Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm)

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1 Anlage 7 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 5 Auftraggeber Bruchstraße Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Temperament Typ TE 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring 45.B9 TE B9 / Z19 Ø 76,1 x Ø 74,1 Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) 5/120/74, Abrollumfang Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen ATS Radtyp und Ausführung TE 909 ( s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET ( s.o.) Gießererkennzeichen ww. UPG; UPP Herstelldatum Quartal und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M14x1,25 Kegel Multipack: 84B Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich BMW Spurverbreiterung innerhalb 2%

2 Anlage 7 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. BMW X5 X70, X5, X-N1 e1*2001/116*0420*..; e1*2007/46*0421*..; e1*2007/46*0454*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen BMW X5 X70, X5, X-N1 e1*2001/116*0420*..; e1*2007/46*0421*..; e1*2007/46*0454*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise /50R19 A10 T03 T /45R19 A10 T /45R19 A /50R19 A10 K1b T03 T /45R19 A10 K1b T /45R19 A12 K1a K1b K2b Seite 2 von 5 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A19 A99 BS8 KMV NBF V19 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A19 A99 BS8 KOV NBF V19 S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

3 Anlage 7 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 5 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. BS8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. T03 Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T04 Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

4 Anlage 7 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 4 von 5 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr /45R19 255/40R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr /45R19 285/40R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr /35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 295/35R19 Nr /50R19 295/45R19 Nr /30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt.

5 Anlage 7 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 5 von 5 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 5. März 2013 Blauth DOC

6 Anlage 9 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Bruchstraße Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Temperament Typ TE 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring 45.B9 TE B9 / Z19 Ø 76,1 x Ø 74,1 Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) 5/120/74, Abrollumfang Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen ATS Radtyp und Ausführung TE 909 ( s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET ( s.o.) Gießererkennzeichen ww. UPG; UPP Herstelldatum Quartal und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Schraube M14x1,25 Kegel Multipack: 84B Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich BMW Spurverbreiterung innerhalb 2%

7 Anlage 9 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. BMW X6 X70, X6, X-N1 e1*2001/116* 0420*03-..; e1*2007/46*0412*..; e1*2007/46*0454*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise /50R19 R /45R19 R /45R19 R02 Seite 2 von 4 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 BS8 V19 VA1 S01 Auflagen und Hinweise Das Sonderrad ist nur in Verbindung mit dem Sonderrad TE W1, 9,0Jx19H2, ET 17 mm der Firma an der Hinterachse zulässig. Die Reifengrößen und Auflagen für die Hinterachse sind der ABE Nr (Gutachten Nr , Anlage 8, 2. Ausfertigung) zu entnehmen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

8 Anlage 9 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 4 BS8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr /45R19 255/40R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr /45R19 285/40R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr /35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 295/35R19 Nr /50R19 295/45R19 Nr /30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. VA1 Die Sonderräder sind nur an der Vorderachse zulässig. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt.

9 Anlage 9 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 4 von 4 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 5. März 2013 Blauth DOC

10 Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Prüfgegenstand Bruchstraße Bad Dürkheim QM-Nr.: PKW-Sonderrad Modell Temperament Typ TE 909 Radgröße 9 J x 19 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad / Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) Abrollumfang Gültig ab Herstelldatum 60.M1 TE M1 / ohne Ring 5/112/66, / W1 TE W1 / ohne Ring 5/120/72, / B9 TE B9 / Z18 5/120/72, /2012 Ø 76,1 x Ø 72,6 45.B9 TE B9 / Z19 5/120/74, /2012 Ø 76,1 x Ø 74,1 60.V9 TE V9 / ohne Ring 5/130/71, / X1 TE X1 / ohne Ring 5/150/110, /2012 Ausführung Kennzeichnung Rad / Adapterscheibe E TE B1 / mit 30 mm Adapterscheibe ADS E O TE B1 / mit 30 mm Adapterscheibe ADS O J TE B1 / mit 30 mm Adapterscheibe ADS J Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø eff. Einpresstiefe Radlast (kg) Abrollumfang Gültig ab Herstelldatum 5/112/57, /2012 5/112/66, /2012 5/114,3/60, /2012 Kennzeichnung KBA-Nummer zeichen ATS Radtyp und Ausführung TE 909 ( s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpreßtiefe ET ( s.o.) Gießereikennzeichen ww. UPG; UPP Herstellungsdatum Quartal und Jahr

