Recht, Sicherheit und Ordnung

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1 Satzung über die nreinigung in der Stadt Halle (Saale) (nreinigungssatzung) vom Inhaltsübersicht 1 Allgemeines 2 Übertragung der Reinigungspflicht 3 Art und Umfang der Reinigungspflicht 4 Winterdienst durch den Anlieger 5 Begriff des Grundstückes 6 Benutzungsgebühren 7 Ordnungswidrigkeiten 8 Verwaltungszwang 9 Inkrafttreten Aufgrund der 6 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Bündelung von Direktwahlen und zur Fortentwicklung des Kommunalwahlrechtes vom 18. Oktober 2013 (GVBl. LSA Nr. 28 vom S. 498), und des 50 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5 des ngesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06. Juli 1993 (GVBl. LSA S. 334), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2013 (GVBl. LSA S. 554), hat der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Halle (Saale) betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten n, Wege und Plätze (öffentliche n) sowie den Winterdienst auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen und außerhalb der geschlossenen Ortslage, wenn bebaute Grundstücke angrenzen, als öffentliche Einrichtung, soweit die Reinigung nicht nach 2 dieser Satzung den Eigentümern der durch öffentliche n erschlossenen Grundstücke auferlegt wird. (2) Die nreinigung umfasst - die regelmäßige Reinigung - die außergewöhnliche Reinigung - den Winterdienst (3) Radwege gehören zur, wenn sie von dieser nur durch eine Markierung getrennt sind und gegenüber der n Niveauunterschied besitzen. Ansonsten gehören sie zum Gehweg. Gehwege sind selbstständige Wege sowie alle nteile, die erkennbar von der abgesetzt sind und deren Nutzung durch Fußgänger vorgesehen und geboten ist. Als Gehwege gelten ebenfalls Mischverkehrsflächen, die gemeinsam als Fußweg und Parkfläche genutzt werden dürfen. nbegleitgrün ist kein Bestandteil der Gehwege. Als nbegleitgrün gelten Baumscheiben, Grünstreifen und Gehölzflächen, die Bestandteil des öffentlichen Verkehrsraumes sind. Sonstige öffentliche Parkplätze werden entsprechend der Möglichkeiten durch die Stadt Halle (Saale) gereinigt. In verkehrsberuhigten Bereichen gilt als Gehweg i. S. der nreinigungssatzung ein 1,50 m breiter Streifen vor dem Anliegergrundstück. (4) Die außergewöhnliche Reinigung dient der Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen. Sie ist vorzunehmen, wenn die Verkehrssicherheit die Beseitigung Hallesches Stadtrecht Seite 1

2 erfordert, die Gefährdung des Grundwassers durch Öl- und Kraftstoffe eintreten kann oder die Sauberkeit auf den öffentlichen n erheblich beeinträchtigt ist. (5) Der Winterdienst umfasst das Schneeräumen und das Streuen bei Winterglätte. Soweit der Winterdienst von der Stadt durchgeführt wird, bestimmt diese nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Verkehrssicherungspflicht Umfang, Art und Reihenfolge der Streu- und Schneeräummaßnahmen. (6) Die Stadt Halle (Saale) kann die nreinigung und den Winterdienst an Dritte übertragen. (7) Die Durchführung der Leistung ist nachweispflichtig. 2 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigung der öffentlichen n wird in dem in den 3 und 4 festgelegten Umfang den Eigentümern der durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Den Eigentümern werden die Nießbraucher ( 1030 BGB), Erbbauberechtigten, Wohnungsberechtigten ( 1093 BGB), Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsberechtigten ( 31 WEG) sowie Gebäudeeigentümer i. S. d. Art b, 3 und 4 EGBGB gleichgestellt. (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zur sie erschließenden, bilden das an die angrenzende Grundstück (Vorderliegergrundstück) und die dahinter liegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine nreinigungseinheit. Der räumliche Reinigungsumfang bestimmt sich nach der Frontlänge des Vorderliegergrundstückes. Die Eigentümer der zur nreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd zur Reinigung verpflichtet. Die Reinigungspflicht wechselt zwischen den verschiedenen Grundstücken von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich mit dem 1. Montag eines jeden Jahres bei dem Verpflichteten des Vorderliegergrundstückes, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinter liegenden Grundstücke. (3) Sind auf beiden nseiten Reinigungspflichtige vorhanden, so erstreckt sich die Reinigung nur bis zur nmitte. Sofern nur auf einer nseite Reinigungspflichtige existieren, ist die in der gesamten Breite zu reinigen. Bei Eckgrundstücken werden die zu reinigenden Flächen bis zum Schnittpunkt der Mittellinie beider n erweitert, wenn beide n zur Reinigungsklasse 8 gehören, ansonsten bis zum rand der von der Stadt zu reinigenden. Mehrere Reinigungspflichtige eines Grundstückes sind gemeinsam verpflichtet. Die Anlage zur nreinigungssatzung mit den darin verzeichneten n ist Bestandteil dieser Satzung; numbenennungen haben n Einfluss auf die Reinigungspflicht. 3 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Stadt Halle (Saale) teilt die zu reinigenden öffentlichen n nach pflichtgemäßem Ermessen in Reinigungsklassen ein. Anzahl, Art und Umfang der Reinigung richten sich nach der Einstufung der in die jeweilige Reinigungsklasse. Die Festlegung der Reinigungsklassen und die Einstufung der n orientiert sich an dem typischerweise zu erwartenden Verschmutzungsgrad und an dem hieraus folgenden Reinigungsbedürfnis und nimmt Rücksicht darauf, ob und inwieweit nach den gegebenen Verkehrsverhältnissen die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger zumutbar ist. Die Zugehörigkeit einer zu einer Reinigungsklasse sowie Hallesches Stadtrecht Seite 2

3 die Anzahl der planmäßig durchgeführten Reinigungen ergeben sich aus der Anlage zur nreinigungssatzung, die Bestandteil der Satzung ist. (2) Der Stadt obliegt in den Reinigungsklassen - 1 bis 7 a) die Reinigung der en und Fußgängerstraßen b) der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen - A, B und C die Reinigung der Geh- und Radwege einschließlich der Parktaschen und des nbegleitgrüns Den Anliegern obliegt in den Reinigungsklassen - C und D die Reinigung der Geh- und Radwege und des nbegleitgrüns und bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor dem Anliegergrundstück - D die Reinigung der Parktaschen - A, B, C und D der Winterdienst auf Gehwegen - 8 a) zusätzlich die Reinigung der (kein Winterdienst) b) zusätzlich der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen. (3) Soweit die Reinigungsverpflichtung der Stadt obliegt, ist wie folgt zu reinigen: - Reinigungsklasse 1 en 6x wöchentlich - Reinigungsklasse 2 en 3x wöchentlich - Reinigungsklasse 3 en 2x wöchentlich - Reinigungsklasse 4 en 1x wöchentlich - Reinigungsklasse 5 en 14-täglich - Reinigungsklasse 6 en 1x monatlich - Reinigungsklasse 7 en 6x jährlich - Reinigungsklasse A Geh- und Radwege 5 x wöchentlich bzw. bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken - Reinigungsklasse B Geh- und Radwege 1 x wöchentlich bzw. bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken - Reinigungsklasse C Geh- und Radwege 4 x jährlich bzw. bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken Soweit die Reinigungsverpflichtung den Anliegern obliegt, ist wie folgt zu reinigen: - Reinigungsklasse 8 4 x jährlich die en - Reinigungsklasse C 1x wöchentlich die Geh- und Radwege bzw. bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken in Abhängigkeit von der 4 x jährlichen Grundreinigung durch die Stadt (Veröffentlichung dieser Reinigungstermine durch die Stadt) - Reinigungsklasse D 1x wöchentlich die Geh- und Radwege bzw. bei Fußgängerstraßen ein 1,50 m breiter Streifen vor den Anliegergrundstücken - Die Anlieger haben im Rahmen ihrer Anliegerverpflichtung zu gewährleisten, dass die von ihnen zu reinigenden en bzw. Geh- und Radwege stets rein sind. (4) Zur ordnungsgemäßen Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub und sonstige Verunreinigungen jeder Art sowie auf Gehwegen auch die Beseitigung von störendem Gras- und Pflanzenbewuchs. Belästigende Staubentwicklung ist zu Hallesches Stadtrecht Seite 3

4 vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat darf nicht in nrinnen, Einlaufschächte und Gräben gekehrt werden. (5) Außergewöhnliche Verunreinigungen, wie z.b. auch durch Baustellen, durch die die Verkehrssicherheit gefährdet werden kann, sind durch den Reinigungspflichtigen unverzüglich zu beseitigen, soweit nicht nach anderen Rechtsvorschriften eine Verpflichtung des Verursachers besteht. Ist dies wegen der Art und des Umfangs der Verunreinigung nur durch den Einsatz von Spezialmitteln oder -geräten möglich, so hat der Reinigungspflichtige unverzüglich die Stadt Halle (Saale) (Feuerwehr) oder die Polizei über die Verunreinigung zu unterrichten. 4 Winterdienst durch den Anlieger (1) Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Handelt es sich um n oder nteile, die Gehwege haben, so ist ein entsprechend breiter Streifen an den Rändern der von Schnee und Eis freizuhalten. Bei n oder nteilen mit einseitigem Gehweg sind die Eigentümer bzw. die ihnen Gleichgestellten i. S. des 2 Abs. 1 S. 2 der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zum Winterdienst auf diesem Gehweg verpflichtet. Die Anlieger, denen der Winterdienst auf Fußgängerüberwegen übertragen ist, sind verpflichtet, die für den Fußgängerverkehr notwendigen Übergänge, insbesondere an nkreuzungen und Einmündungen, in einer Breite von mindestens 1,50m von Schnee freizuhalten und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Die gleiche Regelung gilt auch für Anlieger im Bereich von Fußgängerüberquerungen. In den Haltestellenbereichen der öffentlichen Verkehrsmittel ist der Winterdienst auf den Gehwegen so durchzuführen, dass ein ungehindertes Ein- und Aussteigen gewährleistet ist. (2) Wo die Breite des Gehweges ausreicht, darf der Schnee nur auf dem Gehweg, sonst nur auf der Grenze von Gehweg und so abgelagert werden, dass der Verkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Dabei sind Radwege, nabläufe und Hydranten freizuhalten. (3) Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen ist nur erlaubt: a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie extreme Schnee- und Eisglätte sowie bei Eisregen; b) auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an ihnen nicht abgelagert werden. (4) In der Zeit von 7.00 bis Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am darauffolgenden Tag montags bis freitags bis 7.00 Uhr, samstags bis 8.00 Uhr und sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr zu beseitigen. 5 Begriff des Grundstückes (1) Ein Grundstück im Sinne der Satzung ist unabhängig von der Eintragung im Liegenschaftskataster und im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine selbstständige wirtschaftliche Einheit bildet. Hallesches Stadtrecht Seite 4

5 (2) Erschlossen ist ein Grundstück, wenn seine wirtschaftliche oder verkehrliche Nutzung durch die, insbesondere durch einen Zugang oder eine Zufahrt möglich ist. Dies gilt auch, wenn das Grundstück durch Anlagen wie Gräben, Böschungen, Grünanlagen, Mauern oder in ähnlicher Weise von der öffentlichen getrennt ist. (3) Hinterliegergrundstücke sind Grundstücke, die nicht an einer öffentlichen liegen, durch diese aber erschlossen sind. Wenn nur Zufahrten oder Zuwege, die Bestandteil des Hinterliegergrundstückes sind, eine gemeinsame Grundstücksgrenze mit der öffentlichen bilden, so ist das gesamte Grundstück als Hinterliegergrundstück zu betrachten. 6 Benutzungsgebühren Die Stadt Halle (Saale) erhebt für die von ihr durchgeführte Reinigung der öffentlichen n Benutzungsgebühren nach der jeweils geltenden Fassung der Satzung über die Erhebung von nreinigungsgebühren. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 8 Abs. 6 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Reinigungspflichtiger i.s.d. 2 Abs. 1 - den ihm nach 3 Abs. 2 obliegenden Reinigungspflichten nicht oder nach 3 Abs. 3 und 4 nicht ordnungsgemäß nachkommt; - außergewöhnliche Verunreinigungen nicht unverzüglich beseitigt bzw. den zuständigen Stellen meldet ( 3 Abs. 5); als Winterdienstpflichtiger i.s.d. 2 Abs. 1 - den ihm nach 3 Abs. 2 obliegenden Winterdienstpflichten nicht nachkommt; - Gehwege, n, nteile oder Fußgängerüberwege nicht in der erforderlichen Breite von Schnee freihält bzw. nicht bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen bestreut ( 4 Abs. 1); - Schnee nicht gemäß 4 Abs. 2 ablagert; - Salz und sonstige auftauende Stoffe entgegen 4 Abs. 3 verwendet oder mit solchen Stoffen vermischten Schnee auf oder an Baumscheiben und begrünten Flächen ablagert; - Schnee oder Glätte nicht gemäß 4 Abs. 4 pünktlich beseitigt. (2) Für das Verfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der jeweils gültigen Fassung. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu geahndet werden. 8 Verwaltungszwang Tritt durch Vernachlässigung der Reinigungs- oder Winterdienstpflichten eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ein, ist die Stadt Halle (Saale) berechtigt, unabhängig von 7 unter den Voraussetzungen des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA in der jeweils gültigen Fassung) Verwaltungszwang auszuüben. Insbesondere kann auf Kosten des reinigungspflichtigen Anliegers Ersatzvornahme angeordnet werden. Hallesches Stadtrecht Seite 5

6 9 Inkrafttreten Die Satzung tritt am 01. Januar 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die nreinigungssatzung vom 23. November 2011 außer Kraft. Hallesches Stadtrecht Seite 6

