Anzeigenpreisliste Nr. 22 gültig ab 1. Oktober 2006

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1 AM-Verlag Andreas Müller KG Kirchstraße Postfach Telefon ( Telefax ( Internet: verlag@heide-kurier.de Anzeigenpreisliste Nr. 22 gültig ab 1. Oktober 2006

2 Preisliste Nr. 22 Blatt 1 Schwarz-Weiß-Anzeigen Satzspiegel 420 mm hoch 280 mm breit Spaltenbreite mm Spaltenzahl Anzeigen auf der Titelseite ermäßigter Grundpreis Eckfeldanzeige auf der Titelseite ermäßigter Grundpreis Abweichende ermäßigte Grundpreise : (Festpreise ohne Rabatt) Familienanzeigen Stellenanzeigen Amtliche Bekanntmachungen Private Kleinanzeigen Grundpreis ermäßigter Grundpreis brutto brutto , ,00 1, ,40 300,00 256,80 427,50 365,94 0,91 /mm 0,91 /mm 0,91 /mm 3,00 incl. MwSt. Ermäßigte Grundpreise für alle direkt in Auftrag gegebenen lokalen Empfehlungsund Geschäftsanzeigen sowie alle nicht näher beschriebenen Anzeigen gewerblicher und privater Art aus dem Verbreitungsgebiet. Chiffregebühr: Plazierungsaufschlag: Sämtliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. pro Chiffre-Nr. bei Zusendung 5,00, bei Abholung 3,00. Bei Plazierungsbedingungen, die als Bestandteil des Auftrages gelten, werden 25 % Aufschlag erhoben. Verlag: AM-Verlag Andreas Müller KG Postfach 13 52, Kirchstraße 4, Telefon: ( Telefax: ( Bankkonten: Kreissparkasse (BLZ ) Volksbank Lg. Heide eg (BLZ ) Erscheinungsweise: mittwochs und sonntags. Anzeigenschluß: ienstag bzw. Freitag 12 Uhr. Zahlungsbedingungen: Nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Bankeinzug 2% Skonto. Rabatte für Millimeter-Anzeigen Malstaffel bei 6mal = 3 % bei 12mal = 10 % bei 24mal = 15 % Bei 52mal = 20 % Mengenstaffel 2500 mm = 5 % 5000 mm = 10 % mm = 15 % mm = 20 % mm = 21 % Bei Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl in Größe und Inhalt gleichbleibender Anzeigen. Grundschrift: Neue Helvetica 8 p. ruckvorlagen: reproduktionsfähige Aufsichtsvorlagen. Raster bis zu 34 Linien pro cm. Spitzlichtpunkt ab 5 % Flächendeckung. igitale ruckunterlagen: aten im EPS- und PF-Format sowie generische ateien. Schriften müssen in das EPS/PF eingebunden sein oder vor Erzeugung der atei in Kurven/Pfade umgewandelt werden. Bei generischen ateien müssen die Schriften mitgeliefert werden (Screen- und Postscript-ateien). ie Übersendung eines Proofs (per Fax) ist erforderlich.

3 Preisliste Nr. 22 Blatt 2 Kombinationspreise heide kurier und heide kurier Satzspiegel 420 mm hoch 280 mm breit Spaltenbreite mm Spaltenzahl Abweichende ermäßigte Grundpreise : (Festpreise ohne Rabatt) Stellenanzeigen Amtliche Bekanntmachungen Private Kleinanzeigen Grundpreis ermäßigter Grundpreis brutto 1,53 /mm 1,53 /mm 5,00 incl. MwSt. brutto , ,60 1, ,40 Ermäßigte Grundpreise für alle direkt in Auftrag gegebenen lokalen Empfehlungsund Geschäftsanzeigen sowie alle nicht näher beschriebenen Anzeigen gewerblicher und privater Art aus dem Verbreitungsgebiet. Chiffregebühr: Plazierungsaufschlag: Sämtliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. pro Chiffre-Nr. bei Zusendung 5,00, bei Abholung 3,00. Bei Plazierungsbedingungen, die als Bestandteil des Auftrages gelten, werden 25 % Aufschlag erhoben. Verlag: AM-Verlag Andreas Müller KG Postfach 13 52, Kirchstraße 4, Telefon: ( Telefax: ( Bankkonten: Kreissparkasse (BLZ ) Volksbank Lg. Heide eg (BLZ ) Erscheinungsweise: mittwochs und sonntags. Anzeigenschluß: ienstag bzw. Freitag 12 Uhr. Zahlungsbedingungen: Nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Bankeinzug 2% Skonto. Rabatte für Millimeter-Anzeigen Malstaffel 2) bei 6mal = 3 % bei 12mal = 10 % bei 24mal = 15 % Bei 52mal = 20 % Mengenstaffel 2500 mm = 5 % 5000 mm = 10 % mm = 15 % mm = 20 % mm = 21 % Anzeigen, die mit dem Kombinationspreis berechnet werden, zählen nur einfach in der Mal- und Mengenstaffel. 2) Bei Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl in Größe und Inhalt gleichbleibender Anzeigen. Grundschrift: Neue Helvetica 8 p. ruckvorlagen: reproduktionsfähige Aufsichtsvorlagen. Raster bis zu 34 Linien pro cm. Spitzlichtpunkt ab 5 % Flächendeckung. igitale ruckunterlagen: aten im EPS- und PF-Format sowie generische ateien. Schriften müssen in das EPS/PF eingebunden sein oder vor Erzeugung der atei in Kurven/Pfade umgewandelt werden. Bei generischen ateien müssen die Schriften mitgeliefert werden (Screen- und Postscript-ateien). ie Übersendung eines Proofs (per Fax) ist erforderlich.

