Stadt Hohnstein. Mitteilungsblatt der. Der Erlebnispark SteinReich öffnet. Jahrgang 22 Freitag, den 22. März 2013 Nummer 3

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1 Mitteilungsblatt der Stadt Hohnstein Jahrgang 22 Freitag, den 22. März 2013 Nummer 3 Der Erlebnispark SteinReich öffnet Zu Ostern, ab Karfreitag, den 29. März 2013, öffnet die Erlebniswelt SteinReich am Auffangparkplatz zur Bastei ihre Pforten mit dem Leitsatz: Bizarre Felsen, tiefe Schluchten, dichte Wälder. Hinter jedem Stein, unter jeder Wurzel, in jedem Keller verbergen sich Geschichten, Legenden und Rätsel aus alten Zeiten. Lüften Sie die Geheimnisse! Es lohnt sich den Geheimnissen auf die Spur zu gehen. Der Park ist von April bis Oktober täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr inklusive der Gastronomie Stein- Beisser und der Touristinformation geöffnet. Der Eintritt kostet 6 Euro für Erwachsene und 4 Euro für Kinder. Die Familienkarte gibt es für 15 Euro. Anlässlich der Eröffnung wird der Eintritt im Eröffnungsmonat April halbiert. Für die Stadt Hohnstein ist der Park ein wertvoller neuer touristischer Meilenstein. Der Auffangparkplatz, der bis dato als Ausweichplatz angefahren wurde, wird nun zum eigenen Ausflugsziel Bereitschaftsdienste Stadtverwaltung... 4 Wir gratulieren... 6 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus... 9 Amtliche Bekanntmachungen Verbände... 9 Aus Stadtrat und Ausschüssen Mitteilungen und Informationen Kulturnachrichten Kirchennachrichten Schulen Kindergärten... ab 18 aus den Ortsteilen Es entsteht ein Besuchermagnet mit der Chance, die Hohnsteiner Region mit allen Orten optimal für unsere Gäste zu präsentieren. Amtliche Mitteilungen der Stadt Hohnstein mit seinen Ortsteilen Cunnersdorf, Ehrenberg, Goßdorf, Hohburkersdorf, Hohnstein, Kohlmühle,Lohsdorf, Rathewalde, Ulbersdorf, Waitzdorf und Zeschnig

2 2 Nr. 3/2013 Bereitschaftsdienste Notrufnummern Polizei 110 Feuerwehr und Rettungsdienst 112 Rettungsleitstelle/Ärzte / Tierärztliche Klinik immer dienstbereit Herr Dr. Düring Stolpen/OT Rennersdorf, Alte Hauptstr. 15 Tel /28 30 Apothekendienst Bitte beachten Sie, dass der Notdienst täglich, d. h. im 24-Stunden-Rhythmus wechselt und Uhr beginnt und am Folgetag Uhr endet! Wenn Sie eine Notdienst-Apotheke benötigen, rufen Sie bitte unter / an oder erkundigen sich im Internet, z. B. unter Zahnärztlicher Notdienst Frau Dr. med. dent. Heidemarie Trobisch Hohnstein, Teichgasse 6, Tel.-Nr / am 23. März 2013, Uhr am 20. April 2013, Uhr Blutspendeaktion des Deutschen Roten Kreuzes! am von bis Uhr in der Arztpraxis Rathewalde, Zum Amselgrund 39 Bitte kommen Sie zur Blutspende - Helfen Sie so mit, Leben zu retten! Treff für Angehörige von Demenzerkrankten Wir möchten informieren, dass sich unsere Selbsthilfegruppe wieder am 28. März 2013, Uhr im Mehrgenerationenhaus in der Schandauer Str. 10 in Sebnitz trifft! Interessierte Angehörige sowie Betroffene von Demenzerkrankten können sich austauschen, gegenseitig unterstützen und auch in dieser Zeit des Treffens, Kraft, Mut und Hoffnung schöpfen. Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Astrid Modes, Tel / oder amodes@web.de Stadtverwaltung Stadtverwaltung Hohnstein Rathausstraße Hohnstein Telefon: /86 80 Fax: / stadt@hohnstein.de Internet: Telefonverzeichnis Zimmer Name Telefon Bürgermeister 22 Herr Brade Sekretariat 21 Frau Kreuzahler Ordnungs- und Feuerwehrwesen 23 Herr Döring Meldestelle, Gewerbeamt 15 Frau Schier Standesamt 16 Frau Wauer Bauamt Bauamtsleiterin, Hochbauamt 25 Frau Prignitz Bauverwaltung 24 Frau Puttrich Liegenschaften, Tiefbauamt, Baumschutz 32 Herr Michael Kämmerei Kämmerin 26 Frau George Personal, Finanzen 27 Frau Schierk Steuern, Kasse 27 Frau Willkommen Projekt Kasparek, mit dem Kasper über die Grenze Projektkoordinator/Kulturmanager 14 Herr Mueller Sachbearbeiterin Finanzen 14 Frau Roßburg Tourismusförderungsgesellschaft 12 Herr Häntzschel der Stadt Hohnstein mbh Sprechzeiten Dienstag 9.00 bis und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr Die Sprechzeiten des Bürgermeisters sind immer dienstags von bis Uhr und bis Uhr nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat.

3 Nr. 3/ Bauhof der Stadt Hohnstein Schandauer Straße Hohnstein Telefon: / Fax: / bauverwaltung@hohnstein.de Bürgerpolizist Peter Palm Die Sprechstunde am Dienstag, dem fällt wegen Urlaub aus. Der Bürgerpolizist wird dafür am Dienstag, dem die Sprechstunde von bis Uhr im Rathaus Hohnstein, Zimmer 23, abhalten. Gästeamt, Traditionsstätte und Bibliothek Hohnstein Rathausstraße Hohnstein Telefon: / Fax: / gaesteamt@hohnstein.de Internet: Öffnungszeiten: Montag - Freitag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Samstag 9.00 bis Uhr Sonntag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Ortschaftsräte und Ortsvorsteher Sprechstunden: Ortschaftsrat Ortsvorsteher Sprechstunde Hohnstein Wolf-Dieter Ernicke jeden ersten Dienstag im Monat von bis Uhr im Rathaus erreichbar unter oder w.d.ernicke@gmx.de Cunnersdorf Jens Lang erreichbar unter / oder lang.hohnstein@freenet.de Ehrenberg Klaus Ahrens erreichbar unter / oder baerbel-klaus-ahrens@t-online.de Goßdorf Matthias Harnisch jeden ersten Montag im Monat von bis Uhr im Ortsamt Goßdorf Lohsdorf N. N. Ulbersdorf Ralph Lux jeden ersten und dritten Donnerstag von bis Uhr im Ortsamt Ulbersdorf Rathewalde/ Matthias Heller jeden ersten Donnerstag Hohburkers- im Monat von bis dorf/ Zeschnig Uhr im Ortsamt Rathewalde oder rathewalde@t-online.de Friedensrichter Herr Werner Demand Herrenleite Lohmen Telefon: / Mobil: 01 74/ friedensrichter.demand@gmx.de Gemäß der Zweckvereinbarung über die Einrichtung einer Schiedsstelle vom ist der Friedensrichter für die Gemeinde Lohmen, die Stadt Wehlen und die Stadt Hohnstein zuständig. Achtung: Bauhofbüro nicht mehr ständig besetzt! Mit dem Jahreswechsel gab es organisatorische Änderungen im Bauhof. Das Büro im Bauhofgebäude auf der Schandauer Straße 6 in Hohnstein ist nicht mehr besetzt. Die Aufgabensteuerung wird ab sofort zentral im Rathaus über Frau Puttrich und Frau Prignitz vom Bauamt gesteuert. Wir bitten alle Einwohner künftig Anfragen, Informationen und Hinweise an den Bauhof nur noch an das Bauamt im Rathaus zu übermitteln. Das Bauamt ist unter folgender Telefonnummer erreichbar: / bei Frau Puttrich oder Fax: / oder per bauverwaltung@hohnstein.de Prignitz Bauamtsleiterin Anzeigen

