Jahresbericht 2013/2014

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3 Jahresbericht 2013/ Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung AGUR Parlamentarische Vorstösse Tarifverfahren Allgemeine Bemerkungen Tarifverhandlungen im Berichtsjahr Berichte zu den einzelnen Tarifverfahren Gemeinsamer Tarif 3c Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen ( public viewing ); Gemeinsamer Tarif 4e Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden; , , 2014 sowie Genehmigte Tarife Weitere Verbandsaktivitäten Mitgliederversammlung DUN Arbeitsgruppe «ESchK, Verfahrensbeschleunigung» Urheberrechtsgespräch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE Der DUN in eigener Sache Ausblick Gremien Vorstand Geschäftsführung Revisionsstelle... 16

4 Jahresbericht 2013/ Einleitung Zum zweiten Mal in Folge war die AGUR12 das beherrschende Thema des DUN-Berichtsjahres. Die AGUR12 die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zum Urheberrecht hat den DUN mit den ganztägigen Sitzungen viel Zeit und Aufwand gekostet. Insgesamt zieht der DUN aber eine mehrheitlich positive Bilanz: Trotz der zahlenmässigen Unterlegenheit wurde die Stimme des DUN und damit der Wirtschaft, der Lehre und Forschung gehört. Die allermeisten Forderungen der Rechteinhaber, welche teilweise einschneidende Folgen nach sich gezogen hätten, konnten abgewehrt werden. Aber auch unter dem Aspekt Öffentlichkeitsarbeit hat sich die grosse Arbeit gelohnt: Die Anliegen der öffentlichen Hand sowie von Wirtschaft, Bildung, Forschung, Kulturunternehmen und Konsumenten sind heute in der Öffentlichkeit besser bekannt als noch vor einem Jahr. Die Mitglieder der AGUR12 rangen hart um einen Kompromiss, bevor sie schliesslich am 6. Dezember 2013 ihren Bericht veröffentlichten. Es ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der teilweise gänzlich divergierenden Interessen der Teilnehmer nicht selbstverständlich, dass alle Vertreter sich auf ein Bündel an Vorschlägen einigen konnten. Dieses Bündel hat in der Öffentlichkeit viel Beachtung erfahren. Während das Urheberrecht bereits in den vergangenen Jahren immer häufiger Gegenstand von verschiedenen politischen Vorstössen war, so fand es nun seinen Weg in die Medien: Wenn bedacht wird, dass die Journalisten, Medienvertreter und Verlage selber Rechteinhaber sind, ist die teilweise urheberkritische Berichterstattung erstaunlich. Dabei sind zwei Aspekte aufgefallen: Einerseits handelt es sich um ein komplexes Thema, in verschiedenen Medien fanden sich schlicht falsche Aussagen, andererseits hat das Thema aber offenbar bewegt, wie die vielen Leserbriefe und Kommentare eindrücklich zeigen. Eng mit der AGUR12 verknüpft ist das zweite Stichwort, das in diesem Berichtsjahr bestimmend war: Internetpiraterie die unerlaubte Werknutzung im Internet. Kann sie mit den gängigen gesetzlichen Rechtsmitteln bekämpft werden und wie hoch ist ihr tatsächlicher Schaden? Dies waren die beiden Fragen, die ein breites Spektrum an sich teilweise widersprechenden Antworten auslösten. Das dritte Thema schliesslich war die Leerträgerabgabe beziehungsweise deren Abschaffung, wie es eine Gruppe um Nationalrat Christian Wasserfallen ursprünglich forderte: Diese Abgabe, die auf Compact Discs, digitalen Videorecordern, MP3-Playern, Tablets und anderen Datenträgern zu bezahlen ist, wird von der Bevölkerung schlecht goutiert. Insbesondere stösst sie auf Unverständnis, wenn sie zusätzlich zur Vergütung für den legalen Download über Online-Portale bezahlt werden muss. Hier weht den Verwertungsgesellschaften ein rauer Wind entgegen. Insgesamt hat sich gezeigt, dass das Verständnis der Öffentlichkeit für die Anliegen der Nutzer erfreulicherweise zugenommen hat. Dies gilt insbesondere für die digitalen Nutzungen.

