STIKO, SIKO und die Arbeitsmedizin Wissenswertes rund um Impfempfehlungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STIKO, SIKO und die Arbeitsmedizin Wissenswertes rund um Impfempfehlungen"

Transkript

1 DE01102 STIKO, SIKO und die Arbeitsmedizin Wissenswertes rund um Impfempfehlungen Priv.-Doz. Dr. med. Stephan Gromer Sanofi Pasteur MSD GmbH; Leimen 1

2 Institutionen und Empfehlungen Das Impfwesen in Deutschland 2

3 Institutionen Bundesoberbehörde Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Vollständiger Name: Paul-Ehrlich-Institut Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (kurz PEI) untersteht als Bundesoberbehörde (wie das BfArM) direkt dem Bundesgesundheitsministerium. Insbesondere zuständig für Sera, Blutprodukte sowie biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Impfstoffe. Forschungstätigkeit Enge Zusammenarbeit mit der EMA Das Paul-Ehrlich-Institut ist u. a. verantwortlich für die Zulassung von allen biologischen Arzneimitteln staatliche Chargenfreigabe von allen biologischen Arzneimitteln Zentrale Sammlung und Bewertung möglicher Nebenwirkungen Koordination von Maßnahmen zur Risikominimierung 3

4 Institutionen Robert Koch-Institut (RKI) Das Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin ist als Bundesinstitut die zentrale Forschungsund Referenzeinrichtung für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten und ist dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstellt. Die Kernaufgaben des RKI sind die Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere der Infektionskrankheiten. Der Erfüllung dieser Aufgaben dienen u.a. Sitz der ständigen Impfkommission (STIKO) Wissenschaftliche Impfempfehlungen (Impfkalender!) Wissenschaftliche Impfleitlinien Publikation: Epidemiologisches Bulletin Kostenfrei auf der Homepage: Jährlich besonders wichtig Ausgabe 30 & 31 4

5 Institutionen Die Ständige Impfkommission (STIKO) Bundesministerium für Gesundheit Bundesgesundheitsminister ernennt Experten zu STIKO-Mitgliedern Ggf. externe Sachverständige Ständige Impfkommission (STIKO) Erarbeitet in staatlichem Auftrag unabhängige, wissenschaftliche Impfempfehlungen, insbesondere Impfkalender Landesbehörden Grundlage öffentlicher Empfehlungen Absicherung bei Impfschäden Ärzte Definiert auch juristisch den medizinischen Standard zu Schutzimpfungen Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Grundlage der (SI-RL) Schutzimpfungsrichtlinie Impfung verbindliche Kassenleistung 5

6 Institutionen Sächsische Impfkommission (SIKO) Aktuelle STIKO- Empfehlung Sächsische Impfkommission (SIKO) erstellt Empfehlung auf Basis IfSG 20 Abs.3 Lokale epidemiologische Situation und historische Besonderheiten Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt öffentliche Empfehlung für den Freistaat Sachsen Enthält auch eigenen (SIKO-)Impfkalender, der oft von den STIKO-Empfehlungen abweicht Über die Verwaltungsvorschift Schutzimpfungen sind zahlreiche Impfungen auf Basis der SIKO-Empfehlung über die SI-RL hinaus in Sachsen unentgeltlich Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 6

7 Institutionen Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Legt die von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erstattenden Leistungen (Pflichtleistungen) in Form von verbindlichen Richtlinien (z.b. Schutzimpfungs-Richtlinie) fest 3 stimmberechtigte Unparteiische Mitglieder (stellen auch Vorsitz) 5 stimmberechtigte Vertreter der Leistungserbringer Gemeinsamer Bundesausschuss oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ( 5 nicht stimmberechtigte Patientenvertreter 5 stimmberechtigte Vertreter der Kostenträger 7

