Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1

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1 Telefon: Telefax: Seite Referat 1 von für 8 Bildung und Sport Fachabteilung 1 Berufliche Schulen RBS-F1 Einrichtung einer Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien Antrag Nr / A der Stadtratsfraktion Die Grünen/RL und SPD vom , eingegangen am Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen Beschluss des Ausschusses für Bildung und Sport des Stadtrates vom (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Hintergrund und bisherige Angebote Das im folgenden beschriebene Profil einer neu zu gründenden Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien basiert auf folgenden Annahmen: Der Bedarf an Fachkräften im Bereich Erneuerbare Energien steigt kontinuierlich. Bis 2020 sagt die Branche der Erneuerbaren Energien einen Anstieg der Arbeitsplätze von derzeit auf etwa voraus. Schon heute zeichnet sich spartenübergreifend ein Fachkräftemangel ab. Vor allem Ingenieure und technisch ausgebildetes Personal (Techniker, Meister) werden gesucht, der Wettbewerb um den Fachkräftenachwuchs wird daher zunehmen. Ausbildungsberufe, die sich speziell auf Erneuerbare Energien beziehen, existieren bislang nicht. Üblich sind hingegen die klassischen handwerklichen, gewerblichen und kaufmännischen Ausbildungen wie beispielsweise die des Elektronikers, des Mechatronikers, des Anlagenmechanikers (SHK) und die der Büro- und Industriekaufleute. Diese werden ergänzt durch betriebliche Einarbeitung, arbeitsplatznahe Schulungen und branchenspezifische Fortbildungen. Darüber hinaus gibt es derzeit in der Metropolregion München keine schulische Weiterbildung wie den vorgesehenen Ausbildungsgang Staatlich geprüfter Techniker für Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt regenerative Energien. An drei städtischen beruflichen Schulen werden derzeit Weiterbildungsangebote mit Inhalten aus dem Bereich Umweltschutz und Erneuerbare Energien unterrichtet. Technikerschule - Städt. Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatikund Elektrotechnik: In der Ausbildungsrichtung Maschinenbautechnik wird das Profil Energie und Umwelt angeboten.

2 Seite 2 von 8 Städtische Fachschule für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik: Die Schule bildet staatlich geprüfte Techniker / Technikerinnen für Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik aus. Zu den Unterrichtsinhalten gehören auch die Bereiche Regenerative Energien, innovative Anlagen, Energieeffizienzmanagement, Warmwasserbereitungsanlagen, Fernwärme/Dampf/ Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienzmanagement. Städtische Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik: Die Schule führt seit mehr als zehn Jahren eine europaweit anerkannte Weiterbildung im Bereich der erneuerbaren Energien (220 Unterrichtsstunden) durch. Das Weiterbildungskonzept wird seit dem Schuljahr 2012/13 mit vier Lehrmodulen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien (Photovoltaik, Solarthermie, Blockheizkraftwerke, Wärmepumpentechnologie) angeboten, die jeweils mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Alle drei Schulen haben damit bereits Teilbereiche des Profils einer Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien in ihrem Unterrichtsangebot, das sehr gut nachgefragt wird. Es fehlt aber bisher das Bildungsangebot einer umfassenden Ausbildung. Durch die Gründung einer städtischen Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien wird diese Lücke geschlossen. Die Leitung der Fachschule soll der Leitung der Berufsschule für elektrische Anlagen- und Gebäudetechnik übertragen werden. Eine zusätzliche Schulleitungsstelle wird nicht eingerichtet. 2. Struktur der neu zu gründenden Schule: Städt. Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Bezeichnung Energien - Schwerpunkt: Erneuerbare Energien, ökologische der Weiterbildung: Energieverwendung, Energieberatung Qualifikation: Zugangsvoraussetzungen: Staatlich geprüfte Technikerin/ geprüfter Techniker Mit einer Ergänzungsprüfung besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Fachhochschulreife Abgeschlossene Erstausbildung in einem einschlägigen technischen Beruf (Bau-, Chemie-, Elektro- und Metalltechnik); i.d.r. mind. 1 Jahr Berufspraxis nach Ausbildungsende oder mindestens 7 Jahre einschlägige Berufstätigkeit Beginn: Schuljahr 2014/15 Dauer: 2 Jahre Vollzeit Schuljahr 2014/15: 1 Eingangsklasse (Aufbauphase) Ausbaustufen ab Schuljahr 2015/16: 2 Klassen (1 Eingangs- und 1 Aufsteigerklasse) Ziel der Ausbildung Befähigen von Fachkräften mit beruflicher Erfahrung zur Übernahme von Aufgaben im mittleren Führungsbereich im Handwerk oder in der Industrie

3 Seite 3 von 8 Berufsbild Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Umweltschutztechnik mit dem Schwerpunkt erneuerbare Energien, Energieberatung und ökologische Energieverwendung übernehmen Fach- und Führungsaufgaben sowie Beratungstätigkeiten in der Entwicklung, Erprobung und Anwendung von technischen Verfahren zur Nutzung erneuerbarer Energieträger. Sie arbeiten in erster Linie in der technischen Untersuchung und Beratung. Ebenso sind sie in Unternehmen tätig, die Maschinen und Anlagen im Bereich erneuerbarer Energien projektieren und herstellen. Weitere mögliche Arbeitgeber sind Energieversorger oder die öffentliche Verwaltung, z.b. Umweltschutzbehörden. Darüber hinaus finden sich in der Forschung und Entwicklung Beschäftigungsmöglichkeiten. 3. Ausbildungsinhalte 1 Weiterbildungsinhalte im fachrichtungsbezogenen Lernbereich: Mathematik Aufträge mit Methoden des Projekt- und Qualitätsmanagements bearbeiten Zukunftsfähige wärme- und klimatechnische Gebäudesysteme planen, kalkulieren, konfigurieren, in Betrieb nehmen, regeln und überwachen Energiebedarf von Gebäuden bestimmen, messtechnisch ermitteln und verringern Energiebedarf von gewerblichen und industriellen Prozessen ermitteln und verringern Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen planen und betreiben Energieversorgungsketten und -systeme mit erneuerbaren Energien aufbauen Umweltmanagementsysteme in Unternehmen aufbauen und aufrecht erhalten Projektarbeit Darüber hinaus werden im fachrichtungsübergreifenden Lernbereich z.b. auch folgende allgemeinbildende Fächer unterrichtet: Deutsch Englisch Politik, Wirtschaft, Recht und Umwelt Berufs- und Arbeitspädagogik Zusätzlich besteht die Möglichkeit zum Erwerb von Zusatzqualifikationen wie der Fachhochschulreife. 4. Kosten/Ressourcen/Vorgehen: (Personal, Ausstattung, Gebäude) Personalkosten Die bei der Stadt verbleibenden Personalkosten pro Jahr belaufen sich nach Gegenrechung der Einnahmen auf ca ab Schuljahr 2015/2016 (siehe Kalkulation in der Anlage 2). Die vorgelegten Zahlen basieren auf der Kalkulation für die im Jahr 1Grundlage Stundentafel für die Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien

4 Seite 4 von gegründete Fachschule für Maschinenbautechnik (jetzt Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität). Die zusätzlich erforderlichen Personalauszahlungen sind haushaltsjahrbezogen in der Kostentransparenztabelle (siehe Gliederungspunkt 6.) dargestellt. Die Finanzierung erfolgt beim Produkt 4.4 Fachschulen, Produktleistung 3 Bildungsleistungen Unterricht bei der Finanzposition bei Beamten bzw. bei der Finanzposition bei Tarifbeschäftigten. Sachkosten Um den technischen Standard im Bereich Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien für eine qualifizierte Ausbildung zu erreichen, müssen einmalig im Kalenderjahr 2014 Sachkosten in Höhe von ca bereitgestellt werden. Die Finanzierung kann aus dem Budget des Referats für Bildung und Sport gesichert werden. Einnahmen Beim Produkt 4.4, Fachschulen, Finanzposition , Sachkonto aus Lehrpersonalzuschüssen für Lehrpersonal in Höhe von im Kalenderjahr 2014 (anteilig) im Kalenderjahr im Kalenderjahr 2016 Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen für erhöhten Aufwand an Fachschulen beim Produkt 4.4, Fachschulen, Finanzposition , Sachkonto in Höhe von 0 im Kalenderjahr im Kalenderjahr im Kalenderjahr 2016 Raumressourcen An drei Schulstandorten in München (Bergsonstraße, Luisenstraße 9-11, Orleansstraße 46: hier nur Chemieräume) stehen für die Ausbildung geeignete Fachräume zur Verfügung. 5. Ausnahme vom Finanzierungsmoratorium Eine Ausnahme vom Finanzierungsvorbehalt ist erforderlich, da die Anmeldungen der Schülerinnen und Schüler zum Schuljahr 2014/2015 bereits bis zum erfolgen muss.

