Tagen und Feiern 2015 im Golden Leaf Hotel Altmünchen
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- Kasimir Morgenstern
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1 Tagen und Feiern 2015 im Golden Leaf Hotel Altmünchen Ihr Veranstaltungspartner im Herzen Münchens am Deutschen Museum Tagung, Besprechung, Versammlung, Stehempfang oder Ausstellung? Sie suchen den passenden Rahmen? Wir bieten die optimale Lösung in zentraler und doch idyllischer Lage! Die Durchführung Ihrer Veranstaltung bedeutet für uns ein hohes Maß an Verantwortung. Wir möchten Sie entlasten vertrauen Sie daher auf unsere bewährte Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung, damit Sie sich als Gastgeber auf das Wesentliche konzentrieren können. In den vorliegenden Tagungsunterlagen haben wir das Wichtigste für Sie zusammengestellt. Für weitere Fragen und Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihr Golden Leaf Hotel Altmünchen Team Aktuelle Tagungsinformationen erhalten Sie auch online unter:
2 Unsere Philosophie Alle Golden Leaf Hotels & Residences vereinen die Prinzipien der Kettenhotellerie mit denen eigenständiger Privathotels. Zum einen wird in der gesamten Kooperation großer Wert auf die Einhaltung von Standards u.a. in den Bereichen Ausstattung und Service gelegt. Regelmäßig durchgeführte, unabhängige Qualitätstests sind hiervon ein Bestandteil. Zum anderen behält jedes Golden Leaf Hotel & Residence seine Individualität sowie seinen eigenen, auch regionalen Charakter. Von altmünchnerisch/bayerisch in München, über Bauhaus-Stil in Frankfurt bis Hotelbeschreibung Das Golden Leaf Hotel Altmünchen befindet sich mitten in München unweit der Isar und gilt als einer der Geheimtipps in München. Die 32 Zimmer des Hauses sind altmünchnerisch-gemütlich ausgestattet. Als Vorbild dienten die traditionellen Münchner Bürgerhäuser. Unser kleines aber feines Haus wird Sie durch einen unvergleichlichen Charme begeistern. Es zeichnet sich durch seine zentrale und dennoch ruhige Lage im Stadtteil Au aus. Den Marienplatz, das Herz Münchens, erreichen Sie in wenigen Minuten. Mit U- und S-Bahn-Anschluss ganz in der Nähe sind Sie auch ohne Auto mobil. Auch das bekannte Glockenbachviertel, mit vielen Bars und Restaurants sowie das berühmte Deutsche Museum und die Isar finden Sie in unserer unmittelbaren Umgebung. Natürlich bieten wir Ihnen auch hier wie in allen Golden Leaf Hotels & Residences eine vollkommene Ausstattung wie z. B. höchsten Schlafkomfort (doppelter Matratzenaufbau und Daunenbetten), Minibar, WLAN, Radio, Sat-TV, Direktwahltelefon, Modemanschluss, Haartrockner, Nichtraucher- sowie allergikergeeignete Zimmer (z. T.), und, und, und... eben alles, was Sie für einen angenehmen Aufenthalt brauchen! Das Apartment bietet mit drei abschließbaren Zimmern, voll ausgestatteter Küche, Bad und Gästetoilette alle Annehmlichkeiten für Langzeitgäste, Familien oder Gäste mit etwas höheren Ansprüchen für einen gelungenen Aufenthalt in München. Wir bieten Ihnen einen ruhigen und hellen Tagungsraum für Ihre Veranstaltung. Natürlich halten wir das nötige technische Equipment für Sie bereit und versorgen Ihre Gäste gerne nach Ihren Wünschen! modern und dennoch gemütlich in Stuttgart, ist jedes Haus auf