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1 Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften ISSN E Jahrgang Gentner Verlag Foto: sebastian kaulitzki

2 IMMER CROSSMEDIAL: Alle ÄBW-Anzeigen in Print und Internet! Zusatzkontakte ohne Zusatzkosten! Cross-Media-Werbung exklusiv für alle ÄBW Anzeigenkunden. So einfach geht s: Anzeige im ÄBW buchen und zusätzlich zur Anzeige im Heft, weltweit im Internet unter 30 Tage ohne Mehrkosten präsent sein. Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften ISSN E Jahrgang Gentner Verlag Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren: Einfach online unter Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/ Telefonisch unter 0711/ od Foto: sebastian kaulitzki Anzeigenschluss ist immer der letzte Werktag des Vormonats.

3 Anzeige Ärzteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: Handskelett Auf der Titelseite ist das Handskelett in künstlerischer Darstellung von Sebastian Kaulitzki abgebildet. Wohl jeder Ärztin und jedem Arzt sind folgende Merksätze für die Handwurzelknochen präsent: Ein Kahn, der fuhr im Mondenschein im Dreieck um das Erbsenbein. Vieleck groß, Vieleck klein, am Kopf, da muss ein Haken sein. Die Entwicklung der Hand zu einem komplexen Tastund Greiforgan war eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Menschwerdung, wie die Anthropologie nachweisen konnte. In der deutschen Sprache wird die Wertigkeit der Hand mit Begriffen wie Handeln, Handhaben, Begriff usw. betont. Die Finger einer Hand werden im Laufe eines Lebens etwa 25 Millionen Mal gebeugt und gestreckt. Laut Guinness-Buch der Rekorde misst die längste Männerhand 32,4 cm und die längste Frauenhand 25,5 cm. Das Museum der Kulturgeschichte der Hand im bayerischen Wolnzach zeigt etwa 800 Exponate, und auch das Musée de la main in Lausanne beschäftigt sich mit dem Thema Hand aus medizinischer und kulturhistorischer Sicht. Die Baden-Württembergische Bank (BW- Bank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine künstlerische Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in Baden-Württemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort so zum Beispiel in Sindelfingen. Ihr Ansprechpartner für Heilberufe ist hier VermögensManager Günter Cyklarz. Sie erreichen ihn telefonisch unter ( ) oder per Fax unter ( ) Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter oder telefonisch unter (07 11) EDITORIAL All-you-can-eat-Pillen 511 KAMMERN UND KV Vertreterversammlung der Landesärztekammer 513 Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern 514 Kooperationen in der Ärzteschaft 516 Neue Notfalldienstordnung für Südbaden 518 Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg 519 Fortbildungsnachweis für Fachärzte im Krankenhaus 520 FORTBILDUNG Update: Neue Influenza A/H1N1 521 Chronische Hepatitis B unterschätzt und unterdiagnostiziert 522 WIRTSCHAFT Die Basisrente ist eine lohnende Investitiont 524 NEUE BÜCHER 525 VERMISCHTES Curriculum Umweltmedizin 526 Qualität in Arztpraxen 526 Krankenhaus-Qualität 526 Netzwerkertreffen 527 Auswanderung belastet Staat und Sozialkassen 527 RECHTSFRAGEN Arzt und Apotheker 528 AUS FEHLERN LERNEN Aspirationspneumonie nach Mitralklappenoperation 530 TERMINE 531 BEKANNTMACHUNGEN 533 IMPRESSUM 549 Wir wünschen allen Lesern und Leserinnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Neue Jahr. ÄBW

4 Editorial Die Perversion im Gesundheitswesen All-you-can-eat-Pillen Roland Tichy 512 ÄBW Angefangen hat es mit der Flatrate fürs Internet; Handytarife folgten. Banken, Makler, Restaurants; Kultur einmal bezahlen, dafür unbegrenzt und immer konsumieren, das ist das aktuelle Erfolgsrezept im Marketing. Mittlerweile zeigen sich die Schattenseiten: Auf Flatrate-Partys saufen sich Jugendliche zu Tode; ein Flatrate- Bordell potenziert die Unmoral; und All-you-can-eat-Restaurants werden von Kulturkritikern gebrandmarkt: Wenn sich alle die Teller vollschaufeln, anschließend die Bäuche vollschlagen, ehe die Mülltonne verschluckt, was der Einzelne hat und nicht mehr schafft dann sinkt notwendigerweise die Qualität. Das Feinschmeckerbuffet wandelt sich zum Schweinekoben, in dem viel, aber möglichst Billiges auf die gierigen Fresser wartet. Gute Küche geht anders. Dabei wird die wohl wichtigste Flatrate kaum diskutiert: die im Gesundheitswesen. Denn das funktioniert wie eine Flatrate: Wer einmal seinen Beitrag bezahlt hat der erhebt unbegrenzt Anspruch auf Apotheken, Ärzte, Kuren, Kliniken und Massagen. Jahrzehntelang hat so der Gesundheitspark funktioniert einmal drin, war alles möglich, und das umsonst wie sonst nur noch Ulla Schmidts Urlaubsdienstwagen. Zwar gibt es neuerdings eine Praxisgebühr, doch die ist sozial zur Unwirksamkeit abgefedert. Und so zeigen sich im Gesundheitssystem alle jene Konsequenzen, die jetzt anhand von Bordellen, Saufpartys und Sushi-Bars staunend diskutiert werden: Nichts in diesem Land ist so billig wie ein Arztbesuch; und deshalb sammeln sich in den Wartezimmern die eingebildeten Kranken. Der Arzt spendet Trost den Einsamen; in der Schlange warten Kranke auf einen fernen Termin. Kuren und Massagen sind die Leckereien im All-you-can-eat-Pillenrestaurant. Wer sich in der Warteschlange nicht nach vorne boxt, muss auf dem welken Salatblatt herumkauen. Viele scheinen wie getrieben vom Zwang, die Beiträge irgendwie herausholen zu müssen. Was nichts kostet, ist nichts wert. Verachtungsvoll wird mit dem großartigen Wissen der Ärzte umgegangen, und das in Medikamenten gebündelte Know-how jahrzehntelanger Forschung landet auf dem Müll. Eigenverantwortung ist Fehlanzeige. Unser kostbares Gut, die Gesundheit, wird von vielen verraucht, versoffen und verfressen am Montag gibt s die Gratispille für die ruinierte Leber, den gestiegenen Zuckerwert, das erdrückende Übergewicht. Ärzte müssen sich verhalten wie der Hotelier, der sich zum Einheitspreisbuffet hergibt: Alles muss billiger werden, alle mehr leisten für weniger Geld. Denn die Beitragshöhe ist nicht mehr steigerbar. Ich bin immer wieder überrascht, wie wenig Ärzte für ihr Können kassieren dürfen. Eine Spritze für neun Euro dafür schreibe ich keine Zeile, und kein Handwerker rührt eine Hand. Ich bewundere das Engagement von Krankenschwestern und Pflegepersonal. Aber irgendwann streikt auch der Fleißigste. Dann sinkt die Qualität. Feinschmeckerrestaurants mit All-you-can-eat zum Einheitskampfpreis gibt es nicht. Qualität hat ihren Preis, nur im Gesundheitswesen darf das nicht sein. Sprechen wir aus, was Kassen, Ärzte und Gesundheitsministerium verschweigen: Noch gibt es Spitzenqualität aber in der Breite sinkt sie ab. Das weltbeste Gesundheitssystem für alle ist längst eine Fassade, hinter der alte Menschen oft unterversorgt versteckt werden. Sie leiden Durst im Sommer und hungern im Winter, wenn ihnen nicht eine für die Klinik bequeme, aber quälende Magensonde gesetzt wird. Zeit für Fürsorge Fehlanzeige, immer öfter. Am Restaurantbuffet muss es nicht immer Kaviar sein aber wenn beim Arzt oder in der Klinik einzelne Leistungen gekappt, beschnitten oder rationiert werden, dann ist das quälend, schmerzhaft im schlimmsten Fall: tödlich. So taumelt unser Gesundheitssystem in die Flatrate-Falle. Roland Tichy Chefredakteur der Wirtschaftswoche Entschließungen Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden- Württemberg fordert einen absoluten Schutz der Ärzteschaft vor staatlicher Überwachung. Die Delegierten fordern, dass nicht nur für Anwälte, sondern auch für Ärzte und Psychotherapeuten ein absolutes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot gelten muss, damit das Patienten-Arzt-Verhältnis nicht ausgehöhlt wird. Die in der Strafprozessordnung bestehende Ungleichbehandlung der zeugnisverweigerungsberechtigten Berufe müsse aufgehoben und auch Ärzte unter den uneingeschränkten Schutz des 160 a Abs. 1 gestellt werden. Was die Finanzierungsgrundlagen im ambulanten Bereich betrifft, fordert die Vertreterversammlung der Landesärztekammer die Landesregierung auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, den Mittelabfluss und die Verwerfungen durch Gesundheitsfonds und EBM-Reform umgehend, bereits für 2010, zu korrigieren. Weitere Entschließungen wurden unter anderem zur Elektronischen Gesundheitskarte, der Evaluation der Weiterbildung, zur Arbeitsteilung in Praxis und Klinik und zur Weiterbildung Allgemeinmedizin gefasst. Alle Entschließungen können im Internetauftritt der Landesärztekammer nachgelesen werden:

