Niederschrift. der Stadt Memmingen. über die. 7. Sitzung des I. Senats. - Finanz- und Wirtschaftsausschuss - am 07. November 2017

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1 Die im nternet veröffentlichte Niederschrift der tadtratssitzung dient lediglich der nformation. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der tadtverwaltung hinterlegte Original. Niederschrift der tadt Memmingen über die. itzung des. enats - inanz- und Wirtschaftsausschuss - am 0. November 0 itzungsort: itzungssaal. OG Vorsitz: Oberbürgermeister Manfred childer chriftführerin: Angelika Zimmermann Beginn: :0 Uhr Ende: : Uhr

2 Anwesend: Oberbürgermeister childer Manfred Beer Petra erraz Mendes Pedro Guschewski Heribert (tellvertreter) Gutermann tefan Hartge Michael Nieder abian Rohrbeck Uwe chmölzing Maria pitz Rolf teiger Corinna Voigt Gottfried Zelt Hermann Zettler Wolfgang ab :0 Uhr ab : Uhr ab :0 Uhr Abwesend: Prof. Dr. Buchberger Dieter entschuldigt

3 Tagesordnung. Änderung der Hundesteuersatzung. Neuerlass der Abfallgebührensatzung. Änderung der riedhofsgebührensatzung. Erlass einer portanlagenverordnung in nichtöffentlicher itzung XXX

4 Diese Niederschrift umfasst keine Wortbeiträge der tadtratsmitglieder. Oberbürgermeister childer begrüßt die anwesenden tadtratsmitglieder und eröffnet die itzung. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung unter dem und die Beschlussfähigkeit des. enats fest. Bei itzungsbeginn sind Mitglieder des. enats anwesend und stimmberechtigt. Mit der Tagesordnung besteht Einverständnis. Öffentliche itzung. Änderung der Hundesteuersatzung Die Hundesteuer ist eine der ältesten gemeindeeigenen teuern und wird als sog. kleine Gemeindesteuer bezeichnet. Das Hundesteuergesetz von wurde durch das Gesetz zur Abschaffung kommunaler Bagatellsteuern mit Wirkung vom 0.0. aufgehoben. Mit der Aufhebung wurde die teuer ab diesem Zeitpunkt eine zulässige Abgabe im inne des Kommunalabgabengesetzes (Art. Abs. ). Die Hundesteuer wird in Bayern von nahezu jeder Gemeinde erhoben. Von der teuersystematik her ist die Hundesteuer nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine sog. Aufwandssteuer, da das Halten eines Hundes über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus geht und einen zusätzlichen Vermögensaufwand erfordert. Mit anderen Worten: Die jeweilige Aufwandssteuer und ihre Höhe bemessen sich an der für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommenden wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Erhebung der Hundesteuer setzt den Erlass einer gemeindlichen teuersatzung voraus, es existiert eine entsprechende Mustersatzung des Bayerischen taatsministeriums des nnern. Die Mustersatzung schlägt keine bestimmten teuersätze vor, bietet allerdings die Alternative einer gleichmäßigen Besteuerung oder unterschiedlich hoher teuersätze für den ersten und die weiteren Hunde. Von einer Differenzierung wurde bei der tadt Memmingen bislang abgesehen. Die Höhe der Hundesteuer ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich, steigt jedoch tendenziell mit der Größe der Kommune an. Mit Beschluss aus dem Jahre 0 hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof eine Hundesteuer mit einem atz von 0,00 für den ersten, 0,00 für den zweiten und 00,00 für jeden weiteren Hund nicht beanstandet. Eine sog. erdrosselnde Wirkung wurde nicht gesehen. ituation bei der tadt Memmingen (vgl. der atzung teuermaßstab und teuersatz ): Bis (seit 0) betrug der teuersatz 0,00 DM je Hund und Jahr. eit 0.0. bis..00 betrug die Hundesteuer einheitlich 00,00 DM je Hund und Jahr, mit Wirkung vom und der Umstellung auf den Euro erfolgte eine Umrechnung auf,00 je Hund und Jahr. Aufgrund des langen Zeitraumes seit der letzten Anpassung und im Hinblick auf die eingetretene Lebenshaltungskostenentwicklung wird eine maßvolle Anhebung vorgeschlagen. Die aktuell geltende Hundesteuersatzung in der assung der Bekanntmachung vom.0.00 ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. teuern sind zwar grundsätzlich Geldleistungen, die keine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen, allerdings wurde in der Vergangenheit auch immer wieder auf die Leistungen der tadt im Tierschutz hingewiesen. n diesem Bereich wurden die Zuschüsse jüngst erst wieder von im Jahr auf im Jahr angepasst.

5 Zum Vergleich die Hundesteuersätze ausgewählter Gemeinden: tadt. Hund. Hund Amberg 0,00 0,00 Ansbach,00 0,00 Augsburg,00 0,00 Bamberg,00 0,00 Bayreuth 0,00 0,00 Erlangen,00,00 ürth,00,00 Hof,00,00 Kaufbeuren 0,00 0,00 Kempten 0,00 00,00 Landshut 0,00 0,00 Regensburg 0,00 0,00 Rosenheim 0,00 0,00 chwabach 00,00 0,00 traubing 0,00 0,00 Neu-Ulm,00,00 Leutkirch,00,00 Landsberg 0,00,00 üssen 0,00 0,00 Es wird vorgeschlagen, den Hundesteuersatz ab von,00 je Hund und Jahr auf,00 je Hund und Jahr zu erhöhen. Bei der aktuell vorhandenen Anzahl von Hunden -. Vollzahler - ermäßigte älle (0 %) ergeben sich Mehreinnahmen von rd..000,00 pro Jahr. Weitere atzungsänderungen (vgl. der atzung - Wegfall der teuerpflicht, Anrechnung ): Bislang entfällt gemäß Abs. des die teuerpflicht dann, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden. Dies bedeutet bei der Anmeldung eines Hundes etwa im eptember die Zahlungspflicht für die volle Jahressteuer, bei einer Anmeldung im Oktober den Wegfall der teuerpflicht im ersten Jahr. m Gegenzug bedeutet eine Abmeldung des Hundes im Laufe des März keine teuer für das Jahr, bei einer Abmeldung ab April die Zahlungspflicht für die volle Hundesteuer. Diese Regelung führt im Vollzug immer wieder zu Diskussionen mit den teuerpflichtigen und sollte angepasst werden. Vorgeschlagen wird eine Zwölftelung der Jahressteuer, d. h. für jeden vollen Monat der teuerpflicht wird ein Zwölftel des Jahres-betrages fällig. Aufgrund der Änderung des Abs. kann der (bisherige) Abs. ersatzlos gestrichen werden. Ebenso muss der Wortlaut des (bisherigen) Abs. an den neuen (s.o.) Abs. angepasst werden. Oberbürgermeister childer bittet um Abstimmung über den Beschlussvorschlag. Nachdem der Beschlussvorschlag der Verwaltung mit acht gegen sechs timmen abgelehnt wurde, schlägt Oberbürgermeister childer vor, die Hundesteuer nicht auf jährlich wie vorgeschlagen zu erhöhen, sondern nur auf jährlich pro Hund. Er bittet um erneute Abstimmung.

