Die 10 goldenen Regeln zur Kündigung

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1 Juracity Info Die 10 goldenen Regeln zur Kündigung - Was bei jeder Kündigung zu beachten ist - Stand: AUTOR Rechtsanwalt Felser hat sich als Anwalt auf das Kündigungsrecht spezialisiert und ist u.a. Autor eines Ratgebers zum Kündigungsrecht. Vor seiner Anwaltstätigkeit hat er eine Rechtsabteilung einer Gewerkschaft geleitet. Er moderiert seit 1999 die Internetseiten unter und seit 2001 das Arbeitsrechts-Competence- Center der Competence-Site (Testsieger Arbeitsrechtsportale der Fachzeitschrift Personalwirtschaft ). Mehr Infos unter Kurzratgeber Tipp 1: Beraten Sie sich frühzeitig über Ihre Entscheidungsmöglichkeiten. Im Regelfall werden Sie in Grossunternehmen vor Ausspruch von Kündigungen auch mit Angeboten anderer Arbeitsplätze konfrontiert. Die Ablehnung eines zumutbaren Angebotes kann zum Verlust der Abfindung im Kündigungsfalle führen. Ob ein Arbeitsplatz zumutbar ist, hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und häufig auch den Regelungen im Sozialplan ab. Besorgen Sie sich daher sofort ein Exemplar des Sozialplans! Tipp 2: Nach dem Ultima-ratio-Prinzip muss die Kündigung des Arbeitsverhältnisses immer das letzte Mittel sein, das bei wirtschaftlichen Problemen oder Rationalisierungen bleibt. Daher muss vor einer Beendigungskündigung immer geprüft werden, ob ein milderes Mittel wie eine Änderungskündigung oder Versetzung in Betracht kommt. Kündigt Ihnen der Arbeitgeber eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz oder gar an einen anderen Arbeitsort an, sollten Sie zunächst überprüfen, ob arbeitsvertragliche eine Versetzung überhaupt einseitig möglich ist oder ob eine Änderungskündigung erforderlich ist. Sie sollten stets auf eine ausreichende Bedenkzeit achten. Tipp 3: Wenn der Arbeitgeber eine Änderungskündigung ausspricht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten zu reagieren. Welche die beste ist, hängt von der individuellen Situation ab. Auch diese Einschätzung sollten Sie nicht ohne einen ausgewiesenen Experten vornehmen. Sie müssen gesetzlich innerhalb kürzester Fristen reagieren. Nach der Entscheidung des BAG vom (2 AZR 543/83, AP Nr 8 zu 2 KSchG 1969) muss der Arbeitgeber vor Ausspruch der Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer die zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz zu geänderten Bedingungen anbie-

2 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 2 ten, ihm seine Absicht mitteilen, bei Ablehnung des Änderungsangebotes eine Beendigungskündigung auszusprechen, und ihm eine Überlegungsfrist von 1 Woche einräumen. Das Änderungsangebot muss unmissverständlich und vollständig die neuen Vertragsbedingungen enthalten. Tipp 4: Sorgen Sie bei Urlaub oder Krankheit dafür, dass Ihr Briefkasten regelmäßig von einer zuverlässigen Person geleert und Ihnen wichtige Schreiben zur Kenntnis gebracht hat wird. Dies gilt ganz besonders dann, wenn Sie mit einer Kündigung rechnen müssen. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geht Ihnen auch bei Krankheit und während des Urlaubs eine Kündigung wirksam zu. Sie können bei Versäumung der Dreiwochenfrist allenfalls nachträgliche Klagezulassung beantragen, wenn sie die Frist ohne Verschulden versäumt haben. Tipp 5: Wenn Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort einen Experten aufsuchen. Sie haben nämlich nur drei Wochen Zeit, vom Arbeitsgericht prüfen zu lassen, ob Ihr Arbeitsplatz wirklich weggefallen ist und ob Fehler bei der Sozialauswahl vorliegen. Notieren Sie sich unbedingt den Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung, sonst wird die Klagefrist falsch berechnet! Eine mündliche Kündigung ist unwirksam, nur eine schriftliche Kündigung löst den Lauf der Frist aus. Tipp 6: Schalten Sie sofort nach Erhalt den Betriebsrat ein ( 3 KSchG) und fordern Sie den Arbeitgeber auf, eine Begründung der Sozialauswahl zu geben ( 1 Abs. 3 Satz 1 2. Halbsatz KSchG). Wenn Sie die Kündigung für sozial ungerechtfertigt halten, so können Sie binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Der Betriebsrat hat seine Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen. Wenn der Betriebsrat der Kündigung aus den in 102 BetrVG genannten Gründen widersprochen hat, haben Sie sehr gute Karten bei einer Kündigungsschutzklage. Auf Verlangen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Gründe anzugeben, die zu der getroffenen sozialen Auswahl geführt haben. Ihr Berater kann dann besser beurteilen, ob es Sinn macht, gegen die Kündigung anzugehen oder die Abfindung oder vielleicht doch ein anderes Angebot des Arbeitgebers anzunehmen. Tipp 7: Suchen Sie unbedingt einen fachlich spezialisierten Anwalt oder wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind - Ihre Gewerkschaft auf. Unter Arbeitnehmern ist der Irrglaube verbreitet, dass eine Kündigung eine dem Schnupfen bei Krankheiten vergleichbar unkomplizierte Rechtsangelegenheit ist. Deswegen wird häufig der Hausarzt, d.h. der Hausanwalt um die Ecke anstelle des versierten Spezialisten aufgesucht. Die Rache folgt meist auf dem Fuss. Gerade bei Kündigungen liegen Welten zwischen den Ergebnissen verschiedener An-