7 Anlage zur Satzung über die nreinigung in der Stadt Halle (Saale) (nreinigungssatzung) alphabetisch geordnet Alle in der Anlage nicht aufgeführten n wurden in die Reinigungsklassen 8 und D eingeordnet! Zusatz Reinigungsklasse Reinigungsklasse Geh- und Radweg Adam-Kuckhoff- Adolfstraße 4 B Gehweg zwischen Richard-Wagner- und Ernst- Schneller (Nordseite) D alle anderen Bereiche Agnes-Gosche- Akeleistraße Akener Bogen Albert-Ebert- Albert-Einstein- Albert-Schweitzer- außer Stich- und Nebenstraßen außer Sackgasse hinter der Wolfensteinstraße und Stichstraßen 4 B Gehweg zwischen Hallorenstraße und Ecke Neustädter Passage (Südseite) C alle anderen Gehwege Alfred-Oelßner- Alfred-Reinhardt- zwischen Tiefe und Regensburger Alfred-Reinhardt- zwischen Tiefe und letzte Zufahrt Hermann- 7 D Alte Heerstraße Frede-Siedlung zwischen Kasseler und Broihanstraße außer Stichstraßen Alte Schmiede 7 D Alter Markt 2 A* Am Bahndamm Am Bauhof Am Bruchsee Am Bruchsee Am Bruchsee zwischen An der Magistrale und Lise- Meitner- außer Nebenstraßen Zwischen Lise-Meitner- und Zur Gartenstadt Gehweg vom Punkthochhaus Nr. 4 bis Eingang zum Neustadt-Centrum 4 C B Hallesches Stadtrecht Seite 7

8 Am Gastronom einschließlich aller Stichstraßen Am Gesundbrunnen Am Grünen Feld nur Innenseite Grünfläche 7 D im Einmündungsbereich Damaschkestraße Am Hagedorn einschließlich aller 7 D Stichstraßen Am Heidebad einschließlich Parkplatz 6 März-Oktober D 8 Nov.- Februar Am Heiderand Am Heidesee einschließlich Parkplatz 6 März-Oktober D 8 Nov.- Februar Am Hohen Ufer Am Kinderdorf Am Kirchtor einschließlich Querverbindung zum Neuwerk Am Leipziger Turm 3 B Am Meeresbrunnen Gehweg zwischen B Fußgängerstraße Am Meeresbrunnen und Bodestraße vor der Kaufhalle und Fußweg zum Fußgängertunnel Am Meeresbrunnen nur Fußgängerstraße Am Mühlholz zwischen Hauptstraße und Kurve hinter dem Grundstück Nr. 7 Am Nordbad einschließlich Parkplatz Am Schenkteich Am Sophienhafen Am Stadion Am Steintor 3 B Am Tagebau 7 C Radweg zwischen Regensburger und Kanuzentrum Osendorf D alle anderen Am Taubenbrunnen Am Taubenbrunnen zwischen Tangermünder und Zerbster zwischen Zollrain und Tangermünder Bereiche 5 C Am Treff Am Treff Gehweg zwischen Am Treff und Ernst-Barlach- Ring südlich des Wohnblockes Ernst- Barlach-Ring 1 bis 19 B Am Tulpenbrunnen einschließlich Fußgängerstraße zwischen Am Tulpenbrunnen und Hallesches Stadtrecht Seite 8

9 Lilienstraße Am Waldrand An der Eselsmühle 4 B An der Feuerwache zwischen Richard-Paulick- 4 C und An der Magistrale An der Feuerwache zwischen Richard-Paulick- und B 80 An der nur im Bereich der Baulast Fliederwegkaserne An der Magistrale der Stadt Halle (Saale) zwischen Rennbahnkreuz und Nietlebener 3 B Fläche um den Skatepark C Durchgang zur An der Schwimmhalle zwischen Schwimmhalle und Haus An der Schwimmhalle 5 C alle anderen Gehund Radwege 4 C An der Magistrale zwischen Nietlebener und Weststraße An der Magistrale Stadtautobahn zwischen Rennbahnkreuz und An der Waisenhausmauer An der Marienkirche 1* A* An der Moritzkirche 2 B An der Saalebahn 4 C An der Schwemme An der Schwimmhalle An der Waisenhausmauer An der Wilden Saale 4 März Oktober 8 Nov. Februar 4 kein Anliegerbereich 3 B An der Witschke Angersdorfer Teiche nur direkte Verbindung zwischen Naumburger und Zollrain 6 März- Oktober 8 Nov.- Februar D Angerstraße Anglerstraße zwischen Böllberger Weg 6 C und Südstadtring Anhalter Platz Fußgängerstraße zwischen nbahnhaltestelle Anhalter Platz und Querfurter Anhalter Platz Anhalter Sackgasse ab Staßfurter einschließlich der Parkplätze zwischen Magdeburger und Dorotheenstraße B März Oktober D November- Februar Hallesches Stadtrecht Seite 9

10 Ankerstraße Apoldaer Augustastraße August-Bebel-Platz 4 B August-Bebel- zwischen August-Bebel- Platz und Joliot-Curie- Platz Äußere Diemitzer Äußere Hordorfer Äußere Leipziger 7 D Äußere Lettiner zwischen Lettiner und Saaleradwanderweg außer Stichstraßen 7 D Azaleenstraße Bahnhofsplatz 1* A* Barbarastraße Barfüßerstraße 3 B Bärgasse Bechershof Beesener 4 B Begonienstraße zwischen Lilienstraße und 4 C Zur Saaleaue Begonienstraße zwischen Lilienstraße und 5 C Blücherstraße Bennstedter außer Stichstraßen Bergschenkenweg zwischen Landrain und Gottfried-Keller- außer Stichstraßen Bergstraße Berliner Chaussee zwischen Dessauer 7 D und Mühlrain Berliner zwischen Paracelsusstraße und Freiimfelder einschließlich Berliner Brücke 3 C Berliner Berliner zwischen Freiimfelder und Bahnübergang (Anschlussgleis) zwischen Bahnübergang (Anschlussgleis) und Rosenfelder 4 C zwischen Freiimfelder und Fritz-Hoffmann- (rechte Seite stadtauswärts) bzw. zwischen Gothaer und Berliner Brücke (linke Seite stadtauswärts) D alle anderen Bereiche 7 D Bernburger 4 B Bertha-von-Suttner- Hallesches Stadtrecht Seite 10

11 Platz Bertramstraße Beyschlagstraße Beyschlagstraße 4 B Gehweg zwischen Willy-Brandt- und Streiberstraße (nur linke Seite in Richtung Streiberstraße) D alle anderen Gehwege Binnenhafenstraße Birkhahnweg zwischen Berliner und 1. Querstraße hinter der Eisenbahnbrücke Blücherstraße Blumenauweg zwischen Waldstraße und Kolkturmring Blumenauweg zwischen Kolkturmring und Willi-Riegel- Bölbergasse Böllberger Weg zwischen Torstraße und 3 C Diesterwegstraße Böllberger Weg zwischen 4 C Diesterwegstraße und Südstadtring Böllberger Weg zwischen Südstadtring und Am Schenkteich außer Böllberger Weg Stichstraßen Gehweg zwischen Böllberger Weg und Weingärten Bornknechtstraße Brachstedter zwischen Posthornstraße und Rosenwinkel Brachwitzer Brahmsbogen nur Verbindungsstraße zwischen Lortzingbogen und Ernst-Hermann- Meyer- parallel zum Zollrain 7 D Brandbergweg Braunschweiger Bogen einschließlich Verbindung zur Kreuzung Weststraße/ An der Magistrale Breite außer Stichstraße Bremer 6 C Gehweg zwischen Kaiserslauterer und Einmündung am Haus Nr. 15 (Südseite) D alle anderen Bereiche Broihanstraße C Hallesches Stadtrecht Seite 11

