Leitfaden Medienkurs LPM. Eine Orientierung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst. Landesinstitut für Pädagogik und Medien

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1 Leitfaden Medienkurs Eine Orientierung für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst LPM Landesinstitut für Pädagogik und Medien

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3 Vorwort Der digitale Wandel verändert Schule und Unterricht. Dieser Transformationsprozess ist in den letzten Jahren immer stärker auch Teil der öffentlichen Debatte und der wissenschaftlichen Diskussion. Im Bereich der Schule werden Medienbildung und Medienerziehung zunehmend in den Unterricht integriert. Aus Perspektive der einzelnen Fächer gewinnen im Zuge der so genannten Digitalisierung von Schule gleichermaßen mediendidaktische Überlegungen an Bedeutung. Es ist heute mehr denn je Aufgabe unserer Lehrerinnen und Lehrer, den Schülerinnen und Schülern den Erwerb einer fundierten digitalen Grundbildung zu ermöglichen. Gerade der Einsatz digitaler Medien im Unterricht sollte deshalb pädagogisch und fachdidaktisch wohl überlegt sein. Schließlich soll durch die unterrichtliche Integration von Medien und Werkzeugen nicht nur die Vermittlung von Fachinhalten gefördert, sondern zugleich der Kompetenzerwerb auf Schülerseite bestmöglich unterstützt werden. Der Medienkurs trägt als wichtiger Bestandteil der saarländischen Lehrkräftebildung den beschriebenen Entwicklungen Rechnung. Er zielt darauf ab, die medienpädagogische Kompetenz der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) im Saarland zu stärken. Dabei sollen die angehenden Lehrerinnen und Lehrer unter anderem im Gebrauch zeitgemäßer audiovisueller Medien sowie Informations- und Kommunikationstechnologien ausgebildet und mit den didaktisch-methodischen Möglichkeiten ihres Einsatzes im Unterricht vertraut gemacht werden. Wie in der Ausbildungsrichtlinie für die zweite Phase der Lehrerbildung beschrieben, ist der Medienkurs als onlinegestütztes und kooperatives Lehr-Lernangebot gestaltet. Die LiV erarbeiten sich Informationen zu unterschiedlichen medienpädagogischen Themen und medienrechtlichen Fragestellungen mit Hilfe moderner Medien. Dabei sind die Aufgabenstellungen als netzbasierte Module aufbereitet. Das Angebot versteht sich als Beitrag zur Qualitätsverbesserung und -entwicklung der saarländischen Lehrkräftebildung. Es wird kontinuierlich evaluiert und an die sich mit dem Medienwandel vollziehenden Änderungen angepasst. Ihr Ulrich Commerçon, MdL (Minister für Bildung und Kultur) 3

4 Die Entwicklung der Kompetenzen wird gefördert durch die Erprobung und den Einsatz unterschiedlicher Arbeits- und Lernmethoden und Medien in Universität, Vorbereitungsdienst und Schule. Standards für die Lehrerbildung, S. 6 4

5 Inhalt Vorwort Struktur und Organisation des Medienkurses Aufbau der ProfIL-Plattform und der Online-Lernumgebung Medienpädagogischer Kompetenzerwerb im Rahmen des Medienkurses Nutzung der und Verschlüsselung Angebote von Bibliothek und Medienausleihe im Landesinstitut für Pädagogik und Medien Digitales Arbeiten mit Medien in pädagogischen Zusammenhängen Anhang A Dienstvereinbarungen Anhang B Nutzungsbedingungen Anhang C Datenschutzerklärung Anhang D Formulare Anhang E Literaturverzeichnis Anhang F Abbildungsverzeichnis Anhang G Autorinnen und Autoren der Kursmodule Anhang H Mitglieder der Arbeitsgruppe

6 1. Struktur und Organisation des Medienkurses Der Medienkurs folgt einem Blended-Learning-Ansatz, in dem sich Online-Selbstlernphasen und Präsenzveranstaltungen ergänzen. 1 In einer Kick-Off-Veranstaltung, die zu einem festgelegten Termin am LPM stattfindet, erfahren die LiV wichtige Details zum Medienkurs. Zudem stellt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des LPM in Kleingruppen die Angebote der Mediendistribution des LPM vor. Abschließend findet eine erste Aufwärmphase auf der ProfIL-Plattform statt, wobei die LiV bei den ersten Aufgabenstellungen tutoriell begleitet werden. Der anberaumte Termin kann dem Einleger in dieser Broschüre oder der LPM-Veranstaltungssuche entnommen werden bzw. wird von den Studienseminaren mitgeteilt. 2 In der Online-Phase (Pflichtbereich) arbeiten die LiV eigenaktiv in den dargebotenen Kursen des Pflichtbereichs. Diese sind als Selbstlernkurse konzipiert. Zusätzlich steht in regelmäßigen Abständen eine Sprechstunde zur Verfügung. Im Pflichtbereich müssen alle Kurse bearbeitet und erfolgreich abgeschlossen werden. Eine Zwischenevaluation schließt den Pflichtbereich ab. 3 Etwa in der Hälfte des Medienkurses wird ein seminarübergreifendes Online-Seminar (Webinar) zu einem festgelegten Termin stattfinden, der im Medienkurs veröffentlicht wird. Dieses widmet sich dem Thema Mediendidaktik. Die Teilnehmer*innen erhalten einen Teilnahmecode, der auf der Lernplattform einzugeben ist. Anschließend wird der Bereich als bearbeitet gekennzeichnet. 4 In der Online-Phase (Wahlpflichtbereich) können die Teilnehmer*innen unter Berücksichtigung von Ausstattung, Interesse etc. ein Themengebiet wählen. Hier ist nur ein Bereich erfolgreich abzuschließen. Zusätzliche Module können freiwillig bearbeitet werden. Die bearbeiteten Materialien sollen in die Schulpraxis einfließen und evaluiert werden. Deshalb mündet der Medienkurs in einen Unterrichtsversuch. Die Ergebnisse werden in der Abschlussveranstaltung thematisiert. Der Zeitansatz beträgt hier ca. 10 Stunden. Zusätzlich wird eine Online-Sprechstunde angeboten, um technische und methodische Fragen des Medieneinsatzes zu klären. 5 Das Abschlusskolloquium findet erneut als Präsenzveranstaltung im LPM statt. Der passende Termin hierzu wird den LiV mitgeteilt bzw. kann in der LPM-Veranstaltungssuche gefunden werden. Der Medienkurs endet mit einer Gesamtevaluation. Die Zertifikate werden automatisiert erstellt und können von den Teilnehmer*innen von der ProfIL-Plattform heruntergeladen werden. 6

7 Zeitliche Empfehlung zur Bearbeitung der Kursinhalte 2h Selbstlernen Pflichtbereich Alle Kurse Präsenz/Webinar 1h Je ein Pflichtmodul/ Woche Recht & Medien Datenschutz & Medien Creative Commons OER Mediendidaktik Angebote der Bibliothek Medienbegriffe 1h Zwischenevaluation 1h 10h Erstellung Erprobung Reflexion und Feedback Abschlussevaluation Interaktive Lehrmedien Spielend unterrichten & lernen Video-Tutorials Augmented Reality Audioquellen erstellen Digitale Kollaboration... Ein Kurs + Unterrichtsversuch Wahlpflichtbereich 7

8 Vorbereitung des Materials Einführung in das Thema Unterrichtsversuch Einsatz von Medien und Werkzeugen Durchführung im Unterricht Feedback und Abb. 1: Unterrichtsversuch Einsatz von Medien und Werkzeugen Einführung in das Thema Vorbereitung des Materials Durchführung im Unterricht Reflexion und Feedback Der Medienkurs mündet in einen Unterrichtsveruch. Die LiV nutzen beim Einsatz von Medien und Werkzeugen im Unterricht die im Pflicht- und Wahlpflichtbereich erworbenen Kompetenzen. Hierzu wählen sie zunächst pädagogisch und fachdidaktisch begründet ein passendes Thema. Sie bereiten ihr Lehr-Lernarrangement vor, indem sie die Gegebenheiten vor Ort (u. a. Raumsituation, technische Möglichkeiten, Lerngruppe) in den Blick nehmen. Digitale Materialien werden adressaten- und themenspezifisch vorbereitet. Hierzu kann auf die in den Modulen vorgeschlagenen Internetressourcen zugegriffen werden. Dabei sind urheberrechtliche Fragen zu beachten und gegebenenfalls zu klären (vgl. S. 27). Eine Hilfe zur Planung gibt die Checkliste zur Anbahnung des Unterrichtsversuchs im Anhang (S. 46). Die Durchführung des Unterrichtsversuchs sollte selbst eingeschätzt werden. Es wird empfohlen, nach Möglichkeit andere LiV um Hospitation zu bitten. Die im Anhang befindlichen Reflexions- und Einschätzungsbögen (vgl. S ) geben Hinweise auf zu berücksichtigende Kriterien. Ein kollegiales Feedbackgespräch dient zugleich der Evaluation und der urteilenden Auseinandersetzung mit den gemachten Unterrichtserfahrungen. Dabei sind Fragen des Einsatzes von Medien und Werkzeugen besonders zu betrachten. Für die LiV besteht die Option, unter Beachtung der lizenzrechtlichen Vorgaben ihre digitalen Unterrichtskonzepte und Bildungsmedien als offene Bildungsressourcen unter einer CC BY- SA 3.0 DE-Lizenz über das Landesinstitut für Pädagogik und Medien di 8

9 gital zu veröffentlichen und für andere LiV freizugeben. Diese Materialien werden vor der Veröffentlichung fachlich gesichtet und ggf. redaktionell bearbeitet. Die persönlichen Urheberrechte bleiben davon unberührt. Konkret heißt dies, dass Lehrkräfte digitale Medien in ihrem jeweiligen Fachunterricht professionell und didaktisch sinnvoll nutzen sowie gemäß dem Bildungs- und Erziehungsauftrag inhaltlich reflektieren können. [ ] Dabei setzen sie sich mit der jeweiligen Fachspezifik sowie mit der von Digitalisierung und Mediatisierung gekennzeichneten Lebenswelt und den daraus resultierenden Lernvoraussetzungen ihrer Schülerinnen und Schüler auseinander. Bildung in der digitalen Welt, S. 19 9

10 2. Aufbau der ProfIL-Plattform und der Online- Lernumgebung PORTAL LMS LDAP DATEI- CLOUD H5P MAIL OFFICE ProfIL- Plattform PGP CMS IMAP SSL Client Abb. 2: Schematische Darstellung der ProfIL-PLattform Die ProfIL-Plattform als Arbeits- und Kommunikationsumgebung Die ProfIL-Plattform dient als webbasierte Arbeits- und Kommunikationsumgebung im Rahmen des Programms für individuelle Lernbegleitung. Sie soll Netzwerkbildung und Wissensteilung digital unterstützen. Dabei hilft sie, den Informationsfluss und den Materialaustausch mit Hilfe von Webtechnologien zu strukturieren, zu koordinieren und die Kommunikation zwischen den Lehrkräften zu intensivieren. Zugleich soll sie Lehrkräften helfen, rechtssicher und datenschutzkonform mit Clouddiensten zu arbeiten. Zum Einsatz kommen ein Blogsystem zur Pflege von Inhalten auf der Startseite, ein Dateimanagementsystem zur Verwaltung von Dateien und digitalen Materialien, ein Lernmanagementsystem zur Durchführung der Medienkursmodule, eine Groupware mit Mailfunktion sowie ein Dokumentenmanagementsystem zur Verwaltung offener Bildungsressourcen. Als Zusatzkomponenten hält die ProfIL-Plattform weitere Dienste vor, welche die pädagogische Arbeit mit digitalen Medien und Werkzeugen in Schulen unterstützen. 10

