Jagd &Jäger. Was ändert sich? Neue Landesjagdverordnung: Afrikanische Schweinepest: Gefahr rückt näher! in Rheinland-Pfalz. Günstige Restposten!

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1 Oktober 2013 Nr. 10 / 50. Jahrgang/1Y 1513 E Jagd &Jäger in Rheinland-Pfalz Neue Landesjagdverordnung: Was ändert sich? Afrikanische Schweinepest: Gefahr rückt näher! Kreisgruppe Mayen-Koblenz: Geschenkebasar: Günstige Restposten! Kreisgruppe Südliche WeinstraSSe: Tolle Resonanz beim Wacholderheidenfest Öffentlichkeitsarbeit im Hegering Süd Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz e.v. mit den amtlichen Verlautbarungen der Jagdbehörden

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3 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 Neue Landesjagdverordnung in Kraft Landesregierung hat Chance vertan! Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt trat am 21. August 2013 die neue rheinland-pfälzische Landesjagdverordnung (LJVO) in Kraft. In einer Pressemeldung habe ich massive Kritik geübt, weil wildbiologische und tierschutzrechtliche Aspekte in der Verordnung nur dort berücksichtigt wurden, wo sie der einseitigen Betrachtungsweise des grünen Umweltministeriums entsprechen. Nur wenige Forderungen erfüllt Von den rund 80 Forderungen und Änderungsvorschlägen die der Landesjagdverband in einer 16-seitigen Stellungnahme formuliert hatte, sind gerade einmal sechs berücksichtigt worden. Zwei wesentliche Punkte, bei denen wir uns durchsetzen konnten, betraf die im LJVO-Entwurf enthaltene tierschutzwidrige Aufhebung der Schonzeit für Hochwild außerhalb von Bewirtschaftungsbezirken sowie die wildbiologisch unsinnige Vorverlegung der Jagdzeit auf Ricken und Kitze auf den 1. August. Beide Regelungen sind mit Inkrafttreten der neuen Verordnung Hubertus sei Dank vom Tisch. Die Verordnung widerspricht grundlegenden Erkenntnissen der Wildbiologie sowie des Arten- und Tier schutzes. Jagd auf Bastböcke: Demnächst die Regel? Tierschutzwidrige Verordnung Dennoch widerspricht die LJVO in der jetzt vorliegenden Endfassung in vielerlei Hinsicht grundlegenden Erkenntnissen der Wildbiologie sowie des Arten- und Tierschutzes, denn sie setzt an zahlreichen Stellen unnötigerweise auf staatliche Reglementierung und fast ausschließlich auf die Belange der Forstund Agrarökonomie. Hingegen werden Impressum > Redaktion: Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz, Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz Herausgegeben vom LJV Rheinland-Pfalz e.v., Postfach 27, Gensingen, Telefon (06727) 89440, Telefax (06727) Gesamtschriftleitung: Erhard Bäder, LJV-Geschäftsführer Redaktionsschluss: am 8. eines jeden Vormonats > Verlag & Anzeigen: Verlag Matthias Ess e.k. Bleichstraße Bad Kreuznach Telefon (0671) Handelsregister: Amtsgericht Bad Kreuznach, HRA 3282 > Druck: odd GmbH & Co. KG Print + Medien, Otto-Meffert-Straße 5, Bad Kreuznach Erscheinungsweise: monatlich Anzeigenschluss am 10. eines jeden Monats; Bezugspreis mit im Mitgliedsbeitrag enthalten Fotos: 123RF: Matthew Gibson (Titel), fotolia: shishiga Inhalt Lehrgänge Jagdzeiten...8 Mondphasen...10 Schiesswesen...14 DJV-Nachrichten...14 Jagdhundewesen...15 Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften...16 Regionalgruppe Nord...18 Regionalgruppe Süd...28 Kleinanzeigen-Coupon...38 Kleinanzeigenmarkt

4 Jagd & Jäger die Belange der wildlebenden Tiere insbesondere des Schalen- und Niederwildes weitestgehend ignoriert. Beispielhaft nenne ich die in der LJVO festgeschriebene Aufhebung der Schonzeit für das Schwarzwild. 70 bis 80 Prozent der Bachen frischen zwischen Februar und April und ziehen anschließend ihren Nachwuchs groß. Was, so frage ich mich, hätte dagegen gesprochen, wenigstens den Bachen eine Schonzeit vom 1. Februar bis Mitte oder Ende Juni zu gewähren? Auf der anderen Seite schreibt die Landesregierung in der Verordnung für Füchse und andere Beutegreifer während der Aufzuchtzeit aus Tierschutzgründen erstmals eine Schonzeit fest. Für mich ist das eine Ungleichbehandlung sondergleichen. Sind Wildschweine Tiere zweiter Klasse? Bald Verbot der Fangjagd? Der Beutegreifer Iltis soll künftig ganzjährig geschont werden, obwohl er in Rheinland-Pfalz nahezu flächendeckend und in durchaus bejagbarer Anzahl vorkommt. Weshalb also die Vollschonung? Für mich steht fest, dass damit das von Bündnis 90/Die Grünen angekündigte Verbot der Fangjagd mit sofort tötenden Fallen eingeläutet werden soll. Kontraproduktive Jagdzeit auf den Rehbock Auch die Verlängerung der Jagdzeit auf den Rehbock bis 31. Januar halte ich für eine falsche Entscheidung, die mehr von der im Ministerium vorherrschenden Ideologie als von fachlichen Aspekten geprägt ist. Wissenschaftliche Untersuchungen haben eindeutig ergeben, dass sich durch die Verlängerung der Jagdzeit keine signifikante Streckensteigerung erzielen lässt. Lediglich der Anteil der männlichen Stücke an der Gesamtstrecke steigt, was zur Folge hat, dass mehr Reproduktionsträger am Leben bleiben. Insgesamt ist daher die jetzt geltende Jagdzeit auf Böcke mit dem offensichtlichen Ziel der Freigabe allen Rehwildes auf Bewegungsjagden kontraproduktiv. Jagdtradition wird mit FüSSen getreten 4 Für wildbiologisch falsch halte ich auch die mit der LJVO einhergehende Abschaffung der Güteklassen bei den Hirschen. Nahezu alle Wildbiologen stimmen überein, dass reife Hirsche direkt und indirekt einen entscheidenden Beitrag zu einer gesunden Rotwildpopulation leisten. Daher muss die Bestandsregulierung darauf ausgerichtet werden, genügend Hirsche alt werden zu lassen. Hirsche können jedoch nicht alt werden, wenn sie in der Jugend- bzw. in der Mittelklasse wahllos und in zu hoher Zahl erlegt werden. Der Vorwurf, der Jägerschaft gehe es nur um Trophäen, ist eine Frechheit! Der aus dem Ministerium oft zu hörende Vorwurf, der Jägerschaft gehe es ja nur um die Trophäen, ist für mich eine Frechheit und ein Indiz dafür, dass man sich in Mainz nicht scheut, das über einen langen Zeitraum kulturell und traditionell gewachsene Verständnis der deutschen Jägerinnen und Jäger regelrecht mit Füßen zu treten. In keinem Gesellschaftsoder Berufszweig werden Weiterentwicklungen ohne Rücksichtnahme auf traditionelle Aspekte vorangetrieben. Warum, so frage ich mich, ignoriert die Landesregierung die sozialwissenschaftliche Erkenntnis, dass bei solchen Veränderungen die Beachtung der Tradition auch eine wesentliche Voraussetzung für die Akzeptanz und Identifikation der Protagonisten ist? Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich Die politisch Verantwortlichen argumentieren ganz gerne damit, dass die Verlängerung der Bockjagdzeit, die Aufhebung der Schonzeit beim Schwarzwild oder die Abschaffung der Güteklassen beim Hochwild letztlich der Selbstverantwortung der Jägerschaft entgegenkommt. Diesem Argument kann ich mich sogar in gewisser Weise anschließen. Dennoch bin ich mir sicher, dass dies nicht der vorrangige Grund für diese Liberalisierung war. Denn dann hätte man der Jägerschaft auch in vielen anderen Bereichen mehr Entscheidungsfreiheit einräumen müssen. Nein: Man wollte den einseitig ausgerichteten Schalenwild-Bekämpfern die Gelegenheit eröffnen, auf alles Dampf zu ma- chen, was sich im vermeintlich verbissgefährdeten Wald bewegt. Ich denke aber auch, dass die beispielhaft erwähnten Rechtsnormen den tierund artenschutzgerecht jagenden Jäger nicht allzu intensiv bekümmern müssen. Denn schließlich ist jeder für sein Handeln selbst verantwortlich. Keiner wird gezwungen, sich der in bestimmten Kreisen vorherrschenden Wildschadenshysterie anzuschließen. Wenn ich während einer Drückjagd ein hochflüchtiges Stück sichte, bleibt der Finger gerade. Und wenn das Stück nicht sicher und breit verhofft, und das Geschlecht oder die soziale Funktion nicht deutlich zu erkennen ist, bleibt die Kugel ebenfalls im Lauf. Dazu zwingt mich ein Codex, den wir Jägerinnen und Jäger tief in unserem Herzen tragen, die Seele der Waidgerechtigkeit, eine jagdliche Kardinaltugend. Auch Landesjagdgesetz kommt auf den Prüfstand Laut Landesregierung hat man mit der neuen LJVO unter anderem auch das Ziel verfolgt, die bislang existierenden Einzelverordnungen in einer Gesamtverordnung zusammenzufassen. Durchaus nachvollziehbar, wie ich meine. Aus meiner Sicht unverständlich ist aber die Tatsache, dass die höchst umstrittene Fütterungs- und Kirrverordnung dabei außen vor blieb. Absicht? Wollte der Verordnungsgeber im Wahljahr einer kontroversen Diskussion über die wenig praxisorientierten Fütterungs- und Kirrregelungen aus dem Weg gehen? Spätestens, wenn die Landesregierung wie angekündigt in Kürze das gerademal seit drei Jahren gültige Landesjagdgesetz erneut aufschnürt, werden wir das in Rheinland-Pfalz festgeschriebene generelle Fütterungsverbot in Frage stellen und mit allen verfügbaren Mitteln für eine praktikablere und vor allem tierschutzgerechtere Regelung kämpfen. Die LJV-Kreisgruppe Ahrweiler hat diesen Kampf im Rahmen einer eigenständigen Initiative bereits begonnen. Man kann zwar über den meines Erachtens zu frühen Zeitpunkt sowie über einzelne Inhalte der Initiative und die zum Teil bissige Argumentation trefflich streiten. Aber hinter der Kernforderung, dass man Wild in einer von Menschenhand beeinflussten Kulturlandschaft nicht verhungern lassen darf, hinter dieser Forderung steht der Landesjagdverband vorbehaltlos!

