AMTSBLATT. der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde. Jahrgang 22 Donnerstag, den 15. Mai 2014 Nummer 6

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1 AMTSBLATT der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde STADT BAD SULZA mit den Ortsteilen Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Neustedt, Reisdorf, Sonnendorf und Wickerstedt und der Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt und Schmiedehausen Besuchen Sie uns im Internet unter Jahrgang 22 Donnerstag, den 1 Mai 2014 Nummer 6 Nächster Redaktionsschluss Montag, den Nächster Erscheinungstermin Donnerstag, den Pfingsten! Traditionelles Pfingstfest 2014 in Flurstedt Eintanzen an der Dorflinde in Flurstedt Bereits im Jahre 1852, vor mehr als 160 Jahren, gründete die Dorfjugend der Gemeinde Flurstedt eine Pfingstgesellschaft (der heutige Heimatverein Flurstedt e.v.). Kurz darauf wurde der Obertrebrarer Burschenverein e.v. ins Leben gerufen. Seit jeher findet das Pfingstfest in den befreundeten Nachbargemeinden statt. Der Veranstaltungsort wechselt jährlich - in diesem Jahr wird das Fest vom Heimatverein Flurstedt e.v. mit Unterstützung der Gemeinde sowie der Freiwilligen Feuerwehr ausgerichtet. Wie es Brauch ist, machen sich die Flurstedter Burschen am Pfingstsonntag wieder frohgemut zu Fuß auf den Weg zur Mühle nach Obertrebra, um dort die Pfingstmädchen zu entführen. Ankunft der Flurstedter Burschen (mit der Band Da Capo) in der Mühle, Obertrebra Im Anschluss spazieren die stolzen Flurstedter Buben wieder gen Heimat, nicht nur mit den hübschen Eroberungen aus der Nachbargemeinde im Schlepptau, auch die Burschen aus Obertrebra marschieren mit nach Flurstedt. An der Dorflinde stehen zu diesem Zeitpunkt schon die Maiden aus Flurstedt und warten auf deren Tanzpartner aus der Nachbargemeinde. Nach einem kurzen Eintanzen und einer kleinen Verschnaufpause beginnt der große Festumzug durch den Ort Flurstedt bis hin zum Bettelstein in das Festzelt auf dem Sportplatz. Die schöne Tradition des Pfingstfestes konnte über die rund 160 Jahre bis heute erhalten werden. Dieses Erbe wird von den Mitgliedern des Heimatvereins Flurstedt e.v. sowie dem Obertrebraer Burschenverein e.v., mit Unterstützung der Gemeinden und der Feuerwehren und vielen freiwilligen Helfer bis zum heutigen Tage gepflegt. Das diesjährige Flurstedter Pfingstfest beginnt bereits am Freitag, den 0 Juni mit einer Mallorca-Party mit DJ Steven W., bekannt aus dem F-Haus Jena und Umgebung! Entsprechende Verkleidungen sind unbedingt erwünscht! Wir freuen uns schon auf Eure Kostüme! Zwei weitere Tanzveranstaltungen (am Samstag und Sonntag) im Festzelt mit dem Urgestein aller Bands der Umgebung Da Capo sind geplant sowie ein Pfingstgottesdienst, ein musikalischer Frühschoppen, die Umzüge und nicht zu vergessen am Montag dem 09. Juni das Ständchen. Die detaillierten Informationen zu allen Terminen finden Sie auf Seite 33! Ihr Heimatverein Flurstedt e.v.

2 Bad Sulza Nr. 6/2014 Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde Verwaltung bleibt geschlossen Am Freitag, dem 30. Mai 2014, bleibt das Rathaus geschlossen. Ich bitte unsere Bürger um Beachtung. Johannes Hertwig Was Sie wissen sollten Da in letzter Zeit vermehrt unrichtige oder falsch dargestellte Sachverhalte publiziert bzw. Sachverhalte fehlinterpretiert wurden, ist es notwendig, dieses amtlich klarzustellen. Deshalb wird es zu betreffenden Themen zukünftig an dieser Stelle eine Information unter der Überschrift Was Sie wissen sollten geben. Finanzen der Landgemeinde Stadt Bad Sulza In der TA vom 2 April 2014 war ein Artikel zu lesen, der sich auf den Haushalt der Landgemeinde bezieht. Ich möchte einiges richtigstellen. Der Haushalt ist so aufgebaut, wie er in ganz Thüringen für alle Kommunen verbindlich ist. Fehlende Lesbarkeit kann nicht nachvollzogen werden. Die Haushaltsstellen entsprechen dem Kostenrahmen. Jeder Ortschaftsbürgermeister hat einen Verfügungsfonds. Aus diesem können Vereine, Kirche usw. unterstützt werden. Weshalb das eine unlösbare Knobelaufgabe für die Kämmerin darstellt ist nicht nachvollziehbar. Das die Finanzlage der Landgemeinde nicht rosig ist, mag teilweise stimmen. Die Ursache liegt aber in zu niedrigen Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich bzw. zu hohen Prognosen des Landes bei den Einnahmen z. B. der Gewerbesteuer. Das durch konsequentes Sparen im Jahr 2013 etwa 200 T an Fehlbeträgen abgebaut werden konnten, findet keine Erwähnung. Es wäre ja auch etwas Positives und darüber muss man nicht reden. Einen riesigen Rechenfehler in dem Artikel findet man dann bei den Schulden. Es wird von ca. 11 Millionen gesprochen. Richtig ist, dass die Landgemeinde 772,00 Kreditverbindlichkeiten hat. Das entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung der Landgemeinde von 364. Im Landesdurchschnitt ist jeder Thüringer mit 1100 verschuldet. Da stehen wir doch gut da! Der Artikelverfasser hat vergessen, dass ca. 9.4 Mio. Kapitaldienst für die Therme und Saunalandschaft Pachteinnahmen in gleicher Höhe dagegen stehen. Ich hoffe, einige Irritationen beseitigt zu haben. Johannes Hertwig Dokumente liegen zur Abholung bereit Bürger, die für ihren beantragten Ausweis den PIN-Brief erhalten haben (unter 16 Jahre bitte nachfragen) und Bürger, die einen Reisepass vor dem beantragten, können diese Dokumente während der Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Bad Sulza abholen. Bitte bringen Sie Ihre bisherigen (alten) Dokumente mit. Mit freundlichen Grüßen Ihr Einwohnermeldeamt Standesamt Bad Sulza Zur Eheschließung die herzlichsten Glückwünsche und beste Wünsche für die gemeinsame Zukunft Herrn Markus Nestler und Frau Nicole Nestler geb. Reinhold aus Erfurt Herrn Jens Horn und Frau Andrea Horn geb. Thiem aus Oppenheim Herrn Renè Leppak und Frau Katrin Leppak geb. Roller aus Bad Sulza, OT Wickerstedt Herrn Christian König und Frau Corinna König geb. Wilkens aus Gemeinde Ilmtal-Weinstraße, OT Pfiffelbach, und Griefstedt Herrn Yves Landmann und Frau Sandra Ziegler-Landmann geb. Ziegler aus Dachau Manuele Goebel/Karin Lippold Standesbeamtinnen Stadt Bad Sulza für die Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Die Stadt Bad Sulza und deren Ortschaften ist in folgende neun Wahlbezirke eingeteilt: Die Wahlräume befinden sich: Wahlbezirk Rathaus, Markt 1 Wahlbezirk Historisches Inhalatorium, Kurpark 2 Wahlbezirk Seniorenbegegnungsstätte, Salzstraße 32 Wahlbezirk Ortschaft Auerstedt, Ortschaftsbüro, Reisdorfer Straße 110 Wahlbezirk Ortschaft Flurstedt, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 31a Wahlbezirk Ortschaft Gebstedt, Gasthof zur Post, Obere Brunnenstraße 31 Wahlbezirk Ortschaft Reisdorf, Dorfgemeinschaftshaus, Thomas-Müntzer-Str. 10 Wahlbezirk Ortschaft Sonnendorf, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße Wahlbezirk Ortschaft Wickerstedt, Ortschaftsbüro, Hauptstraße 16

3 Bad Sulza Nr. 6/2014 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Bad Sulza, den 2 April 2014 gez. Johannes Hertwig für die Landgemeinde Stadt Bad Sulza Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Stadtratsmitglieder für den Stadtrat der Landgemeinde Stadt Bad Sulza b.) Wahl der Kreistagsmitglieder für den Kreistag des Kreises Weimarer Land von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Stadt Bad Sulza und deren Ortschaften bilden neun Stimmbezirke. Die Wahlräume befinden sich: Stimmbezirk Rathaus, Markt 1 Stimmbezirk Historisches Inhalatorium, Kurpark 2 Stimmbezirk Seniorenbegegnungsstätte, Salzstr. 32 Stimmbezirk Ortschaft Auerstedt, Ortschaftsbüro, Reisdorfer Straße 110 Stimmbezirk Ortschaft Flurstedt, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 31a Stimmbezirk Ortschaft Gebstedt, Gasthof zur Post, Obere Brunnenstraße 31 Stimmbezirk Ortschaft Reisdorf, Dorfgemeinschaftshaus, Thomas-Müntzer-Str. 10 Stimmbezirk Ortschaft Sonnendorf, Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße Stimmbezirk Ortschaft Wickerstedt, Ortschaftsbüro, Hauptstraße 16 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Stadtratsmitglieder und b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind.

4 Bad Sulza Nr. 6/2014 Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Stadt Bad Sulza - Der Wahlleiter - Markt 1, BAD SULZA Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeindewahlen der Stadt Bad Sulza am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt. am 2 Mai 2014, um Uhr, im Ratssaal des Rathauses, Markt 1, Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Der Briefwahlvorstand ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Bad Sulza, 1 Mai 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Beschlüsse der XXXVI. Sitzung des Stadtrates vom 2 April 2014 Die Veröffentlichung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Niederschrift dieser Stadtratssitzung durch den Stadtrat. Öffentliche Sitzung Beschlussnummer XXXVI / 2014 Beschluss über die Genehmigung der Niederschrift der XXXV. Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des 42 Absatz 2 der ThürKO die Genehmigung der Niederschrift der XXXV. Stadtratssitzung vom ohne Veränderungen. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXXVI / 2014 Beschluss zum Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Stadt Bad Sulza und der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbh über die Erschließungsmaßnahme des Eigenheimstandortes Auf dem Walzel in Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt den Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen der Stadt Bad Sulza und der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbh über die Erschließungsmaßnahme des Eigenheimstandortes Auf dem Walzel in Bad Sulza ohne Veränderungen. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen. Beschlussnummer XXXVI / 2014 Beschluss zur Haushaltssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza für das Jahr 2014 Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des 57 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thür. Kommunalordnung - ThürKO) die Haushaltssatzung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza für das Haushaltsjahr 201 Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. Beschlussnummer XXXVI / 2014 Beschluss über den Finanzplan der Landgemeinde Stadt Bad für den Zeitraum Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt aufgrund des 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Verbindung mit der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) 24 den Finanzplan für die Landgemeinde Stadt Bad Sulza. Der Beschluss wurde einstimmig angenommen.

5 Bad Sulza Nr. 6/2014 Beschlussnummer XXXVI / 2014 Beschluss über die Erstreckungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza (Baumschutzsatzung) Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza beschließt die Erstreckungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza (Baumschutzsatzung) ohne Veränderungen. Der Beschluss wurde mehrheitlich angenommen. Johannes Hertwig Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 57 Absatz (3) der Thüringer Kommunalordnung - Thür- KO - vom , in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom März 2013 (GVBl. S. 49, 58), in Verbindung mit 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - Thür- BekVO wird die 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt. 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 festgesetzt. 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 402 v.h. Gewerbesteuer 383 v.h. bekannt gemacht. Haushaltssatzung der Landgemeinde - Stadt Bad Sulza - (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2014 Beschluss - und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss vom hat der Stadtrat die Haushaltssatzung 2014 mit Haushaltsplan und Anlagen beschlossen. Die Satzung wurde durch die Rechtsaufsichtbehörde mit Schreiben vom , Faxeingang am , bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt. Gemäß 57 Absatz (3) Satz 3 der ThürKO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 10 bis zum in der Stadtkasse der Stadtverwaltung Bad Sulza, Markt 1, Raum 05, öffentlich aus und wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 80 Abs. 3 Satz 1 in der Kämmerei der Stadt Bad Sulza zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Belehrung gemäß 21 Absatz (4) ThürKO: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich. Johannes Hertwig Haushaltssatzung der Landgemeinde - Stadt Bad Sulza - (Kreis Weimarer Land) für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 19 Abs. 1 Satz 1 und des 55 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO erlässt die Stadt Bad Sulza folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 56000,00 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 6 Es gilt der vom Gemeinderat beschlossene Stellenplan. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 0 Januar 2014 in Kraft. Bad Sulza, den Johannes Hertwig Öffentliche Bekanntmachung Siegel Gemäß 21 der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom , in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82, 83), in Verbindung mit 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - Thür- BekVO - wird die bekannt gemacht. Erstreckungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza (Baumschutzsatzung) Der Eingang der Satzung zur Vorlage bei der Rechtsaufsichtbehörde gemäß 21 Absatz (3) ThürKO wurde mit Schreiben vom , Faxeingang am , bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt. Belehrung gemäß 21 Absatz (4) ThürKO: Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Sulza, Markt 1, Bad Sulza, geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich. Johannes Hertwig ab.

