Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben Stand Gebührenordnung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben Stand Gebührenordnung"

Transkript

1 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 1 Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben Stand zuletzt geändert mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom gemäß 113 Abs. 4 und 106 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und zur Förderung von Kleinunternehmen vom 24. Dezember 2003 (BGBI. I S. 2933) und Drittes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften vom 24. Dezember 2003 (BGBI. I S. 2934). Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben hat in ihrer Sitzung vom nachstehende Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis beschlossen, geändert durch Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben vom , , , und Gebührenordnung 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Abs.1 Für Amtshandlungen und für die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten werden Gebühren nach Maßgabe des zugehörigen Gebührenverzeichnisses in seiner jeweils gültigen Fassung erhoben. Für Gebührentatbestände, die vom Gebührenverzeichnis nicht unmittelbar erfasst sind, jedoch vergleichbare Tatbestände beinhalten, gelten diese entsprechend. Abs. 2 Anfallende Aufwendungen, die bei der Inanspruchnahme der Handwerkskammer entstehen, sind mit der Gebühr abgegolten. Übersteigen sie im Einzelfall das übliche Maß, kann die Gebühr entsprechend erhöht werden. Eine Pauschalierung der Aufwendungen ist zulässig, wenn der Aufwendungsbetrag zum Zeitpunkt der Festsetzung der Gebühr oder der Vorauszahlung ermittelt werden kann. Abs.3 Im Einzelfall sowie bei Prüfungen und Lehrgängen kann die Vornahme von Amtshandlungen oder die Inanspruchnahme besonderer Einrichtungen oder Tätigkeiten der Kammer von einer Vorauszahlung der Gebühren abhängig gemacht werden. Abs. 4 Auslagen im Sinne des Art. 10 BayKostG können verlangt werden, wenn Gebührenfreiheit besteht oder von der Gebührenerhebung abgesehen wird.

2 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 2 2 Schuldner Abs. 1 Zur Zahlung der Gebühren und zur Erstattung der Auslagen ist vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung verpflichtet, a) wer die Amtshandlung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird, b) wer besondere Einrichtungen oder Tätigkeiten in Anspruch nimmt oder sich dazu angemeldet hat c) wer die Verpflichtung zur Zahlung gegenüber der Kammer durch schriftliche Erklärung übernommen hat oder kraft Gesetzes für die Verpflichtung eines anderen haftet. Abs. 2 Für Tätigkeiten, die mit der Ausbildung von Lehrlingen in Zusammenhang stehen, ist Schuldner, vorbehaltlich anderweitiger Regelungen, der Ausbildende, im übrigen der Lehrling (Auszubildender). Abs. 3 Mehrere Gebührenschuldner desselben Gebührentatbestandes haften als Gesamtschuldner. 3 Fälligkeit, Verjährung Abs.1 Die Gebührenschuld entsteht a) bei Vornahme einer Amtshandlung mit deren Bekanntgabe, wenn nicht ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, b) bei Inanspruchnahme einer Einrichtung nach den für diese Einrichtung erlassenen Bedingungen, c) bei Kursen und Prüfungsmaßnahmen vorbehaltlich anderweitiger Regelungen mit der Anmeldung. Abs.2 Das Erlöschen des Gebührenanspruchs richtet sich nach Art. 71 des Gesetzes zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Gesetze (AGBGB). 4 Bemessung der Gebühren Abs. 1 Soweit das Gebührenverzeichnis für Handlungen Rahmengebühren vorsieht, ist die im Einzelfall festzusetzende Gebühr entsprechend dem Verwaltungsaufwand und/oder der Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten zu bemessen. Abs.2 Wird ein Antrag zurückgenommen oder erledigt er sich auf andere Weise, kann die Gebühr erlassen oder je nach Fortgang der Sachbehandlung ermäßigt werden.

3 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 3 5 Stundung, Herabsetzung, Erlass und Niederschlagung Abs. 1 Gebühren können gestundet, herabgesetzt oder erlassen werden, wenn die Zahlung nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte bedeuten würde. Abs. 2 Gebühren können niedergeschlagen werden, wenn ihre Beitreibung keinen Erfolg verspricht oder wenn Aufwand und Kosten der Beitreibung nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Gebührenschuld stehen. Abs.3 Gebühren können ganz oder teilweise zurückerstattet werden, wenn dies im Gebührenverzeichnis geregelt ist. 6 Mahnung und Beitreibung Abs. 1 Die Gebühr wird bei nicht fristgerechter Bezahlung angemahnt. Für Mahnungen werden Mahngebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses berechnet. Abs. 2 Wird die Gebühr trotz Mahnung nicht bezahlt, so wird sie zwangsweise beigetrieben. Die Kosten der Beitreibung hat der Gebührenschuldner zu tragen. Abs. 3 Auf die Beitreibung von Kleinbeträgen bis Euro 60,00 kann verzichtet werden. 7 Rechtsbehelf Abs. 1 Gegen die Festsetzung der Gebühr ist der Verwaltungsrechtsweg zulässig. Abs. 2 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs hat für die Zahlung der Gebühr keine aufschiebende Wirkung; insbesondere wird hierdurch die festgesetzte Zahlungsfrist nicht unterbrochen. 8 Entsprechende Anwendung Diese Gebührenordnung findet auf die Erstattung von Aufwendungen und Auslagen sowie auf die Erhebung von Gebühren nach anderen Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit dort nichts anderes bestimmt ist. 9 Inkrafttreten Diese Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis wurde durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie am Nr. H/1-4400a/251/5 - genehmigt. Sie tritt nach der Veröffentlichung in der Deutschen Handwerkszeitung am in Kraft. Die bisherige Gebührenordnung sowie das Gebührenverzeichnis tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft.

