Juni/Juin Obstetrica Mediadaten 2018 Données médias 2018

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1 Juni/Juin 2018 Obstetrica Formate und technische Daten / Formats et données techniques Mediadaten 2018 Données médias 2018

2 OBSTETRICA 2018 Profil Die Fachzeitschrift «Obstetrica» wird allen Mitgliedern des Schweizerischen Hebammenverbandes (SHV) sowie zahlreichen Institutionen und interessierten Personen zugestellt. Sie ist gleichzeitig Fachmagazin und Bindeglied zwischen dem Verband und seinen Mitgliedern. Zu Letzteren zählen Hebammen, die in Spitälern, Geburtshäusern, Beratungsstellen, bei schwangeren und gebärenden Frauen zu Hause und in Institutionen des Sozial- und Erziehungswesens arbeiten, aber auch Ausbildnerinnen und Studentinnen. Rund ein Drittel der Hebammen ist frei praktizierend. Die «Obstetrica» erreicht aber auch weitere Zielgruppen wie z. B. Eltern von Kleinkindern, Pflegepersonal sowie Ärztinnen und Ärzte. Der SHV wuchs in den letzten Jahren kontinuierlich und zählt rund 3200 Mitglieder. Gemäss Versorgungsbericht für Gesundheitsberufe 2016 gibt es 3676 Hebammen in der Schweiz. Somit erreicht der SHV einen Organisationsgrad von 87%. Er wird mehr denn je als ein professioneller Berufsverband wahrgenommen und ist erste Anlaufstelle bei Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt sowie Wochenbett. Présentation A la fois magazine spécialisé et lien entre la Fédération suisse des sages-femmes (FSSF) et ses membres, «Obstetrica» est envoyé à l ensemble des membres, ainsi qu à de nombreuses institutions et personnes intéressées. Les cotisations de membres sont payées par les sages-femmes qui travaillent dans les maternités, les maisons de naissance, les cabinets privés, à domicile pour le suivi de grossesse et pour l accouchement, dans les institutions sociales et les écoles, ainsi que par les formatrices et les étudiant-e-s. Un tiers environ des sages-femmes ont une activité indépendante. Les numéros de «Obstetrica» sont également diffusés à d autres groupes cibles, par exemple aux parents de jeunes enfants, au personnel soignant, ainsi qu aux médecins. La FSSF a poursuivi son accroissement et compte environ 3200 membres. Selon le rapport sur les besoins en effectifs dans les professions de la santé, 3676 sages-femmes sont recensées en Suisse. Le taux d affiliation à la FSSF s élève ainsi à 87%. Elle est considérée comme une organisation professionnelle à qui l on s adresse en premier lieu pour tout ce qui concerne la grossesse, l accouchement et le postpartum. Stand: Juni/Juin

3 OBSTETRICA 2018 Technische Richtlinien Heftformat A4 hoch ( mm) Satzspiegel mm Raster 6-spaltig Spaltengrösse: 26, mm Format Beilagen Max mm / Mind mm Format Beilhefter Max mm + 5 mm Kopfbeschnitt, Greiffalz hinten 10 mm Druckauflage 3250 Exemplare Erhöhte Auflage 4000 Exemplare Verbreitete Auflage (WEMF-beglaubigt 2016/2017) 3135 Exemplare Erscheinungsweise Zehn Mal jährlich (am Anfang des Monats), Doppelnummern im Januar/Februar, Juli/August Auflösung Bilder: min. 300 dpi / Logos: 1200 dpi Druckverfahren Offset, 60er-Raster, 4/4-farbig, CMYK, Euro-Skala Druckdaten Digitale Daten als Highend-PDF, Tiff, Eps oder JPG; DVD, CD; QuarkXPress, Adobe Illustrator, Adobe Photoshop, Adobe InDesign: wenn möglich Mac-Version; FTP-Server auf Anfrage. Inserate, die wir in den Formaten Word, Excel oder PowerPoint erhalten, müssen drucktechnisch neu erstellt werden. Dieser zusätzliche zeitliche Aufwand wird Ihnen separat in Rechnung gestellt Beschnitt 3 mm Beschnittzugabe (rundherum) bei rand abfallenden Inseraten (inkl. Schnittmarken) Farbprofil PSOuncoated_v3_FOGRA52.icc Papier 100 g/m 2, FSC Mix PlanoArt (Naturpapier matt, holzfrei weiss, Zertifikatscode: SQS-COC ) Kontakt Bis 31. Dezember 2018 Anzeigenverkauf/Druckvorstufe Kömedia AG Rahel Meier Geltenwilenstrasse 8a 9000 St. Gallen T , F r.meier@koemedia.ch Redaktion «Obstetrica» Schweizerischer Hebammenverband Miryam Azer Redaktorin Rosenweg 25 C 3007 Bern m.azer@hebamme.ch Stand: Juni/Juin

