Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) A. Problem und Ziel DerBundwillseineFörderangeboteeffizienterundtransparentermachen.Zu diesenzweckenwirddieerp-wirtschaftsförderungneugeordnet.siebleibt dabeiinvollemumfangerhalten.diezuständigkeitverbleibtbeimbundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi). B. Lösung Erlass eines Artikelgesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung. C. Alternativen Keine D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte I.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand ImRahmenderNeuordnungderERP-WirtschaftsförderungwirdeineZuführungvon2Mrd.EuroandenBundeshaushaltermöglicht.Zurvollständigen KompensationwerdendemSondervermögenRechtedesBundesministeriums derfinanzen (BMF)anRücklageninderKfW (KreditanstaltfürWiederaufbau)inHöhevon1Mrd.Euroübertragen.ZugleichlöstdasSondervermögen Rückstellungen in Höhe von 1 Mrd. Euro auf. DerBundübernimmtimRahmenderNeuordnungdieVerbindlichkeitendes ERP-Sondervermögens und Forderungen in nominal gleicher Höhe. MitdemÜbergangvonVerbindlichkeitenaufdenBundwirddiePolitikder EingliederungvonSchuldenderSondervermögenindieBundesschuldkonsequentfortgeführt;diesvereinfachtauchdasKreditmanagementunddieSchuldenverwaltung. DieHaushaltevonLändernundGemeindenwerdendurchdenGesetzentwurf nicht berührt.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode II.Vollzugsaufwand WirtschaftsunternehmenwerdendurchdenVollzugdergesetzlichenMaßnahmennichtbelastet.DerVollzugsaufwandfürdieZielgruppenderFörderung,insbesonderemittelständischeUnternehmen,ändertsichdurchdieNeuordnungderERP-Wirtschaftsförderungnicht.ErbeschränktsichaufdieAntragstellungfürdieGewährungvonFördermittelnbeidenindenProgrammrichtliniengenanntenStellen;inderRegelsinddiesdieHausbankender Antragsteller. E. Sonstige Kosten DiezinsgünstigenDarlehenbeeinflussenbeidenEmpfängerndiePreisgestaltungtendenziellgünstig.MöglicheVeränderungenaufEinzelpreisekönnen nichtquantifiziertwerden.unmittelbareauswirkungenaufdasallgemeine Preisniveau,insbesondereaufdasVerbraucherpreisniveau,sindabernichtzu erwarten. F. Bürokratiekosten Ressortabstimmung wurde vor dem 1. Dezember 2006 eingeleitet.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/4664
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5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/4664 Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Vom... Anlage1 DerDeutscheBundestaghatdasfolgendeGesetzbeschlossen: Artikel1 Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP-Verwaltungsgesetz) 1 Verwalter des Sondervermögens DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie verwaltetdieinartikeliiidesgesetzesbetreffenddasabkommenüberwirtschaftlichezusammenarbeitzwischen denvereinigtenstaatenvonamerikaundderbundesrepublikdeutschlandvom15.dezember1949 (BGBl.1950I S.9)bezeichnetenVermögenswertederBundesrepublik DeutschlandalsSondervermögendesBundesunterderBezeichnung ERP-Sondervermögen. 2 Zweckbestimmung DasSondervermögendientderFörderungderdeutschen WirtschaftnachMaßgabederBestimmungendesAbkommensüberWirtschaftlicheZusammenarbeitzwischenden VereinigtenStaatenvonAmerikaundderBundesrepublik Deutschlandvom15.Dezember1949 (BGBl.1950IS.10). 3 Rechtsgeschäftlicher Verkehr DasSondervermögenistnichtrechtsfähig.Eskannunter seinemnamenimrechtsgeschäftlichenverkehrhandeln, klagenundverklagtwerden.derallgemeinegerichtsstand des Sondervermögens ist Berlin. 4 Getrennte Vermögensverwaltung (1)DasSondervermögenistvondemübrigenVermögen desbundes,seinenrechtenundverbindlichkeitengetrennt zu halten. (2)DerBundhaftetfürdieVerbindlichkeitendesSondervermögens;dieseshaftetnichtfürdiesonstigenVerbindlichkeiten des Bundes. 5 Substanzerhaltungsgebot DasSondervermögensollinseinemBestanderhalten bleiben.esistnachwirtschaftlichengrundsätzenzuverwalten. 6 Kapitalanlagen in der Kreditanstalt für Wiederaufbau (1)TeiledesSondervermögenswerdenalsEigenkapital informeinerkapitalrücklage (Förderrücklage)indie KreditanstaltfürWiederaufbaueingebrachtoderderKreditanstaltfürWiederaufbaualsNachrangdarlehengewährt. DerBestimmungszweckdesSondervermögensbleibtauch informderförderrücklageunddesnachrangdarlehensund derhieraufentfallendenerträgeerhalten;hierüberlegtdie KreditanstaltfürWiederaufbaudemBundesministeriumfür Wirtschaft und Technologie einen jährlichen Bericht vor. (2)ÜberdasindieKreditanstaltfürWiederaufbauals EigenkapitaleinzubringendeunddasalsNachrangdarlehen gewährtevermögenwirdzwischendemsondervermögen undderkreditanstaltfürwiederaufbaueinvertraggeschlossen, der insbesondere zum Inhalt hat: a)vergütungdurchdiekreditanstaltfürwiederaufbauin einerhöhe,dieeserlaubt,gemeinsammitdenübrigen ErträgendesSondervermögensSubstanzundFörderung in vollem Umfang sicherzustellen; b)verpflichtungzujährlichemberichtüberdieverwendungdesindiekreditanstaltfürwiederaufbaueingebrachteneigenkapitals,desgewährtennachrangdarlehens