Haushaltsnahe Dienstleistungen in Hessen Modul 1: Empirische Ermittlung des Bedarfs an haushaltsnahen Dienstleistungen

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3 Haushaltsnahe Dienstleistungen in Hessen Modul 1: Empirische Ermittlung des Bedarfs an haushaltsnahen Dienstleistungen Lioba Trabert Report Nr. 721 Wiesbaden 2008

4 Eine Veröffentlichung der HA Hessen Agentur GmbH Postfach 1811 D Wiesbaden Abraham-Lincoln-Straße D Wiesbaden Telefon 0611 / Telefax 0611 / info@hessen-agentur.de Internet Geschäftsführer: Martin H. Herkströter Dr. Dieter Kreuziger Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Alois Rhiel, Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Die Untersuchung wurde erstellt im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nachdruck auch auszugsweise ist nur mit Quellenangabe gestattet. Belegexemplar erbeten.

5 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Haushaltsnahe Dienstleistungen in Hessen Modul 1: Empirische Ermittlung des Bedarfs an haushaltsnahen Dienstleistungen Inhalt Seite 1 Zielsetzung 1 2 Aufbau der Untersuchung 2 3 Bedeutung haushaltsnaher Dienstleistungen Daten zum Umfang haushaltsnaher Dienstleistungen Die Bedeutung von Schwarzarbeit Gesetzliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen Die Potenziale für haushaltsnahe Dienstleistungen 11 4 Die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen - Auswertung der repräsentativen Haushaltsbefragung Umfang der Nachfrage und Beschäftigungspotenziale Struktur der Haushalte Determinanten der Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen Zukunftsaussichten für die Nachfrage der Haushalte Zusammenfassung 31 5 Das Angebot haushaltsnaher Dienstleistungen Strukturierung des Angebots haushaltsnaher Dienstleistungen Darstellung ausgewählter Dienstleistungsagenturen Faber-Management - Gießen pme Familienservice GmbH - Frankfurt Soziales Dienstleistungszentrum - Felsberg Randstad Alltags-Engel - Wiesbaden Homepower - Mainz Zusammenfassung der Experteninterviews 44 6 Fazit und Handlungsmöglichkeiten 47 Abbildungsverzeichnis 53 Tabellenverzeichnis 53 Literaturverzeichnis 54 Anhang: Fragebogen zur Haushaltsbefragung I

6 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 II

7 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 1 Zielsetzung In der aktuellen Diskussion um haushaltsnahe Dienstleistungen werden häufig zwei Schwerpunkte thematisiert. Zum einen steht das beschäftigungspolitische Ziel eines Abbaus der Arbeitslosigkeit, insbesondere von Niedrigqualifizierten, im Vordergrund. Zum anderen werden haushaltsnahe Dienstleistungen als ein wichtiges Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Unterstützung von Pflegetätigkeiten in Haushalten von älteren Personen gesehen. Aus diesen Gründen und angesichts zukünftiger demografischer Entwicklungen wird die private Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen als hoch eingeschätzt. Allerdings liegen nur wenige Daten zum Angebot und zur Nachfrage im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen für Hessen vor. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist in erster Linie, die empirische Basis zu ermitteln sowie die allgemeinen Bedingungen des Angebots und der Nachfrage im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen darzustellen. Die gesamte Untersuchung ist modular aufgebaut. In dem vorliegenden Modul 1 gilt es zunächst den Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen für Hessen auf der Basis einer Primärerhebung empirisch zu ermitteln. Darüber hinaus wird anhand themenverwandter Studien die Bedeutung der legalen und illegalen Beschäftigung in privaten Haushalten sowie der zukünftige Entwicklungstrend aufbereitet. Daran anschließend werden bestehende Modellversuche und Maßnahmen vorgestellt, die das Ziel haben den Anteil an privaten Arbeitgebern in Haushalten bzw. den Anteil von Auftraggebern haushaltsnaher Dienstleistungen zu erhöhen. Hierbei gilt es die Unterschiede der Agenturen und Modellprojekte hinsichtlich des wirtschaftlichen Umfeldes, der angebotenen Dienstleistungen, der Kundenstruktur, der Mitarbeiter sowie der arbeitsmarktpolitischen Zielsetzung herauszuarbeiten. Auf Basis dieser Auswertung sind abschließend verschiedene Handlungsoptionen für das Land Hessen zu diskutieren, die helfen sollen, das Beschäftigungspotenzial in diesem Bereich zu erschließen und damit implizit zu einer Verringerung der Schwarzarbeit führen. Damit bildet Modul 1 den Ausgangspunkt für zwei weitergehende Analysen: Modul 2 widmet sich dem Pflegebereich, in dem es insbesondere um die Frage der Ausgestaltung bestimmter Pflegearrangements geht und darum, wie private Haushalte bei der häuslichen Pflege sowie im Vorfeld der Pflege zusätzlich unterstützt werden können. In Modul 3 geht es um haushaltsnahe Dienstleistungen im Handwerksbereich. Hier steht die Auftraggeberfunktion privater Haushalte im Vordergrund. Wegen des hohen Anteils bestehender Schwarzarbeit in diesem Bereich sowie einer tendenziell steigenden Nachfrage sind hier spezifische Lösungsansätze zu erarbeiten. 1

8 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 2 Aufbau der Untersuchung Eine zentrale Frage in der Diskussion um haushaltsnahe Dienstleistungen stellt deren Quantifizierung dar, denn das große Interesse an dem Thema steht in umgekehrtem Verhältnis zu den empirisch auswertbaren Informationen. Die amtliche Statistik spiegelt nur ein Bruchteil des Ausmaßes an haushaltsnahen Dienstleistungen wider (siehe Kapitel 3.1). Der weitaus größere Bereich wird als Schwarzarbeit erledigt. Aber auch hier gibt es lediglich Schätzungen über das Ausmaß und die Auswirkungen (siehe Kapitel 3.2). In der Politik wurden in jüngster Zeit einige Maßnahmen ergriffen, die eine Verringerung der Anreize zur Schwarzarbeit bewirken können. Dazu gehören die Neuregelung der Minijobs sowie die erhöhten steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen (siehe Kapitel 3.3). Die zukünftige Nachfrage nach regulären haushaltnahen Dienstleistungen wird sich durch diese Maßnahmen möglicherweise verändern. Insgesamt wird das Potenzial auch von Faktoren wie der demografischen Entwicklung sowie der Erwerbsquote von Frauen abhängig sein (siehe Kapitel 3.4). Um verlässliche Informationen über die derzeitige Nachfragesituation in Hessen zu erhalten, wurde für die vorliegende Untersuchung eine Primärerhebung durchgeführt. Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung geben Auskunft über den Gesamtumfang der Nachfrage, über das nachgefragte Leistungsspektrum sowie über bestehende Hemmnisse bei der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen. Anhand auswertbarer Strukturdaten lassen sich die Nachfrage-Haushalte gezielt charakterisieren. Die einzelnen Ergebnisse sind in Kapitel 4 wiedergegeben. Auf der Angebotsseite dominiert in weiten Teilen der haushaltsnahen Dienstleistungen die Schwarzarbeit (Kapitel 3.2). Es gibt jedoch auch eine Reihe professioneller Agenturen, die haushaltsnahe Dienstleistungen für private Haushalte in legaler Form anbieten. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt fünf Anbieter im Rhein-Main-Gebiet mit Hilfe von Experteninterviews befragt. Die Agenturen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung, ihres Leistungsspektrums sowie ihrer Kunden und Mitarbeiterstruktur zum Teil erheblich. 1 Die Darstellung der einzelnen Unternehmen findet sich in Kapitel 5.1. Eine inhaltliche Zusammenfassung der Gespräche ist in Kapitel 5.2 wiedergegeben. Das abschließende Kapitel 6 fasst die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung zusammen und beschreibt mögliche Handlungsansätze. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet. Die Angaben beziehen sich jedoch grundsätzlich auf Frauen und Männer. 2