6 Der. enat beschließt: Dem tadtrat wird der Beschluss der der inanzreferatsvorlage vom.0.0 als Anlage im Entwurf beigefügten atzung der tadt Memmingen zur Änderung der Hundesteuersatzung empfohlen. n des Entwurfs der Hundesteuersatzung wird der Betrag Euro durch den Betrag Euro ersetzt. timmverhältnis: ja / nein

7 Anlage Entwurf atzung der tadt Memmingen zur Änderung der Hundesteuersatzung Aufgrund von Art. Abs. und Art. Abs. des Kommunalabgabengesetzes in der assung der Bekanntmachung vom. April (GVBl., BayR 0--), zuletzt geändert durch Gesetz vom..0 (GVBl. ), erlässt die tadt Memmingen folgende atzung: Artikel atzungsänderungen Die atzung für die Erhebung der Hundesteuer in der tadt Memmingen (Hundesteuersatzung) in der assung der Bekanntmachung vom. März 00 (atzungs- und Verordnungsblatt eite 0) wird wie folgt geändert:. Abs. erhält folgende assung: () Beginnt oder endet die teuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, beträgt die teuer jeweils den zwölften Teil der Jahressteuer für jeden vollen Monat der teuerpflicht. Angefangene Monate werden nicht berücksichtigt.. Abs. wird gestrichen.. Abs. wird Abs. und erhält folgende assung: Wurde das Halten eines Hundes bereits für das gesamte teuerjahr in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene teuer anteilig für volle Monate auf die teuer anzurechnen, die für das teuerjahr nach dieser atzung zu zahlen ist. Eine eventuell höhere teuer in der anderen Gemeinde wird nicht erstattet.. n wird der Betrag Euro durch den Betrag Euro ersetzt. Diese atzung tritt am. Januar 0 in Kraft. Artikel nkrafttreten Memmingen, TADT MEMMNGEN childer Oberbürgermeister

8 P Memminger tadtrecht MtR Kopf- 0 0 Uatzung für die Erhebung der Hundesteuer in der tadt Memmingen (Hundesteuersatzung) Vom. März 00 (VBl. 0) TU TU TU TU TU TU TU TU TU TU 0 TU TU eite teuertatbestandut... teuerfreiheitut... teuerschuldner; HaftungUT... Wegfall der teuerpflicht; AnrechnungUT... teuermaßstab und teuersatzut... teuerermäßigungenut... ZüchtersteuerUT... Allgemeine Bestimmungen für teuerbefreiung und teuerermäßigung (teuervergünstigung)ut Entstehung der teuerpflichtut... älligkeit der teuerut... AnzeigepflichtenUT... n-kraft-tretenut... Aufgrund von Art Abs. und Art. Abs. des Kommunalabgabengesetzes in der assung der Bekanntmachung vom. April (GVBl., BayR 0--), zuletzt geändert durch des Gesetzes vom. Juli 00 (GVBl. ) erlässt die tadt Memmingen folgende atzung: Uteuertatbestand PDas Halten eines über vier Monate alten Hundes im tadtgebiet unterliegt einer städtischen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser atzung. P PMaßgebend ist das Kalenderjahr. teuerfrei ist das Halten von Uteuerfreiheit. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-amariterbundes, des Malteser- Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,. Hunden, die für Blinde, Taube, chwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind,. Hunden, die zur Bewachung von Herden notwendig sind,. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,. ErgLfg 00

9 0 Hundesteuersatzung 0. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,. Hunden in Tierhandlungen. Uteuerschuldner; Haftung () P Pteuerschuldner ist der Halter des Hundes. P PHundehalter ist, wer einen Hund im eigenen nteresse oder im nteresse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. P PAls Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. P PAlle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. () Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. () Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die teuer. UWegfall der teuerpflicht; Anrechnung () Die teuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt werden. () Tritt an die telle eines verendeten oder getöteten Hundes, für den die teuerpflicht besteht, bei demselben Halter ein anderer Hund, so entsteht für das laufende teuerjahr keine neue teuerpflicht. () P PWurde das Halten eines Hundes für das teuerjahr oder für einen Teil des teuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene teuer auf die teuer anzurechnen, die für das teuerjahr nach dieser atzung zu zahlen ist. P PMehrbeträge werden nicht erstattet. Die teuer beträgt für jeden Hund Euro. Uteuermaßstab und teuersatz Uteuerermäßigungen () Die teuer ist um die Hälfte ermäßigt für. Hunde, die in Einöden und Weilern (Abs. ) gehalten werden.. ErgLfg 00

10 P 0 Hundesteuersatzung 0. Hunde, die von orstbediensteten, Berufsjägern oder nhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder orstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, tritt die teuerermäßigung nur ein, wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach der Verordnung zur Ausführung des Bayer. Jagdgesetzes vom. März (GVBl.., BayR --E) in der jeweils geltenden assung mit Erfolg abgelegt haben. () P PAls Einöde (Abs. Nr. ) gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 00 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. P PAls Weiler (Abs. Nr. ) gilt eine Mehrzahl benachbarter Anwesen, die zusammen nicht mehr als 00 Einwohner zählen und deren Wohngebäude mehr als 00 m von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind. UZüchtersteuer () P PVon Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse in zuchtfähigem Alter, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird die teuer für Hunde dieser Rasse in der orm der Züchtersteuer erhoben. P P Nr. bleibt unberührt. () Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des teuersatzes nach. UAllgemeine Bestimmungen für teuerbefreiung und teuerermäßigung (teuervergünstigung) () P PMaßgebend für die teuervergünstigungen sind die Verhältnisse zu Beginn des Jahres. PBeginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Jahres, so ist dieser Zeitpunkt entscheidend. () n den ällen des kann jeder Ermäßigungsgrund nur für jeweils einen Hund des teuerpflichtigen beansprucht werden. UEntstehung der teuerpflicht Die teuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der teuertatbestand verwirklicht wird. 0 Uälligkeit der teuer Die teuerschuld wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des teuerbescheids und in den olgejahren jeweils am. März fällig.. ErgLfg 00

11 0 Hundesteuersatzung 0 UAnzeigepflichten () P PWer einen über vier Monate alten, der tadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der tadt melden. P PZur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die tadt ein Hundezeichen aus. () Der steuerpflichtige Hundehalter ( ) soll den Hund unverzüglich bei der tadt abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist, oder wenn der Halter aus der tadt weggezogen ist. () allen die Voraussetzungen für eine teuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der tadt unverzüglich anzuzeigen. Diese atzung tritt am. Januar 00 in Kraft. Un-Kraft-Treten. ErgLfg 00

