INFORMATIONEN FÜR ELTERN

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1 S CH UL E H ER Z O G E NB UC H S E E INFORMATIONEN FÜR ELTERN Kindergarten Hubel 1 und 2 Kindergarten Kreuz Kindergarten HAGEZ Kindergarten Rosenweg Kindergarten Schulstrasse Kindergarten Aeschistrasse Kindergarten Schulhaus Schulhaus Oenz Schulhaus Burg Schulhaus Mittelholz Kindergärten, Primarklassen, Besondere Klassen Version Sommer 2013 Schule Herzogenbuchsee, Mittelholzstrasse 34, 3360 Herzogenbuchsee Tel , schulleitung@schule.herzogenbuchsee.ch,

2 Was Sie schon immer wissen wollten Liebe Eltern Die vorliegende Mappe gibt Ihnen Informationen über die Kindergärten, die Primarklassen und die Klassen für besondere Förderung der Schule Herzogenbuchsee. Hier werden gesetzliche Richtlinien, Weisungen und Handlungsabläufe aufgezeigt. Die Informationsmappe gibt Ihnen auch Antworten auf viele offene Fragen und weist Ihnen den Weg zu möglichen Ansprechpersonen. Weitere Informationen erhalten Sie auch über Die Schulleitung Schulangebote in Herzogenbuchsee - 2 -

3 Adressen - Telefonnummern - Internet Schulleitung Abteilungsleitung / Hauptschulleitung organisatorisch und administrativ Nick Moret Büro Bereichsleitung Kindergarten Kindergarten H'buchsee + Oenz Anita Christen Büro Standortschulleitung Schulhaus Burg Klasse Sara Eggimann Büro Standortschulleitung Schulhaus Mittelholz Klasse Nick Moret Büro Standortschulleitung Schulhaus Oenz Klasse Ruedi Moser Büro Bereichsleitung Besondere Massnahmen Spezialunterricht, Besondere Klassen Ruedi Moser Büro Schulsekretariat Astrid Spahr Mittelholzstrasse 34 Karin Jaun 3360 Herzogenbuchsee Nelly Selke Schulhausstrasse Niederönz Unterrichtsorte Kindergarten HAGEZ Industrieweg Kindergarten Hubel 1 Hubelweg Kindergarten Hubel 2 Hubelweg Kindergarten Rosenweg Rosenweg Kindergarten Kreuz Kirchgasse Kindergarten Aeschistrasse Aeschistrasse 38, 3362 Niederönz Kindergarten Schulstrasse Schulstrasse 42, 3363 Oberönz Kindergarten Schulhaus Schulhausstrasse 1, 3362 Niederönz Schulhaus Burg Burgstrasse Schulhaus Mittelholz Mittelholzstrasse Oberstufenschulhaus, Real Oberdorfweg Sekundarschulhaus Schulstrasse

4 Adressen - Telefonnummern - Internet (Stand 2012) Bildungskommission Präsident Markus Loosli Vizepräsidentin Ruth Sager Schär Schulärzte Dr. Jürg Müller Kindergarten und Klasse Dr. Michael Howald Klasse Dr. Urs Schneeberger Kindergarten und Klasse Schulhaus Oenz Läusebekämpfung Jacqueline Held Erziehungsberatung Langenthal Familienergänzende Betreuung (Tagesschulangebote) Verein Kinderhut Oberstrasse Herzogenbuchsee Tagesschule Herzogenbuchsee Ruedi Moser Weitere Informationen zu den Tagesschulangeboten unter Homepage Schule Herzogenbuchsee

