Newsletter Nr. 23 vom 15. August 2003 leicht gekürzte Archiv-Fassung

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1 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 1 von 7 Newsletter Nr. 23 vom 15. August 2003 leicht gekürzte Archiv-Fassung Guten Tag, aus aktuellem Anlass ein Newsletter mit dem Schwerpunkt Gewerbesteuer. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung dazu hat selbst bei Freiberuflern, die eine Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf ihren Stand grundsätzlich für gesellschaftspolitisch vernünftig halten, für Entsetzen gesorgt. Denn statt - wie gefordert - kleine Selbstständige durch einen erhöhten Freibetrag vor Mehrbelastungen zu schützen, will die Bundesregierung die bestehenden Vergünstigungen für kleine und normale Einkommen abbauen und ausgerechnet ihnen die heftigsten Steuererhöhungen - auf das Drei- bis Vierfache - aufbrummen. Kapitalgesellschaften dagegen dürfen sich auf eine hübsche Steuersenkung freuen. Das darf so nicht durchgehen, meint Euer mediafon-team newsletter@mediafon.net Inhalt: 1. Gewerbesteuer 1: Bundesregierung plant drastische Umverteilung 2. Gewerbesteuer 2: Steuerrechner - Wieviel soll ich zahlen? 3. Gewerbesteuer 3: Gewerbesteuerpflicht heißt nicht Gewerbe! 4. Gewerbesteuer 4: Breite Proteste gegen die Steuerpläne 5. Gewerbesteuer 5: Weiss: Zum Glück verdienen Künstler schlecht 6. Urheberrecht 1: Geräteabgabe für DVD-Player vereinbart 7. Urheberrecht 2: Hewlett-Packard hält nichts von DRM 8. Steuern: 100 Jahre Abschreibungsfrist für eine Geige7 9. Internet: Für den Bundesgerichtshof sind Deep Links zulässig 10. Kurzmeldung: akademie.de-kurs kostet 11. Veranstaltungen: Netzwerke, Teaser und Innere Sicherheit 12. Nicht vergessen: Termine im September und Oktober 13. Newsletter bestellen und abbestellen 14. Impressum

2 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 2 von 7 (1) Gewerbesteuer 1 Bundesregierung plant drastische Umverteilung (mediafon, 13. August 2003) Die vom Bundeskabinett am 13. August beschlossene Gemeindesteuerreform bedeutet eine drastische Umverteilung bei der Gewerbesteuer. Von erheblichen Mehrausgaben betroffen sind nicht nur alle Freiberufler, die ganz neu in die Steuerpflicht genommen werden sollen, sondern auch Gewerbetreibende mit normalen Einkommen: Sie sollen ein Mehrfaches ihrer bisherigen Gewerbesteuer zahlen - Kapitalgesellschaften dagegen zahlen eher weniger. Im Einzelnen bedeutet der Gesetzentwurf: * Von der Gewerbesteuer, die künftig Gemeindewirtschaftssteuer heißen soll, bleibt nach dem Kabinettsbeschluss verschont, wer maximal Euro Gewinn im Jahr erwirtschaftet. * Darüber steigt die Gewerbesteuer schnell an - für eine freie Journalistin mit Euro Jahres- gewinn in einer Medienstadt wie Hamburg auf Euro. Davon kann sie allerdings Euro von ihrer Einkommensteuerschuld abziehen, so dass ihr als echte Zusatzbelastung Euro bleiben. * Denselben Betrag muss künftig auch ein Ladenbesitzer mit Euro Gewinn zahlen. Nach der alten Rechtslage lag seine echte Belastung nur bei 330 Euro - eine Steigerung um rund 300 Prozent. * Je höher der Gewinn, umso geringer ist die Steuererhöhung. Aber auch bei Euro Gewinn erhöht sich die echte Gewerbesteuerbelastung in Hamburg noch um rund 50 Prozent. * Für eine Kapitalgesellschaft mit 5_Millionen Euro Gewinn dagegen bleibt in Hamburg die Steuerlast so gut wie unverändert. * Faktisch dürften große GmbHs und AGs künftig aber weniger zahlen, da zusätzlich zum geänderten Tarif die bisherige Gewerbesteuer auf Zinsen, Mieten und Leasingraten künftig entfallen soll - was vor allem den Großen zu Gute kommt. Diese Verschiebungen ergeben sich aus folgenden Beschlüssen des Kabinetts: * Der Gewerbesteuersatz ("Messzahl") wird von fünf auf drei Prozent gesenkt. * Gleichzeitig wird der Staffeltarif für niedrige Einkünfte abgeschafft und der Freibetrag für alle