5 Jahresbericht 2013/ AGUR12 Noch sechs Mal tagte die Arbeitsgruppe Urheberrecht, genannt AGUR12 im Berichtsjahr, bevor am der Schlussbericht veröffentlicht wurde. Die AGUR12, ein Gremium bestehend aus Vertretern verschiedenster Interessengruppen, wurde von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ins Leben gerufen, um die Möglichkeiten der Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung aufzuzeigen. Es sollten unbeabsichtigte Nutzungsschranken und Wettbewerbsbehinderungen identifiziert und beseitigt sowie die kollektive Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten optimiert werden. Die AGUR12 entwickelte sich aber in eine andere Richtung und wandte sich dem grossen Thema Urheberrecht und Internet grundsätzlich zu. Den Produzentenvertretern gelang es, primär die Internetpiraterie ins Zentrum zu rücken. Sie beklagten illegale Angebote im Internet und damit einhergehende Vergütungsausfälle. Der DUN versuchte zusammen mit economiesuisse und dem Gewerbeverband unter teilweiser Unterstützung der drei Konsumentenorganisationen Gegensteuer zu geben. Allerdings war dies schon alleine aufgrund der zahlenmässigen Unterlegenheit ein schwieriges Unterfangen: Die Kulturschaffenden verfügten in der AGUR12 über sechs Vertreter, die sich gegen die Nutzervorschläge positionierten und die zudem mehrheitlich von den drei Vertretern der Produzenten unterstützt wurden. Dagegen kamen in den meisten Fällen die drei Nutzervertreter (darunter der DUN) sowie die drei Mitglieder der Konsumentenorganisationen nicht an. Die öffentliche Verwaltung, die ebenfalls mit drei Vertretern in der AGUR12 Einsitz hatte, enthielt sich aus grundsätzlichen Überlegungen systematisch der Stimme. Dass trotz dieser Ausgangslage und teilweise komplett divergierender Positionen überhaupt ein Bericht mit einheitlichen Empfehlungen verabschiedet werden konnte, ist an sich bemerkenswert. Die Internet Service Provider, die als Vermittler im Zusammenhang mit der Piraterie mehrheitlich angegangen wurden, waren in der AGUR12 bedauerlicherweise nicht vertreten. Der DUN hat daher ihre Anliegen aufgenommen und dabei primär folgende Punkte betont: Internet Provider vermitteln lediglich den Zugang zum Internet, sie erstellen keine Inhalte noch laden sie widerrechtlich irgendwelche Werke hoch. Keinesfalls kann der Provider für fremde Inhalte verantwortlich beziehungsweise haftbar gemacht werden. Seine Aufgabe ist die Sicherstellung der Funktionsweise des Internet als wichtige Infrastruktur der Kommunikationsgesellschaft. Generelle Überwachungen und Zensuren können in niemandes Interesse liegen, vielmehr gilt es, das freie Internet zu erhalten. Grundsätzlich sollten die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen genügen, um gegen Plattformen, über die illegale Inhalte angeboten werden, vorzugehen. Dies gilt in jedem Fall bei Piratenwebseiten, ob es bei Tauschbörsen ebenfalls gilt, ist strittig. Auf jeden Fall ist in unserem Rechtssystem unerlässlich, dass es auch künftig dem Rechteinhaber obliegen muss, seine Rechte wahrzunehmen. Diese Verantwortung kann er nicht auf die Internet Provider abschieben. Nebst Forderungen zu den Providern wurden aber noch zahlreiche weitere Themen in die AGUR12 eingebracht: Insbesondere begrüsst der DUN, dass die über 50 (!) Forderungen der Rechteinhabervertreter keine Mehrheit fanden. Einige dieser Forderungen hätten das gesamte Gefüge des Urheberrechts auf den Kopf gestellt.