9 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 3 Bedeutung haushaltsnaher Dienstleistungen Für den Begriff haushaltsnahe Dienstleistung gibt es bislang keine einheitliche Definition. Sie zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie in der Regel auch in Eigenarbeit erbracht werden können. Generell kann zwischen sachbezogenen und personenbezogenen Diensten unterschieden werden. Zu den sachbezogenen Leistungen gehören beispielsweise Putzen, Waschen, Zubereitung von Mahlzeiten und Einkaufen. Die personenbezogenen Leistungen zielen eher auf die Bedürfnisse von Kindern, Senioren und anderen hilfsbedürftigen Personen. 2 Haushaltsnahe Dienstleistungen werden in dieser Studie als sach- und personenbezogene Leistungen definiert, die anstelle von Haushaltsmitgliedern durch Dritte gegen Entgelt erstellt werden können. Die Breite dieser Definition orientiert sich auch an den weitergehenden Untersuchungen der Bereiche Handwerk und Pflege in Modul 2 und 3. Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurden folgende Tätigkeiten als haushaltsnahe Dienstleistungen in die Fragestellung einbezogen: Dienstleistungen im Haus - Wohnungsreinigung (z. B. putzen, Staub wischen, saugen) - Wäschepflege (z. B. waschen, bügeln) - Gardinen-, Matratzen-, Teppichreinigung - Mahlzeiten zubereiten, kochen, backen Dienstleistungen rund ums Haus - Gartenarbeiten - Kehrwoche, Winterdienst, u. ä Kleinere handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Löcher bohren, Lampenbirnen wechseln, Bilder aufhängen) Umfangreichere handwerkliche Tätigkeiten (z. B. tapezieren, streichen, Fliesen verlegen) Hol- und Bringdienste - Einkäufe - Kurier- und Botendienste (z. B. Päckchen zur Post bringen) Gesundheit u. Wohlbefinden (z. B. Hand-/Fußpflege, Massage) Pflege (pflegerische Betreuung von Senioren und Kranken) Kinderbetreuung 2 Vgl. Forsmann (2005). 3

10 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul Daten zum Umfang haushaltsnaher Dienstleistungen Eine zentrale Frage in der Diskussion um haushaltsnahe Dienstleistungen stellt deren Quantifizierung dar. Inzwischen ist durch mehrere statistische Erhebungen aber auch anhand einfacher anekdotischer Evidenz deutlich geworden, dass das Volumen haushaltsbezogener Dienstleistungen bereits beachtlich ist. Eine Quelle der Quantifizierung von Personen, die in privaten Haushalten tätig sind, stellt die amtliche Statistik dar. Dazu gehören die Erhebungen der sozialversicherungspflichtig sowie der geringfügig Beschäftigten. Nach Auswertungen für Hessen arbeiteten im September 2006 rund sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in privaten Haushalten. Darüber hinaus gab es in Hessen insgesamt ausschließlich geringfügig Beschäftigte im Arbeitsfeld Privathaushalt. Zusätzlich übten Personen einen Minijob im Privathaushalt als Nebenjob (neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) aus. Die amtliche Statistik weist somit insgesamt in Hessen etwa Personen aus, die eine gemeldete Tätigkeit in Privathaushalten ausüben. 3 Diese Zahlen spiegeln jedoch bei weitem nicht die gesamte Verbreitung von Erwerbstätigkeit in privaten Haushalten wider. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Personen in privaten Haushalten sozialversicherungsfrei und ohne Meldung bei der Minijob-Zentrale beschäftigt ist. Folglich liegt in der amtlichen Statistik eine systematische Untererfassung von Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten vor. Eine alternative Erfassung bietet der Mikrozensus als Informationsquelle von Haushalts- und Personenbefragungen. Nach Auswertungen des hessischen Mikrozensus waren 2005 rund Personen im Arbeitsfeld Privathaushalt beschäftigt. Hierbei sind alle Tätigkeiten gegen Entgelt, also auch Beschäftigungen mit nur einer Arbeitsstunde erfasst. Die Zahl deckt sich weitestgehend mit den Werten aus der Beschäftigtenstatistik und den geringfügig Beschäftigten. Daraus könnte abgeleitet werden, dass der Mikrozensus im Wesentlichen die gemeldeten Tätigkeiten erfasst. 3 Bei den Nebenjobs kann es Überschneidungen mit den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten geben, so dass die Summe von Beschäftigten in Privathaushalten als Obergrenze zu verstehen ist. 4

11 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Abbildung 1 Personen im Arbeitsfeld Privathaushalt in Hessen nach unterschiedlichen statistischen Quellen sv-beschäftigte (Beschäftigungsstatistik 2006) ausschließlich geringfügig Beschäftigte (Bundesknapschaft 2006) geringfügig Beschäftigte im Nebenjob (Bundesknappschaft 2006) Erwerbstätige (Mikrozensus 2005) Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Bundesknappschaft, Hessisches Statistisches Landesamt, Darstellung der Hessen Agentur. Im Gegensatz zu den genannten Datenquellen, die über die Beschäftigten im Bereich Privathaushalt Auskunft geben, lässt das Sozio-ökonomische Panel (SOEP) als jährliche Haushaltsbefragung Aussagen darüber zu, wie die Nachfragesituation nach haushaltsnahen Dienstleistungen ist. Es wird erhoben, wie viele Haushalte regelmäßig oder gelegentlich eine Haushaltshilfe beschäftigen. Die aktuell verfügbaren Auswertungen für 2004 zeigen auf der Bundesebene rund 4 Millionen Privathaushalte, in denen Putz- und andere Haushaltshilfen beschäftigt werden, davon greifen rund 2 Millionen Haushalte regelmäßig auf solche Hilfen zurück. 4 Bezogen auf alle bundesdeutschen Haushalte heißt dies, dass etwa 10 % der Haushalte eine Putz- bzw. Haushaltshilfe beschäftigen. Die Daten lassen sich jedoch nicht auf Bundesländerebene auswerten und in der zugrunde liegenden Fragestellung ist nicht explizit differenziert, inwieweit es sich um reguläre Beschäftigung oder Schwarzarbeit handelt. Unter der Annahme der statistischen Gleichverteilung der an der Befragung teilnehmenden Haushalte, ließe sich 4 Vgl. Schupp/Spieß/Wagner (2006). 5

