Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Reinigungsleistungen

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1 der Diözese Rottenburg Stuttgart Ausschreibungsunterlagen zur Vergabe von Reinigungsleistungen Objekt: Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Dr.-Albert-Grimminger-Straße Abtsgmünd Seite 1

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 Vorbemerkung... 3 Vorhaben... 4 Ziele des Bischöflichen Stiftungsschulamts... 4 Angebotsbedingungen/Verfahren... 5 Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung... 9 Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd... 9 Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Kalkulation der Stundenverrechnungssätze Gesamtpreisaufstellung Glas- und Rahmenreinigung Grundreinigung Anlage 1 Mustervertrag... I Anlage 2 Verzeichnis der beizufügenden Anlagen zum Angebot... XIII Anlage 3 Leistungsverzeichnis Schulen...XV Anlage 4 Rhythmenschlüssel für Reinigungsdienste...XVI Anlage 5 Leistungsverzeichnis für die Glas- und Rahmenreinigung...XVII Anlage 6 Raumflächenverzeichnis...XVIII Anlage 7 Glasflächenverzeichnis...XIX Anlage 8 Aufmaßnormen und Flächenermittlung...XX Anlage 9 Beschreibung der Reinigungsarten...XXI Anlage 10 Eigenerklärung... XXXII Anlage 11 Referenzliste... XXXIII Anlage 12 Bestätigung der Objektbesichtigung...XXXIV Seite 2

3 Vorbemerkung Die Stiftung Katholische Freie Schule ist Dachverband für über 80 katholische Schulen in. Sie nimmt im Auftrag des Bischofs insbesondere die Schulaufsicht wahr. Darüber hinaus ist sie selbst Träger bzw. Geschäftsführer von ca. 30 Schulen an 19 Standorten. Das Bischöfliche Stiftungsschulamt (BSSA) mit Sitz in Rottenburg am Neckar ist zum einen Geschäftsstelle für die Stiftung Katholische Freie Schule sowie das Freie Katholische Schulwerk e. V., zum anderen aber auch ein Dienstleistungszentrum für Schulverwaltung. In den Bereichen Personalverwaltung, Lohnbuchhaltung, Liegenschaftsverwaltung und Finanzbuchhaltung entlastet das BSSA die örtlichen Träger. Stiftung Katholische Freie Schule der Diözese Rottenburg Stuttgart Ihr Ansprechpartner: Abteilung II Bauwesen / Liegenschaften Tobias Kugler Bischof-von-Keppler-Straße Rottenburg am Neckar Telefon: / Telefax: / TobKugler@stiftungsschulamt.drs.de Seite 3

4 Vorhaben Wir beabsichtigen mit dieser Ausschreibung anfallende Reinigungsarbeiten an unserem Standort: Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Dr.-Albert-Grimminger-Straße Abtsgmünd Telefon: / erstmals an einen externen Dienstleister zu vergeben. Dies schließt nachfolgend aufgeführte Reinigungsleistungen ein: 1. Unterhaltsreinigung 2. Glas- und Rahmenreinigung 3. Grundreinigungsarbeiten Wir stellen uns hier die Vergabe an einen innovativen und flexiblen Dienstleistungspartner vor. Ziele des Bischöflichen Stiftungsschulamts Bildungseinrichtungen ganzheitlich zu betrachten, sie wirtschaftlich und mit höchstmöglichen Standards zu betreiben; Operatives Qualitätsmanagement; Bei der Vergabe von Dienstleistungen allen Anforderungen und Bedürfnissen der Beteiligten gerecht zu werden; Liegenschaften entsprechend aller Gesichtspunkte, insbesondere hygienischer und ästhetischer Art zu pflegen; Flexible Personalorganisation und disposition; Seite 4

5 Angebotsbedingungen/Verfahren Art des Verfahrens: Offenes Verfahren Besichtigungstermin: verbindlich, Donnerstag, 20. Juni 2013, Uhr Angebote werden bis Freitag, 28. Juni 2013 bei der Stiftung Katholische Freie Schule Bischof-von-Keppler-Straße Rottenburg am Neckar entgegengenommen. Alle Angebotspreise sind ohne Einbezug der gesetzlichen Mehrwertsteuer abzugeben. Die Mehrwertsteuer ist im Angebotsvordruck gesondert auszuweisen. Wird keine Mehrwertsteuer angegeben, gilt der Angebotspreis als Bruttopreis. Angebote von Arbeitsgemeinschaften und anderer gemeinschaftlichen Bietern (analog 21 Nr. 4 VOL/A) finden nur Berücksichtigung, wenn dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. Enthalten die Angebotsunterlagen nach Auffassung des Anbieters Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Anbieter das Bischöfliche Stiftungsschulamt vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Dies gilt auch, wenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Der Einsatz eines Nachunternehmers ist grundsätzlich nur im Bereich Glasreinigung möglich. Er bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers. Seite 5

