für das Amt Elsterland mit den amtsangehörigen Gemeinden

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1 Jahrgang 26 Schönborn, den 12. April 2017 Nummer 4 Amtsblatt für das Elsterland Amt Frohe Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Amt Elsterland mit den amtsangehörigen Gemeinden Schönborn mit den OT Schönborn, Lindena, Schadewitz, Gruhno Rückersdorf mit den OT Rückersdorf, Oppelhain, Friedersdorf Tröbitz Schilda Heideland mit den OT Fischwasser, Eichholz und Drößig

2 2 Öffentliche Bekanntmachungen Inhaltsverzeichnis der öffentlichen Bekanntmachungen und der sonstigen amtlichen Mitteilungen Öffentliche Bekanntmachung - Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönborn für das Haushaltsjahr 2017 Seite 2 - Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz 2011 für die Gemeinde Schilda Seite 3 - Bekanntmachung Nachrücken einer Ersatzperson in der Gemeindevertretung Schönborn Seite 5 - Bekanntmachung der geänderten Anlage zur Satzung über die Straßen- und Winterdienstreinigung der Gemeinde Heideland OT Fischwasser Seite 5 - Bekanntmachung Entgeltordnung für die Nutzung des Erlebnisbades Tröbitz Seite 5 - Bekanntmachung der Vergabe von Planungsleistungen durch das Amt Elsterland Seite 6 - Bekanntmachung der Eröffnung des bergrechtlichen Planfestestellungsverfahrens zum Vorhaben Kiessandtagebau Rückersdorf Seite 6 Sonstige amtliche Mitteilungen - Beschlüsse der Gemeinde Heideland Seite 7 - Beschlüsse der Sitzung des Amtsausschusses Seite 7 - Beschlüsse der Gemeinde Rückersdorf Seite 7 - Beschlüsse der Gemeinde Schilda Seite 8 - Beschlüsse der Gemeinde Schönborn Seite 8 - Beschlüsse der Gemeinde Tröbitz Seite 8 Bekanntmachung anderer Körperschaften und Vereine - Bekanntmachung der Satzung der Jagdgenossenschaft Gruhno Seite 8 - Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Schönborn zur Auszahlung der Jagdpacht Seite 11 - Bekanntmachung der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Rückersdorf OT Friedersdorf Seite 12 Haushaltssatzung der Gemeinde Schönborn für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf 0,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern, die in der Satzung der Gemeinde Schönborn zur Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) vom beschlossen worden sind, betragen: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 252 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf 9.000,00 festgesetzt. 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf 3.500,00 festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf ,00 und

3 3 b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf ,00 festgesetzt. Schönborn, Jeder kann zu den Öffnungszeiten des Amtes Elsterland in Schönborn Einsicht in die Haushaltssatzung und deren Anlagen nehmen. Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Schönborn, Dommaschk Amtsdirektor Dommaschk Amtsdirektor

4 4 Vorstehende Eröffnungsbilanz der Gemeinde Schilda zum 1. Januar 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann zu den Öffnungszeiten des Amtes Elsterland in Schönborn Einsicht in die Eröffnungsbilanz und deren Anlagen nehmen. Schönborn, Dommaschk Amtsdirektor

5 5 Bekanntmachung Der auf den Wahlvorschlag DIE LINKE für die Wahl zur Gemeindevertretung Schönborn zum Mitglied der Gemeindevertretung gewählte Bewerber Herr Jürgen Gießmann ist verstorben. Gemäß 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht das Mandat auf die Ersatzperson Herrn Hermann Zerchel über. Schönborn, Krüger Wahlleiterin Bekanntmachung der geänderten Anlage Bekanntmachung der geänderten Anlage zur Satzung über die Straßen- und Winterdienstreinigung der Gemeinde Heideland OT Fischwasser (Beschluss 01/2017/07) Straßenverzeichnis Gemeinde Heideland mit ihren Ortsteilen Eichholz, Drößig und Fischwasser Entgeltordnung für die Nutzung des Erlebnisbades Tröbitz Aufgrund des 28 Abs. 2 und 64 Abs. 1 und 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/08, S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14 Nr. 32 S. 23) und der 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes vom 31. März 2004 (GVBl. I/04 S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBI. I/14 Nr. 32 S. 30) hat die Gemeinde Tröbitz am 20. März 2017 folgende Entgeltordnung für die Nutzung des Erlebnisbades Tröbitz beschlossen. 1 Rechtsstellung Die Gemeinde Tröbitz ist Eigentümer des Erlebnisbades. 2 Gegenstand des Entgeltes Die Gemeinde erhebt zur anteiligen Deckung der Gesamtbetriebskosten des Erlebnisbades Entgelte. Für die Nutzung des Erlebnisbades werden Entgelte nach Maßgabe dieser Ordnung erhoben. 3 Entgeltpflichtige Entgeltpflichtige sind die Besucher des Erlebnisbades. 4 Entgeltbemessung a) Erwachsene (Einzelkarte pro Tag) 5,00 Euro b) Kinder, Studenten und Behinderte (Einzelkarte pro Tag) 2,50 Euro c) Morgentarif von 10:00 bis 12:00 Uhr (Einzelkarte pro Tag) 2,50 Euro d) Mondscheintarif ab 18:00 Uhr (Einzelkarte pro Tag) 2,50 Euro e) Spartarif für Kinder (12 Karten) 25,00 Euro f) Spartarif für Erwachsene (12 Karten) 50,00 Euro g) Saisonkarten für Erwachsene 100,00 Euro h) Saisonkarten für Kinder, Studenten, Behinderte 50,00 Euro i) Gruppen ab 10 Personen (pro Tag) 2,00 Euro

6 6 j) Mehrtagesnutzung mit Übernachtung in Zelten auf dem Freibadgelände für Schulklassen oder Vereinsgruppen auf Antrag (pro Person und Übernachtung) 7,00 Euro k) Verleih Liege (pro Tag) 2,00 Euro (In der Gebühr ist 1,00 Euro Pfand enthalten der bei der Rückgabe erstattet wird.) Auftrag erteilt an das Ingenieurbüro J.A.S. jasinski.architektur.studio, Brandenburger Platz 6, Cottbus Schönborn, den Entstehung und Fälligkeit Die Benutzungsgebühren zu 4 a-d und i sind beim Betreten des Erlebnisbades fällig. Die Benutzungsgebühren zu 4 e-h sind bei der Erstnutzung des Erlebnisbades fällig. Die Benutzungsgebühren zu 4 i sind 14 Tage nach Rechnungslegung fällig. Die Benutzungsgebühren zu 4 j sind bei der Nutzung sofort fällig. Die Benutzungsgebühren zu 4 k sind bei der Nutzung sofort fällig. 6 Haftung der Besucher Der Besucher haftet für die von ihm vorsätzlich oder fahrlässig, insbesondere an den Gegenständen im Erlebnisbad, verursachten Schäden. Für Minderjährige haften die Erziehungsberechtigten im Rahmen gesetzlicher Vorschriften. 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 30. Juni 2003 sowie die 5. Änderung der Entgeltordnung vom 23. Mai 2011 außer Kraft. Schönborn, den 21. März 2017 Dommaschk Amtsdirektor Bekanntmachung Vergabe von Planungsleistungen durch das Amt Elsterland Bei der Amtsausschusssitzung am im Amt Elsterland ist die Vergabe der nachstehend aufgeführten Planungsleistungen beschlossen worden: Art der Leistung: Technische Gebäudeausrüstung (TGA) 1. und 2. BA, HLS und Elektro für Grundschule Rückersdorf, Energetische Sanierung & Barrierefreie Erschließung Auftrag erteilt an das Ingenieurbüro AHS Ingenieurgesellschaft mbh, Gartenstraße 4, Falkenberg/Elster Art der Leistung: Objektplanung 1. und 2. BA Grundschule Rückersdorf, Energetische Sanierung & Barrierefreie Erschließung Andreas Dommaschk Amtsdirektor Bekanntmachung Die Eröffnung des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens zum Vorhaben: Kiessandtagebau Rückersdorf der Firma PRO-BETON Produkte aus Beton GmbH & Co. KG AZ.: r wird auf der Grundlage der 1, 10 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfG Bbg) [1] i. V. m. den Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) [2] hiermit öffentlich bekannt gemacht. Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR), Inselstraße 26, in Cottbus. Der Antrag umfasst eine Gesamtinanspruchnahme für die Kiessandgewinnung von 128 ha. Die Erweiterung des Abbaus erfolgt vorrangig in südliche Richtung, wobei eine Fläche von etwa 83 ha neu in Anspruch genommen wird. Der geplante Abbau einschließlich der Rekultivierung umfasst einen Zeitraum von 30 Jahren. Nach Abschluss der Rekultivierungsarbeiten entsteht zukünftig ein ca. 110 ha großer Landschaftssee. Das Vorhaben ist UVP-pflichtig. Folgende Unterlagen wurden mit dem Rahmenbetriebsplan vorgelegt: - Umweltverträglichkeitsuntersuchung - Faunistische Erfassung - Biotoptypenkartierung - Artenschutzrechtliche Prüfung - Schallimmissionsschutzprognose - Hydrogeologisches Gutachten - Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie Von den im Antrag dargestellten Maßnahmen ist das Gebiet der Gemeinde Rückersdorf in den Gemarkungen Rückersdorf und Oppelhain, zugehörig zum Amt Elsterland mit Sitz in der Gemeinde Schönborn, betroffen. Der Rahmenbetriebsplan zum vorgenannten Vorhaben liegt in der Zeit vom bis (einschließlich) im Fachbereich Bau- und Gemeindeservice des Amtes Elsterland, Kindergartenstraße 2a, Schönborn zu folgenden Servicezeiten Montag von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Dienstag von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Donnerstag von 8.30 Uhr bis Uhr und von Uhr bis Uhr Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass - jeder, dessen Belange durch den Antrag berührt werden, Einwendungen bis zum schriftlich oder zur Niederschrift bei der o. g. Anhörungsbehörde oder beim Amt Elsterland in Schönborn erheben kann. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen.

