KONZEPTION DES UNTERRICHTSFACHES ORGANISATION BEI AMATEURAUSBILDER-LEHRGÄNGEN

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1 KONZEPTION DES UNTERRICHTSFACHES ORGANISATION BEI AMATEURAUSBILDER-LEHRGÄNGEN Diese Scriptum dient in erster Linie den Lehrgangsleitern als Leitfaden für den Unterricht. Es kann auch unmittelbar im Unterricht verwendet werden, sollte dann jedoch auf jeden Fall erläutert werden. Gliederung: 1. Organisation im Pferdesport 1.1. Reitverein (RV) 1.2. Kreisreiterverband (KRV) 1.3. Landesverband (LV) 1.4. Landeskommission (LK) 1.5. Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) 1.6. Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und Landessportbünde (LSB) 1.7. Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) 2. Regel- und Nachschlagewerke 2.1. Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) 2.2. Leistungsprüfungsordnung (LPO) 2.3. Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) 2.4. Ehemaliges FN-Handbuch Pferdesport (s. Internet Handbuch Turniersport) 2.5. Weiteres Informationsangebot der FN und der Landesverbände 3. Anhang - Übersicht: Organisation Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) - Übersicht: Organisation im (Pferde)-Sport - Informationen, Arbeitshilfen und Unterrichtsmaterialien Stand: Juli

2 1. Organisation im Pferdesport Reitverein (RV) Kreisreiterverband (KRV, auch Reiterring, Reiterbund, Arbeitsgemeinschaft ) ggf. Bezirksverband (z.b. in Hannover und Weser-Ems) ggf. Regional- oder Provinzialverband (in Hannover-Bremen, Weser-Ems, Rheinland und Westfalen zugleich Landeskommissionsbereich) Landesverband (LV) mit Landeskommission (LK) Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und Landessportbünde (LSB) Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) (Eine schematische Übersicht der Organisation im (Pferde)-Sport findet sich im Anhang.) 1.1 Reitverein (RV) Zur Gründung sind mindestens 7 Mitglieder erforderlich. Es wird eine Satzung erarbeitet, die bei der Eintragung beim Vereinsregister des Amtsgerichts hinterlegt wird. Die Satzung enthält u. a.: - Name, Rechtsform ( e. V. ), Sitz - Zweck und Aufgaben, Gemeinnützigkeit - Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft - Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung und ihre Aufgaben) - Evtl. Hinweis auf autonome Jugendordnung Zweck und Aufgaben: - Ausbildung im Reiten, Fahren, Voltigieren für die Bereiche des Breiten- und Leistungssports aller Disziplinen - Förderung der Pferdehaltung, des Tierschutzes sowie des Reitens in der freien Landschaft, Unterstützung aller Bemühungen zum Schutz der Landschaft - Durchführung von Veranstaltungen (Turniere, Jagden, Aus- und Wanderritte, Distanzritte usw.) - Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber Behörden und Organisationen auf der Ebene der Gemeinde und gegenüber dem Kreisreiterverband. Hinweise zur Gründung eines Pferdesportvereines, eine Vereinsmustersatzung sowie eine Jugendordnung finden sie im Internet unter unter Service Merkblätter. Stand: Juli