4 4 Nr. 3/2013 Gratulation zu zwei Dienstjubiläen Bürgermeister Brade konnte kürzlich zwei Angestellten der Stadtverwaltung zu ihren Dienstjubiläen gratulieren: der Kämmerin Frau Kerstin George am zu ihrem 15-jährigen Dienstjubiläum und dem Bauhofmitarbeiter Herrn Gerolf Doltze am zu seinem 10-jährigen Dienstjubiläum. Die Kollegen und Kolleginnen gratulieren ebenfalls und wünschen Beiden alles erdenklich Gute und weiterhin viel Freude bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben in unserer Gemeinde. Stadtverwaltung Wir gratulieren In den kommenden Wochen können folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger ihren Geburtstag feiern. Der Bürgermeister gratuliert im Namen der Stadträte, der Ortschaftsräte und der Stadtverwaltung Hohnstein diesen Jubilaren ganz herzlich und wünscht alles Gute: in Hohnstein Frau Margott Wähnert am zum 84. Geburtstag Herrn Helmut Pförtner am zum 92. Geburtstag Frau Edith Gerschel am zum 73. Geburtstag Herrn Christian Hentzschel am zum 77. Geburtstag Herrn Gerhard Hohmann am zum 75. Geburtstag Frau Edeltraud Kopf am zum 90. Geburtstag Frau Alma Schrader am zum 89. Geburtstag Frau Christa Wolf am zum 76. Geburtstag Herrn Günter Zeibig am zum 73. Geburtstag Frau Anita Hübner am zum 84. Geburtstag Frau Inge Günther am zum 77. Geburtstag Herrn Harry Rehwald am zum 84. Geburtstag Frau Rita Güttler am zum 73. Geburtstag Frau Elfriede Arnold am zum 84. Geburtstag Frau Elfride Mucha am zum 79. Geburtstag Frau Gertrud Gietzelt am zum 84. Geburtstag Frau Irmgard Strohbach am zum 89. Geburtstag im Ortsteil Cunnersdorf Herrn Alfred Fritzsche am zum 96. Geburtstag Frau Dora Fritzsche am zum 94. Geburtstag Herrn Günther Richter am zum 71. Geburtstag Frau Annelore Richter am zum 70. Geburtstag im Ortsteil Ehrenberg Frau Hertha Brosche am zum 91. Geburtstag Frau Inge Neumann am zum 82. Geburtstag Herr Dr. Lutz Reiche am zum 73. Geburtstag Frau Inge Schaffrath am zum 78. Geburtstag Frau Anni Kannwischer am zum 71. Geburtstag im Ortsteil Goßdorf Frau Irene Heymann am zum 83. Geburtstag Frau Gudrun Scholz am zum 73. Geburtstag im Ortsteil Hohburkersdorf Frau Elli Göbel am zum 86. Geburtstag Frau Christa Leuner am zum 73. Geburtstag im Ortsteil Kohlmühle Herrn Walter König am zum 84. Geburtstag Herrn Eberhard Philipp am zum 77. Geburtstag im Ortsteil Rathewalde Frau Anneliese Weber am zum 86. Geburtstag Frau Barbara Renger am zum 86. Geburtstag Frau Hanni Böhm am zum 90. Geburtstag Frau Charlotte Scholze am zum 91. Geburtstag Frau Sigrid Koch am zum 83. Geburtstag Herrn Manfred Angermann am zum 82. Geburtstag Frau Ilse Hasler am zum 72. Geburtstag Herrn Gottfried Bartko am zum 85. Geburtstag Frau Dora Franke am zum 91. Geburtstag Frau Elfriede Lehmann am zum 93. Geburtstag Frau Herta Voigt am zum 83. Geburtstag im Ortsteil Ulbersdorf Frau Elfriede Wauer am zum 81. Geburtstag Frau Sonnhild May am zum 81. Geburtstag Herrn Paul Brade am zum 78. Geburtstag Frau Annelies Herzog am zum 87. Geburtstag Frau Eleonore Krause am zum 79. Geburtstag Frau Christa Pfeiffer am zum 73. Geburtstag im Ortsteil Zeschnig Herrn Rudi Viebig am zum 76. Geburtstag Gratulation an Gudrun Rasche aus Lohsdorf Am 22. Februar konnte Frau Gudrun Rasche aus Lohsdorf ihren 80. Geburtstag feiern. Auch der Bürgermeister gratulierte ihr sehr herzlich (Foto) und bedankte sich für ihr jahrzehntelanges Engagement in ihrem Heimatort Lohsdorf. Ob als Gemeinderätin oder später als Ortsvorsteherin war sie immer für die Belange der Einwohner unterwegs und setzte sich für die Entwicklung Lohsdorfs ein. Und auch nach ihrem Rückzug aus der Kommunalpolitik im Jahr 1999 blieb sie erste Ansprechpartnerin für die Senioren und Seniorinnen und organisiert noch heute die monatlichen Kaffeenachmittage. Der Stadtrat verlieh ihr dafür den Ehrenamtspreis der Stadt Hohnstein im vergangenen Jahr. Vielen lieben Dank, liebe Gudrun Rasche, dass sie für ihre Mitmenschen da sind und still und leise helfen. Wir wünschen der Jubilarin alles erdenklich Gute sowie vor allem stets beste Gesundheit und gutes Gelingen für alle geplanten Vorhaben. Herzlichen Glückwunsch, liebe Frau Rasche.

5 Nr. 3/ Reinhart Schulze feierte den 70. Geburtstag Eine Diamantene Hochzeit in Lohsdorf So wie auf dem Foto kennen wir Herrn Reinhart Schulze aus Rathewalde. Immer engagiert und argumentativ bereichert er unsere Stadtratssitzungen. Am 27. Februar konnte er aber nicht an der Sitzung des Stadtrates teilnehmen, da er seinen 70. Geburtstag im Kreise seiner Familie feierte. Der Bürgermeister, viele Weggefährten und Bekannte gratulierten ihm sehr herzlich zu seinem Ehrentag und bedankten sich für seine Tätigkeit in der Kommunalpolitik und darüber hinaus. Denn der ehemalige Landrat des Kreises Sebnitz (1993/94) ist schon seit 1990 in den Rathewalder und später Hohnsteiner Kommunalparlamenten aktiv und steht der Kreisorganisation der Volkssolidarität als ehrenamtlicher Vorsitzender vor. Wir wünschen Reinhart Schulze weiterhin viel Kraft und Freude für seine Ehrenämter und auch für seine privaten Vorhaben alles Gute - immer bei bester Gesundheit. Herzliche Geburtstagsgrüße nach Rathewalde, lieber Reinhart Schulze. Am Sonntag, dem 3. März 2013 überbrachte der Bürgermeister dem Jubiläumspaar Magdalena und Eberhard Müller aus Lohsdorf die herzlichsten Glückwünsche zum 60. Ehejubiläum. Viele Gratulanten reihten sich ein, über die sich das Ehepaar sichtlich freute. Gefeiert wurde zusammen mit der großen Familie und den zahlreichen Nachbarn von der Sorge in Lohsdorf, die stets zusammenhalten. Wir wünschen Magdalena und Eberhard Müller alles Gute und weiterhin viele schöne gemeinsame Jahre. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 19. April 2013 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Donnerstag, der 11. April 2013 In unserem Rathaus haben geheiratet Cornelius & Anne Goldammer, geb. Lange, aus Dresden Die Veröffentlichung der Namen erfolgt nur bei Zustimmung der Brautpaare. Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten!

