ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren. Revisions-Nr.

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1 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Art.-No , , , Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Vernetzer 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Gruber Strasse 63 D Poing Telefon: +49 (0) 8121 / Verantwortlich für das Sicherheitsdatenblatt: sds@gbk-ingelheim.de INTERNATIONAL: (0) , GBK GmbH (24h - 7d/w - 365d/a) 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Gefahrenbezeichnungen: Xn - Gesundheitsschädlich R-Sätze: Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. GHS-Einstufung Gefahrenkategorien: Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautreiz. 2 Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Atemw. 1 Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Sens. Haut 1 Karzinogenität: Karz. 2 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): STOT wdh. 2 Gefahrenhinweise: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition Kennzeichnungselemente Piktogramme: GHS07-GHS08 Signalwort: Gefahr Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung Dichlormethan Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen Dibutylzinndilaurat Seite 1 von 10

2 Gefahrenhinweise H334 H335 H319 H315 H317 H351 H373 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sicherheitshinweise P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P260 Dampf nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische EUH Sonstige Gefahren Keine bekannt. Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Zubereitung mit Isocyanaten in Dichlormethan Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Dichlormethan Carc. Cat. 3 R40 Carc. 2; H351 Diphenylmethandiisocyanat, Isomeren und Homologen Carc. Cat. 3, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend R20-36/37/ /43-48/20 Acute Tox. 4, Eye Irrit. 2, STOT SE 3, Skin Irrit. 2, Carc. 2, Resp. Sens. 1, Skin Sens. 1, STOT RE 2; H332 H334 H335 H319 H315 H317 H351 H373 Dibutylzinndilaurat Muta. Cat. 3, Repr. Cat. 2, T - Giftig, Xn - Gesundheitsschädlich, Xi - Reizend, N - Umweltgefährlich R / Acute Tox. 4, Eye Irrit. 2, STOT RE 1, Repr. 1B, Muta. 2, Aquatic Acute 1, Aquatic Chronic 1; H302 H319 H372 H360FD H341 H400 H410 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. Anteil % % 0,1 - < 1 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen. Betroffenen aus dem Gefahrenbereich bringen und hinlegen. Nach Einatmen Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft bringen. Ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Hautkontakt Sofort mit Seife und viel Wasser abwaschen. Seite 2 von 10

3 Arzt konsultieren. Nach Augenkontakt Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen. Augenärztliche Behandlung. Nach Verschlucken Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden. Vorsicht, Aspirationsgefahr. Kein Erbrechen einleiten. Sofort Arzt hinzuziehen Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Kann vermutlich Krebs erzeugen. Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. Kann die Atemwege reizen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Schaum, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, Wassersprühstrahl. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei Brand kann entstehen: Chlor und Spuren von Phosgen. Chlorwasserstoffgas. Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx). Cyanwasserstoff (HCN) 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Zusätzliche Hinweise Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden. Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Für ausreichende Lüftung sorgen. Personen in Sicherheit bringen. Persönliche Schutzkleidung verwenden Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel). Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen. Behälter nicht gasdicht verschließen. Wegen der Reaktion mit feuchter Luft und/oder Wasser kann es im Behälter zum Druckanstieg durch Kohlendioxid kommen Verweis auf andere Abschnitte Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten. Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13. Seite 3 von 10

4 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Den Behälter fest verschlossen halten. Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich am Boden aus. Dämpfe nicht einatmen. Lokale Absaugvorrichtung. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von Hitze- und Zündquellen fernhalten Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht verschlossen an einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. Temperaturen über 40 C vermeiden. Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern (TRGS 510) beachten. Zusammenlagerungshinweise Exotherme Reaktion mit: Alkohol, Amine, Alkalimetalle., Säuren und Basen. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Wegen der Reaktion mit feuchter Luft und/oder Wasser kann es im Behälter zum Druckanstieg durch Kohlendioxid kommen. Lagerklasse nach TRGS 510: Spezifische Endanwendungen Vernetzer ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) CAS-Nr. Bezeichnung ppm mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art Dichlormethan pmdi (als MDI berechnet) 0,05 E 4(II) 1;=2=(I) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen. Schutz- und Hygienemaßnahmen Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen. Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen. Beschmutzte oder getränkte Kleidung sofort ausziehen. Atemschutz Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät (Gasfiltertyp AX) anlegen (EN 141). Handschutz Spritzschutz: Chemikalienschutzhandschuhe aus Viton, Schichtstärke mindestens 0,7 mm, Durchbruchszeit (Tragedauer) ca. 120 Minuten, z.b. Schutzhandschuhe <Vitoject 890> der Firma Diese Empfehlung beruht ausschließlich auf der chemischen Verträglichkeit und dem Test nach EN 374 unter Laborbedingungen. Je nach Anwendung können sich unterschiedliche Anforderungen ergeben. Daher sind zusätzlich die Empfehlungen des Schutzhandschuhlieferanten zu berücksichtigen. Augenschutz Dicht schliessende Schutzbrille (EN 166). Seite 4 von 10

