Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise. Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

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1 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

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3 Seminarablauf bis Uhr Unterrichtsstunden 1 und bis Uhr Pause bis Uhr Unterrichtsstunden 3 und bis Uhr Mittagspause bis Uhr Unterrichtsstunden 5 und bis Uhr Pause bis Uhr Unterrichtsstunden 7 und 8

4 Inhalt des Seminars und der Teilnehmerunterlagen 1 Energiesparender Wärmeschutz Seite Energieeinsparverordnung und weitere Regelwerke Seite Kennzeichen energiesparender Gebäude.... Seite Wärmedurchgang... Seite Luftdichtheit Seite Solare Wärmegewinne Seite 00 2 Sommerlicher Wärmeschutz... Seite 00 3 Mindestwärmeschutz Seite 00

5 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 1: Energiesparender Wärmeschutz Abschnitt 1.1: Energieeinsparverordnung und weitere Regelwerke Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

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7 Energiesparender Wärmeschutz Historische Entwicklung der Verordnungen Verordnung Jahr Bemerkung Wärmeschutzverordnung (WSVO) Energieeinsparverordnung (EnEV) Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) / Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient 1984 Modifizierung Anforderungsniveau 1995 Heizwärmebedarf 2002 Primärenergiebedarf 2004 Modifizierung Normenbezug Erweiterung Begriff Primärenergiebedarf Energieausweise für Bestandsgebäude Verschärfung Anforderungen Erweiterung Bilanzierungsmethoden Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien

8 EnEV 2009 Gliederung Übersicht Abschnitt 1 Abschnitt 6 Abschnitt 7 Allgemeine Vorschriften Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten Schlussvorschriften Zu errichtende Wohngebäude Abschnitt 2 Abschnitt 3 Abschnitt 4 Abschnitt 5 Zu errichtende Anlagen für Heizung, Kühlung, und Verbesse- Energieausweise Zu errichtende Bestehende kleine Gebäude Nicht- Gebäude und und Gebäude RLT, Warmwasserung der Energieeffizienz Wohngebäude Anlagen aus Raumzellen Anlage 1 Anford. Anlage 4 Dichtheit, Mindestluftwechsel Anlage 2 Anford. Anlage 3 Anforderungen, Randbedingungen, Maßgaben Anlagen 4a und 5 Anforderungen Anlagen 6 bis 11 Energieausweise, Fortbildungsinhalte / MH

9 EnEV Anforderungen an Wohngebäude Jahres- Primärenergiebedarf (h, w, v, c) Qp [kwh/m²a] Spezifischer, hüllflächenbezogener Transmissionswärmeverlust HT' [W/m²K] Sonneneintragskennwert S [-] Qp,max HT,max' Smax Ermittlung auf Grundlage einer Referenzausführung gemäß Anlage 1 Tabelle 1 Nachweis: Qp,vorh Qp,max Anlage 1 Tabelle 2 Nachweis: HT,vorh' HT,max' Anlage 1 Nr. 3 Nachweis: Svorh Smax / MH

10 EnEV 2009 Anlage 1 Nr. 1.1 Höchstwert Qp [kwh/m²a] für zu errichtende Wohngebäude Bekannt aus der Gebäudeplanung: Ai, A, Ve, AN, Ausrichtung Geplantes Gebäude Referenzgebäude Geplante Bautechnik gemäß Entwurf Bautechnik: U, ΔUWB, g, n50, FC Referenz-Bautechnik gemäß Anlage 1 Tabelle Geplante Anlagentechnik gemäß Entwurf Anlagentechnik: h, w, c, v Referenz-Anlagentechnik gemäß Anlage 1 Tabelle 1 Qp,vorh [kwh/m²a] Qp,max [kwh/m²a] / MH

11 EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes (Zu errichtendes Wohngebäude) /4

12 EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes (Zu errichtendes Wohngebäude) /4

13 EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes (Zu errichtendes Wohngebäude) /4

14 EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 1 Ausführung des Referenzgebäudes (Zu errichtendes Wohngebäude) /4

15 EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 2 Höchstwert HT' [W/m²K] für zu errichtende Wohngebäude /1

16 EnEV 2009 EnEV 2007 Spezifischer Transmissionswärmeverlust HT',max [W/m²K] für zu errichtende Wohngebäude Spezifischer Transmissionswärmeverlust H T ',max [W/m²K] 1,2 1,0 0,8 0,6 0,4 0,2 0,0 4 EnEV2007 EnEV Freistehendes Wohngebäude klein (z.b. EFH) 2 Einseitig angebautes Wohngebäude (z.b. DHH) 3 Freistehendes Wohngebäude groß (z.b. MFH) 4 Alle anderen Wohngebäude (z.b. RMH) 1 0,0 0,1 0,2 0,3 0,4 0,5 0,6 0,7 0,8 0,9 1,0 1,1 1,2 Geometrisches Verhältnis A/V e [m -1 ] / MH

17 EnEV 2009 Anlage 1 Nr. 2.1 Berechnungsverfahren für Wohngebäude / MH Jahres-Primärenergiebedarf Qp [kwh/m²a] Bau- und Anlagentechnik: DIN V Bautechnik: DIN V (Monatsbilanz) Anlagentechnik: DIN V Ergänzende Randbedingungen gemäß EnEV 2009 Anlage 1 Tabelle 3 Randbedingungen gemäß DIN Anhang D.3 Qw gemäß DIN V Qw = 12,5 kwh/m²a V gemäß DIN V V = 0,8 Ve bzw. V = 0,76 Ve ( 2 VG) Bauliche oder anlagentechnische Komponenten ohne ardt zur energetischen Bewertung: Erfahrungswerte oder vergleichbare Komponenten verwenden

18 DIN V Umfang Energetische Bewertung von Gebäuden Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung (insgesamt 806 Seiten) Teil Titel /1 Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung, und Bewertung der Energieträger Seitenzahl Nichtwohngebäude Wohngebäude Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung Endenergiebedarf von Heizsystemen Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten Summe (380)