6 6 Nr. 3/2013 Amtliche Bekanntmachungen Rathaus Öffentliche Bekanntmachung - Widerspruchsrecht bei Übermittlung von Meldedaten Hinsichtlich auf die am 22. September 2013 bevorstehende Wahl zum 18. Deutschen Bundestag möchte das Einwohnermeldeamt auf folgendes hinweisen. Nach 33 Abs. 1 des Sächs. Meldegesetzes darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zu parlamentarischen und kommunalen Vertretungskörperschaften in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft aus dem Melderegister über die im 32 Abs. 1 Satz 1 SächsMG bezeichneten Daten (Familienname, Rufname, Doktorgrad, Anschrift) von Wahlberechtigten erteilen. Diese rechtliche Bestimmung soll Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen die Möglichkeit geben bestimmte Altersgruppen von Wahlberechtigten gezielt anzusprechen und somit Wahlwerbung zu betreiben. Dies gilt nicht, soweit der Betroffene für eine Justizvollzugsanstalt, für ein Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung im Sinne von 20 Abs. 1 SächsMG gemeldet ist, eine Auskunftssperre besteht oder der Betroffene der Auskunftserteilung, der Veröffentlichung oder der Übermittlung seiner Daten widerspricht ( 33 Abs. 4 Satz 3 SächsMG). Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie gebührenfrei im Einwohnermeldeamt, Rathausstraße 10, Hohnstein Gebrauch machen. Dies gilt auch für Unionsbürger. Ist die Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht zur Gruppenauskunft vor Wahlen nicht spätestens acht Monate vor der Wahl erfolgt, dürfen Auskünfte nach 33 Abs. 1 SächsMG frühestens zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung erteilt werden. Einwohnermeldeamt Frühjahrsputz 2013 in der Gemeinde Liebe Bürgerinnen und Bürger Hohnsteins und aller Ortsteile, wir würden uns freuen, wenn Sie sich wie jedes Jahr wieder rege am Frühjahrsputz in den Ortsteilen beteiligen - bitte beachten Sie dabei die Hinweise des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal: Was kann gesammelt werden: Gesammelt werden können alle Gegenstände aus Kunststoff, Metall, Glas, Papier, Holz und Gummi, die von Hand erfassbar sind. Für Restabfälle sind Müllsäcke vorgesehen, für Verpackungsabfälle mit dem Grünen Punkt sind Gelbe Säcke zu nutzen. Nicht gesammelt werden: Organische Abfälle, Gehölzschnitt, Grasschnitt Der Aktionstag dient nicht der Entsorgung privater Müllsammlungen, das heißt, dass private Grundstücke nicht beräumt werden dürfen. Die Grünschnittsammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft mit der Bereitstellung von Containern findet im Mai 2013 statt. Hier werden die Termine und Sammelorte im nächsten Mitteilungsblatt bekannt gegeben. Der landkreisweite Aktionstag ist Sonnabend, der 13. April Folgende Sammelplätze werden eingerichtet: Lohsdorf: am Tor Schwarzbachbahnverein Rathewalde: Oberer Parkplatz Hohburkersdorf: am FW-Gerätehaus Zeschnig: am Containerstellplatz Hohnstein: Parkplatz Eiche Cunnersdorf: an der Feuerwehr Ulbersdorf: am Bauhofgebäude Goßdorf: am Freibad Kohlmühle: am Bahnhof Waitzdorf: Bushaltestelle Ehrenberg: gegenüber Bäckerei Pönitz Die Organisation in den jeweiligen Orten übernehmen die Ortsvorsteher und Ortschaftsräte - bitte beachten Sie die entsprechenden Aushänge an den Bekanntmachungstafeln. Es sind hier auch andere Termine geplant. Der Bauhof nimmt die Säcke an den Sammelplätzen entgegen. Wir bedanken uns bei Ihnen im Voraus sehr herzlich für Ihre Unterstützung - wir profitieren alle, Einwohner und Besucher, von einem sauberen und freundlichen Aussehen unserer schönen Orte. Daniel Brade Bürgermeister Selbstwerbung von Schnee- und Windbruchholz Auch die Wälder der Stadt Hohnstein waren durch den Windund Schneebruch infolge des Nassschnees im Dezember 2012 betroffen. Die im Winter gebrochenen, angebrochnen und geworfenen Nadelbäume, vor allem Fichten locken im Frühling den Borkenkäfer an. Um eine Borkenkäferkalamität zu verhindern, ist es notwendig das gebrochene Holz bis Ende Mai aus dem Wald zu holen. Die Stadtverwaltung Hohnstein stellt dieses Holz zur Selbstwerbung zur Verfügung. Alle Bürger, die Interesse an Brennholz haben und über einen gültigen Sägenschein verfügen, können in der Stadtverwaltung, Zimmer 32 einen Selbstwerbeschein beantragen. Sie werden über die Unfallverhütungsvorschrift Forsten gegen Unterschrift belehrt. Das Waldgrundstück wird durch den Sachbearbeiter Liegenschaften vor Ort zugewiesen. Das Brennholz wird zu einem Preis von 7,00 EUR pro Raummeter (RM) für Nadel- und für 15,00 EUR/RM für Laubholz abgegeben. Brade Bürgermeister Personalausweise und Reisepässe sind eingetroffen Personalausweise die bis einschließlich beantragt wurden sind eingetroffen und können abgeholt werden. Die alten Dokumente sind mitzubringen. Kann der Ausweisinhaber nicht selbst kommen, informieren Sie sich bitte im Einwohnermeldeamt, welche Vollmachten und Erklärungen bei der Abholung vorgelegt werden müssen. Reisepässe die bis einschließlich beantragt wurden sind eingetroffen und können abgeholt werden. Die alten Dokumente sind mitzubringen. Kann der Passinhaber nicht selbst zur Abholung kommen, kann der Pass auch von einer anderen Person mit einer Vollmacht abgeholt werden. Einwohnermeldeamt Ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht Dresden gesucht Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sucht für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Verwaltungsgericht Dresden für die Wahlperiode 2014 bis 2018 interessierte Personen. Verwaltungsgerichte entscheiden auf den Gebieten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Straßenverkehrs-, Bau-, Umwelt-, Versammlungs- oder Asylrechtrecht. Dabei wirken ehrenamtliche Richter gleichberechtigt den Berufsrichtern bei der Rechtsprechung mit. Die ehrenamtlichen Richter müssen nicht über besondere juristische und verwaltungsrechtliche Kenntnisse verfügen, sondern sie sollen vielmehr ihre im beruflichen und sozialen Umfeld erworbenen Er-

7 Nr. 3/ fahrungen und Kenntnisse in die Verhandlungen einbringen und damit eine sinnvolle Ergänzung für die juristische Sichtweise der Berufsrichter bei der Entscheidungsfindung sein. Voraussetzungen für dieses Ehrenamt sind die deutsche Staatsbürgerschaft, die Vollendung des 30. Lebensjahres und der Wohnsitz innerhalb des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge seit mindestens einem Jahr. Ausgeschlossen von der Berufung zum ehrenamtlichen Richter sind Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, des Landtages, der Bundesregierung und der Staatsregierung sowie Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Beschäftigte sonstiger öffentlich rechtlicher Körperschaften (wie z. B. Krankenkassen, Handwerkskammern), Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Rechtsanwälte, Notare sowie Personen die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen. Ehrenamtlicher Richter darf nicht werden, wer gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat. Ihre Bewerbungen für das Amt des ehrenamtlichen Richters richten Sie bitte bis zum an den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Landratsamt, Geschäftsstelle Kreistag, Schloßhof, 2/ Pirna. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Landratsamt in Pirna, Geschäftsstelle Kreistag oder in den Bürgerbüros in Pirna, Schloßhof 2/4, in Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, in Freital, Hüttenstraße 14, in Sebnitz, Kirchstraße 5 sowie unter Jugendschöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 gesucht Für die Amtszeit 2014 bis 2018 werden Frauen und Männer aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gesucht, die sich für das Ehrenamt des Jugendschöffen interessieren. Jugendschöffen wirken gleichberechtigt mit den Berufsrichtern an Entscheidungen zur Rechtssprechung mit. Sie sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das verantwortungsvolle Amt eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils aber auch geistige Beweglichkeit. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wohnen und am zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust von öffentlichen und Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, Strafvollzugsbedienstete, Religionsdiener und Mitglieder religiöser Vereinigungen, die satzungsmäßig zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind sowie Personen, die als ehrenamtliche Richter in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, können nicht für das Schöffenamt berufen werden. Auch nicht berufen werden sollen ehemalige hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises entscheidet über die Bewerber, welche als Vorschläge bei den zuständigen Amtsgerichten eingereicht werden, wo ein Wahlausschuss über die Berufung der Jugendschöffen entscheidet. Ihre Bewerbungen für das Amt des Jugendschöffen richten Sie bitte bis zum an den Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge, Landratsamt, Geschäftsstelle Kreistag, Schloßhof, 2/ Pirna. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie im Landratsamt in Pirna, Geschäftsstelle Kreistag oder in den Bürgerbüros in Pirna, Schloßhof 2/4, in Dippoldiswalde, Weißeritzstraße 7, in Freital, Hüttenstraße 14, in Sebnitz, Kirchstraße 5 sowie unter Schöffen für das Amts- u. Landesgericht - jetzt bewerben Im Freistaat Sachsen sind in diesem Jahr neue Schöffen für die Amtsperiode von 2014 bis 2018 zu wählen. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die bei den Amts- und Landgerichten an der Rechtssprechung mitwirken. Sie entscheiden gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern über Verurteilung und Strafmaß. Für die Wahl der Schöffen stellen die Gemeinden bis 30. Juni 2013 Vorschlagslisten auf. Aus denen wählt ein Wahlausschuss des jeweiligen Amtsgerichtes die Schöffen. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Für das Schöffenamt kann sich jeder Bürger unserer Gemeinde bewerben, der folgende Bedingungen erfüllt: 1) der zu Beginn der Amtsperiode (am ) 25 Jahre alt sein wird oder nicht älter als 70 Jahre ist, 2) der zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten in unserer Gemeinde wohnt, 3) der gesundheitlich in der Lage ist, dieses Amt auszufüllen und 4) die sonstigen Voraussetzungen für das Schöffenamt erfüllt. Das verantwortungsvolle Amt der Schöffen verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Schöffen sollen grundsätzlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen werden. Sie erhalten neben einer Auslagenerstattung eine Entschädigung für Zeitversäumnis und Verdienstausfall. Bürger, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, richten bitte ihre Bewerbungen bis 6. Juni 2013 an die Stadtverwaltung Hohnstein, Rathausstraße 10, Hohnstein. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie in der Stadtverwaltung Hohnstein, Ordnungsamt, für Fragen und Informationen steht Ihnen Herr Heiko Döring, Telefon / , gern zur Verfügung. Verbrennung von pflanzlichen Gartenabfällen ist verboten - nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt Bei Ausnahmefällen sind die Vorschriften der Gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ein zu halten. Siehe angefügte Information der Abteilung Umwelt. Die Verbrennung im Ausnahmefall ist dem Ordnungsamt der Stadt Hohnstein, mindestens 5 Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen. Das Formular Durchführung Lagerfeuer kann dazu genutzt werden, erhältlich im Ordnungsamt oder auf der Homepage der Stadt Hohnstein unter Formulare. Die zusätzliche Anmeldung bei den Ortswehrleitern der Ortsfeuerwehren ist nicht notwendig. Alle Anzeigen erhalten einen Bescheid der zur Durchführung berechtigt oder nicht berechtigt. Wer ohne diesen Bescheid das Feuer entzündet handelt ordnungswidrig. Wir weisen Sie darauf hin, dass Verstöße gegen die Pflanzenabfallverordnung mit Bußgeldern geahndet werden und bei Alarmierung der Feuerwehr für ein nicht angezeigtes Feuer Kostenbescheide ausgestellt werden. Ordnungsamt Gesetzliche Bestimmungen zur Entsorgung von pflanzlichen Abfällen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung Seit dem 2. Oktober 1994 ist im Freistaat Sachsen die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen - Pflanzenabfallverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt landeseinheitlich die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, die auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken oder Gärten, in Parks, Grünanlagen und auf Friedhöfen oder in sonstiger Weise anfallen.

8 8 Nr. 3/2013 Demnach ist bei der Entsorgung von pflanzlichen Abfällen in jedem Einzelfall folgende generelle Prüfreihenfolge zu beachten: Nach den allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften gilt, dass unvermeidbare Abfälle grundsätzlich vorrangig zu verwerten sind. Für pflanzliche Abfälle soll das nach der Pflanzenabfallverordnung in erster Linie auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, durch Verrotten geschehen (Eigenverwertung). Dies kann beispielsweise durch Kompostieren oder Einarbeiten in den Boden erfolgen. Die Abfälle sind gegebenenfalls vorher durch geeignete Verfahren (Häckseln oder Schreddern) mechanisch aufzuarbeiten. Dabei ist zu beachten, dass Geruchs- und Lärmbelästigungen vermieden werden. Ist eine solche Eigenverwertung nicht möglich oder nicht beabsichtigt, besteht die Pflicht, die Abfälle dem Zweckverband Abfallentsorgung zur Entsorgung zu überlassen (sogen. Überlassungspflicht nach Abfallwirtschaftssatzung). Für die saisonbedingt anfallenden Pflanzenabfälle, wie Gehölzverschnitt oder Laub, besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe. Die genauen Termine und Standorte für diese Grünschnittsammlungen stehen im aktuellen Abfallkalender. Sie können auch direkt beim ZAOE, Meißner Straße 151a, in Radebeul, Tel.: 03 51/ , oder bei den Städten und Gemeinden erfragt werden. Darüber hinaus ist ganzjährig eine Anlieferung von Gartenabfällen gegen eine geringe Gebühr an Kompostierungsanlagen im Landkreis möglich. Nur wenn eine Entsorgung auf einem der vorgenannten Wege unmöglich oder unzumutbar ist, können pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Grundstücken (d. h. aus privaten Haus- und Kleingärten) ausnahmsweise verbrannt werden. Es muss betont werden, dass die für eine Eigenverwertung