11 Das in das Lernmanagementsystem integrierte H5P ermöglicht die Erstellung interaktiver und multimedialer Lernobjekte. Die Mailfunktion wurde derart erweitert, dass eine Verschlüsselung dienstlicher elektronischer Kommunikation erfolgen kann. Hierzu wird der Verschlüsselungsstandard PGP genutzt. Die Dateicloud umfasst zusätzlich ein Online-Office, welches das zeitgleiche Bearbeiten von Dokumenten durch mehrere Nutzer*innen ermöglicht. Mails sind auch über IMAP abrufbar. Die Kommunikation zwischen Server und Client erfolgt ebenfalls verschlüsselt. Zusatzkomponenten Die ProfIL-Plattform ist ein Kooperationsprojekt des Ministeriums für Bildung und Kultur (Saarland), des Landesinstituts für Pädagogik und Medien sowie des Zentrums für Lehrerbildung. Sie wurde zum sicheren und datenschutzkonformen Arbeiten konzipiert, basiert auf quelloffener Software und wird vollständig am Hochschulinformationszentrum der Universität des Saarlandes gehostet. Erreichbar ist die Plattform unter Die LiV erhalten Benutzername und Passwort in der Kick-Off-Veranstaltung. Durch eine pädagogische Begleitung der Kinder und Jugendlichen können sich frühzeitig Kompetenzen entwickeln, die eine kritische Reflektion in Bezug auf den Umgang mit Medien und über die digitale Welt ermöglichen. [...] Voraussetzungen dafür sind [...] die Weiterentwicklung des Unterrichts und vor allem auch eine entsprechende Qualifikation der Lehrkräfte. Bildung in der digitalen Welt, S

12 3. Medienpädagogischer Kompetenzerwerb im Rahmen des Medienkurses Abb. 3: Redecker, C. (2017). The European Framework for the Digital Competence of Educators: DigCompEdu, p. 15 Übersetzung: Christine Redecker und Mina Ghomi Grafik an die Handreichung angepasst: Björn Anton (LPM) Qualitätsentwicklung im Bereich der Medienpädagogik Im Sinne einer Qualitätsentwicklung im Bereich der Medienpädagogik steht das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes seit Dezember 2017 in Gesprächen mit den Staatlichen Studienseminaren für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen und dem Staatlichen Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen bzgl. einer Neukonzeption der Informationstechnischen Bildung (ITB) und des Mediendidaktischen Blockpraktikums. Verschiedene Evaluationen (u. a. externe Evaluation der Studienseminare) haben Handlungsbedarfe aufgezeigt. In diesem Zusammenhang wurde den beiden Seminaren ein Vorschlag zur Neukonzeption unterbreitet. Eine Arbeitsgruppe bestehend u. a. aus Vertreter*innen der Studienseminare, aus Vertreter*innen des Landesinstituts für Pädagogik und Medien, Fachbereich Medien, sowie des Zentrums für Lehrerbildung hat ein Ausbildungskonzept entwickelt. Zum Schuljahr 2019/20 soll der Medienkurs auch für das Studienseminar für die Primarstufe und für das Studienseminar für Sonderpädagogik angeboten werden. 12

13 Der Aufbau des Medienkurses ist modular angelegt. Er umfasst einen Pflicht- und einen Wahlbereich. Das Angebot ist als Blended Learning gestaltet: Zwei Präsenzveranstaltungen umrahmen eine einsemestrige Online-Phase mit zwischengeschalteter Videokonferenz. Dabei erarbeiten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) die Inhalte weitestgehend selbstgesteuert, im eigenen Takt und kooperativ. Interaktive und multimediale Elemente ermöglichen einen nachhaltigen und effektiven Kompetenzaufbau. Der Pflichtbereich wird von allen Teilnehmer*innen durchlaufen. Im Wahlpflichtbereich wählen die LiV mindestens ein Modul aus. Die Module haben unterschiedliche Schwerpunkte. Im Wahlpflichtbereich sind dies die Bereiche Anwendungen und Methoden, Geräte und Technologien sowie Kultur und Gesellschaft. Aufbau des Medienkurses Pflichtbereich Grundlagen der Medienpädagogik und -didaktik verpflichtend für SEKI + SEKI&II Medienbegriffe Datenschutz Bibliotheksnutzung und Mediensuche Urheberrechtsfragen Offene Bildungsressourcen und Creative Commons Mediendidaktik Wahlpflichtbereich Anwendungen und Methoden wählbar für SEKI + SEKI&II Video-Tutorials Auditive Medien Interaktive Lehr-Lernmedien (ab Schuljahr 2019/20) Spielend unterrichten und lernen (Gamification) Erweiterung der Realität (AR) Zusammenarbeit in Zeiten der digitalen Transformation Comics im Unterricht Geräte und Technologien SEKI Datenbanken Suchalgorithmen Verschlüsselung Calliope mini Kultur und Gesellschaft SEKI + SEKI&II Fake News Unterrichten mit Memes und Collagen (ab Schuljahr 2019/20) 13

14 Der Kurs wird von Online-Moderator*innen begleitet. Sie stehen den LiV unterstützend, z. B. bei technischen Schwierigkeiten, zur Seite. Im Fachbereich Medien am Landesinstitut für Pädagogik und Medien existieren in der Planung, Durchführung und Evaluation derartiger onlinegestützter Seminare seit Jahren Erfahrungen. Konzeptionell soll im Medienkurs: Medienpädagogik für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst eine Verzahnung von Theorie und Praxis hergestellt werden. Die von den LiV im Pflicht- und Wahlbereich erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen münden deshalb in einem fachbezogenen Unterrichtsversuch. Dieser wird auf Peer-Ebene fachlich, methodisch und didaktisch reflektiert. Die in diesem Zusammenhang erstellten Materialien können online als offene Bildungsressourcen (OER) allen LiV über die ProfIL-Plattform unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY-SA 3.0 DE) zur Verfügung gestellt werden. Medienpädagogische für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst In der folgenden Auflistung werden Kompetenzziele für Lehrkräfte im saarländischen Vorbereitungsdienst im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien beschrieben. Sie spiegeln sich in der Ausgestaltung des Medienkurses wider. Die formulierten Zielsetzungen für Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften von Lehrenden in der 2. Phase der saarländischen Lehrerbildung orientieren sich am Europäischen Kompetenzrahmen für die Digitale Kompetenz Lehrender (DigCompEdu). 1 Im Zuge der Arbeit im Medienkurs sind die LiV in einer doppelten Rolle. Sie sind zum einen Lernende, die durch den Medienkurs Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften aufbauen. Zum anderen sind sie, gerade im Hinblick auf die Durchführung des Unterrichtsversuchs, Lehrende. Sie gestalten digital gestützte Lehr-Lernarrangements und berücksichtigen dabei Merkmale guten Unterrichts (z. B. Schüleraktivierung, Feedback, Passung zur Lerngruppe, individuelle Förderung). Die Kompetenzziele werden in der nachfolgenden tabellarischen Übersicht aufgelistet. Sie ordnet den Einzelbereichen des DigCompEdu mögliche im Medienkurs zu erwerbende Einzelkompetenzen zu. QR-Code zum DigCompEdu Check-In Die LiV haben die Möglichkeit, ihr eigenes Kompetenzniveau vorab digital einschätzen zu lassen. Hierzu kann das Onlineangebot DigCompEdu Check-In genutzt werden (Zugriff: ) 2 (Zugriff: ) 14

15 Kompetenzbereich 1 - Berufliches Engagement 1.1 Berufliche Kommunikation Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nutzen die ihnen zugewiesenen standardisierten ProfIL- - Adressen für die dienstliche elektronische Kommunikation. halten bei der elektronischen Kommunikation datenschutzrechtliche Vorgaben ein und achten auf Datensicherheit (u. a. Notwendigkeit der Verschlüsselung, achtsamer Umgang mit sensiblen Daten). folgen bei der Nutzung digitaler Medien und Werkzeuge im dienstlichen Zusammenhang - auch im Hinblick auf ihre eigenen dienstbezogenen Daten - dem Grundsatz der Datensparsamkeit. tauschen sich in (moderierten) webgestützten Kommunikationsräumen und mit Hilfe zur Verfügung gestellter digitaler Werkzeuge fachbezogen zur Integration von Medien und Werkzeugen im Unterricht aus (u. a. Foren). 1.2 Berufliche Zusammenarbeit nutzen die Möglichkeiten der ProfIL-Plattform zur Zusammenarbeit im virtuellen Raum (u. a. in Wikis, Online-Office- Dokumenten). organisieren sich in professionellen Lerngemeinschaften (PLG). geben sich gegenseitige Rückmeldung zu eigenen Lernprozessen und Lernprodukten. tauschen selbst erstellte Materialien unter Berücksichtigung geltender urheberrechtlicher Bestimmungen aus. 1.3 Reflektierte Praxis bauen eine Bereitschaft zur Nutzung digitaler Medien im eigenen Unterricht auf. nutzen aus eigener Erfahrung die Vorteile des methodischen Wechsels von Online- und Offline-Phasen für die Planung, Durchführung und Evaluation des eigenen Unterrichts. reflektieren ihre Praxis der Integration von Medien und Werkzeugen anhand bereitgestellter Einschätzungs- und (Selbst-) Beobachtungsbögen. 1.4 Digitale Weiterbildung nutzen unterschiedliche digitale und webgestützte Möglichkeiten zur eigenen beruflichen Fort- und Weiterbildung. 15

16 Kompetenzbereich 2 - Digitale Ressourcen 2.1 Auswählen digitaler Ressourcen 2.2 Erstellen und Anpassen digitaler Ressourcen 2.3 Organisieren, Schützen und Teilen digitaler Ressourcen Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nutzen unter Berücksichtigung der lizenzrechtlichen Vorgaben geeignete Bildungsmedien für die Entwicklung eigener Lernumgebungen. bewerten digitale Angebote unterschiedlicher Anbieter anhand pädagogischer Kriterien und nach didaktisch-methodischen Erwägungen. wählen Medien und Werkzeuge unter Berücksichtigung der spezifischen Erfordernisse der Lerngruppe (u. a. Alter, Zusammensetzung, Lernstand) aus. setzen pädagogisch sowie didaktisch-methodisch begründet ausgewählte digitale Materialien, Medien und Werkzeuge im Unterricht ein. nutzen datenschutzkonforme Web- und cloudbasierte Office- Angebote der ProfIL-Plattform. erstellen Bildungsmedien im Rahmen der lizenzrechtlichen Vorgaben. passen (offene) Bildungsmedien an den jeweiligen Unterrichtszusammenhang (u. a. Lerngruppe, Lernstand) an. referenzieren Materialien Dritter adäquat und weisen die zugrunde gelegte Lizenz aus. nutzen verantwortungsbewusst, datenschutz- und rechtskonform die ProfIL-Plattform. legen Materialien im Cloud-Speicher und im Dokumentenmanagement der ProfIL-Plattform strukturiert und referenziert ab. wenden die saarländischen Datenschutzbestimmungen und die geltenden Regelungen des Urheberrechts sicher an. tauschen digitale Ressourcen und Bildungsmedien unter Berücksichtigung der urheberrechtlichen Grundlagen und der lizenzrechtlichen Vorgaben aus. 16

17 Kompetenzbereich 3 - Lehren und Lernen 3.1 Lehren Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst unterstützen Lehr-/Lernprozesse digital. entwickeln Einsatzszenarien digital gestützten Unterrichtens. organisieren und reflektieren die Integration von Medien und Werkzeugen in den eigenen Unterricht auch vor dem Hintergrund standortspezifischer schulischer Vorgaben. setzen digitale Medien und Werkzeuge effizient und effektiv ein. 3.2 Lernbegleitung nutzen die im Medienkurs gemachten Erfahrungen zur Gestaltung der Lernberatung und Lernbegleitung von Schüler*innen. 3.3 Kollaboratives Lernen wenden die im Medienkurs vorgestellten Hilfsmittel, Methoden und Strategien zur Gestaltung kooperativer und kollaborativer Lernsettings an. 3.4 Selbstgesteuertes Lernen regulieren und steuern ihre Lernprozesse in virtuellen Räumen selbst. gestalten digital gestützte Lernarrangements, die das selbstgesteuerte Lernen von Schüler*innen altersgemäß fördern. 17