8 Institutionen Schutzimpfungs-Richlinie (SI-RL) 1 Zweckbestimmung Diese Richtlinie regelt gemäß 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V den Anspruch der Versicherten auf Leistungen für Schutzimpfungen. 2 Regelungsbereich Die Richtlinie regelt die Einzelheiten zu Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistungen für Schutzimpfungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut gemäß 20 Abs. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Schutzimpfungen für die öffentliche Gesundheit ( 20d Abs. 1 Satz 3 SGB V). Sie konkretisiert den Umfang der im SGB V festgelegten Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen auf der Grundlage des Wirtschaftlichkeitsgebots im Sinne einer notwendigen, ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Versorgung unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse. 11 Leistungsanspruch (1) Versicherte haben Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss auf der Grundlage der Empfehlungen der STIKO in Anlage 1 zu dieser Richtlinie aufgenommen wurden. (2) Der Anspruch umfasst auch die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes, bei Jugendlichen spätestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr [Anm.: zuvor begonnene Mehrdosenschemata auch länger] (3) Von der Leistungspflicht ausgeschlossen sind Schutzimpfungen, die wegen eines durch einen nicht beruflichen Auslandsaufenthalt erhöhten Gesundheitsrisikos indiziert (sog. Reiseschutzimpfungen) sind, es sei denn, dass nach Anlage 1 zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland vorzubeugen[..]. Fassung vom 21 Juni 2007 / 18. Oktober 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007, Nr. 224: S geändert am 18. Oktober 2007, veröffentlicht im Bundesanzeiger 2011; Nr. 44: S.1068, in Kraft getreten am 21. Oktober

9 Institutionen Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie verstehen Spalte 2. Indikationen Die hier genannten Indikationen auch berufliche begründen einen Leistungsanspruch gegenüber der GKV Spalte 3. Hinweise zu den Schutzimpfungen Hier werden u.a. die beruflichen Indikationen genannt, die einen Leistungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (nicht GKV!) begründen Spalte 1. Impfung gegen Hier wird die Erkrankung genannt Spalte 4. Anmerkungen Hier finden sich Begriffsdefinitionen, weitere Erläuterungen bzw. Klarstellungen 9

10 Institutionen Kostenübernahme von Impfungen Berufsbedingte Impfungen z. B. Hepatitis A bei Kanalarbeitern Standard- und Indikationsimpfungen Reiseimpfungen z. B. Gelbfieber, Polio Individuell sinnvolle Impfungen außerhalb STIKO- Empfehlung z. B. Rotaviren; HPV über 18 Jahre Polio Gemeinsamer Bundesausschuss Normalerweise Übernahme in die Schutzimpfungsrichtlinie Pflichtleistung Pflichtleistung Evtl. freiwillige Satzungsleistung Evtl. freiwillige Leistung auf Anfrage Kostenlos für den Versicherten Evtl. kostenpflichtig für den Versicherten Die meisten Impfungen sind für die Versicherten kostenlos Für reine Impftermine entfällt die Praxisgebühr 10

11 Aktuelle Impfempfehlungen und deren Bedeutung Impfempfehlungen in Deutschland 11

12 Impfempfehlungen in Deutschland Die verflixten Altersangaben Bei Empfehlungen, Erstattungsvorschriften und Fachinformationen finden sich Begriffe in Altersangaben, die häufig für Verwirrung sorgen = vollendeter 2. Lebensmonat Vollendeter 12. Lebensmonat Lebensjahr (Lj.) 2. Lj. 3. Lj. 4. Lj. 5. Lj. 6. Lj. 7. Lj Beispiel: Geburtsdatum = Beginn 1. Lebensjahr 1 Tag vor 1. Geburtstag = = Ende des 1. Lebensjahres 1 1. Geburtstag Vollendetes 1. Lebensjahr Ab bis inklusive 7. Geb = Beginn 2. Lebensjahr 12

13 Impfempfehlungen in Deutschland Der STIKO-Impfkalender (Stand Juli 2010) Impfstoff / Antigen- Kombinationen Alter in Monaten Alter in Jahren Geburt Ab Impfstatus überprüfen & fehlende Impfungen nachholen Wundstarrkrampf (T) A A A (alle 10 Jahre) Diphtherie (D/d) A A A (alle 10 Jahre) Keuchhusten (ap/ap) A A A (bei nächster Td) H. influenzae b (Hib) 1. 2.* Kinderlähmung (IPV) 1. 2.* A Hepatitis-B-Virus (HBV) Ggf * Ggf. G Pneumokokken S Meningokokken Eine Dosis ab 12 Monaten Masern, Mumps, Röteln (MMR) Windpocken Nachholen, sofern keine Windpockenerkrankung Grippe S Humane Papillomviren G SMädchen Grundimmunisierungen vor allem im Säuglingsalter (Auffrisch-)Impfungen in jedem Lebensabschnitt Die Impfungen sollten zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Die untere Altersgrenze bezeichnet vollendete Lebensjahre bzw. Lebensmonate. Die obere Grenze ist definiert durch den letzten Tag des aufgeführten Alters in Jahren/Monaten. * Bei Impfstoffen ohne Keuchhustenkomponente kann diese Dosis ggf. entfallen; Modifiziert nach STIKO im Epidemiol. Bulletin Heft 30 (2010) 13