und der Erträge; c)wertdervermögensgegenständezumzeitpunktdesvermögensübergangs; d)sicherungderverwendungdererträgeentsprechendden Rahmenvorgaben des Sondervermögens; e)regelungzudenförderlasteneinschließlichderbearbeitungskosten; f)verzichtderkreditanstaltfürwiederaufbauaufeigenkapitalkosten,soweitdaseinzusetzendeunterlegungskapitaldurchdaseingebrachtehaftendeeigenkapital und das gewährte Nachrangdarlehen abgedeckt ist. 7 Wirtschaftsplan (1)ÜberdiefürdasjeweilsfolgendeKalenderjahrgeplanteWirtschaftsförderungdesSondervermögensstelltdas BundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieimEinvernehmenmitdemBundesministeriumderFinanzeneinen Wirtschaftsplanauf.DieserenthältdiefürdieWirtschaftsförderungdesSondervermögensvorgesehenenFördermaßnahmenundProgrammesowiediedafüreinzusetzenden Mittel.DarüberhinauswerdendievoraussichtlichenzukünftigenRisikenundBelastungenausgewiesen.DerWirtschaftsplanistinEinnahmenundAusgabenauszugleichen. IndenWirtschaftsplanistaußerdemderBerichtderKreditanstaltfürWiederaufbauüberdieVerwendungdesein-
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode gebrachteneigenkapitalsunddesgewährtennachrangdarlehens aufzunehmen. (2)DerWirtschaftsplanwirdvorBeginndesRechnungsjahresdurchGesetzfestgestellt.LiegtdasWirtschaftsplangesetzzumBeginndesRechnungsjahresnochnichtvor, kanndiewirtschaftsförderungdessondervermögensauf dergrundlagedeswirtschaftsplansdesvorjahresweitergeführt werden. (3)EinzelneAusgabeansätzedesWirtschaftsplanskönnenüberschrittenwerden,soweitandereAnsätzeentfallen, sichverringernodersichdieeinnahmenentsprechenderhöhen. (4)DieindemWirtschaftsplandesSondervermögens vorgesehenenausgabemittelsindinsoweitübertragbar,als dietatsächlichaufgekommeneneinnahmennichtverwendet sind. 8 Durchführung der Wirtschaftsförderung (1)DerWirtschaftsplanwirddurchdasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieunddieKreditanstalt fürwiederaufbaunachdenregelungendesnach 6Abs.2 geschlossenen Vertrages umgesetzt. (2)ÜberVertragsaufhebungenund-änderungensowie überstundungen,niederschlagungenunderlassevonzahlungsverbindlichkeitenwerdendasbundesministeriumfür WirtschaftundTechnologieunddasBundesministeriumder Finanzen die erforderliche Rahmenvereinbarung treffen. (3)Verträge,durchdiedieVerpflichtungübernommen werdensoll,übereinrechnungsjahrhinausleistungenaus demsondervermögenzuerbringen,dürfenendgültigerst abgeschlossenwerden,nachdemerstmalsausgabemittel hierfürimwirtschaftsplanvorgesehensindoderdieeinwilligungdurchdasbundesministeriumderfinanzenerteilt worden ist. (4)DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiewirddemDeutschenBundestagnachAbschlussdes FörderjahresüberdieUmsetzungdesWirtschaftsplansberichten. 9 Kosten DieKostenfürdieVerwaltungdesSondervermögens trägtdassondervermögen,soweitsienichtvombundgetragen werden. Artikel2 Gesetz zur Mitübernahme der Schulden und Rechte des ERP-Sondervermögens in die Bundesschuld und in das Bundesvermögen, über die Zuführung von Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen an den Bundeshaushalt sowie über die Einbringung von ERP-Vermögen in die Kreditanstalt für Wiederaufbau 1 (1)DerBundübernimmtmitWirkungvom1.Juli2007 alsmitschuldnerdiebisdahinaufgelaufenenverbindlichkeitendeserp-sondervermögensimnennwertvon ,92EurosowiediedazugehörigenZinsverbindlichkeitenundalsMitgläubigerKreditforderungenund sonstigerechtedeserp-sondervermögensinnominalgleicher Höhe. (2)DasERP-SondervermögenüberträgtdemBund2MilliardenEuro.ZumvollständigenAusgleichüberträgtder BundmitWirkungvom1.Juli2007dieRechteanRücklagen,dieihminderKreditanstaltfürWiederaufbauzustehen,inHöhevon1MilliardeEuroaufdasSondervermögenundübernimmtRisikenundLasten,soweitdafür indervermögensrechnungdeserp-sondervermögens Rückstellungengebildetwordensind.DasERP-SondervermögenlöstdementsprechendRückstellungenimWert von1milliardeeuroauf.dienachderübernahmevonverbindlichkeitenundforderungengemäßabsatz1undnach derübernahmevonrisikenundlastengemäßsatz1verbleibendensonstigenrisikenundlastenausdembisherigenfördergeschäftunddenhierausresultierendendifferenzenausein-undauszahlungenträgtdaserp-sondervermögen. (3)EinzelheitenregelnderBundunddasERP-Sondervermögen durch Verwaltungsvereinbarung. 2 ImInnenverhältniszumERP-Sondervermögenistder BundalleinigerSchuldnerdernach 1übernommenenVerbindlichkeitenundalleinigerGläubigerdernach 1übernommenen Kreditforderungen und sonstigen Rechte. 3 DasBundesministeriumderFinanzenwirdermächtigt, zurtilgungdernach 1vomBundmitübernommenen VerbindlichkeitendesERP-SondervermögensKreditebis zur Höhe von Euro aufzunehmen. 