zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (WbO) von 2004 Facharztweiterbildung

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1 L o g b u c h zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Berlin (WbO) von 2004 Facharztweiterbildung Kinderchirurgie (WbO und 10. Nachtrag) Angaben zur Person: Name: Vorname: (Rufname bitte unterstreichen) Geburtsdatum: Geburtsort/ggf. -land: Akademische Grade: Stand:

2 Allgemeine Informationen zum Ausfüllen des Logbuches Im Logbuch sind die erforderlichen festgelegten Weiterbildungsinhalte abgebildet. Das Ausfüllen des Logbuches dient der Dokumentation der Weiterbildung gemäß 8 Absatz 1 der Weiterbildungsordnung (WbO) der Ärztekammer Berlin von Die vorgegebenen en sind Mindestzahlen. Es sind die persönlich erbrachten Zahlen einzutragen und durch die befugte Ärztin/den befugten Arzt zu bestätigen. Dabei hat die befugte Ärztin/der befugte Arzt die laut WbO geforderten Inhalte, die eine Ärztin/ein Arzt in Weiterbildung bei ihr/ihm absolviert hat, in der entsprechenden Spalte im Logbuch zu bescheinigen. Beispiel: gemäß 8 WbO * Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben 24, (ggf. Kürzel) Stempel Mustermann 65, (ggf. Kürzel) sonographische Untersuchungen der Bewegungsorgane einschließlich Arthrosonographien , (ggf. Kürzel) Stempel 32, (ggf. Kürzel) Beispielfrau 64, (ggf. Kürzel) Stempel 97, (ggf. Kürzel) Mustermann Die/der zur Weiterbildung befugte Ärztin/Arzt führt mit der/dem in Weiterbildung befindlichen Ärztin/Arzt am Ende eines Weiterbildungsabschnitts, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird. Bestehende Defizite werden aufgezeigt. Der Inhalt dieses Gesprächs ist zu dokumentieren. Bei Bedarf können zusätzliche Seiten ausgedruckt und dem Logbuch beigefügt werden. Das ausgefüllte Logbuch ist bei der Ärztekammer zusammen mit einem Antrag auf Anerkennung der Weiterbildung bzw. auf Zulassung zur Prüfung einzureichen. 2/23

3 Weiterbildungschronologie Aufstellung der ärztlichen Tätigkeiten, die für die Anerkennung der angestrebten Weiterbildung relevant sind, in zeitlicher Reihenfolge: Nr. Zeitraum von bis Vollzeit/ Teilzeit in % Weiterbildungsstätte Hochschule, Krankenhausabt., Institut etc. (Ort, Name) zur Weiterbildung befugte/r Ärztin/Arzt Gebiet/Schwerpunkt/ Zusatz- Weiterbildung (Bitte ergänzen Sie ggf. weitere Zeiten durch ein Beiblatt. Bitte vermerken Sie Unterbrechungen und Teilzeitgenehmigungen.) 3/23

4 Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der WbO Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes* Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/ der/des Befugten ethischen, wissenschaftlichen und rechtlichen Grundlagen ärztlichen Handelns der ärztlichen Begutachtung den Maßnahmen der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements einschließlich des Fehlerund Risikomanagements der ärztlichen Gesprächsführung einschließlich der Beratung von Angehörigen psychosomatischen Grundlagen der interdisziplinären Zusammenarbeit der Ätiologie, Pathophysiologie und Pathogenese von Krankheiten der Aufklärung und der Befunddokumentation labortechnisch gestützten Nachweisverfahren mit visueller oder apparativer Auswertung (Basislabor) medizinischen Notfallsituationen der Durchführung von Impfungen den Grundlagen der Pharmakotherapie einschließlich der Wechselwirkungen der Arzneimittel und des Arzneimittelmissbrauchs 4/23