19 EnEV Anforderungen an Nichtwohngebäude Jahres- Primärenergiebedarf (h, w, v, c, l) Qp [kwh/m²a] / MH Qp,max Ermittlung auf Grundlage einer Referenzausführung gemäß Anlage 2 Tabelle 1 Nachweis: Qp,vorh Qp,max Mittlerer Wärmedurchgangskoeffizient bestimmter Bauteile U [W/m²K] U Anlage 2 Tabelle 2 Nachweis: U vorh U max Sonneneintragskennwert S [-] Smax Anlage 2 Nr. 4 Nachweis: Svorh Smax

20 DIN Bild 4 Beispielablauf einer Zonierung /1

21 EnEV 2009 Anlage 2 Nr. 2 Berechnungsverfahren für Nichtwohngebäude Allgemein gültiges Berechnungsverfahren (Mehrzonenmodell) Vereinfachtes Berechnungsverfahren (Einzonenmodell) Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Energiebedarfsanteilen prüfen Verwendung üblicher Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten und technischer Randbedingungen Voraussetzungen zur Anwendung des Verfahrens hinsichtlich Gebäudetyp, Anlagentechnik und Flächen prüfen Berücksichtigung besonderer Randbedingungen und Maßgaben hinsichtlich Nutzung und Trinkwarmwassererwärmung Qp Qp = 1,1 Qp, Einzonenmodell / MH

22 EnEV Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden Änderungen Erweiterung und Ausbau ΔAi > 10% der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes ΔANutz = m² ΔANutz > 50 m² Gebäude Bauteile Gebäudeteil Qp,max,Neubau + 40% HT,max,Wohn + 40% U max,nichtwohn + 40% Berechnungsverfahren wie Neubau (Referenzgebäude) Wärmedurchgangskoeffizient U Umax Anlage 3 Tabelle 1 Anforderungen und Berechnungsverfahren wie Neubau / MH

23 EnEV 2009 Anlage 3 Erstmaliger Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen Bauteil Wärmedurchgangskoeffizient U [W/m²K] von Wohngebäuden EnEV 2007 EnEV 2009 Veränderung [%] Außenwände 0,35 (0,45) 0,24-31 Fenster 1,70 1,30-24 Steildächer 0,30 0,24-20 Flachdächer 0,25 0,20-20 Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich 0,40 (0,50) 0, / MH

24 EnEV Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden Heizkessel (außer NT- und BW- Kessel), vor dem eingebaut / MH ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen von heizungstechn. Anlagen ungedämmte, oberste Geschossdecken nicht begehbar, aber zugänglich begehbar Außerbetriebnahme des Heizkessels Dämmung Dämmung Dä. ab 2012 Mindestdicke d Anlage 5 Tabelle 1 Umax = 0,24 W/m²K ersatzweise Dämmung der Dachfläche Wohngebäude 2 Wohnungen, vom Eigentümer am bewohnt: Pflichterfüllung vom neuen Eigentümer bis 2 Jahre nach Eigentumsübergang Weitere Nachrüstverpflichtungen siehe 14 (Verteilung und Warmwasser)

25 EnEV Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen Errichtung von Gebäuden Änderung von Gebäuden (nicht bei Bauteilverfahren) Nutzflächenerweiterung von Gebäuden (+ΔANutz > 50%) Verkauf von Gebäuden oder Eigentum an Gebäuden Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohnungen und Gebäuden Neubau Altbau Öffentliche Gebäude mit ANGF > 1000 m², einschließlich Aushangpflicht Aushang Ausnahmen: Kein Ausweis für kleine Gebäude mit ANutz < 50 m² Kein Ausweis für Baudenkmäler bei Altbau und Aushang / MH

26 EnEV Grundsätze des Energieausweises Neubau Energiebedarf Altbau Allgemein Bauantrag vor , 4 WE, WSVO 1977 wird nicht erfüllt Energiebedarf und/oder Energieverbrauch nur Energiebedarf Ausstellung für Gebäude oder Gebäudeteile (Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude) Eigentümer kann Daten bereitstellen, Aussteller muss Richtigkeit ggf. bezweifeln Gültigkeitsdauer 10 Jahre Gültigkeitsverlust bei Änderungen/Nutzflächenerweiterungen / MH

27 62 Anlage 6 (zu 16) Muster Energieausweis Wohngebäude ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1 ) Anzahl Wohnungen Gebäudefoto (freiwillig) Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung des Energieausweises Neubau Vermietung / Verkauf Modernisierung (Änderung / Erweiterung) Sonstiges (freiwillig) Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes Die energetische Qualität eines Gebäudes kann durch die Berechnung des Energiebedarfs unter standardisierten Randbedingungen oder durch die Auswertung des Energieverbrauchs ermittelt werden. Als Bezugsfläche dient die energetische Gebäudenutzfläche nach der EnEV, die sich in der Regel von den allgemeinen Wohnflächenangaben unterscheidet. Die angegebenen Vergleichswerte sollen überschlägige Vergleiche ermöglichen (Erläuterungen siehe Seite 4). Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Berechnungen des Energiebedarfs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 2 dargestellt. Zusätzliche Informationen zum Verbrauch sind freiwillig. Der Energieausweis wurde auf der Grundlage von Auswertungen des Energieverbrauchs erstellt. Die Ergebnisse sind auf Seite 3 dargestellt. Datenerhebung Bedarf/Verbrauch durch Eigentümer Aussteller Dem Energieausweis sind zusätzliche Informationen zur energetischen Qualität beigefügt (freiwillige Angabe). Hinweise zur Verwendung des Energieausweises Der Energieausweis dient lediglich der Information. Die Angaben im Energieausweis beziehen sich auf das gesamte Wohngebäude oder den oben bezeichneten Gebäudeteil. Der Energieausweis ist lediglich dafür gedacht, einen überschlägigen Vergleich von Gebäuden zu ermöglichen. Aussteller Datum Unterschrift des Ausstellers 1 ) Mehrfachangaben möglich

28 63 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Adresse, Gebäudeteil CO 2 -Emissionen 1) 2 kg/(m² a) Endenergiebedarf dieses Gebäudes kwh/(m² a) kwh/(m² a) Primärenergiebedarf dieses Gebäudes ( Gesamtenergieeffizienz ) Anforderungen gemäß EnEV 2 ) Für Energiebedarfsberechnungen verwendetes Verfahren Primärenergiebedarf Ist-Wert kwh/(m² a) Anforderungswert kwh/(m² a) Verfahren nach DIN V und DIN V Energetische Qualität der Gebäudehülle H T Verfahren nach DIN V Ist-Wert W/(m² K) Anforderungswert W/(m² K) Vereinfachungen nach 9 Abs. 2 EnEV Sommerlicher Wärmeschutz (bei Neubau) eingehalten Endenergiebedarf Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Energieträger Gesamt in kwh/(m Heizung Warmwasser Hilfsgeräte 4 ) 2 a) Ersatzmaßnahmen 3) Anforderungen nach 7 Nr. 2 EEWärmeG Die um 15 % verschärften Anforderungswerte sind eingehalten. Vergleichswerte Endenergiebedarf Anforderungen nach 7 Nr. 2 i. V. m. 8 EEWärmeG Die Anforderungswerte der EnEV sind um % verschärft. Primärenergiebedarf Verschärfter Anforderungswert: kwh/(m² a). Transmissionswärmeverlust H T Verschärfter Anforderungswert: W/(m² K). Passivhaus MFH Neubau EFH Neubau EFH energetisch gut modernisiert Durchschnitt Wohngebäude MFH energetisch nicht wesentlich modernisiert EFH energetisch nicht wesentlich modernisiert 5 ) Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Die Energieeinsparverordnung lässt für die Berechnung des Energiebedarfs zwei alternative Berechnungsverfahren zu, die im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). 1 ) freiwillige Angabe 2 ) bei Neubau sowie bei Modernisierung im Falle des 16 Abs. 1 Satz 2 EnEV 3 ) nur bei Neubau im Falle der Anwendung von 7 Nr. 2 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 4 ) ggf. einschließlich Kühlung 5 ) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser

29 64 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes Energieverbrauchskennwert Dieses Gebäude: kwh/(m² a) Adresse, Gebäudeteil Energieverbrauch für Warmwasser: enthalten nicht enthalten Das Gebäude wird auch gekühlt; der typische Energieverbrauch für Kühlung beträgt bei zeitgemäßen Geräten etwa 6 kwh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr und ist im Energieverbrauchskennwert nicht enthalten. Verbrauchserfassung Heizung und Warmwasser Energieträger von Zeitraum bis Energieverbrauch [kwh] Anteil Warmwasser [kwh] Klimafaktor Energieverbrauchskennwert in kwh/(m² a) (zeitlich bereinigt, klimabereinigt) Heizung Warmwasser Kennwert Durchschnitt Vergleichswerte Endenergiebedarf 0 Passivhaus 50 MFH Neubau 100 EFH Neubau 150 EFH energetisch gut modernisiert 200 Durchschnitt Wohngebäude MFH energetisch nicht wesentlich modernisiert 350 EFH energetisch nicht wesentlich modernisiert ) Die modellhaft ermittelten Vergleichswerte beziehen sich auf Gebäude, in denen die Wärme für Heizung und Warmwasser durch Heizkessel im Gebäude bereitgestellt wird. Soll ein Energieverbrauchskennwert verglichen werden, der keinen Warmwasseranteil enthält, ist zu beachten, dass auf die Warmwasserbereitung je nach Gebäudegröße kwh/(m² a) entfallen können. Soll ein Energieverbrauchskennwert eines mit Fern- oder Nahwärme beheizten Gebäudes verglichen werden, ist zu beachten, dass hier normalerweise ein um % geringerer Energieverbrauch als bei vergleichbaren Gebäuden mit Kesselheizung zu erwarten ist. Erläuterungen zum Verfahren Das Verfahren zur Ermittlung von Energieverbrauchskennwerten ist durch die Energieeinsparverordnung vorgegeben. Die Werte sind spezifische Werte pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ) nach der Energieeinsparverordnung. Der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung oder eines Gebäudes weicht insbesondere wegen des Witterungseinflusses und sich ändernden Nutzerverhaltens vom angegebenen Energieverbrauchskennwert ab. 1 ) EFH: Einfamilienhäuser, MFH: Mehrfamilienhäuser