11 Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 2 von 4 Befestigungselemente Die zu verwendenden Befestigungselemente sowie deren Anzugsmomente sind den Verwendungsbereichsgutachten zu entnehmen. Prüfungen Die o.g. Sonderräder wurden gemäß den Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger vom 25.November 1998 geprüft. Folgende Prüfungen wurden mit positivem Ergebnis abgeschlossen: - Biegeumlaufprüfung - Abrollprüfung - Impactprüfung Folgende Testdaten liegen der Biegeumlaufprüfung zugrunde: Anschluß Einpresstiefe Radlast (kg) Abrollumfang 5/ / / /114, / / / Folgende Testdaten liegen der Impactprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Radlast (kg) 5/ /40R / /40R / /40R / /40R / /40R Folgende Testdaten liegen der Abrollprüfung zugrunde: Anschluß Reifengröße Einpresstiefe Radlast (kg) 5/ /45R Aufgrund bereits positiv durchgeführter Prüfungen an vergleichbaren Rädern des genannten Radtyps sind die folgenden Prüfungen nicht mehr erforderlich: - Salzsprühtest Die Maße und Toleranzen entsprechen in wesentlichen Punkten der ETRTO. Die Zusammensetzung, die Festigkeitswerte und das Korrosionsverhalten des verwendeten Werkstoffes sind in der Radbeschreibung des s aufgeführt. Das Gewicht einer unlackierten Probe betrug 15,416 kg.

12 Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, ab April 2012 durchgeführt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder an den in den Verwendungsbereichsgutachten genannten Fahrzeugen und den dort aufgeführten Bedingungen zu verwenden. Anlagen Beschreibung mit Änderung vom Radzeichnung mit Änderung vom Radzeichnung mit Änderung vom Radzeichnung mit Änderung vom Radzeichnung mit Änderung vom Befestigungsmittelzeichnung mit Änderung vom Befestigungsmittelzeichnung mit Änderung vom Befestigungsmittelzeichnung Befestigungsmittelzeichnung Befestigungsmittelzeichnung B Befestigungsmittelzeichnung C17D Befestigungsmittelzeichnung D Zentrierringzeichnung mit Änderung vom Adapterscheibenzeichnung mit Änderung vom Adapterscheiben Gutachten A00-V Nabenkappenzeichnung mit Änderung vom Nabenkappenzeichnung Verwendungen Anlage 1 bis 11

13 Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 4 von 4 Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4. Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis bestehen unsererseits keine technischen Bedenken. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 6. März 2013 Blauth DOC

14 Anlage 4 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Bruchstraße Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Temperament Typ TE 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad / Adapterscheibe J TE B1 / mit 30 mm Adapterscheibe ADS J Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø eff. Einpresstiefe Radlast (kg) 5/114,3/60, Abrollumfang Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen ATS Radtyp und Ausführung TE 909, LK112, B1 Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET 60 Sonderad (eff. s.o.) Gießererkennzeichen ww. UPG; UPP Herstelldatum Quartal und Jahr Befestigungsmittel Adapterscheibe-Fahrzeug Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. S01 Mutter M12x1,5 Kegel AVS-Set 088 Befestigungsmittel Rad-Adapterscheibe Nr. Ads Art der Befestigungsmittel Innenvielzahnschraube M14x1,5 Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. 28 mm Kugel VS-Set 0080 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Lexus, Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%

15 Anlage 4 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Lexus RX 350, 450h AL1(a), HAL1(a) e6*2001/116*0117*.. e6*2001/116*0118*.. Toyota RAV4 XA3 e6*2001/116* 0105* mit Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 Toyota RAV4 XA3 e6*2001/116* 0105* ohne Radhaus- Verbreiterungen - incl. Facelift 2009 kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise 183, /55R19 R70 183, /50R19 A01 K1c K2b K3b K6e 183, /45R19 A01 K1c K2b K3b K6e /45R /45R /40R /45R /40R19 A01 K1c K2b /45R19 A01 K1c K2b K /45R19 K1c K2b /45R19 K1c K2c /40R19 K1c K2c /45R19 K1c K2c Seite 2 von 4 Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 Ads S01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 Ads KMV RDK S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 Ads KOV S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden.

16 Anlage 4 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 4 A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Ads Die Sonderräder sind mit Hilfe den mitgelieferten Kugelbundschrauben: - Gewinde: M14x1,5 - Schaftlänge: 28 mm - Kugelbund: Ø 28 mm - Anzugsmoment: 180 Nm an den am Fahrzeug montierten Adapterscheiben zu befestigen. Die Montage / Demontage der Schrauben mittels Schlagschrauber ist nicht zulässig. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 100 mm vor Radmitte vollständig umzulegen. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

17 Anlage 4 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 4 von 4 R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass, wenn vorhanden, das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern ggf. nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach- Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Adapterscheiben am Fahrzeug dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 5. März 2013 Blauth DOC

18 Anlage 2 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Bruchstraße Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Temperament Typ TE 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad / Adapterscheibe O TE B1 / mit 30 mm Adapterscheibe ADS O Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø eff. Einpresstiefe Radlast (kg) 5/112/66, Abrollumfang Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen ATS Radtyp und Ausführung TE 909, LK112, B1 Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET 60 Sonderad (eff. s.o.) Gießererkennzeichen ww. UPG; UPP Herstelldatum Quartal und Jahr Befestigungsmittel Adapterscheibe-Fahrzeug Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. S01 Schraube M14x1,5 Kegel AVS-Set 041 Befestigungsmittel Rad-Adapterscheibe Nr. Ads Art der Befestigungsmittel Innenvielzahnschraube M14x1,5 Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. 28 mm Kugel VS-Set 0080 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Audi Spurverbreiterung innerhalb 2%