14 Impfempfehlungen in Deutschland Öffentliche Empfehlung der Grippeimpfung Bremen Schleswig- Holstein Hamburg Niedersachsen Mecklenburg- Vorpommern Brandenburg Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Sachsen Hessen Thüringen Rheinland- Pfalz Saarland Baden-Württemberg Bayern Allgemeine Empfehlung ohne Einschränkung Allgemeine Empfehlung ohne Einschränkung ab dem 6. Lebensmonat Gemäß STIKO 14

15 Impfempfehlungen in Deutschland STIKO-Empfehlung im Detail Beispiel Influenza S: Alle ab 60 Jahren I: Alle Schwangeren I: Altersunabhängig Alle chronisch Kranken B/I: Alle mit Publikumsverkehr Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 15

16 Impfempfehlungen in Deutschland STIKO- vs. SIKO-Impfkalender Unterschiede Die SIKO empfiehlt folgende zusätzliche Impfungen als Standardimpfung: Rotavirus-Schluckimpfung (vollend. 6. Lebenswoche Ende 6. Lm.) Hepatitis-A-Impfung (ab vollend. 1. Lj.; ggf. in Kombination mit Hepatitis-B) Herpes-Zoster-Impfung (ab vollend. 50. Lebensjahr) Die SIKO empfiehlt folgende STIKO-Standardimpfungen zu anderen Impfzeiten: Letzte Dosis Grundimmunisierung (TD-aP-IPV-Hib-HBV) und 1. Dosis MMR + V (vollend. 12. Lm. bis Ende 23. Lm. vs. STIKO: vollend. 11. Lm. bis Ende 14. Lm.) 2. Dosis MMR + V (ab vollend. 5. Lebensjahr vs. STIKO: vollend. 15. bis Ende 23. Lebensmonat) Jährliche Grippeimpfung (ab vollend. 6. Lebensmonat vs. STIKO: ab vollend. 60. Lebensjahr) Humane Papillomviren (voll. 12. Lj. bis vollend. 26. Lj. vs. STIKO: vollend. 12. Lj. bis Ende 17. Lj.) Pneumokokkenimpfung (PCV) (vollend. 2. Lm. bis vollend. 23. Lm. vs. STIKO: vollend. 2. Lm. bis Ende 14. Lm.) Meningokokken-C-Impfung (vollend. 2. Lm. bis Ende 17. Lj. vs. STIKO: vollend. 12. Lm. bis Ende 23. Lm.) SIKO empfiehlt zu folgenden STIKO-Standardimpfungen andere Auffrischungszeitpunkte Td-ap-IPV 2. Auffrischung (ab vollend. 10. Lebensjahr vs. STIKO vollend. 9. Lj. bis Ende 17. Lj.) Poliomyelitis und Pertussis (Auffrischimpfung alle 10 Jahre für Erwachsene vs. STIKO nur ap 1x)) Pneumokokkenimpfung (PPV) (Wiederholungsimpfung alle 6 Jahre vs STIKO keine Routine) Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Abkürzungen: Voll. = vollendet; Lj. = Lebensjahr; Lm. = Lebensmonat; MMR = Masern, Mumps, Röteln; V = Varizellaen; vs = gegenüber; T = Tetanustoxoid; D/d = Diphtherietoxoid; ap = azelluläre Pertussis; IPV = Poliomyelitistotimpfstoff; Hib = H. influenzae Typ B; HBV = Hepatitis-B-Virus; PCV = Pneumokokkenkonjugatimpfstoff; PPV = Pneumokokken- Polysaccharridimpfstoff 16