5 Augenspülflasche mit reinem Wasser (EN 15154). Körperschutz Langärmelige Arbeitskleidung (EN 368). ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: Zustandsänderungen Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Dampfdruck: (bei 20 C) Dichte (bei 20 C): Wasserlöslichkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln: Dampfdichte: 9.2. Sonstige Angaben Keine Daten vorhanden. Flüssig Bräunlich Süsslich Aceton, Ethylacetat: Mischbar > 62 C Reagiert mit Wasser. 8,5 Prüfnorm Closed cup ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Reaktivität Keine Zersetzung bei normaler Lagerung Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit starken Säuren und Alkalien. Reaktionen mit Alkalimetallen Zu vermeidende Bedingungen Wegen der Reaktion mit feuchter Luft und/oder Wasser kann es im Behälter zum Druckanstieg durch Kohlendioxid kommen Unverträgliche Materialien Wasser, Alkalimetalle., Amine, Alkohole, Starke Säuren und starke Basen Gefährliche Zersetzungsprodukte Cyanwasserstoff (Blausäure) Chlor und Spuren von Phosgen. Chlorwasserstoffgas Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO2) und nitrose Gase (NOx). ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikologische Prüfungen Akute Toxizität LD50/oral/Ratte: Keine Daten vorhanden. LD50/dermal/Kaninchen: Keine Daten vorhanden. LC50/inhalativ: Keine Daten vorhanden. Reiz- und Ätzwirkung Augenreizung: Reizend. Seite 5 von 10

6 Hautreizung: Reizend. Sensibilisierende Wirkungen Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition STOT - Einmalige Exposition: Kategorie 3 [Kann die Atemwege reizen.] STOT - Wiederholte Exposition: Kategorie 2 [Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.] Aspirationsgefahr: Nicht eingestuft. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Kanzerogenität: Kategorie 2 [Kann vermutlich Krebs erzeugen.] Mutagenität: Nicht eingestuft. Teratogenität: Nicht eingestuft. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vorgenommen. Erfahrungen aus der Praxis Sonstige Beobachtungen Einatmen hoher Dampfkonzentrationen kann zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit und Erbrechen führen. Gefahr eines Lungenödems. Bei überempfindlichen Personen können Reaktionen wie Husten oder Atembeschwerden schon bei sehr geringen Isocyanatkonzentrationen auftreten. Deshalb für gute Raumbelüftung sorgen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Toxizität Dichlormethan LC50/Pimephales promelas/ 96 h = 310 mg/l EC50/Daphnia magna/48 h > 100 mg/l Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten vorhanden Bioakkumulationspotenzial Keine Daten vorhanden Mobilität im Boden Keine Daten vorhanden Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) enthält dieses Produkt keine PBT / vpvb - Substanzen Andere schädliche Wirkungen Wassergefährdend. Weitere Hinweise Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen. Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden. Abfallschlüssel Produkt Abfälle aus HZVA von Beschichtungen (Farben, Lacke, ), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben; Abfälle aus HZVA von Klebstoffen und Dichtmassen (einschließlich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben. Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Seite 6 von 10