4 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 4 Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben zum A. Verwaltungsgebühren Euro A I Handwerksrolle, Verzeichnis zulasssungsfreier Handwerke und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe, Gewerbeanzeigen 1. Ersteintragung mit Ausstellung Handwerkskarte/Gewerbekarte 1.1 Für natürliche Personen 61, Für juristische Personen oder Personengesellschaften 100,00 2. Änderung der Eintragung mit Ausstellung einer neuen Handwerkskarte/Gewerbekarte ausgenommen Namens- und / oder Adressänderungen 40,00 3. Erlass eines sonstigen Verwaltungsaktes 30,00 bis 127,00 4. Nachweis der Kenntnisse und Fertigkeiten für 7a/ 7 b / 8 Handwerksordnung (HWO) 4.1 Fachgespräch/Eignungstest 110,00 bis 2000, Übersteigen die durch den Gebührenschuldner veranlassten Aufwendungen die Mindestgebühr, werden diese in Rechnung gestellt. 4.3 Tritt der Teilnehmer vor Beginn des Fachgespräches/ Eignungstestes zurück, so können von der Gebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten bis zu 20% einbehalten werden. 5. Verwaltungshandeln im Rahmen von nach 124 b HWO übertragenen Zuständigkeiten 25,00 bis 600,00 6. Verwaltungshandeln im Zusammenhang mit Gewerbeanzeigen 15,00 bis 50,00

5 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 5 A II Berufliche Bildung (Verwaltungsgebühren) 1. Eintragung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen. Diese Gebühr umfasst auch die Ausbildungsberatung. 2. Verkürzung/Verlängerung der vertraglich vereinbarten Ausbildungs- /Umschulungszeit 3. Ausstellung eines Berufsbildungspasses (EURO-Pass oder Ähnliches) 4. Gleichstellung mit der Fortbildung zum Restaurator und mit ähnlichen Fortbildungsprüfungsabschlüssen 25,00 23,00 15,00 204,00 Die Kosten evtl. Objektbesichtigung sind zusätzlich zu erstatten. 5. Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse 5.1 Fachgespräch 61, Bescheinigung über die Befreiung vom Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse 6. Gebühr je Ausbildungsstätte für die Feststellung der Ausbildungsberechtigung einer nicht in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke eingetragenen Ausbildungsstätte 35,00 200,00 7. Bescheid über den Antrag auf Anerkennung von Berufsqualifikationen 7.1 Bescheid über den Antrag auf Anerkennung von Prüfungen oder Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern nach dem Bundesvertriebenengesetz 50, Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Ausbildungsnachweise nach 40a HwO in Verbindung mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz- BQFG) Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Ausbildungsnachweise nach 50b HwO in Verbindung mit dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz- BQFG) Für sonstige geeignete Verfahren, Eignungsprüfungen und Kompetenzfeststellungen nach dem Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG) sowie der Handwerksordnung (HWO) gelten die Vorschriften nach Buchstabe A Ziffer I.4 entsprechend Für Anpassungslehrgänge bzw. Nachqualifizierungen gelten die Vorschriften nach Buchstabe C entsprechend 100,00 bis 600,00 100,00 bis 600,00 8. Bestätigung des Qualifizierungsbildes im Rahmen der Berufsausbildungsvorbereitung 8.1 Bestätigung, der vom ZWH bzw. BIBB vorgegebenen oder von anderen zuständigen Stellen genehmigten Konzepten 50, Bestätigung von erstmalig vorgelegten Konzepten 100,00 bis 300,00 9. Verwaltungshandeln im Rahmen von nach 124 b HWO übertragenen Zuständigkeiten 25,00 bis 600,00

6 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 6 A III Prüfungen (Verwaltungsgebühren) 1. Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung außerhalb der Regelzulassung oder vorzeitige Zulassung 25,00 2. Meisterprüfung (Verwaltungsgebühren) 2.1 Zulassung außerhalb der Regelzulassung 30, Ausfertigung einer Zweitschrift des Zeugnisses (Meisterprüfungsbestätigung) 2.3 Meisterbrief in künstlerischer Form (Großer Meisterbrief) 20,00 40, Meisterausweis 15, Freigabegenehmigung bzw. Überweisung an einen Meisterprüfungsausschuss einer anderen Kammer 30,00 3. Fortbildungsprüfungen (Verwaltungsgebühren) 3.1 Schmuckbrief für Fortbildungsprüfungen 35, Befreiung/Übernahme von Prüfungsteilen 30,00 A IV Sachverständige Bestellung und Wiederbestellung von Sachverständigen; Aushändigung eines Sachverständigenstempels 50,00 bis 200,00 A V Sonstige Gebühren 1. Fotokopien je angefangene Seite 0,10 bis 0,50 2. Abschriften und Bescheinigungen im Einzelfall soweit keine gesonderte Gebühr festgesetzt ist 15,00 bis 100,00 3. Festsetzung eines Ordnungsgeldes 25,00 bis 50, Entscheidung im Rechtsmittelverfahren 75,00 bis 150,00 5. Mahngebühr pro Mahnung (ab 2. Mahnung) für Beitrags- und Gebührenschuld 6. Anschriftenübermittlung pro Adresse Mindestgebühr 5,00 0,05 bis 0,20 5,00 7. Ausstellung einer Ehrenurkunde für Arbeitsjubilare 30,00 bis 51,00 8. Ausstellung einer Ehrenurkunde mit Medaille für Arbeitsjubilare 51,00 bis 76,00 9. Gebühr für die Nutzung von Einrichtungen der Handwerkskammer einschließlich Zubehör Die Gebühr wird im Einzelfall festgesetzt.

