Transferpreise & Funktionsverlagerungen aus Sicht eines internationalen Landmaschinen-Herstellers

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1 Transferpreise & Funktionsverlagerungen aus Sicht eines internationalen Landmaschinen-Herstellers Jörg Sauermann, CLAAS KGaA mbh, Leiter Steuern und Versicherungen

2 Agenda 1 Das Unternehmen CLAAS 2 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 3 Steuerplanung vs. Budgetierung 4 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung 5 Funktionsverlagerung 2

3 Agenda 1 Das Unternehmen CLAAS 2 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 3 Steuerplanung vs. Budgetierung 4 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung 5 Funktionsverlagerung 3

4 Das Unternehmen CLAAS Überblick Chronik des Familienunternehmens CLAAS Gründung durch August Claas Markteinführung des ersten Mähdreschers für und in Europa Erwerb der Mehrheit an RENAULT Agriculture S.A.S Aufstockung der Anteile auf 100 %, Umbenennung in CLAAS Tractor S.A.S. Globalität der Geschäftstätigkeit - 50 Tochtergesellschaften sowie 14 Minderheitsbeteiligungen weltweit - Global tätiges, kapitalmarktorientiertes Familienunternehmen Marktführer in der Erntetechnik - Weltmarktführer für Feldhäcksler - Marktführer für Mähdrescher in Europa 4

5 Das Unternehmen CLAAS Segmente Grain Tractor Forage Fertigungstechnik Landtechnik Industrietechnik Sales & Service Division (SSD) 5

6 Das Unternehmen CLAAS Landtechnik Erntemaschinen Traktoren 6

7 Das Unternehmen CLAAS Fertigungstechnik Schlüsselfertige Anlagen und Werkzeuge für die Automobilindustrie sowie Nietanlagen und Montagelinien für die Luft- und Raumfahrtindustrie 7

8 Das Unternehmen CLAAS in Zahlen Umsatz und Ergebnis vor Steuern in Mio Umsatz Ergebnis vor Ertragsteuern Bilanzierungsstandard : US-GAAP; seit 2004: IFRS 8 Überblick Markt und Umsatz GuV Bilanz Cashflow Kennzahlen Ausblick

9 Das Unternehmen CLAAS in Segmenten Umsatz nach Segmenten in Mio. 161 (+7,9 %) 43 (+4,1 %) in Mio. 132 (-17,9 %) 32 (-26,3 %) CLAAS Landtechnik CLAAS (+22,8 Fertigungstechnik %) CLAAS Industrietechnik (-9,7 %) 9 Überblick Markt und Umsatz GuV Bilanz Cashflow Kennzahlen Ausblick

10 CLAAS Landtechnik Standorte weltweit Produktionsgesellschaften Vertriebsgesellschaften 10

11 Agenda 1 Das Unternehmen CLAAS 2 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 3 Steuerplanung vs. Budgetierung 4 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung 5 Funktionsverlagerung 11

12 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Dokumentationsvorschriften International - Entwicklung Länder mit TP-Regelungen Australia USA Canada Brazil Mexico Australia USA UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Hungary Germany Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Taiwan Hungary Germany Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Argentina Taiwan Hungary Germany Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Turkey Israel Argentina Taiwan Hungary Germany Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Spain Sweden Estonia Turkey Israel Argentina Taiwan Hungary Germany Netherlands Portugal India Poland Italy China Belgium Denmark UK France S. Korea Canada Brazil Mexico Australia USA Zeit 12

13 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Gesetzliche Grundlagen in Deutschland - Für KapGes 8 (1) und (3) KStG Verdeckte Einlage / Verdeckte Gewinnausschüttung - 1 (1) AStG Fremdvergleichgrundsatz für Geschäfte (insb. Transferpreise) mit nahestehenden Personen (Beteiligung wesentlich = > 25%) - DBA Fremdvergleichsgrundsatz Art. 7 (2) und Art. 9 (1) und (2) OECD-MA - 90 Abs. 3 AO enthält die gesetzliche Verankerung der Verpflichtung zur Dokumentation von Verrechnungspreisen Angemessenheit der Preisgestaltung Zeitnahe Aufzeichnung nur bei außergewöhnlichen Geschäftsvorfällen Aufzeichnungspflichten auch zwischen Stammhaus und Betriebsstätte Vorlagefrist 60 Tage nach Aufforderung der Finanzbehörde, für außergewöhnliche Geschäftsvorfälle 30 Tage 13

