Sicherheit durch Ausfallschutz. Kundenbindung durch Zusatznutzen. Liquiditätssteigerung durch Sofortauszahlung

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1 Informationen für Dentallaboratorien Wie es funktioniert Was es bringt Sicherheit durch Ausfallschutz Kundenbindung durch Zusatznutzen Liquiditätssteigerung durch Sofortauszahlung Neukundengewinnung durch Wettbewerbsvorteile ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG Ein Tochterunternehmen der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eg

2 Wer wir sind Was uns ausmacht Die ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eg und ihre Tochterunternehmen stehen als Abrechnungsunternehmen seit 1988 den Zahnärzten in Deutschland mit Finanzdienstleistungen zur Seite. Etwa 25% der Zahnärzte nutzen schon heute das Factoring als moderne Form des Forderungsmanagements. Mit dem Angebot des stellt die ZA nun auch den Laboren das Spektrum dieser Vorteile zur Verfügung. Ihren Zahnärzten stellen wir in entsprechenden Broschüren unser Unternehmen und unsere Leistung vor. Auch Ihnen stellen wir diese Unterlagen zur Lektüre gerne zur Verfügung. Mit einigen wichtigen Aspekten unserer Firmenphilosophie möchten wir Sie aber schon an dieser Stelle vertraut machen: Die ZA AG ist eine Initiative von Zahnärzten für Zahnärzte und als Tochterunternehmen der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eg den Zahnärzten im besonderen Maße verpflichtet. Die Beteiligung der Deutsche Apotheker- und Ärztebank e.g an der ZA AG bedeutet darüber hinaus für Ihre Kunden ein hohes Maß an Sicherheit. In den Gremien der ZA-Gruppe gewährleisten zahnärztliche Mitglieder eine Firmenpolitik, die sich an den Wünschen und Möglichkeiten der zahnärztlichen Praxis orientieren. Damit sich Ihre Kunden auch weiterhin wohl fühlen. Sicherheit und Kontinuität sind uns wichtiger, als blind jeder neuen Idee zu folgen. Denn schließlich geht es um Ihr Geld, und da kann etwas Ruhe im täglichen Geschäft nur von Vorteil sein, für Sie ebenso wie für Ihre Kunden. Wir legen größten Wert auf qualifizierte Mitarbeiter. So werden die zahnärztlichen Rechnungen in unserem Haus nur von ausgebildeten Zahnarzthelferinnen, die mit der zahnärztlichen Abrechnung vertraut sind, bearbeitet. Vom täglichen Rechnungsmanagement entlasten wir die Praxis weitgehend. Nur in besonderen Fällen setzen wir uns mit der Praxis in Verbindung. So gewinnen der Zahnarzt und sein Team Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben. Und das kommt auch dem Labor zugute. Dies sind nur einige Aspekte, warum Sie und Ihr Zahnarzt sich für das entscheiden sollten. Wir wollen jedoch den Rahmen einer solchen Information nicht sprengen und bitten Sie, sich für ausführlichere Informationen einfach mit uns in Verbindung zu setzen. Rufen Sie uns gebührenfrei an: 0800 /