7 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 7 B. Prüfungsgebühren Euro B I Allgemeines Gebühr im Falle der Ablehnung der Zulassung oder der Rücknahme des Zulassungsantrages 25,00 Soweit Prüfungen in Teilen abgelegt werden, ist die Prüfungsgebühr dem Anteil entsprechend festzulegen. In den Prüfungsgebühren sind die anfallenden Materialkosten und Sachaufwendungen für Zwischen-, Gesellen- und Meisterprüfungen nicht enthalten. Unberührt von den Prüfungsgebühren bleibt somit die Erhebung von anfallenden Material- bzw. Werkstoffkosten, Werkzeugen- und Maschinenkosten, deren Entstehen dem Grunde und der Höhe nach gesondert nachzuweisen ist. Mehrkosten, die durch die Abnahme einer vom Prüfling beantragten Einzelprüfung entstehen, sind vom Prüfling zu erstatten. Über die voraussichtliche Höhe der Mehrkosten ist der Prüfling rechtzeitig zu unterrichten. B II Zwischenprüfungsgebühren Die Gebühren für die Abnahme von Zwischenprüfungen betragen für die Ausbildungsberufe bzw. Handwerke der Gruppen nach Anlage A der Handwerksordnung 1. der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege, sowie der chemischen und mit Ausnahme des Friseurhandwerks, Bürokaufmann 71,00 2. Holzgewerbe, Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe 92,00 3. der Glas-, Papier-, keramischen und sonstigen Gewerbe, Nahrungsmittelgewerbe, Friseurhandwerk, FachverkäuferInnen im Nahrungsmittelgewerbe 102,00 4. Metallgewerbe 127,00 5. Bau- und Ausbaugewerbe 215,00 6. Im Einzelfall kann bei den Ziffern 1 bis 4 ein höherer Satz von insgesamt bis zu EURO 150,00 durch den Prüfungsträger festgesetzt werden. Die Festsetzung einer höheren Gebühr als die Mindestgebühr ist davon abhängig, dass der Prüfungsträger zuvor eine Kalkulation nach Maßgabe des von der Handwerkskammer hierfür vorgesehenen Vordruckes eingereicht hat und diesen von der Handwerkskammer mit einem Bestätigungsvermerk versehen zurückerhalten hat.

8 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 8 B III 1. Gebühr für die Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfung Die Gebühren für die Abnahme von Abschlussprüfungen, Gesellenprüfungen und Umschulungsprüfungen betragen für die Ausbildungsberufe bzw. Handwerke der Gruppen nach Anlage A der Handwerksordnung 1.1 der Gewerbe für Gesundheits- und Körperpflege, sowie der chemischen und Reinigungsgewerbe mit Ausnahme des Friseurhandwerks. 1.2 Nahrungsmittelgewerbe, FachverkäuferInnen im Nahrungsmittelhandwerk, Bürokaufmann 1.3 Metallgewerbe, Holzgewerbe, der Glas-, Papier-, Keramischen und sonstigen Gewerbe; Friseurhandwerk 102,00 140,00 178, der Bekleidungs-, Textil- und Ledergewerbe 230, Bau- und Ausbaugewerbe 255, Im Einzelfall kann ein höherer Satz von insgesamt bis zu EURO 300,00 durch den Prüfungsträger festgesetzt werden. Die Festsetzung einer höheren Gebühr als die Mindestgebühr ist davon abhängig, dass der Prüfungsträger zuvor eine Kalkulation nach Maßgabe des von der Handwerkskammer hierfür vorgesehenen Vordruckes eingereicht hat und diesen von der Handwerkskammer mit einem Bestätigungsvermerk versehen zurückerhalten hat. 2. Nach Erprobungsverordnung (gestreckte Abschlussprüfung) 2.1 Teil I 130, Teil II 180, Im Einzelfall kann ein höherer Satz festgesetzt werden. Die Festsetzung einer höheren Gebühr als die Mindestgebühr ist davon abhängig, dass der Prüfungsträger zuvor eine Kalkulation nach Maßgabe des von der Handwerkskammer hierfür vorgesehenen Vordruckes eingereicht hat und diesen von der Handwerkskammer mit einem Bestätigungsvermerk zurückerhalten hat. Teil I bis zu 220,00 Teil II bis zu 380,00 3. Gebühr bei Wiederholung der Prüfung 3.1 Prüfungsbewerber, die die Prüfung nicht bestanden haben und beide Prüfungsteile wiederholen, haben die gesamte Gebühr zu entrichten. 3.2 Prüfungsbewerber, die nur einen Prüfungsteil wiederholen, haben die Hälfte der Prüfungsgebühr und die vollen Sach- und Werkstattkosten zu entrichten. 4. Gebühr bei Rücktritt 4.1 Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 20 % einbehalten. 4.2 Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

9 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 9 B IV Meisterprüfungsgebühren für zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke 1. Meisterprüfungsgebühr 1.1. Teil I (Meisterprüfungsarbeit und Arbeitsprobe) 240, Teil II (Fachtheoretische Kenntnisse) 200, Teil III (Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse) 155, Teil IV (Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse) 155,00 Führt die Ablegung eines dieser Teile zum Abschluss der Gesamtmeisterprüfung, erhöht sich die jeweilige Gebühr um Euro 40,00 für die Ausfertigung des Meisterbriefes in künstlerischer Form, der bei Nichtbestehen bzw. schriftlichem Verzicht zurückerstattet wird. 2. Bei Meisterprüfungen, für die von der Handwerkskammer zusätzliche Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten geleistet werden, sind diese neben den Prüfungsgebühren zu entrichten Kosten, die durch die Abhaltung einer vom Prüfling beantragten Einzelprüfung oder durch die Abnahme der Meisterprüfungsarbeit/Projektarbeit und/oder der Arbeitsproben/Situationsaufgaben außerhalb des Prüfungstermins oder Prüfungsortes entstehen, sind vom Prüfling der Handwerkskammer zu erstatten. 3.2 Der Prüfling muss für anfallende Kosten (z.b. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) aufkommen, wenn ihm eine Werkstätte zur Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit/Projektarbeit zur Verfügung gestellt wird. 3.3 Über die voraussichtliche Höhe der Kosten, ist der Prüfling rechtzeitig zu unterrichten. 4. Wiederholung der Meisterprüfung Die jeweilige Gebühr richtet sich nach der Höhe der Meisterprüfungsgebühr 5. Gebühr bei Rücktritt 5.1 Tritt der Prüfling vor Beginn der Prüfung zurück, so werden von der Prüfungsgebühr für angefallene Verwaltungsarbeiten 10 % einbehalten. 5.2 Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