7 7 - rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Termin erörtert werden, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. - bei Ausbleiben eines Beteiligten zum Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann, - die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendung durch Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind. Gemäß 27a Verwaltungsgesetz werden der Inhalt der Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Internetseite des LBGR veröffentlicht und können unter (Hauptmenü unter, Genehmigungsverfahren à Planfeststellungsverfahren ) eingesehen werden. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen. Schönborn, den Andreas Dommaschk Amtsdirektor [1] Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg vom 7 Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 12], S. 262, 264), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (GVBl. I S. 1679) [2] Verwaltungsverfahrensgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2010) Sonstige amtliche Mitteilungen In der Gemeindevertretersitzung am 27. Februar 2017 in Heideland, an der 7 Abgeordnete teilnahmen, wurden folgende Beschlüsse gefasst 01/2017/01 Bestätigung der geänderten Tagesordnung 01/2017/02 Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. November /2017/03 Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushaltsplan /2017/04 Beschluss der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres /2017/05 Beschluss zum Kassenkredit des Haushaltsjahres /2017/06 Bestätigung der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion 01/2017/07 Änderungsbeschluss zum Straßenverzeichnis zur Satzung über die Straßen- und Winterdienstreinigung 01/2017/08 Feststellung der Entbehrlichkeit für Teilflächen des kommunalen Straßengrundstückes, Flur 3, Flurstück 29, Gemarkung Eichholz 01/2017/09 Beschluss zur 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Elbe- Elster und der Gemeinde Heideland zur Durchführung von Aufgaben nach 12 KitaG 01/2017/10 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. November /2017/11 Bestätigung Grundstückskaufvertrag Gemeindehaus Fischwasser, Hauptstraße 25 01/2017/12 Verkauf von Teilflächen des kommunalen Straßengrundstückes, Flur 3, Flurstück 29, Gemarkung Eichholz In der Amtsausschusssitzung am 28. Februar 2017 in Schönborn, an der 9 Abgeordnete teilnahmen, wurden folgende Beschlüsse gefasst 01/2017/01 Bestätigung der Tagesordnung 01/2017/02 Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 29. November /2017/03 Der Amtsausschuss beschließt, die Stelle des Amtsdirektors öffentlich auszuschreiben. Der Amtsinhaber hat am 6. Februar 2017 schriftlich seine Bereitschaft und Bewerbung zur Wiederwahl als Amtsdirektor des Amtes Elsterland erklärt. Mit Schreiben vom 7. Februar 2017 empfahl der Amtsdirektor, zur Wahrung der Akzeptanz und öffentlichen Darstellung, die Stelle öffentlich auszuschreiben. 01/2017/04 Beschluss der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres /2017/05 Beschluss zum Kassenkredit des Haushaltsjahres /2017/06 Beschluss zur Gebietskulisse Mittelbereichskooperation Sängerstadtregion 01/2017/07 Bestätigung der Eilentscheidung Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 01/2017/08 Bestätigung der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion 01/2017/09 Bestätigung der Vergabe des Vergabeausschusses von Planungsleistungen für die Objektplanung 1. und 2. Bauabschnitt, Grundschule Rückersdorf, energetische Sanierung und barrierefrei Erschließung 01/2017/10 Bestätigung der Vergabe des Vergabeausschusses von Planungsleistungen für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung (HLS und Elektro) 1. und 2. Bauabschnitt, Grundschule Rückersdorf, energetische Sanierung und barrierefreie Erschließung 01/2017/11 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 29. November 2016 In der Gemeindevertretersitzung am 1. März 2017 in Rückersdorf, an der 9 Abgeordnete teilnahmen, wurden folgende Beschlüsse gefasst 01/2017/01 Bestätigung der geänderten Tagesordnung 01/2017/02 Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 30. November /2017/03 Beschlussfassung zur Entgeltordnung Kräutergarten und Mühlenmuseum 01/2017/04 Bestätigung der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion 01/2017/05 Verkauf von Flächen im Bereich der Alten Bahnhofstraße im OT Rückersdorf 01/2017/06 Beschluss zur 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Elbe- Elster und der Gemeinde Rückersdorf zur Durchführung von Aufgaben nach 12 KitaG 01/2017/07 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 30. November 2016

8 8 In der Gemeindevertretersitzung am 2. März 2017 in Schilda, an der 7 Abgeordnete teilnahmen, wurden folgende Beschlüsse gefasst 01/2017/01 Bestätigung der geänderten Tagesordnung 01/2017/02 Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 1. Dezember /2017/03 Beschlussfassung zur geprüften Eröffnungsbilanz 2011 der Gemeinde Schilda 01/2017/04 Beschlussfassung der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres /2017/05 Beschlussfassung zum Kassenkredit des Haushaltsjahres /2017/06 Bestätigung der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion 01/2017/07 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 1. Dezember 2016 In der Gemeindevertretersitzung am 8. März 2017 in Schönborn, an der 7 Abgeordnete teilnahmen, wurden folgende Beschlüsse gefasst 01/2017/01 Bestätigung der geänderten Tagesordnung 01/2017/02 Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 24. November /2017/03 Beschlussfassung der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres /2017/04 Beschlussfassung zum Kassenkredit des Haushaltsjahres /2017/05 Bestätigung der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion 01/2017/06 Feststellung der Entbehrlichkeit des Grundstückes Dorfstraße 5 im OT Lindena 01/2017/07 Beschluss zur 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Elbe- Elster und der Gemeinde Schönborn zur Durchführung von Aufgaben nach 12 KitaG 01/2017/08 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 24. November 2016 In der Gemeindevertretersitzung am 20. März 2017 in Tröbitz an der 6 Abgeordnete teilnahmen, wurden folgende Beschlüsse gefasst 01/2017/01 Bestätigung der geänderten Tagesordnung 01/2017/02 Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 28. November /2017/03 Beschlussfassung zur Entgeltordnung Erlebnisbad 01/2017/04 Beschluss des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushaltsplan /2017/05 Beschluss der Haushaltssatzung des Haushaltsjahres /2017/06 Beschluss zum Kassenkredit des Haushaltsjahres /2017/07 Bestätigung der Stellungnahme zum Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion 01/2017/08 Beschluss zur 2. Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Landkreis Elbe- Elster und der Gemeinde Tröbitz zur Durchführung von Aufgaben nach 12 KitaG 01/2017/09 Bestätigung der Niederschrift der nichtöffentlichen Sitzung vom 28. November 2016 Der volle Wortlaut der jeweiligen Beschlüsse im öffentlichen Teil kann während der Sprechzeiten im Amt Elsterland eingesehen werden. Bekanntmachungen anderer Körperschaften und Vereine Satzung der Jagdgenossenschaft Gruhno Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Gruhno hat am folgende Satzung beschlossen: 1 Name und Sitz der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Gruhno ist gemäß 10 Absatz 1 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht der Aufsicht der unteren Jagdbehörde des Landkreises Elbe-Elster. Sie führt den Namen Jagdgenossenschaft Gruhno und hat ihren Sitz in Schönborn OT Gruhno 2 Gemeinschaftlicher Jagdbezirk (1) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk umfasst laut Teilungsbescheid der unteren Jagdbehörde vom 17.Mai 2000 mit Ausnahme der Eigenjagdbezirke alle Grundflächen der Gemarkung Gruhno / Gmd Schönborn zuzüglich der von der zuständigen Jagdbehörde angegliederten und abzüglich der abgetrennten Grundflächen. (2) Der gemeinschaftliche Jagdbezirk wird begrenzt durch die Gemarkungsgrenzen der Gemarkungen - Ortsteil Schadewitz / Gmd. Schönborn - Ortsteil Lindena / Gmd. Schönborn - Ortsteil Friedersdorf / Gmd. Schönborn - Bundesforst 3 Gebiet der Jagdgenossenschaft Das Gebiet der Jagdgenossenschaft umfasst die jagdlich nutzbaren Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, deren Eigentümer der Jagdgenossenschaft als Mitglieder angehören. 4 Mitglieder der Jagdgenossenschaft (1) Mitglieder der Jagdgenossenschaft (Jagdgenossen) sind die Eigentümer der Grundflächen, die das Gebiet der Jagdgenossenschaft bilden. Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß 9 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an. (2) Die Jagdgenossenschaft führt ein Jagdkataster, in dem die Eigentümer der zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundflächen und deren Größen ausgewiesen werden. Das Jagdkataster ist fortzuführen; durch Eigentumswechsel eingetretene Änderungen hat der Erwerber dem Jagdvorstand nachzuweisen. Das Jagdkataster liegt für die Jagdgenossen und deren schriftlich bevollmächtigten Vertreter zur Einsicht beim Vorsitzenden offen. 5 Aufgaben der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach Maßgabe des geltenden Rechts unter eigener Verantwortung nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und unter Berücksichtigung der jagdlichen Belange alle Angelegenheiten, die sich aus ihrem Jagdausübungsrecht ergeben. 6 Organe der Jagdgenossenschaft Die Organe der Jagdgenossenschaft sind: a) die Genossenschaftsversammlung und b) der Jagdvorstand.