14 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Rechtsverordnungen und Verwaltungsnormen - BMF Schreiben vom : Verwaltungsgrundsätze Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Beck Steuererlasse 725 1/1) - Rechtsverordnung zur Bestimmung von Art, Inhalt und Umfang der Dokumentation nach 90 (3) AO (Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung GAufzV vom , BGBl I, 2296) - BMF Schreiben vom (76 Seiten!): Verwaltungsgrundsätze Verfahren (Beck Steuererlasse 725 1/5 ) - International: OECD-Guidelines vom Verrechnungsgrundsätze für Multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen 14

15 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Transferspreismethoden Zur Ermittlung von konzerninternen unter Berücksichtigung der getragenen Risiken und ausgeübten Funktionen - fremdüblichen Preisen Transaktionsbezogene Methoden Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus Method C+) Wiederverkaufspreismethode (Resale Price Method RPM) Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price (Transaction) Method (CUP) Gewinnbezogene Methoden Transaktionsbezogene Nettomargenmethode (transaction net margin method TNMM) Gewinnaufteilungsmethode (profit split method - PSM) Gewinnvergleichsmethode (comparable profits method CPM) 15

16 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Wiederverkaufspreismethode RPM Abschnitt 2.14 OECD Verrechnungspreisrichtlinien*: Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein Produkt, das von einem verbundenen Unternehmen erworben worden ist, an ein unabhängiges Unternehmen weiterveräußert wird. Dieser Preis (der Wiederverkaufspreis) wird sodann um eine angemessene Bruttomarge reduziert und stellt den Betrag dar, aus dem der Wiederverkäufer seine Aufwendungen für den Vertrieb und sonstige betriebliche Aufwendungen zu bestreiten hat und angesichts der wahrgenommenen Funktionen (unter Berücksichtigung des Kapitaleinsatzes und der übernommenen Risiken) einen angemessenen Gewinn zu erzielen sucht. Der Restbetrag, der nach Abzug der Bruttomarge verbleibt, kann nach einer Berichtigung aufgrund der sonstigen Kosten, die mit dem Kauf des Produktes im Zusammenhang stehen (z.b. Zollabgaben) als Fremdpreis für die ursprüngliche Lieferung zwischen den verbundenen Unternehmen angesehen werden. * vgl. zum Anwendungsbereich Tz a) Verwaltungsgrundsätze Verfahren 16

17 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Wiederverkaufspreismethode RPM Beispiel (fiktiv): Die CLAAS Vertriebsgesellschaft (VG) in Frankreich veräußert einen MD Lexion 490 an einen unabhängigen französischen Landmaschinenhändler für 100 Geldeinheiten (GE). Die VG hat für dieses Geschäft Vertriebskosten von 8 GE und einen üblichen Margenanspruch von 3 GE. Sonstige Kosten fallen für dieses Geschäft nicht an. CLAAS MD Produzent in D CLAAS VG in FRA Bruttomargenanspruch von = 11 GE MD zum Preis von 100 GE Dritthändler Der fremdübliche Preis für den MD Lexion 490 retrograd ermittelt nach der Wiederverkaufspreismethode - zwischen CLAAS Produzent und der CLAAS VG beträgt somit 89 GE (100 GE Bruttomarge sonstiger Kosten der VG) 17

