Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v.

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1 Jugend Spielordnung des Basketball-Verband Saar e.v. 1: Geltungsbereich 1.1. Der Jugend Spielbetrieb im Basketball-Verband Saar e.v. (BVS) wird geregelt durch: Spielordnung des Deutschen Basketballbundes (DBB-SO) Spielordnung des Basketball-Verband Saar (BVS-SO) Jugendspielordnung des Deutschen Basketballbundes (DBB-JSO) Jugendspielordnung des Basketball-Verband Saar (BVS-JSO) saisonaktuelle Ausschreibungen 1.2. Die BVS-JSO beinhaltet im Wesentlichen Ergänzungen und Zusätze zu den Ordnungen des Deutschen Basketball-Bundes und kann daher nur im Zusammenhang mit diesen Ordnungen angewandt werden (vgl. 2 Absatz 2 DBB-SO) Für überregionale Wettbewerbe gelten zusätzlich die mit den Kooperationspartnern getroffenen Vereinbarungen. Grundsätzlich gilt: Alle Ordnungen gelten gleichberechtigt. Bestimmungen, die innerhalb einer Ordnung geregelt sind, können nicht durch Anwendung einer anderen Ordnung, die ggf. andere Bestimmungen ausweist, geahndet werden. 2: Verstöße Verstöße gegen die vorgenannten Ordnungen und Ausschreibungen werden nach den Bestimmungen der DBB-Rechtsordnung (DBB-RO), der BVS-Rechtsordnung (BVS-RO) und dem Strafenkatalog des BVS geahndet. Gebühren aus dieser Ordnung werden gemäß Gebührenkatalog des BV Saar berechnet. 3: Zuständigkeit 3.1. Organisation und Abwicklung des Jugend-Spielbetriebs obliegen dem Vize III.

2 3.2. Der Vize III ist in allen Angelegenheiten des Jugend-Spielbetriebes befugt, Entscheidungen zu treffen. Ausnahmen gelten bei solchen Angelegenheiten, die nicht innerhalb dieser JSO und den unter 1 BVS-SO genannten Ordnungen geregelt sind. Diese Entscheidungen sind vom geschäftsführenden Vorstand des BVS zu treffen Zur Organisation des Spielbetriebes können Klassenleiter eingesetzt werden. Diese sind für Ihren Bereich befugt, Entscheidungen im Rahmen der geltenden Bestimmungen und Ordnungen zu treffen, unterliegen jedoch der Weisungsbefugnis des Vize III. Die Ernennung erfolgt durch den geschäftsführenden Vorstand des BV Saar auf Vorschlag des Vize III. Klassenleiter gelten als Vorinstanz im Sinne des 3 DBB-Rechtsordnung (DBB-RO) 4: Teilnahmeberechtigung von Mannschaften 4.1. Am Spielbetrieb des BVS können nur Mannschaften von Vereinen teilnehmen, die Mitglied des BVS sind Eine Mannschaft erlangt die Teilnahmeberechtigung mit der Mannschaftsmeldung durch den Verein. (Besondere Regelung bei Spielgemeinschaften, siehe 6). Diese hat bis zum eines Jahres für die kommende Saison zu erfolgen. Verspätete oder unvollständige Meldungen werden nur berücksichtigt, wenn die Erstellung des Spielplanes nicht beeinträchtigt wird. Zur Mannschaftsmeldung erhalten die Vereine ein Formblatt, daß zusammen mit dem Rahmenterminplan für die folgende Saison den Vereinen bis eines Jahres zur Verfügung gestellt wird. Mit der Meldung wird ein Meldegeld gemäß Gebührenkatalog BV Saar fällig Die Einteilung der Jugendligen ist von den Beschlussfassungen des Jugendtages/Jugendbeirates abhängig Die Vereine haben dem BVS die Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer und - Adresse der Person zu benennen, die für den Jugend-Spielbetrieb des Vereins zuständig ist und in diesem Zusammenhang stehende verbindliche Erklärungen abgeben darf Die Teilnahmeberechtigung kann von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Regelungen hierzu können nur vom Jugendtag/Jugendbeirat getroffen werden und sind als Änderung zur Jugend-Spielordnung zu beantragen Abweichend von 9 DBB-SO können in allen saarländischen Ligen mehr als eine Mannschaft eines Vereines teilnehmen. 5: Rückzug von Mannschaften 5.1. Eine verbindlich gemeldete Mannschaft kann ohne Angaben von Gründen zurückgezogen werden. Rückzüge werden gem. Strafenkatalog BV Saar geahndet Bei Rückzügen während der laufenden Saison wird die Mannschaft in der Abschlusstabelle letztplaziert Eine Disqualifikation in einem Wettbewerb hat keine Auswirkungen auf die Teilnahmeberechtigung der übrigen Wettbewerbe. 6: Spielgemeinschaften 6.1. Eine Spielgemeinschaft ist der Zusammenschluß von Mitgliedern aus zwei oder mehr Mitgliedsvereinen des BVS. Jeder Spieler dieser SG muß Mitglied eines der Vereine sein, die die SG bilden. Spielgemeinschaften können getrennt nach männlichem und weiblichem Bereich und für jede Altersklasse separat gebildet werden

