Gutachten WIRD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50559

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1 Seite: 1 von 31 Fahrzeughersteller : AUDI, BMW AG, DAIMLER (D), MERCEDES-AMG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 47 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl och Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum H1 CARMANI CA ohne 66, /16 LK H1 CARMANI CA LK112 ohne 66, /16 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des s der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör der Befestigungsteile : AUDI : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad : Nabenkappe: Z06M; : 140 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 B8 e1*2001/116*0430* /45R18 51G; 52J erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R J; 54F MJ2015; Kombi; 245/40R18 51G 12K; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430* /45R18 51G; 52J erhöhtes 235/40R J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R J; 54F MJ2015; Limousine; 245/40R18 51G 12K; 51A; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E

2 Seite: 2 von 31 Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4,S4 B8 e1*2001/116*0430* /45R18 51G; 52J erhöhtes B81 e13*2007/46*1084*.. 235/40R GG; 51J 140 Nm; AUDI A4 bis 235/45R J; 54F MJ2015; Nicht A4 245/40R18 51G Allroad Quattro; AUDI S4 bis MJ2016; Kombi; Allradantrieb; 12K; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E B8 e1*2001/116*0430* /40R J erhöhtes 235/45R J; 54F 140 Nm; AUDI A4 bis /45R18 51G; 52J MJ2015; AUDI S4 bis 245/40R18 51G MJ2016; Limousine; Allradantrieb; 12K; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 76O; 77E Verkaufsbezeichnung: A7/S7 Sportback, A6/S6 Lim, A6/S6 Avant, A6 all quattro F2 e1*2007/46*1801* /50R erhöhtes 140 Nm; A6; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 740; 75I; 76O; 860; AG0 Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des s der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör : BMW AG : Kegelbund-schrauben M14x1,25, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad : Nabenkappe: Z06M;

3 der Befestigungsteile : 140 Nm Seite: 3 von 31 Verkaufsbezeichnung: MINI FMK e1*2007/46*1683* /45R A; 248 CLUBMAN JOHN COOPER 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; 26P WORKS (F54); MINI CLUBMAN F54; 235/40R A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I Allradantrieb; /45R18 M+S 11A; 248; 52J 73C; 74A; 76O; 83L; FGC FMK e1*2007/46*1683* /45R18 M+S 11A; 248; 52J MINI CLUBMAN F54; 215/45R A; 248 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; 26P 235/40R A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O FMX e1*2007/46*1682* /45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R A; C; 74A; 76O; 83L; FGC FMX e1*2007/46*1682* /45R18 91V 11A; 248 Allradantrieb; 235/45R A; A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE UKL-L e1*2007/46*0371* /45R A; 248 BMW Active Tourer F45; 225/40R18 92W 11A; 245; 248 BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26N; 27U Allradantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 245/40R A; 24J; 244; 26J; 27H; 27V 73C; 74A; 76O; 83L; FGC UKL-L e1*2007/46*0371* /50R A; 248 BMW X1 (F48); 235/45R A; 248 Allradantrieb; 245/45R A; 248; 27I 73C; 74A; 76O; 83L; FGC

4 Seite: 4 von 31 Verkaufsbezeichnung: MINI, 2ER REIHE, X REIHE UKL-L e1*2007/46*0371* /45R A; 248 CLUBMAN JOHN COOPER 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; 26P WORKS (F54); MINI CLUBMAN F54; 235/40R A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I Allradantrieb; /45R18 M+S 11A; 248; 52J 73C; 74A; 76O; 83L; FGC UKL-L e1*2007/46*0371* /45R18 M+S 11A; 248; 52J MINI CLUBMAN F54; 215/45R A; 248 Allradantrieb; 225/40R18 88W 11A; 246; 248; 26N; 26P 235/40R A; 24J; 248; 26N; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 76O Verkaufsbezeichnung: X Reihe F1X e1*2007/46*1676* /50R A; 248 BMW X1 (F48); 235/45R A; 248 Allradantrieb; 245/45R A; 248; 27I 73C; 74A; 76O; 83L; FGC F2X e1*2007/46*1824* /50R A; 244 BMW X2 (F39); 235/45R A; /50R A; 244; 26P; 27I 12A; 51A; 71C; 71K; 245/45R A; 244; 26P 721; 725; 73C; 74A; 255/45R A; 244; 26P; 27I 76O Verkaufsbezeichnung: 2ER REIHE F2AT e1*2007/46*1675* /45R A; 248 BMW Active Tourer F45; F2GT e1*2007/46*1677*.. 225/40R18 92W 11A; 245; 248 BMW Gran Tourer F46; 225/45R18 91W 11A; 245; 248; 26N; 27U Allradantrieb; 235/40R18 91W 11A; 24J; 244; 26N 245/40R A; 24J; 244; 26J; 27H; 27V 73C; 74A; 76O; 83L; FGC Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