6 Jahresbericht 2013/ Ergebnis der AGUR12 Der Schlussbericht selber umfasst insgesamt 82 Seiten und einen mehr als dreimal so umfangreichen Anhang. Teilweise wurde unter den Interessenvertretern um jedes einzelne Wort gerungen. Entscheidend sind primär die in Kapitel 9 verabschiedeten Empfehlungen, die ein mehr oder weniger differenziertes Packet darstellen, das von sämtlichen Mitgliedern der Arbeitsgruppe mitgetragen wird. In erster Linie geht es um die Rechtsdurchsetzung im Internet und damit um die Rechtsstellung der Internet Service Provider, weitere Themenkreise sind die kollektive Verwertung sowie die Schrankenbestimmungen. Die Vorschläge reichen von einem bereits konkret ausformulierten Normentwurf hin bis zu allgemein gehaltenen Anregungen mit unbestimmten Begriffen. Folgende Vorschläge wurden verabschiedet: Aufklärung: Die AGU12 schlägt vor, unter Einbezug staatlicher Stellen und nicht staatlicher Stakeholder eine breit angelegt Informationskampagne durchzuführen, um damit die bei der Bevölkerung bestehende Unsicherheit betreffend der Internetnutzungen zu beheben. Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften: Der Bericht bleibt hierzu wage und legt lediglich fest, dass die elektronische Verwaltung ausgebaut werden soll, um damit die Verwaltungskosten zu senken, verzichtet aber auf eine Empfehlung, diese Kosten gesetzlich zu begrenzen. Weiter wird allgemein festgehalten, dass Tariflandschaft und Tarifgenehmigungsverfahren grundsätzlich zu vereinfachen seien. Massnahmen zur besseren Durchsetzung von Urheberrechten: Explizit spricht sich die AGUR12 dafür aus, dass der Download ab illegaler Quelle zulässig bleibt und somit die Schranke des Privatgebrauchs sich nicht auf Kopien beschränkt, die ab legaler Quelle angefertigt werden. Für die Hosting Provider soll die Verpflichtung gelten, dass sie auf Anzeige der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde unerlaubt hochgeladene Inhalte entfernen (take down) und dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht wieder hochgeladen werden (stay down). Access Provider in der Schweiz, die bloss den Zugang zum Internet sicherstellen, sollen in schwerwiegenden Fällen den Zugang zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen über IP- und DNS-Blocking sperren, wobei sei für diesen Aufwand zu entschädigen sind. Weiter wird vorgeschlagen, dass Rechteinhaber für die Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen Internetverbindungsdaten bearbeiten dürfen (als Folge des Logistep-Entscheides). Schliesslich soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Access Provider auf Hinweis der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde den Inhabern von Internetanschlüssen, über welche Tauschbörsen (sogenannte P2P-Netzwerke) genutzt werden, einen aufklärenden Hinweis zustellen, aber nur wenn in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzt werden. Wenn der Anschlussinhaber nach diesem Hinweis nichts unternimmt, um ihn zu unterbinden, so muss der Access Provider auf behördliche Anordnung hin die Identität des Anschlussinhabers bekannt geben, damit der Rechteinhaber diesen zivilrechtlich verfolgen kann. Im Gegenzug zu den genannten Pflichten der Provider soll auch deren Haftung geregelt werden: Der Schutz der Internet Provider ist in Form von Haftungsbefreiungs- und klaren Verantwortlichkeitsbestimmungen gesetzlich zu regeln. Anpassung der Schrankenregelung: Dazu wird vorgeschlagen zu prüfen, ob eventuell die Urheberrechtsschranken so zu revidieren sind, dass sie den Austausch von Werken und Leistungen in einem Kreis von Personen über das Internet der kollektiven Verwertung unterstellen (so z.b. das Hochladen einer nicht selbst gemachten Fotografie auf der eigenen Facebook-Seite). Weiter wird empfohlen (und

7 Jahresbericht 2013/ bereits im konkreten Wortlaut formuliert), dass eine neue Urheberrechtsschranke für Bestandesverzeichnisse eingeführt werde. Diese soll den Bibliotheken und anderen kulturellen Gedächtnisinstitutionen als Vermittler ermöglichen, ihre Angebote wie z.b. Onlinekataloge mit Buchumschlägen, Bildern oder Inhaltsverzeichnissen anzureichern und sie damit überhaupt der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Betreffend der Gebühr für Privatkopie und der Doppelvergütung bleibt der Bericht vage und hält lediglich fest, dass das System der sogenannten Leerträgerentschädigung von der Bevölkerung schlecht verstanden und häufig kritisiert werde. Hingegen konnte die AGUR12 sich nicht auf eine Empfehlung zur Abschaffung dieser Mehrfachbelastung einigen. Weitere Empfehlungen: Die AGUR12 empfiehlt ausdrücklich, auf eine allgemeine Kulturflatrate für jegliche Nutzung im Internet zu verzichten. Ausserdem empfiehlt sie grundsätzlich Marktzutrittsschranken zu vermieden und legale Angebote auszubauen, so dass die Konsumenten nicht mangels Angeboten auf illegale Angebote