12 . Neuerlass der Abfallgebührensatzung Es wird auf die in der inanzreferatsvorlage vom (Anlage ) dargelegten Gründe für die Änderung der Müllgebühren zum 0.0.0, auf die Gebührenkalkulation und die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze sowie auf notwendige Änderungen im Rahmen der Neukalkulation eingegangen. Der vorgeschlagene Neuerlass der Abfallgebührensatzung wird notwendig, da gemäß den gesetzlichen Vorgaben eine Nach- bzw. Neukalkulation durchzuführen ist, die zu geänderten Gebühren führt. m Zuge dieser Gebührenveränderungen wird vorgeschlagen, auch einige Regelungen in (Gebührenmaßstab), (Gebührensatz) und (Entstehen der Gebührenschuld) zu überarbeiten und zu aktualisieren. Ermächtigungsgrundlagen für die atzung sind Artikel Absatz atz, Absatz und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes und Artikel Absatz und Artikel des Kommunalabgabengesetzes. Die tadt wird hierbei im eigenen Wirkungskreis tätig. Die Einzelheiten der Gebührenanpassung ergeben sich aus der umfangreichen Vorlage der tadtkämmerei vom 0. August 0 und wurden soeben dargelegt. n der Vorlage sind auch die jeweiligen alten und neuen Gebührensätze gegenübergestellt. Die dadurch notwendigen Änderungen im atzungstext sind im Entwurf der atzung (Anlage ) in roter chrift hinterlegt. Die sonstigen überarbeiteten und geänderten Textpassagen sind im Wesentlichen auf eite der Vorlage der tadtkämmerei dargestellt. Zusätzlich sind alle Änderungen in roter chrift im atzungsentwurf hinterlegt. Die Gebührenanpassungen und die sonstigen vorgeschlagenen Änderungen sollen am. Januar 0 in Kraft treten. Der. enat beschließt: Dem tadtrat wird der Beschluss der der Rechtsamtsvorlage vom als Anlage im Entwurf beigefügten Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der tadt Memmingen (Abfallgebührensatzung - AG) empfohlen. timmverhältnis: ja / 0 nein

13 Anlage Änderung der Müllgebühren ab Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der tadt Memmingen (Abfallentsorgungsgebührensatzung AG) Anlage: Berechnungsbeispiele Mit Beschluss des tadtrates vom..0 waren die Müllgebühren ab um durchschnittlich rd. % beim Hausmüll gesenkt worden. Beim Gewerbemüll ergab sich eine Reduzierung um rd. 0 %. Eine erneute Reduzierung der Müllgebühr um durchschnittlich 0 % ist vor allem möglich, weil sich die Kosten für das Müllheizkraftwerk Ulm-Donautal in den letzten Jahren weiter reduziert haben. Die tadt Memmingen ist seit Juli Mitglied des Zweckverbandes Thermische Abfallverwertung Donautal (TAD) in Ulm und somit Miteigentümerin des Müllheizkraftwerks. Dem Zweckverband gehören außerdem die tadt Ulm und die Landkreise Alb-Donau-Kreis, Heidenheim und igmaringen an. Der Zweckverband erhebt zur Deckung der nicht durch sonstige Erträge gedeckten Aufwendungen von den Verbandsmitgliedern eine Umlage. Wegen der hohen ixkosten können die Aufwendungen bei verringerten Anlieferungsmengen nicht entsprechend reduziert werden. Aus diesem Grund erfolgt die Umlage der Kosten seit dem je zur Hälfte nach der Einwohnerzahl und der Anlieferungsmenge. Dies wirkt sich für Memmingen positiv aus. Hinzu kommt, dass der Zweckverband seit Mitte 00 weitere kommunale Vertragspartner finden konnte (Landkreis Biberach, Landkreis Tuttlingen, Landkreis Ostalbkreis) und durch laufende Optimierung der Anlagentechnik die Durchsatzmenge unter Beibehaltung der hervorragenden Abgaswerte erhöht werden konnte. Nach dem aktuellen Wirtschaftsplan des Betreibers des Müllheizkraftwerks werden zum Ende des Jahres 0 alle Darlehen getilgt sein und dadurch im Jahr 0 die umzulegenden Kosten auf den niedrigsten tand seit nbetriebnahme der Anlage sinken. Ab dem Jahr 0 ist wieder mit leicht steigenden Kosten zu rechnen, da nvestitionen zur Erhaltung der hohen Umweltstandards und der Anlagenverfügbarkeit nötig sind. Die aktuelle Kalkulation umfasst entsprechend den gesetzlichen Vorgaben den Zeitraum von 0 bis 00. ür die Jahre 0 bis 0 erfolgt eine Nachkalkulation aufgrund der Rechnungsergebnisse. Aus dieser Zeit kann dem neuen Kalkulationszeitraum ein Betrag in Höhe von rd., Mio. Euro gutgebracht werden. Auf der anderen eite ergeben sich bei verschiedenen Positionen Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation. Beispielhaft seien die Personalkosten genannt. Das vorhandene Gefäßvolumen von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbemüll hat sich seit der letzten Gebührenkalkulation von.0.0 l (= Hausmüll.0.0 l und Gewerbemüll 00.0 l) auf nunmehr.0.0 l (= Hausmüll..0 l und Gewerbemüll.0 l) erhöht. Mit der jetzt vorgeschlagenen Gebührenermäßigung beim Haus- und Gewerbemüll werden die Bürger und Gewerbetreibenden um rd pro Jahr entlastet. Die Auswirkungen im Einzelnen können der Anlage entnommen werden. olgende weitere Änderungen sind im Rahmen der Neukalkulation vorgesehen: Die thermisch nicht behandelbaren Abfälle wie asbesthaltige Baustoffe und Mineralwolle werden auf der Deponie des Alb-Donau-Kreises in Litzholz abgelagert. eit der letzten Kalkulation sind die dortigen Kosten zum Teil deutlich gestiegen. Deshalb ist es nötig, die Gebühr für thermisch nicht behandelbare Abfälle anzupassen. Die Ablagerungsgebühr für Mineralwolle hat sich um % erhöht. Dieser Abfall ist sehr leicht und entsprechend aufwendig zu deponieren. Pro Jahr fallen in Memmingen durchschnittlich 0 Tonnen Mineralwolle an. ür diese Abfallfraktion wird ein neuer Gebührensatz aufgenommen. Die Gebühr für Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern entfällt zukünftig, da eine Anlieferung von diesen Abfällen nur nach einer Vorbehandlung (Binden der Asbestfasern) möglich ist und für diesen vorbehandelten Abfall dann die Gebühr für die Abfallfraktion fest gebundene Asbestfasern gilt. Die Abfallfraktion unbelasteter Ziegel- und Betonbauschutt, Bodenaushub, bitumengebundener traßenaufbruch entfällt künftig. Diese unbelasteten mineralischen Abfälle sind sortiert nach raktionen zu verwerten und werden direkt bei den entsprechenden Unternehmen angeliefert.

