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1 Ihre Wochenzeitung für die Region Ihre Wochenzeitung für die Stadt Ihre Wochenzeitung für die Region r i w n n e d...! n e s e l e g n e d r e w Mediadaten gültig ab

2 Wichtig für die Region Wichtig für die Stadt STADTNACHRICHTEN LANGEN EGELSBACH ERZHAUSEN STADTNACHRICHTEN DREIEICH STADTNACHRICHTEN NEU-ISENBURG STADTNACHRICHTEN DIETZENBACH HEUSENSTAMM STADTNACHRICHTEN RÖDERMARK RODGAU STADTNACHRICHTEN MÖRFELDEN-WALLDORF STADTNACHRICHTEN MÜHLHEIM OBERTSHAUSEN IHRE WOCHENZEITUNG FÜR DIE STADT BABENHAUSEN DIEBURG EPPERTSHAUSEN MÜNSTER MESSEL

3 Vorwort Am Puls der Region Sehr geehrter Kunde, Nachrichten aus Politik und Wirtschaft, Meldungen aus der Welt von Sport und Kultur, Veranstaltungshinweise, Verbrauchertipps und Sonderthemen: Mit einer facettenreichen lokalen und regionalen Berichterstattung bieten die Zeitungstitel der Günther Medien GmbH ihren Lesern Woche für Woche informativen und unterhaltsamen Lesestoff aus dem unmittelbaren Lebens- und Arbeitsumfeld. Die auf den breit gefächerten Inhalten basierende enge Leser-Blatt-Bindung macht die auf eine über 40-jährige Tradition zurückblickende sowie das Offenbach-Journal zu wichtigen Medien für Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleister. Sie bieten eine optimale Plattform für die Werbebotschaften unserer Inserenten und bescherten einem der letzten inhabergeführten Verlage in Hessen gerade auch im vergangenen Jahr eine sehr positive wirtschaftliche Entwicklung. Eine wichtige Neuerung im Jahr 2016: Getreu der Maxime Aller guten Dinge sind drei ergänzt nunmehr das Wochen-Journal die Zeitungspalette der Günther Medien GmbH. Auch dieses erscheint wöchentlich und zwar in Dieburg, Babenhausen, Münster, Eppertshausen und Messel. Die Gesamtauflage von DREIEICH-ZEITUNG, OFFENBACH-JOURNAL und dem WOCHEN-JOURNAL liegt somit bei insgesamt Exemplaren. Anzeigenformate nach Wunsch, individuelle Werbekonzepte, Premiumplatzierungen, Sonderwerbeformen zu attraktiven Konditionen: Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über alle Optionen und Preise. Unsere kompetenten Medienberater informieren Sie im persönlichen Gespräch sehr gerne über alle Möglichkeiten. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen. Stellvertretend für das gesamte Team Christoph Günther Herausgeber Heribert Cloes Verkaufsleiter Jens Hühner Redaktionsleiter 3

4 Die im Wandel der Zeit 1970: Erstausgabe 1970 Dreieich-Spiegel 2000 Die erste Ausgabe des Dreieich-Spiegels erscheint mit einer Auflage von Exemplaren. 1971: Erzhausen, Götzenhain, Offenthal und Dreieichenhain kommen hinzu. Die Auflage steigt auf : Mit Sprendlingen, Buchschlag, Dietzenbach und Neu-Isenburg erhöht sich die Auflage auf über Stück. 1977: Rödermark / Rodgau kommen hinzu; Auflage über : Mit dem neuen Gebiet Mühlheim / Obertshausen erreicht man eine Gesamtauflage von knapp Exemplaren. 2005: Umbenennung des Dreieich-Spiegels in. 2006: Die Auflage der steigt auf über , Grund ist die Erweiterung um Mörfelden-Walldorf. 2011: Übernahme der durch die Günther Medien GmbH. Beginn einer umfangreichen Modernisierung der Zeitung, verbunden mit einer deutlich stärkeren Ausrichtung auf lokale und regionale Inhalte. 2012: Die Neustrukturierung der wird von der Rückkehr zum größeren Format mit neuer Optik gekrönt. Die erste Ausgabe erscheint im August. 2012: Mit der Erstausgabe des Offenbach-Journals erhöht sich die Auflage um auf über Exemplare : Ab Februar 2014 erscheinen und Offenbach-Journal in neuem Design, welches von einem sehr bekannten Werbebüro entworfen wurde. Offenbach-Journal : Wochen-Journal Im Februar 2016 erscheint erstmals das Wochen-Journal für die Region Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Messel und Münster. Die Gesamtauflage überschreitet dadurch eine numerische Schallmauer und wächst auf über Exemplate.