10 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 10 B V Fortbildungsprüfungsgebühren 1. Fortbildungsprüfungen nach der Handwerksordnung und dem Berufsbildungsgesetz, soweit keine gesonderte Gebühr festgesetzt ist 210,00 2. Prüfung Betriebswirt (HWK) 250,00 3. Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung 155,00 4. Gebühr für die Abnahme der Fortbildungsprüfung für Verkaufleiter/innen im Nahrungsmittelhandwerk 420,00 5. Prüfungsgebühr für Schönheitspfleger- bzw. Kosmetiker/innen 250,00 6. Prüfungsgebühr für geprüften Baumaschinenführer 250,00 7. Prüfung Restaurator im Handwerk (gilt für alle Sparten) 255,00 8. Geprüfter Kraftfahrzeug-Sevicetechniker/ geprüfte Servicetechnikerin 9. Technischer Fachwirt(HWK)/ Technische Fachwirtin (HWK) 280,00 155, Prüfung zum Energieberater 230, Geprüfter Polier (Fachrichtung Bau) 357, Kaufmännischer Fachwirt (HWK)/ Kaufmännische Fachwirtin (HWK) 12.1 Teil I (Betriebswirtschaft) 125, Teil II (Recht) 125, Teil III (Personalwesen) 125, Teil IV (Berufs- und Arbeitspädagogik) 155, Im übrigen gelten die Vorschriften über Wiederholungsprüfung, Mehrkosten und Rücktritt der Meisterprüfung nach B IV Ziffer 2-5 entsprechend.

11 HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 11 C. Gebühren für Kurse und Lehrgänge 1. Für Fachlehrgänge, Vorbereitungslehrgänge, Seminare und Kurse zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung wird die Teilnehmergebühr unter Berücksichtigung der Kosten festgesetzt. 2. Bei überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen kann die Gebühr auch verlangt werden, wenn der Auszubildende ohne vorherige Zustimmung des Maßnahmeträgers nicht an der überbetrieblichen Maßnahme teilgenommen hat. 3. Bei den übrigen Lehrgängen gilt, soweit keine besonderen Teilnahmebedingungen vorliegen: Von angemeldeten Teilnehmern, die bis spätestens sieben Kalendertage vor Beginn der Maßnahme zurücktreten (maßgebend ist der Eingang der Rücktrittsmeldung bei der Kammer), kann anstelle der Lehrgangsgebühr eine Pauschale in Höhe bis 50 % dieser Gebühr, mindestens jedoch der Betrag von Euro 20,00 erhoben werden. Der Rücktritt ist der Kammer gegenüber schriftlich zu erklären. Von Teilnehmern, die sich zu einem späteren Zeitpunkt abmelden, nicht zu der Maßnahme erscheinen oder an dieser nicht vollständig teilnehmen, kann die volle Lehrgangsgebühr erhoben werden. D. Gebühren für die Benutzung von Einrichtungen der Kammer Werden Einrichtungen der Kammer, wie Lehrsäle, Werkstätten usw. durch Dritte genutzt, so kann dafür eine angemessene Gebühr berechnet werden.

Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben Stand Gebührenordnung

Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben Stand Gebührenordnung HANDWERKSKAMMER FÜR SCHWABEN Seite: 1 Gebührenordnung mit Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer für Schwaben Stand 10.04.2018 zuletzt geändert mit Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft,

Mehr

A. Verwaltungsgebühren Gebühren

A. Verwaltungsgebühren Gebühren Gültigkeit ab 16. September 2016 Seite 1 von 6 A. Verwaltungsgebühren A I Handwerksrolle, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe 1. Ersteintragung mit Ausstellung Handwerkskarte/Gewerbekarte

Mehr

Gebührenordnung der HANDWERKSKAMMER OSTTHÜRINGEN

Gebührenordnung der HANDWERKSKAMMER OSTTHÜRINGEN 1 Gebührenordnung der HANDWERKSKAMMER FÜR OSTTHÜRINGEN Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen hat in ihrer Sitzung am 17.12.1990 die Gebührenordnung der Handwerkskammer für Ostthüringen

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG DER HANDWERKSKAMMER ULM. einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Ergänzungen. Stand: 15.

GEBÜHRENORDNUNG DER HANDWERKSKAMMER ULM. einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Ergänzungen. Stand: 15. GEBÜHRENORDNUNG DER HANDWERKSKAMMER ULM (VOM 03. JULI 1975) einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Ergänzungen Stand: 15. Dezember 2006 Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von Gebühren

Mehr

Gebührentarif zur Gebührenordnung

Gebührentarif zur Gebührenordnung Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand

Mehr

Gebührentarif zur Gebührenordnung

Gebührentarif zur Gebührenordnung 1 Gebührentarif zur Gebührenordnung Beschlossen von der Vollversammlung der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld am 30.11.1993, genehmigt durch Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand

Mehr

Gebührentarif der Handwerkskammer Dortmund

Gebührentarif der Handwerkskammer Dortmund Gebührentarif der Handwerkskammer Dortmund Bereinigte Druckversion des Gebührentarifs zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Dortmund vom 3. November 1994. Änderungen wurden durch die Vollversammlung

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF. (Stand: Dezember 2016)

G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF. (Stand: Dezember 2016) G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND- GRAFSCHAFT BENTHEIM MIT GEBÜHRENTARIF (Stand: Dezember 2016) Gebührenordnung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Mehr

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rheinhessen. Gebühren für Handwerksrolle/Servicecenter

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rheinhessen. Gebühren für Handwerksrolle/Servicecenter Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Rheinhessen Gebühren für Handwerksrolle/Servicecenter 1 Gebühr für Eintragung in die Handwerksrolle, für Eintragung in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen

Mehr

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden

Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Wiesbaden Stand: 1. Januar 2017 1 2 3 I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen

Mehr

Handwerkskammer Aachen. Gebührenordnung

Handwerkskammer Aachen. Gebührenordnung Gebührenordnung 1 Inhalt Gebührenordnung der... 3 1 Anwendungsbereich... 3 2 Gebührenbemessung... 3 3 Ermäßigung, Stundung und Erlass... 3 4 Auslagen... 3 5 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld...

Mehr

Gebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom ,

Gebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom , Gebührentarif zu 2 Abs. 1 der Gebührenordnung vom 08.06.2004, zuletzt geändert am 27.06.2012: A. Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien

Mehr

Beitragsordnung der Handwerkskammer für Oberfranken

Beitragsordnung der Handwerkskammer für Oberfranken Beitragsordnung der Handwerkskammer für Oberfranken Nach 113 Abs.1, 2 und 3 i. V. mit 106 Abs.1 Ziff. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung

Mehr

Beitragsordnung. der Handwerkskammer für Schwaben. vom

Beitragsordnung. der Handwerkskammer für Schwaben. vom Beitragsordnung der Handwerkskammer für Schwaben vom 01.01.2012-2 - 2 - Nach 113 Abs. 1, 2 und 3 i. V mit 106 Abs. 1 Ziff. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) in der Fassung der

Mehr

I. Handwerksrolle, Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe Für natürliche Personen 120 Euro

I. Handwerksrolle, Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe Für natürliche Personen 120 Euro B. Gebührenverzeichnis (in der Fassung vom 26. Juni 2004, zuletzt geändert mit Beschluss Nr. 14/2015 der Vollversammlung vom 26. Oktober 2015, genehmigt durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft,

Mehr

G e b ü h r e n o r d n u n g

G e b ü h r e n o r d n u n g G e b ü h r e n o r d n u n g Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz/Kelheim hat am 08.12.2010 gem. 3 Abs. 6 und 7 und 4 Satz 2 Ziffer 2 des Gesetzes zur vorläufigen

Mehr

Beitragsordnung der Handwerkskammer für Oberfranken

Beitragsordnung der Handwerkskammer für Oberfranken Beitragsordnung der Handwerkskammer für Oberfranken Nach 113 Abs.1 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) sind die durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten, soweit

Mehr

gilt, wenn diese Stellen innerhalb ihrer Zuständigkeit von der Handwerkskammer erlassene Vorschriften und Anordnungen durchführen.

gilt, wenn diese Stellen innerhalb ihrer Zuständigkeit von der Handwerkskammer erlassene Vorschriften und Anordnungen durchführen. Information Gebührenordnung der Handwerkskammer zu Leipzig Finanzen / Innere Verwaltung Aufgrund des 113 Absatz 4 und 106 Absatz 1 Nummer 5 der HwO in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom

Mehr

Gebührenverzeichnis ab dem 1. Januar 2015

Gebührenverzeichnis ab dem 1. Januar 2015 Gebührenverzeichnis ab dem 1. Januar 2015 A. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber der zulassungsfreien Handwerke sowie der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe 1. Eintragung in die Handwerksrolle

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G

G E B Ü H R E N O R D N U N G G E B Ü H R E N O R D N U N G DER HANDWERKSKAMMER OSNABRÜCK-EMSLAND MIT GEBÜHRENTARIF (Stand: Februar 2012) Gebührenordnung der Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Seite 1 von 10 Die Vollversammlung der

Mehr

5 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld

5 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld 1 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich 2 Gebührenbemessung 3 Ermäßigungen, Stundungen und Erlass 4 Auslagen 5 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld 6 Schuldner der Gebühren und Auslagen 7 Gebühren

Mehr

handwerksähnlichen Gewerbes

handwerksähnlichen Gewerbes A. Handwerksrolle, Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerkssowie handwerksähnlichen Betriebe Euro 1. Grundgebühr für eine Eintragung in die Handwerksrolle einschl. Ausstellung der Handwerkskarte zusätzliche

Mehr

GEBÜHRENVERZEICHNIS. zur Gebührenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes

GEBÜHRENVERZEICHNIS. zur Gebührenordnung der Handwerkskammer des Saarlandes GEBÜHRENVERZEICHNIS zur enordnung der Handwerkskammer des Saarlandes A. Führung öffentlicher Verzeichnisse I. Handwerksrolle und Verzeichnisse der Inhaber zulassungsfreier und handwerksähnlicher Betriebe

Mehr

Gebührenordnung der Handwerkskammer für Ostfriesland vom 8. Dezember 2004 in der geänderten Fassung vom 12. November 2018

Gebührenordnung der Handwerkskammer für Ostfriesland vom 8. Dezember 2004 in der geänderten Fassung vom 12. November 2018 der Handwerkskammer für Ostfriesland vom 8. Dezember 2004 in der geänderten Fassung vom 12. November 2018 1. Handwerksrolle und Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke sowie der handwerksähnlichen

Mehr

Beitragsordnung. der Handwerkskammer des Saarlandes. Stand

Beitragsordnung. der Handwerkskammer des Saarlandes. Stand Beitragsordnung der Handwerkskammer des Saarlandes Stand 01.01.2005 Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer des Saarlandes vom 29. November 2004 1 HANDWERKSKAMMERBEITRAG (1) Zur Deckung der durch

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg

G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg G E B Ü H R E N O R D N U N G der Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg 1 Gebühren, Auslagen, Vorschüsse (1) Für die Inanspruchnahme von Anlagen und Einrichtungen bzw. für Tätigkeiten erhebt die

Mehr

Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer Erfurt 10 der Gebührenordnung

Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer Erfurt 10 der Gebührenordnung Rot = Neuaufnahme Grün = Änderung Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer Erfurt 10 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt hat am 00.00.0000 das Gebühren- und Entgeltverzeichnis