4 (1)AusdemERP-SondervermögenwerdennachMaßgabedes 6desERP-VerwaltungsgesetzesKreditforderungenundsonstigeRechteinHöhevon Euro alseigenkapitalindiekreditanstaltfürwiederaufbauein- gebracht.dasdarüberhinausverfügbarekapitaldeserp- SondervermögenswirdderKreditanstaltfürWiederaufbau alsnachrangdarlehengewährt.daseingebrachteeigenkapitalunddasgewährtenachrangdarlehenwerdenunter AufrechterhaltungderZweckbestimmungderERP-WirtschaftsförderungundunterBeachtungdesGesetzesüberdie KreditanstaltfürWiederaufbaufürZweckederWirtschaftsförderung eingesetzt. (2)DieeinzubringendenKreditforderungenundsonstige RechtegehenmitdemInkrafttretendesGesetzesunddem Wirksamwerdendesin 6desERP-Verwaltungsgesetzes genanntenvertragesaufdiekreditanstaltfürwiederaufbau über. Artikel3 Änderung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007 DasERP-Wirtschaftsplangesetz2007vom [einsetzen: DatumundFundstelledesERP-Wirtschaftsplangesetzes 2007] wird wie folgt geändert:
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/ In 1wirddieAngabe durchdieangabe ersetzt. 2.DerERP-Wirtschaftsplan2007wirdnachMaßgabedes diesemgesetzalsanlagebeigefügtennachtragsgeändert. Artikel4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten DieArtikel1bis2tretenamTagnachderVerkündungin Kraft.GleichzeitigtrittdasGesetzüberdieVerwaltungdes ERP-SondervermögensinderimBundesgesetzblattTeilIII, Gliederungsnummer640-6,veröffentlichtenbereinigten Fassung,zuletztgeändertdurchArtikel124derVerordnung vom31.oktober2006 (BGBl.IS.2407),außerKraft. Artikel 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft.
8 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Begründung A. Allgemeiner Teil I. Ziel und Notwendigkeit des Artikelgesetzes MitdemvorgelegtenArtikelgesetzwirddieausdem SondervermögenfinanzierteWirtschaftsförderungneugeordnet. DiebisherigeERP-WirtschaftsförderungbleibtinVolumen undintensitäterhalten.dassondervermögenwirdteileseinesvermögensalseigenkapitalindiekfweinbringenoder dieseralsnachrangdarlehengewähren.2mrd.eurowerden andenbundeshaushaltabgeführt.hierfürerhältdassondervermögen eine vollständige Kompensation. Artikel1enthälteineNeufassungdesbisherigenERP-Verwaltungsgesetzes (ERP-VerwG)vom31.August1953 (BGBl.IS.1312),zuletztgeändertdurchArtikel124der Verordnungvom31.Oktober2006 (BGBl.IS.2407).Da imzugederneuordnungnurwenigeparagraphenunveränderterhaltenbleiben,bietetsicheineneufassungdesgesetzes an. DasdurchdasSondervermögenindieKfWneueingebrachteEigenkapitalwirdinderKfWalsRücklagebilanziert.DieVergütungausdieserKapitalrücklageunddieZinsenausdemderKfWgewährtenNachrangdarlehensindzur FortführungderERP-Wirtschaftsförderungbestimmt.Die VergütungausdemneueingebrachtenEigenkapitalundder DarlehenszinssindmitderKfWvertraglichzuvereinbaren. DasGesetzmachthierdieVorgabe,dassdiezuvereinbarendeVergütungzusammenmitanderenanfallendenErträgenvomUmfangherausreichenmuss,umdamitdie SubstanzdesSondervermögensunddiebisherigeFörderung in vollem Umfang aufrechterhalten zu können. AufgrundderFeststellungeneinesvonBMWiundBMFgemeinsamvergebenenGutachtenssinddafürzumheutigen Zeitpunkt mindestens 590 Mio. Euro jährlich erforderlich. WiebisherwerdengrundlegendeFörderelementedurchein Wirtschaftsplangesetzfestgelegt.DadurchwerdendieBeteiligungsrechtedesParlamentsbeiderAusgestaltungder ERP-Wirtschaftsförderung auch in Zukunft gewahrt. Artikel2regeltdieÜbertragungvonVermögensteilenan den Bundeshaushalt bzw. die KfW. Artikel3enthältdieaufgrundderNeuordnungnotwendigen ÄnderungenundErgänzungendesERP-Wirtschaftsplangesetzes Artikel 4 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. II.Gesetzgebungskompetenz des Bundes DieGesetzgebungskompetenzfolgtauseinerKompetenz desbundeskraftnaturdersache,daregelungenüberein beimbundbefindlichessondervermögenihrernatur nacheigenste,derpartikularengesetzgebungszuständigkeitapriorientrückteangelegenheitendesbundesdarstellen, die nur vom Bund selbst geregelt werden können. III.Anmerkung Gesetzesfolgenabschätzung DasSondervermögenbleibtinseinerSubstanzerhalten. DieFörderungkanninVolumenundIntensitätwiebisher fortgeführtwerden.zugleichwerdendembundeshaushalt 2Mrd. Euro zugeführt. DerBundübernimmtimRahmenderNeuordnungdiezur FortsetzungdesERP-Fördergeschäftsnichtmehrbenötigten RechtedesSondervermögensunddiehiermitinZusammenhang stehenden Verbindlichkeiten. MitdemÜbergangvonVerbindlichkeitenaufdenBund wirddiepolitikdereingliederungvonschuldendersondervermögenindiebundesschuldkonsequentfortgeführt; diesvereinfachtauchdaskreditmanagementunddieschuldenverwaltung. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungsklausel DievorgesehenenMaßnahmenstelleneineinterneNeuordnungderWirtschaftsförderungdar.Wirtschaftsunternehmen werdendurchdenvollzugdergesetzlichenmaßnahmen nicht belastet. DieinderFolgezuvergebendenERP-FördermittelbeeinflussenbeidenEmpfängerndiePreisgestaltungtendenziell günstig.möglicheveränderungenaufeinzelpreisekönnen nichtquantifiziertwerden.unmittelbareauswirkungenauf dasallgemeinepreisniveau,insbesondereaufdasverbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten. B. Besonderer Teil Zu Artikel1 Zu den 1 bis 4 DieerstendreiParagraphenhabensichimVergleichzum ERP-VerwG a. F. inhaltlich nicht geändert. Wiebisherbestimmt 1,dassdasBundesministeriumfür WirtschaftundTechnologiedasSondervermögenverwaltet. AuchdieZweckbestimmungin 2,dassdasSondervermögenderFörderungderdeutschenWirtschaftdient,bleibt unverändert.diesgiltebensofürdievölkerrechtliche GrundlagedesSondervermögens.DasAbkommenüber wirtschaftlichezusammenarbeitzwischendenvereinigten StaatenvonAmerikaundderBundesrepublikDeutschland vom15.dezember1949 (BGBl.1950IS.9)bleibtvonder NeuordnungderERP-Wirtschaftsförderungunberührt.Die VereinigtenStaatenvonAmerikasindvonderNeuordnung dererp-wirtschaftsförderungnachmaßgabederbestimmungen des Abkommens unterrichtet worden. MitderNeuregelungdesGesetzesbleibtgleichfallsmit 3 derstatuserhalten,dassdassondervermögenzwarnicht rechtsfähigist,aberunterseinemnamenrechtsgeschäftlich undprozessualhandelnkann.austransparenzgründen wurdealsallgemeinergerichtsstandberlinnamentlichbenannt,umnichtmehrwiebishereinebestimmungdes
9 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 9 Drucksache 16/4664 GerichtsstandesüberdenUmwegdesSitzesderobersten Verwaltungsstelle (BundesministeriumfürWirtschaftund Technologie in Berlin) vornehmen zu müssen. Wiebishergrenzt 4diediesemGesetzunterliegenden VermögenswerteentsprechendihremCharakteralsSondervermögenvondemallgemeinenBundesvermögenab.Mit dieserbegrenzungbleibtauchdieinabsatz2vorgesehene Haftungsbeschränkung erhalten. Zu 5 Mit 5bleibtderGrundsatzbestehen,dassdieVerwaltung desvermögensdererhaltungseineswertesdienenmuss,da nurdannseineförderkrafterhaltenbleibt,unddassseine Verwaltung nach wirtschaftlichen Grundsätzen erfolgt. Zu 6 MitdieserVorschriftwirddieMöglichkeitgeschaffen,dass dassondervermögennebendergewährungvonnachrangdarlehenteileseinesvermögensalseigenkapitalindie KfWeinbringtunddabeiderBestimmungszweck (vgl. 2) derhiermitgebildetenrücklageundderdaraufentfallenden Erträgeerhaltenbleibt.Absatz2bestimmt,welchePunkte ineinemzudiesemzweckabzuschließendenvertragzu regelnsind.dazugehörtinsbesonderediekapitalverzinsung,diesicherstellenmuss,dasssubstanzundförderkraft erhaltenbleiben.zurerfüllungderförderzweckeimsinne diesesgesetzesundzumsubstanzerhaltwirdeinertragvon jährlich mindestens 590 Mio. Euro benötigt. Zu 7 MitAbsatz1wirddasBundesministeriumfürWirtschaft undtechnologieimeinvernehmenmitdembmfzurjährlichenaufstellungeineswirtschaftsplansverpflichtet,der diewichtigsteneckdatenderjährlichenerp-wirtschaftsförderungenthaltenmuss.dazugehörtdiebenennungder Fördermaßnahmenselbst (z.b.kreditprogramme,beteiligungsprogramme,aberauchdiestipendien-undaustauschprogrammesowiedastransatlantischebegegnungsprogramm),abervorallemauch,inwelchemumfangdie einzelnenmaßnahmenfinanzbedarferzeugenundwiedie finanziellenmitteldafürzurverfügunggestelltwerden. SchließlichistdieDarstellungderzuerwartendenBelastungenausAusfallrisikenerforderlich,diesichausderDurchführungderFördermaßnahmenergebenkönnen (z.b.forderungsausfälle bei Förderkrediten oder Beteiligungen). SoweitFördermaßnahmenandereRessortsbetreffen,werdendiesebeiderAufstellungdesWirtschaftsplansbeteiligt. Absatz2enthälteineRegelung,welchedieAufrechterhaltungderWirtschaftsförderungfürdenFallsicherstellt, dassdaswirtschaftsplangesetzzumbeginndesrechnungsjahresnochnichtverabschiedetseinsollte.sieermöglicht esdembundesministeriumfürwirtschaftundtechnologie, diegeschäfteaufderbasisdeswirtschaftsplansdesvorjahreszwischenzeitlichfortzuführen,damitkeineförderunterbrechung entsteht. Absatz3stelltklar,dassvondenimWirtschaftsplanfür dieeinzelnenausgabenansätzeaufgestelltenvoluminaabgewichenwerdenkann,wenndasfördergescheheninsge- samtimfinanziellengleichgewichtbleibt.zeigtsichz.b. imlaufedesjahres,dasseinbestimmtesprogrammnichtin demerwartetenumfanginanspruchgenommenwird,könnendiedafüreingeplantenmittelfüreinanderesprogramm eingesetztwerden,beidemdievorgesehenenmittelnicht ausreichen. Zu 8 DieseRegelunglegtinAbsatz1fest,dassderWirtschaftsplandurchdenBundesministerfürWirtschaftundTechnologieunddieKfWimRahmendesnach 6Abs.2abzuschließendenVertragesumgesetztwird.Soweitandere RessortsvondenFördermaßnahmenbetroffensind,wird die Umsetzung wie bisher mit diesen abgestimmt. Diein 6Abs.2desGesetzesüberdieKreditanstaltfür WiederaufbauvorgeseheneZuständigkeitdesKfW-VorstandesfürdieGeschäftsführungundVermögensverwaltung wird dadurch nicht beeinträchtigt. Absatz2enthältfürdasSondervermögendieRegelung,im InteressedesFortbestandesgeförderterUnternehmenAbweichungenvondenanfänglichenVereinbarungenvornehmen zu können, wenn sich diese als notwendig erweisen. Absatz3schafftfürdasSondervermögeneineMöglichkeit auchunterjährigneueverpflichtungeneinzugehen,dieüber das aktuelle Rechnungsjahr