12 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 für Hessen die Zahl der Privathaushalte, in denen Putz- und andere Haushaltshilfen beschäftigt werden, auf etwa schätzen. 5 Der Abgleich mit den gemeldeten Beschäftigten ( bzw ) zeigt bereits, dass eine erhebliche Lücke zwischen den offiziell gemeldeten Beschäftigten und der bestehenden Nachfrage besteht. Diese Lücke erklärt sich durch ein beachtliches Volumen an Schwarzarbeit im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen. 3.2 Die Bedeutung von Schwarzarbeit Die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen (einschließlich Pflegedienstleistungen) wird oftmals nur durch Schwarzarbeit 6 befriedigt. Dies hat negative Auswirkungen auf die Finanzierbarkeit der sozialen Sicherungssysteme und auf das Steueraufkommen. Gleichzeitig wird der Abbau der anhaltend hohen Arbeitslosigkeit erschwert, obwohl gerade im Segment der haushaltsnahen Dienstleistungen ein Potential für die Integration von niedrig Qualifizierten, welche besonders von der Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, gesehen wird. Aussagen über den Umfang von Schwarzarbeit lassen sich lediglich auf der Basis von Schätzungen wiedergeben. Die dabei eingesetzten Methoden sind vielfältig. Grundsätzlich lassen sind direkte von indirekten Ansätzen unterscheiden. Bei den indirekten Methoden wird auf der Basis von Hilfsgrößen aus der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der Umfang der Schattenwirtschaft ermittelt. Die direkten Methoden basieren auf Befragungen. Allerdings liegen hierzu nur wenige Ergebnisse vor, da anzunehmen ist, dass die Befragten aus Angst vor Sanktionen keine zuverlässigen Angaben machen. Zu den indirekten Methoden gehört der Bargeldansatz, bei dem von der plausiblen Annahme ausgegangen wird, dass die Transaktionen in der Schattenwirtschaft ausschließlich mit Bargeld abgewickelt werden. Über die Geldmenge beziehungsweise deren Veränderung wird der Umfang der Schattenwirtschaft ermittelt. Dieser Ansatz wird von Dominik H. Ernste und Friedrich Schneider zur Abschätzung der Schatten gab es bundesweit 39,122 Millionen Haushalte. Wenn 4 Millionen Haushalte eine Haushaltshilfe beschäftigen, ergibt sich eine Quote von 10,2 %, die übertragen auf die Gesamtzahl der Haushalte in Hessen (2,849 Millionen) die Zahl von Haushalten ergibt. Da die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen eng mit der Einkommenssituation privater Haushalte korrespondiert, dürfte die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen in Hessen relativ stärker ausgeprägt sein als in den meisten anderen Bundesländern. Dementsprechend ist die unter der Annahme der Gleichverteilung vorgenommene Berechnung eher als Untergrenze zu verstehen. 6 Zur Definition von Schwarzarbeit vgl. 1 Abs. 2 SchwarzArbG. Unter Schwarzarbeit werden unter anderem solche Tätigkeiten verstanden, bei denen sozialversicherungsrechtliche oder steuerliche Pflichten nicht erfüllt werden. Dies gilt auch für Empfänger von Sozialleistungen, die ihren Mitteilungspflichten gegenüber den Sozialleistungsträgern nicht nachkommen. Schwarzarbeit leistet auch, wer ein Gewerbe nicht ordnungsgemäß angemeldet hat (Gewerbeordnung) oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (Handwerksordnung). Schwarzarbeit ist der Kernbereich der sogenannten Schattenwirtschaft, die auch illegale Aktivitäten wie bspw. Steuerhinterziehung, Drogenhandel beinhaltet. Vgl. Koch (2005). 6

13 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung wirtschaft in Deutschland herangezogen. 7 Nach dieser Methode wird der Gesamtumfang der Schwarzarbeit in Deutschland für 2006 auf 345,5 Milliarden Euro geschätzt. 8 Dies entspricht 14,7 % des Bruttoinlandproduktes (BIP). Im Vergleich zum Vorjahr war das Volumen leicht um 500 bis 900 Millionen Euro gesunken. Dies wird im Wesentlichen auf die Einführung der Minijobs und die steuerliche Absetzbarkeit von privaten Haushaltsaufwendungen zurückgeführt. Für das Jahr 2007 wird erstmals seit drei Jahren wieder ein Anstieg der Schattenwirtschaft gegenüber dem Vorjahr um etwa 3,5 Milliarden Euro oder 1 % auf 349 Milliarden Euro prognostiziert. 9 Für diesen Anstieg werden in erster Linie die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 %, die Erhöhung der Einkommensteuer, die Anhebung der Versicherungsbeiträge bei den gewerblichen Mini-Jobs, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge, die Erhöhung der Rentenbeitragssätze sowie die Abschaffung der Eigenheimzulage verantwortlich gemacht. Differenziert nach Wirtschaftssektoren entfallen nach den Schätzungen von Ernste und Schneider etwa 38 % des Schattenwirtschaftsvolumens auf das Baugewerbe und das Handwerk gefolgt von den Bereichen andere Gewerbe und Industriebetriebe und Dienstleistungsbetriebe (Hotels, Gaststätten, etc) mit je 17 %. In sonstigen Gewerbebetrieben und haushaltsnahen Dienstleistungen werden 15 % des Volumens erwirtschaftet. Auf der Basis von Umfragen kommen Schätzungen der Rockwool Stiftung hingegen auf eine Größenordnung der Schwarzarbeit von nur 3,1 % des BIP (2004). 10 Hierbei werden nur die Arbeitsstunden (bewertet mit dem Lohnsatz in der offiziellen Wirtschaft) erfasst, die von den Befragten auch zugegeben werden. Da in der Studie der Rockwool Stiftung nur die Schwarzarbeit (nicht der Gesamtumfang der Schattenwirtschaft) gemessen wurde und die befragten Personen eher dazu tendieren, ihre Aktivitäten in diesem Bereich zu untertreiben, stellen die Schätzungen eher eine Untergrenze des tatsächlichen Ausmaßes der Schattenwirtschaft dar. Nach den Umfrageergebnissen findet etwa die Hälfte der Schwarzarbeit im Bausektor statt, wobei sich der Anteil im Vergleich zu 2001 sehr stark erhöht hat (von 29 % auf 49 %). Die durchschnittliche nominale Vergütung liegt bei 10,40 Euro und ist im Vergleich zu 2001 nahezu konstant geblieben. Insgesamt üben nach den Befragungsergebnissen 8,8 % der deutschen Bevölkerung Schwarzarbeit aus. Beide methodische Ansätze führen zu stark abweichenden Ergebnissen: Die Ergebnisse von Ernste und Schneider sind knapp fünf Mal so hoch wie die der Rockwool Stiftung. Die starken Abweichungen und die jeweiligen methodischen Beson- 7 Vgl. Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (2006) 8 Konkret basiert der Ansatz auf einer Kombination des Bargeldansatzes und des DYMIMIC-Verfahrens, das quantitativ erfassbare Ursachen und Indikatoren beinhaltet. Vgl. Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (2006). 9 Vgl. Schneider (2007) 10 Vgl. Feld/Larsen (2005). 7