5 Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der WbO Die Weiterbildung beinhaltet unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägungen auch den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Bemerkungen der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes* Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/ der/des Befugten der allgemeinen Schmerztherapie der interdisziplinären Indikationsstellung zur weiterführenden Diagnostik einschließlich der Differentialindikation und Interpretation radiologischer Befunde im Zusammenhang mit gebietsbezogenen Fragestellungen einschließlich CT und MRT der Betreuung von Schwerstkranken und Sterbenden den psychosozialen, umweltbedingten und interkulturellen Einflüssen auf die Gesundheit gesundheitsökonomischen Auswirkungen ärztlichen Handelns den Strukturen des Gesundheitswesens 5/23

6 Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie Weiterbildungsinhalte und Fertigkeiten in Bemerkungen der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes* Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/ der/des Befugten Erkennung, Klassifizierung, Behandlung und Nachsorge chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen der Indikationsstellung zur konservativen und operativen Behandlung chirurgischer Erkrankungen und Verletzungen der Risikoeinschätzung, der Aufklärung und der Dokumentation den Prinzipien der perioperativen Diagnostik und Behandlung operativen Eingriffen und Operationsschritten der Wundversorgung, Wundbehandlung und Verbandslehre den Grundlagen der gebietsbezogenen Tumortherapie der Erkennung und Behandlung von Infektionen einschließlich epidemiologischer Grundlagen, den Hygienemaßnahmen der Indikationsstellung, sachgerechten Probengewinnung und -behandlung für Laboruntersuchungen und Einordnung der Ergebnisse in das jeweilige Krankheitsbild Analgesierungs- und Sedierungsmaßnahmen einschließlich der Behandlung akuter Schmerzzustände der Betreuung palliativmedizinisch zu versorgender Patienten 6/23

7 Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie Weiterbildungsinhalte und Fertigkeiten in Bemerkungen der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes* Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/ der/des Befugten der gebietsbezogenen Arzneimitteltherapie der Erkennung und Behandlung akuter Notfälle einschließlich lebensrettender Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen und Wiederbelebung einschließlich der Grundlagen der Beatmungstechnik und intensivmedizinischer Basismaßnahmen der Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen der medikamentösen Thromboseprophylaxe 7/23

8 Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie Ultraschalluntersuchungen bei chirurgischen Erkrankungen und Verletzungen 50 Punktions- und Katheterisierungs-techniken einschließlich der Gewinnung von Untersuchungsmaterial, davon Legen von Drainagen 10 zentralvenöse Zugänge 25 8/23

9 Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie Infusions-, Transfusions- und Blutersatztherapie, enterale und parenterale Ernährung einschließlich Sondentechnik 50 Lokal- und Regionalanästhesien 50 Eingriffe aus dem Bereich der ambulanten Chirurgie 50 9/23

10 Basisweiterbildung im Gebiet Chirurgie Erste Assistenzen bei Operationen und angeleitete Operationen 50 Indikationsstellung und Überwachung physikalischer Therapiemaßnahmen BK 10/23

11 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Weiterbildungsinhalte und Fertigkeiten in der Vorbeugung, Erkennung, operativen und konservativen Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Fehlbildungen, Erkrankungen, Infektionen, Organtumoren, Verletzungen, Verbrennungen sowie deren Folgen im Kindesalter einschließlich pränataler Entwicklungsstörungen Bemerkungen der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes* Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erworben Datum/ der/des Befugten den instrumentellen und funktionellen Untersuchungsmethoden der Projektionsradiographie (konventionelle Radiologie) des Faches sowie der intraoperativen radiologischen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes den endoskopischen, laparoskopischen, minimalinvasiven, mikrochirurgischen Operationsverfahren und Lasertechniken der Behandlung von Schwer- und Mehrfachverletzten einschließlich des Trauma- Managements und der Überwachung der konservativen und operativen Frakturversorgung einschließlich gelenknaher Frakturen und Gelenkverletzungen sowie plastisch-rekonstruktiver Techniken der enteralen und parenteralen Ernährung insbesondere nach Operationen, auch bei Frühund Neugeborenen den Grundlagen der Durchgangsarzt- und Verletzungsartenverfahren der gewerblichen Berufsgenossenschaften 11/23