4 OBSTETRICA 2018 Données Techniques Format de la revue A4 portrait ( mm) Miroir de page mm La trame 6 colonnes Taille des colonnes: 26, mm Format encart libre Max mm / Mind mm Format encart broché Max mm + 5 mm en haut, + 10 mm pliure au verso Tirage total 3250 exemplaires Distribution supplémentaire 4000 exemplaires Tirage diffusé (cértifié REMP 2016/2017) 3135 exemplaires Parution 10 fois par an, au début du mois, numéros doubles en janvier/février, juillet/août La résolution L'image: mind. 300 dpi / Le Logo: 1200 dpi Impression Offset, trame 60, 300 dpi Matériel d impression en format Highend-PDF, Tiff, Eps ou JPG; DVD, CD; QuarkXPress, Adobe Illustrator, Adobe Photoshop, Adobe InDesign: de préférence en version Mac; serveur FTP sur demande. Les annonces qui nous parviennent dans un format Word, Excel ou Powerpoint, nécessitent un nouveau travail typographique. Ce temps supplémentaire requis sera facturé séparément. Le rognage franc-bord + chaque page 3 mm débords inclus (Ne pas oublier les marques de coupe.) Le profil de couleur PSOuncoated_v3_FOGRA52.icc Le papier 100 g/m 2, FSC Mix PlanoArt (Naturpapier matt, holzfrei weiss, Zertifikatscode: SQS-COC ) Contact Jusqu'au 31 décembre 2018 Anzeigenverkauf/Druckvorstufe Kömedia AG Rahel Meier Geltenwilenstrasse 8a 9000 St. Gallen T , F r.meier@koemedia.ch Redaktion «Obstetrica» Schweizerischer Hebammenverband Miryam Azer Redaktorin Rosenweg 25 C 3007 Bern m.azer@hebamme.ch Stand: Juni/Juin

5 OBSTETRICA 2018 Preise/Formate Tarifs/Formats Gültig ab / Valable dès le Heftformat / Format de la revue mm Satzspiegel / Miroir de page mm Beschnitt / Le rognage allseitig 3 mm / chaque page 3 mm débords inclus Randabfallende Formate / Formats franc-bord randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt) / franc-bord (+ chaque page 3 mm débords inclus) 1/1-Seite/page mm sw/nb C /2-Seite/page mm sw/nb C /2-Seite/page mm sw/nb C /4-Seite/page mm sw/nb C /8-Seite/page mm sw/nb C 465. Satzspiegelorientierte Formate / Le format dans la zone de type randangeschnitten (+ allseitig 3 mm Beschnitt) / franc-bord (+ chaque page 3 mm débords inclus) 1/1-Seite/page mm sw/nb C /2-Seite/page mm sw/nb C /2-Seite/page mm sw/nb C /4-Seite/page mm sw/nb C /8-Seite/page mm sw/nb C 465. Umschlagseite (zzgl. 3 mm Beschnitt): Wiederholungsrabatte: 3 5% / 6 10% / 10 20% Beraterkommision: 5% Anzeigenpreise in CHF zuzüglich 7,7% Mehrwertsteuer/ Eurokurs laut Buchhaltung (Allgemeine Geschäftsbedingungen unter Page de couverture (chaque page 3 mm débords inclus): Rabais de répétition: 3 5% / 6 10% / 10 20% Commission d agence: 5% Prix en CHF, 7,7% de TVA exclue (Conditions générales en allemand sur Stand: Juni/Juin