zugreifen müssen. Als letzter Punkt wird nahegelegt, zu prüfen wie die Ausübung der Urheberrechtsschranken (zugunsten der Nutzer) auch im Internet sichergestellt werden könne. Reaktionen auf den Bericht der AGUR12 Die Veröffentlichung des Schlussberichts hat hohe Wellen geschlagen. Nebst der offiziellen Medienmitteilung des Instituts für Geistiges Eigentum haben sich auch die Mitglieder der AGUR12 selber zu Wort gemeldet. Der DUN hat ebenfalls ein Communiqué verfasst und den Redaktionen der Schweizer Medien zugestellt. Darin kritisiert er die Fokussierung auf die Internetpiraterie und bedauert, dass keine klare Stellungnahme gegen die Doppelbelastung erfolgte. Hingegen wurde ausdrücklich die neue Regelung für Bibliotheken, Museen und Archive begrüsst (Bestandesprivileg). Ähnlich äusserten sich die übrigen Nutzervertreter und die Konsumentenorganisationen. Die Medien berichteten häufig mit kritischer Stimme und beurteilten den Bericht teilweise negativ: Die Schweiz habe dem Druck von Hollywood und den USA nachgegeben, war zu lesen. Vor allem die Massnahmen im Zusammenhang mit den Providern wurden hinterfragt und ihre Tauglichkeit in Abrede gestellt. Die Vorschläge seien vergangenheitsorientiert ausgestaltet, heute finde der Austausch vorwiegend über Streaming-Portale und nicht mehr über Tauschbörsen statt, hiess es beispielsweise. Besonders häufig waren aus den Medien die Schlagworte Zensur und Internetüberwachung zu vernehmen. Weiteres Vorgehen in Sachen AGUR12 Nicht nur Ständerat Felix Gutzwiller fragte sich, wie es nach der Publikation des Schlussberichts weitergehe (Interpellation Konsens der Arbeitsgruppe AGUR12. Weiteres Vorgehen, am eingereicht). Die Antwort darauf liess nicht lange auf sich warten. Bereits am 6. Juni 2014 wurde mit einer Medienmitteilung eröffnet, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD bis Ende 2015 eine Vorlage für eine Vernehmlassung erarbeiten werde. Der Bundesrat will das Urheberrecht modernisieren und die Rechte und Pflichten von Kulturschaffenden, Konsumenten und Providern mit gezielten Massnahmen an die Realität des Internets anpassen, hiess es in der Medienmitteilung. Explizit erwähnt wurden weiter die Pflichtnahme der Provider sowie die aufklärenden Hin-

8 Jahresbericht 2013/ weise. Aber ebenfalls genannt wurde die Möglichkeit, die Leerträgervergütung auf Nutzungen zu beschränken, die nicht schon in einem legalen Online-Shop bezahlt wurden und damit wurde das Thema Abschaffung der Mehrfachbelastung gesetzt. Offenbar keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf stellte der Bundesrat hingegen bei der kollektiven Verwertung fest. Ausserdem äusserte sich der Bundesrat nicht zur den Privatkopien ab illegaler Quelle, so das davon auszugehen ist, dass diese auch künftig zugelassen bleibt. Wie jedoch genau die Gesetzesvorlage lauten wird, lässt sich heute schwerlich voraussagen. Der Bericht der AGUR12 wurde in der Medienmitteilung ausdrücklich als wertvolle Grundlage bezeichnet. Allerdings soll zusätzlich auf eine interdepartementale Arbeitsgruppe, welche sich mit der Frage der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern und Providern beschäftigt, abgestützt werden.

9 Jahresbericht 2013/ Parlamentarische Vorstösse Da der Bundesrat bei den meisten parlamentarischen Vorstössen im Bereich des Uhreberrechts auf die AGUR12 verwies und antwortete, dass deren Empfehlungen abzuwarten seien, befasst sich der DUN in diesem Berichtsjahr mit weniger Vorstössen als in den vergangenen Jahren. Er befasst sich aus dem Bereich Urheberrecht mit den nachfolgenden aufgezählten: Interpellation Der Auftrag der Suisa an die Yacast schadet der schweizerischen Musikproduktion Eingereicht von Quadri Lorenzo, SVP Einreichungsdatum 3. Juni 2014 Eingereicht im Nationalrat Stand der Beratung Im Plenum noch nicht behandelt Motion Abgabe auf leeren Datenträger Eingereicht von Kommission WAK Einreichungsdatum 8. April 2014 Eingereicht im Nationalrat Stand der Beratung Motion an 2. Rat Interpellation Konsens der Arbeitsgruppe Agur 12. Weiteres Vorgehen Eingereicht von Gutzwiler Felix, FDP-Liberale Einreichungsdatum 20. März 2014 Eingereicht im Ständerat Stand der Beratung Erledigt Postulat Erlös für Schweizer Künstlerinnen und Künstler Eingereicht von Luginbühl Werner, BDP Einreichungsdatum 5. Dezember 2013 Eingereicht im Ständerat Stand der Beratung Erledigt

