Volles Programm S O N N T A G. N Rennslalom 175. PSV-Rennslalom. Samstag H M I. Sonntag MSC-Rennslalom. T Race of Champions

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1 Volles Programm Samstag AvD/PSV-Rennslalom des PSV Berlin e.v. Abt. Motorsport 12. Lauf zur DSM Siegerehrung Rennslalom und Abendveranstaltung ca. 18:30 im Hangar 2 auf dem Gelände Unterstützt durch die Cheerleader-Abteilung des PSV Berlin, die ACES. Dance, Stunts und Show Kostenbeitrag für das Abendessen p. P. 12,50 Sonntag MSC-Rennslalom des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC 13. und letzter Lauf zur DSM 6. Lauf zum NAS-Cup ca. 18:30 im Hangar 2 auf dem Gelände mit Livemusik: Siegerehrung Rennslalom und Deutsche Slalom-Meisterschaft Abendveranstaltung 5 Jahre MSC Groß Dölln e.v. im ADAC S O N N T A G Montag Siegerehrung ca. 12:30 Uhr N Samstag A Rennslalom 175. PSV-Rennslalom C Goldener Bär von Berlin H Sonntag Rennslalom M 21. MSC-Rennslalom I des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC T Montag Race of Champions T Parallelslalom- Pilotveranstaltung auf gestellten Fahrzeugen A G Kostenbeitrag für das Abendessen p. P. 12,50 30 Liter Freibier vom MSC Groß Dölln e.v. Race of Champions des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC Deutsche Slalom-Meisterschaft Endläufe Driving Center Groß Dölln

2 Race of Champions PILOTVERANSTALTUNG Zum ersten Mal wird Automobilslalom als Parallelslalom durchgeführt. Auf gestellten Fahrzeugen fahren die Teilnehmer im KO-System direkt Mann gegen Mann (oder Frau) gegeneinander. Direkt mit der Zieldurchfahrt sieht der Zuschauer, wer gewonnen hat und eine Runde weiter ist. Die ehemalige Landebahn des Flugplatzes Groß Dölln mit 90m Breite bietet hier ideale Voraussetzungen für zwei gleiche Slalom-Kurse, die mit gleichwertigen Fahrzeugen im direkten Duell und nicht über die Addition von zwei Einzelläufen entschieden werden. FAHRZEUGE Die Wettbewerbsfahrzeuge werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Zum Einsatz kommen die zwei ADAC-Berlin- Brandenburg Youngster-Cup Clios des Jahres 2016 (Slalomfahrwerk, Straßenreifen) und zwei Dacia Logan aus dem ADAC Logan Cup (Rundstreckenfahrwerk, Dunlop Semislicks). Alle Fahrzeuge werden von HARD Speed, dem Meisterteam 2015 im ADAC Logan Cup vorbereitet und betreut. PREISE Die ersten vier der Veranstaltung erhalten einen Pokal. Der Sieger gewinnt einen Freistart bei den DÖLLN 5000 im Jahr INSGESAMT 40 STARTER Zum 1. MSC Race of Champions werden nur 40 Teilnehmer zugelassen. Acht Fahrer vorqualifiziert Die Top 8 der DSM 2016 (nach dem von der Auswertung in Groß Dölln am ermittelten inoffiziellen Endstand) sind für das Achtelfinale vorqualifiziert. Geht von einem oder mehreren dieser Fahrer keine Nennung ein, rücken die Nachfolgenden in der inoffiziellen DSM-Tabelle vom nach. 32 weitere Startplätze Gehen mehr Nennungen ein als Teilnehmer akzeptiert werden können, so entscheidet der Veranstalter nach der Platzierung im Gesamtergebnis des 175. PSV-Rennslaloms vom für mindestens 28 der vorhandenen Startplätze. Maximal vier Startplätze werden über Wildcards des Schiedsgerichts vergeben. Diese Wildcards können an Fahrer vergeben werden, die z.b. aus technischen Gründen nach der Gesamtwertung des 175. PSV-Rennslaloms nicht für einen Startplatz qualifiziert wären, jedoch unter den Top 30 der offiziellen DSM-Tabelle nach dem liegen. WERTUNG Jeweils zwei Fahrer treten auf parallelen Kursen von ca. 990m gegeneinander an. Der Start erfolgt als Ampelstart und die Zeit beginnt mit dem Startsignal zu laufen. Es gewinnt jener Fahrer den Wertungslauf, der unter Berücksichtigung der Strafsekunden lt. Slalomreglement schneller als sein direkter Gegner ist. Erste Runde (Qualifikation der 32) In einem direkten Duell (jeweils abwechselnde Paarungen auf Renault Clio bzw. auf Dacia Logan) kommt der Sieger eine Runde weiter. Zweite Runde (Qualifikation der 16) In einem direkten Duell (jeweils abwechselnde Paarungen auf Renault Clio bzw. auf Dacia Logan) kommt der Sieger eine Runde weiter. Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale werden best of 3 entschieden. Die vorqualifizierten Top 8 der DSM erhalten jeweils einen Gegner aus den Siegern der Qualifikation. Jener Fahrer, der zuerst zwei Siege gegen seinen direkten Gegner erzielt, kommt eine Runde weiter. Der unterlegene Fahrer scheidet aus. Die Fahrer bleiben in ihrem Fahrzeug, wechseln den Kurs. Sollten sich die Wettbewerbsfahrzeuge technisch zu deutlich unterscheiden, kann das Schiedsgericht abweichend entscheiden. Das Finale wird best of 5 entschieden.