3 6.2. Spielgemeinschaften können auf Antrag aller an der SG beteiligten Vereine vom Sportausschuss des BVS genehmigt werden, wenn: Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen getroffen ist, die den Beginn der SG und Regelungen über Auflösung und Verteilung der Klassenrechte zum Zeitpunkt der Auflösung enthalten muss. sie bis zum eines Jahres beantragt wurde. ein für Gebühren, Strafen u.ä. führender Verein genannt ist, über dessen Vereinskonto die finanziellen Angelegenheiten abzuwickeln sind Die beteiligten Vereine haften gesamtschuldnerisch. Die Auflösung einer SG ist nur bis zum eines Jahres möglich Zur Erlangung der Teilnahmeberechtigung am Spielbetrieb sind alle Spieler der SG mittels eines Formblattes der Spielleitung zu melden. Diesem Formblatt müssen Kopien der Spielpässe hinzugefügt werden Spielgemeinschaften können in allen Ligen des BVS am Spielbetrieb teilnehmen Auf eine Spielgemeinschaft können nur Klassenrechte der beteiligten Vereine übertragen werden Spieler einer SG können gem. DBB-SO und DBB-JSO nur in weiteren Mannschaften des eigenen Vereins eingesetzt werden Eine Spielgemeinschaft kann nicht am Endturnier der Jugendmeisterschaften und an den weiterführenden Jugendmeisterschaften teilnehmen Für die Genehmigung einer Spielgemeinschaft werden Gebühren gem. Gebührenkatalog des BV Saar erhoben. 7: Wettbewerbe Die Wettbewerbe werden in den saisonaktuellen Ausschreibungen geregelt. 8: Spielplanung 8.1. Spätestens drei Wochen nach der Mannschaftsmeldung erhalten die Vereine die Spielplanentwürfe mit einer angemessenen Fristsetzung zur Abgabe der Heimspieltermine Spiele sind grundsätzlich an dem im Liga-Spielplan vorgesehen Wochenende anzusetzen. Abweichungen von diesen Terminen, sowie Termine außerhalb des Wochenendes bedürfen der Zustimmung des Spielpartners Spiele können innerhalb nachstehender Uhrzeiten angesetzt werden. Abweichungen von diesen Zeiten bedürfen der Zustimmung des Spielpartners Altersklasse U 20 und U 19: Samstags: frühester Beginn 14:00 Uhr, spätester Beginn 20:30 Uhr Sonntags: frühester Beginn 11:00 Uhr, spätester Beginn 19:00 Uhr Wochentags: frühester Beginn 18:00 Uhr, spätester Beginn 20:30 Uhr Altersklasse U 18 bis U 15: Samstags: frühester Beginn 14:00 Uhr, spätester Beginn 18:30 Uhr Sonntags: frühester Beginn 09:00 Uhr, spätester Beginn 17:00 Uhr Wochentags: frühester Beginn 18:00 Uhr, spätester Beginn 19:30 Uhr