seine Weise ein Unikat. Die Golden Leaf Hotels & Residences schaffen somit den idealen Rahmen für eine verlässliche Geschäftsbeziehung, ohne ein Einheitsprodukt anzubieten und das zu einem vernünftigen Preis-/Leistungsverhältnis in der gehobenen Komfortklasse getreu dem langjährigen Motto:»Mittelklasse ist nicht gleich Mittelmaß«. Wenn Sie also auf der Suche sind nach optimalen ruhigen und hellen Räumlicheiten mitten im altmünchener Stadteil Au für eine Tagung, eine interne Besprechung, die Schulung von Mitarbeitern oder Kunden, eine Versammlung, einen Stehempfang oder eine Präsentation, wenden Sie sich gerne jederzeit an uns. Ein entspannter Aufenthalt ist die Basis für eine gelungene Zeit in München. Unser Rezeptionsteam betreut Sie täglich von 6:30 Uhr bis 22:30 Uhr. Spätanreisen sind durch unsere Digi-Box jederzeit möglich und darüber hinaus ist unser 24-Stunden-Bereitschaftsdienst rund um die Uhr für Sie da. Zusätzliche Dienstleistungen wie Tisch- oder Veranstaltungsreservierungen sowie Shuttle-Services organisiert unser Empfangsteam gerne für Sie. Ein Wäsche- und Reinigungsservice kann ebenfalls in Anspruch genommen werden. In der Lobby erwarten Sie gratis Kaffee, Tee und frisches Obst. Das Golden Leaf Hotel Altmünchen liegt zentral und ruhig. Den Marienplatz, das urbane Zentrum von München, erreichen Sie zu Fuß in ca. 20 Minuten. Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sind Sie in 10 Minuten am Hauptbahnhof sowie in ca. 30 Minuten am Flughafen und auf der Neuen Messe. Ihr Wagen findet in unserer Tiefgarage einen sicheren Platz.
3 Inhalt Tagungsinformationen 1. Tagungsraum Größe Kapazitäten Raummiete Grundriss 2. Bereitstellungskosten Tagungstechnik Tagungsgetränke Kaffeepausen Mittagessen Übernachtung Tagungspauschalen Golden Leaf Eco Golden Leaf Standard Golden Leaf Plus So finden Sie uns Geschäftsbedingungen Tagungs-Checkliste
4 Tagungsinformationen 1) Tagungsraum (Größe / Kapazitäten / Raummieten) Der Tagungsraum misst ca. 126 m 2, ist rechteckig (Länge ca. 14 Meter, Breite ca. 9 Meter) und verfügt über ein großzügiges Podium (ca. 18 m 2 ). Die großen Fenster sind voll verdunkelbar. In unserem Foyer (ca. 26 m 2 ) können Sie Ihre Kaffeepausen genießen oder auch eine kleine Ausstellung präsentieren. Der Raum bietet bis zu 150 Personen Platz. Bestuhlung U-Form Parlament Stuhlreihen Blockform Stehempfang Anz. Pers. Anz. Pers. Anz. Pers. Anz. Pers. Anz. Pers. Größe: ca. 126 m² Raummiete: Ganztags: 450,00 / Tag Teeküche: 50,00 / Tag Grundriss des Tagungsraums Foyer ca. 126 m 2 Bühne Küche
5 2) Bereitstellungskosten Tagungstechnik Standardtechnik 1 Leinwand kostenfrei 1 Rednerpult kostenfrei 1 Magnettafel auf Anfrage 1 Flipchart 10,00/Tag 1 Overheadprojektor 60,00/Tag 1 Mikrophonanlage 60,00/Tag Zusatztechnik 1 Videogerät (nur Abspielung möglich)/ TV (51 cm) auf Anfrage 1 Diaprojektor auf Anfrage 1 Moderatorenkoffer auf Anfrage 1 Pinnwand 10,00/Tag 1 Beamer 80,00/Tag Die Zusatztechnik wird von einem externen Lieferanten bestellt. Änderungen seitens unseres Lieferanten sind vorbehalten. Weitere Zusatztechnik kann auf Wunsch und je nach Verfügbarkeit besorgt werden. Alle unsere Räume verfügen über WLAN. Die angegebenen Preise verstehen sich pro Tag und je nach Verfügbarkeit.