5 Kammern und KV Vertreterversammlung der Landesärztekammer Ende November kamen die Delegierten der Landesärztekammer Baden-Württemberg zur Herbst- Vertreterversammlung zusammen. Kammerpräsidentin Dr. Ulrike Wahl analysierte die aktuelle Lage und ging unter anderem auf den Komplex Gesundheit und Pflege in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung ein. Die Präsidentin begrüßte die darin grundsätzlich beschriebene Chance zu einer sachgerechten Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und seiner Finanzierung. Nach ihren Worten setze die Ärzteschaft große Erwartungen in die neue Regierung und ein Richtungswechsel gerade in der Gesundheitspolitik sei wahrscheinlich. Die mit Spannung erwarteten Passagen in der Koalitionsvereinbarung zur Telematik im Gesundheitswesen interpretierte die Kammerpräsidentin zwar als wachsweich, gab sich jedoch überzeugt, dass die elektronische Gesundheitskarte an sich nicht zur Disposition stehe. Es sei aber wichtig, dass endlich die Belange der Anwender sowie die spezifischen Gegebenheiten in den einzelnen Versorgungssektoren in den Vordergrund gestellt würden. Die Verbesserung der Patientenversorgung sowie Aspekte der Praktikabilität müssten Richtschnur für das Projekt sein, schließlich biete sich jetzt Gelegenheit zur Neuausrichtung. Zum Thema Allgemeinmedizin führte Dr. Wahl aus, dass der Vorstand der Bundesärztekammer sich dafür ausgesprochen habe, die Allgemeinmedizin wieder als eigenständiges Gebiet in der Weiterbildungsordnung zu etablieren. Der nächste Deutsche Ärztetag werde sich demnach mit der Wiedereinführung des Facharztes für Allgemeinmedizin auseinandersetzen, anschließend erfolge dann die Beschlussfassung in den Landesärztekammern. Nachdem die Sommer-Vertreterversammlung die Landesärztekammer Baden-Württemberg dazu aufgefordert hatte, zur Förderung des Nachwuchses in der Allgemeinmedizin eine Koordinierungsstelle einzurichten, kündigte Dr. Wahl jetzt an, dass deren wesentliche Aufgabe die Einrichtung von Weiterbildungsverbünden insbesondere im ländlichen Raum sein werde. Außerdem informierte die Präsidentin die Vertreterversammlung, dass die Rahmenvereinbarung Förderprogramm Allgemeinmedizin (nach dem Solidaritätsstärkungsgesetz) konsentiert sei und nach dem Unterschriftenverfahren schon zum 1. Januar 2010 in Kraft treten könne. Als Fördersumme sehe der Vertrag ambulant 3500 Euro vor, in Gebieten mit drohender Unterversorgung zusätzlich 250 Euro, und in Gebieten mit festgestellter Unterversorgung zusätzlich 500 Euro. Im stationären Sektor werde die allgemeinmedizinische Weiterbildung im Gebiet Innere Medizin mit 1020 Euro und in anderen Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung mit 1750 Euro gefördert. Mit Befremden ging Dr. Wahl auf Planungen des Landes ein, nach denen als akademische Weiterbildungsmöglichkeit ein Bachelor-Studiengang für Pflegekräfte entwickelt werde. Die Landesärztekammer wurde nach den Ausführungen ihrer Präsidentin zu keiner Zeit über diese Planungen informiert. Die neu zu schaffende Versorgungsebene Arztassistent stehe zwischen Arzt und Pflege und setze die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder mittlere Reife mit vier Jahren Berufserfahrung voraus. Das dreijährige Curriculum biete einen komprimierten Überblick über die gesamte Medizin. Nach den Worten der Präsidentin habe sich der Deutsche Ärztetag mehrfach nachdrücklich gegen eine Bachelor-Qualifikation in der Medizin ausgesprochen. Die Landesärztekammer werde die Entwicklung daher kritisch beobachten, denn mit einer Schmalspurmedizin ist keinem gedient, so Dr. Wahl. Ausführlich ging die Präsidentin auf die Schweinegrippe-Pandemie ein. Nach ihren Worten stand wohl selten eine Impfaktion so sehr im Mittelpunkt einer kontroversen Diskussion in der Ärzteschaft, in den Medien und in der Bevölkerung. Von Anfang an habe die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Verpflichtung gemäß Heilberufekammergesetz erfüllt, bei der Prävention, der Förderung und dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie der Beobachtung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse mitzuwirken. Gegner und Befürworter der Impfung hätten gute Argumente oder meinten, sie zu haben. Die Landesärztekammer habe sich in der Öffentlichkeit nicht zur Impfung geäußert, so Dr. Wahl. Senkung des Beitragsfaktors OE Traditionell befasst sich die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg in ihrer Herbstsitzung unter anderem mit finanziellen Angelegenheiten. Abermals beschlossen die Delegierten jetzt eine Senkung des Beitragsfaktors, diesmal um 0,02 Prozent von derzeit 0,43 Prozent auf 0,41 Prozent. Nach den Worten von Dr. Joachim Koch, Vorsitzender des Haushaltsausschusses, konnte damit der Beitragsfaktor seit 2007 um insgesamt 18 Prozent gesenkt werden. ÄBW

6 Kammern und KV Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg: Dr. Schmidt, Kammerpräsident Dr. Baier, Dr. Stechele Südbaden: Dr. Ott, Dr. Ringwelski, Dr. Zabel, Kammerpräsident Dr. Schade Bei den Vertreterversammlungen der vier baden-württembergischen Bezirksärztekammern ließen deren Präsidenten die letzten Monate Revue passieren und analysierten die aktuelle Lage. Wichtiges Thema aller Ansprachen waren die Ergebnisse der Bundestagswahlen. Dr. Michael Datz, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, betonte, dass im Gesundheitswesen zunächst alles beim Alten bleibe und eine Gesundheitsreform erst 2011 erfolge. Endlich nehme die Bundesregierung vom Ärztehopping Kenntnis, und sie wolle den Krankenhäusern wieder zu jungen Ärzten verhelfen. Auch Nordbadens Kammerpräsident PD Dr. Christian Benninger sah Potenzial für einen Systemwechsel und begrüßte, dass die Bundesregierung der ärztlichen Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung wieder mehr Beachtung schenken will und dem Konzept einer staatlich-bürokratisch regulierten Zuteilungsmedizin eine klare Absage erteilt. Dr. Gerhard Schade, Kammerpräsident in Südbaden, gab sich skeptisch, ob die Wahlversprechen eingehalten werden und künftig alles im Sinne der Ärzteschaft geregelt werde. Ärztinnen und Ärzte müssten weiter bereit sein, zu protestieren und um ihre Sache zu kämpfen. Auch in Nordwürttemberg forderte Kammerpräsident Dr. Klaus Baier, dass man gestärkt und geeint als geschlossene Ärzteschaft auftreten müsse, vor allem vor dem Hintergrund einer kollektiven Kriminalisierung der Ärzteschaft in den Medien: Dr. Baier hielt diese Entwicklung für ungeheuerlich und verwahrte sich ausdrücklich gegen polemische und verallgemeinernde Unterstellungen. Gegen solche Entwicklungen müssten sich die Ärztinnen und Ärzte schützen, wobei eine der letzten Bastionen die Selbstverwaltungskörperschaften, insbesondere die Ärztekammern, sein müssten. Die aktuelle Situation in den Arztpraxen und in den Krankenhäusern sei alles andere als rosig, stellten die Kammerpräsidenten übereinstimmend fest. Der sich in den Praxen abzeichnende Ärztemangel, insbesondere im Bereich der hausärztlichen Versorgung, zeige sich auch bei den Weiterbildungsassistenten in der Klinik, so Dr. Schade. Mit großer Sorge betrachtete Dr. Baier, dass sich die Zahl der neu in das Berufsleben eintretenden Ärztinnen und Ärzte in einem krassen Missverhältnis zu den altersbedingt ausscheidenden Ärztinnen und Ärzten bewegt. Insbesondere im niedergelassenen Bereich könne schon heute eine Vielzahl von Arztsitzen nicht mehr oder nur mit größten Anstrengungen wieder besetzt werden, und auch im stationären Bereich werde die demografische Entwicklung, verbunden mit einer immer größer werdenden Unattraktivität des Arztberufes, Folgen haben. Dr. Datz gab in seiner Rede zu bedenken, dass eine Erweiterung von Delegationsmöglichkeiten für ärztliche Tätigkeiten auch einer Beschneidung ärztlicher Kompetenzen gleichkommen könne. Auch wenn eine 514 ÄBW

7 Kammern und KV kompetente Entlastung bei Verwaltungsarbeiten wünschenswert sei und viele Klinikärzte die überbordende Bürokratie sicher auch gerne von speziellen Dokumentationsassistenten bewältigt sähen der Kammerpräsident gab sich davon überzeugt, dass Ärztinnen und Ärzte eine hoch qualifizierte akademische Ausbildung benötigen, um den hohen Anforderungen in ihrem Beruf gerecht werden zu können. Für Dr. Benninger ist die Stärkung der Selbstverwaltung ein Gebot der Stunde. Nach Jahren staatlicher Gängelung und unerträglicher bürokratischer Reglementierung müssten die Gewichte wieder zugunsten der Selbstverwaltung verschoben werden. Wichtig sei zudem auch das grundsätzliche Bekenntnis, dass Ärztinnen und Ärzte einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit brauchen: Grundvoraussetzung dafür sei ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die ärztlichen Leistungen adäquat abbildet und regionale Besonderheiten berücksichtigt. Weitere Tagesordnungspunkte der Bezirks-Vertreterversammlungen waren unter anderem die Rechenschaftsberichte der Vizepräsidenten, die Haushaltsberatungen, die Verabschiedung einer neuen Notfalldienstordnung in Nord- und Südbaden sowie die Wahlen der Vertreter zur Versorgungsanstalt Tübingen. In Nordbaden referierte zudem Prof. Dr. Wolfgang Eckart vom Institut für Geschichte der Medizin an der Uni Heidelberg über Heilen unter ökonomischem Zwang Das Dilemma der Ärzte. Außerdem wurden im Rahmen der Vertreterversammlungen verschiedene Persönlichkeiten geehrt, die sich um das Ansehen der Ärzteschaft in Baden- Württemberg und darüber hinaus verdient gemacht haben: In Südbaden zeichnete Kammerpräsident Dr. Gerhard Schade vier Kolleginnen und Kollegen mit der Albert-Fraenkel-Plakette aus, die sich ehrenamtlich im Ausland um die medizinische Versorgung der Bevölkerung kümmern: Dr. Beate Ringwelski aus Lenzkirch und Dr. Walter Ott aus Feldberg sind für die Organisation Ärzte für die Dritte Welt aktiv und haben bei zahlreichen Auslandseinsätzen ihre ganze berufliche Erfahrung, Herzlichkeit und Menschlichkeit eingebracht, Dr. Günter Zabel aus Schopfheim betätigt sich seit 1987 bei Interplast Germany und hat mit viel Kraft und Energie zahllose schwerverletzte Patienten erfolgreich im Ausland operiert. Dr. Miriam Beer aus Konstanz arbeitet seit der Tsunami-Katastrophe vier- bis fünfmal pro Jahr für jeweils zwei Wochen als Augenärztin auf Sri Lanka (die Verleihung dieser Plakette wird wegen eines Einsatzes von Dr. Beer zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt). In der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg zeichnete Kammerpräsident Dr. Klaus Baier zwei Kollegen mit der Ehrennadel seines Hauses aus, die sich langjährig berufspolitisch zum Wohle aller Ärztinnen und Ärzte engagiert hatten: Dr. Volker Stechele aus Heilbronn war Delegierter der Vertreterversammlung und bis 1994 Mitglied des Vorstandes der Bezirksärztekammer, und Dr. Hanns-Joachim Schmidt aus Weilheim war von 1999 bis 2007 Ärzteschaftsvorsitzender in Nürtingen. In der Bezirksärztekammer Südwürttemberg ehrte Kammerpräsident Dr. Michael Datz drei Persönlichkeiten mit der Wilhelm-Griesinger- Medaille, die sich in besonderem Maße um die regionale palliativmedizinische Versorgung verdient gemacht haben: So ist es Dr. Regine Mayer-Steinacker aus Ulm zu verdanken, dass den sterbenden Patienten in Ulm ein Rahmen zu einem Sterben in würdiger Umgebung mit hoch ambitionierten Fachkräften und voller Nächstenliebe geboten wird. Stephanie Rapp, ebenfalls aus Ulm, engagierte sich maßgeblich für den Aufbau eines umfassenden Palliativ-Netzwerkes in der Zusammenarbeit zwischen den Universitätskliniken, dem Tumorzentrum Ulm, den niedergelassenen Fachkollegen, der Brückenpflege, einem in palliative care geschulten Pflegedienst und dem Hospiz-Verein Ulm. Dr. Siegmar Mende aus Ravensburg war maßgeblich am Aufbau eines Palliativ-Home-Care Teams beteiligt und ist Mitbegründer der Hospizgruppe Ravensburg. Dr. Christoph Rosset Arztrecht Joachim Merz Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger Fachanwalt für Steuerrecht OE Schwarzwaldstraße Freiburg i. Br. Telefon (07 61) Telefax (07 61) info@kanzlei-rosset.de Südwürttemberg: Dr. Mayer-Steinacker, Kammerpräsident Dr. Datz, S. Rapp, Dr. Mende Rosset, Merz & Lamster Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u.a. Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte Praxiskauf und -verkauf KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso Berufshaftpflicht Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u. a. -Verträge Martin Lamster Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Gerrit Tubbesing Fachanwalt für Familienrecht Mediator; zert. Testamentsvollstrecker Anzeige Rosset.indd 1 ÄBW :42:09 Uhr

