Fragen der Piratenfraktion zum eeducation Masterplan an alle Bezirke

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Wissenschaft Tel.: (9227) II B - Fax: (9227) An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Haushaltsgesetz 2012/2013 Kapitel 1000 Titel Fragen der Piratenfraktion zum eeducation Masterplan an alle Bezirke zur 10. Sitzung des Hauptausschusses vom 30. März 2012 Rote Nr HA-Bericht Nr. 47 Ansatz des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres (in Planung): Ansatz des kommenden Haushaltsjahres (in Planung): Ist des abgelaufenen Haushaltsjahres: Verfügungsbeschränkungen: Aktuelles Ist (Stand ) 151 Die Piratenfraktion hat dem Hauptausschuss unter Bezugnahme auf die 10. Sitzung am Fragen zum eeducation Masterplan an alle Bezirke übermittelt. Die Umsetzung des eeducation Berlin Masterplans obliegt federführend der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Unabhängig von den Antworten der Bezirke werden nachstehend die Fragen 1-12 in der Reihenfolge der Nennung beantwortet. Die Beantwortung der Frage 13 Wie ist der Stand der Umsetzung des Masterplans bei Ihnen? kann ausschließlich durch die jeweiligen Bezirke erfolgen. Fragen Wie viele der Fortbildungsmodule sind verwirklicht? Zu wie vielen gibt es konkrete Angebote? Welche Fortbildungsmodule werden zur Zeit nicht angeboten? Wie wird die Fortbildung zertifiziert? Wer kontrolliert die Umsetzung der Fortbildungsinhalte in der Schule? Im Rahmen des Fortbildungskonzepts des eeducation Berlin Masterplans wurden nachstehende Fortbildungsmodule, die permanent als Lehrerfortbildung durch die Regionale Fortbildung angeboten werden, entwickelt. A-Module Multimedia Teacher A 1: "Einführung IT und Internet I" A 2: "Textverarbeitung" A 3: "Einführung IT und Internet II" A 4: "Präsentation" A 6: "Medienrecht" A 7: "Digitale Bildbearbeitung I" A 9: "Tabellenkalkulation und A 10: "Einführung Lernplattformen (Moodle)" grafische Darstellung I"

2 Modul A 5 "Anwendung von Lernsoftware im Unterricht" wird im Rahmen des Projektes INTEL - Lehren interaktiv (Leitprojekt eeducation Masterplan) vermittelt. Modul A 8 Lernen mit Edutainment" liegt im Konzept vor. Die Durchführung ist geplant. B-Module Advanced- Multimedia Teacher B 1: Lernplattformen im Unterricht (Moodle)" B 2: Gestaltung von binnendifferenzierten Lernarrangements" B 3: Anpassung von Software an Lernerbedürfnisse" B 4: Umgang mit Daten beim Nutzen von Lernplattformen (Moodle) B 5: Modellprojekt Pädagogische Schulentwicklung (PSE) und IT 2 Modul B 5 Fachspezifische unterrichtspraktische Anwendungen I wird in einer zweiten Variante ebenfalls im Rahmen des Projektes INTEL - Lehren interaktiv (Leitprojekt eeducation Berlin Masterplan) vermittelt. C-Module E-Learning- Tutor C 3 Konzeption und Gestaltung von Lernplattformen liegt im Konzept vor, wird aber mangels Nachfrage derzeit nicht angeboten. Die Erarbeitung weiterer C-Module (E-Learning-Tutor) sowie D-Module ( Multimedia Master Teacher ) ist geplant. Die Fortbildungsmodule werden von erfahrenen Fortbildnern erstellt. Nach einer fachlichen Prüfung werden sie zur Durchführung der Lehrerfortbildung bestätigt. Die Fortbildungen des eeducation Berlin Masterplans werden im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft von den Berliner Volkshochschulen als Kooperationspartner durchgeführt. Zu jeder Veranstaltung wird eine Teilnehmerbefragung erhoben, die u. a. auch auf Inhalt und Methode der Fortbildungsveranstaltung abhebt. Sofern erforderlich, wird das Modulkonzept ergänzt/korrigiert. Lehrerfortbildung dient dem Ziel, die pädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte zu erhöhen und das pädagogische Personal in seiner Professionalität zu stärken. Wegen der Komplexität des pädagogischen Prozesses gibt es jedoch keine unmittelbare Auswirkung einer konkreten Fortbildung auf den schulischen Bildungs- und Erziehungsvorgang. Allerdings lässt sich sehr wohl eine Korrelation zwischen Unterstützungsmaßnahmen für die Schule (zu denen auch die Lehrerfortbildung zählt) und definierten Items der Schul- und Unterrichtsentwicklung darstellen. Die Ergebnisse dieser Entwicklungsprozesse werden durch externe (z. B. Schulinspektion) oder interne Evaluationen erfasst. Frage 4: Läuft die Finanzierung des eeducation Masterplan tatsächlich 2013 aus? Ist eine Fortsetzung in Aussicht gestellt? Bleiben Schulen übrig, die nicht vom Masterplan profitiert haben? Wird es bald ein Zwei-Klassen-Schulsystem geben, die einen mit IT ausgestattet, die anderen nicht? Der eeducation Berlin Masterplan wird seit mehr als fünf Jahren als zentrales Konzept für die IT-gestützte Bildung erfolgreich umgesetzt. Ein Schwerpunkt bei der Umsetzung des Masterplans ist die Entwicklung von Medienkompetenz bei Lehrenden und Lernenden. Im Vordergrund stehen vor allem die Qualifizierung der Pädagoginnen und Pädagogen und die Unterstützung ihres Unterrichts durch Medienprojekte. Da zur Erreichung dieses Ziels eine ausreichende und funktionstüchtige Ausstattung unerlässlich ist, werden diese Maß-

3 3 nahmen des Masterplans flankiert durch die Ausstattung der Schulen mit modernster Computertechnik auf der Grundlage von berlinweit geltenden Standards. Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorhandenensein eines prüffähigen Medienkonzepts sowie die Bereitschaft der Schule, einen entsprechenden Projektbericht zu liefern. Der kompetente und verantwortungsvolle Umgang mit den Digitalen Medien ist eine Herausforderung für unsere Gesellschaft. Die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran und die Schule ist Teil der Gesellschaft. Keine Schule, keine Lehrerin und kein Lehrer werden ohne die für die Teilhabe erforderlichen Kulturtechniken in Zukunft auskommen. Die Qualifikationen und der Umgang mit Medien und IT-gestütztem Unterricht müssen daher kontinuierlich an die sich mit großer Schnelligkeit verändernden Technologien (aktuell Tablet- PC s, Whiteboards, etc.) Schritt halten, um den Heranwachsenden eine zeitgemäße Bildung zu ermöglichen. Masterplan-Projekte werden aus Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB-Stiftung) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Der dem Abgeordnetenhaus zur Beratung vorgelegte Haushaltsplan 2012/2013 enthält einen Ansatz von jeweils 1,285 Mio. und dient u. a. der Ko-Finanzierung. Planungen über 2013 hinaus stehen unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung soll die Vernetzung der Schulen und deren Ausstattung mit digitalen Medien im Rahmen des eeducation Berlin Masterplan vorangetrieben werden und für die Nutzung digitaler Medien in allen Unterrichtsfächern ein Programm zur Lehrerfortbildung unterstützt werden. Gemäß 7 SchulG gestaltet und organisiert jede Schule den Unterricht, die Erziehung, das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Im Rahmen dessen erhält sie von der zuständigen Schulbehörde die erforderlichen Mittel, d.h. auch die Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschl. der Informations- und Kommunikationstechnik, so dass es grundsätzlich kein Zwei-Klassen-Schulsystem geben wird, die einen mit IT ausgestattet, die anderen nicht. Es können aber dennoch deutliche Unterschiede bestehen, da es der Eigenverantwortung der Schule obliegt, Medien- und IT-Konzepte zu entwickeln, Schwerpunkte zu setzen, Pilotprojekte durchzuführen. Wie bisher wird es Schulen geben, die sich an den Maßnahmen des eeducation Berlin Masterplan beteiligen und solche, die andere Schwerpunkte setzen. Frage 5: Entspricht es der Realität, dass Schulen gebrauchte PC s erhalten? Wie viele sind davon wie lange noch in Betrieb? Gibt es hier im Laufe der Zeit Abnutzungen und Entsorgungen? Seit 2006 bis zum Stichtag haben die Schulen im Rahmen der Masterplan Aktion Second Hand IT sehr umfangreich gebrauchte, qualitativ hochwertige Hardware ( PC, Monitore, Drucker) erhalten, wodurch einerseits die Medienbildung nachhaltig unterstützt und andererseits die Schul- und Bezirksetats entlastet wurden. Die Betriebsdauer der Geräte ist grundsätzlich von Pflege und Wartung der Hardware abhängig. Aktuell werden Geräte aus den Jahren bis 2006 durch neuere gebrauchte ersetzt. Dies erfolgt überwiegend nicht, weil die Geräte nicht mehr funktionstüchtig sind, sondern weil die Hard- und Software veraltet und nicht mehr den aktuellen, multimedialen Anforderungen gewachsen sind.

4 4 Sofern den Schulen im Rahmen der Projekte des eeducation Masterplans IT-Endgeräte zur Verfügung gestellt werden (das gilt auch für Second-Hand-IT), sind diese grundsätzlich mit einem umfangreichen Fundus an freier Software ausgestattet, die die aus den Rahmenlehrplänen erwachsenen Anforderungen vollumfänglich abdecken; darüber hinaus müssen keine weiteren Lizenzen erworben werden. Die den Schulen von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zur Verfügung gestellten Standard-Server bringen obige Software als Standardimage mit, was dann problemlos im Rahmen der Selbstheilung auf alle im Netzwerk vorhandenen Arbeitsstationen der Schule verteilt werden kann. Es ist davon auszugehen, dass ca % der seit 2007 abgegebenen IT-Endgeräte in den Schulen ohne Schwierigkeiten laufen und ihren Dienst tun. Die Entsorgung defekter oder nicht mehr zeitgemäßer Geräte erfolgt in der Regel über kostenlose Abholung durch entsprechende Entsorgungsunternehmen. Die Schulen erhalten auch von anderer Seite gebrauchte Hardware. Über Umfang und Qualität dieser Geräte liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft keine Informationen vor. Frage 6. In wie vielen Schulen werden die Smart- und Whiteboards konkret eingesetzt? Wo sind sie nur Staubfänger? Wer kontrolliert das? Entsprechend einer Erhebung verfügten im April 2010 knapp 30% der öffentlichen allgemein bildenden Berliner Schulen über mindestens ein Interactive Whiteboard waren es über 50%. Gemäß den Ergebnissen aus der Evaluation betrug die Zahl der in den Schulen vorhandenen Whiteboards im Jahr 2011 rd Es liegen keine Kenntnisse vor, dass installierte Whiteboards nicht genutzt werden. Sollte dies im Einzelfall zutreffen, kann es sich nach hiesiger Einschätzung lediglich um eine temporäre und begründete Situation handeln. Eine grundsätzliche entsprechende Kontrolle der nach 7 SchulG eigenständigen Schulen erfolgt nicht. Allerdings wird den Schulen, die Whiteboards aus Fördermitteln beantragt haben im Bewilligungsverfahren die Verpflichtung auferlegt, die Boards im Unterricht einzusetzen. Darüber hinaus werden sie verpflichtet, einen Bericht über den erfolgten Einsatz im Unterricht zu erstellen und die Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft bei der Evaluation zu unterstützen. Sofern Whiteboards und andere IT- Ausstattung im Rahmen einer Projektförderung beschafft wurden, finden zudem Vor-Ort-Kontrollen als Stichprobe statt. Frage 7. Gibt es eine Evaluation der Onlineseminare? Derzeit werden im Rahmen der Lehrerfortbildungen nach dem Modulkonzept des eeducation Berlin Masterplans keine moderierten Online- Kurse angeboten. Es ist derzeit nicht vorgesehen, Lehrerfortbildung ausschließlich über Online-Kurse anzubieten. Die Module werden als Präsenzunterricht, einige auch in der Form des Blended Learning d.h. in Kombination von Präsenzveranstaltungen und individuellen Selbstlernphasen über das Internet angeboten. Dies wird aber nicht separat evaluiert.

5 5 Frage 8. Wie viele ITB (IT-Betreuer) gibt es an welchen Schulen? Wie werden diese bezahlt? Wie viele Stunden sind die wöchentlich im Einsatz? Handelt es sich um Angestellte an Schulen oder um externe Mitarbeiter? Wie viele ITRB s gibt es (IT-Betreuer für Regionen/Bezirke)? Grundsätzlich ist zwischen der "pädagogischen IT-Betreuung als flankierende Maßnahme" und der "technischen Betreuung" der im Unterricht eingesetzten Informations- und Kommunikationstechnik zu unterscheiden. Pädagogische IT-Betreuung als flankierende Maßnahme: Für die pädagogische IT-Betreuung soll in jeder Schule ein IT-Betreuer (ITB) vorhanden sein, der die Medienkompetenz in seiner Schule fördern und maßgeblich die Qualifizierungsmaßnahmen initiieren und unterstützen soll. Dafür erhalten die Schulen in Abhängigkeit von ihrer Größe Stundenanteile an Anrechnungsstunden. Im Rahmen der schulischen Eigenverantwortung kann die Schulleitung aus der Gesamtstundenzuweisung diese Stundenanteile im für erforderlich gehaltenen Umfang aufstocken. Es handelt sich dabei nicht um externe Mitarbeiter und es erfolgt über die Anrechnungsstunden hinaus keine Bezahlung. Der Einsatz von Lehrkräften für die Wartung komplexer IT- und Kommunikationstechnik ist ausdrücklich nicht vorgesehen und soll durch fachlich qualifiziertes Personal erfolgen. Mit den Aufgaben eines IT-Regionalbetreuers (ITRB) wird in der Regel in jeder Region (Bezirk) eine Lehrkraft betraut, der dafür eine entsprechende Unterrichtsbefreiung gewährt wird. Die ITRB sind koordinierend und beratend tätig. Sie wirken mit bei Planung, Umsetzung, Standardisierung und Auswertung der pädagogischen und technischen Betreuung der im Unterricht an öffentlichen allgemein bildenden Schulen des Landes Berlin zum Einsatz kommenden Medien und Informations- und Kommunikationstechnik. Sie unterstützen die ITB und beraten die Schulen, die bezirklichen Schulträger und die regionale Schulaufsicht. Darüber hinaus sind ITRB überregional für Grundsatzfragen der Medien und des IT- Einsatzes im Unterricht zuständig (Netze, Linux, Open Source, Standards, Leitprojekte wie z.b. Roberta u.ä.). Technische IT-Betreuung: Wartung und Support der in den Schulen im Unterricht eingesetzten komplexen Informations- und Kommunikationstechnik obliegt nicht den ITB oder ITRB, da es sich hierbei nicht um die Vermittlung von Lerninhalten durch Lehrkräfte handelt. Gemäß 7 SchulG erhalten die Schulen die erforderlichen Sachmittel für Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschl. der Informations- und Kommunikationstechnik (einschl. Neu- und Ersatzbeschaffung sowie Wartung). Die Mittel werden den Bezirken "zweckgebunden" zur Ausreichung an die Schulen zur Verfügung gestellt. Der Ansatz für Lehrmittel einschl. Informations- und Kommunikationstechnik bemisst sich aktuell nach der Anzahl der Schüler/innen. Er wurde in den letzten Jahren erheblich erhöht. Von berlinweit 12,3 Mio. im Jahr 2007 auf 22,1 Mio. im Jahr Ziel war u.a., die Schulträger in die Lage zu versetzen, die Schulen im erforderlichen Umfang mit den Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik einschl. Ersatzbeschaffung, Wartung und Support auskömmlich zu finanzieren. Erklärtes Ziel ist darüber hinaus, den Aufwand für Wartung und Support in den Schulen so gering wie möglich zu halten. Eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung dieses Ziels sind selbstheilende Arbeitsstationen. Alle IT-Endgeräte, die den Schulen im Rahmen der Projekte des eeducation Berlin Masterplans zur Verfügung gestellt werden, sind grundsätzlich mit einem umfangreichen Fundus an freier Software ausgestattet, die die aus den Rahmenlehrplänen erwachsenen Anforderungen vollumfänglich abdecken, so dass darüber

6 6 hinaus keine weiteren Lizenzen erworben werden müssen. Diese Software einschließlich Betriebssystem wird dauerhaft durch eine PC-Wächterkarte oder Softwarelösung geschützt. Im Zusammenhang mit dem, den Schulen im Rahmen von Projektförderungen zur Verfügung gestellten Berliner Standard-Servern ergeben sich weitere Vorteile: - Synchronisation der Arbeitsstationen (Selbstheilung) - Zentrale Softwareverteilung - Zentrale Hard- und Software-Inventarisierung - Verteilen und Einsammeln von Unterrichtsmaterialien - Steuerung des Internetzugriffs sowie Filtern von Inhalten - Fernsteuerung der Arbeitsstationen etc. Eine weitere Entlastung der Etats ergibt sich daraus, dass die Gewährleistungszeit für alle über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft beschafften Geräte fünf Jahre beträgt. Flankiert wird dies für den Berliner Standardserver von einem Support- und Updateservice über Fernwartung auf Basis eines permanenten Monitorings der Hard- und Software. Durch diese Maßnahmen soll gewährleistet werden, dass sich die ITB in vollem Umfang ihren pädagogischen Aufgaben widmen können. Frage 9. Gab es Spenden im Rahmen des eeducation Masterplans? Von welchen Firmen (von Apple ist das bekannt)? An welchen Schulen? Sind die Spenden gebunden an Zwecke oder Auflagen im Unterricht? Es gibt eine Vielzahl von Firmen und Einrichtungen, die die Schulen sowohl finanziell als auch in Form von Sachleistungen entweder direkt oder über die Schulträger oder über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützen. Dazu gehört beispielsweise auch die Übereignung von Second-Hand IT (s. Frage 5). Eine abschließende Zusammenstellung, welche Schulen von welchen Sponsoren welche Spenden erhalten, wird zentral nicht erstellt. Allerdings wird bei Sponsoring über die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung immer auf den jeweiligen Sponsor hingewiesen. Auflagen von Sponsoren, wie der Unterricht an öffentlichen Schulen des Landes Berlin zu gestalten ist, sind vom Grundsatz her auszuschließen. Fragen 10 und 11. Wann kommt der Endbericht zum eeducation Masterplan? (Zwischenbericht 2012) Woran liegt es, dass dieser so schleppend umgesetzt wird? Die Ergebnisse der Evaluation des eeducation Berlin Masterplans wurden im September 2011 vorgestellt. Danach konnte festgestellt werden, dass die Ausbreitung der informationstechnischen Bildung und die Entwicklung von Medienkompetenz in den letzten Jahren entscheidend befördert werden konnte. So haben in den letzten sechs Jahren mehr als Teilnehmer/-innen (Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher) in einem Umfang von mehr als einer halben Million Teilnehmerstunden an über Fortbildungskursen teilgenommen. 90% haben eine positive Bilanz der Kursinhalte für die Anwendung im schulischen Alltag gezogen.

7 7 Die grundsätzliche Bereitschaft, Computer im Unterricht einzusetzen, hat sich in den Jahren von 70% auf 90% erhöht und auch die Anzahl der Fächer, in denen Lehrkräfte den Computer einsetzen, hat sich seitdem ebenfalls erhöht. Es wurden jedoch nicht nur die Berliner Lehrerinnen und Lehrer für den Einsatz digitaler Medien qualifiziert, sondern auch die Schulen umfangreich ausgestattet. Die Zahl der Computer, die in den Schulen im Unterricht in Einsatz kommen, konnte auf fast Geräte erhöht werden. Betrug die Relation "Schüler/innen pro PC" 2005 noch 11,7 zu 1 so hatte sie sich im Jahr 2010 bereits 6,3 zu 1 verändert. Das Datum, wann eine weitere Evaluation oder ein Endbericht erfolgt, ist noch nicht abschließend geklärt. Angestrebt wird der Zeitraum 2014/15 im Anschluss an die voraussichtliche Beendigung der Projektförderung durch die DKLB-Stiftung und EFRE. Frage 12: Ist es richtig, dass in den Schulen teils Technik nicht ausgepackt herumsteht, die nicht eingesetzt wird? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft wurde in Kenntnis gesetzt, dass in den Schulen Technik teils nicht ausgepackt herumstehen soll und nicht eingesetzt wird. Im September 2011 wurden daher alle öffentlichen allgemein bildenden Schulen angefragt, ob sich an ihren Schulen nicht ausgepackte Computer befänden. Von keiner Schule wurde gemeldet, dass für den Unterricht bestimmte und aus Projektfördermitteln des eeducation Masterplans finanzierte Computer, Server oder Peripheriegeräte ungenutzt herumstehen würden. Dies hat auch nicht verwundert, da Bestandteil der Beauftragungen ist, die für den unterrichtlichen Einsatz bestimmten Computer in den Schulen auszupacken, anzuschließen und ggf. in das bestehende Unterrichts-/Schulintranet einzubinden. Darüber hinaus unterliegt die korrekte Verwendung der Mittel, d.h. deren zuwendungskonformer Einsatz einer strengen Kontrolle durch den Zuwendungsgeber. In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft