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1 Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Stand vom: Ersetzt Ausgabe vom: ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Reinigungsmittel 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das bereitstellt Firma: Industriestraße 20 D Allersberg Deutschland Tel Notrufnummer Giftinformationszentrum-Nord, Göttingen Tel. +49 (0) ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Skin Corr. 1A, H314 Eye Dam. 1, H318 Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme: Signalwort: Gefahr Gefahrenhinweise: H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sicherheitshinweise: P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Seite 1 von 8

2 P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Enthält: Kaliumhydroxid. 2.3 Sonstige Gefahren Keine Bekannt. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen Wässrige Lösung. Gefährliche Inhaltsstoffe (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006): Chemische Bezeichnung CAS-Nr. EG-Nr. EG-Index-Nr. Einstufung nach EG-Verordnung Gehalt Kaliumhydroxid < 5 % Met. Corr. 1, H290 Acute Tox. 4, H302 Skin Corr. 1A, H314 REACH Registrierungsnummer: Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Frischluft. Ggf. Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung entfernen. Sofort Arzt hinzuziehen. Nach Augenkontakt: Mit reichlich Wasser bei geöffnetem Lidspalt ausspülen. Sofort Augenarzt hinzuziehen. Nach Verschlucken: Wasser trinken lassen (maximal 2 Trinkgläser), kein Erbrechen auslösen (Perforationsgefahr), sofort Arzt hinzuziehen. Keine Neutralisationsversuche. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Reizung und Ätzwirkung, Husten, Atemnot, Schmerzen, Kollaps, Tod. Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut. Gefahr der Hornhauttrübung. Erblindungsgefahr! 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine Informationen verfügbar. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel Auf Umgebung abstimmen. Seite 2 von 8

3 Ungeeignete Löschmittel Für dieses Gemisch existieren keine Löschmitteleinschränkungen. 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Sonstige Hinweise: Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Rutschgefahr beachten. Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden, siehe Abschnitt 8.2. In geschlossenen Räumen für Frischluft sorgen. Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in Kanalisation gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Kieselgur, Universalbinder). Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Hinweise zur Entsorgung siehe Abschnitt 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Kontakt mit den Augen und der Haut vermeiden. Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Entwicklung von Dämpfen/Aerosolen vermeiden. Siehe Abschnitt 8. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Nicht erforderlich. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Kühl lagern, über +5 C. Vor Sonneneinstrahlung und Wärme schützen. Dicht verschlossen, an gut belüftetem Ort. Seite 3 von 8

4 7.3 Spezifische Endanwendungen Außer den in Abschnitt 1.2 genannten Verwendungen sind keine weiteren Endanwendungen vorgesehen. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Individuelle Schutzmaßnahmen Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden. Augen-/Gesichtsschutz: Dichtschließende Schutzbrille (EN 166). Handschutz: Material: Nitrilkautschuk. Materialstärke: 0.1 mm Durchbruchszeit: > 480 min Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen, z.b. Franz Mensch Nitril Safe Premium. Diese Empfehlung gilt nur für das im genannte Produkt, das von uns geliefert wird und den von uns angegebenen Verwendungszweck. Bei der Lösung in oder bei der Vermischung mit anderen Substanzen und bei von der EN374 abweichenden Bedingungen müssen Sie sich an den Lieferanten von CE-genehmigten Handschuhen wenden. DGUV Regel Benutzung von Schutzhandschuhen beachten. Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten von Dämpfen/Aerosolen. Filter A2 P2 (EN 14387). DGUV Regel Benutzung von Atemschutzgeräten beachten. Sonstige Schutzmaßnahmen: Schutzkleidung. Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vorbeugender Hautschutz. Nach Arbeitsende Hände waschen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Form: Gel Farbe: gelblich Seite 4 von 8

5 Geruch: charakteristisch ph-wert Schmelztemperatur nicht bestimmt Siedetemperatur nicht bestimmt Zündtemperatur nicht anwendbar Flammpunkt nicht anwendbar Explosionsgrenzen untere nicht anwendbar obere nicht anwendbar Dichte (23 C) ~ 1.0 g/cm 3 Viskosität nicht bestimmt Löslichkeit in Wasser mischbar 9.2 Sonstige Angaben Keine. ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität Siehe Abschnitt Chemische Stabilität Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen (Raumtemperatur) chemisch stabil Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Explosionsgefahr mit: Heftige Reaktionen möglich mit: Azide, starke Säuren, Anhydride, Kohlenwasserstoffe, Nichtmetalloxide, Phosphor, organische Nitroverbindungen, Halogenoxide, Nichtmetalloxidhalogenide, Halogenkohlenwasserstoff, Halogen-Halogenverbindungen, Halogene, Erdalkalimetalle, Ammoniumverbindungen, Leichtmetalle, Metalle. Durch die Reaktion mit Metallen wird Wasserstoff abgegeben Zu vermeidende Bedingungen Keine Information verfügbar Unverträgliche Materialien Tierische/pflanzliche Gewebe, Glas, verschiedene Kunststoffe, Metalle Gefährliche Zersetzungsprodukte Siehe Abschnitt 5. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute orale Toxizität LD 50 Ratte: 333 mg/kg (OECD 425; Kaliumhydroxid) Symptome: Schmerz, Schock, Erbrechen, Kollaps, Tod. Bei Verschlucken starke Ätzwirkung des Mundraumes und Rachens sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens. Seite 5 von 8