14 n den letzten 0 Jahren gab es keine Anlieferung bei der Umladestation der tadt Memmingen im Rahmen der Abfallwirtschaftssatzung. Kleinmengen aus privaten Haushalten werden weiterhin kostenfrei am Wertstoff- und Problemmüllzentrum angenommen. Bei elbstanlieferungen soll zukünftig folgende Bestimmung gelten: Bei Mengen oberhalb der Mindestlast bleibt es bei der bisherigen Regelung. Bei Mengen unterhalb der Mindestlast der jeweiligen Waage wird grundsätzlich eine Pauschalgebühr erhoben. Diese unterscheidet zwischen der jeweiligen Abfallfraktion und verschiedenen Gewichts- und Volumenklassen (bis 0 kg, bis 00 kg, bis 00 kg bzw. bis 00 l); vgl. Abs. des atzungsentwurfs. m Hinblick auf den entstehenden Verwaltungsaufwand wird bei der Kleinmengenwaage eine Mindestgebühr von erhoben. Bei der Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle gemäß Abs. des atzungsentwurfs wird künftig wie folgt verfahren: Es werden zwei Gebühren erhoben. Gebühr eins bemisst sich nach Volumen oder Gewicht laut atzungsentwurf. Gebühr zwei bemisst sich in Höhe der tatsächlich entstehenden Aufwendungen, mindestens jedoch auf 0. n Abs. wurde ein neuer Gebührentatbestand für schuldhaft beschädigte und damit nicht mehr wiederverwendbare Abfallbehälter geschaffen. Gebührenkalkulation Die Kalkulationsaufstellung enthält die veranschlagten Kosten für die Jahre 0 bis 00. Die neuen Abfallgebühren stellen sich demnach wie folgt dar: Voraussichtliche Gesamtkosten im Zeitraum 0 bis 00: 0.. Voraussichtliches Defizit im Zeitraum 0 bis 00:.0. (unter Berücksichtigung der Überschüsse aus den Vorjahren) Von dem Gesamtdefizit entfallen auf. Restmüllabfuhr Hausmüll und Gewerbe (fixe Kosten) im Kalkulationszeitraum..0 Hierzu zählen u. a. die Vorhaltekosten für die Müllentsorgung und die Kosten für die Rekultivierung und Nachsorge früherer Deponien Kostenanteil Hausmüll m Hausmüllbereich sind für jedes Jahr.0 Personen anzurechnen. Ergibt eine Gebühr pro Person im Kalkulationszeitraum..,0 :.0 = Kostenanteil Gewerbemüll Entsprechend der taffelung bei der Nutzfläche ergeben sich für jedes Jahr.0 Gewerbegrundgebühreinheiten: Ergibt eine Gebühr pro Gewerbegrundgebühreinheit im Kalkulationszeitraum:.0, : 0.00 =..,0,00 /Person/jährlich (gerundet).0,,00/einheit/jährlich (gerundet)

15 . Restmüllabfuhr Hausmüll und Gewerbe (variable Kosten) im Kalkulationszeitraum.. Hierzu zählen teilweise die Entsorgungskosten und die Kosten für die Wertstoffentsorgung (z. B. Zuschüsse an die Verbände für Wertstoffsammlungen). Gesamtbetrag der vorhandenen Liter nach der angemeldeten Gefäßanzahl: im Kalkulationszeitraum..0 l (.0.0 l/jahr) Ergibt eine Gebühr pro Liter:.. :..0 l = 0,0 /l/jährlich. Zusätzliche Biotonne Die Gebühr enthält: Die Kosten für die Gestellung der Biotonnen Entleerungskosten Verwertungskosten des Biomülls 0,0 /Liter/Jahr 0, /Liter/Jahr 0, /Liter/Jahr 0, /Liter/Jahr (0,0 /Liter/Monat). Müllsäcke Bei Zugrundelegung von Entsorgungskosten (einschl. Transportkosten) in Höhe von /t Restmüll und einem durchschnittlichen üllgewicht von 0 kg ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von rd., /tück. ür die Mülleinsammlung, die Beschaffung und Lagerung des Müllsacks sowie den Verkauf werden, angesetzt. Der Preis für einen Müllsack beträgt unverändert somit,0. perrmüllentsorgung Die aktuellen Beträge belaufen sich auf: a) ür die Entsorgung je kg 0, b) ür den Transport der nach Buchst. a) zugelassenen Menge bei einer Ladezeit bis Min.,00 c) ür Ladezeiten über Min. je angefangene Minute,0. elbstanlieferer von Grüngut und Gartenabfällen (Umladestation) Diese Gebühr gilt für Direktanlieferungen an die Umladestation. Anlieferungen in haushaltsüblichen Mengen an die Grüngutsammelstelle teinheim bleiben für private Haushaltungen gebührenfrei. 0,0 /0 kg. elbstanlieferer (Umladestation) Hierzu zählen insbesondere die anteiligen Kosten für die Umladestation und die Kosten für den Transport und die Entsorgung des angelieferten Restmülls. Voraussichtliche Tonnage 0 bis 00: Ergibt eine Gebühr von:.0 t (gerundet),00 /t = 0, /kg

16 . Gebührensätze für die Abfallentsorgung bei elbstanlieferung Es ergeben sich folgende Beträge für a) die Beseitigung der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle zur Beseitigung, die nicht thermisch behandelt werden können, je Tonne,00 b) die Entsorgung von Abfällen mit festgebundenen Asbestfasern je Tonne,00 c) die Entsorgung von Abfällen, die nicht thermisch behandelt werden können und im Verhältnis zum Volumen leicht sind (z.b. Dämmstoffe), je Tonne,00 Zusammenfassung der Gebührensätze. Die Gebühr für die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten beträgt bei wöchentlicher Abfuhr der Abfallbehältnisse somit: Differenz in Differenz in % a) Je Liter auf dem angeschlossenen Grundstück bereit gehaltene Behälterkapazität bisherige Gebühr neue Gebühr 0, /Jahr 0,0 /Jahr./. 0,0./., 0,0 /Monat 0,0 / Monat./. 0,00./., b) Je Bewohner des angeschlossenen Grundstückes bisherige Gebühr neue Gebühr,0 /Jahr,00 /Jahr./.,0./.,,0 /Monat, /Monat./. 0,./.,. Die Gebühr für die Abfallentsorgung des an die Hausmüllabfuhr angeschlossenen Gewerbebetriebes beträgt bei wöchentlicher Abfuhr der Abfallbehältnisse: a) Je Liter auf dem angeschlossenen Grundstück bereit gehaltene Behälterkapazität bisherige Gebühr neue Gebühr 0, /Jahr 0,0 /Jahr./. 0,0./., 0,0 /Monat 0,0 /Monat./. 0,00./., b) Je Grundgebühreneinheit,00 /Jahr,00 /Jahr./.,00./.,, /Monat,00 /Jahr./. 0,./.,. Zusätzliche Biotonne Je Liter auf dem angeschlossenen Grundstück zusätzlich bereit gehaltener Biotonne bisherige Gebühr neue Gebühr (unverändert) 0, /Jahr 0, /Jahr 0,0 /Monat 0,0 /Monat

17 . Müllsäcke bisherige Gebühr neue Gebühr (unverändert),0,0. perrmüllabfuhr a) für die Entsorgung der 00 kg übersteigenden Menge und bei der Entsorgung je angefangenes kg bisherige Gebühr neue Gebühr 0, 0,./. 0,0./.,0 b) für den Transport der nach Buchst. a) zugelassenen Menge bei einer Ladezeit bis Min. bisherige Gebühr neue Gebühr (unverändert),00,00 c) für Ladezeiten über Min. je angefangene Minute bisherige Gebühr neue Gebühr (unverändert),0,0. Garten- und Grünabfälle aus privaten Haushaltungen (Anlieferung Grüngutsammelstelle ) bisherige Gebühr neue Gebühr (unverändert) gebührenfrei gebührenfrei aus anderen Herkunftsbereichen bisherige Gebühr neue Gebühr (unverändert) 0,0 /0 kg 0,0 /0 kg. Die Gebühr für die Abfallentsorgung bei elbstanlieferung an die jeweils dafür zugelassenen Einrichtungen beträgt für a) Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle je.000 kg bisherige Gebühr neue Gebühr,00,00./.,00./., b) gefährliche und nicht gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die nicht thermisch behandelt werden, je.000 kg bisherige Gebühr neue Gebühr 0,00,00 +,00 +, c) Abfälle mit fest gebundenen Asbestfasern bisherige Gebühr neue Gebühr 0,00,00 +,00 +, d) die Entsorgung von Abfällen, die nicht thermisch behandelt werden können und im Verhältnis zum Volumen leicht sind (z. B. Dämmstoffe) bisherige Gebühr neue Gebühr ,00 Memmingen, 0. Oktober 0 - tadtkämmerei -