5 Seite: 5 von 31 Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des s der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke von 50km hingewiesen werden. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Befestigungsteile Zubehör Befestigungsteile Zubehör der Befestigungsteile : DAIMLER (D), MERCEDES-AMG : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 212 (Baureihe W212) : Nabenkappe: Z06M; : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 176; 176 AMG; 245G AMG; 212K; 117; 246; 245G; 204 K; 204 : Nabenkappe: Z06M; : Kegelbund-schrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 166; 639/5; 639/2; 639; 639/4 : Nabenkappe: Z06M; : 130 Nm für Typ : 204; 204 K; 212K 130 Nm ( Baureihe W212 ) für Typ : Nm für Typ : 639; 639/4 155 Nm für Typ : 204 erhöhtes ; 204 K erhöhtes 160 Nm für Typ : 117 erhöhtes ; 176 AMG erhöhtes ; 176 erhöhtes ; 245G AMG erhöhtes ; 245G erhöhtes ; 246 erhöhtes 170 Nm für Typ : 166 erhöhtes 180 Nm für Typ : 639/2; 639/4; 639/5 Verkaufsbezeichnung: A 45 AMG 4MATIC, CLA 45 AMG 4MATIC, GLA 45 AMG 4MATIC 245G AMG e1*2007/46*1207* /40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; 52J erhöhtes 235/40R18 11A; 248; 26B; 26J; 51G 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 73C; 74A; 740; 76O 245G AMG e1*2007/46*1207* /40R18 91Y 11A; 26P erhöhtes 160 Nm; A 45 AMG; 73C; 74A; 740; 76O

6 Seite: 6 von 31 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE 176 e1*2007/46*0928* /40R18 89W erhöhtes /40R A; 248; 26P 160 Nm; A-Klasse; 235/40R18 11A; 248; 26P; 51G /35R18 90Y 11A; 248; 26P /40R18 M+S 52J 729; 73C; 74A; e1*2007/46*0928* /40R18 91Y 11A; 26P erhöhtes 160 Nm; A 45 AMG; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE, A 45 AMG 4MATIC 176 AMG e1*2007/46*1163* /40R18 91Y 11A; 26P erhöhtes 160 Nm; A 45 AMG; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: B-Klasse 246 e1*2007/46*0751* /40R18 89 erhöhtes 225/40R A; 26P 160 Nm; B-Klasse ab 235/35R A; 26P Mj. 2011; nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA 245G e1*2001/116*0470* /40R18 91Y 11A; 26P erhöhtes 160 Nm; A 45 AMG; 73C; 74A; 740; 76O

7 Seite: 7 von 31 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA 245G e1*2001/116*0470* /40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570 erhöhtes 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26B; 26J 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA 235/35R18 90W 11A; 246; 248; 26B; 26J Limousine; CLA Shooting brake; 245/35R18 88 GA2; 11A; 248; 27H; 57F; 570 Kombilimousine; Limousine; 245G e1*2001/116*0470* /40R18 M+S 11A; 248; 26B; 26J; 52J 235/40R18 11A; 248; 26B; 26J; 51G 73C; 74A; 740; 76O erhöhtes 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470* /40R18 89W 570 erhöhtes 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26P 160 Nm; CLA; nicht 235/35R18 90W 11A; 246; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; 73C; 74A; 740; 76O 245G e1*2001/116*0470* /45R18 89 erhöhtes 160 Nm; B-Klasse ab Mj. 2011; electric drive; Kombi; 729; 73C; 74A; 740

8 Seite: 8 von 31 Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA 245G e1*2001/116*0470* /40R18 89 erhöhtes 225/40R A; 26P 160 Nm; B-Klasse ab 235/35R A; 26P Mj. 2011; nicht Natural Gas Drive; nicht Electric Drive; Kombi; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; G e1*2001/116*0470* /40R18 89W erhöhtes /40R A; 248; 26P 160 Nm; A-Klasse; 235/40R18 11A; 248; 26P; 51G /35R18 90Y 11A; 248; 26P /40R18 M+S 52J 729; 73C; 74A; G e1*2001/116*0470* /40R18 89Y 11A; 26B; 26N erhöhtes 225/40R A; 26B; 26J 160 Nm; CLA; CLA 235/35R A; 26B; 26J Limousine; CLA 245/35R18 88Y 11A; 27H; 57F; 570; 575 Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; Allradantrieb; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE 204 e1*2001/116*0431* /40R18 92 Nur Baureihe 204; Nur 235/40R MATIC; Limousine; 245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; ; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431* /40R18 51G Nur Baureihe 204; 235/40R18 95 Limousine; 245/35R18 92Y 57F; 68T Heckantrieb; 12K; 51A; 71A; 723; 73C; 74A 204 e1*2001/116*0431* /40R18 92 bis 245/35R F; 575 e1*2001/116*0431*36; Coupe; Heckantrieb; 729; 73C; 74A

