Antrag auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige

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1 Landesprüfungungsamt für Medizin Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf Postfach , Düsseldorf Telefon 0211/ / Eingangsstempel Aktenzeichen: Antrag auf Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige Hinweis: Um sachgerecht über diesen Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Angaben und Unterlagen benötigt. Bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen im ergänzenden Merkblatt zum Antragsverfahren und füllen Sie bitte den Antragsvordruck möglichst in Maschinen- oder Blockschrift - aus. Falls der vorgesehene Platz in diesem Vordruck für Ihre Angaben nicht ausreicht, können Sie ein Ergänzungsblatt beifügen. 1. Die Anerkennung wird für folgenden Beruf beantragt: (Bitte nur einen Beruf auswählen) Diätassistent/in Hebamme/Entbindungspfleger Gesundheits- und Krankenpflegeassistent/in Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Masseur/in und med. Bademeister/in Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in Medizinisch-technische/r Assistent/in für Funktionsdiagnostik Sonstiges: Ergotherapeut/in Logopäde/in Orthoptist/in Physiotherapeut/in Podologe/in Rettungsassistent/in Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in Pharmazeutischtechnische/r Assistent/in auf Grund einer im Ausland, und zwar in (Land) abgeschlossenen Ausbildung als Berufsbezeichnung in der Heimatsprache Deutsche Berufsbezeichnung 2. Personenbezogene Angaben Familienname (ggf. auch der Geburtsname) Vorname(n) Geschlecht männlich weiblich Familienstand ledig verheiratet geschieden Telefon (tagsüber) Handy. Geburtsdatum Geburtsort, Land Staatsangehörigkeit Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Stand

2 3. Angaben zur allgemeinen Schulbildung Welcher mit dem deutschen Schulsystem vergleichbare Abschluss wurde erreicht? Volks- oder Hauptschulabschluss Mittlere Reife oder vergleichbare Qualifikation (Fachoberschulreife) Abitur oder Fachhochschulreife (Hochschulzugangsberechtigung) Sonstiges: Anzahl Schuljahre Ggf. Besonderheiten Ihres Schulabschlusses: Das Abschlusszeugnis ist im Original oder als beglaubigte Kopie und als von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeideten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigte deutsche Übersetzung beizufügen. 4. Angaben zur Berufsausbildung Name und Ort der Schule / Akademie, an der die Ausbildung erfolgte: Beginn und Ende der Ausbildung: bis Datum des Ausbildungsnachweises: Angabe der Behörde, die die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bzw. das Diplom in Ihrem Heimatland ausgestellt hat: Alle Angaben zur Berufsausbildung sind durch Zeugnisse, Urkunden, Diplome oder Bescheinigungen nachzuweisen. Die Nachweise sind im Original oder als beglaubigte Kopie vorzulegen. Ferner ist von einem in Deutschland öffentlich bestellten oder beeideten Dolmetscher oder Übersetzer gefertigte deutsche Übersetzung dieser Nachweise beizufügen. Zur Beurteilung des Ausbildungsumfangs müssen folgende Angaben aus den von Ihnen beigefügten Nachweisen hervorgehen: die Themengebiete und die jeweilige Stundenzahl des erteilten theoretischen und praktischen Unterrichts die Themengebiete und die jeweilige Stundenzahl der praktischen Ausbildung die einzelnen Prüfungsfächer Ihrer schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfung

3 5. Angaben zur Berufstätigkeit Hier sind nur die Berufstätigkeiten in dem erlernten Beruf einzutragen: Zeitraum Arbeitgeber / Institution berufliche Funktion 6. Sonstige Angaben zur Berufstätigkeit bzw. zur beruflichen Qualifikation Hier sind z.b. Berufstätigkeiten mit einem Bezug zum erlernten Beruf oder Zusatzqualifikationen einzutragen: Zeitraum Arbeitgeber / Institution berufliche Funktion 7. Angaben zu früheren Antragsverfahren Wurde bereits ein Antrag auf Berufsanerkennung eines nichtakademischen Heilberufen (einschließlich Altenpflege) in einem anderen Bundesland, in einem anderen EU- Mitgliedstaat, bei einem Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen gestellt oder ist ein solches Verfahren anhängig? Nein Ja, es wurde bei folgender Stelle / Behörde bereits ein Antrag gestellt: Dem Antrag sind frühere Entscheidungen im Original oder als beglaubigte Kopie und ggf. als deutsche Übersetzung beizufügen.

