Schengen-Visa. GR - Griechenland HU - Ungarn IS - Island IT - Italien LT - Litauen

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1 Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Jakarta :02 Deut RECHTS- UND KONSULARABTEILUNG Stand: Juli 2015 VISASTELLE Jl. M.H. Thamrin No. 1 Jakarta Indonesien TEL: FAX: WEBSITE visastelle@jaka.diplo.de Aus Deutschland über das Auswärtige Amt zum Inlandstarif C1 dt Schengen-Visa Die folgenden Hinweise gelten für Reisen bis zu 90 Tagen nach Deutschland und in die anderen Länder des Schengengebiets für touristische Zwecke, für Besuche bei Verwandten und Bekannten, Geschäftsreisen / Messebesuchen und anderen Aufenthalten ohne Erwerbstätigkeit. Zum Schengengebiet gehören AT - Österreich BE - Belgien CH - Schweiz CZ - Tschechische Republik DE - Deutschland DK - Dänemark EE - Estland ES - Spanien FI - Finnland FR - Frankreich GR - Griechenland HU - Ungarn IS - Island IT - Italien LT - Litauen LU - Luxemburg LV - Lettland MT - Malta NL - Niederlande NO - Norwegen PL - Polen PT - Portugal SE - Schweden SI - Slowenien SK - Slowakei Die Deutsche Botschaft in Jakarta ist für die visumpflichtigen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Indonesien zuständig, wenn das Reiseziel in Deutschland liegt, oder im Hinblick auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts das Hauptreiseziel in Deutschland liegt, oder die Einreise ins Schengengebiet zu mehreren gleichwertigen Reisezielen über Deutschland erfolgen wird. Art. 5 Visakodex (Auszug) Bitte prüfen Sie, welcher Schengenstaat für die Visumerteilung zuständig ist! Die Erschleichung eines Schengenvisums bei einer unzuständigen Vertretung durch unwahre Angaben kann zur Zurückweisung bei der Einreise führen und strafrechtlich verfolgt werden. Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit hat Deutschland die Zuständigkeit für Visa für Lettland übernommen, das in Indonesien keine eigene Botschaft unterhält.

2 - 2 - Muss der Antragsteller persönlich vorsprechen? Die Unterlagen müssen bei der Botschaft oder bei einer der unten genannten weiteren Annahmestellen abgegeben werden. Eine Übersendung per Post ist nicht möglich. Seit Einführung des Schengener Informationssystems VIS im November 2013 müssen von allen Antragstellern Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist persönliche Vorsprache erforderlich. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Wer bereits von der Deutschen Botschaft oder von einer Vertretung eines anderen Schengenstaats ein Schengenvisum mit dem Aufdruck VIS erhalten hat, muss für die nächsten fünf Jahre für weitere Anträge in der Regel nicht mehr persönlich vorsprechen. Bitte machen Sie entsprechende Angaben in Ihrem Antragsformular: EU-Kommission Sind die im System gespeicherten Fingerabdrücke wegen mangelhafter Qualität oder technischer Probleme - nicht für den neuen Antrag verwendbar, so muss der Antragsteller leider erneut zur Abnahme der Fingerabdrücke vorsprechen. Außerdem kann die Botschaft jederzeit die persönliche Vorsprache verlangen, falls sie dies für ihre Entscheidung für erforderlich hält. Beantragung in der Botschaft in Jakarta Nur mit Termin! Buchen Sie baldmöglichst einen Termin im Internet: Anträge auf Schengenvisa sollten mindestens 15 Tage, können aber höchstens drei Monate vor der geplanten Reise eingereicht werden. Bitte zeigen Sie die vom System versandte Terminbestätigung am Eingang vor. Weitere Annahmestellen Anträge auf Schengenvisa können auch bei den Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Indonesien eingereicht werden. Die Honorarkonsuln übersenden die Anträge an die Botschaft zur Entscheidung. Für diesen Service fällt eine weitere Gebühr an. Weitere Informationen (z.b. die Sprechzeiten) erteilen die Honorarkonsuln direkt. Honorarkonsul Liliek Darmadi, MM Jl. Abdullah Lubis 47A Medan / Sumatra Utara Honorarkonsul Robert Jantzen Jl. Pantai Karang 17 Batujimbar-Sanur / Bali Honorarkonsul Harjanto Tjokrosetio Jl. Dr. Wahidin No. 29 Surabaya / Ostjawa Tel.: (061) (0361) (031) Mail medan@hk-diplo.de sanur@hk-diplo.de surabaya@hk-diplo.de