12 Brüderstraße zwischen Neunhäuser und 3 D Marktplatz Brüderstraße zwischen Neunhäuser und Kleine Steinstraße Brühlstraße Brunoswarte Buddestraße Bugenhagenstraße Burgstraße zwischen Seebener 3 B und Große Brunnenstraße Burgstraße zwischen Große Brunnenstraße 3 C und Mühlweg Calvinstraße Camillo-Irmscher- Carl-Robert- Charles-Dickens- zwischen Hemingwaystraße und Steinbeckstraße Charlottenstraße Chemiestraße zwischen Camillo- Irmscher- und Eisenbahnstraße Chemiestraße Sackgasse ab Camillo- Irmscher- Christian-Wolff- 3 D Dachritzstraße 3 D Damaschkestraße 3 D Daniel-Pöppelmann- zwischen Johann- Gottfried-Schadow- und Richard-Paulick- Daniel-Vorländer- Technologiepark Heide- Süd Dautzscher 7 kein Anliegerbereich Delitzscher zwischen Riebeckplatz 2 B und Freiimfelder Delitzscher zwischen Freiimfelder und Europachaussee 3 B Delitzscher Delitzscher Delitzscher zwischen Klingenthaler und Anschlussstelle Halle-Ost A 14 zwischen Käthe-Kollwitz- und Klingenthaler zwischen Europachaussee und Käthe-Kollwitz- 4 C stadtauswärts bis Beginn Autobahnsiedlung 4 einschließlich B in der nbahnendstelle Büschdorf Dessauer Platz 3 C Hallesches Stadtrecht Seite 12

13 Dessauer 3 D nur rechte Seite stadtauswärts ab Landrain C alle anderen Bereiche Deutsche Grube Dieselstraße Dieselstraße zwischen Europachaussee und Merseburger zwischen Europachaussee und Leipziger Chaussee 4 C zwischen Ottostraße und Europachaussee D alle anderen Bereiche 6 C zwischen Europachaussee und Grundstück Dieselstraße 176 D alle anderen Bereiche Diesterwegstraße 3 D Döckritzer Dölauer zwischen Talstraße und Kröllwitzer Dölauer zwischen Kröllwitzer und Kreuzvorwerk 4 B Südseite D Nordseite Dölauer zwischen Kreuzvorwerk und Brandbergweg C Südseite D Nordseite 4 einschließlich in der nbahnwendeschleife Kröllwitz Dölbauer Landstraße 7 D Domplatz 3 B Domstraße 3 B Dorotheenstraße Dreizahnstraße Dreyhauptstraße Drosselweg zwischen Calvinstraße und Zwinglistraße Dukatenstraße Dürrenberger Eierweg Geh- und Radweg zwischen Kaiserslauterer und Kasseler Bahn (einschließlich Fußgängerbrücke über Kasseler Bahn) C Eierweg zwischen Kaiserslauterer und Röpziger Brücke 7 D Eisenbahnstraße Eislebener zwischen Nietlebener und Teutschenthaler Landstraße Elsa-Brändström- 4 C Hallesches Stadtrecht Seite 13

14 Elsterstraße nur Innenseite Grünfläche im Einmündungsbereich zur Georgi-Dimitroff- zwischen Ludwig- Wucherer- und Adam-Kuckhoff- Emil-Abderhalden- 7 D Emil-Eichhorn- Emil-Schuster- innerhalb des Stadtteils Seeben Emil-Schuster- außerhalb des Stadtteils 7 D Seeben Erich-Kästner- außer Stichstraßen Erich-Neuß-Weg Technologiepark Heide-Süd Erich-Weinert- 7 D Ernestusstraße zwischen Richard- Wagner- und Triftstraße 4 B Ernst-Barlach-Ring Ernst-Grube- Ernst-Grube- Ernst-Grünfeld-Weg zwischen Richard-Paulick- und Richard-Horn- zwischen Heideallee und Kreuzvorwerk zwischen Talstraße und Kreuzvorwerk Technologiepark Heide-Süd (Fußgängerstraße) 4 C Ernst-Hermann-Meyer- außer Stichstraßen Ernst-Kamieth- 4 B Ernst-Schneller- zwischen Richard- Wagner- und Clara- Zetkin- 4 Südseite 8 Nordseite D Ernst-Toller- zwischen Rudolf- Breitscheid- und Willy-Brandt- Etkar-André- Europachaussee zwischen Merseburger und Camillo- Irmscher- Europachaussee Europachaussee Europachaussee zwischen Camillo- Irmscher- und Leipziger Chaussee zwischen Delitzscher und Leipziger Chaussee Geh- und Radweg zwischen Merseburger über Eisenbahnstaße bis zum Südteil Äußere Kasseler entlang der Europachaussee 7 D 7 C nur in Fahrtrichtung Leipziger Chaussee C Hallesches Stadtrecht Seite 14

15 Europachaussee Europaweg Fährstraße Fährstraße C C 3 B zwischen Nordteil Äußere Kasseler und Dieselstraße entlang der Europachaussee zwischen Thüringer Park und dem Parkplatz der Kaufhalle Dieselstraße 137 zwischen Seebener und Giebichensteinbrücke zwischen Giebichensteinbrücke und Riveufer Farnstraße Felsenstraße Fiete-Schulze- Fischerring Fischerstecherstraße Gehweg zwischen Blumenauweg und Einkaufszentrum in der Heideringpassage Fischerstecherstraße Fischer-von-Erlach- zwischen Thomas- Müntzer-Platz und Carl- Fischer-von-Erlach- Robert- zwischen Fleischmannstraße und Reilstraße (Sackgasse) B Fleischmannstraße einschließlich Bahnunterführung Fliederweg Flutgasse Fontanestraße Forsterstraße Franckeplatz Außer Stichstraße 2 A Franckeplatz Stichstraße vor den Häusern Nr. 1, 2, 4 und 5 Franckestraße Hauptstraße südlich der 2 B nbahntrasse Franckestraße Anliegerstraße nördlich 4 B der nbahntrasse Franz-Heyl- Franz-Maye- Franz-Mohr- Franzosensteinweg Radweg zwischen Verlängerter Mötzlicher und Tornauer Weg und zwischen Kirschallee und Abzweig nach Gutenberg Franzosensteinweg zwischen Tornauer Weg 7 D und Kirschallee Franzosenweg Frau-von-Selmnitz- C Hallesches Stadtrecht Seite 15

