Gebühren und Beiträge der Universität für das akademische Jahr

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1 Anhang 2 des Senatsbeschlusses Nr. 447/ Gebühren und Beiträge der Universität für das akademische Jahr I. Gebühren für Operationen während des akademischen Jahres: Fakultäten- 1. Immatrikulierung der Studierenden im Fall eines 10 Transfers, für alle Studienebenen 2. Reimmatrikulierung von Studierenden der Universität, die in den vorherigen Jahren exmatrikuliert wurden, und deren Reimmatrikulierung genehmigt wurde Reimmatrikulierung von selbsthzahlenden 100 euro Studierenden (Valuta) die in den vorherigen Jahren exmatrikuliert wurden, und deren Reimmatrikulierung genehmigt wurde 4. Gebühr für die Abwicklung der Evaluation der 7.00 Habilitationsschriften - Bewerber/innen, Angestellte der BBU erhalten eine 50%-ige Ermäßigung Transfer der Doktorand/innen von anderen % - Bildungseinrichtungen zur BBU (außer: Erkrankung oder Todesfall des wissenschaftlichen Betreuer/in oder Übersiedlung der Betreuertätigkeit zur BBU) 6. Transfer der Doktorand/innen von der BBU zu % - anderen Bildungseinrichtungen (außer: Erkrankung oder Todesfall des wissenschaftlichen Betreuer/in) 7. Verspätung der Einzahlung des Studienbeitrags 0,04% /Tag laut 8. Genehmigung des Transfers zu anderen Bildungseinrichtungen, einschließlich die Herausgabe der entsprechenden Unterlagen (für Studierende der BBU) 9. Ausgleichprüfungen (unabhängig vom Moment der vertraglichen Option für eine gewisse Disziplin) 10 Evaluation des Ausgleichs und der nicht bestandenen Disziplinen der vorherigen Studienjahre für ausländische Studierende (Valuta-Selbstzahler/innen) Studienvertrag 50 x Kreditpunkte der Disziplin = Jährlicher Studienbeitrag/ 60 Kreditpunkte 100 Euro/Prüfung

2 11 Nicht bestandene Prüfungen x Kreditpunkte der Disziplin = Jährlicher Studienbeitrag/ 60 Kreditpunkte 12 Prüfung in einer fakultativen Disziplin x Kreditpunkte der Disziplin = Jährlicher Studienbeitrag/ 60 Kreditpunkte 13 Kolloquium in einer verpflichtenden Bachelor- Disziplin ohne Kreditpunkte (Sport usw.) bei der zweiten Eintragung im Studienvertrag 14 Ausgleichprüfung für die Kapitel ohne separate Bewertung mit Kreditpunkten (eingeführt durch Änderungen des Studienplans, bei einer im vorherigen Studienjahr bestandenen Disziplin) 15 Kolloquium in einer obligatorischen Disziplin ohne Kreditpunkte (Sport usw.) bei der zweiten Eintragung im Studienvertrag ausländische Studierende, Valuta-Selbstzahler/innen 16 Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen und der Dossiers der Absolvent/innen (Original- Abiturdiplome) über den 15. Dezember: a) für die ersten zwei Jahre; b) über zwei Jahre. 17 Aufbewahrungsgebühr der Unterlagen für: Definitivat, Verleihung didaktischer Grade (I, II), Pädagogisches Modul, Gleichstellung des Kurzstudiums mit dem Bachelor, für jedes Jahr ab dem 1. Oktober jedes Jahres Fakultäten Euro/Prüfung Lei/Jahr

3 18 Lehrveranstaltungen außerhalb des Lehrplans, auf Antrag der Studierenden mit Genehmigung des Fakultätenbeirates (falls eine Minimalanzahl an Studierenden vorhanden ist) 19 Sprachprüfungen und Herausgabe der Zertifikate (Alpha, Lingua, CIL) - Für Studierende Personal der BBU - Für Antragsteller/innen außerhalb der BBU 20 Prüfung der Kompetenz in rumänischer Sprache/Fremdsprachen für ausländische Studierende und Erstellung des Zertifikats 21 Ausgleich, Anerkennung verschiedener Sprachzertifikate und Studienunterlagen 22 Bearbeitungsgebühr Kolloquium für die Verleihung des I. didaktischen Grades (alle Etappen, Gesamtdauer 2 Jahre) 23 Bearbeitungsgebühr Unterlagen für den II. didaktischen Grad 24 Gebühr Vorbereitungskurse für den II. didaktischen Grad 25 Gebphr Zulassung Institut für pädagogische Weiterbildung Stufe I und II (Studierende der BBU sind ausgenommen) 26 Wert eines Kreditpunktes Institut für pädagogische Weiterbildung, Stufen I und II (Postgraduate) 27 Wert eines Kreditpunktes Institut für pädagogische Weiterbildung - Studierende 28 Prüfung der Archivunterlagen für die Bescheinigung des Studiums der Disziplinen des pädagogischen Moduls (Lehramt), Herausgabe von Bestätigungen für ältere akademische Jahre 29 Prüfung der Archivunterlagen für die Bescheinigung des Studiums der Disziplinen des pädagogischen Moduls (Lehramt), I. und II. Stufe, Herausgabe von Bestätigungen für Absolvent/innen der BBU (auf Gemäß Senatsbeschluss Nr / betreffend die Abrechnung der Lehrveranstaltun gen zwischen den Fakultäten 9 15 Fakultäten- 100 Euro Lei 27 Lei 10 3