9 9 7 Genossenschaftsversammlung Zur Teilnahme an der Genossenschaftsversammlung sind die Mitglieder der Jagdgenossenschaft berechtigt. Sie können sich durch ihre gesetzlichen Vertreter oder nach Maßgabe des 10 Absatz 4 dieser Satzung durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Die Vollmacht ist schriftlich zu erteilen und dem Jagdvorsteher zu Beginn der Versammlung vorzulegen. 8 Zuständigkeit der Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung beschließt die Satzung und Änderungen der Satzung. Sie wählt den Vorstand: a) den Vorsitzenden (Jagdvorsteher) und seinen Stellvertreter; b) zwei Beisitzer und deren Stellvertreter; und weitere Funktionsträger: c) einen Schriftführer; d) einen Kassenführer; e) einen Rechnungsprüfer. (2) Die Genossenschaftsversammlung beschließt weiterhin über a) den jährlichen Haushaltsplan; b) die Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers; c) die Antragstellung zur Abrundung, Zusammenlegung und Teilung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes; d) die Art der Jagdnutzung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes; e) das Verfahren und die Bedingungen für den Abschluss von Jagdpachtverträgen; f) die Erteilung des Zuschlages bei der Jagdverpachtung; g) die Änderung und Verlängerung laufender Jagdpachtverträge; h) die Zustimmung zur Weiter- und Unterverpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes und zur Erteilung von entgeltlichen Jagderlaubnissscheinen; i) den Zeitpunkt der Ausschüttung des Reinertrages aus der Jagdnutzung sowie der Zahlungsmodalitäten; j) die Bildung von Rücklagen und deren Verwendung, k) die Erhebung von Umlagen zum Ausgleich des Haushaltsplanes; l) die Beanstandung von Beschlüssen des Jagdvorstandes; m) die Zustimmung zu Dringlichkeitsentscheidungen des Jagdvorstandes gemäß 12 Absatz 3 zu dieser Satzung; n) die Festsetzung von Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Jagdvorstandes, den Schriftführer, den Kassenführer und den Rechnungsprüfer o) die Befreiung von der Beschränkung des 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu Insichgeschäften von Vorstandsmitgliedern im Einzelfall. (3) Regelungen im Sinne des Absatzes 2 Buchstaben c), e), f), g), h) und i) können im Einzelfall durch Beschluss auf den Jagdvorstand übertragen werden. 9 Durchführung der Genossenschaftsversammlung (1) Die Genossenschaftsversammlung ist vom Jagdvorsteher mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Wenn mindestens ein Viertel aller Jagdgenossen die Einberufung bei ihm schriftlich unter Angabe der auf die Tagesordnung zu setzenden Angelegenheiten beantragt, ist die Genossenschaftsversammlung ebenfalls einzuberufen. (2) Die Genossenschaftsversammlung soll am Sitz der Jagdgenossenschaft stattfinden. Sie ist nicht öffentlich, soweit nicht durch Beschluss in begründeten Einzelfällen Dritte zugelassen werden. (3) Die Einladung zur Genossenschaftsversammlung ergeht durch Bekanntmachung im Amtsblatt ( 16 Absatz 2). Sie muss mindestens 2 Wochen vorher erfolgen und Angaben über den Ort und den Zeitpunkt der Versammlung sowie die Tagesordnung enthalten. Beschlussfassungen gem. 8 Absatz 2 sind in der Tagesordnung auszuweisen. (4) Den Vorsitz in der Genossenschaftsversammlung führt der Jagdvorsteher. Für die Abwicklung bestimmter Angelegenheiten, insbesondere zur Leitung einer öffentlichen Versteigerung, kann ein anderer Versammlungsleiter bestellt werden. (5) Unter dem Tagesordnungspunkt Verschiedenes können Beschlüsse nach 8 Absätze 1 bis 3 nicht gefasst werden. (6) Zu der Genossenschaftsversammlung ist die Aufsichtsbehörde rechtzeitig einzuladen. 10 Beschlussfassung der Jagdgenossenschaft (1) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, einschließlich Wahlbeschlüsse, bedürfen gemäß 9 Absatz 3 BJagdG sowohl der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit). (2) Beschlüsse der Jagdgenossenschaft werden durch öffentliche Abstimmung gefasst. Die Genossenschaftsversammlung kann auf Antrag von mindestens 3 Jagdgenossen, die zusammen mindestens ein Zehntel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft vertreten müssen, zu einzelnen Tagesordnungspunkten eine schriftliche Abstimmung beschließen; das gilt nicht für Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nach 10 Absatz 3 BJagdG. Über die Einzelheiten der schriftlichen Abstimmung ist von den Mitgliedern des Jagdvorstandes und den Stimmzählern Verschwiegenheit zu wahren; die Unterlagen sind vom Jagdvorstand mindestens 10 Jahre lang, im Falle der Beanstandung oder Anfechtung des Beschlusses für die Dauer des Verfahrens aufzubewahren. (3) Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Miteigentümer und Gesamthandseigentümer eines zum Gebiet der Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücks können ihr Stimmrecht nur einheitlich ausüben; sie haben dem Jagdvorstand schriftlich einen Bevollmächtigten zu benennen. (4) Ein bevollmächtigter Vertreter darf nur einen Jagdgenossen vertreten. Die von einem Bevollmächtigten vertretene Grundfläche darf einschließlich seiner eigenen Grundfläche ein Drittel der Gesamtfläche des Gebietes der Jagdgenossenschaft nicht überschreiten. (5) Ein Jagdgenosse oder ein Bevollmächtigter ist von der Mitwirkung an der Abstimmung entsprechend 34 BGB ausgeschlossen, kann sich auch nicht vertreten lassen und auch keinen anderen vertreten, wenn sich die Beschlussfassung auf den Abschluss eines Rechtsgeschäftes oder auf einen Rechtsstreit zwischen der Jagdgenossenschaft und ihm selbst bezieht. (6) Über die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss auch hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend und vertreten waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde. Bei Beschlussfassungen sind die Stimmlisten zu Protokoll zu nehmen. Die Niederschrift ist vom Versammlungsleiter sowie vom Protokollführer zu unterzeichnen und der nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung zur Billigung vorzulegen. Die Aufsichtsbehörde ist innerhalb eines Monats über die Beschlüsse der JG durch Übersendung einer Zweitfertigung der Niederschrift zu unterrichten. Jeder Jagdgenosse ist berechtigt, die Protokolle einzusehen und sich auf eigene Kosten Abschriften zu fertigen. 11 Vorstand der Jagdgenossenschaft (1) Der Jagdvorstand besteht gemäß 10 Absatz 6 BbgJagdG aus dem Jagdvorsteher (Vorsitzenden) und mindestens zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Jagdvorstandes werden im Falle der Verhinderung durch ihre Stellvertreter vertreten. (2) Wählbar für den Jagdvorstand ist - jede volljährige und geschäftsfähige Person (3) Der Jagdvorstand wird für eine Amtszeit von vier Geschäftsjahren gewählt. Die Amtszeit beginnt mit Beginn des Geschäftsjahres, das dem Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit des alten Vorstandes endete, folgt. Endet die Amtszeit des Vorstandes,