14 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 derheiten zeigen die Schwierigkeiten bei der Quantifizierung von Schwarzarbeit. Eine weitere Fragestellung betrifft die Ursachen und Hintergründe von Schwarzarbeit. Ein wesentlicher Zusammenhang wird zwischen Abgabenbelastung und Schwarzarbeit gesehen. 11 Je höher die Steuersätze sind, desto mehr Menschen versuchen diese durch Schwarzarbeit zu umgehen. Bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit wird zum einen an der Intensivierung der Kontrollen und der Verhängung höherer Strafen angesetzt. Inwieweit diese Symptombekämpfung zielführend ist, wird jedoch angesichts hoher Personal- und Sachkosten im Vergleich zu relativ geringen Einnahmen durch die Strafverfolgung bezweifelt. 12 Als erfolgsversprechender gilt hingegen, an den Ursachen des Problems anzusetzen. Hierzu zählen u.a. Maßnahmen, die zu einer Senkung der Steuer- und Abgabenlast für Arbeit führen sowie die Verringerung administrativer Hürden bei Einstellung von Beschäftigten. Die in der Politik in jüngster Zeit beschlossene Neuregelung der Minijobs sowie die erhöhten Absetzungsmöglichkeiten für haushaltsnahe Dienstleistungen gehen in diese Richtung. Die unterschiedlichen Fördermaßnahmen werden im nächsten Kapitel erläutert. 3.3 Gesetzliche Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen Es gibt verschiedene Formen der gesetzlichen Förderung von haushaltsnahen Dienstleistungen. Im Rahmen des so genannten Haushaltsscheckverfahrens wird die Beschäftigung einer Haushaltshilfe mit einem Mini-Job (bis 400 Euro im Monat) gefördert, indem den Haushalten als Arbeitgeber die Entrichtung der Abgaben erleichtert wird. Sobald das Beschäftigungsverhältnis bei der Minijob-Zentrale gemeldet ist, berechnet diese die jeweiligen Beiträge und Steuern und zieht sie halbjährlich im Lastschriftverfahren ein. 13 Die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung belaufen sich auf jeweils 5 Prozent. Hinzu kommt eine Umlage in Höhe von 0,1 Prozent zur Lohnfortzahlungsversicherung, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 1,6 Prozent, gegebenenfalls noch eine einheitliche Pauschsteuer in Höhe von 2 Prozent. Um einen zusätzlichen Anreiz für die Einrichtung von Beschäftigungsverhältnissen im Privathaushalt zu schaffen, wurde neben der günstigen Abgabenlast noch eine Steuerermäßigung eingeführt. Die Einkommensteuer des Arbeitgebers ermäßigt sich für geringfügig gemeldete Beschäftigungsverhältnisse im Haushaltsscheckverfahren um 10 Prozent der entstandenen Kosten, maximal 510 Euro jährlich. Mit die- 11 Vgl. Ernste/Schneider (2006). 12 So stehen Kontrollen lediglich 72 Festnahmen gegenüber. Dies entspricht 0,18 Prozent, bzw. 1,8 Promille. Bei dem für die Bekämpfung von Schwarzarbeit zuständigen Zoll wurde die Belegschaft um Beamte aufgestockt. Die dadurch entstehenden Personalkosten liegen bei etwa 450 Millionen Euro. Dem gegenüber stehen jedoch deutlich geringere Einnahmen aus der Strafverfolgung. Vgl. Koch (2005), Ernste/Schneider (2006). 13 Vgl. 8

15 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung ser Ermäßigung wird der Abgabenaufwand (rund 14 %), der sich für den Arbeitgeber ergibt, beinahe ausgeglichen. Folgende Beispielrechnung verdeutlicht dies: Bei einem Entgelt in Höhe von 280 Euro führt die Anmeldung einer Haushaltshilfe im Endergebnis zu Mehrkosten von monatlich 4,77 Euro Tabelle 1: Beispielrechnung für die Kosten einer Haushaltshilfe Kosten Schwarz beschäftigt sozialversichert Entgelt 1) Sozialversicherung Pauschsteuer Umlage Lohnfortzahlung Unfallversicherung 280,00 0,00 0,00 0,00 0,00 280,00 28,00 5,60 0,28 4,48 Kosten vor Steuern 280,00 318,36 Steuererstattungen 2) Einkommensteuer Solidaritätszuschlag 0,00 0,00 31,84 1,75 Steuererstattung gesamt 0,00 33,59 Kosten nach Steuern 280,00 284,77 Monatlicher Mehraufwand 4,77 1) Berechnungsgrundlage: 35 Stunden pro Monat á 8 Euro 2) unabhängig vom individuellen Steuersatz bis 510Euro/Jahr Quelle: Berechnungen der Hessen Agentur. Eine weitere Form der steuerlichen Förderung betrifft die Beschäftigung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in einem Haushalt. In diesem Fall können die Haushalte als Arbeitgeber 12 % der Kosten absetzen, maximal Euro im Jahr. Die dritte Variante der Förderung zielt auf den Haushalt als Dienstleistungsnehmer (und nicht als Arbeitgeber, wie in den beiden vorher geschilderten Fällen). Nimmt ein Haushalt Dienstleistungen von Gewerbebetrieben/Selbständigen, z.b. einer Dienstleistungsagentur in Anspruch, kann er 20 % der Kosten steuerlich absetzen, maximal 600 Euro im Jahr. Dies gilt für insgesamt drei Leistungsarten: haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerarbeiten und Pflegedienstleistungen. Da man für jede dieser Förderarten jeweils 20 % von bis zu Euro, also 600 Euro steuerlich absetzen kann, lassen sich folglich maximal Euro jährlich von der Steuerschuld abziehen. Personen, die eine geringer oder keine Einkommensteuer entrichten müssen, wie bspw. Rentner und Pensionäre, erhalten keine bzw. eine geringere Förderung. Die Regelungen der steuerlichen Absetzbarkeit, wie sie vom Bundesfinanzministerium formuliert sind, finden sich in dem nachfolgenden Kasten. 9