18 Literpreis neu: 0,0 jährlich <<<<< Literpreis alt: 0, jährlich <<<<< Person.Geb.neu:,00 jährlich <<<<< Person.Geb.alt:,0 jährlich <<<<< Berechnungsbeispiele: Hausmüll Ermäßigung neu: bisher: in in % Personen Liter 0,00,0 -,0 -, Personen Liter 0,00 0,00 -,00 -, Personen Liter 0,00,0 -,0 -, Personen Liter 0,00,0 -,0 -, Personen Liter 0,00 0,0 -,0 -, Personen Liter 0 0,00,0 -,0 -, Personen Liter 0,00,00 -,00 -, Personen Liter 0,00,0 -,0 -, Personen Liter 0 00,00,0 -,0 -, Personen Liter 0,00,00 -,00 -, Personen Liter 0,00,0 -,0 -, Personen Liter 00.,00.,0 -,0 -,0 Liter Geb.alt: 0, jährlich <<<<< Liter Geb.neu: 0,0 jährlich <<<<< Grundgebühreinheit alt: Grundgebühreinheit neu:,00 jährlich,00 jährlich <<<<< Grundgebühreinheit Grundgebühreinheit Grundgebühreinheit Grundgebühreinheit Grundgebühreinheit Grundgebühreinheit Gewerbemüll neu: bisher: in in % Liter 0 0,00,0 -,0-0, Liter 0 0,00,0 -,0 -,00 Liter 0 0,00 0,0 -,0-0, Liter 00.,00.,00-0,00 -, 0 Liter 0.,00.0,0 -,0-0,0 Liter 00.0,00.,00-0,00-0, Basis für die Grundgebühreinheit ist die tatsächliche Nutzfläche. Eine Abhängigkeit zwischen der Behältergröße und der Nutzfläche besteht nicht. Ermäßigung

19 Anlage Memminger tadtrecht MtR Entwurf 0 0 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der tadt Memmingen (Abfallgebührensatzung - AG) Vom Aufgrund von Artikel Absatz atz, Absatz und des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes in der assung der Bekanntmachung vom. August (Gesetz- und Verordnungsblatt eite, Bayerische Rechtssammlung ---U), zuletzt geändert durch des Gesetzes vom. Juli 0 (Gesetz- und Verordnungsblatt eite ) in Verbindung mit Artikel Abs. und Artikel des Kommunalabgabengesetzes in der assung der Bekanntmachung vom. April (Gesetz- und Verordnungsblatt eite Bayerische Rechtssammlung 0--), zuletzt geändert durch Gesetz vom. Dezember 0 (Gesetz- und Verordnungsblatt eite ) erlässt die tadt Memmingen nachfolgende atzung: Gebührenerhebung Die tadt Memmingen erhebt für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung (Abfallentsorgungseinrichtung) Gebühren. Gebührenschuldner () Gebührenschuldner ist, wer die Abfallentsorgungseinrichtung der tadt benutzt. () () Bei der Abfallentsorgung im Bring- und im Holsystem sowie der Erstgestellung, Rückgabe und dem Austausch von Abfallbehältern gilt der Eigentümer oder der dinglich Nutzungsberechtigte der an die Abfallentsorgung der tadt angeschlossenen Grundstücke, bei Wohnungs- oder Teileigentum auch die Eigentümergemeinschaft als Benutzer; bei der Entsorgung gewerblicher iedlungsabfälle im Bring- und Holsystem gelten auch die Abfallerzeuger und die Abfallbesitzer als Benutzer. Bei Verwendung von Abfallsäcken ist der Erwerber, bei der Garten- und Grünabfallsammlung und bei elbstanlieferung von Abfällen ist der Abfallerzeuger, der Abfallbesitzer, der Auftraggeber und der Anlieferer Benutzer. Beim perrmülltransport ist der Abfallerzeuger, der Abfallbesitzer und der Auftraggeber Benutzer. Die Abfallentsorgung der tadt benutzt auch derjenige, dessen unzulässig behandelte, gelagerte oder abgelagerte Abfälle die tadt entsorgt. Bei Entsorgung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers im inne von 0 Absatz Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der letzte Halter und der letzte Besitzer Benutzer. Mehrere Benutzer sind Gesamtschuldner. Dies gilt insbesondere für Wohnungs- oder Teileigentümer im inne des Wohnungseigentumsgesetzes. Der Gebührenbescheid über die gesamte Gebührenforderung kann an den Wohnungs- oder Teileigentumsverwalter

20 gerichtet werden. Gebührenmaßstab () ür die Benutzung der Abfallentsorgungseinrichtung im Holsystem nach 0 Absatz Abfallwirtschaftssatzung sowie im Bringsystem nach 0 Absatz atz Nummern und Abfallwirtschaftssatzung werden Grundgebühren und Leistungsgebühren erhoben. () Die Grundgebühr für die an die Abfallentsorgungseinrichtung im Hol- und Bringsystem angeschlossenen Grundstücke bemisst sich bei a) Abfällen aus privaten Haushaltungen (Haushaltsgrundgebühr) nach der Zahl der Bewohner, b) gewerblichen iedlungsabfällen (Gewerbegrundgebühr) nach der aus Zahl und Größe der Gewerbeeinheiten ermittelten Zahl der Gebühreneinheiten. () Die Zahl der Gebühreneinheiten (GE) beträgt je Gewerbeeinheit auf dem angeschlossenen Grundstück. bis 00 Quadratmeter GE,. bis.00 Quadratmeter GE,. bis.00 Quadratmeter GE,. bis.00 Quadratmeter GE,. bis.00 Quadratmeter GE,. bis.00 Quadratmeter GE,. über.00 Quadratmeter je angefangene weitere.000 Quadratmeter zusätzliche GE,. über.00 Quadratmeter je angefangene weitere Quadratmeter zusätzliche GE. Die der Ermittlung der Gebühreneinheiten zugrunde liegenden Nutzflächen und Gewerbeeinheiten ergeben sich aus den vom Gebührenschuldner aufgrund seiner Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach Abfallwirtschaftssatzung gemachten glaubhaften Angaben. Kommt der Gebührenschuldner seinen Mitteilungs- und Auskunftspflichten nicht oder unvollständig nach, kann die tadt die anzusetzenden gewerblichen Nutzflächen und Gewerbeeinheiten schätzen. () Die Leistungsgebühr für die an die Abfallentsorgungseinrichtung im Holsystem angeschlossenen Grundstücke bemisst sich nach Art und Nennvolumen der bereitgehaltenen Abfallbehälter gemessen in Litern sowie der Abfuhrhäufigkeit gemessen in Wochen. () Die Gebühr für Abfallsäcke bemisst nach Zahl und Größe der äcke gemessen in Litern. () Die Gebühr für die Erstgestellung, Rückgabe und den Austausch von Abfallbehältern richtet sich nach Zahl und Volumen des Abfallbehälters und dem Ort der Übergabe. m alle des notwendigen Ersatzes von schuldhaft beschädigten oder schuldhaft sonst nicht mehr benutzbaren Abfallbehältern oder nicht zurückgegebenen Abfallbehältern bestimmt sich die Gebühr nach der Zahl und dem Volumen der zu ersetzenden Abfallbehälter. () Die Gebühr für die perrmüllsammlung bemisst sich nach der Menge gemessen in Kilogramm. Beim perrmülltransport bemisst sich die Gebühr nach der Ladezeit gemessen in Minuten. () Die Gebühr der Garten- und Grünabfallsammlung bemisst sich nach Herkunft, ammelstelle und Menge gemessen in Kilogramm. () Die Gebühr der elbstanlieferung von Abfällen bemisst sich nach Art und Menge gemessen in Kilogramm. (0) Bei Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle ( Absatz atz ) bemisst sich die Gebühr nach der Menge gemessen in Kilogramm oder Liter und

