Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, D München

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, D-80992 München"

Transkript

1 Anlage IV/1 EG Angebotsaufforderung VOL-EG Abfallwirtschaftsbetrieb München, Postfach , München Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA/VOL-EG) Aktenzeichen: Vergabeart: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren Die Bekanntmachung wurde im Supplement zum Amtsblatt der EU veröffentlicht Ablauf der Angebotsfrist: , 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: Ort/Zimmer: Georg-Brauchle-Ring 29 Zimmer 720 Telefon: 089/ München, Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Anlagen: Bewerbungsbedingungen (BB/VOL-EG) vom , Stand: fach Verzeichnis Unternehmererklärung (Unt/VOL-EG) Angebotsschreiben (Ang/VOL-EG) -fach Verpflichtungserklärung (V/VOL-EG) -fach Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) -fach Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten -fach Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom , Stand: fach Leistungsbeschreibung -fach -fach Technische Vertragsbedingungen: -fach -fach -fach -fach -fach Sehr geehrte Damen und Herren, es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Georg-Brauchle-Ring 29, D München Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden: Georg-Brauchle-Ring 29, Zimmer: 720, Frau Müller Telefon: 089/ werktags (außer Samstag) Mo, Do + Fr in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/1 EG Stand: 05/10

2 Seite Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *): Bewerbungsbedingungen (BB/VOL-EG) vom , Stand: Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL) vom , Stand: *) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter: eingesehen werden. 02. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja nein Es können Angebote für ein Los, Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden. 03. Nebenangebote sind zugelassen: nein Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose): Die Mindestbedingungen für Nebenangebote sind in der Leistungsbeschreibung,, genannt. 04. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet. 05. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden. 06. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Falls der Zuschlag nicht auf Ihr Angebot erteilt werden soll, erhalten Sie eine Benachrichtigung nach 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). 07. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe Angebot für... (Bezeichnung der Leistung und Aktenzeichen der ausschreibenden Stelle) bzw. mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen. Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden. 08. Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, D München, Tel.: (089) , Fax (089) Abwicklung im Verhandlungsverfahren: Die Abwicklung in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen zur Begrenzung der Zahl der Angebote ist nicht beabsichtigt beabsichtigt, die entsprechenden Auswahlkriterien sind in der Leistungsbeschreibung,, genannt. 10. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich: % % % Eine Gewichtung kann nicht angegeben werden, die Kriterien sind in der Reihenfolge ihrer Bedeutung aufgelistet. Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite 5, Punkt 5. Wertung, genannt. % % % Mit freundlichen Grüßen im Auftrag gez. Weiß Verwaltungsrat VHBM-VOL/Anlage IV/1 EG Stand: 05/10

3 Anlage IV/3 EG Angebotsschreiben VOL-EG Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) Landeshauptstadt München Abfallwirtschaftsbetrieb München Vergabebüro Georg-Brauchle-Ring 29 Vergabeart: Offenes Verfahren Nicht offenes Verfahren Verhandlungsverfahren D München Ablauf der Angebotsfrist: , 10:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: Ort/Zimmer: Georg-Brauchle-Ring 29 Zimmer 326 Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Datum: Angebot für Leistungen (Ang/VOL-EG) Aktenzeichen: Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von A) Vertragsbestandteile gemäß 1 VOL/B: Leistungsbeschreibung Besondere Vertragsbedingungen (BV-VOL) Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV-VOL), Stand: Technische Vertragsbedingungen: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), Fassung 2003 Pläne/Zeichnungen: B) Anlagen, die soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind: Verzeichnis Unternehmerleistungen (Unt/VOL-EG) Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen (V/VOL-EG) Verzeichnis und Erklärung betr. Bietergemeinschaft (vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 6) bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/3 EG Stand: 05/15