5 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 Chance vertan! Nach meiner festen Überzeugung hat die Landesregierung mit der jetzt in Kraft getretenen Landesjagdverordnung eine Chance vertan, das Jagdrecht gemeinsam mit den in erster Linie Betroffenen nämlich den Jägerinnen und Jägern wildbiologisch sinnvoll und tierschutzgerecht sowie abseits jedweder Ideologie weiterzuentwickeln. Die Landesregierung hat die Chance vertan, das Jagd recht sinnvoll weiterzuentwickeln. Auswirkungen auf die Jagdpraxis Nachfolgend erläutert LJV-Justitiar und Rechtsanwalt Klaus Nieding, was sich durch die neue Landesjagdverordnung in der täglichen Jagdpraxis alles ändert. Ich empfehle allen Jägerinnen und Jägern dringend, sich damit zu befassen, auch und vor allem um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Bleibt die artgerechte Wildtierfütterung in Rheinland-Pfalz verboten? Jagdfeindlichkeit auch in anderen Bundesländern Ähnliche Tendenzen wie in Rheinland- Pfalz zeichnen sich übrigens auch in anderen rot-grün regierten Bundesländern ab. Am weitesten fortgeschritten keineswegs fortschrittlich! dürfte Baden-Württemberg sein. Absurde Forderungen von einseitig argumentierenden Jagdgegnern treiben der Jägerschaft dort die Zornesröte ins Gesicht. Da ist die Rede von einem generellen Fütterungsund Kirrverbot, vom Verbot des Tötens von wildernden Hunden und Katzen, vom Verbot der Fang- und sogar der Baujagd sowie von einer einschneidenden Reduzierung der Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten. Auf Geschäftsführerebene fanden bereits verbandsübergreifende Gespräche statt mit dem Ziel, gemeinsame Strategien und Konzepte zu entwickeln, mit denen die Frontalangriffe auf die traditionelle, waid- und damit tierschutzgerechte Jagd abgewehrt werden können. Auch innerhalb unseres Landesjagdverbandes befasst sich derzeit ein Expertenkreis mit dem Thema. In einem nächsten Schritt werden wir die daraus resultierenden Erkenntnisse und Vorschläge auf einer breiteren Basis diskutieren. In unserem Verbandsorgan Jagd & Jäger sowie auf unserer Internetseite werden wir regelmäßig über die weitere Entwicklung berichten. Gemeinsam kämpfen! Im Hinblick auf die politische Konstellation in Mainz steht für mich eines schon heute fest: Es wird ungeheuer schwer, unsere Forderungen durchzusetzen. Das von Bündnis90/Die Grünen dominierte Umweltministerium wird mit aller Macht versuchen, seine Klientel zu bedienen. Und das sind nicht unbedingt Jagd- und Jägerfreunde! Wenn wir uns gegen diese Pseudo-Öko-Phalanx erfolgreich behaupten wollen, dann ist dies nur möglich, wenn wir fest zusammenstehen und mit allen verfügbaren Mitteln gemeinsam kämpfen. Wir haben es als mündige Bürger nicht nötig, uns den grünen Zwangsvorstellungen zu unterwerfen! Zwischen die Jägerinnen und Jäger darf dann aber wie man so schön sagt kein Blatt passen! Und deshalb werden wir alle LJV-Mitglieder regelmäßig mit den wichtigsten Informationen und Argumenten versorgen, damit Sie alle in der Lage sind, jede Gelegenheit zu nutzen, um auf die politischen Entscheidungsträger in unserem Sinne einzuwirken und dabei wie aus einem Mund zu sprechen. Mit unseren 24 Kreisgruppenvorsitzenden und 235 Hegeringleitern werde ich so zeitnah wie möglich das diesbezügliche Vorgehen eingehend erörtern. Wir haben es als mündige Bürger nicht nötig, uns den grünen Zwangsvorstellungen zu unterwerfen! Schon heute möchte ich Sie, liebe Jägerinnen und Jäger, auf diese verschärfte Gangart einschwören. Nur wenn wir fest zusammenstehen, haben wir eine Chance, die waidgerecht betriebene Jagd, wie wir sie lieben, mit all ihren schönen und abwechslungsreichen Facetten auch für unsere Kinder und Enkelkinder zu erhalten. Waidmannsheil auf allen Wegen! Kurt A. MICHAEL, Präsident 5

6 Jagd & Jäger Neue Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz Wichtige Auswirkungen auf die jagdliche Praxis von LJV-Justitiar Rechtsanwalt Klaus Nieding Im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz vom 20. August 2013 ist die Landesjagdverordnung (LJVO) in ihrer neuen Fassung veröffentlicht. Sie ist damit in Kraft gesetzt und von den Jägerinnen und Jägern in Rheinland-Pfalz bei der täglichen Jagdausübung nunmehr zu beachten und umzusetzen. Im Folgenden gehe ich aus Platzgründen nur auf die wesentlichen Regelungen ein, die unmittelbare Änderungen bzw. Auswirkungen auf unsere jagdliche Praxis zur Folge haben. 1. Hochwildbewirtschaftungsbezirke Die ehemals gültige Landesverordnung über die Bewirtschaftungsbezirke für Rot-, Dam- und Muffelwild ist außer Kraft gesetzt worden. Die Bestimmungen wurden in die nun gültige neue LJVO integriert. Zu begrüßen ist, dass dabei die Unterscheidung zwischen Kern- und Randgebiete weggefallen ist. 2. Hochwild ausserhalb von Bewirtschaftungs-gebieten a) Hegeverbot Außerhalb von Bewirtschaftungsbezirken darf Rot-, Dam- und Muffelwild nicht gehegt werden. Es fragt sich, was der Verordnungsgeber darunter konkret versteht. Insoweit bleibt die Regelung sehr unbestimmt. Wie steht es beispielsweise mit der Anlage von Wildäsungsflächen? Dürfen diese in Gebieten, die außerhalb von Hochwild-Bewirtschaftungsbezirken liegen, aber dennoch Hochwild (als Wechselwild) aufweisen, nicht angelegt werden? Wie steht es mit anderen biotop- und revierverbessernden Maßnahmen? b) Jagdausübung Die Jagdausübung ist darauf auszurichten, dass außerhalb der Bewirtschaftungsgebiete alle vorkommenden Stücke von Rot-, Dam- und Muffelwild innerhalb der Jagdzeit erlegt werden. Eine Ausnahme hierzu gilt nur für führende Elterntiere gem. 32 Abs. 4 Landesjagdgesetz (LJG). 6 Eine weitere Ausnahme gilt für die Erlegung von Hirschen der Klasse I und II. Die Erlegung ist nur nach Einwilligung der unteren Jagdbehörde auf Antrag zulässig, Antragsberechtigter ist der Jagdausübungsberechtigte. Die Einwilligung seitens der unteren Jagdbehörde ist zu erteilen, wenn die Erlegung zur Schadensabwehr erforderlich ist. Auch dies ist wieder sehr unbestimmt. Darüber hinaus gilt die Einwilligung dann als erteilt, wenn die Erlegung von der unteren Jagdbehörde nicht innerhalb von zwei Wochen untersagt wurde. Diese Frist der Genehmigungsfiktion ist viel zu kurz. Die Personalsituation bei manchen unteren Jagdbehörden, der interne Behördenablauf und andere Unwägbarkeiten bergen insoweit die Gefahr, dass die Zweiwochenfrist abläuft, bevor seitens der Behörde die Betroffenen ernsthaft zur Sache angehört werden konnten. Daneben sieht die LJVO die Möglichkeit vor, dass Anträge auf Erlegung auch unabhängig von der Schonzeit von potentiell Geschädigten gestellt werden dürfen, wenn diese zur Abwehr von drohenden Wildschäden erforderlich sind, oder das waldbauliche Gutachten bei der betreffenden Wildart mindestens gefährdet ausweist. Diese Regelungen in der LJVO bergen zudem die Gefahr, dass eine weitere Verinselung der Hochwildvorkommen mit allen negativen Begleitumständen, wie mangelnder Genaustausch, gefördert wird. Das widerspricht nicht nur den heutigen wildbiologischen Erkenntnissen und Anforderungen, sondern auch dem Zweck des Landesjagdgesetzes, der in dessen 2 wie folgt definiert wird: Dieses Gesetz soll dazu beitragen, - einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu erhalten und in einem seinen natürlichen Lebensgrundlagen und den landeskulturellen Gegebenheiten angepassten Verhältnis zu entwickeln, - die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes zu sichern und zu verbessern, [ ]. c) Zwangsmaßnahmen bei Missachtung des Abschussverpflichtung Die untere Jagdbehörde soll, wenn der Jagdausübungsberechtigte der Abschussverpflichtung von Rot-, Dam- und Muffelwild außerhalb von Bewirtschaftungsgebieten nicht nachkommt, eine Frist zum Abschuss in der Regel von drei Monaten anordnen, und zwar unabhängig von Schonzeiten. Diese Anordnung ist zu erlassen auf Antrag eines potentiellen Geschädigten zur Abwehr drohender Wildschäden (zu unbestimmt, siehe oben). Damit können dann auf Antrag eines Landnutzers oder Grundeigentümers die Schonzeiten ausgehebelt werden und selbst tragende Stücke könnten dann einer Abschussverpflichtung seitens des Jagdausübungsberechtigten unterfallen. Zu allem Überfluss setzt der Verordnungsgeber dann noch die Möglichkeit der kostenpflichtigen Ersatzvornahme zu Lasten des Jagdausübungsberechtigten oben auf. Kommt der Jagdausübungsberechtigte der Abschussanordnung nämlich nicht nach, droht ihm die Ersatzjagd auf seine Kosten. Darüber hinaus stellen Verstöße gegen die LJVO oder behördliche Anordnungen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen geahndet werden können. Dazu zählt u. a. der Verstoß gegen das Hegeverbot und die Nichterlegung von Hochwild außerhalb der Bewirtschaftungsbezirke. Ob dies einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält, bezweifele ich. Getreu dem Grundsatz nulla poena sine lege stricta Keine Strafe ohne konkretes Gesetz sind diese Ordnungswidrigkeitsbestimmungen sehr fragwürdig. Wer bestimmt, was eine (zielgerichtete) Hegemaßnahme für Hochwild ist? Wer bestimmt, wann die Erlegung von Hochwild möglich ist? Es ist daher zu überlegen, ob nicht nur gegen diese Bestimmungen, sondern gegen die LJVO insgesamt ein Normenkontrollverfahren gem. 47 VwGO eingeleitet wird. 3. Jagdzeiten Schmaltiere und Schmalspießer von Rotund Damwild sowie Schmalschafe und Jährlinge von Muffelwild dürfen künftig bereits ab 1. Mai bejagt werden. Der Iltis ist wegen seiner fehlenden Streckenvorkommen von der Jagdzeit ausgenommen worden. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, dass die dem Jagdrecht unter-

7 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 liegenden Wildarten, für die eine Jagdzeit besteht, auch tatsächlich bejagt und erlegte Stücke entsprechend gemeldet werden. Die Abschusslisten/-meldungen sind insoweit entgegen mancher Stammtischmeinung nicht überflüssig oder obsolet, sondern dienen zumindest wie der Fall des keineswegs in seinem Bestand bedrohten Iltis zeigt zur Rechtfertigung von Schonzeiten. Füchse, Marderhunde und Waschbären sind nur noch in der Zeit vom 1. August bis 28. Februar und Dachse vom 1. August bis 31. Dezember bejagbar; Jungfüchse und Jungdachse können hingegen im zur Vermeidung von Tierseuchen und Wildschäden gebotenen Umfang ganzjährig bejagt werden. Ebenso können Jungtiere von Marderhund und Waschbär ganzjährig bejagt werden. Gleiches gilt für juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten. Weitere Jagdzeitänderungen betreffen u. a. Fasane, Ringeltauben, Rebhühner und diverse Gänsearten. Nähere Auskünfte erteilt die LJV-Geschäftsstelle. Außerdem empfehle ich dringend, die im LJV-Verbandsorgan monatlich abgedruckten Jagdzeiten zu beachten. Das Schwarzwild ist nunmehr generell ganzjährig bejagbar, die untere Jagdbehörde kann für einzelne Jagdbezirke Schonzeiten für Schwarzwild vorgeben, was sich in der Praxis als irrelevant herausstellen dürfte. Gleiches gilt für das Wildkanin. Der Rehbock kann zukünftig vom 1. Mai bis 31. Januar bejagt werden. Hier will man offenbar den schnellen Schuss fördern, der bislang vielleicht aus Angst vor Verwechslung unterblieben ist. Damit endet die Jagdzeit auf den Bock zusammen mit der Jagdzeit auf Rot-, Dam- und Muffelwild. 4. Abschaffung der Unterscheidung von Hoch- und Niederwildrevieren Entgegen der ausdrücklichen Forderung des LJV, diese Unterscheidung beizubehalten, hat der Verordnungsgeber diese Unterscheidung abgeschafft. 5. Revierbegehungen im Vorfeld von Abschuss Vereinbarungen Gemäß 38 Abs. 1 LJVO sollen zukünftig bei den Revierbegehungen im Vorfeld des Abschlusses der jährlichen Abschussvereinbarung auch Berührte sonstiger Interessen zur Teilnahme eingeladen werden. Diese Regelung ist aus meiner Sicht unsinnig, denn bei der Revierbegehung geht es um den Abschluss einer Zusatzvereinbarung zum Jagdpachtvertrag zwischen Pächter und Verpächter. Dritte haben bei diesen Vertragsverhandlungen weder ein Mitspracherecht, noch erscheint es zielführend, diese in die Verhandlungen mit einzubeziehen. Schließlich beziehen wir bei keiner Vertragsverhandlung oder -änderung unbeteiligte Dritte in die Gespräche mit ein! 6. Weitere Änderungen Weitere zum Teil weniger relevante Änderungen ergeben sich an anderen Stellen, u. a. bei der Einteilung des Schalenwildes in Klassen, bei der Wildschadensabwicklung oder bei der Jägerprüfungsordnung (z. B. bei der Zusammensetzung der Prüfungsausschüsse). Der vollständige Wortlaut der neuen Landesjagdverordnung ist auf der Internetseite des Landesjagdverbandes ( veröffentlicht und kann im Bedarfsfall bei der LJV-Geschäftsstelle angefordert werden. 7