6 Bad Sulza Nr. 6/2014 Erstreckungssatzung zur Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza (Baumschutzsatzung) Auf der Grundlage des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 293,295), in Verbindung mit 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 10. März 2005 (GVBl. S. 58), hat der Stadtrat der Stadt Bad Sulza in seiner Sitzung am 2 April 2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Auf die eingegliederten ehemaligen Gemeinden Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Reisdorf und Wickerstedt und jetzigen Ortschaften der Landgemeinde Stadt Bad Sulza wird die Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza (Baumschutzsatzung) vom 27. April 1998, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza am , als Ortsrecht erstreckt. Die Satzung ist Anlage dieser Satzung. 2 Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Bad Sulza, den 30. April 2014 Stadt Bad Sulza Johannes Hertwig - Siegel - Anlage: Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza (Baumschutzsatzung) vom 27. April 1998 Satzung zum Schutz des Baumbestandes der Stadt Bad Sulza Der Stadtrat der Stadt Bad Sulza hat aufgrund des 17 Abs. 4 des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes - VorlThürNatG - vom 28. Januar 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen S. 57), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2 September 1996 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen S. 149), in Verbindung mit 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 6 des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes - VorlThürNatG - und der 2 und 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung vom 1 August 1993 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Thüringen S. 501), zuletzt geändert durch Art. 1 des Thüringer Gesetzes zur Kommunalisierung staatlicher Aufgaben vom 1 Juni 1997 (Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen S. 207), folgende Satzung beschlossen: (2) Der Stammumfang ist in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden zu messen. Liegt der Kronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend. (3) Behördlich angeordnete Ersatzpflanzungen und Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu pflanzen oder zu erhalten sind, sind ohne Beschränkung auf einen Stammumfang geschützt. (4) Nicht unter diese Satzung fallen Obstbäume, wenn sie einer erwerbsgartenbaulichen Nutzung unterliegen, ausgenommen Walnußbäume und Eßkastanienbäume, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, Bäume auf Dachgärten, Bäume im Rahmen des historischen Gestaltungskonzeptes der durch das Thüringer Denkmalschutzgesetz vom 7. Januar 1992 in seiner jeweils geltenden Fassung geschützten historischen Park- und Gartenanlagen, sowie Bäume, die dem Thüringer Waldgesetz vom August 1993 in seiner jeweils geltenden Fassung unterliegen. (5) Nachbarrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. 3 Schutzzweck Die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Bäume dient der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Lebensstätten, für die Tier- und Pflanzenwelt, der Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes, der Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas, der Abwehr schädlicher Einwirkungen, der Gewährleistung und Erreichung einer innerörtlichen Durchgrünung, der Herstellung eines Biotopverbundes mit den angrenzenden Teilen von Natur und Landschaft. 4 Pflege-und Erhaltungspflicht (1) Der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes ist verpflichtet, auf dem Grundstück befindliche geschützte Bäume sach- und fachgerecht zu erhalten und zu pflegen. Zu den Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen zählen insbesondere die Bodenverbesserung, die Beseitigung von Krankheitsherden, die Behandlung von Wunden sowie die Belüftung und Bewässerung des Wurzelwerkes. (2) Die Stadt kann anordnen, daß der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der geschützten Bäume auf seine Kosten durchführt, unterläßt, wenn sie dem Schutzzweck dieser Satzung zuwiderlaufen, oder durch die Stadt oder von ihr Beauftragte duldet, soweit die Durchführung der Maßnahmen dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten im Einzelfall nicht zuzumuten ist. Dies gilt insbesondere für die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen. 1 Gegenstand der Satzung/Geltungsbereich Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne sind stammbildende Gehölze (Bäume) einschließlich ihres Wurzelbereiches nach Maßgabe dieser Satzung geschützt, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften weiterreichende Schutzbestimmungen bestehen. 2 Geschützte Bäume (1) Bäume im Sinne der Satzung sind Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm, mehrstämmig ausgebildete Einzelbäume, strauchartige Bäume oder baumartige Sträucher, wie z.b. Deutsche Mispel, Kirschpflaume, Salweide oder Kornelkirsche, wenn wenigstens zwei Stämme jeweils einen Stammumfang von mindesten 30 cm aufweisen. 5 Verbotene Maßnahmen (1) Es ist verboten, im Geltungsbereich dieser Satzung Bäume ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihre Gestalt wesentlich zu verändern oder Maßnahmen vorzunehmen, die zum Absterben der Bäume führen. Hierunter fallen nicht Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen nach 4 oder Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Erlaubt sind ferner unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr; sie sind der Stadt nachträglich unverzüglich schriftlich anzuzeigen. (2) Als Beschädigungen im Sinne des Absatzes 1 gelten auch Schädigungen des Wurzelbereiches, insbesondere durch Befestigen der Bodenoberfläche mit einer wasserundurchlässigen Decke, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Aufschüttungen, Lagern, Anschütten und Ausgießen von Salzen, Ölen, Säuren, Laugen, Farben, Abwässern, Baustoffen, Abfällen oder anderen Chemikalien, Austretenlassen von Gasen und anderen schädlichen Stoffen aus Leitungen,

7 Bad Sulza Nr. 6/2014 unsachgemäße Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Streusalzen oder Auftaumitteln, Bodenverdichtungen durch Abstellen oder Befahren mit Fahrzeugen, Maschinen oder Baustelleneinrichtungen, 7. Feuer machen im Stamm- und Kronenbereich oder 8. unsachgemäße Aufstellung und Anbringung von Gegenständen (z.b. Bänke, Schilder, Plakate). Dies gilt nicht für Bäume an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, wenn ausreichend Vorsorge gegen eine Beschädigung der Bäume getroffen wird. (3) Eine wesentliche Veränderung der Gestalt im Sinne des Abs. 1 liegt auch vor, wenn an Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen wesentlich verändern oder das Wachstum, die Vitalität oder die Lebenserwartung erheblich beeinträchtigen. Die fachgerechte Beschneidung von Kopfweiden stellt keine wesentliche Veränderung der Gestalt im Sinne des Abs.1 dar. 6 Ausnahmen und Befreiungen (1) Ausnahmen von den Verboten des 5 sind zu genehmigen, wenn der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigte aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines vollstreckbaren Titels verpflichtet ist, einen oder mehrere Bäume zu entfernen oder zu verändern, eine nach baurechtlichen Bestimmungen zulässige Nutzung sonst nicht verwirklicht werden kann, von dem Baum eine Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann, der Baum so stark erkrankt ist, daß die Erhaltung auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Erhaltung nicht zumutbar ist, oder die Beseitigung des Baumes aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interessen dringend erforderlich ist. (2) Von den Verboten des 5 können im Einzelfall Befreiungen erteilt werden, wenn das Verbot zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist. Eine Befreiung kann auch aus Gründen des Allgemeinwohls erfolgen. (3) Die Erteilung einer Ausnahme/Befreiung ist bei der Stadt (Ordnungsamt) schriftlich unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung eines Lageplans, auf der Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume ausreichend dargestellt sind, zu beantragen. Im Einzelfall können weitere Unterlagen angefordert werden. (4) Die Ausnahmegenehmigung kann im Fall des Abs. 1 Nr. 2 mit Nebenbestimmungen versehen werden. Dem Antragsteller kann insbesondere auferlegt werden, bestimmte Erhaltungsmaßnahmen zu treffen, standortgerechte Bäume bestimmter Zahl, Art und Größe als Ersatz für entfernte Bäume auf seine Kosten zu pflanzen oder umzupflanzen und zu erhalten. Die Ersatzpflanzung bemißt sich nach dem Stammumfang des entfernten Baumes. Beträgt der Stammumfang bis zu 60 cm, ist als Ersatz für den entfernten Baum ein Baum derselben oder zumindestens gleichwertigen Art mit einem Mindestumfang von 20 cm zu pflanzen; beträgt der Stammumfang mehr als 60 cm, ist für jeweils weitere angefangene 40 cm Stammumfang ein zusätzlicher Baum der vorbezeichneten Art zu pflanzen. 2 Abs. 2 gilt entsprechend. Die Verpflichtung zur Ersatzpflanzung ist erst dann erfüllt, wenn und soweit die Ersatzpflanzung nach Ablauf von drei Jahren zu Beginn der folgenden Vegetationsperiode angewachsen ist; andernfalls ist sie zu wiederholen. (5) Ist eine Ersatzpflanzung ganz oder teilweise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich, so ist der Antragsteller zu einer Ersatzzahlung heranzuziehen. Die Höhe der Ersatzzahlung bemißt sich nach dem Wert der Bäume, mit denen ansonsten die Ersatzpflanzung hätte erfolgen müssen, zuzüglich einer Pflanzkostenpauschale in Höhe von 30 v. H. des Nettoerwerbspreises. Die nach dieser Satzung zu entrichtenden Ersatzzahlungen sind an die Stadt zu leisten. Sie sind zweckgebunden für den Baumschutz in der Stadt, insbesondere für Ersatzpflanzungen oder zum Schutz und zur Pflege von Bäumen, die dem Schutzzweck dieser Satzung entsprechen, im Geltungsbereich dieser Satzung, nach Möglichkeit in der Nähe des Standortes der entfernten oder zerstörten Bäume, zu verwenden. (6) Abs. 4 Satz 2 bis 6 und Abs. 5 gelten nicht, wenn nach den Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer anderen städtebaulichen Satzung, bei der über den Ausgleich oder die Minderung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden ist, die Beseitigung eines Baumes vorgesehen ist. 7 Folgenbeseitigung Wer ohne die erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Befreiung nach 6 geschützte Bäume entfernt, zerstört, beschädigt oder ihre Gestalt wesentlich verändert oder derartige Eingriffe vornehmen läßt, ist auf Verlangen der Stadt verpflichtet, an derselben Stelle auf eigene Kosten die entfernten oder zerstörten Bäume in angemessenem Umfang durch Neuanpflanzungen zu ersetzen oder ersetzen zu lassen oder die sonstigen Folgen der verbotenen Handlungen zu beseitigen. 6 Abs. 4 Satz 2 bis 6 und Abs. 5 gilt entsprechend. 8 Baumschutz im Baugenehmigungsverfahren Wird für ein Grundstück im Geltungsbereich dieser Satzung eine Baugenehmigung oder eine Bauvoranfrage beantragt, so sind im Lageplan die auf dem Baugrundstück und, soweit möglich, den Nachbargrundstücken vorhandenen geschützten Bäume im Sinne des 2, ihr Standort, die Höhe, die Art, der Stammumfang und der Kronendurchmesser einzutragen. 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 17 Abs. 4 und 54 Abs. 1 und 4 des Vorläufigen Thüringer Naturschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Anordnungen zur Erhaltung und Pflege geschützter Bäume nach 4 nicht Folge leistet, entgegen den Verboten nach 5 Abs. 1 Satz 1 geschützte Bäume entfernt zerstört, beschädigt oder ihre Gestalt wesentlich verändert oder Maßnahmen vornimmt, die zum Absterben der Bäume führen, eine Anzeige nach 5 Abs. 1 Satz 3, Halbsatz unterläßt, entgegen 6 Abs. 3 oder 8 geschützte Bäume nicht in den Lageplan einträgt oder falsche oder unvollständige Angaben zum Bestand geschützter Bäume macht, angeordneten Erhaltungsmaßnahmen oder Ersatzpflanzungen nach 6 Abs. 4 nicht nachkommt, Verpflichtungen nach 7 nicht nachkommt. (2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu ,00 Deutsche Mark geahndet werden, soweit die Handlung nicht als Straftat mit Strafe bedroht ist. 10 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Bad Sulza, 27. April 1998 Johannes Hertwig - Siegel - Öffentliche Sitzung des Stadtrates Die nächste öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Bad Sulza findet statt. am Donnerstag, dem 1 Juni 2014, um Uhr im Ratssaal des Rathauses Bad Sulza Dies wird die konstituierende Sitzung des neugewählten Stadtrates der Landgemeinde Stadt Bad Sulza nach der Kommunalwahl am 2 Mai sein. Sie sind als Gäste herzlich eingeladen. Die Tagesordnungspunkte entnehmen Sie bitte den öffentlichen Bekanntmachungen an den Verkündungstafeln, unserer Internetseite oder der Vorankündigung in der Tagespresse. Johannes Hertwig

8 Bad Sulza Nr. 6/2014 Ortschaft Auerstedt für die Ortschaft Auerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 2 Mai 2014 in der Ortschaft Auerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Ortschaft Auerstedt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Ortschaftsbüro, Reisdorfer Straße 110. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014, um 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Ortschaft Flurstedt für die Ortschaft Flurstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 2 Mai 2014 in der Ortschaft Flurstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Ortschaft Flurstedt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 31 a. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

9 Bad Sulza Nr. 6/2014 falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Ortschaft Gebstedt Bei der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014, um 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, für die Ortschaft Gebstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 2 Mai 2014 in der Ortschaft Gebstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Ortschaft Gebstedt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gasthof zur Post, Obere Brunnenstraße 3 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.

10 Bad Sulza Nr. 6/2014 Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014, um 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Ortschaft Reisdorf für die Ortschaft Reisdorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 2 Mai 2014 in der Ortschaft Reisdorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Ortschaft Reisdorf bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Thomas-Müntzer-Straße 10. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

11 Bad Sulza Nr. 6/ Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014, um 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Ortschaft Sonnendorf für die Ortschaft Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 2 Mai 2014 in der Ortschaft Sonnendorf der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Ortschaft Sonnendorf bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014, um 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter

12 Bad Sulza Nr. 6/2014 Ortschaft Wickerstedt für die Ortschaft Wickerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters am 2 Mai 2014 in der Ortschaft Wickerstedt der Landgemeinde Stadt Bad Sulza Am 2 Mai 2014 findet die Wahl eines ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Ortschaft Wickerstedt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Ortschaftsbüro, Hauptstraße 1 Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit einem amtlichen Stimmzettel. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für die Wahl einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der Wahl des ehrenamtlichen Ortschaftsbürgermeisters findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf auf dem Stimmzettel eintragen. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet ihn so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014, um 8.00 Uhr in denselben Wahlräumen fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hans-Joachim Kübek Wahlleiter Gemeinde Eberstedt für die Gemeinde Eberstedt Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Die Gemeinde Eberstedt bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindeamt, Dorfstraße 50. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen.