17 Impfmanagement in der Praxis Wieso, weshalb, warum Aufklärung 17

18 Impfmanagement Aufklärung Grundsätzliche Impfproblematik für den Arzt Impfungen wichtiger Bestandteil der Gesundheitsfürsorge evtl. mit Nebenwirkungen behaftete Eingriffe bei einem Gesunden Konsequenz: Zweifache Aufklärungspflicht des Arztes Aufklären über Impfmöglichkeiten und Impfempfehlungen Aufklären über Risiken, Nebenwirkungen, Kontraindikationen 18

19 Impfmanagement Aufklärung Ärztliche Informationspflicht Impfen ist evidenzbasierte Medizin STIKO-Empfehlungen sind aktueller medizinischer Standard (Urteil des BGH vom ; Akz. VI ZR 48/99) Jeder Kassenarzt muss eine von der Kasse vergütete Behandlung gewähren, auch eine (medizinisch sinnvolle) Teilleistung gute Gründe für Abweichen von STIKO-Empfehlung haben auf Impfmöglichkeiten hinweisen, bei gegebener Indikation auch über STIKO-Empfehlung hinausgehend Die persönliche Meinung des Arztes ist hierbei irrelevant! 19

20 Impfmanagement Aufklärung Rechtslage bei öffentlich empfohlenen Impfungen Wenn bei dem betreffenden [..] keine Kontraindikation für eine öffentlich empfohlene Impfung vorliegt, sondern der Arzt aus einer persönlichen Motivation heraus entscheidet, eine öffentlich empfohlene Impfung nicht durchzuführen, muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden, da die STIKO-Empfehlungen als vorweggenommene Gutachten gelten. Prof. Dr. U. Heininger,

21 Impfmanagement Aufklärung Rechtliche Konsequenzen Versicherungsrechtliche Situation Bei bewusster Nichtmitteilung oder Verweigerung einer Impfmöglichkeit greift die ärztliche Berufshaftpflicht (wegen Vorsatz) gemäß VVG nicht. Folgen für den Arzt: Zivilrechtliche Haftung Schadensersatz Schmerzensgeld Berufsrechtliche Konsequenzen Daher: Verweigerung einer Impfleistung nur bei Kontraindikationen (dokumentieren) fehlender Indikation fehlender Honorierung 21

22 Impfmanagement in der Praxis Von echten und falschen Kontraindikationen 22

23 Impfmanagement echte und falsche Kontraindikationen Allgemeine Kontraindikationen (gemäß STIKO) Es gibt nur sehr wenige echte Kontraindikationen für Impfungen Systemische Allergien gegen Impfstoffbestandteile z.b. Neomycin, Streptomycin; Hühnereiweiß Angeborene oder erworbene Immundefekte (i.b. HIV) Vorsicht bei Lebendimpfstoffen ggf. Erfolgskontrolle Akute, behandlungsbedürftige Krankheit (bis 2 Wochen nach Genesung) Schwangerschaft nur dringend indizierte Impfungen durchführen! keine Lebendimpfstoffe (außer ggf. Gelbfieber, Typhus oral) Bestimmte progrediente Erkrankungen des ZNS (nicht MS!) 23

24 Impfmanagement echte und falsche Kontraindikationen falsche Kontraindikationen (gemäß STIKO) Erkennbar banale Infekte mit Temperaturen < 38,5 C Krampfanfälle in der Familie, Fieberkrämpfe in der Anamnese des Impflings Behandlung mit Antibiotika und/oder niedrig dosierten Kortikosteroiden (z.b. bei Hauterkrankungen) Schwangerschaft der Mutter des Impflings Möglicher Kontakt des Impflings zu ansteckenden Personen Chronische Krankheiten z.b. Allergien, Diabetes, M. Down, Hämophilie, Herz-, Lungen-, Nieren-, Lebererkrankung, Z.n. Chemotherapie, Zerebralparese Dermatosen, Ekzeme, Neurodermitis Immundefekte (bei Gabe von Totimpfstoffen) Frühgeburtlichkeit, Neugeborenenikterus Gerade diese Patientengruppe profitiert oft am meisten von Impfungen 24