6 Der Bieter hat insbesondere folgende Unterlagen auszufüllen bzw. mit seinem Angebot einzureichen (vgl. Anlage Verzeichnis der Anlagen zum Angebot ): Preisermittlung Unterhaltsreinigung; Preisermittlung Glas- und Rahmenreinigung Kalkulation der Stundenverrechnungssätze; Einen unterschriebenen Mustervertrag; Referenzen für vergleichbare Objekte; Firmeninformation (letzter Jahresbericht, Übersicht über Standorte); Ablauf- und Objektorganisation (Organisationsplan mit Objektleitungsstruktur und Verantwortungsrichtlinien); Personelle Besetzung mit Qualifikationen, insbesondere des Objektleiters; Dienstleistungsplanung und Qualitätssicherung; Start- und Ablaufplan; Beschäftigungspraktiken des eigenen Unternehmens, Führungs- und Managementgrundsätze, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen; Aufteilung der Leistungen in Eigenleistung und Fremdvergabe; Auswahlverfahren für Unterlieferanten bzw. Subunternehmer und Qualitätskontrolle; Qualitätsstandards und Kontrolleinrichtungen im Objekt; Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach 150 GewO (nicht älter als drei Monate); Eine Eigenerklärung über lfd. Ermittlungsverfahren; Bestätigung der Objektbesichtung; Angebote werden nur gewertet, wenn alle genannten Unterlagen und Fragen vom Bieter vollständig ausgefüllt und beantwortet sind. Schadensersatzansprüche durch Ablehnung des Angebotes sind ausgeschlossen. Die Erstellung des vorliegenden Angebots wird nicht vergütet. Über die Ausschreibungsunterlagen hinausgehende Informationen erteilt der Ansprechpartner des Bischöflichen Stiftungsschulamts. Der Einwand, dass der Bieter über den Umfang der Leistung oder über die Art und Weise der Ausführung nicht genügend unterrichtet gewesen sei, ist ausgeschlossen. Seite 6

7 Der Bieter erklärt mit der Abgabe des Angebots, dass er eine qualitätsgesicherte Reinigung durchführt; sein Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist; er für seine Arbeitnehmerschaft mindestens Tariflöhne nach dem zwischen der Landesinnnung der Gebäudereiniger und der IG Bau, Agrar und Umwelt abgeschlossenen Lohntarifvertrag zahlt und den Verpflichtungen aus dem Rahmentarifvertrag nachkommen wird. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots ferner, dass dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen worden sind und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden; die allgemeinen Preisvorschriften, insbesondere die VO PR 30/53 vom sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom (beide in der jeweils geltenden Fassung) beachtet worden sind. Seite 7

8 Informationen zum Objekt Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd: Zum Schuljahr 2010/2011 hat das mit 49 Schülerinnen und Schülern in zwei Klassen 5 seinen Betrieb aufgenommen. Bis 2018 wird die Schule Jahr für Jahr wachsen. Im Endausbau ist das Katholische Freie Gymnasium für Mädchen und Jungen Ganztagsschule mit naturwissenschaftlich-technischem Schwerpunkt. Der Unterricht hat am 13. September 2010 in einem Interimsgebäude begonnen. Im Schuljahr 2012/13 besuchen 153 Schülerinnen und Schüler die Schule. Der Einzug in den Neubau, der in unmittelbarer Nähe des jetzigen Gebäudes entsteht, ist im Sommer 2013 geplant. (Quelle: Erklärung Alle Preise sind als Festpreise zu kalkulieren (Unterhaltsreinigung). Für den Beginn der Reinigungsarbeiten ist der vorgesehen. Angebotssummen Unterhaltsreinigung: Regie-/Sonderarbeiten: siehe nachstehende Preisblätter siehe nachstehende Preisblätter Mit der Unterschrift auf diesem Titelblatt werden alle vorstehenden und nachfolgenden Angaben, Beschreibungen, Erklärungen und Bedingungen als Bestandteil des Angebots anerkannt. Rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters:..... Datum / Unterschrift / Firmenstempel Seite 8

9 Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Sommerrhythmus bis Das Angebot der Unterhaltsreinigung beruht auf folgenden Grundlagen: für die Reinigung von Raumgruppe (siehe Leistungsverzeichnis/ Reinigungshäufigkeit) Reinigungsfläche in 14 Tagen in m² Reinigungsleistung in m²/std. und Arbeitskraft Stundenbedarf in 14 Tagen A : = B : = C : = D : = E : = F : = G : = I : = J : = K : = L : = N : = O : = S u m m e x 2,174 = Unternehmerstundenlohnsatz in /Std. (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) Reinigungsfläche in m²/monat Stundenbedarf/ Monat Stundenbedarf/ Monat monatlicher Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung x = + MwSt. Stundenverrechnungssatz für Vertretungen der Reinigungskräfte des Nutzers und für Sonderarbeiten: /Std. + MWSt. Seite 9

10 Unterhaltsreinigung/Preiszusammenstellung Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Winterrhythmus bis Das Angebot der Unterhaltsreinigung beruht auf folgenden Grundlagen: für die Reinigung von Raumgruppe (siehe Leistungsverzeichnis/ Reinigungshäufigkeit) Reinigungsfläche in 14 Tagen in m² Reinigungsleistung in m²/std. und Arbeitskraft Stundenbedarf in 14 Tagen A : = B : = C : = D : = E : = F : = G : = I : = J : = K : = L : = N : = O : = S u m m e x 2,174 = Unternehmerstundenlohnsatz in /Std. (Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte) Reinigungsfläche in m²/monat Stundenbedarf/ Monat Stundenbedarf/ Monat monatlicher Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung x = + MwSt. Stundenverrechnungssatz für Vertretungen der Reinigungskräfte des Nutzers und für Sonderarbeiten: /Std. + MWSt. Seite 10