18 Kompetenzbereich 4 - Evaluation 4.1 Lernstand erheben Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst nutzen Möglichkeiten von Medien und Werkzeugen zur Selbstkontrolle und zur Analyse des Lernfortschritts. 4.2 Lern-Evidenzen analysieren nutzen automatisierte Rückmeldungen zu einzelnen Aufgaben. 4.3 Feedback & Planung nutzen die Möglichkeiten der ProfIL-Plattform und der dort bereitgestellten Werkzeuge zur Planung und Durchführung von Umfragen. beachten bei der Planung von Umfragen datenschutzrechtliche Vorgaben (u. a. Gewährleistung von Anonymität, Datensparsamkeit). nutzen gezieltes und zeitnahes Feedback zur Unterstützung der eigenen Lernprogression im Medienkurs. Kompetenzbereich 5 - Lernerorientierung 5.1 Digitale Teilhabe Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst bahnen den Einsatz von digitalen Medien und Werkzeugen im Unterricht aufgrund eigener Erfahrung im Medienkurs zielgerichtet an. berücksichtigen bei der Gestaltung digital gestützter Lernarrangements die Erwartungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Bereitschaften der Schüler*innen. gestalten die Integration von Medien und Werkzeugen im Unterricht barrierefrei. 5.2 Differenzierung und Individualisierung 5.3 Aktive Einbindung von Lernenden gestalten Lernarrangements qualitativ und/oder quantitativ differenziert. gestalten individualisierende Lehr-Lernangebote. fördern die aktive, kreative und problemlösende Auseinandersetzung mit Lerngegenständen durch die Integration von Medien und Werkzeugen. 18

19 Kompetenzbereich 6 - Förderung der digitalen Kompetenz der Lernenden 6.1 Informations- und Medienkompetenz 6.2 Digitale Kommunikation und Zusammenarbeit (vgl. auch 1.2) Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst erwerben im Umgang mit den unterschiedlichen Angeboten des Medienkurses medienspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten (u. a. in den Bereichen Medienerziehung, Medienkunde, Mediennutzung, Mediengestaltung, Medienkritik). nutzen zielgerichtet Möglichkeiten der Off- und Online-Recherche (u. a. Bibliothek, ODiM-Saar, Kataloge, Suchmaschinen). bewältigen im virtuellen Raum Lernaktivitäten und Aufgaben. leiten Schüler*innen bei der zielgerichteten Off- und Online- Recherche an. befähigen Schüler*innen mit Medien und Werkzeugen kritisch, kreativ, reflexiv und selbstverantwortlich umzugehen. bewältigen im Rahmen des Medienkurses unterschiedliche Aufgabenformate. verwenden die gebotenen Möglichkeiten der ProfIL-Plattform oder anderer Werkzeuge verantwortungsbewusst, rechts- und datenschutzkonform. tauschen sich in den im Rahmen des Medienkurses angebotenen Videokonferenzen aus. 6.3 Erstellung digitaler Inhalte planen und gestalten selbst digitale Bildungsmedien mit Hilfe digitaler Werkzeuge. versetzen Schüler*innen in die Lage, digitale Inhalte mit digitalen Werkzeugen zu gestalten. 6.4 Verantwortungsvoller Umgang mit den digitalen Medien nutzen selbstverantwortlich Medien unter Berücksichtigung gesundheitlicher und arbeitsschutzrelevanter Aspekte. schaffen im eigenen Unterricht ein medienerzieherisches Umfeld, welches die verantwortungsvolle, achtsame und selbstreflexive Nutzung digitaler Medien und Werkzeuge ermöglicht. 6.5 Digitales Problemlösen nutzen digitale Medien und Werkzeuge kreativ zur Lösung von Aufgaben und Situationen. 19

20 4. Nutzung der und Verschlüsselung Zur ProfIL-Mail gelangen Sie über das blaue Mail-Icon in der Navigationsleiste der ProfIL- Plattform oder über mail.profil.saarland. Loggen Sie sich auf der Webmail-Oberfläche der ProfIL- Plattform (mail.profil.saarland) mit Ihrer ProfIL-Mailadresse (i.d.r. vorname. und Ihrem ProfIL-Passwort ein. Die Weboberfläche ist wie folgt aufgebaut: Adressbuch 2 Menü Einstellungen 3 Menüleiste 4 Suchfeld 5 Ordnerliste 6 Mails im Posteingang 7 Inhalt der Mail 8 Ordneroptionen 9 Ansicht Listen/ Konversationen 10 Auswahloptionen 20

21 Verschlüsselung Vertrauliche Nachrichten lassen sich in der ProfIL-Mail einfach und komfortabel mit dem OpenPGP-Standard verschlüsseln. OpenPGP arbeitet mit einer Public-Key-Infrastruktur. Dabei werden zunächst zwei zusammengehörige Schlüssel erstellt, ein privater und ein öffentlicher. Ihr privater Schlüssel verbleibt bei Ihnen und ist durch ein Passwort geschützt. Ihr öffentlicher Schlüssel kann von jedermann verwendet werden, um Nachrichten für Sie zu verschlüsseln. Entschlüsseln können diese Nachrichten nur Sie mit Ihrem privaten Schlüssel und Ihrem Passwort. Privater Schlüssel Schlüsselpaar erzeugen (nur einmal nötig) 1.Loggen Sie sich auf der ProfIL-Webmail ein. 2. Klicken Sie auf Einstellungen rechts oben ( 2 ) 3. Wählen Sie im Einstellungsmenü PGP-Schlüssel aus ( 11 ) und klicken Sie auf + ( 12 ), um ein neues Schlüsselpaar zu erstellen. 4. Legen Sie ein sicheres Passwort fest und klicken Sie auf Speichern. Achten Sie auf ein ausreichend langes Passwort (> 10 Zeichen), da die Sicherheit der Verschlüsselung mit der Passwortlänge zunimmt. Ihr Schlüsselpaar ist nun erstellt. Hier sehen Sie auch, welche öffentlichen Schlüssel von anderen Sie bereits besitzen ( 13 )

22 s verschlüsseln Wenn Sie eine verfassen, finden Sie in der Menüleiste ein Schloss-Symbol ( 14 ). Beim Klick auf das Schloss erscheinen drei Optionen: Signieren, verschlüsseln und öffentlichen Schlüssel anfügen. Möchten Sie mit anderen Teilnehmer*innen verschlüsselt kommunizieren, müssen Sie zunächst Ihre Schlüssel miteinander austauschen. Mit der Option Meinen öffentlichen Schlüssel anfügen ( 15 ) versenden Sie Ihren öffentlichen Schlüssel Wenn Sie eine Mail mit einen Schlüssel erhalten, sieht dies aus wie unten dargestellt. Klicken Sie auf Diese Nachricht enthält angehängte PGP-Schlüssel ( 16 ), wird der Schlüssel automatisch in Ihr Verzeichnis öffentlicher Schlüssel importiert. Sie können der betreffenden Person nun eine verschlüsselte Mail schreiben, indem sie im oben dargestellten Menü Diese Nachricht verschlüsseln anwählen

23 s entschlüsseln Erhalten Sie eine verschlüsselte Nachricht, werden Sie zur Eingabe des Passworts aufgefordert, das Sie für Ihren privaten Schlüssel festgelegt haben. Geben Sie das Passwort ein, um die Nachricht zu entschlüsseln. 23

24 5. Angebote von Bibliothek und Medienausleihe im Landesinstitut für Pädagogik und Medien Die Bibliothek des LPM ist eine pädagogische Spezialbibliothek zur Vorbereitung und Unterstützung von Fortbildungsveranstaltungen des Institutes, zur Unterstützung der Lehramtsanwärter*innen im zweiten Abschnitt der Lehrerausbildung Bibliothek und der Lehrer*innen des Saarlandes bei Herr Theobald der Unterrichtsplanung. Zu diesem Zweck bietet die Bibliothek mehr als 50 Fachzeitschriften, Loseblattsammlungen und Fachliteratur aus verschiedenen Bereichen der Pädagogik. Der Katalog weist ca Medien nach. Fachspezifische Datenbanken mit Volltexten und bibliographischen Nachweisen ergänzen das Angebot. ODiM-Saar Mit der Online-Distribution von Medien für Bildungseinrichtungen im Saarland haben Lehrkräfte an saarländischen Schulen die Möglichkeit, direkt aus dem Medienkatalog Film- und Audiomedien zu streamen und herunterzuladen. Das Angebot wurde vom LPM in Zusammenarbeit mit den Kreisbildstellen der Landkrei Herr Theobald ODiMSaar se und des Regionalverbandes aufgebaut Mittlerweile sind mehr als qualitativ hochwertige und lizenzrechtlich einwandfreie Medien online verfügbar. Sie werden speziell für den Unterricht konzipiert, sind auf die Ziele des Lehrplans abgestimmt und mit Begleitmaterial ausgestattet. Das Fotoarchiv Herr Sierra Der Bestand des Bildarchivs verzeichnet ca Bilder aus dem Saarland. Durch die Dokumentationsarbeit kommen ständig neue Fotos hinzu. Der Sammelschwerpunkt liegt bei der Landeskunde, der Archäologie, Denkmalpflege und Dokumentation kultureller Ereignisse des Saarlandes. Ein Teil des Bestandes (ca Bilder) liegt digitalisiert vor. 24

25 Nur ein Teil des Medienangebotes ist schon online verfügbar. Deshalb findet man im Medienkatalog auch viele Unterrichtsfilme und Tondokumente, pädagogisch wertvolle Spielfilme und Multimediapakete, die für eine Woche entliehen werden können. Über einen Ausleihkalender können Medien bestellt und verlängert werden. Bestellte Medien können zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Medienausleihe Herr Chlopek In der Geräteausleihe können folgende Geräte entliehen werden: Tabletkoffer, Bea Geräteausleihe Herr Chlopek mer, Laptops, Leinwände, Dokumentenkamera, Geo-Caching-Koffer, Biologische Wasseranalysekoffer, Experimentierkoffer Photonik, Fotokamera, Videokamera, Koffer mit Mikrocontrollern (Calliope mini) für den Unterrichtseinsatz. Kontakt: Bibliothek im Fachbereich Medien Landesinstitut für Pädagogik und Medien Beethovenstraße Saarbrücken Telefon: oder labi@lpm.uni-sb.de Öffnungszeiten Mo Do Mo Mi Do Fr geschlossen 25