21 dem Anfallort gemessen nach der Anzahl der Abfuhren. Bei Entsorgung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers im inne von 0 Absatz Kreislaufwirtschaftsgesetz bemisst sich die Gebühr nach der Anzahl. Gebührensatz () Die Haushaltsgrundgebühr ( Absatz Buchstabe a) beträgt je Bewohner des angeschlossenen Grundstücks a) jährlich,00 Euro, b) monatlich, Euro. () Die Gewerbegrundgebühr ( Absatz Buchstabe b) beträgt je Gebühreneinheit a) jährlich,00 Euro, b) monatlich,00 Euro. () Die Leistungsgebühr ( Absatz ) beträgt. je Liter Nennvolumen der auf dem angeschlossenen Grundstück bereitgehaltenen Restmüllbehälter bei Abfuhr des Restmülls und des Biomülls im wöchentlichen Wechsel a) jährlich 0,0 Euro, b) monatlich 0,0 Euro.. je Liter Nennvolumen einer zusätzlichen Biotonne nach Absatz atz Abfallwirtschaftssatzung bei zweiwöchentlicher Abfuhr des Biomülls a) jährlich 0, Euro, b) monatlich 0,0 Euro. () Die Gebühr für den Erwerb eines Abfallsackes beträgt je tück mit 0 Liter üllraum,0 Euro. () Die Gebühr für die perrmüllsammlung beträgt. für die Entsorgung des perrmülls je angefangenes Kilogramm 0, Euro,. für den Transport des perrmülls a) bei einer Ladezeit bis Minuten b) je weitere Minute Ladezeit,00 Euro,,0 Euro. () Die Gebühr der Garten- und Grünabfallsammlung beträgt. bei Übergabe aus privaten Haushaltungen an der Grüngutsammelstelle gebührenfrei. bei Übergabe aus anderen Herkunftsbereichen an der Umladestation oder an einer anderen von der tadt zugelassen Einrichtung je angefangene 0 Kilogramm 0,0 Euro. () Die Gebühren für die Abfallentsorgung bei elbstanlieferung an den jeweils dafür von der tadt zugelassenen Einrichtungen betragen für. thermisch behandelbare Abfälle je.000 Kilogramm,00 Euro,

22 . nicht thermisch behandelbare Abfälle je.000 Kilogramm. Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern je.000 Kilogramm. nicht thermisch behandelbare Abfälle, die im Verhältnis zum Volumen leicht sind (z. B. Dämmstoffe) Bei Teilmengen wird eine der Teilmenge entsprechende Gebühr erhoben.,00 Euro,,00 Euro,,00 Euro. () oweit das Gewicht der angelieferten Abfälle im Wertstoff- und Problemmüllzentrum oder an den von der tadt bekanntgemachten ammeleinrichtungen oder bei der perrmüllsammlung mit der Waage nicht ermittelt werden kann (Gewicht unterhalb der Mindestlast) wird eine pauschale Gebühr erhoben. Die Gebühren betragen für. perrmüll bis 0 kg:,00, bis 00 kg: 0,00,. thermisch behandelbare Abfälle bis 0 kg:,, bis 00 kg:,0, bis 00 kg:,00,. Abfälle mit festgebundenen Asbestfasern bis 00 kg:,0, bis 00 kg:,00,. nicht thermisch behandelbare Abfälle, die im Verhältnis zum Volumen leicht sind (z. B. Dämmstoffe) bis 00 Liter:,00, bis 00 kg:,00, bis 00 kg:,00,. Biomüll bis 00 kg:,00 bis 00 kg:,00 Die Mindestgebühr an der Kleinmengenwaage am Wertstoff- und Problemmüllzentrum beträgt. () oweit die Entsorgung angelieferter Abfälle einen zusätzlichen Aufwand erfordert, wird ein Zuschlag in Höhe der tatsächlich angefallenen Auslagen erhoben. Einen zusätzlichen Aufwand stellen insbesondere Aufwendungen für Genehmigungen im Einzelfall, Auslagen für Entsorgungsnachweise im Einzelfall oder zusätzlichen Einbau- und bzw. oder ortieraufwand dar. (0) Die Gebühr für die Erstgestellung, den Austausch und die Rückgabe von Abfallbehältern beträgt. bei Übergabe an einem von der tadt benannten Ort gebührenfrei. bei Übergabe auf dem angeschlossenen Grundstück a) für Abfallbehälter bis 0 Liter Nennvolumen je tück bei gleichzeitiger Übergabe weiterer Behälter je weiteres tück bis 0 Liter Nennvolumen b) für Abfallbehälter ab 0 Liter Nennvolumen je tück,00 Euro,,00 Euro, 0,00 Euro. () Die Gebühr für den Ersatz von schuldhaft beschädigten oder schuldhaft sonst nicht mehr benutzbaren Abfallbehältern oder nicht zurückgegebenen Abfallbehältern wird nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand berechnet. Der entstandene Aufwand errechnet sich aus den