11 Kalkulation der Stundenverrechnungssätze Beiliegender Kalkulation liegen nachfolgend genannte Stundenverrechnungssätze zugrunde. Sozialversicherungspflichtige Kräfte Tariflohn/Ecklohn B % A Lohnnebenkosten 1 Rentenversicherung 2 Krankenversicherung (Mittelwert) 3 Arbeitslosenversicherung 4 Pflegeversicherung 5 Pausch. Lohnsteuer 6 Solidaritätszuschlag 7 Pausch. Kirchensteuer Zwischensumme 8 Unfallvers. (BG) 9 Haftpflichtvers. Summe Pos. A B Lohnfolgekosten 1 Urlaubsentgelt 2 Gesetzliche Feiertage 3 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 4 Tarifl. Ausfallzeiten 5 Jahressonderzahlung 6 Zusätz. Urlaubsgeld 7 AG-Anteile zu ges. LNK aus Pos. B1 bis B7 8 Pauschalst. Auf Pos. B1 bis B7 Summe Pos. B. Summe Pos. A+B C Löhne/Gehälter für Aufsichtskräfte und technische Mitarbeiter Summe Pos. A-C D Sonstige Kosten 1 Reinig.-/Verbrauchsmaterial 2 AFA Masch./Geräte/Betriebskosten 3 Waschkosten f. Reinigungstextilien Sachkosten 4 Sonst. Gemeinkosten Kostensatz aus A bis D E Gesamtkosten (Tariflohn + Pos. A bis D) Risiko und Gewinn bezogen auf Kostensatz Stundenverrechnungssatz Seite 11

12 Gesamtpreisaufstellung Gemäß des Leistungsverzeichnis und dem Raumflächenverzeichnis zu erbringenden Leistungen der Unterhaltsreinigung zu einem Gesamtpreis von: Sommerrhythmus mtl. Preis netto: Winterrhythmus mtl. Preis netto: Zwischensumme mtl. Preis netto: zzgl. MwSt: mtl. Gesamtpreis brutto: X 8,4 Mon. 1 = Jahresgesamtpreis brutto: Anzahl der im Objekt eingesetzten Personen: Stundenverrechnungssatz für Regiearbeiten: 1 Grundlage 37 Schulwochen Seite 12

13 Glas- und Rahmenreinigung Objekt: Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Dr.-Albert-Grimminger-Straße Abtsgmünd 1. Glasflächen 1.1 Verbundfenster/Doppelfenster m Isolierglasfenster/Einfachfenster m² 1.3 Glaswände m² 1.4 Glasbausteine m² jeweils einseitig gemessen insgesamt: m² 2. Reinigungspreise 2.1 Glasreinigung ohne Rahmen (Herbst) a) Zweiseitig zu reinigen m 2 zu /m 2 = m² zu /m² = b) Einseitig zu reinigen m² zu /m² = Angebotspreis + MwSt. ingesamt: 2.2 Glasreinigung mit Rahmen (Frühjahr) a) Zweiseitig zu reinigen m 2 zu /m 2 = m² zu /m² = b) Einseitig zu reinigen m² zu /m² = Angebotspreis + MwSt. ingesamt: Jahrespreis (Summe 2.1 und 2.2) brutto In diesem Angebotspreis sind sämtliche Kosten für Maschinen und Geräte (z. B. Hubsteiger usw.) von enthalten. Seite 13

14 Grundreinigung Reinigungsflächen sind grundsätzlich oberflächenschonend zu bearbeiten. Parkettflächen sind daher, soweit Schmutz und Sand nicht per Haarbesen oder Staubsauger entfernt wird, grundsätzlich ausschließlich nebelfeucht zu moppen. Frisch versiegelte Holzfußböden sind erst nach 8-14 Tagen wieder voll beanspruchbar. In dieser Zeit sind diese Flächen ausschließlich trocken zu reinigen. Von Zeit zu Zeit können Parkettflächen mit einem weichen, nicht fusselnden Lappen gewachst werden. Weiterhin möchten wir die lfd. Reinigung mit einer bedarfsorientierten Grundreinigung und Einpflege von bis zu 1/3 der Parkett- und Linoleumfläche ergänzen. Hierfür gelten die Vertragsbedingungen des abzuschließenden Reinigungsvertrags. Grundreinigung und Einpflegen der Böden: Bodenbelag / m² Parkett Kautschuk Teppich Seite 14

15 Firmenstempel Absender Eingangsstempel BSSA Ausschreibungsunterlagen Reinigungsleistungen Abtsgmünd Bitte versehen Sie Ihren verschlossenen Umschlag mit den Angebotsunterlagen mit dieser Kennzeichnung! Seite 15

16 von Reinigungsleistungen für die Anlage 1 Mustervertrag Reinigungsvertrag zwischen der Stiftung Katholische Frei Schule und Mustermann Seite I

17 Vertragspartner Reinigungsobjekt Zwischen - nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt Stiftung Katholische Freie Schule Bischof-von-Keppler-Straße Rottenburg am Neckar und nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt- wird folgender Vertrag geschlossen: Gegenstand des Vertrages Mustermann Nachfolgende Bestimmungen gelten für alle Reinigungsverträge des Bischöflichen Stiftungsschulamtes über a) die Gebäudeinnenreinigung als Unterhaltsreinigung b) die Glas- und Rahmenreinigung c) Grundreinigung und Einpflege des Schulgebäudes und der dazugehörigen Sporthalle am Schulstandort: Katholisches Freies Gymnasium Abtsgmünd Dr.-Albert-Grimminger-Straße Abtsgmünd Telefon: / Seite II