16 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 Aktuelle Richtlinien des Bundesfinanzministeriums - Auszüge Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Ende 2006 ein so genanntes Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Regelungen der steuerlichen Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen nach 35a EStG näher erläutert werden. Zu den haushaltsnahen Tätigkeiten gehören u. a. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung des Steuerpflichtigen, die Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern und von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Die Erteilung von Unterricht (z. B. Sprachunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche und andere Freizeitbetätigungen fallen nicht darunter. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse sind auch mit Angehörigen möglich. Voraussetzung ist, dass der Beschäftigte nicht im selben Haushalt wohnt und der Arbeitsvertrag zivilrechtlich wirksam zustande gekommen ist. Umzugsdienstleistungen gehören ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Für Pflege- und Betreuungsleistungen für Personen, bei denen ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I bis III besteht oder die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, verdoppelt sich der Höchstbetrag der Steuerermäßigung. Die Steuerermäßigung ist jedoch haushaltsbezogen. Werden z. B. zwei pflegebedürftige Personen in einem Haushalt gepflegt, kann die Steuerermäßigung nur einmal in Anspruch genommen werden. Keine Steuerermäßigung gibt es, wenn der Pflegepauschbetrag geltend gemacht wird. Bei Handwerksleistungen hat das BMF den bisherigen Ausschluss der Steuerermäßigung für Herstelleraufwand aufgehoben. Das bedeutet: Nicht nur z. B. das Lackieren der Fenster ist absetzbar, sondern auch der Einbau neuer Fenster. Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u. a. - Arbeiten an Innen- und Außenwänden, - Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o. ä., - Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, - Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren, - Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen), - Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, - Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, - Modernisierung des Badezimmers, - Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer), - Maßnahmen der Gartengestaltung, - Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind jedoch nicht begünstigt. Das beauftragte Unternehmen muss nicht in der Handwerksrolle eingetragen sein, es können auch Kleinunternehmer mit der Leistung beauftragt werden. Die Steuerermäßigung gilt nun auch für Wohnungseigentümer. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: - In der Jahresabrechnung müssen die unbar gezahlten Beträge nach den begünstigten haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen und Dienstleistungen jeweils gesondert aufgeführt werden, - der Anteil der steuerbegünstigten Kosten (Arbeits- und Fahrtkosten) muss ausgewiesen sein, und - der Anteil des jeweiligen Wohnungseigentümers muss anhand seines Beteiligungsverhältnisses individuell errechnet werden. Generell gehören zu den begünstigten Aufwendungen der Bruttoarbeitslohn oder das Arbeitsentgelt sowie die vom Steuerpflichtigen getragenen Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer ggf. zusätzlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz und die Unfallversicherungsbeiträge. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren bleiben unberücksichtigt. Der Anteil der Arbeitskosten muss grundsätzlich in der Rechnung gesondert ausgewiesen sein. Quelle: Anwendungsschreiben zu 35a EStG vom , 10

17 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Insgesamt lässt sich festhalten, dass mit der Neuregelung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten, der vereinfachten Entrichtung der Abgaben und der Steuervergünstigungen die Hürden zur Einstellung von Haushaltshilfen sowie zur Beauftragung haushaltsnaher Dienstleistungen auf dem regulären Markt erheblich gesenkt wurden. Inwieweit diese Förderbedingungen positiv auf die Inanspruchnahme regulärer Dienstleistungen und somit auf die komplementäre Beziehung zu Schwarzarbeit wirken, lässt sich derzeit noch nicht klären. Einzelne Meinungsbilder im Bereich der Handwerksleistungen finden sich im Modul 3 des Gutachtens. 3.4 Die Potenziale für haushaltsnahe Dienstleistungen Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen in Zukunft weiter steigen wird. Sowohl demografische Ursachen als auch die absehbare Veränderung der Erwerbsstruktur weisen auf eine stärkere Inanspruchnahme von Haushaltsdiensten hin. Die Zahl älterer Menschen wird in den kommenden Jahren wachsen. Dies kann zwar einerseits dazu führen, dass die zunehmende Zahl von Rentnern mit Beendigung der Berufstätigkeit mehr Zeit zur Erledigung der Arbeiten im eigenen Haushalt zur Verfügung hat. Andererseits ist davon auszugehen, dass mit zunehmendem Alter die körperlichen Fähigkeiten abnehmen und somit der Bedarf nach haushaltsnahen Dienstleistungen steigt. Insbesondere für pflegebedürftige Personen aber auch im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit besteht für ältere Personen ein erhöhter Bedarf nach haushaltsnahen Dienstleistungen, um die Selbständigkeit im täglichen Leben möglichst lange sicherzustellen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass der Trend einer wachsenden Berufstätigkeit von Frauen anhalten wird. Die Erwerbquote von Frauen liegt in Hessen bei rund 65 % (2005). Bis 2020 wird mit einem Anstieg um weitere 4 Prozentpunkte gerechnet. 14 Bei einem steigenden Anteil berufstätiger Frauen ist davon auszugehen, dass zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch die Nachfrage nach individuellen, auf die familiäre Situation zugeschnittenen Dienstleistungsangeboten steigen wird. Gleichzeitig gibt es auch Faktoren, die die weitere Expansion der Nachfrage nach haushaltsbezogenen Dienstleistungen hemmen könnten. Dazu zählen beispielsweise kulturelle Vorbehalte: Dienstleistungen als Privathaushalt in Anspruch zu nehmen, wird oft als anmaßend empfunden, die Dienstleistung auszuführen, als minderwertig und unwürdig. 15 Die gesellschaftliche Entwicklung in der Vergangenheit hat insbesondere in den alten Bundesländern Leitbilder hervorgebracht, die einer Ausweitung professionell angebotener haushaltsnaher Dienstleistungen entgegen- 14 Vgl. van den Busch/Rohde (2005). 15 Vgl. Bittner/Strauf/Weinkopf (1999). 11