30 65 ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Erläuterungen 4 Energiebedarf Seite 2 Der Energiebedarf wird in diesem Energieausweis durch den Jahres-Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf dargestellt. Diese Angaben werden rechnerisch ermittelt. Die angegebenen Werte werden auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. gebäudebezogener Daten und unter Annahme von standardisierten Randbedingungen (z. B. standardisierte Klimadaten, definiertes Nutzerverhalten, standardisierte Innentemperatur und innere Wärmegewinne usw.) berechnet. So lässt sich die energetische Qualität des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten und der Wetterlage beurteilen. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Primärenergiebedarf Seite 2 Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte Vorkette (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z. B. Heizöl, Gas, Strom, erneuerbare Energien etc.). Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz und eine die Ressourcen und die Umwelt schonende Energienutzung. Zusätzlich können die mit dem Energiebedarf verbundenen CO 2 -Emissionen des Gebäudes freiwillig angegeben werden. Energetische Qualität der Gebäudehülle Seite 2 Angegeben ist der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust (Formelzeichen in der EnEV H T ). Er ist ein Maß für die durchschnittliche energetische Qualität aller wärmeübertragenden Umfassungsflächen (Außenwände, Decken, Fenster etc.) eines Gebäudes. Kleine Werte signalisieren einen guten baulichen Wärmeschutz. Außerdem stellt die EnEV Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz (Schutz vor Überhitzung) eines Gebäudes. Endenergiebedarf Seite 2 Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Er wird unter Standardklima- und Standardnutzungsbedingungen errechnet und ist ein Maß für die Energieeffizienz eines Gebäudes und seiner Anlagentechnik. Der Endenergiebedarf ist die Energiemenge, die dem Gebäude bei standardisierten Bedingungen unter Berücksichtigung der Energieverluste zugeführt werden muss, damit die standardisierte Innentemperatur, der Warmwasserbedarf und die notwendige Lüftung sichergestellt werden können. Kleine Werte signalisieren einen geringen Bedarf und damit eine hohe Energieeffizienz. Die Vergleichswerte für den Energiebedarf sind modellhaft ermittelte Werte und sollen Anhaltspunkte für grobe Vergleiche der Werte dieses Gebäudes mit den Vergleichswerten ermöglichen. Es sind ungefähre Bereiche angegeben, in denen die Werte für die einzelnen Vergleichskategorien liegen. Im Einzelfall können diese Werte auch außerhalb der angegebenen Bereiche liegen. Energieverbrauchskennwert Seite 3 Der ausgewiesene Energieverbrauchskennwert wird für das Gebäude auf der Basis der Abrechnung von Heiz- und ggf. Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung und/oder auf Grund anderer geeigneter Verbrauchsdaten ermittelt. Dabei werden die Energieverbrauchsdaten des gesamten Gebäudes und nicht der einzelnen Wohn- oder Nutzeinheiten zugrunde gelegt. Über Klimafaktoren wird der erfasste Energieverbrauch für die Heizung hinsichtlich der konkreten örtlichen Wetterdaten auf einen deutschlandweiten Mittelwert umgerechnet. So führen beispielsweise hohe Verbräuche in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der Energieverbrauchskennwert gibt Hinweise auf die energetische Qualität des Gebäudes und seiner Heizungsanlage. Kleine Werte signalisieren einen geringen Verbrauch. Ein Rückschluss auf den künftig zu erwartenden Verbrauch ist jedoch nicht möglich; insbesondere können die Verbrauchsdaten einzelner Wohneinheiten stark differieren, weil sie von deren Lage im Gebäude, von der jeweiligen Nutzung und vom individuellen Verhalten abhängen. Gemischt genutzte Gebäude Für Energieausweise bei gemischt genutzten Gebäuden enthält die Energieeinsparverordnung besondere Vorgaben. Danach sind - je nach Fallgestaltung - entweder ein gemeinsamer Energieausweis für alle Nutzungen oder zwei getrennte Energieausweise für Wohnungen und die übrigen Nutzungen auszustellen; dies ist auf Seite 1 der Ausweise erkennbar (ggf. Angabe Gebäudeteil ).

31 EnEV 2009 Ergänzende Bekanntmachungen Wohngebäude: Nichtwohngebäude: Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte im Wohngebäudebestand Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand Bekanntmachung der Regeln für Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im Nichtwohngebäudebestand bbsr.bund.de Klimafaktoren für Energieverbrauchskennwerte dwd.de / MH

32 Energieeinsparung in Gebäuden Normen (Auswahl) DIN ( ) DIN 4108 DIN ( ) DIN ( ) Raumlufttechnik Lüftung von Wohnungen Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung Wärmeschutz und Energieeinsparung in Gebäuden Mindestanforderungen an den Wärmeschutz Klimabedingter Feuchteschutz; Anforderungen, Berechnungsverfahren und Hinweise für Planung und Ausführung DIN Ber1 ( ) Berichtigungen zu DIN ( ) DIN V ( ) Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte DIN V ( ) Berechnung des Jahresheizwärme- und des Jahresheizenergiebedarfs DIN V Ber1 ( ) Berichtigung zu DIN V ( ) DIN ( ) Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie beispiele DIN E ( ) Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie beispiele DIN 4108 Bb2 ( ) Wärmebrücken - Planungs- und Ausführungsbeispiele /3 Stand

33 Energieeinsparung in Gebäuden Normen (Auswahl) DIN V 4701 Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen DIN V ( ) Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V A1 ( ) Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung DIN V Bb1 ( ) Heizung, Trinkwassererwärmung, Lüftung; Anlagenbeispiele DIN V ( ) Wärmeerzeuger und Trinkwassererwärmung DIN V Ber1 ( ) Berichtigungen zu DIN V ( ) DIN V Energetische Bewertung von Gebäuden - Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung DIN V ( ) Allgemeine Bilanzierungsverfahren, Begriffe, Zonierung und Bewertung der Energieträger DIN V ( ) Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen DIN V ( ) Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung DIN V ( ) Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung DIN V ( ) Endenergiebedarf von Heizsystemen DIN V ( ) Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen für den Wohnungsbau DIN V ( ) Endenergiebedarf von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau DIN V ( ) Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen DIN V ( ) End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen DIN V ( ) Nutzungsrandbedingungen, Klimadaten DIN V ( ) Änderungen zu DIN V bis DIN V /3 Stand

34 Energieeinsparung in Gebäuden Normen (Auswahl) DIN EN ISO 6946 ( ) DIN EN ISO ( ) DIN EN ISO ( ) DIN EN ISO ( ) Bauteile Wärmedurchlasswiderstand und Wärmedurchgangskoeffizient Berechnungsverfahren Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern Türen und Abschlüssen; Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten - Allgemeines Wärmebrücken im Hochbau Wärmeströme und Oberflächentemperaturen Detaillierte Berechnungen Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden Wärmeübertragung über das Erdreich Berechnungsverfahren /3 Stand

