Allgemeiner. Studienleitfaden. ÖH Uni Graz 2012/2013

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1 Studienleitfaden 2012/2013 Allgemeiner ÖH Uni Graz

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3 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort des Vorsitzteams Vorwort des Referats für Bildung & Politik. 5 Die Österr. HochschülerInnenschaft Die ÖH Uni Graz Fakultätsvertretungen Referate Rechtsberatung ÖH-Servicecenter ÖH-Beitrag Zulassung zum Studium Studieneingangs- & Orientierungsphase. 20 Zugangsbeschränkungen Studieren ohne Matura Onlinesystem, -Account, Studierendenausweis UNIGRAZonline (UGO) UNIGRAZCARD Organisation der Universität Graz Fakultäten & Dekanate Institute Dienstleistungseinrichtungen Das Studium Studienangebot Geisteswissenschaftliche Fakultät Studienangebot Katholisch-Theologische Fakultät Studienangebot Naturwissenschaftliche Fakultät Studienangebot Rechtswissenschaftliche Fakultät Studienangebot Sozial- & Wirtschaftswiss. Fakultät Studienangebot Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaftliche Fakultät Überfakultäre Studien Joint-Degree Studien Individuelles Studium Lehramtsstudien Doktoratsstudien Soziales Studiengebühren Studienbeihilfe Selbsterhalterstipendium Familienbeihilfe Weitere Förderungen Krankenversicherung Studieren und Arbeiten Studieren mit Kind Angebote des Sozialreferats Gleichbehandlung Service Öffentliche Verkehrsmittel Termine und Fristen Nützliche Begriffe Adressen und Kontakte Campusplan Impressum

4 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Vorwort des Vorsitzteams Liebe angehende Studentin, lieber angehender Student, mit dem Studium beginnt für Dich wahrscheinlich ein neuer Lebensabschnitt. Man zieht von zu Hause aus, kommt in eine neue Stadt, lernt neue Menschen kennen und man steht leider auch vor dem Bürokratiedschungel der Universität. Obwohl die Studien immer verschulter werden, hast Du an der Universität deutlich mehr Wahlfreiheit und Eigenverantwortung als in der Schule oder an einer Fachhochschule. Deshalb gibt die ÖH Uni Graz jedes Jahr diesen Studienleitfaden heraus um Dir den Einstieg ins Studium zu erleichtern. Hier findest Du Informationen zum Einstieg ins Studium und zu allen Diplom- und Bachelorstudien, sowie zu den weiterführenden Masterstudien die Du an der Uni Graz studieren kannst. Außerdem findest Du kurze Informationen zu Beihilfen, Studiengebühren, Wohnungssuche und vielem mehr sowie eine umfangreiche Liste, an wen Du dich mit spezielleren Fragen wenden kannst. Die ÖH (Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft) ist die Interessensvertretung aller Studierenden gegenüber Lehrenden, der Universität und der Politik. Alle Studierenden sind automatisch Mitglied der ÖH. Wir unterstützen Dich bei allen Fragen und Problemen, von konkreten Fällen, wie Streitigkeiten mit einzelnen Lehrenden oder Problemen mit Studien- oder Familienbeihilfe bis hin zu politischen Entscheidungen wie der Kürzung der Familienbeihilfe oder der viel diskutierten Einführung von Studiengebühren. In all diesen Bereichen bemüht sich die ÖH, dass Deine Rechte eingehalten werden und Deine Interessen nicht unter die Räder kommen. Dazu kommen zahlreiche weitere Leitfäden und Broschüren zu verschiedenen Themen, die Erstsemestrigentutorien und zahlreiche Feste und Veranstaltungen. Wir suchen immer engagierte Personen die in einem dieser Bereiche mitarbeiten wollen und würden uns freuen, wenn Du Interesse hast, die ÖH mit zu gestalten. Wir hoffen, Dir mit diesen Informationen den Einstieg ins Studium zu erleichtern und wünschen Dir viel Spaß und Erfolg! Dein Vorsitzteam der ÖH Uni Graz Stefan Thum, Martin Berger und Bernhard Bitterer

5 5 Vorwort des Referats für Bildung & Politik Liebe Kollegin, lieber Kollege! Wir, die ÖH Uni Graz, freuen uns, dass du dich dazu entschieden hast, den Weg der universitären Bildung an der Karl-Franzens-Uni Graz einzuschlagen. Damit nimmst du Teil am größten Abeneuter der Menschheit, der Suche nach Wissen und Wahrheit. Mit dem Durchschreiten der Tore der Universität wechselst du nicht nur einen neuen Lebensabschnitt sondern betrittst auch die Welt der Wissenschaft. Wissenschaft, das bedeutet, auf den Schultern von Giganten zu stehen: Du erhältst durch die universitäre Bildung die geistigen Werkzeuge, die Erkenntnisse vergangener Denkerinnen und Denker, Forscherinnen und Forscher nachzuvollziehen und die Fähigkeiten, auf dieser Grundlage deinen eigenen Beitrag zur Suche nach dem Wesen von Mensch, Natur und Geist zu leisten. Damit vermehrst du die wertvollste Ressource, die wir zur Verfügung haben. Nur dadurch, dass Menschen sich dieser Ressource bedienen, sich bilden und damit die Bildung vermehren, kann das Wohl einer freien und demokratischen Gesellschaft gewährleistet werden. Dies sei vor allem der österreichischen Politik ins Heft geschrieben, denn es ist der Forschungs- und Wissensdrang junger wie alter Menschen, der langfristig Österreich gesellschaftlich wie wirtschaftlich am Leben erhalten kann. Die Universität ist eine eigene Welt, in der du nicht nur heimtückische Bürokratie-Dschungel finden wirst, sondern auch finanzielle Durststrecken durch Beihilfen-Wüsten und felsige Gebirge, wo dir von oben Steine vor die Füße fallen können. Aber mit der richtigen Karte und Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen kannst du jede Prüfung dieses Geländes meistern und deinen Weg bahnen. Lass uns dich nun auf den ersten Schritten deines Bildungswegs mit diesem Leitfaden begleiten: Du findest hier nicht nur geballte Information für Orientierung und Studienstart, sondern auch Verweise auf weiterführende Quellen, von Sprechstunden über Kontaktadressen bis zu online-foren. Wir wünschen dir viel Spaß beim Durchblättern und einen guten Start ins Studium. Dein Referat für Bildung & Politik an der ÖH Uni Graz