18 Vertragsbestandteile Bestandteile dieses Vertrages sind: 1. Bestätigung der Objektbesichtigung 2. Preisblätter Unterhaltsreinigung 3. Leistungsverzeichnis / Unterhaltsreinigung 4. Rhythmenschlüssel zum Leistungs-/ Raumflächenverzeichnis 5. Preisblätter Glasreinigung 6. Leistungsverzeichnis / Glas- und Rahmenreinigung 7. Preisblatt Grundreinigung 8. Aufmassnormen und Flächenermittlung 9. Leistungsbeschreibung der Zwischen- und Teilflächenreinigung Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers (AN) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen im Sinne einer qualitätsgesicherten Reinigung (z. B. Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9000ff, oder gleichwertiger Qualitätssicherungssysteme) durchzuführen. Beschreibung der Reinigungsarten Der AN hat sich vor Abgabe seines Angebotes über den Umfang der Arbeiten an Ort und Stelle der Objekte dem AG zu unterrichten. Die Übertragung von Reinigungsaufgaben aus diesem Auftrag an Nachunternehmer bedarf der vorherigen Zustimmung des AG. Nachunternehmer müssen grds. allen Vertragspflichten des Auftragnehmers nachkommen. Die im Leistungsverzeichnis festgelegten täglichen und turnusmäßigen Arbeiten sind verbindliche Arbeitsnorm, d.h. sie sind ständig und gleichbleibend zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich vor, nach vorhergehender Absprache mit dem AN die Reinigungsprogramme zu ändern. Der AN hat vor Reinigungsbeginn der Verwaltung die Revierpläne mit Arbeitsanweisungen für sein Reinigungspersonal vorzulegen. Der AN ist dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft beachtet werden. Die ausgehändigten Schlüssel für das zu reinigende Objekt sind nach Vertragsablauf dem AG auszuhändigen. Seite III

19 Allgemeines Die erforderlichen Abstellflächen für Maschinen, Geräte und Arbeitsmittel werden vom AG unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom AN oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die elektrische Energie werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auf einen sparsamen Verbrauch ist zu achten. Der Anschluss von Waschmaschinen und Trocknern des AN bedarf der Zustimmung der Verwaltung. Der AG behält sich vor, einzelne Bereiche oder Leistungen aus dem Auftragsumfang herauszunehmen und eigenem Personal oder Dritten zu übertragen. Art und Umfang der Leistung Die Gebäudeinnenreinigung umfasst die Reinigung und Pflege von Decken und Wänden, nichttextilen und textilen Fußbodenbelägen, sanitären und haustechnischen Anlagen sowie Gegenständen der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Für die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich die Gebäudeinnenreinigung in - Unterhaltsreinigung entsprechend dem Leistungsverzeichnis und Raumflächenverzeichnis - Glasreinigung entsprechend dem Leistungsverzeichnis und dem Raumflächenverzeichnis Grundlage für den Umfang der Leistungen für die Reinigungsarten a) ist die in der Anlage aufgeführte Beschreibung zur Ausführung, entsprechend den Reinigungsarten und der im Leistungsverzeichnis / Raumflächenverzeichnis angegebenen Tätigkeiten; b) sind die im Leistungsverzeichnis festgelegten Tätigkeiten, unter Berücksichtigung der entsprechenden Reinigungshäufigkeit; c) ist der im Rahmen von Sonder- / Regiearbeiten mit dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Leistungsumfang auf der Basis des vereinbarten Stundenverrechnungssatzes. Die Reinigungsarbeiten sind grundsätzlich in der Zeit von Montag bis Freitag einer jeden Woche außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeiten auszuführen und müssen bis zum nächsten Unterrichtsbeginn ausgeführt sein. Der AN verpflichtet sich den Schließdienst des Objektes zu gewährleisten. Seite IV

20 Mehrarbeiten, die aufgrund stärkerer Verschmutzungen (z. B. infolge kleinerer baulicher Instandsetzungen oder im Winter) erforderlich werden, gehören zur Unterhaltsreinigung und werden nicht gesondert vergütet. Reinigungspersonal, Aufsichten Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch fachkundige Kontrollpersonen einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen. Der AG ist berechtigt, zwecks Überprüfung des Reinigungsgrades Kontrollen vorzunehmen. Diese Kontrollen können unangekündigt oder in Absprache mit der Objektleitung geschehen. Der AN verpflichtet sich, dass sein Personal vor Arbeitsbeginn sorgfältig geschult wird. Zur Einarbeitung muss während der ersten Tage pro Arbeitsbereich eine Fachkraft eingesetzt werden. Für den Einsatz von Reinigungskräften zur Reinigung im Objekt gilt gemäß 33 IfSG ff. folgende Forderung: Arbeitskräfte, die an einer Erkrankung nach 34 I IfSG leiden oder deren verdächtig oder die verlaust sind, dürfen die Räume nicht betreten und Einrichtungen nicht benutzen, bis nach dem Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit oder Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechend 34 II IfSG dürfen Ausscheider nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen die Räume betreten und die Einrichtungen benutzen. Für Arbeitskräfte, in deren Wohngemeinschaft eine übertragbare Krankheit aufgetreten ist, gilt dies entsprechend. Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass sein Personal die oben genannten Verpflichtungen einhält. Auf Wunsch des AG verpflichtet sich der AN auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Der AN wird die ihm übertragenen Aufgaben nur durch geeignete Arbeitskräfte ausführen lassen und während der Arbeit beaufsichtigen. Zur Eignung der Arbeitskräfte gehören insbesondere auch hinreichende Deutschkenntnisse. Fähigkeit, sich Beanstandungen und Folgen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gehen zu Lasten des AN. Personen, die vom AN nicht mit der Reinigung des Gebäudes beauftragt sind, dürfen nicht in das Objekt genommen werden. In Schriftstücke, Akten und andere Unterlagen, die sich in den Räumen befinden, darf keine Einsicht genommen werden; unbefugtes Öffnen von Schränken, Schubladen und ähnliches ist nicht erlaubt. Die Verschwiegenheit über dienstliche Vorgänge und Einrichtungen ist arbeitsvertraglich festzuhalten und besteht auch nach Auflösung des Arbeitsvertrages weiter. Die Benutzung der nicht öffentlichen Fernsprechanlage ist nicht gestattet. Seite V