4 Seite 2 1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben 2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis. 3. Erklärung: 3.1 Ich/Wir werde(n) gemäß 4 Nr. 4 VOL/B die Leistungen selbst und/oder durch die Unternehmen ausführen, die ich/wir im Formblatt Unt/VOL-EG benannt habe(n). Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann. 3.2 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. 3.3 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache (wettbewerbsbeschränkende Maßnahme gem. Nr. 8 BB/VOL-EG) zustande gekommen ist Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist. Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung nach Nr. 9 BB/VOL-EG bei Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei. 3.5 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen. Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden. 3.6 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisierten Verfahren verarbeitet werden. 3.7 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann. 3.8 Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich auf alle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. *) Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben. *) siehe Nr. 2 (5) BB/VOL-EG 3.9 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n). Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt. Ort, Datum, Stempel und Unterschrift Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden. VHBM-VOL/Anlage IV/3 EG Stand: 05/15

5 Datum: Telefon: Telefax: Barbara Müller barbara.mueller@muenchen.de Abfallwirtschaftsbetrieb Seite 1 von 7 München Verwaltung und Recht Vergabestelle 7 und Hoheitliche Aufgaben Leistungsbeschreibung Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen (4 Lose) in der Zeit von bis Allgemeines Durchzuführen ist die Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium (Kupferrohre, Armaturen, Messinglampen, Dachrinnen, Verkleidungen etc.; keine Kabelreste) aus den städtischen Wertstoffhöfen und anderen Anfallstellen im Stadtgebiet München (Lose 1-4) in der Zeit vom Fehlwurfanteil max. 25 Gewichts-% - überwiegend Eisen oder Stahl. Unabtrennbare Anhaftungen aller Art am Metall sind sammlungstypisch - fester Bestandteil und führen zu keiner Minderung der zu verwiegenden Masse oder Menge. Ein möglicher Anhaftungsanteil, der keine Hauptstoffgruppenbestandteile enthält, z. B. aus Holz oder Kunststoff liegt bei max. 10 % der Gesamtmasse. Fehlwurf- und Anhaftungsanteil sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Bei den Losen 1 4 handelt es sich um ein Gemisch aus V2A- und Nirostastahl, Buntmetallen wie Kupfer, Zink und Messing sowie um Aluminium. Die Lose werden folgendermaßen gebildet: Los 1 (Nord/West) umfasst die Wertstoffhöfe Mühlangerstr., Am Neubruch, und Arnulfstr. (ca. 40 Mg/a) Los 2 (Nord/Ost) umfasst die Wertstoffhöfe Lerchenstr., Lindberghstr.und Savitsstr. (ca. 40 Mg/a) Los 3 (Süd/West) umfasst die Wertstoffhöfe Tischlerstr., Thalkirchner Str. und Tübinger Str. (ca. 60 Mg/a) Los 4 (Süd/Ost) umfasst die Wertstoffhöfe Bayerwaldstr., Mauerseglerstr. und Truderinger Str. (ca. 35 Mg/a) Gemäß der Abfallverzeichnisordnung lautet der Abfallschlüssel in allen Fällen: Metalle. Reklamationen hinsichtlich außergewöhnlicher Anhaftungen oder Fehlwürfe, die über das zuvor beschriebene Maß hinausgehen, sind vom Auftragnehmer unverzüglich mit Angabe von Menge und Art anzuzeigen und dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWM) per Foto zu dokumentieren. Ansonsten kann der AWM die Verrechnung eines höheren Störstoffanteils nicht akzeptieren.

6 Seite 2 von 7 Die damit einhergehende Verzögerung des Entladevorganges ist auf max. 30 Minuten beschränkt. Darüberhinausgehende Zeiten gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden in Rechnung gestellt. Maßgebend sind die Verwiegezeiten und der Fahrtenschreiber. Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung des Materials vor Ort (Wertstoffhof) dringend erforderlich. Eine entsprechende Bestätigung (Anlage Bestätigung ) ist dem Angebot beizulegen. Die Mengenschätzungen beruhen auf Erfahrungswerten aus den vergangenen Jahren. Da der AWM die Anfallmenge aber nicht bestimmen kann, kann keine Mengengarantie übernommen werden. 2. Transport Die Anlieferung des Altmetalls erfolgt durch den AWM mit eigenen Fahrzeugen und Containern. Die Anlieferung erfolgt mittels Abrollkipper. Die zu befahrenden Flächen müssen bei jeder Witterung sicher befahrbar sein und sind von Gegenständen frei zu halten, die Fahrzeuge (z.b. Reifen) beschädigen könnten. Für den Fall, dass das Abladen in einem überdachten Bereich stattfindet, muss eine Kipphöhe von mindestens neun Metern gewährleistet sein. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass am Gelände der Übergabestelle die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die gefahrlose Verkehrsführung und das Abkippen. Bei unübersichtlichen Rangierverhältnissen muss der Auftragnehmer einen Einweiser stellen. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Einfahrt auf das Gelände der Anlieferstelle. Eine Anlieferung sollte Montag bis Freitag Uhr möglich sein. In Wochen mit einem Feiertag ist eine Anlieferung nach vorheriger Rücksprache mit dem AWM Montag bis Freitag von bis Uhr zu ermöglichen. Betriebsbedingte Abweichungen der Anlieferzeiten oder feiertagsbedingte Schließungen seitens des Auftragnehmers sind unverzüglich dem Abfallwirtschaftsbetrieb München, Containerdienst (Tel: 089/ , Herr Schreier bzw. Frau Stasche , Disposition; Fax: 089/ ) und der Abteilung Verwaltung und Recht Vergabestelle 7 (Fax: 089/ ) mitzuteilen.

7 Seite 3 von 7 3. Verwiegung Eine Verwiegung des angelieferten Materials muss vor Ort möglich sein. Die amtlich geeichte LKW-Waage sollte für Hängerzüge geeignet sein. Bei jeder Verwiegung ist ein Wiegeschein zu erstellen. Folgende Angaben müssen unbedingt auf dem Wiegeschein aufgeführt sein: Name der Entsorgungsanlage Datum der Verwiegung ID-Nummer (interne Nummer) und polizeiliches Kennzeichen Herkunft des Abfalls (Wertstoffhof oder Containerstandort des Containers etc.) Adresse des Rechnungs-/Gutschriftempfängers (Abfallwirtschaftsbetrieb München) Uhrzeit der Einfahrts- und Uhrzeit der Ausfahrtsverwiegung Nummer der Einfahrts- und Nummer der Ausfahrtsverwiegung lt. Alibiprotokoll Bei einer Waagen-EDV die lfd. Nummer des Datensatzes Brutto-, Tara- und Nettogewicht Wertstoffart/Abfallart-Bezeichnung AVV-Nummer Das angelieferte Gewicht ist immer mit einer Einfahrts- und Ausfahrtsverwiegung zu ermitteln. Eine Einmalverwiegung mit einem hinterlegten Leergewicht ist nicht zulässig. Bei einem Ausfall der Waagen-EDV sind handschriftlich ausgestellte Wiegescheine an die Fahrer des AWM zu übergeben. Nachträglich erstellte Wiegescheine sind entsprechend zu kennzeichnen. Sie müssen ebenfalls die o.g Angaben enthalten. Bei der Verwiegung ist von Seiten der Firma eine Hin- und Rückverwiegung ohne längere Wartezeiten sicherzustellen. Die Zeit zwischen Einfahrts- und Ausfahrtsverwiegung darf 20 Minuten nicht überschreiten. Wird eine Wartezeit von 30 Minuten mehr als vier Mal im Monat überschritten, so wird eine Vertragsstrafe i.h. v. 100,-- pro Überschreitung ab der 5. Überschreitung pro Monat fällig. Maßgebend für die Beurteilung sind die Verwiegezeiten und der Fahrtenschreiber. 4. Nachweise und Unterlagen Folgende Nachweise und Angaben sind seitens des Bieters zu erbringen und mit dem Angebot vollständig vorzulegen (abschließende Liste gemäß 9 Abs. 4 EG VOL/A). Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen. Bei einem Einsatz von Subunternehmern sind für deren zu erbringende Leistungen die jeweiligen entsprechenden Nachweise vorzulegen Persönliche Lage des Bieters Eigenerklärung (siehe Anlage Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. 6 EG VOL/A ), dass 1. die Ausschlussgründe nach 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A nicht vorliegen;

8 Seite 4 von 7 2. in den letzten 3 Jahren keine Teilnahme an nach GWB unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden stattgefunden hat; 3. auch sonst keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen wie Unterschlagung, Untreue, Schwarzarbeit, Preisabsprachen, Vorteilsnahmen; 4. keine abfallbezogenen Strafverfahren im Laufen sind, welche insbesondere unsachgemäße Abfallbehandlung, Immissionsschutz oder Grundwassergefährdung zum Gegenstand haben; 5. auch bei ggf. beauftragten Unterauftragnehmern weder die unter 1. genannten Ausschlussgründe noch die unter 2. bis 4. genannten Verfehlungen/Straftaten vorliegen. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1. Aktuelle (nicht älter als drei Monate) Bankauskünfte (Angabe über die Gesamtverhältnisse, über Kreditbeurteilung und Zahlungsfähigkeit und über die Kundenverbindung/Kontoführung). Technische Leistungsfähigkeit Für Subunternehmer sind für deren zu erbringende Leistungen die entsprechenden Nachweise vorzulegen 1. Eigenerklärung (siehe Anlage Eigenerklärung Genehmigung ) zum Vorliegen der für die Errichtung und den Betrieb der Schrottaufbereitungsanlage notwendigen Genehmigungen. Sofern der Übergabeort der Edelstahlspülen und /oder anderen Materialien nicht die vom Bieter betriebene Anlage ist, hat der Bieter zudem einen genehmigten Übergabestandort anzugeben und in der Eigenerklärung das Vorhandensein aller erforderlichen Genehmigungen und die Verfügbarkeit dieses Standortes (z.b. durch Mietvertrag) verbindlich zuzusagen. 2. Vorlage einer lückenlosen Dokumentation der Abfallströme bis zum Ende der Abfalleigenschaft 3. Bestätigung der Ortsbesichtigung auf einem Wertstoffhof (siehe Punkt 1, Seite 2 und Anlage Bestätigung Ortstermin ) 4. Aktuelles Überwachungszertifikat der Vorbehandlungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen gemäß 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Sammeln, Lagern und Aufbereiten von Altmetallen mit dem Abfallschlüssel oder gleichwertiger Nachweis, dass der Bieter die Erfordernisse der Entsorgerfachbetriebeverordnung vom (EfbV) mit nachfolgenden Erfordernissen erfüllt:

9 Seite 5 von 7 Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Mitwirkungsbefugnisse ( 3 Abs.2 EfbV) Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke ( 4 EbfV) Führung eines Betriebstagebuches ( 5 EfbV) Ausreichender Versicherungsschutz ( 6 EfbV) Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers ( 8 EfbV) Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen ( 9 EfbV) Einarbeitungsplan für das sonstige Personal ( 10 EfbV) 5. Gem KrWG i.v.m. der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV), muss der Beförderer, Sammler, Händler oder Makler eine gültige Erlaubnis für diese Tätigkeiten vorlegen. Eine Freistellung von der Erlaubnispflicht wird nach 12 AbfAEV gewährt. Sofern er von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, genügt die Vorlage der Anzeige. 5. Wertung Unter den fachlich geeigneten Bietern wird auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt. Für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote maßgebend sind die Systemkosten, die sich aus der Verwertungsvergütung abzüglich der dem AG entstehenden Transportkosten ergeben. Zur Ermittlung der Transportkosten des AG wird die Luftlinienentfernung von nachfolgend genannten Ausgangspunkten (Mittelpunkte der jeweils zu einem Los zusammengefassten Wertstoffhöfe) zu der vom AN angegebenen Anlieferstelle zugrunde gelegt. Diese Entfernung werden anhand von festgestellt. Los 1: Lechelstr. 63 Los 2: Wertstoffhof Lindberghstr. Los 3: Waldfriedhofstr. 95 Los 4: Hachinger-Bach-Str. 34 Angebote, bei denen die Entfernung zur Anlieferstelle weiter als 60 km entfernt ist, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für alle anderen Entfernungen, wird ein Transportkostenzuschlag gemäß der folgenden Tabelle erhoben.

10 Seite 6 von 7 Bereich Entfernung in Luftlinie Transportkostenzuschlag/Mg Kernzone bis 5 km 15,24 1. Zone über 5 km 10 km 41,00 2. Zone über 10 km 15 km 61,81 3. Zone über 15 km 20 km 73,89 4. Zone über 20 km 30 km 99,79 5. Zone über 30 km 45 km 125,41 6. Zone über 45 km 60 km 165,60 Bei der Berechnung der Transportkostenzuschläge wurde von einer durchschnittlichen Tonnage von 2,04 Mg pro Fuhre ausgegangen. 6. Hinweise Für einen Besichtigungstermin des o.g. Materials vor Ort stehen Ihnen unsere Herren Matzke (Tel: 089/ ) und Lange (Tel: 089/ , Fax: ) zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Menge kann nicht erhoben werden, da die Stadt München die Anfallmenge nicht bestimmen kann. Der Auftragnehmer gestattet dem Betriebsbeauftragten für Abfall des AWM und einen ihn begleitenden Mitarbeiter des AWM vor Auftragsvergabe und im Verlauf der Leistungsausführung Zutritt und Einsicht in alle relevanten Anlagen- und Betriebsteile, einschließlich der durchgeführten Dokumentationen (in Anlehnung an die ISO 9000ff., ISO ff,. EfbV oder Öko-Audit). Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass der AWM bei wiederholten bzw. groben einmaligen Verstößen gegen die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz das Betriebsgelände bis zur Behebung des Verstoßes nicht betreten muss und ggf. mit sofortiger Wirkung das Vertragsverhältnis beenden kann. Der Auftragnehmer benennt dem AWM vor erstmaligem Arbeitsbeginn/Vertragsbeginn schriftlich einen verantwortlichen Vertreter vor Ort (z.b. Vorarbeiter, Meister, Bereichsleiter, Schichtführer, Betriebsleiter), der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht. Er sorgt innerhalb seines Verantwortungs- und Arbeitsbereichs für die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zum Arbeits-, Brand- und Umweltschutz und der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Nebenangebote, insbesondere hinsichtlich des Transportes werden ausdrücklich ausgeschlossen.

11 Seite 7 von 7 7. Preise Die angebotene Vergütung versteht sich inklusive aller Nebenkosten (z.b. Verwiegungs-, Sortier- evtl. Weitertransportkosten sowie Entsorgungskosten der nicht verwertbaren Reststoffe) und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Los 1 (Nord/West): Vergütung pro Mg... Euro/Mg Los 2 (Nord/Ost): Vergütung pro Mg... Euro/Mg Los 3 (Süd/West): Vergütung pro Mg... Euro/Mg Los 4 (Süd/ Ost): Vergütung pro Mg... Euro/Mg Die Vergütungszahlung an den AWM erfolgt derzeit ohne Umsatzsteuer. Sollte die Abfallwirtschaft durch eine Gesetzesänderung künftig steuerpflichtig werden, so erfolgen die Vergütungszahlungen an den Abfallwirtschaftsbetrieb München zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Ort, Datum, Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters

12 Eigenerklärung Ausschlussgründe gem. 6 EG VOL/A zur Ausschreibung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Hiermit erklären wir folgendes: 1) Die Ausschlussgründe nach 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A (siehe unten) haben wir zur Kenntnis genommen; sie liegen bei uns nicht vor. 2) In den letzten 3 Jahren hat keine Teilnahme an nach GWB unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden stattgefunden. 3) Es wurden auch sonst keine schweren Verfehlungen begangen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen wie Unterschlagung, Untreue, Schwarzarbeit, Preisabsprachen, Vorteilsnahmen. 4) Es sind keine abfallbezogenen Strafverfahren im Laufen, welche insbesondere unsachgemäße Abfallbehandlung, Immissionsschutz oder Grundwassergefährdung zum Gegenstand haben. 5) Sollten Unterauftragnehmer beauftragt werden, so gewährleisten wir, dass auch bei diesen weder die unter 1. genannten Ausschlussgründe noch die unter 2.bis 4. genannten Verfehlungen / Straftaten vorliegen. Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Bieters 6 EG Abs. 4 VOL/A Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen: a) 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung

13 ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder g) 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. 6 EG Abs. 6 VOL/A Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden, a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, b) die sich in Liquidation befinden, c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben, e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben. Ende der Vorschrift

14 Eigenerklärung Genehmigung zur Ausschreibung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Ich/wir erkläre(n), dass für den gesamten Auftragszeitraum 1) die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Betrieb der Behandlungsanlage, in welcher die vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommenen Edelstahlspülen, Buntmetalle und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen verwertet werden, erteilt sind. 2) Sofern der Übergabeort der Edelstahlspülen, der Buntmetalle und des Aluminiums nicht die vom Bieter betriebene Anlage ist: (Falls nicht zutreffend, bitte streichen) Für den Übergabestandort sind alle erforderlichen Genehmigungen vorhanden und über den Standort kann die gesamte Vertragslaufzeit (z.b. durch Mietvertrag) verfügt werden. 3) bei Zuschlag für alle Lose, die ich/wir angeboten habe(n), die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird. Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift des Bieters

15 Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetalle und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen B e s t ä t i g u n g Hiermit wird bestätigt, dass die Firma den gemäß Leistungsbeschreibung vom erforderlichen Ortstermin für die Ausschreibung Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Edelstahlspülen, Halbedelmetallen und Aluminium in der Zeit von an einem städtischen Wertstoffhof wahrgenommen hat. München, den Unterschrift Platzwart des Wertstoffhofs Unterschrift Firmennahme und Anschrift des Bewerbers Diese Bestätigung ist mit dem Angebot einzureichen!

16 Anlage IV/4 Besondere Vertragsbedingungen VOL Besondere Vertragsbedingungen der Landeshauptstadt München zur Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen (BV-VOL) für Kurzform der Leistungs-/Produktbeschreibung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Vorbemerkung: Die beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). 1. Anschrift der Aufbau-/Anlieferungs-/Ausführungsstelle Anlieferstelle in einer maximalen Entfernung von 60 km Luftlinie vom jeweiligen Wertungsmittelpunkt 2. Lieferfristen/Ausführungsfristen ( 4/5) 2.1 Mit der Lieferung/Ausführung ist zu beginnen: am unverzüglich nach Erteilung des Auftrages nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens Werktage nach Auftragserteilung erfolgt. 2.2 Die Leistung ist innerhalb von Werktagen nach Beginn der Lieferung/Ausführung zu erfüllen. 2.3 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: 3. Vertragsstrafen ( 11) Eine Vertragsstrafe gemäß ZV-VOL Ziffer 24 wird nicht vereinbart vereinbart Die Zeit zwischen Einfahrts- und Ausfahrtsverwiegung darf 20 Minuten nicht überschreiten. Wird eine Wartezeit von 30 Minuten mehr als vier Mal im Monat überschritten, so wird eine Vertragsstrafe i.h. v. 100,-- pro Überschreitung ab der 5. Überschreitung pro Monat fällig. Maßgebend für die Beurteilung sind die Verwiegezeiten und der Fahrtenschreiber. bitte wenden! VHBM-VOL/Anlage IV/4 Stand: 07/08