3 Montag vormittags NENN- UND TEILNAHMEBERECHTIGTE Teilnahmeberechtigt sind alle klassierten Teilnehmer des 175. PSV Rennslaloms und/oder des 21. MSC-Rennslaloms, zusätzlich kann das Schiedsgericht bis zu vier Wildcards vergeben. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 beschränkt. Von jedem Teilnehmer ist eine gültige Nennung auf dem ROC-Nennformular abzugeben. Das Nenngeld beträgt 25 EUR und ist bis zum Nennschluss zu überweisen auf das Konto Motor-Sport-Club Groß Dölln e.v. im ADAC IBAN DE BIC COBADEFFXXX bei der Commerzbank Nennungen sind nur bei fristgerechtem Zahlungseingang gültig. 1. MSC-Race of Champions des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC am Montag, vormittags Veranstalter: MSC Groß Dölln e.v. im ADAC, Zum Flugplatz, Shelter 3, Templin Slalomleiter: Klaus D. Hens Genehmigungsnummer ADAC BBR /2016 Streckenlänge ca. 990m Papierabnahme Sonntag Uhr Start des 1. Fahrzeugs: Montag ca. 8:30 Siegerehrung/Preisverteilung: direkt im Anschluss ca. 12:30 GRUNDLAGE DER AUSSCHREIBUNGEN ist die neueste Fassung des Clubslalom- Reglements Berlin-Brandenburg. Der vollständige Text der genehmigten Ausschreibung befindet sich bei der Veranstaltung am offiziellen Aushang. Die DMSB-Umweltrichtlinien sind Bestandteil der Ausschreibungen. Das Schiedsgericht entscheidet in allen Fällen sofort und abschließend über die Auslegung des Reglements. OFFIZIELLE DER VERANSTALTUNG Veranstaltungsleiter: Klaus D. Hens Papierabnahme: Annegret Müller Rennbüro: Annegret und Detlef Müller Auswertung: Team PSV Sanitätsversorgung: PSV Sanitäter Schiedsgericht: Detlef Müller, Klaus Müller und Lutz Wagner Sachrichter: lt. Aushang Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht: Die Teilnehmer erkennen mit Abgabe der Nennung die Bestimmungen (auf dem Nennformular abgedruckt) zur Verantwortlichkeit und den Haftungsverzicht an.

4 DMSB - Ausschreibung Automobil-Slalom 2016 Grundlage dieser Ausschreibung sind in der jeweiligen gültigen Fassung das Internationale Sportgesetz der FIA einschließlich der Anhänge, das DMSB-Slalom-Reglement mit den technischen Bestimmungen, das DMSB-Veranstaltungsreglement, die DMSB-Lizenzbestimmungen, die allgemeinen und besonderen DMSB- Prädikatsbestimmungen, die DMSB-Umweltrichtlinien, die Dopingbestimmungen der WADA/NADA, die DMSB und FIA-Anti-Doping-Bestimmungen sowie die Sportlichen und Technischen Serienbestimmungen (falls zutreffend). Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o.a. Reglements. Das Zutreffende ist angekreuzt bzw. ausgefüllt. Art. 1 Veranstaltung Titel der Veranstaltung: 175. AvD/PSV Rennslalom Datum: Strecke/Ort Driving Center Groß Dölln Art. 2 Status der Veranstaltung National A National A mit NEAFP NEAFP: Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine Auslandsstart-Genehmigung ihres ASN. Art. 3 Veranstalter/Veranstaltergemeinschaft MSC Groß Dölln e.v. im ADAC c/o Müller Veranstalter bei Veranstaltergemeinschaft geschäftsführender Club Klaus D. Hens Vertreter des Veranstalters/ der Veranstaltergemeinschaft Luisenweg Berlin Strasse PLZ, Wohnort 030/ / Telefon Fax (nur für Nennungen) a.mueller@psv-berlin.de Homepage Rennleitungsbüro eingerichtet in: s.o. von bis: Telefon: Fax: Zugelassene Fahrzeuge (gemäß DMSB-Bestimmungen) Gruppe G Gruppe F Gruppe H.... Art. 4 Vorläufiger Zeitplan Dokumentenprüfung am von 18:00 bis 20:00 Uhr von 7:30 bis 14:00 Uhr Technische Abnahme am von 19:00 bis 20:00 Uhr von 7:30 bis 14:00 Uhr DMSB-Reg.-Nr.: 244/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 1 von 4 Stand: 02/2016

5 Zeitplan und Klasseneinteilung (gem. DMSB-Bestimmungen) Gruppe G Klasse 7 Klasse 6 Klasse 5 Klasse 4 Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1 LG 7 LG 6 LG 5 LG 4 LG 3 LG 2 LG 1..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr Gruppe F Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Klasse 11 bis 1400 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm..uhr..uhr..uhr..uhr Gruppe H Klasse 12 Klasse 13 Klasse 14 Klasse 15 bis 1300 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm..uhr..uhr..uhr..uhr Gruppe.. Klasse.. Klasse.. Klasse.. Klasse.. bis.. ccm bis.. ccm bis.. ccm über.. ccm..uhr..uhr..uhr..uhr grober Zeitplan; ein detaillierter Zeitplan wird mit der Nennungsbestätigung bekanntgegeben: Grober Zeitplan Gruppe G Gruppe F Gruppe H Gruppe. Gruppe. 8:00..Uhr.10:00..Uhr 13:30..Uhr..Uhr..Uhr es wird ein Sonderlauf durchgeführt: Sonderlauf ab Uhr Teilnahmeberechtigte Fahrer Offizieller Aushang Ort/Zeit Siegerehrung/Preisverleihung Ort/Zeit Papierabnahme nach jeder Startgruppe Nach dem Ende der Protestfrist der letzten Startgruppe Art. 5 Strecke und Aufgabenstellung Alle Wettbewerbe werden auf der Slalom-Strecke...Driving Center Groß Dölln... ausgetragen. Die Streckenlänge beträgt je Wertungslauf ca Meter. Es werden 2 Wertungsläufe gefahren. Bei der Aufgabenstellung handelt es sich gemäß DMSB-Slalom-Reglement um einen: DMSB-Slalom (Abstand der Wertungsaufgaben mind. 12 Meter und max. 100 Meter; Torbreite mind. 2,50 Meter und max Meter) DMSB-Rennslalom (Abstand der Wertungsaufgaben mind. 20 Meter und max. 150 Meter; Torbreite mind. 3 Meter und max. 4 Meter) Eine Streckenskizze ist im Bereich der Abnahme / des Startplatzes ausgehängt. DMSB-Reg.-Nr.: 244/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 2 von 4 Stand: 02/2016