16 Freiimfelde Freiimfelder einschließlich 4 C Einmündungs-bereich Ostrauer und Verkehrsinsel sowie Leitgeländer Sackgasse Krondorfer Freyburger Friedemann-Bach-Platz 3 B Friedenstraße zwischen Reilstraße und Wittekindstraße Friedhofstraße außer Stichstraße Fritz-Hoffmann- Frobergerstraße Frohe Zukunft zwischen Dessauer und Mühlrain Fuchsbergstraße außer Stichstraßen 7 D Galerie im Grünen Fußgängerstraße zwischen Hallorenstraße und Am Tulpenbrunnen Geiststraße 2 B einschließlich der Freiflächen in den Einmündungsbereichen zur Fleischerstraße und zur Breiten Gellertstraße außer Stichstraßen Genthiner Georgi-Dimitroff- zwischen Karlsruher Allee und Merseburger außer Stichstraßen Georgi-Dimitroff- zwischen Karlsruher Allee und Franz-Mohr- Georgstraße Gerberastraße Gerberstraße Geschwister-Scholl- Giebichensteinbrücke 3 B Gimritzer Damm Geh- und Radweg C zwischen Rennbahnkreuz und Selkestraße über Zur Saaleaue parallel zum Gimritzer Damm Gimritzer Damm Glauchaer Platz 2 B Glauchaer 3 C Gneisenaustraße Goldbergstraße zwischen Willi-Dolgner- und Zöberitzer Goldsteinstraße Gothaer nur Einmündungsbereich Hallesches Stadtrecht Seite 16

17 zwischen Berliner und Jenaer Gottesackerstraße Gottfried-Keller- zwischen Wilhelm-Busch- und Mötzlicher Göttinger Bogen einschließlich Stichstraße Graseweg Grashalmstraße Grasnelkenweg zwischen Dreizahnstraße und Grashalmstraße Grenobler Grenzstraße zwischen Grenze der geschlossenen Ortslage (Grundstück Nr. 13) und Delitzscher Grenzstraße Grenzstraße zwischen Europachaussee und Grenze der geschlossenen Ortslage (Grundstück Nr. 13) 5 C nur in Fahrtrichtung Leipziger Chaussee 7 C nur in Fahrtrichtung Leipziger Chaussee Große Brauhausstraße Große Brunnenstraße 3 B Große Klausstraße 3 B Große Märkerstraße 3 B Große Nikolaistraße 3 B Große Schlossgasse Große Steinstraße Große Steinstraße zwischen Kleinschmieden und Joliot-Curie-Platz zwischen Am Steintor und Joliot-Curie-Platz außer Stichstraße 1* A* 3 B Große Ulrichstraße außer Stichstraßen 1* A* Große Ulrichstraße Querverbindung zur 4 B Kleinen Ulrichstraße Große Ulrichstraße Stichstraße zwischen den Grundstücken Nr. 21 und Nr. 23 Große Wallstraße Großer Berlin Großer Sandberg 3 D Grubenstraße Grüner Platz Guido-Kisch- Guldenstraße außer Stichstraße zwischen Delitzscher und Fritz- Hoffmann- Guldenstraße Stichstraße in Richtung Dukatenstraße Gustav-Anlauf- 3 D Gustav-Bachmann- nur kürzeste Verbindung zwischen Ottostraße und Emil-Fischer- Gustav-Staude- Hallesches Stadtrecht Seite 17

18 Gutjahrstraße Habichtsfang außer Stichstraßen Hackebornstraße 4 B Hafenstraße einschließlich der Freifläche vor dem Jachthafen Haferweg außer Stichstraßen 7 D Haflingerstraße Gehweg in der Grünfläche parallel an der nördlichen Seite zur Haflingerstraße zwischen Heizungsstation und Rückfront des Wohnblockes Trakehnerstraße 5 bis 21 C Halberstädter Halle-Saale-Schleife 7 D Hallesche Hallmarkt 1* kein Anliegerbereich Hallorenring 2 B Hallorenstraße 4 B Geh- und Radweg (Westseite) zwischen An der Magistrale und Albert-Einstein- C Geh- und Radweg (Ostseite) D alle anderen Bereiche Hamburger außer Stichstraßen Hanfweg außer Stichstraßen 7 D Hanoier außer Nebenstraßen Hans-Dittmar- Hansering Gehweg zwischen Wilhelm-Külz- und Hansering nördlich der Tiefgarage Hansering 2 A Harfenweg Harz Harzgeroder Heideallee 4 C einschließlich Gehweg nordwestlich der nbahnwendeschleife Hubertusplatz Heideallee/ Peißnitzinsel Geh- und Radweg (Saale- Radweg) zwischen der Peißnitzinsel und dem Gimritzer Damm über die Schwanenbrücke Heidering Heidestraße Heideweg zwischen Am Waldrand und Alfred-Oelßner- B B März - Oktober D Nov. - Februar Hallesches Stadtrecht Seite 18

19 Heinrich-Damerow- Technologiepark Heide-Süd Heinrich-Franck- Heinrich-Lammasch- einschließlich Platz Platz zwischen dem Haus Nr. 1 und der Heinrich-Pera- Helene-Stöcker-Platz Helmut-Just- Helmut-von-Gerlach- Hemingwaystraße Hemingwaystraße Geh- und Radweg zwischen Nietlebener und Mark-Twain- zwischen Passendorfer und Charles- Dickens- C Hermannstraße Herrenstraße 4 B rechte Seite in Richtung Glauchaer Platz D alle anderen Bereiche Hettstedter Hobergweg zwischen Hortensienweg 7 D und Dautzscher Hochweg 7 D Hohe Hoher Weg nur direkte Verbindung zwischen Universitätsgelände (Haus Nr. 7) und Kröllwitzer Hölderlinstraße einschließlich der Parkplätze außer Anliegerstraßen 6 C nur Gehweg auf der unbebauten nseite (Amselgrund) D alle anderen Bereiche Holzplatz außer Stichstraßen 5 C Hortensienweg Howorkastraße zwischen Emil-Schuster- und Grüner Platz Hubertusplatz Humboldtstraße zwischen Paracelsusstraße und Schleiermacherstraße Huttenstraße 4 C Südseite D Nordseite Hyazinthenstraße außer Anlieger- und Stichstraßen In der Schleife Buswendeschleife an der nbahnwendeschleife Beesen einschließlich der Zufahrt Hallesches Stadtrecht Seite 19

20 Industriestraße Ingolstädter Fußgängerstraße zwischen Mannheimer und Südpromenade (parallel zur Ingolstädter ) Jägergasse Jahnstraße Jamboler zwischen Murmansker und Ouluer Jessener Johannesplatz nur Innenseite Grünfläche Johann-Gottfried- Schadow- Johann-Sebastian- Bach- 5 C Gehweg zur Ernst- Hermann-Meyer- D alle anderen Bereiche Joliot-Curie-Platz 2 A Julius-Kühn- zwischen Berliner 7 D und Thaerstraße Jupiterstraße Kabelstraße Kaiserslauterer zwischen Karlsruher Allee und Eierweg sowie zwischen Bremer und Prager Kaiserslauterer zwischen Eierweg und 6 C Bremer sowie zwischen Prager und Am Schenkteich Kantstraße Kanzleigasse Kaolinstraße Kapellengasse Kapellenplatz nur Innenseite Grünfläche 6 C einschließlich Gehweg an der Paul- Singer- Kardinal-Albrecht- Karl-Ernst-Weg zwischen Oppiner und Emil-Schuster- Karl-Liebknecht-Platz Karl-Liebknecht- zwischen Ernestusstraße und Lafontainestraße 8 B Gehweg an der Grünanlage Rosa- Luxemburg-Platz D Westseite Karl-Meseberg- Karl-Peter- Karl-Pilger- zwischen Kurt-Wüsteneck- und Friedrichstraße Karlsruher Allee Karzerplan Hallesches Stadtrecht Seite 20

