AMTLICHE MITTEILUNG 4722 Peuerbach, Badergasse 5 Steegen, am 21. Februar 2008 Tel.07276/2301, Fax DVR: GEMEINDEBLATT

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1 GEMEINDEAMT STEEGEN Pol.Bezirk Grieskirchen, OÖ. AMTLICHE MITTEILUNG 4722 Peuerbach, Badergasse 5 Steegen, am 21. Februar 2008 Tel.07276/2301, Fax DVR: GEMEINDEBLATT INHALT: Schülerbesuch am Gemeindeamt Steegen Kompostierungsanlage wieder in Betrieb Einladung zum Vortrag: Streicheleinheit Essen Beratungstag für Personenbetreuung, 24-Stunden-Betreuung Durchführung einer Landschaftserhebung in der Gemeinde Steegen - Information der Bevölkerung Geschirrmobil Reservierungen Sachkundenachweis für Hundehalter Betriebsanlagensprechtage Herzlichen Glückwunsch! Beilage: Was unsere Gemeinden alles leisten... SCHÜLERBESUCH AM GEMEINDEAMT STEEGEN Die Schülerinnen und Schüler der 3.a Klasse der Georg-von Peuerbach-Volksschule statteten mit ihrer Lehrerin Elfriede Strasser im Rahmen des Heimatkundeunterrichtes dem Gemeindeamt Steegen einen Besuch ab. Amtsleiter Walter Scheuringer erklärte ihnen die verschiedenen Aufgabenbereiche, die ein Gemeindeamt als Servicestelle für die Gemeindebürger zu erfüllen hat. Im Anschluss daran fand im Sitzungszimmer eine "Kindergemeinderatssitzung" statt, bei der Bürgermeister Kurt Friedwagner auf die Fragen der Kinder einging und ihnen auf kindgemäße Art und Weise die Aufgaben und Verantwortungsbereiche des Bürgermeisters und der verschiedenen Gemeindegremien nahe brachte. KOMPOSTIERUNGSANLAGE wieder in Betrieb Ab 3.März 2008 ist die Kompostieranlage Hildebrandt in Peuerbach, Pühret 5, wieder geöffnet. Öffnungszeiten: Montag und Freitag: 13:00 17:00 Uhr Impressum/Offenlegung gem. 24f MedienG: Medieninhaber: GEMEINDE STEEGEN, Herausgeber: GEMEINDE STEEGEN, Ansprechpersonen: Bürgermeister OSR Kurt Friedwagner, Walter Scheuringer. Adresse: 4722 Peuerbach, Badergasse 5, Telefon: , Fax: , gemeinde@steegen.ooe.gv.at DVR-Nummer der Gemeinde STEEGEN: , Medienlinie gem. 25 Abs. 4 MedienG: Gemeindeblatt der Gemeinde Steegen: Bietet der Öffentlichkeit Informationen der Gemeinde Steegen Seite 1 GB doc

2 EINLADUNG ZUM VORTRAG Streicheleinheit Essen Vom 1. Löffel zur Familienkost Ihr Zwerg - ihr größtes Geschenk auf Erden - interessiert sich schon bald dafür, was Mama und Papa auf dem Teller haben und streckt neugierig die Hände danach aus. Ihr Baby will lernen zu essen wie die Großen. Die erste feste Nahrung ist ein essentieller Bestandteil der Entwicklung Ihres Kindes und verdient besondere Beachtung. Vitalstoffreiche Ernährung spielt dabei eine Schlüsselrolle und ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Reicht die heute übliche moderne Kost aus, den Anforderungen gerecht zu werden? Bewahren Sie Ihrem Sprössling den natürlichen Geschmack, gehen Sie gemeinsam auf eine behutsame Entdeckungsreise - auf Basis einer vitalstoffreichen Ernährung. Wir rücken gemeinsam Wesentliches ins rechte Licht, erfahren was es zu beachten gilt, welche Schritte besonders Sinn machen und diskutieren, was nicht in allen Lehrbüchern steht. Ernährung ist nicht alles, aber sie ist der Nährboden, auf dem das Höchste wachsen und gedeihen, aber auch verderben kann. Termin: Donnerstag, 13. März 2008, Uhr Ort: Eltern-Kind-Zentrum Peuerbach, Steegenstraße 8 Referentin: Maria Ammerstorfer Gesundheitscoach Ernährung & CO Eintritt: 2,-- Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung beim Stadtamt Peuerbach, Tel / (Fr. Roithner) gebeten. BERATUNGSTAG FÜR PERSONENBETREUUNG 24-Stunden-Betreuung Alle Experten, Infos und Behördenwege an einem Tag! Das Land Oberösterreich hat eine Serviceoffensive für die Abwicklung aller Behördenwege bei der 24-Stunden-Betreuung gestartet. Das Modell sieht vor, dass jede Woche in Oberösterreich ein Beratungstag in der Zeit von 13:00 bis 17:00 Uhr in den Räumlichkeiten einer Bezirkshauptmannschaft oder eines Magistrats stattfindet. Beratungstag Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, Tel März 2008 von 13:00 bis 17:00 Uhr An diesem Nachmittag sind Vertreter der Gewerbebehörde, der Wirtschaftskammer OÖ, des Bundessozialamtes, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und des Finanzamtes anwesend. Somit ist eine umfassende Beratung und eine zentrale Einreichmöglichkeit für die Betreuungskräfte, Betroffene und deren Angehörige möglich. Mit diesen speziellen Beratungstagen wird das sogenannte One-Stop-Prinzip auch in diesem Bereich verwirklicht. Informieren, Beraten, Behördenwege verkürzen ist damit ein Arbeitsschwerpunkt des Landes Oberösterreich in Sachen Pflege im ersten Halbjahr Seite 2

3 Durchführung einer Landschaftserhebung in der Gemeinde Steegen Information der Bevölkerung Das Land Oberösterreich hat aufgrund des OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 zur Erfassung aller ökologisch wertvollen Flächen sowie zur Erhebung von wesentlichen landschaftlichen Strukturen entsprechende naturräumliche Erhebungen durchzuführen. Die Landschaftserhebung der Gemeinde Steegen erfolgt im Auftrag der Naturschutzabteilung des Landes Oberösterreich. Die Kosten für die Landschaftserhebung werden vom Land OÖ. getragen. Die Bearbeitung wird beginnend mit Frühjahr 2008 über einen Zeitraum von ca. einem Jahr durchgeführt. Ursprünglich für die Erfassung naturräumlicher Grundlagen für die Ausarbeitung der örtlichen Entwicklungskonzepte und Flächenwidmungspläne gedacht, entwickelte sich die Landschaftserhebung durch Überarbeitung und inhaltlicher Abstimmung mit der Biotopkartierung zu einem Instrument mit einem breit gefächerten Anwendungsspektrum. Die Landschaftserhebung Oberösterreich hat zum Ziel, auf rasche Art einen grundlegenden Überblick über die in Oberösterreich vorhandene Ausstattung, insbesondere der Kulturlandschaft, mit landschaftlich und naturräumlich relevanten Strukturelementen und Lebensraumtypen zu geben. Für die verschiedenen Erhebungstypen sind kurze Beschreibungen zur Charakteristik der jeweiligen Aufnahmefläche vorgesehen. Die Ergebnisse der Landschaftserhebung stellen eine grundlegende Information für die verschiedensten gutachterlichen und planenden Tätigkeiten von Behörden und sonstigen Planungsträgern dar (z. B. für die Erarbeitung der "Natur- und Landschaft - Leitbilder für OÖ", Örtliche Entwicklungskonzepte, Korridoruntersuchungen,...). Bei konkreten Projekten werden, aufbauend auf der Landschaftserhebung, weiterführende, detaillierte Erhebungen durchgeführt. Zur Bearbeitung einzelner Erhebungsflächen ist es immer wieder unumgänglich, auch im Privatbesitz befindliche Grundstücke zu betreten. Gem. 51 Abs. 3 des OÖ. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes sind die mit den Erhebungen beauftragten Personen hierzu berechtigt. Diese Personen haben einen Lichtbildausweis sowie eine von der Landesregierung auszustellende Bestätigung mitzuführen und auf Verlangen den betroffenen Grundbesitzern vorzuweisen. Nach Fertigstellung der Landschaftserhebung werden die Ergebnisse der Gemeinde zur Verfügung gestellt. Die Bevölkerung von Steegen wird ersucht, die Durchführung der Landschaftserhebung im erforderlichen Umfang zu unterstützen. GESCHIRRMOBIL - RESERVIERUNG Aufgrund einer Aussendung des Bezirksabfallverbandes Grieskirchen dürfen wir Sie wieder über die Möglichkeit einer Miete des Geschirrmobiles für Veranstaltungen informieren. Die Bestückung dieses Geschirrmobiles umfasst 300 Stück große Teller, 300 Stück kleine Teller, 300 Stück Messer und Gabeln, 50 Stück Kaffeegarnituren, 50 Stück Kaffeelöffel, 50 Stück Mehlspeisgabeln. Der Preis für die Miete dieses Geschirrmobiles beträgt für: 1 Tag 154,-- exkl. MWSt 3 Tage 265,-- exkl. MWSt 2 Tage 210,-- exkl. MWSt jeder weitere Tag 47,-- exkl. MWSt Reservierungen für die Miete dieses Geschirrmobiles mögen für das heurige Veranstaltungsjahr bis spätestens 1. März 2008 an die Geschäftsstelle des Bezirksabfallverbandes Grieskirchen in 4707 Schlüßlberg, Kehrbach Nr. 2, Tel.07248/65001 oder Fax 07248/ , erfolgen. Formulare liegen am Gemeindeamt Steegen auf. Seite 3

4 SACHKUNDENACHWEIS für HUNDEHALTER Im Sinne der ab geltenden Bestimmungen des Hundehaltegesetzes und der dazu ergangenen Hundehalte-Sachkundeverordnung hat jeder Hundehalter bei Anmeldung eines Hundes einen Allgemeinen Sachkundenachweis beizubringen. Folgender Kurs für den Allgemeinen Sachkundenachweis wird angeboten: Oö. Hundesportschule Neumarkt-Grieskirchen am Freitag, 7. März 2008 um 19:00 Uhr im Vereinsheim in Neumarkt/H. (gegenüber dem Bahnhof) Frühjahrskurs 2008 für Hunde ab Samstag, 1. März 2008 Abrichtung: Samstag: 14:00 Uhr, Mittwoch: 18:00 Uhr, Abrichtung Welpen: Samstag: 14:00 Uhr Infos bei Obmann Günther Bruckbauer: 0664/ Der Kurs ist auch für diejenigen interessant, die sich in nächster Zeit mit dem Gedanken des Erwerbs eines Hundes tragen oder auch schon längere Zeit einen Hund halten, weil beim Erwerb eines weiteren Hundes der Sachkundenachweis erforderlich ist. BETRIEBSANLAGENSPRECHTAGE Der Anlagensprechtag wird im Beratungszimmer der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, 2. Stock, Zimmer 211 abgehalten. Dieses angebotene Service soll dazu dienen, die im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen auftretenden Fragen und Probleme zu klären und eine entsprechende Beratung durchzuführen. Dazu stehen ein Behördenvertreter, der gewerbetechnische Amtssachverständige und ein Mitarbeiter des Arbeitsinspektorates zur Verfügung. Termine im März 2008: Donnerstag, 13. März 2008 und Freitag 28. März 2008 Achtung: Um einen reibungslosen Ablauf der Sprechtage zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, ist jedenfalls eine telefonische Terminvereinbarung notwendig. Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen, Telefon , Auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen unter Aktuell/Beratung und Termine sind die Termine für die im Jahr 2008 stattfindenden Betriebsanlagensprechtage veröffentlicht. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! Geburt Söllinger Hans Jochen Urleinsberg 6 Geburtstag Ratzenböck Josef, Vest 3, 80 Jahre Seite 4 GB doc

5 Was unsere Gemeinden alles leisten... Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist nicht im Detail bewusst, welche Aufgaben ihre Gemeinde tagtäglich erfüllt und damit zur hohen Lebensqualität in den ländlichen Räumen beiträgt. Die Medienberichterstattung wird vielfach von Themen und Vorhaben dominiert, bei denen vor allem Bundes- und Landespolitiker genannt werden. Den größten Teil aller Projekte und Leistungen erbringt am Ende freilich die Gemeinde, die mit Abstand bürgernächste Verwaltungseinheit. Wussten Sie beispielsweise, dass das Netz an Gemeindestraßen weit größer ist, als jenes der Landes- oder Bundesstraßen? Dieses Netz finanziert Ihre Gemeinde, sie sorgt auch nach besten Kräften und Möglichkeiten dafür, dass diese Straßen im Winter geräumt werden und für Sie befahrbar bleiben. Wussten Sie, dass Ihre Gemeinde Kindergärten, Volks- und Hauptschulen oder die meisten Pflege- und Betreuungseinrichtungen miterrichtet und erhält? Auch in der Errichtung und der Erhaltung sämtlicher Wasser- und Abwasseranlagen spielt Ihre Gemeinde die maßgebliche Rolle. Die Gemeinden sorgen auch dafür, dass Ihr Müll regelmäßig abgeholt und fachgerecht entsorgt wird. Im Altstoffsammelzentrum Steegen können Sie problemlos Sperrmüll oder Problemstoffe entsorgen. Auch zu Ihrer Sicherheit trägt Ihre Gemeinde bei. Die Finanzierung und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehren ist eine der wichtigsten Aufgaben Ihrer Gemeinde. Sie nimmt viel Geld in die Hand, um zu verhindern, dass Feuersbrünste oder andere Naturgefahren wie Hochwasserkatastrophen, o.ä., in Ihrer Gemeinde zur Bedrohung von Leib und Leben werden. Darüber hinaus ist Ihre Gemeinde erste Ansprech- und Erledigungsstelle für viele Verwaltungsangelegenheiten des Alltags. Baugenehmigungen werden von Ihrer Gemeinde bearbeitet und erteilt, Veranstaltungen überprüft und genehmigt, dazu kommen Aufgaben als Straßenpolizeibehörde, als Sanitätspolizeibehörde, oder als zuständige Stelle für das Wasserrecht. All das sind nur einige von sehr vielen Aufgaben, die im eigenen Wirkungsbereich Ihrer Gemeinde liegen. Seite 5 GB doc

6 Zusätzlich übt die Gemeinde gewisse Aufgaben im sogenannten übertragenen Wirkungsbereich aus. Übertragen werden Ihrer Gemeinde diese Aufgaben vom Bund und den Ländern. Dazu zählen beispielsweise sicherheitsbehördliche Funktionen, Ihre Gemeinde übernimmt auch die Einhebung vieler Abgaben, sie ist Personenstands-, Staatsbürgerschafts-, Melde- und Wahlbehörde. Eine Meldebestätigung bekommen Sie heute jederzeit auf Ihrem Gemeindeamt. Die Mitarbeiter Ihrer Gemeinde sorgen auch dafür, dass Sie auf EU-, Bundes-, Landes- oder eben der Gemeindeebene wählen gehen können. Sie organisieren den Ablauf jeder Wahl. Auch die Raumordnung liegt in Händen Ihrer Gemeinde. Gleiches gilt für den sehr vielfältigen Kultur- und Freizeitbereich. Ohne die Unterstützung in finanzieller Hinsicht, aber auch ohne die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur gäbe es kaum nennenswerte Veranstaltungen. Sämtliche Sportvereine oder Freizeiteinrichtungen der drei Gemeinden sind ohne die Unterstützung durch Ihre Gemeinde völlig undenkbar. Für die Wirtschaft in Ihrer Region leistet Ihre Gemeinde einen wichtigen Beitrag. Kurze Genehmigungsverfahren, Hilfe und Beratung bei der Unternehmensgründung, aber auch gelegentliche materielle Hilfe sind wichtige Elemente erfolgreicher Wirtschaftspolitik in Ihrer Region. Im Gesundheits- und Pflegebereich zahlt die Gemeinde nicht nur viel Geld, damit Sie in Ihrer Nähe ein Spital, ein Alten- oder Pflegeheim zur Verfügung haben. Mit der Bereitstellung und Bezahlung Ihres Gemeindearztes unterstützt Ihre Gemeinde auch die Gesundheitsversorgung vor Ort. Und falls einmal ein Unglück geschieht, dann sorgen die freiwilligen Rettungsdienste mit massiver finanzieller Unterstützung Ihrer Gemeinde dafür, dass Sie schnellstmöglich in ein Krankenhaus gebracht werden können, das wiederum Ihre Gemeinde mitfinanziert. Und nicht zuletzt hat das Sprichwort Von der Wiege bis zur Bahre auch für Ihre Gemeinde Gültigkeit. Einer der ersten Wege nach der Geburt eines Kindes führt aufs Gemeindeamt, um den neuen Erdenbürger anzumelden. Auch bei einem Todesfall führt die Angehörigen der erste Weg meist aufs Gemeindeamt, um die notwendigen Formalitäten zu erledigen. Vielfach ist Ihre Gemeinde ja auch für das Bestattungswesen und die Erhaltung der Friedhöfe zuständig. Sie sehen also: Ihre Gemeinde leistet vieles, von dem Sie vielleicht gar nichts wissen. Diese Informationskampagne soll Ihnen im Überblick, in weiterer Folge aber auch im Detail aufzeigen, welche Leistungen das sind. Damit Sie sich auch weiterhin in einer lebenswerten Umgebung wohlfühlen können. Lesen Sie auf nach, was Ihre Gemeinde alles leistet. Seite 6 GB doc