erforderlichen Arbeiten wie das Zerkleinern der pflanzlichen Abfälle und Aufwendungen für den Transport und die zu entrichtende Entsorgungsgebühr bei der Überlassung nicht zwangsläufig zu einer Unzumutbarkeit führen. Für den Ausnahmefall des Verbrennens müssen folgende einschränkende Bedingungen nach Pflanzenabfallverordnung eingehalten werden: Es dürfen keine Gefährdungen oder Belästigungen der Allgemeinheit oder der Nachbarschaft durch Rauchentwicklung oder Funkenflug eintreten. Das Verbrennen ist nur im Zeitraum vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 30. Oktober, werktags in der Zeit zwischen 8.00 und Uhr höchstens während zwei Stunden täglich zulässig. Zum Anzünden und zum Unterstützen des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Mineralölprodukte oder beschichtete bzw. mit Schutzmitteln behandelte Hölzer verwendet werden. Es müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden: - 1,5 km von Flugplätzen, m von Autobahnen, m von Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen und von Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Diese umfangreichen Beschränkungen haben zur Folge, dass ein Verbrennen von pflanzlichen Abfällen - ungeachtet der bereits erläuterten Eigenverwertungs- und Überlassungspflichten - generell für einen großen Teil des Landkreises ausscheidet. Speziell in Wohngebieten mit hoher Besiedlungsdichte sind diese Bedingungen kaum einzuhalten. Hinzu kommt außerdem, dass die zu beachtenden Einschränkungen oder Verbote in der Pflanzenabfallverordnung nicht abschließend aufgeführt sind. Somit ist vom Besitzer der Abfälle im jeweiligen Einzelfall vor einem beabsichtigten Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auch noch eine Reihe weiterer, der Gefahrenvorsorge dienender Vorschriften zu beachten, z. B. das Waldund Naturschutzrecht sowie das Immissionsschutzrecht. Jeder hat die Pflicht, sich im Vorfeld über bestehende gesetzliche Bestimmungen zu informieren und selbst zu prüfen, ob im jeweiligen Einzelfall die erläuterten Ausnahmetatbestände der Pflanzenabfallverordnung zutreffend sind. Eines Antrages beim Landratsamt bedarf es hierbei nicht. Für weitere Fragen oder Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Abteilung Umwelt des Landratsamtes Pirna (Tel / oder / ). Das Landratsamt weist eindringlich darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ohne die oben erläuterten Voraussetzungen eine Ordnungswidrigkeit darstellt und geahndet werden kann. Das Gleiche gilt, wenn pflanzliche Abfälle wild abgelagert werden. Es können Bußgelder zwischen 10 und Euro verhängt werden. Das hängt von der Art und dem Ausmaß des Rechtsverstoßes ab. Ausnahme: Für pflanzliche Abfälle, die mit bestimmten Schädlingen oder Krankheiten befallen sind, kann im Einzelfall eine Pflicht zur Vernichtung durch Verbrennen nach pflanzenschutzrechtlichen Vorschriften oder gesonderter behördlicher Verfügung bestehen. In diesen Fällen ist die Pflanzenabfallverordnung nicht einschlägig. Diese Ausnahmen sind aber in jedem Fall zuvor mit dem hierfür zuständigen Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Abteilung 7 zu klären (Tel / , Besucheranschrift: Söbrigener Straße 3a in Dresden). Freie Wohnungen Die Stadtverwaltung Hohnstein gibt bekannt, dass folgende Wohnungen zu vergeben sind: Hohnstein, Bärengarten 6, Zentralheizung und Kohleofen 1. Wohnung: EG (45,49 qm) 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Dusche/WC Hohnstein, Brandstraße 2, Zentralheizung 1. Wohnung: 2. OG (61,54 qm) 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Bad/WC Ehrenberg, Hauptstraße 76, Zentralheizun 1. Wohnung: DG (78,57 qm) 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Bad mit WC Goßdorf, Kirschallee 1, Zentralheizung 1. Wohnung: I. Etage (105,12 qm) 4 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Dusche mit WC, 1 Garage Kohlmühle, Am Kohlichtgraben 2, Ofenheizung 1. Wohnung: EG (49,22 qm) 2 Zimmer, 1 Flur, 1 Küche, 1 Bad/WC 2. Wohnung: DG (32,60 qm) 2 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/WC 3. Wohnung: I. Etage (49,68 qm) Ofen- + Elektrodirektheizung 2 Zimmer, 1 Flur, 1 Küche, 1 Bad/WC Zeschnig, Am Grund 11, Nachtspeicherofenheizung 1. Wohnung: I. Etage (78,14 qm) 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Korridor, 1 Bad mit WC Ulbersdorf, Am Schloß 1, Ofenheizung 1. Wohnung: II. Etage (40,00 qm) 1 Zimmer, 1 Küche; 1 Bad und 1 WC außerhalb der Wohnung Ulbersdorf, Am Schloß 1, Ofenheizung und Nachtspeicherofenheizung 2. Wohnung: I. Etage (50,89 qm) 3 Zimmer, 1 Küche; 1 Bad, 1 WC außerhalb der Wohnung Ulbersdorf, Am Schloß 1, Nachtspeicherofenheizung 3. Wohnung: II. Etage (79,68 qm) 3 Zimmer, 1 Küche; 1 Dusche, 1 WC, 1 Flur Ulbersdorf, Am Schloß 4, Ofenheizung 1. Wohnung: EG (53,51 qm) 2 Zimmer mit Kochecke, 1 Bad mit WC außerhalb der Wohnung Interessenten melden sich bitte in der Technische Dienste GmbH, Obergraben 1 in Neustadt bei Herrn Wenzel. Telefon: / oder

9 Nr. 3/ Steinschlag in den Serpentinen Frost und Tauwetter setzen unserem heimischen Gestein arg zu. Das war auch am Sonnabend, den 02. März, in den Serpentinen festzustellen (Foto). Gott sei Dank ist niemand verletzt worden. Die Staatsstraße zwischen dem Hockstein und dem Polenztal musste aber bis zum 3. März gesperrt werden. Wir danken den Einsatzkräften und der Straßenmeisterei für das schnelle Handeln und Freiräumen des Verkehrsraumes. Stadtverwaltung Amtliche Bekanntmachungen Verbände Dringende Waldberäumung durch Privatwaldbesitzer notwendig Sehr geehrte/r Waldbesitzer/in, Ende November/Anfang Dezember 2012 fielen in den Landkreisen Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Bautzen hohe Niederschläge in Form von Nassschnee. Infolge dessen kam es in den Wäldern zu teilweise erheblichen Schäden durch Schneebruch. Besonders betroffen waren junge Bestände, aber auch in älteren Beständen sind Schäden durch Kronenbrüche und umgestürzte Bäume zu verzeichnen. Eine rechtzeitige Aufarbeitung der betroffenen Bäume bis zum Frühjahr 2013 ist aus Waldschutzgründen unumgänglich. Besonders in den geschädigten Nadelholzbeständen besteht die Gefahr, dass es bei Nichtaufarbeitung zu einer starken Vermehrung von Borkenkäfern kommen kann. Weitere, noch größere Schäden an den Wäldern sind somit vorprogrammiert! Nach 18 Sächsisches Waldgesetz sind Sie als Eigentümer verpflichtet, Ihren Besitz vor Schaden durch tierische Schädlinge zu bewahren und diese rechtzeitig zu bekämpfen. Es ist daher äußerst wichtig, dass Sie Ihren Besitz zeitnah auf entsprechende Schäden kontrollieren und diese bis spätestens beseitigen. Bruttaugliches Material ist durch Entfernen aus dem Wald oder andere geeignete Maßnahmen (Entrinden/Hacken) für die Schadinsekten un-brauchbar zu machen. Sprechen Sie bitte auch mit Ihren benachbarten Waldbesitzern, wenn Sie feststellen, dass auch dort Schäden vorliegen, damit eine flächendeckende Aufarbeitung gewährleistet ist. Für Rückfragen steht Ihnen Ihr zuständiger Revierförster des Sachsenforst Herr Holger Fleischer (Sitz in Neustadt i. Sa. Tel.: / Mobil: 01 74/ ) gern zur Verfügung. Ihr Sachsenforst - Forstbezirk Neustadt Motorkettensägenkurse