4 Antrag) 30 Gebühr Anerkennung der Promotion als I. didaktischer Grad 31 Gebühr Herausgabe von Attests und Zertifikate der Programme Magister I, II und Weiterbildung für Schuldirektor/innen und Inspektor/innen 32 a) Gebühr Herausgabe von Begleitunterlagen (Bescheinigung von Noten, Anwesenheit bei Prüfungen, Kolloquien, Anmeldung zu Bildungs- und Weiterbildungsprogrammen, Bescheinigung der Koordinierung der pädagogischen Praktika) b) Gebühr Herausgabe von Duplikaten der Begleitunterlagen (Bescheinigung von Noten, Anwesenheit bei Prüfungen, Kolloquien, Anmeldung zu Bildungs- und Weiterbildungsprogrammen, Bescheinigung der Koordinierung der pädagogischen Praktika) 33 Herausgabe von Bescheinigungen für Lehrkräfte des voruniversitären Bildungswesens (Teilnahme an Weiterbildungen, Kolloquium für den I. didaktischen Grad, Koordinierung von pädagogischen Praktika usw.) 34 Gebühr Herausgabe der Bescheinigung der Anerkennung des Kurzstudiums mit dem I. Bachelor- Zyklus (O. M. 5553/2011) 35 Bescheinigung der Teilnahme an Pflichtkursen aus dem Bachelor-Kurrikulum oder an anderen, von den Fakultäten vorgeschlagenen Kursen (auf Antrag, am Ende der Veranstaltung; es werden die Anzahl der Stunden, die Kreditpunkte und die Note angegeben) Fakultäten x Kreditpunkte der Disziplin = Jährlicher Studienbeitrag/ 60 Kreditpunkte *Die Einkünfte der Zentren Alpha, Lingua und Palestra werden folgendermaßen verteilt: 70% an den tragenden Fakultäten und 7% Anteil des Zentrums. II. Gebühren für Ausstellung von Unterlagen:

5 BBU Fakultäten/Z Art der Beitrags/der Gebühr Betrag Nr. tren*/ 1. a) Herausgabe der Abschlussurkunde und deren Beilagen b) Herausgabe der Abschlussurkunde und deren Beilagen im Schnellverfahren (Maximal 5 Arbeitstage) a) Herausgabe der Abschlussurkunde und des Matrikelblattes Department für Weiterbildung der 5 Lehrkräfte b) Herausgabe der Abschlussurkunde und des Matrikelblattes Department für Weiterbildung der Lehrkräfte im Schnellverfahren 3. Bescheinigung der Echtheit der Abschlussurkunde (Diplom, 5 100% Bachelor, Master) 4. a) Herausgabe von Bescheinigungen über Noten der Disziplinen des Pädagogikmoduls für Studierende b) Herausgabe von Duplikaten der Bescheinigungen über Noten der Disziplinen des Pädagogikmoduls für Studierende 15 Lei 5. Analytische Programme der Disziplinen, erstellt auf Antrag Herausgabe von Duplikaten: des Studierendenbüchleins; des Studierendenausweises; des Ausweises für Transportermäßigung der Zertifikate des Definitivats, der didaktischen Grade I und II und der Abschlusszertifikate des Departments für Weiterbildung der Lehrkräfte () der Sprachzertifikate; der Abschlussurkunden und -Zertifikate der Matrikelblätter (Anhänge) oder Zusatzblätter der Abschlussurkunden; der Matrikelblätter des Pädagogikmoduls; der Attests der Weiterbildungsprogramme; anderer, von den Studierenden beantragten % Unterlagen; des Abschlusszertifikats des Vorbereitungsjahres für ausländische Studierende 7. Bewerbungsunterlagen für internationale Stipendien, einschließlich Unterlagen für die Beantragung von Visa durch die BBU: 5 100% Studierende/Doktorand/innen, angestellte der BBU oder auf subventionierten Vollzeit-Studienplätzen Studierende/Doktorand/innen, welche diese Bedingungen nicht erfüllen Bewerbungsunterlagen für internationale Stipendien, 100% (andere als die Programme durch die BBU) einschließlich für die Beantragung von Visa, sowie, für andere private Zwecke: 1 Studierende/Doktorand/innen, angestellte der BBU oder auf subventionierten Vollzeit-Studienplätzen 2 Studierende/Doktorand/innen, welche diese Bedingungen nicht erfüllen a) Leistungsnachweise für die Bewerbung für internationale Stipendien, durch die BBU: Studierende (mit Ausnahme der Programme Socrates, Erasmus und der Abkommen der BBU diese sind kostenfrei) b) Duplikate der Leistungsnachweise für die Bewerbung für