10 Jahresbericht 2013/ Tarifverfahren 4.1 Allgemeine Bemerkungen Als massgebender Nutzerverband im Sinne des Urheberrechtsgesetzes nahm der DUN wiederum an Verhandlungen von mehreren Tarifen teil. 4.2 Tarifverhandlungen im Berichtsjahr Folgende Tarifverhandlungen standen im Berichtsjahr im Vordergrund: Gemeinsamer Tarif 3c Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen ( public viewing ); Gemeinsamer Tarif 4e Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden; , , 2014 sowie Berichte zu den einzelnen Tarifverfahren Gemeinsamer Tarif 3c Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen ( public viewing ); Swissperform hat als die federführende Verwertungsgesellschaft für die Erhebung von Vergütungen beim Empfang von Fernsehsendungen auf Grossbildschirmen am 31. Januar 2014 den Vorschlag für die Verlängerung des bestehenden GT 3c für die Jahre bei der Eidgenössischen Schiedskommission eingereicht. Die von den Nutzern zu bezahlende Vergütung ist dieselbe wie beim GT 3c Neu ist eine Bestimmung über die Verlängerung des Tarifs und die Rechtskraft. Das Verfahren ist im September 2014 noch bei der Eidgenössischen Schiedskommission rechtshängig. Es handelt sich weitestgehend um einen Verlängerungstarif. Es ist mit der Genehmigung im Zirkularverfahren im Verlaufe des Spätherbstes zu rechnen Gemeinsamer Tarif 4e Vergütung auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden; , , 2014 sowie Die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) hat zwei Gemeinsame Tarife 4e für den Zeitraum 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2011 am 17. November 2011 genehmigt und jenen für die Jahre 2012 und 2013 am 5. Dezember Der erwähnte Entscheid vom 17. November 2011 wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht von den Verbänden SWICO, DUN und Swissstream sowie von Swisscom (Schweiz) AG angefochten; der Entscheid vom 5. Dezember 2011 wurde von den Verbänden SWICO, DUN und Swissstream, von Swisscom (Schweiz) AG sowie von den Verwertungsgesellschaften vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten.

11 Jahresbericht 2013/ Parallel zu den Beschwerdeverfahren haben die Verwertungsgesellschaften und die Verbände die Verhandlungen über den GT 4e ab 2014 sowie zusätzlich für den Zeitraum fortgesetzt, ohne jedoch zu einer Einigung zu kommen. Entsprechende Tarifeingaben wurden von der ESchK zugestellt, deren Genehmigung zunächst pendent gehalten wurde. Bezüglich des Tarifs für 2014 hatte die ESchK das Genehmigungsverfahren bis zur Vorlage des Entscheids des Bundesverwaltungsgerichts über den GT 4e sistiert. Im Verlaufe der Monate März bis Juni 2014 haben die Verwertungsgesellschaften und die Nutzerverbände unpräjudizierlich Verhandlungen geführt über einen allfälligen Vergleich. Die Verwertungsgesellschaften waren bestrebt, einen Schlussstrich über die Tarife aus den Vorjahren ( und jenen des aktuellen Jahres (2014) zu schliessen. Zu gross war das Risiko, dass das Bundesverwaltungsgericht einen negativen Entscheid zur Frage der Rückwirkung verfügen würde. Die Nutzerverbände wiederum waren interessiert an einer übergreifenden Vergleichslösung, weil in der aktuellen Situation eine gute Lösung über die Vergütungshöhe für die Vergangenheit und die Zukunft abgeschlossen werden konnte. Die Parteien haben sich schliesslich am 10. Juli 2014 geeinigt. Der Vergleich bedarf noch der Genehmigung durch die ESchK. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Nutzerverbände für die Tarifperioden 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2014 eine Pauschale von CHF 6 Mio. bezahlen. Die Vergütung für die Tarifjahre sind nunmehr wesentlich gesenkt worden. Der Tarif für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte beginnt bei 4 GB mit CHF 0.12, steigt bei 16 GB auf CHF 0.08 und endet bei 64 GB bei CHF Die Nutzerverbände haben die Überzeugung, dass dieser Tarifrahmen inskünftig für alle Leerträgerabgaben im digitalen Zeitalter die oberste Tarifhöhe sein wird. Weitere Senkungen werden erforderlich sein unter Berücksichtigung der im Markt stetig steigenden Präsenz der Streaming-Technologie. Diese beinhaltet bekanntlich keine kollektive Verwertung, sondern eine individuelle. 4.4 Genehmigte Tarife Folgende Tarife wurden im Berichtsjahr von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten (ESchK) genehmigt: Gemeinsamer Tarif 2a Entschädigung für das Weitersenden von Radio- und Fernsehprogrammen und der darin enthaltenen Werke und Leistungen mittels Umsetzer: Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 mit einer Verlängerungsmöglichkeit bis Gemeinsamer Tarif 2b Entschädigung für das Weitersenden von Radio- und Fernsehprogrammen und darin enthaltenen Werke und Leistungen über IP-basierte Netze auf mobile Endgeräte oder auf PC-Bildschirme: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 mit automatischer Verlängerung um jeweils zwei Jahre, sofern keine Neuverhandlungen gewünscht. Gemeinsamer Tarif 3a Empfang von Sendungen, Aufführungen mit Ton- und Tonbild-Trägern zur allgemeinen Hintergrund-Unterhaltung: Tarifverlängerung bis 31. Dezember Gemeinsamer Tarif 4 Leerträgervergütung Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember Gemeinsamer Tarif 4d Vergütung auf digitalen Speichermedien wie Microchips oder Harddiscs in Audio- und audiovisuellen Aufnahmegeräten: Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015.