26 6. Digitales Arbeiten mit Medien in pädagogischen Zusammenhängen Bei der Planung und Durchführung von mediengestützten Lehr-Lernarrangements sehen sich Lehrer*innen und pädagogische Fachkräfte mit rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. In diesem Zusammenhang fühlen sich manche angesichts der Komplexität und Vielschichtigkeit der Rechtslage u. a. in den Bereichen des Datenschutzes und des Urheberrechts überfordert. Insbesondere das geltende Urheberrechtsgesetz (UrhG) setzt manche Schranken, die im unterrichtlichen bzw. pädagogischen Zusammenhang zu kaum überwindbaren Hürden werden können. Angesichts der Vielschichtigkeit der Thematik versucht der vorliegende Beitrag, Lehrkräften, aber auch anderen pädagogischen Fachkräften z. B. in der Jugendarbeit, eine erste Orientierung zu geben und im Bereich des Unterrichts praktikable Lösungen aufzuzeigen. Urheberrechtliche Problemskizze beim digitalen Arbeiten Das Urheberrecht regelt die Beziehung - bzw. genauer das rechtlich zu bestimmende Verhältnis - zwischen dem Urheber als Schöpfer eines Werkes, dem Werk selbst, den sog. Intermediären wie z. B. Verlagen und den Nutzern. Seine Intention ist es, letztlich alle kreativ Schaffenden durch die Zuweisung eines Ausschließlichkeitsrechts zu schützen. Dabei soll zum einen ein Schutz gegen eine Einwirkung auf ihr geistiges Eigentum und damit gegen eine Beeinträchtigung gewährleistet werden. Für den Fall einer Verwertung oder Nutzung von Werken zielt das Urheberrecht zum anderen darauf ab, den Urhebern eine wirtschaftliche Gegenleistung hierfür zu garantieren. In diesem Zusammenhang bezeichnet das Nutzungsrecht das Recht des Nutzers eines Werkes, während der Begriff des Verwertungsrechts die wirtschaftlich orientierten Rechte des Urhebers an seinem Werk beschreibt. Das Urheberrecht kennt daher neben dem unübertragbaren und unverzichtbaren Urheberpersönlichkeitsrecht ( 12 ff. UrhG: Veröffentlichungsrecht, Recht auf Anerkennung der Urheberschaft durch Nennung des Urhebers und Schutz gegen Entstellungen), die Verwertungsrechte ( 15 ff. UrhG z. B. Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Ausstellungs 26

27 recht, aber auch z. B. das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung als Internetrecht u. a. m.) sowie die daraus jeweils abgeleiteten Nutzungsrechte. Das Urheberrechtsgesetz legt diesbezüglich in 31 Abs. 1 fest: Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden. In Lehr-Lernsituationen sind letztlich zwei Szenarien des Medieneinsatzes grob unterscheidbar. Im einen Fall werden bereits vorliegende digitale Materialien als Fremdproduktionen genutzt (z. B. über Mediendistributionsplattformen der Landesinstitute, über kommerzielle Plattformen wie YouTube, Vimeo). Im anderen Fall werden digitale Unterrichtsmedien als Eigenproduktionen von Lehrenden und/oder Schülern*innen selbst erstellt. Häufig greifen die Produzenten dann auf bereits vorliegende digitale Materialien zurück (u. a. Fotografien, Musik, Videosequenzen etc.). Grundsätzlich scheint es im Zusammenhang mit der Nutzung von Medien in Lehr-Lernkontexten wichtig, dass Lehrende - aber auch Schüler*innen - eine Haltung entwickeln, welche für urheber- bzw. lizenzrechtliche Fragestellungen sensibel ist. Gebraucht wird also eine diesbezügliche Fragekompetenz. Deshalb sollten sich Lehrende und Lernende - bereits vor dem Einsatz bzw. ihrer Nutzung von Medien - über die lizenzrechtlich eingeräumten Rechte - oder insbesondere bei Videoplattformen bedeutsamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) - informieren. Sie bilden den Rahmen, in dem eine Nutzung erfolgen kann. Orientierung können die Fragepronomen Wer?, Wie?, Was?, Warum? geben. Sie lassen sich den nachfolgenden konkreten Leitfragen zuordnen: Fremd- und Eigenproduktionen in digitalen Lehr-Lernarrangements Urheberrechtliche Fragen im schulischen Kontext Leitfragen Wer ist der Urheber des vorliegenden Materials? Um welches Material handelt es sich? Aus welcher Quelle wurde es bezogen? Welche Art der Lizenz (z. B. Privatlizenz, Schullizenz, Landeslizenz, gewerbliche Lizenz, offene Lizenz) liegt vor? Welche unterrichtlichen Einsatz- und Anwendungsfälle sind im Rahmen der Lizenz - oder der AGB - ausdrücklich vorgesehen bzw. im Rahmen der angeführten Bedingungen möglich? Welche Formen bzw. Formate der Vorführung werden genannt? Welche Möglichkeiten der Vervielfältigung bestehen? Wird eine Veränderung des Materials lizenzrechtlich eingeräumt? Welche Möglichkeiten der Weitergabe sind vorgesehen? 27

28 Darüber hinaus sind gerade im Projektzusammenhängen, wenn aktiv mit digitalen Medien und Werkzeugen gearbeitet wird, folgende Fragen zu berücksichtigen: Checkliste Projektarbeit Welchen Grad der Öffentlichkeit soll das anvisierte Medienprojekt bzw. Videoprojekt haben? Wie werden die genutzten bzw. selbst erstellten Materialien weitergeben? Müssen bzgl. des anvisierten Projekts weitere Genehmigungen eingeholt werden? Unter welcher Lizenz soll das selbst erstellte Material stehen? Welche Nutzungsbedingungen sollen zugrunde gelegt werden? Welche Personen müssen über das Projekt informiert werden (z. B. Schulleiter*in, Erziehungsberechtigte) und ggf. ihr Einverständnis geben (z. B. bei der Abbildung von Personen)? Lösung in der Praxis Die angedeuteten Fragen sind insbesondere bei der Arbeit mit digitalen Materialien u. a. mit Erklärvideos und im Rahmen von digital gestützten Lehr-Lernkonzepten wie z. B. Screencasting, Flipped bzw. Inverted Classroom oder Digital Storytelling von Bedeutung. Im Lehr-Lernzusammenhang sollten sie von Lehrenden und auch von Lernenden bei Medien möglichst frühzeitig gestellt und beantwortet werden. Bei Medienprojekten können, z. B. bei der Abbildung von Personen, auch Persönlichkeitsrechte berührt sein (u. a. Recht am eigenen Bild). Die Vielschichtigkeit der Rechtslage in mediengestützten oder - digital basierten - Unterrichtsszenarien nimmt noch zu, wenn Methoden des kooperativen oder des kollaborativen Arbeitens im Zentrum stehen (vgl. Weller; König u. a. 2017). Aus diesen, aber auch aus arbeitsökonomischen und pragmatischen, Gründen kann es deshalb zielführend sein, auf digitale Materialien unter offener Lizenz, z. B. unter Creative-Commons-Lizenz, zurückzugreifen. Diese Lizenzen wurden für das digital gestützte Arbeiten entwickelt und versuchen, praktikable Lösungswege aus den skizzierten urheberrechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Sie bilden in der Regel die Modalitäten einer weiteren Nutzung des Materials klar ab (vgl. König 2015). Eine korrekte Referenzierung, also Angabe von Autor*in, Fundstelle und Lizenz der Materialien, bleibt trotz allem notwendig (vgl. Weller; König u. a. 2017, S ). Dies gehört auch weiterhin nicht nur zu einem rechtskonformen und exakten digitalen Arbeiten, sondern ist zugleich auch Ausdruck eines wertschätzenden Umgangs mit den Produkten anderer. 28

29 Literatur König, Alexander (2015): Alles, was Recht ist. Unterrichtsmedien, Urheberrechte und CC-Lizenzen, in: Computer + Unterricht 25 (98), S König, Alexander (2015): Wer sucht, der findet? Eine Auswahl von Zugängen zu Offenen Bildungsressourcen, in: Computer + Unterricht 25 (98), S Kreutzer, Till; Rack, Stefanie; Fileccia, Marco (2017): Nicht alles, was geht, ist auch erlaubt. Downloaden, tauschen, online stellen Urheberrecht im Alltag. 4., aktualisierte Auflage. Ludwigshafen u. Düsseldorf. Weller, Michael; König, Alexander; Kreutzer-Egelhaaf, Sylvia; Anton, Björn; Preisinger, Steffen (2017): Lizenzierung und Nutzung offener Bildungsmedien, hrsg. von Ministerium für Bildung und Kultur u. Landesinstitut für Pädagogik und Medien. Saarbrücken. Alexander König, Landesfachberater Qualitätssicherung a.koenig@bildung.saarland.de Michael Weller, Rechtsanwalt m.weller@ebusiness-kompetenzzentrum.de Das Manuskript dieses Beitrags steht unter einer CC BY-SA 3.0 DE-Lizenz. Der Artikel wurde im Themenheft Erklärvideos von Computer + Unterricht 2018 erstveröffentlicht. 29

30 Anhang A Dienstvereinbarungen Im Kontext der Digitalisierung gewinnen neue Möglichkeiten der webgestützten Kommunikation und Information in Schule und Unterricht an Bedeutung. Während Dienste wie , Cloud-Speicher, Instant Messenger etc. im Privaten bereits starke Verbreitung gefunden haben, unterliegt ihr dienstlicher Gebrauch nach Saarländischem Personalvertretungsgesetz (SPersVG) der Mitbestimmung. Das Ministerium für Bildung und Kultur hat den Abschluss der vorliegenden Dienstvereinbarungen zwischen den Leitungen der Studienseminare und den örtlichen Personalvertretungen begleitet. Vor dem Hintergrund einer Neukonzeption der Informationstechnischen Grundbildung und des Mediendidaktischen Blockpraktikum sowie der Einführung eines nach LPO II vorgesehenen Medienkurses haben die Seminarleitungen und der Örtliche Personalrat an den Staatlichen Studienseminaren für die Sekundarstufen I und II von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, in einer Dienstvereinbarung (SPersVG 76) die Nutzung und den Gebrauch der ProfIL- -Adressen und die Durchführung des Medienkurses in der zweiten Phase der Lehrerbildung vertraglich zu regeln. Die nachfolgenden beiden Dienstvereinbarungstexte sind konkrete Beispiele aus den Studienseminaren. Die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können je nach Dienststelle im Wortlaut variieren. 30

31 Dienstvereinbarung zur Nutzung der ProfIL- -Adressen für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst (LiV) am Staatlichen Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen I. Allgemeiner Teil Art. 1 Geltungsbereich (1) Die vorliegende Dienstvereinbarung regelt die Grundsätze und die Nutzung der vom Programm für Individuelle Lernbegleitung (ProfIL) projektbezogen zur Verfügung gestellten -Adressen im Rahmen der Ausbildung von Studienreferendarinnen und -referendaren. (2) Dienststelle ist das Staatliche Studienseminar für die Sekundarstufe I an Gemeinschaftsschulen. Die Vereinbarung gilt für die Seminarleitung und für die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter. Art. 2 Zielsetzung (1) Ziel der Vereinbarung ist, eine personalvertretungsrechtlich abgesicherte Grundlage für die Nutzung der projektbezogenen ProfIL- -Adresse im Rahmen des Medienkurses nach LPO II zu schaffen. (2) Die Vereinbarung stellt Transparenz bzgl. der Nutzung und der zugrunde gelegten Bedingungen, der Maßnahmen zur Protokollierung und Kontrolle sowie der Sicherung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bei der -Nutzung her. Art. 3 Maßnahmen zur Zugriffssicherung und zur Datensicherheit (1) Der zuständige und vom Landesinstitut für Pädagogik und Medien bereitgestellte Mailserver ist über Browser unter der URL erreichbar. (2) Der Zugang zur ProfIL-Mail-Adresse ist passwortgeschützt. Zur Übertragung wird das Hypertext Transfer Protocol Secure (https) verwendet. (3) Das zugrunde gelegte Zertifikat wird regelmäßig und automatisiert erneuert. (4) Die Mail-Kommunikation erfolgt verschlüsselt. Eine Aktivierung durch den Nutzer/die Nutzerin ist erforderlich. Art. 4 Informationspflicht und Datenschutz (1) Die Dienststelle informiert über Datennutzung und Datenschutz der im Kontext der ProfIL-Plattform erhobenen Daten (2) Administrativen Zugriff auf die Server der ProfIL-Plattform und die erhobenen Daten haben ausschließlich die Administratoren des Landesinstituts für Pädagogik und Medien. (3) Eine Erhebung der Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgt nicht. Art. 5 Mitbestimmung der Personalvertretung (1) Der Personalrat kann sich stichprobenartig von der Einhaltung der hier vereinbarten Regelungen überzeugen. Hierzu ist ihm ein umfassendes Informations- und Akteneinsichtsrecht einzuräumen, das auch die Sichtung von elektronischen Logbüchern umfasst. (2) Dienststelle und Personalrat treten in einen Austausch über die Notwendigkeit ergänzender Dienstvereinbarungen ein. Dieser Austausch ermöglicht die Öffnung des Dienstbetriebs für neue Technologien und bereitet im Sinne des 69 SPersVG ein mögliches Mitbestimmungsverfahren im Sinne von 78ff SPersVG bzw. ergänzende Dienstvereinbarungen vor. 31

32 II. Art. 6 Einsatz und Nutzung der ProfIL- -Adressen im dienstlichen Zusammenhang Zweckbestimmung (1) Die -Adressen werden nur für die dienstliche Nutzung zur Verfügung gestellt, jede Privatnutzung ist untersagt. (2) Über die ProfIL- -Adressen eingehende private s sind von den Nutzern wie private schriftliche Post zu behandeln. Private s sind von den Empfängern nach Kenntnisnahme des privaten Charakters ggf. an eine private Mailadresse weiterzuleiten und zu löschen. Art. 7 Zuständigkeit für die Einrichtung der elektronischen Postfächer (1) Die ProfIL- -Adressen werden im Rahmen des nach LPO II vorgesehenen Medienkurses für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Verfügung gestellt. (2) Sie sind in der Teilnehmerdatenbank des Landesinstituts für Pädagogik und Medien hinterlegt. Die Postfächer werden spätestens sechs Monate nach Beendigung des Referendariates bzw. der dienstlichen Tätigkeit am Studienseminar gelöscht. Die Nutzerin/der Nutzer eines zur Löschung vorgesehenen Postfachs ist per Mail an dieses Postfach zweimal vorher zu informieren. Art. 8 Grundsätze der dienstlichen Nutzung der ProfIL- adresse (1) Bei der Nutzung der ProfIL- adresse sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht und den Datenschutz, zu beachten. Diesbezüglich schult die Dienststelle die Nutzer regelmäßig. (2) Für die Nutzung sind im Allgemeinen die Kapazitätsgrenzen zu beachten. (3) Die Vertragsparteien verpflichten sich die ProfIL-Mails regelmäßig, mindestens ein Mal am Werktag abzurufen. Dienstliche Nachrichten für den Folgetag sind bis 18:00 Uhr zu berücksichtigen. ProfIL-Mails, die in den Schulferien versandt werden, sind am jeweiligen letzten Ferienwerktag zu berücksichtigen. (4) Wichtige Informationen (u. a. Prüfungstermine, Prüfungsthemen etc.) werden von Seiten der Seminarleitung auch über andere Kanäle (z. B. per Aushang oder über die Homepage) und schriftlich kommuniziert. Art. 9 Datensicherung und Datensicherheit (1) Für die Sicherung der s und der damit zusammenhängenden Kommunikation ist die/der jeweilige Nutzerin/Nutzer selbst verantwortlich. Es werden von Seiten des Dienstanbieters abgesehen von den Backup-Verfahren keine Kopien von Mails erzeugt. Art. 10 Wartungs- und Servicearbeiten (1) Die Server des Landesinstituts für Pädagogik und Medien werden regelmäßig gewartet. Arbeiten an den Servern werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. (2) Die Seminarleitung verpflichtet sich Informationen zu Wartungs- und Servicearbeiten gleichermaßen auch mündlich bzw. durch Aushang weiterzugeben. III. Schlussbestimmungen (Inkrafttreten, Laufzeit) Diese Dienstvereinbarung tritt mit dem in Kraft. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, möglichst innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Dienstvereinbarung über die Nutzung von -Adressen abzuschließen. 32

33 Dienstvereinbarung zur Durchführung des nach LPO II vorgesehenen Medienkurses am Staatlichen Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen I. Allgemeiner Teil Art. 1 Geltungsbereich (1) Die vorliegende Dienstvereinbarung regelt die Durchführung eines nach LPO II vorgesehenen Medienkurses. (2) Dienststelle ist das Staatliche Studienseminar für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Die Vereinbarung gilt für die Seminarleitung und für die Studienreferendarinnen und -referendare. Art. 2 Zielsetzung (1) Ziel der Vereinbarung ist, eine personalvertretungsrechtlich abgesicherte Grundlage für die Durchführung des onlinegestützten Medienkurses Medienpädagogik für Studienreferendarinnen und -referendare nach LPO II zu schaffen. (2) Der Medienkurs wird über die projektbezogen betriebene und vom Landesinstitut für Pädagogik und Medien zur Verfügung gestellte Arbeits- und Kommunikationsplattform des Programms für Individuelle Lernbegleitung durchgeführt. (3) Die Vereinbarung stellt Transparenz bzgl. der Durchführung, der zugrunde gelegten Bedingungen, der Maßnahmen zur Protokollierung und Kontrolle sowie der Sicherung der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes bei der Nutzung der ProfIL-Plattform her. Art. 3 Maßnahmen zur Zugriffssicherung und zur Datensicherheit (1) Der zuständige und vom Landesinstitut für Pädagogik und Medien bereit gestellte Server ist über Browser unter der URL erreichbar. (2) Der Zugang zur ProfIL-Plattform ist passwortgeschützt. Zur Übertragung wird das Hypertext Transfer Protocol Secure (https) verwendet. (3) Das zugrunde gelegte Zertifikat wird regelmäßig und automatisiert erneuert. Art. 4 Informationspflicht und Datenschutz (1) Die Dienststelle informiert über Datennutzung und Datenschutz der im Kontext der ProfIL-Plattform erhobenen Daten. (2) Administrativen Zugriff auf die Server der ProfIL-Plattform und die erhobenen Daten haben ausschließlich die Administratoren des Landesinstituts für Pädagogik und Medien. (3) Anmeldedaten und zeiten der Nutzer werden durch das System protokolliert. (4) Eine Erhebung der Daten zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgt nicht. Art. 5 Mitbestimmung der Personalvertretung (1) Der Personalrat kann sich stichprobenartig von der Einhaltung der hier vereinbarten Regelungen überzeugen. Hierzu ist ihm ein umfassendes Informations- und Akteneinsichtsrecht einzuräumen, das auch die Sichtung von elektronischen Logbüchern umfasst. (2) Die vorliegende Vereinbarung ergänzt die bestehenden Dienstvereinbarung zur Nutzung der ProfIL- -Adressen für Studienreferendarinnen und referendare (vgl. Art. 5, Abs. 3). 33

34 II. Art. 6 Durchführung des Medienkurses Zweckbestimmung (1) Der Medienkurs und die in diesem Zusammenhang über die ProfIL-Plattform angebotenen Dienste werden Bezug nehmend auf die LPO II zum Zweck der Ausbildung von saarländischen Lehrkräften und ausschließlich für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. (2) Eine private Nutzung der im Rahmen des Medienkurses von Landesseite zur Verfügung gestellten Dienste ist nicht zulässig. Art. 7 Zuständigkeit für die Einrichtung von Zugängen (1) Die Zugänge zur ProfIL-Plattform und die mit ihr zusammenhängenden Dienste werden im Rahmen des nach LPO II vorgesehenen Medienkurses für die Teilnehmer kostenlos zur Verfügung gestellt. (2) Die Zugänge und Passwörter sind in der Teilnehmerdatenbank des Landesinstituts für Pädagogik und Medien hinterlegt. Die Zugänge zur Plattform werden spätestens sechs Monate nach Beendigung des Referendariats bzw. der dienstlichen Tätigkeit am Studienseminar gelöscht. Der Nutzer eines zur Löschung vorgesehenen Accounts ist per Mail an sein Postfach zweimal vorher zu informieren. Art. 8 Grundsätze der Nutzung der ProfIL-Plattform im Rahmen des Medienkurses (1) Bei der Nutzung der ProfIL-Plattform sind die geltenden rechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf das Urheberrecht und den Datenschutz, zu beachten. Diesbezüglich schult die Dienststelle die Nutzer. (2) Für die Nutzung sind im Allgemeinen die Regelungen der bestehenden Dienstvereinbarung bezüglich der geltenden Kapazitätsgrenzen des zur Verfügung gestellten Speichers zu beachten. (3) Der nach LPO II vorgesehene Medienkurs besteht aus einem Pflicht- und Wahlpflichtbereich mit zwischengeschalteter Videokonferenz. Der Medienkurs erstreckt sich über das erste Ausbildungshalbjahr. In begründeten Fällen (z. B. Krankheit) können Sonderregelungen von Seiten der Seminarleitung getroffen werden. (4) Insgesamt sind 18 Zeitstunden zur Bearbeitung des Medienkurses vorgesehen. Der Medienkurs soll so gehalten sein, dass er innerhalb dieses Zeitrahmens bearbeitet werden kann. Die Seminarleitung überwacht, dass dieser Zeitrahmen auch bei Änderungen am Kurs eingehalten wird (vgl. auch Art 8, Abs. 7). (5) Die Verantwortung für die Bearbeitung der einzelnen Bausteine und Aktivitäten liegt bei den Referendarinnen und Referendaren. Die Seminarleitung trägt Sorge für einen geregelten Ablauf und die Kommunikation mit dem Anbieter des Medienkurses, dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien. (6) Der Medienkurs mündet in einem Unterrichtsversuch zur Integration digitaler Medien im Unterricht. Die von den Referendarinnen und Referendaren im Rahmen des Unterrichtsversuchs selbst erstellten Bildungsmedien und Materialien können nur bei persönlicher Zustimmung als offene Bildungsressourcen unter einer Creative-Commons-Lizenz allen Lehramtsanwärtern im Vorbereitungsdienst zugänglich gemacht. Die Referendarinnen und Referendare werden in diesen Fällen nochmals explizit auf die zugrunde liegenden Lizenz- und Verwertungsrechte hingewiesen. (7) Der Medienkurs wird nach jedem Semester evaluiert und entsprechend der Ergebnisse weiterentwickelt. (8) Standardmäßig wird im Rahmen des Medienkurses die ProfIL- -Adresse als dienstliche genutzt und angesprochen. Entsprechende Regelungen sind in einer eigenen Dienstvereinbarung zur Nutzung der ProfIL- -Adresse festgehalten. 34

35 Art. 10 Datensicherung und Datensicherheit (1) Für Kopien zur eigenen Nutzung der durch die Nutzer verfügbar gemachten Inhalte der ProfIL-Plattform ist der jeweilige Nutzer selbst verantwortlich. Es werden von Seiten des Dienstanbieters abgesehen von den Backup-Verfahren keine Kopien von einzelnen Materialien oder digital eingepflegten Ressourcen erzeugt. Art. 11 Wartungs- und Servicearbeiten (1) Die Server des Landesinstituts für Pädagogik und Medien werden regelmäßig gewartet. Arbeiten an den Servern werden rechtzeitig vorher bekanntgegeben. (2) Die Seminarleitung verpflichtet sich Informationen zu Wartungs- und Servicearbeiten gleichermaßen auch mündlich bzw. durch Aushang weiterzugeben. III. Schlussbestimmungen (Inkrafttreten, Laufzeit) Diese Dienstvereinbarung tritt mit dem in Kraft. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden. 35