4 Preisliste Nr. 22 Blatt 3 Farbanzeigen (4-c) Satzspiegel 420 mm hoch 280 mm breit Spaltenbreite mm Grundpreis ermäßigter Grundpreis brutto brutto , ,00 1, ,00 Kombinationspreise (4-c) heide kurier und heide kurier Satzspiegel 420 mm hoch 280 mm breit Spaltenzahl Spaltenbreite mm Spaltenzahl Anzeigen auf der Titelseite ermäßigter Grundpreis Eckfeldanzeige auf der Titelseite ermäßigter Grundpreis Grundpreis ermäßigter Grundpreis brutto brutto , ,60 2, ,00 420,00 360,00 598,50 513,00 Ermäßigte Grundpreise für alle direkt in Auftrag gegebenen lokalen Empfehlungsund Geschäftsanzeigen sowie alle nicht näher beschriebenen Anzeigen gewerblicher und privater Art aus dem Verbreitungsgebiet. Farbanzeigen mit einer oder zwei Zusatzfarben nach Absprache mit dem Verlag. Plazierungsaufschlag: Sämtliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Plazierungsbedingungen, die als Bestandteil des Auftrages gelten, werden 25 % Aufschlag erhoben. Verlag: AM-Verlag Andreas Müller KG Postfach 13 52, Kirchstraße 4, Telefon: ( Telefax: ( Bankkonten: Kreissparkasse (BLZ ) Volksbank Lg. Heide eg (BLZ ) Erscheinungsweise: mittwochs und sonntags. Anzeigenschluß: ienstag bzw. Freitag 12 Uhr. Zahlungsbedingungen: Nach Rechnungserhalt netto Kasse. Bei Bankeinzug 2% Skonto. Rabatte für Millimeter-Anzeigen Malstaffel bei 6mal = 3 % bei 12mal = 10 % bei 24mal = 15 % Bei 52mal = 20 % Mengenstaffel 2500 mm = 5 % 5000 mm = 10 % mm = 15 % mm = 20 % mm = 21 % Bei Veröffentlichung einer bestimmten Anzahl in Größe und Inhalt gleichbleibender Anzeigen. ruckvorlagen: reproduktionsfähige Aufsichtsvorlagen. Raster bis zu 34 Linien pro cm. Spitzlichtpunkt ab 5 % Flächendeckung. igitale ruckunterlagen: Farbseparation: aten im EPS- und PF-Format sowie generische ateien. Schriften müssen in das EPS/PF eingebunden sein oder vor Erzeugung der atei in Kurven/Pfade umgewandelt werden. Bei generischen ateien müssen die Schriften mitgeliefert werden (Screen- und Postscript-ateien). ie Übersendung eines Proofs (per Fax) ist erforderlich. Farbanzeigen dürfen nur die Prozessfarben Cyan, Magenta Yellow und Black enthalten. Auch einzelne Zusatzfarben sind nach Euroskala (CMYK) anzulegen.

5 Preisliste Nr. 22 Blatt 4 Beilagen Verbreitungsgebiet Verteilte Auflage Exemplare Gewicht pro Exemplar bis 10 g 20 g 30 g 40 g 50 g Grundpreis pro 1000 Exemplare ermäßigter Grundpreis pro 1000 Exemplare 64,00 56,00 66,00 58,00 71,00 63,00 76,00 68,00 81,00 74,00 Mehrpreis für jede weiteren angefangenen 10 g ,00 pro 1000 Exp. Höchstgewicht 70 g je Beilage. Agenturprovision: 15 % Rabatte: keine. Bei Teilbelegung 25 % Aufschlag. Technische Angaben: ie gefalzte Beilage muß kleiner sein als das halbe Zeitungsformat (300x200 mm). Besteht die Beilage aus mehreren Teilen, ist eine feste Verbindung dieser Teile erforderlich. Muß die Beilage von dem Verlag beschnitten, gefalzt oder in einem anderen gesonderten Arbeitsgang erst zeitungsgerecht komplettiert werden, dann trägt der Auftraggeber die Kosten für diesen Mehraufwand. ie Beilagen müssen abgezählt und gebündelt angeliefert werden. An der Stirnseite eines jeden Paketes muß deutlich gemacht sein, wieviel Exemplare in einem Paket enthalten sind. ie Beilagen können nach Terminabsprache eingelegt werden. Anlieferung: kostenfrei bis spätestens 3 Tage vor Auftragsausführung. Sämtliche Preise zuzüglich Mehrwertsteuer.