21 Kasseler Kasseler Kasseler Käthe-Kollwitz- Käthe-Kollwitz- Kattowitzer Geh- und Radweg zwischen Kasseler und Europachaussee einschließlich Unterführung und Brücke zwischen Merseburger und Alte Heerstraße zwischen Alte Heerstraße und Weißenfelser zwischen Haldenweg und Delitzscher zwischen Haldenweg und Wallendorfer Fußgängerzone zwischen Kattowitzer und Diesterwegstraße inklusive Gehwege zum Böllberger Weg und am Taxihalteplatz C 5 C nur Südseite 7 D Kattowitzer außer Fußgängerzone Kaulenberg 3 D Kellnerstraße Kirchnerstraße 4 B Ostseite D Westseite Kirschallee 7 D Kleine Brauhausstraße 3 D Kleine Klausstraße zwischen Oleariusstraße 3 D und Domplatz Kleine Klausstraße zwischen Oleariusstraße 3 B und Große Klausstraße Kleine Märkerstraße Kleine Marktstraße 3 D Kleine Schlossgasse Kleine Steinstraße 3 B Kleine Ulrichstraße 1* A* Kleiner Berlin 3 D Kleiner Sandberg 3 D Kleinschmieden 1* A* Kolkturmring Kolonistenstraße Köthener zwischen Platz der Einheit und Haus Nr. 20 zwischen Trothaer und Ende der geschlossenen Ortslage einschließlich en (Busspuren) und Gehweg in der nbahnwendeschleife Trotha 4 C Krausenstraße Kreuzerstraße zwischen Joachimstalerstraße und Silbertalerstraße Hallesches Stadtrecht Seite 21

22 Kreuzvorwerk außer Stichstraßen 4 C Westseite: zwischen Dölauer und Haus Nr. 21 sowie zwischen Haus Nr. 6 und Ernst- Grube- Ostseite: zwischen An den Kreuzer Teichen und Ernst-Grube- D alle anderen Bereiche Kröllwitzer 3 B Kuhgasse Kühler Brunnen 4 B Kurallee Kurt-Eisner- zwischen Niemeyerstraße und Rudolf-Breitscheid- Kurt-Wüsteneck- Kutschgasse Küttener Weg Lafontainestraße zwischen Karl-Liebknecht- und Richard- Wagner- 4 Seite an der Grünanlage Rosa- Luxemburg- Platz 8 Südseite Landrain zwischen Dessauer und Carl-Robert- Landrain zwischen Dessauer und Mühlrain Landsberger Lange Lauchstädter Läuferweg zwischen der Republik und Am Gesundbrunnen Leipziger Chaussee 4 C Leipziger außer Gehweg zur Martinstraße zwischen den Grundstücken Leipziger 33 und 34 1* A* Leipziger Gehweg zur Martinstraße zwischen den Grundstücken Leipziger 33 und 34 Leo-Herwegen- Lettiner 7 D Liebenauer Lieskauer 7 D Lilienstraße 4 C Lise-Meitner- Lortzingbogen B Gehweg an der Grünanlage Rosa- Luxemburg-Platz D Südseite B Hallesches Stadtrecht Seite 22

23 Louis-Braille- zwischen Kantstraße und Bugenhagenstraße Ludwig-Bethcke- Ludwigstraße Ludwig-Wucherer- 3 B Lüneburger Bogen außer Stichstraße Lunzbergring Lutherplatz Lutherstraße Fußgängerstraße zwischen Beesener und Beethovenstraße Lutherstraße nur Innenseite Grünfläche bzw. Grünstreifen zwischen Beethovenstraße und Lutherplatz sowie zwischen Lutherplatz und Nauestraße Magdeburger 4 C Chaussee Magdeburger Gehweg zwischen B Meckelstraße und Magdeburger Magdeburger 3 B Mannheimer Mansfelder zwischen Hafenstraße und 3 B Robert-Franz-Ring Mansfelder zwischen Hafenstraße und 5 B Rennbahnkreuz Mansfelder auf der Saline- Halbinsel Marienstraße Marktplatz 1* A* Martha-Brautzsch- Marthastraße zwischen Joliot-Curie- Platz und Kindlebengasse Martinstraße zwischen Töpferplan und Röserstraße Maschwitzer Matthias-Grünewald- zwischen Johann- Gottfried-Schadow- und Richard-Paulick- Mauerstraße Max-Lademann- 4 C zwischen Vor dem Hamstertor bzw. zwischen Kantstraße und Am Gesundbrunnen D alle anderen Bereiche Max-Richards- Hallesches Stadtrecht Seite 23

24 Max-Sauerlandt-Ring einschließlich der Zufahrten von der Nordstraße und der Waldstraße Maybachstraße Meisdorfer Merseburger zwischen Riebeckplatz 2 B Merseburger und Damaschkestraße zwischen Damaschkestraße und Kasseler 3 B einschließlich Freifläche vor den 3 Hochhäusern Ecke Theodor-Neubauer- 3 C Merseburger zwischen Kasseler und Weiße-Elster-Brücke Messestraße zwischen Deutsche Grube und Leipziger Chaussee Messestraße außer zwischen Deutsche 7 C Grube und Leipziger Chaussee Mispelweg außer Stichstraßen Mittelstraße Moritzburgring zwischen Große 2 einschließlich Ulrichstraße und Parkplatz auf Friedemann-Bach-Platz der Nordseite Moritzburgring zwischen Friedemann- 2 B Bach-Platz und Robert- Franz-Ring Moritzkirchhof 3 D Moritzzwinger 2 B Mötzlicher zwischen Gottfried-Keller- und Jupiterstraße Mühlberg Mühlgasse 3 B Mühlpforte 3 B Mühlrain zwischen Landrain und Grundstück Mühlrain 88 Mühlrain südlicher Teil ab Landrain Mühlrain zwischen Zöberitzer 7 D und Grundstück Mühlrain 88 Mühlweg Muldestraße Verbindungsweg zwischen C Muldestraße und Begonienstraße Müllerweg zwischen Haus Nr. 7 und B Passendorfer Murmansker Naumburger 6 März- D Oktober 8 Nov.- Februar Neumarktstraße Neunhäuser 3 B A Nordseite A* Südseite Hallesches Stadtrecht Seite 24

25 Neuragoczystraße Neustädter Passage zwischen Salzmünder und Eigene Scholle 2 Platz zwischen Neustadt- Centrum und Galerie A nur Galerie (obere und untere Ebene zwischen den Hochhausscheiben A bis E) B Querverbindungen zur Albert-Einstein- zwischen den Hochhausscheiben A, B und C Neuwerk 3 C nur Gehweg auf der unbebauten nseite (am Mühlgraben) zwischen Haus Nr. 1 und einschließlich Pfälzer Brücke D alle anderen Bereiche Oleariusstraße zwischen Salzgrafenstraße und Schülershof 3 B Oppiner Orionstraße Industriegebiet Star Park einschließlich Verbindungs-straße vom Umspannwerk zur Polarisstraße Niemeyerstraße Sackgasse ab Kurt-Eisner- Nietlebener außer Stichstraßen 4 C Nordstraße nördlich des Heideringes Nordstraße zwischen Brandbergweg 7 D und Heidering Oebisfelder Weg Oleariusstraße zwischen Kleine Ulrichstraße und Salzgrafenstraße 1 A Otto-Eißfeld- Technologiepark Heide-Süd Otto-Kanning- zwischen Salzmünder und Heideweg Otto-Stomps- Ottostraße Otto-von-Guericke- Ouluer zwischen Grenobler und Jamboler Palmenstraße Paracelsusstraße zwischen Lessingstraße bzw. Am Wasserturm und Dessauer Platz 3 C Paracelsusstraße zwischen Am Steintor und Lessingstraße bzw. Am 4 C Hallesches Stadtrecht Seite 25