8 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz März 2012 Jagd & Jäger Mitteilungen Der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes > Seminare in der Landesjagdschule im Jahr 2013 Seit Mai 2013 stehen uns die neu errichteten Räumlichkeiten der Landesjagdschule in Gensingen für Lehrgänge und Seminare zur Verfügung. Somit können künftig dort grundsätzlich alle Seminare des LJV durchgeführt werden; Ausnahmen bezüglich des Seminarortes sind jeweils aufgeführt. Soweit nicht anders angegeben, ist die Teilnehmerzahl an den Seminaren auf maximal 40 Teilnehmer begrenzt. Kurzlehrgänge für Jagdscheinanwärter (3 Tage) Ort: Landesjagdschule Gensingen Termine (täglich Uhr bis ca Uhr): Oktober Anmeldeschluss: Jeweils zwei Wochen vor Lehrgangsbeginn, Gebühr: LJV-Mitglieder 95,- Euro, Nichtmitglieder 150,- Euro. Seminarinhalt: In dem dreitägigen Seminar werden den kurz vor der Jägerprüfung stehenden Jagdscheinanwärtern alle Prüfungsfächer in gestraffter Form mit Praxisbeispielen noch einmal in Erinnerung gerufen. Insbesondere werden die Themen Waffen / Munition / Waffenhandhabung, Wildbiologie sowie Lebensraumansprüche des Schalen- und Niederwildes, Jagdhunde, Jagdbetrieb, Fangjagd, Wildbrethy- giene / Wildkrankheiten, Grundlagen des Naturschutzes sowie Jagdrecht behandelt. Aus den Erfahrungen der letzen Jahre haben alle Teilnehmer dieses Seminar als wichtigen Baustein zum Bestehen der Jägerprüfung weiterempfohlen. Lehrgänge für Jagdaufseher (8 Tage) Der letzte im Jahr 2013 vorgesehene Lehrgang vom 19. bis 26. Oktober ist bereits ausgebucht; eine Teilnahme ist nur noch über die Warteliste möglich. Die nächsten Jagdaufseher-Lehrgänge finden 2014 statt. Die Termine werden im Januar 2014 veröffentlicht. > Speziallehrgänge in der Landesjagdschule Gensingen Aus der Truhe in die Pfanne Das Seminar für die Junge Küche Termin: 5. und 19. November, jeweils 19 bis 22 Uhr Anmeldeschluss: 22. Oktober, bzw. 5. November Referenten: Christoph Hildebrandt, Robert Ackermann, Erhard Bäder Gebühr: LJV-Mitglieder: 20,- Euro, Nichtmitglieder 30,- Euro Beide Termine sind bereits ausgebucht, Teilnahme nur über Warteliste! Erfolgreich zur Jägerprüfung mit unserem Kooperationspartner Jagdschule Seibt Kompaktkurse (3 Wochen) für Jagdscheinanwärter mit anschließender Jägerprüfung Termine: November Speziallehrgang für externe Prüfungs wiederholer aus Rheinland Pfalz mit Ausbildungsnachweis Termine: 26. Oktober - 2. November (s. a. Endteil Wochenendkurs) Alle Kurse finden auf der Ebernburg in Bad Münster am Stein-Ebernburg statt. Für LJV-Mitglieder gelten Sonderkonditionen. Fragen und Anmeldungen sind an die LJV-Geschäftsstelle (Tel , Info@LJV-RLP.de) zu richten. Zeitplanänderungen vorbehalten! Anmeldungen zu allen Lehrgängen werden nur von der LJV Geschäftsstelle in Gensingen entgegengenommen. > JAGDZEITEN IN RHEINLAND-PFALZ Im ganzen Monat Oktober Alles Rotwild Alles Damwild Alles Sikawild * Alles Muffelwild Alles Rehwild Alles Schwarzwild * Feldhasen Wildkaninchen * Dachse und Füchse Waschbär und Marderhund Stein- und Baummarder Hermeline Fasanen Wildtruthühner Rebhühner (nur nach erfolgter Frühjahrszählung s. 42 Abs. 6 LJVO) Grau-, Kanada- und Nilgänse (auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang) Stockenten Blässhühner Rabenkrähen und Elstern Ab 16. Oktober Waldschnepfen Vorschau November Alles Rotwild Alles Damwild Alles Sikawild * Alles Muffelwild Alles Rehwild Alles Schwarzwild * Feldhasen Wildkaninchen * Dachse und Füchse Waschbär und Marderhund Stein- und Baummarder Hermeline Fasanen Wildtruthühner Ringeltauben Graugänse, Kanadagänse und Nilgänse Stockenten Waldschnepfen Blässhühner Rabenkrähen und Elstern * Auch für Wild ohne Schonzeit gilt 32 Abs. 4 LJG, wonach in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere nicht bejagt werden dürfen. Die untere Jagdbehörde kann für ihren Zuständigkeitsbereich oder für einzelne Jagdbezirke Schonzeiten für Schwarzwild und Wildkaninchen vorgeben, wenn der Schutz vor Tierseuchen gewährleistet und Beeinträchtigungen der Landnutzung durch Wildschäden nicht vorliegen. Ganzjährig sind darüber hinaus jagdbar: Jungtiere von Marderhund und Waschbär zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf den Artenschutz; juvenile Nilgänse außerhalb von Vogelschutzgebieten; Jungtiere von Fuchs und Dachs zur Vermeidung von Tierseuchen oder Schäden in der Landwirtschaft; Juvenile Ringeltauben im zur Schadensabwehr notwendigen Umfang auf gefährdeten landwirtschaftlichen Kulturen; Die Jagd darf nur in solchen Zeiträumen einschließlich Tageszeiten ausgeübt werden, in denen nach den örtlich gegebenen äußeren Umständen für Jägerinnen und Jäger die Gefahr der Verwechslung von Tierarten nicht besteht. 8

9 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 Afrikanische Schweinepest rückt näher! Neue Landesjagdschule offiziell eingeweiht Die Verlagerung der LJV-Landesjagdschule von Oberwiesen (Donnersbergkreis) nach Gensingen ist schon seit einigen Monaten abgeschlossen. Bereits am 4. Mai 2013 konnte der Leiter der Landesjagdschule, Wildmeister Christoph Hildebrandt, in den neu entstandenen Räumlichkeiten zum ersten Mal unterrichten. Die oberste Veterinärbehörde mahnt zur Vorsicht: Auch Wildschweine in Deutschland könnten demnächst von der Afrikanischen Schweinepest bedroht sein. In der Jagd & Jäger -Ausgabe Oktober 2012 informierten wir auf Seite 8 darüber, dass sich die Afrikanische Schweinepest (ASP) bereits bis in die Ukraine ausgebreitet hat. Ende Juni 2013 ist sie erstmals in Weißrussland, in der Nähe der polnischen Grenze, festgestellt worden. Die Gefahr einer Einschleppung in die Europäische Union bzw. nach Deutschland steigt damit weiter an. Angesichts dieser aktuellen Seuchenlage mahnt Dr. Julia Blicke von der obersten rheinland-pfälzischen Veterinärbehörde zu vermehrter Vorsicht: Für die ASP sind Hausschweine und Schwarzwild gleichermaßen empfänglich und können das Virus verbreiten. Das in Osteuropa vorkommende ASP- Virus ist hochvirulent. In experimentellen Studien starben alle infizierten Haus- und Wildschweine aller Altersklassen innerhalb von zehn Tagen. Ein erstes Anzeichen für eine ASP-Infektion im Wildbestand kann das vermehrte Auffinden von totem Schwarzwild sein. Klinisch unterscheiden sich die klassische und die afrikanische Schweinepest nicht. Daher sind Tiere mit Blutungen in der Haut, den inneren Organen oder Lymphknoten, mit Lähmungserscheinungen und sonstigen Störungen des Allgemeinbefindens immer auf klassische Schweinepest und ASP untersuchen zu lassen. Derartige Funde sind dem zuständigen Amtstierarzt umgehend zu melden. Das ASP-Virus kann durch nicht durchgegarte Produkte aus Fleisch (Schinken, Salami usw.) infizierter Tiere unbemerkt verbreitet werden. Auch unbehandelte Jagdtrophäen stellen ein großes Risiko dar. Besonders infektiös ist das Blut der erkrankten Schweine z. B. an Messern, Stiefeln und Kleidung. Das EU-Recht verbietet daher die Einfuhr von lebenden Schweinen (Haus- und Wildschweine), von Schweinefleisch und grundsätzlich von Jagdtrophäen aus den ASP-infizierten Ländern (unter anderem Russland und Weißrussland). Wenige Ausnahmen bestehen zurzeit lediglich für sicher behandelte Jagdtrophäen aus Russland und Weißrussland, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. Veterinärbescheinigung, Einreise und Einfuhrkontrolle an einer EU-Veterinärgrenzkontrollstelle). Je nach Entwicklung der Seuchenlage können weitergehende Einfuhrbeschränkungen erlassen werden. Im Gegensatz zur klassischen Schweinepest existieren keine Impfungen oder Impfköder gegen die ASP. Nach derzeitigem Kenntnisstand würde der Eintrag der ASP in unsere Wildschweinpopulation den Bestand einschneidend reduzieren, da die Sterblichkeit bei 100% liegt. Infizierte Gebiete würden durch die EU gemaßregelt werden, und zwar mit den gleichen Konsequenzen wie dies bei der klassischen Schweinepest bei Wildschweinen der Fall war. Jeder kann dazu beitragen, das Risiko einer Seuchenverschleppung zu reduzieren, indem Hygienevorgaben und bestehende Einfuhrbeschränkungen bezüglich Einfuhren tierischer Produkte aus den kritischen Ländern strengstens beachtet werden. Auch dürfen keine Lebensmittelreste sowie tierischen Nebenprodukte in die Reviere (z. B. Luderplätze) verbracht werden dies auch mit dem Ziel, den Wildbestand vor anderen infektiösen Tierkrankheiten und Zoonosen (Klassische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Tuberkulose, Hepatitis etc.) zu schützen. Im Interesse eines gesunden Schwarzwildbestands bitte ich die Jägerinnen und Jäger um Beachtung dieser Hinweise. Dr. Julia BLICKE, oberste Veterinärbehörde Im Sommer wurden die Außenanlagen fertiggestellt, sodass am 23. August im Beisein zahlreicher Ehrengäste die offizielle Einweihung stattfinden konnte. Nach der brauchtumsgerechten Begrüßung durch die Parforcehornbläsergruppe Sprendlingen hieß LJV-Präsident Kurt A. Michael die zahlreichen Ehrengäste willkommen, unter Ihnen die Landtagsabgeordneten Michael Billen, Herbert Schneiders (beide CDU) und Thorsten Wehner (SPD), ferner den Jagdreferenten der Landesregierung, Ministerialrat Frank Ridderbusch, Landrat Klaus Schick und Pfarrer Thomas Müller, der die neuen Räume einsegnete. Michael erläuterte, dass mit dem rund ,- Euro teuren Anbau die bestehende Landesgeschäftsstelle um einen großzügigen Schulungsraum erweitert und das Dienstleistungsangebot des LJV damit an einem verkehrstechnisch gut erreichbaren Ort gebündelt wurde. Die Konzentration in Gensingen bietet kostensparende Synergien, und erlaubt es in Verbindung mit dem neuen LJV-Lehrrevier in Weinsheim (Kreis Bad Kreuznach) mit den Seminarteilnehmern praxisbetonter zu arbeiten und die Qualität der Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern. LJV-Präsident Kurt A. Michael nimmt den symbolischen Schlüssel von Architekt Manfred Weindorf entgegen. Präsident Michael bedankte sich u. a. bei LJV- Schatzmeister Hans-Otto Spitznagel für die verbandsseitige Betreuung des Projektes und bei Architekt Manfred Weindorf für die professionelle Planung und Beaufsichtigung der Bauarbeiten. Den anwesenden Vertretern der Kreisverwaltung sowie der Verbands- und Ortsgemeinde dankte er für die konstruktive Begleitung der Planungs- und Bauphase. Schulleiter Christoph Hildebrandt erläuterte den Gästen die modernen technischen Einrichtungen und appellierte, die erweiterten Bildungsangebote fleißig zu nutzen: Lebenslanges Lernen hält fit und sorgt dafür, dass wir nicht stehen bleiben. Schließlich sei Tradition nicht das Bewahren der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers. Erhard BÄDER, LJV-Geschäftsführer 9