6 internationale Stipendien, durch die BBU: Studierende (mit Ausnahme der Programme Socrates, Erasmus und der Abkommen der BBU diese sind kostenfrei) 10. a) Leistungsnachweise, beantragt von den Studierenden vor der Ausstellung des Beiblattes der Abschlussurkunde (Für Absolvent/innen ohne Abschlussurkunde oder welche exmatrikuliert wurden) b) Duplikate der Leistungsnachweise, beantragt von den Studierenden vor der Ausstellung des Beiblattes der Abschlussurkunde (Für Absolvent/innen ohne Abschlussurkunde oder welche exmatrikuliert wurden) 11. a) Leistungsnachweise beantragt für Bewerbungen für internationale Stipendien (andere als die von der BBU angebotenen), sowie für andere, private Zwecke (für Studierende) b) Leistungsnachweise beantragt für Bewerbungen für internationale Stipendien (andere als die von der BBU angebotenen), sowie für andere, private Zwecke (für Studierende/exmatrikulierte Studierende) 12. a) Nachweise für ausländische Studierende (in rumänischer Sprache) b) Duplikate der Nachweise für ausländische Studierende (in rumänischer Sprache) 2/Studienjahr/D up-likat 20 Lei/Studie n-jahr 20 Lei/Studie n-jahr 25 Lei * Die Einkünfte der Zentren Alpha, Lingua und Palestra werden folgendermaßen verteilt: 70% an den tragenden Fakultäten und 7% Anteil des Zentrums. III. Beiträge für die Beglaubigung von Kopien und Übersetzungen der Studienunterlagen (Studiennachweise, Zertifikate, Abschlussurkunden (Bachelor, Master, Promotion, Matrikelblätter) der Absolvent/innen der BBU zwecks Bewerbung für Stipendien oder Arbeitsplätze in der EU, USA, Kanada: Nr. Art der Gebühr Betrag BBU 1. Übersetzung von Studienunterlagen a) Übersetzungskosten b) Vervielfältigungskosten, falls notwendig CIL / Zentrum Lingua, Alpha* 2/S. 0,5 Lei/S. 2. Beglaubigung von Kopien der Studienunterlagen 15 Lei/Set 100 % - 3. Übersetzungen (schriftliche): 45 Lei/Seite (Übersetzung aus dem Rumänischen in eine (1 Seite= Wörter im Orig.) Fremdsprache) 4. Übersetzungen (schriftliche): 4/Seite