Mehr

A. Verwaltungsgebühren

A. Verwaltungsgebühren enverzeichnis der Handwerkskammer Mannheim veröffentlicht: 10.09.2010 in Kraft: 11.09.2010 letzte Änderung: 02.03.2018 enverzeichnis der HANDWERKSKAMMER MANNHEIM RHEIN-NECKAR-ODENWALD G.-Zif enbezeichnung

Mehr

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung

Handwerkskammer Aachen. Beitragsordnung Beitragsordnung 1 Inhalt 1 Beitragspflicht 2 Beginn und Ende der Beitragspflicht 3 Berechnungsgrundlagen und Festsetzung der Beiträge 4 Bemessungsgrundlagen 5 Inhaberwechsel 6 Doppelzugehörigkeit 7 Beitragserhebung

Mehr

Sechste Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg

Sechste Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg Sechste Änderung der Gebührenordnung der Handwerkskammer Hamburg Aufgrund von 106 Absatz 1 Nummer 5 und 113 Absatz 4 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl.

Mehr

Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer Erfurt 10 der Gebührenordnung

Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer Erfurt 10 der Gebührenordnung Gebühren- und Entgeltverzeichnis der Handwerkskammer Erfurt 10 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt hat am 09.10.2015 das Gebühren- und Entgeltverzeichnis beschlossen. Der

Mehr

Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2016

Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2016 -1- Gebühren- und Entgeltverzeichnis 2016 A. Verwaltungsgebühren 1. Handwerksrolle und Verzeichnis der Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes 1.1.

Mehr

Gebührenordnung der Kreishandwerkerschaft Landkreis Wittenberg

Gebührenordnung der Kreishandwerkerschaft Landkreis Wittenberg Gebührenordnung der Kreishandwerkerschaft Landkreis Wittenberg Aufgrund der 89, Abs. 1 Ziff. 3 und 61 Abs. 2 Ziff. 2 der Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Dezember 1965, zuletzt

Mehr

Beitragsordnung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in der Fassung vom 05. Juli 2005

Beitragsordnung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in der Fassung vom 05. Juli 2005 Beitragsordnung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen in der Fassung vom 05. Juli 2005 2 3 1. Handwerkskammerbeitrag 1.1 Zur Deckung der durch die Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden und

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. des. Amtes Unterspreewald. vom

Verwaltungsgebührensatzung. des. Amtes Unterspreewald. vom Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Unterspreewald vom 18.06.2013 1 Präambel Gemäß 2 Abs. 5, 3 und 140 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, (Nr.

Mehr

Gebührenordnung. der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 5. Dezember 2016

Gebührenordnung. der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 5. Dezember 2016 Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Hannover vom 5. Dezember 2016 1 Gebührenerhebung Die IHK erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen vom Gebührenschuldner*) Gebühren und

Mehr

Anlage zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam (Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Potsdam)

Anlage zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam (Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Potsdam) Anlage zur Gebührenordnung der Handwerkskammer Potsdam (Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Potsdam) i. d. F. des Beschlusses der Vollversammlung der Handwerkskammer Potsdam vom 11. Juni 2012, zuletzt

Mehr

Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus vom

Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus vom Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer Cottbus vom 30.11.2017 Amtliche Bekanntmachung vom 16.02.2018 vom 19.11.2015 Beschluss 13/2017 Änderung des ses der Handwerkskammer Cottbus B.II Gesellen-

Mehr

Gebührenordnung der Kreishandwerkerschaft Ruhr. 1 Anwendungsbereich

Gebührenordnung der Kreishandwerkerschaft Ruhr. 1 Anwendungsbereich Gebührenordnung der Kreishandwerkerschaft Ruhr 1 Anwendungsbereich Die Kreishandwerkerschaft erhebt für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten sowie für die Inanspruchnahme von Einrichtungen Gebühren

Mehr

Gebührensatzung der BLZK (GebSatzung)

Gebührensatzung der BLZK (GebSatzung) Gebührensatzung der BLZK () Gebührensatzung der Bayerischen Landeszahnärztekammer vom 1. Februar 1996 (BZB, Heft 3/1996, S. 90), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 12. Dezember 2017 (BZB, Heft

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Verwaltungsgebührensatzung. vom

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren. Verwaltungsgebührensatzung. vom 0.5 1 Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung - 0.5 SATZUNG über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - vom 23.11.2006 in Kraft seit 01.01.2007 geändert am: 24.06.2009

Mehr

Verwaltungsgebührenordnung

Verwaltungsgebührenordnung Aufgrund der gesetzlichen Ermächtigungen: 1. des Gemeindeverfassungsrechts: 5, 51, 66, 79, 80, 115, 153 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25.2.1952 GVBl. S. 11. 2. des Gemeindeabgabenrechts: a) landeseinheitlich:

Mehr

Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk

Dritter Teil Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt Meisterprüfung in einem Zulassungspflichtigen Handwerk Ausschnitt aus dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 24.09.1998 (BGBl. I S. 3074), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.03.2005

Mehr

Gebühren- und Entgeltverzeichnis der HWK Erfurt lt. 10 der Gebührenordnung

Gebühren- und Entgeltverzeichnis der HWK Erfurt lt. 10 der Gebührenordnung Gebühren- und Entgeltverzeichnis der HWK Erfurt lt. 10 der Gebührenordnung Die Vollversammlung der Handwerkskammer Erfurt hat am 24.10.2009 das Gebühren- und Entgeltverzeichnis beschlossen. Der Beschluss

Mehr

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Auf der Grundlage des 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.