10 Jagd & Jäger Aus dem Lehrrevier Der Jagdschutz in Rheinland Pfalz Jagdaufsicht im Revier Mit der Änderung des Landesjagdgesetzes (LJG) vom 21. Juli 2010 wurde die Regelung zum Jagdschutz neu definiert. Über diese Gesetzesänderung wird seither an den Jägerstammtischen kontrovers diskutiert und so manche falsche Aussage getroffen. Auch das LJV-Lehrrevier in Weinsheim (Kreis Bad Kreuznach), in dem die LJV-Berufsjäger Robert Ackermann und Christoph Hildebrandt für den Jagdschutz zuständig sind, ist von diesen Regelungen betroffen. In 33 LJG werden die Obliegenheiten des Jagdschutzes sowie die Bekämpfung von Tierseuchen bei Wild beschrieben. Der Jagdschutz umfasst demnach die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften und dieser obliegt neben den zuständigen öffentlichen Stellen der jagdausübungsberechtigten Person (Jagdschutzberechtigte). Diese hat sicherzustellen, dass die Durchführung unaufschiebbarer Maßnahmen des Jagdschutzes, insbesondere hinsichtlich kranken, verletzten und verendeten Wildes, jederzeit gewährleistet ist. Sie kann hierzu Personen beauftragen, die 1. zum Jagdschutz geeignet und befähigt sind, 2. einen auf ihren Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen, 3. eine von den Vereinigungen der Jägerinnen und Jäger durchzuführende Befähigungsprüfung nachweislich bestanden haben und 4. von ihr der zuständigen Behörde gegenüber benannt und von dieser bestätigt worden sind, (Jagdaufseherinnen und Jagdaufseher). Die erforderliche Bestätigung gilt als erteilt, wenn sie Naturnutzer wissen oft nicht, dass ihr Verhalten störend sein kann. Jäger sollten hier als freundliche Aufklärer nicht als Sheriff tätig werden. nicht binnen vier Wochen nach der Benennung versagt wird. Als vergleichbare Qualifikation gilt eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Berufsjäger/in oder eine bestandene forstliche Fachprüfung für den gehobenen oder höheren Forstdienst. Wer in einem anderen Bundesland eine Jagdaufseher- oder Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat oder dort amtlich bestätigte/r Jagdaufseher/in war oder ist, kann vom LJV Rheinland- Pfalz ein Zeugnis über die Teilnahme an einer Befähigungsprüfung nur erlangen, wenn sie/er sich in Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz-, Forst-, Waffen- und Polizeirecht einer das rheinland-pfälzische Landesrecht berücksichtigenden Nachprüfung unterzogen hat. Damit wird deutlich, dass die/der bestätigte Jagdaufseher/in nach wie vor vom Gesetzgeber vorgesehen und gefordert ist nämlich dann, wenn die jagdausübungsberechtigte Person die unaufschiebbaren Maßnahmen bezüglich Tierschutz und Wildseuchenbekämpfung nicht selbst leisten kann. Grundsätzlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sowohl die jagdausübungsberechtigte Person wie auch der bestätigte Jagdaufseher anders als hier und dort praktiziert nicht als Sheriff im Revier unterwegs sind, sondern sich mehr als Aufklärer für die Rechte und Belange der Wildtiere sehen sollen. Aber nicht nur weil der Gesetzgeber es fordert, sollten sich praktizierende Jäger/innen weiterbilden. Bereits der Lehrplan zum Jagdaufseher macht deutlich, dass dieser Lehrgang eine umfangreiche Weiterbildung in Sachen Jagd- und Wildtiermanagement ist und sich mit den verschiedensten Lebensraumansprüchen unserer Wildarten sowie mit den aktuellsten jagdrechtlichen Entscheidungen bis hin zur Sorge für die Einhaltung der im Monat Oktober Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do

11 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 gültigen Vorschriften, welche für den Schutz des Wildes und der Jagd erlassen sind, befasst. Dies betrifft vor allem die im Bestand bedrohten Wildarten und den Schutz vor Seuchen und die Einhaltung tierschutzrelevanter Vorschriften. Auch die Möglichkeiten zur Information anderer Naturnutzer über die Lebensraumansprüche werden vermittelt. Selbstverständlich wird auch das Thema Wildschaden von der Vermeidung, über das Ermitteln, bis hin zur Verhütung umfangreich besprochen. Um die Teilnahme an diesem Lehrgang möglichst vielen Jägerinnen und Jägern zu ermöglichen, haben wir den bisher zwei Wochen dauernden Lehrgang auf einen durchgängig achttägigen Lehrgang umgestellt. Dass diese Entscheidung richtig war, sieht man daran, dass beide Herbstlehrgänge ausgebucht sind, und alle Teilnehmer uns nach Beendigung des Lehrganges immer wieder mitteilen, dass dieser Lehrgang sich in jedem Fall gelohnt hat auch wenn sie sich nicht hätten bestätigen lassen müssen. Sollten wir Sie neugierig gemacht haben, können Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle informieren, oder besuchen Sie unsere Internetseite wo auch der Lehrplan einsehbar ist. WM Christoph HILDEBRANDT, Leiter der Landesjagdschule Wildbretmarketing: Empfohlene aktuelle Mindestpreise Seit kurzem stehen auch Kitze und Kälber auf dem Abschussplan. Angesichts der hohen Qualität dieser jungen Stücke sollte alles versucht werden, hierfür die in nachfolgender Tabelle genannten Mindestpreise nach oben zu korrigieren. Die Fleischreifung kann bei Kitzen bereits nach vier bis fünf Tagen und bei Rotwildkälbern nach einer Woche als ausreichend angesehen werden. Ansprechpartner sollte hier vor allem die Edelgastronomie sein, die für das gehobene Publikum ganze Teilstück vom Kitz (Schulter, Keule und Rücken, jeweils mit Knochen) am Tisch tranchiert anbieten kann. Das gleiche gilt für kleine Frischlinge, von denen häufig angenommen wird, sie seien nicht verwertbar. Natürlich spielt ein möglicher Wildbretverlust durch die Trefferlage bei diesen Fröschen eine Rolle und vor allem die konsequent saubere Versorgung (auch diese Kleinen lassen sich ringeln!). Nach vier bis fünf Tagen ist dieses Wildbret reif. Ich empfehle allen Zweiflern einen Selbstversuch; er wird Sie überzeugen. Die Niederwildreviere werden jetzt ihre Absatzwege für die anfallende Strecke in den Blick nehmen. Nicht vergessen, bereits jetzt die Kundenkartei auf den neuesten Stand zu bringen und Vorbestellungen für den bekanntlich überlasteten Dezember einzuholen. Dr. Conrad COMMICHAU, Landesobmann für Wildbretmarketing *Preis pro kg inkl. Knochen Wildart Ganzes Stück Rücken Keule Blatt Rehwild 6,- bis 6,50 Euro* 20,- bis 23,- Euro* 18,- Euro* 12,- Euro* Rotwild 5,50 bis 6,- Euro* 20,- Euro* 15,- Euro* 10.- Euro* Schwarzwild 3,- bis 5,20 Euro* 13,50 Euro* 12,50 Euro* 10,- Euro* 11

12 Jagd & Jäger Geschenke- & Weihnachtsbasar Sie suchen noch ein passendes Geschenk für eine Jägerin oder einen Jäger? Wir haben nachfolgend einige interessante Artikel zusammengestellt, die zum Teil aus günstigen Sonderposten stammen, und die wir deshalb zu deutlich reduzierten Preisen anbieten können. Wildkochbuch Rheinland-Pfalz Wie das Land so die Küche! Die besten Wildrezepte aus Rheinland-Pfalz sind in diesem Kochbuch vereint. Sie stammen allesamt aus der Feder von kochbegeisterten Jägerinnen und Jägern und wurden vom Landesjagdverband zusammen mit dem Verlag Neumann-Neudamm in Buchform herausgegeben. 144 Seiten mit zahlreichen farbigen Abbildungen und Weinempfehlungen, ca. 21 x 21 cm, gebunden (Hardcover), ISBN Preis: 14,95 Euro* LJV-Baseball-Mütze, grün Aufgrund der großen Nachfrage haben wir die hochwertige Baseball-Mütze mit eingesticktem LJV-Logo wieder in unser Lieferprogramm aufgenommen. Die dunkelgrüne Mütze ist aus 100 % Baumwolle, hat einen hellbraunen Wildlederschirm, ein rundumlaufendes Schweißband, umstickte Klimalöcher und ist größenverstellbar (bis Größe 61/62). Preis: 9,90 Euro* LJV-Baseball-Mütze, orange Ebenfalls erneut in unserem Lieferprogramm ist diese orangefarbene Baseball- Mütze aus 100 % Baumwolle und für den Einsatz auf Gesellschaftsjagden geeignet. Die Mütze hat ein eingesticktes mehrfarbiges LJV-Logo, ein rundumlaufendes Schweißband, umstickte Klimalöcher und ist größenverstellbar (bis Größe 61/62). Preis: 7,90 Euro* 12 Nieto Bowie-Messer Da hat man was in der Hand: Nieto Bowie- Messer, Stahl AN.58, Griffschalen aus Olivenholz, inkl. hochwertiger Lederscheide, Grifflänge 13,5 cm, Klingenlänge 17,5 cm, Gewicht 517 g. Aktionspreis: 39,- Euro* Herbertz Flachmann Ein Klassiker unter den Flachmännern : Herbertz Taschenflasche, exquisite Qualität aus hochglanzpoliertem Edelstahl, mit attraktivem, mehrfarbigem Lederbezug, Fassungsvermögen 170 ml, Leergewicht 155 g. Aktionspreis: 29,- Euro* Jagdschein- und Waffenbesitzkartenetui Jagdschein, WBK, Begehungsschein und Versicherungsnachweis gehören in diese praktische Kunststoffmappe. Stabilisiert, mit Klarsicht-Innenfächern und messingfarbenen Kantenschonern. Preis: 9,90 Euro* Stockschirm mit LJV-Logo Nie mehr nass werden auch nicht bei Dauerregen während der Drückjagd. Dieser hochwertige Automatik-Schirm ist ein Allrounder. Mit dem großzügigen Durchmesser von ca. 115 cm und der TEFLON-Spezialbeschichtung schützt er auch vor extremen Regengüssen. Durch den Rundhakengriff aus gemasertem Holz und den stabilen 14 mm Stahlstock ist er durchaus auch als behelfsmäßige Gehhilfe geeignet. Farbe: laubgrün mit aufgedrucktem LJV-Logo. Preis: 19,90 Euro* Achtung: Nur noch sehr kleiner Restbestand vorhanden! Original Stanley Vakuumflasche 1 Ltr. Der Mercedes unter den Thermoskannen! Die aus rostfreiem Edelstahl gefertigte Vakuumflasche ist mit einer schützenden Hammerschlaglackierung versehen. Der seitlich montierte Kunststofftragegriff sorgt für den problemlosen Transport der Flasche. Über dem Flaschenverschluss sitzt ein Trinkbecher (mit LJV-Logo-Lasergravur), der ebenfalls isolierend ausgelegt ist. Durch die 5 cm weite Öffnung lässt sich die Flasche sehr gut reinigen.. Aktionspreis: 35,- Euro* Achtung: Nur noch kleiner Restbestand vorhanden! Jägeruhr Ideal für den nächtlichen Ansitz: Jägerarmbanduhr mit hochwertigem Markenquarzwerk (Citizen), mit Datum und Zentralsekunde, Zifferblattbeleuchtung auf Knopfdruck, Edelstahlgehäuse mit geschützter Krone, kratzfestes gehärtetes Mineralglas, hochwertiges grünes Lederarmband, wasserdicht 100 m, incl. hochwertiges Geschenketui. Bisheriger Katalogpreis (Fa. Greiner): 99,95 Euro, jetzt zum Sonderpreis von 59,- Euro* Achtung: Nur noch kleiner Restbestand vorhanden! Puma TEC Gürtelmesser Hier stimmen Qualität und Preis: Puma TEC Gürtelmesser, Stahl AISI 420, Griff aus Ebenholz/Neusilber, inkl. Lederscheide, Grifflänge 12,4 cm, Klingenlänge 9,3 cm, Gewicht 240 g, in praktischer Geschenkbox. Aktionspreis: 29,- Euro* * alle Preise zzgl. Porto- und Verpackungskosten Bestellungen nimmt die LJV-Geschäftsstelle entgegen: Postfach Gensingen Tel Fax: Info@LJV-RLP.de