12 Jahresbericht 2013/ Gemeinsamer Tarif 4f Vergütung auf digitalen Speichern in Tablets, die zum privaten Überspielen verwendet werden: Gültigkeitsdauer vom 1. Juli 2013 bis 31. Dezember Gemeinsamer Tarif 11 Nutzung von Archivaufnahmen von Sendeunternehmen: Gültigkeitsdauer vom 1. November 2013 bis 31. Dezember Gemeinsamer Tarif E Filmvorführungen: Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember Gemeinsamer Tarif HV Hotel-Video: Tarifverlängerung bis 31. Dezember 2014 Gemeinsamer Tarif S Sender: Tarifverlängerung bis 31. Dezember 2014 Tarif D Konzertgesellschaften: Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 Gemeinsamer Tarif Pl Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die ans Publikum abgegeben werden (ohne Musikdosen): Gültigkeitsdauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 Gemeinsamer Tarif PN Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die nicht ans Publikum abgegeben werden: Tarifverlängerung bis 31. Dezember 2015 Gemeinsamer Tarif Vl Aufnehmen von Musik auf Tonbildträger, die ans Publikum abgegeben werden: Tarifverlängerung bis 31. Dezember 2015 Gemeinsamer Tarif VM Aufnehmen von Musik auf Tonbild-Träger, die zur Hauptsache Musikfilme enthalten und dem Publikum abgegeben werden (Musik-DVD s): Tarifverlängerung bis 31. Dezember 2014

13 Jahresbericht 2013/ Weitere Verbandsaktivitäten 5.1 Mitgliederversammlung DUN Die Mitgliederversammlung fand am 24. Oktober 2013 im Hotel Bellevue Palace in Bern statt. Ausserhalb der ordentlichen Amtsperiode wurden drei neue Vorstandsmitglieder gewählt: Für BIS Bibliothek Information Schweiz wurde Frau Danielle Kaufmann als Nachfolgerin von Herrn Dr. Hans Ulrich Locher gewählt. Zwei neue Sitze wurden im Vorstand belegt. Die Mitgliederversammlung wählte Herrn Alexander Schmid als Vertreter von Swissstream und Herrn Philippe Künzler als Vertreter des Vereins der Schweizerischen Archivarinnen und Archivare VSA-AAS. Die Tagung endete mit einem Apéro. 5.2 Arbeitsgruppe «ESchK, Verfahrensbeschleunigung» Das Mitwirken des DUN in der vom IGE einberufenen Arbeitsgruppe «ESchK, Verfahrensbeschleunigung» hat sich als frustrierend erwiesen. Fruchtbare Diskussionen waren aufgrund der heterogenen Zusammensetzung der Gruppe und schlicht wegen der zu vielen Teilnehmer kaum möglich. An sich konstruktive Vorschläge mussten wieder fallen gelassen werden. Gegen zwei Vorschläge hat sich der DUN erfolgreich zur Wehr gesetzt: Einerseits lehnte der DUN das Anliegen, eine Instanz nämlich das Bundesverwaltungsgericht aufzuheben, ab. Weiter wurde vom IGE folgende Änderung der Urheberrechtsverordnung vorgeschlagen: «Wird ein neuer Tarif genehmigt, so bleibt der bisherige Tarif bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist in Kraft, sofern das Genehmigungsverfahren nicht zu einer Einigung geführt hat.» Der DUN hat sich nachrücklich gegen eine solche Bestimmung ausgesprochen, da sie in den meisten Fällen für die Nutzer nachteilig wäre, so z. B. bei den Leerträgertarifen (wegen der Preiserosionen). 