18 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Wiederverkaufspreismethode RPM Anwendbarkeit: Die Wiederverkaufspreismethode eignet sich für Unternehmen im Vertriebsbereich. Dem Vertriebsunternehmen wird unabhängig vom Gesamtergebnis eine feste Marge zugewiesen. Dies führt dann zu korrekten Ergebnissen, wenn das liefernde Unternehmen eine strategietragende Rolle hat, da diesem der Residualgewinn zugeordnet wird. Dem Vertriebsunternehmen als Routineunternehmen werden dagegen eher geringe, aber dafür stabile Gewinne aus den Transaktionen zugeordnet. Vorteile - Nachweis der Fremdüblichkeit ggf. indirekt möglich - eventuell Datenbanken einsetzbar Nachteile - vergleichbare Unternehmen für fremdübliche Bruttomargen schwer zu ermitteln - Vergleichbarkeit schwierig je mehr Funktionen und Risiken das Vertriebsunternehmen übernimmt (z. B. Marketingstrategie, Absatzrisken etc.) - Gewinnerzielungspotenzial der Vertriebseinheit wird vernachlässigt 18

19 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Transaktionsbezogene Nettomargenmethode TNMM Abschnitt 3.26 OECD Verrechnungspreisrichtlinien*: Die geschäftsfallbezogene Nettomargenmethode (nachfolgend kurz Nettomargenmethode) untersucht die Nettogewinnspanne in Bezug auf eine geeignete Grundlage (z.b. Kosten, Umsatz, Kapital), die ein Steuerpflichtiger aus einem konzerninternen Geschäft erzielt. * vgl. zum Anwendungsbereich Tz Verwaltungsgrundsätze Verfahren 19

20 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Transaktionsbezogene Nettomargenmethode TNMM Beispiel (fiktiv): Die CLAAS Vertriebsgesellschaft (VG) in Frankreich veräußert landwirtschaftliche Maschinen an unabhängige französische Landmaschinenhändler. Sie übt mit diesem Geschäft nur eine Routinefunktion aus. Unabhängige Unternehmen mit der gleichen Routinefunktion erzielen, wie aus einer Danbankanalyse ersichtlich ist, Bruttoumsatzrenditen von 2-3%. Der Umsatz der VG im Jahr 2009 beträgt 10 Geldeinheiten (GE). Die Vertriebs- und Sonstigen Kosten belaufen sich auf 1 GE. CLAAS MD Produzent in D CLAAS VG in FRA Umsatz = 10 GE Vertriebs- + Sons.= 1GE Landw. Maschinen Dritthändler Der fremdübliche Preis für die Maschinen ermittelt nach der Nettomargenmethode - zwischen CLAAS Produzent und der CLAAS VG liegt somit zwischen 8,7 und 8.8 GE (Umsatzrendite con 2-3% = 0,2 bis 0,3 GE Gewinn vor Steuern = 10-1-Wareneinsatz) 20

21 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Transaktionsbezogene Nettomargenmethode TNMM Anwendbarkeit: Es darf nur auf die Nettomarge aus einem Geschäftsvorfall bzw. wirtschaftlich zusammenhängenden Geschäftsvorfällen abgestellt werden. Die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wird derzeit nur anerkannt, wenn wegen des Fehlens oder der Mängel von Fremdvergleichsdaten keine Standardmethode angewendet werden kann und das getestete Unternehmen nur Routinefunktionen wahrnimmt. Vorteile - relativ einfache Handhabung - kann auf Grundlage von Datenbankanalysen erfolgen Nachteile - wird nur anerkannt, wenn die Voraussetzungen keiner Standardmethode gegeben sind - nur für Routineunternehmen anwendbar 21

22 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Kostenaufschlagsmethode - Cost Plus Method C+ Abschnitt 2.32 OECD Verrechnungspreisrichtlinien: Die Kostenaufschlagsmethode geht von den Kosten aus, die dem Lieferanten (oder dem Erbringer der Dienstleistung) bei einem konzerninternen Geschäft für Lieferungen oder Dienstleistungen erwachsen. Es erfolgt sodann ein angemessner Kostenaufschlag (cost plus mark-up), um einen angemessenen, den wahrgenommenen Funktionen und dem Marktbedingungen entsprechenden Gewinn zu erzielen. Durch Hinzurechnung des Kostenaufschlages zu den genannten Kosten gelangt man zum Fremdpreis für das konzerninterne Geschäft. Anwendungsbeispiele unter Punkt 5 Funktionsverlagerung * vgl. zum Anwendungsbereich Tz a) Verwaltungsgrundsätze Verfahren 22

23 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 1 (1) GAufzV S.2 Die Aufzeichnungen müssen das ernsthafte Bemühen des Stpfl. belegen, Aufzeichnungspflichten nach 4 GAufzV zu 90 Abs. 3 AO Allgemeine Informationen Geschäftsbeziehungen zu nahestehender Person Funktions- und Risikoanalyse Verrechnungspreisanalyse Beteiligungsverhältnisse mit nahestehenden Personen Organisatorische und operative Konzernstruktur Beschreibung der Tätigkeitsbereiche des Steuerpflichtigen Art und Umfang der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen Übersicht über die den Geschäftsbeziehungen zugrunde liegenden Verträge und Veränderungen Liste der wesentlichen immateriellen WG Ausgeübte Funktionen und Risiken Vereinbarte Vertragsbedingungen mit nahestehenden Personen Markt- und Wettbewerbsverhältnisse Wertschöpfungskette und -beitrag Darstellung der Verrechnungspreismethoden und deren Anwendung Begründung der angewandten Methode Informationen über die Berechnung der angewandten Methode Aufbereitung der zum Vergleich herangezogenen Preise bzw. Finanzdaten 23

24 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften Strafvorschriften bei Nichtbeachtung der Dokumentationspflichten nach 90 Abs. 3 AO 162 Abs. 3 AO: Schätzung Bei Nichtvorlage, bei im Wesentlichen unverwertbaren Aufzeichnungen oder bei nicht zeitnah erstellten Aufzeichnungen 162 Abs. 4 AO: Strafzuschläge Bei Nichtvorlage oder bei im Wesentlichen unverwertbaren Aufzeichnungen 5% bis 10% der Einkommenskorrektur (mind ) Bei verspäteter Vorlage mind. 100 p. Tag der Fristüberschreitung, max. 1 Mio. fehlerhafte Dokumentation Keine oder unbrauchbare Dokumentation verspätete Dokumentation keine Sanktionen Schätzung am oberen Rahmen + Strafzuschlag (5-10 % der Zuschätzung) Verspätungszuschlag (mind. 100 /Tag) 24

25 Agenda 1 Das Unternehmen CLAAS 2 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 3 Steuerplanung vs. Budgetierung 4 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung 5 Funktionsverlagerung 25

26 Steuerplanung vs. Budgetierung Funktionen in der CLAAS Gruppe Das Geschäftsmodell der CLAAS Gruppe ist im Segment Landtechnik geprägt durch die konsequente Trennung von Produzenten ( IP- Träger ) und Vertriebsgesellschaften Zwischen PGs und VGs liegt daher auch die entscheidende Schnittstelle für die Bildung internationaler Transferpreise Daneben sind im Segment Landtechnik internationale Verrechnungspreise zwischen Zuliefer- und Montagewerken und Produzenten sowie für Management- und zentrale Dienstleistungen zu finden Die Segmente Industrietechnik und Fertigungstechnik haben im Konzern eine weitgehende Alleinstellung Ansatzpunkt für ein Transferpreis-System Zulieferer Produzent VG Montagewerke 26

27 Steuerplanung vs. Budgetierung Bedeutung konzerninterner Transferpreise Erfolgsmessung Erfolgsabgrenzung für Zwecke des externen Rechnungswesens Koordination und Lenkung Funktionen von Transferpreisen Steuerlich sachgerechte Einkunftsabgrenzung Unternehmens-/ Investitionsplanung Steueroptimierung im Konzern 27

28 Steuerplanung vs. Budgetierung Zielkonflikt Steuerplanung Transfer-Preise arm s length Ausgleich zwischen Steueransprüchen Budget der Management-Erfolgsrechung progressiv, zielorientiert neigt zur Übersteuerung Problem: Wurden Budgets der VGs nicht erreicht konnte einerseits eine funktionsgerechte Rendite nicht dargestellt werden war dies oft Anlass für unterjährige Stützungsmaßnahmen Folge: vor Einführung des Transferpreissystems Bindung hoher Kapazitäten durch Verhandlungen zwischen VG und PG Gewährung von Verkaufshilfen, Marktstützungen oder Kostenzuschüssen im Einzelfall oft mit steuerlichen Argumenten zufällige Ergebnisse im Soll-Ist-Vergleich der Erfolgsrechnung: keine effektive Budgetkontrolle, keine Vergleichbarkeit, Verwischung der Zielstellungen 28

29 Steuerplanung vs. Budgetierung CLAAS-Anforderungen an ein Transferpreissystem Vergleichbarkeit der Kennzahlen der Vertriebsgesellschaften, d. h. Erhaltung der Aussagekraft der Management-Erfolgsrechung (Soll/ Ist), daher keine unterjährigen Subventionen wie Marktstützungen, Kostenzuschüsse Schluss mit der Bindung erheblicher Management-Kapazitäten durch Diskussionen/Verhandlungen unterjähriger Stützungsmaßnahmen Verschleierungen in den Kosten der Instrumentalisierung steuerlicher Argumente für kaufmännische Zwecke 29

30 Agenda 1 Das Unternehmen CLAAS 2 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 3 Steuerplanung vs. Budgetierung 4 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung 5 Funktionsverlagerung 30

31 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung Ermittlung der Transferpreise in zwei Stufen Stufe 1: Ermittlung eines vorläufigen Transferpreises Aufteilung der budgetierten Produktmarge zwischen PG und VG Stufe 2: Ermittlung eines endgültigen ( arm s length ) Transferpreises Ermittlung auf der Basis einer Bandbreite fremdüblicher Renditen (Benchmark - Studien) 31

32 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung Zwei-Stufen-System: Vorteile Transparenz und Vergleichbarkeit des Produktergebnisses unabhängig voneinander in PG und VG Transparenz und Vergleichbarkeit der Kostenstrukturen, insbesondere in den VG Setzung von Anreizen zur Promotion renditestarker Produkte gleichermaßen in VG und PG Stabiler Ausgleich steuerlicher Risiken 32

33 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung Dokumentation der Verrechnungspreise Europa Nordamerika -Zentrale Dokumentation in der Holding -Basis: Benchmark -Studien Vertrieb -Sprache: English Argentinien Indien -lokale Dokumentation als Ausgangsbasis 33

34 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung Betriebsprüfungsthemen Intensive und abgestimmte Auseinandersetzung mit dem Transferpreissystem: Benchmark-Studien: konkrete Untersuchung der Comparables Alter der Daten, Häufigkeit der Updates Zinssätze für die Berechung der W/C-Adjustments Methodik: Anwendung einer Bandbreite statt einer festen Zielrendite Überprüfung der Daten aus den verwendeten Datenbanken Durchführung: Kalkulation von Transferpreisen Überprüfung der ausländischen Berechnungsgrundlagen 34

35 Agenda 1 Das Unternehmen CLAAS 2 Transferpreismethoden und Dokumentationsvorschriften 3 Steuerplanung vs. Budgetierung 4 CLAAS Transferpreissystem in der Umsetzung 5 Funktionsverlagerung 35

36 Funktionsverlagerung Rechtsnormen und Verwaltungsanweisungen 1 Abs. 3 AStG (in Kraft seit ) Funktionsverlagerungsverordnung (FVerlV) v (Rechtsgrundlage: 1 Abs. 3 Satz 13 AStG) BMF Schreiben Entwurf (72 Seiten!) vom Verwaltungsgrundsätze - Funktionsverlagerung Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Verabschiedet durch den Bundesrat am , : Gesetz im BGBl I, S veröffentlicht) Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV) v , geändert durch UnternStRefG 2008 Verwaltungsgrundsätze-Verfahren (BMF v ) 36

37 Funktionsverlagerung Grenzüberschreitende Funktionsverlagerung, 1 Abs. 3 AStG Gemäß 1 Abs. 3 Sätze 9ff. AStG wird bei Verlagerung betrieblicher Funktionen ins Ausland eine Gesamtbetrachtung anhand eines sog. Transferpakets vorgesehen, wobei das damit verbundene sog. Gewinnpotential ermittelt und der Besteuerung in Deutschland zugrunde gelegt werden soll. Anm: Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften erlaubt durch Änderung von 1 (3) S. 9 u 10 AStG eine von der Transferpaketbetrachtung losgelöste Einzelbewertung aller WG unter Ausschluss der Residualgröße des selbstg. GoF, sofern ein wesentliches immat. WG genau beziechnet wird Definition Funktion gem. 1 Abs. 1 FVerlV Eine Funktion ist eine Geschäftstätigkeit, die aus einer Zusammenfassung gleichartiger betrieblicher Aufgaben besteht, die von bestimmten Stellen oder Abteilungen eines Unternehmens erledigt werden. Sie ist organischer Teil eines Unternehmens, ohne dass ein Teilbetrieb im steuerlichen Sinne vorliegen muss Definition Transferpaket gem. 1 Abs. 3 FVerlV Ein Transferpaket im Sinne des 1 Abs. 3 Satz 9 des AStG besteht aus einer Funktion und den mit dieser Funktion zusammenhängenden Chancen und Risiken sowie den Wirtschaftsgütern und Vorteilen, die das verlagernde Unternehmen dem übernehmenden Unternehmen zusammen mit der Funktion überträgt oder zur Nutzung überlässt, und den in diesem Zusammenhang erbrachten Dienstleistungen 37

38 Funktionsverlagerung Gemäß BMF Entwurf Verwaltungsgrundsätze - Funktionsverlagerung kommen als Funktionen folgende Tätigkeiten in Betracht: - Geschäftsleitung, - Forschung und Entwicklung, - Materialbeschaffung, - Lagerhaltung, - Produktion, - Verpackung, - Vertrieb, - Montage - Bearbeitung oder Veredelung von Produkten, - Qualitätskontrolle, - Finanzierung, - Transport, - Organisation, - Verwaltung, - Marketing, - Kundendienst 38

39 Funktionsverlagerung Bewertung des Transferpakets ( 1 (3) S. 9 AStG Übertragendes Unternehmen Gewinnpotential vor Verlagerung./. Gewinnpotential nach Verlagerung Preisuntergrenze Funktionsverlagerung Entspricht dem zu bewertenden Transferpaket Übernehmendes Unternehmen Gewinnpotential nach Verlagerung./. Gewinnpotential vor Verlagerung Preisobergrenze Einigungsbereich Wenn nichts anderes glaubhaft gemacht wird, erfolgt Ansatz des Mittelwertes ( 1 Abs. 3 S. 7 AStG). 39

40 Funktionsverlagerung Hypothetischer Fremdvergleich ( 1 (3) S. 5 ff. AStG Keine Vergleichsdaten (lt. BMF: Regelfall) Hypothetischer Fremdvergleich Ertragswertverfahren Planrechnungen Gewinnerwartung Leistender Gewinnerwartung Empfänger Mindestpreis Höchstpreis Einigungsbereich Bewertung unter Berücksichtigung funktionsund risikoadäquater Kapitalisierungszinssätze hieraus: wahrscheinlichster Wert widerlegbare Vermutung: Mittelwert Annahme der Kenntnis aller Umstände 1 (1) AStG (2008) 40

41 Funktionsverlagerung Folgende Geschäftsmodelle fallen wohl nicht unter die Besteuerung einer Funktionsverlagerung: bloße Funktionsverdopplung (Ausweitung von Kapazitäten): Bsp.: Verdoppelung der Produktion von Mähdreschern durch Produktion im Ausland (unschädlich sofern es innerhalb von 5 Jahren zu keiner Einschränkung der Ausübung der betreffenden Produktion (Funktion) beim deutschen Unternehmen kommt) verlängerte Werkbank (siehe folgendes Beispiel 2): Voraussetzung: Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter allenfalls nur in sehr geringem Umfang möglich Lizenzmodelle : entgeltliche Nutzung statt Übertragung immaterieller Wirtschaftsgüter 41

42 Funktionsverlagerung Beispiel 1 Übertragung der Produktion nach Polen Sachverhalt (fiktiv): Aufgrund wachsenden Preisdrucks verlegt die C-GmbH die Maschinenbaureihe MD S1 in ihre polnische Tochtergesellschaft. Es werden alle notwendigen Produktionsanlagen sowie alle zugehörigen immateriellen WG (Know-how, Schutzrechte etc.) auf die polnische Gesellschaft übertragen. In D wurden mit der Baureihe des MD S1 nur noch geringe Gewinne erwartet, in Polen werden aufgrund der niedrigen Produktionskosten (Arbeitskosten, Investitionsvergünstigung, niedrigerer Steuersatz) Standortvorteile realisiert. In D gelingt es der C-GmbH im gleichen Jahr der Verlagerung, ein erfolgreiches Nachfolgeprodukt - den MD W - am Markt zu platzieren. Der Umsatz mit dem MD W liegt bereits in dem Jahr der Verlagerung über dem Umsatz, der mit dem MD S1 erwartet worden wäre. (vgl. Endres/Oestereicher, IStR, Beihefter zu Heft 20/2009) Ausgliederung Produktion MD S1 C-GmbH in D Platzierung des Produktes MD anstelle des MD S1 Übertragung aller zugehörigen materiellen und immateriellen WG Markt TG in Polen Vermarktung auf eigene Rechnung MD S1 42

43 Funktionsverlagerung Beispiel 1 Übertragung der Produktion nach Polen Position Finanzverwaltung (1): Alle immateriellen WG der verlagerten Baureihe gehen auf die Gesellschaft in PL über die betreffende Funktion wird in D eingestellt. Unerheblich ist, dass ein Nachfolgeprodukt am Markt platziert wird und sogar eine Umsatzsteigerung im Vergleich zum alten Produktportfolio erreicht wird, da dieses Nachfolgeprodukt auf anderen immateriellen WG beruht. Bewertung des Transferpakets über die Einzelpreise der Wirtschaftsgüter hinaus. Der betriebswirtschaftlich begründete Gesamtwert (Barwert) hängt ab von: - den Reingewinnen nach Steuer, die aus der verlagerten Funktion zu erwarten sind - Kapitalisierungszeitraum (unbegrenzt!) - Kapitalisierungszinssatz 43

44 Funktionsverlagerung Beispiel 1 Übertragung der Produktion nach Polen Position Finanzverwaltung (2): Einigungsbereich liegt zwischen Mindestpreis für die Abgabe und Höchstpreis für den Erwerb (inkl. aller Sandortvorteile sowie Synergieeffekte), ermittelt aufgrund von Funktionsanalysen und innerbetrieblichen Planrechnungen. Wert aus dem Einigungsbereich der mit höchster Wahrscheinlichkeit dem Fremdvergleichgrundsatz entspricht ist anzusetzen. Kann der Stpfl. keinen solchen Wert glaubhaft machen, ist der Mittelwert des Einigungsbereiches anzusetzen. Nachträgliche Abweichungen von der geplanten Gewinnentwicklung sind zu berücksichtigen, es erfolgt eine Neuberechnung anhand der tatsächlichen Gewinne. 44

45 Funktionsverlagerung Beispiel 1 Übertragung der Produktion nach Polen Anmerkungen: Keine Funktionsverdoppelung, da die Produktion der Baureihe MD S1 in D eingestellt wurde und auch die immateriellen WG, auf deren Grundlage die russische Gesellschaft das Hersteller- und Vertriebsrecht erwirbt, durch die C-GmbH aufgegeben wurden. -- > Gesamtes Ertragspotential wurde übertragen. Die Produktion des Nachfolgeproduktes MD W basiert auf neuen immateriellen WG. Unbegrenzter Kapitalisierungszeitraum nicht realitätsnah, da in der Regel die übertragenen WG sich nicht selbst erhalten bzw. auch ein im Ausland aktiviertes Transferpaket über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben wird. 45

46 Funktionsverlagerung Beispiel 2 Übertragung der Produktion auf einen irischen Auftragsfertiger Sachverhalt (fiktiv): Zur Begrenzung der Produktionskosten plant die C-GmbH die Ausgliederung der Produktion für Zulieferteile der Maschinenbaureihe Feldhäcksler auf die Tochtergesellschaft in Irland. Die notwendigen Produktionsanlagen (Marktwert 10 Geldeinheiten) sollen auf die irische Gesellschaft übertragen werden. Diese hat nach den Vorgaben der C-GmbH die Zulieferteile zu fertigen. Im Vertrag über die Auftragsfertigung ist vorgesehen, dass die C-GmbH das für die Fertigung erforderliche Know-how unentgeltlich beistellt. Die irische Gesellschaft wird nur für die C-GmbH tätig, die die Produktionsmengen langfristig zu einem nach der Kostenaufschlagsmethode bestimmten Preis abnimmt. Der Aufschlagsatz auf die Kosten soll 4% betragen. Die jährlichen Kosten liegen bei 20GE. (vgl. Endres/Oestereicher, IStR, Beihefter zu Heft 20/2009) C-GmbH in D Ausgliederung Zulieferteile Feldhäcksler Übertragung Produktionsanlagen (Markwert 10GE) TG in Irland Vertrag: - Übertragung Produktionsanlagen - Überlassung Know how der C-GmbH kostenlos - Produktion nur für C-GmbH zu cost plus Konditionen (Aufschlag 4%) 46

47 Funktionsverlagerung Beispiel 2 Übertragung der Produktion auf einen irischen Auftragsfertiger Position Finanzverwaltung: irische TG (als übernehmendes Unternehmen) übt die Funktion (Produktion Zulieferteile) ausschließlich ggü. der C-GmbH (verlagerndes Unternehmen) aus. Entgeltbestimmung erfolgt nach der Kostenaufschlagmethode Es wird in dieser Konstellation davon ausgegangen, dass mit dem übergehenden Transferpaket keine wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgüter und Vorteile übertragen werden. Die Zahlung eines besonderen Entgeltes, über die Werte (Einzelpreisbestimmung) der übertragenen Wirtschaftsgüter (Produktionsanlagen Marktwert 10GE ) hinaus, erfolgt nicht. Kosten für das beigestellte Know-how dürfen nicht in die Kostenbasis der TG einbezogen werden 47

48 Funktionsverlagerung Beispiel 2 Übertragung der Produktion auf einen irischen Auftragsfertiger Anmerkungen: Ist es richtig Standortvorteile (Kostenvorteil, Investitionsvergünstigungen etc.) unter Anwendung der Kostenaufschlagsmethode generell dem Auftraggeber (im Beispiel der C- GmbH) zuzuordnen? Kapitalkosten von Investitionen bedenken Im Beispiel erzielt das Unternehmen bei einer Kostenbasis von 20GE mit einem 4% Aufschlag 0,8 GE Gewinn. Beträgt der Kapitalisierungszinssatz 8%, erwirtschaftet das Unternehmen mit diesem Gewinn gerade die Kapitalkosten seiner Investition von 10GE. Im Einzelfall kann es aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse zu einer Abweichung von der grundsätzlichen Vorstellung das Auftragsfertiger (Routineunternehmen) kleine aber relativ stabile Gewinne erzielen kommen. 48

49 Funktionsverlagerung Problematik der Funktionsverlagerung in der Praxis Sehr allgemein und weit gefasster konturloser Tatbestand deutsche Regelungen gehen weit über das international Übliche hinaus Grenzüberschreitende Verlagerung von Unternehmensteilen oder Reorganisation von Aufgaben birgt das hohe Risiko der deutschen Besteuerung von künftigen Gewinnerwartungen im Ausland (Besteuerung von Standortvorteilen und Synergieeffekten des übernehmenden Unternehmers) Gefahr der Doppelbesteuerung, da Anschaffungskosten von Transferpaketen im Ausland die steuerliche Bemessungsgrundlage allenfalls teilweise mindern. Extrem langer Beobachtungszeitraum von bis zu 10 Jahren für nachträgliche Wertänderungen ( 1 Abs. 3, S.12 AStG) Hoher Dokumentationsaufwand ( 90 (3) AO i.v.m. GAufZ i.v.m. 162AO Im Ergebnis: Wirtschaftshemmnis durch Exit - Besteuerung 49

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