Lehrlingsausbildung im Bundesdienst

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1 S k r i p t u m Lehrlingsausbildung im Bundesdienst verfasst von Robert Moschitz (BA) (BM für Landesverteidigung und Sport) Herausgegeben vom Bundeskanzleramt III/6 4. Auflage Oktober

2 VORWORT Im öffentlichen Dienst werden mehr als 50 verschiedene Ausbildungen der ca. 220 in Österreich gesetzlich anerkannten Lehrberufe angeboten. Die Bandbreite bewegt sich hier vom Schlosser/-in über den Koch/-in bis hin zum Verwaltungsassistenten/-assistentin. Es ist der politische Wille der Republik Österreich als Dienstgeberin und Ausbilder/in aufzutreten und qualitätsbewusst in den verschiedenen Berufsbildern Lehrlinge auszubilden. Bereits seit Jahren nimmt der Bund zahlreiche Lehrlinge auf. Die Ausbilderinnen und Ausbilder haben sich dementsprechend thematisch fit zu halten. Dies geschieht dadurch, dass sie den entsprechenden Lehrberuf selbst erlernt haben und nach Ablegung einer Ausbilderprüfung die Berechtigung haben Lehrlinge auszubilden. Eine Ausnahme bildet hier der Lehrberuf des Verwaltungsassistenten/-in. Bei der Entstehung des Lehrberufes im Jahr 1997 gab es keine Personen die die obigen Voraussetzungen erfüllt haben. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend hat daher auf durch eine Verordnung erlassen, dass alle jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die die Grundausbildung für die VerwGr/EGr A1/v1, A2/v2 und A3/v3 erfolgreich abgelegt haben, als Ausbilder/in agieren können. Das bedeutet, dass die Dienstprüfung die Ausbilderprüfung ersetzt. Um dem Rechnung zu tragen, hat die Verwaltungsakademie des Bundes die Thematik in den Grundausbildungsmodulen zum öffentlichen Dienst eingebunden. Das Modul zum Öffentlichen Dienst eignet sich besonders, um die Thematik mit aufzunehmen. Die nachstehenden Ausführungen sollen den Leserinnen und Lesern einen Überblick über die wichtigsten allgemeinen und rechtlichen Fragen verschaffen. Im Oktober 2013 Robert Moschitz Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

3 INHALTSVERZEICHNIS Einleitung 5 Allgemeine Fragen zur Lehrlingsausbildung 7 Was ist die Lehre? 7 Wie funktioniert die Lehre? 7 Wie viele Lehrberufe gibt es? 7 Wie lange dauert eine Lehre? 7 Wann kann mit einer Lehre begonnen werden? 7 Entscheidung für die Lehre 8 Können auch mehrere Lehrberufe erlernt werden? 8 Wie läuft die Ausbildung im Betrieb konkret ab? 8 Was wird in der Berufsschule gelernt? 8 Rechtliche Fragen zur Lehrausbildung 10 Welche sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung? 10 Was ist der Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen? 10 Was ist der Zweck der gesetzlichen Anerkennung von Lehrberufen? 10 Wer wirkt am Abschluss des Lehrvertrages mit? 10 Was sind verwandte Lehrberufe? 10 Können Menschen mit Migrationshintergrund als Lehrlinge beschäftigt werden? 11 Was ist eine integrative Berufsausbildung? 11 Lehrberechtigte 12 Welche Pflichten haben Lehrberechtigte? 12 Worauf haben Lehrberechtige bei der Ausbildung zu achten? 12 Was haben Lehrberechtigte mit der Berufsschule zu tun? 12 Was haben Lehrberechtigte mit den Eltern zu tun? 12 Wo ist die Höhe der Lehrlingsentschädigung im Allgemeinen festgelegt? 12 Welche Gründe bestehen für die Auflösung eines Lehrverhältnisses? 13 Haben Lehrberechtigte Belehrungspflichten? 13 Der/die Ausbilder/in 15 Wer bildet aus? 15 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Ausbilderinnen und Ausbilder erfüllen? 15 Über welche allgemeinen Voraussetzungen sollten Ausbilderinnen und Ausbilder außerdem verfügen? 15 Welche Aufgaben haben Ausbilderinnen und Ausbilder? 16 Der Lehrling 17 Welche allgemeinen Pflichten hat der Lehrling? 17 Kann der Lehrling sein Lehrverhältnis auflösen? 17 Welche Arbeitszeitregelungen gelten für Lehrlinge? 18 Dürfen Lehrlinge Überstunden machen? 18 Wie ist der Urlaub für Lehrlinge geregelt? 18 Wie ist die Pflegefreistellung für Lehrlinge geregelt? 19 Ist der Lehrling versichert? 19 Dürfen Lehrlinge mit der Beförderung von Gelde betragt werden? 19 Haben sich Lehrlinge einer Gesundenuntersuchung zu unterziehen?? 19 Die Eltern 20 Welche Pflichten haben die Eltern? 20 Die Berufsschule 21 Was ist die Berufsschulpflicht? 21 Wie ist der Berufsschulbesuch geregelt? 21 Wann kann es zu einer Befreiung vom Berufsschulbesuch kommen? 21 Wie ist das zeitliche Verhältnis der Anwesenheit bei den Lehrlingen zwischen Arbeitsplatz und Schule? 21 Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

4 INHALTSVERZEICHNIS Die Lehrabschlussprüfung 22 Was ist die Lehrabschlussprüfung? 22 Wer nimmt die Lehrabschlussprüfung ab? 22 Wie erfolgt die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung? 22 Was ist eine Prüfungsordnung? 22 Was sind Zusatzprüfungen? 22 Was sind das Prüfungszeugnis und der Lehrbrief? 23 Quellen 24 Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

5 EINLEITUNG Einleitung Dass es um die Lehrlingsausbildung in Österreich gar nicht so schlecht bestellt ist, zeigt der vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWJF) in Auftrag gegebene Bericht zur Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in Österreich (Auszug). Die vorliegende Studie zur österreichischen Situation der Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung in den Jahren 2010 und 2011 zeigt folgendes: Trotz internationaler Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise konnte Österreich seine EU-weit sehr gute Position im Bereich der Jugendbeschäftigung halten. Dennoch ist unübersehbar, dass die Wirtschaftskrise im Bereich der Jugendbeschäftigung auch in Österreich Spuren hinterlassen hat. In besonderem Maße ist zudem auf die zukünftigen Herausforderungen (Stichworte: demographischer Wandel und Fachkräftemangel bzw. anforderungsgerechte Weiterentwicklung der Lehrausbildung) zu verweisen, denen die österreichische Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik zu begegnen hat. Österreich weist im europäischen Vergleich (EU 27-Länder) in allen hier untersuchten Indikatoren, welche in direktem Zusammenhang zur Situation der Jugendbeschäftigung zu sehen sind und vor allem Jugendarbeitslosigkeit und erreichte Bildungsabschlüsse betreffen, vergleichsweise günstige Werte auf. Beispielsweise betrug die Jugendarbeitslosenquote (gemäß EUROSTAT) in Österreich im Jahr ,3%, in den EU-27-Ländern zusammen aber 21,4%. Österreich liegt damit innerhalb der EU hinsichtlich Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2011 an zweitgünstigster Stelle (knapp hinter den Niederlanden). Außerdem war in Österreich in den Jahren 2010 und 2011 im Gegensatz zum EU-Durchschnitt und trotz neuerlicher Turbulenzen im Zuge der inter-nationalen Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise die Jugendarbeitslosigkeit rückläufig. In Österreich sank die Jugendarbeitslosenquote von 10,0% (2009) auf 8,3% (2011), in den EU-27-Ländern insgesamt stieg sie im selben Zeitraum von 20,1% auf 21,4%. Insbesondere das System der dualen Lehrlingsausbildung (in Betrieb und Berufsschule) verschafft Österreich eine gute Position im internationalen Vergleich. Nicht zuletzt ist die duale Ausbildung (durch die Ausbildungsbeteiligung der Betriebe) jene Ausbildungsform in der Sekundarstufe II, welche mit großem Abstand die geringsten öffentlichen Mittel erfordert. (aus IBW aktuell Nr, 13 vom Dornmayr (ibw), Wieser (öibf), Mayerl (öibf) Einen entsprechenden Beitrag zu obigem Ergebnis sollen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes leisten, die bisher den Fragen der Ausbildung junger Menschen in einem Lehrberuf fern standen und nunmehr im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit mit der Lehrlingsausbildung konfrontiert, sei es als Personalverantwortliche, Ausbildungsleiterinnen und Ausbildungsleiter oder direkte Ausbilderinnen und Ausbilder. Jugendbeschäftigung in Österreich Jugendarbeitslosigkeit in Österreich Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

6 EINLEITUNG Personalarbeit im öffentlichen Dienst zielt auch in der Lehrlingsausbildung darauf ab, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in erster Linie als "Verwaltungsobjekte", sondern als Menschen mit Erwartungshaltungen und Leistungsbereitschaft zu betrachten, die motiviert sind, ihre Arbeit schon in der Ausbildungsphase, aber selbstverständlich auch später im Bundesdienst als Dienst an der Gesellschaft aufzufassen. Hinsichtlich der Lehrlinge, die Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sind, ergeben sich nicht nur von rechtlicher Seite, sondern vielleicht noch stärker von menschlicher Seite neue Aufgaben und Herausforderungen für den öffentlichen Dienst. Wir haben es dabei mit jungen Menschen zu tun, die ihre Entwicklung zu reifen Menschen gerade erst begonnen haben und die mitunter eine Reihe von Krisen auf dem Weg der Selbstfindung durchlaufen müssen. Nach derzeitiger Prognose ist zu erwarten, dass rund 50 % aller Lehrlinge nach der Beendigung ihrer Lehrzeit in ein Bundesdienstverhältnis übernommen werden können. Für jene Gruppe, die nach drei Jahren den Bundesdienst wieder verlässt, müssen aber eine solide Berufskenntnisse vermittelt werden, sodass sie ohne große Schwierigkeiten einen Arbeitsplatz in einem verwandten Bereich finden können. Hier bietet sich dem öffentlichen Dienst überdies eine Gelegenheit, sein Image zu verbessern. Vielleicht werden gerade unsere Lehrlinge künftig Aushängeschild für eine gute Personalarbeit im Bundesdienst sein. Gesetzlich anerkannte Lehrberufe sind nur jene, die in der Lehrberufsliste enthalten sind. Diese wird vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in Form einer Verordnung erlassen. Weiterbeschäftigung nach der Lehre Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

7 ALLGEMEINE FRAGEN ZUR LEHRLIGNSAUSBILDUNG Allgemeine Fragen zur Lehrlingsausbildung Was ist die Lehre? Die Lehre ist eine moderne Ausbildung, mit der eine vollständige Berufsausbildung erworben wird. Nach ihrem Abschluss ist man z. B. Chemielaborant/ -in Koch/Köchin Verwaltungsassistent -/in etc. Wie funktioniert die Lehre? Die Lehre unterscheidet sich wesentlich von einer nur schulischen Ausbildung. Die meiste Zeit werden nicht in einer Schule sondern in einem Unternehmen Kenntnisse erworben. Dort wird das für den Beruf notwendige fachliche Know-how vermittelt. Ein- bis zweimal in der Woche oder über mehrere Wochen geblockt (10 Wochen) ist eine Berufsschule zu besuchen. Eine gut ausgebildete Fachkraft muss nämlich auch über theoretisches Hintergrundwissen und eine solide Allgemeinbildung verfügen. Während der Lehrzeit ist der Lehrling somit gleichzeitig Auszubildende bzw. Auszubildender in einem Betrieb und Schülerin oder Schüler einer Berufsschule. Wie viele Lehrberufe gibt es? Derzeit gibt es rund 220 Lehrberufe in allen Wirtschaftszweigen. Die Vielzahl der Ausbildungen ermöglicht es, jenen Lehrberuf auszuwählen, der den Stärken Interessen der Auszubildenden am besten entspricht. Duales System 220 Lehrberufe Wie lange dauert eine Lehre? Eine Lehre dauert entweder zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre. Die Lehrzeit der meisten Lehrberufe sind dreijährig. Wann kann mit einer Lehre begonnen werden? Damit eine Lehre begonnen werden kann, muss die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen sein. Ein positiver Schulabschluss ist zwar formal nicht notwendig, erhöht aber die Chancen eine Lehrstelle zu finden, erheblich. Vorausssetzungen für eine Lehre Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

8 ENTSCHEIDUNG FÜR DIE LEHRE Entscheidung für die Lehre Können auch mehrere Lehrberufe erlernt werden? Eine besondere Chance für das Berufsleben bietet die Möglichkeit, gleichzeitig zwei Lehrberufe zu erlernen. Diese so genannten Doppellehren (z. B. Dachdecker/ -in und Spengler/ -in) dauern höchstens vier Jahre. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrbetrieb so eingerichtet ist und so geführt wird, dass die Ausbildung in beiden Berufen möglich ist. In der öffentlichen Verwaltung ist dies z.b. der Lehrberuf Verwaltungsassistent. Es wird hier gleichzeitig der Beruf des Bürokaufmannes erlernt. Wie läuft die Ausbildung im Betrieb konkret ab? Für die betriebliche Ausbildung gibt es für jeden Lehrberuf ein Berufsbild, welches österreichweit gilt. In ihm ist festgehalten, was während der Lehrzeit in welchem Lehrjahr an Kenntnissen und Fertigkeiten zu erwerben ist. Wie ein Lehrplan ist auch ein Berufsbild nur grob formuliert. Im Lehrbetrieb soll es daher einen konkreten Ausbildungsplan geben, der genauer festlegt, wann welche Fertigkeit erlernt und geübt werden soll. In der Schule gibt es Lehrpersonal, im Betrieb Lehrberechtigte und Ausbilderinnen und Ausbilder. Lehrberechtigte sind verantwortlich für die Ausbildung. Vereinfacht gesagt ist die/der Chef/in des Lehrbetriebes der Lehrberechtigte oder die Lehrberechtigte. In kleinen Unternehmen ist der/die Lehrberechtigte oft gleichzeitig der/die Ausbilder/ - in. Es kann, wie das in größeren Unternehmen oft der Fall ist, aber auch eine andere Person mit der Ausbildung betraut werden. Sie ist nicht nur fachlich kompetent, sondern ebenso wie Lehrerinnen und Lehrer auch pädagogisch geschult. Im Wesentlichen tragen Ausbilderinnen und Ausbilder (stellvertretend für die Lehrberechtigten) die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung. Dabei müssen sie den Inhalt und Zeitablauf der Ausbildung planen, den Lehrling fachlich unterweisen, die Ausbildung überwachen und Kontakt mit den Eltern bzw. der Berufsschule halten. Die Berufsausbildung im Betrieb findet unter den Bedingungen des Arbeitslebens an Maschinen, Geräten und Einrichtungen statt, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen und je nach Beruf in ständigem Kontakt mit Kundinnen und Kunden, Kolleginnen und Kollegen und Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner. Nach Abschluss Ihrer Ausbildung können die vormaligen Lehrlinge als Fachkraft sofort eine qualifizierte, berufliche Tätigkeit ausüben. Doppellehren Berufsbild Was wird in der Berufsschule gelernt? Man spricht bei der Lehre von einem dualen System. Das heißt, es wird an zwei verschiedenen Lernorten ausgebildet, im Betrieb und in der Berufsschule. Bei der Ausbildung im Betrieb steht das learning by doing im Vordergrund. Der Schwerpunkt der Ausbildung in der Berufsschule liegt mit zirka 75 % beim berufsorientierten Fachunterricht, ein Viertel der Schulzeit nimmt der allgemeine Unterricht ein. Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA Duales System

9 ENTSCHEIDUNG FÜR DIE LEHRE Damit erwerben die Lehrlinge den für die Ausübung des Berufes notwendigen theoretischen Hintergrund und erweitern Ihre Allgemeinbildung. Im Rahmen des Fachunterrichts wird auch praktisch in Werkstätten oder Labors ausgebildet. Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Die Berufsschule wird entweder ein- bis zweimal in der Woche (= ganzjährig) oder über mehrere (z. B. zehn) Wochen geblockt (= Lehrgangsschulen) besucht. Im zweiten Fall sind viele Lehrlinge für die Zeit des Berufsschulbesuches in einem Internat untergebracht. Wie von der bisherigen Schullaufbahn gewohnt, wird die Berufsschule in Klassen geführt. Bei Lehrberufen mit wenigen Lehrlingen befindet sich die Berufsschule unter Umständen in einem anderen Bundesland, ansonsten ist dies vom Standort des Betriebes abhängig. Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

10 RECHTLICHE FRAGEN ZUR AUSBILDUNG Rechtliche Fragen zur Lehrausbildung Welche sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung? Für die Lehrlingsausbildung gelten das Berufsausbildungsgesetz (BAG), das Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz (KJBG), das Urlaubsgesetz (UrlG) und die die Lehrberufe regelnden Verordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend, sowie die Kollektivverträge der einzelnen Wirtschaftssparten. Was ist der Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen? Kinder sind Minderjährige bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres oder bis zur späteren Erfüllung der Schulpflicht. Kinder, die zwar die Schulpflicht erfüllt haben, das 15. Lebensjahr jedoch noch nicht erreicht haben, dürfen mit einer Lehrausbildung beginnen. Eine Tätigkeit als Hilfsarbeiter/ -in wäre jedoch verboten. Als Jugendliche im Sinne des Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetzes gelten Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Das KJBG gilt für die Beschäftigung von Jugendlichen, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehrverhältnis oder einem sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen. Alter Was ist der Zweck der gesetzlichen Anerkennung von Lehrberufen? Gesetzlich anerkannte Lehrberufe sind nur jene, die in der Lehrberufsliste enthalten sind. Diese wird vom Bundesminister für Wirtschaft Familie und Jugend in Form einer Verordnung erlassen. Sie bildet die rechtliche Grundlage, damit die Betriebe ausbilden dürfen und die Berufsschulen unterrichten können. Wer wirkt am Abschluss des Lehrvertrages mit? Am Beginn der Lehre wird der sogenannte Lehrvertrag abgeschlossen. Hierbei wirken die Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes (Anmeldung und Ausstellung des Lehrvertrages), der Lehrberechtigte (Unterschrift), der Lehrling (Unterschrift) und die Erziehungsberechtigten (nur wenn die Lehrlinge noch Jugendliche sind also unter 18 Jahre sind), mit. Was sind verwandte Lehrberufe? Verwandte Lehrberufe sind solche, bei denen gleiche oder ähnliche Tätigkeiten zu verrichten sind. Diese Artverwandtheit ist dann wichtig, wenn eine bereits begonnene Lehre in einem Lehrberuf nicht beendet wird s (werden kann) und in einen anderen Beruf gewechselt werden soll. Ist der Beruf verwandt, so können Zeiten angerechnet und die neue Lehre verkürzt wer-den. Beispielhaft zählen hier zur Gruppe der kaufmännischen Berufe die/der Bürokauffrau/mann, die/der Verwaltungsassistent/in, die/der Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA Anerkennung von Lehrberufen Verwandte Lehrberufe

11 RECHTLICHE FRAGEN ZUR AUSBILDUNG Waffen- und Munitionshändler/in, die/der Speditionskauffrau/mann, die/der Bankkauffrau/mann und noch einige mehr. Können Menschen mit Migrationshintergrund als Lehrlinge beschäftigt werden? EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger können auch als Lehrlinge beschäftigt werden. Auch Menschen aus Drittstaaten können als Lehrlinge beschäftigt werden. Sie benötigen jedoch einen Befreiungsschein oder eine Beschäftigungsbewilligung. Für Lehrlinge werden diese Bewilligungen immer für die Dauer der Lehrzeit und der im Berufsausbildungsgesetz vorgesehenen Weiterverwendungszeit (drei Monate) im erlernten Bereich ausgestellt. Zuständig für die Erteilung dieser Berechtigung ist das Arbeitsmarktservice (AMS). Was ist eine integrative Berufsausbildung? Zur Verbesserung der Eingliederung von benachteiligten Personen mit persönlichen Vermittlungshindernissen in das Berufsleben kann am Beginn oder im Laufe des Lehrverhältnisses im Lehrvertrag eine gegenüber der für den Lehrberuf festgesetzten Dauer der Lehrzeit eine zeitliche Verlängerung der Lehre vereinbart werden. Die sich auf Grund der Lehrberufsliste ergebende Lehrzeit kann um höchstens ein Jahr, in Ausnahmefällen um bis zu zwei Jahre, ausgedehnt werden, sofern dies für die Erreichung der Lehrabschlussprüfung notwendig ist. Auch das Erreichen von Teilqualifikationen ist möglich (keine vollständige Lehrabschlussprüfung). Integrative Lehre für benachteiligte Menschen Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

12 LEHRBERECHTIGTE Lehrberechtigte Welche Pflichten haben Lehrberechtigte? Lehrberechtigte sind verpflichtet, den Lehrling nach den Ausbildungsvorschriften (Berufsbild) auszubilden. Sie können den Lehrling selbst unterweisen oder durch geeignete Personen unterweisen lassen. Worauf haben Lehrberechtige bei der Ausbildung zu achten? Der Lehrling darf nur zu Tätigkeiten herangezogen werden, die mit dem Wesen der Ausbildung vereinbar sind. Es dürfen dem Lehrling keine Aufgaben zugewiesen werden, die seine Kräfte übersteigen. Berufsfremde Arbeiten sind verboten. Was haben Lehrberechtigte mit der Berufsschule zu tun? Lehrberechtigte haben dem Lehrling die für den Schulbesuch erforderliche Zeit freizugeben und darauf zu achten, dass der Lehrling die Berufsschule regelmäßig besucht. Nach Möglichkeit soll der Lehrbetrieb auf den Stand der Ausbildung in der Berufsschule Rücksicht nehmen. Wenn an ganzjährigen Berufsschulen einzelne Unterrichtsstunden an einem Schultag entfallen, haben den Lehrlingen diese Zeit unter Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung frei zu geben. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass wegen des Verhältnisses zwischen der im Betrieb zu verbringenden Zeit und der Wegzeit nicht zumutbar ist, dass Lehrlinge während dieser unterrichtsfreien Zeit den Betrieb aufsuchen. Wenn an lehrgangsmäßigen Berufsschulen (Blockunterricht) während des Lehrganges der Unterricht an bis zu zwei aufeinander folgenden Werktagen entfällt, haben Lehrberechtige den Lehrlingen diese Zeit unter Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung freizugeben. Was haben Lehrberechtigte mit den Eltern zu tun? Lehrberechtigte haben die Eltern von wichtigen Vorkommnissen, die die Ausbildung minderjähriger (bis zum 19. Lebensjahr) Lehrlinge betreffen zu verständigen. Wo ist die Höhe der Lehrlingsentschädigung im Allgemeinen festgelegt? Lehrberechtigte sind verpflichtet, Lehrlingen eine Lehrlingsentschädigung zu bezahlen. Für die meisten Lehrberufe ist die Höhe der Lehrlingsentschädigung im jeweiligen Kollektivvertrag festgelegt. Für die Lehrlinge im Bundesdienst besteht jedoch kein Kollektivvertrag. Den Lehrlingen gebührt daher die für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltende Lehrlingsentschädigung. Es wird empfohlen, sich am Kollektivvertrag für die Angestellten im Gewerbe zu orientieren und die Lehrlingsentschädigung im Sinne einer Einzelvereinbarung in den Lehrvertrag aufzunehmen. Ausbildungsvorschriften Lehrlingsentschädigung Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

13 LEHRBERECHTIGTE Da der Kollektivvertrag jährlich geändert wird, empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Die Lehrlingsentschädigung ist für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule - unter Ausschluss der Mittagspause sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung weiterzuzahlen. Welche Gründe bestehen für die Auflösung eines Lehrverhältnisses? Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass eine begonnene Lehre auch bis zu einem Abschluss gebracht wird. Gründe, die Lehrberechtigte zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses veranlassen, liegen vor, wenn der Lehrling sich eines Diebstahls, einer Veruntreuung oder einer sonstigen strafbaren Handlung schuldig macht, die ihn des Vertrauens der Lehrberechtigten unwürdig macht, oder der Lehrling länger als einen Monat in Haft, ausgenommen Untersuchungshaft, gehalten wird. Ein weiterer Grund für die Beendigung des Lehrverhältnisses ist wenn Lehrlinge die Lehrberechtigten, deren Betriebs- oder Haushaltsangehörige tätlich oder erheblich wörtlich beleidigt oder gefährlich bedroht haben oder Lehrlinge die Betriebsangehörigen zur Nichtbefolgung von betrieblichen Anordnungen, zu unordentlichem Lebenswandel oder zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht. Weitere Gründe können sein, wenn Lehrlinge trotz wiederholter Ermahnungen die ihnen auf Grund einer Verletzung oder Vernachlässigung des BAG, des Schulpflichtgesetzes oder des Lehrvertrages obliegenden Pflichten gemacht werden, sich nicht ändern beziehungsweise bessern. Ein weiterer Grund kann sein, wenn Lehrlinge ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis anderen Personen verrät oder es ohne Zustimmung der Lehrberechtigten verwerten oder einen ihrer Ausbildung abträglichen Nebenerwerb betreiben oder ohne Einwilligung der Lehrberechtigten Arbeiten ihres Lehrberufes für Dritte verrichten und dafür ein Entgelt verlangt. Gleiches gilt wenn der Lehrlinge unfähig sind, den Lehrberuf zu erlernen, sofern innerhalb der vereinbarten Lehrzeit die Wiedererlangung dieser Fähigkeit nicht zu erwarten ist. Nicht zuletzt wenn Lehrlinge ihren Lehrplatz unbefugt verlassen oder wenn Lehrlinge einer vereinbarten Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes infolge erheblicher Pflichtverletzung nicht nachkommen. Haben Lehrberechtigte Belehrungspflichten? Lehrlinge sind beim Eintritt in den Betrieb vom Betriebsinhaber/ -in oder seinen Beauftragten (unter Beziehung der Personalvertretung) auf besondere Unfallgefahren des Betriebes aufmerksam zu machen. Auflösung des Lehrverhältnisses Lehrberechtigung Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

14 LEHRBERECHTIGTE Bei erstmaliger Benützung von Maschinen oder Verwendung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe sind Lehrlinge besonders zu belehren. Diese Unterweisungen sind zeitweise zu wiederholen. Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

15 DER/DIE AUSBILDER / IN Der/die Ausbilder/in Wer bildet aus? Lehrberechtigte können die Ausbildung der Lehrlinge grundsätzlich selbst durchführen oder diese Aufgabe einer Ausbilderin oder einem Ausbilder übertragen. Wenn der/die Lehrberechtigte eine juristische Person (z.b. Bund, Land, Gemeinde) ist, muss verpflichtend eine Ausbilderin oder ein Ausbilder bestellt werden. Sind Lehrberechtigte verpflichtet, einen Ausbilderin oder Ausbilder zu bestellen und scheidet die jeweilige Person aus (z.b. Kündigung oder Pensionierung), so muss unverzüglich eine neue Ausbilderin oder ein neuer Ausbilder mit der Ausbildung betraut werden. Diese Person muss der Lehrlingsstelle gemeldet werden. Steht jedoch kein Mitarbeiter/ -in zur Verfügung, die/der über eine erfolgreich abgelegte Ausbilderprüfung verfugt, so darf der/die Lehrberechtigte eine sonst geeignete Person mit der weiteren Ausbildung von Lehrlingen betrauen. Diese Person muss jedoch zumindest die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbilderprüfung nachweisen können: Ausbilder/in Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen Ausbilderinnen und Ausbilder erfüllen? Ausbilderinnen und Ausbilder müssen eine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung vorweisen und über eine nachfolgende mindestens zweijährige Praxis verfügen oder eine mindestens fünfjährige fachbezogene Tätigkeit ausgeübt haben, die nicht eine Ausbildungstätigkeit ist. Wenn jemand über keine erfolgreich abgelegte Ausbilderprüfung verfügt, muss diese binnen 18 Monaten nachgeholt werden. Wird die Ausbilderprüfung nicht abgelegt, dürfen die bereits aufgenommenen Lehrlinge zwar weiter ausgebildet werden, aber bis zur Ablegung der Prüfung dürfen keine neuen Lehrlinge aufgenommen werden. Der öffentliche Dienst hat hier eine andere Regelung (BGBl Teil II, 262/1998). Die folgenden Prüfungen sind der Ausbilderprüfung unmittelbar gleichgehalten, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss: Dienstprüfung für Beamte/- innen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden für die Verwendungsgruppen A, B oder C oder für die Verwendungsgruppen A1, A2 oder A3 sowie die entsprechenden Dienstprüfungen für Vertragsbedienstete des Bundes, der Länder oder der Gemeinden und die Richteramtsprüfung. Über welche allgemeinen Voraussetzungen sollten Ausbilderinnen und Ausbilder außerdem verfügen? Als Ausbilderinnen und Ausbilder dürfen nur Personen bestellt werden, die die für die Ausbildung nötigen Fachkenntnisse besitzen, die pädagogisch-methodischen und rechtlichen Kenntnisse nachweisen können, in der Lage sind sich im Betrieb entsprechend als Ausbilder/ - in zu betätigen. Der/die Ausbilder/ -in muss jedenfalls in der Lage sein, sich qualifiziert um den aktuellen Stand der Ausbildung zu Ausbilderprüfung Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

16 DER/DIE AUSBILDER / IN kümmern und darf nicht von der Ausbildung ausgeschlossen sein (etwa wegen strafbarer Handlungen). Welche Aufgaben haben Ausbilderinnen und Ausbilder? Im Wesentlichen trägt der/die Ausbilder/ -in die Verantwortung für die ordnungsgemäße Ausbildung der Lehrlinge. Dieses beinhaltet die Planung der Ausbildung (Ausbildungsplan auf Grund des Berufsbildes), die fachliche Unterweisung des Lehrlings (diese kann aber auch zeitweise anderen Fachkräften übertragen werden), die Überwachung der Ausbildung und der Kontakt zur Berufsschule und zu den Eltern. Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

17 DER LEHRLING Der Lehrling Welche allgemeinen Pflichten hat der Lehrling? Der Lehrling hat sich zu bemühen, die für die Erlernung des Lehrberufes erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse zu erwerben; er/sie hat die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen und durch sein Verhalten im Betrieb der Eigenart des Betriebes Rechnung zu tragen. Weiters haben Lehrlinge die Pflicht das Dienstgeheimnis zu wahren und mit den ihnen anvertrauten Werkstoffen, Werkzeugen und Geräten sorgsam umzugehen. Der Lehrling hat im Falle einer Erkrankung oder sonstigen Verhinderung den/die Lehrberechtigten oder den/die Ausbilder/ -in sofort zu verständigen oder verständigen zu lassen. Der Lehrling hat dem/der Lehrberechtigten unverzüglich nach Erhalt das Zeugnis der Berufsschule und auf Verlangen des Lehrberechtigten die Hefte und sonstigen Unterlagen der Berufsschule, insbesondere auch die Schularbeiten, vorzulegen. Pflichten des Lehrlings Kann der Lehrling sein Lehrverhältnis auflösen? Gründe, die den Lehrling zur vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses berechtigen, liegen vor, wenn der Lehrling ohne Schaden für seine Gesundheit das Lehrverhältnis nicht fortsetzen kann. Aber auch wenn der Lehrberechtigte oder die/der Ausbilder/ -in die ihm obliegenden Pflichten gröblich vernachlässigt, den Lehrling zu unsittlichen oder gesetzwidrigen Handlungen zu verleiten sucht, ihn misshandelt, körperlich züchtigt oder erheblich wörtlich beleidigt oder den Lehrling gegen Misshandlungen, körperliche Züchtigungen oder unsittliche Handlungen von Seiten der Betriebsangehörigen und der Haushaltsangehörigen des Lehrberechtigten zu schützen unterlässt. Wenn der/die Lehrberechtigte länger als einen Monat in Haft gehalten wird, es sei denn, dass ein/e gewerberechtlicher Geschäftsführer/ -in oder ein/e Ausbilder/ -in bestellt ist und der/die Lehrberechtigte unfähig wird, seine Verpflichtungen auf Grund des BAG oder des Lehrvertrages zu erfüllen. Oder wenn der Betrieb oder die Werkstätte auf Dauer in eine andere Gemeinde verlegt wird und dem Lehrling die Zurücklegung eines längeren Weges zur Ausbildungsstätte nicht zu-gemutet werden kann, während der ersten zwei Monate nach der Verlegung; das Gleiche gilt bei einer Übersiedlung des Lehrlings in eine andere Gemeinde. Nicht zuletzt wenn der Lehrling seinen Lehrberuf aufgibt oder dem Lehrling eine vereinbarte Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsverbundes ohne gerechtfertigte Gründe nicht im hierfür vorgesehenen Lehrjahr vermittelt wird. Rechtsstreitigkeiten zwischen Lehrberechtigtem/ -er und Lehrling über den Bestand oder Nichtbestand eines Lehrverhältnisses fallen in die Kompetenz der Arbeits- und Sozialgerichte. Der/die Lehrberech- Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA Auflösung des Lehrverhältnisses

18 DER LEHRLING tigte hat der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer binnen vier Wochen die vorzeitige Endigung oder vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses mitzuteilen. Welche Arbeitszeitregelungen gelten für Lehrlinge? Das Gesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen (KJBG) gilt hinsichtlich seiner Arbeitszeitregelung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die in einem Dienstverhältnis, einem Lehrverhältnis oder einem sonstigen Ausbildungsverhältnis stehen. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen dürfen Jugendliche grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Verbot gilt nicht in Krankenpflegeanstalten und Pflegeheimen. In diesen Fällen muss jedoch jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben. Die Wochenarbeitszeit beträgt grundsätzlich 40 Stunden. Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden. Die tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Einrechnung der Ruhepausen. Diese zeitlichen Grenzen dürfen von Jugendlichen (abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen) nicht überschritten werden. Dürfen Lehrlinge Überstunden machen? Wenn die gesetzlich vorgesehene Normalarbeitszeit von 40 Stunden überschritten wird, liegen grundsätzlich Überstunden vor. Lehrlinge ab dem 18. Lebensjahr dürfen regulär zu Überstunden herangezogen werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass bei der Berechnung der dafür zustehenden Entlohnung nicht die Lehrlingsentschädigung heranzuziehen ist, sondern für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages der niedrigste im Betrieb vereinbarte Facharbeiterlohn bzw. das Angestelltengehalt heranzuziehen ist. Wie ist der Urlaub für Lehrlinge geregelt? Der Urlaubsanspruch der Lehrlinge ist im Urlaubsgesetz geregelt. Das Urlaubsgesetz gilt auch für Lehrlinge im Bundesdienst. Es gilt der Grundsatz, dass der Zeitpunkt des Urlaubsantrittes zwischen den Lehrberechtigten und den Lehrlingen zu vereinbaren ist. Dabei ist auf die dienstlichen Erfordernisse und die Erholungsmöglichkeiten der Lehrlinge Rücksicht zu nehmen. Das Urlaubsausmaß beträgt auch für Lehrlinge 30 Werktage. Als Werktage gelten die Wochentage von Montag bis einschließlich Samstag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Der Urlaub steht für jedes Lehrjahr zu, wobei als Urlaubsjahr grundsätzlich das Lehrjahr gilt. Bei Jugendlichen (das sind Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) ist ein Urlaubverbrauch im Ausmaß von mindestens 12 Werktagen für die Zeit zwischen und eines Urlaubsjahres zu vereinbaren, wenn sie dies verlangen. Arbeitszeitregelungen für Lehrlinge Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

19 DER LEHRLING Wie ist die Pflegefreistellung für Lehrlinge geregelt? Nach Maßgabe der im Urlaubsgesetz enthaltenen Bestimmungen haben auch Lehrlinge Anspruch auf Pflegefreistellung. Die Pflegefreistellung beträgt grundsätzlich höchstens eine Woche pro Lehrjahr. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrling wegen der notwendigen Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten nahen Angehörigen an der Erbringung seiner Arbeitsleistung nachweislich verhindert ist. Als nahe Angehörige in diesem Sinne gilt die/der Ehepartner/in, Personen, die mit dem Lehrling in gerader Linie verwandt sind, Wahlkinder und Pflegekinder oder die Person, mit der der Lehrling in Lebensgemeinschaft lebt. Wenn die Voraussetzungen für die Pflegefreistellung vorliegen und diese vom Lehrling nachgewiesen werden kann, so hat der/die Lehrberechtigte die Lehrlingsentschädigung für die Dauer der Verhinderung weiter zu bezahlen. Ist der Lehrling versichert? Lehrlinge sind vom Beginn des Lehrverhältnisses bis zum Ende des Lehrverhältnisses voll versichert. Lehrlinge haben daher den Schutz in der Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung. Dürfen Lehrlinge mit der Beförderung von Gelde betragt werden? Außerhalb des Betriebes dürfen jugendliche Lehrlinge nicht zur Beförderung höherer Geld- oder Sachwerte unter eigener Verantwortung herangezogen werden. Außerhalb des Betriebes ist eine Beförderung höherer Geld- oder Sachwerte nur unter Aufsicht des/der Lehrberechtigten oder eines/einer Bevollmächtigten möglich. Innerhalb des Betriebes kann können solche Transporte eigenverantwortlich durchgeführt werden. Haben sich Lehrlinge einer Gesundenuntersuchung zu unterziehen?? Jugendliche sind zur Überwachung ihres Gesundheitszustandes jährlich einmal einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Für die Dauer dieser Untersuchung ist die erforderliche Freizeit zu gewähren und die Lehrlingsentschädigung weiterzuzahlen. Die Bestimmungen über die Gesundenuntersuchung gelten für Lehrlinge bis zum 19. Lebensjahr. Pflegefreistellung Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

20 DIE BERUFSSCHULE Die Eltern Welche Pflichten haben die Eltern? Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Lehrlings müssen dafür sorgen, dass der Lehrling seine Pflichten auf Grund des Berufsausbildungsgesetzes und des Lehrvertrages erfüllt. Grundsätzlich sind beide Elternteile verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Lehrling seine Pflichten erfüllt. Sonstige Erziehungsberechtigte können die Großeltern oder ein Großelternteil sein. Pflichten der Eltern Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

21 DIE BERUFSSCHULE Die Berufsschule Was ist die Berufsschulpflicht? Die Berufsschule ist eine berufsbildende Pflichtschule und ist vom Lehrling während der vorgeschriebenen Unterrichtszeit regelmäßig und pünktlich zu besuchen. Das Ausmaß des Unterrichtes ist im Landeslehrplan geregelt. Der Landeslehrplan wird vom jeweiligen Landesschulrat (in Wien: Stadtschulrat) erlassen. Die Berufsschulpflicht beginnt mit dem Eintritt in das Lehrverhältnis. Sie dauert bis zum Ende des Lehrverhältnisses, längstens jedoch bis zum erfolgreichen Abschluss der letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Fachklasse. Wie ist der Berufsschulbesuch geregelt? Selbst wenn der Jugendliche während des Schuljahres eine Lehre beginnt, ist er vom Lehr-berechtigten binnen zwei Wochen in der Berufsschule anzumelden. Bei Auflösung des Lehr-verhältnisses sind sie binnen zwei Wochen in der Berufsschule abzumelden. Der Lehrling hat grundsätzlich jene Berufsschule zu besuchen, in deren Sprengel sein Beschäftigungsort liegt (Sprengelzwang). Der Besuch der Berufsschule ist für den Lehrling kostenlos, weil die Berufsschule eine öffentliche Schule ist. Wann kann es zu einer Befreiung vom Berufsschulbesuch kommen? Es gibt auch Möglichkeiten einer Befreiung von der Berufsschule, insbesondere dann, wenn der Lehrling einen dem Lehrplan der betreffenden Berufsschule entsprechenden oder gleichwertigen Berufsschulunterricht (z.b. auf Grund eines früher erlernten Lehrberufes) absolviert hat oder einen zumindest gleichwertigen Unterricht (z.b. einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule) genossen hat. Wie ist das zeitliche Verhältnis der Anwesenheit bei den Lehrlingen zwischen Arbeitsplatz und Schule? Die Unterrichtszeit in der Berufsschule ist auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit anzurechnen. Beträgt die Unterrichtszeit im Lehrgang mehr als 40 Stunden pro Woche, so hat der Lehrling dem Bund gegenüber keinen Anspruch auf Freizeitausgleich. Wenn an Arbeitstagen der Unterricht entfällt, so hat der Lehrling jedenfalls im Betrieb (Dienststelle) zu erscheinen. Berufsschulpflicht Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

22 QUELLEN Die Lehrabschlussprüfung Was ist die Lehrabschlussprüfung? Die Lehrabschlussprüfung (LAP) steht am Schluss einer dualen Berufsausbildung Lehre/Berufsschule. Sie überprüft schriftliche und mündlich den Wissensstand der Lehrlinge bzw. ob diese sich die für seine/n Beruf entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse angeeignet haben und diese in der Praxis einsetzen können. Die Lehrabschlussprüfung wird durch die örtlich zuständige Wirtschaftskammer (Lehrlingsstelle) durchgeführt. Hat der Prüfling bestanden erhält er ein Lehrabschlusszeugnis und einen Lehrbrief. Wer nimmt die Lehrabschlussprüfung ab? Die Lehrabschlussprüfung wird von einer der Wirtschaftskammer bestellten Prüfungskommission für den jeweiligen Lehrberuf abgenommen. Diese besteht aus einem/er Vorsitzenden und zwei Beisitzerinnen oder Beisitzer. Im öffentlichen Dienst ist in der Regel einer der/die Beisitzer/ -in durch den Arbeitgeber- und einer durch die Arbeitnehmervertretung nominiert. Wie erfolgt die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung? Die Zulassung zur Lehrabschlussprüfung ist bei der für den Lehrbetrieb (die Ausbildungsstät-te) des Lehrlings örtlich zuständigen Lehrlingsstelle frühestens sechs Monate vor Beendigung der festgesetzten Lehrzeit schriftlich zu beantragen. Die Lehrlingsstelle hat über den Antrag zu entscheiden und den Prüfungstermin festzusetzen. Für die Abnahme ist eine Prüfungstaxe zu entrichten. Beim erstmaligen Antritt übernimmt diese der/die Lehrberechtigte, Was ist eine Prüfungsordnung? Die Prüfungsordnung regelt den Prüfungsvorgang einschließlich der Prüfungsniederschrift. Diese enthält Bestimmungen über die Gegenstände der praktischen und der theoretischen Prüfung sowie über den schriftlichen und mündlichen Teil der Lehrabschlussprüfung. Im Fall des Nichtbestehens der Lehrabschlussprüfung sind bei der Wiederholung der Prüfung nur die mit nicht genügend bewerteten Prüfungsgegenstände zu prüfen Was sind Zusatzprüfungen? Es kann entweder auf Grund einer schulischen Ausbildung (siehe BAG) oder in einem dem eigenen Lehrberuf fachlich nahe stehenden Berufsbereich - insbesondere in verwandten Lehrberufen eine Zusatzprüfung ablegt werden. Bei modularen Lehrberufen bezieht sich die Möglichkeit zur Ablegung einer Zusatzprüfung auf die jeweiligen Hauptmodule bzw. Spezialmodule. Die Zusatzprüfung erstreckt sich auf die Gegenstände der praktischen Prüfung. Durch die Ablegung der Prüfung gilt auch dann dieser Beruf als erlernt. Lehrabschlussprüfung Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

23 QUELLEN Was sind das Prüfungszeugnis und der Lehrbrief? Die Lehrlingsstelle hat dem Prüfling nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung ein Prüfungszeugnis auszustellen, das die Beurteilung des Prüfungsergebnisses der Lehrabschlussprüfung zu enthalten hat. Auf Antrag des Prüflings hat die Lehrlingsstelle einen Lehrbrief in Form einer entsprechend gestalteten Urkunde auszustellen. Darin sind die Beendigung des Lehrverhältnisses und die erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung in dem betreffenden Lehrberuf, im Falle der Bewertung der Prüfung mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg, auch dies zu beurkunden. Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA

24 QUELLEN Quellen Berufsausbildungsgesetz idgf. BGBl Teil II, 262/1998 IBW aktuell Nr, 13 vom Dornmayr (ibw), Wieser (öibf), Mayerl (öibf) Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz idgf Lehrberufslexikon 2012 (Herausgeber BMWJF) Urlaubsgesetz idgf Verwaltungsakademie des Bundes - GA 10 oder GA