13 Bad Sulza Nr. 6/2014 Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. für die Gemeinde Eberstedt Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Eberstedt Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Eberstedt, den 2 April 2014 gez. Hans-Otto Sulze Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Gemeinde Eberstedt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindeamt, Dorfstraße 50. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder und b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

14 Bad Sulza Nr. 6/2014 Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Karin Lippold Wahlleiterin Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Eberstedt am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt. am 2 Mai 2014, um Uhr, im Gemeindeamt Eberstedt, Dorfstraße 50, Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Eberstedt, 1 Mai 2014 gez. Karin Lippold Wahlleiterin Die Gemeinde Großheringen bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gaststätte Feldschlößchen, Sulzaer Straße In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Gemeinde Großheringen für die Gemeinde Großheringen Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

15 Bad Sulza Nr. 6/2014 zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Großheringen, den 2 April 2014 gez. Jens Baumbach für die Gemeinde Großheringen Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Großheringen Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Gemeinde Großheringen bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich in der Gaststätte Feldschlößchen, Sulzaer Straße In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder und b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Petra Frunzke Wahlleiterin Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Großheringen am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 2 Mai 2014, um Uhr, in der Gemeindeverwaltung Großheringen, Kösener Straße 10, statt. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Großheringen, 1 Mai 2014 gez. Petra Frunzke Wahlleiterin

16 Bad Sulza Nr. 6/2014 Gemeinde Ködderitzsch für die Gemeinde Ködderitzsch Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Die Gemeinde Ködderitzsch bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindehaus, Dorfstraße In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Ködderitzsch, den 2 April 2014 gez. Almut Burkhardt in für die Gemeinde Ködderitzsch Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Ködderitzsch Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Gemeinde Ködderitzsch bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindehaus, Dorfstraße In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind sechs Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeich-

17 Bad Sulza Nr. 6/2014 nung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen. Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 Bei der b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den gez. Almut Burkhardt Wahlleiterin Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Ködderitzsch am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt. am 2 Mai 2014, um Uhr, im Gemeindeamt Ködderitzsch, Dorfstraße 6, Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Ködderitzsch, 1 Mai 2014 gez. Almut Burkhardt Wahlleiterin Gemeinde Niedertrebra für die Gemeinde Niedertrebra Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Die Gemeinde Niedertrebra bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 49. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

18 Bad Sulza Nr. 6/2014 Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Niedertrebra, den 2 April 2014 gez. Jörg Geyer für die Gemeinde Niedertrebra Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Niedertrebra Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Gemeinde Niedertrebra bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 49. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder und b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

19 Bad Sulza Nr. 6/2014 Belehrung gemäß 21 Absatz (4) ThürKO: Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Hildegunde Murr Wahlleiterin Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Niedertrebra am 2 Mai 2014 statt. Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 2 Mai 2014, um Uhr, im Gemeindeamt Niedertrebra, Dorfstraße 19, Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Niedertrebra, 1 Mai 2014 gez. Hildegunde Murr Wahlleiterin Öffentliche Bekanntmachung Gemäß 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes - ThürKAG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. März 2014 (GVBl. S. 82), in Verbindung mit 1 Abs. 2 der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - wird die Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Niedertrebra bekannt gemacht. Der Eingang der Satzung zur Vorlage bei der Rechtsaufsichtbehörde gemäß 21 Absatz (3) ThürKO wurde mit Schreiben vom , Faxeingang am , bestätigt. Einer vorfristigen Bekanntmachung wurde zugestimmt. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung betreffen, können schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Bad Sulza, Markt 1, Bad Sulza, geltend gemacht werden. Liegen solche Verstöße vor und werden sie innerhalb der Jahresfrist nicht geltend gemacht, dann sind sie für die Wirksamkeit der Satzung unbeachtlich. Jörg Geyer Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Niedertrebra Aufgrund der 2 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. März 2014 (GVBl. S. 82), erlässt die Gemeinde Niedertrebra folgende Satzung 1 Die Satzung der Gemeinde Niedertrebra über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen vom 07. November 2006, veröffentlicht im Amtsblatt der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza, Nr. 12 vom 1 Dezember 2006, zuletzt geändert durch die Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen vom 0 April 2014, veröffentlicht im Amtsblatt der erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza, Nr. 04 am 17. April 2014 wird wie folgt geändert. 7 (2) erhält folgende neue Fassung a) Der Beitragssatz der Abrechnungseinheit Hauptortslage für das Jahr 2010 beträgt 0, /m 2. b) Der Beitragssatz der Abrechnungseinheit Hauptortslage für das Jahr 2011 beträgt 0, /m 2. 2 Inkrafttreten Der 1 Nr. a) tritt rückwirkend zum in Kraft. Der 1 Nr. b) tritt rückwirkend zum in Kraft. Niedertrebra, den 28. April 2014 Gemeinde Niedertrebra Jörg Geyer - Siegel - Gemeinde Obertrebra für die Gemeinde Obertrebra Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt.

20 Bad Sulza Nr. 6/2014 zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Die Gemeinde Obertrebra bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 6 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Obertrebra, den 2 April 2014 Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union gez. Dieter Feldrappe für die Gemeinde Obertrebra Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Obertrebra Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Gemeinde Obertrebra bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 6 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder findet Mehrheitswahl statt, weil nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind sechs Stimmen. Der gültige Wahlvorschlag ist auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Die Wähler können den Wahlvorschlag unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen. Sie können aber auch Bewerber streichen und Stimmen durch Hinzufügung wählbarer Personen vergeben, indem sie diese mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder sonst eindeutig bezeichnender Weise eintragen. Bei der b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen

21 Bad Sulza Nr. 6/2014 Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Obertrebra am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 2 Mai 2014, um Uhr, im Gemeindeamt Obertrebra, Dorfstraße 64, Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Dieter Feldrappe Wahlleiter statt. Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Obertrebra, 1 Mai 2014 gez. Dieter Feldrappe Wahlleiter Gemeinde Rannstedt für die Gemeinde Rannstedt Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Die Gemeinde Rannstedt bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 10. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.

22 Bad Sulza Nr. 6/2014 Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Rannstedt, den 2 April 2014 gez. Horst Krocker für die Gemeinde Rannstedt Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Rannstedt Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder findet Mehrheitswahl statt, weil kein Wahlvorschlag zugelassen worden ist. Die Wahl wird als Mehrheitswahl ohne das Recht der Stimmenhäufung auf eine Person durchgeführt. Jede Wählerin und jeder Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind, das sind sechs Stimmen. Die Wähler vergeben ihre Stimmen dadurch, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel so viele wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich eintragen, wie sie Stimmen haben. Bei der b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Gemeinde Rannstedt bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Dorfgemeinschaftshaus, Dorfstraße 10. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

23 Bad Sulza Nr. 6/2014 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Horst Krocker Wahlleiter Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Rannstedt am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt. am 2 Mai 2014, um Uhr, im Gemeindeamt Rannstedt, Dorfstraße 21, Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Rannstedt, 1 Mai 2014 gez. Horst Krocker Wahlleiter Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses ist für alle Mitgliedsgemeinden der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza ein gemeinsamer Briefwahlvorstand gebildet worden. Die Arbeitsräume des Briefwahlvorstands befinden sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 100 Uhr zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlzelle des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Gemeinde Schmiedehausen für die Gemeinde Schmiedehausen Wahl zum 8. Europäischen Parlament am 2 Mai 2014 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich bei der Stadtverwaltung Bad Sulza im Rathaus Bad Sulza, Markt 1, Meldeamt, einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Am 2 Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Die Gemeinde Schmiedehausen bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindeamt, Dorfstraße 2 persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-

24 Bad Sulza Nr. 6/2014 strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Schmiedehausen, den 2 April 2014 gez. Bernd Otterstein für die Gemeinde Schmiedehausen Kommunalwahlen am 2 Mai 2014 in der Gemeinde Schmiedehausen Am 2 Mai 2014 finden die Kommunalwahlen a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder b.) Wahl der Kreistagsmitglieder von 8.00 Uhr bis Uhr statt. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt. Die Gemeinde Schmiedehausen bildet einen Stimmbezirk. Der Wahlraum befindet sich im Gemeindeamt, Dorfstraße 2 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten übermittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt. Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise: Bei der a.) Wahl der Gemeinderatsmitglieder und b.) Wahl der Kreistagsmitglieder findet Verhältniswahl statt, weil mehrere Wahlvorschläge zugelassen worden sind. Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Der Wahlvorstand ermittelt auch das Ergebnis der Briefwahl. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 2 Mai 2014 bis Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 7. persönlich ausüben. Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 2 Mai 2014 um 8.00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann. Bad Sulza, 2 April 2014 gez. Lothar Radestock Wahlleiter Die gültigen Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckt. Jeder Wähler und jede Wählerin hat drei Stimmen. Die Wähler können einem Bewerber bis zu drei Stimmen durch Kennzeichnen der hinter dem Bewerbernamen vorgesehenen Kreise geben. Die Wähler können ihre drei Stimmen auch auf verschiedene Bewerber verteilen und zwar auch dann, wenn die Bewerber verschiedenen Wahlvorschlägen angehören. Sie können ihre drei Stimmen auch dadurch vergeben, dass sie einen Wahlvorschlag kennzeichnen (dann entfallen auf die ersten drei Bewerber des Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern jeweils eine Stimme) oder einen Wahlvorschlag kennzeichnen und gleichzeitig höchstens drei Stimmen einzelnen Bewerbern geben (dann entfallen ggf. noch verbleibende Stimmen auf die ersten Bewerber des gekennzeichneten Wahlvorschlags mit Ausnahme von gestrichenen Bewerbern). Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlzelle aufhält. Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeinderatswahl der Gemeinde Schmiedehausen am 2 Mai 2014 Die zweite öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet statt. am 2 Mai 2014, um Uhr, im Gemeindeamt Schmiedehausen, Dorfstraße 21, Gegenstand der Sitzung ist die Feststellung des Wahlergebnisses. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Schmiedehausen, 1 Mai 2014 gez. Lothar Radestock Wahlleiter

25 Bad Sulza Nr. 6/2014 Verwaltungsbereich erfüllende Gemeinde Auswertung des Verwaltungsbereichsausscheides der Freiwilligen Feuerwehren des Verwaltungsbereiches Bad Sulza am auf dem Sportplatz Bad Sulza Sehr geehrte Bürger des Verwaltungsbereiches, auch in diesem Jahr haben wir einen sehr guten Verwaltungsbereichsausscheid unserer Freiwilligen Feuerwehren auf dem Sportplatz in Bad Sulza erleben dürfen. Vielen Dank an alle Feuerwehren, denn auch in diesem Jahr waren alle Gemeinden unseres Verwaltungsbereiches sowie unsere Gäste aus Apolda am Start. Die Jagd nach der besten Zeit, dem schnellsten Aufbau mit der ausgefeiltesten Technik, waren Ausgangspunkt für faire Wettkämpfe, wobei die Kameradschaft wie immer an der ersten Stelle stand. Wir hatten angenehmes Wetter, so wie wir es verdient hatten. Dieser Ausscheid hat sich wieder nahtlos an die vorhergegangen angeschlossen und es hat wieder gezeigt, dass unsere Wehren einen hohen Ausbildungsstand besitzen, der sich damit auch in den erzielten Ergebnissen wiederspiegelt. Der von der SG Medizin Bad Sulza zur Verfügung gestellte Sportplatz war in einem sehr guten Zustand und die Wettkämpfe waren absolut hochklassig. Die Organisation durch die FFW Bad Sulza unter Leitung des Stadtbrandmeisters Kamerad Falko Herrmann war sehr gut und legte die würdigen Grundlagen. Zum Mal konnten wir die FFW der Stadt Apolda als Gäste begrüßen, die unsere Wettkämpfe besonders bereichert haben. In diesem Jahr bereicherte auch wieder die Frauenmannschaft aus den Wehren Bad Sulza/ Apolda das Starterfeld. Unsere Technik Mein besonderer Dank gilt deshalb allen, die zum Gelingen dieses Feuerwehrfestes beigetragen haben. Wichtiger denn je waren die vielen Aktiven der Helfer und Anhänger sowie die Ortbrandmeister und Wehrführer und der Kampfrichter und viele helfende Hände im Hintergrund. Alles zusammenfassen und dabei bei allen Wissbegierigen die Ruhe zu bewahren ist schon lobenswert. Die Probleme, die aufgetreten sind, werden wir in der nächsten Zusammenkunft der Ortsbrandmeister/ Wehrführer am analysieren und unsere Schlussfolgerungen daraus ziehen. Wir können stolz auf unsere Wehren sein und wir hoffen im Jahr 2015 auf gleiche Erfolge. Die Sieger Vielen Dank nochmals an alle, die auch diesen Ausscheid so unvergessbar gemacht haben. Gerd Weigend Ordnungsamtsleiter Ergebnisse: Jugend: Großheringen 27,4 Sek. Bad Sulza I 34,1 Sek. Bad Sulza II 35,0 Sek. Obertrebra 36,4 Sek Auerstedt 83,2 Sek. Großheringen II 105,0 Sek. Frauen: Bad Sulza / Apolda 37,0 Sek. Männer: Bad Sulza I 28,2 Sek. Apolda 31,0 Sek. Ködderitzsch I 32,0 Sek. Flurstedt 33,0 Sek. Wickerstedt 33,0 Sek. Ködderitzsch II 35,0 Sek. 7. Eberstedt 35,7 Sek. 8. Niedertrebra 39,7 Sek. 9. Obertrebra 39,8 Sek. 10. Bad Sulza II 40,0 Sek 1 Gebstedt 40,5 Sek. 1 Großheringen 46,0 Sek. 1 Auerstedt 49,1 Sek. 1 Neustedt 63,5 Sek. 1 Reisdorf keine Zeit Service vor Ort in der Stadt Bad Sulza Beratung - Kontenklärung - Rentenanträge Ihr ehrenamtlicher Versichertenberater Ingo Torborg unterstützt Sie und hilft Ihnen gebührenfrei. Die nächste Sprechstunde findet statt am Mittwoch, dem , in der Zeit von 100 bis Uhr im Conference-Center an der Toskana Therme. Alle im Einsatz Um Terminvereinbarung wird dringend gebeten: per Telefon: (Mo. - Do Uhr) oder per ingo.torborg@gmx.de