4 Altersklasse U 14 bis U 9: Samstags: frühester Beginn 14:00 Uhr, spätester Beginn 17:00 Uhr Sonntags: frühester Beginn 09:00 Uhr, spätester Beginn 16:00 Uhr Wochentags: frühester Beginn 17:30 Uhr, spätester Beginn 18:30 Uhr 8.4. Spielplankorrekturen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung des Spielplanes zu melden. Nach Ablauf dieser Frist sind Verlegungen und Änderungen nur gem. den Bestimmungen des 10-SO-BVS möglich. 9: Durchführungsbestimmungen des Spielbetriebs: 9.1. Für die Durchführung aller Spiele im BVS gelten die aktuellen, offiziellen Spielregeln der FIBA Spielfelder und technische Ausrüstungen müssen den Vorschriften der FIBA bzw. des DBB genügen (siehe Anhang 1). Abweichungen sind genehmigungspflichtig Als Spielball können alle vom DBB zugelassenen Bälle verwendet werden, diese müssen das offizielle Prüfsiegel des DBB tragen. In Spielen der männlichen Alterklassen U 20 bis U 15 sind Spielbälle der Größe 7 zu verwenden. In Spielen aller weiblichen Alterklassen und den Altersklassen U 14 bis U 13 sind Spielbälle der Größe 6 zu verwenden. In Spielen der Alterklassen U 12 und jünger sind Spielbälle der Größe 5 zu verwenden Für alle Spiele sind Spielberichtsbögen in neuester DBB-Fassung zu verwenden. Die Originalspielberichte (auch bei ausgefallenen Spielen) sind mit dem Poststempel des ersten Werktages nach dem Austragungstag an die Klassenleitung zu senden Die offiziellen Spielpläne und Tabellen werden mittels der Spielbetriebssoftware Team SL ( geführt Für alle Meisterschaftsspiele sind unter Nutzung der Spielbetriebssoftware Team SL spätestens 72 Stunden nach dem Spiel Auswertungen zu erstellen. Für Spiele der Altersklassen U 12 und jünger sind keine Auswertungen notwendig Für alle Spiele muss unmittelbar nach Spielende eine Ergebnismeldung unter Nutzung von Team SL erfolgen. Ein Spielausfall muss auch gemeldet werden Als Identitätsnachweis bei fehlendem TA (vgl DBB-SO) gelten ausschließlich amtliche Lichtbildausweise (Personalausweis, Reisepass, Führerschein). Auf 38 DBB-SO wird verwiesen Der BVS ist berechtigt, jederzeit Spiele unter Verbandsaufsicht zu stellen. Eine Aufsicht ist beiden Mannschaften vor Spielbeginn mitzuteilen. Die Vergütung des Aufsichtsführenden regelt die BVS-FKO Der Gastmannschaft ist es gestattet, einen Beobachter am Kampfgericht zu platzieren. Der Beobachter hat während der gesamten Spieldauer am Kampfgericht zu verbleiben und darf nicht ausgewechselt werden. Der Beobachter ist nicht Bestandteil des Kampfgerichtes. Unregelmäßigkeiten sind der Mannschaftsbank zu berichten von hier kann der SR informiert werden. Der Einsatz eines Beobachters ist auf dem Spielbericht zu protokollieren. Beim Einsatz eines technischen Kommissars oder einer Verbandsaufsicht entfällt dieses Recht.

5 9.11. Werbung auf der Spielkleidung ist entsprechend den Vorschriften des DBB zugelassen Eintrittsgelder und Einnahmen aus Werbung und Vermarktung der Spiele stehen dem Ausrichter des Spieles zu Jede Mannschaft kommt für die eigenen entstehenden Kosten selbst auf. Die Schiedsrichtervergütung hat der gastgebende Verein zu übernehmen. Die SR- Vergütung richtet sich nach der BVS SR-Gebührenliste In den Wettbewerben des BV Saar sind Video- oder Fotobeweise zur Klärung jeglicher Spielsituationen nicht zulässig Vereine können verpflichtet werden, Beurteilungen der Schiedsrichterleistung nach Maßgabe der BVS-SRK abzugeben. 10 Ansetzung und Verlegung von Spielen Verlegung auf ein anderes Datum Um ein Spiel auf ein anderes Datum zu verlegen, bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Spielpartners. Der Velegungswunsch ist schriftlich beim Spielpartner unter Angabe der Gründe zu stellen. Stimmt der Spielpartner zu, ist der Verlegungsantrag vom verlegenden Verein an die Spielleitung weiterzuleiten. Die Spielleitung entscheidet endgültig über die Verlegung. Wenn sich die Spielpartner über eine Verlegung geeinigt haben, sollte dieser auch entsprochen werden. Stehen allerdings Gründe gegen den neuen Termin entgegen, kann die Spielleitung der Verlegung widersprechen. Bei einer Spielverlegung nach 10.1 wird eine Gebühr gem. Gebührenordnung BV Saar in Rechnung gestellt. Spielverlegungen innerhalb eines Wochenendes (Sonntag auf Samstag oder Samstag auf Sonntag) werden gebührenfrei durchgeführt. Spielverlegungen für U 12 Spiele werden grundsätzlich kostenfrei durchgeführt. Ein Verein kann eine Spielabsetzung ohne Zustimmung des Spielpartners beantragen. Die Gründe für eine Absetzung müssen außerhalb des Vereins entstanden sein. Über eine Absetzung entscheidet die Klassenleitung endgültig. Wird ein Spiel verlegt, weil der Spieltermin durch die Spielleitung auf einen Ferientag gelegt wurde, werden diese Verlegungen kostenfrei durchgeführt Verlegung auf eine andere Uhrzeit oder andere Halle am gleichen Datum: Ein Verein kann ein Spiel am gleichen Tag auf eine andere Uhrzeit oder in eine andere Spielhalle verlegen. Eine Zustimmung des Spielpartners ist dazu nicht erforderlich. Der Spielpartner, die Schiedsrichter-Einsatzleitung und die Klassenleitung sind schriftlich über die neue Uhrzeit / neue Halle zu informieren. Der verlegende Verein trägt dabei die Nachweispflicht über eine ordnungsgemäße Information aller Beteiligten. Beruft sich ein Spielpartner darauf nicht informiert gewesen zu sein und der verlegende Verein die ordnungsgemäße Information nicht nachweisen kann, kann die Klassenleitung auf Spielverlust gegen der verlegenden Verein entscheiden.