7 Nr. Art der Gebühr Betrag BBU (Übersetzung aus einer Fremdsprache ins Rumänische) 5. Korrekturlese, Revidierung (von Texten in rumänischer Sprache) 6. Korrekturlese, Revidierung (von Texten in Fremdsprachen) (1 Seite= Wörter im Orig.) 2/Seite (1 Seite= Wörter im Orig.) 25 Lei/Seite (1 Seite= Wörter im Orig.) CIL / Zentrum Lingua, Alpha* 7. Beratung 6/oră * Die Einkünfte der Zentren Alpha, Lingua und Palestra werden folgendermaßen verteilt: 70% an den tragenden Fakultäten und 7% Anteil des Zentrums. Die Übersetzung und Beglaubigung wird an das Zentrum für Sprachindustrien (Fakultät für Sprachwissenschaften) oder an das Zentrum Lingua (Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und Unternehmensführung) durchgeführt. Die Kosten werden an der Zentralkassa der BBU beglichen. IV. Beiträge für verschiedene Bescheinigungen auf der Grundlage von Informationen aus den Archiven der Fakultäten oder der Universität: 1. a) Studiennachweise auf Antrag der Absolvent/innen ¹ b) Duplikate der Studiennachweise auf Antrag der Absolvent/innen ¹ Fakultäten/ 6 2. Gehaltsnachweise für eine Zeitspanne von über 5 Jahre ¹ 6 100% - 3. Erstellung im Schnellverfahren (48 Std.) der Unterlagen unter den Punkten I. 16, 17, 18; II (Ausnahme II.1, II.2, II.4), IV (1-3) ¹ 50 % Aufschlag ¹ Gemäß. 161 des Gesetzes 263/2010 betreffend das einheitliche öffentliche Pensionssystem werden für die Herausgabe von Unterlagen zwecks Feststellung der Pensionsansprüche keine Gebühren eingehoben. Von diesen Gebühren sind auch Angestellte (gegenwärtige, pensionierte oder verstorbene), und das ehemalige Vertragspersonal der BBU befreit. * Die Einkünfte der Zentren Alpha, Lingua und Palestra werden folgendermaßen verteilt: 70% an den tragenden Fakultäten und 7% Anteil des Zentrums. V. Beiträge für die Prüfungen der Absolvent/innen des privaten Universitätswesens zwecks Zulassung zur Bachelorprüfung: Fakultäten 1. Anmeldungsgebühr für die Prüfung 30 (Gesetz 60 / 2000) 2. Gebühr pro Prüfung (Disziplin) (Gesetz 60 /2000) 40

8 VI. Gebühren für die Einstellungsprüfungen auf offene Stellen: Nr. Art des Beitrags Betrag UBB Fakultäten 1. Lehrende/didaktische Stellen - für das Personal der BBU - für Bewerber/innen außerhalb der BBU 2. Lehrende - Aushilfsstelle - Personal der BBU - Bewerber/innen außerhalb der BBU 3. Andere Stellen - Personal der BBU - Bewerber/innen außerhalb der BBU 25 Lei 5 25 Lei 5 25 Lei 5 VII. Gebühren für Postgraduate-Programme in der Weiterbildung, Umschulung der Bediensteten des voruniversitären Unterrichtswesens: 1. Zulassungsbeitrag zu den beruflichen Postgraduate- Weiterbildungsprogrammen 2. Studienbeitrag der beruflichen Postgraduate- Weiterbildungsprogramme 3. Zulassungsbeitrag zu den beruflichen Konversionsprogrammen der Lehrenden aus dem voruniversitären Unterrichtswesen 4. Studienbeitrag zu den beruflichen Konversionsprogrammen der Lehrenden aus dem voruniversitären Unterrichtswesen Auf Antrag der Fakultät, durch Genehmigung des Senats zum Zeitpunkt der Akkreditierung Auf Antrag der Fakultät, durch Genehmigung des Senats zum Zeitpunkt der Akkreditierung Auf Antrag der Fakultät, durch Genehmigung des Senats zum Zeitpunkt der Akkreditierung Auf Antrag der Fakultät, durch Genehmigung des Senats zum Zeitpunkt der Akkreditierung Fakultäten Bemerkungen: 1. Die Zahlungen können an den Postämtern durch Überweisung auf das Konto IBAN RO35TREZ21620F330500XXXX an der B.N. Trezoreria Cluj oder an den Kassen der Fakultäten in Bar oder mit der Karte erfolgen. Im Fall der ersten Zahlungsmöglichkeit müssen auf dem Beleg die Fakultät, das Studienjahr und der Zweck der Zahlung angegeben werden; die Belege müssen beim Fakultätssekretariat vorgelegt werden. 2. Für die Beiträge/Gebühren des Zentrums Alpha (Punkte I, 16, 18; pct. II, 6 e) Duplikat des Sprachzertifikats im Schnellverfahren; Punkt IV, 4 Schnellverfahren), erfolgt die Zahlung mittels Postüberweisung auf das Konto IBAN: RO35TREZ21620F330500XXXX, Steuernr.: , oder an der Universitätskasse, I. C. Brătianu-Str. Nr. 14 oder an der Kassa der Philologischen Fakultät, mit der Angabe: Für das Zentrum Alpha. 3. Mit dem Inkrafttreten dieses Beschlusses verlieren die anderen Vorschriften betreffend die Gebühren und Beiträge ihre Anwendbarkeit. 4. Die Einkünfte aus den Gebühren und Beiträge werden gemäß der geltenden Vorschriften verwendet.

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