21 Bei Zuwiderhandlungen kann der AG verlangen, dass die betreffende Reinigungskraft nicht mehr in dem Gebäude zur Reinigung eingesetzt wird. Werden die dienstlichen Interessen des AG durch den AN bzw. seiner Erfüllungsgehilfen beeinträchtigt oder stellt sich das Fehlen der fachlichen oder persönlichen Eignung des AN oder seiner Erfüllungsgehilfen heraus, so ist der AG oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, die betreffende Person sofort des Hauses zu verweisen. Der AG kann dem AN darüber hinaus verbieten, die betreffende Person weiterhin im Haus des AG mit Arbeiten zu betrauen. Der AN hat auf seine Kosten sämtliche von ihm im Haus des AG eingesetzten Personen mit einem Ansteckausweis mit Name, Vorname und Lichtbild auszustatten. Der Ausweis ist gut sichtbar an der Kleidung anzubringen. Bei Ausscheiden des Personals hat der AN diesen Ausweis wieder einzuziehen. Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal beschäftigen. Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des Lohn- und Rahmentarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks. Die Anmeldung zur Sozialversicherung sind der Verwaltung auf Verlangen in Kopie vorzulegen. Arbeitserlaubnispflichtige ausländische Arbeitnehmer darf der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungen nur einsetzen, wenn es sich um Beschäftigte des AN handelt. Der Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis dieser Arbeitnehmer ist ebenfalls Voraussetzung. Der AN hat dem AG eine Liste des in dem Gebäude eingesetzten Reinigungspersonals zu übergeben. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweis für jede in dem Gebäude eingesetzte Reinigungskraft in Kopie vorzulegen. Als Kontrolle für die Anwesenheit des AN-Personals ist die Eintragung in Anwesenheitslisten o. ä. erforderlich. Mängel und Schäden bei Einrichtungsgegenständen sind der Verwaltung unverzüglich mitzuteilen. Soweit diese Mängel und Schäden eine Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Abstellung der festgestellten Beanstandungen ausgeführt werden. Um eine ordnungsgemäße und einwandfreie Reinigung sicherzustellen, hat der Auftragnehmer für das Objekt eine/n verantwortliche/n Objektleiter/in zu benennen, der/die mit dem AG oder dessen Beauftragten eng zusammenarbeitet. Der/die Objektleiter/in (oder dessen/deren Vertreter/in) hat den Anweisungen und Wünschen des AG oder dessen Beauftragten, die sich auf die vertragsgemäße Reinigung beziehen, unverzüglich Folge zu leisten. Die Objektleitung muss während der Reinigungszeit im Objekt anwesend sein. 2 Bei Abwesenheit wird die Objektleitung durch eine(n) zu benennende/n Vorarbeiter/in verantwortlich vertreten. 2 Die Objektleitung vertritt den Auftragnehmer während der Reinigungszeit vor Ort, sie ist für die Kundenbetreuung zuständig, hierzu gehört insbesondere das Entgegennehmen von Reklamationen und die Aufnahme von kleineren Sonderarbeiten. Die regelmäßige Wiederbeschaffung bzw. Bedarfsanmeldung des Reinigungsmaterials nach einer Bestandsaufnahme eines Anwendungstechnikers ist ebenso Aufgabe der Objektleitung. Weiterhin nimmt die Objektleitung einfache Arbeitgeberaufgaben wahr, hierzu gehört insbesondere die Erfassung und Überprüfung der geleisteten Arbeitszeit, sowie die Umsetzung allgemeiner Dienst- und Arbeitsschutzanweisungen. Die Ausübung eines einfachen Direktionsrechts obliegt der Objektleitung. Die Objektleitung ist ein Organ operativen Qualitätssicherung. Seite VI

22 Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen ins Objekt mitgebracht werden; hierbei sind auch die Kinder der Beschäftigten eingeschlossen. Weiterhin ist das Mitbringen von Tieren untersagt. Das Reinigungspersonal ist mit einheitlicher Arbeitskleidung auszustatten. Auf ein ordentliches Erscheinungsbild wird besonderer Wert gelegt. Diese Kleidung muss im Sinne der Vorschriften hygienisch einwandfrei sein (Vorschriften der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege). In Bereichen besonderer hygienischer Vorsorge (z. B. Kindergärten/ Hort, Sanitärbereiche, Küchen, Speisesäle etc.) sind geschlossene Arbeitskittel zu tragen. Der AN sowie seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Gebäuden gefunden werden, sofort bei der Verwaltung abzuliefern. Ein Finderlohn wird nicht gezahlt. Die besonderen Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Reinigungsobjektes/ -bereiches sind zu beachten. Betriebsmittel (Werkzeuge, Geräte, Maschinen) Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der AN nachzuweisen, dass die zur Reinigung eingesetzten Betriebsmittel zur Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. Der AN ist verpflichtet, Betriebsmittel für die Reinigung und Pflege selbst zu stellen. Die eingesetzten Geräte müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen für Sicherheit, des Gerätesicherheitsgesetzes und den VDE-Vorschriften entsprechen. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Gegenstände sind täglich zu säubern und ggf. zu desinfizieren. Die zur Reinigung verwendeten Tücher, Bezüge etc. müssen täglich desinfizierend gewaschen und getrocknet werden. Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) Entsprechend den o. g. Grundsätzen hat der Auftragnehmer nachzuweisen, dass die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe (Behandlungsmittel) zur Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden. Auf Verlangen des AG sind entsprechende Sicherheitsdatenblätter auszuhändigen. Seite VII