25 Impfmanagement in der Praxis Impfstoffe korrekt anwenden 25

26 Impfmanagement in der Praxis Impfstoffe korrekt anwenden Impfstoffe vorbereiten Impfstoffe erst unmittelbar vor Gebrauch aus dem Kühlschrank entnehmen und in der Hand kurz anwärmen Verfalldatum kontrollieren Bei lyophilisierten Impfstoffen nur mit dem mitgelieferten Lösungsmittel auflösen und fertige Impfstofflösung vollständig aufziehen Impfstoffbehälter durch Schwenken mischen Impfstoff visuell auf Fremdpartikel überprüfen Injektionskanüle sollte nicht mit Impfstoff benetzt sein ( staubtrocken ) Nach dem Aufziehen des Impfstoffes neue Kanüle verwenden Fertigspritzen nicht entlüften Keinesfalls verschiedene Impfstoffe in einer Spritze mischen! 26

27 Impfmanagement in der Praxis Impfstoffe korrekt anwenden Injektionsimpfungen lege artis Auswahl der empfohlenen Impfstelle (M. deltoideus, M. vastus lat.) bewusste & korrekte Desinfektion juristische Absicherung Haut muss vor Injektion trocken sein (vor allem bei Lebendimpfstoffen) Impfstoff anwärmen, aufschütteln, evtl. entlüften Merke: Kein Entlüften bei Fertigspritze! Impfung mit trockener, frischer Nadel Insbesondere bei adjuvantierten Totimpfstoffen reduziert dies erheblich das Ausmaß von Lokalreaktionen (Sichere Fixierung des Impflings!) Dokumentation 27

28 Impfen in besonderen Situationen Arbeitsmedizinische Vorsorge 28

29 Biostoffverordnung und arbeitsmedizinische Vorsorge BioStoffV, ArbMedVV und BG Grundsatz 42 EU-Richtlinien Infektionsschutzgesetz (IfSG) Sozialgesetzbuch VII Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) BG-Vorschrift Arbeitsmed. Vorsorge (BGV A 4 / BGVR) BG-Grundsatz 42 Infektionsgefährdung BGG / BGVR Modifiziert nach: Abb 1 aus Fuchs GHP et al; Der BG-Grundsatz G 42 Standard für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung vom

30 BGbl 1999 Teil I Nr.4 S. 51 vom Arbeitsmedizinische Vorsorge BioStoffV und ArbMedVV interagieren BGbl 2008 Teil I Nr. 62 S vom BGbl 2008 Teil I Nr. 62 S vom

31 Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV impfpräventable Erkrankungen Erreger Bacillus anthracis Bordetella pertussis Francisella turalensis FSME-Virus [Gelbfiebervirus] Hepatitis-A-Virus Hepatitis-B-Virus Influenza A+B Viren Japanenzephalitisvirus Leptospira species Masernvirus Meningokokken Mumpsvirus Pneumokokken Poliomyelitisviren Rötelnvirus Salmonella typhi Tollwutvirus Varizella-Zoster-Virus Vibrio cholerae Yersinia pestis Kommentar Impfstoff aus den USA importierbar; evtl. demnächst in Europa Nur in Kombination mit Td bzw. TdIPV verfügbar Lebendimpfstoff aus den USA importierbar Erreger gelistet, aber irrtümlich nicht als impfpräventabel markiert Impfstoff aus Frankreich importierbar Impfstoff aus den USA oder Kanada importierbar; kurze Schutzdauer 31

32 Arbeitsmedizinische Vorsorge ArbMedVV impfpräventable Erkrankungen Erreger Bacillus anthracis Bordetella pertussis Francisella turalensis FSME-Virus [Gelbfiebervirus] Hepatitis-A-Virus Hepatitis-B-Virus Influenza A+B Viren Japanenzephalitisvirus Leptospira species Masernvirus Meningokokken Mumpsvirus Pneumokokken Poliomyelitisviren Rötelnvirus Salmonella typhi Tollwutvirus Varizella-Zoster-Virus Vibrio cholerae Yersinia pestis Kommentar Impfstoff aus den USA importierbar; evtl. demnächst in Europa Nur in Kombination mit Td bzw. TdIPV verfügbar Lebendimpfstoff aus den USA importierbar Erreger gelistet, aber irrtümlich nicht als impfpräventabel markiert Impfstoff aus Frankreich importierbar Impfstoff aus den USA oder Kanada importierbar; kurze Schutzdauer 32