5 Beurteilungsformen Die Beurteilung beschreibt den Lernprozess und den Leistungsstand des Lernenden. Sie umfasst die Sachkompetenz und das Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten. Vorschuljahr, Schuljahr Kindergarten Einführungsklasse 1. Semester 2. Semester Standort- und Einschulungsgespräch 3 Gespräche 1 Beurteilungsbericht ohne Noten innerhalb der 2 Jahre 1./2. Schuljahr Elterngespräch Beurteilungsbericht ohne Noten Schuljahr Elterngespräch Beurteilungsbericht mit Noten 6. Schuljahr Gemäss Weisungen für das Übertrittsverfahren in die Sekundarstufe 1 Übertrittsgespräch und Übertrittsentscheid Beurteilungsbericht mit Noten Schuljahr Beurteilungsbericht mit Noten Elterngespräch Beurteilungsbericht mit Noten Schullaufbahnentscheide Schullaufbahnentscheide werden in der Regel am Ende eines Schuljahres getroffen (Ausnahme Übertritt in die Sekstufe 1). Die folgenden Entscheide sind möglich: Übertritt ins nächste Schuljahr Zuweisung in eine Klasse für besondere Förderung Überspringen eines Schuljahres Wiederholen eines Schuljahres Die Anträge der Lehrpersonen basieren auf einer umfassenden Gesamtbeurteilung der Lernenden während des ganzen Schuljahres. Massgebend sind: die Sachkompetenz das Arbeits-, Lern-, und Sozialverhalten. Übertrittsverfahren Zeiträume 5. Schuljahr im 1. Semester 5. Schuljahr im 2. Semester 6. Schuljahr im 1. Semester Ende 1. Semester Vor Ende Februar Bis Ende März Bis Ende März Vorgehen / Entscheide Information der Lernenden und deren Eltern über das Übertrittsverfahren Orientierungsarbeiten Orientierungsarbeiten Abgabe des Übertrittsberichtes und des Übertrittsprotokolls an die Eltern Übertrittsgespräch Allfällige kantonale Kontrollprüfung Übertrittsentscheid der abgebenden Schule Eröffnung des Übertrittsentscheides an die Eltern Weiterleitung des Übertrittsprotokolls an die aufnehmende Schule - 5 -

6 Zusammenarbeit Eltern - Kindergarten / Schule Kindergarten und Schule unterstützen die Familie in der Erziehung der Kinder. Die Eltern sind verpflichtet, dabei aktiv mitzuhelfen. 1. Schicken Sie die Kinder rechtzeitig zum Unterricht. 2. Melden Sie Ihr Kind am Morgen ab, wenn es krank ist und den Unterricht nicht besuchen kann. 3. Kontrollieren Sie die Hausaufgaben. 4. Besuchen Sie Elternabende und Informationsveranstaltungen. 5. Nehmen Sie Informationsblätter der Lehrpersonen genau zur Kenntnis. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie ruhig nach. 6. Wenn Sie besondere Wünsche haben, reichen Sie ein Gesuch rechtzeitig an die Schulleitung ein. Sie helfen Ihrem Kind und erleichtern die Zusammenarbeit, wenn Sie an Klassenanlässen und Veranstaltungen teilnehmen. wenn Sie regelmässig Kontakt mit dem Lehrer oder der Lehrerin pflegen. wenn Sie Schulbesuche machen. Zur Information: Von der Schule wird jedes Jahr eine Zahnkontrolle organisiert. Sie ist obligatorisch und kostenlos. Im Kindergarten (6-jährige), im 4. und im 8. Schuljahr findet eine ärztliche Untersuchung statt. Sie ist obligatorisch und kostenlos. Für Kinder, welche Deutsch als Zweitsprache haben und die deutsche Sprache noch nicht so gut beherrschen, bietet die Schule zusätzlichen Deutschunterricht an

7 Schul- und Kindergartenweg Der Schul- und Kindergartenweg ist für jedes Kind ein Erlebnispfad von besonderer Qualität. Hier werden Pläne geschmiedet, Freundschaften geschlossen und Abmachungen getroffen. Deshalb sollte der elterliche Autotransport eine Ausnahme bleiben. Die Verantwortung für den Weg zum Unterricht liegt bei den Eltern. Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste. Am einfachsten ist es für ihr Kind, wenn es ein korrektes Verhalten im Strassenverkehr lernen und nachahmen kann. Kleiden Sie Ihr Kind so, dass es gut sichtbar ist. Zusätzliche Lichtreflektoren erhöhen die Sicherheit bei Dämmerung und Dunkelheit deutlich! Rollbretter, Rollschuhe und Trottinetts sind für den Weg in den Kindergarten und in die Schule nicht geeignet. Warten Sie beim Kindergarten oder Schulhaus, wenn Sie Ihr Kind abholen, nicht auf der gegenüberliegenden Strassenseite