36 Anhang B Nutzungsbedingungen Nutzungsbedingungen für das ProfIL-Bildungsportal (Stand: ) Landesinstitut für Pädagogik und Medien (LPM), Saarbrücken Saarländisches Ministerium für Bildung und Kultur Präambel Das ProfIL (Programm für die individuelle Lernbegleitung)-Bildungsportal ist ein Angebot des saarländischen Ministeriums für Bildung und Kultur sowie des Landesinstituts für Pädagogik und Medien (LPM) Saarland. Das ProfIL-Bildungsportal unterstützt die Information, Kommunikation und Zusammenarbeit der am Programm für die individuelle Lernbegleitung teilnehmenden saarländischen Schulen. Es fördert die Erstellung von Open Educational Ressources (OER) im Sinne der Definition der UNESCO durch eine möglichst offene Lizenzierung von über das ProfIL-Bildungsportal zum Abruf bereitgehaltenen Inhalten mittels Creative Commons Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 DE-Lizenz. Das Portal wird in enger Abstimmung mit dem Unabhängigen Datenschutzzentrum des Saarlandes entwickelt und umgesetzt. Rechtsgrundlage für den schulischen und unterrichtlichen Einsatz des Portals ist 1 Abs. 4 und 20 b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (SchOG). Zur Erfüllung dieses Zwecks stellt das ProfIL-Bildungsportal verschiedenartige Dienste für registrierte Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen: 1. ein Authenfizierungsserver zur Anmeldung an den Diensten der Plattform 2. das Content-Managementsystem Wordpress zur Information 3. das Dateimanagementsystem Nextcloud zur Verwaltung, Bearbeitung sowie Teilen von Dateien und Dokumenten 4. das Lernmanagementsystem Moodle zur Unterstützung von Information, Kommunikation und Zusammenarbeit sowie zur Gestaltung von Inhalten 5. eine Software zur Bereitstellung projekteigener, digitaler Basisfunktionen wie und Kalender 6. das Content-Repositorium edu-sharing zur Ablage und Verwaltung von nutzergenerierten Inhalten 7. den Online-Office-Dienst Collabora zur gemeinschaftlichen Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten, Präsentationen und Tabellen. Die einzelnen Dienste können durch zentrale Authentifizierung per Einmalanmeldung ( Single Sign On ) erreicht werden. Die für eine Nutzung notwendigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) werden über einen zentralen Projektserver verwaltet. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Diensten erfolgt verschlüsselt, ohne dass die Anbieter die Gewähr absoluter Vertraulichkeit der Datenübermittlung garantieren können. 1. Nutzungsberechtigung Nutzungsberechtigt sind die Lehrerinnen und Lehrer saarländischer Schulen, die an dem Programm für die individuelle Lernbegleitung (ProfIL) teilnehmen und sich auf dem Projektserver anmelden. Die Anmeldung erfordert die Angabe von Benutzername und Passwort der LPM-Kennung, die der Lehrerin bzw. dem Lehrer zugeteilt wurde. Zur Ermittlung der Nutzungsberechtigung - wie zuvor beschrieben - erfolgt ein Abgleich mit der LPM-Teilnehmerverwaltung. Jeder Nutzer verpflichtet sich, seinen Zugang zum ProfIL-Bildungsportal ausschließlich zu dienstlichen Zwecken und nur persönlich zu verwenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an 36

37 Dritte weitergegeben werden. Sie sind gegen eine unbefugte Kenntnisnahme und Nutzung zu schützen. Offenbart der Nutzer schuldhaft Zugangsdaten gegenüber Dritten, so erlischt die Nutzungsberechtigung für das ProfIL-Bildungsportal. Die Nutzungsberechtigung erlischt auch dann, wenn die von dem Nutzer bei der Anmeldung hinterlegte -Adresse nicht (mehr) valide ist. Für registrierte Lehrerinnen und Lehrer besteht die Option, eine projektbezogene -Adresse auf Antrag einrichten zu lassen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die an diese -Adresse gerichteten Nachrichten regelmäßig zur Kenntnis genommen werden. Die Nutzungsberechtigung erlischt ferner, wenn der Nutzer schuldhaft gegen die Regeln der Nutzungsbedingungen verstößt oder den Weisungen weisungsberechtigter Personen keine Folge leistet. 2. Weisungsberechtigung Die Administratoren des Landesinstituts für Pädagogik und Medien sowie die Verantwortlichen des Ministeriums für Bildung und Kultur sind gegenüber den Nutzern zur Erteilung von Weisungen befugt. 3. Nutzungsordnung 3.1 Verwendung des ProfIL-Bildungsportals Das ProfIL-Bildungsportal und die hierüber zur Verfügung gestellten Dienste dürfen ausschließlich für Bildungszwecke ohne finanzielle bzw. politische Interessen oder Absichten eingesetzt werden. Die Weitergabe von Inhalten, die über das ProfIL-Bildungsportal abgerufen werden können, ist ausschließlich im Rahmen der zu dem Inhalt mitgeteilten Erlaubnisse und Bedingungen (Lizenz) gestattet. Nutzerinnen und Nutzern ist eine Veränderung der Installation und Konfiguration der Dienste sowie der Server-Software und Datenbanken des ProfIL-Bildungsportals untersagt. Alle Nutzerinnen und Nutzer sind berechtigt, über das ProfIL-Bildungsportal bereitgestellte Inhalte Dritter herunterzuladen und im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit bzw. der im Einzelfall besonders gekennzeichneten darüber hinausgehenden Erlaubnisse und Bedingungen (siehe 3.2) zu nutzen oder eigene Inhalte zum Abruf über das ProfIL-Bildungsportal zur Verfügung zu stellen. 3.2 Bereitstellen eigener Inhalte zum Abruf über das ProfIL-Bildungsportal Jedes Mal, wenn die Nutzerin oder der Nutzer einen eigenen Inhalt über das ProfIL-Bildungsportal bereitstellt, versichert er, dass er über die hierzu erforderlichen Erlaubnisse und Befugnisse verfügt. Insbesondere sichert sie oder er zu, dass Schutzrechte Dritter wie Urheber- oder Leistungsschutzrechte, das Recht am eigenen Bild, Patente, Marken- oder Designrechte durch das Bereitstellen des Inhalts nicht verletzt werden. Die Nutzerin bzw. der Nutzer verpflichtet sich, keine Inhalte über das ProfIL-Bildungsportal zur Verfügung zu stellen, durch die Strafgesetze oder die Regeln des Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Datenschutzrechts verletzt werden. Insbesondere ist der Nutzerin bzw. dem Nutzer untersagt, Schadcode (Malware oder Spyware) in die Systeme oder Inhalte des ProfIL-Bildungsportals einzubringen. Dem Nutzer ist bekannt, dass über das ProfIL-Bildungsportal von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte einer Qualitätskontrolle durch die Anbieter des ProfIL-Bildungsportals unterzogen und im Falle der Verletzung von Bestimmungen dieser Vereinbarung gesperrt oder gelöscht werden können. Gleichermaßen können aus Gründen der Qualitätssicherung durch die Anbieter des ProfIL-Portals Änderungen an den bereit gestellten Materialen durchgeführt werden. Der Nutzer wird von einer Sperrung oder Löschung seines Inhalts per (in Textform) in Kenntnis gesetzt. Das Wiederhochladen kann im Falle von Dopplungen mit anderen über 37

38 das ProfIL-Bildungsportal zur Verfügung gestellten Inhalten sowie bei gravierenden Mängeln untersagt oder aber von der Behebung von Mängeln abhängig gemacht werden. Ein Inhalt weist insbesondere dann Mängel auf, wenn die zur Verfügbarmachung über das ProfIL-Bildungsportal nach dieser Vereinbarung erforderlichen oder zu gewährenden Nutzungsrechte nicht vorliegen oder nicht kenntlich gemacht sind Nutzungsrechte an dienstlich erstellten Inhalten Die Nutzerin bzw. der Nutzer ist sich darüber bewusst, dass der Dienstherr das ausschließliche Verwertungsrecht gem. 43 UrhG von Gesetzes wegen erlangt, soweit Inhalte a) im Rahmen der dienstlichen Tätigkeiten unter Weisung des Dienstherren oder seines Vertreters während der Dienstzeit, für die eine Vergütung gewährt wurde, erstellt und b) als eigenständig schutzfähiges Ergebnis menschlichen Schaffens wenigstens mit einem Mindestmaß an Originalität und Eigentümlichkeit ausgestattet einem urheberrechtlichen oder verwandten Schutz zugänglich sind. Der Nutzerin bzw. dem Nutzer ist bekannt, dass sie bzw. er hierdurch an einer eigenständigen anderweitigen Verwertung außerhalb der ihm in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte oder aufgrund expliziter Erlaubnis des Dienstherrn gehindert und es dem Dienstherren möglich ist, solche Inhalte auch unter den Bedingungen der Creative Commons Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 DE-Lizenz (CC BY-SA 3.0 DE) insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen Nutzungsrechte an außerdienstlich erstellten Inhalten Soweit die Nutzerin bzw. der Nutzer über das ProfIL-Bildungsportal von ihr bzw. ihm persönlich und selbstständig, weisungsfrei erstellte Inhalte, die wenigstens ein Mindestmaß an Originalität und Eigentümlichkeit aufweisen und einem urheberrechtlichen oder verwandten Schutz zugänglich sind, außerhalb einer dienstlichen Tätigkeit im Sinne der Ziff erstellt, gewährt die Nutzerin bzw. der Nutzer an diesen Inhalten nicht ausschließliche Nutzungsrechte gemäß der Creative Commons Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingen 3.0 DE-Lizenz (CC BY-SA 3.0 DE) wie sie unter abgerufen werden kann. Sie oder er gestattet ferner, die von ihr bzw. ihm über das ProfIL-Bildungsportal zugänglich gemachten Inhalte mit einem Hinweis auf die vorgenannte Creative Commons-Lizenz entsprechend der dort niedergelegten Lizenzbestimmungen zu versehen, soweit sie oder er diese Kennzeichnung nicht bereits eigenständig angebracht hat. Für diese Inhalte gelten die in der genannten Creative Commons-Lizenz vorgesehenen Haftungsbeschränkungen zu Gunsten der bereitstellenden Nutzerin bzw. des bereitstellenden Nutzers. Die Nutzerin bzw. der Nutzer kann die von ihm unter den Bedingungen der vorgenannten Creative Commons-Lizenz bereitgestellten Inhalte ohne besondere weitere Erlaubnis seines Dienstherrn anderweitig verwerten Einbindung von Drittinhalten in eigene Inhalte Es wird empfohlen, für den Fall der Einbeziehung von Drittinhalten in eigene Inhalte, die über das ProfIL-Bildungsportal zur Verfügung gestellt werden, auf gemeinfreie (z. B. Werke, bei denen die urheberrechtliche Schutzdauer von in der Regel 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers) oder offen lizenzierte (z. B. mittels Creative Commons Public Licenses) Drittinhalte zurückzugreifen. Im Falle der Verwendung von Drittinhalten mit einer allgemeinen (z. B. mittels Creative Commons- oder anderer offener Lizenz) oder expliziten Erlaubnis des Rechteinhabers im Einzelfall (Einzelfalllizenz) ist auf die jeweilige Lizenzgrundlage ausdrücklich hinzuweisen, wie es in den Lizenzbedingungen von dem Lizenzgeber gefordert wird. Bei dem Zitieren fremder urheberrechtlich oder verwandt geschützter Inhalte ist darauf zu achten, dass das Zitat erforderlich (gedankliche Auseinandersetzung mit dem Fremdinhalt ist ohne konkrete Inbezugnahme des Fremdinhalts unverständlich und/oder sinnlos), mit den eigenständig erarbeiteten Teilen des Gesamtinhalts hinreichend verzahnt (Fremd- und Eigeninhalt können nicht jeweils allein ohne den jeweils anderen Teil des Inhalts zur Kenntnis genommen werden) und einer ordnungsgemäßen Quellenangabe (Angabe des 38