mit mehr als Euro Jahresgewinn gestrichen. * Die Gewerbesteuer darf nicht mehr - wie bisher - als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. * Dafür darf man künftig 11,4 Prozent des Gewinns - das entspricht der Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von von der Einkommensteuerschuld abziehen. "Aufkommensneutral" ist die Gewerbesteuer damit für Freiberufler in Gemeinden, deren Hebesatz höchstens 380 beträgt. Was Hans Eichel bei dieser Zahl aber immer zu erwähnen vergisst: Das trifft in Deutschland für keine einzige Großstadt über Einwohner zu. Der Gesetzentwurf steht zum Download auf (2) Gewerbesteuer 2 Gewerbesteuerrechner: Wieviel soll ich zahlen? (mediafon, 15. August 2003) Wer wissen will, wie viel Gewerbesteuer er nach den neuen Regierungsbeschlüssen zahlen soll und wie er im Vergleich zu Großverdienern und zur heutigen Gesetzeslage da steht: mediafon hat dazu zwei kleine Gewerbesteuerrechner gebastelt. * Ein persönlicher Gewerbesteuerrechner steht auf /recht_steuern_gewerbesteuerrechner.php3 Damit kann sich jede ihre persönliche Steuerbelastung, wie die Bundesregierung sie für Freiberuflerinnen plant, direkt am Bildschirm ausrechnen lassen.

3 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 3 von 7 * Ein differenzierter Vergleichsrechner steht zum Download auf /download/gewerbesteuerrechner.xls Damit lassen sich Vergleiche zwischen verschiedenen Einkommenshöhen, zwischen Personen und Kapitalgesellschaften sowie zwischen dem aktuellen und dem geplanten Steuertarif anstellen. Dieses Programm läuft nur unter Excel - prima geeignet für Journalisten, die über dieses Thema schreiben wollen. Wer den Gewerbesteuer-Hebesatz seiner Gemeinde nicht kennt, der für die endgültige Steuerlast entscheidend ist, findet eine Übersicht für alle Gemeinden über Einwohner auf (3) Gewerbesteuer 3 Gewerbesteuerpflicht heißt nicht gewerbliche Tätigkeit (mediafon, 12. August 2003) Ein vorsorglicher Hinweis, da diese Frage in der mediafon-beratung häufiger aufgetaucht ist: Die Gewerbesteuerreform, wie sie nach dem Willen der Bundesregierung Gesetz werden soll, soll Freiberufler nicht zu Gewerbetreibenden machen. Selbst wenn die Reform so durchkäme, wie sie in diesem Newsletter dargestellt und kritisiert wird, bliebe die Rechtslage auf allen anderen Gebieten unverändert: * Es bleibt dabei, dass Freiberufler keine kaufmännische Buchführung (Bilanz) zu machen brauchen. Die Einnahmenüberschussrechnung wird auch weiterhin ausreichen. * Es bleibt dabei, dass die freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung ausgeübt werden darf. (Die entsprechenden Regeln stehen unter /seite.php3?name=recht+%26+steuern@buero_in_whg * Es bleibt dabei, dass Freie kein Gewerbe anmelden und nicht Mitglied in der IHK werden müssen. * Es wird keine zusätzliche Überwachung (z.b. durch das Gewerbeaufsichtsamt) geben, die es nicht bisher auch schon gab. Der Trick mit der Steuer funktioniert anders: Tatsächlich will die Bundesregierung die Gewerbesteuer abschaffen und durch eine neue Steuer ersetzen, die "Gemeindewirtschaftssteuer" heißen soll und die dann sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberuflerinnen zu zahlen haben. (4) Gewerbesteuer 4 Breite Proteste gegen die Steuerpläne (mediafon, 8. August 2003) Nahezu alle Verbände von Freiberuflern haben ihren grundsätzlichen Widerstand gegen die Einbeziehung der Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht angekündigt - mit Ausnahme der Steuerberater, die sich nicht einig sind, ob die durch die Reform zu erwartenden zusätzlichen Aufträge nicht mehr wert sind als die zusätzliche Steuerlast. Differenzierter fiel die Stellungnahme des ver.di-referats Freie und Selbstständige aus: "Eine massive Schieflage zu Lasten normal und gering verdienender Selbstständiger fürchtet die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), wenn