3 1.2 Kreisreiterverband (KRV) Zusammenschluss von Reitvereinen auf Kreisebene Zweck und Aufgaben: - Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen - Vereinsberatung - Abstimmung von Terminen im Einzugsbereich - Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber Behörden und Organisationen auf Kreisebene 1.3 Landesverband (LV) Mitglieder sind alle Reitervereine und freiwillige Mitgliedsbetriebe im Land über die zuständigen Kreis- und Regionalverbände. Zweck und Aufgaben: - Förderung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports als Breiten- und Leistungssport und der Pferdehaltung - Planung und Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Aus- und Fortbildung von Amateurausbildern - Ausrichtung der Landesmeisterschaften und Landesturniere - Bildung und Betreuung von Landes-Kadern, Beschickung von Deutschen Meisterschaften und Wettkämpfen oberhalb der Landesebene - Vertretung des Reit- und Fahrsports im Landessportbund (LSB), insbesondere bzgl. Sportförderung und Sportversicherung - Durchführung von Beschlüssen der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) - Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber Behörden und Organisation auf Landesebene - Vergabe der DOSB-Trainerlizenzen nach abgeschlossener Ausbilderprüfung 1.4 Landeskommission (LK) Sie übernimmt die in APO, LPO und WBO festgelegten Aufgaben wie z. B.: - Aufsicht über Reitschulen und andere Ausbildungsstätten - Vorbereitung und Durchführung der Lehrgänge und Prüfungen für Amateurausbilder und Turnierfachleute - Koordinieren, Genehmigung und Beaufsichtigung der Turniere sowie der Sonderprüfungen - Anerkennung sowie Aus- und Fortbildung von Turnierrichtern/Prüfern und Parcourschefs - Bildung des Schiedsgerichts der LK im Rahmen der Turniergerichtsbarkeit - Erlass von Richtlinien und Besonderen Bestimmungen für Ihren Bereich (Anmerkung zu 1.3 und 1.4: Es wird empfohlen, hier etwas näher auf den LV einzugehen, in dem der Amateurausbilder-Lehrgang stattfindet. Z. B. Aufbau des LV, Gremien, Ansprechpartner für diverse Fragen etc.) 1.5 Deutsche Reiterliche Vereinigung / Fédération Equestre Nationale (FN) 1905 als Verband der Halbblutzüchter gegründet, 1957 in Hauptverband für Zucht und Prüfung Deutscher Pferde umgenannt, entstand 1968 die FN in ihrer heutigen Form (Sitz in Warendorf). Stand: Juli

4 In der FN sind über die Landesverbände in ca Reitervereinen insgesamt ca Mitglieder organisiert. Einen Überblick über die Organisationsstrukturen im Pferdesport finden Sie im Anhang. Mitglieder der FN sind: - 17 Landesverbände der Reit- und Fahrvereine - Deutsche Olympiade-Komitee für Reiterei (DOKR) - Deutscher Reiter- und Fahrerverband (DRFV) - Deutsche Richtervereinigung für Pferdeleistungsprüfungen (DRV) - 27 Pferdezuchtverbände - Persönliche Mitglieder (ca Mitglieder) Anschlussorganisationen der FN sind: - Islandpferde-Reiter- und Züchterverband (IPZV) - Verein Deutscher Distanzreiter (VDD) - Deutscher Akademischer Reiterverband (DAR) - Deutsches Kuratorium Therapeutisches Reiten (DKThR) - Erste Westernreiter Union Deutschland (EWU) - Internationale Gangpferde-Vereinigung (IGV) - Bundesverband für Klassisch-barocke Reiterei Deutschland Ziele und Aufgaben der FN: - Steigerung von Gesundheit und Lebensfreude durch Ausübung des Pferdesports - Förderung des Freizeit- und Breitensports sowie Leistungssports - Förderung und Verbesserung der Ausbildung von Reitern, Fahrern, Voltigierern, Ausbildern und Pferden - Förderung der Pferdezucht in Deutschland - Förderung fachgerechter Pferdehaltung - Förderung des Tierschutzes - Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Pflege und Bewahrung des Kulturgutes Pferd im Bewusstsein der Menschen - Information, Beratung und Unterstützung für Pferdebetriebe und Vereine - Erstellung von Regelwerken und Bestimmungen für Ausbildung, Turniersport und Pferdezucht - Interessenvertretung des Reit-, Fahr- und Voltigiersports sowie der Pferdezucht gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber nationalen, ausländischen und internationalen Behörden und Organisationen - Verleihung von Leistungsabzeichen und Verdienstauszeichnungen - Bildung des Großen Schiedsgerichts der FN als letzte Instanz der Turniergerichtsbarkeit Kurzum: Die FN kümmert sich um alle die direkt oder indirekt mit dem Pferd, seiner Zucht, Haltung und Ausrüstung, seiner Ausbildung und Nutzung durch Menschen zu tun haben. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben im Hochleistungssport (u.a. Aufstellung, Betreuung und Fortbildung der Kader für internationale Wettkämpfe und Olympische Spiele) hat die FN das DOKR (Deutsches Olympiade-Komitee für Reiterei mit Sitz in Warendorf) beauftragt. Stand: Juli