8 Absenzen und Dispensationen für Schule und Kindergarten Gemäss Volksschulgesetz ist der Kindergarten und die Volksschule obligatorisch. Über Absenzen und Dispensationen gelten für alle folgende Richtlinien: 1. Fünf freie Halbtage Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder ohne Angaben von Gründen an höchstens fünf Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Diese können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Es erfolgt kein Eintrag im Beurteilungsbericht. Nicht bezogene Halbtage können nicht ins nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern benachrichtigen die Klassenlehrperson bis spätestens am Vortag schriftlich über den Bezug freier Halbtage. 2. Entschuldigte Abwesenheiten Krankheit oder Unfall des Kindes, Krankheit oder Todesfall in der Familie, Wohnungswechsel, Arzt- oder Zahnarzttermine (falls nicht ausserhalb der Unterrichtszeit möglich), Prüfungsaufgebote gelten als Entschuldigungsgründe und werden als Absenzen im Beurteilungsbericht eingetragen. 3. Dispensationen Für voraussehbare Abwesenheiten aus anderen Gründen haben die Eltern bis spätestens 4 Wochen vor Beginn, für Einzeltage spätestens eine Woche vorher, ein schriftliches Gesuch an die Klassenlehrperson zu Handen der Schulleitung einzureichen. Dispensationsgründe sind: Wichtige Familienanlässe Teilnahme an sportlichen und kulturellen Anlässen Ferien der Eltern fallen nicht mit den Schulferien zusammen Die Schulleitung entscheidet über die Dispensation. 4. Strafbare Schulversäumnisse (unentschuldigte Absenzen) Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder regelmässig zum Unterricht zu schicken. Wer ein Kind, für dessen Unterrichtsbesuch er verantwortlich ist, schuldhaft nicht schickt, macht sich strafbar. Die Schulleitung hat in diesem Fall nach Anhören der Betroffenen Anzeige zu erstatten. Verspätetes Erscheinen wird im Wiederholungsfall als unentschuldigte Absenz erfasst. 5. Schlussbemerkung Für Absenzen und Dispensationen besteht kein Anspruch auf Nachholunterricht. Insbesondere sind die Lehrpersonen nicht verpflichtet, für die ausfallende Unterrichtzeit Zusatzaufgaben bereitzustellen. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, die Dispensationsmöglichkeiten vernünftig anzuwenden. Siehe auch:

9 Ferienplan Ferienordnung 2013/14 Herzogenbuchsee und Oenz Kindergarten / Primarschule / besondere Klassen Schulbeginn 2013/14 Mo, 12. August 2013 Herbstferien Sa, 21. September - So, 13. Oktober Weihnachtsferien 2013/14 Sa, 21. Dezember So, 5. Januar 2014 Sportferien 2014 Sa, 15. Februar - So, 23. Februar Frühlingsferien - Kindergarten und Primarstufe Sa, 29. März - Mo, 21. April - Oberstufe Sa, 5. April - Mo, 21. April Auffahrt Do, 29. Mai - So, 1. Juni Pfingsten Sa, 7. Juni - Mo, 9. Juni Sommerferien Sa, 5. Juli - So, 10. August Schulbeginn 2014/15 Mo, 11. August 2014 Aufgeführt ist immer der erste und letzte ganze Ferientag. Schulschluss ist nach Stundenplan. (Ausnahmen: Freitag, 20. Dezember 2013 und Freitag, 4. Juli 2014: mittags). Ferienordnung 2014/2015 Herzogenbuchsee und Oenz Kindergarten / Primarschule / besondere Klassen Schulbeginn 2014/2015 Mo, 11. Aug Herbstferien Sa, 20. Sept. - So, 12. Okt. Weihnachtsferien 2014/2015 Sa, 20. Dez So, 4. Jan Sportferien 2015 Sa, 14. Febr. - So, 22. Febr. Frühlingsferien - Kindergarten und Primarstufe Sa, 28. März - So, 19. April - Oberstufe Sa, 4. April - So, 19. April Auffahrt Do, 14. Mai - So, 17. Mai Pfingsten Sa, 23. Mai - Mo, 25. Mai Sommerferien Sa, 4. Juli - So, 9. Aug. Schulbeginn 2015/2016 Mo, 10. Aug Aufgeführt ist immer der erste und letzte ganze Ferientag. Schulschluss ist nach Stundenplan (Ausnahmen: Freitag, 19. Dez und Freitag, 3. Juli 2015: mittags)