12 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Ultraschalluntersuchungen des Schädels, Halses, Thorax, Abdomens und Retroperitonealraumes, der Urogenitalorgane, der Weichteile und des Skelettes inkl. Doppler-/Duplex- Sonographien 500 diagnostische Endkoskopien des Tracheobronchialsystems, des Thorax, Magen- Darm- und Urogenitaltraktes 50 12/23

13 Facharztkompetenz Kinderchirurgie konservative Behandlung von Frakturen und Luxationen einschließlich Repositionen 50 Große Wundversorgung bei Weichteilverletzungen 25 13/23

14 Facharztkompetenz Kinderchirurgie operative Eingriffe einschließlich endoskopischer, minimalinvasiver, mikrochirurgischer und Lasertechniken, davon an Kopf- und Hals, z. B. Trepanationen, ventrikuläre Liquorableitungen, Osteoplastik bei Kraniosynostose, Tracheotomien, Thyreoidektomien, Korrektur von Kiemengangsanomalien, ösophagotracheale Fisteln, Verletzungen und muskulärer Schiefhals, Tumorresektionen 25 an Brustwand und Brusthöhle, z. B. Korrekturen von Fehlbildungen, Erkrankungen und Verletzungen der Brustwand, der Brusthöhle, des Mediastinums, des Tracheobronchialsystems, der Lungen und des Oesophagus, Resektion äußerer, mediastinaler und pulmonaler Tumoren 25 14/23

15 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Fortsetzung von Seite 14 an Bauchwand, Bauchhöhle und Retroperitoneum, davon offene chirurgische und laparoskopische Eingriffe, z. B. bei Erkrankungen und Fehlbildungen der Bauchwand und des Abdomens, kindlichen Tumoren, im Retroperitonealraum und am Anorektum 50 am Urogenitaltrakt, davon Korrektur von Fehlbildungen der Nieren, ableitende Harnwege und des inneren und äußeren Genitale einschließlich Verletzungen, Tumorresektionen 50 15/23

16 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Fortsetzung von Seite 15 am Gefäß-, Nerven- und Lymphsystem, z.b. bei Fehlbildungen einschließlich Dysraphien, Verletzungen und Tumoren, Anlage von Shunts, Port- Implantationen 25 am Stütz- und Bewegungssystem, davon operative Versorgung von Frakturen der langen Röhrenknochen 25 operative Versorgung von gelenknahen Frakturen und Verletzungen großer Gelenke 25 16/23

17 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Fortsetzung von Seite 16 bei plastischrekonstruktiven Eingriffen, z. B. bei Fehlbildungen, kongenitalen Defekten und Defektverletzungen an Kopf, Hals, Brustwand, Rumpf, Extremitäten, Zwerchfellplastiken, Haut-, Muskel-, Sehnenund Knorpelplastiken 25 am Oberbauch, z. B. am Magen, Pylorus, bei gastroösophagealem Reflux, am Zwerchfell, an der Leber, extrahepatischen Gallenwegen, Milz 25 17/23

18 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Fortsetzung von Seite 15 an Dünn- und Dickdarm einschließlich Rektum, davon spezielle Operationen, z.b. Atresien und anderen Fehlbildungen, entzündlichen Erkrankungen, Ileus, Anus praeter naturalis, davon 10 o bei Säuglingen 5 18/23

19 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Fortsetzung von Seite 17 Appendektomien 35 Hernien, davon 50 o bei Säuglingen 25 19/23

20 Facharztkompetenz Kinderchirurgie Versorgung ausgedehnter Weichteilverletzungen 10 weitere Eingriffe, davon nach Verletzungen der Hand, bei Weichteil-, Knochen- und Gelenkinfektionen; Sehnen-/ Nervennähte, Amputationen, Arthrotomien, Osteotomien, Spongiosaplastiken, Tumorresektionen, Osteosynthesen- Materialentfernungen 25 Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, sich in dem für Sie zutreffenden Nachtrag der WbO 2004 unter dem Punkt Weiterbildungszeit Ihrer angestrebten Bezeichnung über die zu absolvierenden Weiterbildungsabschnitte zu informieren. 20/23