35 EEWärmeG 2009 Titel /1

36 EEWärmeG Zweck und Ziel des Gesetzes Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme [%] (Raum-, Kühl- und Prozesswärme, Warmwasser) Zweck - Klimaschutz - Schonung fossiler Ressoucen - Senkung Importabhängigkeit - Nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung - Technische Weiterentwicklung der Erneuerbare-Energien-Erzeugung 6 14 Wahrung der wirtschaftlichen Vertretbarkeit - Zu errichtende Gebäude, beheizt/gekühlt, A B > 50 m² ( 3) - Erfüllung der Nutzungspflicht durch Ersatzmaßnahmen ( 7) - Förderung von Maßnahmen für die Wärmeerzeugung ( 14) 0 Jahr 2007 Jahr / MH

37 EEWärmeG (1) Begriffsbestimmungen Erneuerbare Energien Geothermie: Dem Erdboden entnommene Wärme (tief und oberflächennah) Umweltwärme: Solare Strahlungsenergie: Biomasse: Der Luft oder dem Wasser entnommene Wärme, jedoch keine Abwärme (RLT mit WRG, KWK) Durch Nutzung der Solarstrahlung technisch nutzbar gemachte Wärme Wärme aus fester, flüssiger und gasförmiger Biomasse (Abgrenzung nach dem Aggregatzustand zum Eintritt der Biomasse in den Apparat zur Wärmeerzeugung) Z.B. Pflanzen, Altholz, Abfälle pflanzlicher und tierischer Herkunft, Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und reinhaltung, Gas und Alkohol aus Biomasse, Biogas aus anaerober Vergärung, biologisch abbaubare Abfälle aus Haushalten und Industrie, Deponiegas, Klärgas, Klärschlamm, Pflanzenölmethylester) / MH

38 EEWärmeG und Anlagen Nr. I, II, III Anteil erneuerbarer Energien EE Anteil Nachweis Solare Strahlungsenergie Biomasse gasförmig Biomasse flüssig Biomasse fest QWE,solar 0,15 QWE,ges QWE,Biogas 0,30 QWE,ges QWE,Bioflü 0,50 QWE,ges QWE,Biofest 0,50 QWE,ges 2 WE: 0,04 m² AAp/m² AN > 2 WE: 0,03 m² AAp/m² AN Zertifizierung DIN EN 12975, Prüfz. Solar Keymark Nutzung in KWK-Anlagen, SK/AH/FB, Abrechnung Heizkessel mit bester verfügbarer Technik, SK/AH/FB, Abrechnung Nutzung in Anlagen nach BImSchV, Kesselwirkungsgrade für Biomassezentralheizungsanlagen: Q 50 kw ηk 86%, Q > 50 kw ηk 88%, SK/AH/FB / MH

39 EEWärmeG und Anlagen Nr. I, II, III Anteil erneuerbarer Energien EE Anteil Nachweis Geothermie und Umweltwärme QWE,G/U 0,50 QWE,ges Nachweis SV WP elektr. mit Wärmemengen- und Brennstoffzähler Luft/Wasser-WP und Luft/Luft-WP: Allgemein: JAZ 3,5 TW durch WP oder EE: JAZ 3,3 Andere WP: Allgemein: JAZ 4,0 TW durch WP oder EE: JAZ 3,8 WP fossil mit Wärmemengen- und Brennstoffzähler JAZ 1,2 WP ohne Wärmemengen- und Brennstoffzähler Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-WP mit θv 35 C / MH

40 EEWärmeG mit Anlage Nr. IV, V, VI, VII und 8 Ersatzmaßnahmen und Kombination mit erneuerbaren Energien Ersatzmaßnahme Anteil Bemerkung Abwärme Hocheffiziente KWK-Anlagen Nah- und Fernwärmeversorgung Unterschreitung EnEV-Anford / MH QWE,Ersatz 0,5 QWE,ges Abwärme durch WP Abwärme durch RLT/WRG 70%, SK/AH/FB, Leistungszahl (Wärme WRG/Strom RLT) 10 Abwärme durch andere Anlagen (SdT), SK Verpflichteter betreibt Anlage selbst: SK/AH/FB Verpflichteter betreibt Anlage nicht selbst: AH Wärme zu einem wesentlichen Anteil aus EE 50% aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme 50% aus KWK-Anlagen 50% aus Kombination der Maßnahmen Qp,max = 0,85 Qp,EnEV HT,max' = 0,85 HT,EnEV' Ersatzmaßnahmen und EE können untereinander und miteinander kombiniert werden

41 EEWärmeG Ausnahmen Kraft Gesetzes Behördliche Befreiungsentscheidung ist nicht erforderlich, Anzeige erforderlich Kraft behördlicher Ermessensentscheidung Antrag erforderlich Andere öffentlich-rechtliche Pflichten widersprechen der Nutzungspflicht oder den Ersatzmaßnahmen, z.b. denkmalschutzrechtliche Vorschriften oder städtebauliche Belange Maßnahmen sind im Einzelfall technisch nicht zu realisieren, z.b. wegen der Lage oder der baulichen Beschaffenheit Behörde befreit den Verpflichteten, wenn die Nutzungspflicht oder die Ersatzmaßnahmen im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand zu einer unbilligen Härte führen würden, z.b. kurze Nutzungsdauer / MH

42 EEWärmeG Verhältnis zu Nutzungspflichten Nicht förderungsfähig: Nutzungspflichten nach EEWärmeG Nutzungspflichten nach Landesrecht Übererfüllung der Anforderungen nach EEWärmeG oder Landesrecht durch innovative Technologien Förderungsfähig: Übererfüllung der Anforderungen nach EEWärmeG um mindestens 50% oder nach Landesrecht um geringeren Anteil Maßnahmen zur weiteren Steigerung der Energieeffizienz Solarthermische Anlagen für Heizung Nutzung von Tiefengeothermie / MH

43 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 1: Energiesparender Wärmeschutz Abschnitt 1.2: Kennzeichen energiesparender Gebäude Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

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45 Energiesparender Wärmeschutz Kennzeichen energiesparender Gebäude WE0006-1/ MH