6 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Kapitel 1 Die ÖH

7 7 Die Österreichische HochschülerInnenschaft Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und die gesetzliche Interessenvertretung aller Studierenden. Jede Studentin und jeder Student ist mit Zulassung zu einem Studium an der Universität automatisch Mitglied der ÖH. Aufgaben der ÖH Die ÖH setzt sich für die Interessen und Rechte aller Studierenden ein und kämpft für ihre politischen Belange. Für die Arbeit an der Uni bedeutet das konkret: Die ÖH Uni Graz hat ein gesetzliches Mitspracherecht in allen universitären Gremien, wie zum Beispiel dem Senat oder den Curricula-Kommissionen. Hier wirken die StudierendenvertreterInnen an der Erstellung von Studienplänen mit, haben das Recht, bei Personalbesetzungen mitzuentscheiden, nehmen Einfluss auf die Budgetverteilung und bekämpfen Missstände im Lehr- und Studienbetrieb. Für Studierende bietet die ÖH Hilfe in studienrechtlichen Belangen, unterstützt schwächer gestellte Studierende durch diverse soziale Leistungen (näheres im Kapitel Soziales), und versucht, ihnen den Uni-Alltag durch diverse Einrichtungen, wie zum Beispiel den ÖH-Kindergarten, zu erleichtern. Die ÖH hat ein gesellschaftspolitisches Mandat. Das soll heißen: Neben diversen kulturellen Veranstaltungen und den mittlerweile altbewährten StudentInnen-Festen, werden immer wieder Podiumsdiskussionen, Vorträge, etc. zu gesellschaftspolitischen Themen organisiert. Die Uni ist keine reine Ausbildungsstätte, die primär für den Arbeitsmarkt produziert, sondern ein Ort für Bildung im Allgemeinen. Dafür tritt die ÖH ein. Unter anderem auch dadurch, indem sie sich öffentlich gegen den Bildungsabbau und die daraus resultierenden Probleme ausspricht. In diesem Zusammenhang werden die Studierenden durch die Aufbereitung von Informationen zu Ereignissen, die um, an und mit den Unis passieren, auf dem Laufenden gehalten. So gibt die ÖH eine Reihe von Zeitungen heraus (wie die ÖH-Zeitung Libelle), welche in regelmäßigen Abständen oder als Themenhefte erscheinen.

8 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Ein wichtiger Aspekt der ÖH-Arbeit ist die Beratung: Neben Veranstaltungen wie der Erstsemestrigen- und MaturantInnenberatung besteht darüber hinaus die Möglichkeit, individuelle Termine mit den jeweiligen Referaten zu vereinbaren, um sich zum Studium im Allgemeinen, aber auch in rechtlichen und sozialen Belangen (z.b. Stipendien) beraten zu lassen. Die ÖH hat zu diesem Zweck auch eine Juristin eingestellt, die bei allen rechtlichen Fragen kompetente Auskunft gibt. Gliederung der ÖH Die ÖH ist in vier Ebenen gegliedert: Die Studienvertretung, die Fakultätsvertretung, die Universitätsvertretung und die Bundesvertretung. BV - Bundesvertretung Der BV mit Sitz in Wien obliegt die Vertretung der Studierendeninteressen gegenüber der Gesetzgebung und der Bundesregierung. Außerdem dient sie der Koordination der einzelnen ÖHs und entscheidet über Angelegenheiten, die mehr als eine Universität betreffen. Die MandatarInnen der BV werden von den jeweiligen Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen aus ganz Österreich entsendet. Die Bundesvertretung unterhält eine eigene Homepage, ( wo allgemeine Informationen abrufbar und Broschüren zu verschiedensten Themen zum Download bereitstehen. UV - Universitätsvertretung Die UV ist das höchste Organ der HochschülerInnenschaft an einer Universität. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich über alle Aspekte der Vertretung der Studierenden und ihrer Interessen gegenüber der Universität. In diesen Aufgabenpool fällt die Arbeit in universitären Gremien, genauso wie diverse Serviceleistungen (z.b. Skriptenverkauf). Die MandatarInnen der UV werden nach dem Listenwahlrecht gewählt. Web: FV - Fakultätsvertretung Jede Fakultät der Universität Graz besitzt ihren eigenen studentischen Vertretungskörper in Form der Fakultätsvertretung. Ihre Tätigkeit erstreckt sich von Beratung und Information der Studierenden an der jeweiligen Fakultät über die Schaffung von Serviceeinrichtungen bis hin zur Vertretung der Studierendenden gegenüber ProfessorInnen an der Universität. Außerdem hat jede FV ihre fakultätsspezifische Politik (Herausgabe von Zeitschriften etc.). StV - Studienvertretung Für jede Studienrichtung ist eine StV eingerichtet. Sie bietet Beratung bei studienspezifischen Problemen an, erarbeitet entsprechende Lösungen und vertritt die Interessen der StudentIn-

9 9 nen in der Curricula-Kommission (CuKo) der jeweiligen Studienrichtung. Im Studienalltag wird die Studienvertretung (und ev. auch die Fakultätsvertretung) die Ebene der ÖH sein, mit der du am meisten Kontakt haben wirst. Die Kontaktdaten der jeweiligen Studienvertretungen findest du auf der Homepage der ÖH Uni Graz. MITMACHEN! Die Arbeit an der ÖH ist ehrenamtlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zwar nicht reich entlohnt, aber neben den großartigen Erfahrungen, die dadurch gewonnen werden, können die umfassenden Kompetenzen, die man dadurch erwirbt, auf dem weiteren Lebensweg sehr hilfreich sein. Durch das persönliche Engagement (durch Mitarbeit in Gremien, Beratungen, Organisation von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit uvm.) jedes einzelnen/jeder einzelner kann der Studienalltag hunderter Kolleginnen und Kollegen verbessert werden. Sollte jetzt DEIN Interesse geweckt sein, dich in der ÖH einzubringen oder willst dich nur unverbindlich erkundigen, dann bist du natürlich jederzeit herzlich dazu eingeladen! Ein weiterer und wichtiger Weg, die ÖH zu unterstützen, ist es, von deinem Wahlrecht gebrauch zu machen. Die ÖH-Wahlen finden im Zwei-Jahes-Rhythmus statt (die nächsten regulären Wahlen sind im Sommersemester 2013). Studierende haben die Möglichkeit zwei der vier Ebenen der ÖH, nämlich die Studienvertretung und die Universitätsvertretung, direkt zu wählen. Die beiden anderen Ebenen, die Fakultätsvertretung sowie die Bundesvertretung, werden seit der Novelle des HochschülerInnenschaftsgesetzes 2005 leider nicht mehr direkt gewählt, sondern von den Studienvertretungen, respektive Universitätsvertretungen beschickt. Wahl der Studienvertretungen: Die StV-Wahl ist eine Personenwahl. Das heißt, du wählst je nach Größe deiner Studienrichtung drei bzw. fünf StudienvertreterInnen. Sind es 400 oder weniger Studierende gibt es drei, sind es mehr als 400 Studierende, fünf zu vergebende Mandate. Wahl der Universitätsvertretung: Bei der Wahl zur Universitätsvertretung (UV) kandidieren sogenannte wahlwerbende Gruppen (Fraktionen) und es gibt ein Listenwahlrecht. Die Mandatszahl ergibt sich aus der Anzahl der Studierenden. Bei der letzten Wahl wurden 19 Mandate vergeben. Die Mandate werden je nach Wahlergebnis auf die Fraktionen aufgeteilt.