5 Die FN ist ihrerseits Mitglied u.a.: - im DOSB (Deutscher Olympischer Sportbund, siehe 1.6) - in der FEI (siehe 1.7) 1.6 Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB) und Landessportbünde (LSB) Der Deutsche Olympischer Sportbund ist ein eingetragener Verein (e.v.) und die größte Personenvereinigung Deutschlands mit rund 27 Millionen Mitgliedschaften in Sportvereinen, die in 90 Mitgliedsorganisationen organisiert sind. Im DOSB sind 16 Landessportbünde, 55 Spitzenverbände, 11 Sportverbände mit besonderer Aufgabenstellung, 6 Verbände für Wissenschaft und Bildung und 2 Förderverbände zusammengeschlossen. Der DOSB koordiniert alle notwendigen Maßnahmen im Sport und vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Staat und Öffentlichkeit. Die Zusammenarbeit mit dem DOSB bzw. den Landessportbünden bietet eine Reihe von Vorteilen. Für Amateurausbilder sind insbesondere von Bedeutung: - Versicherung der Vereinsmitglieder ( Sporthilfeversicherung ) nähere Einzelheiten siehe ehemaliges Handbuch für Reit- und Fahrvereine (Kap. 2.3) und Merkblatt des jeweiligen LSB, meist abgedruckt in den Handbüchern der Landesreiterverbände. - Finanzielle Unterstützung von Investitionen (z.b. Bau-, Umbaumaßnahmen), der Ausbildung (Übungsleiterbezuschussung), der Anschaffung von Sportgeräten (z.b. Lehrperd), Förderung der Jugendarbeit (meistens über Jugendorganisationen, z.b. Deutsche Sportjugend (DSJ), Sportjugend der LSB) Anmerkung: In einigen Ländern gibt es weitere Bezuschussungsmöglichkeiten (z.b. NRW: Anlage von Reitwegen; Bayern: staatl. Übungsleiterbezuschussung, verschiedene Programme der Landesverbände). Darüber hinaus bestehen auch auf Kreis- oder Stadtsportbundebene häufig Möglichkeiten für ein Bezuschussung von Ausbildungs-, Ferien-, oder breitensportlichen Maßnahmen. Es wird empfohlen, hier auf die Besonderheiten des Landes einzugehen, in dem der Amateurausbilderlehrgang stattfindet. 1.7 Internationale Reiterliche Vereinigung / Fédération Equestre Internationale (FEI) Gegründet 1921 von Belgien, Dänemark, USA, Frankreich, Italien, Japan, Norwegen und Schweden. Mitglieder können alle nationalen Föderationen werden, die in ihrem Staat Dachverband für den Pferdesport sind. Die FEI ist der internationale Verband für die Pferdesportdisziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren, Voltigieren, Distanzreiten, Reining und Behinderten-Reitsport (Para-Equestrian) mit Sitz in Lausanne (Schweiz). Die FEI entwickelt, koordiniert und veröffentlicht für den internationalen Turniersport ein eigenes Reglement (RG) und überwacht die Organisation aller internationalen Turniere einschl. der internationalen Meisterschaften und der Olympischen Reiterspiele. Bei der Bezeichnung internationaler Turniere sind folgende Abkürzungen üblich: - Erster Buchstabe stets C (Concours = Turnier) - Zweiter Buchstabe gibt die Disziplin an H = Hippique, wenn mehr als eine Disziplin durchgeführt wird S = Saut = Springen D = Dressage = Dressur Stand: Juli