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47 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 1: Energiesparender Wärmeschutz Abschnitt 1.3: Wärmedurchgang Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

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49 Wärmedurchgang Transmissionswärmetransferkoeffizient HT [W/K] HT = HT,FL + HT,WB = Σ Ai x Ui x Fx,i + Σ li ψi [W/K] HT,FL: Bauteilflächenbezogener Transmissionswärmetransferkoeffizient [W/K] HT,WB: Wärmebrückenbezogener Transmissionswärmetransferkoeffizient [W/K] Ai: Bauteilfläche [m²] Ui: Bauteilflächenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient [W/m²K] Fx,i: Temperatur-Korrekturfaktor [-] li: Länge der Wärmebrücke [m] ψi: Wärmebrückenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient [W/mK] WD0100-1/ MH

50 DIN EN ISO 6946 Titel DIN EN ISO /1

51 Wärmedurchgang Wärmedurchgangskoeffizient U [W/m²K] Tabellarische Berechnung (homogene Schichten) Bauteil: Schicht d [m] λ [W/mK] R [m²k/w] Wärmedurchlasswiderstand R = R1 + R Rn Wärmeübergangswiderstand innen Rsi Wärmeübergangswiderstand außen Rse Wärmedurchgangswiderstand RT = R + Rsi + Rse Wärmedurchgangskoeffizient U [W/m²K] WD0052-1/ MH

52 Wärmedurchgang Gegenseitige Beeinflussung benachbarter Bereiche eines thermisch inhomogenen Bauteils Temperaturverlauf ohne Berücksichtigung der stoffbedingten Wärmebrücke Temperaturverlauf mit Berücksichtigung der stoffbedingten Wärmebrücke WD0080-1/ MH

53 DIN EN ISO 6946 Bild 1 Abschnitte und Schichten einer thermisch inhomogenen Bauteilkomponente /1

54 Wärmedurchgang Quellen für Wärmeleitfähigkeiten λ DIN : Bemessungswerte aus Produktnormen DIN EN 12524: Werte für Produkte, die nicht in Produktnormen beschrieben sind Bauaufsichtliche Zulassungen oder Regelungen: Bemessungswerte für Bauprodukte, die von bautechnischen Regelungen abweichen, aber vom DIBt zugelassen sind Konformitätserklärung des Herstellers: Konformität der Produkte mit Anforderungen aus harmonisierten europäischen Normen WD0108-1/ MH

55 Wärmedurchgang Wärmeleitfähigkeit λ [W/mK] in Abhängigkeit vom volumenbezogenen Feuchtegehalt Ψ [%] 0,9 Wärmeleitfähigkeit λ [W/mK] 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 Hüttenbimsbeton (1925 kg/m³) Blähbeton (1060 kg/m³) Styroporbeton (330 kg/m³) 0,1 0 Porenbeton (510 kg/m³) Volumenbezogener Feuchtegehalt Ψ [%] WD0026-1/1 [nach Stohrer, M.: Lehrbuch der Bauphysik, Kapitel Wärme. Vieweg + Teubner Verlag, Wiesbaden 2008]

56 Wärmedurchgang Wärmedurchgangskoeffizient Uw [W/m²K] von Fenstern WD0076-1/ MH

57 Wärmedurchgang Wärmedurchgangskoeffizient Uw [W/m²K] von Fenstern U w = A g U g + A A g f U + A f f + l g Ψ g [W /m²k] Ug [W/m²K] Flächenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient der Verglasung Uf [W/m²K] Flächenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient des Rahmens ψg [W/mK] Längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient des Abstandhalters Ug = Ug,0 + ΔUg ΔUg = 0,1 W/m²K (einfaches Sprossenkreuz im Scheibenzwischenraum) ΔUg = 0,2 W/m²K (mehrfaches Sprossenkreuz im Scheibenzwischenraum) WD0076-2/ MH

58 DIN EN ISO Tabelle F.1 (Auszug) Wärmedurchgangskoeffizient für Fenster DIN EN ISO Tabelle F /1

59 Wärmedurchgang Charakteristisches Bodenplattenmaß B [m] WD0104-1/ MH

60 DIN V Tabelle 3 Temperatur-Korrekturfaktoren Fx von Bauteilen /3

61 Wärmedurchgang Wärmebrücken-Arten Geometrisch bedingte Wärmebrücke (ψ) Stoffbedingte Wärmebrücke (U) WD0082-1/ MH

62 Wärmedurchgang Wärmebrücken-Übersicht Vertikalschnitte Vertikalschnitte Horizontalschnitte WD0086-1/ MH

63 EnEV Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken Bauteile gegen Außenluft Bauteile gegen Erdreich Bauteile gegen niedrig beheizte Bereiche Gegebenenfalls Gebäudetrennwände Mindestwärmeschutz nach den ardt Bauteilflächen (R) Wärmebrücken (frsi) Transmissionswärmeverluste an Wärmebrücken Vermeidbarer Anteil nach den ardt Verbleibender Anteil / MH

64 EnEV Transmissionswärmeverluste HT [W/m²K] an Wärmebrücken Genauer Nachweis Pauschale Ansätze Allgemein Gleichwertigkeitsnachweis DIN 4108 Beiblatt 2 Allgemein Innenliegende Dämmschicht und einbindende Geschossdecke Ψ [W/mK] ΔUWB = 0,05 W/m²K ΔUWB = 0,10 W/m²K ΔUWB = 0,15 W/m²K HT = l Ψ [W/K] HT = ΔUWB A [W/K] / MH

65 DIN 4108 Beiblatt 2 Tabelle 4 (Auszug) Beispiele für Ausführungsarten verschiedener Bauteilanschlüsse /1

66

67 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 1: Energiesparender Wärmeschutz Abschnitt 1.4: Luftdichtheit Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