33 Arbeitsmedizinische Vorsorge Schutzimpfungen bei medizinischem Personal Tetanus/Diphtherie Poliomyelitis Pertussis Influenza Hepatitis-A Hepatitis-B Auffrischung alle 10 Jahre (Standardimpfung); SIKO: D auch berufl. Grundimm. + 1 Auffrischung; ggf./reg. (SIKO) Auffrischung alle 10 Jahre Auffrischen wenn in letzten 10 Jahren keine Impfung; SIKO: alle 10 Jahre Jährliche Impfung (auch bei unveränderten Stämmen!) Grundimm. + ggf. Auffrischung alle 10 Jahre (SIKO) Vortestung; Grundimm. & Erfolgskontrolle; alle 10 Jahre Auffrischung Masern Ungeimpft/Empfänglich(=nach 1970 geb. (SIKO nach 1958); keine Anamnese): 1x (MMR) SIKO: 2x Mumps Röteln Varizellen Meningokokken (SIKO) Typhus (SIKO) Ungeimpft/Empfänglich(=nach 1970; keine Anamnese): 1x/2x (MMR) Ungeimpft/unklarer Status: 1x (ib. MMR); SIKO: +Erfolgskontrolle Seronegatives (< 100 IU/l) Personal : 2x Bei Patientenkontakt; insbesondere 4-valenter Konjugatimpfstoff Bei entsprechend möglicher Exposition Cholera (SIKO) Pneumokokken (SIKO) Bei entsprechend möglicher Exposition Polysaccharidimpfstoff; bei Patientenkontakt Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 33

34 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.b. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.b. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.b. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln Tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich? Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffen: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle? Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 34

35 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.b. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.b. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.b. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln Tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich? Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffen: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle? Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 35

36 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis A Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.b. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; Küchenmitarbeiter; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.b. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; Kindertagesstätten (inkl. Küchen- und Reinigungspersonal) Lebensmittelkontakt z.b. in der Herstellung, Behandlung oder Inverkehrbringung von Lebensmitteln tätige Sonstige Kanalisations- und Klärwerksarbeiter; Polizei; sonstige Labormitarbeiter mit pot. Hepatitis-A-Kontakt Serologische Vortestung erforderlich: Normalerweise nein Außer: Geboren vor 1950 oder längere Zeit in Endemiegebiet lebend oder aus Familie aus Endemiegebiet stammend Impfung: Bei monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffes: 2 Impfdosen (0; 6-18 M) Schutz ab 1. Dosis: bei monovalentem Impfstoff ja Serologische Erfolgskontrolle: Nicht zwingend erforderlich SIKO empfiehlt für Erwachsene 4-8 Wochen nach Impfung Immunitätsnachweis Auffrischimpfung: SIKO empfiehlt Auffrischimpfung alle 10 Jahre (Herstellerangaben beachten); ggf. modifiziert wenn noch ausreichend Immunität nachgewiesen wird. Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). FI Vaqta: Stand

37 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.b. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.b. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Förderschulen; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; enger Kontakt zu HBs-Agpositiven Personen in Gemeinschaft (z.b. Kindertageseinrichtungen, Schulklassen) Sonstige Möglicher Kontakt zu Blut- oder infektiösen Körperflüssigkeiten: z.b. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten); Polizei; Langzeitdienstreisende in Regionen mit hoher HBV-Prävalenz Serologische Vortestung erforderlich? Ja (Anti-HBc-negativ) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff mit anschließender serologischer Kontrolle (Anti-HBs + Anti-HBc) 4-8 Wochen nach Auffrischimpfung Impfung: Hepatitis-B-Impfstoff 3 Impfdosen (0; 1; 6 M) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff Serologische Erfolgskontrolle? Ja (4 bis 8 Wochen nach 3. Dosis: Anti-HBs) Bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l sofort Wiederimpfung mit erneuter Kontrolle (i.d.r. max. 3x) Auffrischimpfung: 10 Jahre (1 Dosis) nach zuvor erfolgreicher Impfung (Anti HBs > 100 IE/l). Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 37