hinausgehen. Zu 9 DieseRegelungermöglicht,dassdasSondervermögenanders als bisher die Kosten seiner Verwaltung tragen kann. DerBundträgtheutedieunmittelbarbeiihmfürdieVerwaltungdesVermögensanfallendenPersonal-undSachkostenohnegesondertenAusweisimRahmendesBMWi- Haushalts.DieVerwaltungdesSondervermögensmuss auchdannsichergestelltwerden,wennsichveränderungen ergeben,diediesesverfahrennichtmehrzulassen.fürdiesenfallkanndassondervermögenseineverwaltungskosten inzukunftselbsttragen.diesesindimwirtschaftsplanzu veranschlagen. Zu Artikel2 DieserArtikelsetztdiemitderNeuordnungverbundenen finanziellen Transaktionen um. Zu 1 ImRahmenderNeuordnungderWirtschaftsförderungdes SondervermögensübernimmtderBundnachSatz1zum 1.Juli2007alsMitschuldnerSchuldenzumNennwertin Höhevon14,08Mrd.EuroundimWegedesgesetzlichen Forderungs-undRechtsbeitrittsalsMitgläubigerbzw.MitinhabernachdenRegelungeninden 1und2KreditforderungenundsonstigeRechtedesSondervermögensin nominal gleicher Höhe. Absatz2bestimmt,dass2Mrd.EuroimRahmendesgeschildertenVerfahrensausdemSondervermögendemBundeshaushaltzugeführtwerden,dasSondervermögendafür abereinenvollständigenausgleicherhält.dieserausgleich setztsichauszweibestandteilenzusammen.einmalerhält dassondervermögenvombunddierechteanrücklagen,
10 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode dieihminderkfwzustehen,inhöhevon1mrd.euro. ZumanderenwerdenRückstellungeninHöhevon1Mrd. Euroaufgelöst,daderBundRisikenundLastenübernimmt, soweitdafürindervermögensrechnungdeserp-sondervermögensrückstellungeninhöhevon1mrd.eurogebildetwordensind.hierbeihandeltessichnachderzuletzt verfügbarenvermögensrechnungzum31.dezember2005 im Einzelnen um folgende Rückstellungen: BTU-Programm120Mio.Euro EKH-/ERP-Kapital für Gründung220Mio.Euro ERP-Rücklage350Mio.Euro ERP-Innovationsprogramm70Mio.Euro ERP-Belastung vorzeitiger Tilgungen250Mio.Euro Summe1010Mio.Euro. DieseBeträgesindzumStichtag30.Juni2007fortzuschreiben. Absatz2Satz4bestimmt,dassdiesonstigenRisikenund LastenausdembisherigenFördergeschäft,diesichvor allemindengegenüberdemmarktniedrigverzinslichen Förderkreditenabbilden,unddenhierausresultierenden DifferenzenausEin-undAuszahlungeneinschließlichder ZwischenfinanzierungskostenbeimERP-Sondervermögen verbleiben.siewerdenausdenkünftigenerträgendesneu eingebrachtenvermögens (FörderrücklageundNachrangdarlehen)getragen,dienichtfürdieFörderungbenötigt werden (BenchmarkfürFörderungundSubstanzerhalt590 Mio.Euro).DieÜbertragungderVerbindlichkeitenund ForderungennachAbsatz1zumNominalwertbleibthiervon unberührt. NähereszurÜbertragungderKreditforderungenundsonstigerRechteaufdenBundwirddurcheinezwischendem BundunddemSondervermögenabzuschließendeVerwaltungsvereinbarunggeregelt,daheutedieWertefürdenZeitpunktdesInkrafttretensdesGesetzesnochnichtermittelbar sind. DieVerwaltungsvereinbarungunddernachArtikel1 6zu schließendevertragmüssenvordemimgesetzgenannten Übertragungsdatum abgeschlossen werden. Zu 2 NebendemBundbleibtdasSondervermögenimVerhältnis zuseinenschuldnerndergläubigerderrechteundimverhältniszuseinengläubigernderschuldnerderverbindlichkeiten.iminnenverhältniszumsondervermögenwirdder Bund nach 2 alleiniger Gläubiger und Schuldner. Zu 3 Zu 4 Mit dieser Vorschrift wird 6 ERP-VerwG n. F. umgesetzt. ZurTilgungdernach 1vomBundmitübernommenen VerbindlichkeitendesSondervermögenswirdderBundermächtigt,Kreditebiszuderin 3genanntenHöheaufzunehmen. DanachwirdinAbsatz1bestimmt,dassdasnachdenÜbertragungengemäß 1Abs.1Satz1undAbs.2Satz1noch verfügbarevermögendessondervermögens per1.juli 2007rd.9,3Mrd.Euro jeweilshälftiginformvoneigenkapitalindiekfweingebrachtundalsnachrangdarlehen gewährtwird.satz2stelltklar,dassanderin 6ERP- VerwGn.F.vorgegebenenVerwendungsbestimmungdesin diekfweingebrachteneigenkapitalsunddesihrgewährten NachrangdarlehensfürZweckederWirtschaftsförderung festgehalten wird. UmeineaufwändigeEinzelabtretungvonKreditforderungenundsonstigerRechtedurchdasSondervermögenandie KfWzuvermeiden,wirdindieserVorschrifteingesetzlicher Forderungsübergang geregelt. NachAbsatz2setztderVermögensübergangaufdieKfW sowohldasinkrafttretendesgesetzesalsauchdiewirksamkeitdesnach 6ERP-VerwGn.F.zuschließendenVertrages voraus. Zu Artikel3 MitdemNachtragzumERP-Wirtschaftsplangesetz2007 werdennotwendigeänderungenvorgenommen,diesichaus diesemartikelgesetzergeben,insbesonderediezuführung der2mrd.euroandenbundeshaushalt.eserfolgenanpassungenandasneuevolumendesgesamtabschlussesund andiezurdeckungdieserausgabenerforderlichehöheder Einnahmen. Zu Artikel4 DieseRegelungbestimmt,dassdieArtikel1bis2amTage derverkündunginkrafttretenundgleichzeitigdaserp- VerwGa.F.außerKrafttritt.DerNachtragdesERP-Wirtschaftsplangesetzes2007gemäßArtikel3trittrückwirkend zum1.januar2007inkraft.dierückwirkungisterforderlich,weildieänderungensichaufdaslaufendehaushaltsjahr auswirken.