6 10.3. Spielneuansetzung aufgrund Spielausfalls: Ist ein Spiel auf Grund Umständen ausgefallen ist, die keiner der beteiligten Vereine zu vertreten hat, hat der gastgebende Verein innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach dem Spielausfall dem Gastverein und der Klassenleitung einen Terminvorschlag zu unterbreiten. Unterbleibt dieser Terminvorschlag, kann die Klassenleitung auf Spielverlust gegen den gastgebenden Verein entscheiden. Der Gastverein hat nach dem erfolgten Vorschlag zehn Tage Zeit mitzuteilen, ob der vorgeschlagene Termin akzeptiert wird. Unterbleibt die Stellungnahme, kann die Spielleitung auf Spielverlust gegen den Gastverein entscheiden. Bei Spielen, die für die Meldung an weiterführende Meisterschaften relevant sind, verkürzen sich die Fristen auf jeweils drei Tage. Neuansetzungen auf Grund Spielausfalls, die keiner der Beteiligten zu vertreten hat, werden kostenfrei durchgeführt Form- und Fristvorschriften: Bei allen Spielverlegungen ist das BVS-Formblatt Antrag/Mitteilung Spielverlegung zu benutzen. Spielverlegungen haben mit einer Frist von mindestens einer Woche vor dem a. bisher vorgesehenen Termin (bei Verlegung auf ein späteres Datum oder Verlegung am gleichen Tag auf eine andere Uhrzeit oder andere Spielhalle) b. neu vorgesehenen Termin (bei Verlegung auf ein früheres Datum) der Klassenleitung vorzuliegen. In Ausnahmefällen können diese Fristen verkürzt werden. 11 Teilnahme- und Einsatzberechtigung der Spieler 1. Einsatz-, Teilnahme- und Spielberechtigung gelten gemäß den Bestimmungen der DBB-SO. Für Jugendspieler gelten zusätzlich die 3-5 der DBB-JSO. 2. Die Einsatzberechtigung eines Spielers wird durch Eintrag in den elektronischen Mannschaftsmeldebogen (emmb) erlangt. Die Eintragung hat vor dem ersten Einsatz in der Stammmannschaft zu erfolgen. Eintragungen, Ergänzungen oder Änderungen können nur im Rahmen der unter 4.1. genannten vorgenommen werden. 3. Für jede Mannschaft, die am Spielbetrieb teilnimmt, ist unter Nutzung der Spielbetriebssoftware Team SL ein elektronischer Mannschaftsmeldebogen (emmb) zu erstellen. 4. Nach einer Disqualifikation eines Spielers/Trainers tritt eine sofortige Sperre von mindestens einem Spiel in Kraft. Über eine weitere Sperre entscheidet die Klassenleitung nach Berichterstattung durch die Schiedsrichter. Auf die 53ff DBB-SO wird verwiesen 12: Besondere Spielwertung Ergänzend zu den DBB-SO kann die Spielleitung bei einem fehlenden Spielbericht auf Spielverlust für die Mannschaft entscheiden, die für die Einsendung des Spielberichtes verantwortlich ist. In solchen Fällen erkennt die Spielleitung auch einen (Original)-Durchschlag des Spielberichtes an.

7 Bei schuldlos ausgefallenen Spielen können die Spielpartner auf die Neuansetzung verzichten. Bei Verzicht auf Neuansetzung erfolgt eine Spielwertung (20:0 ohne Sternchenwertung) zu Lasten des Verzichtenden. 13: Gültigkeit Diese Jugend-Spielordnung wurde dem Jugendtag 2012 vorgestellt und angenommen. Sie tritt am in Kraft. Zum werden die vom Verbandstag am beschlossenen Änderungen aufgenommen. Saarbrücken, gez. Rosi Schmidt Vizepräsident III BV Saar

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