere, bereits beauftragte oder durchgeführte Sonderfinanzierungsmaßnahmen. Barwerte der Vergleichsalternativen: Vergleichsvariante Barwerte der Gesamtzahlungen über 20 Jahre in Mio. Günstigstes Angebot aus Los 1 / Haushaltsfinanzierung Günstigstes Angebot aus der Kombination Los 1 / Los 2 16,257 16,698 19,400 Günstigstes Angebot aus Los 3 Der niedrigste Barwert der Zahlungen des Landes Berlin ergibt sich aus einer Kombination von Los 1 mit der Haushaltsfinanzierung unter Einbeziehung von Fördermitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Somit ist die Beauftragung des Bieters in Los 1 die für das Land Berlin wirtschaftlichste Lösung. Finanzierung Für die Beauftragung des günstigsten Bieters in Los 1 mit einer Haushaltsfinanzierung benötigt der Bezirk im Haushaltsjahr 2004 eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe der Ansätze 2005 und 2006 gemäß Investitionsplanung. Beschlussempfehlung Es wird gebeten vom vorstehenden Bericht zustimmend Kenntnis zu nehmen und entsprechend der Absicht der Senatsverwaltung für Finanzen eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2004 zuzulassen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Vorlage auf Plausibilität geprüft und insoweit mitgezeichnet.

5 Hapel Bezirksstadtrat Ausschuss-Kennung : Hauptgcxzqsq

6 Anlage 1 Neubau (Ersatzbau) der Carl-Zeiss-Oberschule in Tempelhof-Schöneberg Günstigstes Angebot aus Los 1 / Haushaltsfinanzierung Grundlagen für die Berechnung der Gesamtzahlungen Zinssätze KfW 1. und 2. Jahr: 1,71 KfW 3. Jahr: 2,73 KfW ab 4. Jahr: 4,27 Haushaltszinssatz: 4,36 Finanzierungsbetrag: ,97 Zwischenfinanzierungskosten: ,25 Baukosten: ,72 Barwert der Gesamtzahlungen: ,23 Jahres- Gesamtzahlungen Tilgungsanteil Zinsanteil perioden wirtschaftlichstes Titel nach Fertig- Angebot aus stellung Los 1 / HHF in in in , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,21 Summe: , , ,27