8 Kammern und KV Wettbewerbs- und berufsrechtliche Aspekte Kooperationen in der Ärzteschaft RA Dr. Jochen Baier Der Autor ist Rechtsanwalt im Stuttgarter Büro der Sozietät Thümmel, Schütze & Partner, Urbanstraße 7, Stuttgart, Telefon (07 11) , tsp-law.com Modernisierung und mehr Markt im Gesundheitswesen erfordern auch neue Kooperationsformen ärztlicher Berufsausübung, die sofort an wettbewerbs-, steuerrechtliche- und berufsrechtliche Grenzen stoßen. Seit den 80er Jahren haben sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowohl für niedergelassene als auch ambulant tätige Ärzte und Krankenhäuser verschlechtert. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftszweigen sehen sich die Leistungserbringer im Gesundheitswesen bei stetig steigenden Kosten unzähligen Kostendämpfungsmaßnahmen des Gesetzgebers ausgesetzt. Darüber hinaus müssen die Leistungserbringer im Spannungsfeld zwischen einer stark reglementierten Einnahmenseite einerseits (zum Beispiel Budgetierung, Fallpauschalen, Sonderentgelte) und den stetig steigenden Kosten (zum Beispiel Betriebs- und Personalkosten) andererseits im Wettbewerb mit anderen Leistungserbringern agieren. Dabei muss die Versorgung der Patienten ausreichend und zweckmäßig sein, dürfen die Leistungen der Leistungserbringer das notwendige Maß nicht überschreiten, müssen aber in der fachlich gebotenen Qualität sowie KVBW wählt 2010 Am 31. Dezember kommenden Jahres endet die Amtsperiode der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), daher wird im Jahre 2010 für die Amtsperiode 2011 bis 2016 eine neue Vertreterversammlung gewählt. Zeitgleich mit der Wahl zur Vertreterversammlung finden im Jahr 2010 erstmals die Wahlen der Bezirksbeiräte für die jeweiligen Bezirksdirektionen statt. In ihrer Publikation ergo, Ausgabe 4/2009, hat die KVBW jetzt ausführliche Informationen über den Ablauf der Wahlen sowie einen Terminplan veröffentlicht. nach den der Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß 12 Abs. 1, 70 Abs. 1 Satz 2, 106 SGB V unterliegenden Maßstäben erbracht werden. Zu guter Letzt wollen auch noch die Gesetze des Marktes mit großzügigem Leistungsanspruch berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund ist es für die Leistungserbringer im Gesundheitswesen mehr denn je unumgänglich, Kosteneinsparungspotenziale zu erkennen und konsequent zu nutzen. Eine Möglichkeit, dem Kostendruck zu begegnen und im Wettbewerb mit anderen Leistungserbringern bestehen zu können, stellt die Effizienz steigernde Nutzung von Größenvorteilen dar. Derartige Skaleneffekte lassen sich wohl eher durch die Eingehung von Kooperationen zwischen Leistungserbringern realisieren als in den althergebrachten Praxisformen. Praxisrelevant sind dabei insbesondere 1. die Möglichkeit zur Gründung von überörtlichen fachübergreifenden Teilgemeinschaftspraxen, 2. die Kooperation von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern im Rahmen der präund poststationären Behandlung von Patienten gemäß 115a SGB V, 3. die Grenzen der Kooperation zwischen Vertragsärzten und anderen Leistungserbringern von Heil- und Hilfsmittelleistungen gemäß 128 SGB V (sogenannte Heil- und Hilfsmittelkooperationen) und 4. die Gründung von Ärztenetzen. Trotz der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts sind im Rahmen von Kooperationen zwischen Ärzten oder zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Heil- und Hilfsmittelberufe zahlreiche rechtliche Hürden zu nehmen und Fußangeln zu beachten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf das im Rahmen der Gründung von Teilgemeinschaftspraxen besonders relevante Verbot der Zuweisung gegen Entgelt hinzuweisen. Außerdem ist spätestens seit der Novellierung von 69 SGB V durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 15. Dezember 2008 sowie den spektakulären Vergabenachprüfungsverfahren hinsichtlich des Abschlusses von Rabattverträgen nach 130 a Abs. 8 SGB V allgemein anerkannt, dass das nationale und europäische Wettbewerbsrecht grundsätzlich auch auf Kooperationen zwischen Leistungserbringern im kassenärztlichen Bereich Anwendung findet. Dies gilt erst recht im privatärztlichen Bereich, da Kooperationen zwischen den Leistungserbringern dort insbesondere nicht den Beschränkungen der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (zum Beispiel 33 Ärzte-ZV) unterliegen. Aufgrund dieses größeren unternehmerischen Spielraums sind die Leistungserbringer im privatärztlichen Bereich einem noch größeren Wettbewerb ausgesetzt, mithin erst recht als wirtschaftlich tätige Einheiten und damit als Unternehmen und Normadressaten des Wettbewerbsrechts zu betrachten. Daneben sind bei der Strukturierung von Kooperationen zwischen 516 ÄBW

9 Kammern und KV Anzeige Bessere antientzündliche Therapie führt zu weniger Symptomen Leistungserbringern im Gesundheitswesen stets steuer-, berufs- und im Falle von Kooperationen zwischen Krankenhäusern krankenhausrechtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Die Konsequenzen eines Verstoßes speziell gegen wettbewerbs- und berufsrechtliche Vorschriften sind nicht zu unterschätzen. Ganz abgesehen von drohenden Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Berufsgerichtsverfahren führt ein Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen gemäß Art. 81 Abs. 2 EG-Vertrag, Art. 82 EG-Vertrag i. V. m. 134 BGB, 1 GWB zur Nichtigkeit bzw. im Falle von fusionskontrollpflichtigen, aber nicht genehmigten Zusammenschlüssen gemäß 41 Abs. 1 Satz 2 GWB zur schwebenden Unwirksamkeit der diese Vorschriften verletzenden Vereinbarungen. Ebenfalls zur Nichtigkeit der betroffenen Vereinbarung führt ein Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften, die größtenteils ebenfalls als Verbotsgesetze im Sinne von 134 BGB angesehen werden. Nicht zuletzt können daher gute unternehmerische Ideen schon aus steuerrechtlichen Erwägungen heraus zum wirtschaftlichen Scheitern verurteilt sein, sodass eine geplante Kooperation stets mit im Steuerrecht qualifizierten Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern abgestimmt werden sollte. Aufgrund der großen Komplexität dieser Thematik, der damit verbundenen Chancen und Risiken sowie der Notwendigkeit, nichtärztliche Spezialisten mit einzubinden, soll die im Rahmen der MEDIZIN 2010 auf der Neuen Messe Stuttgart angebotene Vortragsund Diskussionsveranstaltung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg mit dem Thema Kooperationen in der Ärzteschaft unter Berücksichtigung wettbewerbs- und berufsrechtlicher Aspekte die Gelegenheit zu einem interdisziplinären Gedankenaustausch eröffnen. Onlinesucht RA Dr. Jochen Baier Stuttgart Rund 3 Prozent der 15-jährigen Jungen und 0,3 Prozent der gleichaltrigen Mädchen gelten als computerspielabhängig, weitere 4,7 Prozent der Jungen und 0,5 Prozent der Mädchen werden als gefährdet eingestuft. Mit dieser Problematik hat sich der Ausschuss Suchtmedizin der Landesärztekammer Baden-Württemberg bei seinem viel beachteten Symposium Macht das Internet unsere Kinder krank? auseinandergesetzt. Ab sofort können die Vorträge der Tagung im Internetauftritt der Kammer nachgelesen werden: (Fortbildung/Fortbildungskurse der LÄK) ÄBW SGA-2007-D J Inhalative Steroide blockieren steroidsensitive Mediatoren wirken antientzündlich blockiert Leukotriene wirkt antientzündlich wirkt antikonstriktiv SINGULAIR SINGULAIR mini 4 mg Granulat/SINGULAIR mini 4 mg Kautabletten/ SINGULAIR junior 5 mg Kautabletten/SINGULAIR 10 mg Filmtabletten Wirkstoff: Montelukast. Zusammensetzung: Arzneilich wirksame Bestandteile: SINGULAIR mini 4 mg Granulat: 1 Beutel Granulat enthält Montelukast- Natrium, entsprechend 4 mg Montelukast. 1 SINGULAIR mini 4 mg Kautablette enthält Montelukast-Natrium entsprechend 4 mg Montelukast; 1 SINGULAIR junior 5 mg Kautablette enthält Montelukast-Natrium entsprechend 5 mg Montelukast; 1 SINGULAIR 10 mg Filmtablette enthält Montelukast-Natrium entsprechend 10 mg Montelukast. Sonstige Bestandteile: SINGULAIR mini 4 mg Granulat: Mannitol, Hyprolose (E 463) und Magnesiumstearat. SINGULAIR mini 4 mg Kautabletten: Mannitol, Mikrokristalline Cellulose, Hyprolose (E 463), Eisen(III)-oxid rot (E 172), Croscarmellose-Natrium, Kirsch-Aroma, Aspartam (E 951) und Magnesiumstearat. SINGULAIR junior 5 mg Kautabletten: Mannitol, Mikrokristalline Cellulose, Hyprolose (E 463), Eisen(III)-oxid rot (E 172), Croscarmellose-Natrium, Kirsch-Aroma, Aspartam (E 951), Magnesiumstearat. SINGULAIR 10 mg Filmtabletten: Mikrokristalline Cellulose, Lactose Monohydrat (89,3 mg), Croscarmellose-Natrium, Hyprolose (E 463), Magnesiumstearat. Filmüberzug: Hypromellose, Hyprolose (E 463), Titandioxid (E 171), Eisen (III)-oxid rot (E 172), Eisenoxidhydrat (E 172), Carnaubawachs. Anwendungsgebiete: Als Zusatzbehandlung bei Patienten ab 6 Monaten mit leichtem bis mittelgradigem persistierenden Asthma, das mit einem inhalativen Kortikoid nicht ausreichend behandelt und das durch die bedarfsweise Anwendung von kurzwirksamen β-sympathomimetika nicht ausreichend unter Kontrolle gebracht werden kann. Zur Prophylaxe der belastungs induzierten Bronchokonstriktion (Belastungsasthma) bei Patienten ab 2 Jahren. 4-mg-Granulat/4-mg und 5-mg Kautabletten: SINGULAIR kann auch eine Behandlungsalternative zu niedrig dosierten inhalativen Kortikoiden bei Patienten zwischen 2 und 14 Jahren mit leichtem persistierenden Asthma sein, die in letzter Zeit keine schwerwiegenden, mit oralen Kortikosteroiden zu behandelnden Asthmaanfälle hatten und zeigten, dass sie nicht imstande sind, inhalative Kortikosteroide anzuwenden. 10-mg- Filmtabletten: Bei den Patienten ab 15 Jahren, für die SINGULAIR bei Asthma angezeigt ist, können SINGULAIR 10 mg Filmtabletten auch die Symptome einer saisonalen allergischen Rhinitis lindern. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile dieser Arzneimittel. Warnhinweis: Die 10-mg Filmtabletten enthalten Laktose (89,3 mg). Die 4-mg-Kautabletten und die 5-mg- Kautabletten enthalten Aspartam (1,2 mg bzw. 1,5 mg). Nebenwirkungen: Folgende Nebenwirkungen wurden in klinischen Studien bei Asthmapatienten häufig ( 1/100, < 1/10) und häufiger als unter Plazebo berichtet: Kinder 6 Monate 2 Jahre: Hyperaktivität, Asthma, Diarrhö, ekzematöse Dermatitis, Ausschlag. Kinder 2 5 Jahre: Bauchschmerzen und Durst. Kinder 6 14 Jahre: Kopfschmerzen. Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren: Kopfschmerzen und Bauchschmerzen. Folgende Nebenwirkungen wurden nach Markteinführung berichtet: erhöhte Blutungsneigung; Überempfindlichkeitsreaktio nen einschließlich Anaphylaxie und eosinophile Leberinfiltrate; verändertes Träumen einschließlich Alpträume, Halluzinationen, Schlaflosigkeit, Reizbarkeit, Angstgefühle, Ruhelosigkeit, Agitation einschließlich aggressives Verhalten und Tremor, Depression, suizidales Denken und Verhalten (Suizidalität) in sehr seltenen Fällen; Schwindel, Benommenheit, Parästhesie/Hypästhesie, Krampfanfälle; Palpitationen; Epistaxis; Diarrhö, Mundtrockenheit, Dyspepsie, Übelkeit, Erbrechen; Erhöhung der Serum-Transaminasen (ALT [GPT] und AST [GOT]), cholestatische Hepatitis; Angioödem, Bluterguss, Urtikaria, Juckreiz, Exanthem, Erythema nodosum, Arthralgie, Myalgie einschließlich Muskelkrämpfe; Schwäche/Müdigkeit, Unwohlsein, Ödeme; Pyrexie. Sehr selten wurde bei Asthmatikern während der Behandlung mit Montelukast über das Auftreten eines Churg-Strauss- Syndroms berichtet. Hinweis für Verkehrsteilnehmer: Es ist nicht zu erwarten, dass SINGULAIR die Fahrtüchtigkeit eines Patienten bzw. seine Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt. Allerdings wurde sehr selten von einzelnen Patienten über Benommenheit oder Schwindel berichtet. Verschreibungspflichtig. Stand: 06/2009 Weitere Informationen enthalten die Fach- und die Gebrauchsinformationen, deren aufmerksame Durchsicht wir empfehlen. DIECKMANN ARZNEIMITTEL GMBH Lindenplatz 1, Haar Postanschrift: Postfach 1202, Haar Mitvertrieb: MSD SHARP & DOHME GMBH, Haar MSD CHIBROPHARM GMBH, Haar CHIBRET PHARMAZEUTISCHE GMBH, Haar VARIPHARM ARZNEIMITTEL GMBH, Haar

10 Kammern und KV Neue Notfalldienstordnung für Südbaden Dr. med. Christoph Graf Der Autor ist Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südbaden und Mitglied der Notfalldienstkommission der KVBW, Bezirksdirektion Freiburg. Anzeige Am 7. November 2009 hat die Vertreterversammlung (VV) der Bezirksärztekammer Südbaden eine neue Notfalldienstordnung (NF- DO) verabschiedet (siehe Seite 541 in dieser Ausgabe). Die hierfür notwendigen Hintergründe wurden durch die Fusion der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) bekannt. Zudem gab es für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen am 6. Februar 2008 ein richtungsweisendes Urteil des Bundessozialgerichts (BSG Az.: B 6 KA 13/06 R), welches neben den Pflichten des Vertragsarztes zur Teilnahme am allgemeinen Notdienst auch explizit auf einzelne Passagen unserer Berufsordnung eingeht und somit, zumindest bezüglich dieser Aussagen, für die Vertrags- und die privatärztlichen Kollegen Bedeutung hat. In Südbaden praktizieren im ambulanten Bereich zurzeit 427 Ärztinnen und Ärzte (im Weiteren Ärzte) privatärztlich. Dementsprechend ist es nicht möglich, hier einen eigenen und flächendeckenden Notfalldienst zu organisieren. Um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten, orientiert sich die neue NFDO an den Organisationsstrukturen der KORTE RECHTSANWÄLTE Achtung: Fristablauf für Sommersemester zum Teil schon Mitte Januar! KVBW, an unserer Berufsordnung (BO) und an den für alle Ärzte gültigen Aussagen des Urteils des BSG. Der Notdienst ist eine der ursprünglichsten, wichtigsten und sensibelsten ärztlichen Tätigkeiten für die Bevölkerung. Dies nimmt der Vorstand der Bezirksärztekammer Südbaden sehr ernst und wird im Rahmen seiner Vorstandsarbeit die hierzu notwendigen Entscheidungen fällen. Wir haben bewusst keine Kommission o. ä. gebildet, sondern sehen dies als Vorstandsaufgabe an. Es ergeben sich jedoch einige Grundsätze, auf die ich kurz eingehen möchte. Eine Befreiung vom Notfalldienst ist nur möglich, wenn ein gesundheitlicher oder vergleichbarer schwerwiegender Grund vorliegt und die Bestellung eines Vertreters aus wirtschaftlichen Gründen nicht zugemutet werden kann. Das alleinige Vorliegen einer Krankheit oder eines Gebrechens ist nicht Grund genug, eine Befreiung auszusprechen. Für uns Ärzte sicherlich schwer nachvollziehbar, ist dies jedoch ausdrücklich in der Urteilsbegründung des BSG- Urteils so erwähnt. Dementsprechend wurde die Passage in unserer neuen Notfalldienstordnung aufgenommen ( 8, Abs. 1). Etwas im Gegensatz hierzu steht in der BO ( 26 Abs. 1) nur die körperliche Behinderung als Befreiungsgrund. Inwieweit bei Privatärzten hier künftig die aktuellere Rechtsprechung des BSG oder die Aussage der BO zur Anwendung kommen wird, muss die Zukunft zeigen. Bei Vertragsärzten ist durch das BSG-Urteil die Sachlage geklärt. Die Nichterfüllung der Fortbildungspflicht gemäß 30 Abs. 1 Heilberufe-Kammergesetz und 26 Abs. 4 unserer BO (Verpflichtung zur Fortbildung für den Notfalldienst) kann keinen Grund zur Befreiung darstellen, stellt sie doch einen Verstoß gegen die BO dar. Der Notfalldienst soll regelhaft vom Praxissitz aus geleistet werden. Sollte dieser nicht die notwendige Infrastruktur aufweisen (Liege, Warteraum, usw.), so entbindet auch diese Tatsache nicht von der Teilnahme am Notfalldienst. Zu all diesen Punkten erklärt das BSG in seiner Begründung auf Seite 7, Pkt. 16 wörtlich: die Ableistung des Notdienstes in eigener Person von ihm (dem Kläger, Anm. d. Autors) niemals verlangt wurde und auch jetzt nicht verlangt wird. In der Ausübung bedeutet dies, dass die vorgesehene mindeste Beschwernis des Arztes die Organisation einer Vertretung ist. Insofern bedeutet eine Befreiung vom Notfalldienst eigentlich eine Befreiung von der Organisation eines Vertreters. Grundsätzlich gilt aber bei allen Fragen das Subsidiaritätsprinzip. Sollte sich eine Notfalldienstgemeinschaft einig sein, beispielsweise über die Nicht-Einteilung eines körperlich behinderten Arztes im Dienstplan ohne offizielle Befreiung, so wird hier weder die Notfalldienstkommission der KVBW noch der Vorstand der Bezirksärztekammer Südbaden etwas dagegen einwenden. Eine einzelne Gegenstimme aus der Dienstgemeinschaft hebelt aber solche lokalen Regelungen aus und die entsprechend zuständigen Stellen werden sich der Frage annehmen müssen. Hier sollten in erster Linie Kollegialität, innerärztliche Kommunikation und Absprache und der gesunde ärztliche Verstand zum Tragen kommen. Erst in zweiter Linie sollte die wortwörtliche Auslegung von Regelungen und Vorschriften notwendig werden. Dr. med. Christoph Graf 518 ÄBW

11 Kammern und KV Vertreterversammlung der KVBW Von einem schlechten Tag sprach Dr. Birgit Clever, Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), in ihren einleitenden Worten zur 35. Sitzung am 2. Dezember (kurz vor Drucklegung dieser Ausgabe). Denn aus den Beschlüssen der letzten Vertreterversammlung zur Bereinigung sei im Ergebnis nichts, gar nichts geworden. Zur Erinnerung: Strittig war im Oktober gewesen, nach welchem Berechnungsalgorithmus die Gesamtvergütung um den Teil der Leistungen gekürzt wird, der im Rahmen des Hausärztevertrages (HzV) erbracht wurde. Am Ende der hitzigen Debatte hatte die Vertreterversammlung den Vorstand mit knapper Mehrheit beauftragt, die Abrechnung des ersten Quartals 2009 für die am hausärztlichen Versorgungsbereich teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte nach einem vorgegebenen Modus neu zu berechnen. Im Nachhinein bescheinigte das Sozialministerium Baden-Württemberg dem Vorstand, dass die Vorgehensweise der KVBW bei der Budgetbereinigung nicht zu beanstanden gewesen sei. Insbesondere die einschlägigen Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA), aber auch sonstige fachliche Argumente ließen die stattgehabte Bereinigung vertretbar erscheinen, hieß es. Ferner wurde klargestellt, dass die Änderung des Berechnungsmodus für die Regelleistungsvolumina einer einheitlichen und gemeinsamen Vereinbarung zwischen KVBW und Kassen bedarf. Anfang November wurde eine Entscheidung des Vorstandes bekannt, zunächst den Beschluss des EBA am 1. Dezember abzuwarten, der zur Bereinigungsformel eine Richtungsentscheidung treffen wollte. In der Vertreterversammlung tags darauf teilte Frau Dr. Clever mit, dass der EBA keine Entscheidung getroffen und sich vertagt hatte. Der KVBW-Vorstand schlug vor, den neuerlichen EBA-Termin abzuwarten, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Engagierte Wortgefechte machten die tiefen Gräben innerhalb der Vertreterversammlung deutlich: Die einen warfen dem Vorstand vor, die HzV-Teilnehmer systematisch zu benachteiligen, andere fürchteten, dass der Hausarztvertrag nach 73 b über die Bereinigung auch die Vergütung der Fachärzte berühren könnte. Schließlich forderte die Vertreterversammlung den Vorstand mit deutlicher Mehrheit auf, den bisherigen Beschluss zur Bereinigung umgehend umzusetzen. Ergänzend fassten die Vertreter mit zwei Dritteln aller Stimmen folgende Resolution: Die Vertreterversammlung der KVBW sieht mit großer Sorge, welche Auswirkungen der HzV-Vertrag für die KVBW und deren Vertragsärzte hat. Es wurde bereits ein Beschluss gefasst, dass nicht teilnehmende Ärzte nicht schlechter gestellt werden dürfen. Das zuletzt von der VV beschlossene Bereinigungsverfahren in Verbindung mit den momentan gültigen Bestimmungen zur Berechnung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) darf nicht dazu führen, dass in Zukunft alle Ärzte die Selektivverträge mit finanzieren. Das Verfahren, wie die MGV zu bestimmen ist, muss daher überarbeitet werden. Die Vertreterversammlung fordert den Vorstand der KVBW daher auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass durch entsprechende Bereinigungsverfahren und Änderungen der MGV-Berechnungen auch künftig an den Selektivverträgen nicht teilnehmende Ärzte nicht belastet werden. Ferner lehnte die Vertreterversammlung die Einführung der geplanten Codierrichtlinien entschieden ab. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass anstelle eines Bürokratieabbaus ein Bürokratiemonstrum aufgebaut werde, das in keiner Weise im Verhältnis zum erhoffen Nutzen stehe. Eine weitere Entschließung rief den Vorstand dazu auf, vor Abschluss einer Richtgrößenvereinbarung 2010 die grundlegenden Inhalte in der Vertreterversammlung zu diskutieren. Weiterer Beratungspunkt der Vertreterversammlung war der Haushalt der KVBW, der in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt wurde. Ferner verabschiedete sich Dr. Richard Barabasch aus Muggensturm als Vertreterversammlungs-Mitglied, da er den Einzugsbereich der KVBW verlässt; sein Nachfolger ist Dr. Horst Baumann aus Neudorf. Da nicht alle Tagesordnungspunkte erschöpfend abgearbeitet werden konnten, wird sich die Vertreterversammlung in einer Sondersitzung Mitte Dezember unter anderem mit der Konvergenz, dem Rettungsschirm und den weiterhin drohenden Mittelabflüssen aus Baden-Württemberg befassen. Aushangpflichtige Gesetze Aushangpflichtige Gesetze müssen vom Arbeitgeber veröffentlicht und den Mitarbeitern an geeigneter Stelle, beispielsweise am Schwarzen Brett, zugänglich gemacht werden. Wer sich daran hält, erfüllt nicht nur die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Fürsorgepflicht, sondern kann so auch Geldbußen und etwaige Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers vermeiden. Publikationen mit den einschlägigen Vorschriften (Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Jugendarbeitsschutz, Arbeitszeit, Teilzeit und Befristung, Elternzeit, Entgeltfortzahlung, Gleichbehandlung, Kündigungsschutz, Mutterschutz, Urlaub etc.) sind im Buchhandel erhältlich. Die wichtigsten Bestimmungen sind jetzt auch online im Internetauftritt der Landesärztekammer Baden-Württemberg einsehbar: (Themen A-Z/Arzt und Recht). OE ÄBW

