Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/472. Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

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1 Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/472 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung Wie ist die Lage an den niedersächsischen Hochschulen? Anfrage der Abgeordneten Susanne Victoria Schütz, Björn Försterling und Sylvia Bruns (FDP), eingegangen am Drs. 18/257 an die Staatskanzlei übersandt am Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom , gezeichnet Björn Thümler Vorbemerkung der Abgeordneten Die Welt berichtet am 6. Januar 2018 über die aktuelle Modellrechnung des Zentrums für Hochschulentwicklung (CHE), die davon ausgeht, dass sich die Zahl der Studienanfänger bis 2050 bei etwa pro Jahr einpendeln wird. Die Nachfrage sei groß und werde es auch bleiben. Dies gelte allerdings nicht für alle Studienrichtungen. So werde die Zahl der Studenten im Bereich Germanistik beispielsweise zurückgehen. Hingegen werde die Zahl der Studenten in Betriebswirtschaftslehre stetig steigen. Innerhalb von zehn Jahren stieg die Zahl dort der eingeschriebenen Studenten von etwa auf rund in ganz Deutschland. Dies hat Auswirkungen auf die Studienbedingungen und die Art des Unterrichts. So seien Massenvorlesungen die Regel, wohingegen für den Lernerfolge wichtige Seminare und Kolloquien reduziert würden. 1. Wie genau entwickeln sich die Studentenzahlen an den einzelnen Hochschulen in Niedersachsen (bitte aufgeschlüsselt nach Hochschulen und Fakultäten mit Angabe der Zahl der Studienabbrecher in den einzelnen Fakultäten)? Die Studierendenzahlen sind nach Jahren, Hochschulen und Studienbereichen in der Anlage 1 dargestellt. Die Zahl der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher in den einzelnen Fakultäten liegt nicht vor. Für eine Erfassung der Studienabbruchquoten müsste der Status von Personen über mehrere Jahre über Hochschul- und Ländergrenzen hinweg verfolgt werden. Dies war bislang aus datenschutzrechtlichen Gründen in Deutschland nicht möglich. Unter großen Bedenken vonseiten der Datenschützer wurde das Hochschulstatistikgesetz dahin gehend geändert, dass weitere personenspezifische Daten von jedem Studierenden erfasst werden (wie z. B. vollständiges Geburtsdatum, die ersten Buchstaben des Vor- und Zunamens), damit eine Nachverfolgung der Studierenden durch das Statistische Bundesamt ermöglicht werden kann. Diese Vollerhebung wurde im Sommersemester 2017 das erste Mal durchgeführt. Die ab 2019 vorgesehene Einführung einer Studienverlaufsstatistik wird es erlauben, echte Studienabbrüche, d. h. das dauerhafte Verlassen des Hochschulsystems ohne Studienabschluss, von solchen Fällen zu unterscheiden, in denen Studierende nur die Hochschule und/oder das Studienfach wechseln oder ihr Studium unterbrechen. Bis zum Vorliegen valider Studienabbruchquoten auf disaggregierter Ebene werden aber noch einige Jahre benötigt. 1