10 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Die ÖH Uni Graz Hochschülerlnnenschaft an der Universität Graz (ÖH Uni Graz) Schubertstraße 6a A-8010 Graz Tel.: 0316/ Fax: 0316/ Kontakt: Die ÖH Uni Graz im Web Unsere Website mit allen Infos, Kontakten und Downloads Nachrichten und Kommentare auf unserer Fan -Seite Kurznachrichten zum Abonnieren Downloaden und Online-Durchblättern von Leitfäden und Broschüren Das Vorsitzteam Stefan Thum (Vorsitzender) Tel.: 0316/ Mobil: 0699/ Martin Berger (1. stv. Vorsitzender) Tel.: 0316/ Bernhard Bitterer (2. stv. Vorsitzender) Tel.: 0316/ Mobil: 0664/

11 11 Fakultätsvertretungen Folgende Fakultätsvertretungen findest du im ÖH-Gebäude im Hochparterre und im 1. Stock (Schubertstraße 6a): FV URBi (Umwelt-, Regional- und Bildungswissenschaften) Vorsitzender: Manuel Leitner Tel.:0316/ Web: FV NaWi (Naturwissenschaften) Vorsitzender: Julius Koch Tel.: 0316/ Web: FV Theo (Theologie) Vorsitzende: Lisa Kienzl Tel.: 0316/ Web: FV GeWi (Geisteswissenschaften) Vorsitzende: Beatrice Maierhofer Tel.: 0316/ Web: Im Erdgeschoss des RESOWI-Zentrums (Universitätsstraße 15) sind vertreten: FV SoWi (Sozial- u. Wirtschaftswissenschaften) Bauteil G/E Vorsitzender: Johannes Frank Tel.: 0316/ Web: FV ReWi (Rechtswissenschaften) Bauteil A/E Vorsitzender: Florian Dollenz Tel.: 0316/ bis Web:

12 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Referate Ein wichtiger Bestandteil der ÖH Uni Graz sind die 15 eingerichteten Referate. Diese erfüllen die je nach Themengebieten anfallenden Aufgaben wie Beratung von Studierenden, Koordination innnerhalb der ÖH, Organisation und Abhaltung von Veranstaltungen etc. Die Referate sind auf Ebene der Universitätsvertretung angesiedelt und werden von einer Referentin bzw. einem Referenten gemeinsam mit Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern betreut. Sozialreferat Tel.: 0316/ Mobil: 0676/ Aufgabenbereiche: Beratung der Studierenden bezüglich Studienbeihilfe und Stipendien (Sozial-, Leistungs-, Förderungs-, Privatstipendien), Familienbeihilfe, Sozialversicherung, Sozialfonds der ÖH, Studieredenversicherung, Waisenpension usw. Referat für Bildung und Politik (BiPol) Tel.: 0316/ Mobil: 0676/ Aufgabenbereiche: Allgemeine Studienberatung, Organisation und Durchführung der Erstsemestrigen- und MaturantInnenberatung, Beratung zur Studienberechtigungsprüfung; Positionierung zu Themen der Bildungspolitik und Planung relevanter Veranstaltungen, Begutachtung von Gesetzestexten und Studienplänen; Referat für wirtschaftliche Angelegenheiten (Finanzreferat) Tel.:0316/ Mobil: 0676/ Aufgabenbereiche: Regelung der finanziellen Angelegenheiten der ÖH; zuständig für die Einhaltung der Grundsätze der Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Referat für feministische Politik Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Beratung und Hilfestellung von Studentinnen bei Diskriminierung, sexueller Belästigung und anderen Problemen; Plattform für den Kontakt und Austausch von Frauen untereinander; Zusammenarbeit und Kooperation mit anderen frauenspezifischen Einrichtungen in Graz; Unterstützung feministische und frauenspezifischer Projekte in verschiedenen Zusammenhängen.

13 13 Referat für ausländische Studierende Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Beratung und Betreuung aller ausländischen Studierenden zu den Themen Aufnahmevoraussetzungen, Förderungen, Stipendien, Arbeit, etc; Hilfestellung für studierende Flüchtlinge. Arbeitsreferat Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Alles zum Themenkreis Studieren und Arbeit ; Beratung und Information zu Jobangeboten, Praktika und Arbeitsrecht; Jobmappe der ÖH und Jobbörse (siehe Service). Alternativreferat Tel.: 0316/ alternativ@oehunigraz.at Aufgabenbereiche: Organisation von Veranstaltungen zu Themen wie Menschenrechtsfragen, Rechts- und Linksextremismus, Entwicklungspolitik, Ökologie und Verkehrsproblematik. Referat für Öffentlichkeitsarbeit Tel: 0316/ presse@oehunigraz.at Web: Aufgabenbereiche: Herausgabe der ÖH-Zeitung Libelle, Öffentlichkeitsarbeit der ÖH Referat für Menschen mit Behinderung Tel.: 0316/ barrierefrei@oehunigraz.at Aufgabenbereiche: Unterstützung Studierender mit Behinderung bei allen auftretenden Problemen und Vertretung ihrer Interessen. Referat für Generationenfragen Tel.: 0316/ generationen@oehunigraz.at Aufgabenbereiche: Unterstützung und Beratung von Seniorstudierenden; Arbeit in den Bereichen Wohnen für Hilfe und integrativem Lernen; Abhaltung des international tea ; Veranstaltung zum Thema Generationenprobleme sowie des Festes der Generationen.

14 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 queer-referat Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Hilfestellung bei Fragen zu gleichgeschlechtlicher Liebe, Bisexualität, Transgender, etc.; öffentliches Auftreten für die rechtliche Gleichstellung Homosexueller; Hilfestellung bei Diskriminierungen aufgrund sexueller Ausrichtung; Organisation und Durchführung von queer-tutorium, queer-stammtisch und queer-unifest. Kulturreferat Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Planung, Organisation und Durchführung von kulturell, künstlerisch und kulturpolitisch relevanten Projekten; Zusammenarbeit mit verschiedenen Kulturinitiativen. Sportreferat Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Organisation sportlicher Veranstaltungen; Zusammenarbeit mit dem Universitäts-Sport-Institut (USI); Einsatz für die Erweiterung des Sportangebots für Studierende. Referat für Internationales Tel.: 0316/ Aufgabenbereiche: Koordination und Betreuung von Erasmus- und Austauschstudierenden; Beratung von Grazer Studierenden, die ein Auslandsemester/-jahr absolvieren wollen in Zusammenarbeit mit dem Büro für internationale Beziehungen an der Uni Graz und dem österreichischen Austauschdienst (OeAD); Beratung zu möglichen Austauschprogrammen; Auskunft über Stipendien ( Organisationsreferat Tel.: 0316/ Mobil: 0676/ Aufgabenbereiche: Koordination der Kommunikation zwischen den ÖH-Ebenen; interne Organisation der ÖH; Organisation von Veranstaltungen der ÖH; Beratung der Referate, Fakultätsund Studienvertretungen bei der Organisation von Veranstaltungen.

15 15 Rechtsberatung Die ÖH Uni Graz beschäftigt eine Juristin, die den Studierenden für Rechtsberatungen zur Verfügung steht. In ihren Aufgabenbereich fallen alle für Studierende relevanten Rechtsbereiche wie z.b. Studienrecht, Beihilfenrecht, Arbeitsrecht und Aufenthaltsrecht. Weitere Informationen sowie Sprechstundenzeiten findest du online auf der ÖH-Homepage. Kontakt: Web: ÖH-Servicecenter Im Erdgeschoss des ÖH-Gebäudes in der Schubertstraße 6a befindet sich das ÖH-Servicecenter. Hier kannst du Studienliteratur, Skripten, Büro- und Arbeitsmaterial kaufen. Darüber hinaus gibt es hier die Möglichkeit, zu drucken, zu kopieren und sich Dokumente wie z.b. Diplomund Masterarbeiten binden zu lassen. ÖH-Beitrag Jeden Semester bezahlst du den ÖH-Beitrag in der Höhe von 17,50. Ein kleiner Teil des Betrages wird für eine Studierendenunfall- und Haftpflichtversicherung verwendet. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schadensfälle, die auf dem direkten Weg vom Wohnort zur Uni und retour, auf dem Universitätsgelände und bei Veranstaltungen der Universitäten und der ÖH oder in den StudentInnenheimen ereignen. Das Einzahlen des Beitrages begründet bereits den Versicherungsschutz. Web: Der korrekte Umgang mit den ÖH-Geldern wird dreifach gesichert: eine Wirtschaftsprüferin/ ein Wirtschaftsprüfer, eine Kontrollkommission des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und der Rechnungshof überwachen die Finanzgebarung und garantieren so Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit. Zudem liegt im Sekretariat der ÖH der jeweils aktuelle Jahresabschluss und Budgetvorschlag zur Einsichtnahme auf. Alle Serviceleistungen, Broschüren und Zeitungen, sowie Sozialleistungen (z.b. der Sozialtopf in Höhe von ), Beratungen, Veranstaltungen und vieles mehr werden mit dem ÖH-Beitrag finanziert.

16 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Kapitel 2 Studieren

17 17 Studium an der Universität Zulassung zum Studium Jedes Jahr beginnen mehr als Personen ein Studium an der KF Uni Graz. Vor dem Studienbeginn sind einige administrative Hürden zu überwinden. Der Weg zur Inskription 1. Fristen beachten: Die Allgemeine Inskriptionsfrist an der Karl-Franzens-Universität Graz läuft im Wintersemester 2012/2013 von 2. Juli bis 5. September und im Sommersemester 2013 zumindest von 7. Jänner bis 4. Februar der genaue Starttermin kann sich nach vorne verschieben. Nur innerhalb dieser Frist kannst du dich neu an der Universität Graz inskribieren, in begründeten Fällen gibt es aber Ausnahmen von dieser Regel. Ausnahmen sind beispielsweise: a. Du hast für das Wintersemester erst nach dem 31. August und für das Sommersemester erst nach dem 31. Jänner die Universitätsreife erlangt (z.b. Matura). b. Nichtbestehen eines Ausnahmeverfahrens zu einem anderen Studium (z.b. Psychologie oder Sport). c. Ableistung von Zivil- oder Präsenzdienst oder Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres bis nach den Fristen aus Punkt a). d. Unabsehbar- und unabwendbares Ereignis, an dem dich nur ein minderer Grad des Versehens trifft. 1. Computer suchen Vorerfassung bedeutet, dass du deine Daten in eine Bildschirmmaske eingeben und einen Termin für eine persönliche Anmeldung in der Studien- und Prüfungsabteilung aussuchen musst, bei welchem dir dann Unterlagen der Universität ausgehändigt werden und du dich für ein Studium an der Universität Graz inskribieren kannst. In einem ersten Schritt musst du dir einen Computer mit Internetanschluss suchen und auf die Homepage der Universität Graz gelangen. Solltest du selbst keinen Internetanschluss haben, kannst du auch die Computer in der Studien- und Prüfungsabteilung im ersten Stock des Uni-Hauptgebäudes verwenden.

18 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 2. Daten eingeben Gehe zu diesem Zweck auf die Homepage der Universität Graz ( und und wähle unter dem Punkt Studieren den Punkt Studieneinstieg. Dort findest du die Links zur Datenerfassung zur Zulassung sowie die Anmeldungen zu den Zulassungs- bzw. Eignungstests (Psychologie, Sport und Sprachen). Für die erste Anmeldung musst du nun auf Erstmalig eintragen klicken. Danach erhältst du eine Identifikationsnummer, zu der du dein spezifisches Passwort eingeben kannst. Es ist sehr wichtig, sich beides zu notieren! Danach musst du die verlangten Daten eintragen. Gib deine Daten in Standard-Schreibweise ein (also weder in Kleinschreibweise noch in Blockbuchstaben). Es ist wichtig, vor allem die und die Zustelladressen korrekt anzugeben, da danach die Bestätigung dieses Vorgangs abgeschickt wird. Sollte dir bereits an einer anderen Universität eine Matrikelnummer zugeteilt worden sein, so gib diese bitte an. 3. Termin Anschließend musst du einen Schaltertermin wählen. Dies sieht folgendermaßen aus: Trage den von dir gewünschten Termin ein. Danach klicke einfach auf weiter und bestätige die von dir eingegebenen Daten. Lass dir am besten die Daten per zusenden (einfach auf den Button drücken). 4. Falschen Termin gewählt? Solltest du einen falschen Termin gewählt haben oder solltest du andere Eintragungen ändern wollen, so gehe auf bisherige Eintragungen ändern. Gib deine Identifikationsnummer sowie das Kennwort ein. Danach folgt das gleiche Prozedere wie zuvor und du kannst sämtliche Daten sowie den Inskriptionstermin ändern. 5. Infos zu deinem Studium Du hast nun deine Daten erfolgreich an die Studien- und Prüfungsabteilung übermittelt und wartest auf den Termin am entsprechenden Schalter. In der Zwischenzeit hast du die Möglichkeit, dich eingehender über dein Studium beraten zu lassen. Dafür sind nicht die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Studien- und Prüfungsabteilung zuständig (diese bearbeiten ausschließlich deine Eingaben), sondern die MitarbeiterInnen der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) sowie 4students und die Psychologische StudentInnenberatung (Details siehe weiter vorne). Neben einer fundierten fachlichen Beratung zu allen Studienrichtungen bieten wir, die ÖH, auch eine umfangreiche Beratung zu Sozialthemen (Beihilfen, Förderungen etc.) sowie im Bedarfsfall Hilfestellungen zu UNIGRAZonline an.

19 Termin am Schalter Zum von dir im Zuge der Vorerfassung gewählten Termin musst du einige Unterlagen mitbringen. Zu allererst benötigst du deine Bearbeitungsnummer. Diese befindet sich auf dem Ausdruck, den du im Zuge der Vorerfassung per zugeschickt bekommen bzw. ausgedruckt hast. Folgende Dokumente benötigst du beim Termin im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Mitzubringen sind im Falle von NeuanfängerInnen (N) bzw. von StudienfortsetzerInnen (F): Reifezeugnis (N u. F) Lateinnachweis (N u. F falls vorhanden und erforderlich) Reisepass oder amtlicher Lichtbildausweis zusammen mit dem Staatsbürgerschaftsnachweis (N u. F) Sozialversicherungsnummer (N u. F, Versicherungskarte oder e-card) Nachweis der Matrikelnummer (F, alter Ausweis oder letztes Studienblatt) Nachweis der Abmeldung samt Abgangsbescheinigung von einer anderen Universität oder Nachweis der Meldung der Fortsetzung an einer anderen Universität (F) Falls du dich nicht für ein Studium, sondern für einen Universitätslehrgang anmeldest, benötigst du eine Bestätigung der Lehrgangsleitung über die Zulassung zum Lehrgang und die Bezahlung des Lehrgangsbeitrags. Sobald du die von dir geforderten Dokumente vorgelegt hast, erhältst du eine Matrikelnummer (die ein Leben lang dieselbe bleibt, auch wenn du die Uni wechseln solltest) und einen Erlagschein für die Bezahlung der Studiengebühren und des ÖH-Beitrages. Einzahlung des ÖH-Beitrages Zwar sind ordentliche Studierende aus Österreich, einem EU- oder EWR-Staat und Studierende, denen Österreich auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie InländerInnen (z.b. Konventionsflüchtlinge), für die Mindeststudiendauer deines Studiums plus zwei Toleranzsemester vom Studienbeitrag befreit, der ÖH-Beitrag ist aber dennoch von allen Studierenden zu bezahlen. Wichtig ist, dass du den Erlagschein so rasch wie möglich einzahlst. Zu deinem Studium (und damit zum Anmeldesystem UNIGRAZonline) bist du erst zugelassen, nachdem der ÖH-Beitrag am Konto der Universität eingelangt ist. Die Fristen für die Einzahlung des Beitrages findest du am Ende dieser Broschüre unter Termine und Fristen. Verabsäumst du, den ÖH-Beitrag auch innerhalb der Nachfrist einzubezahlen, so bist du für das aktuelle Semester nicht zum Studium zugelassen. Nähere Infos zu den Studiengebühren bekommst du unter: Tel.: 0316/ studienbeitrag@uni-graz.at Web:

20 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Studieneingangs- und Orientierungsphase In allen neuen Studienplänen an den Grazer Unis wurden aufgrund der Änderung des Universitätsgesetzes seit diesem Semester Studieneingangs- und Orientierungsphasen (STEOP) eingeführt. Die STEOP soll die Studierenden dazu anhalten, grundlegende Fächer aus ihrem Studium rasch zu absolvieren und einen Überblick über das Studium zu erhalten. Die STEOP besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die in den Curricula der jeweiligen Studien festgelegt wurden und die positiv absolviert werden müssen, um die Eingangsphase abzuschließen. Es entsteht für dich kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand: Wenn du die Prüfungen, die zur STEOP gehören, abgelegt hast, ist für dich auch die STEOP abgeschlossen. Welche Lehrveranstaltungen in deinem Studium zur STEOP gehören, kannst du direkt den Curricula entnehmen, den speziellen Leitfäden der betreffenden Studienvertretung oder online unter Es gelten einige Sonderregelungen, solange du dich in der STEOP eines Studiums befindest: Verminderte Prüfungsantritte: Bei Prüfungen aus der STEOP stehen dir weniger Wiederholungsmöglichkeiten zur Verfügung. Du darfst diese Prüfungen nur zweimal wiederholen, hast also nur drei Antrittsmöglichkeiten für einen positiven Abschluss. Weitere LVs: Neben der STEOP kannst du auch andere Prüfungen ablegen, allerdings für dieses Studium inklusive der STEOP maximal 40 bis 60 ECTS. Die genaue Anzahl ist wiederum in den einzelnen Curricula festgelegt. Das bedeutet z.b. dass Du spätestens nach dem Abschluss des zweiten Semesters auch die STEOP abschließen musst, da Du ansonsten keine weiteren Prüfungen für dieses Studium ablegen kannst. Weniger Prüfungstermine: Bei Vorlesungen, die zur STEOP gehören, müssen pro Semester nur zwei Prüfungstermine angeboten werden (Außerhalb der STEOP: 3 Termine) Zugangsbeschränkungen Standpunkt der ÖH Uni Graz Zugang zu Bildung darf kein Privileg von Eliten sein, sondern sollte in einer entwickelten modernen Gesellschaft, die all ihren Mitgliedern dieselben Chancen auf ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen will, eine Selbstverständlichkeit darstellen. Die ÖH Uni Graz spricht sich deshalb entschieden gegen jede Form der Zugangsbeschränkung aus, sei es in Form von Studiengebühren, einer Maximalzahl der Studienplätze in bestimmten Studienrichtungen oder

21 21 anderen Arten von sozialer Selektion wie ein Numerus Clausus oder Knock-Out-Prüfungen. Entsprechend diesem Grundsatz wird die ÖH Uni Graz immer wieder Stellung zum Thema Zugangsbeschränkungen beziehen, um sich gegenüber dem Gesetzgeber und der Universität für die diesbezüglichen Interessen der Studierenden einzusetzen. Die von der Bundesregierung beschlossene Novelle des Universitätsgesetzes, die mit 1. Oktober 2009 rechtswirksam wurde, räumt den Universitäten künftig die generelle Möglichkeit ein, Zugangsbeschränkungen für Masterstudien einzurichten. Diese Gesetzesänderung bringt Benachteiligungen für Studierende mit sich, gegen die die ÖH energisch auftreten und diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten bekämpfen wird. So werden wir uns bemühen, gemeinsam mit den Betroffenen also allen Studierenden! auf die Verantwortlichen in der Regierung und den Universitäten Druck auszuüben und darüber hinaus die studentischen Anliegen stärker in das öffentliche Bewusstsein zu tragen (durch Medienarbeit, diverse Veranstaltungen etc.). Dazu ist es aber auch notwendig, dass die Studierenden für die sie betreffenden Ungerechtigkeiten sensibilisiert werden, wozu wir von der ÖH als eure offizielle Interessensvertretung beitragen. Doch auch ihr selbst könnt jederzeit auf verschiedenste Art aktiv werden tretet einfach mit uns in Kontakt (Kontaktdetails siehe Kapitel 1: Die ÖH ). Nur wer seine Rechte kennt, kann diese auch einfordern und deren Sinn sowie Unsinn richtig einschätzen. Deshalb raten wir allen interessierten Studierenden, einen Blick in das Universitätsgesetz zu werfen. Informationsbroschüren zum Unirecht erhältst du kostenlos bei uns (im ÖH-Gebäude oder auf der Homepage). Zugangsbeschränkungen an der Uni Graz An der Universität Graz sind die Psychologiestudien zugangsbeschränkt. Erasmus- und Austauschstudierende sind von den Zulassungsverfahren nicht betroffen. Ihre Zahl wird vom Kontingent der freien Studienplätze (es stehen pro Studienjahr 230 Plätze im Bachelorstudium zur Verfügung) nicht abgezogen. Wer in Graz bereits in der betreffenden Studienrichtung zugelassen war, ist auf jeden Fall zuzulassen. Es wird für Studieninteressierte die Möglichkeit geben, sich über Inhalt und Form der Testfragen einen Überblick zu verschaffen, um sich vorbereiten zu können. Die Aufnahmeprüfung findet nur einmal im Jahr (Anfang September) statt. Wer von einer anderen Universität in das Bachelorstudium Psychologie wechselt, muss keinen Test absolvieren, wenn 120 ECTS an Pflichtfächern erledigt sind. Nähere Informationen findest du im Studienleitfaden Psychologie sowie unter:

22 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Studium mit und ohne Matura Studieren ohne Matura Der Großteil der österreichischen Studierenden weist vor Zulassung zum Studium eine abgeschlossene Reifeprüfung auf. Wer diese nicht hat, kann aber dennoch zum Studium zugelassen werden, indem die Studienberechtigung durch eine der folgenden Möglichkeiten erworben wird. Abendschule Wer die Reifeprüfung im Erwachsenenalter nachholen möchte, der/dem stehen Sonderformen Höherer Schulen für Berufstätige zur Verfügung. Es besteht die Möglichkeit, durch den Besuch von Abendschulen zu einer Reifeprüfung zu gelangen. Dabei können Allgemeinbildende Höhere (AHS) als auch Berufsbildende Höhere (BHS) Abendschulen absolviert werden. Folgende AHS für Berufstätige gibt es in Graz: BG BRG WkBRG Lichtenfelsgasse 8010 Graz, Lichtenfelsgasse 3-5 Tel.: 0316/ , Fax: DW 4 office@abendgymnasium.at Web: Weitere Abendschulen in Österreich findest du unter: Externistenpüfung Durch die sogenannte Externistenprüfung können Personen mit absolvierter Schulpflicht ohne weiteren Schulbesuch die Reifeprüfung an einer Allgemeinbildenden Höheren Schule (AHS) absolvieren. Der Schulbesuch wird dabei durch Zulassungsprüfungen in allen im Lehrplan vorgesehenen Pflichtgegenständen (außer Leibeserziehung) im Ausmaß der gesamten Oberstufe und den selbst zu wählenden Wahlpflichtgegenständen im vorgesehenen Ausmaß ersetzt. Für Fragen ist das Sekretariat der Externisten-Prüfungskommission zuständig: Leitung: Herr Dir. Hofrat Dr. Ewald Presker Sekretariat: Frau Irmgard Mitteregger Bürozeiten: Mo.- Fr. von 16:30 bis 20:20 Uhr Lichtenfelsgasse 3-5, 8010 Graz Tel.: 0316/ , Fax: 0316/ office@abendgymnasium.at

23 23 Absolvierung bestimmter Akademien Personen ohne Reifeprüfung, die eine Akademie mit mindestens dreijähriger Studiendauer (z.b. Akademie für Sozialarbeit) abgeschlossen haben, dürfen zu bestimmten ordentlichen Universitätsstudien zugelassen werden. Überdies werden jene Studien, die an pädagogischen oder religionspädagogischen Hochschulen absolviert werden, für ein Lehramtsstudium an Universitäten oder Hochschulen zum Teil angerechnet. Berufsreifeprüfung Die Berufsreifeprüfung berechtigt zum Studium an Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Akademien sowie Kollegs und ermöglicht die Einstufung in den gehobenen Dienst beim Bund. Damit eröffnen sich für AbsolventInnen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für AbsolventInnen von mindestens dreijährigen mittleren Schulen, von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege oder von Schulen für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten. Die Teilprüfungen entsprechen jeweils den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule. Das Ansuchen um Zulassung zur Berufsreifeprüfung ist bei einer öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule einzubringen, vor deren Prüfungskommission die PrüfungskandidatInnen die Berufsreifeprüfung abzulegen wünschen. An der Schule müssen die, für die abzulegenden Teilprüfungen, erforderlichen Fachprüferinnen/Fachprüfer zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen die PrüfungskandidatInnen zur ersten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 17. Lebensjahres und zur letzten Teilprüfung nicht vor Vollendung des 19. Lebensjahres antreten. Weitere Infos gibt es in der ÖH-Broschüre Studienberechtigungsprüfung & Berufsreifeprüfung und unter Studienberechtigungsprüfung Die Studienberechtigungsprüfung (Stbp oder Sbp) ist kein Ersatz für eine Matura, sondern berechtigt nach Abschluss zu einem bestimmten Studium einer einzelnen bzw. wenigen eng verwandten Studienrichtungen (sowie zu einzelnen Fachhochschulrichtungen, Akademien oder Kollegs). Jedes Studienjahr stellen österreichweit rund Interessentinnen/Interessenten Anträge auf Zulassung zu einer Stbp. Zirka drei Prozent aller Universitätsstudierenden wurden aufgrund einer abgelegten Stbp zu einem Studium zugelassen. Wenn Absolventinnen/Absolventen einer Stbp ein anderes Studium, als das, wofür die Stbp absolviert wurde, studieren wollen, müssen jedenfalls diejenigen Prüfungen aus den Pflichtfächern, die noch nicht im Rahmen

