Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Vertragsbedingungen. des Sanitätshauses Dr. Hanitzsch. Hygiene in der Praxis

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen und Allgemeine Vertragsbedingungen des Sanitätshauses Dr. Hanitzsch Hygiene in der Praxis

2 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem AUFTRAGGEBER, nachfolgend kurz AG genannt und dem Sanitätshaus Dr. Hanitzsch, nachfolgend kurz AN oder Unternehmensberater genannt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2 Sämtliche Beratungsaufträge, Buchungen von Seminaren, sowie sonstige Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom AG bestätigt und sowohl vom AG als auch AN firmenmäßig gezeichnet sind. 1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen und Rechtsgeschäfte. Dies gilt auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird. 1.4 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG sind ungültig, es sei denn, diese werden vom AN ausdrücklich schriftlich anerkannt. 1.5 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. 1.6 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil von Werkverträgen welche zwischen dem AG und dem AN abgeschlossen wurden oder werden. 2.Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung 2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. 2.2 Der AN ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben und/oder Beratungsauftrag durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter oder gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise) durchführen und/oder erbringen zu lassen. Die Bezahlung etwaiger gewerblicher/freiberuflicher Kooperationspartner erfolgt ausschließlich durch den AN selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem gewerblich/freiberuflichen Kooperationspartner und dem AG. 2.3 Der AG verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der AN zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der AG wird diese 2 / 10

3 Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der AN anbietet. 3.Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung 3.1 Der AG sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben. 3.2 Der AG wird den AN auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen auch auf anderen Fachgebieten umfassend informieren. 3.3 Der AG sorgt dafür, dass dem AN auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden. 3.4 Der AG sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des AN von dieser informiert werden. 4.Sicherung der Unabhängigkeit 4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. 4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des AN zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des AG auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung. 5. Berichterstattung / Berichtspflicht 5.1 Der AN verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem AG Bericht zu erstatten. 5.2 Den Schlussbericht erhält der AG in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 5.3 Der AN ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 3 / 10

4 6.Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom AN und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim AN. Sie dürfen vom AG während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der AG ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des AN zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des AN insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des AG gegen diese Bestimmungen berechtigt den AN zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz. 7.Gewährleistung 7.1 Der AN ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den AG hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. 7.2 Dieser Anspruch des AG erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung. 8. Haftung / Schadenersatz 8.1 Der AN haftet dem AG für Schäden ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom AN beigezogene Dritte zurückgehen. 8.2 Schadenersatzansprüche des AG können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 8.3 Der AG hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des AN zurückzuführen ist. 8.4 Sofern der AN das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der AN diese Ansprüche an den AG ab. Der AG wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten. 9.Geheimhaltung / Datenschutz 4 / 10

5 9.1 Der AN verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält. 9.2 Ferner verpflichtet sich der AN, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des AG, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. 9.3 Der AG ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß. 9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen. 9.5 Der AN ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses elektronisch zu verarbeiten. Der AG leistet dem AN Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 10. Honorar 10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der AN ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem AG und dem AN. Der AN ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig. Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber fälligen Honorarforderungen ist nicht zulässig Der AN wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des AN vom AG zusätzlich zu ersetzen Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des AG liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den AN, so behält der AN den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 5 / 10

6 10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der AN von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt Die Honorarsätze für Leistungen, die nach Zeitaufwand abzurechnen sind, basieren auf einem Achtstundentag bei fünf Arbeitstagen je Woche. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Die Verrechnung erfolgt monatlich auf Basis der tatsächlich geleisteten Aufwände Die vereinbarten Honorare sind Nettopreise. Die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. 11. Elektronische Rechnungslegung 11.1 Der AN ist berechtigt, dem AG Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der AG erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den AN ausdrücklich einverstanden. 12. Dauer des Vertrages 12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des AN weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des AN eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren. 13.Schlussbestimmungen 13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben Änderungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der 6 / 10

7 beruflichen Niederlassung des AN. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des AN zuständig. 7 / 10

8 Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen für Seminare (Teilnahmebedingungen) 1.Geltungsbereich 1.1 Diese Teilnahmebedingungen gelten für jegliche Lehrgänge, Weiter- und Fortbildungen des Sanitätshauses Dr. Harnitzsch oder eines Veranstalters, für welchen der AN tätig ist. 1.2 Wichtig: Der verantwortliche Ansprechpartner für den AG ist der jeweilige Veranstalter bzw. das Sanitätshaus Dr. Hanitzsch(AN) 1.3 Vertragspartner, bzw. AG ist grundsätzlich der Teilnehmer. Er haftet unabhängig vom Anmeldenden und Rechnungsadresse für den Eingang der Gebühren. 2.Allgemeine Vertragsbedingungen: 2.1 Ausbildungsorte und -dauer sowie ggf. Prüfung, Zertifikation und Preis sind der jeweiligen Bekanntmachung zu entnehmen. 2.2 Der Lehrgangsteilnehmer ist unser verantwortlicher Partner. 2.3 Die Anmeldung erfolgt schriftlich, ggf. per FAX unter Angabe von Lehrgangs-, Ausbildungsort, Name des Teilnehmers/Teilnehmerin und wenn von der Anschrift abweichend, der Rechnungsadresse. 2.4 Nach Eingang der Anmeldung erfolgt unsererseits die Anmeldebestätigung, ggf. eine Rechnung und Anfahrtskitze. 2.5 Mit der Anmeldung erkennen Sie die Vertragsbedingungen an. Bitte überweisen Sie den Betrag erst, wenn Sie eine Rechnung erhalten haben. Beachten Sie das Zahlungsziel. Danach kann Prüfungsausschluß erfogen, Zertifikate zurückgehalten werden. Mahngebühren anfallen. 2.6 An- und Abmeldeschluss ist 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn. Nachmeldungen sind bei freien Plätzen möglich. 2.7 Prüfungsgebühren sollen, können aber nicht immer mit den Lehrgangsgebühren erhoben werden. Zertifizierungsgebühren sind bei der Zertifizierung bar zu entrichten. (Beachten Sie die MwSt.) Es können weitere Kosten für Schutzkleidung und Exkursionsanfahrten im eigene PKW anfallen. 2.8 In den Lehrgangsgebühren sind die Fahrtkosten, Verpflegung und Unterkunft nicht enthalten. Für die benannten Punkte sorgt der Teilnehmer selbst. ( Verpflegungsgebühren können von der jeweiligen Tagungsstätte separat erhoben werden. 2.9 Der Teilnehmer ist verpflichtet an allen Unterrichtsstunden teilzunehmen. Bei Fehlstunden kann die Zulassung zur Prüfung, ohne Ankündigen auch kurzfristig, versagt werden! (siehe auch Rücktritt). 8 / 10

9 2.10 Teilnehmer erhält in jedem Fall eine Teilnahmebestätigung. (Ggf. über die prozentuale Teilnahme) 2.11 Nach bestandener Prüfung und vollst. Zahlungseingang, erhält der Teilnehmer seine Urkunde Bei Ausfall einer Veranstaltung durch Krankheit von Dozenten, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, erfolgt die vollständige Gebührenrückerstattung Bei Abmeldung innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn bzw. Nichterscheinen oder Abbruch, sind der Kurspreis (inkl. Gebühren) in voller Höhe zu entrichten. Vorher erfolgt 100% Rückerstattung Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung oder jeglichen Schadenersatz besteht nicht Der Veranstalter, behält sich das Recht vor, den Kurs zeitlich oder örtlich zu verlegen Für Schadensfälle übernimmt der Veranstalter keine Haftung Elektronische Geräte dürfen im Schulungsraum von den Teilnehmern nicht betrieben werden. Absolutes Handyverbot! bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmer von Kurs ausgeschlossen werden! 3.Anmeldung 3.1 Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf unseren Anmeldeformularen! Entweder per oder nach Ausdruck unseres Anmeldeformulars per FAX oder Post. 4.Gebühren & Zahlung 4.1 Es gelten die ankündigten Lehrgangsgebühren zum Zeitpunkt der Veranstaltung. 4.2 Zu den Gebühren ist die jeweils gültige MwSt. hinzuzurechnen. Staatliche Fachausbildungen wie die zum Desinfektor sind gem. 4 Nr. 21b von der Mehrwertsteuer befreit. 4.3 Veranstaltungsgebühren sind nach Zahlungsziel zu entrichten oder spätestens am 1. Tag der Veranstaltung nachzuweisen. Bei fehlender Zahlung kann Zeugnis/Teilnahmebestätigung zurückgehalten werden. Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, daß das von uns beauftragte Inkassounternehmen schon bei der ersten Mahnung seinen Kostensatz in Rechung stellt. 4.4 Überweisung: Nach Rechnungstellung, vermerken Sie auf der Überweisung, die Rechnungsnummer, den Namen des Teilnehmers, Titel und Datum der Veranstaltung! Gebührenüberweisung an den Veranstalter bzw. Sanitätshaus Dr. Hanitzsch: 5.Rücktritt 9 / 10

10 5.1 Rücktritt: (siehe Punkt 2.13) Der angemeldete Teilnehmer hat das Recht, von einem Lehrgang bis zu 2 Wochen vor Beginn schriftlich zurückzutreten. In diesem Falle kann das Sanitätshaus Dr. Hanitzsch eine Aufwandsgebühr von berechnen. 5.2 Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor Kurs- Leistungsbeginn bzw. dem Nichterscheinen kann die volle Gebühr erhoben werden. Dabei steht es im Ermessen des Sanitätshauses Dr. Hanitzsch eine Gutschrift zu erstellen. Sie verfällt nach einem Jahr. (Keine Rücktrittsgebühren fallen bei einer Voranmeldung an!) 5.3 *Achtung, beim Desinfektorenkurs ist es durch unser Modulsystem möglich den Kurs an einem anderen Ort abzuschließen, Voraussetzung ist das Einverständnis des jeweiligen Veranstalters. 6.Haftung 6.1 Für Unfälle jeder Art wie z.b. Fahrten von und zu Ausbildungsstellen und Exkursionen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 6.2 Die Lehrgänge und sonstigen Veranstaltungen werden nach dem Stand des Wissens und der Technik sorgfältig aktualisiert, vorbereitet und durchgeführt. 6.3 Für erteilten Rat oder die Umsetzung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. 6.4 Alle Rechte an den Schulungsunterlagen behalten wir uns vor. 7.Schlussbestimmungen 7.1 Sollten Punkte der Teilnahmebedingungen rechtlich nicht voll- oder unwirksam sein, behalten alle anderen Vertragsbedingungen ihre Gültigkeit. 7.2 Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Vereinbarung. 7.3 Auf diesen Vertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des AN. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des AN zuständig. 10 / 10

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