2 Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/472 Auf der Grundlage von Befragungsdaten sowie Interviews führt das Deutsche Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW, vormals HIS) darüber hinaus bundesweite Studien zu Studienabbruchquoten durch, in denen Näherungszahlen berechnet werden 1. Solche Untersuchungen für Niedersachsen durchzuführen, wäre sehr aufwändig und teuer (mehrere Hunderttausend Euro). Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) geht davon aus, dass die Schlussfolgerungen aus diesen bundesweiten Untersuchungen auch auf Niedersachsen übertragen werden können. Aus diesen Gründen wurde auf die Erhebung von niedersachsenweiten Daten bislang verzichtet und für Steuerungszwecke auf Näherungen (wie z. B. die Verbleibequoten oder die Schwundfaktoren) zurückgegriffen. Bei den Publikationen des DZHW werden Studienabbruchquoten nach Fächergruppen und Hochschultypen differenziert dargestellt. Dabei wird u. a. das Wechselverhalten von Studierenden (Studiengangs-, Fach- oder Hochschulwechsel) einbezogen, welches durch repräsentative Absolventenbefragungen ermittelt wird. Als Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher gelten ehemalige Studierende, die das Hochschulsystem ohne erstes Abschlussexamen und endgültig verlassen haben. Ausgangspunkt der Berechnung von Abbruchquoten ist hier jeweils ein Absolventenjahrgang. Da die Absolventen eines Jahrgangs aus verschiedenen Studienanfängerjahren stammen, wird der jeweilige Absolventenjahrgang nicht nur zu einer, sondern zu allen relevanten Studienanfängerkohorten ins Verhältnis gesetzt. 2. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung an niedersächsischen Hochschulen? Die Entwicklung der Studierendenzahlen an den niedersächsischen Hochschulen, wie sie der Tabelle zur Frage 1 zu entnehmen ist, ist aus Sicht der Landesregierung erfreulich. Vom Wintersemester 2012/2013 bis zum Wintersemester 2016/2017 ist die Zahl der Studierenden von auf (+20,8 %) angestiegen. Dies ist auch ein Ausdruck für die hohe Attraktivität, die die niedersächsische Hochschullandschaft auf junge Menschen ausübt, und damit auch ein Beleg für die Qualität der Arbeit in Lehre und Forschung an den Hochschulen in Niedersachsen. Zugleich ist der vergleichsweise starke Nachfragezuwachs in einem relativ kurzen Zeitraum eine andauernde Herausforderung für die niedersächsischen Hochschulen. Angesichts des absehbar anhaltend hohen Interesses an akademischer Bildung erachtet es die Landesregierung daher als eines der zentralen hochschul- und bildungspolitischen Ziele, die Rahmenbedingungen für die Hochschulen in Niedersachsen so zu gestalten, dass ein qualitativ hochwertiges, breit gefächertes, quantitativ ausreichendes und bedarfsgerecht konzipiertes Angebot an Studiengängen vorgehalten werden kann. Ein wichtiger Baustein hierbei ist die Zusicherung der Landesregierung im Koalitionsvertrag, dass künftig dem Land zur Verfügung stehende Mittel aus dem Hochschulpakt weiter kofinanziert werden. 3. Welche Strategien verfolgt die Landesregierung, um einen Qualitätsverlust in überlaufenen Studienrichtungen, wie Betriebswirtschaftslehre, zu verhindern? In Niedersachsen existiert eine Vielzahl von Instrumenten, die einen Qualitätsverlust in stark nachgefragten Studienrichtungen verhindern. Hierzu gehört die flächendeckende Anwendung von Kapazitätsberechnungen, die verhindert, dass in den Studiengängen mehr Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufgenommen werden als mit der existierenden Personalstruktur qualitätsgesichert betreut werden können. Außerdem wurden durch die Festlegung des curricularen Normwertes (CNW) 2 bei der Umstellung auf die Bachelor-/Masterstruktur erhebliche Qualitätsverbesserungen erreicht, da der in den sogenannten Massenstudiengängen an Universitäten der CNW für ein in der Regel sechssemestriges Bachelorstudium in gleicher Höhe wie der CNW für einen in der Regel neunsemestrigen Altstudiengang festgelegt wurde. Dies hatte in den betroffenen Studiengängen ein der Qualitätsverbesserung geschuldetes Absinken der grundständigen Studienanfängerkapazi- 1 2 Ulrich Heublein et al. (2017): Zwischen Studienerwartungen und Studienwirklichkeit - Ursachen des Studienabbruchs, beruflicher Verbleib der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher und Entwicklung der Studienabbruchquote an deutschen Hochschulen. DZHW, Forum Hochschule Curricularer Normwert (CNW): studiengangsspezifisches Maß für den Betreuungsaufwand eines Studierenden, der für die Berechnung der Studienanfängerkapazitäten verwendet wird. 2