5 Ihre Ansprechpartner vor Ort Norman Reichenbach Medienberater Gebiete AH & Barbara Banse Medienberaterin Gebiete BD & Medienberater Gebiet K Ihr Anzeigen-Berater für Babenhausen / Dieburg / Münster / Eppertshausen matthias.mann@dreieich-zeitung.de Norbert Johnigk Medienberater E Mobil: Telefon: Telefax: juergen.groetsch@dreieich-zeitung.de Sven Riedesel Medienberater Gebiet F Mobil: Telefon: Telefax: sven.riedesel@dreieich-zeitung.de barbara.banse@dreieich-zeitung.de Matthias Mann Mobil: Telefon: Telefax: Gebiet Ihr Anzeigen-Berater für Mühlheim / Obertshausen Ihre Anzeigen-Beraterin für Dreieich Dietzenbach / Heusenstamm Mobil: Telefon: Telefax: Medienberater Ihr Anzeigen-Berater für Rodgau / Rödermark Ihr Anzeigen-Berater für Langen / Egelsbach / Erzhausen Mörfelden-Walldorf Mobil: Telefon: Telefax: Jürgen Grötsch Gebiete Michael King Medienberater Gebiete OH & Ihr Anzeigen-Berater für Offenbach Stadt Mörfelden-Walldorf Mobil: Telefon: Telefax: michael.king@dreieich-zeitung.de CD & Ihr Anzeigen-Berater für Neu-Isenburg Dietzenbach / Heusenstamm Mobil: Telefon: Telefax: norbert.johnigk@dreieich-zeitung.de 5

6 Anzeigenpreise 6 Ausgabe Orte ET Druck Auflage Ortspreis mm / 4C Grundpreis mm / 4C Zuschlag Titelkopf Zuschlag Titelfuß Zuschlag Titeltext Zuschlag letzte Seite A Langen / Egelsbach / Erzhausen Mi ,95 1,12 30% 45% B Dreieich Mi ,90 1,06 30% 45% C Neu-Isenburg / Gravenbruch Mi ,86 1,01 30% 45% D Dietzenbach / Heusenstamm Mi ,95 1,12 30% 45% E Rodgau / Rödermark Mi ,06 1,25 30% 45% F Offenbach-Journal Mühlheim / Obertshausen Do ,95 1,12 25% 35% H Mörfelden / Walldorf Mi ,68 0,80 25% 35% K Wochen-Journal Babenhausen / Dieburg / Münster / Messel / Eppertsh. Mi ,92 1,08 25% 35% O Offenbach-Journal Stadt Offenbach Do ,50 1,76 25% 35% DEF Regionalkombi Ost Dietzenbach / Heusenstamm / Rodgau Rödermark / Mühlheim / Obertshausen Mi / Do ,07 2,44 30% 45% ABCH Regionalkombi West Langen / Egelsbach / Erzhausen / Dreieich Neu-isenburg / Mörfelden / Walldorf Mi / Do ,37 2,79 30% 45% OFD Regionalkombi Nord Offenbach Stadt / Mühlheim / Obertshausen Dietzenbach / Heusenstamm Mi / Do ,38 2,80 50% 25% 35% KE Regionalkombi Süd Dieburg / Babenhausen / Münster / Messel Eppertshausen / Rodgau / Rödermark Mi / Do ,39 1,63 25% 35% ABC DEF Regionalkombi Landkreis Offenbach Langen / Egelsbach / Erzhausen / Dreieich Neu-Isenburg / Dietzenbach / Heusenstamm Rodgau / Rödermark / Mühlheim / Obertshausen Mi / Do ,86 4,54./. nicht möglich./. nicht möglich ABCD EFHKO Kombi Gesamtausgabe Mi / Do Langen / Egelsbach / Erzhausen / Dreieich / Neu-Isenburg Dietzenbach / Heusenstamm / Rodgau / Rödermark Mühlheim / Obertshausen / Mörfelden / Walldorf / Stadt Offenbach ,70 6,71./. nicht möglich./. nicht möglich