9 Seite: 9 von 31 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE 204 e1*2001/116*0431* /45R18 95Y erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457* Nm; Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; Kombilimousine; Limousine; Heckantrieb; nur Hybrid; 73C; 74A; 740; 75I; 76O 204 e1*2001/116*0431* /45R18 95Y 67O erhöhtes 204 K e1*2001/116*0457* Nm; Nur Baureihe 205; neue C-Klasse; Cabrio; Kombilimousine; Coupe; Limousine; Allradantrieb; Heckantrieb; nicht Hybrid; 73C; 74A; 740; 76O 204 K e1*2001/116*0457* /40R18 92W Nur 4-MATIC; bis 235/40R18 91W e1*2001/116*0457*24; 245/35R18 11A; 24M; 51G; 57F; 575 Kombi; 729; 73C; 74A 204 K e1*2001/116*0457* /40R18 91Y bis 235/40R18 91Y e1*2001/116*0457*24; 245/35R18 92Y 11A; 24M; 57F; 68T Kombi; Heckantrieb; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse 117 e1*2007/46*1007* /40R18 89W 570 erhöhtes 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26P 160 Nm; CLA; nicht 235/35R18 90W 11A; 246; 248; 26P Sportfahrwerk; CLA Limousine; CLA Shooting brake; Kombilimousine; Limousine; 73C; 74A; 740; 76O

10 Seite: 10 von 31 Verkaufsbezeichnung: CLA-Klasse 117 e1*2007/46*1007* /40R18 89W 11A; 26B; 26N; 570 erhöhtes 225/40R18 92 GA2; 11A; 248; 26B; 26J 160 Nm; CLA; Sportfahrwerk; CLA 235/35R18 90W 11A; 246; 248; 26B; 26J Limousine; CLA Shooting brake; 245/35R18 88 GA2; 11A; 248; 27H; 57F; 570 Kombilimousine; Limousine; 73C; 74A; 740; 76O Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE 212 e1*2001/116*0501* /40R18 97 Baureihe W212; nicht AMG-Paket; Stufenheck; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 76T 212 e1*2001/116*0501* /40R18 95W 51J Baureihe W212; nicht /40R18 91Y 57E; 689 AMG-Paket; Stufenheck; 245/40R18 97 Heckantrieb; 729; 73C; 74A; 76T Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE (212) KOMBI 212K e1*2007/46*0200* /40R18 51G Kombi; Heckantrieb; 729; 73C; 74A; 75I; 76T 212K e1*2007/46*0200* /40R18 51G Kombi; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 75I; 76T

11 Seite: 11 von 31 Verkaufsbezeichnung: Marco Polo, V-Klasse, Vito, Vito Tourer 639/2 e1*2007/46*0457* /50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito 245/45R18 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 11A; 24J; 248; 27P ab e1*2007/46*0457*09; 255/45R18 11A; 24J; 248 Allradantrieb; Heckantrieb; 73C; 74A; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: M-Klasse, GL-Klasse, GLE-Klasse, GLS 166 e1*2007/46*0598* /55R J erhöhtes 235/60R J 170 Nm; M-Klasse; 245/60R J nicht GLE Coupé; GLE /55R A; 248 SUV; nicht GL-Klasse; 285/50R A; 24J; 244; 247 nicht GLS; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71A; 723; 729; 73C; 74A; 740; 75I; 76O Verkaufsbezeichnung: VITO 639/4 L /50R A; 24D; 24J; 54A 245/45R A; 24J; 24M 255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: VITO, VIANO 639 e9*2001/116*0048* /50R A; 24D; 24J; 54A Heckantrieb; 245/45R A; 24J; 24M 255/45R18 99W 11A; 24D; 24J; 54A 73C; 74A; 75I

12 Seite: 12 von 31 Verkaufsbezeichnung: V-Klasse, Vito, Vito Tourer 639/4 e1*2007/46*0458* /50R18 11A; 24J; 248 V-Klasse; Vito; Vito 639/5 e1*2007/46*0459*.. 245/45R18 Tourer; Vito Mixto; 245/50R18 11A; 24J; 248; 27P ab e1*2007/46*0459*06; 255/45R18 11A; 24J; 248 ab e1*2007/46*0458*08; Allradantrieb; Heckantrieb; 73C; 74A; 75I; 76O Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

13 Seite: 13 von ) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.

14 Seite: 14 von 31 26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27P) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die hinteren Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 27V) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen.

15 Seite: 15 von 31 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 67O) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R18 Hinterachse: 245/40R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

16 Seite: 16 von 31 An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. 71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen: 1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein. 2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an. 3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest. 4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu überprüfen. 5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile nochmals zu überprüfen.