68

69 Luftdichtheit Erwünschter und unerwünschter Luftwechsel WL0002-1/1 [Bundesarchitektenkammer]

70 EnEV Dichtheit, Mindestluftwechsel Zu errichtendes Gebäude Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster Wärmeübertragende Umfassungsfläche Luftundurchlässige Abdichtung gemäß den anerkannten Regeln der Technik, ggf. rechnerische Berücksichtigung eines Luftdichtheitsnachweises Funktionsbedingte Fugen Anforderungen an Klassen der Fugendurchlässigkeit gemäß Anlage 4 Tabelle 1 Mindestluftwechsel muss sichergestellt sein / MH

71 EnEV 2009 Anlage Nr. 2 Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes Luftwechselrate n50 bei einer Druckdifferenz zwischen innen und außen von 50 Pa Gebäude ohne RLT Gebäude mit RLT n50 3,0 h -1 n50 1,5 h -1 Messung gemäß DIN EN Wärmetechnisches Verhalten von Gebäuden, Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden, Differenzdruckverfahren, Ausgabe / MH

72 Luftdichtheit Typische Schwachstellen Schwachstelle Beispiel Bauteilanschlüsse Außenwand, Dach Baustoffanschlüsse Folien, Pappen Konstruktiv bedingte Fugen Fenster, Türen Durchdringungen für konstruktive Bauteile Sparren, Pfetten, Balken Durchdringungen für Installationen Elektro- und Sanitärleitungen WL0024-1/ MH

73 DIN Bild 10 Beispiele für den Anschluss der Luftdichtheitsbahn an eine Wand /1

74 DIN Bild 6 Beispiele für die Ausbildung von Überlappungen /1

75 DIN Bild 16 Beispiele zum Anschluss einer Luftdichtheitsbahn an eine Durchdringung /1

76 Luftdichtheit Planungs- und Ausführungsregeln Die Luftdichtheitsebene wird in Planung, Ausschreibung und Ausführung sowie bei Abstimmung der Arbeiten am Bau behandelt Zur dauerhaften Sicherung der Luftdichtheit werden geeignete Stoffe verwendet Stöße und Überlappungen werden auf ein Minimum reduziert Stöße, Anschlüsse und Durchdringungen bei Verwendung von luftdichten Plattenmaterialien werden besonders behandelt Verformungen von Luftdichtheitsschichten durch Formänderungen des Bauwerks werden konstruktiv berücksichtigt Mauerwerk nur mit mindestens einer Putzschicht ist luftdicht Luftdichte Bahnen werden nur zu Befestigungszwecken perforiert Bauteilfugen werden besonders beachtet Dichtungsbänder werden ausreichend komprimiert Fugenfüllmaterialien werden zur Erzielung der geforderten Luftdichtheit nicht eingesetzt WL MH

77 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 1: Energiesparender Wärmeschutz Abschnitt 1.5: Passive Solarenergienutzung Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

78

79 Passive Solarenergienutzung Solarer Wärmestrom durch Fenster ΦS,tr [W] Φ, AF: Fensterfläche [m²] FF: Abminderungsfaktor für den Fensterrahmen [-] FS: Abminderungsfaktor für Verschattung [-] g : Gesamtenergiedurchlassgrad (Einstrahlung senkrecht zur Verglasung) [-] FW: Abminderung für nicht senkrechten Strahlungseinfall [-] FC: Abminderungsfaktor für Sonnenschutzvorrichtungen [-] FV: Abminderungsfaktor für Verschmutzung [-] IS: Solare Strahlung [W/m²] WP0014-1/ MH

80 Solare Strahlung Jährliche Globalstrahlung Gh [kwh/m²a] in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2008 ES0030-1/1 [Deutscher Wetterdienst, ]

81 DIN V Tabelle 7 Werte der Strahlungsintensitäten und der Außentemperaturen (Referenzklima Deutschland) /3

82 Solare Strahlung Sonnenbahn im Jahreslauf ES0150-1/1

83 Solare Strahlung Monatliches, himmelsrichtungsabhängiges Strahlungsangebot für den Standort Essen (α = 90 ) 100 Strahlungsangebot [kwh/m²mth] Süd Ost West Nord Monat ES0110-1/ MH

84 Solare Strahlung Monatliches, neigungsabhängiges Strahlungsangebot für den Standort Essen (Südausrichtung) 160 Strahlungsangebot [kwh/m²mth] Monat ES0120-1/ MH

85 Passive Solarenergienutzung Strahlungsbilanz und Gesamtenergiedurchlassgrad g [-] von Zweischeiben-Isolierverglasungen Absorption: α = qi + qe [-] Strahlungsbilanz: ρ + τ + α = 1 [-] Gesamtenergiedurchlassgrad g: g = τ + qi g ~ 0,46 + 0,12 = 0,58 [-] WP0004-1/ MH

86 Passive Solarenergienutzung Energiebilanz von Fenstern (Uw = 1,5 W/m²K, g = 0,61 [-]) WP0018-1/ MH

87 Passive Solarenergienutzung Energiebilanz von Fenstern (Uw = 0,7 W/m²K, g = 0,52 [-]) WP0020-1/ MH

88 Passive Solarenergienutzung Verschattung durch Nachbargebäude (geschlossene Bauweise) WP0022-1/1 [Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport NRW: Planen mit der Sonne. Düsseldorf 1998]

89 Passive Solarenergienutzung Verschattung durch geschlossene Baumreihen WP0024-1/1 [Ministerium für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport NRW: Planen mit der Sonne. Düsseldorf 1998]

90

91 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 2: Sommerlicher Wärmeschutz Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

92

93 DIN Tabelle 7 Verzicht auf Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes /1

94 DIN Gleichung (4) Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes Svorh Szul [-] Svorh Vorhandener Sonneneintragskennwert [-] Szul Höchstens zulässiger Sonneneintragskennwert [-] /1