10 10 ohne dass ein neuer Vorstand gewählt ist, bleibt der bisherige Vorstand bis zu einer Neuwahl geschäftsführend im Amt. Die Amtszeit dieses geschäftsführenden Vorstandes endet spätestens mit Ablauf des Geschäftsjahres, das der ursprünglichen Amtszeit folgt. Bei einer Vorstandswahl durch diesen geschäftsführenden Vorstand verlängert sich die 4-jährige Amtszeit des neu gewählten Vorstandes vom Tag der Wahl bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres. Gleiches gilt für eine Wahlhandlung durch den Notvorstand. (4) Der Schriftführer und der Kassenführer werden für die gleiche Amtszeit von vier Geschäftsjahren gewählt wie der Jagdvorstand; Absatz 3 Sätze 2 bis 4 finden entsprechende Anwendung. (5) Endet die Amtszeit eines Mitgliedes des Jagdvorstandes vorzeitig durch Tod, Rücktritt oder Verlust der Wählbarkeit, so rückt der für ihn gewählte Stellvertreter als Ersatzmitglied in den Jagdvorstand nach; in diesem Falle ist für den Rest der Amtszeit in der nächsten Genossenschaftsversammlung ein neuer Stellvertreter zu wählen. In gleicher Weise ist eine Ersatzwahl vorzunehmen, wenn ein stellvertretendes Mitglied des Jagdvorstandes oder ein anderer Funktionsträger vorzeitig ausscheidet. 12 Vertretung der Jagdgenossenschaft (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gemäß 9 Absatz 2 BJagdG gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet die Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft und ist hierbei an die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung gebunden. Bei der Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen müssen unbeschadet der Regelung in Absatz 3 Satz 3 alle Mitglieder des Jagdvorstandes gemeinschaftlich handeln. Die Vorstandsmitglieder können sich durch Beschluss der Jagdgenossenschaftsversammlung von der Beschränkung des 181 BGB (Insichgeschäfte) im Einzelfall befreien lassen. (2) Der Jagdvorstand hat die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung vorzubereiten und durchzuführen. Insbesondere obliegt ihm a) die Feststellung und Ausführung des Haushaltsplanes, b) die Anfertigung der Jahresrechnung; c) die Überwachung der Schrift- und Kassenführung; d) die Verteilung der Erträge an die einzelnen Jagdgenossen; e) die Feststellung der Umlagen der einzelnen Mitglieder; f) die Führung des Jagdkatasters und die Aktenführung; g) die Anordnung von Bekanntmachungen. (3) In dringenden Angelegenheiten, die an sich der Beschlussfassung durch die Jagdgenossenschaftsversammlung unterliegen, entscheidet der Jagdvorstand zur Abwehr einer Gefahr oder eines erheblichen Nachteils für die Jagdgenossenschaft. Dies gilt insbesondere für Stellungnahmen im Rahmen öffentlicher Anhörungen und anderer Verwaltungsverfahren. In Fällen äußerster Dringlichkeit kann der Jagdvorsteher zusammen mit einem Beisitzer entscheiden. (4) Zu Entscheidungen gemäß Absatz 3 hat der Jagdvorsteher unverzüglich die Zustimmung der Genossenschaftsversammlung einzuholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben, soweit nicht schon Rechte Dritter entstanden sind. (5) Solange die Jagdgenossenschaft keinen vollständigen Jagdvorstand gewählt hat, die Amtszeit abgelaufen ist oder der Jagdvorstand aus anderen Gründen nicht vollständig besetzt ist, werden die Geschäfte des Jagdvorstandes nach Maßgabe des 9 Absatz 2 BJagdG in Verbindung mit 10 Absatz 7 BbgJagdG vom zuständigen hauptamtlichen Bürgermeister, bei amtsangehörigen Gemeinden vom Amtsdirektor (Notvorstand) wahrgenommen. Die Kosten der vorübergehenden Geschäftsführung bis zur Wahl des Jagdvorstandes trägt die Jagdgenossenschaft. (6) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. 13 Sitzungen des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Vorsitzenden nach Bedarf, mindestens aber einmal je Geschäftsjahr zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt. (2) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn wenigstens 2/3 der Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Der Jagdvorstand entscheidet mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder. (3) Die stellvertretenden Mitglieder, sowie der Kassenführer und der Schriftführer, können an den Sitzungen des Jagdvorstandes beratend teilnehmen; sie sind zu den Sitzungen einzuladen. Die Sitzungen des Jagdvorstandes sind nicht öffentlich. (4) Ein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei Angelegenheiten der Jagdgenossenschaft nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem Ehegatten, dem eingetragenen Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, seinem Verwandten bis zum dritten Grade oder Verschwägertem bis zum zweiten Grade oder einer von ihm kraft Gesetztes oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. In diesen Fällen ist das betreffende Mitglied des Jagdvorstandes bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit gemäß Absatz 2 als nicht anwesend zu betrachten. (5) Der Jagdvorstand hat Beschlüsse der Jagdgenossenschaft, die das geltende Recht verletzen, zu beanstanden. Ist ein Beschluss beanstandet worden, so ist dies unverzüglich bekannt zu machen. (6) Über die Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen und von den Teilnehmern der Sitzung zu unterzeichnen. (7) Der Jagdvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Darin können insbesondere Regelungen über die Zuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder und den Ort der Geschäftsführung getroffen werden. 14 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (1) Die Jagdgenossenschaft stellt für jedes Geschäftsjahr einen Haushaltsplan auf, der die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben enthält. Der Haushaltsplan muss ausgeglichen sein. (2) Zum Ende des Geschäftsjahres ist eine Jahresrechnung zu erstellen, die dem Rechnungsprüfer zur Prüfung und der Genossenschaftsversammlung zur Entlastung des Vorstandes und des Kassenführers vorzulegen ist. (3) Der Rechnungsprüfer wird jeweils im Voraus für ein Geschäftsjahr bestellt; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Rechnungsprüfer kann nicht sein, wer dem Jagdvorstand als Mitglied oder Stellvertreter angehört oder ein anderes Amt für die Jagdgenossenschaft innehat oder wer zu einem Funktionsträger in einer Beziehung der in 13 Abs. 4 bezeichneten Art steht. 15 Geschäfts- und Wirtschaftsführung (1) Geschäftsjahr der Jagdgenossenschaft ist das Jagdjahr im Sinne des 11 Abs. 4 BJagdG. (2) Einnahme- und Ausgabeanordnungen der Jagdgenossenschaft sind vom Jagdvorsteher und einem Beisitzer zu unterzeichnen. (3) Kassenführer oder dessen Stellvertreter kann nicht sein, wer zur Unterschrift von Kassenanordnungen befugt ist. (4) Die Einnahmen der Jagdgenossenschaft sind, soweit sie nicht zur Erfüllung der Aufgaben der Genossenschaft oder nach Maßgabe des Haushaltsplanes zur Bildung von Rücklagen oder zu anderen Zwecken zu verwenden sind, an die Mitglieder auszuschütten. Sie sind bis zu ihrer Verwendung verzinslich anzulegen. Durch Beschluss über die Bildung von Rücklagen oder anderweitigen Verwendung der Einnahmen wird der Anspruch des Jagdgenossen, der den Beschluss nicht zugestimmt hat, auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung

11 11 gemäß 10 BJagdG nicht berührt. Für die Verjährung von nicht eingeforderten Reinertrages aus der Verpachtung gelten die Vorschriften der 195 und 199 BGB (3 Jahre). Verjährte Reinerträge aus der Jagdpacht fallen der Jagdgenossenschaft zur Bildung von Rücklagen zu. Über die Verwendung der Rücklagen entscheidet die Jagdgenossenschaftsversammlung. (5) Von den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft dürfen Umlagen nur erhoben werden, wenn und soweit dies zum Ausgleich des Haushaltplanes unabweisbar notwendig ist. 16 Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft (1) Die Satzung und Änderungen der Satzung sind im Amtsblatt des Amtes Elsterland unter Angabe der genehmigenden Behörde, des Datums, mit oder ohne Aktenzeichen, bekannt zu machen. (2) Die Bestimmung des Absatzes 1 gilt auch für sonstige Bekanntmachungen der Jagdgenossenschaft, insbesondere der Einladungen zur Genossenschaftsversammlung, der Beschlüsse über die Festsetzung von Umlagen und der Beschlüsse über die Verwendung des Reinertrages nach 10 BJagdG. (3) Die Jagdgenossen haben selbst sicher zu stellen, dass sie von der Einladung und den Bekanntmachungen rechtzeitig Kenntnis erlangen. 17 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (1) Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung tritt gleichzeitig die bisherige Satzung vom außer Kraft. (3) Die Amtszeit des beim Inkrafttreten dieser Satzung amtierenden Jagdvorstandes, der in der Genossenschaftsversammlung vom gewählt wurde, endet mit dem 31. März 2020, 11 Absatz 3 Satz 3 und 4 finden entsprechend Anwendung. Jagdgenossenschaft Schönborn Schönborn Beschluss der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schönborn Sehr geehrte Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schönborn, am fasste die Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Schönborn einstimmig nachfolgenden Beschluss: - Auszahlung von 2,00 je ha bejagdbarer Fläche im Jagdbezirk Schönborn - Differenzbetrag zum Reinertrag aus der Jagdpacht wird für das gemeinsame Essen und zur Ausgestaltung der Jahresvollversammlung verwendet Vorstand der Jagdgenossenschaft Schönborn Jagdgenossenschaft Schönborn Schönborn Sehr geehrte Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schönborn, entsprechend dem Beschluss der Vollversammlung vom können Sie bis zum den beigefügten Antrag auf Auszahlung von 2,00 je ha bejagdbarer Fläche im Bereich der Jagdgenossenschaft Schönborn bei Frau Leonhardt (Lindenallee 4, Schönborn) oder bei Herrn Helemann (Lindenstraße 3, Schönborn) unter Vorlage des entsprechenden Nachweises des bejagdbaren Grundbesitzes einreichen. Der Termin der Auszahlung wird rechtzeitig im Amtsblatt des Amtes Elsterland veröffentlicht! Der Vorstand Antrag auf Auszahlung von 2,00 je ha bejagdbarer Fläche im Bereich der Jagdgenossenschaft Schönborn Name(n), Vorname(n): Anschrift: (PLZ, Ort) Bekanntmachungsanordnung Die Satzung der Jagdgenossenschaft Gruhno wird gemäß 10 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) mit der Genehmigungsverfügung der unteren Jagdbehörde vom genehmigt. Die vorstehende Satzung wird gemäß 10 Abs. 2 BbgJagdG i.v. mit 16 Abs. 1 der Satzung vom hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gruhno, Ort/Datum (Straße, Hausnummer) Bejagdbare Fläche in der Gemarkung Schönborn Flur- und Flächennummer(n): Fläche in qm: Ich erkläre hiermit, dass ich Eigentümer der oben aufgeführten Fläche(n) bin und alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe. Als Nachweis lege ich den Auszug des Katasteramtes vor. Im Falle von Erben- und Vermögensgemeinschaften füge ich die Vertretervollmacht bei. Wir erklären hiermit, dass wir Eigentümer der oben aufgeführten Fläche(n) sind und alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht haben. Als Nachweis legen wir den Auszug des Katasteramtes vor. Im Falle von Erben- und Vermögensgemeinschaften fügen wir die Vertretervollmacht bei. (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Ort, Datum Unterschrifte(n)