24 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 der ursprünglichen Stbp abgelegt worden sind, nachgeholt werden. Allerdings haben jene, die ein Bachelor-, Diplom- oder Doktoratsstudium (mittels erfolgter Stbp oder Berufsreifeprüfung) erfolgreich abgeschlossen haben, damit zugleich auch eine allgemeine Studienberechtigung für Universitäten und damit auch für alle anderen Studienrichtungen erworben. Bitte beachte: Das beabsichtigte Studium muss für die Zulassung genau angegeben werden. Ein späterer Wechsel der Studienrichtung wird im Regelfall die vorherige Erweiterung der Studienberechtigung durch Ablegung ergänzender Prüfungen erfordern. Um dies zu vermeiden, solltest du dich möglichst bald für eine Studienrichtung entschieden haben. Zur Stbp darfst du nur dann nicht antreten, wenn du bereits einmal versucht hast, die Stbp, nach Ausschöpfung aller Wiederholungsmöglichkeiten für die betreffende Studienrichtung, zu absolvieren. Voraussetzungen für die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung: Vollendung des 20. Lebensjahres Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates des europäischen Wirtschaftsraumes eine eindeutig über die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht hinausgehende erfolgreiche berufliche oder außerberufliche Vorbildung für das angestrebte Studium Im Rahmen der Stbp können bestimmte schulische, universitäre und außeruniversitäre Prüfungen, soweit sie nach Inhalt und Umfang entsprechen, anerkannt werden. Zudem wird ein Nachweis eines facheinschlägigen Vorwissens zum angestrebten Studium benötigt (z.b. Lehrberuf oder der Besuch von bestimmten Lehrveranstaltungen für die Dauer eines Semesters). Die Prüfungen, die du im Rahmen der Stbp ablegen musst, richten sich nach der Studienrichtung, die du studieren möchtest. Auf jeden Fall musst du: einen Aufsatz über ein allgemeines Thema verfassen Prüfungen aus höchstens drei Fächern absolvieren, die unbedingt Voraussetzung für die betreffende Studienrichtung sind (Pflichtfächer) mindestens eine Prüfung, über ein von dir mit Rücksprache gewähltes Fach (Wahlfach), aus dem Bereich des angestrebten Studiums deiner Wahl, absolvieren. Die Stbp umfasst immer Prüfungen aus vier Fächern die im Zusammenhang mit der Studienrichtung stehen und als fünftes Fach muss immer ein Aufsatz über ein allgemeines Thema geschrieben werden. Je nach Studienrichtung kann das die Prüfung über ein Wahlfach und vier Pflichtfächer bedeuten, oder zwei Wahlfächer und drei Pflichtfächer und so weiter. Ausführliche Infos über die Studienberechtigungsprüfung erhältst du bei der Uni und im Referat für Bildung und Politik der ÖH Uni Graz. Erste Schritte: Nachweis der Vorbildung: Noch vor der eigentlichen Antragsstellung musst du einen Nach-

25 25 weis, über eine deutlich über die allgemeine Schulpflicht hinausgehende Vorbildung, für die von dir gewählte Studienrichtung erbringen. Dies kann sein: eine einschlägige Berufspraxis, das Ablegen von Prüfungen als außerordentliche/r Studierende/r oder auch eine außerberufliche Praxis. Die Entscheidung, was dir als Vorbildung angerechnet werden kann, trifft die bzw. der zuständige ReferentIn jener Fakultät, an welcher du nach Ablegen der Stbp einmal studieren wirst. Gespräch mit dem/der zuständigen Referenten/Referentin: Bevor Du einen Antrag auf Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung stellen kannst, muss ein Gespräch mit dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin geführt werden. Für jede Fakultät ist eine eigene Person zuständig. Eine Liste dieser Personen findest du hier: Beschaffung der Unterlagen: Der Antrag auf Zulassung zur Stbp ist in der Studien- und Prüfungsabteilung an der jeweiligen Universität zu stellen. An der Universität Graz befindet sich diese im ersten Stock des Uni-Hauptgebäudes, wo du alle wichtigen Informationen zur Antragsstellung erhältst. Kontakt: Kerstin Stiegler Tel.: 0316/ Studienberechtigungslehrgang: Vorbereitend auf die Stbp besteht die Möglichkeit, einen zweisemestrigen Studienberechtigungslehrgang zu besuchen. Dieser ist für die Anwärterinnen/den Anwärter auf die Stbp nicht verpflichtend, sondern versteht sich als Selbstlernunterstützung. Wer den Lehrgang besucht, muss 249 Euro pro Semester bezahlen allerdings müssen keine Studiengebühren entrichtet werden. Teilnahmeberechtigt am Vorbereitungslehrgang bist du jederzeit. Lediglich Prüfungen dürfen erst dann abgelegt werden, nachdem man den Zulassungsbescheid der Studien- und Prüfungsabteilung erhalten hat. Der Lehrgang startet im Herbst, wobei die Vorbesprechung dazu zumeist Ende September stattfindet. Auch ab März ist ein Quereinstieg möglich, jedoch wird dies aufgrund des Stoffaufbaus nicht empfohlen. Nähere Infos dazu erhältst du wiederum bei Frau Kerstin Stiegler. Die PrüferInnen zu den absolvierenden Fächern finden sich im zugesandten Antragsbescheid der Studienabteilung. Die Prüfungen können das ganze Jahr über absolviert werden, sobald man den positiven Bescheid der Prüfungsabteilung erhalten hat, der zur Stbp berechtigt. Werden Prüfungen ohne diesen Zulassungsbescheid absolviert, sind sie ungültig.