5 Seite 5 von 8 6. Kostentransparenztabelle Ein-/ Auszahlungen Personalauszahlungen Beamte* Angestellte Sachauszahlungen (z.b. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@m, Ersteinrichtung Transferauszahlungen dauerhaft in in ab 2016 Summe Auszahlungen in in ab 2016 Einzahlungen Lehrpersonalzuschüsse im Kalenderjahr 2014 (anteilig) im Kalenderjahr im Kalenderjahr 2016 einmalig/befristet In Ersteinrichtung investive Sachkosten aus Budget RBS ,00 in 2014 aus Budget RBS Saldo Aus- und Einzahlungen Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente Nachrichtlich: Investitionen Ausgleichsbeträge - 0 im Kalenderjahr im Kalenderjahr im Kalenderjahr in in in Jahreswochenstunden bzw. 1,8 theoretische Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2014/2015 und weitere 49 Jahreswochenstunden bzw. 1,96 theoretische Lehrkräfte ab dem Schuljahr 2015/ ,00 in 2014 aus Budget RBS * Bei Besetzung der Stellen mit Beamtinnen/Beamten entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beilhilferückstellungen. Wird unterstellt, dass bei der zusätzlich erforderlichen Lehrerkapazität das gleiche Verhältnis zwischen Beamtinnen/Beamten und Tarifbeschäftigen besteht wie im abgelaufenen Kalenderjahr 2012, errechnet sich ein Personalmehraufwand für Rückstellungen in Höhe von je Jahreswochenstunde (nicht zahlungswirksam). Die Bewirtschaftung der Rückstellungen fällt in den zentralen Zuständigkeitsbereich des Personal- und Organisationsreferates und wird von dort im Personalkostenhaushalt berücksichtigt.

6 Seite 6 von 8 Dem Personal- und Organisationsreferat und der Stadtkämmerei wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. Eingehende Stellungnahmen werden nachgereicht. Die Rechtsabteilung des Direktoriums hat der Satzung hinsichtlich den von dort zu vertretenden formellen Belangen zugestimmt. Der Korreferentin, Frau Stadträtin Volk, und der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Burkhardt, wurde ein Abdruck der Beschlussvorlage zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der und die Zulassung zur Städtischen Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien wird gemäß Anlage 3 beschlossen. 2. Der Ausschuss für Bildung und Sport stimmt dem Bedarf der aufgezeigten Zuschaltung von 45 Jahreswochenstunden ab dem Schuljahr 2014/2015 bzw. von weiteren 49 Jahreswochenstunden ab dem Schuljahr 2015/2016 für die Einrichtung einer Fachschule für Umweltschutztechnik und erneuerbare Energien zu. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Stellen für die zusätzlich erforderlichen 45 Jahreswochenstunden ab dem sowie die Stellen für weitere 49 Jahreswochenstunden ab dem einzurichten und zu besetzen. Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die dauerhaft erforderlichen Finanzmittel in Höhe von im Kalenderjahr 2014, in Höhe von im Kalenderjahr 2015 und in Höhe von ab dem Kalenderjahr 2016 bei den Ansätzen der Personalauszahlungen beim Kostenstellenbereich Fachschulen, Unterabschnitt 2511 im Nachtragshaushalt 2014 sowie in der Haushaltsplanaufstellung 2015 und 2016 anzumelden. Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung mit Beamtinnen und Beamten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von im Kalenderjahr 2014, in Höhe von im Kalenderjahr 2015 und in Höhe von ab dem Kalenderjahr Das Referat für Bildung und Sport wird beauftragt, die Mehreinnahmen von Lehrpersonalkostenzuschuss im Rahmen des Nachtragshaushalts 2014,

7 Seite 7 von Lehrpersonalkostenzuschuss im Haushalt 2015 und Lehrpersonalkostenzuschuss im Haushalt 2016 beim Produkt 4.4 Fachschulen, Produktleistung 3, sowie die Mehreinnahmen durch Ausgleichsbeträge von im Haushalt 2015 und von im Haushalt 2016 beim Produkt 4.4, Fachschulen, Produktleistung 3 anzumelden. 4. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil das Anmeldeverfahren der Schüler/innen bis zum stattfinden muss. 5. Damit ist der Antrag Nr / A04696 der Stadtratsfraktionen Die Grünen/RL und der SPD vom geschäftsordnungsmäßig behandelt. 6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag. Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat

8 Seite 8 von 8 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenografischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle (2x) an das Direktorium Rechtsabteilung (3-fach) an die Stadtkämmerei an das Revisionsamt z. K. V. Wiedervorlage im Referat für Bildung und Sport Fachabteilung 1 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. An das POR z.k. Am