3 Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/472 tät von 20 % zur Folge (das entspricht etwa Studienanfängerplätzen). Auch bei der Hochschulfinanzierung wird strikt darauf geachtet, dass keine Fehlanreize geschaffen werden und Unterauslastungen durch eine Überlast in einem anderen Bereich kompensiert werden können. Des Weiteren werden im Rahmen des Hochschulpakts ausschließlich Studienanfängerplätze finanziert. Auch hier wird den Hochschulen durch das Land kein monetärer Anreiz für eine bloße Maximierung der Studienanfängerzahlen gegeben. Neben diesen quantitativen Ansätzen existieren eine Vielzahl weiterer Maßnahmen und Programme zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre. Die Studienqualitätsmittel werden den Hochschulen dynamisch und zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zur Verfügung gestellt. Die Landesregierung hat ein Tutorenprogramm an Fachhochschulen finanziert. Mit der Ausschreibung Best Practice - Mehr Qualität in der Hochschullehre wird der Transfer von erfolgreichen Maßnahmen aus dem Qualitätspakt Lehre unterstützt. Mit der Ausschreibung Qualität plus wird die inhaltliche Weiterentwicklung von Studiengängen unterstützt. 4. Wie sind die Zugangsberechtigungen zu den einzelnen Fächern an den jeweiligen Hochschulen geregelt (bitte nach Hochschulen, Fächern und Höhe des Numerus Clausus und Art weiterer Einstiegsvoraussetzungen aufschlüsseln)? Die differenzierten Möglichkeiten für den Hochschulzugang sind in 18 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) niedergelegt. Dort werden die Zugangsvoraussetzungen für (i) ein Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen, (ii) ein Studium in der entsprechenden Fachrichtung an allen Hochschulen, (iii) ein Studium aller Fachrichtungen an Fachhochschulen und in der entsprechenden Fachrichtung an Universitäten und (iv) ein Studium in jeder Fachrichtung an jeder Hochschule aufgrund beruflicher Vorbildung im Einzelnen geregelt. Darüber hinaus kann in künstlerischen oder künstlerisch-wissenschaftlichen Studiengängen der Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung oder in bestimmten Studiengängen der Nachweis einer praktischen Ausbildung, bestimmter berufsbezogener Kenntnisse und Fertigkeiten, besonderer fremdsprachlicher Kenntnisse oder der Nachweis eines dem Studiengang fachlich entsprechenden Ausbildungsverhältnisses verlangt werden. Entsprechend 18 Abs. 8 NHG hat Zugang zu einem konsekutiven Masterstudiengang, wer einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss in einem fachlich geeigneten, vorangegangenen Studium besitzt. Die Zugangsvoraussetzung zu einem weiterbildenden Studiengang hat, wer einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss besitzt und über eine mindestens einjährige berufspraktische Erfahrung verfügt. Das Zulassungsverfahren zu einem Studiengang mit örtlicher Zulassungsbeschränkung ist in den 5 bis 8 des Niedersächsischen Hochschulzulassungsgesetzes (NHZG) in Verbindung mit Artikel 9 des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen und in der Hochschulvergabeverordnung geregelt. Die vorhandenen Studienplätze (außerhalb des zentralen Verfahrens) werden wie folgt vergeben: Bildung von Vorabquoten: 1. 5 vom Hundert für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, 2. 2 vom Hundert für außergewöhnliche Härtefälle, 3. 3 vom Hundert für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, 4. Bis zu 10 vom Hundert für Berufsqualifizierte. Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben: bis 90 vom Hundert im Auswahlverfahren der Hochschulen nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder der Durchschnittsnote der HZB in Kombination mit für den Studiengang besonders gewerteten Fächern oder der Durchschnittsnote der HZB in Kombination mit besonderer Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers. Dabei wird die besondere Eignung festgestellt anhand von 3