6 Art. 6 Nenn- und Teilnahmeberechtigung vorläufiger Nennungsschluss: um 24:00 Uhr Nennungsschluss: um 12:00 Uhr Die Zahl der Teilnehmer ist auf.. begrenzt. Die Zahl der Teilnehmer ist unbegrenzt. Alle Fahrer müssen mind. im Besitz der Nationalen Lizenz Stufe C/C Plus sein. Fahrer der Jahrgänge mit einer gültigen Nationalen Lizenz Stufe C/C Plus sind in den DMSB Fahrzeuggruppen zugelassen / nicht zugelassen. Jugendliche der Jahrgänge , die mind. im Besitz der Nationalen Lizenz Stufe B sind, sind grundsätzlich startberechtigt. Art. 7 Nenngeld 80 - EURO ermäßigt 70 ohne Veranstalterwerbung Mannschaften EURO EURO mit Veranstalterwerbung Sonderlauf EURO Veranstalterwerbung Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen, bar beizufügen oder auf das nachstehende Konto zu überweisen. (Dem Nennformular muss ein entsprechender Beleg beigefügt sein): Kontoverbindung des Veranstalters: Commerzbank Kreditinstitut DE IBAN Rennslalom Verwendungszweck MSC Groß Dölln e.v. Kontoinhaber COBADEFFXXX BIC Die Nennungsbestätigungen werden nach Nennungsschluss versendet. Die Nennungsbestätigungen werden an folgendem Datum versendet: Der Nennungsbestätigung liegen folgende Unterlagen bei: - Zeitplan, Veranstalterinformationen, Starterliste - ggfs. weitere Unterlagen:.. Art. 8 Wettbewerbe, die während der Veranstaltung zur Durchführung kommen Die Erfolge der Teilnehmer werden gem. den DMSB-Prädikatsbestimmungen, den Pokalausschreibungen, den ADAC-, AvD-, DMV-, ADMV-Bestimmungen gewertet für: Deutsche Slalom-Meisterschaft, Berlin-Brandenburgische Meisterschaften im Automobilslalom, ADAC Berlin-Brandenburg-Meisterschaften im Automobilslalom Für die Sportabzeichen des ADAC, AvD, DMV und ADMV gelten deren besondere Verleihungsbestimmungen. DMSB-Reg.-Nr.: 244/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 3 von 4 Stand: 02/2016

7 Nennformular für Automobil-Clubsport-Slalom des ADAC Berlin-Brandenburg 1. MSC Race of Champions des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC ( ) PSV Berlin & MSC Groß Dölln c/o Annegret Müller Luisenweg Berlin NENNUNG 1. MSC-Race of Champions des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC ( ) NENNUNGSSCHLUSS Nicht ausfüllen - Bearbeitungsvermerke Klasse: Nennungseingang am: bar Scheck Bank :00 Uhr START-NR.: Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift oder mit Schreibmaschine ausfüllen und auf der Rückseite unterschreiben (evtl. Fahrzeugeigentümer auch - siehe Rückseite). Bei Minderjährigen muss dieses Formular auch von dem/den gesetzlichen Vertreter/n unterschrieben werden. (Mit der Unterschrift nur eines Erziehungsberechtigten versichert dieser, dass alleiniges Sorgerecht besteht bzw. der andere gese tzliche Vertreter sein Einverständnis erklärt hat.) FAHRER Name: Vorname: Mitgliedschaft im ADAC DMV AvD ADMV Wohnort: Straße: Mitglieds-Nr.: DMSB-Lizenz-Nr.: Tel.: Fax: Geburtsdatum: Fahrzeug Marke / Typ: Dacia Logan und Renault Clio/vom Veranstalter gestellt Der Nenngeldbetrag von 25 ist beigefügt. wurde überwiesen. Allgemeine Vertragserklärung des Teilnehmers (Fahrers) Der Fahrer muss Tatsachen in der Person oder dem Vertreter eines Teammitgliedes (Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen. Der Fahrer haftet für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Fahrer versichert, dass - die in der Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - der Fahrer uneingeschränkt den Anforderungen der Rennwettbewerbe gewachsen ist, - das Fahrzeug in allen Punkten den technischen Bestimmungen entspricht - das Fahrzeug in allen Teilen durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann, - er das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen wird. Er erklärt mit seiner Unterschrift weiter, dass - er von den Rahmenbestimmungen für Slalom-Clubsport und den technischen Bestimmungen Clubsport-Klassen Kenntnis genommen hat, - er diese für sich als verbindlich anerkennt und sie befolgen wird, - diese Regeln und Bestimmungen und die Erklärungen in diesem Formular mit seiner Zustimmung Bestandteil des Vertrages mit dem Veranstalter werden. Rückseite beachten!

