3. Sitzung. am 29. August der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts

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1 3. Sitzung der Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu Fragen des Abgeordnetenrechts am 29. August Die Beträge wurden mit Stand August 2003 aktualisiert. Anlage 4

2 Themenschwerpunkt: Steuerrechtliche Behandlung der mandatsbezogenen Aufwendungen 24

3 Zielsetzung der "Diätenkommission" bezüglich der Aufwandsentschädigungen "Weiterhin soll durch das Bezügesystem eine Gleichbehandlung mit den übrigen Steuerbürgerinnen und bürgern hergestellt werden. In diesem Sinne sollen die Abgeordneten ihren mandatsbedingten Aufwand wie die Bürgerinnen und Bürger ihren berufsbedingten Aufwand grundsätzlich selbst tragen, ihn jedoch steuermindernd geltend machen können. Die Kommission ist daher einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass durch die von ihr vorgeschlagene Reform des System der steuerfreien Pauschalen entfallen muss." Streichung aller bisherigen steuerfreien Pauschalen Abgeordnete können ihre mandatsbedingten Ausgaben beim Finanzamt absetzen 25

4 Aus dem Bericht der "Diätenkommission" Dabei soll die Neuregelung den Bestimmungen des allgemeinen Steuerrechts möglichst nahe kommen und nur geringe, aus der Besonderheit des Abgeordnetenstatus erwachsende Ausnahmen vorsehen. 26

5 Finanzverwaltung Bisherige Aufwandsentschädigungen Steuerliche Abziehbarkeit Mitglieder des Landtags 27

6 Bereits in der Arbeitsgruppe gestellte Fragen Telefonkosten Telefongebühren Telefax - und Internetnutzung Sonstige mandatsbedingte Ausgaben Geschenke Bewirtungskosten Fachzeitschriften, Zeitungen Spenden Fahrtkosten/PKW-Kosten Wohnung-Landtag/Wahlkreisbüro zu Parteiveranstaltungen im Wahlkreis zu auswärtigen Pflichtsitzungen Bürokosten Miete, Nebenkosten, Reinigung Häusliches Arbeitszimmer Aushilfen Mobiliar, Bürogeräte Büromaterial Portokosten Übernachtungskosten am Sitz des Landtags (in Düsseldorf) bei mandatsbedingten Reisen 28

7 Aufwandsentschädigungen Allgemeine Pauschale Pauschale für Mehraufwendungen am Sitz des Landtags Fahrtkostenpauschale Sachleistungen (IuK-Technik) 29

8 Allgemeine Pauschale Betreuung des Wahlkreises Spenden Bewirtungskosten Bürokosten 1206,00 Euro Miete, Nebenkosten, Reinigung Häusliches Arbeitszimmer Aushilfen Mobiliar, Bürogeräte Büromaterial Portokosten Briefmarken Telefon Telefongebühren Telefax - und Internetnutzung Sonstige mandatsbedingte Auslagen Geschenke Bewirtungskosten Fachzeitschriften, Zeitungen 30

9 Mehraufwendungen am Sitz des Landtags Speisen Getränke Verpflegungsmehraufwand 302,00 Euro 31

10 Fahrtkostenpauschale bis 50 km 448,00 Euro über 50 bis 150 km 697,00 Euro über 150 km 879,00 Euro 32 Fahrten Wohnung-Landtag Wohnung-Wahlkreisbüro im Wahlkreis PKW-Kosten (Versicherung, Parken) Übernachtungen am Sitz des Landtags (in Düsseldorf)

11 Steuerliche Abziehbarkeit 33 Bürokosten Miete, Nebenkosten, Reinigung Häusliches Arbeitszimmer Aushilfen Mobiliar, Bürogeräte Büromaterial Portokosten Abzug in voller Höhe der tatsächlichen Kosten, Nachweis durch Mietvertrag, Wahlkreisbüro Nebenkostenabrechnung, sonstige Rechnungen z.b. über gekauftes Büromaterial Häusliches Arbeitszimmer Personalkosten (Mitarbeiter und Aushilfen) Abzug bis zu im Jahr (Ausstattung und anteilmäßige Fixkosten), zusätzlich Büromaterial Abzug in Höhe der über den Erstattungsbetrag hinausgehenden Personalkosten Abstimmungsbedarf mit dem BMF