aktuelle Pläne des Finanzministeriums zur Gewerbesteuer für Selbstständige tatsächlich umgesetzt werden", heißt es in einer Presseerklärung vom 8. August, und: "Die Steuer, der sich Großunternehmen in der jüngeren Vergangenheit erfolgreich entzogen haben, wird unter Einbeziehung der Freiberufler und kleinen Selbstständigen auf viele schwächere Schultern verteilt." Am härtesten würden die Änderungen Leute mit Einkünften zwischen und Euro treffen, was besonders bitter für Freiberufler mit geringen bis durchschnittlichen Einkommen sei, die bisher von der Gewerbesteuer befreit waren. Der Bundesregierung wirft ver.di vor, nun auch unter Selbstständigen von oben nach unten umzuverteilen, "statt die Steuerpolitik so zu gestalten, dass Geringverdiener - unabhängig davon, ob sie angestellt oder selbstständig sind - entlastet würden". Ver.di, so heißt es abschließend, fordere eine verbesserte Finanzausstattung der Kommunen und stimme grundsätzlich auch einer Einbeziehung

4 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 4 von 7 Selbstständiger in die Gewerbesteuer zu, lehne aber eine Verlagerung der Lasten von den Gutverdienenden auf gering Verdienende ab. In den Erklärungen von ver.di-bundesvorstandsmitgliedern taucht das besondere Problem der Freiberufler leider nicht auf. Die vollständige Pressemitteilung steht auf (5) Gewerbesteuer 5 Weiss: Zum Glück verdienen Künstler schlecht (mediafon, 15. August 2003) Als "positives kulturpolitisches Signal" hat Kulturstaatsministerin Christina Weiß die Beschlüsse der Bundesregierung zur Gemeindefinanzreform bezeichnet. Die Ausweitung der Gewerbesteuerpflicht auf freie Künstler und Künstlerinnen, schrieb sie am 13. August in einer Presseerklärung, trage "der Kulturverträglichkeit aller Vorhaben der Regierung Rechnung". Die unglaubliche Begründung: "Aufgrund der äußerst bescheidenen Einkommensverhältnisse der freischaffenden Künstlerinnen und Künstler in Deutschland werden die meisten von ihnen unter der Freibetragsgrenze bleiben, also keine Gemeindewirtschaftssteuer entrichten müssen." Nach Angaben der Künstlersozialkasse liege das durchschnittliche Jahreseinkommen von Künstlerinnen und Künstlern mit rund Euro ja nicht einmal bei der Hälfte des Gewerbesteuerfreibetrages. Es gab mal Ministerinnen, die haben diese Einkommensverhältnisse offen als Skandal bezeichnet und - mit dem Urhebervertragsrecht - zu verändern versucht. Weiss freut sich statt dessen voller Zynismus: "Ein entscheidender Schritt ist getan." Wohin, das verschweigt sie leider. Zugleich schaffe der Gesetzentwurf "die Grundlage, den vielerorts drohenden Ausverkauf der Kultur zu stoppen, indem er die finanzielle Basis der Gemeinden stärke". Auch da sind die Kommunen ganz anderer Meinung. Der vollständige Text der Pressemitteilung steht auf _druck&global.printview=2&link.docs= (DER KOMPLETTE LINK MUSS OHNE UMBRUCH IN DER BROWSER-ADRESSZEILE STEHEN) (6) Urheberrecht Geräteabgabe für DVD-Player vereinbart (mediafon, 12. August 2003) Die "Zentralstelle für private Überspielungsrechte" (ZPÜ - ein Gemeinschaftsunternehmen der Verwertungsgesellschaften) und der "Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien" (BITKOM) haben vereinbart, dass Gerätehersteller und - importeure rückwirkend ab auf jeden DVD-Player 9,21 Euro an die ZPÜ abführen. Wie die bereits seit Längerem erhobene Abgabe auf CD-Player ist diese Abgabe als Ausgleich für die Honorare gedacht, die Urhebern durch erlaubte Privatkopien entgehen. Abgegolten werden damit aber lediglich Kopien von Fernsehsendungen und CDs, da nach Auffassung der BITKOM Kopien von DVDs wegen der immer weiter verbreiteten Kopierschutzeinrichtungen ohnehin kaum noch möglich seien. In seiner Pressemitteilung verlangt der BITKOM zudem, dass Geräteabgaben künftig zunehmend durch Digital Rights Management (DRM) ersetzt werden (siehe nächste Meldung). Mehr auf zum Thema steht auf

