Hinweis: Beim vorliegenden Produkt handelt es sich um ein Erzeugnis im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
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- Florian Fiedler
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1 1. Bezeichnung des Erzeugnisses und des Unternehmens Handelsnamen: black, blue, brown, green, grey, ivory, red, yellow, XRO black, XRO blue, XRO brown, XRO green, XRO grey, XRO ivory, XRO red, XRO yellow Verwendung: Technisches Halbzeug, Fertigteil Hinweis: Beim vorliegenden Produkt handelt es sich um ein Erzeugnis im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH). Hersteller / Lieferant: Ensinger GmbH Rudolf-Diesel-Straße Nufringen Deutschland Tel Auskunftgebender Bereich / fachkundige Person: phib@de.ensinger-online.com 2. Mögliche Gefahren Einstufung und Kennzeichnung: Das Produkt ist nicht eingestuft und benötigt keine Kennzeichnung. Sonstige Gefahren: Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise zur Handhabung und zum Umgang beachtet werden. 3. Zusammensetzung / Angaben zu den Bestandteilen Beschreibung: Erzeugnis auf Basis Polyphenylsulfon (PPSU), CAS-Nr Mögliche Anwesenheit von mineralischen Füllstoffen und/oder andere anorganischen Inhaltsstoffen. Mögliche Anwesenheit von Additiven und Verarbeitungshilfsmitteln. Angaben zu den Bestandteilen: Kennzeichnungspflichtige Inhaltsstoffe sind nicht enthalten. PHIB EN_de_03.docx / V 03 / Ausgabe vom Seite 1 von 6
2 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Nach Einatmen: Nach Einatmen von thermischen Zersetzungsprodukten betroffene Person aus der Gefahrenzone bringen. Sauerstoffzufuhr, ggf. künstliche Beatmung vornehmen. Für Ruhe, Wärme und ärztliche Weiterbehandlung sorgen. Nach Hautkontakt: Nach Augenkontakt: Bei Fremdkörpern (Splitter, Span) im Auge nicht reiben. Auge ruhigstellen, ggf. beide Augen verbinden, Augenarzt aufsuchen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wassersprühnebel, alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Trockenlöschmittel. Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl. Gefährliche Zersetzungsprodukte / Brandgase: Bei Verschwelung bzw. unvollständiger Verbrennung entwickeln sich toxische Gasgemische, die vorwiegend Kohlendioxid und Kohlenmonoxid enthalten. Das Entstehen weiterer Spalt- und Oxidationsprodukte hängt von den sonstigen Brandbedingungen ab. Spuren anderer giftiger Stoffe sind bei bestimmten Brandbedingungen nicht auszuschließen. Das Freiwerden von Schwefeldioxid, sowie geringe Mengen Schwefeltrioxid, Schwefelwasserstoff, Schwefelkohlenstoff, Styrol, Phenol und Methan ist möglich. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Lösch-, Rettungs- und Aufräumarbeiten unter Einwirkung von Brand- oder Schwelgasen dürfen nur mit umluftunabhängigem Atemschutz durchgeführt werden. Hinweise: Das Produkt entzündet sich bei Flammeneinwirkung, verlischt aber nach Entfernen der Zündquelle. Im fortgeschrittenen Stadium eines Brandes ist Wasser im Sprühstrahl zur Kühlung der Kunststoffschmelze empfehlenswert. Löschwasser und Brandrückstände auffangen und den behördlichen Vorschriften entsprechend entsorgen. PHIB EN_de_03.docx / V 03 / Ausgabe vom Seite 2 von 6
3 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Schutzmaßnahmen: Umweltschutzmaßnahmen: Verfahren zur Reinigung: Mechanisch aufnehmen. Trockenes Kehren vermeiden. Geeignete Saugsysteme zur Reinigung verwenden, um Staubentwicklung vorzubeugen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung: Materialüberhitzung durch unsachgemäße Bearbeitung ist zu vermeiden. Die "Ensinger-Zerspanungsempfehlungen für Halbzeuge aus technischen Kunststoffen" sind zu beachten. Mechanische Bearbeitung sollte möglichst staubarm erfolgen. Es ist eine lokale Absaugung vorzusehen, ansonsten sollte eine gute Belüftung des Arbeitsbereiches sichergestellt sein. Bei Staubentwicklung Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. Zündquellen vermeiden. Einatmen von Stäuben/Nebel/Dämpfen vermeiden. Die allgemeinen Vorschriften der industriellen Arbeitshygiene sind einzuhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Keine Tabakwaren am Arbeitsplatz aufbewahren. Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken oder rauchen. Lagerung: Die einschlägigen Vorschriften des vorbeugenden betrieblichen Brandschutzes sind zu beachten. 8. Begrenzung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung Zu überwachende Parameter: Bei mechanischer Bearbeitung ist der allgemeine Staubgrenzwert einzuhalten. Maßnahmen zur Vermeidung der Exposition: Eine ausreichende Belüftung des Arbeitsbereiches sollte sichergestellt sein. Atemschutz: Atemschutz erforderlich bei Staubbelastung und/oder ungenügender Entlüftung (z. B. DIN EN 143 Typ FFP1/FFP2). Augenschutz: Bei mechanischer Bearbeitung ist eine Gestellbrille mit Seitenschutz oder eine Korbbrille erforderlich (DIN EN 166). Handschutz / Hautschutz: Vorbeugende Hautschutzmittel anwenden (gerbstoffhaltige Hautschutzsalbe). PHIB EN_de_03.docx / V 03 / Ausgabe vom Seite 3 von 6