23 Kontrolle Die Arbeitsausführung wird durch den AN kontinuierlich überwacht und die Ergebnisse aufgezeichnet und ausgewertet. Von jeder durchgeführten Dienstleistung ist vom AN ein Abnahmeprotokoll zu erstellen, worin dem Auftraggeber die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten gemäß dem vereinbarten Leistungsverzeichnis bestätigt wird. Der AG hat das Recht, Kontrollen nach eigenem Ermessen durchzuführen oder durch einen von ihm Beauftragten durchführen zu lassen. Der AG bestätigt einmal monatlich die einwandfreie Reinigung auf einer Kontrollliste, die der AN aufstellt und vorlegt. Haftung / Versicherung Auf Verlangen des AG ist im Einzelfall eine Haftpflichtversicherung mit höheren Deckungssummen abzuschließen. Bei den Reinigungsarbeiten beschädigte Gegenstände, zerbrochene Scheiben und dergleichen werden auf Veranlassung des AG erneuert. Die entstandenen Kosten hat der AN zu tragen. Der AN oder seine Arbeitskräfte haften insbesondere auch beim Verlust von anvertrauten Schlüsseln. Der AG haftet nicht für Entwendungen und Beschädigungen, der vom AN oder seinem Personal in das Gebäude eingebrachten Sachen. Der AG ist berechtigt, bei Entstehen von Forderungen aus den vorstehenden Sachverhalten durch einfache Erklärungen nach 387 ff BGB gegen Forderungen des AN anzurechnen. Der AG haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der AN oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der AG nicht für Gesundheitsschäden (Unfall, Krankheit, Infektionen usw.), die sich der AN oder seine Gehilfen bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Der AN verpflichtet sich, den AG von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich von Regressansprüchen jeglicher Art (z. B. von Versicherungen) auszuschließen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der AN hat den AG von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei der Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizuhalten. Seite VIII

24 Der AN haftet für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Ihm obliegt der Nachweis, dass er diese Schäden nicht zu vertreten hat. Eine ausreichende Versicherung in Höhe von mindestens 1 Mio. für Personenschäden pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall für Bearbeitungsschäden pro Schadensfall für den Verlust von Schlüsseln pro Schadensfall ist dem Auftraggeber nachzuweisen; die Versicherungspolice ist Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen und Ablauf der Versicherungspolice sind dem AG durch den Versicherer unverzüglich mitzuteilen. Der AN hat eine Bestätigung seines Versicherers vorzulegen, dass dieser bei Erlöschen / Ändern der Versicherung des AN unmittelbar und unverzüglich den AG benachrichtigt. Diese Bestätigung des Versicherers ist ebenfalls Vertragsbestandteil. Aufmaß und Abrechnung Werden gegenüber der Leistungsbeschreibung und dem -verzeichnis der Reinigungsflächen Abweichungen von Art und Größe des Objektes festgestellt, so können sie nur berücksichtigt werden, wenn sie mehr als 3 % des Aufmaßes des Gesamtobjektes betragen und spätestens 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme schriftlich geltend gemacht werden. Regiearbeiten Werden nach besonderer Vereinbarung vergütet. Regiearbeiten hat der AN sofort nach Ausführung sich auf Regiezetteln durch den AG bestätigen zu lassen. Die Regiezettel sind der Rechnung beizufügen. Abnahme und Rechnungsausstellung Für den Auftraggeber entscheidet die Verwaltung des zu reinigenden Gebäudes, ob die Reinigung fristgerecht erfolgte und ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die Beweislast für die vertragsgemäße Erfüllung bleibt bis zur Abnahme beim AN. Die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten Arbeit ist vom AG bzw. dessen Beauftragten monatlich zu bescheinigen. Der Auftragnehmer hat monatlich nachträglich eine Rechnung in zweifacher Ausfertigung über die ausgeführten Reinigungsarbeiten unter Zugrundelegung der vereinbarten Festpreise, zusammen mit der entsprechenden Bescheinigung einzureichen. Der AG kann verlangen, dass die Reinigungsarbeiten für bestimmte Gebäude oder Gebäudeteile separat in Rechnung gestellt werden. Seite IX

25 Bei Schlechterfüllung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Rechnungsbetrag zu mindern. Dies gilt insbesondere, wenn die Ausführung nicht der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht. Bei Nichterfüllung von Teilflächen oder einzelner Räume / Bereiche verliert der AN den auf diese Flächen / Bereiche entfallenden Vergütungsanspruch, wenn die Reinigung nicht nachgeholt werden kann. Nicht nachgeholt werden kann die Reinigung bei - täglicher oder jeden zweiten Tag vorzunehmender Reinigung - der Reinigung 1x pro Woche, wenn die Reinigung nicht innerhalb von einem Tag nachgeholt wird. - geringer Reinigungshäufigkeit, wenn sie nicht innerhalb von 2 Tagen nachgeholt wird. Bei Einwendungen mit Nachfristsetzung ist der AN verpflichtet, innerhalb der vom AG gesetzten Frist die vertragsgemäße Leistung zu erbringen. Nach Ablauf dieser Frist ist der AG berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des AN durch einen Dritten vorzunehmen (Ersatzvornahme). Soweit wegen nicht vertragsgemäßer Ausführung Einschränkungen des Hygienestandards und der Optik gemacht werden müssen (z. B. Aufbau von Kalkablagerungen, Schmutz- und Pflegemittelkrusten etc.), kann der Auftraggeber verlangen, dass durch eine nicht zu vergütende Sonderreinigung der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers nach BGB bleiben unberührt. Preisvereinbarung - Preisänderung Preisvereinbarung Der Preisvereinbarung liegt der derzeit gültige Lohn- und Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Bundesland Baden-Württemberg zugrunde. Preis bei Vertragsabschluss Der Auftragnehmer erhält vom Auftraggeber für die nach diesem Vertrag zu erbringende Leistung der Unterhaltsreinigung, die in der Anlage lt. Preisblatt und Seite 11 der Ausschreibungsunterlagen vom xx.xx.xxxx genannten Vergütung in Höhe von xx.xxx,xx brutto. Preisänderung a) Der Anteil der Lohn- und lohngebundenen Kosten (Lohnkostenanteil) beträgt bei Vertragsabschluß xx,xx % vom Preis. b) Im Falle des Inkrafttretens tariflicher Lohnänderungen kann jede Partei einen Antrag auf Preisänderung stellen. c) Der Antrag ist nur zulässig, wenn sich seit der letzten Vergütungsanpassung der Ecklohn B des Lohntarifvertrages des Gebäudereinigerhandwerks im Land Baden-Württemberg um mindestens 5% geändert hat. Seite X