7 Verbreitungsgebiet Rumpen heim Frankfurt am Main 5 66 Mühl- Dietesheim Kaiserlei heim Waldheim Offenbach Bieber Lämmerspiel 43a Bürgel F O Hanau Hausen Waldhof Lauterborn Rosen- Tempelsee höhe Oberts- Neu-Isenburg Flughafen Frankfurt 3 C Zeppelinheim Dreieich Buchschlag Sprendlingen Mörfelden A H Steinberg Egelsbach Rodgau 8 Jügesheim E Dudenhofen Nieder-Roden 3 Götzenhain Rödermark 486 Harreshausen Offenthal Babenhausen Urberach Ober-Roden 26 Erzhausen Eppertshausen 44 3 Messel K Hainhausen Dreieichenhain Langen 486 B Heusenstamm D Dietzenbach Walldorf MörfeldenWalldorf Weiskirchen Rembrücken hausen Gravenbruch Sickenhofen 469 Aschaffenburg Hergershausen Münster Langstadt Altheim Dieburg Darmstadt

8 Anzeigenbeispiele Standardanzeige Satzspiegel / Spaltenmaße Offenbach-Journal Anzeige im Innenteil Wochen-Journal Offenbach-Journal Titelkopfanzeige Titeltextanzeige Titelfußanzeige 1-spaltig, 45mm hoch (feste Größe) B43 x H50mm und B43 x H25mm Größen siehe unten Wochen-Journal 1-sp. 43mm 463mm 3-spaltig 137mm 4-spaltig 184mm 480mm 2-spaltig 90mm 5-spaltig 231mm 6-spaltig 278mm 3-spaltig 2-spaltig 2-spaltig 90 x 65mm 90 x 65mm für Veranstaltungen 90 x 65mm 7-spaltig 325mm 3-spaltig 100mm hoch 2-spaltig 90 x 100mm ½ Seite Innenteil 1/1 Seite Innenteil B= 7-sp/325mm, H=228mm B= 7-sp/325mm, H=480mm Offenbach-Journal Wochen-Journal Offenbach-Journal Wochen-Journal Flying Page Flying Page Der Premium-Werbeplatz! Die Flying Page ist ein Umschlag mit halber Vorder- & Rückseite. 8 2-spaltig 90 x 100mm Half-Cover Der Premium-Werbeplatz! Half Cover ist ein Umschlag mit halber Vorder- & ganzer Rückseite. Half Cover ¼ Seite Innenteil B= 7-sp/325mm, 114mm hoch 3-spaltig 137 x 100mm

9 Auflagen Beilagenverteilung A E Langen Egelsbach Erzhausen Gesamt B Buchschlag Sprendlingen Dreieichenhain Götzenhain Offenthal Gesamt H Rödermark Ober-Roden Urberach Waldacker O Messenhausen C Neu-Isenburg Gravenbruch Zeppelinhein 650 Gesamt D Dietzenbach Steinberg Heusenstamm Rembrücken Gesamt Gesamt F Mühlheim Dietesheim Lämmerspiel Obertshausen Hausen Gesamt Babenhausen Dieburg Münster Eppertshausen Messel Gesamt Rumpenheim Waldheim Bürgel Rosenhöhe Tempelsee Stadt Bieber Innenstadt Lauterborn Kaiserlei Gesamt Mörfelden Walldorf Rodgau Weiskirchen Hainhausen Jügesheim Dudenhofen Nieder-Roden Rollwald Gesamt K Die Angaben der Auflagen für die Beilagenverteilung errechnet sich aus Druckauflage abzüglich der Belegexemplare und Sonderauslagen. Wir sind Ihr Partner für die Verteilung Ihrer Prospekte! Verteiltage Mittwoch bis Donnerstag als Beilage in einer redaktionell hochwertigen Wochenzeitung Hohe Verteilqualität durch stabile Trägerstruktur mit jahrelanger Ortserfahrung Regelmäßige Überprüfung unserer Verteilqualität durch ein neutrales Institut Wie wollen Sie Ihre Prospekte von uns verteilen lassen? Als Beilage: Eingesteckt in der Zeitung, kostengünstigste Verteil. Als Mitverteilung: Ihr Prospekt wird zwar gleichzeitig mit der Zeitung verteilt, aber separat in den Briefkasten eingesteckt. Als Alleinverteilung: Ihr Prospekt wird unabhängig von der Zeitung zu einem frei wählbaren Termin individuell verteilt. Zusatzangebote über unsere Partnerverlage: Beilagenveteilung auch in Orten außerhalb unseres Verbreitungsgebietes durch renommierte Partner - Hanau mit komplettem Einzugsgebiet - Gesamter Odenwaldkreis - Stadt und Landkreis Darmstadt Verteilung am Samstag: In mehreren Teilen unseres Verbreitungsgebietes bieten wir in Zusammenarbeit mit einem Partner die Prospektverteilung auch am Samstag an. 9