4 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Aussehen: fest (Halbzeug, Fertigteil) Schmelzpunkt/-bereich: ca. 218 C Dichte: ca. 1,2-1,4 g/cm³ Flammpunkt: Explosive Eigenschaften: Wasserlöslichkeit (20 C): nicht löslich Geruch: produktspezifisch Siedepunkt/-bereich: Zersetzungstemperatur: > 400 C Zündtemperatur: C Dampfdruck: Verteilungskoeffizient (n-octanol/wasser): 10. Stabilität und Reaktivität Stabilität: Produkt ist stabil. Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei vorschriftsmäßiger Lagerung, Handhabung und bestimmungsgemäßer Verwendung. Zu vermeidende Bedingungen: Produkt nicht erhitzen auf Temperaturen oberhalb der Schmelz- oder Zersetzungstemperatur. Zu vermeidende Stoffe: Keine bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine Zersetzung und keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bei bestimmungsgemäßer Verwendung bekannt. Bei starker Materialüberhitzung können Kohlenmonoxid, Schwefeloxide und Kohlenwasserstoffe entstehen. 11. Toxikologische Angaben Akute Wirkungen: Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gesundheitsschädlichen Wirkungen bekannt. Chronische Toxizität: Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung sind keine gesundheitsschädlichen Wirkungen bekannt. Sonstige Angaben: Bei sachgemäßem Umgang und bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. PHIB EN_de_03.docx / V 03 / Ausgabe vom Seite 4 von 6
5 12. Umweltbezogene Angaben Keine relevanten Informationen verfügbar. Auf Grund der Konsistenz des Produktes ist eine Verteilung in der Umwelt nicht wahrscheinlich. Nach heutigem Kenntnisstand sind negative ökologische Wirkungen daher nicht zu erwarten. 13. Hinweise zur Entsorgung Verwertung / Recycling: Produktreste können recycelt oder einer energetischen Verwertungsanlage zugeführt werden. Bei sortenreiner Erfassung unverschmutzter Produktreste ist eine werkstoffliche Verwertung möglich. EU-Abfallverzeichnis: Das unverschmutzte Produkt hat keine gefährlichen Eigenschaften und ist deshalb kein gefährlicher Abfall im Sinne der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis. Abfallschlüssel / Abfallbezeichnung: Der genaue Abfallschlüssel muss herkunfts- und verwendungsbezogen festgelegt werden. Vorschläge für den Abfallschlüssel des unverschmutzten Produkts sind: (Kunststoffabfälle) (Kunststoffspäne und -drehspäne) (Kunststoffe aus getrennt gesammelten Fraktionen). Verpackungen: Nicht kontaminierte oder gereinigte Verpackungen können ohne Nachweisführung einer Verwertung zugeführt werden. 14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften. 15. Rechtsvorschriften Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH): Für Erzeugnisse bestehen keine rechtlichen Verpflichtungen ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Anhang II der REACH-Verordnung zu erstellen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Produkthandhabungs-Informationsblatt (PHIB) um ein freiwilliges Informationsblatt für den Umgang mit Erzeugnissen handelt, welches in Anlehnung an das Format des Sicherheitsdatenblattes erstellt wurde. Eine Stoffsicherheitsbeurteilung ist für Erzeugnisse nicht notwendig und wurde deshalb nicht durchgeführt. EU-Vorschriften: Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) besteht für Erzeugnisse keine Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Kein gefährlicher Stoff im Sinne der EU-Richtlinien. Nationale Vorschriften: Lagerklasse VCI/TRGS 510: 11 (brennbare Feststoffe) PHIB EN_de_03.docx / V 03 / Ausgabe vom Seite 5 von 6
6 16. Sonstige Angaben Hinweise auf Änderungen: Geltungsbereich geändert. Stand 02/16 Unsere Informationen und Angaben entsprechen dem heutigen Stand unserer Kenntnisse und sollen über unsere Produkte und deren Anwendungsmöglichkeiten informieren. Sie haben somit nicht die Bedeutung die chemische Beständigkeit, die Beschaffenheit der Produkte und die Handelsfähigkeit rechtlich verbindlich zuzusichern oder zu garantieren. Unsere Produkte sind nicht für eine Verwendung in medizinischen oder zahnmedizinischen Implantaten bestimmt. Etwaige bestehende gewerbliche Schutzrechte sind zu berücksichtigen. Die aufgeführten Werte und Informationen sind keine Mindest- oder Höchstwerte, sondern Richtwerte. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaftswerte dar und dürfen demnach nicht zu Spezifikationszwecken herangezogen werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Qualität und die Eignung der Produkte für die Anwendung und hat die Verwendung und Verarbeitung vor dem Gebrauch zu testen. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. PHIB EN_de_03.docx / V 03 / Ausgabe vom Seite 6 von 6
Hinweis: Beim vorliegenden Produkt handelt es sich um ein Erzeugnis im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH).
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