6 Preisliste Nr. 22 Blatt 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. Anzeigenauftrag ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Auftraggebers (z. B. Agenturen) in einer ruckschrift. 2. Beilagenauftrag ist der Vertrag über die kostenpflichtige Beifügung einer bestimmten Anzahl von Fremddrucksachen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Auftraggebers in einer ruckschrift. 3. Abschlüsse sind Rahmenverträge, die den Auftraggeber zur Abnahme von Anzeigenraum oder einer bestimmten Anzahl in Größe und Inhalt gleich bleibender Anzeigen im vereinbarten Umfange und den Verlag zur Gewährung des sich aus dem Tarif ergebenden Rabattsatzes verpflichten. Nur bei Vorliegen eines Rahmenvertrages ist der Verlag verpflichtet, den sich aus dem Tarif ergebenden Rabatt zu gewähren. Rahmenverträge (Abschlüsse) gelten nur für Anzeigen und sind für jeden Werbungtreibenden gesondert zu vereinbaren. Bei Abschlüssen ab mm ist Einzelkalkulation möglich. 4. er Rahmenvertrag wird für den Zeitraum eines Jahres geschlossen, beginnend mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. aueraufträge sind mit Rahmenverträgen nicht identisch; aueraufträge enden erst mit dem Widerruf durch den Auftraggeber. 5. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist sich über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Erreicht der Auftraggeber dabei bis zum Ultimo des Monats, in dem der Zeitraum des Rahmenvertrages endet, eine höhere Rabattstaffel, so gewährt der Verlag bei Ablauf des Abschlusses eine dem Tarif entsprechende Rabattgutschrift. 6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. ie Rückerstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von dem Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 9. Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der ruckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. 10. er Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. ies gilt auch dann, wenn Aufträge in Unkenntnis des Inhalts bestätigt wurden. Anzeigen und Beilagen können zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. ies gilt auch für solche Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben wurden. ie Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 11. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der ruckschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. ie Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 12. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier ruckunterlagen oder Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. er Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche ruckqualität im Rahmen der durch die ruckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte ruckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind Mängel der gelieferten ruckunterlagen nicht sofort, sondern erst beim ruckvorgang erkennbar, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche. 13. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. er Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. er Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 14. Sind keine bestimmten Größenvorschriften gegeben, so wird die tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 15. er Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. 16. Im Falle telefonischer Auftragserteilung besteht kein Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige, es sei denn, der Zweck der Anzeige wurde durch unleserlichen Abdruck beeinträchtigt. Im übrigen gilt Ziffer 12 dieser Geschäftsbedingungen. 17. Werden Beilagen in einer anderen als der gewünschten Ausgabe verteilt, leistet der Verlag

7 Schadenersatz bis zur Höhe der üblichen Herstellungskosten dieser Beilagen, falls die Verteilung für den Auftraggeber ohne Interesse war. 18. er Auftraggeber hat den richtigen Abdruck seiner Anzeige sofort bei Erscheinen zu überprüfen. er Verlag erkennt Zahlungsminderung oder Ersatzansprüche nicht an, wenn bei Wiederholungen der gleiche Fehler unterläuft, ohne daß nach der ersten Veröffentlichung eine sofortige Richtigstellung seitens des Auftraggebers erfolgt ist. 19. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. ies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen. 20. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Entgeltes beschränkt. 21. In Fällen, in denen der Verlag die Vermittlung oder Weitergabe von Aufträgen an andere Auftragnehmer übernimmt, ohne hierfür von ritten eine Vermittlungsgebühr zu erhalten, entfällt jede Haftung des Verlages. ies gilt, ohne daß der Verlag den Auftraggeber von der Tatsache, daß er keine Vermittlungsgebühr erhält, unterrichtet. 22. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. 23. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Empfang beim Verlag eintreffend zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Falle eine andere Zahlungsfrist schriftlich vom Verlag bestätigt wurde. 24. ie Frist des Zahlungsverzuges beginnt mit dem 14. Tage nach Rechnungsdatum. 25. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. er Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlungen verlangen. 26. Bei Konkursen und gerichtlichen Vergleichsverfahren werden Anzeigenrahmenverträge hinfällig, sofern sie nicht erfüllt sind; gewährte Rabatte werden dann vom Verlag zurückgefordert. ie Rahmenverträge enden dann jeweils mit der Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens. 27. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne daß hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Verlag erwachsen. 28. er Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 29. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und zur Lieferung bestellter ruckstöcke, ruckvorlagen und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen. 30. ruckvorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. ie Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Erscheinen der Anzeige. 31. Aus einer Auflagenminderung kann nur dann ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise zugesicherte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht zugesichert ist - die durchschnittliche verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres um mehr als 20 v. H. unterschritten wird. arüber hinaus sind etwaige Preisminderungs und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 32. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Er übernimmt darüber hinaus keine Haftung. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. ie Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vom Verlag geöffnet und vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück ohne dazu verpflichtet zu sein. 33. er Verlag gewährt Werbeagenturen und Werbungsmittlern die handelsübliche Provision, sofern diese Mittler die gesamte Auftragsabwicklung übernehmen, die Aufträge dem Verlag unmittelbar erteilen, Texte bzw. ruckunterlagen direkt anliefern und die Abrechnung mit den Werbungtreibenden unmittelbar vornehmen. 34. ie Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. ie vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. Auf Eigenanzeigen hat der Werbungsmittler keinen Provisionsanspruch. 35. Anzeigen- und Beilagenaufträge von Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zu dem ermäßigten Grundpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Grundpreisen. 36. em Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen ritter freizustellen, die diesen aus der Ausübung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. er Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte ritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. 37. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen sofort in Kraft. Für laufende Aufträge und Abschlüsse kann eine Übergangsregelung getroffen werden. Im übrigen gelten die Ausführungen der Ziffer Weichen Auftrag oder die ihm vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von diesen Geschäftsbedingungen ab, so gelten diese Geschäftsbedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen sechs Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag widerspricht. 39. Im Falle höherer Gewalt und Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen. Für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig erschienene Anzeigen und Beilagen wird kein Schadenersatz geleistet. 40. em Auftraggeber ist bekannt, daß die von ihm dem Verlag bei der Auftragserteilung oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehung angegebenen personenbezogenen aten vom Verlag im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet, insbesondere gespeichert werden. 41. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorschreibt, der Sitz des Verlages. Für den Fall, daß der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, daß der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz odergewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

8 aktuell: Hier erwartet Sie der redaktionelle Aufmacher jeweils aus dem aktuellen Heide-Kurier in Kurzform und andere Themen wie zum Beispiel unser aktuelles Leserreisenangebot. Heide-Kurier-Service auch im Internet Hier finden Sie in unserer Online-Präsentation auf allen Seiten die Navigation zu unseren Mediadaten (Preise/Verbreitungsgebiet), das Kontaktformular, Impressum etc. und selbstverständlich auch den Weg zurück zur Startseite. findig: Mit der Suchmaschine GoXX kommen Sie garantiert an Ihr Ziel im Web egal ob lokal oder international. interessant: Mit Hilfe dieser Navigationsleiste gelangen Sie zu viel Informativem und Interessantem rund um den HK. informativ: Hier finden Sie Hinweise auf Artikel bzw. Sonderseiten der aktuellen Heide-Kurier-Ausgabe innovativ: ie jeweils aktuelle Ausgabe des Heide-Kuriers stellen wir 1:1 ins Internet. urch einen Mausklick gelangen Sie zur Seite heide-kurier online (s. unten). Für unsere Anzeigen- Kunden bedeutet dies, auch die Online-Nutzer werden mit Ihrer Werbung erreicht. sehenswert: An dieser Stelle finden Sie eine Verlinkung zur Web-Cam des Heide-Kuriers. Sie zeigt den Blick aus dem HK-Gebäude auf die er Kreuzung ransfelds-eck. ausführlich: Unter mediadaten bekommen Sie ausführliche Informationen über unser Verbreitungsgebiet unsere Auflage und die aktuellen Millimeter-Preise für gewerbliche und private Anzeigen. lesenswert: Jeden Mittwoch und Sonntag haben Sie weltweit die Gelegenheit die aktuelle Heide-Kurier- Ausgabe an dieser Stelle entweder seitenweise online zu lesen bzw. einzelne Seiten auf Ihrem Computer zu speichern oder auch die gesamte Ausgabe am Stück auf Ihren PC herunterzuladen.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text- Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge des Erich Schmidt ESV GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G 10785 Berlin -- im Folgenden ESV genannt --. 1. Anzeigenauftrag im Sinne der nachfolgenden

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