26 Bad Sulza Nr. 6/2014 Kirchspiel Bad Sulza Vakanzvertretung Pastorin Schlenker Kirchstr. 12, Bad Sulza Veranstaltungen im Kirchspiel Bad Sulza So :30 Uhr Bergsulza, Gottesdienst mit Konfirmation Sa 20 14:00 Uhr Ködderitzsch, Gottesdienst zur Eheschließung So 20 10:00 Uhr Bad Sulza, Gottesdienst mit Diamant-Konfirmation 13:30 Uhr Reisdorf, Gottesdienst mit Gold- und Diamant- Konfirmation Do :00 Uhr Lanitztal,,Gottesdienst zu HIMMELFAHRT mit Bläsern, Chören und Bratwurst So 00 14:00 Uhr Darnstedt, Andacht, anschließend buntes Familienprogramm in der KINDERKIRCHE DARNSTEDT und Kaffee-Picknick So :00 Uhr Großheringen, Gottesdienst 10:00 Uhr Bad Sulza, Gottesdienst 13:30 Uhr Reisdorf, Gottesdienst So 10 14:00 Uhr Neustedt, GEMEINDE UNTERWEGS Pfingstandacht in der Region anschl. Kaffeetrinken im Dorfgemeinschaftshaus REGIONALE VERANSTALTUNGEN Manchmal ist es einfach schön, mal über den Tellerrand zu schauen und mit anderen zusammenzutreffen. In diesem Sinne laden drei Veranstaltungen regional ein: der Himmelfahrtsgottesdienst am 29. im Lanitztal, der Kindertag am Juni in Darnstedt und Gemeinde unterwegs am 1 Juni in Neustedt. Die Gemeinden vor Ort sind auf Gäste eingerichtet und freuen sich, wenn sich die Bankreihen in ihren Kirchen füllen. Lassen Sie sich also herzlich einladen! FRAUENKREIS Mo :00 Reisdorf Die :00 Auerstedt Mi 20 15:00 Bad Sulza - Seniorenenkreis Do 20 15:00 Bad Sulza - Frauenkreis JUNGE GEMEINDE Do 20 18:30 Pfarrhaus Bad Sulza Do 00 18:30 Pfarrhaus Bad Sulza KONFI-TREFF 7. Klasse Sa :00 Pfarrhaus Bad Sulza WERKSTATT FRAUENARBEIT IM KIRCHENKREIS Talkrunde mit Frauen der Reformation - seien Sie dabei! Do 1 Juni 2014, 18-21:00, Gemeindehaus Apolda (Jakobstraße 2). Ein Imbiss wird bereitstehen. Bitte verbindliche Anmeldung bis 8. Juni bei Eva Uhl oder Pastorin Schlenker Die Werkstatt Frauenarbeit will Frauen motivieren und stärken. Für die Vorbereitung von Veranstaltungen finden Sie hier Unterstützung. Vieles gelingt uns schon, davon wollen wir uns erzählen. GESUCHT WIRD JEMAND FÜR DAS KIRCHENARCHIV Für die Betreuung der Familienforscher suchen wir eine Person, welche Spaß und Zeit für die schöne Aufgabe hat, sich in die alte Schrift einzulesen. Bitte melden Sie sich bei uns! Kirchengemeindeverband Niedertrebra Pastorin Schlenker Dorfstr. 51, Niedertrebra pfarramt-niedertrebra@web.de Fax Veranstaltungen im Kirchengemeindeverband Niedertrebra GOTTESDIENSTE Sa :30 Uhr Niedertrebra, Gottesdienst zur Kirmes So :00 Uhr Obertrebra, Gottesdienst 10:00 Uhr Wickerstedt, Gottesdienst mit Zwillingstaufe T.+J. Koch Do :00 Uhr Lanitztal, Gottesdienst zu HIMMELFAHRT mit Bläsern, Chören und Bratwurst Sa 30 14:00 Uhr Eberstedt, Gottesdienst zum Familienfest So 00 10:00 Uhr Niedertrebra, Gottesdienst 14:00 Uhr Darnstedt, Andacht zum Kindertag in der Region, anschließend buntes Familienprogramm in der Kinderkirche Darnstedt und Kaffee-Picknick So :00 Uhr Flurstedt, Pfingstgottesdienst 10:00 Uhr Wickerstedt, Pfingstgottesdienst mit Taufe von Melinda Schütz und Josta Grau Sa 10 14:00 Uhr Eberstedt, Gottesdienst zur Eheschließung Katrin Erfurt und Michael Drößiger und Taufe Emily So 10 14:00 Uhr Neustedt, GEMEINDE UNTERWEGS Pfingstandacht in der Region anschl. Kaffeetrinken im Dorfgemeinschaftshaus REGIONALE VERANSTALTUNGEN Manchmal ist es einfach schön, mal über den Tellerrand zu schauen und mit anderen zusammenzutreffen. In diesem Sinne laden drei Veranstaltungen regional ein: der Himmelfahrtsgottesdienst am 29. im Lanitztal, der Kindertag am Juni in Darnstedt und Gemeinde unterwegs nach Pfingsten in Neustedt. Die Gemeinden vor Ort sind auf Gäste eingerichtet und freuen sich, wenn sich die Bankreihen in ihren Kirchen füllen. Lassen Sie sich also herzlich einladen! FRAUENKREIS Mi 10 14:30 Wickerstedt Mi :30 Obertrebra Mi 00 15:00 Niedertrebra WERKSTATT FRAUENARBEIT IM KIRCHENKREIS Talkrunde mit Frauen der Reformation - seien Sie dabei! Do 1 Juni 2014, 18-21:00, Gemeindehaus Apolda (Jakobstraße 2). Ein Imbiss wird bereitstehen. Bitte verbindliche Anmeldung bis 8. Juni bei Eva Uhl oder Pastorin Schlenker Die Werkstatt Frauenarbeit will Frauen motivieren und stärken. Für die Vorbereitung von Veranstaltungen finden Sie hier Unterstützung. Vieles gelingt uns schon, davon wollen wir uns erzählen. KONFIRMATION Mara Grau aus Nauendorf und Natalie Geitner aus Eberstedt werden am Pfingstsonntag, den 8. Juni, um 13 Uhr in der Eberstedter St.-Margareten-Kirche eingesegnet. Alle sind herzlich zu diesem großen Fest eingeladen! Stadt Bad Sulza Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstagund wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 10 Frau Gisela Neubauer zum 7 Geburtstag am 10 Frau Ruth Ebert zum 8 Geburtstag am 10 Frau Jutta Kühn zum 80. Geburtstag am 10 Herrn Siegfried Schmidt zum 89. Geburtstag am 10 Frau Ingeburg Stengel zum 8 Geburtstag am 10 Herrn Wolfgang Winter zum 6 Geburtstag am 17.0 Frau Ursula Fischer zum 8 Geburtstag am 17.0 Herrn Siegfried Lohr zum 70. Geburtstag am 17.0 Herrn Hans Müller zum 7 Geburtstag am 17.0 Frau Ursula Peter zum 69. Geburtstag am 17.0 Herrn Günter Strecke zum 7 Geburtstag am 18.0 Herrn Gerd Steinbrück zum 69. Geburtstag am 20.0 Herrn Clauspeter Carnot zum 7 Geburtstag

27 Bad Sulza Nr. 6/2014 am 20.0 Frau Rosalinde Miedreich zum 7 Geburtstag am 20.0 Herrn Volker Schnallinger zum 69. Geburtstag am 20 Herrn Gerhard Fraß zum 7 Geburtstag am 20 Frau Ursula Necke zum 8 Geburtstag am 20 Herrn Klaus Conrad zum 7 Geburtstag am 20 Frau Roswitha Körner zum 6 Geburtstag am 20 Frau Helga Schmidt zum 68. Geburtstag am 20 Frau Margarete Kindervater zum 7 Geburtstag am 20 Herrn Siegward Zolke zum 7 Geburtstag am 20 Frau Brunhilde Adler zum 7 Geburtstag am 20 Frau Renate Bauchspieß zum 8 Geburtstag am 20 Frau Rosemarie Schnallinger zum 67. Geburtstag am 20 Frau Elvira Ullrich zum 6 Geburtstag am 20 Frau Hannelore Eisenbach zum 7 Geburtstag am 20 Herrn Peter Höntschke zum 77. Geburtstag am 20 Herrn Harald Grau zum 8 Geburtstag am 27.0 Frau Ruth Beck zum 8 Geburtstag am 27.0 Frau Hannelore Stötzer zum 6 Geburtstag am 28.0 Herrn Gunter Gerlach zum 7 Geburtstag am 29.0 Frau Helga Peisert zum 7 Geburtstag am 30.0 Herrn Rudi Albrecht zum 8 Geburtstag am 30.0 Herrn Horst Heuschkel zum 7 Geburtstag am 30 Frau Marion Dechant zum 68. Geburtstag am 30 Frau Ortrud Heßner zum 78. Geburtstag am 30 Herrn Werner Langheinrich zum 8 Geburtstag am 00 Frau Dietlinde Eiding zum 6 Geburtstag am 00 Frau Helene Knöfel zum 88. Geburtstag am 00 Frau Rosmarie Grau zum 79. Geburtstag am 00 Frau Ursula Adolph zum 70. Geburtstag am 00 Herrn Dieter Kubik zum 7 Geburtstag am 00 Herrn Reinhardt Lehrich zum 6 Geburtstag am 00 Frau Sonja Meinel zum 79. Geburtstag am 00 Herrn Bernd Gallert zum 6 Geburtstag am 00 Frau Marianna Priebusch zum 7 Geburtstag am 00 Frau Anneliese Bender zum 6 Geburtstag am 00 Frau Barbara Menzel zum 7 Geburtstag am 00 Herrn Wolfgang Kallenberg zum 77. Geburtstag am 00 Frau Eva Schlenz zum 6 Geburtstag am 00 Frau Emma Vitzthum zum 9 Geburtstag am 07.0 Herrn Gerold Hanf zum 8 Geburtstag am 07.0 Herrn Klaus Meyer zum 79. Geburtstag am 08.0 Herrn Dieter Dechant zum 7 Geburtstag am 08.0 Frau Heidrun Fellmer zum 68. Geburtstag am 09.0 Frau Erika Dreilich zum 7 Geburtstag am 09.0 Frau Gerda Kallenberg zum 8 Geburtstag am 09.0 Frau Erika Kodatis zum 9 Geburtstag am 09.0 Frau Theodora Weißenborn zum 87. Geburtstag am 09.0 Herrn Felix Werner zum 8 Geburtstag am 10.0 Frau Elfriede Thimm zum 8 Geburtstag am 10.0 Frau Hannelore Winzer zum 7 Geburtstag am 10 Herrn Günther Neubert zum 7 Geburtstag am 10 Herrn Klaus Herrmann zum 8 Geburtstag am 10 Herrn Johannes Schafitel zum 9 Geburtstag am 10 Frau Christiane Weise zum 6 Geburtstag am 10 Frau Hilda Hoyer zum 77. Geburtstag am 10 Herrn Werner Sobczyk zum 88. Geburtstag am 10 Frau Brunhilde Meißner zum 78. Geburtstag am 10 Frau Hella Rudel zum 7 Geburtstag am 10 Frau Sonja Hanf zum 78. Geburtstag am 10 Herrn Horst Kindervater zum 7 Geburtstag am 17.0 Herrn Olaf Winzer zum 7 Geburtstag am 18.0 Herrn Dieter Seeling zum 7 Geburtstag am 18.0 Frau Amalia Steinke zum 9 Geburtstag OT Sonnendorf am 20.0 Herrn Ehrenfried Schultz zum 70. Geburtstag am 00 Frau Sylvia Schultz zum 6 Geburtstag am 10 Herrn Siegfried Frömchen zum 8 Geburtstag am 18.0 Frau Elisabeth Hildebrandt zum 7 Geburtstag Osterspaziergang am 20. April 2014 in Bad Sulza - ein voller Erfolg Die Idee, den Osterspaziergang des MDR nach Bad Sulza zu holen, stammte von Herrn Kurdirektor i. R., Herrn Jörg Hanf. Bereits vor mehreren Jahren wurde mit dem Moderator Mathias Kaiser Kontakt aufgenommen, um die Veranstaltung im Jubiläumsjahr 950 Jahre Stadtrecht nach Bad Sulza zu holen zeichnete sich ab, dass eine Zusage zu erwarten ist. Um einen möglichst guten Verlauf zu haben, setzten wir uns mit den Verantwortlichen mehrerer Orte, die die Veranstaltung erfolgreich durchgeführt haben, in Verbindung. Mit der Verkündung während des 20. Osterspaziergangs 2013 in Bad Salzungen, dass Bad Sulza 2014 Ausrichter sein wird, ging es in die heiße Phase der Vorbereitung. In unzähligen Stunden wurde unter Teilnahme von Verantwortlichen der Stadt, Kurgesellschaft, Stadträten und Ausschüssen des Stadtrates sowie mit Unternehmen der Gastronomie und Vereinen das Konzept erarbeitet. Nun, da der 2 Osterspaziergang des MDR Geschichte ist, können wir feststellen, dass er ein Erfolg für die Kur- und Weinstadt sowie die ganze Region geworden ist. Etwa 1000 Wanderer kamen aus allen Teilen Thüringens und weit darüber hinaus. So auch Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern. Wenn wir allen, die mitgewirkt haben einzeln danken wollten, käme eine sehr lange Liste zusammen. Deshalb geht der Dank an alle, von den Freiwilligen Feuerwehren bis zu den Vereinen, Gastronomen, Händlern und Bürgern der Stadt und den Gemeinden, durch die die Wanderung führte. Es war beeindruckend, mit wie viel Liebe vieles gestaltet wurde. Brunnen (hier der Marktbrunnen), Brücken und Geländer waren beeindruckend geschmückt. Johannes Hertwig Wie die Hasenschule In den Emsenwehren, boten Vorgärten, Bäume, Sträucher und Hausfassaden einen prachtvollen Anblick. Am Ostersamstag selbst und auch in den nachfolgenden Tagen, gab es, bis auf wenige Ausnahmen, nur zustimmende Kommentare. Aufgrund des großen Zuspruchs gab es einige Schwierigkeiten mit dem Transport der Teilnehmer von den Parkplätzen