38 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Hepatitis B Infektionsgefährdete im Gesundheitsdienst z.b. Ärzte und Pflegekräfte, betriebliche und ehrenamtliche Ersthelfer, Rettungsdienst; Laborpersonal; technischer und Reinigungsdienst Mitarbeiter in Betreuungseinrichtungen z.b. psychiatrische Einrichtungen; Fürsorgeeinrichtungen; Behindertenwerkstätten; Asylbewerberheime; Förderschulen; Gefängnispersonal mit Kontakt zu Häftlingen; Sozialarbeiter; enger Kontakt zu HBs-Agpositiven Personen in Gemeinschaft (z.b. Kindertageseinrichtungen, Schulklassen) Sonstige Möglicher Kontakt zu Blut- oder infektiösen Körperflüssigkeiten: z.b. Müllentsorger, industrieller Umgang mit Blut(produkten); Polizei; Langzeitdienstreisende in Regionen mit hoher HBV-Prävalenz Serologische Vortestung erforderlich: Ja (Anti-HBc-negativ) Außer: In der Kindheit Geimpften mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff mit anschließender serologischer Kontrolle (Anti-HBs + Anti-HBc) 4-8 Wochen nach Auffrischimpfung Impfung: Hepatitis-B-Impfstoff 3 Impfdosen (0; 1; 6 M) Außer: In der Kindheit Geimpfte mit neu aufgetretenem HB-Risiko: 1 Dosis HB-Impfstoff Serologische Erfolgskontrolle? Ja (4 bis 8 Wochen nach 3. Dosis: Anti-HBs) Bei Anti-HBs-Werten < 100 IE/l sofort Wiederimpfung mit erneuter Kontrolle (i.d.r. max. 3x) Auffrischimpfung: 10 Jahre (1 Dosis) nach zuvor erfolgreicher Impfung (Anti HBs > 100 IE/l). Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 38

39 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufl. Hepatitis B-Impfung: Sonderfälle Non/Low-Responder = Anti-HBs 4-8 Wochen nach 3. Impfdosis < 100 IE/l Bis zu 3x erneute normale Impfung im Abstand von mind. 3 Monaten mit jeweils Anti-HBs-Kontrolle nach 4 bis 8 Wochen Impfbedingungen optimieren: Impfstoffhandling prüfen (Lagerung und Vorbereitung) Gesichert intramuskulär in den M. deltoideus Nachmittags (Cortisolspiegel niedriger), idealerweise nach Urlaub oder zumind. stressfrei Möglichst längere Nikotin-, Cannabis- und Alkoholabstinenz Möglichst keine immunsuppressive Therapie Ggf. Diabeteseinstellung optimieren Falls weiterhin kein Erfolg: Versuch mit Dialyseform (HBvaxPro 40µg) Erfolge wurden auch beschrieben durch Herstellerwechsel; Kombiimpfstoffe; intradermale Gabe Falls trotz aller Maßnahmen kein nachweisbarer Impferfolg muss aufgrund beruflicher Infektionsgefährdung auf die strikte Einhaltung von Schutzmaßnahmen geachtet und im Expositionsfalle die umgehende Gabe von Hepatitis-B-Hyperimmunglobulin gesichert sein. SPMSD Stellungnahme zu Low- und Non-Response nach Hepatitis B-Impfung vom

40 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufl. Hepatitis B-Impfung: Sonderfälle HBV-Exposition durch Nadelstichverletzung & Co. Betroffener ist erfolgreich grundimmunisiert ( 100 IE/l) und letzte Impfdosis weniger als 5 Jahre zurück oder Innerhalb der letzten 12 Monate wurde ein Anti-HBs 100 IE/l gemessen Sonst (meist) sofortige Anti-HBs-Bestimmung des Betroffenen 100 IE/l IE/l 10 IE/l oder nicht innerhalb 48 Stunden bestimmbar oder bekannter Low/Non- Responder oder bekannt Anti-HBs-negativ Betroffener ist erfolgreich grundimmunisiert und letzte Impfdosis liegt zwischen 5 und 10 Jahren zurück Keine Maßnahme erforderlich Simultanprophylaxe HB-Immunglobulin + HB-Impfstoff Ständige Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). 1 Auffrischimpfung 40