26 d) Die geänderte Vergütung wird nach Antragstellung wirksam zum 1. des folgenden Monats. e) Kommt eine Einigung über den neuen Vertragspreis nicht zustande, so kann jeder Vertragspartner (wie vorstehend genannt) kündigen. Bis zum Ablauf des Vertrages gilt der zuletzt vereinbarte Preis weiter. f) In den ersten 12 Vertragsmonaten kann ein Antrag auf Änderung der Vergütung nicht gestellt werden. Vertragsdauer und Kündigung Dieser Vertrag, der am beginnt, wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Die ersten 3 Monate des Vertragsverhältnisses gelten als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Unabhängig davon ist der AG berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere: a) nachhaltig vertragswidriges Verhalten und wenn der AN trotz eines schriftlichen Hinweises es unterlässt, die ihm mitgeteilten Verstöße gegen die Vertragsbestimmungen unverzüglich und auf Dauer abzustellen, b) wenn der AN sich an wettbewerbsbeschränkende Absprachen ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) beteiligt hat, c) wenn der AN Personen, die auf Seiten des AG mit der Vorbereitung, dem Abschluss, der Durchführung oder der Kontrolle des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zum AG Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, d) wenn über das Vermögen des AN Antrag auf die Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt wird, e) wenn der AN, den für ihn gültigen Lohn- und Rahmentarifvertrag, sowie die Arbeitsschutzbestimmungen nicht anwendet und / oder gegen Bestimmungen des Ausländerrechts verstößt, sowie bei Nichterfüllung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, f) wenn das Reinigungsobjekt durch den AG aufgegeben oder anderweitig genutzt wird (z. B. Verkauf, Beendigung der Anmietung), g) wenn der AN nicht bis spätestens zur Aufnahme der Reinigungsarbeiten die geforderten Versicherungsnachweise vorgelegt hat. Seite XI

27 Änderung des Vertrages Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Forderungsabtretung / Rechtsübertragung Keine der Parteien wird Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Vertragsparteien übertragen. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Rottenburg am Neckar. Auftraggeber Auftragnehmer Datum / Unterschrift / Stempel AG Datum / Unterschrift / Stempel AN Seite XII

28 Anlage 2 Verzeichnis der beizufügenden Anlagen zum Angebot Nr. Formblätter / sonstige Unterlagen Anzahl Anlagen Anzahl Seiten beigefügter Anlagen Gesamtzahl Seiten der Anlagen 1. Stundenverrechnungssätze und Preisblätter 2. Unterhaltsreinigung: Preis- und Flächenübersicht 3. Glasreinigung: Preis- und Flächenübersicht 4. Besichtigung: Bestätigung der Teilnahme an der Besichtigung der Schule 5. Referenzübersicht 6. Finanzamt: Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben 7. Sozialversicherung Bescheinigung der für die Arbeitnehmer zuständigen Krankenkassen bzw. der Bundesknappschaft über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung 8. Unfallversicherung Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung 9. Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister 10. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Jahresabschluss für das Geschäftsjahr Nachweis der erforderlichen Berufshaftpflichtversicherung Seite XIII

29 14. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz der Leistungen im Bereich der Gebäudereinigung (Jahre 2010 bis 2012) 15. Bescheinigung über die berufliche Befähigung der für die Leistungen verantwortlichen Personen 16. Erklärung der Bietergemeinschaft 17. Benennung eines Unterauftragnehmers für die Glasreinigung/Erklärung des Unterauftragnehmers Weitere vom Bieter eingereichte Unterlagen 1. Beschreibung des Unternehmens und Darstellung der Organisationsstruktur (Organisationsplan mit Objektleiterstruktur und Verantwortungsrichtlinien) 2. Implementierungsplan 3. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität 4. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen Anzahl Seiten 5. Eigenerklärung über lfd. Ermittlungsverfahren 6. Unterschriebener Mustervertrag Seite XIV

30 Anlage 3 Leistungsverzeichnis Schulen Seite XV

31 Anlage 4 Rhythmenschlüssel für Reinigungsdienste Im Raumflächenverzeichnis werden die Reinigungsrhythmen folgendermaßen dargestellt: Schlüssel im Leistungsverzeichnis Schlüssel im Raumflächenverzeichnis 1 X wöchentlich = 1 = 1 2 X wöchentlich = 2 = 2 2,5 X Wöchentlich = 2,5 = 2,5 3 X wöchentlich = 3 = 3 4 X wöchentlich = 4 = 4 5 X wöchentlich = 5 = 5 6 X wöchentlich = 6 = 6 7 X wöchentlich = 7 = 7 1 X Monat = 1M = 0, X Monat = 2M = 0, X Monat = 3M = 0, X Jahr = 1J = 0, X Jahr = 2J = 0, X Jahr = 3J = 0, X Jahr = 4J = 0,07698 Gesonderter Auftrag = G Seite XVI