28 Bad Sulza Nr. 6/2014 zum Festplatz. Hier leisteten die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit der Personenverkehrsgesellschaft großes. Ein Novum war, dass eine Wanderstrecke durch zwei Bundesländer führte. Ein großer Dank an die Verantwortlichen in Rehehausen. Nach der Verkündung des nächsten Ausstattungsortes Schmalkalden im Jahr 2015, sagte der Thomas Kaminski: Bad Sulza hat die Messlatte für uns sehr hoch gelegt. Das bestätigt uns darin, dass für fast alles genau richtig gemacht haben. Einen besonderen Dank möchte ich an die neue Kurdirektorin Frau Melanie Bergmann weiter geben, die wahrhaft ihre Feuertaufe bei der Organisation dieser großen Veranstaltung bestanden hat. Johannes Hertwig Park-and-Ride-Anlage am Hauptbahnhof in Bad Sulza fertiggestellt Auf Anregung der Nahverkehrsservicegesellschaft (NVS) der Deutschen Bahn AG wurde, im Zusammenhang mit der Umgestaltung von Bahnhof und Bahnhofsumfeld im Jahr 2012, das Ingenieurbüro Helk aus Mellingen zur Erarbeitung eines Projektes für ein Park-and-Ride-Platz auf dem Gelände der ehemaligen Ladestraße beauftragt. Voraussetzung dafür war, dass Fördermittel dazu bereitgestellt werden. Über die NVS wurde ein Antrag zur Prüfung und Weiterleitung an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr gestellt. Im März 2013 erfolgte die Beantragung einer Zuwendung nach ÖPNV-Investitionsrichtlinie. Dieser wurde mit Auflagen der Deutschen Bahn AG in geänderter Form im Juli 2013 bewilligt. Nach beschränkter Ausschreibung erfolgte die Vergabe an die Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH aus Laucha. Baubeginn war der , die Fertigstellung und Abnahme erfolgte am Damit stehen den Bahnreisenden 21 Pkw- Stellplätze und 16 überdachte Fahrradstellplätze kostenfrei zur Verfügung. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 208 T. Davon wurden 143 T durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr bereitgestellt. Am erfolgte die offizielle Übergabe unter Teilnahme von Vertretern der Nahverkehrsservicegesellschaft (NVS), des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr Erfurt, Baubetrieb, Planungsbüro, Stadträten und. refreien Ausbau wird der Bahnhof Bad Sulza deutlich an Attraktivität gewinnen. Aus Sicht der Stadt ist festzustellen, dass der Bahnhof, als ein Tor zur Stadt, nun in einen gästefreundlichen, dem Heilbad Bad Sulza würdigen Zustand versetzt wurde. Ein erster wichtiger Schritt war der Bau der Park-and-Ride-Anlage und die Verschönerung des Umfeldes. Das ist eine erfreuliche Tatsache im Festjahr 950 Jahre Stadtrecht. Allen Beteiligten möchte ich für die konstruktive Zusammenarbeit ganz herzlich danken. Johannes Hertwig 110 Jahre Gas in Bad Sulza Eine Sonderausstellung zur Energiegeschichte der Stadt An die Anfänge der Gasversorgung und die Energiegeschichte der Stadt will die Thüringer Energie AG und die Stadt Bad Sulza in einer Sonder-Ausstellung im Oktober und November 2014 im Zusammenhang mit dem 950-jährigen Stadtjubiläum im Rathaus erinnern. Die gegenwärtig in Vorbereitung befindliche Ausstellung wird dieses einmalige Jubiläum nutzen, um selten oder noch nie gezeigte Fotos, historische Unterlagen und Ausstellungsstücke zum Gaswerk und zur Energiegeschichte, wie Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Zähler und Maschinen, zu präsentieren. Aus Dokumenten und Fotos entsteht zudem eine Broschüre. Zusätzlich wurde das Bahnhofsumfeld in Bad Sulza aufgewertet. Im Rahmen des Bahnhofsverschönerungsprogramms der NVS sind in den vergangenen Jahren alte Gebäude abgebrochen und Graffitischutzboards im Personentunnel montiert worden. Kürzlich erfolgte noch der Rückbau des alten Toilettenhäuschens in Vorbereitung auf den bevorstehenden barrierefreien Ausbau des Bahnhofes. Insgesamt wurden ca in die Verschönerungsmaßnahmen investiert, wovon die Hälfte die NVS bereitgestellt hat. Weitere Partner waren die DB AG sowie die Stadt Bad Sulza. Im kommenden Jahr wird der barrierefreie Ausbau der gesamten Bahnsteiganlage erfolgen. Im Dezember 2015 werden zudem neue und barrierefreie Fahrzeuge vom Typ Talent II den Bahnhof Bad Sulza anfahren. Damit ist dann der Bahnhof auch von mobilitätseingeschränkten Fahrgästen nutzbar. Arne Behrens (Geschäftsführer NVS): Mit den vorgenommenen Investitionen und den noch folgenden Maßnahmen zum barrie- Über die Inbetriebnahme des Gaswerkes wird berichtet: Ein Festtag für die Stadt! Die Straßenbeleuchtung wurde am 2 Oktober 1904 erstmals in Betrieb genommen. Nach Platzmusik auf dem Markt und einer Ansprache des Werkserbauers, ergriff Rudolf Gröschner den mit Blumen geschmückten Anzündestock und entflammte die Laternen des Marktkandelabers zum Zeichen der Übernahme der öffentlichen Beleuchtung. Zwischenzeitlich hatten Arbeiter des Werkes die übrigen Laternen angezündet. Zum ersten Mal erstrahlte Stadtsulza in hellem Licht. Welch ein Fortschritt gegenüber den bisherigen elenden Ölfunzeln Ab dem Jahr 1907 ist die Allgemeine Gas-Actien- Gesellschaft zu Magdeburg (Agag) neue Besitzerin des Gaswerkes richtet diese auf Wunsch der Stadtverwaltung mit dem Anschluss an das Überlandwerk der Grafschaft Camburg eine Versorgung mit elektrischem Strom ein. Weil dann viele der bisherigen Gasabnehmer den Strom vorzogen, ging der Gasabsatz zeitweilig zurück. Dieser wurde aber schnell durch intensive Werbung für Gasheizung in Küche, Haus und Werkstatt ausgeglichen. Das ist zum unmittelbaren Beginn der Gas- und Stromversorgung für die Stadt bekannt. Es sind aber noch einige Fragen zum Thema ungeklärt. Antworten erhoffen sich die Aussteller von den Bürgern der Stadt. Beispielsweise: Welche Gebäude wurden zuerst mit Gas versorgt oder waren zuerst elektrifiziert? Wer kann sich noch an die Gasbeleuchtung und ihre Funktion erinnern und darüber berichten? Wer kochte mit Gas und später wer ab 1919 zuerst mit Strom? Wo kamen Gasmotoren zum Einsatz? Wer setzte zuerst auf Strom als Antriebskraft? Welche Probleme gab es mit dem Gas oder dem Strom? Wie veränderte die Energie das Leben und Arbeiten?

29 Bad Sulza Nr. 6/2014 Wer kann uns helfen? Wer kann uns Fotos und Unterlagen, wie z.b. alte Energierechnungen oder Rechnungen zum Stromoder Gasanschluss leihweise bereitstellen? Wer kann sich an Erzählungen zum Thema erinnern? Wer kann Exponate für die Ausstellung zur Verfügung stellen? Ihre Informationen nimmt die Stadtverwaltung, Frau Scharch (Telefon ), gern bis Ende August entgegen. Ausstellung 950 Jahre Stadtjubiläum Außerdem wollen wir Ihnen eine kleine Ausstellung zur 950-jährigen Stadtgeschichte präsentieren. Wenn Sie dazu Dokumente oder Exponate Ihr Eigen nennen, wären wir dankbar, wenn Sie uns diese im Festjahr leihweise zur Verfügung stellen. Johannes Hertwig Versorgungspunktbetreuer und Unterhaltungskünstler am Festplatz und entlang des Weges, an alle Hilfeleister und Retter, an alle Vereine, Firmen, Gastronomen, Händler, Privatpersonen, Stadträte, Helfer und Unterstützer im Vorder- und Hintergrund, die mit großen und kleinen Dingen und Taten diesen MDR Thüringen Osterspaziergang zu einem vollen Erfolg haben werden lassen. Nachgefragt Ob ernsthaftes Nachfragen, neugieriges Interesse oder kritisches Beäugen - der künftige Jugendclub an Bad Sulzas alter Saline ist Gesprächsstoff. Zu Recht. Ein Blick in die Räumlichkeiten zeigt im Moment Baustellen, die in dieser Dimension im Vorfeld kaum zu ahnen waren. Unvorhergesehene bauliche Auflagen, verschärfte Brandschutzbestimmungen, zusätzliche statische Berechnungen und die Schwamm-beseitigung haben den ursprünglichen Terminplan ins Schwanken gebracht. All das kostet viel Zeit und auch viel Geld. Die vorhandenen Mittel sind leider begrenzt. Thomas Winkler vom IFAP schwingt oft allein den Malerpinsel. Die Zeiten, in denen Jugendliche selbst aktiv werden wollten und das auch durften, sind nicht vergleichbar mit den heutigen Anforderungen an Arbeitsschutz, fach-gerechte Ausführung und Sicherheit. Alles neu macht der Mai. Wenn auch nicht alles in diesem Monat. Überzeugen Sie sich selbst. Gelegenheit für einen Blick hinter die Kulissen gibt es am 2 Mai ab 16 Uhr. Und nicht nur das: Ein Flohmarkt auf dem Gelände soll die künftigen Jugendclub-besucher und die jung gebliebenen Generationen anlocken. Die Einnahmen und Spenden kommen in voller Höhe den noch zu bezahlenden Leistungen zugute. Vielleicht für die teure Brandschutztür? Gerda Opolka Ausschuss für Kurortentwicklung Einen besonderen Dank möchte ich noch zum Schluss an die Feuerwehren rund um ihren Wehrleiter richten. Ohne deren Unterstützung und Einsatz an den Parkplätzen und Shuttlebushaltestellen hätte es kaum ein Wanderer bis nach Bad Sulza geschafft. Mitteilungen der Kurgesellschaft Heilbad Bad Sulza mbh Ein großes Dankeschön Kaum einem Bad Sulzaer werden die vielen tausend Wanderer, die sich am Ostersonntag in und um Bad Sulza und vor allem auf dem Festplatz am Gradierwerk Louise getummelt haben, entgangen sein. Die Stimmung war prächtig, das Wetter hervorragend und Bad Sulza hat sich von seiner besten Seite gezeigt und wird allen hoffentlich lange in Erinnerung bleiben und viele dazu animieren, unserem schönen Kurort einen weiteren Besuch abzustatten. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen bedanken, die diesen Tag sowohl für alle Besucher und Wanderer, als auch für die Bad Sulzaer zu einem unvergesslichen Erlebnis gemacht haben. Ich persönlich habe mich sehr gefreut, mit wie viel Liebe und Freude hier im Ort dekoriert, gebastelt und verschönert wurde. Dafür möchte ich mich recht herzlich bei allen Helfern bedanken, die ich gar nicht alle aufzählen kann, da ich niemanden vergessen möchte. Darum seien hier exemplarisch einige Akteure genannt: Danke an alle Wanderstreckenaussucher und Wanderstreckenbegeher, Ostereierauspuster, Ostereierbemaler und Ostergirlandenbastler, an alle Brückendekorierer und Brunnenschmücker, an alle grünen Daumen-Haber und Beetbepflanzer, an alle Streckenausschilderer und Streckenherrichter, an alle Bändchenverkäufer und stille Örtchen -Beaufsichtiger, an alle