6 Tagungsgetränke Tagungsgetränke und Kaffee werden nach Verbrauch abgerechnet. Cola, Fanta, Mineralwasser 0,25 l 2,60 Orangen- und Multivitaminsaft 0,25 l 2,60 Kaffeepausen Sie haben die Wahl Kaffeepause im Raum oder in der Lobby Tagungsgetränke im Raum oder in der Lobby Getränke auf einem Beistelltisch im Raum oder auf den Tagungstischen inkl. Gebäck und Butterbrezn 10,00/Person belegte Brötchen 2/2 pro Person 6,00/Person Kuchen 3,00/Person Mittagessen Das Mittagessen ist in unserem Partnerrestaurant»Mühlbacher in der Au«möglich. Übernachtung Im Rahmen von Tagungen bieten wir Ihnen die Übernachtung zu folgenden Sonderpreisen an: im Einzelzimmer: ab 85,00 *) inkl. Frühstücksbuffet im Doppelzimmer: ab 100,00 *) inkl. Frühstücksbuffet *) Die angegebenen Preise verstehen sich auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit.
7 Tagungspauschalen im Golden Leaf Hotel Altmünchen Tagungspauschale»Golden Leaf Eco«Standardtechnik mit: 1 Flipchart Magnettafel 1 Overhead Projektor Rednerpult 1 Leinwand Mikrophon Tagungsblock und Kugelschreiber für jeden Teilnehmer Kaffeepause vormittags mit 1 Butterbrezn Kaffeepause nachmittags mit Feingebäck 25,00 pro Person Die Raummiete ist in diesem Preis nicht enthalten. Die Tagungspauschale»Golden Leaf Eco«ist buchbar ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Tagungspauschale»Golden Leaf Standard«Standardtechnik mit: 1 Flipchart Magnettafel 1 Overhead Projektor Rednerpult 1 Leinwand Mikrophon Tagungsblock und Kugelschreiber für jeden Teilnehmer Kaffeepause vormittags mit 1 Butterbrezn 3-Gang Mittagessen Kaffeepause nachmittags mit Feingebäck 35,00 pro Person Die Raummiete ist in diesem Preis nicht enthalten. Die Tagungspauschale»Golden Leaf Standard«ist buchbar ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
8 Tagungspauschale»Golden Leaf Plus«Standardtechnik mit: 1 Flipchart Magnettafel 1 Overhead Projektor Rednerpult 1 Leinwand Mikrophon Tagungsblock und Kugelschreiber für jeden Teilnehmer Kaffeepause vormittags mit 1 Butterbrezn 3-Gang-Mittagessen Kaffeepause nachmittags mit Feingebäck 3-Gang-Abendessen 44,00 pro Person Die Raummiete ist in diesem Preis nicht enthalten. Die Tagungspauschale»Golden Leaf Plus«ist buchbar ab einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Alle Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Zusatzpauschalen»Golden Leaf Business«große Flasche Mineralwasser 4,95/Flasche»Golden Leaf Fitness«Müsli und Joghurt 3,00/Person Die Kaltgetränke werden nach Verbrauch berechnet. Die Mindestteilnehmeranzahl bei Buchung einer Tagungspauschale beträgt 10 Personen. Berechnungsgrundlage bleiben 10 Personen auch bei geringerer Teilnehmeranzahl. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung!