10 Unsere Redaktion Redaktionsleitung: Jens Hühner Harald Sapper Ausgabe B Dreieich / Odenwald / Regionale Politik Wirtschaft Tel.: / Fax: / jens.huehner@dreieich-zeitung.de Ausgabe A, H Langen / Egelsbach / Erzhausen Mörfelden-Walldorf, HSG Nieder-Roden Tel.: / Fax: / harald.sapper@dreieich-zeitung.de Achim Ritz Ausgabe C Neu-Isenburg Tel.: 0173 / Fax: / achim.ritz@dreieich-zeitung.de Jens Köhler Ausgabe D, E Dietzenbach / Heusenstamm Rödermark / Rodgau, Kickers Offenbach Tel.: / Fax: / jens.koehler@dreieich-zeitung.de 10 Thomas Mika Ausgabe F Mühlheim / Obertshausen Sonderthemen / Veranstaltungskalender Tel.: / Fax: / thomas.mika@dreieich-zeitung.de Kai Schmidt Ausgabe O Stadt Offenbach Tel.: 0177 / Fax: / kai.schmidt@dreieich-zeitung.de Melanie Pratsch Klaus Günther Schmidt Ausgabe K / Firmenportraits Tel.: 0171 / Fax: / melanie.pratsch@dreieich-zeitung.de Alle Gebiete / Lokalsport Tel.: 0175 / Fax: / kg.schmidt@dreieich-zeitung.de