6 OBSTETRICA 2018 Preise/Beilagen Tarifs/Annexes Beilagen lose oder aufgelegt Gesamtauflage Auflage 3350 Ex. Werbewert 1. Blatt jedes weitere Blatt 223. Technische Kosten 165. Postaltaxen bis 50 g 370. Erhöhte Auflage 4000 Ex Annexes volantes Tirage total Tirage 3350 Ex. Valeur publicitaire pour 1 ére page par page supplémentaire 223. Manutention 165. Taxe postale jusqu'à 50 g 370. Distribution supplémentaire 4000 Ex Beilagen geklebt oder eingeheftet Gesamtauflage Auflage 3350 Ex. Werbewert 1. Blatt jedes weitere Blatt 223. Technische Kosten 375. Postaltaxen bis 50 g 370. Erhöhte Auflage 4000 Ex Annexes collées Tirage total Tirage 3350 Ex. Valeur publicitaire pour 1 ére page par page supplémentaire 223. Manutention 375. Taxe postale jusqu'à 50 g 370. Distribution supplémentaire 4000 Ex Gültig ab / Valable dès le Stand: Juni/Juin

7 OBSTETRICA 2018 Erscheinungs- und Themenplan Plan de parution et thèmes rédactionnels Nr. Anzeigenschluss Erscheinung Themen Nr. Délai annonces Parution Thèmes 1/2* Gewalt unter der Geburt Les violences obstétricales Fehlerkultur Culture de l erreur 4* Beratungsstellen Réseaux périnatals Impfen Les vaccinations Theorie-Praxis-Transfer Transfert des connaissances dans la pratique 7/ Schweizerischer Perinatalkongress Congrès suisse de périna talité Hebammenausbildung La formation des sages-femmes 10* Arbeitsmodelle Les différents modèles professionnels ehealth Cybersanté Führende Organisationen Organisations principales * auch an Mütter- und Väterberatungsstellen / + auch an Gynäkologinnen und Gynäkologen / Ausgaben beginnen Französisch * aussi aux centres de puériculture / + aussi aux gynécologues / Les éditions commencent en français Zielversand Mütter- und Väterberatungsstellen: Januar/Februar, April, Oktober Distribution centres de périculture: janvier/février, avril, octobre Zielversand Gynäkologinnen und Gynäkologen: Oktober Distribution gynécologues: octobre Stand: Juni/Juin