8 Erklärungen vom Fahrer zum Ausschluss der Haftung für einfache Fahrlässigkeit und zum Ausschluss der Gefährdungshaftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Der Fahrer erklärt mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen - die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre, hauptamtliche Mitarbeiter, - den ADAC e.v., die ADAC Motorsport GmbH, die ADAC-Regionalclubs und die ADAC-Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder und hauptamtliche Mitarbeiter, - den Promoter / Serienorganisator - den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, - Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und - die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen: gegen - die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge und eigene Helfer - den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer / Mitfahrer (anders lautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerbern, Fahrern, Mitfahrer/n gehen vor) und eigene Helfer verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (Training, Warm up, Wertungsläufe) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen. Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen- Unfallversicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus unter Umständen auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber den bei der Veranstaltung an verantwortlicher Stelle tätigen Offiziellen (Rennarzt, Rennleiter, Schiedsgericht). Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten im Rahmen der veranstaltungsbezogenen Notwendigkeiten bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, mein Widerspruchsrecht auszuüben. Ort und Datum Unterschrift des Fahrers Namen der/des gesetzlichen Vertreters in Druckschrift Unterschrift/en der/des gesetzlichen Vertreter/s

9 Anmeldung zum Rahmenprogramm Abendveranstaltung und Siegerehrung mit Show der PSV Berlin ACES Abendessen, Kostenbeitrag p. P. 12,50 EUR, Kinder 5 EUR Ich nehme mit Personen teil Ich bin leider verhindert Bestellung von Abendessen Bestellung von Kindertellern Abendveranstaltung und Siegerehrung der DSM mit Livemusik von REDNECK 5 Jahre MSC Groß Dölln e.v. mit 30 Litern Freibier Ich nehme mit Personen teil Ich bin leider verhindert Abendessen, Kostenbeitrag p. P. 12,50 EUR, Kinder 5 EUR Bestellung von Abendessen Bestellung von Kindertellern Bitte überweise bei der Nenngeldzahlung auch die Kostenbeiträge für die Essen. Die Menüauswahl findet demnächst statt und wir werden spätestens mit der Nennbestätigung die Auswahl versenden. Eine Rücknahme der Essensbestellungen ist jederzeit und kostenfrei bis :00 möglich.

10 Race of Champions

11 Art. 9 Parc Fermé Der Parc Fermé befindet sich in der Nähe des Vorstarts.. (Ort) Alle Fahrzeuge müssen im Parc Fermé abgestellt werden. Alle Fahrzeuge dürfen vor Ablauf der Protestfrist gemäß ISG nicht entfernt werden. Sie müssen für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen. Art. 10 Preise Geldpreise: Ehrenpreise: 30% Sonderpreise: Art. 11 Sportwarte Rennleiter: Lutz Wagner Liz.-Nr. SPA Stellvertretender Rennleiter: Liz.-Nr. Zeitnahme: Thomas Hundt Liz.-Nr. SPA Sportkommissare: Burghard Scheunert Liz.-Nr. SPA Klaus Tiedemann Liz.-Nr. SPA Techn. Kommissare: Dieter Janson Liz.-Nr. SPA Hermann Braun Liz.-Nr. SPA Umweltbeauftragter: Detlef Sellerie Die Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der jeweilige Fahrer einen Fehler während des Trainings und den Wertungsläufen begangen hat. Art. 12 Weitere Bestimmungen (ggfs. auf separatem Blatt aufführen und hier angeben siehe Anlage ) Es können sich (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Sportkommissare) mehrere Fahrzeuge auf der auf der Strecke befinden. Zeigen der roten Flagge bedeutet: Unbedingt und sofort Halt! Im Fahrerlager ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und die Streckenbesichtigung mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Nichtzulassung zum Start bzw. Wertungsverlust. Art. 13 Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution (DMSB): Status National A 300,00 Berufungskaution (DMSB): Status National A 1.000,00 (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner Lizenzierung unterliegen, verpflichtet werden die Bestimmungen der FIA und des DMSB anzuerkennen und einzuhalten. DMSB-Reg.-Nr.: 244/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 4 von 4 Stand: 02/2016

12 DMSB - Ausschreibung Automobil-Slalom 2016 Grundlage dieser Ausschreibung sind in der jeweiligen gültigen Fassung das Internationale Sportgesetz der FIA einschließlich der Anhänge, das DMSB-Slalom-Reglement mit den technischen Bestimmungen, das DMSB-Veranstaltungsreglement, die DMSB-Lizenzbestimmungen, die allgemeinen und besonderen DMSB- Prädikatsbestimmungen, die DMSB-Umweltrichtlinien, die Dopingbestimmungen der WADA/NADA, die DMSB und FIA-Anti-Doping-Bestimmungen sowie die Sportlichen und Technischen Serienbestimmungen (falls zutreffend). Soweit durch diese Ausschreibung keine anderweitige Regelung getroffen ist, gelten die Regelungen der o.a. Reglements. Das Zutreffende ist angekreuzt bzw. ausgefüllt. Art. 1 Veranstaltung Titel der Veranstaltung: 21. MSC Rennslalom des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC Datum: Strecke/Ort Driving Center Groß Dölln Art. 2 Status der Veranstaltung National A National A mit NEAFP NEAFP: Alle Bewerber/Fahrer mit einer ausländischen Lizenz benötigen eine Auslandsstart-Genehmigung ihres ASN. Art. 3 Veranstalter/Veranstaltergemeinschaft MSC Groß Dölln e.v. im ADAC c/o Müller Veranstalter bei Veranstaltergemeinschaft geschäftsführender Club Klaus D. Hens Vertreter des Veranstalters/ der Veranstaltergemeinschaft Luisenweg Berlin Strasse PLZ, Wohnort 030/ / Telefon Fax (nur für Nennungen) a.mueller@psv-berlin.de Homepage Rennleitungsbüro eingerichtet in: s.o. von bis: Telefon: Fax: Zugelassene Fahrzeuge (gemäß DMSB-Bestimmungen) Gruppe G Gruppe F Gruppe H Art. 4 Vorläufiger Zeitplan Dokumentenprüfung am von 18:00 bis 20:00 Uhr und von 7:30 bis 14:00 Uhr Technische Abnahme am von 19:00 bis 20:00 Uhr und von 7:30 bis 14:00 Uhr DMSB-Reg.-Nr.: 246/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 1 von 4 Stand: 02/2016