41 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Influenza Berufliche Indikation zur Grippeimpfung: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.b. Behördenangestellte, Busfahrer, Polizei, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verkäuferin, Außendienstmitarbeiter ) sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln 1x jährliche Impfung mit dem aktuellen Impfstoff Rund 2,5 Milliarden Euro ökonomische Gesamtlast pro Saison 10% durch direkte medizinische Kosten 90% durch Arbeitsausfälle (1 Mio. Arbeitstage) und Produktivitätsverlust Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Szues T et al Med. Klin. (2001) 96:

42 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen Influenza Berufliche Indikation zur Grippeimpfung: Personen mit erhöhter Gefährdung, z. B. medizinisches Personal, Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr (z.b. Behördenangestellte, Busfahrer, Polizei, Lehrer, Kindergärtnerinnen, Verkäuferin, Außendienstmitarbeiter ) sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute ungeimpfte Risikopersonen fungieren können Personen mit erhöhter Gefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln 1x jährliche Impfung mit dem aktuellen Impfstoff Rund 2,5 Milliarden Euro ökonomische Gesamtlast pro Saison 10% durch direkte medizinische Kosten 90% durch Arbeitsausfälle (1 Mio. Arbeitstage) und Produktivitätsverlust Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Szues T et al Med. Klin. (2001) 96:

43 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen MMR+V Masern Nach 1970 (SIKO 1958) Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung Die in der STIKO Kindheit, empfiehlt die im Gesundheitsdienst keine serologische und bei Routinekontrolle der Betreuung von Immundefizienten vor sowie in noch Gemeinschaftseinrichtungen nach Impfung bei beruflicher tätig sind MMR-Indikation und bei VZV 1x M(MR) (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) lediglich in unklaren Fällen. Mumps Die SIKO fordert im Falle der Röteln eine serologische Ungeimpfte Erfolgskontrolle bzw. empfängliche (nach 1970 geborene) Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen; Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Publikumsverkehr (ggf. Serologie bei unklarer Anamnese) 1x MMR (SIKO ggf. vorab Testung; 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Röteln Bei Personen die unter die BioStoffV für diese Erreger fallen ist Ungeimpfte die Personen Feststellung oder Personen des Immunitätsstatus mit unklarem Impfstatus vor Impfung in Einrichtungen erforderlich. Pädiatrie, der Geburtshilfe Als und Nachweis der Schwangerenbetreuung bestehender Immunität sowie in Gemeinschaftseinrichtungen gelten 1x (MM)R Zweimalige, + (SIKO 2x oder dokumentierte 1x und Immunitätsnachweis; Impfung (keine beruflich: weitere Impferfolgskontrolle) Varizellen Abklärung nötig) Seronegatives Serologische Personal im Gesundheitsdienst, gesicherte Immunität insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynakologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Cave! Erkrankungsanamnese oft falsch!!! Kein Nachweis! Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter 2x VZV-Impfstoff Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Poggensee U et al (2007) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 42:

44 Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Schutzimpfungen gegen MMR+V Masern Nach 1970 (SIKO 1958) Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit, die im Gesundheitsdienst und bei der Betreuung von Immundefizienten sowie in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind 1x M(MR) (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Mumps Ungeimpfte bzw. empfängliche (nach 1970 geborene) Personen in Einrichtungen der Pädiatrie, in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter und in Kinderheimen; Schulen, Gesundheitseinrichtungen, Publikumsverkehr (ggf. Serologie bei unklarer Anamnese) 1x MMR (SIKO ggf. vorab Testung; 2x oder 1x und Immunitätsnachweis) Röteln Ungeimpfte Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus in Einrichtungen der Pädiatrie, der Geburtshilfe und der Schwangerenbetreuung sowie in Gemeinschaftseinrichtungen 1x (MM)R + (SIKO 2x oder 1x und Immunitätsnachweis; beruflich: Impferfolgskontrolle) Varizellen Seronegatives Personal im Gesundheitsdienst, insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynakologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter 2x VZV-Impfstoff Empfehlungen: Säch. Impfkommission (SIKO); Stand ; veröffentlicht als Impfempfehlung E1 (jeweils türkisgrün hervorgehoben) ;Ständigen Impfkommission (STIKO) Stand Juli 2010; veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin 30 (2010). Poggensee U et al (2007) Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. 42:

45 45