3 - 3 - Unterlagen Antrag Im VIDEX-Verfahren die deutsche, englische oder indonesische Sprachversion am PC ausfüllen und das Formular komplett einschließlich aller Barcodes ausdrucken und vorlegen. Dieses Formular wird am Schalter elektronisch eingelesen. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit erheblich! In Ausnahmefällen kann das Antragsformular von der Website der Botschaft heruntergeladen und von Hand ausgefüllt werden. Das Formular ist kostenlos auch bei der Botschaft erhältlich. Angaben nach 54 und 55 AufenthG / Reiseverlauf Das Formular Belehrungen Reiseverlauf ist abrufbar auf und besteht aus - Befragung nach 54 Abs. 6 AufenthG - Belehrung nach 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG - Angaben zum Reiseverlauf ( Lembar perjalanan ) Passbilder 2 Stück Eine Fotomustertafel ist abrufbar auf Biometrische Passbilder in Farbe mit weißem oder hellgrauem Hintergrund, Größe 3,5 x 4,5 cm. Das Gesicht muss mindestens 80% der Bildfläche ausfüllen. 1 Passbild auf dem Antragsformular oben rechts aufgeklebt 1 Passbild lose beigefügt

4 - 4 - Reisepass - Höchstens 10 Jahre alt - Mindestens noch 2 freie Seiten für Visa - Die Gültigkeit von Schengenvisa endet spätestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit des Reisepasses. Krankenversicherungspolice Für alle Aufenthalte im Schengengebiet ist eine Reisekrankenversicherung erforderlich. Informationen zum gesetzlich geforderten Mindestumfang der Versicherungsleistungen und eine Liste von lokalen Versicherern, die entsprechende Verträge anbieten, finden Sie auf dem Hinweisblatt Krankenversicherung hier: Bei Antragstellung ist Versicherungsschutz für den ersten und zweiten geplanten Aufenthalt im Schengengebiet nachzuweisen. Ein Visum für mehrere Einreisen und für einen längeren Zeitraum wie z.b. ein Halb-Jahres-Visum oder ein Jahresvisum (siehe Seite 9) ist nur möglich, wenn der Antragsteller die Erklärung auf Seite 2 des Hinweisblatts zur Krankenversicherung abgibt. Kinder unter 18 Jahren benötigen zusätzlich 1. Geburtsurkunde 2. - Notariell beglaubigte Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils / Sorgeberechtigten - oder Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss, bei Scheidungen in Indonesien zusätzlich die Scheidungsurkunde - oder Sterbeurkunde des nicht mitreisenden Elternteils Bearbeitungsgebühr - für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren 60,- - für Kinder von 6 bis 11 Jahren 35,- zahlbar in IDR in bar zum Tageskurs der Botschaft. Die Bearbeitungsgebühr wird mit der Annahme des Antrags fällig und wird auch im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet. Gebührenfrei werden Visa für Kinder unter 6 Jahren, für Ehegatten von Deutschen und anderen EU-Bürgern, sowie in einigen anderen Fällen erteilt. Weitere Unterlagen für Tourismus / medizinische Behandlung Seite 5 Besuchsreisen Seite 6 Geschäftsreisen / Messebesuche Seite 7

5 - 5 - Tourismus und medizinische Behandlungen Reisezweck und Reiseverlauf Unverbindliche Flugreservierung Reiseverlauf innerhalb des Schengengebiets (zum Beispiel gebuchte Flüge, Bahn- oder Busfahrten) Unterbringung (in Hotels die Buchungsbestätigungen, in Privatunterkünften die Bestätigung des Vermieters) Für medizinische Behandlungen zusätzlich: Ärztliche Bescheinigung zu Termin und voraussichtlicher Dauer der Behandlung sowie Bestätigung, dass die Frage der Kostenübernahme geklärt ist. Finanzierung des Aufenthalts International gültige Kreditkarte wie z.b. AmEx, VISA, MasterCard (keine Lastschriftkarten (sog. debit cards) Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Sparbuch. Wird die Reise nicht vom Antragsteller, sondern von den Eltern oder anderen Familienangehörigen finanziert, so ist das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen, z.b. anhand einer Geburtsurkunde oder der Familienkarte (kartu keluarga). Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung mit Gehaltsangabe. Für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester

6 - 6 - Besuchsreisen Reisezweck Einladungsschreiben und Reisepass oder Personalausweis des Einladenden. Bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Kopie der deutschen Aufenthaltserlaubnis Bei Besuchen bei Verwandten: Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis (z.b. Geburts- / Heiratsurkunde, Familienkarte kartu keluarga und Kopie des Reisepasses / Ausweises eines der Verwandten) Bei Besuchen bei Bekannten: Hinweise zum Bekanntschaftsverhältnis (Angaben zu Art und Dauer der Bekanntschaft wie Telefonate, bisherige Treffen usw.) und Kopie des Reisepasses / Ausweises eines der Bekannten) Finanzierung des Aufenthalts Bei Finanzierung durch den Antragsteller International gültige Kreditkarte (keine Lastschriftkarten / debit cards) Kontoauszüge der letzten drei Monate oder Sparbuch. Wenn die Reise von den Eltern oder anderen Familienangehörigen finanziert wird, ist das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen, z.b. anhand einer Geburtsurkunde oder der Familienkarte (kartu keluarga). Falls erwerbstätig: Arbeitgeberbescheinigung mit Gehaltsangabe. Für Studenten: Immatrikulationsbescheinigung für das laufende Semester Falls vorhanden: Nachweis von Immobilienbesitz Bei Finanzierung durch den Gastgeber Förmliche Verpflichtungserklärung des Gastgebers nach AufenthG. Die Verpflichtungserklärung ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland aufzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch die Botschaft Verpflichtungserklärungen abnehmen. Nähere Hinweise finden Sie hier:

7 - 7 - Geschäftsreisen und Messebesuche Reisezweck Geschäftsreisen: Einladungsschreiben des Geschäftspartners, in dem Namen und Firmenzugehörigkeit des Besuchers, die Reisedaten und der Zweck der Reise bestätigt werden Messebesucher: Einladung eines Messeausstellers. Einladungsschreiben der Messeveranstalter sind nicht erforderlich. Messeaussteller erhalten gebührenfreie Visa. Als Nachweis dient der Messeausweis. Den gleichen Zweck erfüllen Empfehlungsschreiben von den folgenden offiziellen Kooperationspartnern deutscher Messegesellschaften in Indonesien: EKONID (Dt.-Ind. Industrie- und Handelskammer) für Kölnmesse, Messe München und Spielwarenmesse, PT Pro Fair Indonesia für Deutsche Messe AG und NürnbergMesse PT Dianta Mitrafairindo Internasional für Messe Frankfurt Exhibition GmbH Prakasita Eka Globalindo (PREGO) für Messe Berlin Finanzierung des Aufenthalts Bei Finanzierung durch den Antragsteller oder dessen Arbeitgeber International gültige Kreditkarte (keine Lastschriftkarten / debit cards) Kontoauszüge oder Sparbuch des Antragstellers bzw. des Arbeitgebers der letzten drei Monate. Arbeitgeberbescheinigung mit Gehaltsangabe. Bei Finanzierung durch den Geschäftspartner in Deutschland Kostenübernahmeerklärung nach den Vorgaben der des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) in Verbindung mit einem Handelsregisterauszug (Stammkapital mindestens ,-) oder Förmliche Verpflichtungserklärung des Gastgebers nach AufenthG. Diese Erklärung ist bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland aufzunehmen. Nähere Hinweise hier: Arbeitgeberbescheinigung mit Gehaltsangabe.

8 - 8 - Bearbeitung Die Unterlagen werden am Schalter vorgeprüft. Die Originaldokumente außer dem Reisepass werden direkt zurückgegeben. Unvollständige Anträge müssen zurückgewiesen werden. Auch Unterlagen, die die Botschaft bereits auf anderem Wege erhalten hat (Einladungen aus Deutschland, Arbeitsbescheinigungen u.ä.), sind am Schalter vorzulegen. Bitte rechnen Sie für die Bearbeitung des Antrags mit mindestens drei Arbeitstagen. Falls weitere Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann die Bearbeitung auch länger dauern. Bitte nennen Sie bei der Übersendung nachgeforderter Unterlagen stets die auf dem Abholnachweis stehende Bearbeitungsnummer Abholung des Visums Bitte legen Sie zur Abholung des Passes den Kassenzettel und die Abholnummer vor. Der Antragsteller kann eine andere Person schriftlich mit der Abholung beauftragen. Die Abholzeiten sind montags bis freitags Uhr

9 - 9 - Angaben auf dem Visumetikett GÜLTIG FÜR VOM SCHENGENER STAATEN (das gesamte Schengengebiet, s. Seite 1) [erste Einreise frühestens am ] BIS [letzte Ausreise spätestens am ] ART DES VISUMS A (nur Flughafentransit) / C (Aufenthalte) ANZAHL DER EINREISEN 1 (eine) / 2 (zwei) / MULT (beliebig viele) DAUER DES AUFENTHALTS (maximale Gesamt-Aufenthaltsdauer in Tagen. Einreise- und Ausreisetag zählen jeweils als 1 Tag) Kurzzeitvisum Einreise möglich ab Letzte Ausreise am Aufenthalte insgesamt 08 Tage Halb-Jahres-Visum Einreise möglich ab Letzte Ausreise am Aufenthalte insgesamt 90 Tage Jahresvisum Einreise möglich ab Letzte Ausreise am Jahresvisa und Mehrjahresvisa ermöglichen Aufenthalte von 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage- Zeitraums. Der erste 180-Tage-Zeitraum beginnt am Tag der ersten Einreise. Mit Beginn des nächsten 180-Tage-Zeitraums ist erneut ein Aufenthalt von 90 Tagen möglich, aber höchstens bis zu dem angegebenen Tag der letzten Ausreise. Änderung der Gültigkeit Ein Schengenvisum kann nicht nachträglich geändert werden. Wenn sich Ihre Reisedaten ändern, muss ein neues Visum ausgestellt werden. Die Botschaft benötigt folgende Unterlagen, die vom Antragsteller oder von einem Boten (messenger) morgens zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr an Schalter 5 vorgelegt werden müssen. Ein Termin ist nicht erforderlich! Antrag (s. Seite 3) Neuen Reiseverlauf (s. Seite 3) Reisepass Gebühr (s. Seite 4) Krankenversicherung für den neuen Reisezeitraum (s. Seite 4)

10 Bei Einreise in die Europäische Union und bei Ausreise aus der EU sind Barmittel in Höhe von ,- Euro oder mehr oder im gleichen Gegenwert in anderen Währungen - unaufgefordert anzumelden! Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht