Ärzteblatt. Baden-Württemberg. der ärztlichen Körperschaften. Amts- und Mitteilungsblatt ISSN

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1 ISSN Ärzteblatt Baden-Württemberg E Jahrgang Gentner Verlag Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Foto: Baden-Württembergische Bank (Bildarchiv) Schwäbisch Hall

2 Inhalt Ärzteblatt Baden-Württemberg EDITORIAL KAMMERN UND KV VERMISCHTES RECHTSFRAGEN WIRTSCHAFT INDUSTRIENACHRICHTEN NACHRICHTEN TERMINE BEKANNTMACHUNGEN IMPRESSUM Mit dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform der Großen Koalition beschäftigt sich der stell. Vorsitzende des Vorstandes der KVBW, Dr. Wolfgang Herz, und stellt u. a. fest: Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und auch die Krankenkassen werden zu reinen Regulierungsbehörden degradiert. Der 10. Baden-Württembergische Ärztetag in Karlsruhe stand unter dem Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen. Bei der 8. Vertreterversammlung der LÄK befasste sich die Kammerpräsidentin mit der aktuellen Gesundheitspolitik. Wer ist eigentlich der Gesundheitsrat Südwest? Die Kammerpräsidentin beantworte diese Frage Die Entschließungen der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Die Vertreterversammlung der KVBW stellt fest: Gesundheitsfonds gefährden den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg In Heidelberg wurde der Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar gegründet Reichhaltiges Kursprogramm der Management-Akademie Warnung vor Anzeigenofferten von Verlagsgesellschaften Die Homepage des niedergelassenen Vertragsarztes Immobilienerwerb aus Zwangsversteigerungen Schwäbisch Hall Am Kocher Hall die löblich Stadt, vom Salzbrunn ihren Ursprung hat. Schon in vorchristlicher Zeit gewannen Kelten Salz in der Gegend von Schwäbisch Hall (Foto: Baden-Württembergische Bank). Von ihnen übernahm die Salzsiederstadt am Kocher den Namen Hall. Das weiße Gold des Mittelalters verhalf ihr zu Ansehen und Wohlstand wurde Halle erstmals urkundlich erwähnt, 1280 stieg sie zur Reichsstadt auf. Sie erlebte eine Blüte, an die heute viele Bauwerke erinnern. Hier wurde der hällische Pfennig geprägt, der sich in ganz Mitteleuropa durchsetzte. Die Stadtherren profitierten vom Heller gleich doppelt: Ihnen fielen die Einnahmen aus der Neuprägung zu sowie die Gewinne aus den Wechselgeschäften verlor Hall seine Selbstständigkeit und wurde württembergische Oberamtsstadt. Die Saline wurde verstaatlicht. Siederfamilien traten ihre Quellrechte gegen eine auf ewig zu zahlende Rente ab, die noch heute vom Land Baden-Württemberg an die Nachkommen gezahlt wird. Die Saline verlor nach der Erschließung von Steinsalzlagern im Heilbronner Raum an Bedeutung wurde Hall offiziell zu Schwäbisch Hall. Noch heute lockt die Kocherstadt mit ihrem Solebad sowie einem ausgeprägten Kulturprogramm unzählige Besucher an. In der malerischen Altstadt vereinen sich Vergangenheit und Gegenwart harmonisch miteinander. Auch Heil- und Freiberufler profitieren doppelt, wenn sie sich dort niederlassen. Neben dem schönen Standort kommen sie bei der BW-Bank in den Genuss einer optimalen Vermögensberatung. Als erfahrener und verlässlicher Partner steht sie auch in Finanzierungsangelegenheiten zur Seite. Interessierte finden sie in der Neuen Straße 32, Schwäbisch Hall oder erreichen sie telefonisch unter (07 91) , per Fax -11 sowie im Internet unter Gerne berät Sie ihr Filialleiter Oliver Hegemann (-70) auch persönlich. ÄBW

3 Editorial Zentralisierung Nivellierung Staatsmedizin Dr. med. Wolfgang Herz Seit dem 4. Juli 2006 sind die Eckpunkte der von der großen Koalition geplanten Gesundheitsreform bekannt. In diesen Eckpunkten werden die ambulante und stationäre Versorgung, die Arzneimittelversorgung und auch die Reform der Institutionen, sprich der Selbstverwaltungsorgane von Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen beschrieben. Es ist von Strukturveränderungen die Rede und auch ein neues Vergütungssystem wird ausführlich vorgestellt. Während es von Ökonomen jedweder Couleur, Krankenhausgesellschaft, Krankenkassenverbänden und Ärzteverbänden in der Folge harsche Kritik gab, hielten sich die Kassenärztlichen Vereinigungen bisher seltsam bedeckt. So werden in KV-Pressemeldungen die geplanten Veränderungen teilweise ausdrücklich begrüßt, Kritik findet sich kaum. Unter dem Gesichtspunkt, dass es nach diesen Eckpunkten gravierende Veränderungen für die regionalen KVen gibt und eine adäquate Bezahlung ärztlicher Leistungen weiterhin nicht gegeben ist, verwundert dies doch. Denn mit der angedachten Vergütungsreform werden die finanziellen Probleme im ambulanten Bereich sicher nicht gelöst, allein eine neue pauschalierte Gebührenordnung bringt ja nicht mehr Geld ins System. Den ambulant tätigen Kollegen wird eine Entbudgetierung versprochen. In fast jedem Absatz des Eckpunktepapiers findet man aber Formulierungen, dass alles im Rahmen einer weiterhin festgelegten Gesamtvergütung erfolgen soll. Die Struktur des EBM 2000plus war durchaus sinnvoll, nicht aber die chronische Unterfinanzierung. Wie durch Umstellung auf Pauschalen diese Unterfinanzierung behoben werden soll, wissen wohl nur die engsten Eingeweihten in ihrem elitären Zirkel in Berlin. In Berlin soll nämlich in der Zukunft auch alles verhandelt und beschlossen werden. Ein Dachverband der Krankenkassen wird mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Vorgaben der Politik vereinbaren und zur Umsetzung an die Regionen weitergeben. Die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen und auch Krankenkassen werden zu reinen Regulierungsbehörden degradiert. Regionale Verhandlungsmöglichkeiten sind kaum noch gegeben und wenn, müssen diese mit einem Dachverband der Krankenkassen auf Landesebene ausgehandelt werden. Die regionalen KVen sollen sich in ihrer Arbeit auf die Sicherstellung, die Qualitätssicherung und Serviceaufgaben konzentrieren. Diese in den Eckpunkten genannten Strukturveränderungen kommen einer Totalentmachtung der regionalen Selbstverwaltungsorgane gleich. Dass es durch den geplanten zentralen Beitragseinzug der Versichertengelder und die nivellierte Wiederausschüttung in die Regionen hinein zu einem massiven Geldabfluss aus Baden-Württemberg führt, sei zusätzlich erwähnt. Dadurch steht meines Erachtens der Gesundheitsstandort Baden-Württemberg auf dem Spiel. Bisherige zusätzliche Angebote an die Versicherten im Sinne von Einzelleistungsverträgen, die auf Grund der im Vergleich zu anderen Bundesländern höheren Versicherungsbeiträge möglich waren, werden in Zukunft nur schwer verhandelbar sein. Entlassungen in den Arztpraxen, bei den Krankenkassen und Schließungen von Kliniken sind unvermeidlich. Zusätzlich hat der stationäre Bereich mit pauschalen Abgaben zu kämpfen. Wie sollen dann die berechtigen Forderungen unserer Klinikkollegen nach leistungsgerechtem Gehalt erfüllt werden? Bei all dem Gesagten ist es schon verwunderlich, die Reaktionen der einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen zu verfolgen. Schon wegen des Macht- und Kompetenzverlustes hätte es doch unisono zu einem Aufschrei kommen müssen. Einen Aufschrei hat es aber nur aus Baden-Württemberg gegeben, sonst ist es weithin ruhig geblieben. Zumindest die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg wird aber, wie übrigens auch die Krankenkassenverbände des Landes und die Krankenhausgesellschaft, versuchen, mit den Landespolitikern noch Einfluss auf die Eckpunkte zu nehmen. Eile ist geboten, denn bereits am 28. September 2006 soll sich der Bundestag erstmals mit den aus den Eckpunkten resultierenden Gesetzentwürfen befassen. Nach den Diskussionen im Kabinett soll der Bundesrat dann am 15. Dezember 2006 zustimmen. Wenn wir keine Änderungen erreichen, wird im Jahr 2007 ein großer Schritt hin zur Staatsmedizin erfolgen. Für die Zukunft, insbesondere der freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten lässt dies nichts Gutes erahnen. Dr. med. Wolfgang Herz Stellv. Vorsitzender des Vorstandes der KVBW 352 ÄBW

4 Kammern und KV Wir sind die Ärzte, und auch wir sind das Volk 10. Baden-Württembergischer Ärztetag und Vertreterversammlung der Landesärztekammer Der 10. Baden-Württembergische Ärztetag und die sich daran anschließende 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer haben im Dorint Novotel im Karlsruhe stattgefunden. Im Mittelpunkt des Ärztetages stand eine erste Präsentation von Überlegungen des Gesundheitsrat Südwest zum Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen. In ihrem viel beachteten Bericht zur Lage thematisierte die Kammerpräsidentin, Frau Dr. med. Ulrike Wahl, die aktuellen berufs- und gesundheitspolitischen Probleme und stellte erneut fest: Nur gemeinsam sind wir stark. Wir sind die Ärzte, und auch wir sind das Volk. Die Ministerin Dr. med. Monika Stolz Fotos: Uli Deck Die Grüße und Wünsche der Landesregierung überbrachte die Ministerin für Arbeit und Soziales in Baden-Württemberg, Frau Dr. med. Monika Stolz, die das des Ärztetags als ein besonders wichtiges bezeichnete, weil es eine der zentralen Fragen der modernen Medizin und der gegenwärtigen Gesundheitspolitik berühre: die Ressourcenverteilung. Trotz ungezählter Sachverständigengutachten sei ein gesellschaftlicher Konsens darüber, wie bedarfsgerechte Versorgung organisiert und finanziert werden soll, immer noch nicht in Sicht. Inwieweit die neue Gesundheitsreform hier weiterhelfen könne, müsse sich erst noch zeigen. Die Eckpunkte zu einer Gesundheitsreform 2006, auf die sich die Koalitionsspitzen in Berlin geeinigt hatten, bewertete die Ministerin als ersten Schritt in die richtige Richtung und als Chance zum Einstieg in die wettbewerbliche Orientierung des Gesundheitssystems. Positiv seien vor allem die erreichten strukturellen Veränderungen, die besseren Wahlmöglichkeiten für die Patienten und die vorgesehene Modernisierung der ärztlichen Vergütung. Die Zeit im Laufrad mit floatenden Punktwerten, gedeckelten Budgets und der Last des Morbiditätsrisikos geht endlich zu Ende. Dass feste Preise nicht nur im Krankenhaus bezahlt werden, sondern dass künftig auch Vertragsärzte in Euro und Cent für ihre Leistungen vergütet werden, halte ich für einen echten Fortschritt. Die Ministerin hob hervor, dass ohne qualifizierte und motivierte Ärztinnen und Ärzte das Gesundheitssystem nicht funktionieren könne. Deshalb komme ihnen auch eine Schlüsselposition in der Diskussion über die Versorgungsstrukturen zu. Ich danke den Teilnehmern am Ärztetag Baden-Württemberg, stellvertretend für die gesamte Ärzteschaft im Land, für ihr Engagement und spreche ihnen meine Anerkennung für ihre Arbeit zu Gunsten der Patientinnen und Patienten aus, so die Ministerin. Der Tübinger Professor Dr. med. Georg Marckmann legte in seinem Einführungsreferat Zur ethischen Rechtfertigung von Rationierung und Reallokation vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, den Grundstein für die differenzierte Darstellung des Gesamtthemas in den drei Arbeitskreisen. Nach Ansicht von Marckmann dürfte sich die finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung in den kommenden Jahren weiter verschlechtern. Der medizinische Fortschritt eröffne immer neue, häufig kostspielige Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, die die Nachfrage nach medizinischen Leistungen und damit auch die Gesundheitsausgaben in die Höhe treiben. Dabei verändere sich nicht nur das Spektrum der verfügbaren Maßnahmen, sondern auch das Leistungsvolumen, nicht zuletzt, weil Indikationen auf Ältere ausgeweitet werden. Nach Marckmanns Meinung verschärfen gleichzeitig Veränderungen im Altersaufbau der Bevölkerung die Finanzierungsprobleme im Gesundheitswesen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und sinkenden Geburtenraten nehme Prof. Dr. med. Georg Marckmann ÄBW

5 Kammern und KV Die Mittelknappheit wird auf absehbare Zeit erhalten bleiben. nicht nur die absolute Zahl, sondern auch der relative Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung zu. Dieser demografische Wandel bedinge einen steigenden Versorgungsbedarf mit höheren Ausgaben und zugleich auch sinkenden Einnahmen. Das medizinisch Mögliche und das solidarisch Finanzierbare würden deshalb in Zukunft weiter auseinander driften. Sein Ergebnis: Leistungsbegrenzungen (Rationierungen), unveränderte Schwerpunktsetzungen im System (Reallokationen) lassen sich nicht vermeiden und sind unter den gegebenen Rahmenbedingungen auch ethisch zu rechtfertigen. Der demografische Wandel führe in Verbindung mit dem medizinischen Fortschritt zu einer steigenden Nachfrage nach Gesundheitsleistungen, vor allem für die medizinische und pflegerische Versorgung multimorbider, an chronischen Erkrankungen leidenden älteren Patienten. Durch den steigenden Altenquotient und die ungünstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen stünden dieser Ausgabenexpansion in der GKV und in der Pflegeversicherung sinkende Einnahmen gegenüber. Die resultierende Mittelknappheit werde auf absehbare Zeit erhalten bleiben, da die kostentreibenden Faktoren nicht zu eliminieren sind. Explizite Leistungsbegrenzungen, also Rationierungen, sind seiner Meinung nach gegenüber impliziten medizinisch und ethisch zu bevorzugen. Angesichts des demografischen Wandels müsse dabei die medizinische und pflegerische Versorgung älterer Menschen Priorität genießen. Die erforderlichen Mittel sollten vor allem aus denjenigen Versorgungsbereichen mobilisiert werden, in denen einem hohen Ressourcenaufwand nur ein vergleichsweise geringer medizinischer Nutzen gegenübersteht. Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold Dazu ergänzt Professor Dr. Dr. med. h. c. Michael Arnold, Vorsitzender des Gesundheitsrat Südwest: Durch die Altersentwicklung mit der deutlichen Zunahme pflegebedürftiger Patienten bei gleichzeitig abnehmendem familiären Pflegepotential wächst der Bedarf an Mittel für diesen Verwendungszweck dramatisch an. Dies zwingt zu Anstrengungen auf der Systemebene, nur noch Verfahren anzuwenden, die effektiv und wirtschaftlich sind und auf der Patientenebene, den Arzt dazu zu erziehen, bei seinen Entscheidungen stets zu berücksichtigen, dass die eingesetzten Ressourcen, an anderer Stelle eingesetzt, einen höheren Nutzen bringen könnten, also die Opportunitätskosten zu berücksichtigen. Das Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen wurde im Anschluss in drei Arbeitskreisen vorgestellt und zum Teil heftig kontrovers diskutiert. Lesen Sie dazu auch die Meinung der Präsidentin der Landesärztekammer: Zur Sache. Der Arbeitskreis 1 befasste sich mit dem Auswirkungen auf die Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Angehörigen medizinischer Fachberufe, der Arbeitskreis 2 erörterte das Auswirkungen der sozioökonomischen Herausforderungen auf das Leistungsangebot und den Leistungskatalog und im Arbeitskreis 3 wurde das Auswirkungen auf den Prozess der Versorgung vorgestellt und diskutiert. Ärzte sind keine Statisten der Politik In der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg im Anschluss an den 10. Baden-Württembergischen Ärztetag gab die Präsidentin der Landesärztekammer, Frau Dr. med. Ulrike Wahl, einen viel beachteten Bericht über die aktuellen berufsund gesundheitspolitischen Probleme. Sie erinnerte noch einmal daran, dass derzeit überall in Deutschland Klinikärzte streiken, unterstützt von den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen. Angestellte und Freiberufler sind solidarisch in der Forderung nach angemessener Vergütung, menschenwürdigen Arbeitsbedingungen und Bürokratieabbau. Ein Ende des Streiks sei nicht abzusehen. Aber der Politik müsse nach wie vor und immer wieder deutlich gemacht werden, dass die Ärzte nicht die Statisten im Drama der Gesundheitspolitik sind. Wir sind die Ärzte, und auch wir sind das Volk. Die Präsidentin unterstrich allerdings auch, dass man sich klar darüber sein müsse, dass die Situation der Klinikärzte nicht eins zu eins auf die Vertragsärzte übertragen werden könne. Der wichtigste Unterschied sei eben, dass die Klinikärzte nur einen Tarifpartner haben, mit dem sie sich auseinander setzen müssen, die niedergelassenen Ärzte dagegen viele Gegner mit unterschiedlichen Angriffsflächen. Konfliktfähig und entschlossen sind wir alle, sonst wären wir keine Ärzte. Realitätssinn, gesunden Menschenverstand und tatkräftige Entschlossenheit vermisst die Kammerpräsidentin bei der Diskussion um die anstehende Gesundheitsreform Der Finanzteil der Gesundheitsreform sei halbherzig und Gegenstand allgemeiner Kritik. Der Strukturteil der Reform sei dagegen ambitioniert und werde, wenn er so in Kraft tritt, das Versorgungsgeschehen nachhaltig verändern. Die bisherige Budgetierung durch 354 ÄBW

6 Kammern und KV Anzeige Anknüpfung der Finanzvolumina an die Grundlohnsumme soll beendet werden, was bedeuten könnte, dass den Ärzten mehr Geld für zusätzliche Leistung zur Verfügung stünde. Aber dies so Dr. Wahl sei Theorie. Fakt sei, dass im System eine Mengensteuerung durch Abstaffelung eingebaut wird, wenn man so wolle, eine Art Mengenbudget. Die Kammerpräsidentin: Was da am 3. Juli als politisch konzertierter Koalitionskompromiss präsentiert wurde, ist von der Fachwelt einhellig zerrissen worden. Und das zu Recht. Die schwarz-rote Regierung hat die selbst gesetzten Reformziele verfehlt. Die Kommentare der großen Zeitungen gingen von Murks über Desaster bis hin zu April, April. Im Einzelnen: Die Kassenbeiträge werden im kommenden Jahr um 0,5 Prozent erhöht, die Festschreibung der Arbeitgeberbeiträge wurde von der SPD verhindert, die von Merkel favorisierten Pläne zur weitergehenden Steuerfinanzierung scheiterten am Einspruch der Länderchefs. Unter dem Strich fließen damit am Ende der Legislaturperiode weniger Steuermittel ins Gesundheitssystem als heute. Dennoch werde der Leistungskatalog erweitert. Die Aufnahme von empfohlenen Impfungen, Mutter-Kind-Kuren, Palliativmedizin und geriatrischer Rehabilitation werde von der Ärzteschaft zwar grundsätzlich begrüßt, aber vor dem finanziellen Hintergrund auch durchaus skeptisch gesehen. Der von der Politik vorgesehene Finanzzuschuss in Form eines Sanierungsbetrags in Höhe von einem Prozent aus dem Budget der Krankenhäuser werde viele kommunale Häuser vor die Alternative schließen: Schließung oder Privatisierung. Auch den geplanten Gesundheitsfond, mit dem die GKV-Finanzierung ab 2008 auf eine neue Basis gestellt werden soll, hat die Präsidentin angesprochen und stellt fest: diese Konstruktion einer Geldsammel- und Geldverteilungsstelle löst das Finanzierungsproblem der GKV mit Sicherheit nicht. Der Gesundheitsfond ist das traurige Ergebnis einer angestrengten Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Koalitionsparteien sind einfach den Weg des geringsten Widerstandes gegangen und haben fröhlich Elemente der Bürgerversicherung und der Gesundheitsprämie in einen Topf geworfen, frei nach dem Motto: es muss etwas passieren, aber es darf nichts geschehen. Weitere Themen der Präsidentin waren die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, wo der Start der Testphasen immer noch auf sich warten lasse, und die am 1. August dieses Jahres in Kraft getretene neue Ausbildungsverordnung für medizinische Fachangestellte. Wahl: Diese neue Ausbildungsverordnung war längst überfällig. Die Praxen sind heute mehr denn je auf qualifizierte Mitarbeiter angewiesen, die den medizinischen und ökonomischen Anforderungen gerecht werden. Zum Schluss machte die Präsidentin noch darauf aufmerksam, dass der Deutsche Ärztetag in Magdeburg jüngst beschlossen hat, dass der 111. Deutsche Ärztetag 2008 in Ulm stattfinden wird. Wir haben uns gefreut, und wir werden unser Bestes tun, den Delegierten die baden-württembergische Gastfreundschaft und vielleicht auch ein bisschen die baden-württembergische Lebensart nahe zu bringen. Mitglieder des Gesundheitsrat Südwest em. Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Arnold Joachim Beck PD Dr. med. Clemens Becker Dipl.-Kfm. Hans-Jürgen Firnkorn Prof. Dr. med. Hermann Heimpel Siegfried Hörrmann Prof. Lotte Kaba-Schönstein Prof. Dr. med. Friedrich-Wilhelm Kolkmann Prof. Dr. med. Georg Marckmann Ministerin a. D. Helga Solinger Vorsitzender: Prof. Dr. Dr. Arnold Geschäftsführer: Prof. Dr. Kamps J. Dreher de Sonotheken in: Die Nummer 1 im Ultraschall Weltneuheit ab sofort in unseren en Sonotheken en DORMED, ein Unternehmen im SONORING, auf das TOSHIBA seit vielen Jahren als exklusiven Partner für Sonografiesysteme in Deutschland setzt. Aus gutem Grund, denn DORMED erfüllt, wie alle Partner im SONORING, die hohen Qualitätsansprüche, die TOSHIBA an seine exklusiven Partner stellt Leinfelden-E. Stettener Hauptstraße 66 Tel. (07157) Fax (07157) Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. ( ) Fax ( ) Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße Memmingen Tel / Fax / ÄBW

7 Kammern und KV Zur Sache Wer ist eigentlich der Gesundheitsrat Südwest? fragten etliche Teilnehmer beim 10. Baden Württembergischen Ärztetag in Karlsruhe. Der Rat war verantwortlich für und Diskussion am Freitagnachmittag. Das hieß: Rationierung und Fehlallokation im Gesundheitswesen; die Diskussion war heiß und das lag nicht nur an den Außentemperaturen. Der Gesundheitsrat Südwest wurde im Jahre 1997 auf dem 1. Baden-Württembergischen Ärztetag in Stuttgart ins Leben gerufen. Der damalige Präsident Professor Kolkmann hatte die Idee, die Delegierten der Landesärztekammer waren begeistert. Man wollte ein Gremium unabhängiger und nur ihrem Gewissen verpflichteter Experten schaffen, die frei von Weisungen Dritter Themen aus dem Gesundheitsbereich fachübergreifend diskutieren. Die Ergebnisse dieser Beratungen sollen die innerärztliche Diskussion anstoßen und gegebenenfalls in die politische Debatte eingehen. Der Gesundheitsrat versteht sich ausdrücklich nicht als Interessenvertretung der Ärzte. Der Gesundheitsrat muss als Institution in jeder Legislaturperiode neu bestätigt werden, er informiert die Vertreterversammlung regelmäßig über die laufenden Projekte. Fünf Mitglieder werden von der VV gewählt, bis zu zehn weitere Mitglieder kann der Gesundheitsrat hinzuwählen. Vorsitzender des derzeit aus elf Mitgliedern bestehenden Gremiums ist Professor Michael Arnold aus Tübingen. Fünf Mitglieder sind Ärzte, zu ihnen gehört auch der Ehrenpräsident der Landesärztekammer Professor F.-W. Kolkmann. Der Rat hatte sich in der ersten Wahlperiode mit dem Patientenautonomie befasst, hierzu gab es unter anderem eine Tagung in Bad Boll mit einer weit gestreuten Dokumentation der Ergebnisse. Die Vorstellungen des Rats fanden in der politischen Diskussion Beachtung. Das als knapper Überblick. Dr. med. Ulrike Wahl, Kammerpräsidentin Man muss den Gesundheitsrat als thinktank verstehen, der die Freiheit hat, über das politische Tagesgeschäft hinaus Themen eigener Wahl zu diskutieren und zu Ergebnissen zu kommen, die nicht im berufspolitischen Mainstream liegen. Das : Fehlallokation und Rationierung im Gesundheitswesen im Hinblick auf die Herausforderungen für die zukünftige Versorgung älterer Menschen ist gerade unter dem Aspekt der Gesundheitsreform hochaktuell. Die Optimierung der Teilhabe alter Menschen in der verbleibenden Lebenszeit beinhaltet neben der medizinischen Versorgung gleichrangig eine angemessene psychosoziale, pflegerische und therapeutische Betreuung, heißt es im Grundsatzpapier. Der Rat geht davon aus, dass insbesondere die Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen mit einer patientenzentrierten Grundhaltung über die Qualität der Versorgung oder Fehlversorgung entscheiden wird. Bis hierher waren sich Rat und Teilnehmer einig. Der Konsens fand allerdings ein jähes Ende, als der Rat seine Defizitanalyse für die Versorgungssituation alter und hochbetagter Menschen präsentierte. Der Rat hatte mit einigen Thesen den wissenschaftlichen Finger in vermeintliche Wunden gelegt und musste heftigen Widerspruch hinnehmen. Lassen Sie mich kurz auf die Hauptkonfliktpunkte eingehen. In den Arbeitskreisen wurde deutlich, dass der Rat die derzeitige Möglichkeit einer 18-monatigen Zusatzweiterbildung in Geriatrie nicht für ausreichend hält, um die wachsende Zahl der Alten und Hochbetagten in Alten- und Pflegeheimen medizinisch qualifiziert zu versorgen. Der Rat empfiehlt der Kammer stattdessen, die Qualifikation eines Facharztes für Innere Medizin- Schwerpunkt Geriatrie einzuführen, der als so genannte neunte Säule den Komplex Innere und Allgemeinmedizin ergänzen soll. Wie gesagt, der Rat ist freidenkend und kann die mühsam erreichten fragilen Kompromisse in diesem politisch hochbrisanten Bereich ignorieren. Ich hingegen habe diese Kompromisse bewusst mitgestaltet und reagiere nach vielen Ärztetagen mit endlosen Debatten um den Komplex Innere und Allgemeinmedizin erst mal allergisch auf jede weitere Innovation in dem Gebiet. Was die Pflege von Alten und Hochbetagten angeht, so sieht der Rat die dringende Notwendigkeit, vermehrt akademisch ausgebildete Pflegekräfte nach Art der nursepractitioners heranzuziehen, die dann auch im Rahmen einer erweiterten Kompetenz bestimmte ärztliche Tätigkeiten voll und mit Budgetverantwortung übernehmen können. Der Gedanke ist nicht neu, auch das BMG zeigt Tendenzen in die Richtung. Unlängst erreichte mich eine Anfrage des Sachverständigenrats zur Prüfung der stärkeren Einbeziehung nichtärztlicher Heilberufe in Versorgungskonzepte, die sich unter anderem auch mit dem Gedanken befasst, ärztliche Teilkompetenzen in die eigenverantwortliche Zuständigkeit nichtärztlicher Berufs- 356 ÄBW

8 Kammern und KV gruppen zu übertragen. Die verfasste Ärzteschaft steht diesen Überlegungen aus Gründen der Versorgungsqualität und der Patientensicherheit sehr kritisch gegenüber. Zu glauben, Versorgungsengpässe könne man durch Einziehen einer neuen (kostengünstiger arbeitenden) nichtärztlichen Versorgungsebene abbauen, ist der falsche Weg. Schließlich, meint der Rat, bestünden deutliche Defizite in der hausärztlichen Versorgung Hochbetagter. Besonders der Bereich präventiver und rehabilitativer Maßnahmen sowie die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaßnahmen würde von den damit befassten Hausärzten nicht adäquat umgesetzt. Sollte es den Hausärzten weiterhin nicht möglich sein, den gesetzlichen Anforderungen des 73 SGBV Genüge zu leisten so das Thesenpapier müsse auch hier an die Übernahme ärztlicher Aufgaben durch akademisch qualifizierte Pflegekräfte gedacht werden. Die anwesenden Hausärzte vermochten weder die angesprochenen Defizite zu erkennen, noch sahen sie irgendeine Notwendigkeit, ärztliche Aufgaben an noch so qualifizierte Pflegekräfte abzugeben. Die Thesen des Rats wurden dagegen fraktionsübergreifend als Diskreditierung der hausärztlichen Tätigkeit empfunden. Wohl selten prallten Theorie und Praxis so ungebremst aufeinander wie in dieser Arbeitsgruppe. Wenn es die Absicht des Gesundheitsrats war, frischen Wind in die Diskussion zu bringen, dann hat er sein Ziel zweifellos erreicht. Ob die Überlegungen darüber hinaus Wirkung zeigen, ob auch ein Umdenken ausgelöst wurde, das bleibt abzuwarten. Die Diskussionen auf dem Ärztetag werden nun zusammen mit den Thesen des Rats in ein Papier gegossen, das auf einer der nächsten Vertreterversammlungen verabschiedet werden wird. Oder auch nicht. Man darf gespannt sein. Ihre Ulrike Wahl Kammerpräsidentin Entschließungen der 8. Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg AiP-Zeiten müssen bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der Berufserfahrung angerechnet werden Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg fordert die Arbeitgeber auf, AiP-Zeiten bei der tariflichen Einstufung als Zeiten der Berufserfahrung anzurechnen. Die Tätigkeit als AiP unterschied sich in der Praxis nie wesentlich von der Tätigkeit eines Assistenzarztes. Insbesondere besteht kaum ein Unterschied zu der Tätigkeit der Assistenzärzte, die nun ohne die AiP-Phase direkt nach dem Studium ihre Approbation erhalten. Zeiten als AiP sind daher Zeiten, in denen Berufserfahrung gesammelt werden konnte. Rauchfreie Veranstaltungen der Landesärztekammer Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer entscheidet sich für rauchfreie Kammerveranstaltungen. Begründung: Nikotintote/Jahr Alkoholtote/Jahr 1250 Drogentote /Jahr Das Recht auf Selbstschädigung ist ebenso verbrieft wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Drogenfreie Kulturen wird es nie geben. Es geht nicht darum, Konsumenten, egal welchen Mittels, zu diskriminieren noch zu stigmatisieren, sondern um Nichtraucherschutz. Ärztlicher Sachverstand erfordert, nicht zuletzt aufgrund der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bei den eigenen Veranstaltungen mit gutem Beispiel voraus zu gehen. Tarifliche Personalkostensteigerungen sind von den Krankenkassen zusätzlich zum Budget zu finanzieren 22. Juli 2006 in Karlsruhe Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landes- und Bundesregierung auf sicherzustellen, dass die tariflichen Personalkostensteigerungen in den Krankenhäusern von den Krankenkassen zusätzlich zum Budget zu finanzieren sind. Eine Finanzierung nur im Rahmen des sonstigen Budgets führt dazu, dass berechtigte Forderungen der Ärzte von den Krankenhausträgern bzw. ihren Verbänden abgelehnt werden, weil die zusätzlichen Kosten ansonsten durch Einsparungen an anderen Stellen refinanziert werden müssen. Dies gefährdet die Qualität der medizinischen Versorgung. Rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen Bereich Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer fordert rauchfreie Arbeitsplätze im medizinischen Bereich. Begründung: Die gesundheitlichen Schäden des Aktiv- und Passivrauchens sind enorm und bekannt. Die Ärzteschaft ist gefordert, aktiv den Nichtraucherschutz voranzutreiben. Die Ärzteschaft ist nicht darauf angewiesen, diesbezügliche Gesetze abzuwarten, sondern geht mit gutem Beispiel voraus. (Die MH Hannover hat dies bereits umfassend umgesetzt). Ärztestreik/Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärzte Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erklärt sich solidarisch mit den Zielen der streikenden Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern Deutschlands sowie den Zielen und Maßnahmen der protestierenden niedergelassenen Ärzte. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert alle Kolleginnen ÄBW

9 Kammern und KV und Kollegen auf, die streikenden und protestierenden Ärzte zu unterstützen und alle Maßnahmen zu unterlassen, die geeignet sind, die Arbeitskampfmaßnahmen der angestellten Ärzte und die Protestmaßnahmen der niedergelassenen Ärzteschaft zu behindern oder zu unterlaufen. Diese erneute Verschiebung von Geldmitteln i. S. eines erneuten Länderfinanzausgleichs schadet nicht nur der Gesundheitswirtschaft, sondern der Wirtschaft Baden- Württembergs insgesamt (über 10 Prozent der Beschäftigten in Baden-Württemberg arbeiten in der Gesundheitswirtschaft). Darüber hinaus verschlechtert sich die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg. Die bislang gute Versorgung beruht auf der besonderen Vertragsgestaltung in Baden-Württemberg. Mit dem bundesweiten Fondsmodell wird dieser Versorgung die Grundlage entzogen. Finanzierung der Gesundheitsreform darf nicht durch ein Sonderopfer der Krankenhäuser erfolgen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg missbilligt die Vorstellungen des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zur Gesundheitsreform 2006 aufs Schärfste, nach denen den Krankenhäusern zur Finanzierung der Gesundheitsreform 1 Prozent ihrer Budgets genommen werden soll. Dies entspricht ca. 500 Millionen Euro im Jahr. Angesichts der knappen Finanzlage der meisten Krankenhäuser ist dies ein absurder Vorstoß, durch den lediglich weitere dringend nötige Reformen auf der Einnahmenseite blockiert werden. Die Krankenhäuser sind schon durch die Umstellung auf das DRG-System erheblich belastet. Diese Umstellung kann nur mit der versprochenen Planungssicherheit bis 2009 erfolgen. Weitere Kürzungen des Budgets gefährden diesen Prozess. Darüber hinaus führen Budgetkürzungen dazu, dass berechtigte Forderungen der in den Krankenhäusern Beschäftigten weiterhin nicht erfüllt werden können. Wird dem nicht abgeholfen, werden noch mehr ärztliche Leistungsträger Deutschland verlassen. Die bislang noch vorhandene Spitzenversorgung ist dann nicht länger aufrechtzuerhalten. Gesundheitsreform Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, entschieden gegen den von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsfonds vorzugehen. Durch dieses Fondsmodell droht Baden-Württemberg der Verlust von Finanzmitteln in Milliardenhöhe. Flüchtlinge mit Psychotrauma ernst nehmen Nach Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat die verschärfte Asylgesetzgebung der vergangenen Jahre dazu geführt, dass körperlich und psychisch traumatisierte Flüchtlinge vermehrt abgeschoben wurden, obwohl im Vorfeld durch ärztliche Gutachten auf den Umstand der Traumatisierung aufmerksam gemacht wurde. Ein ärztlich nachgewiesenes Psychotrauma muss zu jedem Zeitpunkt des aufenthaltsrechtlichen Verfahrens ernst genommen werden auch behördlicherseits, fordert daher die Interessenvertretung der rund Ärztinnen und Ärzte im Südwesten. Dr. med. Gisela Dahl, Menschenrechtsbeauftragte der Landesärztekammer, erläutert die Ausnahmesituation von Flüchtlingen: Psychische Traumafolgen werden in vielen Fällen erst spät im Abschiebeverfahren bekannt: In größter Not, mit dem Trauma der Rückführung vor Augen, werden die Bilder der Vergangenheit wieder wahrgenommen und erinnert, mit allen Schrecken und oft so, als wenn sie gegenwärtig seien. Dies kann zu folgenschweren akuten körperlichen und seelischen Zusammenbrüchen führen. Matthias Odenwald, ebenfalls Menschenrechtsbeauftragter der ärztlichen Standesorganisation, ergänzt: Die Begutachtung von traumatisierten Flüchtlingen darf nach unserer Überzeugung nicht durch die Behörden erfolgen, sondern muss von Ärzten und Therapeuten mit entsprechender Qualifikation vorgenommen werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Menschenrechte auf Gesundheit, Wohlbefinden und Rechtsstaatlichkeit auch für Ausreisepflichtige nicht aufgehoben sind. Daher fordert die Landesärztekammer die Landesregierung auf, die Abschiebepraxis künftig auf einen gemeinsamen Informations- und Kriterienkatalog zu stützen. Nach den Worten von Kammerpräsidentin Dr. med. Ulrike Wahl leistet die Landesärztekammer ihren Beitrag, um die Bedingungen zu verbessern: Die besondere Problematik von Flüchtlingen, der mögliche Konflikt zwischen Asyl- sowie Ausländerrecht und der ärztlichen Sorgfaltspflicht erfordert eine spezielle Fachkompetenz. Wir geben den neuesten wissenschaftlichen Stand im Rahmen spezieller Fortbildungen an Ärztinnen und Ärzte weiter; neben Psychotraumatologie werden auch Kenntnisse zur interkulturellen Begutachtung, zur standardisierten Psychodiagnostik und Kenntnisse über das Asyl- und Ausländerrecht vermittelt. Besonderer Wert werde auf die Qualität der Gutachtenerstellung selbst gelegt; methodische, objektive und subjektive Fehlerquellen ausführlich behandelt, so die Kammerpräsidentin. 358 ÄBW

10 Kammern und KV Entbürokratisierung angelaufen Die KV Baden-Württemberg (KVBW) hat in einer Arbeitsgruppe Entbürokratisierung gemeinsam mit der AOK in Baden- Württemberg bereits jetzt konkrete Entscheidungen zur Abschaffung oder Verschlankung von auszufüllenden Formularen in den Arztpraxen getroffen. Die Initiative geht zurück auf eine Umfrage der KVBW unter baden-württembergischen Ärzten und Psychotherapeuten im vergangenen Oktober zum Bürokratieaufwand in den Praxen. Damals hatten 80 Prozent der Niedergelassenen beklagt, dass sie rund ein Fünftel jedes Arbeitstages mit dem Ausfüllen von Formularen oder anderen administrativen Aufgaben verbrächten. Seit Jahresbeginn hat die AG Entbürokratisierung intensiv in die Einschränkung von Bürokratie in Arztpraxen vorbereitet. Im Fokus stand der Verzicht auf unnötige Formulare und Vordrucke oder zumindest die Reduktion auf wirklich notwendige Inhalte. Im April hat die erste gemeinsame Sitzung der Arbeitsgruppe in großer Runde mit KV-Vertretern, ärztlichen Mitgliedern der beratenden Fachausschüsse der KVBW und der AOK stattgefunden, berichtet Dr. Achim Hoffmann- Goldmayer. Ziel des Treffens war, eine konkrete Vorschlagsliste zur Entbürokratisierung abzuarbeiten. In sehr konstruktiven Gesprächen haben KV und AOK gemeinsam fast ein Dutzend Formulare ins Auge gefasst, die abgeschafft werden können. Weitere acht Formulare können zumindest verschlankt werden. Es war uns wichtig, dass dem Umfrageergebnis so schnell wie möglich Taten folgen. Ohne die aktive Unterstützung der AOK in Baden-Württemberg wäre uns das nicht gelungen. Für den Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, Dr. Rolf Hoberg, ist ein wichtiger Einstieg in den Entbürokratisierungsprozess gemacht: Es war seit Jahren unser Anliegen, bürokratische Hürden zu hinterfragen und sie dort, wo sie sich für die Versorgung unserer Versicherten als unnötig erweisen, konsequent abzubauen. Dies ist jetzt zusammen mit der KV in einem ersten Schritt gelungen. Anzeige ÄBW

11 Kammern und KV Gesundheitsfonds gefährdet den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat in ihrer jüngsten Sitzung die zu erwartenden Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform diskutiert. Der KV-Vorstand hatte drei Resolutionen zur aktuellen Gesundheitspolitik in die Vertreterversammlung eingebracht, die mit großer Mehrheit verabschiedet wurden. Sollte das von der Regierungskoalition vorgelegte Eckpunktepapier Gesetz werden, droht nach Überzeugung der Delegierten durch den geplanten Gesundheitsfonds ein gigantischer Abfluss von Krankenkassengeldern aus dem Land. Dies würde massiv den Gesundheitsstandort Baden-Württemberg gefährden und im Besonderen Arbeitsplätze in den Arztpraxen und Krankenhäusern, aber auch im Gesundheitswesen insgesamt kosten. Damit stünde die bisher überdurchschnittlich gute Versorgung der Patienten in Baden- Württemberg auf dem Spiel, warnen die Vertreter von rund Vertragsärzten und Psychotherapeuten. Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank veranstaltet ein Existenzgründer-Seminar für niederlassungswillige Ärzte. Termin: Mittwoch, 27. September 2006 (19.00 Uhr) in Stuttgart Seminarinhalte: Neugründung oder Übernahme Kooperationsformen Praxiswertermittlung Investitionsplanung Praxiskosten Finanzierung Öffentliche Fördermittel Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Stuttgart, Telefon (07 11) Die Delegierten haben außerdem die im Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform geplante Vergütung der ärztlichen Leistungen über Pauschalen abgelehnt. Auch das derzeit diskutierte Konzept der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für eine Honorarreform ebenfalls auf der Basis von Pauschalen findet nicht die Zustimmung der Vertreterversammlung. Ihrer Meinung nach führen Pauschalen zu Rationierung, Qualitätsverlust und Intransparenz. Das Ärzteparlament favorisiert stattdessen eine Weiterentwicklung der jetzt gültigen Gebührenordnung, indem feste Preise festgelegt werden und das Krankheitsrisiko auf die Krankenkassen übertragen wird. Auf Kritik der Delegierten stoßen ebenfalls die geplanten Strukturveränderungen im Bereich der gemeinsamen Selbstverwaltung. Gerade in Baden-Württemberg seien immer zukunftsweisende und innovative Verträge zum Vorteil von Versicherten und Ärzten ausgehandelt worden. Durch die jetzt beabsichtigte Zentralisierung auch bei den Krankenkassen werde eine richtige Interessenvertretung durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mehr möglich sein und die Forderung nach mehr Wettbewerb ad absurdum geführt, lautet die Befürchtung. Die Vertreterversammlung der KVBW ruft deshalb alle Länder-KVen zu einer konzertierten Aktion gegen Zentralisierung, Nivellierung und Staatsmedizin auf. Die Vorsitzende der Vertreterversammlung, Frau Dr. med. Birgit Clever, hatte zur Eröffnung der Sitzung den Vorsitzenden des Vorstandes der KBV, Dr. Köhler, begrüßt und ihm keinen Spaziergang angekündigt. Zu groß sei inzwischen die Verunsicherung innerhalb der Ärzteschaft geworden, die dem Konzept der neuen Vergütungsreform der KBV nicht traue. Der EBM 2000plus habe die versprochen geglaubten 5,11 Cent nicht gebracht. Die Kollegen wissen nicht, warum sie Ihnen diesmal vertrauen sollten, wenn Sie sagen, dass mit der jetzt vorgelegten Vergütungsordnung alles besser werden soll. Dr. med. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KV Baden-Württemberg, formulierte in seinem Statement dann auch ein klares NEIN zur neuen Vertragsgebührenordnung. Dann lieber Kostenerstattung, die uns eine klare Darstellung der für den Patienten notwendigen Einzelleistungen ermöglicht. Die zu erwartende Pauschalvergütung lasse dies nicht mehr zu. Die Gesundheitsreform so Herz sei eine Reform der verpassten Chancen. Aber wenn die Politiker glauben, es gäbe jetzt keine Proteste mehr, werden die sich täuschen. Das vorgelegte Eckpunktepapier plane offensichtlich die bundesdeutsche Einheitskasse, also eine Entmachtung nicht nur der KVen auf den Status Sicherstellung und Qualitätsmanagement, sondern auch der regionalen Kassen, was für Baden-Württemberg zum Beispiel eine hohe Geldabführung in den Fond mit weitaus weniger Geldrücklauf bedeuten werde. Zu rechnen sei hier im Milliardenbereich. Die sich anschließende Diskussion war teilweise heftig. Eine weitere Budgetierung wurde mit Nachdruck abgelehnt. Der Medi- Vorsitzende Dr. med. Werner Baumgärtner: Keine neue Gebührenordnung ohne zu wissen, wie der Finanzrahmen aussieht! Und zu Köhler: Ihre Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Kassen mehr Geld für die ambulante Versorgung lockermachen. dr. 360 ÄBW

12 Kammern und KV Niedergelassene Ärzte informieren über aktive Gesundheitsvorsorge sowie eine wohnortnahe, flächendeckende und qualitätsgesicherte medizinische Versorgung erhalten bleiben. Kooperationspartner beim KV Mobil waren der Deutsche Tischtennisbund (DTTB) und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Tour des KV Mobil durch Baden- Württemberg ist Teil einer bundesweiten Kampagne, die in diesem Jahr durch insgesamt 38 Städte führt und gemeinsam von den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland getragen wird. Das KV-Mobil in Freiburg Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall und Herzinfarkt sind leider immer noch die häufigste Todesursache in Deutschland, bilanziert Dr. med. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden- Württemberg (KVBW). Insbesondere Menschen mit Bluthochdruck sowie erhöhten Blutzucker- und Cholesterinwerten sind stark gefährdet. Wie man diese Risikofaktoren in den Griff bekommen kann, war der Gesundheitsaktion KV Mobil, die in Baden-Württemberg vom 18. Juli bis 2. August 2006 stattgefunden hat. In diesem Zeitraum steuerten die niedergelassenen Ärzte der KVBW mit dem magentafarbenen Bus insgesamt neun Städte an. Sie informierten vor Ort über wichtige Vorsorgeuntersuchungen der Gesetzlichen Krankenversicherung und gaben Tipps zu einer gesunden Lebensweise. Im KV Mobil konnte jeder Besucher seinen Blutdruck, Blutzucker, Cholesterinwert und Body Mass Index überprüfen lassen. Außerdem hatten die Besucher im Gesundheitsparcours rund um das KV Mobil die Möglichkeit, sich über gesunde Ernährung und Sport beraten zu lassen und einen Fitnesstest zu absolvieren. Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet ein breites Spektrum an Vorsorgeuntersuchungen, die für die Versicherten kostenfrei sind. Leider nutzen die Versicherten diese Angebote zu wenig. Wir wollen die Menschen dazu bewegen, wichtige Untersuchungen wie die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 und den Check Up 35 für Erwachsene in der Arztpraxis in Anspruch zu nehmen, erklärt Dr. Herz das Ziel der Informationskampagne der KVBW. Das KV Mobil klärte zudem über die Rolle der niedergelassenen Ärzte im Gesundheitssystem auf: Sie stehen den Menschen als kompetente Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Gesundheit zur Verfügung nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Vorbeugung von Erkrankungen. Die KVBW als Dachorganisation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass freie Arztwahl Anzeige A R Z T I N F O R M AT I O N Praxiserfolg bedingt ein professionelles Zeitmanagement! Die Basis für Ihren Praxiserfolg? Ganz klar: Perfekte Terminorganisation und effiziente Praxisabläufe, die zudem auch noch zufriedene Patienten garantieren. Setzen Sie hier auf Souveränität und Erfahrung mit den tausendfach bewährten Terminplanern in 4-, 6- oder 10-spaltiger Ausführung von MED+ORG! Profitieren Sie von unserem Know-how: Fordern Sie gleich unser kostenloses Informationsmaterial an! Wir beraten Sie gerne: MED+ORG Alexander Reichert GmbH Postfach Niedereschach Tel Fax info@medundorg.de T E R M I N M A N A G E M E N T ÄBW

13 Vermischtes Modell der Zukunft? Der Praxisverbund vor Ort: Gemeinsam stärker sein Die Gesundheitsreformen der vergangenen Jahre haben bei vielen niedergelassenen Ärzten zu finanziellen Einbußen geführt. Im Zuge einer Ausweitung verschiedener Tätigkeitsfelder und Spezialgebiete in Kliniken und der Neugründung von Gesundheitszentren werden die Zukunftsperspektiven für niedergelassene Einzel- und Gemeinschaftspraxen immer unsicherer. Da auch viele Patienten bei der Suche nach geeigneten Diagnoseund Therapiemöglichkeiten verunsichert sind und selten umfassend über die Leistungen ortsansässiger Praxen informiert werden, wenden sie sich im Bedarfsfall häufig an die bekannten, großen Versorgungszentren. In Heidelberg wollten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ihre vielfältigen Leistungen publik machen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und gründeten im Januar den Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar. Wir können etwas, und das möchten wir auch zeigen, sagt der Vorsitzende Prof. Wolfgang Huber, der gemeinsam mit dem Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordbaden, Dr. med. Herbert Zeuner den Praxisverbund ins Leben gerufen hat. Dr. Klaus Bogner neuer Vorsitzender Neuer Vorsitzender des Landesverbandes Baden-Württemberg des NAV-Virchow-Bundes ist der 47-jährige Allgemeinmediziner Dr. Klaus Bogner aus Friedrichshafen. Er wurde auf der Landeshauptversammlung einstimmig gewählt und folgt Dr. Maximilian Zollner (66, Friedrichshafen) nach, der nach 13 Jahren nicht mehr für dieses Amt kandidierte. Als stellvertretende Vorsitzende wurden Dr. Fritz Lenz (65, Schopfheim) und Dr. Bernd Bornscheuer (62, Waiblingen) bestätigt. Als Beisitzer des Vorstandes wurden gewählt: Dr. Mikael Präg (51, Waldkirch), Dr. Klaus Ditzen (63, Weinheim), Dr. Udo Schulte (60, Weil), Dr. Rolf Seyffer (46, Stuttgart), Dr. Friedrich Gagsteiger (48, Ulm), Dr. Jeannine Lubetzki (38, Mannheim) sowie Dr. Maximilian Zollner (66, Friedrichshafen). Mit Hilfe einer erfahrenen PR-Agentur setzten die Initiatoren ein durchdachtes Konzept um. Dazu gehört: Kollegen und Kolleginnen sowie mögliche Kooperationspartner für die Idee zu begeistern, Mitglieder zu werben, Patienten mit unterschiedlichsten Aktionen aufzuklären und die Öffentlichkeit regelmäßig über Aktivitäten des Praxisverbundes auf dem Laufenden zu halten. Der Praxisverbund ist ein starkes Gemeinschaftswerk. Durch den Zusammenschluss können sich niedergelassene Ärztinnen und Ärzte austauschen, ihr Wissen, ihre Kompetenz und ihre Finanzen gezielt bündeln und mehr erreichen als jeder Einzelne für sich, ziehen die Initiatoren bereits nach wenigen Monaten eine positive Bilanz. Oberste Priorität haben dabei immer die Interessen der Patienten. Diese sollen etwa in einem Praxisführer verständlich und umfassend über Kompetenzen und Leistungsspektren der einzelnen Verbundsmitglieder und ihre Bedeutung als Experten informiert werden. Alle Praxisbesonderheiten und IGeL-Leistungen sind in individuellen Praxis- Profilen, übersichtlich nach Fachgebieten und Regionen sortiert, dargestellt. So kann die Suche nach der optimalen medizinischen Versorgung gezielt unterstützt und vereinfacht werden. Der gegenseitige Austausch untereinander fördert die Qualitätssicherung, erhöht die Bandbreite an Diagnose- und Therapiemöglichkeiten, Doppeluntersuchungen lassen sich so vermeiden. Eine Internetseite stellt anschaulich und verständlich den Praxisverbund und seine Ziele vor, listet Mitglieder nach Region und Fachgebieten auf und informiert über aktuelle Gesundheitsthemen. Bei einem Aktionstag im Mai unter dem Motto Medizin der kurzen Wege präsentierten sich Mitglieder unterschiedlichster Fachund Spezialgebiete. Darunter Internisten, HNO-, Haut- und Augenärzte, Labormediziner, Orthopäden, Kardiologen, Kinder- und Jugendärzte, Umweltmediziner und Schmerztherapeuten. Kostenlose Beratungen, Service-, Mitmach- und Informationsangebote lockten zahlreiche Besucher an, um ihre Ärztinnen und Ärzte vor Ort einmal in ganz entspannter Atmosphäre besser kennen zu lernen. In einer Vortragsreihe für Patientinnen und Patienten bereiten Mitglieder des Praxisverbundes einmal im Monat aktuelle Gesundheitsthemen ansprechend und verständlich auf. Im Anschluss an die Vorträge stehen die Referenten für Fragen zur Verfügung. In regelmäßigen Pressemeldungen und Berichte auf der Internetseite kommen die Mitglieder zu ihren Spezialgebieten zu Wort und halten Leserinnen und Leser über neueste medizinische Entwicklungen auf dem Laufenden. Mit diesem vielfältigen Angebot hat sich der Praxisverbund Heidelberg/Rhein-Neckar mittlerweile in der Region als fachkompetente Einrichtung etabliert. Unser Modell lässt sich sicherlich ohne weiteres auch auf andere Städte und Regionen übertragen, fasst Prof. Dr. Huber die Entstehungsgeschichte des Praxisverbundes zusammen. Wichtig ist, sich professionelle Hilfe besonders im Bereich Öffentlichkeitsarbeit zu holen. Wenn unser medizinisches Wissen und Können informativ und verständlich veröffentlicht wird, profitieren besonders Patienten: Denn Aufklärung und Transparenz sind die besten Voraussetzungen für eine Etablierung hoher Qualitätsstandards und zur Verbesserung der dringend erforderlichen Vorsorge, sagt Prof. Dr. Huber. 362 ÄBW

14 Vermischtes Endlich weg von der Muschelwährung für Ärzte Die öffentliche Diskussion der Eckpunkte zur Gesundheitsreform konzentriert sich auf die Punkte Steuerfinanzierung und Beitragserhöhung. Dabei enthalten die Eckpunkte zahlreiche wichtige strukturelle Neuerungen wie zum Beispiel die Einführung einer Euro-Gebührenordnung für die Ärzte oder die Stärkung der Integrierten Versorgung. Die Große Koalition hat sich bemüht, wesentliche Forderungen der Ärzteschaft in den Eckpunkten unterzubringen, erklärte der Bundestagsabgeordnete Jens Spahn (CDU), Mitglied der Reformkommission, beim gesundheitspolitischen Seminar Brennpunkt Gesundheitspolitik auf dem MedCongress Anfang Juli in Baden-Baden. So soll zum Beispiel bei der Integrierten Versorgung sehr viel mehr ermöglicht werden, als bisher zulässig ist. Orientiert am Beispiel von Managed Care aus den USA sollen die Krankenkassen regional Versorgungsverträge mit ausgewählten Leistungserbringern abschließen können. Die Versicherten können sich freiwillig einschreiben, müssen dafür aber auf die freie Arztwahl verzichten. Der Wunsch der Ärzte nach einer Gebührenordnung mit festen Euro- Werten wird erfüllt werden. Ab 1. Januar 2009 sollen sie für ihre Leistungen feste Preise in Euro und Cent erhalten, so dass sie künftig bereits von Anfang an wissen, was sie für ihre Arbeit bekommen. Die neue Gebührenordnung wird vorwiegend Pauschalen enthalten, ergänzt um bestimmte Einzelleistungsvergütungen. Weiter wird den niedergelassenen Vertragsärzten die Anstellung von Ärzten erleichtert und die Gründung von Zweitpraxen erlaubt, um sie im Wettbewerb gegenüber den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu stärken. Darüber hinaus werden die Wirtschaftlichkeitsprüfungen erleichtert und zahlreiche bürokratische Hemmnisse abgebaut. Von der jetzigen Bedarfsplanung will man abgehen, erläuterte Spahn, und stattdessen Honorarzuschläge in unterversorgten bzw. Abschläge in überversorgten Regionen einführen. Der Vertreter der Vertragsärzte in der Diskussion, der Zweite Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. Wolfgang Herz, blieb dennoch skeptisch. Er vermisste, dass in den Eckpunkten keine Abstriche vom Leistungskatalog vorgesehen sind. Auch bemängelte er, dass keine Steuerung der Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten stattfinde. Als positiv bewertete er die Tatsache, dass die Fachärzte auch in Zukunft im System der ambulanten Versorgung bleiben. Insgesamt aber sieht er in der geplanten Gesundheitsreform einen Trend zur Nivellierung, Zentralisierung und Staatsmedizin. Mehr Wettbewerb versprechen sich die Krankenkassen von der Gesundheitsreform, sagte Johannes Bauernfeind von der AOK Baden- 7. Stuttgarter Schmerztag : Der schwierige Schmerzpatient Samstag, 30. September 2006, Uhr Veranstaltungsort: GENO-Haus, Heilbronner Straße 41, Stuttgart Programm: Uhr: Begrüßung (Prof. Dr. Reineke) Uhr: Somatoforme Schmerzstörung erkennen und (richtig) behandeln Vorsitz: Prof. Dr. Heidemann, Dr. Köster; Referent: Prof. Dr. Egle Uhr: Diskussion Uhr: Posttraumatische Belastungsstörungen Vorsitz: Prof. Dr. Weiß, Dr. Junger; Referentin: Dr. Frettlöh Uhr: Diskussion Württemberg. Allerdings finde dieser wohl eher zu Lasten der Versicherten statt. Für die Lage der niedergelassenen Ärzte wird seiner Ansicht nach das in der parlamentarischen Beratung befindliche Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) mehr Konsequenzen haben als die Gesundheitsreform. Mit der vorgesehenen Öffnung neuer Versorgungsformen entstünden für die Ärzte neue Perspektiven, Beruf und Familie besser als bisher in Einklang zu bringen. Die jetzige Alleinpraxis ist für Bauernfeind ein Auslaufmodell, das durch neue kooperative Strukturen, auch zusammen mit Krankenhäusern, abgelöst werden wird. Am Schluss bat der Abgeordnete Spahn alle Beteiligten im Gesundheitswesen, die Eckpunkte nicht von vornherein in Bausch und Bogen abzutun, sondern sich genauer mit ihnen zu befassen und dem Ganzen eine echte Chance zu geben. Emig Veranstaltungshinweis Uhr: Kaffeepause/Imbiss; Industrieausstellung Uhr: Fibromyalgie aus rheumatologischer Sicht Vorsitz: Prof. Dr. Reineke, Dr. Bärlin; Referent: Prof. Dr. Jäckel Uhr: Diskussion Uhr: Fibromyalgie aus psychosomatischer Sicht Vorsitz: Dr. Körner, Dr. Dipper; Referent: Prof. Dr. Bauer Uhr: Diskussion; Schlusswort: Prof. Dr. Heidemann Imbiss; Industrieausstellung Uhr: Ende der Veranstaltung Kontakt: wurster@diak-stuttgart.de ÄBW

15 Vermischtes Reichhaltiges Kursprogramm der MAK Nach einer kurzen Sommerpause startet die Management Akademie der KV Baden- Württemberg (MAK) im September wieder mit einem reichhaltigen, abwechslungsreichen Kursprogramm. Ärzte, Psychotherapeuten und deren Mitarbeiter haben dann die Möglichkeit, in einem praxisorientierten Coaching den gezielten Einsatz des Internets zu erlernen oder beim Training des Konfliktmanagements zu erfahren, wie Schwierigkeiten mit Kollegen, Mitarbeitern oder Patienten erkannt und kreativ gelöst werden können. Neu im Programm der MAK ist die Ausbildung zur Praxismanagerin. Im Rahmen eines 5-tägigen Intensivkurses können sich Arzthelferinnen hier in den wichtigsten Funktionen und Aufgaben des Praxismanagements sowie des Selbstmanagements schulen lassen. Für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich niederlassen wollen oder gerade erst niedergelassen haben, gibt es darüber hinaus eine mehrteilige Kursreihe zur Praxisgründung und Praxisführung. Angefangen bei Fragen der Finanzierung über steuerliche Auswirkungen bis hin zu organisatorischen Hilfsmitteln werden dort alle Themen behandelt, die für Neueinsteiger wichtig sind. Zudem liefert die MAK wichtige Hilfestellung bei der Einführung von Qualitätsmanagement in der Praxis. So lernen die Teilnehmer im Intensivkurs alle Inhalte und Instrumente kennen und anzuwenden, die der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner Richtlinie zum Qualitätsmanagement fordert. Die Seminare der MAK werden von qualifizierten, auf das Gesundheitswesen spezialisierten Beratern zu günstigen Preisen durchgeführt. Zudem wurden die meisten Kurse von der Landesärztekammer Baden- Württemberg bzw. Landespsychotherapeutenkammer Baden- Württemberg mit wertvollen Fortbildungspunkten ausgezeichnet. Internet-Kompetenz für Ärzte und Psychotherapeuten Ran an die Computer fertig los! In diesem Seminar zeigen wir, wie und warum das Internet funktioniert. Im Vordergrund stehen dabei vor allem medizinische Themen. Die Teilnehmer erfahren theoretische Grundlagen der Internet-Nutzung und erhalten ein praxisorientiertes Coaching zum Einsatz des Internets. Sie lernen viele Fachbegriffe und deren Bedeutung kennen und erlangen durch zahlreiche praktische Übungen Sicherheit im Umgang mit dem Internet. Sämtliche Seminarinhalte können selbst am Computer nachvollzogen werden. Das Seminar richtet sich an Teilnehmer, die bereits erste Erfahrungen im Internet gesammelt haben. Termin: Mi, , Uhr, Stuttgart 50, Euro, 4 Fortbildungspunkte Konfliktmanagement Konflikte klären und vermeiden Konflikte konstruktiv zu lösen zählt heutzutage zu den wichtigsten Führungsaufgaben. Die positive Kommunikation zwischen Mitarbeiter/-innen, Patienten und Arzt bildet die Grundlage für eine funktionierende Praxis: Die Energien bleiben frei für das berufliche Engagement, durch persönliche Wertschätzung wird die Motivation aller Beteiligten erhöht und die Fehlzeitenquote sinkt. In diesem Seminar zeigen wir, wie Konflikte mit Kollegen, Mitarbeiter/-innen, Patienten oder im Team erkannt, eingeschätzt und kreative Lösungswege entwickelt werden können. Ausgangslage für unsere Arbeit sind die individuellen Themen und Fragestellungen der Teilnehmer. Selbsteinschätzung, Fallanalysen, Rollenspiele und die Erprobung von Handlungsalternativen sorgen für die Einprägsamkeit der Trainingsergebnisse und erleichtern den Transfer in den Praxisalltag. Termin: Sa, , Uhr, Stuttgart 135, Euro, 12 Fortbildungspunkte Sommerakademie für Arzthelferinnen: Intensivkurs Praxismanagerin Im Rahmen dieses 5-tägigen Kurses bilden wir Sie zur Praxismanagerin aus. Ziel dabei ist es, Sie in den wichtigsten Funktionen und Aufgabengebieten des Praxismanagements und des Selbstmanagements zu stärken. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Führungsaufgaben in der Praxis eigenverantwortlich zu übernehmen und den Praxisinhaber in vielerlei Hinsicht wirkungsvoll zu entlasten. Zu den Themenschwerpunkten gehören u. a. das Personalmanagement, die Teamführung sowie das ärztliche Qualitätsmanagement. Darüber hinaus erhalten Sie viele Tipps und Ratschläge zum Aufbau von Terminsystemen in der Praxis. Termin: Der Kurs geht über 5 Tage, Mo, , bis Fr, , Stuttgart, 650, Euro Arbeitskreis Praxisgründung/ Praxisführung Mit In-Kraft-Treten des Gesundheitsreformgesetzes 2000 (GRG 2000) wurde der Einführungslehrgang, dessen Nachweis für die Zulassung als Vertragsarzt erforderlich war, abgeschafft. Für Ärzte und Psychotherapeuten, die sich niederlassen wollen oder gerade erst niedergelassen haben, bieten wir stattdessen einen Arbeitskreis Praxisgründung/Praxisführung an. Der Arbeitskreis besteht aus insgesamt 364 ÄBW

16 Vermischtes acht Modulen und behandelt zentrale Themen der Betriebswirtschaft. Darüber hinaus wird aufgezeigt, wie durch die Integration von Zusatzleistungen und den Einsatz moderner Managementmethoden die wirtschaftliche Stabilität der Praxis gesichert werden kann. Termin: Beginn: Sa, , Uhr, Bad Dürrheim 175, Euro, 12 Fortbildungspunkte Intensivkurs Qualitätsmanagement Im Rahmen unseres Intensivkurses begleiten wir die Teilnehmer Schritt für Schritt bei der Einführung von Qualitätsmanagement in der Praxis. Basis bilden dabei das Qualitätsmanagement-Modell QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) der KBV sowie die DIN EN ISO 9001:2000. Anhand von Muster- Dokumenten und vielen Beispielunterlagen erarbeiten die Teilnehmer ihr praxiseigenes Qualitätsmanagement-Handbuch. Darüber hinaus erhalten sie wichtige Anregungen und Hinweise, wie Maßnahmen des Qualitätsmanagements in der Praxis erfolgreich umgesetzt werden können. Der Intensivkurs besteht aus vier 1,5-tägigen Workshops (freitags von Uhr, samstags von Uhr), die im Abstand von 4 bis 6 Wochen durchgeführt werden. Termin: Intensivkurs Stuttgart: Fr/Sa, 29./ Fr/Sa, 10./ Fr/Sa, 8./ Fr/Sa, 19./ , Euro, 80 Fortbildungspunkte Die Anmeldung erfolgt über die Bezirksdirektionen der KV Baden-Württemberg oder direkt bei der MAK, Postfach , Stuttgart, Telefon (07 11) , Fax (07 11) , info@mak-bw.de, Internet: Mögliche Nachteile für unser Land verhindern Bei der jüngsten Sitzung des Landtags fand eine von der Fraktion der FDP/DVP beantragte aktuelle Debatte zum Auswirkungen der geplanten Gesundheitsreform auf das Land Baden-Württemberg statt. Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz bewertete die von den Koalitionsspitzen in Berlin vorgelegten Eckpunkte als ersten Schritt in die richtige Richtung. Sie will jedoch genau darauf achten, dass negative Auswirkungen durch die anstehende Gesundheitsreform 2006 für die Bürgerinnen und Bürger im Land vermieden werden. Die Eckpunkte enthalten durchaus Vorschläge die geeignet sind, die Finanzierung und Leistungsfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems für die Zukunft zu sichern. Mögliche Nachteile für unser Land gilt es allerdings zu verhindern, so Stolz bei der Debatte. Um mir ein umfassendes Bild zu verschaffen, habe ich alle Beteiligten im Gesundheitswesen eingeladen, mit mir über die Eckpunkte zur Gesundheitsreform zu diskutieren, sagte die Ministerin. Erste Gespräche mit Vertretern der Krankenhäuser fanden bereits statt. Gespräche mit den Ärzten, Zahnärzten, Vertretern des Rettungsdienstes, der Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sind bereits terminiert. Ende August folgen Gespräche mit den Apothekern und der Pharmaindustrie. Genau will Stolz auf die Ausgestaltung des Gesundheitsfonds achten. Sie befürchtet, dass durch die zentrale bundesweite Festsetzung des Krankenkassenbeitrags zusätzliche Finanzmittel aus dem Land abfließen. Stolz: Wir haben im Land traditionell hohe Löhne. Aktuelle Debatte im Landtag Dies darf nicht einfach abgeschöpft werden. Leistung muss sich lohnen. Daher müsse die Forderung des Landes lauten Der Gesundheitsfonds muss so ausgestaltet werden, dass Länder mit hohen Löhnen, guten Strukturen und wenigen Arbeitslosen nicht durch Mittelentzug bestraft werden. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens werde sich Baden-Württemberg dafür einsetzen, dass regionale Strukturen bei der Beitragserhebung und der Mittelzuweisung in den Fonds einfließen. Mit Blick auf die Bürgerinnen und Bürger im Land mahnte die Arbeits- und Sozialministerin an, dass es bei der Ausgestaltung des geplanten Gesundheitsfonds auch um Arbeitsplätze bei den Krankenkassen geht. Der Beitragseinzug muss regional so organisiert werden, dass die Arbeitsplätze im Land gehalten werden. Eine zentrale Lösung, beispielsweise bei der Bundesknappschaft, lehnt Stolz ab. Die Ministerin sieht in den Eckpunkten auch Chancen für Baden- Württemberg. Allein durch die Leistungsverbesserungen beispielsweise im Bereich der geriatrischen Rehabilitation und bei den Mutter- Kind-Kuren oder der Palliativversorgung dürfte sich im Land einiges verbessern. Über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Reform werde ich mich intensiv mit den Beteiligten im Gesundheitswesen austauschen. Von ihnen erwarte ich mir konstruktive Kritik und konstruktive Vorschläge, formulierte die Ministerin ihre Erwartungen. Stolz will nun die Gespräche mit den Beteiligten im Gesundheitswesen abwarten. Danach wird über die möglichen Handlungsoptionen entschieden werden. ÄBW

17 Vermischtes Qualitätsmanagement in Arztpraxen so wird die Arzthelferin zur effektiven Qualitätsbeauftragten Ärztlich geführte Praxen, Ambulanzen und Stationen kommen um Qualitätsmanagement-Systeme nicht mehr (lange) herum. Im Sozialgesetzbuch V wird im Paragraphen 135a die Schaffung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagement für die Vertragsarztpraxis gefordert. Hinzu kommen die Qualitätsdokumentations- Anforderungen der Krankenkassen. Die Regelungen aus dem Medizinprodukte-Gesetz und die allgemeinen Haftungsregelungen verpflichten ebenfalls zu vielen Ablaufsicherungen, Nachweisen und Dokumentationen. Gleiches gilt für die Hygieneverordnungen und die Auflagen der Berufsgenossenschaften. Aus einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen können erhebliche Folgen, gerade haftungsrechtliche, resultieren. Andererseits setzt sich bei Ärzten immer mehr die Erkenntnis durch, ein kundenorientiertes, schlankes Qualitätsmanagement- System könnte mithelfen die Kundenzufriedenheit zu erhöhen und somit Patienten langfristig an sich zu binden Kosten durch erfolgreiches Prozessmanagement zu senken und die Mitarbeiterzufriedenheit durch klare Verantwortlichkeiten, geordnete Abläufe und Dokumentationen (statt ständigem Krisenmanagement) zu steigern. Nur: Wie soll der Arzt neben seiner kurativen und seinen nicht delegierbaren Tätigkeiten auch noch ein Qualitätsmanagement-System aufbauen? Gar nicht! Jedenfalls nicht allein! Denn zumindest in Baden-Württemberg gibt es jetzt eine praktische Alternative: Viele Arzthelferinnen absolvieren die anspruchsvolle Weiterbildung zur Arztfachhelferin. Ihr Berufsverband der VmF (Verband medizinischer Fachberufe) konzipiert und organisiert diese bundesweit anerkannte Qualifizierung. Und in dieser Qualifizierung können Arzthelferinnen und Angehörige verwandter Berufe nun eine exzellente Qualifizierung zur Qualitätsbeauftragten absolvieren. Der genannte Berufsverband VmF hat mit der CCS impact GmbH, einer renommierten Qualitätsberatungsinstitution ein entsprechendes Weiterbildungsprogramm aufgelegt. Grundlage der Qualifizierung ist ein bewährtes Kursmodell der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V., dem deutschen Marktführer für Qualitätsschulungen. An der Anpassung und Ergänzung für den Praxen-Bereich haben federführend Qualitätsexperten aus der Beratungsgesellschaft Ideas for Systems, einer auf Gesundheitsund Sozialorganisationen spezialisierten Beratungsunternehmung mitgewirkt. Diese erfahrenen Qualitätsmanagementexperten (Auditoren, lizenzierte Trainer der Deutschen Gesellschaft für Qualität) werden auch den Kurs unterrichten. Die berufsbegleitende Qualifizierung umfasst 120 Präsenzstunden, die am Wochenende erbracht werden. Inhalte sind Normgrundlagen und konkrete Instrumente des Qualitätsmanagements, die Assistenz für den Arzt beim Aufbau wirtschaftlicher Abläufe in der Praxis, Aspekte der Einbeziehung von Kundenwünschen und spezielle Dokumentationsanforderungen in Praxen. Jede Absolventin wird in die Lage versetzt, dem Arzt als Assistentin zum Aufbau und Führen eines Qualitätsmanagement-Systems zur Seite zu stehen. Sie kann die notwendigen Funktionen zum Beispiel als Qualitäts- und Hygiene-Beauftragte übernehmen. Der Kurs ist von der Landesärztekammer Baden-Württemberg als Wahlteil C zur Arztfachhelferin anerkannt. Er endet mit einer Abschlussprüfung. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmerinnen ein vom VmF und von der Landesärztekammer unterzeichnetes Zertifikat. Soweit von den Absolventinnen gewünscht, können sie hiermit unmittelbar an der Abschlussprüfung der Deutschen Gesellschaft für Qualität zur geprüften Qualitätsbeauftragten/internen Auditorin teilnehmen. Der nächste Kurs beginnt am 23. September 2006 in Stuttgart. Weitere Informationen bei: Roswitha Reutzel Stellvertretende Geschäftsführerin CCS impact GmbH August-Schanz-Straße Frankfurt am Main Telefon (0 69) Internet: ÄBW

18 Vermischtes Erster Landespsychiatrietag Am15. Juli 2006 hat unter der Schirmherrschaft von Arbeitsund Sozialministerin Dr. Monika Stolz der erste Landespsychiatrietag in Stuttgart stattgefunden. Das Risiko, psychisch zu erkranken, wird allgemein unterschätzt. Psychische Erkrankungen und seelische Störungen in der Bevölkerung nehmen leider deutlich zu, sagte die Ministerin. Der Psychiatrietag wende sich daher an eine breite Öffentlichkeit. Wir müssen uns bewusst machen, dass psychisch kranke Menschen häufig anders auf ihre Krankheit reagieren als Menschen mit körperlichen Erkrankungen. Die Öffentlichkeit ist sich dessen nicht bewusst. So entstehen Barrieren und psychisch Kranke stoßen häufig auf Vorurteile. Hier will der Landespsychiatrietag mit seiner Aufklärungsarbeit ansetzen, führte Dr. Stolz weiter aus. Sie hob hervor, dass in Baden- Württemberg für psychisch kranke Menschen ein differenziertes und qualitativ hoch stehendes Versorgungsangebot bestehe. So böten wichtige Hilfen niedergelassene Fachärzte, die psychiatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern sowie die Fachkrankenhäuser, Institutsambulanzen, Sozialpsychiatrische Dienste, Tagesstätten und komplementäre Angebote wie ambulant betreutes Wohnen, Familienpflege, Heime, Werkstätten für psychisch Kranke und Integrationsfachdienste an. Auch existiere ein gut ausgebautes System an Selbsthilfegruppen, Patientenclubs, Bürgerund Laienhilfen im Land. Es ist nicht immer professionelle Hilfe notwendig. Verständnis und Hilfsbereitschaft können auch Kollegen, Nachbarn, Bekannte und Verwandte bieten, rundete die Ministerin das Versorgungsangebot ab und regte an, die Koordination der einzelnen Bausteine des psychiatrischen Versorgungssystems weiter zu verbessern. Hier habe das Ministerium für Arbeit und Soziales in enger Abstimmung mit den Kommunalen Landesverbänden, der Liga der freien Wohlfahrtspflege und dem Landesarbeitskreis Psychiatrie mit der Konzeption Gemeindepsychiatrischer Verbund und Gemeindepsychiatrisches Zentrum eine gute Rahmenvorgabe entwickelt. Bereits 20 Prozent der Stadt- und Landkreise verfügten inzwischen über Gemeindepsychiatrische Zentren oder hätten solche konzipiert. Diese Zentren seien die organisatorische Zusammenführung von Sozialpsychiatrischem Dienst der auch die Kassenleistung Soziotherapie erbringt, Psychiatrischer Institutsambulanz und Psychiatrischer Tagesstätte. Dadurch könnten tagesstrukturierende, sozialpsychiatrisch betreuende und medizinische Leistungen gesteuert und passgenau erbracht werden. In dieser Entwicklung sehe ich den baden-württembergischen Weg, sagte Dr. Stolz abschließend. Leserbrief Leserbrief zur Umfrage des Ärztinnenbundes: Kinderbetreuung ist Stiefkind in Krankenhäusern (ÄBW 5/06) Zu dem oben genannten Artikel muss ich als betroffene Mutter und Ärztin der Uniklinik Freiburg einiges richtig stellen: Es gibt am Uniklinikum eine Kita mit 55 Plätzen für 3- bis 6(!)-Jährige; die Warteliste ist lang, die Plätze bei weitem nicht ausreichend, die Platzvergabe erfolgt nach einem Punktesystem je nach Berufsgruppe und Beschäftigungsgrad/-zeiten. Unsere 4-jährige Tochter hat seit Januar 2006 dort einen Platz, nachdem wir erstmal zehn Monate in der Halbtagseinrichtung der Uniklinik (mittlerweile integriert in die Kita) und mit Unterstützung der Tagesmutter überbrücken mussten. Für 6- bis 10-Jährige ist mir keine Einrichtung der Uniklinik bekannt. Zwar gibt es einen Hort an der so genannten Uni-Kita, dieser steht aber explizit nur für Kinder von Angestellten der Universität zur Verfügung. Die Beschäftigten der Uniklinik gehen da leider leer aus und können, wegen der für Öffnungszeiten öffentlichen Horte leider meist ungünstigeren Arbeitszeiten, auch schlechter auf städtische Einrichtungen ausweichen. Ähnlich desolat sieht es für unter 3-Jährige aus: Auch hier sieht sich die Uniklinik als größter Arbeitgeber Südbadens nicht in der Lage, eine Kinderbetreuung bereitzustellen. Sämtliche Krabbelgruppen Freiburgs sind überfüllt oder decken die Arbeitszeiten bei weitem nicht ab (welche Ärztin kann zum Beispiel freitags um 13 Uhr oder an anderen Nachmittagen um 16 Uhr, spätestens 17 Uhr ihr Kind abholen?). Aus dieser Not geboren wurde 1997 eine Elterninitiative, die unter wohnortbezogener, also nur Freiburgern zustehender städtischer Förderung von 244 Euro/Monat, zehn Krabbelgruppenplätze für Kinder zwischen acht Monaten und drei Jahren zum Monatsbeitrag von 355 Euro zur Verfügung stellt. Hinzukommen Eigenleistungen wie kochen, einkaufen und organisatorische Aufgaben. Dieses Angebot ist ein Tropfen auf den heißen Stein, es werden pro Jahr ca. drei Plätze frei, auf der Warteliste befinden sich ca. 40 Interessenten. Ich habe für meinen einjährigen Sohn Benno, den ich mit Bekanntwerden meiner Schwangerschaft angemeldet habe, für August 2006 einen Platz ergattern können. Aber jetzt kommt der nächste Stolperstein: Ich werde diesen mühsam ergatterten Platz wahrscheinlich aufgeben müssen, da wir im September ins Umland ziehen und dadurch die Einrichtung diesen städtischen Zuschuss nicht erhält, es sich nicht leisten kann, auf diesen zu verzichten, und weder Kreisjugendamt, noch die betreffende Umlandgemeinde, noch das Uniklinikum einspringen will. Und ich kann mir bei einem Nettogehalt von 1000 Euro keine knapp 600 Euro Krabbelgruppenkosten leisten (zuzüglich der 126 Euro für die Kita). Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Silke Eichhorn Tennenbacherstraße Freiburg ÄBW