30 Bad Sulza Nr. 6/2014 Veranstaltungen Donnerst., Eberstedt, Historische Mühle ab Uhr Himmelfahrtsparty im Biergarten Samstag, 3014 Conference Center der Toskana Therme Uhr Gastauftritt des Kabarett Leipziger Pfeffermühle mit dem Programm Drei Engel für Deutschland Karten nur im Vorverkauf für 19,80 Tel oder veranstaltungen@toskanaworld.net Sonntag, 0014 Klinikzentrum, Eingang Rezeption bzw. Geführte Botanische Wanderung Uhr Kurpark-Wasserrad Wanderleiter: Eva-Maria Jung (Veranstalter: Kur-GmbH) Freitag, 1014 Sophienklinik, Sophienstr Uhr Sicher mobil - Programm für Verkehrsteilnehmer Verkehrsschulung der Deutschen Verkehrswacht e.v. Samstag, Bad Sulzaer Weinfrühling In diesem Jahr laden wir Sie wieder zum Frühlingsspaziergang ein. Erleben Sie an 19 Stationen in und um Bad Sulza die fruchtigen Weine mit dezentem Charakter. Lassen Sie sich überraschen und genießen Sie den Bad Sulzaer Weinfrühling 201 Von 100 bis Uhr steht allen wandermüden Weinfreunden ein kostenloser Shuttlebus zur Verfügung. 100 Uhr Begrüßung durch Thüringer Weinprinzessin Sandra. 130 Uhr Wandern zum Wein mit fachkundigen Wanderführer zu den Stationen des Bad Sulzaer Weinfrühlings. Sie erfahren Wissenswertes über die Region und den Wein. Weitere Programmpunkte im Sonderflyer oder unter (Veranstalter: Thüringer Weinbauverein Bad Sulza e.v.) Sonntag, Thüringer Weintor 100 Uhr Bad Sulzaer Nordic Walking Tag & Thüringer Bädercup Initiiert vom Deutschen und Thüringer Heilbäderverband und in Zusammenarbeit mit der Gesundheitstrainerin Sylvia Laube gibt es ein rundum attraktives Gesundheitsprogramm mit verschiedenen Nordic Walking Strecken, Segway Parcour und Unterhaltungsprogramm. Weitere Informationen und Anmeldung: Sylvia Laube: 01 60/ Samstag, 2014 Lange Nacht der Museen 100 bis 200 Uhr Schausiedeanlage, Hof ehem. Siedepfanne V, Naumburger Str. Schausieden & Verkauf von Soleprodukten Dabei wird der Siedeprozess, mit all den handwerklichen Nebentätigkeiten - von der Bespeisung der Pfanne bis zum fertigen Salzprodukt, dem Besucher nahe gebracht. 100 bis 200 Uhr Gradierwerk Louise geöffnet Kurpark-Wasserrad 100 Uhr Geführte Besichtigung Salinetechnischen Anlagen Dauer: ca. 2 Std. / Kosten: 3,00 (Karte ist gültig für Lange Nacht der Museen im Weimarer Land) Leitung: Lothar Schinköthe (Veranstalter: Kur- GmbH) Uhr Eröffnung Lange Nacht der Museen im Weimarer Land durch Landrat Hans-Helmut Münchberg - Schausiedeanlage, Siedepfanne V, Naumburger Str. Musikalische Gestaltung auch im Garten des Saline-und Heimatmuseums von Rick & Antje aus Apolda Rost brennt! bis 200 Uhr Saline- und Heimatmuseum geöffnet bis 200 Uhr Goethe Gartenhaus 2 Impressionen durch Licht & Musik geöffnet Montag, 2014 Sophienklinik, Sophienstr Uhr Rund um Bad Sulza - DIA-Show mit Herrn Behr Eberstedt, Historische Mühle 100 Uhr Kinderfest Samstag, Parkplatz Toskana Therme & Umfeld Goethe Gartenhaus 2 Oldtimerfest zum 2 Apoldaer Oldtimer Schlosstreffen ca. 145 Uhr Eintreffen der historischen Fahrzeuge in Bad Sulza Die Burgen-Jazz-Band sorgt für den kulturellen Rahmen. Das Team vom Hotel an der Therme übernimmt die Versorgung mit Speisen und Getränken ca. 145 Uhr Verabschiedung der Teilnehmer durch die Thüringer Weinprinzessin Sandra und ihre Weinengel Montag, Eberstedt, Historische Mühle Deutscher Mühlentag Stündliche Demonstrationen der historischen Mühlentechnik, Musik und Gemütlichkeit im Biergarten sowie vielen anderen Attraktionen Infos unter: Tel / info@oelmuehle-eberstedt. de Samstag, 1014 Klinikzentrum, Eingang Rezeption bzw. Wanderung Rund um die Weinberge Uhr Dauer: ca. 2 Std. Wanderleiter: Waldfried Graf Thüringer Weintor (Veranstalter: Kur-GmbH) Sonntag, Thüringer Rheumatag Kurpark - Musikpavillon 100 Uhr Swingmusik mit dem Saxophonensemble Geschwister-Taktlos (Veranstalter: Kur-GmbH) Samstag, 2014 Kurpark-Wasserrad Uhr Besichtigung der salinetechnischen Anlagen Dauer: ca. 2,5 Std. /Kosten: 3,00 bzw. 4,00 (Veranstalter: Kur-GmbH) Schausiedeanlage, Hof ehem. Siedepfanne V, Naumburger Str bis 100 Uhr Schausieden & Verkauf von Soleprodukten Ausstellung im Historischen Inhalatorium bis Momente Ursula Rothenburger, Jena - Bitte informieren Sie sich auch über weitere Veranstaltungen an den Aushängen in der Stadt und an den Rezeptionen der Kurkliniken - Angebot Ausflugsfahrten: Siehe Sonderaushang im Historischen Inhalatorium bzw. Auskunft über Gästeinformation Bad Sulza, Melanie Bergmann Geschäftsführerin Kurgesellschaft

31 Bad Sulza Thüringer Weinbauverein Bad Sulza e. V. Hallo liebe Weinfreunde, vielen Dank an alle, die den MDR Osterspaziergang so toll unterstützt haben. Durch unser Mitwirken wird auch unser Verein den vielen Wanderern aus nah und fern in guter Erinnerung bleiben. Es gab viel Lob für den schön geschmückten Kronenhof und zahlreiche Besucher fotografierten die Bilder unserer ehemaligen Prinzessinnen und unseres Bacchus. Bacchus (Johannes-Peter Moj) und der Osterhase (Oliver Brand) waren ganz sicher die besonderen Glanzlichter neben den Hoheiten an unserem Standort. Nr. 6/2014 Die Thüringer Weinprinzessin Sandra I., Hoheiten des SaaleUnstrut-Gebietes und der Solestädter Gesangverein begrüßen Sie um 11:00 Uhr am Thüringer Weintor. Anschließend können Sie mit unseren fachkundigen Wanderführern von Station zu Station gelangen und Wissenswertes über Region und Wein erfahren. Für die wandermüden Weinfreunde steht auch dieses Jahr der kostenlose Shuttlebus, gesponsert von der VR Bank Weimar eg, bereit. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter: Noch einige weiße Tafeltrauben haben wir zu verkaufen. Zu erfragen unter Mit weinfrohen Grüßen Johanna Müller Vorsitzende Bergsulzaer Pfingstprogramm 2014 Die erste Thüringer Weinprinzessin Yvonne I. beim Fachsimpeln im Kronenhof mit der amtierenden zwanzigsten Thüringer Weinprinzessin Sandra I. Freitag, Uhr Umzug mit Kapelle Edelweiß durch Bergsulza mit Birkensetzen und Schmücken vorm Vereinshaus anschließend fröhliches Beisammensein mit musikalischer Umrahmung Gaststube geöffnet, Rost brennt! Sonnabend, bis 100 Uhr Birkensetzen und Ständchen in Bergsulza mit Edelweiß ab Uhr Gartenparty mit Disco Muggefuck Wir braten Spanferkel und Rostwürste! Sonntag, ab 100 Uhr Nachmittagsschoppen mit gemütlichem Kaffeetrinken und Kuchen Bei schlechtem Wetter gehen wir auf den Saal! Es lädt ein der Dorf- Heimatverein Bergsulza e.v. Gebietsweinkönigin Anne, Thüringer Weinprinzessin Sandra, Bacchus (Johannes-Peter Moj) und natürlich der Osterhase (Oliver Brand) begrüßten die Wanderer Dank den Helfern beim Osterspaziergang Unseren Senioren möchten wir recht herzlich für ihren Einsatz beim Bemalen der Ostereier danken. Damit wurden die Brücken beim Osterspaziergang geschmückt. Außerdem gilt auch allen Kuchenbäckern und Helfern am Ostersonntag ein großes Dankeschön. Ein herzliches Willkommen zum am Samstag, den 17. Mai 2014 ab 11:00 Uhr unter dem Motto Wandern zum Wein. Erleben Sie bei einem Frühlingsspaziergang an 19 Stationen in und um Bad Sulza die fruchtigen Thüringer Weine mit dezentem Charakter. Die Teilnehmer haben verschiedene Höhepunkte, an diesem Tag für Sie vorbereitet. Lassen Sie sich überraschen und genießen Sie den Bad Sulzaer Weinfrühling 201 Dorf- und Heimatverein Bergsulza e.v

32 Bad Sulza Nr. 6/2014 Ortschaft Auerstedt Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 20.0 Herrn Othmar Frisch zum 6 Geburtstag am 20 Frau Christine Meister zum 79. Geburtstag am 20 Herrn Martin Kirsche zum 6 Geburtstag am 20 Frau Helga Schöneburg zum 78. Geburtstag am 00 Herrn Hubert Genzsch zum 6 Geburtstag am 00 Frau Rosemarie Weise zum 7 Geburtstag am 07.0 Frau Rosmarie Müller zum 7 Geburtstag am 09.0 Frau Renate Arlt zum 6 Geburtstag Dirk Böhme Ortschaftsbürgermeister Aber natürlich auch allen fleißigen Backfrauen für den leckeren Kuchen der uns gesponsert wurde und allen freiwilligen Helfern die uns tatkräftig unterstützt haben. Die Besucher haben uns förmlich überrollt, aber es war ein schöner Tag mit viel Sonnenschein und sehr zufriedenen Wanderern, trotz anfänglicher Transportprobleme. Wir hoffen sehr das Auerstedt in guter Erinnerung bleibt und so mancher Besucher wiederkommt. Kirchliche Nachrichten Nun schon zur Tradition geworden, der Spaziergang am frühen Ostersonntag war wieder ein voller Erfolg. Dieses Jahr hatten wir ja Glück mit dem Wetter und der Sonnenaufgang war wunderbar. Die Natur ist ja förmlich explodiert und alle Besucher (über 40 Personen) konnten dies genießen. In aller Stille ging es an die Quelle am Lichtberg und Frau Pastorin Schlenker hielt eine Andacht. Wir sangen Lieder, begrüßten den Frühling und feierten das Osterfest. Eine tolle Überraschung bereitete uns das Trompetensolo von Herrn Eckart Behr und Herrn Philipp Christner - ein herzliches Dankeschön. Jeder konnte das frische Quellwasser genießen und anschließend ging es zurück an den gedeckten Frühstückstisch in der Kirche. Es gab ein kleines Osterfrühstück mit Butterbrot und frischem Schnittlauch und Bärlauch, natürlich auch viele bunte Ostereier. Wir hoffen sehr, dass sich alle stärken konnten und danken für die Spende. Wir freuen uns schon auf Ihren Besuch im nächsten Jahr. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrates Auerstedt Ortschaft Flurstedt Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 10 Herrn Peter Liebert zum 6 Geburtstag am 20.0 Frau Ingeborg Leibrock zum 79. Geburtstag am 28.0 Herrn Detlef Schmidt zum 7 Geburtstag am 00 Frau Helga Haubold zum 70. Geburtstag am 18.0 Frau Monika Brauer zum 6 Geburtstag Waltraud Weber Ortschaftsbürgermeisterin MDR-Osterspaziergang Ja, dieses Jahr kam noch der MDR-Osterspaziergang dazu. Wir als Kirchgemeinde haben uns daran beteiligt. Ohne fremde Hilfe wäre es uns nicht gelungen diesen Tag zu gestalten. Ein herzliches Dankeschön an die Mitglieder des Seniorenvereins, den Kirmesverein, der FFW, den Heimatverein, dem Ortschaftsrat und allen Kindern aus dem Kindergarten, die unseren Ort so schön geschmückt haben. Erneuerung der Wanderquerung Schafs-Brücke Anfang März trafen sich die Mitglieder des Flurstedter Heimatvereins in der Utenbacher Schweiz, um die nicht mehr passierbare Brücke über den Utenbach zu erneuern. Neben der nicht mehr gegebenen Nutzungsmöglichkeit als Bachquerung, stellte die eingebrochene Brücke ein Gefahrenpotential dar. Zum Glück blieben die Frühjahrsfluten in diesem Jahr aus. Die Schafs-Brücke diente ursprünglich der Flurverbindung beim Schafumtrieb. Inzwischen wird sie vorrangig zum Wandern genutzt und verbindet die malerische Utenbacher Schweiz mit der westlichen Flur von Flurstedt. Durch den engagierten Einsatz der Familie Dirk Lippach wurde die alte Brücke beräumt, an dieser Stelle nochmals ein großes Dankeschön! Der Heimatverein konnte sich nun um neue Ideen an der Stelle kümmern. Das Ergebnis der Holzbrücke wurde nach einem anstrengenden Tag stolz von den fleißigen Mitgliedern eingeweiht. Ihr Heimatverein Flurstedt e.v.

33 Bad Sulza Nr. 6/2014 Herzliche Einladung zum Seniorennachmittag anlässlich des Pfingstfestes 2014 Die Seniorinnen und Senioren von Flurstedt und Obertrebra sind recht herzlich am Mittwoch, den 0 Juni 2014 um 14:30 Uhr ins Dorfgemeinschaftshaus zum Seniorennachmittag eingeladen. Bei Unterhaltung durch Günter Bach wollen wir einen gemütlichen Nachmittag gemeinsam verbringen. Für das leibliche Wohl sorgt Monika Brauer und Team Die alte Brücke war unpassierbar Die neue Brücke besteht den Belastungstest Pfingsten! Pfingstfest 2014 in Flurstedt Alle Termine im Überblick: Maifeuer in Flurstedt Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Flurstedt haben am 30. April zum Maifeuer hinter dem Durchlass eingeladen. Zahlreiche Besucher sind der Einladung gefolgt, nicht nur die Flurstedter Bürger sondern auch Freunde aus den Nachbargemeinden. Bei herrlichem Wetter machte die Veranstaltung allen Besuchern richtig Spaß und als das prasselnde Feuer loderte, kam beste Stimmung auf. Die Kameraden sorgten am Rost und an der Theke für die Wünsche der Gäste. In Vorbereitung der Veranstaltung konnten die Kameraden auf die bewährte Hilfe beim Zusammentragen des Holzes fürs Feuer von den Familienbetrieb Lippach aus Obertrebra und die Agrargenossenschaft Ilmtal setzen. Strom stellte Frank Ballschuh und Wasser Walpurga Schmidt zur Verfügung. Den Platz für die Veranstaltung stellte, wie bereits in den vergangenen Jahren, Dirk Lippach bereit. Diesen Sponsoren sei an dieser Stelle besonders gedankt, denn ohne sie könnte die Veranstaltung nicht durchgeführt werden. Freitag, 0 Juni 2014 ab 22 Uhr Mallorca-Party mit DJ Steven W. Samstag, 07. Juni Uhr Umzug der Pfingstpärchen im Anschluss Pfingsttanz mit der Kultband Da Capo Sonntag, 08. Juni Uhr Pfingstgottesdienst ab 10 Uhr musikalischer Frühschoppen mit Da Capo 14 Uhr großer Festumzug nach Obertrebra und zurück, im Anschluss Eintanzen und Kaffee- und Kuchenbuffet im Festzelt ab 20 Uhr Oldie-Party mit Da Capo Montag, 09. Juni 2014 ab 9 Uhr Ständchen durch den Ort mit Da Capo Alle Veranstaltungen finden im Festzelt auf dem Sportplatz statt! Für das leibliche Wohl ist gesorgt! Ihr Heimatverein Flurstedt e.v.

