Programm. Arbeitsrecht für Manager. sollten

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1 Programm Arbeitsrecht für Manager aktuelle Entwicklungen, die Sie kennen sollten Ausgewählte Formen der Zeitanstellung. Anstellung von Zeitarbeitnehmern und Praktikanten. Flexible Gestaltung des Arbeitsvertrages. Compliance im Arbeitsrecht. Wie kann man sich erfolgreich von einem unerwünschten Arbeitnehmer trennen? Schulungsziele Die Manager von verschiedenen Ebenen sind jeden Tag in ihrer Tätigkeit mit Fragen des Arbeitsrechts konfrontiert. Die noch immer anhaltende Wirtschaftskrise hat zur Folge, dass sie oft die passende Form für eine befristete Anstellung eines Arbeitnehmers zu wählen haben. Bedenken der Manager wecken auch die mit der Anstellung von Zeitarbeitnehmern und Praktikanten verbundenen Risiken hervor. Bei dem Abschluss eines Arbeitsvertrages entsteht wiederum die Frage, wie bestimmte Vertragsklauseln gestaltet werden sollen, damit sie einerseits den Marktanforderungen entsprechen und andererseits rechtlich wirksam sind. Jeder Arbeitnehmer verwaltende Manager sollte auch die Regelungen über Mobbing, Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis sowie die Grenzen seiner Kontrollrechte gegenüber den Arbeitnehmern kennen. Es ist auch notwendig zu wissen, mit welcher Belastung mit Steuern und mit der Sozialversicherung der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zu rechnen haben. Schließlich sollte Klarheit darüber bestehen, welche Schritte bei der Ausscheidung von Arbeitnehmern vorzunehmen sind, damit deren Trennung von der Firma wirksam und ohne Risiko für den Arbeitgeber verläuft. Der Zweck der vorliegenden Schulung ist es, die oben genannten Fragen zu besprechen sowie die mit ihnen verbundenen Bedenken zu klären.

2 Programm: Dauer Kaffeepausen: 10: ; 11:15-11:30, Lunch: Wie können die Anstellungskosten optimiert werden Zeitanstellung, Anstellung von Zeitarbeitnehmern und Praktikanten Arbeitsvertrag auf bestimmte Zeit, für Zeit der Vertretung, sowie für Zeit der Verrichtung einer bestimmten Aufgabe Eigenschaften und Anwendung Anstellung von Zeitarbeitnehmern Charakteristik des Zeitarbeitsvertrages, Beziehungen zwischen dem Entleiher und der Zeitarbeitagentur, Rechte und Pflichten des Entleihers dem Zeitarbeitnehmer gegenüber Outsourcing von Arbeitnehmern wie kann ein Arbeitnehmer von einer Firma entliehen werden, wenn diese keine Zeitarbeitagentur ist? 1.4. Anstellung von Jugendlichen Zulässigkeit der Anstellung, Arbeitsvertrag zum Zweck der Berufsvorbereitung, Arbeitsvertrag zur Verrichtung von leichten Arbeiten, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers dem jugendlichen Arbeitnehmer gegenüber Praktikumsverträge für Absolventen Inhalt des Vertrages, Rechte und Pflichten der Firma dem Praktikanten. gegenüber 2. Wie kann der Arbeitsvertrag flexibel gestaltet werden? 2.1. Arbeitsort versus Dienstreisen wie sollte der Arbeitsort eines Arbeitnehmers, der viel reist, im Arbeitsvertrag am besten definiert werden? 2.2. Wann ist die aufgabenbezogene Arbeitszeit zulässig? 2.3. Arbeitszeit bei dem Arbeitsvertrag mit dem Manager Konkurrenzverbot Gestaltung eines Konkurrenzverbots während und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. 3. Compliance im Arbeitsrecht ausgewählte Aspekte Mobbing Definition des Mobbings, Pflicht des Arbeitgebers das Mobbing zu bekämpfen, Rechte von Mobbingopfern.

3 3.2. Grundsatz der Gleichbehandlung im Arbeitsverhältnis Diskriminierungsverbot bei der Auswahl von Bewerbern und während der Dauer des Arbeitsverhältnisses Zulässige Kontrolle über die Arbeitnehmer Audio- und Videoaufnahmen, kontrolle, Nutzung des Internets bei der Arbeit Haftung des Arbeitgebers wegen Verletzung der Arbeitnehmerrechte. 4. Wie kann man sich von einem unerwünschten Arbeitnehmer wirksam trennen? 4.1. Wie wird eine Kündigung ordnungsgemäß formuliert? Zulässigkeit der Kündigung und die Kündigungsfrist bei Arbeitsverträgen auf Probezeit sowie auf bestimmte und unbestimmte Zeit Zulässige Kündigungsgründe Alternative zur Kündigung Aufhebungsvereinbarung Besonderer Kündigungsschutz einschließlich des Schutzes von Schwangeren und des Schutzes des Arbeitnehmers während des Mutterschafts-, Erziehungs- oder Vaterschaftsurlaubs, in der Vorrentenperiode sowie während der gerechtfertigten Abwesenheit von der Arbeit Gruppenentlassungen was sind Gruppenentlassungen, für wen gelten die Sondervorschriften über das Gruppenentlassungsverfahren, was sind die Voraussetzungen einer wirksamen Gruppenentlassung? 4.6. Neue Regelungen zur Ausstellung von Arbeitszeugnissen. 5. Besteuerung und Sozialversicherung von Vergütungen ausgewählte Aspekte 5.1. Mitarbeitermotivation Besteuerung und Sozialversicherung von geldwerten Leistungen: Schulung und Arbeitnehmerbildung, Aktien und Optionen auf Aktien für Arbeitnehmer, Dienstwagennutzung, Betriebsfeste Besteuerung und Sozialversicherung von an Mitarbeiter gezahlten Abfindungen und Entschädigungen Kosten der Leistungen für Arbeitnehmer als Betriebsausgeben des Arbeitgebers Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland.

4 Referenten Michal Niemirowicz-Szczytt Michal Niemirowicz-Szczytt ist Rechtsberater (radca prawny), und seit 2007 für die Kanzlei bnt Neupert Zamorska & Partnerzy in Warschau tätig. Sein Referendariat schloss Niemirowicz-Szczytt bei der Rechtsberaterkammer in Warschau ab, er ist Absolvent der Juristischen Fakultät der Kardinal-Stefan-Wyszynski-Universität in Warschau sowie des juristischen Magisteraufbaustudiengangs an der Georg- August-Universität Göttingen. Herr Niemirowicz-Szczytt studierte auch an der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden sowie in der Schule des Deutschen und Europäisches Rechts an der Juristischen Fakultät der Warschauer Universität. Seit Beginn seiner beruflichen Laufbahn berät er Investoren überwiegend aus dem deutsch- und englischsprachigen Ausland. Das Arbeitsrecht bildet einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit. Er verfasst, verhandelt und prüft Arbeitsverträge, nichtarbeitsrechtliche Mitarbeitverträge sowie die Managerkontrakte. Als Prozessbevollmächtigte vertritt er darüber hinaus Mandanten in Gerichtsstreitigkeiten und insbesondere vor Arbeitsgerichten. bnt Neupert Zamorska & Partnerzy ist das polnische Büro der Kanzlei bnt attorneys at law, die in 10 europäischen Ländern tätig ist, nämlich in Polen, Deutschland, Tschechen, in der Slowakei, Litauen, Lettland, Estland, Ungarn, Weißrussland und in der Ukraine. Partner im Warschauer Büro von bnt sind polnische und deutsche Rechtsanwälte. bnt ist auf die Beratung von ausländischen Investoren in Mittel- und Osteuropa spezialisiert. Das Deutsche Büro ist verantwortlich für die Koordination und bietet mit Hilfe von Partnerkanzleien Unterstützung in weiteren Ländern der Region z. B. in Ländern des ehemaligen Jugoslawien, Bulgarien und Rumänien.

5 Joanna Subzda Grupa ATA Finance Die ATA Finance Gruppe ist seit 10 Jahren im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Buchführung und Lohnbuchhaltung tätig. In unseren Büros in Warschau und Kattowitz beschäftigen wir über 40 Spezialisten: Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, zertifizierte Buchhalter. Joanna Subzda, Steuerberaterin polnischen Rechts, zugelassen seit Partner von ATA Tax Sp. z o.o. Sie spezialisiert sich auf Transaktionsberatung, internationales Steuerrecht und Umsatzsteuer. Sie besitzt Erfahrung als Hochschullehrerin, leitet Schulungen im Bereich des Steuerrechtes und ist Autorin von zahlreichen Presseartikeln zu steuerlichen Themen. Sie betreut ausländische Mandanten auf Deutsch, Englisch und Französisch. Die Mandantschaft von ATA Finance besteht aus Unternehmen aus ganz Polen und aus ausländischen Investoren. Um ihren Bedürfnissen nachzukommen, führen wir neben den Standartdienstleistungen auch Sonderprojekte aus, z.b.: Unternehmensbewertungen, Finanz- und Steuer- Due Diligence, Abschlüsse und Wirtschaftsprüfung nach internationalen Rechnungslegungs- Standards, Finanz- und Steueroptimierung für Kapitalgruppen. Zu den Standards von ATA Finance gehören die Mandantenbetreuung in Fremdsprachen, d.h. auf Deutsch und Englisch, sowie eine komplexe Betrachtung von finanziellen und steuerlichen Fragen.