19 Rechtsfragen Warnung vor Anzeigenofferten von Verlagsgesellschaften Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps Reutlingen Haldenhaustr. 11 Das teilweise überaus dreiste und skrupellose Vorgehen von Verlagsgesellschaften beschäftigt die Ärztekammern in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren. Immer wieder werden vor allem niedergelassene Kammermitglieder mit Eintragungsofferten von Anbietern für Branchenverzeichnisse konfrontiert. Verstärkt sind vor allem Aktivitäten von Web-Domain-Gesellschaften zu beobachten, die Ärzten die kostenpflichtige Eintragung in Internetverzeichnisse anbieten. In der Sache handelt es sich fast ausschließlich um Eintragungsofferten, die als Rechnungen getarnt sind, um so den Eindruck zu suggerieren, ein Vertrag sei bereits zustande gekommen. Entsprechende Formulare, die den Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg von ihren Kammermitgliedern überlassen werden, werden regelmäßig an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität weitergeleitet. Dieser mahnt die betreffenden Unternehmen ab. Häufig hilft allerdings nur eine gerichtliche Untersagung, um dem Geschäftsgebaren dieser Gesellschaften ein Ende zu bereiten. Folgende Verlagsgesellschaften sind in der jüngeren Vergangenheit beispielsweise im Zuständigkeitsbereich der Bezirksärztekammer Südwürttemberg aktiv geworden: Die Firma NM Medien Com. GmbH, Berlin, die Firma VMC- Medien Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbh, Berlin, die Firma TeleInfoMedien GmbH, Frankfurt, die Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbh, Bünde, die Firma VBV Medien Verlagsund Vertriebsgesellschaft mbh, Hamburg, und die Firma VBA Medien Vertriebs- und Verlagsgesellschaft mbh, ebenfalls Hamburg. Im Regelfall ist eine Verlagsgesellschaft nicht berechtigt, einen Arzt aufgrund seiner unterschriebenen Eintragungsofferte zur Zahlung zu veranlassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom , Az.: I ZR 39/93, einem Verlag für ein Branchenadress- und Telefonverzeichnis untersagt, mit Übersendung eines Formulars zu werben, das den täuschenden Eindruck eines abgeschlossenen Anzeigengeschäftes erweckt. Das Gericht sieht in der Übersendung eines Formulars, das wie eine Rechnung aussieht und den Eindruck erweckt, dass eine Anzeige bereits in Auftrag gegeben wurde, einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht liegt in der auf Täuschung beruhenden Art und Weise des Zustandekommens des Vertrages. Ausdrücklich hat der BGH die verantwortlichen Geschäftsführer der Verlagsgesellschaft verurteilt, es zu unterlassen, im Rahmen von Geschäftsbeziehungen, die durch Übersendung der Bestellscheine/Anzeigenaufträge und der daraufhin erfolgten Zahlungen der Adressaten zustande gekommen ist, Anzeigekosten für Folgeauflagen einzufordern, anzumahnen und/oder durch Nachnahme einziehen zu lassen. Neben dem BGH haben auch andere Gerichte die rechtswidrige Vorgehensweise von Verlagsgesellschaften bestätigt. So das OLG Frankfurt am Main mit Beschluss vom , Az.: 15 U 26/02; das LG Kassel mit Urteil vom , Az.: 11 O 4161/02; das LG Frankfurt mit Verfügungsbeschluss vom , Az.: 3-12 O 9/03, und das LG Lüneburg mit Urteil vom , Az.: 24 KLs 13/02. Dessen ungeachtet kann niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten nur geraten werden, die vermeintlichen Rechnungen der Verlage zu ignorieren. Abmahnverfahren seitens der Ärztekammern oder des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität helfen nur auf den ersten Blick weiter. De facto nützen solche Abmahnungen aber nicht viel. Kleine GmbH kann man mit einem geringen Kostenaufwand gründen. Ist eine Verlagsgesellschaft abgemahnt worden, haben die hinter dieser GmbH Stehenden gleich wieder eine neue GmbH mit kleinen Änderungen im Namen gegründet. Die Verlagsgesellschaften legen außerdem oft ein skrupelloses Verhalten an den Tag. Besonders dreist erscheint das Vorgehen der Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbh, Bünde. Die Gesellschaft ruft während der Sprechzeiten in der Praxis an und lässt sich einen Eintrag ins Branchenverzeichnis bestätigen. In einem Fall erfolgte am selben Tag ein weiterer Anruf, in dem sich der Anrufer die Richtigkeit der Praxisdaten zum Eintrag telefonisch bestätigen ließ. In einem anderen Fall blieb es bei dem einmaligen Anruf. Ausweislich der Vertragsbedingungen dieser Gesellschaft kommt ein Vertrag mit dem Kunden zustande, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Gesellschaft den Vertragsabschluss bestätigt hat. Die Betroffenen erhalten dann eine Rechnung. Wenn nachgefragt wird, um was für einen Auftrag es sich handelt, wird auf die telefonische Auftragserteilung verwiesen und geltend gemacht, dass die getätigten Anrufe auf Band aufgenommen werden. Auf diese Art und Weise wird versucht, Druck auf die betroffenen Arztpraxen auszuüben. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat den Betroffenen empfohlen, den Vertrag mit der Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbh wegen arglistiger Täuschung anzufechten und auf Zahlungsaufforderungen seitens des Verlages nicht einzugehen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sowohl im Fall der 368 ÄBW

20 Rechtsfragen Firma digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbh als auch in den anderen Fällen der Arzt erst dann tätig werden muss, wenn eine Verlagsgesellschaft es tatsächlich wagt, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den Betroffenen zu erwirken. In einem solchen Fall muss dann unbedingt rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden. Die Sache sollte einem Rechtsanwalt zur weiteren Bearbeitung übergeben werden, weil dann in der Regel in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden muss, ob tatsächlich ein wirksamer Auftrag zustande gekommen ist, was aufgrund der betrügerischen Vorgehensweise der Verlagsgesellschaften in der Regel nicht der Fall ist. Dr. iur. Regine Kiesecker Die Homepage des niedergelassenen (Vertrags)Arztes lungen, darf dies angekündigt werden. Der Angabe muss der Zusatz Tätigkeitsschwerpunkt/e vorangestellt werden. Weitere Informationen, die auf dem Praxisschild auch und in der Homepage erscheinen dürfen, sind natürlich die Adresse der Praxis und die Privatanschrift sowie bestimmte, schon immer ankündigungsfähige Bezeichnungen (Belegärztin/Belegarzt, Ambulante Operationen, Praxisklinik etc.). Ferner sind die Sprechstundenzeiten anzugeben. Informationen über den Bereitschaftsdienst, eine Lehrpraxistätigkeit für eine Universität und ein Logo sind ebenfalls erlaubt. Das Gleiche gilt für organisatorische Hinweise wie Sondersprechstunden, Praxislage, Parkplätze etc. Mehrfach wurde jüngst darüber berichtet, dass niedergelassene (Vertrags)- Ärztinnen und -Ärzte von Rechtsanwälten wegen ihrer Homepage abgemahnt wurden. Werden die nachfolgenden Informationen beachtet, dürften Abmahnkosten und Schadensersatzansprüche keine Chance haben. Ärztliches Berufsrecht Ärztinnen und Ärzten sind sachliche berufsbezogene Informationen gestattet. Sie können insbesondere nach der Weiterbildungsordnung erworbene, führbare Bezeichnungen, nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erworbene Qualifikationen (u. a. EU-Qualifikation, Gelbfieber-Impfstelle, Fliegerärztliche Untersuchungsstelle, KV-Sonderabrechnungsgenehmigungen etc.), Tätigkeitsschwerpunkte und organisatorische Hinweise ankündigen. Andere Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte dürfen nur angekündigt werden, wenn diese Angaben nicht mit solchen nach geregeltem Weiterbildungsrecht erworbenen Qualifikationen verwechselt werden können. Jede berufswidrige Werbung ist Ärztinnen und Ärzten weiter untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Ärztinnen und Ärzte dürfen eine solche Werbung durch andere weder veranlassen noch dulden. Werbeverbote aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt ( 27 Abs. 2 Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg). Für Homepages gelten die allgemeinen Grundsätze des ärztlichen Berufsrechts. Nach der Berufsordnung können daher in die Homepage selbstverständlich die Angaben übernommen werden, die auch auf dem Praxisschild zulässig sind. Dazu gehören der Name, die Bezeichnung als Ärztin / Arzt, die Angabe jeder führbaren Bezeichnung nach dem Weiterbildungsrecht, die Angabe aller weiteren Qualifikationen, die von einer Ärztekammer verliehen wurden (z. B. Zertifikate zur Diabetologie, Ernährungsmedizin, Rettungsdienst etc.) und die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten. Die Ankündigung von Tätigkeitsschwerpunkten basiert darauf, dass bestimmte Tätigkeiten quantitativ einen Schwerpunkt des ärztlichen Handelns darstellen. Hat der Arzt etwa durch eine Fortbildung bei einem privaten Anbieter eine bestimmte Qualifikation erworben, in der er schwerpunktmäßig auch tätig ist (z. B. Algesiologie DGSS) oder hat er einen Schwerpunkt z. B. in Schmerztherapeutischen Behand- Domain-Name Neben dem Inhalt einer Homepage ist deren Adresse ( Domain ) von entscheidender Bedeutung für ihre Werbewirksamkeit. Auch die Wahl des Domain-Namens darf nicht irreführend und nicht anpreisend sein. Gleichwohl sind Domains wie z. B. zulässig, wenn sie auf der Startseite darauf hinweisen, dass es im genannten Ort noch andere Fachpraxen gibt. Verboten ist dagegen die unsachliche Selbstanpreisung z. B. durch eine Homepage unter einer Domain wie etwa oder de. Heilmittelwerbegesetz Am trat eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dahin in Kraft, dass die Werbung für kosmetische Operationen und Schönheitsoperationen wie Brustvergrößerungen, Fettabsaugungen etc. in den Anwendungsbereich des Heilmittelwerbegesetzes einbezogen wurden. Verboten ist eine irreführende Werbung, die z. B. darin liegen kann, dass Verfahren oder Behandlungen eine therapeutische Wirksamkeit beigelegt werden, die sie nicht haben, oder wenn fälschlicherweise der Eindruck ÄBW