3 Ein neues Konzept Factoring für Zahnärzte Vorteile für alle Partner Die ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG bietet allen Dentallaboren ein neues Konzept zur Kundenbindung und -gewinnung, zum Schutz vor Ausfall und zur Finanzierung Ihrer Forderungen gegenüber zahnärztlichen Praxen: Das Ein Konzept, das die Liquidität Ihres Labors sichert, da Ihre Forderungen kurzfristig durch die ZA ausgeglichen werden; Ihnen gleichzeitig Sicherheit gewährt, weil Ihre Forderungen von der ZA gekauft werden und das nicht zuletzt den Zahnarzt an Sie bindet, da es ihn in gleicher Weise unterstützt. Die ZA bietet den Zahnärzten Finanzleistungen, die deren Liquidität und wirtschaftliche Sicherheit erhöhen und gleichzeitig die Praxisverwaltung deutlich entlasten. Dieses Leistungsspektrum ist unter dem Namen Factoring einem weiten Kreis der Zahnnärzte ein Begriff. Factoring bedeutet: Durch den Verkauf der zahnärztlichen Gesamtforderung stärkt der Zahnarzt seine Liquidität und übergibt das wirtschaftliche Risiko und die Verwaltung der Forderung an den Käufer, also die ZA. Factoring für Labore Um die Liquidität der Laboratorien zu erhöhen, entwickelt die ZA ein neues Abrechnungsverfahren. Die ZA kauft hierbei die zahnärztliche Gesamtforderung gegenüber dem Patienten und geichzeitig die Laborrechnung. Der Patient erhält dabei, wie gewohnt, eine Gesamtrechnung, zahlt jedoch an die ZA, die neuer Forderungsinhaber ist. Das hat folgenden Vorteil: Innerhalb kürzester Zeit werden die Forderungen der Partner ausgeglichen, da sie unabhängig vom Zahlungverhalten der Patienten erfolgen. Factoring für zahnärztliche Forderungen ist ein bewährtes und erfolgreiches Instrument, um die Praxis von unangenehmen Verwaltungsarbeiten zu entlasten, gleichzeitig die wirtschaftliche Situation der Praxis durch erhöhte Liquidität zu verbessern und den Praxisinhaber vor Schaden durch Rechnungsausfälle zu schützen. Beim kommt auch das Labor in den Genuss der Vorfinanzierung und des Ausfallschutzes und gewinnt gleichzeitig ein Kundenbindungs- und ein Neukundengewinnungsinstrument. Das Verfahren ermöglicht es den Partnern, für den jeweiligen Anteil an der Gesamtforderung die Factoringabschläge selbst zu zahlen. Darüber hinaus bietet die ZA dem Patient die Möglichkeit der Ratenzahlung, damit auch hochwertigste zahnmedizinische und zahntechnische Arbeiten finanzierbar bleiben. Im Ergebnis zahlt so jeder Partner nur für die Leistung, die er auch in Anspruch nimmt. 3

4 Der Start ins Schließen Sie eine Factoringvereinbarung mit der ZA Um als Dentallabor den Zahnärzten das anbieten zu können, sind einige Voraussetzungen nötig. Überzeugen Sie Ihre Kunden von den Vorteilen des. Bei Zahnärzten, die bereits Kunde der ZA sind, dürfte dies sehr einfach sein, denn als ZA-Kunde kennt und schätzt er bereits die Vorteile des Factoring. Zahnärzte, die sich noch nicht mit dem Thema Factoring auseinandergesetzt haben, informieren Sie mit unserer Unterstützung über Vorteile und Kosten. Hierzu stellen wir Ihnen gerne entsprechende Broschüren zur Verfügung. Oder Sie vereinbaren mit uns eine Vorstellung unserer Leistung in Ihren Räumen, zu der Sie Ihre Kunden einladen. Und selbstverständlich stehen Ihnen unsere Praxisberater bei Besuchen interessierter Praxen gerne zur Seite. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie zu Ihrer Information als Anlage zu dieser Broschüre. Wir kommen aber auch gerne in Ihr Labor, um Ihre Fragen zu beantworten. Vereinbaren Sie mit Ihrem Zahnarzt, welche Laborrechnungen über die ZA abgerechnet werden. Sinnvollerweise werden alle Laborrechnungen der betreffenden Praxis über das abgewickelt. Doch sind Ausnahmen möglich und unproblematisch. Entsprechende Organisationsmaterialien stellen wir Ihnen zur Verfügung. 4

5 Das Verfahren im Bisher senden Sie Ihrem Kunden mit jeder prothetischen Arbeit auch eine entsprechende Laborrechnung. Diese Rechnung wird dann zum Bestandteil der zahnärztlichen Rechnung, die der Zahnarzt dem Patienten zustellt. Am Monatsende erstellen Sie dann eine summarische Auflistung aller geleisteten Arbeiten, auf Grund derer der Zahnarzt Ihre Forderungen begleicht. In diesem Verfahren sind bekanntermaßen Störungen nicht immer auszuschließen. So führt der verzögerte Geldeingang in Ihrem Labor zu höheren Zinskosten. Darüber hinaus droht immer das Risiko, dass es zu einem für beide Seiten unerfreulichen Mahnverfahren kommt, welches im schlimmsten Fall zur Beendigung der Geschäftsbeziehung oder einem Totalausfall führt. Factoring ist bei einer Vielzahl von Praxen bereits eine Alternative zum üblichen Abrechnungsweg. In diesem Fall sendet der Zahnarzt seine Rechnung nicht an den Patienten, sondern an die ZA AG, die diese Forderung kauft. Der Zahnarzt entlastet sich damit von Verwaltungsarbeit, steigert seine Liquidität, da die ZA die gekauften Forderungen umgehend bezahlt und schützt sich vor Forderungsausfällen, da dieses Risiko jetzt bei der ZA liegt. ist eine Variante, bei der auch das Dentallabor von dieser Leistung profitieren kann. Zahnärzte, die eine Factoringvereinbarung mit der ZA haben oder abschließen, können es dem Dentallabor ermöglichen, die Laborrechnung ebenfalls an die ZA zu verkaufen. 5

