VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte

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1 VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Die englische Limited eine Alternative zur deutschen GmbH? Vortrag Netzwerk 40plus Bonn, den Jochen Eberhard Rechtsanwalt/Steuerberater

2 AGENDA Rechtsformwahl: Was passiert, wenn man gar nichts regelt? Unterschiede Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft Die Limited ein neuer Stern am Unternehmenshimmel? 5 ( gute?) Gründe für die Gründung einer Limited Die Gründung einer Limited Die Organe der Limited Die Limited im Rechtsverkehr Rechnungslegung und Besteuerung Haftung, Insolvenz Pro/Cons Schlussbemerkung 2

3 Rechtsformwahl: Was passiert, wenn man gar nichts regelt? Bei Einzelkämpfern Es liegt ein Einzelunternehmen vor Folgen: o unbegrenzte Haftung für Unternehmensverbindlichkeiten mit Privatvermögen o ggfls. unerwünschte steuerliche Folgen Bei formlosen Zusammenschlüssen Es liegt eine Personengesellschaft (GbR, OHG) vor 3 Folgen: o Gefahr der Haftung für Handeln der Partner o ggfls. unerwünschte Geltung von gesetzlichen Bestimmungen im Hinblick auf die Entscheidungsfindung, die Geschäftsführungsbefugnisse sowie Verteilungsmaßstäbe o unerwünschte steuerliche Folgen

4 Unterschiede Kapitalgesellschaft - Personengesellschaft GmbH, Aktiengesellschaft, nicht Ich AG Beschränkung der Haftung auf Gesellschaftsvermögen Kapitalgesellschaft ist körperschaftsteuerpflichtig, Halbeinkünfteverfahren GbR, OHG, KG Unbegrenzte persönliche Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Ausnahme: Kommanditist) Einkommensteuersubjekt sind die Gesellschafter Zwischending : GmbH & Co. KG, Ltd. & Co. KG Personengesellschaft, bei der der einzige Vollhafter Kapitalgesellschaft ist. 4

5 Die Limited ein neuer Stern am Unternehmenshimmel? private company limited by shares, kurz Limited Limited ist englisches Pendant zur deutschen GmbH Limited mit Hauptsitz in England und geschäftlichen Aktivitäten im EU- Ausland ist seit jeher anerkannt Problem: Scheinauslandsgesellschaften, d.h. Limited mit Briefkopfadresse in England und ausschließlichem geschäftlichem Sitz im Inland Bis 1999: keine Anerkennung in Deutschland, Vollhaftung der Gesellschafter Seit 1999/2003: EuGH erkennt Limited als eigene Rechtsform in sämtlichen Ländern der EU an 5

6 5 ( gute? ) Gründe für die Gründung einer Limited Schnelle Gründung Geringe Gründungskosten Kein Grundkapital wie bei der GmbH oder AG erforderlich Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft? Die anonyme Limited 6

7 Die Gründung einer Limited in England Ohne Notar idr über Gründungsagentur, die zugleich auch registered office bietet 4 Standard-Formulare, insbesondere memorandum of association regelt Rechtsverhältnisse mit Dritten articels of association regelt Innenverhältnis der Gesellschafter Eintragung der Limited ins Company House in Cardiff Dauer: 24 Stunden bis mehrere Wochen Gründungskosten: ca. Euro 350,00 bis 1.500,00 je nach Anbieter Lfd. Kosten: ca. Euro 1.500,00 p.a. Grundkapital: mindestens 1 Pfund 7

8 Die Gründung einer Limited in Deutschland Schein-Auslandsgesellschaft muss als Zweigniederlassung ins deutsche Handelsregister eingetragen werden Gewerbeanmeldung erforderlich Bei Verstoß: Zwangsgeld bzw. Tatbestand der Ordnungswidrigkeit Dauer: mehrere Wochen bis Monate Kosten: Notar- und Gerichtskosten ca. Euro 500,00 zzgl. etwaiger Kosten für beglaubigte Übersetzungen 8

9 Die Organe der Limited Die Gesellschafter shareholders Die Geschäftsführer directors Diesen obliegt die Geschäftsführung, insbesondere Vertretung der Gesellschafter gegenüber Dritten Company-secretary Gesellschaftssekretär : Verantwortlich für administrative Tätigkeiten wie Verantwortung dafür, dass Belegmaterial und rechtliche Dokumentation den gesetzlichen Regelungen entspricht 9

10 Die Limited im Rechtsverkehr Die Limited ist voll rechts- und parteifähig Soweit Verwaltungssitz in Deutschland, kann sie hier verklagt werden Bei Kontoeröffnung regelmäßige Legitimationsprüfung der shareholder und directors einschließlich Schufa-Auskunft Keine Kontoeröffnung bei treuhänderisch ausgestalteter Limited IHK-Pflichtmitgliedschaft, wenn im Handelsregister eingetragen Gewerberecht, insbesondere 34 c GewO anwendbar Handwerksordnung: Meisterzwang bei reiner Schein- Auslandsgesellschaft 10

11 Rechnungslegung der Schein-Auslandsgesellschaft annual return Jährlicher Bericht über Veränderung der gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse dient dem Gläubigerschutz bei Verletzung droht Amtslöschung laufende Buchführungspflicht annual accounts (Bilanz, GuV; Geschäftsbericht), maßgeblich ist englisches Recht Gegebenenfalls Abschlussprüfung 11

12 Besteuerung der Limited bei ausschließlichem Verwaltungssitz in Deutschland Es gilt deutsches Steuerrecht Deutsche Umsatzsteuer Unbeschränkte persönliche Steuerpflicht in Deutschland (KSt, GewSt und Sollz) Halbeinkünfteverfahren für Gewinnausschüttungen Steuerbilanz nach deutschem Recht 12

13 Insolvenzrechtliche Haftung nach englischem Recht 13 Haftung der (Nur-)Gesellschafter Nur in Ausnahmefällen, vergleichbar dem deutschen Recht - lifting the corporate veil (Vermögensvermischung) Haftung der directors in der Insolvenz wrongful trading rule (Sec. 214 Insolvency Act 1986): Verantwortlichkeit des directors, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass eine vernünftige Chance besteht, die Insolvenz der Gesellschaft zu vermeiden und er nicht jeden Schritt unternommen hat, um die Nachteile für die Gläubiger zu minimieren. Directors sind angehalten, die Finanzlage der Gesellschaft während ihres gesamten Bestehens zu überwachen fraudulent trading, wonach ein director haftbar ist, wenn eine Insolvenz naht und nachgewiesen werden kann, dass er entgegen den Gläubigerinteressen handeln wollte (Sec. 213 Insolvency Act 1986)

14 Deliktische und insolvenzrechtliche Haftung nach deutschem Recht Haftung für vorenthaltene Lohnsteuer und sonstige Steuern Haftung für Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen Haftung gemäß 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung Insolvenzverschleppungshaftung ( 823 Abs. 2 i. V. m. 64 Abs. 1 GmbhG), str. Massesicherungspflicht ( 64 Abs. 2 GmbHG), str. Existenzvernichtungshaftung, str. Insolvenzanfechtung 14

15 Pro/ Cons Für Limited sprechen geringes Mindestkapital Alternative, wenn Tätigkeit des Geschäftsführer in einer GmbH an deutschem Recht scheitert Dagegen sprechen höhere laufende Kosten diverse ungeklärte Rechtsfragen erhöhte Haftungsrisiken, insbesondere bei Nichtbeachtung des englischen Rechts Probleme bei gesellschaftsrechtlichen Änderungen (Erbfall, Umwandlung, Scheidung, Auseinandersetzung unter Gesellschaftern etc.) 15 schlechtes Image der Limited

16 Schlussbemerkung Wer glaubt, im Gewande einer kapitallosen EU-GmbH im Inland tätig werden zu können und die Fahne Niederlassungsfreiheit schwenkend von einer Haftung für oppurtunistisches Verhalten frei zu sein, wird erschreckt aufwachen und sich dann vielleicht fragen, ob es wirklich eine so gute Idee war, die Limited statt der guten alten GmbH als Träger für seine wirtschaftlichen Aktivitäten zu wählen. * * Prof. Dr. Wulf Goette, Richter im II. Zivilsenat am BGH, in Zeitschrift für Deutsches Steuerrecht

17 Kontaktdaten Jochen Eberhard Rechtsanwalt/ Steuerberater VRT Linzbach, Löcherbach & Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Graurheindorfer Str. 149a Bonn Tel. 0228/ Fax 0228/