11 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 11 Drucksache 16/4664 Anlage zu Artikel 3 des ERP-Neuordnungsgesetzes Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2007 des ERP-Sondervermögens Teil I: Wirtschaftsplan nach 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 Teil II: Teil III: Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan Teil I Wirtschaftsplan nach 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Oktober 2006 Kapitel 1 (Ausgaben): Kapitel 2 (Ausgaben): Kapitel 3 (Ausgaben): Kapitel 4 (Einnahmen): Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen
12 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Kap. 1 Titel und Funktion Zweckbestimmung Bisheriges Soll 2007 Für 2007 treten hinzu Neues Soll Ausgaben Zuweisung an Bund Erläuterungen Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden 2 Mrd. an den Bundeshaushalt abgeführt Übertragung von Kreditforderungen und sonstigen Rechten an den Bund Erläuterung Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden Kreditforderungen und sonstige Rechte des ERP-Sondervermögens auf den Bund gegen die Übernahme finanziell gleichwertiger Verbindlichkeiten des ERP-Sondervermögens übertragen, soweit sie nicht zur Fortsetzung des Fördergeschäfts benötigt werden; Einzelheiten regeln der Bund und das ERP- Sondervermögen durch Verwaltungsvereinbarung Bildung einer Kapitalrücklage bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau Erläuterungen Im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung werden Kreditforderungen des ERP- Sondervermögens und sonstige Rechte auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau gegen die Bildung einer finanziell gleichwertigen Kapitalrücklage zugunsten des ERP-Sondervermögens übertragen. Erträge dieser Kapitalrücklage sind zur Fortführung der ERP-Wirtschaftsförderung bestimmt..
13 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 13 Drucksache 16/4664 Abschluss Zuweisungen und Zuschüsse Ausgaben für Investitionen Gesamtausgaben Titel und Funktion Zweckbestimmung Bisheriges Soll 2007 Für 2007 treten hinzu Kap. 4 Neues Soll Einnahmen Einnahmen aus Vermögen Erläuterungen Die Einnahmen aus dem ERP-Sondervermögen dienen der Deckung der Ausgaben bei Kap. 1 Titel (Zuweisung an Bund) in gleicher Höhe. Abschluss Verwaltungseinnahmen Übrige Einnahmen Gesamteinnahmen Abschluss Kap. Bezeichnung Einnahmen Ausgaben Davon entfallen auf Sächliche Ausgaben Zins- Kosten Zuweisungen und Zuschüsse Investitionen Investitionsfinanzierung Exportfinanzierung Sonstige Ausgaben Einnahmen
14 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode Teil II Finanzierungsübersicht Bisheriger Betrag für 2007 Für 2007 treten hinzu Neuer Betrag für Ermittlung des Finanzierungssaldos 1. Ausgaben (ohne Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen und Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrages) 2. Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen) 3. Finanzierungssaldo Zusammensetzung des Finanzierungssaldos 4. Nettoneuverschuldung am Kreditmarkt 4.1. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt Saldo Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen Finanzierungssaldo
15 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 15 Drucksache 16/4664 Teil III Kreditfinanzierungsplan Bisheriger Betrag für 2007 Für 2007 treten hinzu 1000 Neuer Betrag für Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 1.1. langfristig kurzfristig Summe Ausgaben für Schuldentilgung am Kreditmarkt (einschl. Umschuldung) 2.1. Tilgung langfristiger Schulden Tilgung kurzfristiger Schulden Summe Saldo aus 1. und 2. (im ERP-Wirtschaftsplan veranschlagte Netto-Neuverschuldung am Kapitalmarkt)
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)
1160 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 28, ausgegeben zu Bonn am 29. Juni 2007 Gesetz zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz) Vom 26. Juni 2007
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Gesamtplan des ERP-Sondervermögens 2007 Teil I: Teil II: Teil III: Wirtschaftsplan nach 7 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 mit Anlage: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/5370 16. Wahlperiode 16. 05. 2007 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie A. Problem
Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10299 16. Wahlperiode 22. 09. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über die Zahlung von Mitteln aus den
Beschlussempfehlung *
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11412 16. Wahlperiode 17. 12. 2008 Beschlussempfehlung * des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/10536 Entwurf eines
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13108 16. Wahlperiode 22. 05. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem und Ziel DenFreiwilligenFeuerwehren,denRettungsdienstenundtechnischenHilfsdienstensowiedemKatastrophenschutzstehenimmerwenigerFahrerfür
Entwurf. Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1. Änderung des Haushaltsgesetzes 2015
Entwurf Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2015) Artikel 1 Änderung des Haushaltsgesetzes 2015 Das Haushaltsgesetz 2015 vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S.
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1936 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes A. Problem und Ziel AlsTrägerdergesetzlichenInsolvenzsicherungderbetrieblichenAltersversorgungzahltderPensions-Sicherungs-VereinaG
Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 19.06.2013 Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident, anliegend übersende ich den von der
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/575 16. Wahlperiode 08. 02. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen ( StrÄndG) A. Problem und Ziel BeharrlicheNachstellungen,dieeinschneidendindasLebendesOpferseingreifen,sindindergesellschaftlichenRealitätvermehrtzubeobachten.Dieunter
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2007 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2007)
Bundesrat Drucksache 9/07 05.01.07 Gesetzentwurf der Bundesregierung Wi Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERPSondervermögens für das Jahr 2007 (ERPWirtschaftsplangesetz
Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11315 17. Wahlperiode 06. 11. 2012 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Betreuungsgeldgesetzes (Betreuungsgeldergänzungsgesetz)
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/516 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5047 16. Wahlperiode 20. 04. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen A.
ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5510 17. Wahlperiode 13. 04. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 17/5127, 17/5201
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10120 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen A. Problem
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1952 17. Wahlperiode 08. 06. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/519 16. Wahlperiode 02. 02. 2006 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher Vorschriften auch hinsichtlich der Wohnmobilbesteuerung
Zerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/20. Gesetzentwurf. Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5.
Gesetzentwurf Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 5. Mai 1998 An den Herrn Präsidenten des Niedersächsischen Landtages Hannover Sehr geehrter Herr Präsident! Als Anlage übersende ich den
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9447 16. Wahlperiode 04. 06. 2008 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) A. Problem
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6916 17. Wahlperiode 05. 09. 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13297 16. Wahlperiode 04. 06. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung A. Problem und Ziel DasimOktober2008verabschiedeteFinanzmarktstabilisierungsgesetz
DurchführungdesVersteigerungsverfahrensfestzulegen.DieVerordnungbedarf der Zustimmung des Bundestages.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13189 16. Wahlperiode 27. 05. 2009 Verordnung der Bundesregierung Verordnung über die Versteigerung von Emissionsberechtigungen nach dem Zuteilungsgesetz 2012 (Emissionshandels-Versteigerungsverordnung
2014 Einzelplan Einnahmen Ausgaben
Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 4532 04. 12. 2013 Gesetzesbeschluss des Landtags Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2637 17. Wahlperiode 22. 07. 2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6251 17. Wahlperiode 22. 06. 2011 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Vorbemerkung der Fragesteller ImKabinettbeschlusszumPaktfürBeschäftigungundStabilitätinDeutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12580 16. Wahlperiode 08. 04. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Alexander Bonde, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte
NutzerinnenundNutzernführen.DieBranchewürdezudemeinenwirksamen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8374 16. Wahlperiode 05. 03. 2008 Antrag der Abgeordneten Dr. Lothar Bisky, Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Volker Schneider
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/245 16. Wahlperiode 14. 12. 2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/7713
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7914 16. Wahlperiode 28. 01. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Hans-Kurt Hill, Dr. Barbara Höll und der Fraktion DIE
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12179 17. Wahlperiode 29. 01. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2969 16. Wahlperiode 17. 10. 2006 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes
2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005
H 3234 195 2005 Ausgegeben am 9. Juni 2005 Nr. 27 Inhalt Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2005.......................................... S. 195
Antrag. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6278. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6278 16. Wahlperiode 28. 08. 2007 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Rahmen der United Nations Interim Force in
Wirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MesswesenbeidemBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)undfürdasZeitgesetzbeimBundesministeriumdesInnern (BMI),
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8308 16. Wahlperiode 28. 02. 2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen und des Eichgesetzes,
Erhöhung der Zinskonditionen in den Förderprogrammen der KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11534 16. Wahlperiode 23. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Rainer Brüderle, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7148 16. Wahlperiode 14. 11. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/6292, 16/6570
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 18/2443 18. Wahlperiode 01.09.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Energie-
Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6172 18. Wahlperiode 29.09.2015 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung
Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13079 17. Wahlperiode 16. 04. 2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden
Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13058 17. Wahlperiode 15. 04. 2013 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Förderung Deutscher Auslandsschulen (Auslandsschulgesetz ASchulG)
Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämpfung
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7062 14. Wahlperiode 09. 10. 2001 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung der Terrorbekämpfung A. Problem und
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13687 16. Wahlperiode 01. 07. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 16/12060,
Durchlässigkeit des Bildungssystems Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung im Deutschen Qualifikationsrahmen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7923 17. Wahlperiode 25. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Alpers, Dr. Petra Sitte, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter
Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 13.05.14. Mitteilung des Senats vom 13. Mai 2014
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/556 S Stadtbürgerschaft 18. Wahlperiode 13.05.14 Mitteilung des Senats vom 13. Mai 2014 Ortsgesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
nurdiepolitischenundwirtschaftlichenrisikenbereitslaufenderrüstungsgeschäfteab.solcheausfuhrgewährleistungensindoftvoraussetzungdafür,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1756 16. Wahlperiode 06. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter
Zusätzliche private Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos
Deutscher Bundestag Drucksache 17/146 17. Wahlperiode 02. 12. 2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
Zur wirkungsgleichen Übertragung der Maßnahmen des Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 15/5796 15. Wahlperiode 20. 06. 2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung sowie zur Änderung