26 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Studienbeihilfe für Stbp-KandidatInnen: Grundsätzlich gibt es für Personen, die für die Stbp zugelassen wurden, die Möglichkeit, Studienbeihilfe zu beziehen. Hierfür gibt es mehrere Voraussetzungen wie z.b. die finanzielle Förderungswürdigkeit. Nähere Informationen zum Thema Studienbeihilfe für Stbp-KandidatInnen findest du im Kapitel Soziales und in der ÖH-Broschüre Studienberechtigungs- & Berufsreifeprüfung. Außerordentliche Studien und Universitätslehrgänge Auch ohne eine Zulassung zum Studium bzw. ohne ein Reifezeugnis zu besitzen oder eine Berechtigungsprüfung abgelegt zu haben (siehe weiter oben), ist es möglich, das Bildungsangebot der Universität zu nutzen, was als außerordentliches Studium bezeichnet wird. Gemäß 51 des Universitätsgesetzes 2002 sind Außerordentliche Studien die Universitätslehrgänge und der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern. Die Anmeldung zu den Lehrgängen und zum Außerordentlichen Studium erfolgt wie auch bei einer normalen Inskription in der Studien- und Prüfungsabteilung. Im Falle der Universitätslehrgänge müssen Studierende die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, welche im Curriculum des jeweiligen Lehrgangs festgehalten sind um zugelassen zu werden. Dieses Verfahren wird direkt von den Lehrgangsleitungen durchgeführt. Studierende, die im Besitz entsprechender Bestätigungen sind, dass sie für den Lehrgang aufgenommen sind und dass sie den eventuell vorgesehenen Lehrgangsbeitrag bezahlt haben, werden sodann von der Studienabteilung in das außerordentliche Studium eingeschrieben und haben zusätzlich zum Lehrgangsbeitrag lediglich den ÖH-Beitrag zu bezahlen (der Studienbeitrag ist von ihnen nicht zu entrichten). Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines Universitätslehrgangs absolviert werden, sind bei Vorliegen der Voraussetzungen des 78 Abs. 1 und Abs. 7 UG 2002 auch für ordentliche Studien anerkennbar. Eine Übersicht über die angebotenen Universitätslehrgänge findest du unter Im Falle der Zulassung als Außerordentliche/r Studierende/r, zum Zwecke des Besuches einzelner Lehrveranstaltungen eines regulären Studiums, sind keine Zulassungsvoraussetzungen zu erbringen. Diese Form des Studiums richtet sich in erster Linie an Personen, die über keinen Nachweis der allgemeinen Universitätsreife (Reifezeugnis, Berufsreifezeugnis, Studienberechtigungsprüfung) verfügen. So wählen diese Form des Studiums in erster Linie Personen, die Interesse am Besuch einzelner Lehrveranstaltungen haben und zusätzliches Wissen erwerben wollen. Aber auch dem Zweck der Begabtenförderung, im Rahmen des Projektes SchülerInnen an die Unis entsprechend, studieren junge Menschen, die sich noch in der Schulausbildung befinden, als außerordentliche Studierende. Ao. Studierende dürfen im Rahmen der von ihnen besuchten Lehrveranstaltungen auch Prüfungen ablegen und müssen für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen den Studienbeitrag in der Höhe von 363, ,00 ÖH- Beitrag bezahlen.

27 27 Freiraum für eigene Gedanken

28 Studienleitfaden ÖH Uni Graz 2012/13 Onlinesystem, -Account, Studierendenausweis UNIGRAZonline (UGO) UNIGRAZonline ist ein umfassendes Informationsmanagementsystem der Universität Graz. Jede/r Studierende erhält bei der Zulassung zum Studium ihren/seinen persönlichen Zugang zu diesem System. Die Startseite des UGO lautet: Erster Login: Bei der erstmaligen Einschreibung an der KFU bekommst du von der Studien- und Prüfungsabteilung einen PIN-Code, den du bei der erstmaligen Anmeldung in das System angeben muss. Solltest du den PIN verlieren oder das Passwort vergessen, bekommst du einen neuen PIN entweder von der STPA oder dem UNIIT-Helpdesk. Den PIN verwendest du so: Auf der Website rechts oben auf das Schlüsselsymbol klicken und bei Erstanmeldung auf Geben Sie hier ihren PIN-Code ein klicken. PIN, Matrikelnummer und Geburtsdatum eingeben und bestätigen. Danach kannst du dein Passwort festlegen. Mit dem BenutzerInnennamen, der sich immer aus den ersten beiden Stellen der Matrikelnummer, gefolgt von einer Kombination aus Nach- und Vornamen und dem selbst gewähltem Passwort kannst du dich dann direkt auf der Homepage einloggen. Nach erfolgreichem Login erscheint die Visitenkarte, über welche die diversen Funktionen aufzurufen sind: Die wichtigsten Funktionen von UNIGRAZonline sind: Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen Verwaltung und Abfrage der Lehrveranstaltungs- und Prüfungsdaten Bearbeitung der persönlichen Daten und Einstellungen (z.b. -Weiterleitung) Informationen wie Ort, Zeit, Inhalt oder Vortragende/r zu allen Lehrveranstaltungen und integrierte Suchfunktion nach mehreren Kriterien wie Studienpläne, Personen, Institute oder Räume Kalenderfunktion (automatischer Eintrag aller LV- und Prüfungstermine zu denen man angemeldet ist) Anerkennung von Prüfungen und Zeugnisnachtrag direkt im System Ausdruck von Zeugnissen, Fortsetzungsbestätigungen und des Formulars für die verbilligten Verbundkarten (Geplanter) Integrierter Webmail-Account mit der - Adresse:

29 29 Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen (LVen) und Prüfungen über UNIGRAZonline: Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die Visitenkarte. Im Hauptfenster auf den Aktionsbutton LV-Anmeldung klicken. Die gewünschte Lehrveranstaltung kann nun über die Suchfunktion gefunden werden (Suche nach Institut, LV-Leiter, Studienplan). Danach auf die gewünschte Lehrveranstaltung klicken. Dort sind alle Informationen zu der betreffenden Lehrveranstaltung wie Inhalte und Termine ersichtlich. Rechts oben befindet sich ein Button LV-Anmeldung. Dieser führt direkt zur Bestätigung der An- bzw. Abmeldung. Ebenfalls dort ersichtlich ist der An- und Abmeldezeitraum. Der Anmeldezeitraum, sowie die genauen Anmeldemodalitäten für das Wintersemester 2010/11 sind von Institut zu Institut und damit für die einzelnen Fachschwerpunkte unterschiedlich. Diese werden dir angezeigt, wenn du dich in UNIGRAZonline einloggst. Prinzipiell muss man sich für jede Lehrveranstaltung mit immanenten Prüfungscharakter (VU, KV, PS, SE, etc.), die man besuchen will, anmelden. Die Anmeldung zu Vorlesungen (VO) ist nicht verpflichtend, dient aber u.a. der besseren Ressourceneinteilung an der Uni Graz (Hörsäle, etc.), der Evaluierung der Lehrveranstaltung sowie eventueller Benachrichtigungen (Terminabsagen, etc.) und ist daher auch für Studierende von Vorteil. Weitere Informationen und Hilfestellungen: Das System UNIGRAZonline ist weitgehend selbsterklärend. Zusätzlich gibt es rechts oben einen Hilfe -Button mit dem Hilfestellungen zum jeweils aktuellen Fenster aufgerufen werden können. Weiters gibt es eine allgemeine Informationsseite zu UNIGRAZonline: Helpdesk: Solltest du deine Probleme nicht selbst lösen können, gibt es auch noch den UNIGRAZonline Helpdesk: Tel.: 0316/ oder Internetzugang und -Account UNIIT (IT Services an der Uni Graz) Eine weitere wichtige Einrichtung an der Universität Graz ist der Zentrale Informatikdienst, welcher dir die kostenlose Benutzung von Computern, sowie die Einrichtung eines - Accounts ermöglicht. Für Fragen aller Art steht dir der UNIIT-Helpdesk zur Verfügung. Du erreichst die UNIIIT-MitarbeiterInnen während der Öffnungszeiten der Ausbildungszentren WALL und RESOWI. Tel.: 0316/