18 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 stehen. 16 Als weiteres Hemmnis kann eine geringe Zahlungsbereitschaft angesehen werden. Nicht alle Haushalte können sich die Inanspruchnahme legaler haushaltsnaher Dienstleistungen leisten. Hinzu kommt ein Problem der Anerkennung der im Haushalt anfallenden Tätigkeiten. Vielen fällt es schwer, haushaltsbezogene Dienstleistungen als ein Tätigkeitsfeld anzusehen, das bestimmte Qualifikationen erfordert und marktfähig organisiert werden kann. Empirische Schätzungen gehen dennoch von einem großen Potenzial neuer Arbeitsplätze im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen aus, was in erster Linie mit bisher in Schwarzarbeit erbrachten Leistungen zusammenhängt. Das Nachfrageverhalten wird als stark preiselastisch angenommen, d.h. Preisänderungen führen zu relativ starken Änderungen der nachgefragten Menge. Nach Modellberechnungen des IZA von 2002 ist bei einer Förderung der Lohnkosten um 50 % eine Steigerung der Nachfrage um über 2,2 Millionen Beschäftigungsverhältnisse bundesweit zu erwarten. 17 Unter der gesetzten Annahme, dass rein rechnerisch für jeweils vier Haushalte eine Vollzeitstelle geschaffen werden kann, ergeben sich über neue Jobs. Auch Modellrechnungen der Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung mbh (GIB) zeigen, dass es beachtliche Beschäftigungspotenziale im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen gibt. 18 Umfrageergebnissen zu Folge gibt es 3,145 Millionen Haushalte in der Bundesrepublik, die eine Haushaltshilfe beschäftigen. Aus den jeweiligen Angaben zum Umfang der Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen wird ein Gesamtpotenzial von Halbtagsstellen in Privathaushalten berechnet. Rechnet man diese Halbtagsstellen um, ergibt sich ein Potenzial von rund Vollzeitstellen. Damit liegt die Schätzung um rund 25 % niedriger als die IZA-Berechnung. Diese Berechnungen liegen nicht auf der Ebene der Bundesländer vor. Unterstellt man jedoch eine regionale Gleichverteilung entsprechend der länderspezifischen Zahl der Haushalte, liegt das Potenzial entsprechend der Modellschätzungen der GIB bei im Status Quo und entsprechend der subventionsbedingten Modellschätzungen des IZA bei Vollzeitstellen in Hessen. Solche Umrechnungen können lediglich als grobe Schätzung dienen, da länderspezifische Bedingungen hierbei nicht einfließen können. Um aussagekräftige Daten für Hessen zu erhalten, ist eine eigenständige Erhebung notwendig, deren Ergebnisse im folgenden Kapitel vorgestellt werden. 16 Vgl. Forsmann (2005). 17 Vgl. Schneider/Zimmermann/Bonin u.a. (2002). 18 Vgl. Becker/Ekert (2005). 12

19 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung 4 Die Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen - Auswertung der repräsentativen Haushaltsbefragung Trotz der enormen Vielfalt von haushaltsnahen Dienstleistungen ist bisher nur wenig bekannt darüber, in welchem Umfang unterschiedliche Leistungen von wem genutzt werden. Um repräsentative Ergebnisse für die Nachfragesituation in Hessen zu erhalten, wurde eine Primärerhebung durchgeführt. Die Fragebögen wurden an die Erhebung zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) angehängt, die das Hessische Statistische Landesamt einmal jährlich für Hessen durchführt. Insgesamt wurden 851 Fragebögen versandt. Eingebunden in die Befragung waren nur Personen im Alter von 10 und mehr Jahren. Die Teilnahme an der freiwilligen Umfrage war sehr gut, lediglich 24 Haushalte hatten weder an der IKT-Befragung noch an der Befragung zu haushaltsnahen Dienstleistungen teilgenommen, für weitere 5 Haushalte liegen zwar die Strukturdaten aus der IKT-Befragung vor, nicht jedoch die Antworten zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen. Damit ist eine Rücklaufquote von rund 97% erreicht. 19 Die 822 auswertbaren Antwortbögen mit den befragten Personen stehen für hochgerechnet rund Haushalte beziehungsweise rund Personen (im Alter von 10 und mehr Jahren) in Hessen. Die Haushalte werden nach dem Prinzip einer Quotenstichprobe ausgewählt. Die Umfrage liefert in diesem Rahmen repräsentative Ergebnisse. Bei differenzierteren Auswertungen ist die Aussagefähigkeit in der Regel dann eingeschränkt, wenn in einem Tabellenfeld die Angaben von weniger als 35 Teilnehmern zu Grunde liegen. Die Ergebnisse sollten dann für analytische Aussagen nicht mehr herangezogen werden. Den Kernaussagen liegen in der Regel jedoch ausreichend viele Angaben zu Grunde. 19 Für die Beantwortung des Fragebogens wurde eine Prämie in Höhe von 5 Euro gezahlt. Diese Prämien haben den hohen Rücklauf zusätzlich begünstigt. 13

20 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul Umfang der Nachfrage und Beschäftigungspotenziale Jeder zweite Haushalt nimmt externe Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch Rund 50 % aller Haushalte in Hessen nehmen zur Erledigung haushaltsnaher Dienstleistungen bereits externe Dienstleister in Anspruch. Dies entspricht einer Zahl von rund 1,4 Mio. Haushalten in Hessen. Zu den Favoriten gehören umfangreiche handwerkliche Tätigkeiten. Über Haushalte beschäftigen externe Dienstleister für Arbeiten wie Tapezieren, Streichen oder Fliesen verlegen. Die hohe Nachfrage in diesem Bereich erklärt sich nicht zuletzt aus der Art der Tätigkeiten, die schon in den Grenzbereich der Definition haushaltsnaher Dienstleistungen fallen, da sie zwar prinzipiell in Eigenarbeit geleistet werden können, in vielen Fällen jedoch die dazu erforderlichen Fähigkeiten fehlen dürften. Ein weiterer großer Bereich sind die Dienstleistungen rund ums Haus, dazu gehören Gartenarbeiten oder die Erledigung der Kehrwoche bzw. des Winterdienstes. Hochgerechnet lassen Haushalte in Hessen diese Leistungen von anderen Personen erledigen. In vielen Fällen dürfte es sich hierbei um feste Arrangements bspw. mit Hausmeisterdiensten handeln. In ähnlicher Größenordnung liegt der Bereich Gesundheit und Wohlbefinden, z. B. Hand-/Fußpflege oder Massage. Rund hessische Haushalte nehmen hierfür externe Dienstleister in Anspruch. Rund Haushalte in Hessen haben eine Haushaltshilfe für Dienstleistungen im Haus, wie Putzen, Waschen, Kochen. Damit ist dieser klassische Kernbereich der haushaltsnahen Dienstleistungen wesentlich verbreiteter als die statistischen Zahlen der Beschäftigten vermuten lassen. Kleinere handwerkliche Tätigkeiten werden von Haushalten in Hessen nicht selbst erledigt, eine Kinderbetreuung nehmen rund Haushalte und Hol- und Bringdienste Haushalte in Anspruch. Pflegedienstleistungen werden von rund Haushalten nachgefragt. Die vergleichsweise geringe Bedeutung von Kinderbetreuung und Pflegedienstleistungen resultiert daraus, dass nicht in allen Haushalten Kinder bzw. Ältere oder Pflegebedürftige leben und somit allein die Voraussetzung für die Inanspruchnahme statistisch geringer ausfällt. 14