8 OBSTETRICA 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Begriff und Form des Anzeigenvertrags Durch den Abschluss eines Anzeigenvertrags verpflichtet sich die die Kömedia AG (nachfolgend Verlag), in der bezeichneten Publikation eine oder mehrere Anzeigen erscheinen zu lassen, währenddem der Kunde die Anzeigenpreise zu bezahlen hat. Anzeigenverträge werden grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Der Schriftform gleichgestellt und insoweit formgültig sind , Fax und dgl. Neben Bestellungen haben auch Änderungen oder Abbestellungen von Anzeigen schriftlich zu erfolgen. 2. Stellenwert der AGB Massgebend für die Regelung des Vertragsverhältnisses sind in erster Linie die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Allfällige individuelle, schriftliche Vereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Dagegen gehen vorliegende AGB allfälligen anderslautenden AGB des Kunden vor. Die AGB haben auch für eine ggf. vom Kunden beauftragte Agentur und/oder Vermittlung Geltung, sei es, wenn die Agentur/Vermittlung selbst (und nicht ein Endinserent) Kunde ist oder wenn diese stellvertretend für den Kunden handelt (letzteres selbst dann, wenn nur der Kunde ausdrücklich erwähnt wird). 3. Basis für die Anzeigenpreisgestaltung Es gelten die Tarife gemäss den aktuellen Media-Daten (Link). Die Anzeigenpreise verstehen sich immer exklusiv des aktuellen Mehrwertsteuersatzes. Zusätzliche Dienstleistungen wie die Erstellung von Druckunterlagen, Anzeigengestaltung, Textvorlagen, Übersetzungen, Mediaberechnungen und auswertungen usw., welche über das übliche Mass (z.b. einfache Streupläne, Kostenberechnungen usw.) hinausgehen, werden zu den branchenüblichen Tarifen verrechnet. Die Berechnung der Anzeigen erfolgt grundsätzlich anhand der publizierten Grösse. Der an gebrochene Millimeter wird voll berechnet. Als Berechnungsgrundlage für die korrekte Durchführung von Online- Werbekampagnen sowie für die Abrechnung derselben gilt die Auswertung des Ad-Management-Tools des Verlags. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Statistikinformationen, die über das hinausgehen, was für die Abrechnung notwendig ist. 4. Ablehnung von Anzeigen Der Verlag hat das Recht, Anzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Daraus kann kein Schadenersatzanspruch abgeleitet werden. Von einem Vertragsschluss umfasst sind einzig die vom Verlag akzeptierten Anzeigen. 5. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge Mengenabschlüsse sind der Bezug von bestimmten Anzeigenvolumen in Grösse (Millimeter oder 1 1 Seite bzw. ½ Seite etc.) oder Franken während eines bestimmten Zeitraums. Wiederholungsaufträge sind Aufträge für Anzeigen, die an zum Voraus festgesetzten Daten unverändert erscheinen. Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge sind grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzelnen Kunden zulässig. Für Anzeigen des wirtschaftlich betrachtet gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Unternehmen erscheinen (Tochtergesellschaften usw.), sind grundsätzlich getrennte Verträge und Rabattvereinbarungen abzuschliessen. Konzernabschlüsse bleiben vorbehalten und werden besonders vereinbart, der Verlag berücksichtigt dabei branchenübliche Standards. Die Laufdauer der Mengenabschlüsse und Wiederholungsaufträge beginnt mangels anderer Vereinbarung spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate, im Fall einer Erstinsertion bis zum 15. Tag eines Monats wird dieser mitgezählt. 6. Rabatte Für jeden Mengenabschluss hat der Kunde Anrecht auf den tariflichen Abschlussrabatt (vgl. dazu die Angaben in den Media-Daten). Wiederholungsrabatt wird auf Aufträgen erteilt, welche die den Rabattbestimmungen entsprechende Anzahl Anzeigen (innerhalb von 12 Monaten) enthalten. Die Grösse darf nicht verändert werden, Texte oder Sujets nur dann, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt. Rabattvereinbarungen mit Kunden mit Jahresumsatzprämie enden immer mit dem Kalenderjahr. Der Rabatt, der sich aus der bei Vertragsabschluss festgelegten Abschlusshöhe ergibt, kann auf Wunsch des Kunden auch während der Vertragsdauer durch Festlegung einer neuen Abschlusshöhe angepasst werden. Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt oder Jahresumsatzprämie nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben. Übersteigt das Volumen der aufgegebenen Anzeigen innert Jahresfrist die vorgesehene Abschlusshöhe, wird der Rabatt auf dem Gesamtvolumen berechnet und dem Kunden im Rahmen der Rabattbestimmungen ein rückwirkender Rabatt gewährt. Erreicht die abgenommene Menge am Ende der Laufdauer die vorgesehene Abschlusshöhe nicht, erhält der Kunde im Rahmen der Rabattbestimmungen eine Rabattnachbelastung. Bei Kündigung des Kunden zufolge geänderter Tarife (vgl. Ziff. 15) hat dieser Anspruch auf den Rabatt, der gemäss Rabattbestimmungen der effektiv abgenommenen Menge entspricht. 