5 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 5 von 7 (7) Urheberrecht 2 Hewlett Packard hält nichts von DRM (mediafon, 5. August 2003) Digital Rights Management (DRM) ist nach Auffassung von Hewlett Packard (HP), einem der beiden größten Computerhersteller der Welt, auf absehbare Zeit kein geeignetes Mittel, um der Urheberrechtspiraterie im Internet Herr zu werden. Das ist das Ergebnis einer Studie von Experten aus den HP Laboratories Cambridge, die im HP-Newsletter vom August 2003 verbreitet wurde. Die Möglichkeit, mittels DRM Lizenzgebühren für jede einzelne Kopie geschützter Werke im Internet zu kassieren, war seitens der Geräteindustrie immer als Argument gegen die Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leermedien benutzt worden, wie sie in Deutschland als pauschales Entgelt für Privatkopien von den Verwertungsgesellschaften erhoben werden. Die verschiedenen DRM-Techniken, die das Kopieren geschützter Inhalte unmöglich machen sollen, solange dafür keine (bezahlte) Lizenz vorliegt, kranken nach Auffassung der Autoren alle daran, dass sie keinerlei Schutz mehr bieten, sobald der Kopierschutz einmal geknackt ist. Eine weitere (lawinenartige) Verbreitung könnte dann nur noch mit einem "drakonischen" DRM verhindert werden, das in die Geräte implementiert wäre und via Hardware jegliche Kopie von Web-Inhalten weltweit von einer Lizenz abhängig machen würde. Dazu aber, so die Autoren, wäre ein Austausch sämtlicher kopierfähigen Geräte weltweit nötig, und selbst wenn das gelänge, würden neue Probleme entstehen. Dann könnte man nämlich nicht einmal mehr einen privaten Brief kopieren, ohne ihn vorher bei der Lizenzbehörde anzumelden. Fazit: "Beim aktuellen und absehbaren Stand der Technik" könne Piraterie mit DRM "nicht wirksam bekämpft" werden. "Wir glauben", schreiben die Autoren, "dass die wirkliche Lösung des Piraterie-Problems weitgehend nicht-technisch ist. Der wirksamste Weg..., Piraterie zu bekämpfen, wäre, mit ihr in Wettbewerb zu treten." Das komplette Papier "If Piracy is the Problem - Is DRM the Answer?" steht zum Download auf (8) Steuern Rekord: 100 Jahre Abschreibungsfrist für Geige (mediafon, 31. Juli 2003) Die aktuelle AfA-Liste ist 16 Seiten lang und enthält die amtliche Nutzungsdauer für so ziemlich alles, wovon Selbstständige träumen - von Abkantmaschinen (13 Jahre) über Fettabscheider (5) bis zu Zügen, Hochgeschwindigkeits- (25). Musikautomaten sind über acht Jahre abzuschreiben - nur Musikinstrumente kommen in der aktuellen AfA-Liste gar nicht mehr vor. Für sie muss man die Nutzungsdauer selber schätzen (und notfalls mit dem Finanzamt aushandeln). Die Spanne reicht dabei ein einem bis zu 100 Jahren. Diese Rekord-"Restnutzungsdauer" legte der Bundesfinanzhof (BFH) für eine 300 Jahre alte Violine fest, die eine Musikerin für (damals) DM erworben und fast täglich bei Konzerten gespielt hatte (Aktenzeichen VI R 26/98). Bis zu diesem Urteil lag die längste Nutzungsdauer im Steuerrecht Sinne bei 50 Jahren - für Gebäude. So dürfen also noch die Urenkel der Musikerin mit der Abschreibung dieses Instruments ihre Steuern mindern. Immerhin: Das Finanzamt hatte dieses Arbeitsinstrument überhaupt nicht steuerlich berücksichtigen wollen, da es sich dabei um ein Kunstwerk handele. Auch weniger wertvollen Instrumenten traut der BFH eine hohe Haltbarkeit zu: Für eine neuwertige Meistergeige hält er eine Nutzungsdauer von 50 Jahren für angemessen; Flügel waren in der vorigen AfA-Tabelle mit 15, Klaviere mit 10 Jahren verzeichnet. Allerdings unterstellen die Finanzämter bei Musikinstrumenten zunächst immer, dass sie auch privat gespielt werden. Das bedeutet: Privatvergnügen, gar keine Abschreibung möglich. Wer sein Instrument als Betriebsausgabe geltend machen will, muss erst nachweisen, dass er es fast ausschließlich beruflich spielt.