6 C = Complet = Vielseitigkeit A = Attelage = Fahren V = Voltige = Voltigieren E = Endurance = Distanzreiten R = Reining PE= Para Equestrian = Behinderten-Reitsport - Dritter Buchstabe gibt die Art des Turniers an: N = National, begrenzte Anzahl von Ausländern mit Gastlizenzen, max. aus zwei ausländischen Nationen F = Frontière, Grenzland (Ausländer aus einer Nation) A = Amitié, Freundschaft (Ausländer aus max. 4 Nationen) I = International, Zahl der ausl. Nationen nach Ermessen des Veranstalters, kein Preis der Nationen) IO = International Officiel, Preis der Nationen obligatorisch, pro Jahr je Nation und Disziplin nur ein offizielles internationale Turnier, in Deutschland ist das Aachen - Darüber hinaus können folgende Buchstaben an die Turnierabkürzungen angehängt werden: Y = Junge Reiter J = Junioren P = Ponyreiter - Zum Beispiel ist die Abkürzung für ein Offizielles Internationales Springturnier für Junge Reiter folglich CSIOY 2. Regel- und Nachschlagwerke 2.1 Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) Die APO ist eingeteilt in 9 Abschnitte und Anhang. Sie enthält in der Einführung die ethischen Grundsätze des Pferdefreundes sowie die Grundregeln des Verhaltens im Pferdesport (Verhaltenskodex) A Grundbestimmungen B FN gekennzeichnete Pferde haltende Vereine und Betriebe, Meldestellen, Hufbeschlag-Fachbetriebe C Ausbildung im Umgang mit dem Pferd und der Pferdekunde D Abzeichen im Pferdesport E Lehr- und Organisationskräfte im Pferdesport F Turnierfachleute G Fachberater Ausrüstung für den Reit- und Fahrsport H Fachkräfte im therapeutischen Reiten I Rechtsordnung Anhang: - Berufsaus- und -fortbildung - Ausbilder-Auszeichnungen - Ausbildungsgänge Gangreiten - Ausbildung von Fuhrleuten zum Holzrücken - Ausbildungsgänge klassisch-barocke Reiterei Stand: Juli

7 2.2 Leistungsprüfungsordnung (LPO) Im Rahmen der Amateurausbilderlehrgänge sollten lediglich die Gliederung und einige wesentliche Einzelbestimmungen unterrichtet und geprüft werden: Gliederung der LPO A Allgemeine Bestimmungen u. a.: - Grundbestimmungen - Voraussetzungen für die Beteiligung im Pferdeleistungssport gemäß LPO - Ausschreibungen, Nennungen und Ergebnisse - Durchführung und Beaufsichtigung von LP, Zuständigkeiten, Kompetenzen - Ausrüstung von Teilnehmern und Pferden B Besondere Bestimmungen u.a.: - - Anschlussverbände - Voltigierprüfungen - Basis- und Aufbauprüfungen - Dressurprüfungen - Springprüfungen - Vielseitigkeits- und Geländeprüfungen - Fahrprüfungen - Kombinierte Prüfungen C Rechtsordnung u.a. - Allgemeine Bestimmungen - Einsprüche - Ordnungsmaßnahmen D Durchführungsbestimmungen u.a. - Leistungsklassenkriterien - Dopingbestimmungen - Kriterien für die Zulassung von Gebissen Anhang - Tabellen etc. Wesentliche Einzelbestimmungen der LPO Genehmigungspflicht, Aufsicht und Definition von Turnieren 2 u. 3 - Pferdeeintragung 16 - Turnierteilnehmer und Altersklassen 17 - Stamm-Mitgliedschaft 18 - FN-Jahresturnierlizenz (Reit- /Fahr-/Voltigier-/Longenführerausweis) 20 - Nenngeld, Startgeld, Einsatz, Stallgeld 26 - Gültigkeit der Nennungen und Startplatzreservierungen, Nachtrag 35 von Startplätzen, Teilnehmern und Pferden sowie Teilnehmerwechsel / Startplatzübernahme Stand: Juli