12 12 Jagdgenossenschaft Rückersdorf OT Friedersdorf Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Friedersdorf findet am Freitag d um Uhr in Friedersdorf in der Gaststätte Zur Linde (Manigk) statt Tagesordnung 1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung 2. Wahl der 2 Kassenprüfer 3. Bericht des Jagdvorstandes 4. Bekanntgabe des Pachtreinertrages 5. Bericht des Kassenführers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Beschluss zur Entlastung des Vorstandes 8. Beschluss zur Entlastung des Kassenführers 9. Beschluss über eine finanzielle Unterstützung des Jagdverbandes zur Durchführung des Dorffestes 2017 in Friedersdorf (800 Jahr-Feier) 10. Bericht des Jagdpächters 11. Informationen 12. Anfragen/Anträge/Verschiedenes Eingeladen sind alle Grundeigentümer bzw. deren Bevollmächtigte (aktuelle Vollmacht ist erforderlich), die in der Gemarkung Friedersdorf bejagbaren Grundbesitz haben. Für das leibliche Wohl ist gesorgt Der Vorstand Informationen aus der Amtsverwaltung Verkauf kommunaler Flächen Die Gemeinde Rückersdorf schreibt zum Verkauf an den Meistbietenden die nachstehenden, unbebauten Flächen in einer Gesamtgröße von 5541 m 2, gelegen in der Gemarkung Rückersdorf, Flur 1 zum Verkauf aus: Flurstück 260/3 in Größe von m 2, Flurstück 260/2 in Größe von 144 m 2, Flurstück 258/7 in Größe von 99 m 2, Flurstück 238/2 in Größe von 768 m 2, Flurstück 239/4 in Größe von 601 m 2, Flurstück 239/5 in Größe von 128 m 2 und Flurstück 659 in Größe von 1608 m 2.Das Flurstück 659 befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1, Wohngebiet nördlich der Bahnhofstraße. Der Bebauungsplan kann im Amt Elsterland, Kindergartenstraße 2a, Schönborn, Fachbereich Bauverwaltung, eingesehen werden. Das Mindestgebot beträgt ,00 Euro. Kaufangebote sind schriftlich bis zum in einem verschlossenen Umschlag mit deutlichem Vermerk Angebot unbebaute Flächen Rückersdorf zu richten an: Amt Elsterland Bauverwaltung Kindergartenstraße 2a Schönborn Weitere Informationen erhalten Sie unter bzw /98181 Die Ausschreibung ist auch im Internet unter (Service/Immobilien) veröffentlicht. Plan siehe oben rechts. Information der Friedhofsverwaltung zur Kontrolle Standsicherheit von Grabmalen Die Friedhofsverwaltung wird gemeinsam mit einer fachkundigen Person an folgenden Tagen die Kontrolle der Standsicherheit von Grabmale auf den kommunalen Friedhöfen durchführen: 3. Mai 2017 Friedhof Schilda Friedhof Schadewitz Friedhof Schönborn 5. Mai 2017 Friedhof Rückersdorf Friedhof Oppelhain Friedhof Fischwasser Friedhof Eichholz Friedhof Drößig Gemäß 22 der Friedhofssatzungen der Gemeinden Schönborn, Rückersdorf, Schilda und Heideland muss jedes Grabmal dauerhaft standsicher sein. Die Nutzungsberechtigten sind nach den jeweiligen Friedhofssatzungen für jeden Schaden haftbar, der durch ihr Verschulden infolge eines Umfallens der Grabmale oder durch Abstürzen von Teilen verursacht wird. Olm MA Friedhofsverwaltung

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14 14 Veranstaltungen im April - Mai Uhr Ostereiersuchen im Kräutergarten Oppelhain Uhr Ostertanz in Lindena Gaststätte Pfeiffer Uhr Blutspende im MGH Rückersdorf Uhr Gedenkveranstaltung zum 72. Jahrestages des Verlorenen Transportes in Tröbitz Uhr KinderSachenFlohmarkt im MGH Rückersdorf Uhr Motoradausfahrt des Trial-Sportclub Schönborn Treff: Waldbühne Schönborn Uhr Die Wildnis im Reich der Biber geführte Wanderung Treffpunkt: Brikettfabrik Luise, Domsdorf Ostdeutsche Fahrradtrial-Meisterschaft an der Waldbühne Schönborn Uhr Konzert zu Himmelfahrt Ein neues Lied heben wir an in der Kirche Fischwasser Uhr 9. Kranzreiten zu Himmelfahrt auf der Festwiese in Lindena weitere Infos unter Informationen aus den Gemeinden Klassenticket jetzt auch für das Bauernmuseum in Lindena Das Bauernmuseum Lindena ist in die Liste der Einrichtungen aufgenommen worden, deren Besuch durch die Sparkassenstiftung mit dem Klassenticket Elbe-Elster gefördert wird. Schulklassen aus dem Elbe-Elster-Kreis können, im Rahmen eines Wandertages oder einer Exkursion, auf dem Dreiseitenhof das Leben einer typischen Bauernfamilie vor ca. 100 kennenlernen und eine Schulstunde Wie zur Kaiserzeit absolvieren. Der Besuch wird mit 3,00 pro Schüler gefördert. Anlässlich des Besuchs von Rückersdorfer Grundschülern besiegelten der Stiftungsvorstand Thomas Hettwer, der Bürgermeister Daniel Mende und die Vertreter des Bauernmuseumsverein die Aufnahme des Bauermuseums als Partnereinrichtung für das Klassenticket. Die 4. Klasse der Grundschule Rückersdorf nutzte die Gelegenheit und das schöne Wetter als Wandertag und kam zu Fuß nach Lindena. Vor Beginn der Schulstunde wurden die Schüler durch die strenge Lehrerin Erika Boden, erst einmal mit Schürzen, Haarschleifen, Matrosenkragen und alten Schulranzen auf den Unterricht Wie vor 100 Jahren eingestimmt. Liebe Mitbürger von Schönborn! Wenn ich so durch den Ortsteil Schönborn laufe, frage ich mich des Öfteren: Ist Schönborn schön oder wo ist Schönborn schön? Wie jedes Dorf hat sich auch Schönborn in den letzten 25 Jahren verändert. Die Gemeinde hat ein neues Feuerwehrgebäude gebaut, die Kindertagesstätte saniert und vor etwa einem Jahr einen neuen Kinderspielplatz in der Ortsmitte errichtet. Hier und da ist ein neues Eigenheim gebaut oder ein älteres verschönert worden. Es gibt aber auch einige, die nur noch abgewohnt oder dem Verfall preisgegeben werden, nicht nur des Geldes wegen. Die Ortsdurchfahrt samt Gehweg sind erneuert worden und die Gemeinde bemüht sich, die Nebenstraßen in einem befahrbaren Zustand zu erhalten. Aber wie sieht es am Straßenrand aus? Früher brauchte niemand eine Straßenreinigungssatzung, die die Anwohner auffordert, wöchentlich den Bereich vom Wohngrundstück bis zum Rinnstein zu säubern und die Grünflächen zu pflegen - jeder hat seinen Beitrag geleistet, damit es in Schönborn auch schön aussieht. So gibt es Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihrer Lieblinge den Anwohnern überlassen, andere Mitbewohner werfen verschiedenen Kleinmüll einfach auf die Straße/den Fußweg, getreu dem Motto, es wird schon einen Dummen geben, der alles wegräumt. Diese Dummen sind weniger geworden. Liebe Mitbürger, tragt bitte alle tatkräftig dazu bei, dass unser Dorf schön, lebens- und liebenswert wird und bleibt und dies auch für Durchreisende sichtbar ist. Aber vielleicht sollte ich mal in anderen Orten des Amtsbereiches spazieren gehen, um zu sehen, ob das Sauberkeitsproblem ortsübergreifend ist. Ein umsichtiger Bürger