17 Seite: 17 von 31 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der Bedienungsanleitung Folge zu leisten. 83L) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 335mm an der Vorderachse nicht zulässig! 860) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 349mm an der Vorderachse nicht zulässig. AG0) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350x34mm an der Vorderrachse nicht zulässig. FGC) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet) an der Vorderachse nicht zulässig. GA2) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.

18 Nacharbeitsprofile Fahrzeug Fahrzeug: Seite: 18 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG UKL-L e1*2007/46*0371*.. MINI, 2ER REIHE, X REIHE Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = VA 26N x = 290 y = VA

19 Fahrzeug: Seite: 19 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG F1X e1*2007/46*1676*.. X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27B x = 210 y = 270 HA 27I x = 160 y = 220 HA

20 Fahrzeug: Seite: 20 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG F2X e1*2007/46*1824*.. X Reihe Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 200 VA 26B x = 250 y = 250 VA 27I x = 200 y = 200 HA 27B x = 250 y = 250 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = VA 26J x = 250 y = VA 27H x = 250 y = HA 27F x = 250 y = HA

21 Fahrzeug: Seite: 21 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): BMW AG UKL-L e1*2007/46*0371*.. MINI, 2ER REIHE, X REIHE Allradantrieb, BMW X1 (F48), Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 300 y = 260 VA 26P x = 250 y = 210 VA 27I x = 160 y = 220 HA 27B x = 210 y = 270 HA

22 Fahrzeug: Seite: 22 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: BMW AG FMK e1*2007/46*1683*.. MINI Variante(n): Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 290 y = 240 VA 26P x = 240 y = 190 VA 27B x = 250 y = 290 HA 27I x = 200 y = 240 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J y = 250 y = VA 26N x = 290 y = VA

23 Fahrzeug: Seite: 23 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): BMW AG UKL-L e1*2007/46*0371*.. MINI, 2ER REIHE, X REIHE Allradantrieb, BMW Active Tourer F45, BMW Gran Tourer F46, Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 27U y = 140 y = 220 HA 27V y = 140 y = 220 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = VA 26N x = 250 y = VA 27F x = 270 y = HA 27H x = 270 y = HA

24 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Variante(n): --- Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 250 y = VA 26N x = 250 y = VA 27F x = 290 y = HA 27H x = 290 y = HA Seite: 24 von 31

25 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Seite: 25 von 31 Variante(n): Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = VA 26N x = 280 y = VA 27F x = 300 y = HA 27H x = 300 y = HA

26 Fahrzeug: Seite: 26 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): DAIMLER 245G e1*2001/116*0470*.. B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = VA 26N x = 280 y = VA 27F x = 300 y = HA 27H x = 300 y = HA

27 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 246 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0751*.. Handelsbez.: B-Klasse Seite: 27 von 31 Variante(n): Frontantrieb, Kombi Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = VA 26J x = 355 y = VA 27H x = 310 y = HA 27F x = 310 y = HA

28 Fahrzeug: Seite: 28 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): DAIMLER 245G e1*2001/116*0470*.. B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = VA 26J x = 355 y = VA 27H x = 310 y = HA 27F x = 310 y = HA

29 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 176 Genehm.Nr.: e1*2007/46*0928*.. Handelsbez.: A-KLASSE Seite: 29 von 31 Variante(n): Frontantrieb Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 200 y = 310 VA 26B x = 250 y = 350 VA 27I x = 240 y = 315 HA 27B x = 290 y = 350 HA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 250 y = VA 26J x = 250 y = VA 27H x = 290 y = HA 27F x = 290 y = ,5 HA

30 Fahrzeug: Hersteller: DAIMLER Fahrzeugtyp: 117 Genehm.Nr.: e1*2007/46*1007*.. Handelsbez.: CLA-Klasse Seite: 30 von 31 Variante(n): Frontantrieb, Limousine Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26P x = 305 y = 335 VA 26B x = 355 y = 385 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26N x = 355 y = VA 26J x = 355 y = VA 27H x = 310 y = HA 27F x = 310 y = HA

31 Fahrzeug: Seite: 31 von 31 Hersteller: Fahrzeugtyp: Genehm.Nr.: Handelsbez.: Variante(n): DAIMLER 245G e1*2001/116*0470*.. B-KLASSE, B 180 NGT, A-KLASSE, CLA, GLA Frontantrieb, Limousine, nur CLA, nur Sportfahrwerk Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse von [mm] bis [mm] 26B x = 280 y = 330 VA 26P x = 230 y = 280 VA Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich: Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse von [mm] bis [mm] um [mm] 26J x = 280 y = VA 26N x = 280 y = VA 27F x = 300 y = HA 27H x = 300 y = HA

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