21 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Abbildung 2 Haushalte in Hessen mit Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen umfangreichere handwerkliche Tätigkeiten Dienstleistungen rund ums Haus Gesundheit und Wohlbefinden Dienstleistungen im Haus kleinere handwerkliche Tätigkeiten Kinderbetreuung Hol- und Bringsdienste Pflege Quelle: Haushaltsumfrage der Hessen Agentur Anmerkung: Die Summe der Einzelwerte ist durch die Möglichkeit von Mehrfachantworten größer als die Gesamtzahl von 1,4 Mio. Insgesamt zeigt die Auswertung der Haushaltsbefragung, dass die Verbreitung der Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen in Hessen wesentlich größer ist als dies die bisher verfügbare Datenlage vermuten ließ. Die aus den Ergebnissen des SOEP geschätzten Haushalte in Hessen, die eine Putz- oder andere Haushaltshilfe (Fragestellung) beschäftigen, liegt deutlich unter der Größenordnung von Haushalten, die nach eigenen Angaben Dienstleistungen im Haus (Wohnungsreinigung, Kochen, etc) durch andere Personen erledigen lassen. Bei 770 Tsd. Haushalten besteht zusätzlicher Bedarf an haushaltsnahen Dienstleistungen Rund 29 % der befragten Haushalte planen bisher selbst erledigte Arbeiten im Haushalt zukünftig von externen Dienstleistern erledigen zu lassen. Dies entspricht einem Potential an neuen Kunden von gut 770 Tsd. Haushalten. Davon haben 39 % bisher noch keine externen Dienstleister beauftragt, d.h. der Netto-Neueffekt zusätzlicher Kunden beträgt 296 Tsd. Haushalte in Hessen. Beschäftigungspotenziale haushaltsnaher Dienstleistungen in Hessen Bei einer derart großen Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen stellt sich die Frage nach den Beschäftigungspotenzialen in diesem Bereich. Wie in Kapitel 15

22 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul ausgeführt, ist das in der Statistik ausgewiesene Beschäftigungsvolumen deutlich geringer als der tatsächliche Umfang der Beschäftigten in diesem Bereich. Mit Hilfe der Haushaltsbefragung wird im Folgenden eine Abschätzung des Beschäftigungspotenzials vorgenommen. Rund 1,4 Millionen Haushalte in Hessen vergeben mindestens eine der abgefragten Dienstleistungen an Externe. Hierbei handelt es sich um ein sehr heterogenes Spektrum verschiedener Dienste, die mit unterschiedlichen Zeiteinheiten in die Berechnung einfließen. Für Dienstleistungen im Haus (Wohnungsreinigung etc.) werden durchschnittlich zwei bis vier Stunden pro Woche angesetzt. Umfangreiche handwerkliche Tätigkeiten fallen hingegen eher unregelmäßig an. Wohnungsrenovierungen werden beispielsweise in Abständen von einigen Jahren vorgenommen, nehmen dann jedoch ein bis mehrere Tage in Anspruch. Als Durchschnittswert pro Woche wird daher ein Zeitvolumen von fünf bis 30 Minuten veranschlagt. Die einzelnen Schätzwerte je Dienstleistungsart sind nachfolgend dargestellt. Tabelle 2 Geschätzte Dauer der Tätigkeiten im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen Geschätzte Dauer der Tätigkeiten in Minuten pro Woche Min. Max. Mittelwert Dienstleistungen im Haus Dienstleistungen rund ums Haus Kleinere handwerkliche Tätigkeiten Umfangreichere handwerkliche Tätigkeiten ,5 Hol- und Bringdienste ,5 Gesundheit und Wohlbefinden Pflege Kinderbetreuung Quelle: Eigene Schätzung. Aus der Anzahl der Haushalte, die in der Befragung angaben, die jeweilige Leistung in Anspruch zu nehmen und den geschätzten Zeitwerten lassen sich Stundenvolumen errechnen, die sich in Vollzeitkräfte (Arbeitszeit: 40 Wochenstunden) und Teilzeitkräfte (20 Wochenstunden) umrechnen lassen. Als Minimum-Variante ergeben sich demzufolge rund Vollzeit- und Teilzeitkräfte, die im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen beschäftigt sind. Unter der Annahme der maximalen Schätzwerte liegt die Zahl der Beschäftigten bei rund Vollzeit- und rund Teilzeitkräften. Eine Berechnung auf Basis der Mittelwerte ergibt rund Vollzeit- und Teilzeitkräfte. Hierbei handelt es sich um grobe Näherungswerte, die eher als Untergrenze zu verstehen sind, da die einzelnen Tätigkeitsdauern eher vorsichtig geschätzt und keine Fahrtzeiten zwischen verschiedenen Haushalten berücksichtigt wurden. 16

23 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Tabelle 3 Beschäftigungspotenziale haushaltsnaher Dienstleistungen in Hessen Beschäftigungspotenziale Vollzeitkräfte Teilzeitkräfte Minimum-Variante Maximum-Variante Mittelwert-Variante Quelle: Berechnungen der Hessen Agentur. Dennoch zeigen diese Schätzungen selbst in der Minimum-Variante ein deutlich größeres Beschäftigtenvolumen als die Daten aus der Statistik ausweisen. Während nach Auswertungen des Mikrozensus in Hessen Personen in Privathaushalten arbeiten, sind es in der hier vorgenommenen Schätzung rund bis Personen in Vollzeitbeschäftigung. Auch im Vergleich zu den Hessenwerten auf der Grundlage von vorliegenden bundesweiten Studien weisen die aus der Haushaltsumfrage ermittelten Ergebnisse ein größeres Beschäftigungspotenzial aus. Das aus der IZA-Studie umgerechnete Beschäftigungsvolumen liegt für Hessen bei Personen, wobei es sich hierbei um Beschäftigungspotenziale unter der Bedingung einer 50-prozentigen Lohnsubvention handelt. Die auf Hessen umgerechneten Werte aus der GIB-Studie liegen bei Haushalten und einem Beschäftigungspotenzial von Vollzeitkräften. Bei diesen Umrechnungswerten handelt es sich um relative Näherungswerte, da die ursprünglichen Ergebnisse nicht auf Bundesländerebene vorliegen und unter der Annahme der Gleichverteilung nach der Anzahl der Haushalte ermittelt wurden (vgl. Kapitel 3.4). 20 Darüber hinaus ist bei einem Vergleich der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass den Werten jeweils unterschiedliche Definitionen zugrunde liegen. So wird in der vorliegenden Analyse eine vergleichsweise breite Definition von haushaltsnahen Dienstleistungen verwendet. Reduziert man die Auswertung jedoch auf eine engere Definition der Dienstleistungen im und rund ums Haus liegt die Zahl der Nutzerhaushalte bei rund , dies entspricht rund 30 % aller hessischen Haushalte. Daraus resultiert ein Beschäftigungspotenzial von rund Vollzeitkräften (Mittelwert). Insgesamt offenbaren die Befragungsergebnisse selbst unter Berücksichtigung einer gewissen Fehlertoleranz - eine stärker ausgeprägte Nachfrage haushaltsnaher Dienstleistungen und dementsprechend ein wesentlich höheres Beschäftigungspotenzial als dies bestehende Statistiken und abgeleitete Untersuchungsergebnisse widerspiegeln. 20 Der in den Studien jeweils zugrunde liegende Wert für Gesamtdeutschland wurde unter der Annahme einer regionalen Gleichverteilung entsprechend der länderspezifischen Zahl der Haushalte für Hessen umgerechnet. Da länderspezifische Bedingungen, wie bspw. eine höhere Einkommenssituation in Hessen hierbei unberücksichtigt bleiben, ist von einer leichten Unterschätzung der Zahlen auszugehen. 17

24 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 Tabelle 4 Nachfrage nach haushaltsnahen Dienstleistungen und Beschäftigungspotenziale in Hessen Haushalte Beschäftigungspotenzial Mikrozensus (2005) Berechnungen aus IZA-Studie (2002) 1) 2) Berechnungen aus GIB-Studie (2004) 1) Berechnungen aus Sozio-ökonomischem Panel (2004) 1) Haushaltsbefragung der Hessen-Agentur (2006) Nachfrage insgesamt Minimum-Variante Maximum-Variante Mittelwert-Variante Nachfrage für Dienstleistungen im und rund ums Haus Minimum-Variante Maximum-Variante Mittelwert-Variante ) Die ursprünglichen Ergebnisse der Studien beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet und wurden unter der Annahme regionaler Gleichverteilung entsprechend der länderspezifischen Zahl der Haushalte auf Hessen umgerechnet. 2) Die Ergebnisse der Potenzialabschätzung gelten für die Annahme einer 50 %-igen Subventionierung der Lohnkosten. Quelle: Zusammenstellung der Hessen Agentur. 4.2 Struktur der Haushalte Haushalte mit Kindern vermehrt an haushaltsnahen Dienstleistungen interessiert Die Auswertung nach Haushaltstypen zeigt, dass Haushalte mit Kindern sich stärker für haushaltsnahe Dienstleistungen interessieren als Haushalte ohne Kinder. 63 % der Haushalte mit einem Erwachsenen und mindestens einem Kind nehmen externe Hilfe im Haushalt in Anspruch. Überdurchschnittlich stark ist das Interesse für haushaltsnahe Dienstleistungen auch für Haushalte mit zwei Erwachsenen und mindestens einem Kind (rund 59 %). Der Haushaltstyp mit dem relativ geringsten Interesse ist der von zwei Erwachsenen ohne Kind (rund 42 %). 18

25 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Abbildung 3 Haushalte mit haushaltsnahen Dienstleistungen nach Haushaltstyp (in %) Erwachsener mit mind. 1 Kind 2 Erwachsene mit mind. 1 Kind 59,2 63,0 Erwachsener ohne Kind 3 und mehr Erwachsene ohne Kind 3 und mehr Erwachsene mit mind. 1 Kind 2 Erwachsene ohne Kind 52,0 49,7 46,1 41, Quelle: Haushaltsumfrage der Hessen Agentur Insgesamt geben rund 58 % der Haushalte mit einem Kind und rund 56 % der Haushalte mit zwei und mehr Kindern Aufträge an externe Dienstleister. Bei Haushalten ohne Kinder ist dies bei rund 47 % der Fall. Das größere Interesse von Haushalten mit Kindern an haushaltsnahen Dienstleistungen lässt sich zum einen mit den spezifisch auf solche Familienkonstellationen ausgerichteten Dienstleistungen wie bspw. Kinderbetreuung erklären, zum anderen sind es insbesondere Haushalte mit Kindern, die auf externe Hilfe bei der Erledigung von Haushaltstätigkeiten angewiesen sind, vor allem dann, wenn beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 19

26 Haushaltsnahe Dienstleistungen Modul 1 Abbildung 4 Haushalte mit haushaltsnahen Dienstleistungen nach Vorhandensein von Kindern im Haushalt (in %) ,4 58,1 56,3 0 keine Kinder 1 Kind 2 und mehr Kinder Quelle: Haushaltsumfrage der Hessen Agentur Selbständige, Beamte und Angestellte fragen überdurchschnittlich häufig haushaltsnahe Dienstleistungen nach Bei Selbständigen-Haushalten ist die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen besonders hoch: Rund 75 % aller hessischen Selbständigen lassen Tätigkeiten im Haushalt von externen Dienstleistern erledigen. Bei Beamten- und Angestellten-Haushalten liegt der Anteil bei rund 58 bzw. 53 %. Vergleichsweise gering ist das Interesse bei Arbeiter-Haushalten; nur 38 % der Haushalte entscheidet sich für die externe Vergabe von haushaltsnahen Dienstleistungen. Aus dieser Verteilung nach der beruflichen bzw. sozialen Stellung des Haushaltes lässt sich eine Korrelation mit der finanziellen Situation der Haushalte vermuten. 20

27 HA Hessen Agentur GmbH Standortentwicklung Abbildung 5 Haushalte mit haushaltsnahen Dienstleistungen nach beruflicher/sozialer Stellung (in %) , ,1 52,5 46,9 40,2 38, Selbständiger Beamter Angestellter Rentner/Pensionär Sonstige* Arbeiter Sonstige*: Studenten, mithelfende Familienangehörige, Landwirte, sonstige Nichterwerbstätige Quelle: Haushaltsumfrage der Hessen Agentur Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen nimmt mit steigendem Einkommen tendenziell zu aber auch einkommensschwächere Haushalte sind starkes Kundenpotential Rund 46 % aller Haushalte mit einem Einkommen von weniger als monatlich Euro nehmen haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch. Etwas geringer ist der Anteil bei den Haushalten mit einem Einkommen von bis Euro pro Monat (rund 43 %). Bei darüber liegenden Einkommensklassen nimmt die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen bei steigendem Haushaltseinkommen zu. Fast drei Viertel aller Haushalte mit mehr als Euro kaufen haushaltsnahe Dienstleistungen ein. 21