12 Kammern und KV Matthias Felsenstein Erstmalig bis 31. Dezember 2010: Fortbildungsnachweis für Fachärzte im Krankenhaus Antragsannahme und Informationen vom 29. bis 31. Januar auf der MEDIZIN 2010 Gemäß 137 Sozialgesetzbuch V (SGB V), Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung, fasst der Gemeinsame Bundesausschuss (GbA) gemäß Absatz 3 Nummer 1 für zugelassene Krankenhäuser auch Beschlüsse über die im Abstand von fünf Jahren zu erbringenden Nachweise über die Erfüllung der Fortbildungspflichten der Fachärzte. Am 1. Januar 2006 trat die Vereinbarung des GbA zur Fortbildung der Fachärzte im Krankenhaus in Kraft. Bereits am 29. April 2009 wurde eine Neufassung gültig nun unter der Rubrik Regelungen zur Fortbildung im Krankenhaus, die jetzt neben den Fachärzten auch die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten umfasst. Die Regelungen gelten für Fachärzte, die in nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern tätig sind ( fortbildungsverpflichtete Personen ). Diese müssen innerhalb von fünf Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen, die nach Anerkennung entsprechend dem Fortbildungszertifikat der Ärztekammern mit insgesamt 250 Fortbildungspunkten bewertet wurden. Von diesen müssen mindestens 150 Punkte durch fachspezifische Fortbildung erworben worden sein. Unter fachspezifischer Fortbildung sind Fortbildungsinhalte zu verstehen, die dem Erhalt und der Weiterentwicklung der fachärztlichen Kompetenz dienen. Die Unterscheidung zwischen fachspezifischer und sonstiger Fortbildung trifft der Arzt selbst; die Unterscheidung ist durch den Ärztlichen Direktor schriftlich zu bestätigen. Die Nachweise sind dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses vorzulegen, in dem der Arzt nach Ablauf der Fünfjahresfrist tätig ist. Der Ärztliche Direktor hat die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung nach diesen Regelungen zu überwachen und zu dokumentieren. Die Krankenhausleitung belegt die Fortbildung der fortbildungsverpflichteten Personen durch einen vom Ärztlichen Direktor erstellten Bericht. In dem alle zwei Jahre zu erstellenden strukturierten Qualitätsbericht nach 137 Absatz 3 Nummer 4 SGB V ist anzugeben, in welchem Umfang die Fortbildungspflichten erfüllt wurden. Die Nachweise sind im Krankenhaus in geeigneter Form öffentlich bekannt zu machen. Für alle Fachärzte, die am 1. Januar 2006 bereits als Fachärzte tätig waren, hat der Nachweis bis zum 31. Dezember 2010 zu erfolgen, für alle anderen ist der im Vertrag mit dem Krankenhaus bestimmte erste Arbeitstag für den Beginn des 5-Jahreszeitraumes maßgeblich bzw. für bereits im Krankenhaus tätige, mit dem Datum der Facharztanerkennung. Der einfachste Weg zur Erlangung des Zertifikates ist die Dokumentation der Nachweise und die Antragsstellung über das Fortbildungskonto, das über die Homepage der LÄK eröffnet und verwaltet wird. Vom 29. bis 31.Januar stehen Mitarbeiter der Landesärztekammer Baden-Württemberg auf der MEDIZIN 2010 in Stuttgart für Fragen und zur Entgegennahme von Zertifikatsanträgen bereit. Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Landesärztekammer unter (Fortbildung/Zertifizierte Fortbildung/ Fortbildungskonto/Übersicht Fortbildungspflicht). Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Landesärztekammer (Telefon: (07 11) oder -58). Matthias Felsenstein Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Landesärztekammer Baden-Württemberg Impfung gegen die Neue Grippe Seit dem 26. Oktober können sich die Bürger in Baden-Württemberg gegen die Neue Grippe A H1/N1 impfen lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung und die Landesärztekammer hatten zuvor mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales Vereinbarungen zur Durchführung der Impfung gegen die Neue Grippe in den Arztpraxen geschlossen. Die Impfung ist für die Bürger wie auch für die Ärzte freiwillig. Vertragsarztpraxen, die grundsätzlich zur Impfung bereit sind, können im Internet unter und mittels Suchmaske recherchiert werden. Ein ähnliches Angebot besteht beim Deutschen Hausärzteverband, Landesverband Baden-Württemberg ( in Listenform. 520 ÄBW

13 Fortbildung Update: Neue Influenza A/H1N1 Epidemiologie Bis 15. November 2009 meldeten über 206 Länder laborbestätigte Fälle von pandemischer Influenza H1N1, darunter über 6770 Todesfälle [WHO]. In Europa berichten 12 Länder, darunter Deutschland, über sehr hohe oder hohe Aktivität Influenza-ähnlicher oder akuter Atemwegs-Erkrankungen, weitere 14 Länder über mittlere Aktivität. In einigen Ländern sind die Zahlen wieder rückläufig [ECDC]. In den USA scheint der Erkrankungsgipfel weitgehend überschritten, in Kanada steigen die Zahlen noch an. In Baden-Württemberg wurden seit April 2009 insgesamt Influenza-Fälle gemeldet. Seit Mitte Oktober ist ein starker Anstieg zu verzeichnen. Fälle von Influenza B oder Influenza A/H3N2 werden zurzeit nicht beobachtet. Allein in der 46. KW wurden 5543 Meldungen übermittelt (Stand ). Meldepflicht für Todesfälle bei Influenza Seit 14. November 2009 gilt eine ärztliche Meldepflicht für Todesfälle, wenn im zeitlichen Zusammenhang eine Infektion mit Neuer Influenza H1N1 nachgewiesen wurde. Verdachts- und Erkrankungsfälle sind nicht mehr meldepflichtig. Die Labor- Meldepflicht für Influenza-Erregernachweise besteht fort und gilt auch für Influenza-Schnelltests. Influenza-Impfung Bis Ende November wurden in Baden-Württemberg 1,18 Millionen Dosen Pandemrix ausgeliefert. Meldungen über Impfreaktionen entsprechen bisher ebenso wie in anderen europäischen Ländern dem erwarteten Profil. Aktuelle Daten unter Fragen aus der Impfpraxis Chargennummer des Impfstoffs: Die Behältnisse für Antigen und Adjuvans des Impfstoffs tragen jeweils eigene, unterschiedliche Chargennummern. Die eigentliche Chargennummer des gebrauchsfertigen Impfstoffs, also der Mischung aus Antigen und Adjuvans, wird als Aufkleber für das Impfdokument mitgeliefert. Dunkle Partikel in der Impfstofflösung (Einzelbeobachtungen): Vor dem Vermischen müssen Adjuvans und Antigen unbedingt auf Raumtemperatur gebracht werden. Bei niedriger Temperatur ist der Gummistopfen verhärtet, sodass beim Durchstechen mit der Kanüle eventuell Partikel ausgestanzt werden können. Impfstoff deshalb anweisungsgemäß aufbereiten und wie üblich vor dem Aufziehen inspizieren! Pandemische vor saisonaler Influenza-Impfung: Sind bei einer Person beide Impfungen angezeigt, sollen diese aber nicht gleichzeitig verabreicht werden, dann sollte aktuell zuerst gegen Neue Influenza geimpft werden. Impfung von Marcumar-Patienten: Eine Stellungnahme des Paul-Ehrlich- Instituts lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor; Nachschau empfohlen unter Eigenschutz und Patientenschutz Die Impfung gegen Neue Influenza sollte bei Beschäftigten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege mit Kontakt zu Patienten oder infektiösem Material sofort begonnen werden [STIKO]. Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene hat sich dieser Empfehlung mit einem Impfappell an alle Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen nachdrücklich angeschlossen. Die Schutzimpfung dient sowohl dem Eigenschutz als auch dem Schutz der anvertrauen Patienten sowie der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des medizinischen Personals. Intensivpatienten und immunsupprimierte Patienten sind durch die Grippeinfektion lebensbedrohlich gefährdet. Wegen der H1N1-Erkrankung von Mitarbeitern mussten bereits für bis zu 1 Woche Intensivstationen geschlossen werden. Die DGKH empfiehlt, dass Besucher Risikopatienten nur noch mit angelegtem chirurgischem Mund-Nasen-Schutz besuchen dürfen. Sofern Mitarbeiter noch keinen Impfschutz haben (etwa 1 2 Wochen nach Impfung), sollen auch sie bei Betreten von Patientenzimmern mit Risikopatienten einen Mund-Nasen-Schutz tragen [DGKH]. Weitere Entwicklung Mit dem Gipfel der aktuellen Pandemiewelle ist im Dezember 2009 zu rechnen. Unklar bleibt, ob sich die Pandemiewelle protrahiert, und in welchem Umfang mit saisonaler Influenza-Aktivität zu rechnen ist. Letztere hat ihren Gipfel üblicherweise zwischen Januar und März. Weiteren Influenza-Erkrankungen sollte durch Impfungen entgegengewirkt werden. Hierzu gehört auch der dringende Appell an alle Ärzte, sich impfen zu lassen und so den Eigenschutz mit dem Schutz der anvertrauten Patienten zu verbinden. Eine aktualisierte Empfehlung der Ständigen Impfkommission lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor, wir empfehlen Nachschau unter Günter Pfaff, Isolde Piechotowski Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg, Stuttgart Dr. Günter Pfaff, Dr. P.H. Dr. Isolde Piechotowski Impfungen durch Betriebsärzte Im Zusammenhang mit der Impfaktion zur Schweinegrippe wurde die Frage an die Landesärztekammer Baden- Württemberg herangetragen, ob Betriebsärzte impfen dürfen. Der Vorstand der Landesärztekammer hat sich in seiner Entscheidung von der neuen Weiterbildungsordnung leiten lassen, nach der das Impfwesen zu den allgemeinen Weiterbildungsinhalten gehört. Jeder Arzt erwirbt also im Rahmen seiner fachärztlichen Weiterbildung Impfkenntnisse; Impfungen durch Betriebsärzte sind demnach zulässig. ÄBW