26 Wasserturm Paracelsusstraße Stadtautobahn zwischen 4 kein Anliegerbereich Dessauer Platz und Zoo Passendorfer Paul-Singer- außer Stichstraßen Paul-Suhr- 3 C einschließlich der Einmündungen zum Südstadtring, zur Freyburger und zur Veszpremer Peißnitzinsel 4 März Okt. 8 Nov. Februar B März Oktober D November Februar Peißnitzstraße zwischen Steinmühlenbrücke und Peißnitzbrücke (einschließlich dieser beiden Brücken) 4 März Okt. 8 Nov. Februar Pestalozzistraße Pfännerhöhe zwischen Turmstraße und 3 B Merseburger Pfännerhöhe zwischen Turmstraße und Liebenauer Pfarrstraße nur Innenseite Gebäudeund Freifläche Ecke Trothaer / Pfarrstraße 7 D B März Oktober D November Februar Polarisstraße Industriegebiet Star Park einschließlich Verbindungsstraße vom Umspannwerk zur Siriusstraße Porphyrstraße Prager zwischen Kaiserslauterer und Reichenberger Planenaer Landstraße 7 D Platz der Einheit Platz der Völkerfreundschaft Platz Drei Lilien 4 C einschließlich aller Gehwege die in Richtung Richard-Paulick- verlaufen Prof.-Friedrich- Hoffmann- Puschkinstraße zwischen Adam-Kuckhoff- und Ludwig- Wucherer- 3 C Quellgasse Radweg auf der zwischen Thüringer Park C ehemaligen Hafenbahn und Holzplatz Raffineriestraße zwischen Merseburger und Rudolf-Ernst- 3 B Hallesches Stadtrecht Seite 26

27 Weise- Raffineriestraße zwischen Rudolf-Ernst- 3 C Weise- und Leipziger Chaussee Rainstraße zwischen Burgstraße und Felsenstraße Rannische 2 A* Rannischer Platz 2 B Rathausstraße 3 B Rathenauplatz 4 C Innenseite und Gehweg vor dem Spielplatz Ecke Willy-Lohmann- D Außenseite Ratswerder zwischen Kefersteinstraße und Kita Regensburger zwischen Merseburger 4 C und Alfred- Reinhardt- Regensburger zwischen Alfred- Reinhardt- und Am Tagebau Regensburger nur Hausnummern 1 bis 7c und 141 bis 144 (Nebenstraße) Reideburger 7 D Landstraße Reideburger zwischen Landsberger und Freiimfelder Reideburger zwischen Freiimfelder und Fiete-Schulze- Reilstraße zwischen Geschwister- 2 B Scholl- und Abzweig Paracelsusstraße Reilstraße zwischen Reileck und 3 B Abzweig Paracelsusstraße außer Stichstraßen Rennbahnkreuz 3 C Rennbahnring 5 C außer vor den Häusern Nr.1 bis 50 D vor den Häusern Nr.1 bis 50 Richard-Horn- Richard-Paulick- 4 C Richard-Wagner- zwischen Reileck und 4 B Große Brunnenstraße Riebeckplatz 2 B Anliegerbereiche/ Radwege A* Fußgängerzonen Riveufer Städtische Gehwegreinigung nur auf der linken Seite in Richtung von der 4 März Oktober 8 Nov. Februar B März Oktober D November Februar Hallesches Stadtrecht Seite 27

28 Burgstraße bis Fährstraße Robert-Franz-Ring 2 B Robert-Koch- außer Stichstraßen Röntgenstraße Rosenfelder 7 C Röserstraße Roßbachstraße außer Stichstraßen Roßlauer Rudolf-Breitscheid- 4 C Rudolf-Ernst-Weise- 3 B Saalering zwischen Blumenauweg und Zanderweg Saalwerderstraße nur Innenseite 6 kein Anliegerbereich Grünstreifen Salzgrafenplatz 3 D Salzgrafenstraße 1* A* Salzmünder zwischen Heidebahnhof und Am Sonnenhang Salzmünder zwischen Heidestraße und 7 D Heidebahnhof und außerhalb der geschlossenen Ortslage Salzstraße Sanddornweg einschließlich Sackgasse zum Grundstück Sanddornweg 16 Schachtstraße Scharnhorststraße Scharrenstraße 4 Südseite 8 Nordseite Schieferstraße Schiepziger Schimmelstraße Schkeuditzer Schleiermacherstraße Schleifweg zwischen den beiden Einmündungen Zum Planetarium zwischen Humboldtstraße und Thomas-Müntzer- Platz zwischen Senefelderstraße und Haus Nr. 10 B Südseite D Nordseite 6 C einschließlich Fußgängerrampe zur Burgstraße Schlossberg 3 B Schmeerstraße 2 A* Schmetterlingsweg zwischen Wilhelm-Troll- und Wespenweg Schmiedstraße Schönebecker Schönnewitzer Schopenhauerstraße Schülershof 3 B Schulstraße 3 B Hallesches Stadtrecht Seite 28

29 Seebener zwischen Trothaer 3 B und Fährstraße Seebener zwischen Trothaer 4 C und Oppiner Seerosenweg zwischen Wilhelm-Troll- und Seggenweg Seggenweg Selkestraße Semmelweisstraße Silbertalerstraße Siriusstraße Industriegebiet Star Park Soltauer Sonneberger zwischen Berliner und Bahnübergang (Anschlussgleis) außer Stichstraßen Spargelweg nur Zufahrtsbereich zwischen Delitzscher und Abzweigung Spargelweg Spiegelstraße 3 B Spitze Stadtforststraße Staßfurter zwischen Genthiner und Roßlauer Staßfurter zwischen Wernigeröder und Sackgasse Anhalter Platz Steinbeckstraße Steinbockgasse Steinweg einschließlich Freifläche 3 A am Pinguin-Brunnen (Einmündungsbereich zur Schwetschkestraße) Sternstraße 2 D Stichelsdorfer Weg zwischen Hortensienweg 7 D und Hanfweg der Befreiung Fußgängerstraße zwischen Wiener und Mannheimer (parallel zur der Befreiung) der Befreiung der Opfer des Faschismus der Republik 3 C Südpromenade Südstadtring 4 C Südstraße zwischen Pfännerhöhe und Willy-Brandt- Talamtstraße 1* A* Talstraße zwischen Rampe zur Kröllwitzer und Hallesches Stadtrecht Seite 29