8 - Nennungsschluss und Meldeschluss 34 u Prüfungs- und Vorbereitungsplätze 51 - Aufsicht und Verhalten auf Turnieren 52 - Ausrüstung der Reiter 68 - Ausrüstung der Pferde 70 bzw Aufgabenheft als Bestandteil der LPO Grundbegriffe des Einspruchs und des Ordnungsverfahrens 910 ff. u. 920 ff. - Auszug aus dem Tierschutzgesetz S Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) Die Wettbewerbsordnung für den Breitensport ist 2008 in Kraft getreten. Die WBO ist das Regelwerk für alle Breitensportlichen Veranstaltungen (BV) und Wettbewerbe (WB), für nicht registrierte und registrierte Pferdesportler mit (LK 6-1) und ohne Leistungsklasse (LK 0) und für alle Equiden. Im Bereich der WBO ist alles möglich: Traditionelle WB können im Anfängerbereich durchgeführt werden genauso wie auch frei erfundene WB und die WB der Anschlussverbände. Kreativität und Phantasie in den Ausschreibungen der BV ist gefragt. Einzige Bedingung: es muss unter der Prämisse der Sicherheit und dem Tierschutz erfunden und umgesetzt werden. Prüfen dürfen Richter und Prüfer Breitensport (diese mit Ausnahme einiger WB). Die WBO besteht aus 4 Teilen: Teil I : Regelwerk - Grundregeln: 11 Regeln, die das Notwendigste für die Durchführung einer Breitensportveranstaltung ganz liberal und flexibel regeln. Grundsatz: So wenig wie möglich, so viel wie nötig um Organisation, Sicherheit und Tierschutz zu gewährleisten. - FN-Anschlussverbände: Kurzbeschreibung, Adressen und Ansprechpartner - Wichtig zu wissen: Ethische Grundsätze, 12 Gebote für das Reiten/Fahren im Gelände, Auszug Tierschutzgesetz Teil II: zahlreiche Wettbewerbe mit ihren Ausschreibungsbeispielen, die übernommen oder auch variiert werden können - Musterbeispiele für ca. 88 Wettbewerbe: im Umgang mit dem Pferd, für alle Disziplinen, für Zucht-WB, für WB der Anschlussverbände, für Mannschaften und WB-Kombinationsmöglichkeiten - speziell: die ehemaligen Kat. C WB (Reiter-/Fahrer-/Voltigier-WB und Kl. E Wettbewerbe) Teil III: Allgemeines: - A: Tipps und Hinweise für Veranstalter von BV, Teilnehmer, Richter und Prüfer - B: Versicherungen, ein Merkblatt für Veranstalter und Teilnehmer von BV Teil IV: Anhang mit Ergänzungen und Hinweisen - Ergänzungen: Umrechnungstabellen, Merkblattauszüge, Auszüge Aufgabenheft LPO, Auszüge LPO - Hinweise: Vordrucke, Aufbauhinweise, Impfschutz, Pferdekontrollen, Notfallmaßnahme (Transport), Adressen/ Ansprechpartner Stand: Juli