14 Fortbildung Bei erhöhten Leberwerten und Risikogruppen auch auf HBV-Infektion testen Chronische Hepatitis B unterschätzt und unterdiagnostiziert Priv.-Doz. Dr. Martina Müller-Schilling Priv.-Doz. Dr. Martina Müller-Schilling Abteilung Innere IV, Hepatologie und Gastroenterologie, Medizinische Klinik (Krehl-Klinik) Im Neuenheimer Feld 410, Heidelberg Telefon ( ) Fax ( ) Martina_ Mueller-Schilling@ med.uni-heidelberg.de Als eine oft symptomfreie Erkrankung bleibt Hepatitis B bei den Betroffenen lange Zeit unerkannt. Unbehandelt kann eine chronische Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus (HBV) zu Leberzirrhose und hepatozellulärem Karzinom (HCC) führen. Wird sie jedoch rechtzeitig erkannt, kann die Krankheitsprogression mithilfe antiviraler Therapien gestoppt und eine Schädigung der Leber zum Teil sogar rückgängig gemacht werden. Insbesondere bei erhöhten Leberwerten oder Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen sollte deshalb eine eventuelle Hepatitis-B-Virusinfektion abgeklärt werden. Prävalenz der Hepatitis-B- Virusinfektion In Europa liegt die Zahl der chronischen Hepatitis-B-Fälle bei etwa 15 Millionen. Häufigster Übertragungsweg sind sexuelle Kontakte mit Infizierten, weitere sind Geburt (bei HBV-positiver Mutter), unsterile Nadeln und offene Wunden. Trotz Empfehlungen für einen besseren Umgang mit Hepatitis B in Deutschland Eine Hepatitis-B-Expertengruppe unter Vorsitz von Dr. Thomas Ulmer, Mitglied des Europäischen Parlamentes, und Silvia Schmidt, Mitglied des Deutschen Bundestages, hat im Januar Empfehlungen für einen besseren Umgang mit Hepatitis B in Deutschland herausgegeben. Diese politischen Empfehlungen umfassen die Bereiche Prävention, Kontrolle, Erkennung und Behandlung von Hepatitis B sowie die soziale Integration von Betroffenen. Primäre Ziele sind: Das Wissen über und somit die Prävention von Hepatitis B zu verbessern Die Impfraten zu erhöhen Die Diagnoseraten zu steigern Die Betroffenen der nötigen Behandlung zuzuführen Die Qualität der Behandlung zu verbessern einer effektiven Schutzimpfung ist die chronische Hepatitis B auch in Deutschland ein relevantes Gesundheitsproblem. Nach Schätzungen des Robert-Koch-Institutes sind in Deutschland circa Menschen chronisch mit dem Hepatitis- B-Virus infiziert 1, nur circa 25 Prozent davon sind diagnostiziert und nur 10 Prozent werden behandelt 2,3. Bleibt die HBV-Infektion unbehandelt, kann sie zu Langzeitschäden wie Leberzirrhose oder Leberkrebs führen. Übertragungswege und Risikogruppen Das Hepatitis-B-Virus ist hoch infektiös und kann bis zu sieben Tage außerhalb des Körpers überleben 2. Die Übertragung erfolgt perkutan oder durch Schleimhautkontakt mit infektiösem Blut oder Körperflüssigkeiten. Da das Virus im Blut eine hohe Konzentration von 1011 Viruspartikeln/ml erreichen kann, können bereits kleinste Mengen zu einer Ansteckung führen. Auch in Speichel, Tränenflüssigkeit, Sperma, Vaginalsekret und Menstrualblut ist HBV obschon in geringerer Konzentration nachgewiesen worden 4,5. Deshalb ist es wichtig, Risikopatienten zu identifizieren und eine eventuelle Infektion mit dem Virus früh abzuklären. Zu den Hauptrisikogruppen für Hepatitis B gehören 6 : Menschen mit häufig wechselnden Sexualpartnern Menschen mit Migrationshintergrund aus Regionen mit erhöhter HBsAg-Prävalenz Familien- und Haushaltsangehörige bzw. Sexualpartner HBV-Infizierter Aktive und ehemalige Nutzer intravenöser Drogen Medizinisches Personal Der beste Schutz vor Hepatitis B ist eine Impfung Hepatitis B ist eine durch Impfung vermeidbare Krankheit. In Deutschland übernehmen die Krankenkassen seit 1995 eine Schutzimpfung gegen Hepatitis B generell bis zum Jugendalter, außerdem zum Teil bei Reisen in Länder mit einem hohen Krankheitsvorkommen. Bei der Diagnose frühzeitig an Hepatitis denken Da die Hepatitis-B-Virusinfektion in vielen Fällen ganz ohne oder nur mit unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit, Abgeschlagenheit oder Oberbauchdruck verläuft, wird sie oft nicht diagnostiziert. Erhöhte Leberwerte (GPT bzw. ALT) werden zudem häufig auf zu viel Alkohol oder zu fettes Essen zurückgeführt. Insbesondere bei Personen mit erhöhten Leberwerten und Risikogruppen sollte daher ein serologischer Test zur Abklärung einer möglichen HBV-Infektion durchgeführt werden. Wenn klinische Anzeichen einer Hepatitis vorhanden sind, sollte eine HBV-Diagnostik jedoch auch bei unauffälligen Leberwerten erfolgen. Labordiagnostik keine Belastung des Laborbudgets Die virologisch-serologische Diagnostik einer akuten Hepatitis B umfasst den Nachweis von HBsAg, Anti- HBc (gesamt, falls positiv Anti-HBc- IgM) und bei Bedarf HBeAg und Anti- HBe. In der Frühphase der HBV-Infektion kann der HBsAg Nachweis noch negativ sein. Bei Verdacht auf eine akute Hepatitis B sollte in diesem Fall die Untersuchung von Anti-HBc-IgM und HBV-DNA (quantitativ) erfolgen. Zur Diagnostik einer chronischen Hepatitis B gehören der Nachweis von HBsAg und Anti-HBc (gesamt), 522 ÄBW

15 Fortbildung Anzeige Gute Aufklärung ist das A und O! Kostenloses Informationsmaterial für die Arztpraxis auf Alle wichtigen Informationen rund um Hepatitis B, die Übertragungswege, Symptome und Therapiemöglichkeiten gibt es auf Dort stehen zudem viele hilfreiche Materialien zum Download zur Verfügung. HBV-DNA (quantitativ) und Anti-HBe/ HBeAg. Über 98 Prozent der HBV-Infektionen können durch die Bestimmung des HBsAg (Hepatitis-B-surface-Antigen) entdeckt werden. Das Laborbudget wird durch diesen Test nicht belastet es kann die Befreiungsziffer genutzt werden. Den Krankheitsverlauf beobachten Nach Infektion immunkompetenter Erwachsener heilt die HBV-Infektion in über 90 Prozent der Fälle aus; circa 10 Prozent werden chronisch. Infektionen, die perinatal oder im Kleinkindalter erworben wurden sowie Infektionen unter Immunsuppression oder unter Chemotherapie persistieren dagegen häufig 6. Als persistierend gilt eine HBV-Infektion, wenn sich das Virus mehr als sechs Monate lang im Blut nachweisen lässt (HBsAg positiv). Die persistierende HBV-Infektion kann asymptomatisch verlaufen oder sich klinisch als entzündliche Lebererkrankung manifestieren, die mit einer Leberzellschädigung (Erhöhung der Transaminasen im Serum und/oder typische histologische Leberveränderungen) einhergeht, man spricht dann von einer chronischen Hepatitis B- Infektion. Fulminante Verläufe einer Hepatitis B sind mit circa 1 Prozent selten, führen aber unbehandelt häufig zum akuten Leberversagen. Studien bei Patienten mit persistierender HBV-Infektion haben gezeigt, dass die Viruslast (> 104 Kopien/ml) im Blut ein unabhängiger Risikofaktor für die Progression zur Leberzirrhose und zum hepatozellulären Karzinom ist (HCC). Therapieoptionen Bei der akuten Hepatitis B besteht wegen der hohen Spontanheilungsrate (95 99 Prozent) in der Regel keine Therapieindikation. Patienten mit fulminanter Hepatitis B sollten bei Anzeichen einer Einschränkung der Lebersynthese jedoch antiviral behandelt und frühzeitig in einem Transplantationszentrum betreut werden. Alle Patienten mit chronischer Hepatitis B sind grundsätzlich Kandidaten für eine antivirale Therapie. Die Indikationsstellung berücksichtigt in erster Linie die Höhe der Virusreplikation im Serum (Grenzwert 104 Kopien/ml), den Entzündungs- und Fibrosestatus in der Biopsie und die Höhe der Serumtransaminasen. Für eine chronische HBV-Infektion bestehen rechtzeitig erkannt heutzutage gute Therapieaussichten. Primäres Ziel der Therapie ist das Verhindern der Krankheitsprogression zu Leberzirrhose und HCC. Die DGVS-Leitlinien Unterstützung beim Patienten-Management Um behandelnden Ärzten und anderem medizinischen Personal Handlungsmöglichkeiten für die Behandlung und Betreuung von Hepatitis-B-Patienten aufzuzeigen, hat die Deutsche Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) Leitlinien zur Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B- Virusinfektion entwickelt. Die Leitlinien stehen auf der Website zum Download bereit. Priv.-Doz. Dr. Martina Müller-Schilling Quellen: [1] Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin. Nr. 46, 14. November [2] Potthoff, A., Schüler, A., Wedemeyer, H., Manns, M. P. Epidemiologie der Virushepatitis A, B und C. In: Selmair H, Manns MP (eds): Virushepatitis als Berufskrankheit. Landsberg: ecomed 2003; [3] Rychlik, R., Gutachten über die Unterversorgung mit Arzneimitteln in Deutschland für den Verband Forschender Arzneimittelhersteller e. V. Addendum Juli Verband forschender Arzneimittelhersteller e. V. [4] Centers for Disease Control. Top 11 Most Frequently Asked Questions About Viral Hepatitis. Available at: diseases/hepatitis/common_faqs.htm Stand: 14. Januar [5] Alter, H. J., Purcell, R. H., Gerin, J. L., et al.: Transmission of hepatitis B to chimpanzees by hepatitis B surface antigen-positive saliva and semen. Infect Immun 1977; 16: [6] Cornberg, M., Protzer, U., Dollinger, M. M. et al.: Prophylaxe, Diagnostik und Therapie der Hepatitis-B-Virus-(HBV-)Infektion. Upgrade der Leitlinie, AWMF-Register-Nr.: 021/011, Z Gastroenterol 2007; 45: I'm dreaming of a white Christmas Just like the ones I used to know Where the treetops glisten and children listen To hear sleigh bells in the snow. I'm dreaming of a white Christmas With every Christmas card I write May your days be merry and bright And may all your Christmases be white. Die Nummer 1 im Ultraschall Sonotheken in: Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) Fax (0711) Ein friedvolles Weihnachtsfest wünscht Ihnen Ihr Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. ( ) Fax ( ) Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße Memmingen Tel / Fax / ÄBW