34 Bad Sulza Nr. 6/2014 Ortschaft Gebstedt Gemeinde Eberstedt Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 20 Frau Hildegard Hayn zum 9 Geburtstag am 30.0 Frau Renate Bauch zum 7 Geburtstag am 10 Frau Lilli Gerstung zum 7 Geburtstag OT Neustedt am 20 Frau Ingrid Röder zum 6 Geburtstag Carsten Hüttenrauch Ortschaftsbürgermeister Entsorgungstermine Juni 2014 Hausmüll 27.0, 10.0, 20 Papier 00 Gelbe Säcke 20, 00, 20.0 Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 19.0 Frau Erika Conrad zum 7 Geburtstag am 20 Frau Hildegard Drößiger zum 7 Geburtstag am 30.0 Frau Karin Blume zum 7 Geburtstag am 00 Herrn Helmut Präßler zum 7 Geburtstag am 17.0 Herrn Peter Stein zum 6 Geburtstag Hans-Otto Sulze Ortschaft Reisdorf Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserem Jubilar recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 17.0 Herrn Gerhard Warner zum 68. Geburtstag Dirk Schütze Ortschaftsbürgermeister Ortschaft Wickerstedt Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 10 Herrn Werner Lenz zum 69. Geburtstag am 10 Frau Gudrun Henkel zum 6 Geburtstag am 10 Frau Renate Koch zum 8 Geburtstag am 20.0 Frau Renate Müller zum 7 Geburtstag am 20.0 Frau Barbara Waldhaus zum 7 Geburtstag am 20 Frau Elvira Allner zum 7 Geburtstag am 00 Frau Renate Roller zum 7 Geburtstag am 00 Herrn Martin Bursian zum 89. Geburtstag am 00 Frau Waltraud Kurby zum 7 Geburtstag am 00 Frau Gisela Töpfer zum 7 Geburtstag am 00 Herrn Arndt Barthel zum 77. Geburtstag am 00 Frau Hildegard Lippach zum 7 Geburtstag am 09.0 Herrn Werner Hohlbein zum 7 Geburtstag am 09.0 Frau Brigitte Sommer zum 6 Geburtstag am 10 Herrn Wolfgang Gottschalk zum 6 Geburtstag am 10 Herrn Achim Jacob zum 6 Geburtstag am 18.0 Frau Gisela Schmidt zum 6 Geburtstag Arnfried Hahn Ortschaftsbürgermeister Konfirmation Willst Du Dich selber erkennen, so sieh, wie es die anderen treiben. Willst Du die anderen verstehen, blick in Dein eigenes Herz. (Friedrich Schiller) In diesem Jahr feiern in unserer Gemeinde Natalie Geitner am 08. Juni das Fest der Konfirmation. Wir gratulieren zu diesem Tag von ganzem Herzen und wünschen für den neuen Lebensabschnitt alles erdenklich Gute, viel Glück und Erfolg und hoffen, dass dieser Tag für dich und deine Eltern unvergesslich bleibt. Gemeinde Eberstedt Einwohnerversammlung Zu einer weiteren Informationsveranstaltung über das neue megaschnelle Internet, Breitband bis 50 MBit/s, laden wir alle interessierten Einwohner von Eberstedt und Niedertrebra mit OT Darnstedt und Escherode herzlich ein. Am: Dienstag, dem 20. Mai 2014 Uhrzeit: Wo: 19:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus (Alte Schule) Niedertrebra Für Getränke ist gesorgt. Es laden ein: Gemeinden Eberstedt und Niedertrebra.

35 Bad Sulza Nr. 6/2014 Fotofahndung Such mich! 17. Eberstedter Familienfest Such die abgebildeten, frei zugänglichen Motive in Eberstedt. Zwei weitere Fotos in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes. Dann Coupon ausfüllen und ab damit in den Briefkasten! Anschrift Gemeinde Eberstedt, Dorfstraße 50, Eberstedt Unter allen richtigen Einsendungen verlosen wir wertvolle Sachpreise anlässlich des 17. Eberstedter Familienfestes am 3 Mai 201 Einsendeschluss ist der 3 Mai 2014, 100 Uhr. Die Vereine der Gemeinde Eberstedt Gewinncoupon Die abgebildeten Fotos wurden aufgenommen: Bild 1... Bild 2... Bild 3... Bild 4... Name... Vorname... Ort:... Straße:... Samstag, Wie bereits angekündigt, laden die Vereine der Gemeinde Eberstedt, Sie und ihre Familie, zum alljährlichen Familienfest am Samstag den ein! Programm: ab 12:00 Uhr Mittagessen Loge ab 13:00 Uhr Dart Basketball Straßenkegeln Torwandschießen Familiendreikampf 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen in der Loge ab 15:30 Uhr Kutschfahrten Bastelstraße Hüpfburg und Spielecke für unsere Kleinsten ca. 17:00 Uhr Bootrennen auf der Ilm (Bootsverkauf 16 Uhr) ab 17:30 Uhr Rostwürste und Brätel ca. 18:00 Uhr Siegerehrung mit Auswertung Fotofahndung In allen Disziplinen werden die Plätze 1-3 bewertet. Eine eigene Bewertung für Kinder bis 14 Jahren erfolgt bei Dart, Basketball-Zielwurf sowie beim Torwandschießen. 19:30 Uhr Aufstellen der 000 Teelichter (Treffpunkt Loge) 21:00 Uhr Fackelumzug mit anschließendem Lagerfeuer auf Feuerwehrwiese. Kinderlagerfeuer mit Knüppelkuchen und Wienern Für das leibliche Wohl wird gesorgt! Über zahlreiche Besucher würden wir uns sehr freuen! Die Vereine der Gemeinde Eberstedt Gemeinde Großheringen Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Bild 3 am 10 Frau Liesbeth Röhrborn zum 8 Geburtstag am 20 Herrn Bernd Kitze zum 70. Geburtstag am 20 Frau Regina Thomas zum 6 Geburtstag am 20 Herrn Alfred Schewe zum 7 Geburtstag am 30 Herrn Bernd Kunze zum 67. Geburtstag am 30 Herrn Horst Wonneberger zum 7 Geburtstag am 08.0 Herrn Eberhard Lindner zum 6 Geburtstag am 10 Frau Helga Thieme zum 8 Geburtstag OT Kaatschen-Weichau am 27.0 Frau Ilse Zeutschel zum 8 Geburtstag Bild 4 Jens Baumbach u u u u u u u u

36 Bad Sulza Nr. 6/2014 Truppenübung der Bundeswehr am Das Landeskommando Sachsen-Anhalt führt am eine Truppenübung namens PiAusbildung/Fahren auf dem Wasser durch. Es wird eine Streckenlänge von ca. 29 km zurückgelegt. Start ist hierbei am Schießplatz in Camburg mit dem Ziel Freyburg am Wehr. Geplant sind weiterhin eine Rast der Übungstruppen in Bad Kösen am Wehr und eine Rast in Naumburg Blütengrund. Auch der Streckenabschnitt der Saale in Großheringen wird Teil der Truppenübung sein. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger die Übungskräfte nicht zu behindern. Gemeinde Großheringen Unsere Jugendmannschaft verteidigte den Titel Beim Feuerwehrausscheid des Verwaltungsbereichs Bad Sulza am war unsere Jugendmannschaft Großheringen 1 erneut siegreich. Sie ließen ihre Konkurrenten weit hinter sich und überzeugten mit einer Spitzenzeit von 27,1 Sekunden. Der Pokal ging somit zum zweiten Mal in Folge in unsere Gemeinde. Wie fleißig die jungen Kameraden trainiert haben zeigt schon die diesjährige Siegerzeit, noch vor einem Jahr belegten sie mit einer auch hervorragenden Zeit von 40,9 Sekunden den ersten Platz. Ein großer Dank gilt auch unserer Jugendwartin Kerstin Grünwald, unter Ihrer Leitung trainierten die Jugendlichen der FFW für diesen Wettkampf. In diesem Jahr konnte die FFW Großheringen mit einer zweiten Jugendmannschaft Großheringen 2 beim Wettkampf antreten. Diese sehr junge Mannschaft trainiert erst seit wenigen Monaten und konnte jetzt bereits mit einer tollen Zeit überzeugen und belegte den sechsten Platz. Voller Stolz auf ihre Schützlinge lobte Jugendwartin Grünwald die Leistung aller Kameraden der Jugendfeuerwehr Großheringen. Auch die Männer unserer Freiwilligen Feuerwehr stellten sich dem Wettbewerb im Löschangriff. Sie meisterten diese Aufgabe ebenfalls sehr gut und belegten mit ihrer Leistung den zwölften Platz. Wir gratulieren allen Kameraden zu diesem hervorragenden Ergebnis. Jugendmannschaft Großheringen 1 Paul Thomas, Reik Plotka, Moritz Preßler, Johnny Lenhart, Christian Wiesner, David Ehrlich, Sophia Grünwald Jugendmannschaft Großheringen 2 Sophie Bruder, Jule Faber, Cathy Schmit, Mark Ehrlich, Benjamin Machts, Christian Wiesner, Thomas Ehrlich Männermannschaft Großheringen Thomas Ehrlich, Heiko Grünwald, Silvio Frunzke, Christian Otte, Frank Schönherr, Sandy Voigt, Sophia Grünwald Gemeinde Großheringen Maibaumsetzen mit Tanz in den Mai Unsere Gemeinde lud traditionell zusammen mit den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr zum Maibaumsetzen ein. Bei herrlichem Sonnenschein zog ein festlicher Umzug mit Musik durch unseren Ort. Die Kinder hatten bunte Mai-Bögen und Mai-Stöcke mit Bändern und Blumen in allen Farben gebastelt und trugen diese stolz durch unsere Gemeinde. Den Maibaum schmückten die Kinder mit vielen bunten Schmetterlingen und Blumen. Die zahlreichen Besucher konnten nun bestaunen, wie die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr den buntgeschmückten Maibaum aufstellten. Diese nicht ganz einfache Aufgabe meisterten sie mit Bravour und erhielten dafür viel Beifall. Nun wurde im Festzelt bei Musik und allerlei Köstlichkeiten ausgelassen gefeiert. Bei Tanz und guter Laune sollte es für alle Beteiligten an sehr angenehmer Abend werden. Gemeinde Großheringen

37 Bad Sulza Nr. 6/2014 Ostern - Eiersuche und Osterfeuer Was wäre Ostern ohne Eiersuche? Und vor allem: Was wäre Ostern ohne Osterfeuer? Auch in diesem Jahr blieben wir der Tradition treu und bereits am Karfreitag hatte der Osterhase in unserer Gemeinde einen Großauftrag, hier galt es 400 Eier und so manche Süßigkeit zu verstecken. Alle Kinder waren ganz aufgeregt und jeder versuchte schon einen Blick auf unsere Osterwiese zu werfen, vielleicht konnte man da ja schon etwas entdecken. Als es dann endlich hieß Alles auf zum Suchen! gab es kein Halten mehr, die Kinder suchten mit Eifer Ostereier, kleine Schoko-Osterhasen und vieles mehr. In Windeseile waren alle Verstecke aufgespürt und die Kinder zeigten stolz die gefunden Eier und Süßigkeiten, da konnte man Kinderaugen strahlen sehen. Selbstverständlich waren auch wieder die zwei Beauftragten des Osterhasen unterwegs und verteilten an die kleinen und großen Kinder Osterüberraschungen. Nun kam auch wieder unsere Freiwillige Feuerwehr zum Einsatz, traditionell hatten sie die Aufgabe das Osterfeuer zu entfachen. Wie immer gelang ihnen das sehr schnell und die Flammen loderten. Routiniert überwachten unsere Kameraden das Abbrennen des Osterfeuers. Im Laufe dieses Abends gab es noch eine kleine Überraschung für unsere Kameraden der FFW sowie für die aktiven Helfer beim Hochwasser 201 Durch unseren Herrn Baumbach wurde ihnen nochmals für ihren Einsatz beim Hochwasser des letzten Jahres gedankt und jeder erhielt eine Urkunde sowie eine Ehrennadel. Dies wurde von unserer Ministerpräsidentin Frau Lieberknecht gestiftet. Die vielen Besucher zeigten, dass das Osterfeuer wie in jedem Jahr ein gelungener Anlass ist, sich gemeinsam mit Freuden, der Familie oder mit den Nachbarn zu treffen, um am Feuer gemütlich Getränke und Speisen zu genießen. Wir danken allen die zum Gelingen dieses Festes im unserm Ort beigetragen haben. Bitte besuchen Sie uns im Internet unter: Gemeinde Ködderitzsch Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserem Jubilar recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 10 Herrn Gerd Burkhardt Almut Burkhardt in zum 6 Geburtstag Gemeinde Niedertrebra Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 17.0 Herrn Hansreimer Krippendorf zum 77. Geburtstag am 20 Herrn Joachim Urbanski zum 78. Geburtstag am 27.0 Frau Liesa Geitner zum 8 Geburtstag am 08.0 Herrn Bernd Burkhardt zum 7 Geburtstag am 08.0 Herrn Karl-Heinz Eisenhut zum 80. Geburtstag am 18.0 Frau Margot Klopfleisch zum 8 Geburtstag OT Darnstedt am 30.0 Frau Isolde Lemke zum 6 Geburtstag Jörg Geyer Einwohnerversammlung Zu einer weiteren Informationsveranstaltung über das neue megaschnelle Internet, Breitband bis 50 MBit/s, laden wir alle interessierten Einwohner von Eberstedt und Niedertrebra mit OT Darnstedt und Escherode herzlich ein. Am: Dienstag, dem 20. Mai 2014 Uhrzeit: Wo: 19:00 Uhr Dorfgemeinschaftshaus (Alte Schule) Niedertrebra Für Getränke ist gesorgt. Es laden ein: Gemeinden Eberstedt und Niedertrebra. Gemeinde Großheringen FFW Großheringen Ein großes Dankeschön an alle, die dazu beigetragen haben, dass der diesjährige Ostersonntag für den Kirmesverein Niedertrebra e.v. ein großer Erfolg war und wir unserem Kirchturm wieder etwas Gutes tun konnten! Schon Monate vorher machte sich im Vorstand Aufregung breit - wird der MDR Thüringen-Osterspaziergang nicht doch eine Nummer zu groß für uns? Ihr habt uns eines besseren belehrt: als Gemeinschaft meistern wir Herausforderungen und so können wir auf einen gelungenen Ostersonntag zurückbli-

38 Bad Sulza Nr. 6/2014 cken! Nicht aber, ohne vorher noch Danke zu sagen: Danke an alle Kuchenbäcker und -bäckerinnen und an alle fleißigen Helfer, die am Ostersonntag kein Erbarmen kannten und in den frühen Morgenstunden mit anpackten. Herzlichen Dank auch an unsere ausdauerenden Masseusen, verlockenden Kuchenverkäufer und all diejenigen, die mit uns auf der Weinstraße einen schönen Ostersonntag verbracht haben. Kinderkirmes 2014 Liebe Kinder von Niedertrebra und Umgebung, wir laden Euch recht herzlich zu unserer diesjährigen, traditionellen Kinderkirmes am Sonntag, den ab 15 Uhr auf den Pfarrhof Niedertrebra ein. Für Speis,Trank und Unterhaltung ist ausreichend gesorgt. Es warten natürlich tolle Spiele und Preise auf Euch. Wir erwarten Euch mit euren Eltern und Großeltern und freuen uns auf Euren Besuch! Euer Kirmesverein Niedertrebra e.v. An dieser Stelle ist vor allem Jörg Klopfleisch zu nennen, der mit kreativen Ideen rund um Mäh-Mobil und Co. unseren Tag auf der Weinstraße bereicherte. Ein besonderer Dank gilt auch der Bäckerei Köllner, die uns ein Kuchenmobil bereitgestellt hat. Wir sind froh und stolz, dass wir so auf euch und eure Unterstützung zählen können! Und so blicken wir frohen Mutes und mit voller Freude auf unsere bald bevorstehende Kirmse. Der Vorstand des Kirmesvereins Niedertrebra e.v. Kirmes 2014 bald ist wieder Niedertrebraer Kirmeszeit. Und aus diesem Grunde möchten wir, als Kirmesverein, Sie und Ihre Lieben herzlich dazu einladen, mit uns gemeinsam die Niedertrebraer Kirmes 2014 zu feiern, auf dass es wunderschöne Festtage werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Fr Uhr Rockabend mit Nothing Rock, Gasthaus Frenkel Sa Uhr Kirmesgottesdienst, Kirche 20 Uhr Traditionsabend mit ad libitum, Gasthaus Frenkel 1 Freibier für die ersten 100 Gäste So ab 9 Uhr Ständchen durch das Dorf Mo Uhr Frühschoppen im Sportlerheim Mi Uhr Seniorennachmittag im Dorfgemeinschaftshaus Zur Alten Schule Sa Uhr Kirmestanz mit Da Capo, Gasthaus Frenkel So Uhr Kranzreiten am Sportplatz 15 Uhr Kinderfest im Pfarrhof In diesem Sinne: Auf zur Kirmse Niedertrebra Liebe Reitfreundinnen und -freunde, bald ist in Niedertrebra wieder Kirmeszeit Am zweiten Kirmeswochenende findet dabei traditionsgemäß das Kranzreiten statt, zu dem wir Sie recht herzlich einladen. In den Kategorien Kleinpferd, Großpferd und Kutsche können Sie mit Stock und Kranz Ihr Geschick unter Beweis stellen. Es warten selbstverständlich tolle Preise? also sichern Sie sich den Siegertitel und helfen Sie uns dabei, den schönen traditionellen Wettkampf zu bewahren und weiter zu führen. Nähere Informationen: Datum: Sonntag, der ab 13 Uhr Ort: Reitplatz Niedertrebra Kategorien: Kleinpferd Großpferd Kutsche Für alle Altersklassen!!! Treffpunkt und Anmeldung ab 12 Uhr! Für das leibliche Wohl ist natürlich auch gesorgt. Wir freuen uns auf einen schönen Nachmittag mit Ihnen und sind schon gespannt, wer sich die Titel holt! Bis dahin herzliche Grüße, Kirmesverein Niedertrebra e.v. Seniorennachmittag Liebe Senioren von Niedertrebra, Obertrebra und Eberstedt wir laden Sie recht herzlich zu unserer diesjährigen Seniorenkirmes am Mittwoch, den um 130 Uhr in das Dorfgemeinschaftshaus Zur Alten Schule ein. Es erwarten Sie leckerer Kaffee und Kuchen, sowie Rostbratwürste und ein buntes Programm voller Überraschungen. Wir erwarten Sie und freuen uns über Ihren Besuch! Der Kirmesverein Niedertrebra e.v.

39 Bad Sulza Nr. 6/2014 Gemeinde Obertrebra Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unserem Jubilar recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 10 Herr Gerhard Lisker zum 80. Geburtstag Dieter Feldrappe Feuerwehrausscheid in Bad Sulza am Am Samstag, dem fand der Feuerwehrausscheid in Bad Sulza auf dem Sportplatz statt. Die Mitglieder der Feuerwehr wurden mit dem Toskana-Truck der Firma Frank Hüttig aus Obertrebra zum Sportplatz gefahren. Pünktlich um 09:00 Uhr begann der Ausscheid mit dem Antreten aller Mannschaften. 16 Männermannschaften traten an ihr Können im Löschangriff zu beweisen. Als erstes wurden die Startplatzierungen ausgelost. Bei den Männern fiel das Los auf den 10. Platz. So kam das Kommando Zum Angriff vor und auch die Männer zeigten dann, was in ihnen steckte. Mit einer Zeit von 39 Sekunden belegten die Männer einen 9. Platz. Alle Mitglieder der Feuerwehr waren mit ihren Leistungen zufrieden, und so belohnten sie sich nach dem Ausscheid selbst mit Rostwürsten und Bräteln, welche vor dem Dorfgemeinschaftshaus gebraten wurden. So wurde es für alle Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr Obertrebra noch ein schöner Nachmittag, und man sinnierte schon, wie man sich im nächsten Jahr noch steigern könnte. Unser Dank geht noch einmal an alle fleißigen Helferlein, die zum Gelingen dieses Tages beigetragen haben. Und ein herzliches Dankeschön für die Fahrdienste der Firma Frank Hüttig. Jugendfeuerwehr Obertrebra beim Ausscheid in Bad Sulza Am Samstag, dem fand in Bad Sulza der diesjährige Feuerwehrausscheid im Löschangriff statt. Obertrebra stellte hierzu eine Jugendmannschaft aus den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr. Zuletzt wurde noch bei Regenwetter am geübt, damit zum Ausscheid alle Handgriffe sitzen. Am Samstagmorgen um 08:00 Uhr traf man sich dann, um standesgemäß mit dem Toskana-Truck der Firma Hüttig Obertrebra anzureisen. Auf diesem Wege hiermit ein dickes Dankeschön an Frank Hüttig dafür. In Bad Sulza angekommen, stieg die Aufregung natürlich an. Dann hieß es Aufstellen und der von Bad Sulza, Herr Hertwig, eröffnete den Ausscheid und übergab dann das Mikrofon an den Landrat Herrn Münchberg, bis schließlich der Ordnungsamtsleiter Herr Weigend den Start des Ausscheides bekannt gab. Es waren insgesamt 6 Jugendmannschaften angetreten, und zuerst wurde die Startreihenfolge ausgelost. Obertrebra zog das Los Nummer 6, startete somit als letzte Mannschaft. Dann war es endlich soweit, die Technik wurde aufgebaut, und das Kommando Zum Angriff vor wurde ausgerufen. Die Schläuche wurden gekoppelt, der Verteiler vorgetragen und alle waren an ihren Plätzen, und zum Schluss stoppte die Zeit bei 36 Sekunden. Das reichte für Platz 4 in der Wertung. In der Mannschaft der Jugendfeuerwehr waren vertreten Marvin, Carl, Lukas, Jonas, Florian, Benjamin und Cilli als Ersatzmann. Darja Barth Obertrebraer Burschenverein Osterfeuer 2014 Darja Barth Obertrebraer Burschenverein Auch dieses Jahr hatte der Obertrebraer Burschenverein zum gemütlichen Beisammensein am Osterfeuer eingeladen. Und so brannte pünktlich um 18:00 Uhr am Gründonnerstag der Rost und lockte Besucher aus Obertrebra und den angrenzenden Gemeinden an. Es waren zahlreiche Gäste da, darunter natürlich viele Kinder, die schon sehnsüchtig auf den Fackelumzug warteten. Das Wetter war super, und es dauerte den Kindern fast zu lang, als dass es bald dunkel genug wurde, um mit Fackeln und Lampions durch das Dorf zu ziehen. Dann ging es endlich los mit dem Umzug, die Musik hallte aus den Lautsprechern, und die

40 Seit Kurzem steht unseren kleinen Sportplatzbesuchern auf Initiative der Sportfreundinnen Carola, Sabine und Ilona ein Sandkasten zum Spielen bereit. Firma Mario Milde hat den Sand- Bad Sulza Nr. 6/2014 freiwilligen Helfer der Feuerwehr hatten die Straße schon abgesperrt. So zogen die Kinder mit Lampions und Fackeln los, und Gemeinde Schmiedehausen erhellten Obertrebras Straßen. Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 10 Herrn Bernd Buchheim zum 7 Geburtstag am 20 Frau Gisela Schlitter zum 8 Geburtstag am 20 Frau Isabella Vogel zum 7 Geburtstag am 27.0 Frau Irmgard Baum zum 8 Geburtstag am 28.0 Frau Gerlinde Weser zum 6 Geburtstag am 30 Herrn Dieter Finke zum 69. Geburtstag am 10 Frau Reinhilde Seidel zum 6 Geburtstag Bernd Otterstein Osterfeuer in Schmiedehausen In diesem Jahr hat uns der Wettergott zum Osterfeuer endlich einmal trockenes und gutes Wetter beschert. Die Rostwürste und Brätel gingen weg wie warme Semmeln. Die Kinder ließen sich, wie jedes Jahr, am Kinderfeuer den Knüppelkuchen und die gebratenen Würstchen schmecken. Auch der Osterhase hat für jedes Kind eine kleine Osterüberraschung bereitgehalten. Natürlich wurde auch an diesem Tag die Linde vor der Äppelkammer mit bunt bemalten Eiern geschmückt, inzwischen 128 Stück. Die Rostwürste und Brätel schmeckten super, so dass am Ende des Abends nichts mehr übrig war. Die Stimmung am Feuer konnte nicht besser sein, und so schmeckte auch am Schluss das Stockbrot. Hiermit möchten wir uns noch einmal bei all den fleißigen Helferlein bedanken, die dazu beitrugen, dass es ein schöner Abend wurde. Darja Barth, Obertrebraer Burschenverein Gemeinde Rannstedt Einen besonderen Dank an unsere drei Sportfreundinnen Ilona Helbig, Sabine Thielemann und Carola Liebert, die, wie zu jeder Veranstaltung, unsere Gäste bewirteten. Ebenso besten Dank an den Brater Dieter Junold, den Frauen, die die Kinder an dem Kinderfeuer betreuten und natürlich den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedehausen für die Entzündung und Absicherung des Osterfeuers. Geburtstagsglückwünsche Wir gratulieren unseren Jubilaren recht herzlich zum Geburtstag und wünschen für das neue Lebensjahr beste Gesundheit und persönliches Wohlergehen. am 20 Frau Rita Krocker zum 6 Geburtstag am 20 Frau Waltraud Koch zum 67. Geburtstag Horst Krocker

41 Bad Sulza Nr. 6/2014 kasten und Firma Thomas Vogel den Sand und die Abdeckfolie gesponsert. Dafür möchten wir uns recht herzlich bedanken und hoffen, dass die Kinder lange Freude daran haben. SV Blau-Weiß Schmiedehausen Gerold Reinsdorf Vorsitzender 20 Jahre Club Birkenwald Schmiedehausen e.v. Am Dienstag, den 0 Juni 2014, um 100 Uhr finden die Feierlichkeiten zum Jubiläum unseres Vereins in der Gaststätte Zur Post in Schmiedehausen statt. Unseren Gästen wird nebst Kaffee und Kuchen ein buntes Unterhaltungsprogramm geboten. Unser Club wurde im Juni 1994 aus der bestehenden Ortsgruppe der Volkssolidarität Schmiedehausen und unter der Anleitung der Helferinnen für kommunale Dienste gegründet. Der Verein zählte bei der Gründung 60 Mitglieder, deren Anzahl sich bis 2004 auf 75 steigerte. Danach wurden es leider immer weniger Vereinsmitglieder. Heute hat unser Verein noch 39 Mitglieder und der Vorstand würde sich über jedes neue Mitglied sehr freuen! Die Clubmitglieder treffen sich jeden zweiten Dienstag des Monats im Mehrzweckraum der Gemeinde zu einem gemütlichen Nachmittag mit Kaffee und Kuchen und einem schmackhaften Abendbrot. Referenten verschiedener Bereiche und Unterhaltungsgäste sorgen für ein abwechslungsreiches Programm. Von den Mitgliedern unseres Vereins haben sich eine Bastelgruppe und eine Sportgruppe gebildet, die sich wöchentlich treffen und Spaß an ihren Aktivitäten haben. Anlässlich unseres 20-jährigen Bestehens möchten wir den Clubmitgliedern, Sponsoren und Helfern unseren herzlichen Dank für ihre langjährige Treue und Unterstützung aussprechen. Erika Renner Vorsitzende Herzliche Einladung * am Sonntag, dem 18. Mai 2014, um Uhr, zur Konfirmation mit Pfarrer Peter Oberthür in Eckolstädt * am Donnerstag, dem 29. Mai 2014, um 100 Uhr, zum Gottesdienst für alle Gemeinden mit Sternwanderung und Grillen in Hirschroda * am Sonntag, dem Juni 2014, Uhr zum Gottesdienst mit Frau Hertzsch in Schmiedehausen Besuchen Sie uns im Internet unter Impressum Amtsblatt der Landgemeinde und erfüllenden Gemeinde Stadt Bad Sulza mit den Ortsteilen Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Neustedt, Reisdorf, Sonnendorf und Wickerstedt und der Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt und Schmiedehausen Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verlagsleiter: Mirko Reise Herausgeber: Stadt Bad Sulza (Landgemeinde) als erfüllende Gemeinde gemeinsam mit den Gemeinden Eberstedt, Großheringen, Ködderitzsch, Niedertrebra, Obertrebra, Rannstedt und Schmiedehausen Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Herr Johannes Hertwig Bad Sulza, Markt 1, Tel.: ( ) , Fax: ( ) Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verwaltungsbereich: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7 % MWSt.) beim Verlag bestellen. Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.

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