9 2.4 Ehemaliges FN-Handbuch Pferdesport und die daraus entstandenen Einzelwerke Das ursprüngliche FN-Handbuch Pferdesport als Nachschlagewerk für das Führungsteam eines Vereines (Vorstand, Ausbilder, Richter etc.) existiert nicht mehr in der altbekannten Form. Teil 1 (Führungshilfen) wird themenspezifisch in sechs Einzelbroschüren mit folgenden Inhalten untergliedert: - Aufgaben, Organisation und Aufgabenverteilung - Motivation für die Mitarbeit - Dienstleistungen des Reitbetriebes - Steuerfragen - Umweltschutz und Tierschutz - Öffentlichkeitsarbeit - uvm. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne. Sie erreichen uns unter 02581/ Teil 2 mit Merkblättern und Checklisten für Turnierveranstalter und Turnierfachleute wurde ebenfalls weiter untergliedert. Diese Informationen finden Sie zum abspeichern, ansehen und ausdrucken im Internet unter der Homepage Teil A - Organisationshilfen für Veranstalter u.a. Anregungen für die Arbeit an der Meldestelle, Formulare, Organisation der Notfallvorsorge, Vielseitigkeits- und Geländeprüfungen, Fahren, Reiten inkl. Gestaltung von Geländestrecken, Voltigierprüfungen, Informationen zu internationalen Turnieren Teil B 1 - Leitlinien für Turnierfachleute Hinweise und Orientierungshilfen zum organisatorischen Ablauf u.a. Risiken und Absicherung der Funktionsträger auf Turnieren, Tierschutzbestimmungen, tierschutzrechtliche Kontrollen und die Ahndung bei Verstößen, Aufgaben des Turniertierarztes, Kommentar zu den Ausrüstungsbestimmungen der LPO, Sofortentscheidungen auf Turnieren, erlaubte Aufbauarten auf dem Vorbereitungsplatz beim Training und in der Wettkampfkampfvorbereitung, Vielseitigkeits- und Geländeprüfungen Teil B 2 - Leitlinien für Turnierfachleute, Teilnehmer und Trainer Hinweise und Bewertungskriterien zu den verschiedenen Prüfungsarten Teil 3 wurde zum Buch 365 Ideen für den Breitensport mit Hilfe professioneller Autorinnen weiterentwickelt. Dieses Buch ist im FNverlag erschienen ( 2.5 Weiteres Informationsangebot der FN und der Landesverbände Die Landesverbände übersenden Ihnen im Regelfall bei der Anmeldung von Abzeichenoder Trainerlehrgängen Merkblätter zur Durchführung und gestellten Anforderungen. Sollten Sie diese nicht erhalten, wenden Sie sich an den zuständigen Landesverband oder an die FN Abteilung Ausbildung. Daneben stellt die FN zahlreiche Informationen um den Pferdesport in Merkblättern, Broschüren und Formularen zur Verfügung. Diese finden Sie zu einem großen Teil im Stand: Juli

10 Internet. Für weitere Fragen steht Ihnen die FN Abteilung FN-Service unter 02581/ zur Verfügung. Für viele Themen rund um Ausbildung, Pferdesport und Zucht finden Sie Fachinformationen im umfangreichen Programm des FNverlags. 3. Anhang Übersichten sind vorhanden, zum Beispiel zusätzlich: Organisation von Pferdesport und Pferdezucht Deutsche Reiterliche Vereinigung Organisationsaufbau des Reitsports Organisationsstruktur FN Organisation im (Pferde-)Sport Politische Ebene Sport Pferdesport International Internationale Verbände der Sportarten FEI Bund DOSB 16 LSB, 55 Spitzenverbände FN 17 LV, 27 ZV, PM, 5 Anschlussverbände Land (teilweise Reg.bez.) LSB KSB, LV der Sportarten LV (teilweise PV) Kreis KSB KRV Gemeinde/Stadt SSB (evtl.) SV RV Bürger Mitglied Mitglied Abkürzungen: DOSB Deutscher Olympischer Sportbund LSB Landessportbund KSB Kreissportbund SSB Stadtsportbund SV Sportverein FEI FN LV ZV PM PV KRV RV Fédération Equestre International Deutsche Reiterliche Vereinigung (Fédération Equestre National) Landesverband Zuchtverband Persönliche Mitglieder Provinzialverband Kreisreiterverband Reiterverein Stand: Juli

11 Der Weg zur DOSB-Trainerlizenz Prüfling Schritt Zuständigkeit Anfallende Kosten Anmeldung Vorbereitungsseminar Fachschule / Landesverband Lehrgangsgebühr Erhalt der Bescheinigung Anmeldung Trainerlehrgang Fachschule / dezentral Lehrgangs- und Prüfungsgebühren Erfassung der Prüfungsergebnisse, Registrierung, Ausstellung des Trainerzeugnisses und spätere Information der Trainer Erhalt des Prüfungszeugnisses Beantragung Beantragung der DOSB-Trainerlizenz (Möglichkeit zur Bezuschussung des Reitervereins) Erhalt der DOSB-Trainerlizenz Anmeldung Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen zur Lizenzverlängerung Teilnahmebescheinigung (vor Ort ausstellen lassen) Beantragung der Verlängerung Gültigkeit der DOSB-Trainerlizenz entsprechend der DOSB-Rahmenrichtlinien FN Landesverband/ Landesverband/FN Landesverband Bearbeitungsgebühr Bearbeitungsgebühr Lehrgangsgebühr Verlängerungsgebühr Stand: Juli

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