Mehr

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_

Gemeinde Eberdingen. Satzung über die Erhebung. von Verwaltungsgebühren. (Verwaltungsgebührensatzung) vom_ Gemeinde Eberdingen Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) vom_1.7.2007 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 Gebührenpflicht 2 Gebührenfreiheit 3 Gebührenschuldner

Mehr

Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk Auszug aus der Handwerksordnung: Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 (1) Als Grundlage für ein geordnetes und einheitliches

Mehr

S A T Z U N G. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen. (Verwaltungsgebührensatzung)

S A T Z U N G. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen. (Verwaltungsgebührensatzung) S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Illingen (Verwaltungsgebührensatzung) Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührenordnung der Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen in der Fassung vom 15. Februar 1978

Gebührenordnung der Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen in der Fassung vom 15. Februar 1978 Gebührenordnung der Handwerkskammer Hildesheim- Südniedersachsen in der Fassung vom 15. Februar 1978 Gebührentarife Anlage zur Gebührenordnung in der Fassung vom 29. April 2015 2 3 Rechtliche Bestimmungen

Mehr

Kostenordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

Kostenordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt Kostenordnung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beschlossen von der Kammerversammlung am 11. November 2000, genehmigt durch das Ministerium für Arbeit, Frauen, Gesundheit und Soziales am 14. November 2000,

Mehr

Stadt Breisach am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Stadt Breisach am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Stadt Breisach am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - in der Fassung der 3. Änderungssatzung Aufgrund des 4 Abs. 1

Mehr

vom 09. November 2011, geändert am 20. Juni 2012, geändert am 28. Oktober 2015

vom 09. November 2011, geändert am 20. Juni 2012, geändert am 28. Oktober 2015 Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen der unteren Verwaltungsbehörde der Stadt Bühl (Verwaltungsgebührensatzung - untere Verwaltungsbehörde Stadt Bühl) vom 09. November 2011,

Mehr

- Verwaltungsgebührensatzung -

- Verwaltungsgebührensatzung - Satzung der Stadt Rathenow über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen oder sonstige Tätigkeiten im Bereich der Stadtverwaltung Rathenow - Verwaltungsgebührensatzung - Auf der Grundlage

Mehr

Gebührenordnung der Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig

Gebührenordnung der Ethikkommission an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig 15/23 Universität Leipzig Medizinische Fakultät Gebührenordnung der an der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig Vom 8. März 2016 Der Fakultätsrat der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom

Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Warendorf vom in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Warendorf vom 06.07.1995 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 03.05.2013 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der

Mehr

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)

Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Dritter Teil: Meisterprüfung, Meistertitel Erster Abschnitt: Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk 45 Berufsbild; Anforderungen in Meisterprüfung

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenhöhe

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenhöhe Satzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) -AöR der Stadt Wetter (Ruhr)- über die Erhebung von Verwaltungsgebühren - Verwaltungsgebührensatzung - vom 27.07.2011 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom

Mehr

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170 1 Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 02/2017) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung

Mehr

Kostensatzung. a) für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) in die Ausbildungsrolle

Kostensatzung. a) für die Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zur Tiermedizinischen Fachangestellten (TFA) in die Ausbildungsrolle Körperschaft des öffentlichen Rechts Kostensatzung 1 Die Landestierärztekammer Hessen erhebt für Amtshandlungen, die auf Veranlassung ihrer Mitglieder oder im Interesse Dritter vorgenommen werden. Kosten

Mehr

auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle

auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung in die Handwerksrolle Handwerkskammer Reutlingen Geschäftsbereich Recht und Handwerksrolle Postfach 17 43 72707 Reutlingen Antrag mit dem auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach 8 Handwerksordnung (HwO) zur Eintragung

Mehr

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170

a) für natürliche Personen 85 b) für juristische Personen, Personengesellschaften und handwerkliche Nebenbetriebe 170 1 Anlage zur Gebührenordnung Gebührenverzeichnis (Stand: VVB 04/2018) A Verwaltungsgebühren I. Handwerksrolle und Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe 1. Ausstellung der Handwerkskarte und Eintragung

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beeskow und Umland

Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beeskow und Umland Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beeskow und Umland mit der 1. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung Präambel Aufgrund des 5 und 35 der Gemeindeordnung des

Mehr

G e b ü h r e n t a r i f

G e b ü h r e n t a r i f G e b ü h r e n t a r i f Stand: 2/2019 (Anlage zur Gebührenordnung) vom 18.11.1982 (Mitteilungsblatt Nr. 3/1983) zuletzt geändert durch Beschluss der Vollversammlung vom 05. Dezember 2018 (Mitteilungsblatt

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Kaufmännischer Fachwirt (HWK) / kaufmännische Fachwirtin (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 04.05.2001 und der Vollversammlung

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land Gemeinde Löwenberger Land Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Löwenberger Land Auf der Grundlage des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15. Oktober 1993 (GVBL: I S. 398), in der zur

Mehr

Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 11. November 2013

Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 11. November 2013 Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Altenburger Land vom 11. November 2013 Aufgrund 20 Abs. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit

Mehr

Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Gebührenordnung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Auf Grundlage von 15 Absätze 1 und 4 Nr. 3 des Heilberufsgesetzes (HeilBG) Rheinland-Pfalz in der aktuellen Fassung hat die Vertreterversammlung der

Mehr

Lesefassung. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen

Lesefassung. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen Lesefassung Verwaltungskostensatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für Städte und Gemeinden des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt vom 07.10.2003 Aufgrund der 20 Abs. 2, 23 Abs.

Mehr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr

S a t z u n g. 1 Sondernutzungsgebühr S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Cloppenburg vom 14.06.2010 (Sondernutzungsgebührensatzung) Aufgrund der 6, 8, 40 Abs.