3 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 3 wälte in vergleichbaren Kündigungsprozessen. Dabei kann es um die Alternativen Arbeitsplatzerhalt oder Abfindung gehen oder die Höhe der Abfindung. Ein versierter Anwalt mit einem entsprechend guten Ruf holt bei Abfindungsverhandlungen häufig mehrere tausend bis zehntausende Euro s mehr heraus als Ihr Scheidungsanwalt. So schnell verdienen oder verlieren Sie Geld netto nicht mehr im Leben. Erkundigen Sie sich am besten bei der für Ihre Branche zuständigen Gewerkschaft oder bei Ihrem Betriebsrat nach in der Branche bekannten Arbeitsrechtsanwälten. Vorteil: Der Anwalt kennt die Branche, vielleicht sogar den Betrieb gut. Er ist bei der Gegenseite als Arbeitsrechtler bekannt und anerkannt. Ein Anwalt, der Betriebsräte und Gewerkschaften berät, findet häufig viele formale Fehler bei der Betriebsratsanhörung, die die Kündigung rechtswidrig machen, die anderen Anwälten aber in der Regel verborgen bleiben. Achtung: Die Angaben bei Anwaltsuchdiensten (im Internet oder per Telefon) beruhen auf Selbsteinschätzungen der Rechtsanwälte. Auch die berühmten Tätigkeitsschwerpunkte und Interessenschwerpunkte sind letztlich Selbsteinschätzungen, die niemand wirklich überprüft. Dies gilt zwar nicht für den erst nach Genehmigung und Prüfung durch entsprechende Ausschüsse der Anwaltskammer zu führende Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Anforderungen an die theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt sind aber leider auch nach der neuen Berufsordnung (BORA) nicht sehr hoch (Nachweis des Besuchs eines dreiwöchigen Lehrgang mit Abschlussklausur und die Bearbeitung von 100 Arbeitsrechtsfälle in 3 Jahren). Selbst der Bundesgerichtshof stellt fest: Der Gesetzgeber hat die Schwelle für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung ersichtlich nicht sehr hoch ansetzen wollen (vgl. BT-Drucks. 12/1710, S. 8). (so der BGH vom AnwZ (B) 29/96, NJW 1997, 1307). Tipp 8: Üblicherweise versuchen gerade Grossunternehmen zunehmend, einvernehmlich Personal abzubauen. Am Ende stehen Änderungsverträge mit einem neuen Arbeitsplatz oder einem Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag oder Auflösungsvertrag und einer Abfindung. Nachdem das Bundessozialgericht seine Rechtsprechung bestätigt hat, nach der ein Aufhebungsvertrag grundsätzlich zur Sperrzeit führt, sind auch die Arbeitsämter seit Frühjahr 2003 wieder zu einer strengen Haltung zurückgekehrt. In einer ganz neue Entscheidung hat das Bundessozialgericht auch den Trick mit dem Abwicklungsvertrag gekippt. Immer noch versprechen Arbeitgeber (nur mündlich), dass es keinen Ärger mit der Arbeitsagentur gibt. Das ist definitiv unrichtig. Es gibt aber einen Trick wie Sie solchen Behauptungen begegnen können: Sie sollten den Arbeitgeber bitten, dass er seine Versprechungen schriftlich niederlegt, also im Aufhebungsvertrag schriftlich zusichert, für sozialrechtliche Nachteile der Vereinbarung zu haften. Sobald Druck ausgeübt wird, sollten bei Ihnen ohnehin die Alarmglocken klingeln. Gerade die Unterzeichnung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen durch den Arbeitnehmer ziehen regelmässig eine Sperrzeit bis zu drei Monaten nach sich. Erkundigen Sie sich vor der Unterzeichnung immer bei

4 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 4 Ihrem Berater und/oder dem Arbeitsamt. 14 SGG I regelt ausdrücklich eine Beratungspflicht des Arbeitsamtes: Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind. Vorsicht insbesondere vor Aufhebungsverträgen mit einer verkürzten Kündigungsfrist und einer im Gegenzug erhöhten Abfindung: Nach 143 SGB III führt dies zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs und im Ergebnis zu einer Anrechnung der Abfindung, bei der der scheinbare Vorteil wieder einkassiert wird. Während des Ruhezeitraumes ist der Arbeitslose weder renten-, noch kranken- oder pflegeversichert. Es besteht ein zeitlich eingeschränkter Krankenversicherungsschutz ( 19 Abs. 2 SGB V). Danach besteht der Anspruch auf Leistungen aus der Krankenversicherung längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, wenn die Mitgliedschaft des Versicherungspflichtigen endet und er keine weitere Erwerbstätigkeit ausübt. Von diesem nachgehenden Leistungsanspruch werden auch mitversicherte Familienmitglieder umfasst. Ein nachgehender Versicherungsschutz in der Pflegeversicherung ist gesetzlich nicht geregelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Bezug von Leistungen also Ruhezeiten unter bestimmten Voraussetzungen als Anrechnungszeit berücksichtigt. Diese Zeiten wirken sich jedoch nicht rentenerhöhend aus. Nähere Infos finden Sie auch in den Merkblättern der Arbeitsagentur zu Entlassungsentschädigungen. Die Regeln für die Sperrzeit und Anrechnung der Abfindung durch Ruhen können Ihnen nur dann egal sein, wenn Sie eine neue Stelle bereits sicher haben oder in Rente gehen können, also gar keine Leistungen der Arbeitsagentur beziehen wollen. Aber auch die steuerliche Behandlung der Abfindung hat so ihre Tücken. Wir haben hierzu ein eigenes Merkblatt erstellt mit vielen vorteilhaften Tipps. Allerdings muss man auch vor Fallen aufpassen: So muss es sich um eine Einmalzahlung handeln, wenn man das Steuerprivileg für Abfindungen in Anspruch nehmen will. Politiker, Vorstandschefs und Fußballer haben mit der Sucht nach hier noch eine Sekretärin da noch weitere vier Jahre ein Dienstauto schon böse Erfahrungen gemacht. Die Abfindung muss in einem Jahr zufließen. Sie darf auch kein verdecktes Arbeitsentgelt sein. Tipp 9: Unterzeichnen Sie auch sonst nichts, insbesondere keine Ausgleichsquittungen, Verzichtserklärungen, Abwicklungsverträge oder ähnliche Formulare, die Ihnen der Arbeitgeber vorlegt. Lesen Sie sich vorgelegte Unterlagen gründlich zu Hause - durch. Haben Sie Zweifel, bitten Sie um Bedenkzeit und sprechen Sie das Formular mit Ihrem Berater durch. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Sie es nämlich selber schuld, wenn Sie auf Druck des Arbeitgebers ohne Bedenkzeit etwas unterschreiben. Das Bundesarbeitsgericht ist der Meinung, dass jeder Nein sagen kann. Unproblematisch ist nur, wenn Sie ausschließlich den Erhalt der Arbeitspapiere bestätigen. Meist finden sich aber eine Vielzahl von Klauseln auf dem Papier, so dass Vorsicht angebracht ist. Wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, Sie also ei-