7 ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: 1593 DICHLORMETHAN, Lösung III Klassifizierungscode: T1 Begrenzte Menge (LQ): 5 L / 30 kg Beförderungskategorie: 2 Gefahrnummer: Tunnelbeschränkungscode: Binnenschiffstransport (ADN) UN-Nummer: 60 E Ordnungsgemäße DICHLORMETHAN, Lösung UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: III Gefahrzettel: Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): Seeschiffstransport (IMDG) UN-Nummer: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: T1 5 L / 30 kg 1593 DICHLOROMETHANE, SOLUTION III Marine pollutant: Begrenzte Menge (LQ): EmS: Lufttransport (ICAO) UN/ID-Nr.: Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Transportgefahrenklassen: Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: No 5 L / 30 kg F-A, S-A 1593 DICHLOROMETHANE, SOLUTION III Begrenzte Menge (LQ) Passenger: Y642 / 2 L Seite 7 von 10

8 IATA-Verpackungsanweisung - Passenger: IATA-Maximale Menge - Passenger: IATA-Verpackungsanweisung - Cargo: IATA-Maximale Menge - Cargo: Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein L L Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code Der Transport erfolgt ausschließlich in zugelassenen und geeigneten Verpackungen. Sonstige einschlägige Angaben Deutschland / Postversand: National: max ml je Innenverpackung / max ml je Versandstück; International: verboten. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Angaben zur VOC-Richtlinie: Nationale Vorschriften Beschäftigungsbeschränkung: Störfallverordnung: Katalognr. gem. StörfallVO: Technische Anleitung Luft I: Anteil: Wassergefährdungsklasse: Status: > 75 % Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten ( 22 JArbSchG). Beschränkungen für werdende und stillende Mütter beachten ( 4 und 5 MuSchRiV). Nicht unterstellt I: Organische Stoffe bei m >= 0.10 kg/h: Konz. 20 mg/m³ < 100 % 2 - wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe (TRGS 905) CAS-Nr. EG-Nr. Bezeichnung Kategorie Legaleinstufung Techn. ("Polymeres") MDI (pmdi) (in Form atembarer Aerosole, A-Fraktion) C-3,M--,RF--,RE-- Zusätzliche Hinweise Chemikalienverbotsverordnung beachten Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Änderungen in Kapitel: 2, 3, 9 Abkürzungen und Akronyme ADR = Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route RID = Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses ADN = Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure IMDG = International Maritime Code for Dangerous Goods IATA/ICAO = International Air Transport Association / International Civil Aviation Organization MARPOL = International Convention for the Prevention of Pollution from Ships Seite 8 von 10

9 IBC = Code International Code for the Construction and Equipment of Ships Carrying Dangerous Chemicals in Bulk GHS = Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals REACH = Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals CAS = Chemical Abstract Service EN = European norm ISO = International Organization for Standardization VOC = Volatile organic compound STOT SE = Specific target organ toxicity single exposure STOT RE = Specific target organ toxicity repeated exposure PBT = Persistent Bioaccumulative and Toxic vpvb = Very Persistent and very Bio-accumulative bw = body weight LD = Lethal dose LC = Lethal concentration EC = Effect concentration IC = Median immobilisation concentration or median inhibitory concentration Voller Wortlaut der R-Sätze in Abschnitt 2 und 3 20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. 36 Reizt die Augen. 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. 42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. 48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. 48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. 50 Sehr giftig für Wasserorganismen. 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. 60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. 68 Irreversibler Schaden möglich. Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 H302 H315 H317 H319 H332 H334 H335 H341 H351 H360FD H372 H373 H400 H410 Weitere Angaben Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Verursacht Hautreizungen. Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Verursacht schwere Augenreizung. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Kann die Atemwege reizen. Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Kann vermutlich Krebs erzeugen. Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Sehr giftig für Wasserorganismen. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Die Angaben der Position 4 bis 8 und 10 bis 12 sind teilweise nicht auf den Gebrauch und die ordnungsgemäße Anwendung des Produktes bezogen (siehe Gebrauchs-/Fachinformation), sondern auf das Freiwerden größerer Mengen bei Unfällen und Unregelmäßigkeiten. Die Angaben beschreiben ausschließlich die Sicherheitserfordernisse des Produktes /der Produkte und stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Die Lieferspezifikation entnehmen Sie den jeweiligen Produktmerkblättern. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes/der beschriebenen Produkte im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften dar. (n.a. - nicht anwendbar, - nicht bestimmt) Seite 9 von 10

10 (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.) Seite 10 von 10

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