6 Akute inhalative Toxizität Symptome: Verätzungen der Schleimhaut, Husten, Atemnot. Mögliche Folgen: Schädigung des Atemtrakts. Die Inhalation kann Ödeme im Respirationstrakt bewirken. Hautreizung Kaninchen: Verursacht Verätzungen (IUCLID; Kaliumhydroxid, wasserfrei). Entfettende Wirkung unter Bildung von spröder und rissiger Haut. Gemisch verursacht schwere Verätzungen. Augenreizung Kaninchen: Verursacht schwere Augenschäden (OECD 405; Kaliumhydroxid, wasserfrei). Gefahr der Hornhauttrübung. Erblindungsgefahr! Gemisch verursacht schwere Augenschäden. Sensibilisierung Test auf Sensibilisierung: Meerschweinchen: Negativ (IUCLID; Kaliumhydroxid, wasserfrei). Gentoxizität in vitro Ames Test: Escherichia coli: Negativ (IUCLID; Kaliumhydroxid, wasserfrei). Spezifische Zielorgan-Toxizität einmalige Exposition Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, einmalige Exposition, eingestuft. Spezifische Zielorgan-Toxizität wiederholte Exposition Der Stoff oder das Gemisch ist nicht als zielorgantoxisch, wiederholte Exposition, eingestuft. Aspirationsgefahr Keine Einstufung in Bezug auf Aspirationstoxizität Weitere Information Weitere gefährliche Eigenschaften können nicht ausgeschlossen werden. Das Produkt ist mit der bei Chemikalien üblichen Vorsicht zu handhaben. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität Toxizität gegenüber Fischen Gambusia affinis LC 50 : 80 mg/l /96 h (IUCLID; Kaliumhydroxid, wasserfrei) Persistenz und Abbaubarkeit Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergentien festgelegt sind. Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten bereitgehalten und diesen auf Wunsch oder auf Anforderung über einen Detergentienhersteller zur Verfügung gestellt Bioakkumulationspotenzial Keine Information verfügbar Mobilität im Boden Keine Information verfügbar. Seite 6 von 8

7 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Eine PBT / vpvb Beurteilung ist nicht verfügbar, da eine chemische Sicherheitsbeurteilung nicht erforderlich ist / nicht durchgeführt wurde Andere schädliche Wirkungen Sonstige ökologische Hinweise Biologische Effekte: Schädigende Wirkung durch ph-verschiebung. Auch in Verdünnung noch ätzend. Nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen! ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt: Chemikalien müssen unter Beachtung der jeweiligen nationalen Vorschriften entsorgt werden. Abfallcode Bezeichnung nach AVV und 2000/532/EG * Reinigungsmittel, die gefährliche Stoffe enthalten * Wässrige Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen. Verpackung: Verpackungen müssen länderspezifisch unter Beachtung der jeweiligen Vorschriften entsorgt oder Rücknahmesystemen überlassen werden. Abfallcode Kunststoffe. Bezeichnung nach AVV und 2000/532/EG ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Straße und Eisenbahn, ADR/RID UN 1814 KALIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II (E) Umweltgefährdend: Nein. Binnenschiff, ADN nicht geprüft. See, IMDG-Code UN 1814 POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION, 8, II EmS: F-A, S-B Marine pollutant: No. Luft, IATA-DGR UN 1814 POTASSIUM HYDROXIDE SOLUTION, 8, II Environmentally hazardous: No. Die Transportvorschriften sind nach den internationalen Regulierungen und in der Form, wie sie in Deutschland angewendet werden, zitiert. Mögliche Abweichungen in anderen Ländern sind nicht berücksichtigt. Seite 7 von 8

8 ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz / spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU Vorschriften Inhaltsstoffe nach Detergenzienverordnung 648/2004/EG: Anionische Tenside: 15 % und darüber, jedoch weniger als 30 % Deutsche Vorschriften Gefahrstoffverordnung 3. und 4. Abschnitt Allgemeine und ergänzende Schutzmaßnahmen Waschmittel- und Reinigungsmittelgesetz TRGS 500 Schutzmaßnahmen: Mindeststandards DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Regel Benutzung von Schutzkleidung DGUV Regel Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz DGUV Regel Benutzung von Schutzhandschuhen Wassergefährdungsklasse 1 (schwach wassergefährdend) VwVwS Anh. 4 Lagerklasse TRGS B Merkblatt BG Chemie: M004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe M050 Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen M053 Allgemeine Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen. Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach JArbSchG beachten. Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach MuSchArbV beachten Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Produkt wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungsgrund ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen Begrenzung und Überwachung der Exposition: Handschutz ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vollständiger Wortlaut der in den Abschnitten 2 und 3 aufgeführten Gefahrenhinweise H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H318 Verursacht schwere Augenschäden. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und dienen dazu, das Produkt im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produkts dar. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Seite 8 von 8

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