für Waldbesitzer Am 13./14. Mai sowie am 11./12. Oktober 2013 organisiert der Forstbezirk Neustadt 2-tägige Kurse zum Umgang mit der Motorkettensäge. Die Lehrgänge finden bei der Maschinenstation des Staatsbetriebes Sachsenforst, Breite Heide 3 in Königstein statt. In den Kursen wird am ersten Tag theoretisches Wissen vermittelt, am zweiten Tag folgt dann der praktische Teil. Diese Schulungen werden ausschließlich für private Waldbesitzer angeboten und sind für diese kostenlos. Die Teilnehmerzahl ist pro Kurs auf 10 begrenzt. Teilnahmevoraussetzung ist die Mitgliedschaft als Waldbesitzer in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus kann eine vom Waldbesitzer beauftragte Person zum Lehrgang angemeldet werden. Interessenten werden gebeten, sich bis zum im Forstbezirk Neustadt anzumelden. Was wird dazu benötigt: Name, Anschrift und aktueller Beitragsnachweis des Waldbesitzers und ggf. zusätzlich einen Antrag des Waldbesitzers zur Entsendung eines Beauftragten zu einem Motorsägenlehrgang für private Waldbesitzer. Dieser Antrag kann im Forstbezirk Neustadt oder bei Ihrem zuständigen Betreuungswald-Revierleiter abgeholt werden. Anmeldungen unter Forstbezirk Neustadt Außenstelle Markersbach Armin Stettinius / oder Bürgersprechstunde zur Rehabilitierung von SED-Unrecht Der Sächsische Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes der ehemaligen DDR führt in Bad Schandau eine Bürgersprechstunde zu Fragen der Rehabilitierung von SED-Unrecht durch. Die Sprechstunde findet am 10. April 2013 von 9-18 Uhr im Nationalparkhaus Sächsische Schweiz (gegenüber vom Rathaus), Dresdner Str. 2b, im Seminarraum, Erdgeschoß, behindertengerecht, statt. Telefonische Rücksprachen sind während der Sprechzeiten möglich ( / ) Herr Utz Rachowski berät im Auftrag des Sächsischen Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu den Möglichkeiten Strafrechtlicher, Beruflicher und Verwaltungsrechtlicher Rehabilitierung von SED-Unrecht. Zielstellung dieser Gesetze ist es, den Opfern einen Weg zu eröffnen, die rechtsstaatswidrige Verurteilung aus dem Strafregister zu entfernen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, fortwirkendes Unrecht aufzuheben und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus informiert Utz Rachowski über die 2007 beschlossene SED-Opferpension - eine monatliche Zuwendung in Höhe von 250 EUR für diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen mindestens 180 Tage in Haft waren. Außerdem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Akteneinsicht beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen zu erhalten. Der Sächsische Landesbeauftragte für die Unterlagen Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Aus Stadtrat und Ausschüssen Die 48. Stadtratssitzung der Stadt Hohnstein findet am Mittwoch, dem 27. März 2013, um Uhr, in der Aula der Förderschule Ehrenberg, Hauptstraße 74, statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Protokollkontrolle vom Bericht des Bürgermeisters 4. Bürgeranfragen und Anfragen Stadträte 5. Abschlussbericht Projekt Demografie 6. Beschluss Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) 7. Beschluss einer Wahlwerbungssatzung 8. Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes für die Gemeinde

10 10 Nr. 3/ Vereinbarungen mit der Gemeinde Lohmen zu Projekt Basteiparkplätzen 10. Grundstücksangelegenheiten Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Die endgültige Tagesordnung wird fristgerecht an den Bekanntmachungstafeln ausgehangen und im Veranstaltungskalender unter veröffentlicht. Kurzprotokoll über die 46. Sitzung des Stadtrates Hohnstein am Anwesend: Bürgermeister und 11 Stadträte, also 12 von 15 stimmberechtigten Mitgliedern Bericht des Bürgermeisters 1. Rückblick JHV FFw Lohsdorf Pressetermin Schwedenlöcher mit Nationalparkamt NÖ ORat Cunnersdorf Gegenbesuch aus Turnov/CZ zum Kletterprojekt Meersburgkomitee im Ghs Stern, Verabschiedung Katja Wiersbinski Start Rallye Dresden - Banjul Verleihung Ehrenamtspreis an Marlis Schulze im Rahmen Faschingsfeier Gedenkstunde an Altbürgermeister Schaffrath, Schloss Ulbersdorf Seniorenfasching, Vertretung Stellv. BM Ehrt JHV FFw Rathewalde Pressekonferenz im Vorfeld Eröffnung Puppenspielhaus Öffentlicher Ortschaftsrat Rathewalde JHV FFw Ehrenberg Schulfasching Grundschule Vor-Ort-Termin Alte Mühle Lohsdorf AG Chronik Hohnstein Besuch Dr. Michael Hahnewald und Gabriele Hahn, Enkel von Konrad Hahnewald 2. Informationen - Fortschreibung der Radverkehrskonzeption Sachsen von 2005, beantworteter Fragebogen im Internet einsehbar - Breitbandausbau hat begonnen, siehe Internetseite der Stadt oder Amtsblatt Januar - Ausschreibung Wahl Gemeindewehrleiter und Stellvertreter, Frist bis Einwohnermeldeamt bis geschlossen, am Umstellung Software Lewis zu Meso Es gab keine Bürgeranfragen und Anfragen Stadträte Vorstellung Entwurf Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Frau von Bardeleben berichtet über das INSEK, welches sie gemeinsam mit dem Planungsbüro Ehrt aus Langburkersdorf erarbeitet hat. Dabei war der Ausgangspunkt das Leitbild 2015 der Stadt Hohnstein, welches in den Leitbildwerkstätten im Jahr 2012 ortsteilbezogen fortgeschrieben wurde. Das INSEK stellt nun den Abschluss dar und zeigt die Stadtentwicklungsziele der nächsten Jahre auf. Das INSEK ist für zukünftige Förderprogramme Grundvoraussetzung. Für das KSP-Programm mit welchem das Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde gefördert werden soll ist es eine Bedingung. Daher sollte das INSEK im Stadtrat am 27. März 2013 beschlossen werden. Hinweise der Einwohner, Ortschaftsräte und Stadträte werden gerne aufgenommen. Der Entwurf des INSEK ist auf der Internetseite der Stadt Hohnstein unter Stadt/Aktuelles abrufbar und einzusehen. Bis sollten die Hinweise in der Stadtverwaltung eingehen. Informationen zum Planungsstand Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde Frau Ruddigkeit stellt das Projekt Dorfgemeinschaftshaus Rathewalde vor. Im Erdgeschoss soll der Kindergarten und die Feuerwehr untergebracht werden und im Obergeschoss ein Mehrzweckraum. Dieser ist über eine Treppe zu erreichen. Die Kosten für das Projekt betragen ca.1,4 Mio. Euro, wenn eine Altbausanierung und kein Neubau erfolgt. Der Neubau würde 1,6 Mio Euro kosten. Die Förderung liegt bei der Sanierung bei 66 %, beim Neubau nur bei 50 %. Beide Varianten sind zwar förderbar, aber es wird die Altbausanierung als günstiger eingeschätzt. Herr Stadtrat Weber gibt bekannt, dass sich der Ortschaftsrat Rathewalde einstimmig für die Altbausanierung ausgesprochen hat. Frau Stadträtin Neuenhaus möchte wissen, wie behindertenfreundlich das Haus wird. Frau Ruddigkeit antwortet, dass der untere Bereich für Kita und Feuerwehr barrierefrei ist. Der Gemeinschaftsraum im Obergeschoss ist nur über eine Treppe zu erreichen. Laut Frau Prignitz wären der Einbau eines Fahrstuhles und die daraus erforderlichen Betriebs- und Wartungskosten zu teuer. Auch aus Gründen der hohen Betriebskosten wäre der Einbau einer öffentlichen und behindertengerechten Toilette unrentabel. Herr Stadtrat Döring erkundigt sich