9 So finden Sie uns! Anreise mit dem Auto Von der Autobahn aus Salzburg bis Autobahnende Ramersdorf dann geradeaus in die Rosenheimer Straße bis Rosenheimer Platz links in die Franziskanerstraße bis Gebsattelstraße nach 200m finden Sie das Hotel Altmünchen auf der rechten Seite Von der Autobahn aus Stuttgart bis Autobahnende München West Richtung Innenstadt Altstadtring Richtung München Ost Rosenheimer Straße bis Rosenheimer Platz rechts in die Franziskanerstraße rechts in die Gebsattelstraße nach 200m finden Sie das Hotel Altmünchen auf der rechten Seite Von der Autobahn aus Nürnberg A9 bis zum Autobahnende (Ausfahrt München-Schwabing) Richtung Salzburg dann auf den Mittleren Ring sofort nach Ausfahrt Perlach (linker Hand) rechts einbiegen in die Rosenheimer Straße bis zum Rosenheimer Platz dann links in die Franziskanerstraße einbiegen bis zur Querstraße Gebsattelstraße nach 200m finden Sie das Hotel Altmünchen auf der rechten Seite Anreise mit dem Zug ab Hauptbahnhof mit der S-Bahn bis zum Rosenheimer Platz links in die Franziskanerstraße rechts in die Gebsattelstraße nach 200m finden Sie das Hotel Altmünchen auf der rechten Seite Anreise mit dem Flugzeug mit der S-Bahn Linie 8 bis zum Rosenheimer Platz links in die Franziskanerstraße rechts in die Gebsattelstraße nach 200m finden Sie das Hotel Altmünchen auf der rechten Seite
10 Kreuz Neufahrn 92 Richtung Nürnberg 9 S Flughafen S8 Richtung Landshut/Deggendorf Flughafen München (Franz-Josef-Strauss) Dreieck München- Feldmoching 13 Kreuz München-Nord Richtung Augsburg Stuttgart Ausfahrt München- Sendling 96 Dreieck München- Eschenried Richtung Lindau Ausfahrt München- Sendling-Süd 95 Garmischer Str. 8 U S Fraunhofer-Straße U U1,2 Richtung Garmisch/Partenkirchen 99 Bacherstr. ISAR Petuelring Kolumbus- Platz U1,2 DB Hauptbahnhof (Central-Station) Deutsches Patentamt Europäisches Patentamt U Deutsches Museum Corneliusbr. Ed.-Schmid-Str. Ohlmüllerstr. Dollmannstr. Am Nockherberg S Erhardstr. Isartorplatz Zweibrückenstr. Schweigerstr. Falkenstr. Maria-Hilf- Platz Ausfahrt München-Schwabing Rosenheimerstr. Lilienstr. Gebsattelstr. Hochstr. Tegernseer Landstr. Golden Leaf Hotel Altmünchen Bruderm ühlstr. Zeppelinstr. ISAR Steinsdorferstr. Regerstr. Maximilianstr. Hochstr. Widenmayerstr. Franziskanerstr. Welfenstr. Bayerischer Landtag Kulturzentrum Gasteig Innere Wiener Str. Auerfeldstr. Max-Weber-Platz U U4,5 Rosenheimer Platz S1,2,4,5,6,7,8 S Rosenheimerstr. Balanstr. Balanstr. Ausfahrt München- Giesing Einsteinstr. Orleansstr. 99 U S Ostbahnhof U5 DB Ostbahnhof (Station Munich East) Chiemgaustr. Rosenheimerstr. 995 Ausfahrt München- Steinhausen Grillparzerstr. S1,2,4,5,6,7,8 Leuchtenbergring Innsbrucker Ring Ausfahrt München- Perlach Messe München Richtung Passau Kreuz München-Ost Kreuz München/ Brunnthal Richtung 8 Rosenheim/ Salzburg
11 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels an Veranstalter, d.h. natürliche oder juristische Personen, welche Veranstaltungen eigenverantwortlich durchführen, im Folgenden Kunde genannt, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketts, Seminaren. Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. 2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. II. Vertragsabschluss, -partner, -haftung, Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind Vertragspartner. Dem Hotel steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen. 2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom tatsächlichen Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der tatsächliche Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des tatsächlichen Veranstalters vorliegt. 3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen. 4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden. 4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Rechnungszugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bwz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. 6. In Begründeten Fällen, z.b. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 4 oder eine Anhebung der Im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen. IV. Rücktritt des Hotels 1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veran-staltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nr 4 und/oder 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen z.b. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschaftsbzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist. Der Zweck bzw. Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist Ein Verstoß gegen oberen Ziffer I Nr 2. vorliegt. 4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. V. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) 1. Ein RücktrittdesKunden von dem mitdem Hotelgeschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht möglich ist. 2. Sofern zwischen dem Hotelund dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenseratzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