17 Seite 2 4. Begrenzung des Verzugsschadens Eine vom Auftraggeber geforderte Verzugsentschädigung wird der Höhe nach auf 0,5 v. H. je vollendeter Woche, höchstens aber auf 5 v. H. des Wertes des Teils der Leistung begrenzt, der nicht rechtzeitig zweckdienlich in Gebrauch genommen werden kann; eine Vertragsstrafe ist anzurechnen. 5. Mängelansprüche ( 14) Die Frist für Mängelansprüche beträgt, soweit von 14 Ziffer 3 abweichend 3 Jahre. 6. Rechnungen ( 15) Alle Rechnungen sind bei in 3 -facher Ausfertigung einzureichen. 7. Zahlungsbedingungen ( 17) gem. ZV-VOL Abweichend davon wird vereinbart: Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29, München 8. Sicherheitsleistungen ( 18) 8.1 Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Auftragssumme durch Hinterlegung von Geld oder Beibringung einer Bürgschaft zu leisten (s. a. Ziff. 40 ZV-VOL). 8.2 Für die Erfüllung der Mängelansprüche hat der Auftragnehmer nach der Abnahme eine Sicherheit von keine 5 v. H. v. H. der Abrechnungssumme zu leisten (s. a. Ziff. 41 ZV-VOL) 9. Versicherungsschutz Mit der Abgabe des Angebots erklärt der Bieter, dass für das Unternehmen ausreichender Versicherungsschutz besteht, der im Haftpflichtfall mindestens 1 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und Euro für Vermögensschäden abdeckt. 10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen Der Auftragnehmer trägt hinsichtlich der Verkehrssicherungspflicht jegliches Risiko. 11. Weitere Vereinbarungen VHBM-VOL/Anlage IV/4 Stand: 07/08

18 Anlage IV/6 Verz. der Unternehmerleistungen VOL-EG Bieter: Datum: Verzeichnis Unternehmerleistungen (FB Unt/EU-VOL) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Mit dem Angebot ist/sind - die Unternehmen (Nachunternehmer) zu benennen, deren Fähigkeiten sich der Bieter im Auftragsfall bedienen wird, und - der Nachweis vorzulegen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (sog. Verpflichtungserklärung, Muster siehe V/VOL-EG) Verzeichnis der benannten Unternehmen sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen Unternehmen 1: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Unternehmen 2: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Unternehmen 3: Name: Nachweis, Anlage Nr.: Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung Bitte kopieren Sie diese Seite, falls Sie beabsichtigen, sich mehr als drei anderer Unternehmen für die Erfüllung der Leistung zu bedienen. VHBM-VOL/Anlage IV/6 EG Stand: 05/10

19 Anlage IV/7 EG Verpflichtungserklärung Teilleistung durch andere Unternehmer VOL-EG Bieter: Datum: Verpflichtungserklärung der Leistungen anderer Unternehmer (V/VOL-EG) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/ Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Name des erklärenden Unternehmens: Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter, die im Verzeichnis der Unternehmerleistungen (Unt/VOL-EG) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist. Ort, Datum Stempel und Unterschrift VHBM-VOL/Anlage IV/7 EG Stand: 05/10

20 Hinweise zur Leistungsbeschreibung und zur Angebotsabgabe (siehe auch Bewerbungsbedingungen) Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per Fax (089/ ) oder E- Mail an den AWM bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Antworten werden als Konkretisierungen zur Leistungsbeschreibung unter der Internetadresse bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Angebote, die unter Zugrundelegung eigener Vertragsbedingungen/ Geschäftsbedingungen (z.b. auch nicht auf der Rückseite des Briefpapiers) abgegeben werden oder sonstige Änderungen an den Vertragsunterlagen enthalten, müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Alle zu leistenden Unterschriften müssen eigenhändig erfolgen (elektronische oder eingescannte Unterschriften etc. sind nicht gültig). Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben im Angebot jeweils die Mitglieder zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Mit dem Angebot ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragsgeber gesamtschuldnerisch haften. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Gemeinschaft zu unterschreiben. Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.

21 Terminsache! Angebotsabgabe bis Montag, den :00 Uhr Angebot über Verwertung von Edelstahlspülen, Buntmetallen und Aluminium aus den städtischen Wertstoffhöfen in der Zeit von Absender (Firmenstempel) An die Landeshauptstadt München Abfallwirtschaftsbetrieb München - Vergabebüro - Georg-Brauchle-Ring 29 D München Für die Abgabe des Angebotes (auch bei Postversand) diesen Aufkleber auf das Kuvert kleben