11 Wöchentliche Rubriken Lokales Regionales Politik / Wirtschaft Veranstaltungen Sonderthemen Unsere Erfahrung besagt: Das Leben vor der eigenen Haustür ist so spannend wie vielfältig. Wir bilden das lokale Geschehen ab jede Woche aktuell und mit vielen Hintergrundinformationen. Was tut sich jenseits der Stadtoder Gemeindegrenzen? Bei uns ist der Blick auf die Region gute Tradition weil das große Ganze wichtig ist. Lokal und regional werden wichtige Entscheidungen getroffen: Der Fokus auf das politische Geschehen und auf wirtschaftliche Themen ist Kern unserer engagierten Berichterstattung. Unser Alleinstellungsmerkmal in puncto Kultur: Der Kalender präsentiert Termine, die zwischen Main, Rhein und Neckar von Bedeutung sind. Unsere Sonderthemen führen informativ durch alle Lebensbereiche: vom Bauen bis zum Wohnen, von der Freizeitgestaltung bis zur Ausbildung, vom Energiesparen bis zur Gesundheitsvorsorge. KFZ-Markt Stellenmarkt Immobilienmarkt Kleinanzeigen / Fundgrube Notdienste Was die Autowelt zu bieten hat: Unser Kfz-Markt bietet eine Fülle von Informationen über neue Modelle, technische Innovationen sowie Tipps rund um Mobilität und Verkehrssicherheit. Was tut sich auf dem Job- und Ausbildungsmarkt? Welche Berufsbilder haben Konjunktur? Wie beeinflusst die aktuelle Rechtsprechung die Arbeitswelt? Die redaktionellen Beiträge in unserem Stellenmarkt klären auf. Damit der Weg ins Traumhaus gelingt und das Wohnen Freude macht: In unserem Immobilienmarkt finden Mieter und Eigentümer eine Fülle von Themen rund um die heimischen vier Wände. Suchen und Finden lautet das Motto auf unserer Seite Fundgrube, die Platz für breite Vielfalt bietet. Angebote, Ratschläge und Hinweise formieren sich zu einem bunten Markt der Möglichkeiten. Was tun, wenn an den Wochenenden oder bei Nacht dringend Hilfe benötigt wird? Wir helfen weiter und präsentieren Woche für Woche alle wichtigen Adressen ein Muss für jeden Haushalt. Sport Ab 2016 neu dabei: Fashion & Lifestyle und unser Szenereport Trainingsfleiß, Tore, Teamgeist und Titel: Dem regionalen Sport schenken wir in seiner ganzen Bandbreite Beachtung. Kickers Offenbach Heimat Bieberer Berg: Der OFC ist Herzenssache. Wir berichten über die Spiele und das Drumherum bei den Kickers. HSG Rodgau / Nieder-Roden Handball-Hochburg Rodgau: Wir begleiten die Mannschaft der HSG Nieder-Roden beim Kampf um Tore und Punkte, fangen Trainer-Stimmen ein und berichten auch über den Nachwuchs der Baggersee-Piraten. Rugby-Klub Heusenstamm Die Füchse vom Martinsee in Heusenstamm spielen in der ersten Rugby- Bundesliga Südwest um Punkte. Wir begleiten diese dabei und berichten für Sie. Unsere neue Rubrik mit vielen Themen, die Frauen interessieren: Fashion-Blogs, Style-Check, Outfits für Sie & Ihn, In & Out, Parfüm, Kosmetik, Schminktipps, Dekotrends, Ernährungstipps, Promi-News und Horoskop. Neues Thema - Neue, junge Redakteurin! Welche Locations sind gerade angesagt? In welchen Clubs geht die Post ab? Wo gibt es die besten Dancefloors? Wo die heißesten Girls and Boys? Wo sind die besten Restaurants, Bars oder Konzerte? Unser neues und junges Thema von einem jungen Team! 11