32 Anlage 5 Leistungsverzeichnis für die Glas- und Rahmenreinigung Leistungsbeschreibung Die im Folgenden aufgeführten Glasflächen sind innerhalb eines Jahres wie folgt zu reinigen: 1 x Glasreinigung mit Rahmen Bei vierseitig zu reinigenden Flächen sind alle vier Seiten zu reinigen. Dabei sind die außen und innenliegenden Rahmenseiten einschließlich der Wetterschenkel und Falzseiten sowie die innen- und außenliegenden Fensterbänke zu reinigen. 1 x Glasreinigung ohne Rahmen Ausführung Schlecht verkittet oder gesprungene Fensterscheiben sind vor Beginn der Reinigung vom Unternehmer der Hausverwaltung zu melden und nur mit deren Zustimmung zu reinigen. Entsprechendes gilt für die Rahmenreinigung. Nach der Reinigung müssen die Glasflächen, Rahmen - einschließlich der Falze-, sauber, wolkenfrei, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein. Fensterbänke, Heizkörper und Einrichtungsgegenstände sind in geeigneter Weise vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Seite XVII

33 Anlage 6 Raumflächenverzeichnis Seite XVIII

34 Anlage 7 Glasflächenverzeichnis Seite XIX

35 Anlage 8 Aufmaßnormen und Flächenermittlung Die zu bearbeitenden Flächen und Gegenstände werden durch das Aufmaß ermittelt. Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln, soweit die ausgeführte Leistung diesen Zeichnungen entspricht. Sind solche Zeichnungen nicht vorhanden, ist die Leistung aufzumessen. Der Ermittlung der Leistung gleichgültig, ob sie nach Zeichnung oder nach Aufmaß erfolgt sind zugrunde zu legen: o o für Flächen mit begrenzenden Bauteilen, die zu bearbeitende Fläche bis zu den begrenzenden, ungeputzten bzw. unbekleideten Bauteilen für Flächen ohne begrenzende Bauteile deren Abmessung; Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Aussparungen (z. B. für Öffnungen), Pfeilervorlagen, Rohrdurchführungen und unverrückbare Einrichtungsgegenstände bis 1,0 m² Einzelgröße nicht abgezogen; Bei Abrechnung nach Längenmass wird die Länge von Bauteilen in der Mittelachse ermittelt; Zu bearbeitende Flächen der Fenster Türen und Trennwände werden nach den Konstruktionsmassen (lichte Rohbaumasse) einseitig ermittelt. Sie sind witterungsseitig und raumseitig zu reinigen, wenn in deren Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgeschrieben ist. Rahmen, Pfosten, Kämpfer o. ä. werden nicht abgezogen. Glaswände werden von den Aussenkanten links bis rechts und oben bis unten (Kreuzverstrebungen, Sprossen und dergleichen eingeschlossen) und Glasdächer von Aussenkante zur gegenüberliegenden Aussenkante (Kreuzverstrebungen, Sprossen und dergleichen eingeschlossen) berechnet; Zu bearbeitende Fassadenflächen werden in der abgewickelten Länge und Höhe ermittelt. Vor- und Rücksprünge bis 0,25 m bleiben unberücksichtigt; Probeflächen werden nicht abgezogen; Zu reinigende Flächen von Fensterbehängen und Vorhängen werden mit tatsächlichen Abmessungen einschließlich Faltenwurf ermittelt; Boden-, Wand- und Deckenflächen nach Flächenmaß (m²); Fenster nach Flächenmaß (m²) getrennt nach Bauart und Abmessungen; Seite XX

36 Anlage 9 Beschreibung der Reinigungsarten Baufeinreinigung Die Baufeinreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen "Bauschlussreinigung" sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollten die Oberflächen staubfrei, wischspuren- und schlierenfrei sein. Grundreinigung / Intensivreinigung Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt. Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt wird vertraglich als Sonderreinigung festgelegt. Einpflege / Grundpflege Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus. Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung. Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein. Unterhaltsreinigung Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen. Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden. Seite XXI

37 Zwischenreinigung Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben, um die Optik zu verbessern. Ziel/Ergebnis Je nach Art der Zwischenreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich. Teilflächenreinigung Sie beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker Frequentierung in der Optik negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die Grundreinigung hinauszuzögern. Je nach Art der Teilflächenreinigung ist das Ergebnis unterschiedlich. Sonderreinigung Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen. Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeit unterschiedlich. Bemerkungen/Hinweise: Werden als Einzelaufträge vergeben. Kehren Manuelle oder maschinelle, trockene, mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigarettenkippen etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen. Kehrsaugen Trockene, mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.). Seite XXII

38 Kehren mit Kehrspänen Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Kehrgut fachgerecht entsorgen. Oberfläche ist frei von Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befindet sich die Oberfläche in einem gepflegten Zustand. Bemerkungen/Hinweise: Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht. Polieren Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel behandelten Fußbodenbelägen. Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung. Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. Poliersaugen Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet. Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die O- berfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren. Cleanern (Spraymethode) Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert. Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich. Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden. Seite XXIII

39 Feuchtwischen Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringerem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis. Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge wie z. B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc. Nasswischen Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt. Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche können auf den Oberflächen noch vorhanden sein. Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Nasswischen einstufig Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reinigungstextilien (Mop, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel zugegeben werden. Vgl. Nasswischen. Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV- Räumen etc.). Seite XXIV

40 Nasswischen zweistufig Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Arbeitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Vgl. Nasswischen. Bemerkungen/Hinweise: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert wird. Punktuelles Nasswischen Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nass gewischt. Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis - bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt. Bemerkungen/Hinweise: Häufig ist diese Methode in Schulen dort vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nassgewischt wird. Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden. Nassscheuern Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen. Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein. Saugen Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger. Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belägen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein. Seite XXV