4 Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/472 a) Berufsausbildung, praktischen Tätigkeiten oder studienrelevanten außerschulischen Leistungen, b) schriftlicher Motivationserhebung, c) Auswahlgespräch, d) schriftlicher Aufsichtsarbeit zum Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten mit Bedeutung für den Studienerfolg, bis 25 vom Hundert nach Wartezeit. Die vorhandenen Studienplätze (im zentralen Verfahren) werden wie folgt vergeben: Bildung von Vorabquoten: 1. 5 vom Hundert für ausländische Studienbewerberinnen und -bewerber, 2. Sanitätsoffiziersdienst der Bundeswehr: a) 2,2 vom Hundert im Studiengang Medizin, b) 0,5 vom Hundert im Studiengang Pharmazie, c) 0,1 vom Hundert im Studiengang Tiermedizin, d) 1,4 vom Hundert im Studiengang Zahnmedizin, 3. 2 vom Hundert für außergewöhnliche Härtefälle, 4. 3 vom Hundert für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, 5. 0,2 vom Hundert für Bewerberinnen und Bewerber mit besonderer HZB. Die verbleibenden Studienplätze werden vergeben: vom Hundert je Studienort in der Abiturbestenquote, vom Hundert je Studienort im Auswahlverfahren der Hochschulen nach der Durchschnittsnote der HZB in Kombination mit für den Studiengang besonders gewerteten Fächern oder der Durchschnittsnote der HZB in Kombination mit besonderer Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers. Die besondere Eignung wird festgestellt anhand von a) Berufsausbildung, praktischen Tätigkeiten oder studienrelevanten außerschulischen Leistungen, b) schriftliche Motivationserhebung, c) Auswahlgespräch, d) schriftlicher Aufsichtsarbeit zum Nachweis besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten mit Bedeutung für den Studienerfolg, vom Hundert nach Wartezeit. Die Zulassung zu weiterführenden Studiengängen regeln die Hochschulen in einer entsprechenden Ordnung. Grundlage ist die besondere Eignung, die bei konsekutiven Masterstudiengängen durch das Ergebnis der Bachelorprüfung festgestellt wird; bei weiterbildenden Studiengängen sind Dauer und Erfolg einer mit dem Studiengang im Zusammenhang stehenden ehrenamtlichen oder beruflichen Tätigkeit besonders zu bewerten. Für alle Studiengänge an den niedersächsischen Hochschulen wird jährlich die Aufnahmekapazität nach den Vorschriften der Kapazitäts-Verordnung berechnet. Aufgrund der Erfahrungswerte aus den zurückliegenden Zulassungsverfahren, konkret den Bewerbungen und Einschreibungen, wird von den Hochschulen für einen Teil der Studiengänge eine Zulassungsbeschränkung beantragt. Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen mitsamt den Vorschlägen für Zulassungsbeschränkungen werden vom Ministerium überprüft. Für die Studiengänge, die nach diesem Verfahren zu- 4

5 Niedersächsischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/472 lassungsbeschränkt werden sollen, werden die Zulassungszahlen in der jährlichen Zulassungszahlen-Verordnung festgesetzt. Aus der Fünf-Jahres-Übersicht in Anlage 2 ist der Umfang der zulassungsbeschränkten grundständigen Studienanfängerplätze differenziert nach Hochschulen für die Studienjahre 2013/2014 bis 2017/2018 ersichtlich. Die konkreten Zulassungsgrenzen je Studiengang (Grenznoten) sind hier nicht bekannt. Diese sind in vielen Fällen auch nicht eindeutig zu ermitteln, da für die Zulassungsentscheidung neben der Abiturnote weitere Kriterien verwendet werden. Dies kann auch in einem für die Rangwertbildung relevanten Punktwert abgebildet werden, in dem die Abiturnote eines von mehreren Kriterien ist. (Verteilt am ) 5

6 Hochschulen insg. Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1)

7 Hochschulen insg. Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung k.a. k.a Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1)

8 Hochschulen insg. Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

9 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Oldenburg k.a k.a. 7 k.a. 8 k.a k.a. k.a. k.a. k.a k.a

10 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) U Oldenburg k.a. k.a. k.a. k.a. k.a

11 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung U Oldenburg k.a. 6 k.a Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

12 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Osnabrück k.a

13 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) U Osnabrück k.a

14 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung U Osnabrück Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

15 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) Norddeutsche H für Rechtspflege, Hildesheim

16 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) Norddeutsche H für Rechtspflege, Hildesheim

17 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung Norddeutsche H für Rechtspflege, Hildesheim Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

18 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) Hannover, Kommunale FH für Verwaltung in Niedersachsen (Priv. Verw-FH)

19 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) Hannover, Kommunale FH für Verwaltung in Niedersachsen (Priv. Verw-FH)

20 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung Hannover, Kommunale FH für Verwaltung in Niedersachsen (Priv. Verw-FH) Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

21 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Vechta k.a. k.a. k.a. k.a

22 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) U Vechta k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a. k.a

23 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung U Vechta Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

24 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Hildesheim k.a. k.a k.a k.a. k.a

25 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) U Hildesheim k.a. 7 6 k.a. k.a.