15 15 Dartturnier Schilda - wieder eine gelungene Veranstaltung! Wie üblich folgten die Schildschen am 25. März erneut der Einladung des Jugendclubs, sich im Dartspiel zu messen. Auch in diesem Jahr begann der Abend mit einem Kinderturnier, welches Eric Schulze gewann, gefolgt von Max Weidner und Arthur Richert. Dann wurde es Ernst für die Erwachsenen, 18 Spieler stellten sich der Herausforderung. Nach und nach gab es dann leider die ersten Ausscheider. Der einzige Neuling, Max Weidner, kam auf einen respektablen 13. Platz. Der Vorjahreszweite, Manfred Jurisch, beendete als 9. das Turnier. Auch der Titelverteidiger, Marcel Krege, schaffte es nicht in die Endrunde. Für ihn war auf Platz 7 Schluss. Mit Enrico Stephan und David Wirsing mussten sich zwei weitere Geheimfavoriten verabschieden bevor es in die Finalrunde ging. Und nun kam Stimmung auf, denn den letzten vier Spielern gebührt es mit einem Walk-on Song zur Scheibe zu laufen, gefeiert und angefeuert von den Zuschauern. Zunächst trafen Rene Kalle Stephan und Jens Schulze aufeinander. Es ging um den Einzug ins Endspiel der Verliererrunde. Hier war, trotz starker Leistung, für Kalle Schluss. Um den ersten Finalplatz spielten danach Rico Böttcher und Marko Eisermann. Rico war die Überraschung des Turniers, da er noch nie über Platz 16 hinaus kam. Am Ende gewann jedoch Marko knapp. Für Rico gab es nun eine zweite Chance auf das Finale, gegen Jens Schulze konnte er sich immer noch über das Endspiel der Verliererrunde qualifizieren. Und diese Chance nutzte er, bezwang Jens mit 2 : 0 und traf nun im Endspiel wieder auf Marko Eisermann. Mit den Zuschauern auf seiner Seite spielte Rico noch einmal stark auf, doch am Ende reichte es nicht für den Turniersieg. Diesen holte sich mit einem 2 : 0 Marko Eisermann und durfte damit nach 2015 zum 2. Mal den Wanderpokal mit nach Hause nehmen. Für alle Teilnehmer stand nach dem Turnier bereits fest, dass man ihm den Pokal im nächsten Jahr wieder abjagen will. Im März 2018 wird jeder wieder die Gelegenheit dafür bekommen. Großer Dank gilt zum einem dem Jugendclub Schilda für die tolle Organisation der Veranstaltung und zum anderen der Jugendkoordinatorin und dem Amt Elsterland für die gesponserten Pokale und Urkunden. Neues aus dem Mehrgenerationenhaus Rückersdorf Ansprechpartner/in: Frau Franziska George Adresse: Friedersdorfer Str Rückersdorf Telefon: , mghrueckersdorf@gmail.com Homepage: Eltern-Kind-Treff im Mehrgenerationenhaus Liebe Eltern, seit 2016 gibt es im Mehrgenerationenhaus Rückersdorf einen offenen Treff, zu dem wir alle Eltern und ihren Nachwuchs herzlich einladen! Immer donnerstags in der Zeit von Uhr finden wir uns im Raum des MGH zusammen, um uns bei Kaffee, Tee oder einem gemütlichen Frühstück über das tägliche Leben mit unseren kleinen Kindern, über Tipps und Tricks bezüglich Ernährung, Kleidung, Freizeitgestaltung aber auch über mögliche Probleme, Sorgen, Ideen, usw. auszutauschen oder einfach nur miteinander zu quatschen. Währenddessen können die Babys spielen und miteinander in Kontakt treten. Wir sind eine sehr gesellige Gruppe, können über alles reden und lachen auch sehr viel zusammen. Und besonders die Kinder haben auf ihrer Krabbeldecke oder bei der Erkundung durch den großen Raum viel Spaß zusammen. Wenn dann auch bei den kleinen Rabauken der Hunger ausbricht, stehen uns Hochstühle zur Verfügung, mit denen sie sich dann zu unserem Frühstück gesellen können. Momentan haben wir Babys und Kleinkinder im Alter von 3 Monaten bis 1,5 Jahren dabei. Ein schöner und sehr interessanter Mix. Endstand: 1. Marko Eisermann 10. Dustin Steinke 2. Rico Böttcher 11. Henry Thielemann 3. Jens Schulze 12. Phil Wirsing 4. Rene Stephan 13. Max Weidner 5. David Wirsing 14. Henrik Freiberger 6. Enrico Stephan 15. Enrico Scholsching 7. Marcel Krege 16. Steffan Zwicker 8. Torsten Douglas 17. Mike Wirsing 9. Manfred Jurisch 18. Sandro Krege Bis zum Jahresanfang waren wir ungefähr 15 Muttis mit ihren Kindern. Leider mussten uns schon einige verlassen, da irgendwann ja auch das Arbeitsleben wieder ruft. Daher freuen wir uns über alle neuen Muttis, die sich uns anschließen wollen. Egal woher sie kommen. Euer Kommen ist selbstverständlich kein Muss. Wenn es euch an dem Tag gut passt, könnt ihr einfach vorbei kommen. Für stillende Muttis stehen selbstverständlich Rückzugsorte zur Verfügung. Bei Rückfragen meldet euch unter k.neczkiewicz@gmx.de Liebe Grüße, Klara Neczkiewicz Projektgruppe des MGH Rückersdorf

16 16 Der Kinderhörsaal Rückersdorf Lernen braucht Vorbilder Bildung braucht Anregung Das MGH Rückersdorf organisiert mit tatkräftiger Unterstützung der Grundschule Rückersdorf alle drei Monate den Kinderhörsaal auf dem Lande, um Grundschüler mittels interessant gestalteter Vorlesungen, auf kindgerechte Weise mit naturwissenschaftlichen und technischen Themen vertraut zu machen. Hierzu werden Dozenten verschiedener Hochschulen in die Region geholt, um unsere Kinder für Wissenschaft und Forschung zu begeistern. Die kleinen Studenten bekommen natürlich ebenso wie ihre Vorbilder an einer richtigen Universität einen Studentenausweis, der bei jeder Teilnahme an einer Vorlesung abgestempelt wird. Bereits bei vier Stempeln gibt es ein Diplom und zur Belohnung für ihre Wissbegierde dürfen die Schüler dann an einer gesponserten Überraschungsfahrt teilnehmen. sich sehr über die praktischen Übungen mit den Rollstühlen und dem Ganzkörperalterunssimulationsanzug. Wir danken Frau Prof. Dr.-Ing. Gesine Marquadt und ihren HelferInnen für diesen tollen Einblick in die Arbeit von Architekten und freuen uns schon auf den nächsten Kinderhörsaal am , zu dem uns Prof. Dr.-Ing. Alexander Brosius, Professor am Institut für Fertigungstechnik der Technischen Universität Dresden, etwas zu dem Thema: Umformtechnik was Alufolie, Münzen und Autokarosserien gemeinsam haben erzählen wird. Die Kinder üben das Rangieren mit Rollstuhl auf engem Raum Am fand im Mehrgenerationenhaus in Rückersdorf nun bereits die 25. Vorlesung der Kinderuni statt. Getreu unserem Motto Wir holen die Uni auf das Land, hatten wir Frau Prof. Dr.-Ing. Gesine Marquadt vom Institut für Gebäudelehre und Entwerfen der TU Dresden eingeladen. Sie gab uns, gemeinsam mit einer Kollegin und drei Kinderscouts der Uni viele interessante Informationen zu dem Thema: Kann Treppen steigen schwierig sein? wie man mit Rollstuhl, Blindenstock oder Kinderwagen durch den Alltag kommt. Bitte Tische, Decken o. Ä. selber mitbringen. Die Veranstaltung findet nur bei schlechtem Wetter im Haus statt! Gewerbliche Verkäufer sind nicht gestattet! Der Anzug simuliert mögliche Beschwerden im Alter (schlechtes Hören und Sehen, steife Gelenke, Kraftlosigkeit und Schwäche) 40 Kinder und auch einigen interessierte Eltern lauschten gespannt dem Vortrag über die alltäglichen Hürden beeinträchtigter Menschen im Alltag und barrierefreies Bauen und freuten IMPRESSUM Amtsblatt für das Amt Elsterland Amtliches Bekanntmachungsblatt für das Amt Elsterland mit den amtsangehörigen Gemeinden Schönborn mit den OT Schönborn, Lindena, Schadewitz, Gruhno - Rückersdorf mit den OT Rückersdorf, Oppelhain, Friedersdorf, Tröbitz - Schilda - Heideland mit den OT Fischwasser, Eichholz und Drößig Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Amt Elsterland, Kindergartenstraße 2a, Schönborn - Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) Für Textveröffenlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Amtsdirektor des Amtes Elsterland, Herr Dommaschk Sitz: Schönborn - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan Außerhalb des Verbreitungsgebietes kann das Amtsblatt in Papierform zum Abopreis von 31,80 Euro (inklusive MwSt. und Versand) oder per PDF zu einem Preis von 1,65 Euro pro Ausgabe über den Verlag bezogen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weiter gehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