5 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 5 nen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, der sozialrechtliche Nachteile für Sie hat, können Sie noch folgendes tun: Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss Ihr Arbeitgeber Sie unter Umständen über nachteilige Folgen von Aufhebungsvereinbarungen unterrichten. Unterlässt er dies pflichtwidrig, haftet er u. U. für den Schaden. Diese Haftung kann z.b. zum Ersatz des entgangenen Arbeitslosengeldes verpflichten. Dies setzt allerdings eine genaue Prüfung der Aufhebungsvereinbarung und der Umstände voraus. Tipp 10: Checken Sie nach dem Erhalt der Kündigung noch einmal kritisch Ihre Spesenabrechnungen, die Browsereinträge und die Festplatte Ihres Rechners. Wurden früher viele Kündigungen mit Spesenbetrug gerechtfertigt, kommt heute das unerlaubte private mailen oder surfen im Internet in Mode. Manchmal wird nachgetreten, wenn Klage erhoben wird, um die mögliche Abfindung zu reduzieren. CHECKS Wir bieten Ihnen über unsere Vertragsanwälte eine Reihe von Checks an. Das ist die Überprüfung von Verträgen, Kündigungen oder Arbeitszeugnissen durch erfahrene Praktiker zu einem günstigen Pauschalpreis. Der KündigungsCheck Prüfung Ihrer Kündigung durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fehler. Lassen Sie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht von erfahrenen Praktikern einschätzen. Mit begründetem Abfindungsvorschlag! Sollten Sie sich zur Klage entscheiden, können Sie die Fachanwälte auch mit der Kündigungsschutzklage beauftragen. Der ArbeitsvertragsCheck Prüfung Ihres gesamten Arbeitsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf problematische Klauseln, Benachteiligungen. Wir sagen Ihnen, was es bedeutet und wo noch nachgebessert werden sollte.wir freuen uns, dass wir Ihnen über unsere Vertragsanwälte Rechtsanwälte Felser einige "Checks" anbieten können, um Ihnen eine schnelle, qualifizierte und kostengünstige Prüfung unter anderem Ihrer Kündigung zu ermöglichen. Der AufhebungsvertragsCheck Prüfung Ihres Aufhebungsvertrages durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht) auf Fallstricke, Steuerfallen, Sperrzeit und Vollständigkeit unter Beachtung Ihrer Fragen. Der ArbeitszeugnisCheck Prüfung Ihres Arbeitszeugnisses auf versteckte Bedeutungen, schlechte Formulierungen. Wir sagen Ihnen, was auf keinen Fall in Ihrem Zeugnis stehen sollte.

6 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 6 Alle Checks sind schriftlich (mehrseitige Bewertung) schnell (an Werktagen binnen 24 h) kostengünstig (fester Pauschalpreis) Sie erhalten bei allen Checks - an Werktagen binnen 24 h - eine mehrseitige schriftliche Expertise durch unsere Vertragsanwälte (Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Arbeitsrechtsexperten). Eine anwaltliche Erstberatung ist dagegen regelmäßig nur mündlich mit allen Nachteilen des gesprochenen Wortes. Rechtsanwälte und Fachanwälte Felser bieten Ihnen an, gegen ein Pauschalhonorar Ihren Arbeitsvertrag durch entsprechend spezialisierte Anwälte checken zu lassen. Sie erhalten schriftlich (!) per Mail oder per Telefax eine entsprechende Expertise. Anders als bei anonymen Hotlines wissen Sie, wer Ihren Arbeitsvertrag prüft: Rechtsanwalt Felser oder Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Angela Schüthuth oder Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht von Hopffgarten. Nähere Informationen zu den Checks finden Sie in unserem Internetangebot oder Sie bestimmen den Preis: fragen.arbeitsvertrag.de! Sollten Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag oder anderen Rechtsproblemen haben, bietet Juracity neben den Checks auch die Möglichkeit die Fragen direkt an spezialisierte Anwälte zu richten. Juracity bietet mit einen besonderen Service an: Sie stellen Ihre Frage und bestimmen den Preis. Sie erhalten eine fundierte Rechtsauskunft durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte. Vorteile: Kein Warten auf einen Termin Schnelle Antworten Keine Überraschung bei der Anwaltsgebühr Näheres zu diesem Service erfahren Sie auf der Internetseite