10 Formular Meldung einer Abwesenheit vom Unterricht SCHULE HERZOGENBUCHSEE Meldung einer Abwesenheit vom Schulunterricht (Entschuldigung) Name: Vorname: Klasse: Abwesend von: Lehrer/Lehrerin: bis: Anzahl Lektionen: Begründung: Freier Halbtag Arztbesuch Zahnarztbesuch Besuch Fachstelle Krankheit Ort, Datum: Unterschrift Eltern:

11 Orientierung Schulzahnpflege Auf im Online-Schalter unter Bildungsabteilung kann das Schulzahnpflege-Reglement vom , welches als Grundlage dient, heruntergeladen werden. Es ist auch bei der Gemeindeverwaltung erhältlich. 1. Die jährliche Untersuchung aller Kinder in Kindergarten und Schule ist obligatorisch. Sie dient der Prävention und trägt dazu bei, hohe Zahnbehandlungskosten zu vermeiden. Vor der Untersuchung: 2. Die Untersuchung bei einem Schulzahnarzt (Namen und Adressen siehe unten) wird jedes Jahr von der Schulzahnpflege organisiert. Bitte vermerken Sie auf Seite 2 der blauen Karte, bei welchem Schulzahnarzt Ihr Kind zur Untersuchung gehen soll. Die Untersuchung ist gratis. Wenn Sie Ihr Kind lieber bei Ihrem Privatzahnarzt untersuchen lassen möchten, gehen die Kosten zu Ihren Lasten. Nach der Untersuchung: 3. Der Zahnarzt vermerkt auf Seite 4 der blauen Karte den Befund. Ihr Kind erhält die Karte vom Lehrer und bringt sie mit nach Hause. Auf Seite 3 der Schulzahnpflegekarte geben Sie mit Ihrer Unterschrift das Einverständnis, die empfohlene Behandlung durchzuführen. Ihr Kind bringt die Karte zurück in die Schule. Der Schulzahnarzt wird danach einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Nimmt Ihr Privatzahnarzt die Untersuchung Ihres Kindes vor, so hat er dies auf Seite 3 der blauen Karte mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Nach der Behandlung: 4. Wird Ihr Kind von einem Privatzahnarzt behandelt, unterschreiben Sie nach Beendigung der Behandlung die blaue Karte auf Seite 3 in Kolonne 5 und schicken Sie diese dann umgehend an die entsprechende Schulzahnpflegeleitung zurück. 5. Schulzahnärzte sind verpflichtet, die Behandlung zu einem günstigeren Tarif durchzuführen. Die Behandlungskosten müssen von den Eltern bezahlt werden. Familien mit geringem Einkommen haben jedoch Anrecht auf Kostenbeteiligung der Gemeinde (nur Herzogenbuchsee und Oberönz). Solche Beiträge werden auf den Nettokosten, d.h. nach Abzug von Leistungen anderer Kostenträger (Krankenkassen, Versicherung etc.) gewährt. Ein Selbstbehalt von Fr geht auf jeden Fall zu Lasten der Familie. Deshalb können Gesuche nur für Behandlungskosten ab Fr eingereicht werden. Gesuchsformulare werden der Zahnkarte beigelegt. Sie sind bei der Schulzahnpflegeleitung im jeweiligen Bildungssekretariat erhältlich. 6. An Gebisskorrekturen können von der Schulzahnpflege unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge gewährt werden (nur Herzogenbuchsee und Oberönz). Bitte lassen Sie sich von Ihrem Zahnarzt beraten. Für allfällige Fragen stehen Ihnen die Schulzahnpflegeleitungen gerne zur Verfügung. Adressen: SZP-Leitungen: Bildungssekretariat Bildungssekretariat Karin Jaun Nelly Selke Mittelholzstrasse 34 Schulhausstrasse Herzogenbuchsee 3362 Niederönz Telefon Schulzahnärzte: Dr. Walter Aeschbacher Dr. Beat Stampfli Dr. Marco Rüegg alle 3360 H buchsee Wangenstrasse 10 Bahnhofstrasse 14 Oberstrasse 28 Tel Tel Tel Dr. Beat Christen Dr. Branka Nikitovic Dr. Monica Nygren Unterstrasse 4 Cuno Amiet-Str. 7 Lagerstrasse 14 Tel Tel Tel

12 Ablaufschema Schulzahnpflege