5.3 Urheberrechtsgespräch beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum IGE Am 30. April 2014 fand das traditionelle Urheberrechtsgespräch im Institut für Geistiges Eigentum statt. Der Kreis wurde noch weiter vergrössert, dieses Mal nahmen über 50 Personen teil. Damit wurde die ursprüngliche Idee ein Gespräch zwischen den verschiedenen Stakeholder zu führen gänzlich unmöglich. Stattdessen entschied das IGE, bestimmte Personen zu aktuellen Themen referieren zu lassen, was sich als gute Idee herausstellte. Das IGE selber nahm sich zurück und verwies auf die schriftliche Berichterstattung des Instituts und erwähnte natürlich auch die Arbeitsgruppe AGUR12. Das erste Referat wurde von einer Vertreterin des Schweizerischen Journalistenverbandes Impressum zum Recht der angemessenen Entschädigung gehalten. Darin wurde ein unveräusserliches und unverzichtbares Entschädigungsrecht gefordert. Allerdings scheint dazu auch in Europa noch nicht ein konkrete Vorgehen festzustehen, so dass die Anliegen wage blieben. Als zweites forderte die Arbeitsgruppe Lichtbildschutz die Einführung eines gesetzlichen Schutzes für das einfache Lichtbild, in der Meinung, dass die Fotografen dadurch besser geschützt wären. Damit

14 Jahresbericht 2013/ solle die rechtliche Unsicherheit für Fotografen und Fotografinnen behoben werden. Diese Forderung wurde bereits in die AGUR12 eingebracht. Auch dort wurde von den Teilnehmern einheitlich die Meinung vertreten, dass die Fotografen heute schon über den sehr breiten Urheberrechtsbegriff des Bundesgerichts gut abgedeckt sind. Schliesslich referierte der DUN-Präsident zur Durchsetzung von Schranken im digitalen Umfeld. Dazu wurde auf deren Vereitelung durch Online-Portale, insbesondere im Bereich der Wissenschaft verwiesen. Die DRM-Modelle welche im Übrigen eine massive Umsatzsteigerung der wissenschaftlichen Verlage nach sich zogen führen teilweise zum Ausschluss der Schranken des Urheberrechts, indem der freie Zugang zum Fundus von Bildung, Lehre und Forschung verhindert wird. Das leidige Thema der noch immer existierenden Doppelbelastung trotz der gesetzlichen Regelung in Art. 19 Abs. 3 bis URG wurde ebenfalls angesprochen. Das letzte Referat widmete sich dem Copyfraud, der Urheberrechtsanmassung. Der Verein Digitale Allmend erläuterte, dass damit die Versuche, urheberrechtliche Ansprüche für an sich gemeinfreie Werke anzumelden, gemeint seien. Dazu nannte er mehrere Beispiele, so den Diogenes-Verlag, der behauptet, die Urheberrechte der Kafka Texte lägen bei ihm, obwohl die Schutzfrist für diese abgelaufen ist. Es wird kritisiert, dass derjenige, der sich ein Urheberrecht anmasst, nicht mit denselben Sanktionen rechnen muss wie derjenige, der ein berechtigtes Urheberrecht verletzt. Die digitale Allmend setzt sich dafür ein, dass Urheberrechtsanmassungen bekämpft werden. 5.4 Der DUN in eigener Sache Nach über 21 Jahren an der Spitze des DUN hat Frau Dr. Claudia Bolla-Vincenz Ende Februar 2014 die Geschäftsführung des DUN aus Altergründen abgegeben. Der Vorstand hat per 1. März 2014 Frau Rechtsanwältin Nicole Emmenegger, die bereits während rund zehn Jahren in verschiedenen Funktionen für den DUN gearbeitet hat, zur neuen Geschäftsführerin gewählt. Mit der Geschäftsübernahme wechselte auch die Adresse, allerdings blieb der Sitz des DUN in Bern und befindet sich neu an der Thunstrasse 82.