12 Steuerliche Abziehbarkeit Telefonkosten Telefongebühren Telefax - und Internetnutzung Mandatsbedingte Telefonkosten im Wahlkreisbüro sind in voller Höhe abziehbar. Im häuslichen Arbeitszimmer (ebenso Handy) gilt: Abzug in voller Höhe 20 % des Rechnungsbetrages, höchstens 20 monatlich Mit Einzelnachweis, das heißt mandatsbedingte Telefonkosten sind für einen repräsentativen Zeitraum von drei Monaten im Einzelnen nachzuweisen. Ohne Einzelnachweis (pauschal) 34

13 Steuerliche Abziehbarkeit Sonstige mandatsbedingte Ausgaben Geschenke Bewirtungskosten Fachzeitschriften, Zeitungen Spenden Geschenke an Arbeitnehmer: in voller Höhe an Andere: Maximal 40 pro Pers./Jahr (Bei Überschreiten entfällt Abzug insgesamt) Einzelnachweis Bewirtungskosten Arbeitsessen 80 % der angemessenen Aufwendungen Einzelnachweis (Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass, Höhe der Aufwendungen) 35

14 Steuerliche Abziehbarkeit Sonstige mandatsbedingte Ausgaben Geschenke Bewirtungskosten Fachzeitschriften, Zeitungen Spenden Fachzeitschriften, Zeitungen Mandatsbedingte Fachliteratur: Abzug in voller Höhe, Nachweis durch Belege mit Titelangabe Erste Tageszeitung nicht abzugsfähig Ggf. aber weitere Tageszeitungen Spenden Abzug als Sonderausgaben (mit Spendenbestätigung) 36

15 Steuerliche Abziehbarkeit Fahrtkosten/PKW-Kosten Wohnung-Landtag/Wahlkreisbüro zu Parteiveranstaltungen im Wahlkreis zu auswärtigen Pflichtsitzungen Wohnung-Landtag/Wahlkreisbüro Entfernungspauschale: km 0,36 /km ab 11. km 0,40 /km Jedoch öffentliche Verkehrsmittel: maximal /Jahr zu Parteiveranstaltungen als MdL: abziehbare Reisekosten als Parteimitglied: nicht abziehbar 37

16 Steuerliche Abziehbarkeit Fahrtkosten/PKW-Kosten Wohnung-Landtag/Wahlkreisbüro zu Parteiveranstaltungen im Wahlkreis zu auswärtigen Pflichtsitzungen Mandatsbedingte Fahrten zu Parteiveranstaltungen im Wahlkreis zu auswärtigen (Pflicht)Sitzungen 38 Tatsächliche Kosten mit Einzelnachweis im ersten Jahr: Alle Gesamtkosten des eigenen Kfz (Versicherung, Garage, Kfz-Steuer, Benzin, Öl etc. mit Angabe Jahresfahrleistung sowie mandatsbedingt gefahrener Kilometer) Oder Pauschal für PKW 0,30 /km (mit Reisekostenabrechnung, Aufzeichnung) In beiden Fällen zusätzlich: Parkgebühren

17 Steuerliche Abziehbarkeit Übernachtungskosten am Sitz des Landtags (in Düsseldorf) bei mandatsbedingten Reisen am Sitz des Landtags (auf Dauer oder im Einzelfall z.b. nach langer Sitzung) "Doppelte Haushaltsführung" Tatsächliche Übernachtungskosten Zwei-Jahres-Frist! Problem 39 bei mandatsbedingten Reisen Abzug in voller Höhe bei getrenntem Nachweis von Unterkunfts- und Frühstückskosten Ansonsten: Kürzung

18 Weitere Fragen Verpflegungsmehraufwand (bei Mandatsreisen) Pauschbeträge bei Abwesenheit von der Wohnung (Inlandsreisen): mindestens 8 Std. 6 /Tag mindestens 14 Std. 12 /Tag 24 Std. 24 /Tag Umzug des Büros Sachleistungen (IuK-Technik) "Mitarbeiterpauschale" Reisekosten für mandatsbedingte Veranstaltungen außerhalb NRW 40 Wie Wahlkreisbüro: Abzug in voller Höhe der tatsächlichen Kosten Wie bisher durch den Landtag Wie bisher durch den Landtag Geltendmachung wie bisher beim Landtag