6 So einfach ist die Zusammenarbeit Der Ablauf im Nachdem Sie sich nun gemeinsam mit dem Zahnarzt für das entschieden haben und die entsprechenden Vereinbarungen von der ZA gegengezeichnet vorliegen, beginnt die Zusammenarbeit. Im senden Sie als Labor wie gewohnt Ihre Einzelrechnungen an die Praxis. Diese erstellt dann nach Eingliederung der prothetischen Arbeit die Gesamtrechnung und sendet sie an die ZA. Die ZA wiederum wird dann die Forderungen der einzelnen Parteien innerhalb kürzester Zeit ausgleichen. Das Labor erhält den Laboranteil, der Zahnarzt den Honoraranteil, jeweils abzüglich der vereinbarten Abschläge. Für die Kommunikation zwischen Labor, Zahnarzt und der ZA stellen wir Ihnen und der Praxis entsprechende Formblätter zur Verfügung. Mittels dieser Formulare regeln Sie und der Zahnarzt im Einzelfall die Anwendung des. Der Zahnarzt sendet uns diese Information dann mit seinen Rechnungen zu alles weitere erledigt die ZA. Schon wenige Tage später können Sie für diese Rechnungen den Zahlungseingang verbuchen und sie auf der zu erstellenden Monatsabrechnung als bezahlt vermerken. 1. Das Labor sendet die Einzelrechnung an den Zahnarzt 2. Der Zahnarzt sendet die Laborrechnung als Anlage seiner Gesamtrechnung an die ZA 3. Die ZA überweist die entsprechenden Beträge getrennt an Labor und Zahn arzt 4. Die ZA sendet die Rechnung an den Patienten 5. Der Patient gleicht die Forderung -auf Wunsch auch in bequemen Raten- bei der ZA aus 6

7 Das Preiskonzept im Factoringkonditionen In den letzten Jahrzehnten haben sich am Dentalmarkt eine Reihe von Abrechnungsvarianten entwickelt, die in Ihrem Kern das gleiche Ziel verfolgen: Die Entlastung der zahnärztlichen Praxis von den Kosten des Rechnungsmanagements. Die ZA hat diese Entwicklung aufmerksam verfolgt und stellt mit dem jetzt eine ausgereifte und für alle Parteien wirtschaftlich durchdachte Lösung vor. Ziel dabei ist es, eine Lösung für Labor und Zahnarzt zu finden, die den jeweiligen Nutzen des Factoring zu möglichst günstigen Konditionen gewährt. Ebenso haben wir bei diesem Konzept selbstverständlich darauf geachtet, dass die rechtlichen Vorschriften in diesem Bereich genauestens eingehalten werden. Im zahlt jeder Partner nur für die Leistungen, die er auch in Anspruch nimmt. Für das Labor bedeutet dies einen Abschlag in Höhe von 3,50% zzgl. EUR 1,99 je Rechnung auf den Laborrechnungsbetrag. Die zahnärztliche Praxis erhält die günstige Startkondition in Höhe von ebenfalls 3,50% zzgl. EUR 1,99 je Rechnung auf den Honoraranteil der Forderung. Dentallabor 3,50% zzgl. EUR 1,99 je Rechnung auf den Laboranteil Zahnarzt 3,50% zzgl. EUR 1,99 je Rechnung auf den Honoraranteil Zahnärzte, die bereits Kunde der ZA sind, behalten Ihre individuelle Kondition, zahlen diese aber nur noch auf den Honoraranteil. 7

8 Sollten jetzt noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenbetreuer, dessen Telefonnummer Sie unten stehend finden. Ihre ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG Werftstraße Düsseldorf Telefon 0800 / info@zaag.de Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: Ihr Kundenbetreuer: ZA-P ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft AG Ein Tochterunternehmen der ZA-Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eg