23 Kosten der Wiederbeschaffung eines neuen Abfallbehälters sowie den Kosten für die Abholung des beschädigten und Lieferung des neuen Abfallbehälters. Die Kosten für die Wiederbeschaffung eines Abfallbehälters betragen. Müllgroßbehälter mit bis zu 0 Liter Nennvolumen:,00,. Müllgroßbehälter mit 0 Liter Nennvolumen:,00,. Müllgroßbehälter mit 0 Liter Nennvolumen (Container): 0,00,. Müllgroßbehälter mit 00 Liter Nennvolumen (Container):,00. () Bei der Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle wird neben der Gebühr, die sich nach Art und Menge, gemessen in Kilogramm, bestimmt, auch eine Gebühr für die entstandenen Aufwendungen erhoben. Die Gebühr für die Aufwendungen bemisst sich nach dem jeweiligen tatsächlichen Aufwand. Dazu gehören insbesondere die Kosten für ahrzeug- und Geräteeinsatz, die Lohnkosten sowie die Kosten für besondere Untersuchungen und eine besondere Art der Entsorgung; sie beträgt jedoch mindestens 0 Euro. ür die Entsorgung eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers im inne von 0 Absatz Kreislaufwirtschaftsgesetz beträgt die Gebühr je Kraftfahrzeug oder Anhänger 00 Euro. Entstehen der Gebührenschuld () () Bei der Abfallentsorgung im Bring- und Holsystem entsteht die Gebührenschuld der Grundund Leistungsgebühren erstmals mit nkrafttreten dieser atzung, für später hinzukommende chuldner erstmals mit Beginn des auf den Eintritt des Gebührentatbestandes folgenden Kalendermonats, im Übrigen fortlaufend mit Beginn eines Kalendermonats; angefangene Kalendermonate gelten als volle Kalendermonate. atz gilt entsprechend, wenn sich die Umstände für die Berechnung der Grund- oder Leistungsgebühren ändern. ür nachweislich länger als Kalendermonate ungenutzte Gewerbeeinheiten entsteht ab Beginn des. Kalendermonats für jeden weiteren Kalendermonat des Nutzungsausfalls keine Gebührenschuld. Beim Erwerb von Abfallsäcken entsteht die Gebührenschuld mit dem Erwerb. Bei der Erstgestellung, beim Austausch und Rückgabe von Abfallbehältern entsteht die Gebührenschuld mit der Übergabe. () Bei der perrmüllsammlung entsteht die Gebührenschuld für die perrmüllentsorgung mit der Übergabe, für den perrmülltransport für Ladezeiten bis Minuten mit Zugang des Abholungsauftrags bei der tadt oder ihrem Beauftragten und für weitere Ladezeiten mit der Verladung des perrmülls. () Bei der Garten- und Grünabfallsammlung und bei elbstanlieferung der Abfälle entsteht die Gebührenschuld mit der Übergabe. () Bei Entsorgung unzulässig behandelter, gelagerter oder abgelagerter Abfälle und bei Entsorgung von Kraftfahrzeugen und Anhängern im inne von Absatz Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz entsteht die Gebührenschuld mit der Abfuhr. () Beim Ersatz von schuldhaft beschädigten oder schuldhaft sonst nicht mehr benutzbaren Abfallbehältern oder nicht zurückgegebenen Abfallbehältern ( Abs. ) entsteht die Gebührenschuld mit der Übergabe des Ersatzbehälters bzw. dem Aufstellen des Ersatzbehälters auf dem Grundstück. indet keine Übergabe oder kein Aufstellen statt, entsteht die Gebührenschuld mit Eingang der Meldung bei der tadt Memmingen. () Bei der elbstanlieferung von Kleinmengen von thermisch behandelbaren Abfällen am Wertstoff- und Problemmüllzentrum entsteht die Gebührenschuld mit der Übergabe.

24 älligkeit der Gebührenschuld () Die Gebühren nach Absatz sind jeweils mit den auf das laufende Kalendervierteljahr entfallenden Beträgen fällig am. März,. Juni,. eptember und. Dezember jeden Jahres, frühestens jedoch einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids. () Bei der Garten- und Grünabfallsammlung und bei elbstanlieferung der Abfälle werden die Gebühren einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheids fällig. () Die nach Absatz,,, und entstehenden Gebühren werden mit der Entstehung fällig. Aufgabenübertragung Gemäß Artikel Absatz Nr. Bayerisches Abfallgesetz kann die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, der Gebührenabrechnung, der Ausfertigung und Versendung der Gebührenbescheide und der Entgegennahme der Gebühr in den ällen der perrmüllsammlungen, der Garten- und Grünabfallsammlung und der elbstanlieferung von Abfällen von einem damit beauftragten zuverlässigen Dritten wahrgenommen werden. nkrafttreten, Außerkrafttreten Diese atzung tritt am. Januar 0 in Kraft. Mit Ablauf des. Dezember 0 tritt die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung der tadt Memmingen (Abfallentsorgungsgebührensatzung - AG) vom. November 0 (atzung- und Verordnungsblatt eite ) außer Kraft.

25 . Änderung der riedhofsgebührensatzung Es werden die in der inanzreferatsvorlage vom.0.0 (Anlage ) dargelegten Gründe für die Anhebung der riedhofsgebühren zum 0.0.0, die Gebührenkalkulation und die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze erläutert. Die Kostenentwicklung seit der letzten Änderung der riedhofsgebührensatzung zum. Januar 0 erfordert es, ab 0 eine maßvolle Gebührenanpassung vorzunehmen. Die Einzelheiten der notwendigen Gebührenanpassung ergeben sich aus der Vorlage der tadtkämmerei vom.0.0 und wurden soeben dargelegt. n der Vorlage sind auch die jeweiligen alten und neuen Gebührensätze gegenübergestellt. Die dadurch notwendigen Änderungen sind im Entwurf der Änderungssatzung (Anlage ) in roter chrift hinterlegt. Ermächtigungsgrundlage für den Erlass der Änderungssatzung ist Artikel Absatz und Artikel des Kommunalabgabengesetzes i. V. m. Art. Abs., und Absatz Nummer der Gemeindeordnung für den reistaat Bayern. Die tadt wird hierbei im eigenen Wirkungskreis tätig. Die Gebührenanpassungen sollen am. Januar 0 in Kraft treten. Der. enat beschließt: Dem tadtrat wird der Beschluss der der Rechtsamtsvorlage vom.0.0 als Anlage im Entwurf beigefügten atzung der tadt Memmingen zur Änderung der riedhofsgebührensatzung empfohlen. timmverhältnis: ja / nein

26 Anlage Entwurf atzung der tadt Memmingen zur Änderung der riedhofsgebührensatzung Vom Aufgrund von Artikel Absatz und Artikel des Kommunalabgabengesetzes in der assung der Bekanntmachung vom. April (Gesetz- und Verordnungsblatt eite Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer 0--), zuletzt geändert durch Gesetz vom..0 (Gesetzund Verordnungsblatt eite ) und aufgrund von Artikeln Absatz, und Absatz Nummer der Gemeindeordnung für den reistaat Bayern in der assung der Bekanntmachung vom. August (Gesetz- und Verordnungsblatt eite - Bayerische Rechtssammlung Gliederungsnummer 00---), zuletzt geändert durch Art. a Abs. des Gesetzes vom..0, (Gesetz- und Verordnungsblatt eite ) erlässt die tadt Memmingen folgende atzung: Artikel atzungsänderungen Die atzung der tadt Memmingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen riedhöfe und sonstigen Bestattungseinrichtungen (riedhofsgebührensatzung -G) in der assung der Bekanntmachung vom. Dezember 0 (atzungs- und Verordnungsblatt eite ) wird wie folgt geändert:. Absatz erhält folgende assung: () Die Bestattungsgebühren betragen je Bestattungsfall a) für die Aufbahrung in der Leichenzelle, die Dekoration der Leichenzelle, die Abhaltung einer Trauerfeier in der Aussegnungshalle, die Herstellung des Grabes mit anschließender dortiger Erdbestattung - in einem Erwachsenengrab (Personen über Jahre).00 EUR, - in einem Kindergrab (Personen bis Jahre) 0 EUR, b) für die Aufbahrung in der Leichenzelle, die Dekoration der Leichenzelle in den Leichenhallen der riedhöfe Amendingen, Buxach, teinheim, Volkratshofen, Herstellung des Grabes und anschließender dortiger Erdbestattung - in einem Erwachsenengrab (Personen über Jahre) 0 EUR, - in einem Kindergrab (Personen bis Jahre) 0 EUR, c) für die Tieferlegung einer Leiche in einem Wahlgrab 0 EUR, d) für die Aufbahrung in der Leichenzelle und die Dekoration der Leichenzelle bei anschließender Überführung e) für die Abhaltung einer Trauerfeier im Waldfriedhof - in der Aussegnungshalle - im Nebenraum der Aussegnungshalle f) für die Orgelbenutzung in der Aussegnungshalle des Waldfriedhofs 0 EUR, 0 EUR, 0 EUR, EUR,