13 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz September

14 Jagd & Jäger > SchieSSwesen Tolle Erfolge bei der Bundesschießmeisterschaft Vom 2. bis 7. September fand im nordrheinwestfälischen Buke die diesjährige DJV- Bundesmeisterschaft im jagdlichen Schießen statt. Es starteten insgesamt 651 Schützen; der LJV Rheinland-Pfalz war mit 35 Schützinnen und Schützen vertreten. Neben den Mannschaften der Damenklasse, Jugendklasse, Offenen Klasse und Altersklasse starteten elf Einzelschützen aus unserem Verband. Leider konnten wir mangels Masse keine Mannschaft in der Seniorenklasse stellen. Donnerstags starteten die Teilnehmerinnen unserer noch jungen Damenmannschaft. Die Damen zeigten ein geschlossenes Mannschaftsbild, wenn auch nicht jede der Teilnehmerinnen die zuvor auf unseren regionalen Meisterschaften gezeigten Leistungen abrufen konnte. Es war dennoch ein guter Testlauf, der für die Zukunft noch viel von unseren Damen erwarten läst. Herausragend war bei den Damen die Leistung unserer Schützin Christine Bayer (KG Alzey-Worms), die mit 321 Punkten den Titel der Deutschen Meisterin im jagdlichen Schießen sowie mit 145 Punkten den Titel der Deutschen Meisterin im Wurfscheibenschießen in der Damenklasse für sich erkämpfen konnte. An dieser Stelle nochmals herzlichen Glückwunsch für diese hervorragende Leistung. Stolz wie Oskar: Christine Bayer (Bildmitte) freut sich über ihren tollen Erfolg bei der Bundesschießmeisterschaft. Am Freitag startet unsere Jugendmannschaft, die durch das altersbedingte Ausscheiden einiger Leistungsträger derzeit im Umbruch ist und sicher noch einige Zeit und Wettkampferfahrung benötigt, um an die Erfolge früherer Zeiten anknüpfen zu können. Hier können wir aber Frédéric Norheimer (KG Ludwigshafen) mit dem Ergebnis von exakt 300 Ringen) zum Gewinn der Golden Schießleistungsnadel gratulieren. Leider war unserer Jugendschießwart Karl Hammelmann aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, seine Mannschaft in diesem Jahr zu betreuen; er wurde von Christoph Hahn vertreten. Natürlich ließ sich Karl, quasi per Standleitung die Ergebnisse an sein Krankenlager übermittel. Seine Jugendschützen und wir alle wünschen ihm auf diesem Weg gute Besserung. Ebenfalls am Freitag starteten die Schützen der Altersklasse, und hier konnte man im reibungslosen Ablauf die Routine und Harmonie innerhalb der Mannschaft beobachten. Mit Punkten konnten wir unser letztjähriges Mannschaftsergebnis um elf Punkte verbessern. Leider fehlten uns in diesem Jahr zehn Punkte, um aufs Treppchen zu kommen. Erwähnenswert ist die Leistung unseres amtierenden Landesmeisters Wolfgang Sehnert, der mit 332 Punkten seine diesjährige Leistungsform bestätigte. Artur Breuer (KG Kusel) und Gustav Weiser (KG Pirmasens) konnten jeweils die Großgoldene Nadel der Sonderstufe 1 erringen. In der Kurzwaffendisziplin konnte Berthold Weber (KG Alzey-Worms) die Großgoldene Schießleistungsnadel der Sonderstufe 3 und Artur Breuer der Sonderstufe 2 erringen. Susanne Bumb (KG Donnersberg), Mitglied unserer Damenmannschaft, konnte bei ihrer ersten Teilnahme an einer Bundesmeisterschaft mit der Kurzwaffe die Schießleistungsnadel in Gold erreichen. Am Samstag startete dann unsere Mannschaft der offenen Klasse und konnte zunächst auf dem Kugelstand die gewohnt guten Leistungen abrufen. Hier legte Gerrit Hartig (KG Ludwigshafen) mit 195 Ringen den Grundstein für seinen anschließenden Erfolg. Christoph Hahn (KG Alzey-Worms) und Martin Führer (KG Ludwigshafen) folgten mit 193 bzw. 190 Ringen. Bei sich verschlechternden Wetterbedingungen mussten wir auf den Wurfscheibenständen antreten. Hierbei zeigte die Mannschaft beim Trapschießen eine bisher einmalige Leistung, indem sie 89 von 90 Wurfscheiben traf. Noch nie hat eine Mannschaft aus Rheinland-Pfalz eine solch starke Leistung auf dem Trapstand gezeigt, fünf der sechs Rottenmitglieder schossen +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ Sicherheit für Mensch und Tier DJV und ADAC laden zur Wildunfallfachtagung nach München ein Elektronische Wildwarnanlagen, Duftzäune oder blaue Reflektoren die Möglichkeiten zur Prävention von Wildunfällen sind vielfältig, deren Wirkung in der Fachwelt jedoch umstritten. Gemeinsam arbeiten der ADAC und der Deutsche Jagdverband (DJV) seit Jahrzehnten an Lösungen zur Reduzierung von Wildunfällen. Unter dem Titel Sicherheit von Mensch und Tier laden die beiden Verbände zur Fachtagung am 16. Oktober in die ADAC-Zentrale nach München ein. Seit 2011 unterstützen DJV und ADAC gemeinsam mit weiteren Partnern das Forschungsprojekt Wildunfälle verhindern Was hilft wirklich?. Auf der Tagung präsentieren die Wissenschaftler erste Zwischenergebnisse des Projektes, das noch bis 2015 läuft. Weiterhin stellen Vertreter einiger Landesjagdverbände ihre Erfahrungen mit Maßnahmen vor Ort vor. Dritter Schwerpunkt der Tagung ist der Biotopverbund: Das Bundesprogramm zur Wiedervernetzung sowie das deutschlandweite Pilotprojekt Holsteiner Lebensraumkorridore werden vorgestellt und diskutiert. Eine kostenfreie Anmeldung ist bereits jetzt und nur online unter folgendem Link möglich: Dort gibt es auch das Veranstaltungsprogramm zum Herunterladen. Kontakt für Rückfragen: ADAC / Ressort Verkehr, Hansastraße 19, München, Tel , verkehr.team@adac.de oder DJV, Friedrichstraße 185/186, Berlin, Tel , pressestelle@jagdverband.de. Oktober-Aktion im DJV-Shop Mit dem Hubertus-Thermo-Anzug gut geschützt durch die kalte Jahreszeit Der Bestseller des vergangenen Winters ist wieder lieferbar: Die Hubertus Thermo-Jagdkombination mit einem tollen Preis-Leistungsverhältnis. Lange Ansitze auf Schwarzwild in klirrender Kälte werden mit der warmen Jagdhose und der dazu passenden Jagdjacke zum Vergnügen. Die Jacke besitzt viele durchdachte Details wie eine Hasentasche, ausklappbare Patronenschlaufen oder eine Handytasche. Die zweifarbige Hose ist mit Messertasche, großen Beintaschen und Gesäßtasche ausgestattet. Jacke und Hose sind atmungsaktiv und wasserdicht (Wassersäule mm) und haben ein sehr gut isolierendes Thermofutter. Ebenso heiß ist der Preis: Die Jacke kostet nur 139,- Euro, die Hose 69,90 Euro. Die Kombination ist für 199,- Euro erhältlich. 14