7. Obliegenheiten des Kunden Geliefertes Material für gedruckte Anzeigen sowie Online-Vorlagen müssen den technischen Normen des Verlags entsprechen (vgl. auch Media-Daten). Die Übermittlung erfolgt auf Gefahr des Kunden. Für die Anzeigenschlüsse gelten die Angaben in den Media-Daten bzw. den jeweiligen Ausgaben. Bei Onlineschaltungen verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag die Anzeige spätestens am dritten Arbeitstag vor dem ersten Schaltungstermin zur Verfügung zu stellen. Der Kunde räumt dem Verlag die Nutzungsrechte am Inhalt der Anzeigen ein (insb. am geistigen Eigentum des Kunden und dgl.), soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist. Der Kunde erlaubt dem Verlag weiter, soweit zur Vertragserfüllung notwendig die Werbemittel (einschliesslich aller kreativen Inhalte) zu nutzen, zu hosten, zu cachen, zu routen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verändern, anzuzeigen, zu übermitteln, zu vertreiben und dgl. Er erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass der Verlag die Anzeigen auf eigene und fremde Online-Dienste einspeisen oder sonstwie veröffentlichen und zu diesem Zweck bearbeiten kann. Der Verlag kann für die vereinbarten bzw. gebuchten Anzeigen die geschuldete Zahlung vollständig in Rechnung stellen, wenn die Anzeige aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäss geschaltet werden kann (u.a. bei nicht rechtzeitiger, mangelhafter oder falscher Kennzeichnung oder nachträglicher Abänderung). Allfällig entstandene Zusatzkosten können dem Kunden ebenfalls in Rechnung gestellt werden. 8. Erfüllung: Allgemeines, Gestaltung Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist St. Gallen. Der Verlag ist befugt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Unterakkordanten und dgl. beizuziehen. Anzeigen müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor, der Kunde erklärt sein Einverständnis dazu. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Anzeigen, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespiesen oder sonstwie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Kunde überträgt dem Verlag das Recht (nicht aber die Pflicht), jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Anzeigen durch nicht berechtigte Dritte mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. Druckmaterial ohne Spezifikation wird als Einwegmaterial betrachtet. Dieses darf nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit dem letzten Erscheinungsdatum vernichtet werden. Eine Ausnahme gilt einzig für Druckmaterial mit permanentem Charakter, dieses ist vom Kunden auf dem Auftrag an den Verlag ausdrücklich als «permanent» zu kennzeichnen. Die Rücksendung von rückgabepflichtigem Druckmaterial erfolgt innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Auftrages. Bei Papierkopien kann die Rückerstattung wegen der Möglichkeit von Beschädigung während des Druckvorganges nicht gewährleistet werden. 9. Insbesondere Verschiebungen, Platzierungswünsche und -vorschriften Der Verlag kann sich aus technischen Gründen vorbehalten, für bestimmte Daten vorgesehene, aber dem Inhalt nach nicht termingebundene Anzeigen um eine Ausgabe vor oder zurückzuverschieben. Erscheint eine nicht termingebundene Anzeige in einer anderen Ausgabe, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Platzierungswünsche des Kunden werden nur unverbindlich entgegengenommen. Für Anzeigen mit festen Platzierungsvorschriften wird, sofern diese vom Verlag schriftlich akzeptiert werden, ein Platzierungszuschlag erhoben. Konkurrenzausschluss ist auf besonderen Wunsch des Kunden möglich und wird zusätzlich berechnet. Erscheint die Anzeige aus technischen Gründen an einer anderen Stelle als vorgeschrieben oder gewünscht, kann deswegen weder die Zahlung verweigert noch können Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche gestellt werden. Ein Platzierungszuschlag wird in diesem Fall aber nicht mehr erhoben. Umbuchungen sind nach Vertragsabschluss nur bis spätestens am zehnten (bei Onlineschaltungen am dritten) Arbeitstag vor der betreffenden Schaltung möglich. Ein Umbuchungsantrag ist vor Ablauf der genannten Fristen schriftlich an den Verlag zu richten (Datum Eingang beim Verlag). Auch bei fristgerechten Umbuchungen sind sämtliche dadurch dem Verlag entstandenen Mehrkosten geschuldet. 10. Beachtung der Normen und Rechte Dritter Vorbehältlich allfällig anderslautender, zwingender Rechtsnormen trägt der Kunde die alleinige Verantwortung, dass eine Anzeige die anwendbaren Rechtsnormen, Rechte Dritter und allfällig einschlägige Verbandsregeln der Branche einhält. Der Kunde allein trägt die Verantwortung im Fall einer Verletzung von Normen und Rechten Dritter. Macht ein Dritter Forderungen gegen den Verlag geltend aufgrund des Inhalts der Anzeige, namentlich aus (angeblicher) Verletzung des Wettbewerbs-, Immaterialgüter- Persönlichkeits- oder Datenschutzrechts, verpflichtet sich der Kunde, den Verlag von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen. Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit einer aussergerichtlichen oder gerichtlichen Auseinandersetzung (insb. Verfahrens- und Parteikosten) und tritt nach Wunsch des Verlags entweder dem Prozess bei oder führt diesen anstelle des Verlags (Art. 79 der schweizerischen Zivilprozessordnung [ZPO]). Schadenersatzansprüche des Verlags sowie dessen Rückstritts- bzw. Kündigungsrecht (vgl. Ziff. 14) bleiben vorbehalten. 11. Datenschutz Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Soweit dem Verlag personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden oder Beauftragten zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht werden, darf er diese zum Zweck der Vertragserfüllung sammeln und bearbeiten und im ihm sinnvoll erscheinenden Umfang auch Dritten (z.b. Unterakkordanten) zugänglich machen. Im Fall von Online-Anzeigen gestattet der Kunde, sofern er nicht schriftlich Widerspruch einlegt, die Verwendung von automatisier- Stand: Juni/Juin