7 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 7 ANGEBOTE VON JURACITY Auf den Seiten von Juracity können Sie die nebenstehenden Leistungen rund um das Thema dieses Merkblattes erhalten. Zum Thema Kündigung können Sie z.b. Ihre Kündigung durch spezialisierte Rechtsanwälte checken lassen, unter der Internetadresse Fragen an diese stellen oder Anwälte sogar beauftragen, für Sie Klage einzulegen. Wenn Sie sich selbst informieren wollen, können Sie unsere Merkblätter und andere Infos lesen, ein Buch bestellen oder ein Seminar buchen. DER BUCHTIPP "Kündigung - was tun?" 3. Auflage 2005 von Arbeitsrichterin Lore Seidel und Rechtsanwalt Michael Felser, 271 Seiten, Bund-Verlag Frankfurt, Euro 14,90 Bequem zu bestellen unter Sehr umfangreicher Überblick über die zahlreichen Aspekte und Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Mit im Text hervorgehobenen Beispielen und prägnanten Hinweisen wird aufgezeigt, wie betroffene Arbeitnehmer ihre Rechte erfolgreiche geltend machen können; abgerundet wird dies durch den Mustertext zu einer Kündigungsschutzklage. Sehr aktuell: berücksichtigt werden die im September 1996 verabschiedeten Änderungen zum Beschäftigungsförderungsgesetz. Durch Hinweise zu weiterführender Literatur zu Beginn jedes Kapitels und Verweise auf wichtige Präzedenzurteile der Arbeitsgerichte ist das Buch als Nachschlagewerk für Nichtjuristen im Personalwesen geeignet, obwohl es eher an Arbeitnehmer gerichtet ist. Stimmen von Lesern: Superlesbar. Endlich mal Juristen, die so schreiben, dass auch Normalmenschen das verstehen können... Betriebsratsvorsitzender Udo Dohmen, RWE Power, Köln Ein gut geschriebener Ratgeber mit vielen Tipps und Beispielen. Gesamtbetriebsratsvorsitzende Anne Mikolassek, Danzas Air & Ocean Hamburg Das Buch steckt voller wertvoller Tipps und gespickt mit praktischen Mustern, eine große Hilfe in meiner täglichen Beratungsarbeit. Jörg Gonsior, Dienstleistungsgewerkschaft Gewerkschaft Ver.di

8 10 goldene Regeln bei Kündigung Seite 8 Auch erfahrene Berater finden in dem Buch noch taktische Tipps, die Autoren öffnen dem Leser ihre reiche Berufspraxis. Petra Stockamp, Geschäftsstellenleitung des Sprecherausschuss der leitenden Angestellten der Telekom AG FÜR SIE GESURFT... Informationsportal von Juracity Recht für Alle! zum Thema Kündigung. Aktuelle Informationen und weiteren interessanten Merkblättern. Viele aktuelle Tipps zum Aufhebungsvertrag. Wie sollte ein Aufhebungsvertrag aussehen? Welche Regelungen sollte er enthalten? Wie sieht es mit dem Arbeitslosengeld aus? Sperrzeit? Diesen und anderen Fragen wird hier nachgegangen. Es gibt zudem die Möglichkeit, einen Aufhebungsvertrag von Experten prüfen zu lassen. Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden eine ausführliche schriftliche Expertise. Webseite zum Thema Arbeitnehmerhaftung. Für welche Fehler muss der Arbeitnehmer haften. Mit vielen Urteilen, Folien und Links zum Thema. Internetportal von Juracity zum Thema Arbeitsvertrag. Wo liegen die Probleme? Welche Fallen gibt es? Dazu Merkblätter, Vertragsmuster und die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag einen Experten prüfen zu lassen. WER ODER WAS IST JURACITY? Juracity und Juracity - Recht für Alle sind geschützte Marken von Rechtsanwalt Felser ( Unter diesen Marken werden verbraucherorientierte Rechtsinformationen zur Verfügung stellt. Ziel ist die bequeme, sichere und zuverlässige Bereitstellung von aktuellen und kostengünstigen Rechtsinformationen und Dienstleistungen. Die STIFTUNG WARENTEST empfiehlt "JURACity" - Recht für Alle!", das Rechtsportal für das Arbeitsrecht mit den Worten: "zu praktisch allen Fragen des Arbeitsrechts Informationen und Tipps." Juracity stellt die Technologie für die effiziente und transparente Abwicklung des im Internet bereitgestellten Angebotes zur Verfügung. Was Juracity dabei auszeichnet: Wir bringen die Dinge verständlich auf den Punkt. Qualität zeigt sich nicht nur an guten und preiswerten Leistungen, sondern auch an Datensicherheit und einfacher Benutzerführung.

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