17 17 Kita- und Schulnachrichten Grundschule Rückersdorf Leiterin: Frau Corina Langer Adresse: Friedersdorfer Str. 10 a Rückersdorf Telefon: grundschule.rueckersdorf@schulen.brandenburg.de Homepage: Kita Schönborn Villa Kunterbunt Leiterin: Frau Anja Krause Adresse: Kindergartenstr. 2 b Schönborn Telefon: kitaschoenborn2a@freenet.de Homepage: Kita Rückersdorf Häschengrube Leiterin: Frau Maren Kamenz Adresse: Friedersdorfer Str Rückersdorf Telefon: kitarueckersdorf@gmail.com Homepage: Kita Heideland Leiterin: Frau Ulrike Hänsch Adresse: Dorfstr Heideland OT Drößig Telefon: kitaheideland@gmx.de Homepage Grundschul- NEWS der Grundschule Rückersdorf Finale, Finale, wir fahren zum (Landes) Finale Finsterwalde war Anfang März zum wiederholten Mal Gastgeberstadt für die Fair-Play-Soccer-Tour der Sparkasse und der Deutschen Soccer-Liga in Brandenburg. Nach einer dreijährigen Pause war auch die Grundschule Rückersdorf wieder mit am Start und das gleich mit drei Teams aus den Klassen 4, 5 und 6. Neu und schmuck ausgestattet mit tollen Trikots ging es unter der Leitung der Sportlehrerin Heike Wittich in die Sängerstadt und die Erwartungen und die Motivation waren riesig. Alle spielten in der Altersklasse 10 bis 12 und die Konkurrenz war enorm, jedenfalls aus spielerisch-technischer Sicht. Da wurde jedes Tor bejubelt und die Klassenkameraden feuerten sich gegenseitig an. Natürlich spielte das Losglück eine nicht unwesentliche Rolle und da war Fortuna nicht auf der Seite der Rückersdorfer Kids, die unter den Teamnamen Village People, Power Soccer und White Gibos antraten. Doch mangelnde Tore wurden durch ein tolles Fairplay wettgemacht und das sollte sich am Ende auszahlen. Die Power Soccer, zu denen Enni Herda, Nelly Orlowski, Milad Rahimi und Josefine Pudlo gehörten und die White Gibos, mit Florence-Joy Zimak, Klara Lehmann, Vanessa Janitz und Maximilian Kummer, setzten sich über die Fair-Play-Wertung durch, sammelten reichlich Punkte und dürfen nun zum Landesfinale fahren. Nun heißt es noch etwas an der Spieltechnik feilen und dann ist man bereit für das Tropical Island, am 7. Mai, zum großen Landesfinale. Und wenn da dann alles klappt, ruft Prora (Rügen), im Sommer, zum einwöchigen Bundesfinale mit Bundesligabeteiligung. Die Motivation ist nach wie vor ungebrochen. T. Pötzsch Lehrer Känguru-Wettbewerb 2017 Auch in diesem Jahr beteiligten sich am 16. März 28 Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 6 am internationalen mathematischen Känguru-Wettkampf. Die Köpfe rauchten bei einer Vielzahl von Kombinatorik- und Knobelaufgaben. Mindestens 140 Länder weltweit testeten ihre mathematischen Fähigkeiten an diesem Tag. B. Panzner Leiterin Fachkonferenz Mathematik 4. Zwergenschule Unter dem Motto Der Osterhase zieht in die Zwergenschule ein fand am die 4. Zwergenschule statt. Mit dem Bewegungslied Gummibärchen begrüßten die 1. Klasse und Frau Freiwald die zukünftigen Lernanfänger. Alle wurden sofort zum Mitmachen animiert. Anschließend folgte eine mathematische Schreibübung. Danach lockerte Frau Langer mit einem englischen Lied vom Chamäleon die anstrengende Arbeit etwas auf. Dabei lernten die Kinder auch die Farben auf Englisch. Zum Schluss bastelten die eifrigen Vorschulkids einen Osterhasen mit Wackelaugen zum Mitnehmen. Alle Lernanfänger sind schon sehr gespannt auf die nächste Zwergenschule. Die nächste Zwergenschule findet am um 09:30 Uhr statt. Sylke Reichert Lehrerin

18 18 Kurze Mitteilung Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern, jetzt, kurz vor Ostern, erreichte uns seitens des Staatlichen Schulamtes Cottbus die frohe Botschaft, dass die Grundschule Rückersdorf im neuen Schuljahr 2017/2018 als Schule für Gemeinsames Lernen und Ganztagsschule in offener Form anerkannt ist. Damit erhalten wir die Möglichkeit, die Unterrichtsqualität an unserer Schule durch entsprechende Rahmenbedingungen weiter auszubauen und durch vielseitige Arbeitsgemeinschafts- Angebote den Unterricht am Nachmittag zu ergänzen. Mit euch und Ihnen freut sich das Schulteam der Grundschule Rückersdorf. In der Igelgruppe ging es um Die kleine Raupe Nimmersatt. Die Kinder hörten die Geschichte der kleinen Raupe und konnten sich selbst die Raupe Nimmersatt basteln. Auch Experimente, bei denen aus weißen Tulpen gelbe, rote, grüne und blaue wurden, brachten die Igelkinder zum Staunen. Kita Villa Kunterbunt Schönborn Immer wieder kommt ein neuer Frühling Der Frühling ist eine ganz besondere Jahreszeit in der die Natur zu neuem Leben erwacht und alles grünt und blüht. Auch unsere Kinder sind von diesem Naturspektakel sehr fasziniert, denn es ist die Jahreszeit, in der es draußen wärmer wird und in der das Spielen im Garten und der freien Natur so richtig viel Spaß macht. Bevor sich die Gruppen im Morgenkreis austauschten, was sie in der Kita alles zu diesem Thema erleben, erfahren, erforschen, unternehmen, gestalten etc. könnten, ging es erst einmal hinaus in die erwachende Natur. Bei einem Spaziergang durch das Dorf und einer Wanderung in den Wald wurden die ersten Frühlingsboten gesucht und gefunden. Am Anfang entdeckten die Kinder viele Schneeglöckchen und Krokusse in den Vorgärten und am Wegesrand, aber auch die ersten Tiere wurden gesehen und gehört. In den darauffolgenden Wochen fanden dann viele spannende, von den Kindern vorgeschlagene Angebote zum Thema Frühling statt. In der Zwergengruppe tanzten die Kleinsten das Lied von den Blumenzwergen und spielten das Bewegungslied Herr Winter geh weg, Frau Frühling komm her Sie lernten ganz genau das Schneeglöckchen kennen, druckten es mit ihren Händen und machten lustige Frühlingsfingerspiele. Aber auch in den großen Gruppen sangen und musizierten die Kinder voller Freude mit Musikinstrumenten und begleiteten Lieder vom Schneeglöckchen, Krokussen und Vögeln, welche ihre Nester bauen. Bei den Wirbelwindkindern wurde es sehr sportlich. Aus Bänken, Matten, Rollbrettern und anderen Sportgeräten entstand eine interessante Bewegungslandschaft, bei der die Kinder spielerisch und sportlich auf Frühlingssuche gingen. In allen drei Gruppen fanden auch Experimente mit Kresse statt. Nach dem Aussäen der Samen konnten die Kinder schon nach einem Tag mit der Lupe die ersten zarten Wurzeln erkennen. Als die Kresse groß genug war, wurden daraus leckere Aufstriche gezaubert. Alle Kinder und Erzieher ließen sich diese auf frischem Brot schmecken. Als Nächstes freuen wir uns schon auf die Osterzeit und singen hin und wieder das Lied von Stups den kleinen Osterhasen... Das Team und die Kinder

19 19 Heut ist Oma-Opa-Tag, hey das wird ein riesen Spaß! Nein, das war ein riesen Spaß! An 2 Freitagen im März hatte der Hort der Kita Häschengrube zum Oma-Opa-Café eingeladen. Wir wollten einmal Danke an die Großeltern sagen, die durch ihren Einsatz so manches Mal den Eltern hilfreich unter die Arme greifen. Vorher wurde fleißig an einem kleinen Programm geprobt. Unsere Omas und Opas waren begeistert vom Können ihrer Enkelkinder. Auch die musikalischen Darbietungen wurden mit viel Applaus honoriert. Nach der kurzen Programmeinlage gab es Kaffee und Kuchen für unsere Gäste. Die Enkelkinder bedienten ihre Großeltern, die das sehr genossen. Schnell leerten sich die Kuchenplatten, da alles sehr gut schmeckte. Vielen Dank an die Muttis und Omas, die für das tolle Küchenbuffet gesorgt haben. Dass es den Großeltern bei uns gefallen hat, das haben sie uns spüren lassen. Vielen Dank an alle Omas und Opas und all die fleißigen Helfer für 2 gelungene Nachmittage. Ein besonderer Höhepunkt war das Theaterstück Die drei kleinen Schweinchen aufgeführt in unserem hauseigenen Theater durch die Erzieherschüler des Oberstufenzentrums Finsterwalde. Nicht nur, dass wir den Schauspielern bei dem hervorragend aufbereiteten Stück fasziniert zu geschaut haben, nein, wir durften sogar ein bisschen mitmachen. Wir bedanken uns bei allen Mitwirkenden für diesen herrlich spannenden, lustigen und lehrreichen Vormittag und wünschen für die Ausbildung alles Gute. Angeregt durch dieses Theatererlebnis fliegen nun schon ab und an unsere kleinen Vögel auf die Bühne und veranstalten eine kleine Vogelhochzeit! Wir sind gespannt, ob dieses Schauspiel vielleicht sogar mal vor Publikum uraufgeführt werden kann. Wir wünschen allen ein schönes Osterfest und einen fleißigen Osterhasen. Das Erzieherteam Kita Heideland Vogelhochzeit und Blütenträume im Kindergarten Endlich Frühling! Die Tage werden länger und der Garten erwacht zu neuem Leben. So geschehen auch bei uns in der Kita Heideland. Mit allen Sinnen haben wir den Frühling gesucht und gefunden. Sehen konnten wir die vielen Frühlingsblüher. Hören konnten wir die Vögel. Fühlen konnten wir die Wärme der ersten Sonnenstrahlen. Ja, aber den Frühling riechen und schmecken? Na klar, wie wär es mit einem herrlich frischen Frühlings-Kräuterquark? Zugegeben, draußen ist es noch ein bisschen kalt für die gesunden Pflanzen, aber für einen kleinen Vorgeschmack darauf doch nicht. Und so untersuchten wir einige Kräuter aus dem Töpfchen auf ihren Geschmack und Verwendung im Quark. Jedes Kind hat so seinen eigenen Lieblingsquark herstellen können und Kräuter seiner Wahl dafür ausgesucht. Ja, nicht nur der Frühling ist herrlich bunt, sondern auch die Geschmäcker eines jeden Kindes. Ob Regen oder Schnee, zu unserem Familien-Aktions-Tag #2 hat uns das Wetter gewohnheitsmäßig einen Strich durch die Rechnung machen wollen. Aber nicht mit uns! Trotz fiesem Wind und kalten Regenschauern, haben so viele Menschen an uns gedacht und mitgeholfen, gemeinsam den Kinder-Garten zu gestalten. Wir danken für die großherzige Unterstützung: Herrn Winde vom Gartenbau Winde Schönborn, für die wertvollen Pflanztipps und das gemeinsame Anlegen eines Lernbeetes für und mit den Kindern. Nun werden schon am Eingang der Kita Blütenträume war. Familie Krolikowski für die zahlreichen Säcke Pflanzerde und Baumaterial. Firma Manig Landmaschinen, Familie Lehniger und Familie Lieske für die großzügige Geldspenden. Nicht zu Letzt aber möchten wir uns noch einmal sehr herzlich bei allen Familien und Freunden, sowie allen der Kita wohlgesinnten Menschen bedanken, die sich entweder die Zeit genommen haben um vorbei zu kommen oder unser Buffet ausgestattet, Geld oder Material gespendet haben. Jeder wohlwollende Gedanke und jede noch so scheinbar kleine Tat

20 20 der Unterstützung macht unseren Kindergarten aus und bereichert diesen! Vielen Dank!!! Weiter geht es mit unserem Motto Gemeinsam etwas Gutes für Kinder und mit den Kinder tun zu unserem nächsten Familien-Aktions-Tag am Wir wünschen frohe Ostern und einen fleißigen Osterhasen. Das Team der Kita Heideland. 21. Mai: Uhr Schilda Taufe von Kurt Bahre, Kind der Eltern von Tom Bahre und Christina Michel-Bahre Unsere Gemeindeangebote: Frauenhilfe in: Schilda am 15. Mai um Uhr im Gemeinderaum Tröbitz am 8. Mai um Uhr in der Gemeindescheune Schadewitz am 4. Mai um Uhr im Gemeinderaum Schönborn am 3. Mai um Uhr im Luthersaal Pfarrer Branig, Tröbitz, Gottesdienste und Termine der katholischen Pfarrgemeinde St. Maria Mater Dolorosa Finsterwalde mit den Filialen Kirchhain und Tröbitz Kirchennachrichten Kirchengemeinden Schönborn, Schadewitz, Tröbitz und Schilda Gottesdienste im April - Mai 13. April: Uhr Schilda Uhr Tröbitz Gründonnerstag mit Abendmahl 14. April: 9.00 Uhr Schadewitz Uhr Schönborn Karfreitag mit Abendmahl 16. April: 9.00 Uhr Schönborn Uhr Tröbitz Uhr Schilda Uhr Schadewitz Ostersonntag 23. April: Uhr Schönborn Jubiläumskonfirmation 30. April: Uhr Tröbitz Jubiläumskonfirmation 6. Mai (Samstag): Uhr Tröbitz - Kitagelände 25 Jahre Evang. Kita Tröbitz 7. Mai: Uhr Schilda 14. Mai: 9.30 Uhr Schönborn Uhr Schadewitz 20. Mai (Samstag): Uhr Tröbitz Gottesdienst anlässlich der Silbernen Hochzeit von Frank und Annerose Heßler, geb. Krüger Mai 2017 Montag, Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain Dienstag, Uhr Rosenkranzgebet 9.00 Uhr Laudes in Tröbitz Mittwoch, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Heilige Messe in Doberlug-Kirchhain Donnerstag, Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain Samstag, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse in Doberlug-Kirchhain Sonntag, , 4. Sonntag der Osterzeit 9.00 Uhr Heilige Messe in Tröbitz Dienstag, Uhr Rosenkranzgebet 9.00 Uhr Laudes in Tröbitz Mittwoch, Uhr Rosenkranzgebet 9.00 Uhr Heilige Messe in Doberlug-Kirchhain Donnerstag, Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain Freitag, Uhr Heilige Messe im Seniorenzentrum Doberlug- Kirchhain Samstag, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse in Doberlug-Kirchhain Sonntag, , 5. Sonntag der Osterzeit 9.00 Uhr Heilige Messe in Tröbitz Uhr Maiandacht für die ganze Pfarrgemeinde in der evangelischen Kirche in Rückersdorf Dienstag, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Heilige Messe in Tröbitz Mittwoch, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Heilige Messe in Doberlug-Kirchhain Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain, gestaltet vom Frauenkreis Donnerstag, Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain Samstag, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse in Doberlug-Kirchhain Sonntag, , 6. Sonntag der Osterzeit 9.00 Uhr Heilige Messe in Tröbitz Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain

21 21 Dienstag, Seniorenausflug nach Lutherstadt Wittenberg Mittwoch, Uhr Rosenkranzgebet 9.00 Uhr Laudes in Doberlug-Kirchhain Donnerstag , Christi Himmelfahrt 9.00 Uhr Heilige Messe in Doberlug-Kirchhain Samstag, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit Uhr Vorabendmesse in Doberlug-Kirchhain Sonntag, , 7. Sonntag der Osterzeit 9.00 Uhr Heilige Messe in Tröbitz Uhr Maiandacht in Doberlug-Kirchhain Dienstag, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Heilige Messe in Tröbitz Mittwoch, Uhr Rosenkranzgebet, Beichtgelegenheit 9.00 Uhr Heilige Messe in Doberlug-Kirchhain Sonstige Mitteilungen Jugendweiheteilnehmer Förderschule Herzberg 6. Mai 2017 Tschirner Lena Schilda Tschirner Lisa Schilda Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 17. Mai 2017 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Freitag, der 5. Mai 2017 in der Allg. Verwaltung, Kindergartenstraße 2a, Schönborn Anzeigen

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