16 Wirtschaft Die Basisrente ist eine lohnende Investition nicht nur aufgrund der Steuervorteile Dirk Bolte Baden-Württembergische Bank Leiter Vorsorgemanagement Telefon (07 11) Telefax (07 11) dirk.bolte@ bw-bank.de privatkunden Bereits am 1. Januar 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Damit setzte die damalige Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2002 um. Demnach ist die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar. Zugleich unternahm der Gesetzgeber vor dem Hintergrund des demografischen Wandels den Versuch, die Bedingungen für die Altersvorsorge zu verbessern und die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu erhöhen. Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Schwerpunkt des Alterseinkünftegesetzes war der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung von Altersbezügen. Nachgelagerte Besteuerung bedeutet, dass Alterseinkünfte erst dann versteuert werden, wenn diese an den Steuerpflichtigen ausgezahlt werden also im Alter. Dafür bleiben die Beiträge zur Altersvorsorge in der Erwerbstätigenphase bis zu einem jährlichen Höchstbetrag unversteuert. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerbefreiung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt aber schrittweise, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar gewesen wären. Von den Regelungen des Alterseinkünftegesetzes profitieren nicht nur Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern insbesondere auch die Teilnehmer und Leistungsempfänger der berufsständischen Versorgungseinrichtungen. So können seit 2005 sowohl angestellte als auch niedergelassene Ärzte ihre Beiträge zur Altersvorsorge dazu gehören die Abgaben an das berufsständische Versorgungswerk sowie die Beiträge zu Basisrenten bis zu einem Höchstbetrag von Euro (bei Verheirateten Euro) steuerlich absetzen. Allerdings wurde die Abzugsfähigkeit nur sukzessive eingeführt: Sie begann im Jahr 2005 mit 60 Prozent der Beiträge und steigt bis zum Jahr 2025 um jeweils 2 Prozent pro Jahr an. Dass sich die staatlich geförderte Basisrente im Volksmund auch Rürup-Rente genannt für niedergelassene Ärzte bezahlt macht, veranschaulicht das in der Tabelle dargestellte Beispiel. Flexibilität und Sicherheit Rürup-Renten haben den Vorzug, dass neben den monatlichen Beiträgen jederzeit flexibel zugezahlt werden kann und sich so die Steuererstattung Jahr für Jahr optimieren lässt. So kann etwa der Praxisinhaber mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten, und kann mit Einmalzahlungen ergänzen, wenn die Praxisentwicklung dies erlaubt, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen. Dabei sind die Beiträge zur Basisrente insolvenzsicher, das heißt bei einer eventuellen Insolvenz müssen die Beiträge in der Sparphase nicht verwertet werden. Dies ist besonders wichtig, denn so bleibt die Altersvorsorge unter allen Umständen gesichert. Im Todesfall erfolgt aus gesetzlichen Gründen die Auszahlung einer vereinbarten Todesfall- Leistung auf Rentenbasis als lebenslange Rente an den hinterbliebenen Ehepartner oder an Kinder, solange für sie Kindergeld gezahlt wird. Generell garantiert eine Basisrente eine lebenslange Altersrente und dies auch dann, wenn man 100 Jahre oder älter wird. Der Rentenbeginn ist frei wählbar, einzige Voraussetzung ist die Vollendung des 60. Lebensjahres. Des Weiteren kann die Altersvorsorge um einen Hinterbliebenenschutz sowie einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden. Vorteil ist hierbei, dass sich der steuerlich absetzbare Höchstbetrag erhöht. Allerdings müssen über 50 Prozent der Prämie auf die Basisrente entfallen. Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) bietet die Rürup- Rente in den zwei gängigsten Formen an: als klassische Basisrente mit garantierter Mindestverzinsung der Sparbeiträge plus Überschussbeteiligung oder fondsgebundene Basisrente mit flexibler Wahl der Anlagestrategie. Die von der BW-Bank empfohlene klassische Basisrente der Württembergischen erhielt im September 2009 vom renommierten Analysehaus Morgen & Morgen sowie von Focus-MONEY Auszeichnungen für beste Produktqualität und höchste Rentenleistungen. 524 ÄBW

17 Neue Bücher Anzeige Der Fall Darwin C. Kummer, 272 Seiten, Pattloch Verlag, ISBN , 19,95 Euro Der Jesuit und Biologe Christian Kummer zeigt, dass Evolutionstheorie und Schöpfungsglaube sich nicht ausschließen, sondern im Gegenteil aufeinander angewiesen sind. Seiner Meinung nach sollten Naturwissenschaft und Religion miteinander im Gespräch bleiben, denn die großen ethischen Fragen unserer Zeit, zum Beispiel Lebensschutz oder Stammzellforschung, kann man nicht ohne biologisches Wissen beantworten. Stuttgarter jüdische Ärzte während des Nationalsozialismus S. Rueß, 440 Seiten, Königshausen & Neumann, ISBN: , 49,80 Euro Am 1. Januar 1933 waren in der Landeshauptstadt 86 jüdische Ärzte gemeldet. Die vorliegende Dissertation zeichnet ihre Biografien nach und beleuchtet unter anderem familiäre Herkunft, beruflichen Werdegang und Veränderungen aufgrund der antijüdischen Gesetze ab Der Band erschien mit Unterstützung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, die es sich seit 2006 zum Ziel gesetzt hat, ihre Rolle im Nationalsozialismus aufzuarbeiten. Über die Kunst des rechten Alkoholgenusses M. V. Singer, J. Rosta, 120 Seiten, Shaker Verlag, ISBN , 19,80 Euro Diese kleine Kulturgeschichte des Alkohols stammt aus der Feder des Direktors der II. Medizinischen Uniklinik in Mannheim. Das Buch verfolgt unter anderem die Ursprünge und den Gebrauch alkoholischer Getränke von der Antike bis in die Gegenwart. Natürlich wird auch die Frage erörtert, in welcher Dosierung Alkohol möglicherweise gesundheitsfördernde und in welcher Dosierung er gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Körper hat. Der Kapuzenmann R. Klöppel, 237 Seiten, Piper, ISBN , 7,95 Euro Die Autorin ist Kinderärztin und lebt in Freiburg. Dort spielt ihr vierter Wissenschaftskrimi, in dem ein Arzt zum Ermittler wider Willen wird, denn ein unheimlicher Alter in Kapuzenjacke erregt seine Aufmerksamkeit. Packend wird die Story, als die Tochter der Hauptperson plötzlich spurlos verschwindet. Bei der Erzählung des spannenden Kriminalfalls weist die Autorin immer wieder auf Chancen und Gefahren der Gentechnik hin. Mara und die Mächte der Musik U. Walther, 247 Seiten, Traumland Verlag, ISBN , 18,00 Euro Die Autorin ist niedergelassene Ärztin in Offenburg und begann bereits während ihres Studiums, Geschichten zu schreiben; außerdem ist sie als Cellistin in Amateurorchestern aktiv. Ihre spannendes Buch für Kinder ab elf Jahren handelt von einem Waisenmädchen, das gefährliche Abenteuer im Reich der Musik erlebt. Die fantasievolle Erzählung ist besonders empfehlenswert für musikinteressierte Kinder und solche, die es werden wollen. Psychische Belastungen im Beruf. Die Herausforderung für Arbeitsmediziner. Vorankündigung Neuerscheinung März Auflage , ; sfr 120, Bestellcoupon Ja, bitte senden Sie mir... Exemplar(e) der Neuerscheinung Dirk Windemuth et al. (Hrsg.) Praxishandbuch psychische Belastungen im Beruf (Best.-Nr ), zum Preis von 78, zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. ( Buchshop Medizin) Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Straße / Postfach Land Telefon - PLZ Ort Nr. Telefax Datum Unterschrift med_259

18 Vermischtes Qualität in Arztpraxen Krankenhauskosten Krankenhaus- Qualität Mit zwei neuen Publikationen informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über das Thema Qualität in der Arztpraxis. Der sechste Qualitätsbericht der KBV dokumentiert detailliert die vielfältigen Aktivitäten der niedergelassenen Ärzte im Bereich der Qualitätssicherung. Begleitend erscheint eine Broschüre im Westentaschenformat, die Versicherten unter dem Titel Wussten Sie schon? verständlich und anschaulich erklärt, warum sie sich auf die geprüfte Qualität in den Praxen verlassen können. Beide Publikationen sind auch über die Mediathek der KBV- Webseite erhältlich: In den Krankenhäusern Baden- Württembergs fielen nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2008 Kosten in Höhe von gut 9,1 Milliarden Euro an. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg von 357 Millionen Euro oder 4 Prozent. Mit einem Anteil von 61 Prozent hatten die Aufwendungen für das Krankenhauspersonal den größten Anteil an den Gesamtkosten. Die Sachkosten schlugen mit knapp 3,3 Milliarden Euro zu Buche und weiteten ihren Anteil an den Gesamtkosten von 32 Prozent im Jahre 2002 auf aktuell fast 36 Prozent aus. Patienten suchen sich nach Überzeugung der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) immer häufiger gemeinsam mit ihrem behandelnden Arzt das Krankenhaus aus, das passende Behandlungsangebote für ihre Erkrankung macht. Der Qualitätswettbewerb zwischen den Krankenhäusern ist in vollem Gang, so der BWKG-Vorstandsvorsitzende Thomas Reumann. In den vergangenen Jahren hätte es erhebliche Wanderbewegungen zwischen den Krankenhäusern gegeben. Die Krankenhausgesellschaft befürworte den Qualitätswettbewerb, auch wenn nicht alle Krankenhäuser bei den Gewinnern sein könnten. Curriculum Umweltmedizin Organspende Strukturierung des Curriculums Umweltmedizin Im Jahr 2010 wird in Baden- Württemberg ein erster Fortbildungskurs Umweltmedizin entsprechend den Empfehlungen der Bundesärztekammer angeboten. Träger des Angebots sind das Landesgesundheitsamt Baden- Württemberg, die Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden- Württemberg e. V. und die Landesärztekammer Baden-Württemberg. Das Curriculum umfasst 60 Stunden Theorie, 20 Stunden praktische Tätigkeit (Begehungen) und Kursdauer 80 Unterrichtsstunden (+ 20 Stunden Eigenarbeit) 60 Lehrstunden (Theorie) + 20 Stunden praktische Tätigkeit (Begehung) Sa Fr + Sa Fr + Sa Fr + Sa Fr + Sa 5 h Vorbesprechung 4 h Begehung 1 h Nachbesprechung 14 h thematisch strukturierter Kurs Block 1 20 Stunden Eigenarbeit. In Kursblöcken werden folgende Themen behandelt: Wesen der Umweltmedizin, technische Fragen (17. April), Grundlagen und Methoden, Belastungsfaktoren I (7./8. Mai), Belastungsfaktoren II (25./26. Juni), Klinische Umweltmedizin I und II (2./3. Juli und 17./18. September). Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt. Die Kursmodule können in der Regel nur als Gesamtblock gebucht werden; die Teilnahmekosten betragen 1030,00 Euro. Kontakt: 4 h Begehung 1 h Nachbesprechung 14 h thematisch strukturierter Kurs Block 2 4 h Begehung 1 h Nachbesprechung 14 h thematisch strukturierter Kurs Block 3 Für drei von vier Deutschen sind Ärztinnen und Ärzte die wichtigsten Gesprächspartner zum Thema Organspende. Das zeigt die jüngste Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Organ- und Gewebespende. Den Arztpraxen stellt die BZgA deshalb kostenlose Poster, Broschüren, Flyer und Organspendeausweise zur Verfügung. Die Informationsmaterialien können auf der Internetseite der BZgA kostenlos bestellt werden: 4 h Begehung 1 h Nachbesprechung 13 h thematisch strukturierter Kurs Block 4 praktischer Kursteil (Betriebe) Aufarbeitung der Begehung (Seminarraum) theoretischer Kursteil (Seminarraum) ÄBW

19 Vermischtes Leichenschau Die Justizminister der Länder haben sich für eine Verbesserung der Qualität der äußeren Leichenschau ausgesprochen. Nach den Plänen sollen künftig nur noch speziell qualifizierte Ärztinnen und Ärzte die Leichenschau durchführen dürfen und besser bezahlt werden. Darüber hinaus soll die äußere Leichenschau von der Todesfeststellung entkoppelt und eine Meldepflicht bei Zweifeln an der natürlichen Todesursache eingeführt werden. Die Überlegungen der Justizministerkonferenz sollen die Grundlage für entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen in den Ländern sein. Ionenstrahlzentrum Anfang November ist das Ionenstrahl-Therapiezentrum des Universitätsklinikums Heidelberg eröffnet worden. Damit steht erstmals in Europa eine Therapieanlage zur Verfügung, in der bösartige Tumoren sowohl mit Schwerionen als auch mit Protonen behandelt werden können. Künftig sollen rund 1300 Patienten im Jahr behandelt werden. Das Universitätsklinikum Heidelberg hat Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen über die Behandlung abgeschlossen; die Kosten eines Bestrahlungszyklus belaufen sich auf rund Euro. Das Zentrum wurde seit 2004 auf dem Campus des Universitätsklinikums errichtet; die Gesamtkosten der rund 5000 Quadratmeter großen Anlage betrugen 119 Millionen Euro. HIV-Protein Forschern aus Ulm und Hamburg ist der Nachweis eines Proteins gelungen, das den Übergang eines bestimmten HIV-Stammes vom Affen auf den Menschen ermöglichte und damit die Aids-Ausbreitung. Die Anpassung des HIV-1-M-Stammes beruhe unter anderem auf der Funktion des Virusproteins VPU. Familie und Krankenhaus Das Bundesfamilienministerium hat eine neue Broschüre herausgegeben mit dem Titel Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Krankenhaus. Darin werden familienbewusste Maßnahmen wie Arbeitszeitmodelle, Wiedereinstieg, aber auch Unterstützung bei der Kinderbetreuung aufgegriffen, Lösungsansätze kompakt dargestellt und mit Praxisbeispielen veranschaulicht. Die Publikation ist im Internet erhältlich: Netzwerkertreffen Im professionellen und effizienten Versorgungsmanagement muss die Kommunikation und Kooperation mit allen reibungslos funktionieren. Über neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Gesundheitssystem informiert das zweite Netzwerkertreffen Süddeutschland, das am 30. Januar 2010 im Rahmen der MEDI- ZIN 2010 in Stuttgart mit Unterstützung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg stattfindet. Zielgruppen der Vorträge und Workshops sind Mitarbeiter aus Krankenhäusern, Ärztenetze, MVZs, Krankenkassen, niedergelassene Ärzte, Apotheker, Sanitätshäuser ambulante Pflegedienste und Pflegeheimen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei; Anmeldung erforderlich. Weitere Informationen: Jürgen-Bierich- Preis Für die Entwicklung einer vollautomatischen Methode zur Beurteilung der Skelettreifung eines Kindes und eines darauf basierten mathematischen Modells zur Voraussage der Erwachsenengröße wurde Dr. David Martin von der Tübinger Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Jürgen-Bierich-Preis der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie ausgezeichnet. Seine Arbeit stellt die 60 Jahre alte Methode der Knochenalterbestimmung auf eine neue evidenzbasierte Grundlage. Auswanderung belastet Staat Die Auswanderung von qualifizierten Arbeitskräften verursacht erhebliche Belastungen der öffentlichen Haushalte und Sozialkassen. Das ist das Ergebnis einer Studie des ifo Instituts, in der die öffentlichen Einnahmen aus Steuern und Sozialabgaben den Ausgaben für Bildung, Infrastruktur, Renten und andere Sozialleistungen gegenübergestellt wurden. Anhand von fiktiven Beispielfällen, darunter dem einer Ärztin, wurden so die fiskalischen Effekte der Auswanderung berechnet. Modellhaft wurde unterstellt, dass die Ärztin mit 30 Jahren während der Facharzt-Weiterbildung ins Ausland geht. Dadurch entgehen den öffentlichen Kassen im Saldo 1,075 Millionen Euro. Da sie vor dem Schritt ins Ausland nur wenig Steuern und Sozialabgaben gezahlt hat, aber besonders von einer kostenlosen Ausbildung profitieren konnte, belastet die Ärztin die Allgemeinheit bis zum Zeitpunkt der Auswanderung mit rund Euro. Bliebe sie in Deutschland, würde sie hingegen über ihre gesamte Lebenszeit einen positiven Beitrag von Euro für die Allgemeinheit leisten. ÄBW

20 Rechtsfragen Arzt und Apotheker Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps Reutlingen Haldenhaustr. 11 Werbung für und Versand von Impfstoffen 43 Abs. 1 Satz 1 Arzneimittelgesetz, 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung und 8 Abs.1 Satz 1 Heilwesenwerbegesetz sind mit Art. 12 Abs. 1 GG, dem allgemeinen Grundrecht der Berufsfreiheit und Berufsausübungsfreiheit, unvereinbar und nichtig, soweit die genannten Normen dem Apotheker verbieten, Impfstoffe an Ärzte zu versenden und hierfür zu werben. BVerfG vom BvR 1972/00 Berufsrechtliches Zuweisungsverbot 1. Die ärztliche Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe und damit auch das Wettbewerbsrecht verbieten eine Zuweisung von Patienten an einen bestimmten Leistungserbringer. Der Gesetzgeber bezweckt damit, über die medizinischen Notwendigkeiten hinaus einen Einfluss von Ärzten auf den Wettbewerb unter den Leistungserbringern zu verhindern. 2. Einem Augenarzt ist es nicht gestattet, Werbebroschüren und Visitenkarten eines Augenoptikers in seiner Praxis auszulegen und an seine Patienten Gutscheine für die Übernahme von Kosten für eine Sehnervuntersuchung zu übergeben, sofern sie bei dem beworbenen Augenoptiker eine Brille ab 350 Euro kaufen, weil der Augenarzt damit seine Patienten ohne hinreichenden Grund an ein bestimmtes Geschäft verweist. OLG Hamm vom U 113/07 Abgabe von Diabetesteststreifen Ein Arzt, der in seiner diabetologischen Schwerpunktpraxis an Patienten Diabetesteststreifen abgibt und im Zusammenhang damit Rezepte für die Teststreifen entgegennimmt, sammelt und zur Einlösung bei einem Diabetikerversandhandelsunternehmen verwendet, verstößt, sofern weder ein Schulungsbedarf besteht noch ein Notfall vorliegt, gegen das berufsrechtliche und damit wettbewerbsrechtlich relevante Verbot, Waren im Zusammenhang mit der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit abzugeben. BGH vom I ZR 215/02 Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel durch Arzt Das für den Arzt bestehende Verbot, Patienten nicht ohne hinreichenden Grund an bestimmte Apotheken zu verweisen, ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Ein Arzt verstößt auch dann gegen das Verbot des 42 Abs. 1 AMG, wenn er apothekenpflichtige Arzneimittel entgeltlich an seine Patienten abgibt. Landesberufsgericht Koblenz beim OVG RP vom LBG HA 10094/93 Ärztenetz, Versandapotheke und KV Ein Ärztenetz, in das 53 Arztpraxen eingebunden sind und das zur Vermeidung von Arzneimittelregressen eine Vereinbarung mit einer Versandapotheke und einer KV schließt, wonach die Versandapotheke Freiumschläge mit einer Codierung für den jeweiligen Arzt und einen Gutschein über 50 Euro für die Einreichung eines Rezepts zur Verfügung stellt, handelt wettbewerbswidrig. Denn damit wird versucht, Patienten unter Ausnutzung des Arzt-Patienten-Verhältnisses an eine bestimmte Apotheke zu verweisen. Wirtschaftliche Gründe, die allein im Interesse der Ärzteschaft liegen, können nicht als Rechtfertigung für eine Einschränkung des freien Apothekenwahlrechts der Patienten dienen. OLG Düsseldorf vom VI-U (Kart) 7/08 Apotheken-Hol- und Bringdienst 1. Die Verabredung eines regelmäßigen Hol- und Bringdienstes für hochpreisige Medikamente zwischen einer Apotheke und einer Arztpraxis verstößt gegen das sogenannte Ärztebevorzugungsverbot nach 11 ApoG. 2. Der Kaufvertrag über eine Apotheke kann sittenwidrig sein, sofern die konkrete Gefahr besteht, dass der Apothekenübernehmer den berufsrechtswidrigen Hol- und Bringdienst fortsetzt. OLG Hamm vom U 39/06 Keine Apothekenbetriebserlaubnis bei Umsatzmietenvereinbarung 1. Vereinbart der Betreiber eines MVZ mit einem Apotheker eine am Umsatz oder Gewinn der Apotheke ausgerichtete Miete, ist diese Vereinbarung gemäß 8 Satz 2, 12 ApoG nichtig. Dass die Vertragsparteien die Miete am Umsatz oder Gewinn ausgerichtet haben und das MVZ dadurch an den Erträgnissen der Apotheke partizipiert, kann sich aus dem Gesamtgefüge der Vereinbarungen ergeben. 2. Ein immens hoher Mietzins engt die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Apothekers erheblich ein und macht ihn zumindest indirekt vom Vermieter abhängig. Ein Anspruch auf Erteilung einer Apothekenbetriebserlaubnis besteht daher nicht. Beschluss VG Berlin vom VG 14 A 28/ ÄBW