15 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 jeweils 15 Scheiben voll. Diesen Leistungsvorsprung konnte leider nur Gerrit Hartig auf dem Skeetstand halten. Bei strömendem Regen gelang es ihm, auch hier eine fehlerfreie Runde abzuliefern. Eine großartige Leistung, die ihm verdientermaßen mit 345 von 350 möglichen Punkten den Titel des deutschen Vizemeisters im jagdlichen Schießen in der offenen Klasse einbrachte. Hierzu nochmals herzlichen Glückwunsch! Konnte seine Leistung punktgenau abrufen: Gerrit Hartig wurde Bundesvizemeister im jagdlichen Schießen. Wie dicht das Leistungsfeld in diesem Jahr war, sieht man an dem Umstand, dass uns nur zwei Punkte zum Erreichen der Bronzemedaille fehlten. Gegenüber dem letztjährigen Ergebnis konnten wir unsere Mannschaftsleistung um zehn Punkte steigern. Allen Teilnehmern möchte ich zu den gezeigten Leistungen gratulieren, und wenn auch nicht jeder ganz zufrieden war, so können die Teilnehmer sicher sein, dass es immer ein persönlicher Erfolg ist, sich dem Wettkampf zu stellen und diese Herausforderung zu bestehen. Ich hoffe, dass wir uns im nächsten Jahr auf unseren Regionalmeisterschaften und der Landesmeisterschaft sowie in Liebenau (Bundesmeisterschaft vom 2. bis 6. September 2014) in der von den Rheinland-Pfälzern gewohnten, fröhlichen Runde wiedersehen. Bis dahin Waidmannsheil! Peter CLEMENS, Landesobmann f. d. jagdl. Schießwesen > Jagdhundewesen Verein Deutsch Langhaar- Rheinland e.v. Rolf-Kayser-Gedächtnisprüfung Im Juli fand in den Revieren des Forstamtes Soonwald die 46. Verbandsschweißprüfung des VDL-Rheinland statt. Die diesjährige Prüfung war dem verstorbenen Ehrenvorsitzenden des Vereins, Rolf Kayser, gewidmet, der im letzten Jahr überraschend verstarb. Die Wetterbedingungen waren schwierig, außerdem hatten die Führer mit den zahlreichen Verleitungen durch Rot-, Schwarz- und Rehwild zu kämpfen. Am Ende des Prüfungstages waren sieben Hundeführern mit ihren Hunden erfolgreich: Auf der über 40-Stunden-Fährte kam Susanne Bumb mit ihrer DD- Hündin Jenni vom Schloß mit Sw III zum Stück. Erfolgreich auf der über 20-Stunden- Fährte waren Uschi Arndt mit DL Amy von Angelsburg mit Sw I, Canis Palatina (DD) mit Wolfgang Peterhänsel: Sw II, Strolch v. d. Fuchskaute (KLM) mit Eberhard Klein: Sw II, Elk vom Seulingswald (DL) mit Walter Bähr: Sw III, Biene vom Donnersberg (DD) mit Mike Sander: Sw III, Dayla v. Wetschhausen (DD) mit Urs Peter Mergard: Sw III. Die erfolgreichen Führer erhielten neben Sachpreisen auch Jagdeinladungen auf Rot-, Schwarz- und Niederwild. Unter allen erfolgreichen Teilnehmern wurde ein Hirschabschuss verlost. Der Bruder des Verstorbenen stiftete einen Wanderpreis für die beste Arbeit in Form eines Zinnreliefs; dieser Preis ging an Uschi Arndt mit ihrer DL-Hündin. N. FECHT, Schriftführer Verein Kleine Münsterländer Vorstehhunde e.v. LG Saar-Rhein-Pfalz Züchtertreffen am 30. Juni Das diesjährige Züchtertreffen der LG Saar- Rhein-Pfalz fand nunmehr wieder in den bewährten Räumen des Rasthauses Bohrinsel in Lautzenhausen statt. Vorsitzender Ernst Zeimetz und Zuchtwartin Liane Wild begrüßten die Anwesenden und informierten über die Neuerungen der Zuchtordnung und Zuchtschauen. Ferner wurden Fragen rund um die Hundezucht und Welpenaufzucht angesprochen. Mit einem Ausblick auf die Zuchtplanung des verbleibenden Jahres beschlossen die Referenten den offiziellen Teil der Veranstaltung. Paul Michael KRUFF, Schriftführer +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ DJV-Nachrichten +++ Neu im Programm sind Baffin-Winterstiefel. Das Modell APEX ist einer der wärmsten Stiefel für Jäger mehrfach getestet und optimiert auf Expeditionen zum Nord- und Südpol. Der Innenschuh ist achtfach isoliert. Zusätzlich schützen die Premium-Polar- Gummisohle und der hohe Schaft vor Kälte und Schnee. Der Schuh ist geräuscharm beim Gehen; durch das sehr geschmeidige Oberleder sind auch längere Fußwege kein Problem. Der Baffin APEX kostet 329,- Euro. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. Versandkosten. Bestellt werden können die neuen Produkte im DJV-Shop unter oder bei der DJV-Service und Marketing GmbH, Friesdorfer Straße 194a, Bonn, Tel , Fax: , 1&1-Rahmenvertrag für Mobilfunk und DSL Attraktive Konditionen und Einkaufsgutscheine für DJV-Mitglieder Ab sofort gibt es auch bei 1&1 attraktive Konditionen für DJV- Mitglieder: Die DJV-Service und Marketing GmbH (DSM) hat einen Rahmenvertrag mit 1&1 geschlossen. Im Mobilfunk bietet 1&1 eine weit reichende Netzabdeckung sowie die exzellente Übertragungs- und Sprachqualität des D-Netzes und das natürlich preisgünstig. DSL-Verbindungen dieses Anbieters bestechen durch ihr außergewöhnliches Preis-Leistungsverhältnis und ermöglichen schnelles und günstiges Surfen zu Komplettpreisen. Der DJV-Mitgliedervorteil: Zusätzlich zu den günstigen 1&1-Tarifen erhalten DJV-Mitglieder bei Abschluss eines Mobilfunkvertrages einen Einkaufgutschein für den DJV-Shop in Höhe von 30,- Euro und von 40,- Euro für einen neuen DSL-Vertrag. Und das auch, wenn Sonderaktionen von 1&1 genutzt werden. Der Gutschein kann im DJV-Shop online unter oder direkt bei der DJV-Service und Marketing GmbH eingelöst werden, z. B. für Jagdbekleidung, Ausrüstung, Info- oder Werbematerial. Weitere Mitglieder-Vorteile sind die übersichtliche Tarifstruktur bei Mobilfunk und DSL, eine kostenlose Hotline für DJV-Mitglieder, ein Bonus in Höhe von 25,- Euro beim Wechsel von anderen Mobilfunk- Anbietern zu 1&1, günstige Smartphones, Telefone sowie kostenlose DSL-Router. Alle Informationen zu den Mobilfunk- und DSL-Tarifen von 1&1, die Anträge für Mitglieder und weiterführende Informationen gibt es im Internet unter (Bereich Jägerrabatte ) oder über die DJV-Service und Marketing GmbH (Adresse s. o.). 15

16 Jagd & Jäger Verein Jagd-Beagle e.v. Mitgliederversammlung anlässlich des 25. jährigen Bestehen Am 4./5. Oktober im Kloster Machern. Folgende Programmpunkte sind geplant: Freitag, 4. Oktober, ab Uhr: Erweiterte Vorstandssitzung, Uhr: Züchterschulung; Samstag, 5. Oktober, Uhr: Zuchtschau und Ankörung, 15.00Uhr: Mitgliederversammlung, ab Uhr Festabend mit Vorträgen von Heimo von Elsbergen (DBC-Ehrenpräsident) und Bernd Krewer (VJB-Ehrenmitglied). Harald CASPARI Verein für Jagdteckel e.v. Jagdteckelverein Rheinland-Pfalz- Saarland e.v. Informationen durch Friedrich Wilhelm zum Hingste, Dorfstraße 72, Elmstein- Iggelbach, Tel.: ; , www. jagdteckelverein.de. und Gebrauchsprüfung Am Samstag, 19./20. Oktober bei Schifferstadt (Wald) und Forst (Bau); Prüfungsleiter: Helga Nolte s. u., Prüfung: Schweißarbeit m (ÜN), Stöbern, Abrichtefächer, Bau. Nenngeld/Reugeld: 75,- Euro (Reugeld) am Prüfungstag bar zu entrichten. Nennschluss:1. Oktober, Begrenzung: 4 Hunde, Am Prüfungstag vorzulegen: gültige Tollwutschutzimpfung des Hundes, gültiger Jagdschein des Führers. Nennung: auf Formblatt des VJT vollständig und gut leserlich mit Kopie der Ahnentafel (Vor- und Rückseite) an: Helga Nolte, Müdichstraße 35, Schifferstadt, Tel Marco SERGI 16 > Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften im LJV Rotwildhegegemeinschaft Pfälzerwald-Nord Vortrags- und Informationsveranstaltung Hiermit laden wir alle Mitglieder der RHG zu einer Vortrags- und Informationsveranstaltung am Mittwoch, 9. Oktober, um Uhr im Haus der Nachhaltigkeit in Johanniskreuz ein. Referenten: Dr. Gerard Lang (Wildbiologe, Apotheker, Präsident der FdC Bas Rhin): Rotwildbejagung, nach dem elsässischen Modell Peter Rose (Diplomkaufmann, Pächter eines Rotwildreviers im Pfälzerwald): Maßnahmen zur Verhinderung von Verbiss- und Schälschäden Nach der sich anschließenden Diskussion informiert der RHG-Vorstand über aktuelle Entwicklungen. Gäste herzlich willkommen! Dr. Manfred STEPHAN, Vorsitzender Rotwildhegegemeinschaft Mayen-Nachtsheim Ansprech-Seminar Im August begrüßte RHG-Vorsitzender Wolfgang Rösler in Weiler zahlreiche Teilnehmer zum Ansprech-Seminar Rotwild. Als Referent konnte Revierjagdmeister Martin Stern gewonnen werden, der im Hunsrück ein ca ha großes Rotwildrevier betreut. Mit Hilfe von Bildern und Filmsequenzen vermittelte Stern sehr anschaulich die unterschiedlichen Merkmale zur Altersansprache. Auch erfahrene Rotwildjäger konnten noch dazulernen. Obwohl die neue Landesjagdverordnung keine Güteklassen mehr vorsieht, möchte man die bisherige Einteilung beibehalten, denn nur durch den gezielten Wahlabschuss nach Güteklassen (a und b) kann auch in Zukunft ein gesunder und starker Rotwildbestand langfristig gesichert werden. Die Resonanz auf das Seminar war durchweg positiv. Die Kosten für das Seminar trug die RHG. Christian GONDERT, Geschäftsführer Güteklasse a oder b die RHG-Mitglieder wollen die Einteilung beibehalten. > Bücher Eckhard Grimmberger Die Säugetiere Deutschlands Beobachten und Bestimmen 1. Auflage 2014, 576 S., 1075 farb. Abb., 37 Karten, geb., Format 10,6 x 17,5 cm, ISBN Einführungspreis 19,95 Euro (ab : 24,95 Euro) Von der Alpenfiedermaus bis zum Schweinswal, vom Siebenschläfer bis zum Steinbock: Dieses konkurrenzlose und handliche Bestimmungsbuch porträtiert alle in Deutschland vorkommenden Säugetierarten, und zwar einschließlich Zuwanderem, Irrgästen und Haltungsflüchlingen. Unterlegt mit über brillanten Farbfotos stellt der renommierte Fachautor Eckhard Grimmberger jede Tierart detailliert vor. Leicht verständlich beschreibt er die spezifischen Artkennzeichen, das Verhalten und die Lebensräume, ebenso die Verbreitungsgebiete und den Schutzstatus. Abgebildet wird in diesem Buch nicht nur das vollständige Erscheinungsbild. Vielmehr zeigen Detailansichten auch die besonderen Merkmale und Lebensspuren, die für die sichere Ansprache unerlässlich sind.. Quelle & Meyer Verlag, Industriepark 3, Wiebelsheim, Tel , Fax: , vertrieb@queile-meyer.de, Helmut Haack Waldgeflüster 1. Auflage 2013, 144 S., 35 Fotos/Zeichnung, geb., Format 15 x 21,5 cm, ISBN Preis 14,90 Euro Das Leben eines Försters ist nicht alltäglich. Wahrlich nicht. Begegnungen mit leicht bekleideten Frauen, dem japanischen Kaiser, ostdeutschen Berufskollegen und rheinhessischen Waldläufern Helmut Haack hat einiges zu erzählen, schließlich ist er sein ganzes Leben mit dem Forstberuf verbunden. Den größten Teil seiner Dienstzeit verbrachte er im Forstrevier Wildburg im Soonwald. In seinem Buch präsentiert er wahre Geschichten, schmunzelnde Betrachtungen und ungewöhnliche Einblicke in einen Mythen umrankten Beruf, der in den letzten Jahrzehnten wie kaum ein anderer sein Gesicht verändert hat. Dabei erlaubt er sich durchaus den einen oder anderen Seitenhieb auf den politischen und gesellschaftlichen Zeitgeist. Verlag Matthias Ess, Bleichstraße 25, Bad Kreuznach, Tel , Fax: ,