12 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Verpflegungsumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70 % des Verpflegungsumsatzes. 4. Die Berechnung des Verpflegungsumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 5. Ersparte Aufwendungen nach 2. und 3. sind damit abgegolten. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muß spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. 2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. 3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzulegen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden. VII. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse 1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung diese Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten, technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurükkgehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung dieser Gegenstände, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände deseinzelfallseine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutzttechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. X. Haftung des Kunden für Schäden 1. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. 2. Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.b. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. XI. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels. 3. Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13 Tagungs-Checkliste (Seite 1) Bitte senden Sie diesen Fragebogen (Seite 1 & 2) ausgefüllt an uns zurück. Datum der Tagung: Name der Tagung: Ansprechpartner: Firma: Straße: PLZ: Ort: Telefon: Fax: Tagungsbeginn: Tagungsende: Raum: Raummiete: Anzahl der Personen: Option: Rechnungsstellung: Rechnungsadresse Firmenstempel Art der Bezahlung Depositrechnung 100 % im Voraus Kreditkarte bei Veranstaltungsende: Art: Nummer: Barzahlung bei Veranstaltungsende Auf Rechnung EC-Cash bei Veranstaltungsende gültig bis: /...und der Tag wird gut Aufgenommen am: Ihr Golden Leaf Hotel-Tagungsteam durch:
14 Tagungs-Checkliste (Seite 2) Bitte senden Sie diesen Fragebogen (Seite 1 & 2) ausgefüllt an uns zurück. Bestuhlung U-Form Parlament Stuhlreihen Blockform Stehempfang Tagungstechnik 1 Flipchart 10,00/Tag 1 Pinnwand 10,00/Tag 1 Overheadprojektor 60,00/Tag 1 Mikrofonanlage 60,00/Tag 1 Beamer 80,00/Tag Wünschen Sie eine Tagungspauschale?»Golden Leaf ECO«Unsere Tagungspauschale beträgt 25,00 pro Person. Darin enthalten sind die Standardtagungstechnik und 2 Kaffeepausen (vormittags mit Butterbrezn, nachmittags mit Gebäck).»Golden Leaf STANDARD«Die Tagungspauschale beträgt 35,00 pro Person. Darin enthalten sind die Standardtagungstechnik, 2 Kaffeepausen (vormittags Butterbrezn, nachmittags Gebäck) und das 3-Gang-Mittagessen.»Golden Leaf PLUS«Unsere Tagungspauschale beträgt 44,00 pro Person. Darin enthalten sind die Standardtagungstechnik, 2 Kaffeepausen (vormittags mit Butterbrezn, nachmittags mit Gebäck), das 3-Gang-Mittagessen und das 3-Gang-Abendessen. Zusatzoptionen zu den Tagungspauschalen»Golden Leaf Business«große Flasche Mineralwasser 4,95/Flasche»Golden Leaf Fitness«Müsli und Joghurt 3,00/Person Ohne Tagungspauschale Kaffeepause ohne Tagungspauschale: 10,00/Person morgens mit Butterbrezn nachmittags mit Gebäck Gegen Aufpreis: belegte Brötchen 2/2 pro Person ( 6,00/Person) Kuchen ( 3,00/Person) 1 Leinwand (kostenfrei) 1 Rednerpult (kostenfrei) 1 Moderatorenkoffer (auf Anfrage) 1 Magnettafel (auf Anfrage) Diaprojektor (auf Anfrage) 1 Videogerät/TV (51cm - Nur Abspielung möglich) (auf Anfrage) Übernachtung Im Rahmen von Tagungen bieten wir Ihnen die Übernachtung zu folgenden Sonderpreisen (auf Anfrage) an: im Einzelzimmer ab 85,00 inkl. Frühstück Anzahl EZ: im Doppelzimmer ab 100,00 inkl. Frühstück Anzahl DZ: Kaffeepausen: morgens: Uhr nachmittags: Uhr Kaffeepause: im Raum in der Lobby Tagungsgetränke: im Raum in der Lobby Getränke auf einem Beistelltisch auf den Tagungstischen Mittagessen: Uhr Abendessen: Uhr Tagungsgetränke sowie Getränke zum Mittagessen werden separat nach Verbrauch abgerechnet. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
I.Geltungsbereich. 3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
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