Mehr

Beitragsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale)

Beitragsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) Beitragsordnung der Handwerkskammer Halle (Saale) gemäß 106 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. 113 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) der Vollversammlung vom 9.06.2016, genehmigt

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Elsterwerda

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Verwaltungsgebührensatzung. der Stadt Elsterwerda ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Elsterwerda Auf Grund des 3 und 28 Absatz 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I S. 286) zuletzt

Mehr

Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) Satzung des Landkreises Holzminden über die Erhebung von Verwaltungskosten

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Stadtentwässerung Hagen, SEH - Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom

Verwaltungsgebührensatzung der Stadtentwässerung Hagen, SEH - Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom Verwaltungsgebührensatzung der Stadtentwässerung Hagen, SEH - Anstalt des öffentlichen Rechts in der Fassung vom 12.05.2006 Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Kommunalunternehmen

Mehr

Gebührenordnung. Ausfertigung vom

Gebührenordnung. Ausfertigung vom Gebührenordnung Ausfertigung vom 4.7.2017 1 2 Gebührenordnung der Handwerkskammer Hannover vom 15.12.1977 (genehmigt durch Erlaß des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und Verkehr vom 30.01.1978)

Mehr

Körperschaft des öffentlichen Rechts

Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Hamburgische Kammer der Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und psychotherapeuten Gebührenordnung

Mehr

(2) Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis, das Anlage und Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die Gebühren ergeben sich aus dem Gebührenverzeichnis, das Anlage und Bestandteil dieser Gebührenordnung ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die Kammerversammlung der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen hat am 7. November 1998 gemäß 79 Abs. 2 des Steuerberatungsgesetzes (Steuerberatungsgesetz - StBerG) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG. für das Archiv der Stadt Paderborn. vom

GEBÜHRENSATZUNG. für das Archiv der Stadt Paderborn. vom 4101 GEBÜHRENSATZUNG für das Archiv der Stadt Paderborn vom 01.08.2001 Auf Grund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) und der 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG

Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG Zweckverband Mittelhessische Abwasserwerke VERWALTUNGSKOSTEN- SATZUNG Stand: 1. Juli 2008 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Mittelhessische Abwasserwerke (nachstehend ZMA genannt) hat in ihrer

Mehr

Gebührensatzung 5.07

Gebührensatzung 5.07 Gebührensatzung 5.07 für Amtshandlungen des Gesundheitsamtes nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) vom 9. Juni 2015 zuletzt geändert durch Satzung vom 1. Oktober 2016 Der Oberbürgermeister

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung

Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagen der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) - KJM-Kostensatzung der HAM vom 23. Juni 2004 (Amtl.Anz. HH S. 1396) der ULR vom 13. Juli 2004 (Amtsbl. Schl.-H./AAz.

Mehr

Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes

Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), der 2 und 11 des Kommunalabgabengesetzes FACHBEREICH FINANZEN Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) vom (Beschlussfassung Gemeinderat) 21.03.2018, Ausfertigung am 21.03.2018 Bekanntmachung

Mehr

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen

Beitragsordnung. der Architektenkammer Sachsen Beitragsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 25 Abs. 1 i.v.m. 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) in der Fassung des Gesetzes

Mehr

Gebührenordnung für die Eurex Deutschland

Gebührenordnung für die Eurex Deutschland , Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis Inhalt Seite 1 Gebührentatbestände; allgemeine Vorschriften...2 2 Teilnahmegebühr...2 3 Hebesatz...2 4 Fälligkeiten...3 5 Gebührenschuldner...3 6 Gebührengläubiger...3

Mehr

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung

1 Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner, Haftung SATZUNG der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Sinsheim-Angelbachtal- Zuzenhausen über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

(2) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften für Leistungen, die in dem Gebührentarif aufgeführt sind, bleibt unberührt.

(2) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechtsvorschriften für Leistungen, die in dem Gebührentarif aufgeführt sind, bleibt unberührt. Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten gemäß 19 des 5.12 Bescheinigungen, Zeugnisse und Gutachten gemäß 19 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 08.03.1999, geändert durch Satzung

Mehr

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Senden vom

Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Senden vom Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Senden vom 25.01.2002 (veröffentlicht im Abl. 02/02, Seite 15 19) ( 7 sowie die Anlage zur Satzung geändert durch Satzung vom 20.12.2011, Abl. 11/11, S. 153 157)

Mehr

53.01 Gebührensatzung Gesundheitsamt

53.01 Gebührensatzung Gesundheitsamt Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auslagenersatz für Amtshandlungen der Stadt Duisburg nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (Gebührensatzung Gesundheitsamt)

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 11. Februar 1992 - mit der

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung SATZUNG 1 - Ortsrechtsammlung - 6.2 SATZUNG über die Erhebung von Gebühren für die Erstellung von Gutachten durch den Gutachterausschuß vom 27.05.1992 in Kraft seit 06.06.1992 geändert am: 23.05.2001 in Kraft

Mehr

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Abwasser-Zweckverbandes Pinneberg

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Abwasser-Zweckverbandes Pinneberg Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren des Abwasser-Zweckverbandes Pinneberg Bei der unten stehenden Satzung handelt es sich um eine Lesefassung, welche alle Änderungen beinhaltet.

Mehr

Satzung des Kreises Ostholstein. über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen

Satzung des Kreises Ostholstein. über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen Satzung des Kreises Ostholstein über die Erhebung von Gebühren im Gesundheitswesen Aktuelle Lesefassung unter Berücksichtigung der folgenden Änderungen: Die Gebührentabelle nach 4 Abs. 1 wurde in neuer

Mehr

4.4 Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin

4.4 Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin Gebührenordnung der ÄKB 4.4 Gebührenordnung der Ärztekammer Berlin vom 5. September 2001 (ABl. 2002, S. 630), die zuletzt durch den 15. Nachtrag vom 28. September 2016 geändert worden ist (ABl. 2017, S.

Mehr

Gemeinde Weil im Schönbuch. Landkreis Böblingen. Satzung. über die Erhebung von Gebühren. für die Erstattung von Gutachten

Gemeinde Weil im Schönbuch. Landkreis Böblingen. Satzung. über die Erhebung von Gebühren. für die Erstattung von Gutachten Gemeinde Weil im Schönbuch Landkreis Böblingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuß (Gutachterausschußgebühren - Satzung) Aufgrund des 4 der

Mehr