39 Urhebers und des Auffindeortes in einer Weise, die dem Nachnutzer problemlos ermöglicht, die in Bezug genommene Quelle ausfindig zu machen und einzusehen) versehen ist. Veränderungen, soweit sie wie etwa bei amtlichen Werken i.s. von 5 UrhG nicht ausgeschlossen sind, sind deutlich zu kennzeichnen. 3.3 Nutzen fremder Inhalte, die über das ProfIL-Bildungsportal zur Verfügung gestellt werden Jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer des ProfIL-Bildungsportals ist berechtigt, die über das ProfIL-Bildungsportal von anderen Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalte in dem Umfang zu nutzen, wie ihr bzw. ihm dies aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen (urheberrechtliche Schranken zugunsten von Unterricht und Wissenschaft) erlaubt wird. Soweit die Nutzung eines über das ProfIL-Bildungsportal von anderen Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalts nicht mittels einer Creative Commons- oder anderen offenen Lizenz erlaubt wird, ist es der Nutzerin bzw. dem Nutzer jedenfalls gestattet, diesen Inhalt unentgeltlich zu Bildungszwecken zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Eine Bearbeitung ist als solche unter eindeutiger Bezeichnung des bearbeiteten Inhalts kenntlich zu machen. 4. Verfügbarkeit von Einzeldiensten Die Anbieter des ProfIL-Bildungsportals behalten sich vor, die angebotenen Dienste zu verändern, zu erweitern oder einzustellen. Veränderungen, Erweiterungen oder Einstellungen von einzelnen Diensten werden durch Mitteilung an die zu dem Nutzerkonto hinterlegte -Adresse (in Textform) mit mindestens drei Wochen Vorlauf (15 Werktage) zur Kenntnis gebracht. Die Anbieter sind bestrebt, einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb des ProfIL-Bildungsportals zu realisieren. Ein Anspruch auf einen 24/7-Service wird jedoch nicht gegeben. Die Anbieter werden etwaig auftretende Störungen im Rahmen ihrer Kapazitäten zu dem frühestmöglichen Zeitpunkt beheben oder beheben lassen. 5. Nutzer- und Nutzungsdaten Mit Ausnahme von -Adresse und Benutzername ist die Angabe von personenbezogenen Daten zur Nutzung des ProfIL-Bildungsportals nicht erforderlich. Gleichwohl fallen in Logdateien personenbezogene Daten an wie auch bei Übermittlungen über das Internet in Server-Log-Files auf die Nutzerin bzw. den Nutzer zurückzuführende Daten wie insbesondere IP-Adresse, Browser, Datenmenge an, die im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden. Eine Weitergabe an Dritte, die nicht durch eine entsprechende Vereinbarung einer Verarbeitung von Daten im Auftrag der Anbieter an diesen gebunden sind, erfolgt nicht. Die Nutzerin bzw. der Nutzer kann jederzeit ohne Angabe von Gründen Auskunft über die zu seiner Person bei den Anbietern gespeicherten Daten verlangen und einer weiteren Nutzung seiner Daten widersprechen. Für den Fall des Widerspruchs muss zwangsläufig der Zugang zum ProfILBildungsportal erlöschen. 6. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. 39

40 Anhang C Datenschutzerklärung Datenschutz auf der ProfIL-Plattform des Landesinstituts für Pädagogik und Medien (LPM) Wir unterstützen den Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer. Von personenbezogenen Daten wird nur nach Maßgabe der nachstehenden Erklärung zum Datenschutz und zur Datensicherheit (Privacy Policy) Gebrauch gemacht. 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch: Verantwortlicher: Landesinstitut für Pädagogik und Medien (im Folgenden: LPM) Beethovenstraße 26 D Saarbrücken, Deutschland lpm@lpm.uni-sb.de Telefon: +49 (0) Fax: +49 (0) Der/die betriebliche Datenschutzbeauftragte des LPM ist unter der o.g. Anschrift, zu Hd. Herrn Hugo Adolph, beziehungsweise unter hadolph@lpm.uni-sb.de erreichbar. Rechtsgrundlage für den schulischen und unterrichtlichen Einsatz des ProfIL-Bildungsportals ist 1 Abs. 4 und 20 b Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (SchOG). Zur Erfüllung dieses Zwecks stellt das ProfIL-Bildungsportal verschiedenartige Dienste für registrierte Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen: 1. ein Authentifizierungsserver zur Anmeldung an den Diensten der Plattform 2. das Content-Managementsystem Wordpress zur Information 3. das Dateimanagementsystem Nextcloud zur Verwaltung, Bearbeitung sowie Teilen von Dateien und Dokumenten 4. das Lernmanagementsystem Moodle zur Unterstützung von Information, Kommunikation und Zusammenarbeit sowie zur Gestaltung von Inhalten 5. eine Software zur Bereitstellung projekteigener, digitaler Basisfunktionen wie und Kalender 6. das Content-Repositorium edu-sharing zur Ablage und Verwaltung von nutzergenerierten Inhalten 7. den Online-Office-Dienst Collabora zur gemeinschaftlichen Erstellung und Bearbeitung von Dokumenten, Präsentationen und Tabellen. 40

41 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung a) In der Teilnehmerdatenbank Bei der Anlage eines Benutzerkontos auf unserer Website werden im Sinne der Datensparsamkeit nur solche Daten erhoben und gespeichert, die für Betrieb und Zwecke der Plattform unabdingbar sind. Dies sind: Benutzername Passwort Nachname Vorname adresse b) Beim Besuch der Website Beim Aufrufen unserer Website werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert: IP-Adresse des anfragenden Rechners, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Name und URL der abgerufenen Datei, Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL), Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.) übertragene Datenmenge verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers. Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website, Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website, Zuordnung der Nutzer zu Kursen und von Kursabschlüssen zu realen Personen Betrieb der Lernplattform Moodle zur Gestaltung von multimedialen, interaktiven Lernprozessen sowie zur Kommunikation, Kooperation und Organisation Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken. Nach dem Login werden folgende Daten gespeichert: Aktivitäten innerhalb der Plattform und in den Kursen Login- und Logout-Zeiten. 41

42 In der Moodle-Lernplattform werden folgende Daten gespeichert: Vorname, Nachname, des Nutzers Anmeldename persönliches Kennwort weitere Daten, die der Nutzer freiwillig in seinem Profil einstellt belegte Kursveranstaltungen Aktivitäten in Kursen Beiträge in Moodle-Aktivitäten (Forum, Glossar, Wiki, Datenbank etc.) bearbeitete Lernaktivitäten mit anderen Nutzern ausgetauschte Nachrichten Protokolldaten über die Aktivität des Nutzers unter Angabe seiner IP-Adresse, durchgeführter Aktivitäten, Inhalt der Nutzereingabe und Zeitpunkt der Aktivität. Automatische Löschung: Nutzerprofile werden nach 365 Tagen Inaktivität einmal pro Jahr in den Sommerferien gelöscht. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO in Verbindung mit 4 Abs.1 Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG). Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung. 3. Weitergabe von Daten Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn: Sie Ihre nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben, für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist. 4. Cookies Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware. In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten. Der Einsatz von Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten. So setzen wir sogenannte Session-Cookies ein, um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Diese werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht. 42

43 Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen. Zum anderen setzen wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5). Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht. Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich. Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können. 5. Analyse-Tools a) Tracking-Tools Die im Folgenden aufgeführten und von uns eingesetzten Tracking-Maßnahmen werden auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO durchgeführt. Mit den zum Einsatz kommenden Tracking-Maßnahmen wollen wir eine bedarfsgerechte Gestaltung und die fortlaufende Optimierung unserer Webseite sicherstellen. Zum anderen setzen wir die Tracking-Maßnahmen ein, um die Nutzung unserer Webseite statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten. Diese Interessen sind als berechtigt im Sinne der vorgenannten Vorschrift anzusehen. Die jeweiligen Datenverarbeitungszwecke und Datenkategorien sind aus den entsprechenden Tracking-Tools zu entnehmen. i) PIWIK Zum Zwecke der bedarfsgerechten Gestaltung und fortlaufenden Optimierung unserer Seiten nutzen wir Piwik, In diesem Zusammenhang werden pseudonymisierte Nutzungsprofile erstellt und Cookies (siehe unter Ziff. 4) verwendet. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website wie Browser-Typ/-Version, verwendetes Betriebssystem, Referrer-URL (die zuvor besuchte Seite), Die ersten beiden Bytes der IP-Adresse des zugreifenden Rechners, Uhrzeit der Serveranfrage werden an einen Server des LPM übertragen und dort gespeichert. Die Informationen werden verwendet, um die Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu Zwecken der bedarfsgerechten Gestaltung dieser Internetseiten zu erbringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung der Browser-Software verhindern; wir weisen jedoch darauf hin, dass in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich genutzt werden können. 43

44 6. Aktive Komponenten Im Angebot der ProfIL-Plattform werden aktive Komponenten wie u. a. Javascript verwendet. Diese Funktion kann durch die Einstellung Ihres Internetbrowsers abgeschaltet werden. Eine vollumfängliche Nutzung aller Dienste des Portals ist nur möglich, wenn aktive Komponenten zugelassen sind. 7. Elektronische Post ( ) Die Kommunikation in ProfIL wird über die Bereitstellung einer projektbezogenen adresse gewährleistet. Zum Schutz vor unerwünschter Werbung setzen wir Filter ein ( SPAM-Filter ). Normale s können deshalb in seltenen Fällen fälschlicherweise automatisch gelöscht werden oder im SPAM-Verzeichnis landen. s, die schädigende Programme ( Viren ) enthalten, werden von uns automatisch gelöscht. 8. Betroffenenrechte Sie haben das Recht: gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben; gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden. 44

45 9. Widerspruchsrecht Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird. Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine an b.anton@profil.saarland 10. Datensicherheit Wir verwenden innerhalb des Website-Besuchs das verbreitete SSL-Verfahren (Secure Socket Layer) in Verbindung mit der jeweils höchsten Verschlüsselungsstufe, die von Ihrem Browser unterstützt wird. In der Regel handelt es sich dabei um eine 256 Bit Verschlüsselung. Falls Ihr Browser keine 256-Bit Verschlüsselung unterstützt, greifen wir stattdessen auf 128-Bit v3 Technologie zurück. Ob eine einzelne Seite unseres Internetauftrittes verschlüsselt übertragen wird, erkennen Sie an der geschlossenen Darstellung des Schüssel- beziehungsweise Schloss-Symbols in der unteren Statusleiste Ihres Browsers. Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. 11. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Oktober Durch die Weiterentwicklung unserer Website und Angebote darüber oder aufgrund geänderter gesetzlicher beziehungsweise behördlicher Vorgaben kann es notwendig werden, diese Datenschutzerklärung zu ändern. Dieser müssen Sie bei schwerwiegenden Änderungen wiederum zustimmen. Rückfragen Bei Rückfragen zu dieser Datenschutzerklärung wenden Sie sich bitte an die im Impressum angegebene verantwortliche Person. Außerdem steht Ihnen der Landesbeauftragte für Datenschutz bei Beschwerden zur Verfügung unter: poststelle@datenschutz.saarland.de Internet: Telefon: Fax:

46 Anhang D Formulare Anbahnung Checkliste Unterrichtsversuch im Rahmen des Medienkurses nach LPO II Stundenziel bzw. Kompetenzerwartung formulieren Didaktisch-methodische Passung herstellen (Welche Klasse? Welches Fach? Welche Voraussetzungen? Etc.) Medien bzw. Werkzeuge auswählen Bildungsmedien bzw. Werkzeuge erstellen Eingesetzte Medien adäquat referenzieren Verlaufsplanung mit konkreten Hinweisen zur Integration von Medien und Werkzeugen erstellen Ggf. offene Fragen im Rahmen der fakultativ angebotenen Mediensprechstunde klären Kolleg*innen oder andere LiV am Einsatzort bzgl. Begleitung des Unterrichtsversuchs und Fremdeinschätzung anfragen Sich vorab gemeinsam über Einschätzungsbögen verständigen Gemeinsam (zusätzliche) Beobachtungskriterien vereinbaren Unterrichtsversuch durchführen Rückmeldegespräch mit Hospitant*innen vereinbaren und durchführen (idealerweise in zeitlicher Nähe) Schüler-Feedback einholen Materialien zum Unterrichtsversuch hochladen Landesinstitut für Pädagogik und Medien