21 Dokumentation der Gespräche gemäß 8 WbO 2004 (mind. jährlich bzw. vor Beendigung eines kürzer dauernden Weiterbildungsabschnittes) Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes und Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes und Name in Klarschrift/Stempel: Unterschrift der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes und Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes und Name in Klarschrift/Stempel: Unterschrift der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes und Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes und Name in Klarschrift/Stempel: Unterschrift der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung: 21/23

22 Dokumentation der Gespräche gemäß 8 WbO 2004 (mind. jährlich bzw. vor Beendigung eines kürzer dauernden Weiterbildungsabschnittes) Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes und Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes und Name in Klarschrift/Stempel: Unterschrift der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes und Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes und Name in Klarschrift/Stempel: Unterschrift der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung: Zeitraum des Weiterbildungsabschnittes und Datum des Gespräches: Gesprächsinhalt: Unterschrift der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes und Name in Klarschrift/Stempel: Unterschrift der/des Ärztin/Arztes in Weiterbildung: 22/23

23 Anhang Auszug aus den Allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der WbO - Sofern für die Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildungen nichts Näheres definiert ist, kann die Weiterbildung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich abgeleistet werden. - Die inhaltlichen Weiterbildungsanforderungen werden durch Verwaltungsrichtlinien in fachlicher Hinsicht konkretisiert. Begriffserläuterungen für die Anwendung im Rahmen der Weiterbildungsordnung: Ambulanter Bereich Stationärer Bereich Notfallaufnahme Basisweiterbildung Kompetenz Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung Fallseminar Weiterbildungskurse BK Zum ambulanten Bereich gehören insbesondere ärztliche Praxen, Institutsambulanzen, Tageskliniken, poliklinische Ambulanzen und Medizinische Versorgungszentren. Der stationäre Bereich umfasst Einrichtungen, in denen Patienten aufgenommen und/oder Tag und Nacht durchgängig ärztlich betreut werden; hierzu gehören insbesondere Krankenhausabteilungen, Rehabilitationskliniken, Belegabteilungen und medizinische Abteilungen, die einer Klinik angeschlossen sind. Unter Notfallaufnahme wird die Funktionseinheit eines Akutkrankenhauses verstanden, in welcher Patienten zur Erkennung bedrohlicher Krankheitszustände einer Erstuntersuchung beziehungsweise Erstbehandlung unterzogen werden, um Notwendigkeit und Art der weiteren medizinischen Versorgung festzustellen. Die Basisweiterbildung umfasst definierte gemeinsame Inhalte von verschiedenen Facharztweiterbildungen innerhalb eines Gebietes, welche zu Beginn einer Facharztweiterbildung vermittelt werden sollen. Kompetenz stellt die Teilmenge der Inhalte eines Gebietes dar, die Gegenstand der Weiterbildung zum Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung sind und durch Prüfung nachgewiesen werden. Als Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung gelten insbesondere Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Arbeitsmedizin, Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Mund- Kiefer-Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Neurologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Strahlentherapie sowie Urologie. Andere Gebiete sind der unmittelbaren Patientenversorgung zuzurechnen, sofern eine Tätigkeit mit hinreichend direktem Patientenbezug ausgeübt wird. Ein Fallseminar ist eine Weiterbildungsmaßnahme mit konzeptionell vorgesehener Beteiligung jedes einzelnen Teilnehmers, wobei unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten anhand von vorgestellten Fallbeispielen und deren Erörterung Kenntnisse und Fähigkeiten sowie das dazugehörige Grundlagenwissen erweitert und gefestigt werden. Sofern die Weiterbildungsordnung die Ableistung von Kursen vorschreibt, ist eine vorherige Anerkennung des jeweiligen Kurses und dessen Leiters durch die für den Ort der Veranstaltung zuständige Ärztekammer erforderlich. Diese Kurse müssen den von der Ärztekammer vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. Für eine Kursanerkennung sind die bundeseinheitlichen Empfehlungen zu beachten. Abkürzung für Basiskenntnisse ; kein zahlenmäßig belegter Nachweis erforderlich bzw. möglich 23/23

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