derbundgroßaktionärist keineneinflussaufdiedtag (Antwortzu Frage13).AußerdembeantwortetsiedieFrage14nicht,dielautete: Wird
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5308 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Sabine Zimmermann, weiterer
Das Bundesministerium der Verteidigung als Drittmittelgeber für Hochschulen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2431 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heike Hänsel, Paul Schäfer (Köln), Cornelia Hirsch, weiterer Abgeordneter
Vorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
Beschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5280 16. Wahlperiode 09. 05. 2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 16/4455
InterviewsdieNotwendigkeiteinesNATO-RaketenabwehrsystemshervorgehobenundeinedeutscheBeteiligunganderFinanzierungangekündigthat,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9201 16. Wahlperiode 14. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Bonde, Anja Hajduk, Anna Lührmann, weiterer Abgeordneter
Gesetzentwurf. der Bundesregierung. A. Problem und Ziel. B. Lösung. C. Alternativen
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf für ein Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen
Maßnahmen gegen unseriöses Inkasso zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12018 17. Wahlperiode 04. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Jens Petermann, weiterer Abgeordneter und
tätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Allgemeine Finanzverwaltung 1206 Schulden und Forderungen
Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 21 960 Säumnis- und Verspätungszuschläge 200,0 a) 250,0 250,0 294,1 b) 198,0 c) Erläuterung: Hier sind Säumnis- und Verspätungszuschläge veranschlagt, die von der Landesoberkasse
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12688 16. Wahlperiode 22. 04. 2009 Antrag der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE. Bundesausbildungsförderung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes ( Telemediengesetzänderungsgesetz TMGÄndG)
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11173 16. Wahlperiode 02. 12. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Christoph Waitz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Rainer
Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 76 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2007 2006 2007 2005 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte
Weitergabe von Patientendaten durch eine Krankenkasse an eine private Firma
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10314 16. Wahlperiode 24. 09. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/11871
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11928 16. Wahlperiode 27. 02. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Klaus Ernst, Kornelia Möller und der Fraktion
Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7465 14. Wahlperiode 14. 11. 2001 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes A. Problem und Ziel Aktualisierung des
DeutschlandnachwievorineinerschwierigenHaushaltslage.Somitstellt sichdiefrage,inwelchemumfanggeradederaufkommunalegebäudegerichteteteildesco
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8165 16. Wahlperiode 19. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, weiterer
DurchseineEntscheidungvom23.Oktober2007hatderEuropäischeGerichtshofdieFeststellunggetroffen,einzelneVorschriftendesVW-Gesetzes,dieder
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8449 16. Wahlperiode 06. 03. 2008 Gesetzentwurf der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Diether Dehm, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, Eva Bulling-Schröter, Werner Dreibus,
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 16/878 16. Wahlperiode 09. 03. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Peter Hettlich, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz
Deutscher Bundestag Drucksache 15/3681 15. Wahlperiode 06. 09. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz A. Problem
Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2014 (Beitragssatzgesetz 2014)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/187 18. Wahlperiode 16.12.2013 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung
Entwicklung und Bestand von arbeitsmarktbedingten Erwerbsminderungsrenten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1273 16. Wahlperiode 24. 04. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, Christian Ahrendt, weiterer
Stand im Aufhebungsverfahren des Hochschulrahmengesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
Aktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau
Deutscher Bundestag Drucksache 16/7977 16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, weiterer Abgeordneter
Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung
Kapitel 20 650 106 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 831
beiderdokumentationspraxisderkontrolltätigkeitdespräsidentenvorgenommen.umeinenübermäßigeneinflusswirtschaftlicherinteressengruppenzu
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11877 17. Wahlperiode 12. 12. 2012 Gesetzentwurf der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ingrid Hönlinger, Memet Kilic, Jerzy Montag, Dr. Konstantin von Notz, Wolfgang Wieland,
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 17/3628, 17/3803, 17/4710
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4723 17. Wahlperiode 09. 02. 2011 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Kerstin Andreae,
zurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Energieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Bundesgarantie für einen ungebundenen Finanzkredit (UKF-Garantie) nach 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a des Haushaltsgesetzes 2005 an GASPROM
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1366 16. Wahlperiode 03. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Dr. Claudia Winterstein, Birgit Homburger
Auswirkungen und Probleme der Private Limited Companies in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/283 16. Wahlperiode 16. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Auswirkungen der von der privaten Versicherungswirtschaft angenommenen Lebenserwartungen auf die Rendite von Riester-Renten
Deutscher Bundestag Drucksache 16/11363 16. Wahlperiode 12. 12. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge,
Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung
Bundesrat Drucksache 77/09 23.01.09 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AS Vierte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 14/3650 14. Wahlperiode 23. 06. 2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes und anderer schornsteinfegerrechtlicher
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4046 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antrag der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Ulrich Maurer, Bodo Ramelow und der Fraktion DIE LINKE. Neue
Haltung der Bundesregierung zur beabsichtigten EU-Regulierung der Roaming-Gebühren
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4052 16. Wahlperiode 17. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Zeil, Gudrun Kopp, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), weiterer
UngleichgewichtszwischenAngebotundNachfrageistderVerkaufvonEintrittskartendurchDritte,beispielsweiseüberHändlerimInternet,dieineinigen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6782 17. Wahlperiode 08. 08. 2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Kai Gehring, Monika Lazar, Tabea Rößner, Krista Sager, Till
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
Umsetzungsschwierigkeiten beim trägerübergreifenden Persönlichen Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2272 16. Wahlperiode 20. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Rohde, Dr. Heinrich L. Kolb, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Abkommen über Soziale Sicherheit und zur Änderung verschiedener Zustimmungsgesetze
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