12 Allgemeine Informationen ALLGEMEINE TECHNISCHE INFOS Druckverfahren Zeitungsrollenoffset Papiertyp 42,0 g/m² Zeitungsdruck, ungestrichen Zeitungsformat Rheinisches Format (H 510 mm x B 350 mm) Satzspiegel 480mm hoch, 325mm breit Spaltenzahl Anzeigen- und Textteil 7 Spalten Spaltenbreiten im Anzeigen- und Textteil 1 Spalte = 43 mm 2 Spalten = 90 mm 3 Spalten = 137 mm 4 Spalten = 184 mm 5 Spalten = 231 mm 6 Spalten = 278 mm 7 Spalten = 325 mm Platzierungswünsche Platzierungswünsche für Anzeigen können nur berücksichtigt werden, wenn diese bis Freitags 12:00 Uhr in freigegebener Fassung vorliegen Korrekturabzüge Korrekturabzüge sind nur auf Anfrage, bei Abgabe der Satzvorlage mindestens 5 Arbeitstage vor Erscheinen, möglich. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck automatisch als erteilt. Erscheinungsweise einmal wöchentlich, donnerstags Offenbach-Journal einmal wöchentlich, freitags Anzeigen- und Redaktionsschluss Montag 18:00 Uhr 12 KAUFMÄNNISCHE ANGABEN TECHNISCHE DETAILS Verlagsadresse Günther Medien GmbH / Offenbach-Journal / Wochen-Journal Ferdinand-Porsche-Ring Rodgau-Jügesheim Postfach Langen Dateiformate PDF, EPS, TIFF, JPEG, PostScript PDF: Übergabe der Anzeige als PDF X-3 oder PDF X-1A. Schriften müssen eingebettet sein, Format o. Beschnitt EPS: Schriften müssen eingebunden sein TIFF & JPEG: Auf Hintergrundebene reduzieren, nur CMYK, Graustufen- oder Bitmapmodus verwenden Keine offenen Dateien wie z.b. Corel Draw, QuarkXPress, Word, Excel, Powerpoint, InDesign ACHTUNG! bei PDF-Erstellung beachten: Nur Einzelseiten, unsepariert Schriften im Dokument einbinden Kleinste Schriftgröße 7,0 Punkt ab 0,15 mm Stärke Mindeststärke Linien 0,2 pt - keine Haarlinien! Schwarz in schwarz ausgeben, nicht in 4c Grautöne in Schwarz ausgeben, nicht in 4c Farbausgabe ausschließlich CMYK Auflösung 1c/4c Bilder mindestens 300 dpi Auflösung Strichgrafiken min. 600ppi, opt. 1270ppi Farben: Sonderfarben (z.b. HKS) werden grundsätzlich aus dem 4c-Farbsystem aufgebaut. Geringe Abweichungen im Farbton berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen Farbprofil: ISOnewspaper26v4.icc Tonwertzunahme: Ein 50-Prozent-Ton der Vorlage (z.b. schwarz) erhält durch den Offsetdruckprozess einen Zuwachs von etwa 26% Andruck/Proof Gewünschte Farbverbindlichkeit kann nur durch Zusendung eines Andrucks auf Zeitungspapier gewährleistet werden. Anzeigenübermittlung: Per druckvorlagen@dreieich-zeitung.de Per FTP Filetransfer-Protokoll, Per Datenträger: CD, DVD, USB-Stick Bankverbindungen Volksbank Odenwald BLZ Konto-Nr Sparkasse Odenwaldkreis BLZ Konto-Nr Zahlungsbedingungen Sofort nach Anzeigenveröffentlichung per Bankeinzug mit 2% Skonto oder sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug. Der Verlag behält sich die Veröffentlichung gegen Vorauszahlung vor. Gesamtauflage Bei Druck der Mediadaten Exemplare Abweichungen +/-5% vorbehalten Chiffregebühren bei Abholung 3,- / bei Zusendung per Post 6,Ortspreise / Grundpreise Ortspreise gelten für Kunden und Handel aus unserem Erscheinungsgebiet. Grundpreise gelten für Agenturen und Kunden außerhalb unseres Erscheinungsgebietes. Agenturvergütung: 15% auf Grundpreise für Anzeigen und Beilagen Belegversand: Ab einem Rechnungswert von 50,- verschicken wir auf Wunsch ein Belegexemplar gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,-. Ab Auftragswert 250,- verschicken wir das Belegexemplar kostenfrei. Der Versand erfolgt am Erscheinungstag billigst.