27 g) für die Benutzung der Musikanlage einschließlich Tonträger EUR, h) für die Benutzung des ektionsraumes je all - zur ektion 0 EUR, - zur rituellen Waschung 00 EUR, i) für die Benutzung der Kühlzelle je Tag 0 EUR, j) für die Beförderung von Kränzen (Gebinden) je angefangene 0 tück EUR, k) für die Herstellung eines Grabes zur Beisetzung einer Urne mit anschließender Beisetzung l) für die Bestattung einer Urne in einer Urnennische einer Urnenwand m) für die Bestattung einer Urne im Urnengemeinschaftsgrab im Waldfriedhof 0 EUR, 0 EUR, 0 EUR.. Absätze und erhalten folgende assung: () Die Grabplatzgebühren der Einzelgräber zur Erdbestattung betragen. im Waldfriedhof a) bei Wahlgräbern mit einer Ruhezeit von Jahren Jahren 0 Jahren Jahren nur Kinder nur Kinder nur Kinder Erwachsene A-Gräber EUR EUR EUR EUR, A-Gräber rückwärts EUR 0 EUR EUR 0 EUR, B-Gräber EUR EUR EUR EUR, C-Gräber EUR EUR EUR EUR, D-Gräber EUR EUR 0 EUR EUR, Kindergräber EUR 00 EUR EUR. b) bei Reihengräbern mit einer Ruhezeit von Jahren 0 EUR,. im riedhof Amendingen a) für Erwachsenengräber (Personen über Jahre) mit einer Ruhezeit von Jahren b) für Kindergräber (Personen bis Jahre) mit einer Ruhezeit von Jahren. in den riedhöfen Buxach, teinheim und Volkratshofen a) für Erwachsenengräber (Personen über Jahre) mit einer Ruhezeit von Jahren b) für Kindergräber (Personen bis Jahre) mit einer Ruhezeit von Jahren EUR, 0 EUR, 00 EUR,,0 EUR.

28 () Die Grabplatzgebühren zur Urnenbestattung betragen. im Waldfriedhof bei einer Ruhezeit von Jahren a) für Urnengräber EUR, b) für Urnenrasengräber EUR, c) für Urnennischen in einer Urnenwand 0 EUR, d) für einen Bestattungsplatz im Urnengemeinschaftsgrab EUR, e) für die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab nach Absatz atz der riedhofssatzung A-Gräber A-Gräber rückwärts B-Gräber C-Gräber D-Gräber EUR, 0 EUR, EUR, EUR, EUR, f) für Urnenbaumgräber EUR.. in den riedhöfen Amendingen, Buxach, teinheim und Volkratshofen bei einer Ruhezeit von Jahren a) für Urnengräber EUR, b) für Urnenrasengräber EUR, c) für Urnennischen in einer Urnenwand 0 EUR, d) für die zusätzliche Beisetzung einer Urne in einem Wahlgrab nach Absatz atz der riedhofssatzung EUR.. Absatz atz erhält folgende assung: () Die riedhofsunterhaltsgebühren betragen a) bei einem Wahlgrab (Wahlgrab zur Erdbestattung, Urnengrab, Urnenrasengrab, Urnennische, Urnenbaumgrab) für jedes Jahr der Ruhezeit und jedes Verlängerungsjahr eines Grabrechts b) bei einem Reihengrab und einem Bestattungsplatz im Urnengemeinschaftsgrab für jedes Jahr der Ruhezeit c) bei einem Kindergrab für jedes Jahr der Ruhezeit und jedes Verlängerungsjahr eines Grabrechts,00 EUR,,00 EUR,,0 EUR.. Absätze und erhalten folgende assung: () Die Ausgrabungsgebühren betragen a) bei Ausgrabungen aus Erdbestattungsgräbern. für das Öffnen und chließen des Grabes 0 EUR,. für die Aushebung von Leichen oder Leichenteilen - aus Erwachsenengräbern (Personen über Jahre) -- vor Ablauf der Ruhezeit.0 EUR, -- nach Ablauf der Ruhezeit 0 EUR,

29 - aus Kindergräbern (Personen bis Jahre) -- vor Ablauf der Ruhezeit 0 EUR, -- nach Ablauf der Ruhezeit 0 EUR, b) bei Ausgrabungen von Urnen für das Öffnen und chließen des Grabes und die Aushebung der Urne c) für das Öffnen und Verschließen von Urnennischen und die Entnahme der Urne 0 EUR, 0 EUR. () Die Wiederbestattungsgebühren betragen bei der Wiederbestattung a) von Leichen oder Leichenteilen 0 EUR, b) einer Urne in einem Grab 0 EUR, c) einer Urne in einer Urnennische 0 EUR.. n Absatz atz werden die Worte 0 EUR durch die Worte 00 EUR ersetzt.. n werden die Worte 0 EUR durch die Worte EUR ersetzt.. n 0 werden die Worte gem. Absatz atz und angefügt. Diese atzung tritt am. Januar 0 in Kraft. Artikel nkrafttreten Memmingen, TADT MEMMNGEN Manfred childer Oberbürgermeister

30 - - Änderung der atzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Bestattungseinrichtungen (riedhofsgebührensatzung) Vorlage für die itzungen des. enates (Empfehlung) am 0..0 und des Plenums am..0. Trotz der Erhöhung der riedhofsgebühren zum besteht beim Haushaltsunterabschnitt "Bestattungswesen" weiterhin ein hohes Defizit. Laut der Jahresrechnung betrug dieses im Jahr 0 rd Zum Zeitpunkt der letzten Kalkulation im Jahr 0 belief sich der ehlbetrag noch auf rd Eine Anhebung der riedhofsgebühren lässt sich nicht umgehen, zumal der bestehende ehlbetrag in den folgenden Jahren sonst weiter steigen würde. m Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Art. Abs. Kommunalabgabengesetz) ist auf die Kostendeckung durch Gebühren zu achten. Gravierend wirkt sich auf die Einnahmen aus, dass anstelle von Erdbestattungen zunehmend Urnenbestattungen vorgenommen werden. Hinzu kommt, dass die Auflassung von Erdgräbern im Waldfriedhof deutlich zunimmt (durchschnittlich 0 Gräber/Jahr). Ursache hierfür ist, dass vielfach Grabstellen früher als in der Vergangenheit üblich aufgegeben werden. Eine weitere Ursache für den ehlbetrag ist die Erhöhung der Personalkosten bei den Tariflich Beschäftigten. Die Gehälter sind seit 0 um, % gestiegen (zuletzt zum um, %). Die achkosten haben sich entsprechend den üblichen Preissteigerungen entwickelt. Kosteneinsparungen in nennenswertem Umfang sind nicht möglich, da der Pflegeaufwand der riedhöfe trotz rückläufiger Belegungen unverändert bleibt. Die Zahl der Bestattungsfälle in den letzten Jahren stellt sich wie folgt dar: Bestattungsfälle insgesamt: Waldfriedhof und städtische 00 Außenfriedhöfe

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