30 Dölauer Talstraße zwischen Kröllwitzer 4 C und Ernst-Grube- Tangermünder zwischen Zscherbener und Am Taubenbrunnen Teichstraße einschließlich Stichstraße Teutschenthaler 7 D Landstraße Thaliapassage Theodor-Neubauer- Theodor-Storm- zwischen Weststraße und 5 C Gellertstraße Theodor-Storm- zwischen Gellertstraße und Wolfgang-Borchert- Theodor-Weber- Fußgängerstraße zwischen Haus Nr. 9 und Haus Nr. 10 gegenüber Einmündung Albert-Roth- Theodor-Weber- außer Fußgängerstraße zwischen Haus Nr. 9 und Haus Nr. 10 gegenüber Einmündung Albert-Roth- Thomasiusstraße Thomas-Müntzer-Platz Thüringer 5 C Tiefe Töpferplan Tornauer Weg zwischen Gut Seeben und der Einheit außer Stichstraßen Tornauer Weg zwischen Gut Seeben und 7 D Franzosensteinweg Torstraße 4 B Traberstraße zwischen Einmündung Rennbahnring und Beginn Haus Nr. 26 einschließlich Parkplätze Triftstraße Trothaer zwischen Reilstraße und 2 B Köthener Trothaer zwischen An der 3 C Saalebahn und Köthener Trothaer nur Innenseite Gebäude- 7 D und Freifläche Ecke Trothaer / Pfarrstraße Turmstraße zwischen Willy-Brandt- 3 B Hallesches Stadtrecht Seite 30

31 und Pfännerhöhe Turmstraße zwischen Pfännerhöhe und Huttenstraße Ufaer Fußgängerstraße zwischen Kattowitzer und Wiener (parallel zur Ufaer ) Uferstraße einschließlich asphaltierter 7 D Teil des Saaleradweges Universitätsplatz 3 B Universitätsring unterer Teil (Hauptstraße) 2 A* Südseite zwischen Große Ulrichstraße und Kaulenberg A alle anderen Gehwege außer an der Grünfläche B Gehweg Nordseite an der Grünfläche Universitätsring oberer Teil bis Harz 4 B Südseite D Nordseite Unstrutstraße Geh- und Radweg zwischen Rennbahnkreuz und Unstrutstraße Haus Nr. 9 C Unstrutstraße/ Bodestraße Unterberg Unterer Galgenbergweg Uranusstraße Uranusstraße Geh- und Radweg zwischen Rennbahnkreuz und Bodestraße parallel zur Magistrale zwischen Universitätsring und Treppe zur August- Bebel- Gehweg zwischen Oppiner (Haus-Nr. Uranusstraße 1h) und Uranusstraße (Haus-Nr. Uranusstraße 17) außer Stichstraße mit Wendehammer vor den Häusern Nr. 6-9 C 7 D C V. Vereinsstraße Verlängerte Apoldaer Verlängerte Freiimfelder zwischen Delitzscher und 1. Einmündung Reichsbahnsiedlung Veszpremer Victor-Klemperer- außer Stichstraßen Vogelherd zwischen Meisenweg und Fliederweg Vogelweide 3 C vor Freifläche zwischen Kreuzung Elsa- Brändström- Hallesches Stadtrecht Seite 31

32 Volkmannstraße Volkmannstraße Volkmannstraße zwischen Paracelsusstraße und südlicher Abfahrt zur Berliner einschließlich der Brücke nur Auffahrt von der Berliner am Nordfriedhof außer Auffahrt von der Berliner am Nordfriedhof und Haus Nr. 30 D alle anderen Bereiche 4 kein Anliegerbereich 3 C 3 B Waisenhausring 2 B Waldkater 6 März Oktober 8 Nov. Februar D Waldmeisterstraße Waldstraße zwischen Hallweg und Stadtforststraße Waldstraße zwischen Hallweg und 7 D Nordstraße Wallendorfer zwischen Zum Planetarium und Schkeuditzer Wallendorfer zwischen Schkeuditzer und Käthe-Kollwitz- 7 D Walter-Hülse- 5 C Wegastraße Industriegebiet Star Park Weinbergweg 4 C Weißenfelser Werrastraße Weststraße Weststraße zwischen An der Magistrale und Kaolinstraße zwischen Kaolinstraße und Stadtgrenze (Versorgungsgebiet) sowie zwischen An der Magistrale und Passendorfer 4 C Wiener Wilhelm-Busch- zwischen Helmut-Just- und Gottfried- Keller- Wilhelm-Jost- einschließlich Genzmer 5 C Brücke Wilhelm-Külz- 4 C Gehweg Westseite zwischen der OdF und Leipziger Turm Hallesches Stadtrecht Seite 32

33 D alle anderen Gehwege Wilhelm-Schrader- außer Stichstraßen Wilhelm-Troll- Wilhelm-von-Klewiz- Fußgängerzone Silberhöhe (Fußgängerstraße) zwischen der nbahnhaltestelle S-Bahnhof Silberhöhe, Fußgängertunnel und Jessener 3 B Gehwege zwischen den Verkaufspavillons sowie Gehweg zwischen dem Ärztehaus und der nbahnhaltestelle Gustav-Staude- Wilhelm-von-Klewiz- Willi-Bredel- zwischen Karlsruher Allee 7 D und Erich-Weinert- Willi-Brundert- Willi-Dolgner- Willi-Riegel- zwischen Blumenauweg und Nordstraße Willy-Brandt- 3 B Willy-Lohmann- Wittekindstraße Wittenberger Wolfensteinstraße Wolfensteinstraße Wolfgang-Borchert- zwischen Reilstraße und Albert-Schweitzer- zwischen Albert- Schweitzer- und Stadtautobahn zwischen Theodor-Storm- und Hettstedter 3 D Wolfstraße Wörmlitzer Platz nur Innenseite Grünfläche 7 kein Anliegerbereich Wörmlitzer 3 C Yorckstraße Zanderweg Zapfenstraße Zapfenweg Geh- und Radweg zwischen Waldmeisterstraße und dem ehemaligen Einkaufszentrum am Grasnelkenweg Zenkerstraße Zerbster außer direkte Verbindung zur Tangermünder Zieglerstraße zwischen Grubenstraße und Ortsausgangsschild Zieglerstraße zwischen Leipziger Chaussee und Grubenstraße 4 Hauptstraße 6 Anliegerstraße C Zöberitzer zwischen Mühlrain und B Hallesches Stadtrecht Seite 33

34 Ortseingang Zöberitz Zollrain 4 C Zörbiger Zscherbener 4 C Zum Heizkraftwerk Zum Planetarium Zum Saaleblick nur öffentlicher Teil der Zur Gartenstadt Zur Saaleaue außer Anlieger- und 4 C Stichstraßen, einschließlich des Gehweges vor den Nr. 16, 18, 20 und 22 Zwingerstraße Zwinglistraße Zwintschönaer Landstraße nur im Bereich der Baulast der Stadt Halle (Saale) 7 D 1* = zusätzliche Reinigungen sonn- und feiertags A* = zusätzliche Reinigungen samstags sowie sonn- und feiertags Halle (Saale), den Siegel - Dr. Bernd Wiegand Oberbürgermeister Hallesches Stadtrecht Seite 34

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