15 Jahresbericht 2013/ Ausblick Die AGUR12 ist Vergangenheit jetzt gilt es nach vorn zu schauen: Wie geht es weiter? Werden die Empfehlungen der AGUR12 umgesetzt? Wie soll das Urheberrecht an die technologische Entwicklung angepasst und modernisiert werden? Die politische Debatte zum Urheberrecht wird im nächsten Berichtsjahr zweifellos weitergeführt. Die Reaktionen der Öffentlichkeit haben gezeigt, dass die Anliegen der Nutzer durchaus Gehör finden können. Es ist daher Aufgabe des DUN, die Themen zu setzen, mitzureden und sich Gehör zu verschaffen. Bei der Revision soll offenbar schwergewichtig die Pflichtnahme der Provider angegangen werden. Bei den im Schlussbericht der AGUR12 verabschiedeten Massnahmen handelt es sich diesbezüglich nicht um ausformulierte Normvorschläge, sondern Vieles wurde offen abgefasst und bedarf nun der Konkretisierung. Hier wird sich der DUN in die politische Diskussion einbringen müssen. Heute untersagen Fernmeldegeheimnis, Datenschutz und Informationsfreiheit den Providern jegliches Eingreifen. Die empfohlenen Massnahmen sind folglich überhaupt nur umsetzbar, wenn entsprechende gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Dabei muss in jedem Fall vorgängig die Verhältnismässigkeit detailliert geprüft werden, denn es sind zweifellos bedeutende Grundrechte tangiert. Dazu gehört auch die Frage nach der Wirksamkeit. Hinken die Massnahmen, wie teilweise in den Medien behauptet wurden, der technischen Entwicklung hinterher und könnten daher per se keine Wirkung entfalten? Aber zusätzlich muss auch die Frage gestellt werden, warum einzig im Urheberrecht, im Gegensatz zu allen anderen Gesetzen, derart vielen Privilegien geschaffen werden sollen. Und schliesslich können Regelungen im Bereich des Internets nicht völlig autonom umgesetzt werden, sondern die Schweiz wird sich an den europäischen Regelungen orientieren müssen. Weiter wird der DUN aber dafür besorgt sein, dass sich die Diskussion nicht auf die Provider und die Schaffung von neuen Pflichten zulasten der Provider beschränkt. Andere Themen wie die Abschaffung der Mehrfachbelastung sollten nicht in Vergessenheit geraten. Seit längerem fordert der DUN, dass die Konsumenten für den legalen Download nicht mehr länger einerseits an die Verwertungsgesellschaften (Leerträgerentschädigung) und zusätzlich im Online-Shop eine Vergütung bezahlen müssen. Schliesslich darf aber nicht vergessen werden, dass das Urheberrecht aus mehr als nur aus dem Musikund Audiovisionsbereich des Entertainment Business im digitalen Zeitalter besteht. Elementare Anliegen der Lehre und Forschung, der Bibliotheken, die Frage nach der Arbeitnehmerwerkschöpfung und die Einführung des Produzentenartikels sind Themen, die der DUN auf das politische Parkett bringen wird. Insgesamt wird es darum gehen, das Gleichgewicht zwischen den Positionen der Rechteinhaber und der Nutzer beziehungsweise Konsumenten zu finden und möglicherweise einige Punkte aus der letzten Revision wieder auszubalancieren. Selten war das Urheberrecht so stark im Fokus wie heute der DUN wird im nächsten Berichtsjahr gefordert sein.

16 Jahresbericht 2013/ Gremien 7.1 Vorstand Präsidium Dr. Peter Mosimann, Wenger Plattner, Basel Vizepräsidium Pierre Muckly, Swico, Zürich Dr. Albert Schmid, Die Schweizerische Post und Schweizerische Bundesbahnen SBB, Zürich Mitglieder Doris Anthenien Häusler, Swissmem, Zürich Dr. Maurice Courvoisier, Schweizerischer Bühnenverband (SBV), Basel Francis Kaeser, Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK, Bern Danielle Kaufmann, BIS Bibliothek Information Schweiz, Aarau Philippe Künzler, Verein Schweizerischer Archivarinnen und Archivare (VSA-AAS), Bern Francesco Mainardi, Coop Genossenschaft, Basel Catherine Mettraux Kauthen, Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG SSR), Bern Alexander Schmid, Swissstream, Zürich David Stirnimann, hotelleriesuisse, Bern Dr. Christoph Winzeler, Schweizerische Bankiervereinigung, Basel 7.2 Geschäftsführung Bis : Dr. Claudia Bolla-Vincenz, Geschäftsführerin, DUN, Bern Ab : Nicole Emmenegger, Geschäftsführerin, DUN, Bern 7.3 Revisionsstelle Keel Treuhand AG, Bolligen