Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Wohngemeinschaft Ambulant betreute Wohngemeinschaft Zwischenraum e. V. Name WG 2 (Frauen-WG) Anschrift Wilhelm-Schlombs-Allee 5, Köln Telefonnummer Tel. 0221/ /15, Fax: 0221/ ggf. -Adresse und Homepage (der info@zwischenraumverein.de Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Wohngemeinschaft) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, Eingliederungshilfe für psychisch kranke Menschen ggf. fachliche Schwerpunkte) Kapazität 2 Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am 2

3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht 1. Privatbereich (Einzelzimmer/Badezimmer/ Zimmergrößen) 2. Gemeinschaftsräume (Raumgrößen, gemeinsames Badezimmer) 3. Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) Keine Geringfügige Wesentliche - Mangel behoben am 3

4 Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 4. Speisen- und - Getränkeversorgung (nur zu prüfen, wenn vereinbart) 5. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 6. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 7. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 8. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 9. Information über Leistungsangebot 10. Beschwerdemanagement 4

5 Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 11. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 12. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 13. Fort- und Weiterbildung 5

6 Pflege und Betreuung keine geringfügige 14. Pflege- und Betreuungsqualität 15. Pflegeplanung/ Förderplanung 16. Umgang mit Arzneimitteln 17. Dokumentation Hygieneanforderungen 19. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 20. Rechtmäßigkeit Konzept zur - Vermeidung 22. Dokumentation - Gewaltschutz keine geringfügige 23. Konzept zum Gewaltschutz 24. Dokumentation - 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung 15/17 Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Der Empfehlung wird entsprochen und entsprechend umgesetzt. Evaluation und Förderplanung werden zukünftig (ab dem ) in der Betreuungsprozess implementiert 15/17 Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil zum Zeitpunkt der Überprüfung die festzustellen waren. Es wird vermerkt, dass mit der Umstellung der Dokumentation zum die dort beseitigt wurden Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die Wohngemeinschaft des Trägers Zwischenraum e. V. befindet sich in einer Wohnanlage an der Dürener Straße. Es handelt sich um ein ehemaliges Kasernengelände. Die Kasernenbauten wurden zu Wohnraum umgebaut und durch Neubauten ergänzt. Die Wohnumgebung wurde ansprechend gestaltet. Die Infrastruktur der Wohnanlage ist sehr gut. Es gibt eine gute Anbindung an das Straßennetz inklusive Autobahnanschluss. Es gibt eine Busverbindung zu einem Einkaufszentrum, eine Straßenbahnlinie in Richtung Köln-Innenstadt, unmittelbaren Anschluss an Wald- und Parkgelände, eine Bäckerei, einen Supermarkt, diverse Ärzte und Therapeuten, sowie eine Einrichtung zur Kinderbetreuung. Die beiden Nutzerinnen von WG 2 kümmern sich individuell um ihre Einzelzimmer und putzen die Gemeinschaftsbereiche abwechselnd. Sie versorgen ihre Wäsche getrennt und kochen abwechselnd für eine gemeinsame warme Mahlzeit am Tag. Eine Nutzerin wird angeleitet und unterstützt von den Mitarbeiterinnen des ambulanten Dienstes von Zwischenraum e. V. Die andere Nutzerin wird von einem Mitarbeiter des DRK betreut. Die Dokumentation des DRK wurde nicht geprüft. Der Träger Zwischenraum e. V. bietet im selben Gebäude die Unterbringung in einer stationären Einrichtung an. Die BeWo-Nutzerinnen kommen aus diesem Bereich. In einem anderen ehemaligen Kasernengebäude bietet der Träger Ergotherapie und Tagesstruktur für die Bewohnerinnen und Bewohner des Wohnheimes und für BeWo-Nutzerinnen an. Darüber hinaus gibt es einen kleinen Laden, in dem selbst hergestellte Stoff- und Holzarbeiten und ausgewählte Fremdwaren verkauft werden. Die festgestellten geringfügigen beziehen sich auf die Toilettenspülung und auf die Dokumentation. Die Toilettenspülung war nicht in Ordnung. Der Hausmeister wurde direkt informiert. Der Mangel wurde am behoben. Die Dokumentation wies in den Bereichen Förderplanung und Evaluation auf. Zum wurde die Dokumentation verbessert. Die sind behoben. Darüber hinaus wurde der Wohnraum aufgrund eines Hinweises der Heimaufsicht mit einem Rauchmelder ausgestattet. 8

9 Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Eine Darstellung des Angebots wurde nicht erstellt. 9

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