13 Technik & Preise Beilagen BEILAGEN Beilagenverteilung (Preise in Euro per Tausend) Menge / Mal* 1x 2x 6x 12 x ab ,64,60,58,ab ,60,58,56,ab ,58,56,54,ab ,51,49,47,ab ,47,45,43,- TECHNISCHE ERFORDERNISSE BEILAGEN 24 x 56,54,52,45,41,- *fest eingeteilt innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Monaten Preise gültig für Beilagen bis 30 Gramm. Verteilung bis einschl. Donnerstag in der, Offenbach-Journal und Wochen-Journal. Zuschlag je weitere 10 Gramm Zusatzgewicht 6,-- / Tsd. Mindestverteilungsmenge Stück Die Preise sind ermäßigte Grundpreise Bei Abwicklung über eine Agentur wird ein Aufschlag von 15% berechnet Beilagen sind generell fracht- und kostenfrei anzuliefern Belegung Teilbelegung nach Städten und Gemeinden möglich. Die Aufteilung der Auflagenzahlen entnehmen Sie bitte dem Blatt Auflagen Beilagenverteilung. Anlieferadresse für Beilagen Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring 2 / Rüsselsheim Anliefertermin für Beilagen Letzter Anlieferungstermin 5 Werktage vor Erscheinung Frühester Anlieferungstermin 10 Tage vor Erscheinung Sonstiges Letzter Rücktrittstermin 5 Tage vor Erscheinen. Bei späterer Stornierung erfolgt Kostenberechnung nach Aufwand. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Kostenloser Beilagenhinweis in der belegten Ausgabe. Eine Zuschussmenge von mindestens 2% ist erforderlich Der Verlag lässt die, das OffenbachJournal und Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verteilen, wobei bis zu 12% Fehlzustellungen oder Verluste als verkehrsüblich gelten. Restliche Beilagen nach Verteilung werden vernichtet. Konkurrenzausschluss bei Verteilung nicht möglich. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, können nicht angenommen werden. 1. Format Minimalformat: Breite 105 mm x Höhe 148 mm (DIN A6) Maximalformat: Breite 240 mm x Höhe 350 mm. Der geschlossene Rücken, bzw. Falz muss sich auf der Längsseite (350 mm) befinden. 2. Einzelblätter Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten. Einzelblätter mit Formaten zwischen DIN A6 & DIN A4 müssen ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf eine Größe im Bereich DIN A4 (210 mm x 297 mm) zu falzen. 3. Mehrseitige Beilagen Beilagen im jeweils möglichen Maximalformat müssen einen Mindestumfang von 8 Seiten haben. Bei geringerem Umfang (4 und 6 Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m2 erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen. 4. Gewichte Das Gewicht einer Beilage soll 50 g pro Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage mit Muster beim Verlag erforderlich. 5. Falzarten Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporello- und Altarfalz sind nicht zu verarbeiten. Mehrseitige Beilagen im Format größer als DIN A5 (148mm x 210mm) müssen den Falz an der langen Seite haben. 6. Beschnitt Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein. Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen. 7. Angeklebte Produkte (z. B. Postkarten) Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden. Generell ist bei allen Beilagen mit Postkarten oder Warenproben eine gesonderte Abstimmung mit dem Verlag erforderlich. 8. Draht-Rückenheftung Die Draht-Rückenheftung sollte möglichst vermieden werden. Bei Verwendung muss die Drahtseite der Rückenstärke der Beilage angemessen und darf keinesfalls stärker als diese sein. Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden. 9. Anlieferungszustand Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige maschinelle Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird. Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden. Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar. 10. Lagenhöhen Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind. Eine Vorsortierung wegen zu dünner Lagen darf nicht notwendig sein. Das Verschnüren oder Verpacken einzelner Lagen ist nicht erwünscht. 11.Palettierung / Kennzeichnung Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Mehrweg-Paletten gestapelt sein. Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und ggf. gegen Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Der Lieferschein muss folgende Informationen enthalten: die zu belegende Ausgabe, der Einsteck- bzw. Erscheinungstermin und der Auftraggeber der Beilage. 12. Anlieferungszeiten Für Beilagen gelten feste Anlieferungszeiten. Diese sind montags bis freitags (werktäglich) von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Druckzentrum. 13

14 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. 6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf dieseweise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Teil übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. 10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlages, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kauf- 14 männischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vierwochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke,Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu Expl. 20% einer Auflage bis zu Expl. 15% einer Auflage bis zu Expl. einer Auflage über Expl. 5% beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet. 19. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages: a) Der Verlag wendet bei Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrags verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er nicht rechtzeitig abbestellt wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig abbestellte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftraggeber hält den Verlag auch von allen Ansprüchen aus Verstößen gegen das Urheberrecht frei. c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellungen einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. d) Bei Kennzifferanzeigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die den Angeboten beigegebenen Anlagen zurückzusenden. Angebote von Vermittlern auf Ziffernanzeigen werden nicht befördert. e) Fälle höherer Gewalt wie auch Arbeitskampfmaßnahmen entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. g) Anzeigen, die zu ermäßigten Preisen disponiert sind, werden Werbeagenturen und Werbungsmittlern nicht provisioniert. h) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. i) Konkurrenzausschluss kann nur für die gleiche Seite, bei großflächigen Anzeigen auch für die gegenüberliegende Seite gewährt werden. j) Bei Änderung der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. k) Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadensersatz. Insbesondere wird auch kein Schadensersatz für nichtveröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. l) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf des Auftrages geltend gemacht wird. m) Die aus der Preisliste ersichtlichen Preise und Nachlässe werden für alle Werbungtreibenden einheitlich berechnet. n) Bei Fließsatz-Anzeigen und privaten Gelegenheitsanzeigen sowie bei Geschäftsanzeigen unter 50 mm besteht kein Anspruch auf einen Beleg bzw. Belegausschnitt. Hinweis für unsere Anzeigenkunden: Wir speichern personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens. Diese Mitteilung erfolgt in Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung.

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