6 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 6 von 7 (9) Internet Für den Bundesgerichtshof sind Deep Links zulässig (mediafon, 18. Juli 2003) Nach langem Streit durch die Instanzen hat der für Urheber- und Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sogenannte Deep Links bzw. das Online-Clipping zulässig sind. Nach Ansicht des BGH verstößt es weder gegen das Urheberrecht noch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, wenn im Internet Links unter Umgehung der jeweiligen Startseite direkt auf Unterseiten gesetzt werden. Gegen diese Verlinkung hatten sich alle großen Verlage gewehrt, im vorliegenden Fall ging es um eine Klage der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen den Internet-Suchdienst Paperboy. Nach Ansicht des BGH ist die Direktverlinkung durch die Auflistung von Hyperlinks im Internetangebot und den -Diensten zulässig, da Paperboy keine Nutzungshandlungen vornimmt, die den Urheberberechtigten vorbehalten ist. Da die Verlagsgruppe die urheberrechtlich geschützten Werke ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet zugänglich mache, ermögliche sie bereits selbst die Nutzungen. Es sei ihre eigene Entscheidung, das Werk trotz der Möglichkeit rechtswidriger Nutzungen nach dem Abruf weiter zum Abruf bereitzuhalten. Kurz: Wer keine Schutzmaßnahmen gegen den unmittelbaren Zugriff auf "tieferliegende" Webseiten ergreift, ist selbst schuld, wenn andere darauf direkt verlinken (können). Interessant sind auch die nutzerfreundlichen Ausführungen des Gerichts zu den wettbewerbsrechtlichen Aspekten in der Entscheidung: Hier führt der BGH in einer Pressemitteilung aus, der Suchdienst biete der Allgemeinheit einen erheblichen Zusatznutzen, indem er eine Vielzahl von Informationsquellen erschließe. Die Herkunft der nachgewiesenen Artikel werde nicht verschleiert. Es sei auch nicht unlauter, wenn die Nutzer durch Deep-Links an den Startseiten der Internetauftritte der Klägerin vorbeigeführt würden. Auch wenn der Klägerin dadurch Einnahmen für die Werbung auf den Startseiten entgingen, könne sie nicht verlangen, dass nur der umständliche Weg über die Startseiten gegangen werde. Wenn die Klägerin das Internet für ihre Angebote nutze, müsse sie auch die Beschränkungen in Kauf nehmen, die sich aus dem Allgemeininteresse an der Funktionsfähigkeit des Internets für die Durchsetzung ihrer Interessen ergäben. (Urteil vom 17. Juli 2003 B Aktenzeichen: I ZR 259/00) Eine Pressemitteilung des BGH zu diesem Urteil steht auf &id= (DER KOMPLETTE LINK MUSS OHNE UMBRUCH IN DER BROWSER-ADRESSZEILE STEHEN) (10) Kurzmeldung akademie.de-kurs kurs kostet. Der im letzten Newsletter beschriebene kostenlose Onlinekurs zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit ist inzwischen leider in das kostenpflichtige Angebot von akademie.de verschoben worden ( (11)Veranstaltungen Netzwerke, Teaser und Innere Sicherheit (...) Wer selber Veranstaltungen für unseren Terminkalender vorschlagen will, kann dies tun auf /termine_vorschlagen.php3 (12) Nicht vergessen: Termine im September und Oktober (...)

7 mediafon-newsletter vom 15. August 03 Seite 7 von 7 (13) Newsletter bestellen und abbestellen Der mediafon Newsletter kann auch im Internet abonniert (und abbestellt) werden: /newsletter.php3 Alte Newsletter werden als PDF-Datei regelmäßig im Bereich "Download" archiviert. (14) Impressum Wir freuen uns über eine Verbreitung des kostenlosen Newsletters an Kolleginnen und Kollegen und/oder den Hinweis darauf. - Bitte nicht vergessen, dabei die Quelle anzugeben! Zur Erstellung des Newsletters und zur Aktualisierung des Web-Angebots von mediafon können alle Leserinnen und Leser beitragen. Anregungen für Meldungen nehmen wir gerne entgegen unter newsletter@mediafon.net. (Bitte für Beratungs-Anfragen nutzen!) Der Newsletter wird herausgegeben von: mediafon / ver.di, Werfmershalde 1, Stuttgart Tel /754444, Fax: 0711/ Redaktion: Goetz Buchholz V.i.S.d.P.: Gunter Haake newsletter@mediafon.net (Bitte nicht für Beratungs-Anfragen nutzen!) Abo-Zahl: mediafon ist ein Projekt der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ( und wird als Teil der Mikrounternehmen-Initiative ( des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ( gefördert.