9 OBSTETRICA 2018 Allgemeine Geschäftsbedingungen ten Softwareprogrammen, um Webseiten des Kunden zur Evaluierung der Qualität des Werbemittels und zum Zweck der Auslieferung von Werbemitteln aufzurufen und zu analysieren. 12. Zahlungsbedingungen Rechnungen des Verlags sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Verlag ist befugt, Vorschussleistungen zu verlangen. Ein von einer Agentur, Vermittlung oder dgl. vertretener Kunde kann sich nur durch Zahlung an den Verlag selbst von seiner Zahlungspflicht ihm gegenüber befreien. Wenn eine Agentur bzw. Vermittlung Kunde ist, hat der Verlag überdies das Recht, im Verzugsfall bei unbenutzter Nachfrist (s. dazu Abs. 3 hiernach) sich direkt an den Endinserenten zu wenden und sie auf Zahlungsausstände der Agentur/Vermittlung hinzuweisen. Die Agentur/Vermittlung kann keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche gegen den Verlag geltend machen, wenn Endinserenten direkt mit dem Verlag Anzeigenverträge abschliessen. Alle Anzeigenpreise verstehen sich netto, d. h. ohne Abzug eines Skontos. Im Fall der Vertragsauflösung zufolge Zahlungsverzugs erlöschen sämtliche Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsbedingungen, insbesondere Provisionszahlungen, auf allen nicht bezahlten Rechnungen. Allfällige geleistete Provisions- oder andere Bonus-Zahlungen können zurückgefordert werden. Für diese Rabatte wird eine Nachfakturierung vorgenommen. Werden die Rechnungen nicht innert 30 Tagen netto bezahlt, kann ein Verzugszins von mindestens 5 Prozent berechnet werden, vorbehalten bleiben weitere Schadenersatzansprüche (vgl. Art. 104 ff. des schweizerischen Obligationenrechts [OR]). Eine Mahnung ist nicht erforderlich. Für die weiteren Verzugsfolgen gelten die Art. 107 ff. OR. Sind bei Verzugseintritt noch weitere Anzeigeschaltungen Gegenstand des Vertragsverhältnisses, hat der Verlag zudem, wenn auch nach einmaliger Nachfrist keine Bezahlung erfolgt, das Recht zur fristlosen Kündigung (vgl. Ziff. 14). Der Verlag ist bei Verzug zudem berechtigt, allfällig laufende Schaltungen von weiteren gebuchten Anzeigen zu unterlassen. Sämtliche für die Eintreibung ausstehender Zahlungen erforderlichen Massnahmen, insbesondere auch die Kosten des Beizugs Dritter, gehen zu Lasten des säumigen Kunden. 13. Fehlerhaftes/ausbleibendes Erscheinen Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Publikation der Anzeigen. Dem Kunden ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Im Fall von Online-Anzeigen kann zudem keine bestimmte Anzahl von Einblendungen (Impressions), Veröffentlichungen, Conversions oder Klicks auf ein Werbemittel garantiert werden. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht sind jegliche Gewährleistung und Haftung des Verlags wegbedungen. Der Haftungsausschluss bei Grobfahrlässigkeit und Vorsatz gilt auch beim Beizug von Hilfspersonen bzw. Unterakkordanten. Es bestehen keinerlei Gewährleistungs- und Haftungsansprüche im Fall von gedruckten Anzeigen oder Online-Vorlagen, die bzw. deren Material nicht den technischen Normen des jeweiligen Mediums entsprechen. Dasselbe gilt bei Fehlern in der Übermittlung der Werbeaufträge. Bei Buntfarben für gedruckte Anzeigen bleibt eine angemessene Toleranz (nach IFRA-Norm) der Farbnuance vorbehalten. Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden. Mängelrügen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Publikation der Anzeige geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung des Verlags als genehmigt. Für fehlerhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung einer Anzeige wesentlich beeinträchtigt, oder bei unterbliebener Publikation wird Ersatz in Form von Anzeigenraum bis zur Grösse der fehlerhaften bzw. unterbliebenen Anzeige geleistet. Macht eine Publikation keinen Sinn mehr (z.b. bei Werbung für einen einzigen, inzwischen vergangenen Anlass), kann der Kunde alternativ die Rückerstattung der durch ihn für diese betreffende Anzeige bereits geleisteten Vergütung fordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen (vgl. auch Ziff. 4 und 9). Die Mängelrüge bzw. die Bestreitung eines oder mehrerer Posten der Rechnung entbindet den Kunden nicht von der Pflicht, die Rechnungsbeträge in den in Ziff. 12 spezifizierten Fristen zu begleichen. 14. Vorzeitige Vertragsauflösung Sollte das Print- oder Online-Medium sein Erscheinen während der Vertragsdauer einstellen, oder liegen wichtige Gründe vor, die eine Vertragserfüllung unzumutbar machen (beispielhaft: höhere Gewalt; wichtige technische Gründe, für deren Auftreten nicht der Verlag verantwortlich ist; Nichteinhaltung der rechtlichen Vorschriften, wesentlicher Vertragspflichten oder Nichteinräumung erforderlicher Nutzungsrechte durch den Kunden [Ziff. 7 Abs. 3]), kann der Verlag ohne Gewährleistungs- bzw. Ersatzverpflichtung oder sonstige Schadenersatzfolge vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen fristlos aufkündigen. Schadenersatzansprüche des Verlags gegen den Kunden bleiben vorbehalten. Der Kunde ist jedoch nicht von der Pflicht entbunden, die bereits erschienenen Anzeigen zu bezahlen. Im Fall vorzeitiger Vertragsauflösung durch den Verlag, soweit der Auflösungsgrund nicht dem Kunden zuzuordnen ist, bleiben die Rabattberechtigungen aufgrund der ursprünglich festgelegten Abschlusshöhe bestehen. Ist der Auflösungsgrund dem Kunden zuzuordnen, entfallen Rabattberechtigungen oder andere Vorzugsleistungen auf allen im Zeitpunkt der Auflösung noch nicht bezahlten Rechnungen (vgl. auch Ziff. 12). 15. Änderungen der AGB, salvatorische Klausel, Weiteres Der Verlag ist berechtigt, diese AGB, die Tarife sowie allfällige weitere allgemeine Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Regelungen werden vorbehältlich anderslautender konkreter Bestimmung auch auf laufende Verträge angewendet. Der Kunde hat jedoch das Recht, innerhalb von 10 Tagen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Bedingungen vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss bisherigen Rabattbestimmungen dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirk samkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Verein barungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Der Kunde verzichtet auf das Recht zur Verrechnung mit allfälligen Gegenforderungen. 16. Gerichtsstand, anwendbares Recht Gerichtsstand ist für beide Teile ausschliesslich St.Gallen. Es gilt Schweizer Recht, insbesondere die Vor schriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). Weiterverweisungsnormen sowie das UN-Kaufrechtsübereinkommen werden ausgeschlossen. 17. Inkrafttreten Diese AGB treten per in Kraft. Stand: Juni/Juin

10 Schweizerischer Hebammenverband T +41 (0) info@hebamme.ch Rosenweg 25 C 3007 Bern Schweiz

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15 INSERA T 1/8-Seite, quer INSERA T 1/4-Seite, hoch BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt) BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt) INSERA T 1/8-Seite, quer BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt) INSERA T 1/2-Seite, quer BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt)

16 INSERA T «Obelisk II» BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt) INSERA T «Horizont II» BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt) INSERA T «Horizont I» BREITE HÖHE: mm (zzgl. 3mm-Beschnitt)

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