13 Zeitplan und Klasseneinteilung (gem. DMSB-Bestimmungen) Gruppe G Klasse 7 Klasse 6 Klasse 5 Klasse 4 Klasse 3 Klasse 2 Klasse 1 LG 7 LG 6 LG 5 LG 4 LG 3 LG 2 LG 1..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr..Uhr Gruppe F Klasse 8 Klasse 9 Klasse 10 Klasse 11 bis 1400 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm..uhr..uhr..uhr..uhr Gruppe H Klasse 12 Klasse 13 Klasse 14 Klasse 15 bis 1300 ccm bis 1600 ccm bis 2000 ccm über 2000 ccm..uhr..uhr..uhr..uhr grober Zeitplan; ein detaillierter Zeitplan wird mit der Nennungsbestätigung bekanntgegeben: Grober Zeitplan Gruppe G Gruppe F Gruppe H Gruppe. Gruppe. 8:00..Uhr.10:00..Uhr 13:30..Uhr..Uhr..Uhr Offizieller Aushang Ort/Zeit Siegerehrung/Preisverleihung Ort/Zeit Papierabnahme nach jeder Startgruppe Nach dem Ende der Protestfrist der letzten Startgruppe Art. 5 Strecke und Aufgabenstellung Alle Wettbewerbe werden auf der Slalom-Strecke...Driving Center Groß Dölln... ausgetragen. Die Streckenlänge beträgt je Wertungslauf ca Meter. Es werden 2 Wertungsläufe gefahren. Bei der Aufgabenstellung handelt es sich gemäß DMSB-Slalom-Reglement um einen: DMSB-Rennslalom (Abstand der Wertungsaufgaben mind. 20 Meter und max. 150 Meter; Torbreite mind. 3 Meter und max. 4 Meter) Eine Streckenskizze ist im Bereich der Abnahme / des Startplatzes ausgehängt. Art. 6 Nenn- und Teilnahmeberechtigung vorläufiger Nennungsschluss: um 24:00 Uhr Nennungsschluss: um 12:00 Uhr Die Zahl der Teilnehmer ist unbegrenzt. Alle Fahrer müssen mind. im Besitz der Nationalen Lizenz Stufe C/C Plus sein. Fahrer der Jahrgänge mit einer gültigen Nationalen Lizenz Stufe C/C Plus sind in den DMSB Fahrzeuggruppen zugelassen / nicht zugelassen. DMSB-Reg.-Nr.: 246/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 2 von 4 Stand: 02/2016

14 Jugendliche der Jahrgänge , die mind. im Besitz der Nationalen Lizenz Stufe B sind, sind grundsätzlich startberechtigt. Art. 7 Nenngeld 80 - EURO ermäßigt 70 ohne Veranstalterwerbung Mannschaften EURO Veranstalterwerbung entfällt Das Nenngeld ist der Nennung als Scheck beizufügen, bar beizufügen oder auf das nachstehende Konto zu überweisen. (Dem Nennformular muss ein entsprechender Beleg beigefügt sein): Kontoverbindung des Veranstalters: Commerzbank Kreditinstitut DE IBAN Rennslalom Verwendungszweck MSC Groß Dölln e.v. Kontoinhaber COBADEFFXXX BIC Die Nennungsbestätigungen werden nach Nennungsschluss versendet. Der Nennungsbestätigung liegen folgende Unterlagen bei: - Zeitplan, Veranstalterinformationen, Starterliste - ggfs. weitere Unterlagen:.. Art. 8 Wettbewerbe, die während der Veranstaltung zur Durchführung kommen Die Erfolge der Teilnehmer werden gem. den DMSB-Prädikatsbestimmungen, den Pokalausschreibungen, den ADAC-, AvD-, DMV-, ADMV-Bestimmungen gewertet für: - Deutsche Slalom-Meisterschaft - Berlin-Brandenburgische Meisterschaften im Automobilslalom - ADAC Berlin-Brandenburg-Meisterschaften im Automobilslalom - NAS-Cup Für die Sportabzeichen des ADAC, AvD, DMV und ADMV gelten deren besondere Verleihungsbestimmungen. Art. 9 Parc Fermé Der Parc Fermé befindet sich in der Nähe des Vorstarts.. (Ort) Alle Fahrzeuge müssen im Parc Fermé abgestellt werden. Alle Fahrzeuge dürfen vor Ablauf der Protestfrist gemäß ISG nicht entfernt werden. Sie müssen für Nachuntersuchungen zur Verfügung stehen. Art. 10 Preise Geldpreise: Ehrenpreise: 30% Sonderpreise: DMSB-Reg.-Nr.: 246/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 3 von 4 Stand: 02/2016