17 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Juli

18 Jagd & Jäger Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Januar 2012 Regionalgruppe Nord Vorsitzender: Kurt Schüler, Königsberger StraSSe 33, Ransbach-Baumbach, > Kreisgruppe Ahrweiler Geburtstage KGV: Jürgen Kindgen Postfach Sinzig KG-Vorstand und HRL gratulieren allen Mitgliedern, die im Oktober Geburtstag haben, und wünschen alles Gute, Gesundheit und Waidmannsheil. Besondere Geburtstage feiern: Christoph Lenders, Kerpen (60); Josef Schäfer, Hoffeld (84); Franz Bruno Leenen, Altenahr-Kalenborn (50); Edmund Nowicki, Altenahr (89); Dieter Stich, Sinzig (80); Walter Füngeling, Hürth-Burbach (75); Willi Kleebach, Remagen (77); Roderich von Spee, Sinzig (78); Walter Gerling, Aremberg (95); Hubert Schneider, Spessart (78); Johann Lückenbach, Altenahr (88); Heinz Bongart, Sinzig (84); Franz Schuld, Sinzig (86). Schon über Kämpft mit -Unterschriften Unser Dank gilt den KG Mayen-Koblenz und Pirmasens-Zweibrücken, die bisher jeweils über 500 Unterschriften gesammelt haben, sowie allen anderen KG, die dazu beigetragen haben, dass wir per 3. September über Unterschriften gegen das generelle Fütterungsverbot zusammenbekommen haben. Die Übergabe der Unterschriften an Ministerpräsidentin Malu Dreyer erfolgte anlässlich des Backesfestes, zu dem uns Andrea Nahles eingeladen hatte. Den Unterschriften beigefügt war folgender Brief: Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin, die Jäger in Rheinland-Pfalz sorgen sich um die heimischen wildlebenden Tiere. Mit uns teilen bis heute rund Menschen diese Sorge, die sich in die Petition und die Unterschriftslisten, die wir Ihnen hiermit übergeben, eingetragen haben. Wir wenden uns dagegen, dass in dem von Ihnen regierten Land das Füttern wildlebender Tiere im Winter verboten ist und damit Tiere dem Hungertod preisgegeben werden, bestimmte Arten unserer heimischen Tiere in Ghettos eingepfercht werden und außerhalb quasi vogelfrei sind, selbst hochträchtige Muttertiere einem Abschusszwang unterliegen und der Artenschutz u. a. seltener Vögel und Reptilien durch die Schonzeit für den Iltis ausgehebelt wird. Unsere Proteste richteten sich gegen die neue Landesjagdverordnung. Dessen ungeachtet hat Ministerin Höfken die Verordnung mit nur marginalen Änderungen in Kraft gesetzt. Der bußgeldbewehrte Abschusszwang hochträchtiger Stücke in der Schonzeit wurde nicht aufgehoben; der Tierschutz wird anderen wirtschaftlichen Interessen geopfert. Wir appellieren: Der Tierschutz darf bei unseren heimischen Tieren, auch bei den Säugetieren wie Rot-, Reh-, Muffel-, 18 Dam- und Schwarzwild, nicht Halt machen. Reduktionen durch Aushungern sind tierquälerisch. Jagdzeiten, die moderne wissenschaftliche Erkenntnisse ignorieren, sind nicht akzeptabel. Da die Jagdverordnung in dieser Form ergangen ist, sehen wir uns genötigt, weiterhin auf diese tierquälerische Politik aufmerksam zu machen und weiter Unterschriften zu sammeln. Wir bitten Sie, sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin, sich für einen respektvollen Umgang mit unseren wildlebenden Tieren einzusetzen. Schon einmal haben Personen versucht, ihre radikalen Vorstellungen, was den Umgang mit unseren wildlebenden Tieren angeht, durchzusetzen. Herr Ministerpräsident Beck hatte seinerzeit diese Tendenzen beiseitegeschoben. Wir dürfen als Landesmutter auf Ihre Hilfe setzen und werden unseren Protest fortsetzen. Mit freundlichen Grüßen, gez. Thomas Güthe Ministerpräsidentin Malu Dreyer nimmt von Angelika Schrader-Stahl und Dr. Gitta Werner die Unterschriften entgegen. Kugelschießen auf der Bengenerheide Der nächste Schießtermin findet am 11. Oktober ab Uhr statt. Ansprechpartner sind Hannjörg Geller (Tel ) und Horst Mund (Tel ). Der zweite Termin findet am Freitag, 25. Oktober, von bis Uhr statt. Ansprechpartner: Stefan Zavelberg (Tel ) und Arno Schmickler (Tel ). Das Übungsschießen der Jägerschaft Rhein-Ahr-Eifel e.v. findet am 29. Oktober von bis Uhr statt. Ansprechpartner: Heinz Weber (Tel ). Jagdliches Brauchtum 25 Jahre Jagdhornbläsercorps Remagen Im August feierte das Jagdhornbläsercorps Remagen (Leitung: Günter Korn) sein 25jähriges Bestehen. Den Auftakt bildete eine Jägermesse in der Pfarrkirche St. Peter in Sinzig, musikalisch gestaltet vom Jagdhornbläsercorps Remagen unter der Federführung von Karl Szyszkowitz. Im Anschluss boten die Bläser dem begeisterten Publikum auf dem Kirchplatz noch ein Ständchen dar. Die anschließenden Festlichkeiten fanden an der Grillhütte in Remagen- Oedingen statt, wo für das leibliche Wohl bestens gesorgt war. Mit Grußworten und Glückwünschen durch KJM Joachim Polch und KGV Jürgen Kindgen sowie einem Gemeinschaftskonzert der Jagdhornbläser gingen die Feierlichkeiten dann zum gemütlichen Teil über. Die KG wünscht dem Jagdhornbläsercorps für die weitere Zukunft alles Gute. Bläserprobentermine Jagdhornbläsercorps Ahrtal: Jeden 1. Montag im Monat, Uhr, Hotel zum Stern in Heimersheim-Ahr Jagdhornbläsercorps Remagen: Jeden Montag, Uhr, bei Hornmeister Günter Korn in Unkelbach. Jagdhornbläsergruppe HR Niederzissen: Mittwochs, 9. und 23. Oktober, Uhr, Gasthaus Dünker in Oberzissen. Jagdhornbläsercorps Hocheifel: Montags, 14. und 28. Oktober, Uhr, Gasthaus Hüllen in Barweiler. Jagdhornbläser der Wershofener Jäger: Jeden Donnerstag, Uhr, Gasthaus Pfahl in Wershofen. Peter NETTERSHEIM, Obmann f. d. jagdl. Brauchtum Hegering Antweiler Am 19. Oktober findet in der St. Nikolauskirche zu Aremberg eine Hubertusmesse statt, zu der ich Sie alle recht herzlich einlade. Die Messe beginnt um Uhr. Für den musikalisch festlichen Rahmen sorgt das 1. Parforcehorncorps Mönchengladbach (Leitung: Josef Jennissen). Zelebriert wird die Messe von Pfarrer Dr. Rainer Justen. Gönnen Sie sich was Gutes und feiern sie mit uns die Gedenkmesse zu Ehren des Hl. Hubertus. Ulf ARENZ, HRL Hegering Bad-Breisig Der HR Bad Breisig hält jeweils am ersten Freitag im Monat um Uhr im Hotel Anker, Rheinufer 13, Bad-Breisig, einen Stammtisch ab. Wilfried FRONNERT, HRL Hegering Kempenich Am 20. August verstarb nach längerer Krankheit August von Bihl aus Krefeld im Alter von 86 Jahren. Der Verstorbene war über 45 Jahre Pächter des Jagdreviers Spessart. Die Zeit nach seinem Berufsleben verbrachte er bis zu seiner Krankheit überwiegend hier in seinem Jagdhaus. Er war der Eifel, insbesondere der Gemeinde Spessart, überaus verbunden. Die Hege und Pflege des Wildes waren ihm ein besonderes Anliegen. Bei unseren HR-Versammlungen war er stets anwesend. Erst in diesem Jahr entschuldigte ihn seine Ehefrau, dass er krankheitsbedingt nicht teilnehmen könne.

19 Jagd & Jäger in Rheinland-Pfalz Oktober 2013 Wir werden August von Bihl ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Ehefrau und seiner Familie. Werner SCHMITT, HRL Hegering Sinzig Der nächste Stammtisch des HR Sinzig findet am 3. Oktober ab Uhr im Bootshaus in Sinzig statt. Arno SCHMICKLER, HRL > Kreisgruppe Altenkirchen Geburtstage KGV: Alois Trapp Gartenstr. 13 a Neustadt/Wied alois_trapp@gothaer.de Die KG gratuliert allen Waidkameraden, die im Oktober Geburtstag feiern, und wünscht alles Gute, Gesundheit und allzeit Waidmannsheil. Besondere Geburtstage begehen in diesem Monat: Günter Schuster, Nauroth (60); Bernhard Oberst, Flammersfeld (65); Jürgen Schulte, Helmenzen (75); Wolfgang Triesch, Daaden (60); Klaus Holl, Streithausen (70); Martin Koch, Mudersbach (50); Friedhelm Stäuder, Windeck (50). Neumitglieder Nachfolgende Neumitglieder begrüßen wir herzlich in der KG Altenkirchen und wünschen allzeit Waidmannsheil: Thomas Hoof aus Scheuerfeld, Mirco Schneider aus Daaden. Erste-Hilfe-Kurs Hund Erste-Hilfe-Kurs: Der Patient scheint wenig begeistert Im Rahmen der beiden Hundeführerlehrgänge unserer KG haben wir auch in diesem Jahr wieder einen Erste-Hilfe-Kurs Hund angeboten mit Themen wie Richtiges Verhalten bei Verletzungen, Was tun bei Überhitzung, Unterkühlung oder Vergiftung und Puls fühlen beim Hund. Neben dem theoretischen Teil wurden auch praktische Übungen an unseren fünf Patienten durchgeführt, die von den Pfoten-, Ohren- und Druckverbänden verständlicherweise weniger begeistert waren. Anschließend konnten wir dann noch bei Grillsteaks und Getränken ein bisschen fachsimpeln. Alles in Allem eine tolle Veranstaltung, die wir zu einer festen Einrichtung machen wollen. Ein ganz herzliches Dankeschön an Tierärztin Bianca Zielenbach, alle Helfer, unsere fünf Patienten sowie den Sportschützenverein Freudenberg für die freundliche Überlassung des Schützenheims. Hegering Altenkirchen Am Freitag, 25. Oktober, bietet der HR Altenkirchen einen Besuch im Schießkino Polch an. Bei dieser Gelegenheit kann der Nachweis eines Schießtrainings mit der Büchse auf bewegliche Ziele erbracht werden (dieser ist Voraussetzung für die Teilnahme an Drückjagden im Staatswald, u. a. in den Ländern Rheinland-Pfalz, Hessen und Nordrhein-Westfalen). Im Wiederholungsfall Schießbuch nicht vergessen! Abfahrt ist um Uhr ab Parkplatz Schützenhaus in Altenkirchen, wo Fahrgemeinschaften gebildet werden können. Anmeldungen bitte bis 18. Oktober bei Schießobmann Jörg Strehlow (Tel oder ) oder HRL Franz Kick (Tel oder ). Hegering Betzdorf-Kirchen/ Oberes Siegtal Einladung für alle HR-Mitglieder zu nachfolgenden Terminen im Oktober: Waldbegehung: 6. Oktober, 9.30 Uhr, Treffpunkt Forsthaus Freusburg, Themen: Jagdliche Einrichtungen, Schussschneisen, Äsungsflächen. Anmeldung bis 4. Oktober bei HRL M. Szostak, Tel Traditionelles Wildessen: 31. Oktober, Uhr, im Hotel Giebelwald, Freusburg, Anmeldung bis 24. Oktober bei HRL M. Szostak, Tel Am 3. November findet um Uhr in der St. Ignatius-Kirche in Betzdorf wieder eine ökumenische Hubertusmesse mit Pfarrerin Jutta Braun-Meinecke und Pfarrer Georg Koch statt. Musikalisch umrahmt wird die Messe von der Bläsergruppe Mühlental/Crottorf. Manfred BRAUN, Schriftführer Hegering Daaden-Herdorf Am 17. August führte der HR Daaden-Herdorf mit elf Teilnehmern ein interaktives Schießen im Schieß- & Jagdkino Wetzlar durch. Die Ausstattungstechnik vor Ort bot sehr gute Trainingsmöglichkeiten zur Vorbereitung auf die kommende Drückjagdsaison. Mit den eigenen Jagdwaffen wurde auf bewegliche Ziele in realitätsnahen Drückjagd-Szenen geschossen. Schnell stellten sich dabei die gewünschten Trainingserfolge bei allen Teilnehmern ein, die dann über mehrere Schießsequenzen noch weiter gefestigt werden konnten und die Selbstsicherheit stärkten. Zum Abschluss waren sich alle Teilnehmer einig, dass das Training im Schießkino hervorragend war. Ein Waidmannsdank an unseren Schießobmann Heiko Fries für die Organisation einer sehr guten HR-Veranstaltung. Rolf HINCK, stv. HRL Hegring Flammersfeld Am Freitag, 4. Oktober, lädt der HR Flammersfeld seine Mitglieder von bis Uhr in das Schießkino Mittelrhein in Polch ein. Unabhängig vom Wetter sind dort realitätsnahe Übungen für die laufende Drückjagdsaison möglich. Die Einladung richtet sich an alle Jäger/innen, denn nur Übung garantiert den sicheren Umgang mit der Waffe. Wir treffen uns um Uhr im Schießkino Mittelrhein, Rudolf-Diesel-Straße 15, Polch. Sinnvoll ist es, Fahrgemeinschaften zu bilden. Anmeldungen bitte bis zum 1. Oktober unter Tel oder per an hr-flammersfeld@ gmx.de. Da die Teilnehmerzahl auf zehn Personen begrenzt ist, kann nur nach dem Eingang der Anmeldungen vorgegangen werden. Sollten sich mehr als zehn Personen anmelden, versuchen wir, einen weiteren Termin zu erhalten. Die Kosten für die Miete des Schießkinos werden vom HR beglichen, die Kosten für das Schießen selbst (Munition) übernehmen die Schützen. Jürgen KALSCHEID, HRL Hegering Hamm/Sieg Termine im Oktober: Kleinkaliberschießen am 5. Oktober, ab Uhr, in der Zielscheibe in Hamm. Im Anschluss gemütliches Beisammensein mit Speis und Trank. Wir hoffen auf ähnlich gute Beteiligung wie im Vorjahr. Flintenschießen am 12. Oktober, ab 9.00 Uhr, auf dem Schießtand in Waldbröhl (Puhl). Anmeldungen bitte bei KaJo Orfgen, Tel Wolfgang SCHUMACHER Hegering Weyerbusch Nachfolgend einige Gedanken zu Wald, Wild und Jagd: Immer häufiger wird die Öffentlichkeit mit Kommentaren, Sendungen und Berichten zu den Themen Jagd, Wild und Natur konfrontiert. Die Betroffenen z. B. die Jäger bleiben dabei oft ungehört. Als Beispiele nenne ich die Äußerungen des Klaus Kaiser in einem SWR-Beitrag zur Unfallhäufigkeit während der Blattzeit sowie den Artikel von Tierärztin Dr. Jutta Etscheidt (Neuwied) in der Rheinzeitung. In beiden Veröffentlichungen werden Behauptungen aufgestellt, die nur durch Unwissenheit zustande gekommen sind und durch keine wissenschaftliche Arbeit gestützt werden. In die gleiche Kerbe schlagen die absolut unfachlichen, polemischen Äußerungen eines Forstbeamten, der behauptet, die zu hohe Population der Paarhufer im Wald sei mit Schuld an der Zeckenplage. Folgt man dieser Argumentation müsste man auch alle Kleinsäuger dezimieren oder vernichten. Wollen wir das? Ich hoffe nicht. Last but not least komme ich zu den vielerorts zu hörenden ideologisch begründeten Forderungen, die Jagd abzuschaffen. Die meisten, die dies fordern, tun dies aus Unkenntnis, gepaart mit Bambi- Denken, Dummheit und Neid sowie aufgrund aufgezwungener vegetarischer Gedanken. Die als Folge entstehende Überpopulation würde mit Krankheiten und Seuchen bis hin zum elendigen Tot einhergehen von den Wildschäden möchte ich gar nicht reden. Rainer SCHNEIDER, HRL Anmerkung der Jagd & Jäger -Redaktion: Die vorstehenden Ausführungen von HRL Rainer Schneider konnten aus Platzgründen leider nur auszugsweise veröffentlicht werden. Der vollständige Wortlaut ist auf der Internetseite der Kreisgruppe ( nachzulesen. 19

20 Jagd & Jäger > Kreisgruppe Bernkastel-Wittlich Geburtstagsgrüße 20 KGV: Bernhard Simon Hahnerweg Wittlich Vorstand und HRL gratulieren allen Mitgliedern, die im Oktober Geburtstag haben, und wünschen ihnen für die Zukunft alles Gute, Gesundheit und Waidmannsheil auf allen Wegen. Runde Geburtstage feiern: Franz-Josef Reiff, Binsfeld (55); Hans-Walter Hermes, Neumagen-Dhron (75); Herbert Pütz, Bengel (85); Inge Schatz-Bintges, Morbach; Siegfried Simer, Lösnich (70); Jürgen Pohl, Gladbach (50); Günter Schwederski, Maring-Noviand (65). Nachträglich gratulieren wir Undine Müller ganz herzlich zum Geburtstag. WGin Müller feierte am 21. September einen runden Geburtstag. Durch einen Fehler in der LJV-Datenbank konnten wir leider nicht rechtzeitig auf den Geburtstag hinweisen. Dafür bitten wir um Entschuldigung. Hans-Jürgen SCHNEIDER, Schriftführer Hubertusmesse Am Sonntag, 27. Oktober, Uhr findet in Himmerod eine Hubertusmesse statt. Für die musikalische Gestaltungen zeichnet wie im vergangenen Jahr das Parforcehorn-Ensemble Trompes de Chasse Erftland verantwortlich. Schießstand Bernkastel Der Schießstand ist jeden Sonntag von bis Uhr geöffnet, samstags schießen Hegeringe und Vereine nach Absprache. Folgende Hegeringe haben im Oktober sonntags von Uhr bis Uhr Schießstandaufsicht: 6. Oktober Niederöfflingen, 13. Oktober Thalfang, 20. Oktober Traben-Trarbach, 27. Oktober Wintrich. Anerkannte Schweißhundeführer Bernd Haus, Tel oder Michael Ries, Tel oder Otto Schmitt, Tel oder Ralf Lehnertz, Tel Sollten die Vorgenannten nicht erreichbar sein, helfe ich Ihnen gerne weiter: Edmund Kohl, Tel oder Weitere Schweißhundeführer finden Sie auf unserer Internet-Seite Hegering Kondel-Alftal Am Sonntag, 13. Oktober, gestaltet die Bläsergruppe Bengel um Uhr die Jägermesse in der Klosterkirche Springiersbach. Zur Aufführung kommt die Grande Messe de Saint Hubert von Hermann Neuhaus. Wir laden alle Jagd- und Musikfreunde von nah und fern zu diesem feierlichen Gottesdienst zu Ehren des Schutzpatrons der Jagd, dem heiligen Hubertus, ganz herzlich ein. Nach dem Gottesdienst erfolgt eine Hundesegnung vor der Klosterkirche. Hierzu sind nicht nur Jäger mit ihren Jagdhunden, sondern alle Hundebesitzer willkommen. Im Anschluss an die Hundesegnung bieten wir vor der Kirche Gelegenheit zum gemütlichen Beisammensein mit Mittagessen und Getränken, selbst gebackenem Kuchen und Kaffee. Edgar WAGNER, HRL > Kreisgruppe Bitburg-Prüm Geburtstage GF: Gerd grebener Hamerter Berg Fließem gerdgrebener@t-online.de Allen Mitgliedern, die im Oktober ihren Geburtstag feiern, wünschen wir Gesundheit, viel Freude bei der Jagd und ein kräftiges Waidmannsheil. Besondere Geburtstage: Hans Schillings, Dudeldorf (80); Klaus Munkler, Schönecken (75); 8.10 Hartmut Schoor, Neuss, und Walter Stein, Engelskirchen (70); Heinrich Rothes, Krefeld (70); Friedrich Schumann, Oberkail (65); Maria Begon, Peffingen (60); Dietmar Hucke, Bitburg (60); Jürgen-Dieter Relles, Dasburg (55); Kevin Eide, Spangdahlem (50); Christiane Esch, Bitburg-Stahl (50); Karl Kurt Ludowicy, Messerich (50); Roland Pint, Birresborn (45); Herbert Theis, Meckenheim (45) Martin Groos, Altrich (40); Harald Breuer, Dahnen (40). DER VORSTAND Unterstützung auf dem Schießstand Bereits im vergangenen Jahr haben wir auf die Problematik der Aufsichten auf dem Schießstand Bitburg-Sonnenhof hingewiesen. Nur wenn auf jedem Stand (Kurzwaffe, 100 m Bahnen und laufender Keiler) eine autorisierte Aufsicht ist, darf geschossen werden! Eigens hierfür haben wir vor kurzem einen weiteren Schießaufsicht-Kurs mit Landesschießobmann Peter Clemens angeboten. Im Frühjahr 2014 werden wir weitere Kurse anbieten, damit auf Dauer möglichst jeder Schütze autorisierte Aufsicht ist. An dieser Stelle ein großes Dankeschön an unseren Obmann Robert Weber und seine Stellvertreter, die mit viel ehrenamtlichem Engagement ihr Bestes geben. Doch bei unseren aktuellen Öffnungszeiten können die gesetzlichen Vorgaben zeitlich kaum eingehalten werden, so dass leider bei fehlender Aufsicht nicht geschossen werden darf! Wir möchten noch einmal alle, die bereits an einem Schießaufsicht-Kurs teilgenommen haben, bitten, sich mit Robert Weber in Verbindung zu setzen und sich für den einen oder anderen Termin zur Verfügung zu stellen. Nur mit der Unterstützung Vieler kann der Schießbetrieb für die Jäger/innen im Eifelkreis aufrechterhalten werden. Gerd GREBENER, Presseobmann Öffnungszeiten Schießstand Sonnenhof Der Schießstand ist wie folgt geöffnet: samstags von bis Uhr und sonntags von 9.00 bis Uhr. Ansprechpartner Robert Weber, Tel Robert WEBER, Obmann f. d. Schießwesen Glückwünsche an Erich Heck Am 31. August fand beim Klub Bayerische Gebirgsschweißhunde eine Vorprüfung in der Gruppe Nordbayern/Baden-Württemberg statt. Unter Führung des Verbandsrichters Erich Heck belegte seine BGS-Hündin Ule vom Schwedenstein (s. Bild unten) u. a. mit seinen beiden Wurfgeschwistern die ersten drei Plätze (von insges. 12) mit entsprechenden Zuchtpunkten. Der Schweißhundestation Hohes Venn in Olzheim steht nun ein weiterer, auf hoher Leistung geprüfter BGS-Hund für Nachsuchen zur Verfügung. Lieber Erich, Gratulation und Waidmannsheil zu dieser großartigen Leistung und weiterhin viel Erfolg bei Deinem wertvollen Einsatz für unser Wild. Gerd GREBENER, Presseobmann Hubertusmesse Eine Vielzahl von Unterstützern und helfenden Händen haben es in diesem Jahr möglich gemacht, am Tag nach der Drückjagd am 27. Oktober, ab Uhr eine Hubertusmesse in der Kirche zu Idenheim zu zelebrieren. Die Messe zelebriert Pastor Comes aus Burg. Die musikalische Begleitung erfolgt durch das gemischte Jagdhornbläsercorps Krefeld-Mön- Ein großartiges Team: Erich Heck mit seiner BGS- Hündin Ule vom Schwedenstein