19 Anlage 2 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Audi Q5 8R, 8R1, 8R2 e1*2001/116*0473*..; e1*2001/116*0497*.., e13*2007/46*1083*..; e13*2007/46*1179*.. - incl. Facelift 2012 kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise /50R19 K1c K2b /45R19 K1c K2b /45R19 K2b R03 Seite 2 von 4 Auflagen und Hinweise A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 Ads V19 S01 Auflagen und Hinweise A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

20 Anlage 2 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 4 Ads Die Sonderräder sind mit Hilfe den mitgelieferten Kugelbundschrauben: - Gewinde: M14x1,5 - Schaftlänge: 28 mm - Kugelbund: Ø 28 mm - Anzugsmoment: 180 Nm an den am Fahrzeug montierten Adapterscheiben zu befestigen. Die Montage / Demontage der Schrauben mittels Schlagschrauber ist nicht zulässig. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. S01 Zur Befestigung der Adapterscheiben am Fahrzeug dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr /45R19 255/40R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr /45R19 285/40R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr /35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 295/35R19 Nr /50R19 295/45R19 Nr /30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

21 Anlage 2 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 4 von 4 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 5. März 2013 Blauth DOC

22 Anlage 6 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 1 von 6 Auftraggeber Bruchstraße Bad Dürkheim QM-Nr.: Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell Temperament Typ TE 909 Radgröße 9Jx19H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring 45.B9 TE B9 / Z18 Ø 76,1 x Ø 72,6 Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) 5/120/72, Abrollumfang Kennzeichnungen KBA-Nummer zeichen ATS Radtyp und Ausführung TE 909 ( s.o.) Radgröße 9Jx19H2 Einpresstiefe ET ( s.o.) Gießererkennzeichen ww. UPG; UPP Herstelldatum Quartal und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge Artikel-Nr. Befestigungsmittel S01 Serienschraube Kegel ,5 - M14x1,5 S02 Schraube M14x1,25 Kegel Multipack: 84D S03 Mutter M14x1,5 Megel Multipack: 117 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich BMW Landrover Spurverbreiterung innerhalb 2%

23 Anlage 6 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 2 von 6 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. BMW X3 X3 e1*2007/46*0512*..; e1*2007/46*0454*.. BMW X3 X83 kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Hinweise /45R19 R37 T95 T /45R /40R19 A01 K2b R /45R19 T95 T /40R19 T94 T98 e1*2001/116*0249* /40R19 R03 BMW X5 X53 e1*98/14*0153*.., e1*2001/116*0153* /45R19 R37 T /50R /45R19 A01 K1a /45R19 R /50R19 M+S /55R19 K18 K1a K1b K2b K42 T07 T /50R19 K18 K1c K2b K42 T /50R19 K18 K1c K2b K42 T08 T Land Rover Range- Rover LM e11*98/14*0185* /45R19 K18 K1a K1b K2b K42 T07 T Auflagen und Hinweise A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 B90 V19 S02 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 V19 S01 A02 A04 A05 A07 A08 A09 A12 A19 A99 V19 S01 A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A19 A99 B03 S03 Auflagen und Hinweise 205 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 2050 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifenoder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A07 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien- Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

24 Anlage 6 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 3 von 6 A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm an Achse 1. K18 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Ecke im Radhaus im Bereich der Türkante herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

25 Anlage 6 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 4 von 6 K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. M+S R03 Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T07 Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T08 Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T10 Reifen (LI 110) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T11 Reifen (LI 111) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2180 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T12 Reifen (LI 112) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2240 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

26 Anlage 6 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 5 von 6 V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr /35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19 Nr /40R19 255/35R19 Nr /45R19 245/40R19 Nr /35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19 Nr /40R19 265/35R19, 275/35R19 Nr /45R19 255/40R19 Nr /50R19 255/45R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19 Nr /40R19 275/35R19, 285/35R19 Nr /45R19 275/40R19 Nr /30R19 305/25R19 Nr /35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 285/35R19, 295/35R19 Nr /45R19 285/40R19 Nr /50R19 285/45R19, 295/45R19 Nr /30R19 305/25R19, 315/25R19 Nr /35R19 295/30R19, 305/30R19 Nr /40R19 295/35R19 Nr /50R19 295/45R19 Nr /30R19 315/25R19 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt.

27 Anlage 6 zum Gutachten Nr (2. Ausfertigung) Seite 6 von 6 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P benannt. Lambsheim, 5. März 2013 Blauth DOC

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