15 Art. 11 Sportwarte Rennleiter: Lutz Wagner Liz.-Nr. SPA Stellvertretender Rennleiter: Liz.-Nr. Zeitnahme: Thomas Hundt Liz.-Nr. SPA Sportkommissare: Burghard Scheunert Liz.-Nr. SPA Klaus Tiedemann Liz.-Nr. SPA Techn. Kommissare: Dieter Janson Liz.-Nr. SPA Hermann Braun Liz.-Nr. SPA Umweltbeauftragter: Detlef Sellerie Die Sachrichter haben eigenverantwortlich zu beurteilen, ob der jeweilige Fahrer einen Fehler während des Trainings und den Wertungsläufen begangen hat. Art. 12 Weitere Bestimmungen (ggfs. auf separatem Blatt aufführen und hier angeben siehe Anlage ) Es können sich (vorbehaltlich der Genehmigung durch die Sportkommissare) mehrere Fahrzeuge auf der auf der Strecke befinden. Zeigen der roten Flagge bedeutet: Unbedingt und sofort Halt! Im Fahrerlager ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten und die Streckenbesichtigung mit motorisierten Fahrzeugen ist verboten. Bei Nichtbeachtung erfolgt Nichtzulassung zum Start bzw. Wertungsverlust. Art. 13 Protest und Berufung Bei Protesten und Berufung gelten das Internationale Sportgesetz der FIA, das Veranstaltungsreglement des DMSB, die Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB sowie bei Berufungen zur FIA die Rechts- und Verfahrensordnung der FIA. Protestkaution (DMSB): Status National A 300,00 Berufungskaution (DMSB): Status National A 1.000,00 (Protest- und Berufungskautionen sind mehrwertsteuerfrei) Der Veranstalter erklärt, dass die Veranstaltung nach den Bestimmungen des ISG, des DMSB und dieser Ausschreibung durchgeführt wird. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle vom Veranstalter eingesetzten Helfer und Beteiligte, die keiner Lizenzierung unterliegen, verpflichtet werden die Bestimmungen der FIA und des DMSB anzuerkennen und einzuhalten. DMSB-Reg.-Nr.: 246/2016 genehmigt am: DMSB-Ausschreibung Slalom DMSB Seite 4 von 4 Stand: 02/2016

16 Volles Programm Samstag AvD/PSV-Rennslalom des PSV Berlin e.v. Abt. Motorsport 12. Lauf zur DSM Siegerehrung Rennslalom und Abendveranstaltung ca. 18:30 im Hangar 2 auf dem Gelände Unterstützt durch die Cheerleader-Abteilung des PSV Berlin, die ACES. Dance, Stunts und Show Kostenbeitrag für das Abendessen p. P. 12,50 Sonntag MSC-Rennslalom des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC 13. und letzter Lauf zur DSM 6. Lauf zum NAS-Cup ca. 18:30 im Hangar 2 auf dem Gelände mit Livemusik: Siegerehrung Rennslalom und Deutsche Slalom-Meisterschaft Abendveranstaltung 5 Jahre MSC Groß Dölln e.v. im ADAC S O N N T A G Montag Siegerehrung ca. 12:30 Uhr N Samstag A Rennslalom 175. PSV-Rennslalom C Goldener Bär von Berlin H Sonntag Rennslalom M 21. MSC-Rennslalom I des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC T Montag Race of Champions T Parallelslalom- Pilotveranstaltung auf gestellten Fahrzeugen A G Kostenbeitrag für das Abendessen p. P. 12,50 30 Liter Freibier vom MSC Groß Dölln e.v. Race of Champions des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC Deutsche Slalom-Meisterschaft Endläufe Driving Center Groß Dölln

17 Nennformular für Automobilslalom 2016 Anschrift, Telefon und Fax-Nr. des Veranstalters PSV Berlin & MSC Groß Dölln c/o Annegret Müller Luisenweg 57, Berlin Tel.: 030/ Fax.:030/ vorl. Nennungsschluss: um 24:00 Uhr Nennungsschluss: um 12:00 Uhr Wird vom Veranstalter ausgefüllt Nennungseingang am:.. Nenngeld:. bar Scheck Bank Versand der Nennungsbestätigung am:... Wertungsgruppe: START- NR.: Klasse Titel der Veranstaltung 175. AvD/PSV Rennslalom des PSV Berlin e.v. Abt. Motorsport Goldener Bär von Berlin Datum: Gruppen- und Klasseneinteilungen gem. Ausschreibung des Veranstalters: Gruppe G-Klasse:.. Gruppe F-Klasse:.. Gruppe H-Klasse:.. Gruppe..-Klasse: Gruppe..-Klasse: Gruppe..-Klasse: Bewerber Straße Sponsor Fahrername Straße Lizenznummer PLZ/Wohnort DMSB-Sponsor-Card-Nr. geb. am PLZ/Wohnort Bitte nicht ausfüllen Vermerke Dokumentenprüfung Nennbestätigung Wagenpass Kfz.-Schein Fahrer-Lizenz Verzichtserklärung Vermerke techn. Prüfung Telefon/Fax Lizenz-Nr. Staatsangehörigkeit Name Doppelstarter Nat. C Nat. C Plus Nat. B Nat. A Int. D Int. C Ich beantrage die Nat. C Lizenz. Die Gebühr von 28,- (53,- ohne Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, VFV, PCD) ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten. Jahrg nur Fzg. mit einem Leistungsgew. von mind. 11kg/kW Fahrzeug/Fabrikat Hubraum ccm Kennzeichen/Wagenpass-Nr. Hersteller Schlüssel-Nr. ABE/EWG-Betriebserl.-Nr. Typ Typ-Schlüssel-Nr. LG-Klasse Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld in Höhe von... ist in bar oder als Scheck (Nr... ) beigefügt oder überwiesen Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Bewerber Fahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Bewerber, Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab. Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung. Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift ausfüllen und unterschreiben. DMSB-Nennformular Automobilslalom (02/2016) - DMSB - Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen gestattet! 1/2

18 Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber und Fahrer (Bewerber, Fahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass - die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind, - das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l Automobile) mit Anhängen, dem CIK- Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass - sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall- Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, Sportkommissar, lt. Rallyearzt, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. Ort/Datum Name des Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des Fahrers bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s) Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen, wenn zutreffend: Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen sondern auch im Namen des anderen Elternteils bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt. Name des Bewerbers in Blockschrift und Unterschrift - falls nicht personengleich- Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber und Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungsund Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ort/Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift DMSB-Nennformular Automobilslalom (02/2016) - DMSB - Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen gestattet! 2/2

19 Nennformular für Automobilslalom 2016 Anschrift, Telefon und Fax-Nr. des Veranstalters PSV Berlin & MSC Groß Dölln c/o Annegret Müller Luisenweg 57, Berlin Tel.: 030/ Fax.:030/ vorl. Nennungsschluss: um 24:00 Uhr Nennungsschluss: um 12:00 Uhr Wird vom Veranstalter ausgefüllt Nennungseingang am:.. Nenngeld:. bar Scheck Bank Versand der Nennungsbestätigung am:... Wertungsgruppe: Titel der Veranstaltung 21. MSC Rennslalom des MSC Groß Dölln e.v. im ADAC Datum: START- NR.: Klasse Gruppen- und Klasseneinteilungen gem. Ausschreibung des Veranstalters: Gruppe G-Klasse:.. Gruppe F-Klasse:.. Gruppe H-Klasse:.. Gruppe..-Klasse: Gruppe..-Klasse: Gruppe..-Klasse: Bewerber Straße Sponsor Fahrername Straße Lizenznummer PLZ/Wohnort DMSB-Sponsor-Card-Nr. geb. am PLZ/Wohnort Bitte nicht ausfüllen Vermerke Dokumentenprüfung Nennbestätigung Wagenpass Kfz.-Schein Fahrer-Lizenz Verzichtserklärung Vermerke techn. Prüfung Telefon/Fax Lizenz-Nr. Staatsangehörigkeit Name Doppelstarter Nat. C Nat. C Plus Nat. B Nat. A Int. D Int. C Ich beantrage die Nat. C Lizenz. Die Gebühr von 28,- (53,- ohne Mitgliedschaft im ADAC, AvD, DMV, ADMV, ACV, VFV, PCD) ist zusätzlich zum Nenngeld zu entrichten. Jahrg nur Fzg. mit einem Leistungsgew. von mind. 11kg/kW Fahrzeug/Fabrikat Hubraum ccm Kennzeichen/Wagenpass-Nr. Hersteller Schlüssel-Nr. ABE/EWG-Betriebserl.-Nr. Typ Typ-Schlüssel-Nr. LG-Klasse Das Nenngeld ist bei Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld in Höhe von... ist in bar oder als Scheck (Nr... ) beigefügt oder überwiesen Zutreffendes unbedingt ankreuzen! Bewerber Fahrer ist Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Bewerber, Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Haftungsverzichtserklärung ab. Bei falschen Angaben stellen Bewerber und Fahrer den in der Haftungsverzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers wegen Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) entstehen, frei. Dies gilt auch für Kosten des Fahrzeugeigentümers für eine angemessene Rechtsverfolgung. Das Nennformular bitte vollständig in Druckschrift ausfüllen und unterschreiben. DMSB-Nennformular Automobilslalom (02/2016) - DMSB - Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen gestattet! 1/2