95 DIN Gleichungen (2) und (3) Vorhandener, raumbezogener Sonneneintragskennwert Svorh [-] S vorh = j ( A g ) w,j A G total, j [ ] Aw Fensterfläche [m²] gtotal = g FC Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung einschließlich Sonnenschutz [-] AG Nettogrundfläche g Gesamtenergiedurchlassgrad der Verglasung [-] FC Abminderungsfaktor für Sonnenschutzvorrichtungen [-] des Raumes [m²] /1

96 DIN Tabelle 8 Anhaltswerte für Abminderungsfaktoren FC [- ] von fest installierten Sonnenschutzvorrichtungen /2

97 DIN Gleichung (5) Höchstens zulässiger Sonneneintragskennwert Szul [-] Szul = ΣSx [-] Sx Anteiliger Sonneneintragskennwert [-] /1

98 DIN Tabelle 9 Anteilige Sonneneintragskennwerte Sx [-] /2

99 DIN Bild 3 Sommer-Klimaregionen, die für den sommerlichen Wärmeschutznachweis gelten /1

100

101 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 3: Mindestwärmeschutz Abschnitt 3.1: Bauteilflächen Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

102

103 Mindestwärmeschutz Gefährdete Stellen für Schimmelpilzbildung WM0002-1/1 [Bundesarchitektenkammer]

104 Mindestwärmeschutz Anforderungen an Bauteilflächen Ein und mehrschichtige, schwere Bauteile (m 100 kg/m²) Gebäude θ 19 C: R gemäß DIN Tabelle 3 Gebäude θ < 19 C: R gemäß DIN Tabelle 3 außer Zeile 1, statt Zeile 1: R 0,55 m²k/w WM0004-1/ MH

105 DIN Tabelle 3 Mindestwerte für Wärmedurchlasswiderstände von Bauteilen /1

106 Mindestwärmeschutz Anforderungen an Bauteilflächen Leichte Bauteile, Rahmen- und Skelettbauarten (m < 100 kg/m²) Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen, Dächer: R 1,75 m²k/w Rahmen- und Skelettbauarten: R 1,75 m²k/w nur für den Gefachbereich R 1,00 m²k/w für das gesamte Bauteil Rolladenkästen: R 1,00 m²k/w für den gesamten Kasten R 0,55 m²k/w für den Deckel Flächenermittlung: UR, AR (Bild 1) oder Uw, Aw, lr, Ψe,R (Bild 2) Rahmen nichttransparenter Ausfachungen: U gemäß DIN Nichttransparenter Teil der Ausfachungen von Fensterwänden und Fenstertüren > 50% der gesamten Ausfachungsfläche: R gemäß DIN Tabelle 3 < 50% der gesamten Ausfachungsfläche: R 1 m²k/w WM0004-2/ MH

107 Mindestwärmeschutz Anforderungen an Bauteilflächen Bauteile mit Abdichtungen: Nur raumseitige Schichten bis zur Bauwerksabdichtung bzw. Dachabdichtung berücksichtigen Ausnahmen Umkehrdach: Ugesamt = UR + ΔU gemäß Tabelle 4 (abhängig vom Verhältnis Rraumseitig der Abdichtung/Rgesamt) Leichte Unterkonstruktion (m < 250 kg/m²): Runterhalb der Abdichtung 0,15 m²k/w Wärmedämmsysteme als Perimeterdämmung Fenster, Fenstertüren und Türen: Mindestens Isolier- oder Doppelverglasung Fassaden aus Pfosten-Riegel-Konstruktionen Mindestens wärmetechnisch getrennte Aluminiumprofile Im transparenten Bereich: Mindestens Isolier- oder Doppelverglasung Im nichttransp. Ausfachungsbereich: R gemäß DIN Tabelle 3 Zeile 1 WM0004-3/ MH

108 Mindestwärmeschutz Anforderungen im Bereich von Wärmebrücken Temperaturfaktor frsi 0,7 [-] frsi = (θsi - θe) / (θi - θe) [-] θsi: Raumseitige Oberflächentemperatur [ C] θe: Außenlufttemperatur [ C] θi: Innenlufttemperatur [ C] frsi = (12,6 (-5)) / (20 (-5)) = 0,7 [-] WM0008-1/ MH

109 Seminar Wärmeschutz Rechtliche Grundlagen und Praxishinweise Kapitel 3: Mindestwärmeschutz Abschnitt 3.2: Wärmebrücken Prof. Dr.-Ing. Martin Homann Architekt/Bauphysiker

110

111 Mindestwärmeschutz Nachweis des Temperaturfaktors frsi [-] im Bereich von Wärmebrücken Nachweis frsi,vorh frsi,min Vorhandener Temperaturfaktor frsi,vorh PC-Berechnungen Wärmebrückenkataloge DIN 4108 Beiblatt 2 frsi,vorh = 0,7 [-] für alle gezeigten Details Mindestens erforderlicher Temperaturfaktor frsi,min frsi,min 0,7 [-] gemäß DIN WM0010-1/ MH

112 Mindestwärmeschutz Temperaturfaktor frsi [-] Ermittlung mittels Wärmebrücken-Katalog WM0012-1/1 [Kalksandstein-Dienstleistung GmbH]

113 Mindestwärmeschutz Mindestens erforderliche Oberflächentemperatur θsi [ C] und Temperaturfaktor frsi [-] Wasserdampfkonzentration ν [g/m³] 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 Tauwasser Schimmelpilze θ i - θ e = 20 - (-5) = 25 K θ si - θ e = 12,6 - (-5) = 17,6 K f Rsi = 17,6 / 25 = 0,7 [-] 100% 80% 60% 50% 40% 20% 0 9,3 C 12,6 C Temperatur θ [ C] WM0006-1/ MH

114 Feuchtespeicherung in Baustoffen Taupunktspiegel und Sorptionsfeuchte FB0008-1/1 [Homann, M.: Lehrbuch der Bauphysik, Kapitel Feuchte. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden 2008]

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