4 8. Erklärungen Ich halte mich rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland auf oder beabsichtige meinen Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zunehmen und/oder in Nordrhein-Westfalen eine Berufstätigkeit aufzunehmen. Ich bin damit einverstanden, dass meine gesamten Antragsunterlagen falls erforderlich zur fachlichen Beurteilung an Dritte weitergeleitet werden. Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung bzw. das Diplom wurde bislang in meinem Heimatland nicht widerrufen. Ich bin darüber informiert, dass die Antragsbearbeitung gebührenpflichtig ist ( Euro). Weiterhin ist mir bekannt, dass die Bearbeitungsgebühren auch anteilig bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrags anfallen, soweit mit der Bearbeitung bereits begonnen worden ist ( 15 Abs. 2 Gebührengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen GebG NRW). Über die Gebühr hinaus kann gemäß 10 Abs. 1 GebG NRW Auslagenersatz gefordert werden. Ich versichere, dass ich alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht habe und mir bewusst ist, dass falsche oder unvollständige Angaben zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen können., Ort Datum Unterschrift Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei: Nachweise über die Berufsqualifikation mit deutschen Übersetzungen Abschusszeugnis der allgemeinen Schulbildung mit deutscher Übersetzung Nachweise über die Berufstätigkeit im Ausland mit deutschen Übersetzungen Unterlagen über frühere Berufsanerkennungsverfahren Nachweis über die Staatsangehörigkeit (Personalausweis / Reisepass) Tabellarischer Lebenslauf Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes Heiratsurkunde

5 Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf Merkblatt zur Beantragung der Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfungen von nichtakademischen Heilberufen von EU- und Drittstaatlern ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW (LPA) bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Das LPA überprüft die fachliche Gleichwertigkeit der beruflichen Qualifikation anhand von Zeugnissen, Urkunden, Diplomen und Bescheinigung. Das Verfahren beruht auf der in den einzelnen Berufsgesetzen in nationales Recht umgewandelten EU-Richtlinie 2005/36/EG. Eine sachgerechte Prüfung der Gleichwertigkeit Ihrer Berufsausbildung ist nur bei Vorlage folgender Unterlagen möglich: 1. vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck 2. tabellarischer Lebenslauf mit genauen Angaben über Schulbildung, Berufsausbildung, Fortbildungen und bisherige berufliche Tätigkeiten 3. Abschlusszeugnis der allgemeinbildenden Schule 4. Diplome, Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise über eine abgeschlossene Ausbildung 5. zusätzliche Nachweise die folgendes bescheinigen: Beginn und Ende der Ausbildung Art und Umfang der erteilten theoretischen Unterrichtsfächer Angabe der Stunden pro Fach innerhalb der gesamten Ausbildungsdauer. Sofern bei dem Nachweis die wöchentlichen Stunden pro Fach angegeben sind, ist es unbedingt erforderlich, dass auch die Anzahl der Unterrichtswochen pro Schuljahr bzw. Semester aufgeführt ist. Art und Umfang der praktischen Ausbildung (Praktika) Es muss aufgeführt sein, in welchen medizinischen Fachgebieten mit welcher Stundenzahl die praktische Ausbildung stattfand. Art und Umfang der Abschlussprüfung Hierbei sind die einzelnen Prüfungsfächer zu benennen und es muss aufgeführt sein, in welchen Teilen (schriftlich, mündlich, praktisch) die Prüfung in den jeweiligen Fächern stattfand. Wenn möglich, ist die entsprechende Prüfungsordnung vorzulegen. 6. Nachweise über die Berufstätigkeit im erlernten Beruf und Zusatzqualifikationen 7. Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes 8. Kopie des Personalausweis oder Reisepass als Nachweis der Staatsangehörigkeit 9. Standesamtliches Dokument über die Namensführung z. B. Heiratsurkunde. (nur erforderlich bei einer Änderung des Familiennamens) 10. ggf. ist bei Ausbildungen aus dem EU-Ausland in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Entbindungspflege (Hebamme) eine Konformitätsbescheinigung erforderlich, wenn die Berufsbezeichnung nicht mit den Anhang und der Richtlinie 2005/36/EG übereinstimmt. Aus dieser Bescheinigung muss sich ergeben, dass die Mindestanforderungen an die Berufsausbildung nach Artikel 31 bzw. 40 der Richtlinie 2005/36/EG erfüllt sind und den im Anhang zur Richtlinie aufgeführten Nachweisen gleichstehen. 11. ggf. frühere Entscheidungen zu einer Berufsanerkennung aus anderen Bundesländern, einem anderen EU-Mitgliedsstaaten oder einem Gesundheitsamt in Nordrhein-Westfalen Falls weitere Unterlagen erforderlich sein sollten, so wird dies nach Prüfung des Einzelfalls mitgeteilt.

6 Wichtiger Hinweis: Alle genannten Unterlagen müssen im Original oder als beglaubigte Kopien eingereicht werden. Bei wichtigen Originalunterlagen, die nur schwer wiederzubeschaffen sind, ist von der Einsendung als Original abzusehen. Die eingereichten Unterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgegeben. Die deutschen Übersetzungen sind von einem öffentlich bestellten und beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer in Deutschland anzufertigen. Im Ausland gefertigte Übersetzungen sind von der diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland anerkannten Übersetzern zu fertigen. Bei nicht anerkannten Übersetzern muss die diplomatische Vertretung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigt haben. Übersetzungen, die von unbeglaubigten Kopien angefertigt wurden, können nicht akzeptiert werden. Alle notwendigen Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie auch auf unserer Homepage im Internet. Die Adresse lautet: Nach Eingabe der Adresse bitte die Startseite des Landesprüfungsamtes für Medizin bei der Bezirksregierung Düsseldorf in der Mitte des Bildschirms öffnen, dann den Menüpunkt "Prüfungsbereiche" aufrufen und anschließend die Rubrik "Gleichwertigkeitsprüfungen für nichtakademische Heilberufe" öffnen. Gebühren: Mit der Feststellung der Gleichwertigkeit des Aus- und Weiterbildungsstandes fallen nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen folgende Verwaltungsgebühren an: Bei Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, EWR-Staaten und Schweiz 200,- bis 350,- Bei Drittstaatlern 350,00 Die Bearbeitungsgebühren fallen auch anteilig bei einer Ablehnung oder Zurückziehung des Antrages durch den Antragsteller an, soweit mit der Bearbeitung bereits begonnen wurde. Über die Gebühr hinaus kann Auslagenersatz gefordert werden. Kontaktdaten: Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 24 -Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie- Postfach , Düsseldorf Dienstgebäude: Am Bonneshof 35 Zentral-Fax 0211 / Ansprechpartner: Herr Basner Telefon: 0211 / , Zimmer: michael.basner@brd.nrw.de Herr Gunia Telefon: 0211 / Zimmer roland.gunia@brd.nrw.de Frau Wecks Telefon: 0211/ Zimmer angelika.wecks@brd.nrw.de Nur für niederländische Ausbildungen: Frau Danes Telefon: 0211 / Zimmer barbara.danes@brd.nrw.de Frau Ingenbleek-Küppers Telefon: 0211/ (Vormittags) Zimmer elisabeth.ingenbleek-kueppers@brd.nrw.de Sprechzeiten: Dienstag, Donnerstag Uhr und Uhr oder nach Vereinbarung Anschließendes Verfahren bei den unteren Gesundheitsbehörden: Die Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung liegt weiterhin in der Zuständigkeit des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt. Im Rahmen eines solchen ebenfalls gebührenpflichtigen Antragsverfahren werden die Sprachkenntnisse, die gesundheitliche Eignung (Gesundheitszeugnis) und die persönliche Zuverlässigkeit (polizeiliches Führungszeugnis in der Belegart O) geprüft. Ohne den Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse in der Umgangs- und Fachsprache wird keine Erlaubnis erteilt.