26 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung U Hildesheim k.a. k.a Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

27 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Lüneburg insg k.a k.a

28 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) U Lüneburg insg k.a

29 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung U Lüneburg insg Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

30 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Göttingen k.a. k.a. k.a

31 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) U Göttingen

32 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung U Göttingen Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

33 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) TU Braunschweig k.a. k.a k.a. k.a k.a

34 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) TU Braunschweig k.a

35 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung TU Braunschweig k.a. k.a Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

36 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) TU Clausthal

37 Erziehungswissenschaften 1) Mathematik, Naturwissenschaften allgemein 1) Mathematik Informatik (bis WS 2015/16) 1) Physik, Astronomie Chemie 1) Pharmazie Biologie 1) Geowissenschaften (ohne Geographie) Geographie Gesundheitswissenschaften (allgemein) 1) Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) 1) Zahnmedizin Veterinärmedizin Landespflege, Umweltgestaltung Agrarwissenschaften, Lebensmittel- u. Getränketechnologie Forstwissenschaft, Holzwirtschaft Ernährungs- und Haushaltswissenschaften Ingenieurwesen allgemein Bergbau, Hüttenwesen Maschinenbau, Verfahrenstechnik 1) Elektrotechnik und Informationstechnik 1) Verkehrstechnik, Nautik 1) Architektur, Innenarchitektur 1) Raumplanung Bauingenieurwesen 1) Vermessungswesen WiIngWesen mit ingwiss. Schwerpunkt 1) TU Clausthal k.a

38 Informatik 1) Materialwissenschaft und Werkstofftechnik 1) Kunst, Kunstwissenschaft allgemein Bildende Kunst Gestaltung 1) Darstellende Kunst, Film und Fernsehen, Theaterwiss. Musik, Musikwissenschaft Außerhalb der Studienbereichsgliederung TU Clausthal Werte < = 5 aus datenschutzrechtlichen Gründen als "k.a." dargestellt. - = Kein Wert vorhanden. Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Anmerkungen: 1) Durch wechselnde Zuordnungen der landesinternen Fächer kann es zu Abweichungen zwischen der Summe der Fächer eines Studienbereiches und dem Wert des betroffenen Studienbereiches kommen. Bestand: 701 Auswertung aus der ICE-Datenbank des MWK Niedersachsen (ICE = Information, Controlling, Entscheidung) Ein System des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung, Letzte Änderung: 8. Februar 2018

39 Studienbereiche insgesamt Geisteswissenschaften allgemein 1) Evang. Theologie, -Religionslehre Kath. Theologie, -Religionslehre Philosophie Geschichte Bibliothekswissenschaft, Dokumentation 1) Allgemeine und vergleichend Literatur- und Sprachwiss. 1) Altphilologie (klass. Philologie), Neugriechisch Germanistik (Deutsch, germanische Sprachen o. Anglistik) Anglistik, Amerikanistik Romanistik Slawistik, Baltistik, Finno-Ugristik Außereuropäische Sprach- und Kulturwissenschaften Kulturwissenschaften i.e.s. Psychologie (bis WS 2015/16) 1) Erziehungswissenschaften (bis WS 2015/16) 1) Sonderpädagogik (bis WS 2015/16) 1) Sport, Sportwissenschaft Rechts-, Wirtschafts- u. Sozialwissenschaften allgemein 1) Politikwissenschaften Sozialwissenschaften Sozialwesen 1) Rechtswissenschaften 1) Verwaltungswissenschaften Wirtschaftswissenschaften 1) WiIngWesen mit wirtschaftswiss. Schwerpunkz 1) Psychologie 1) U Hannover

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