20 Allgemeine Vertragserklärungen von Bewerber und Fahrer (Bewerber, Fahrer = Teilnehmer) Die Teilnehmer haften für alle Verpflichtungen aus dem Nennungsvertrag als Gesamtschuldner. Die Teilnehmer versichern, dass - die in dieser Nennung gemachten Angaben richtig und vollständig sind, - sie uneingeschränkt den Anforderungen der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungs- und Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) gewachsen sind, - das Fahrzeug in allen Punkten den einschlägigen technischen Bestimmungen entspricht, - das Fahrzeug in allen Teilen jederzeit durch die Technischen Kommissare untersucht werden kann und - sie das Fahrzeug nur in technisch und optisch einwandfreiem Zustand bei der jeweiligen Veranstaltung einsetzen werden. Sie erklären mit ihrer Unterschrift weiter, dass sie von dem Internationalen Sportgesetz (ISG) der FIA (Fédération Internationale de l Automobile) mit Anhängen, dem CIK- Reglement, den Rechts- und Disziplinarbestimmungen der FIA, dem Anti-Doping-Regelwerk der Internationalen und Nationalen Anti-Doping Agentur (WADA/NADA-Code), den einschlägigen DMSB-Reglements, den Allgemeinen Meisterschaftsbestimmungen und den besonderen Serien-Bestimmungen, der Rechts- und Verfahrensordnung des DMSB (RuVO), den DMSB-Umweltrichtlinien und den sonstigen FIA-, CIK und DMSB-Bestimmungen Kenntnis genommen haben und sie diese als für sich verbindlich anerkennen und sie befolgen werden. Insbesondere erkennen Sie als verbindlich an, dass - sie Tatsachen in der Person oder dem Verhalten eines Teammitgliedes (Bewerber, Fahrer, Mechaniker, Helfer usw.), die das Vertragsverhältnis mit dem Veranstalter berühren oder einen Schadensersatzanspruch begründen, für und gegen sich gelten lassen müssen, - der DMSB, seine Gerichtsbarkeit, die Sportkommissare und die Veranstalter jeweils im Rahmen ihrer Zuständigkeit berechtigt sind, neben anderen Maßnahmen auch Strafen bei Verstößen gegen die sportlichen Regeln, sportgesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Pflichten wie im ISG, der RuVO, den Reglements, Ausschreibungen und sonstigen Bestimmungen vorgesehen festzusetzen unbeschadet des Rechts, den im ISG, der RuVO und den Reglements geregelten Verbandsrechtsweg zu beschreiten, - sie keine Substanzen oder Methoden anwenden dürfen, wie sie in der Verbotsliste des World-Anti-Doping-Code der WADA und in den Anti-Doping Bestimmungen der FIA definiert sind. Protest und Berufungsvollmacht Die Teilnehmer (auch mehrere für ein Fahrzeug genannte Fahrer) bevollmächtigen sich mit Abgabe der Nennung gegenseitig, den jeweils anderen im Protest- und Berufungsverfahren zu vertreten. Sie bevollmächtigen sich insbesondere gegenseitig zur Abgabe von Protesten, deren Rücknahme, Ankündigung, Einlegung und Bestätigung, zur Rücknahme und zum Verzicht auf die Berufung und zur Stellung aller im Rahmen der Protest- und Berufungsverfahren möglichen Anträge sowie der Abgabe bzw. Entgegennahme von Erklärungen. Erklärungen der Teilnehmer zum Ausschluss der Haftung Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Sie erklären den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern (anderslautende Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern gehen vor!) und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, der CIK, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Mit Abgabe der Nennung nehmen die Teilnehmer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall- Versicherung) für Schäden, die im Rahmen einer Veranstaltung, die auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten gerichtet ist, nicht gewährt wird. Sie verpflichten sich, auch den Halter und den Eigentümer des eingesetzten Fahrzeugs davon zu unterrichten. Im Falle einer im Laufe der Veranstaltung eintretenden oder festgestellten Verletzung bzw. im Falle von gesundheitlichen Schäden, die die automobilsportliche Tauglichkeit auf Dauer oder vorübergehend in Frage stellen können, entbindet der/die Unterzeichnende alle behandelnden Ärzte im Hinblick auf das sich daraus nicht nur für ihn/sie selbst sondern auch für Dritte ergebende Sicherheitsrisiko von der ärztlichen Schweigepflicht untereinander sowie gegenüber dem Renn-/Rallyeleiter, Sportkommissar, lt. Rallyearzt, Medizinischen Einsatzleiter, DMSB-Verbandsarzt, Koordination Automobilsport (DMSB) und dem Versicherungsschadensbüro. Mit Speicherung, Übermittlung und der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten gem. Datenschutzbestimmungen des DMSB, unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes, bin ich einverstanden. Ich habe jederzeit die Möglichkeit, vom DMSB Datenschutzbeauftragten Auskunft über diese Daten von mir zu erhalten und/oder mein Widerspruchsrecht auszuüben. Die Datenschutzbestimmungen sind jederzeit einzusehen unter und/oder liegen beim Veranstalter vor Ort aus. Ort/Datum Name des Fahrers in Blockschrift und Unterschrift des Fahrers bzw. bei Minderjährigen des/r gesetzlichen Vertreter(s) Bei Unterschrift durch einen gesetzlichen Vertreter bitte ankreuzen, wenn zutreffend: Obige Unterschrift erfolgte nicht nur im eigenen Namen sondern auch im Namen des anderen Elternteils bzw. ich bin zur alleinigen Vertretung meines Kindes berechtigt. Name des Bewerbers in Blockschrift und Unterschrift - falls nicht personengleich- Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers (Nur erforderlich, wenn Bewerber und Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben) Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung (=ungezeitetes und gezeitetes Training, Qualifikationstraining, Warm-up, Übungsund Besichtigungsfahrten, Rennen, Wertungsläufe, Wertungsprüfungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder kürzesten Fahrzeiten) einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber - den eigenen Teilnehmern und Helfern, - den jeweils anderen Teilnehmern, den Eigentümern und Haltern aller an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrzeuge (soweit die Veranstaltung auf einer permanenten oder temporär geschlossenen Strecke stattfindet) und deren Helfern, - der FIA, dem DMSB, den Mitgliedsorganisationen des DMSB, der DMSW GmbH, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern und Generalsekretären, - dem ADAC e. V., den ADAC Regionalclubs, den ADAC Ortsclubs und den mit dem ADAC e. V. verbundenen Unternehmen, deren Präsidenten, Organen, Geschäftsführern, Generalsekretären, Mitarbeitern und Mitgliedern, - dem Promotor/Serienorganisator, - dem Veranstalter, den Sportwarten, den Rennstreckeneigentümern, den Rechtsträgern der Behörden, Renndiensten und allen anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen, - den Straßenbaulastträgern und - den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, den gesetzlichen Vertretern, den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern aller zuvor genannten Personen und Stellen sowie deren Mitgliedern. Der Haftungsverzicht gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie nicht für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den enthafteten Personenkreis. Bei Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von wesentlichen Vertragspflichten beruhen ist die Haftung für Vermögens- und Sachschäden der Höhe nach auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere also für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung und für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Ort/Datum Unterschrift Name und Anschrift des Eigentümers in Blockschrift DMSB-Nennformular Automobilslalom (02/2016) - DMSB - Nachdruck ist nur für DMSB-genehmigte Veranstaltungen gestattet! 2/2

Nennformular für Automobilslalom 2018

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