47 Selbsteinschätzungsbogen Unterrichtsversuch im Rahmen des Medienkurses nach LPO II (Stand: ) I. Allgemeine Aspekte Fach Klassenstufe Schwerpunktkompetenz(en) 1 Gesamtbeurteilung trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu Der Unterrichtsversuch war insgesamt gelungen. Der Medieneinsatz war insgesamt gelungen. Kurze Begründung für die Selbsteinschätzung anhand eigener Beobachtung: 1 Vgl. KMK-Strategiepapier Bildung in der digitalen Welt Landesinstitut für Pädagogik und Medien

48 II. Aspekte der Medienintegration a) Medienpädagogik und Mediendidaktik Der Medieneinsatz hatte folgende(n) Schwerpunkt(e): im Bereich von Anwendungen und Methoden (z. B. Software, Kollaboration, mobiles Lernen, Einsatz von Augmented Reality). im Bereich von Gerätetechnik und Technologie (z. B. technologisches Hintergrundwissen, informatische Bildungsinhalte, Web- und Informationstechnologie). im Bereich von Gesellschaft und Kultur (z. B. medienethische Aspekte, Thematisierung gesellschaftlicher Transformationsprozesse). Die digitalen Medien habe ich im Unterricht verwendet als direkter technischer Ersatz für analoge Medien. als Erweiterung der didaktisch-methodischen Möglichkeiten von analogen Medien mit funktionaler Verbesserung. mit einer Veränderung und Neugestaltung von Aufgabenstellungen. zur Ermöglichung von gänzlich neuartigen Aufgabenstellungen. Pädagogik trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu keine Angabe Ich habe das Medienkonzept der Schule bei meinem Unterrichtsversuch berücksichtigt. Ich habe die Vorgaben des Fachs (u. a. Wissenschaftlichkeit, Lehrplanbezug) bei der Medienintegration berücksichtigt. Ich habe Medien und Werkzeuge zur Aktivierung der Schüler*innen eingesetzt. Ich habe Medien und Werkzeuge zur Veranschaulichung eingesetzt. Ich habe Medien und Werkzeuge zur Individualisierung eingesetzt. Ich habe Medien und Werkzeuge eingesetzt, um Schülerfeedback zu meinem Handeln als Lehrkraft einzuholen. Ich habe Medien und Werkzeuge genutzt, um die Schüler*innen anzuleiten, über ihren Lernprozess nachzudenken. Ich habe Medien und Werkzeuge genutzt, um gemeinsam mit den Schüler*innen über ihren Lernprozess nachzudenken. Landesinstitut für Pädagogik und Medien

49 b) Standortfaktoren und entwicklungsbezogene Aspekte (u. a. medienbezogene Schulentwicklung) Organisation trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu keine Angabe Ich habe mich im Vorfeld des Unterrichsversuchs mit den technischen Voraussetzungen und den digitalen Möglichkeiten an meiner Schule auseinandergesetzt. Ich habe schuleigene digitale Medien und Werkzeuge genutzt (z. B. Geräte, Software, Plattformen). Ich habe über das Angebot der Schule hinaus in Rücksprache mit der Schulleitung Medien und Werkzeuge genutzt (z. B. Apps, Web 2.0-Dienste). Ich habe mich genau über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung der eingesetzten Medien und Werkzeuge informiert (u. a. Datensicherheit und Datenschutzerklärung, Nutzungsvereinbarungen). Ich habe eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Nutzung von Sprach- und Bildaufnahmen der Schüler*innen eingeholt. Medientechnik trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu nicht relevant Ich habe mich mit den eingesetzten Medien und Werkzeugen vertraut gemacht. Den Schüler*innen wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, die notwendigen Bedienkompetenzen der eingesetzten Medien und Werkzeuge zu erwerben. Ich habe die Mediennutzungsgewohnheiten der Schüler*innen berücksichtigt. Die Eltern wurden über den Unterrichtsversuch informiert. Ich habe meine Arbeitsmaterialien unter einer freien Lizenz zur Verfügung gestellt (CC BY-SA 3.0). c) Persönliche Weiterbildung und Weiterqualifizierung Angebote des Wahlpfichtbereichs trifft zu trifft nicht zu Anzahl Ich habe über die Anforderungen hinaus Wahlpflichtbereiche bearbeitet (auch ohne Unterrichtsversuch). Landesinstitut für Pädagogik und Medien

50 Fremdeinschätzungsbogen Unterrichtsversuch im Rahmen des Medienkurses nach LPO II (Stand: ) I. Allgemeine Aspekte Fach Klassenstufe Schwerpunktkompetenz(en) 1 Gesamtbeurteilung trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu Der Unterrichtsversuch war insgesamt gelungen. Der Medieneinsatz war insgesamt gelungen. Kurze Begründung für die Einschätzung anhand eigener Beobachtung und/oder vorab vereinbarter Beobachtungsschwerpunkte: a) Medienpädagogik und Mediendidaktik Der Medieneinsatz hatte folgende(n) Schwerpunkt(e): im Bereich von Anwendungen und Methoden (z. B. Software, Kollaboration, mobiles Lernen, Einsatz von Augmented Reality). im Bereich von Gerätetechnik und Technologie (z. B. technologisches Hintergrundwissen, informatische Bildungsinhalte, Web- und Informationstechnologie). im Bereich von Gesellschaft und Kultur (z. B. medienethische Aspekte, Thematisierung gesellschaftlicher Transformationsprozesse). 1 Vgl. KMK-Strategiepapier Bildung in der digitalen Welt Landesinstitut für Pädagogik und Medien

51 Die digitalen Medien wurden im Unterricht verwendet als direkter technischer Ersatz für analoge Medien. als Erweiterung der didaktisch-methodischen Möglichkeiten von analogen Medien mit funktionaler Verbesserung. mit einer Veränderung und Neugestaltung von Aufgabenstellungen. zur Ermöglichung von gänzlich neuartigen Aufgabenstellungen. Pädagogik trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu keine Angabe Die Vorgaben des Fachs (u. a. Wissenschaftlichkeit, Lehrplanbezug) wurden bei der Integration von Medien und Werkzeugen berücksichtigt. Medien und Werkzeuge wurden zur Aktivierung der Schüler*innen eingesetzt. Medien und Werkzeuge wurden zur Veranschaulichung eingesetzt. Medien und Werkzeuge wurden zur Individualisierung eingesetzt. Medien und Werkzeuge wurden eingesetzt, um Schülerfeedback zum Lehrerhandeln einzuholen. Medien und Werkzeuge wurden genutzt, um die Schüler*innen anzuleiten, über ihren Lernprozess nachzudenken. Medien und Werkzeuge wurden genutzt, um gemeinsam mit den Schüler*innen über ihren Lernprozess nachzudenken. b) Standortfaktoren und entwicklungsbezogene Aspekte (u. a. medienbezogene Schulentwicklung) Medientechnik trifft zu trifft eher zu trifft eher nicht zu trifft nicht zu nicht relevant Die eingesetzten Medien und Werkzeuge wurden sicher eingesetzt. Den Schüler*innen wurde ausreichend Gelegenheit gegeben, die notwendigen Bedienkompetenzen der eingesetzten Medien und Werkzeuge zu erwerben. Die Mediennutzungsgewohnheiten der Schüler*innen wurden berücksichtigt. Die eingesetzten Bildungsmedien sind unter einer freien Lizenz (CC BY-SA 3.0) lizenziert. Landesinstitut für Pädagogik und Medien

52 Anhang E Literaturverzeichnis Amtliche Dokumente und Veröffentlichungen (Auswahl) Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (1987): Gesamtkonzept für die informationstechnische Bildung. Bonn (= Materialien zur Bildungsplanung 16) (1995): Medienerziehung in der Schule. Bonn (= Materialien zur Bildungsplanung und Forschungsförderung 44). Ministerium für Bildung und Kultur (2013): Ausbildungsrichtlinien für die zweite Phase der Lehrerbildung im Saarland. Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen). (2017): Landeskonzept Medienbildung in saarländischen Schulen. Saarbrücken. dokumente/thema_bildung/landeskonzept_medienbildung.pdf Regierung des Saarlandes (2017): Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LPO II - Gymnasien und Gemeinschaftsschulen). Vom 22. Januar 2013 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 12. September 2017 (Amtsbl. I S. 754), LPOIIGym_GemV_SL.html Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusministerkonferenz der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (1995): Erklärung der Kultusministerkonferenz zur Medienpädagogik in der Schule. Bonn. de/nis/kmk_ref.htm (1998): Zur Rolle der Medienpädagogik insbesondere der Neuen Medien und der Telekommunikation in der Lehrerbildung. Bonn. (2004): Standards für die Lehrerbildung: Bildungswissenschaften. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Bonn. (2012): Medienbildung in der Schule. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Bonn. (2017): Strategie der Kultusministerkonferenz. Bildung in der digitalen Welt. Bonn. fileadmin/dateien/pdf/presseundaktuelles/2017/strategie_neu_2017_datum_1.pdf 52

53 Europäische Kommission Redecker, Christine/Punie, Yves. (2017): European Framework for the Digital Competence of Educators. Luxemburg. Weiterführende Hinweise (Auswahl) Arnold, P./Killian, L./Thillosen, A./Zimmer, G. (2018): Handbuch E-Learning. Bielefeld Ballstaedt, S.-P. (1997): Wissensvermittlung. Weinheim Brinda, T. (2017): Medienbildung und/oder informatische Bildung? In: Die Deutsche Schule 109, S Döbeli Honegger, B. (2017): Mehr als 0 und 1. 2., durchgesehene Auflage. Bern Hartmann, W./Hundertpfund, A. (2015): Digitale Kompetenz: Was die Schule dazu beitragen kann. Bern Heesen, J. (Hrsg.) (2016): Handbuch Medien- und Informationsethik. Stuttgart Heinen, R./Kerres, M. (2015): Individuelle Förderung mit digitalen Medien. Gütersloh: Bertelsmann. ifoerderung_digitale_medien_2015.pdf Hoffmann, B. (2003): Medienpädagogik. Paderborn u. a. Jörissen, B./Marotzki, W. (2009): Medienbildung Eine Einführung. Bad Heilbrunn Kron, F. W./Sofos, A. (2003): Mediendidaktik. München u. Basel Meinel, C./Harald, S. (2009): Digitale Kommunikation. Berlin u. Heidelberg Niegemann, H. H./Hessel, S./Hochscheid-Mauel, D./Alsanki, K./Deimann, M./Kreuzberger, G. (2004): Kompendium E-Learning. Berlin u. Heidelberg Petko, D. (2014): Einführung in die Mediendidaktik. Weinheim u. Basel Pirner, M. L./Pfeiffer, W./Uphues, R. (Hrsg.) (2013): Medienbildung in schulischen Kontexten. München Reinmann, G. (2005): Blended Learning in der Lehrerbildung. Lengerich u. a. Salmon, G. (2004): E-tivities. Zürich Sander, U./von Gross, F./Hugger, K.-U. (Hrsg.) (2008): Handbuch Medienpädagogik. Wiesbaden Zumbach, J. (2010): Lernen mit neuen Medien. Stuttgart Zylka, J. (2018): Digitale Schulentwicklung. Weinheim; Basel 53