nach den energetischen Maßnahmen. Frau Ruddigkeit erläutert, dass die Richtlilien der Wärmedämmung eingehalten werden. Herr Ortsvorsteher Harnisch möchte wissen, ob auch die Kellerräume, die sehr feucht sind, saniert werden. Frau Prignitz erläutert, dass der südliche Bereich isoliert wird und als Materiallager genutzt werden soll. Herr Ortsvorsteher Lux möchte wissen, wie die Lücke in der Finanzierung geschlossen werden soll. Es sollen weitere Grundstücke in Rathewalde verkauft werden, antwortet Frau Prignitz. Außerdem soll die Sanierung abschnittsweise je nach den Finanzierungsmöglichkeiten erfolgen. Abschließend äußert sich der anwesende Bürger Herr Weißhaupt sehr positiv darüber, dass eine solche Lösung gefunden wurde, die die Erhaltung des Gebäudes ermöglicht und gleichzeitig auch das Ortsbild verschönert sowie der Kindergarten nach modernem Standard erhalten werden kann. Informationen zu den Haushaltsresten aus den Vorjahren Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für 2013 muss Klarheit über die bestehenden Haushaltsreste aus den Vorjahren bestehen. Kämmerin Frau George fasst die umfangreichen Maßnahmen, insbesondere die Hochwasserschadensbeseitigung, zusammen. Die endgültige Festsetzung der Haushaltsreste erfolgt mit dem Jahresabschluss 2012, welcher bis fertig gestellt werden muss. Kauf von Grundstücken durch die Stadt Hohnstein Beschluss 07/13 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, die Flurstücke Nr. 327/2 mit 10 qm und 328/2 mit 47 qm zu einem Preis von 171,00 EUR von Herrn Steffen Fischer zu kaufen. Dies entspricht einem Preis in Höhe von 3,00 EUR/qm. Mit dem Kauf wird das Eigentum an einem Teil der Ortsstraße Butterlecke mit dem des Grund und Bodens zusammengeführt. Der Kaufpreis wurde nach den Regeln des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes ermittelt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten werden durch die Stadt Hohnstein getragen. Einstimmig mit 11 Ja-Stimmen bei einer Befangenheit (Herr Stadtrat Fischer) beschlossen. Beschluss 08/13 Der Stadtrat der Stadt Hohnstein beschließt, das Flurstück Nr. 186 mit einer Fläche von 820 qm von der Eigentümergemeinschaft Hübner/Haase/Brosda/Bond zu einem Preis von 4.100,00 EUR zu kaufen. Dies entspricht einem Preis von 5,00 EUR/qm. Mit dem Kauf wird das Eigentum an der Ortsstraße Bushaltestelle Eiche mit dem Grund und Bodens zusammengeführt. Alle mit dem Rechtsgeschäft in Zusammenhang stehenden Kosten werden durch die Stadt Hohnstein getragen. Einstimmig mit 12 Ja-Stimmen beschlossen.

11 Nr. 3/ Mitteilungen und Informationen Einladung zum Treff der Ortschronisten der Gemeinde Hohnstein Auch im Jahr 2013 möchte ich die Tradition fortsetzen, dass sich die Ortschronisten der Gemeinde Hohnstein regelmäßig treffen. Zusammen mit den Ortsvorstehern und dem Mitarbeiter des Archivs der Stadt Hohnstein soll der Gedanken- und Erfahrungsaustausch weitergeführt werden. Auch die Belange von Kirchgemeinde und kulturellen Organisationen sollen in den Ortschroniken gebührende Berücksichtigung finden. Wir wollen die nächsten Aufgaben gemeinsam besprechen. Gerne sind auch weitere Interessierte herzlich Willkommen. Deshalb lade ich Sie am Montag, dem 15. April 2013, um 17:00 Uhr in den Ratssaal des Rathauses Hohnstein recht herzlich ein. Daniel Brade Bürgermeister Ein goldener Schlüssel zum Puppenspielhaus Ein goldener Schlüssel symbolisiert für den Traditionsverein Hohnsteiner Kasper e. V. die Erfüllung eines jahrelangen Traums: Architekt Ulrich Hupfer, verantwortlich für die überaus gelungene Neugestaltung des Saals im Puppenspielhaus, da waren sich alle Eröffnungsgäste einig, überreichte den mit echtem Blattgold belegten Schlüssel feierlich an Heike Krause, Vorsitzende des Vereins (Foto). Hoch erfreut wie sein Vorredner Hohnsteiner Kasper erinnerte Bürgermeister Daniel Brade in seiner Begrüßung an ein Pressezitat, das Hohnstein zu Zeiten der Puppenspieler um Max Jacob als das Bayreuth des Puppenspiels bezeichnete, damals, als das Haus 1939 in Hohnstein eröffnet wurde und Puppenspieler von nah und fern anzog. Dass es jetzt innen in ganz neuem Glanz erstrahlt, ist ebenso den EU-Mitteln aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung zu verdanken wie dem Engagement des Vereins, der als Bauherr die Sanierung auf die Beine gestellt hatte. Eine lange Liste von Ehrengästen konnte Brade im Puppenspielhaus willkommen heißen, darunter die Amtskollegen aus sieben umliegenden Gemeinden, als Sponsorenvertreter u. a. den Präsidenten des LIONS Clubs in Sebnitz, Ullrich Pfütze, die Geschäftsführerin der WASS GmbH, Katrin Drexler und das Ehepaar Dieter und Sigrid Schmees (Brauhaus Zum Gießer, Pirna). Das erste Grußwort des Abends überbrachte die 1. Vizepräsidentin des Sächsischen Landtages, Andrea Dombois, selbst Puppenspielfan und Schirmherrin des Puppenspielfestes in Bärenfels. Den grenzüberschreitenden Charakter des EU-Projektes Kasparek, mit dem Kasper über die Grenze betonte Friedrich-Wilhelm von Rauch, Geschäftsführer der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, der seine Grüße in tschechischer Sprache vortrug. Die Stiftung hatte gemeinsam mit der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, bei der Eröffnung vertreten durch Vorstand Heiko Lachmann, als Hauptsponsor dafür gesorgt, die Wiederbelebung des Puppenspiels in Hohnstein zu ermöglichen. Vier Tage lang feierte der Verein die Eröffnung des Hauses nach rund siebenmonatiger Sanierung, und insgesamt 500 Gäste feierten vom 28. Februar bis zum 3. März bei fünf Veranstaltungen kräftig mit. Der Hohnsteiner Kasper höchstpersönlich begrüßte die Gäste der Eröffnungsveranstaltung, steckte seinen Kopf durch den tiefblauen Vorhang, blickte in den mit 120 Personen gefüllten Saal - und freute sich. Viele Handwerker, die in den vergangenen Monaten mit der Sanierung beschäftigt waren, Sponsoren, die dem Traditionsverein geholfen hatten, seine Eigenmittel aufzubringen und Vertreter der Politik vom Stadt und Land waren der Einladung gefolgt. Schon vor dem Eingang wiesen die Klänge des Hohnsteiner Bläserquintetts darauf hin, dass hier in Zukunft die Kultur zuhause ist, drinnen verbreitete das Trio Krambambuli Wohnzimmeratmosphäre. Bürgermeister Miroslaw Jemelka aus der tschechischen Projektpartnerstadt Dolní Poustevna scherzte anschließend, dass das Jugendhaus in seiner Stadt, ebenfalls mit EU-Mitteln saniert, inzwischen auch schon von außen erstrahle. Die Außensanierung des Puppenspielhauses steht dagegen noch bevor. Als Bundeskasper grüßte Bundestagsabgeordneter Klaus Brähmig aus Berlin und ließ seine guten Wünsche gleich vom Hohnsteiner Kasper verlesen, weil er wegen der Sitzungswoche im Deutschen Bundestag nicht selbst dabei sein konnte. Für den Landtag war der Abgeordnete Jens Michel dabei, das Landratsamt vertrat die Beigeordnete Kati Hille. Ein besonderes Geschenk hatte das Ehepaar Neumann vom Komitee aus Hohnsteins Partnerstadt Meersburg mitgebracht. Die mit der Figur des Hohnsteiner Kaspers verzierten Weingläschen durften die Gäste mit nach Hause nehmen, nachdem sie zuvor den guten Tropfen Meersburger Weißweins geleert hatten.

12 12 Nr. 3/2013 Einen Vorgeschmack auf das kommende Eröffnungsprogramm lieferten vier Mitglieder des Kinderzirkus POUHOHNIA - Jenny beeindruckte mit ihren Trapezkünsten (Foto), das Trio VILONIS von Vivian, Lotte und Nikita zeigte atemberaubende Artistik. Hauptperson des Abends blieb jedoch der Hohnsteiner Kasper, der nun einen neuen Meister gefunden hat: Die Hohnsteiner Puppenspiele Detlef Heinichen. Heinichen war es vorbehalten, den Hauptteil des Eröffnungsabends mit der Neubearbeitung des Max-Jacob-Stückes Kasper kauft ein Haus zu gestalten, in dem Kasper seiner Oma gegen den Widerstand von Hexe und Teufel ein Haus im Wald verschafft und dort sogar seinen Kumpel Kasparek aus Tschechien begrüßen kann. Es war eine gelungenes Eröffnungsprogramm und bei einem kleinen Büffett klang der Eröffnungsabend stimmungsvoll aus. Auch Puppenschnitzer Gerhard Berger (im Foto) freute sich über das schöne neue Haus. Handpuppe Kasper trifft auf Marionette Kasparek - dieses für einen einzelnen Spieler auch technisch anspruchsvolle Stück ist ab 10. April bis 19. Juni alle zwei Wochen mittwochs im Puppenspielhaus zu erleben, zum Hohnsteiner Kaspertag verbunden mit einer Führung von der Burg über die Traditionsstätte Hohnsteiner Kasper zum Puppenspielhaus in der Max-Jacob-Straße 1. Der Eintritt dazu ist frei. Auch in Kindergärten dies- und jenseits der Grenze wird Heinichen in den nächsten Monaten mit dem Stück gastieren - auf tschechischer Seite natürlich auch in tschechischer Sprache. Wie Kinder auf Kasper kauft ein Haus reagieren zeigte sich tags darauf - sofort entspann sich der Dialog zwischen Kasper und Publikum. Das erwachsene Publikum wirbelte an diesem Freitagabend des Ursula von Rätin durcheinander, die sympathisch-freche Rattenfigur der Dresdner Puppenspielerin Cornelia Fritzsche, die am Sonnabend, 2. März gemeinsam mit dem Schauspieler Frank Weiland ihren Faust - eine Maßnahme zeigte. Die TAM TAM Combony spielte anschließend für die Gäste zum Tanz auf. Zuvor hatte Puppenspieler Volkmar Funke mit Kasper, König, Räuber Hinz in der gut besuchten Nachmittagsvorstellung für Familien seinen Kasper über das Böse siegen lassen. Die Hohnsteiner Schulkasper ließen anschließend Kasper als Geisterschreck auftreten. Abrundung und einer der Höhepunkte des Eröffnungswochenendes zugleich war der Auftritt der 25 tschechischen und deutschen Kinder des Kinderzirkus POU- HOHNIA am Sonntag, 3. März im brechend vollen Puppenspielhaus. Das Programm für den Monat April lesen Sie unter Kulturnachrichten. Kommen Sie doch mal rein. Chester Mueller Projektkoordinator Nachlese - Ansprache des Bürgermeisters zur Eröffnung des Puppenspielhauses am Donnerstag, dem 28. Februar 2013 Es ist ein historischer Tag für unser Städtchen Hohnstein. Es ist ein großer Tag. Der 28. Februar 2013 ist gleichbedeutend wie der 13. Mai 1939, als die Eröffnung des Puppenspielhauses nach der Errichtung hier in Hohnstein erfolgte. Der Traditionsverein Hohnsteiner Kasper und ich freuen uns, dass Sie unserer Einladung gefolgt sind, um das im Inneren frisch sanierte Puppenspielhaus wieder seiner Bestimmung zu übergeben. Ich begrüße ganz herzlich: - die 1. Vizepräsidentin des Sächsischen Landtages, Frau Dombois, in Vertretung des Präsidenten Herrn Dr. Rösler, der die Schirmherrschaft für unser Projekt inne hat - Landtagsabgeordneten, Herrn Michel - Referatsleiter im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Herrn Arendt - Beigeordnete im Landratsamt, Frau Hille - Geschäftsführer der Ostdeutschen Sparkassenstiftung, Herrn von Rauch - Vorstand der Ostsächsischen Sparkasse Dresden, Herrn Lachmann - Leiter der Nationalparkverwaltung, Herr Dr. Butter - Geschäftsführer Tourismusverbandes Sächsische Schweiz, Herrn Richter - Bürgermeister Dolni Poustevna, Herrn Jemelka, und sein Stellvertreter, Herrn Kucera - Bürgermeisterkollegen aus den Nachbarstädten und -gemeinden - Landrat a. D. und Hohnsteiner, Herrn Drexler - Altbürgermeister, Herrn Lasch - Vertreter unserer Partnerstadt Meersburg, Ehepaar Neumann - die zahlreichen Sponsoren und Förderer, Planer und Baubetriebe, alle am Projekt Beteiligte - Architekt, Herrn Hupfer - Vereinsvorsitzende, Frau Krause sowie das Ehepaar Pavlicek - Puppenschnitzer Gerhard und Wolfgang Berger - Ehrenbürger, Herrn Arnold - Stadträte, Ortsvorsteher, Vertreter der Hohnsteiner Vereine und der Presse Liebe Anwesende, die Stadt Hohnstein mit ihren 11 Ortsteilen hat kein Gewerbegebiet, keine großen Gewerbesteuerzahler und liegt im ländlichen Raum mit 64 km 2 Fläche und hat knapp Einwohner. Wir haben eine wunderschöne Landschaft, den Tourismus und das Alleinstellungsmerkmal der Hohnsteiner Handspielpuppen und deren Schöpfer Max Jacob. Mit der Puppenschnitzerfamilie Berger, dem seit 1986 jährlich stattfindendem Puppenspielfest und der in 2005 eröffneten Traditionsstätte am Rathaus wird das Erbe von Max Jacob gepflegt und erhalten. Heute setzen wir einen weiteren Meilenstein. Mit der Wiedereröffnung des Puppenspielhauses schauen wir nach vorn - in die Zukunft. Der 2. Weltkrieg und die DDR haben das Puppenspielhaus eingeschläfert und zweckentfremdet. Der Traditionsverein und die Stadt wollen nun an die für das Haus erfolgreichen 20er- und 30er-Jahre des vergangenen Jahrhunderts anknüpfen und wieder ganzjährig Kultur und Leben für alle Generationen in unsere Stadt bringen. Ja, wir wollen mit diesem einmaligen Puppenspielhaus wieder Mittelpunkt des Sächsischen Puppenspiels und darüber hinaus werden. Dafür haben in den vergangenen Jahren viele Persönlichkeiten und Institutionen intensiv und kontinuierlich gearbeitet. Mit dem Leitbild Hohnstein 2015 gab im Jahr 2004 das Ehepaar Karl und Margitta Pavlicek den Anschub dafür. Mit der Gründung des Traditionsvereines Hohnsteiner Kasper in 2006 und der Über-